1880 / 63 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Werkstätten u. . w.; da sei es dringend geboten, dem zur Arbeit vorzugsweise herangezogenen Theil der Bevölkerung Erleichterungen zu Theil werden zu lassen. Was der Abg. Möring hier gesagt habe, sei eine n makerialistische Handela⸗ anschauung. London stehe als Welt⸗ und Handelsstadt weit über Hamburg. Er wünsche ja, seinestheils gewiß, daß Hamburg London überflügele, aber so weit sei man doch noch nicht, und in London gelte die absolute Sonntagsfeier. Um die Weihnachts und Neujahrszeit seien in Deutschland die Postbeamten überhäuft; die Neujahrswünsche sollten in Zu⸗ kunft 24 Stunden vorher geschrieben werden, wenn sie Üüber⸗ haupt der Mühe werth seien, geschrieben zu werden. Daran werde das Publikum sich aber gewöhnen, wenn die Post um diese Zeit nicht mehr arbeite, wie zu jeder anderen Zeit. Ebenso könnte man die Sonntagsruhe bei allen Beamten durchführen, da das Publikum, wenn auch zuerst mit Wider⸗ streben, sich daran gewöhnen werde. .

Der Abg. Dr. Frege bemerkte, er sei zwar ein Provinzigl⸗ bewohner, also nach des Abg. Möring Ansicht in der Er⸗ kenntniß der Bedürfnisse des Verkehrs weit zurück, Aus seinen in Leipzig, das jedenfalls einen sehr starken Verkehr habe, gemachten Erfahrungen konstatire er aber, daß gerade dort von namhaften . und Geschafts leuten darauf hingearbeitet worden sei, die Sonntagsruhe der Postbeamten, namentlich der Briefträger, zu schützen, und daß die Postver— waltung gegen diese Bestrebungen sehr entgegenkommend ge⸗ wesen sei. Er wünsche, daß die vorjährige Resolution respek⸗ tirt werde und das Publikum sich an englische Sonntagsruhe gewöhne. Die Forderung der Sonntagsarbeit werde in Deutschland mit Unrecht an die Postverwaltung gestellt. Ohne das Verkehrsinteresse zu beeinträchtigen, könne nicht nur die Bber⸗Postverwaltung auf ihrem Standpunkte stehen bleiben, sondern auch die Sonntagsruhe allgemein auf allen Gebieten des Erwerbslebens werden.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er habe im Vorjahre mit der Majorität für die stärkere Accentuirung der Sonntagzsruhe gestimmt; die Sonntagsruhe sei älter als selbst die Scheidung ber Religionen, und man werde ihm wohl glauben, daß er ein wirküicher Verehrer der Sonntagsruhe sei. Er erkläre sogar darüber hinaus für seine Person, daß er den englischen Sonntag sehr hoch halte; aber mit einer bloßen Rede hier,

mit einer Ermunterung an die Reichsbehörden zur Sistirung gewisser Dienste, sei nichts gemacht; die Sitten einer Nation ließen sich nicht durch eine bloße Rede abändern. Wenn die Majorität diefes Hauses dem deutschen Lande die englische Sonntagsfeier auflegen wolle, dann werde man seine Wunder erleben.“ Gerade in den Gegenden, in denen die katholische Kirche vorherrschend sei, pflege der Sonntag ein Belustigungs⸗ tag zu sein, und der Sonntagsverkehr sei in katholischen Gegenden viel lebhafter als in evangelischen. Das werde das Centrum nicht bestreiten können. Wollte man den Vorschlag machen, die Post solle Vormittags geschlossen sein und Nach⸗ mittags ihre Ausgabe machen, würde man erst recht die Mei⸗ nung gegen sich haben. So lange aber die Sitte der Be⸗ lustigungen an Sonn⸗ und Feiertagen bestehe, sei die katho⸗ lische Kirche immer so klug gewesen, diesem Wunsche Rech⸗ nung zt tragen. Sie sei auch gar nicht so asketisch, wie ein⸗ eine Mitglieder hier im Reichstage thäten, sondern sehr klug, fi wiffe, was dem Volke nütze und verstehe sehr gut nachzu⸗ geben. Er habe immer die Klugheit bewundert, mit der sie die Vorschriften der Religion mit den Wünschen der Bevölke⸗ rung dort in Einklang zu bringen wisse, Wolle man in der That das Verbot aller Sonntagsbeschäftigung bei den Aemtern einführen, so fange man gefälligst in seinem eigenen Hause an, wirke man dahin, daß die Belustigungen und Vergnü⸗ gungen an Sonn⸗ und Festtagen nicht mehr angestrebt wür⸗ den, dann werde sich als Resultat ganz von selbst ergeben, daß auch in den öffentlichen Zweigen der Sonntag überall so werde geheiligt werden können, wie man es wünsche. So lange man aber das Gegentheil im Privatleben befördere und selbst thue, glaube er nicht an die Wahrheit der Ermahnungen, die hier an die öffentlichen Behörden gerichtet würden. Einzelne Vorschläge, wie sie hier gemacht worden seien, klängen ja im Ausbruck vortrefflich; aber frage man einmal, wie viele Leute in Deutschland auf das Weihnachtsfest verzichten würden? Mit bloßem Reden gewänne man die Herzen und die öffent⸗ liche Meinung nicht für sich.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich mit dem Vorredner ganz darin einverstanden, daß man zu Hause anfangen müsse, um das Volk auf andere Wege zu bringen. Man spreche aber hier von dem, was im deutschen Hause, d. h. im Staatshause geschehen solle, darum verlange er, daß in allen Zweigen der Staatsverwaltung die 6 geheiligt werde. Er erkenne an, daß der Abg. Lasker diese, wie alle Prinzipienfragen mit dem ihm eigenen sittlichen Ernst be⸗ handelt habe. Mit einer bloßen Rede mache man allerdings die Sache nicht; aber gerade der Umstand, daß der Abg. Lasker für die Sonntagsheiligung eintrete, sei von großer Bedeutung. Man solle durch seine Aeußerungen hier ben Anschauungen der Bevölkerung eine Richtung zu geben suchen, und das gelinge nur, wenn man den richtigen In⸗ stinkt der Bevölkerüng finde. Er glaube aber den Sinn der großen Majorität des Volks gefunden zu haben; die großen Tentra Berlin, Hamburg und Frankfurt seien ihm nicht maß⸗ gebend; die große Majorität des Volkes wolle, daß die gute Sitte und das religiöse Element sich geltend machten. Man solle die Sonntagsruhe auch nicht auf den Nachmittag ver⸗ legen, sondern auf die Zeit, wo die Beamten in die Kirche ehen und das Wort Gottes hören könnten; die Beamten ollten die Pflichten eines Christen und jeder Religion, der sie angehörten, erfüllen können. Er wisse, daß diese Debatte ein Stein des Anstoßes für die materialistische Richtung der Zeit sei; aber gerade deswegen habe er die Debatte aufge⸗ nommen.

Der Abg. Freiherr von Maltzan⸗-Gültz bedauerte, daß der Abg. Lasker trotz der seinen vorjährigen Aeußerungen sehr ähnlichen Einleitung seiner Rede, nicht schließlich in dem Kampfe für das Mehr oder Minder der Sonntagsheiligung für das Mehr eingetreten sei, wie er dies entschieden thun müsse. Der Reichstgg habe durch seine vorjährige Resolution die Wichtigkeit der Sonntagsruhe anerkannt und den Wunsch geäußert, daß sie bei den Reichsbeamten mehr geheiligt werde. Diesem Wunsche habe die Postverwagltung entsprochen, und darum werde sie heute angegriffen. tion mitgewirkt hätten, müßten wünschen, daß die Postverwal⸗ tung langsam aber stetig auf diesem Wege fortschreite und zu ihrem Theile daran mikwirke, daß die Sitten, die er, ohne zur Strenge der englischen Sonntagsheiligung kommen zu wollen, für schlechte halte, gebessert würden.

Hierauf wurde der Titel J nach dem Antrage der Kom⸗

Alle, die an der Resolu⸗

missisn angenommen. Ebenso ohne Debatte die übrigen Titel der Einnahme (Personengeld 3 760 000 M, Gebühren für Be⸗ stellung von Postsendungen am Orte der ostanstalten 4 000 600 60 e, , dr, Einnahmen 690 000 M6, von den , fer, ungen 206 000 M, vom Absatz der

eitungen, des Reichs⸗Gesetzblattes u. s. w. 3 300 000 , usammen 13 706150 40).

Bei den fortdauernden Ausgaben Tit. 1 (General⸗ Postmeister 24 000 C) gab der Abg. Dr. Lingens dem Wunsche Augzdruck, daß ein Verzeichniß age s lein werde, woraus den einzelnen Beamten ersichtlich werde, wie die Aszensionsverhält⸗ nisse lägen, und welche Aussichten sie hätten.

Der Bundeskommissar, Geheime Dber⸗Postrath Mießner erklärte, daß die Beamten im Allgemeinen nach der Anciennetät aufstiegen; eine Rangliste mit der Angabe der Anciennetãät und dem Gehalte der Einzelnen aufzustellen, sei in keinem Ressort Sitte.

Der Titel wurde darauf bewilligt.

Bei Tit. 7 (39 Rendanten der Ober⸗Postkassen, 17 Ober⸗ Postkassen⸗Kassirer, 397 Bureaubeamte erster Klasse, 175 zweiter Klasse u. s. w. 1 860 900 S6) sprach der Abg. Dr. Lingens den Wunsch nach Gehaltserhöhung für die Rendanten aus. Der Titel wurde bewilligt,

Bei Tit. 10 (Vorsteher von Postämtern 2c. 12 8652 98046) beschwerte sich der Abg. Schröder (Friedberg) darüber, daß in diesem Titel gegenüber den Postvorstehern zweiter Klasse nicht die Auffassung getheilt würde, wie sie andern obern Post— beamten gegenüber aufrecht erhalten werde, nämlich die, daß sie das möglich höchste Gehalt erhielten, um so viel als mög⸗ lich unabhangig dazustehen. Diesen Postvorstehern sei nicht einmal der Durchschnittsbetrag des Gehaltes gegeben. Tit. 10 ö hie uf r n n, siassis

Zu Tit. I er⸗Postassistenten, Postassistenten) besprach der Abg. Dr. Lingens die Lage der Postassistenten, die oft lange nach bestandener Prüfung ohne Anstellung blieben und in Berlin zwar ohne große Schwierigkeiten, bei den anderen PVostämtern aber gar nicht oder nur schwer Urlaub erhielten. Tit. 114 15 wurden bewilligt,

Zu Tit. 16 Landbriefträger) bemerkte der Abg. , daß für die bei isolirt gelegenen Postämtern, namentlich an Bahnhofs postũmtern angestellten Landbriefträger, Wohnungs⸗ . Seitens der Verwaltung errichtet werden müßten, da ie oft nur auf 2 Meilen . ein Unterkommen fän⸗ den. Die Postverwaltung könne solche Wohnungen von den Eisenbahnverwaltungen zugleich mit den Arbeiterwohnungen derselben errichten lassen und als eiserner Miether für die Landbriefträger benutzen.

Hierauf, nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren! Von verschie denen Seiten des Hauses sind bei verschiedenen Titeln des Etats Aaregungen erfolgt, die ziemlich in demselben Ziele zusammentreffen, nämlich einer Verbesserung des Looses des Beamtenpersonalt, Es ist bei dem einen Titel angeregt worden eine Erhöhung der Gehälter der Ober-Postkassen⸗Rendanten, bei einem anderen Titel eine Steigerung des Einkommens der Post⸗ meister, bei einem dritten Titel eine Beschleunigung des Avancements der fünfjährigen Postassistenten und jetzt auf Herstellung von Dienst⸗ wohnungen für die Landbriefträger. Ja meine Herren, ich kann ja für jede Anregung, die darauf hinausgeht, das Loos der Beamten zu verbessern, den Herren aus dem hohen Hause nur dankbar sein. Es bekundet das die rege Theilnahme, die Sie dem Schicksal dieser viel beschäftigten, treuen und gewissenhaften Beamten widmen, eine Theil⸗ nahme, die für diese Beamten ebenso ehrenvoll als für den Chef der Verwaltung erfreulich ist, weil er darin ja eine gewisse Unter- stützung derjenigen Absichten sieht, die er beständig selber hegt. Nur einen dunklen Punkt bieten diese Verwendungen doch dar. Ich fürchte nämlich, daß daraus in diesen zahlreichen Kreisen von Beamten die Erwartung von Hoffnungen folgen wird, die sich doch in manchen Fällen gar nicht, in anderen nur sehr schwer und nur im Verlauf der Jahre verwirklichen lassen werden. Die Postverwaltung als ein isolirtes Ressort ist ja nicht in der Lage, diefe Fragen ihrerseits zu lösen; sie können vielmehr nur im Zu— sammenhang mit dem gesammten Etat für den ganzen Reichs⸗ haushalt mit den Anforderungen, die an die gesamm te Finanz- verwaltung zu stellen siad, von allen Ressorts gemeinsam gelöst werden und sie nehmen dann sehr große Dimensionen an.

Was den Punkt der Beschaffung von Dienstwohnungen für die Landbrieftrãger betrifft, so hat die Verwaltung schon bisher, wenn es irgend mit den vorhandenen Mitteln vereinbar erschien, auf den iso⸗ lirten Bahnhöfen Wohnhäuser hergeftellt und Sie werden im vorig-⸗ jährigen Etat sogar noch zwei derartige Positionen aufgeführt finden, nämlich für Kohlfurt und Handorf; es werden auch Unterbeamte in diesen Gebäuden untergebracht. Ganz allgemein läßt sich aber dieses System nicht durchführen. Ich bezweifle auch, daß die Eisenbahnverwaltungen hierbei das Entgegenkommen an den Tag legen werden, welches der geehrte Herr Vorredner vor⸗ ausgesetzt hat. Ich bin ihm dankbar, daß er diese Frage angeregt hat, an die Verwaltung ist sie bisher noch nicht herangetreten. Irgendwelche Klagen Seitens der Landhriefträger, von denen alle angestellten den Wohnungsgeldzuschuß beziehen, sind nach dieser Rich⸗ tung nicht zu meiner Kenntniß gelangt. Ich glaube auch, man kann der Sache viel wirksamer und mit weniger Opfern für die Reichs⸗ kasse, sowie ohne Verletzung des Grundsatzes, wonach die Dienstwoh⸗ nungen auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken sind, näher kommen, dadurch, daß man die Anzahl der Postanstalten ausgiebiger vermehrt, wie es auch durch den Ansatz von 200 neuer Postagenturen in Aussicht, genommen ist, womit dann eine Verminderung der Arbeit der Landbriefträger, eine Verringerung ihrer Touren von selbst ver⸗ bunden ist.

3. 3 garen .

ei Tit. (Ruhegehälter an Beamte und Unterbeamte 2904 000 1 fragte der Abg. Dr. Lingens, woher diese im Ver⸗ gleich zu den Vorjahren so hohe Anfatzfumme komme.

Der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Postrath Kramm erwiderte, die Beamten des Postressorts seien in den letzten Jahren bedeu⸗ tend vermehrt. Durch das Reichsbeamtengesetz seien jetzt auch die Beamten auf Kündigung pensionsberechtigt. Die Pensionen würden jetzt in kürzeren ö als früher er⸗ höht. Es entständen auch höhere Pensionssätze in Folge der erhöhten Beamtengehälter und Wohnungsgeldzuschüsse. Durch die 161 Kriege seien Pensionirungen unter den meist aus frühe⸗ ren Militärs bestehenden Telegraphenheamten etwas häufiger. Aus diesen Gründen würde dieser Titel auch in den nächsten Jahren noch immer erhöht werden müssen.

Der Abg. Dr. Lingens konstatirte, daß die Postbeamten zu jung ihre Pensionirung nachsuchten; das solle, nach der Zeitung Deutsche Post“, daher kommen, daß das Regiment bei der Post allzu stramm geführt werde.

Der Bundeskommissar entgegnete, die auf Grund des Reichsbeamtengesetzes jetzt pensiongberechtigten Beamten auf Kündigung möchten sich kahl jetzt in einem Alter pensioniren lassen, in dem sie vor Erlaß des Gesetzes noch dienen würden. Eine Pensionirung könne aber immer nur auf Grund eines ärztlichen Attestes über vollständige Dienstuntauglichkeit er⸗ folgen. Bei der Post seien 1879 156 Beamte pensionirt, der

fünfjährige Durchschnitt betrage 145. Bei der Post und Tele⸗ graphie zusammen seien 1879 171 Beamte pensionirt, 1878 162, der fünfjährige Durchschnitt betrage 170. Von Unter⸗ beamten seien i879 567 pensionirt, 1878 541, der fünfjährige Durchschnitt betrage 526.

Bei Tit. 34 k für Unterbeamte in größeren und theuren Orten 245 000 6g) gab auf Wunsch des Abg. Pr. Majunke der Bundeskommissar die Erklärung ab, daß der⸗ artige Zulagen ohne Rücksicht auf die politische und kirchen⸗ politische Gesinnung des betreffenden Beamten gewährt würden.

u Tit. 36 (Vergütungen an die Eisenbahnunternehmun⸗

gen für die Beförderung der zahlungspflichtigen Postgüter 200 009 M) bemerkte der Abg. Lüders, bei diesem Titel sei allerdings auf eigenthümliche eise eine Ersparniß von einer halben Million gemacht worden. Nach einer Verfügung des General⸗Postmeisters solle die Ermittelung des Verhältnisses zwischen Postsendungen bis zu 10 Kilo und solchen von hö⸗ herem Gewichte, von dessen Feststellung die den Eisenbahnen zu gewährende ö abhange, im Monat Mai stattfin⸗ den, in welchem bekanntlich die niedrigste 5. der Post⸗ sendungen stattfinde. Die Folgen hätten sich gezeigt, die Ver⸗ gütung der Märkisch-⸗Posener Bahn sei in Folge dessen von 11 7909 auf 4800 64 herabgesunken. Es sei nicht die Absicht des Gesetzgebers, die rechtmäßigen finanziellen Interessen der Privatbahnen zu schädigen. Man glaube in diesen Kreisen, daß man durch solche Maßregeln den preußischen Privat⸗ bahnen ihre Existenz verleiden und sie zur Verstaatlichung zwingen wolle. Halte man doch bei Eisenbahnen den Transport von Sicherheitszündern für . und untersage ihn, während er der Post auf der Eisenbahn gestattet sei.

Der Bundeskommissar erwiderte, die angezogene Verfü⸗ gung sei nicht vom General⸗Postmeister erlgssen worden, sondern gesetzmißig nach Anhörung des General⸗Post⸗ und des Reichs⸗ eisenbahn⸗ Amts vom Bundesrath. Der Monat Mai gebe den richtigen Durchschnitt an, im Dezember bezahle die Post ja außer dem Packettransport auch noch die Beiwagen. Das Beispiel mit der Märkisch⸗Posener Bahn beweise nur, daß dieselbe früher zu viel erhalten habe. Diese Maßregeln stän⸗ den mit der Eisenbahnverstaatlichung in gar keinem Zusam⸗ menhang, sie seien lediglich im Interesse der schnelleren Packet⸗ beförderung getroffen worden.

Der Abg. Lüders bestritt, daß der Monat Mai den Durch⸗ schnitt des Packettransports ergebe, er hoffe, daß nach Ablauf der Gültigkeit der angezogenen Verfügung im Jahre 1881 an Stelle des Monats Mai, der März, April oder September gewählt werde, worauf der Bundeskommissar bemerkte, daß dies nur durch Uebereinkommen sämmtlicher betheiligter Ressorts möglich sei.

Tit. 30 33s wurden bewilligt.

Bei Tit. 39 (Beförderung der Posten, außerordentliche Unterstuͤtzungen behufs Aufrechthaltung des Postfuhrwesens 14 980 060 ) bemerkte der Abg. Richter (Hagen), im An⸗ schluß an einen in der Nordd. Allg, Ztg.“ veröffentlichten Bericht über eine Privatfestlichkeit beim General⸗Postmeister Stephan, er finde es nicht gerechtfertigt, daß Reichspostillone in Gala⸗Uniform zu diesem Feste kommandirt seien, um bei demselben aufzuwarten.

Der Staatzssekretär Pr. Stephan erwiderte, er möchte doch glauben, daß diese Angelegenheit nicht hierher gehöre. Es sei die Pflicht des General ⸗Postmeisters, die Gala⸗Uniformen der Postillone zu revidiren. Zu diesem Zwecke gehe er natürlich nicht zu den Postillonen, sondern lasse sie lieber zu sich kommen, welchen Tag er dazu wähle, bleibe ihm überlassen.

Der Abg. Richter ee erklärte, die Sache gehöre ebensowenig hierher, wie die Postillone zu den Privatfestlich⸗ keiten des General⸗Postmeisters; im Uebrigen glaube er die Ant⸗ wort des Staatssekretärs Pr. Stephan ohne Erwiderung der öffentlichen Beurtheilung überlassen zu können.

Tit. 39— 41 wurden bewilligt.

Zu Tit. 42 (für Unterhaltung, Verlegung und Vervoll⸗ ständigung der Telegraphenanlagen 2450 000 M6) beantragte die Budgetkommission als Resolution:

„Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, im nächsten Etat eine Trennung nach den Kosten für Unterbaltung bew. für Verlegung und Vervollständigung der Telegraphenanlagen vorzunehmen.“

Die Debatte wurde vom Bevollmächtigten zum Bundes⸗ rathe Staatssekretär Dr. Stephan mit folgenden Worten eingeleitet:

Meine Herren! Ich möchte mir die Bitte an das hohe Haus erlauben, dem Antrage der Budgetkommission nicht beizutreten, also diese Resolution auf. Trennung des Titels in zwei Unterabtheilungen, nicht anzunehmen, vielmehr die Einrichtung des Etats zu belassen wie bisher. In der Zwischenzeit, daß diese Resolution in der Budget⸗ kommission gefaßt wurde, habe ich den Bericht der mit der * waltung dieses Fonds beauftragten Behörde, des General ⸗Tele⸗ graphenamts, eingefordert, in der Richtung, ob sich etwa Bedenken ergeben würden, wenn man die Trennung dieses Litels in die bei⸗ den Unterabtheilungen vornimmt. Dieser Bericht lautet nun in sehr entschiedener Weise dahin, daß die Verwaltung durch Tren⸗ nung dieses Titel außerordentlich erschwert werden würde und die Bewandtnih der Sache ift folgende. Es werden ft aus diesem Titel bestritten die Kosten für die laufende Unterhaltung der Tele⸗ graphenanlagen; also wenn z. B. ein Sturm eine Reihe von Stan, gen umwirft, so wird die Ersetzung dieser Stangen aus diesem Titel bewirkt. Ferner sind gus diesem Titel zu entnehmen: der Betrag für die Vermehrung der Leitungen an solchen Linien, wo die bisherige Zahl der Leitungen nicht binreicht, sodann für die Herstell ung der Doppelgestänge an solchen Stellen, wo die einfachen nicht mehr ge⸗ nuügen, endlich der Betrag für neu anulegende Tele⸗ graphenanstalten mit den zu diesen gehörigen Leitungen. Wenn dieser Titel getrennt werden soll in zwei Theile, also in die Fondt für die Unterhaltung und in diejenigen für Neuanlagen, so entstehe die unbedingte Nothwendigkeit, die einzelnen Materialien, z. B. die Stangen schon auf den Zubereitungsanstalten und nachher beim Transport und auf den Verwendungsplätzen zu trennen, je nachdem ihre Bestimmung ist, zur Unterhaltung der bestehenden Linien zu dienen, oder zur Ausdehnung des Netzes, also zu, Neu⸗ anlagen, oder je nachdem sie zu Doppelgestängen oder zur Verstärkung solcher Linien bestimmt sind, für welche die bisherige Zahl nicht ausreicht. Ganz dasselbe ist mit den Drähten der . ebenso mit den Isolgtoren und endlich mit den Schraubenstützen. Alle diese Materia, lien müssen für jeden einzelnen Zweig in jedem einzel nen Ober⸗Postbezirk augeinander gehalten werden, und das verursacht eine erhebliche Schwierigkeit, ein bedeutendes Schreib⸗ und Rechnungswerk, welches mit dem Gegenstand in gar keinem Verhältnisse steht.

Nun aber, meine Herren, möchte ich überhaupt prinzipiell dem Bestreben, die Titel immer weiter zu zerspalten, entgegen treten, da es für die Verwaltung außerordentlich beschwerlich wird und

e in der freien Beweglichkeit in einer Weise hemmt, die ür die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus nachtheili st. Ich habe darüber schon im vorigen Jahre, wo ein Titel in nic andere Titel zerlegt wurde, ein anderer in vier Titel und ein dritter noch wieder in zwei Titel es waren jzusammen 9 Titel aus 3 Titeln gemacht Gelegenheit gehabt, mich ausführlich über das Bedenkliche dieser Titeljerlegungen autzusprechen. Sie sind nicht

zrend beim Rechnung w . * a,,. für den Geschäfttzgang Hauses, in . t v werden muß. Dies fin besonderes Votum hervorgerufen ö e e g.

Rechnungen revidirt, und tats überschreltung jedem einzelnen Titel gegenüber gerecht ertigt werden muß. Bei der engen Verflechtung der die Unterhal die . bestehender Leitungen

usgaben wird eg, wenn

kanntlich Rech dah . der Telegraphenlinien,

de die Anlage neuer Anstalten betreffenden n n 1 Zerlegungen beliebt werden sollte, überaus schwierig,

dem bekanntlich über jeden seine staatzrechtliche e die

nunggkammer auf Grund der Titel ede E

berschreitungen zu vermeiden.

Bie prinzipielle Frage ist in einer Schrift eines unserer bedeu. tendsten Stagtzrechts lehrer, der zugleich ein angesehenes Mitglied des Reichstags ift, in völlig zutreffender Weise erörtert möchte mir erlauben, nur wen

Vie Spenalisirung des Budgets

reich ... Dann ferner:

Diese Spezialisirung bildet im eigentlichsten Sinne eine preußische Cigenthümlichkeit. Das Abgeordnetenhaus ist zur Zeit 1876) bei 264 Einnghmetiteln, bei 1460 Ausgabetiteln und 306 Titeln für einmalige Ausgaben angelangt, über welche einzeln durch

ein besonderes Votum des Hauses abzustimmen ist.

(Zur Vergleichung bemerke ich, daß der englische Staatshaus⸗ halt von 1815 den Etat der Kriegsmarine in 17 Abstimmungtz⸗

poften (rotes) beschließt, den ganzen Militäretat in

ganze übrige Staatsverwaltung, nach Materien in 7 Theile geord= net, mit 21, 41, 37, 19, 8, 10, 3 votes; dann noch die Steuer⸗

verwaltung in 5 votes,

Her französische Etat in seiner jetzigen republikgnischen Spe⸗ zialistrung hat ungefähr die doppelté Zahl der Abstimmungs⸗

posten.

mit kausendfältigen Aufzählungen v posten, die wieder als solche angegri stimmung über die Totalsumme in

nen. ganze Ausgabe Etat des Deutschen Reiches. .

Ben Postetat hat der Verfasser hier nicht besonders erwähnt, weil er . noch nicht in diesem Maße der Spezialisirung unterlag. hie Folge des Uebermaßes ist aber, daß man den Zweg nicht

erstrebten Zweckes herbeifũührt hat. Ein solcher Etat dlent nicht dem Zwecke der Förde⸗ der Förderung von Verwaltunggreformen, sondern bewirkt

nur verfehlt, sondern das Gegentheil des

rung der Sparsamkeit, der zweckmäßigeren Gestaltung des Finanzplans, unwillkürlich von alledem das Gegentbeil.

esen und hemmend für die Gxekutive, einzelnen Titel

Stellen aus diesem vor Kurzem er⸗

ige Werke „Gesetz und Eu et“ vorzulegen. Es heißt darin: feinen,, . ; hat in Deutschland eine

wesenllich andere Gestalt erhalten als in England und Frank⸗

Die wichtigeren Titel jerfallen weiter in Unter ⸗Abtheilungen

Cinzelgehalten und Einzel⸗ en, gestrichen und durch Ab⸗ Abgang gebracht werden kön⸗ Dazu treten dann die Spezialtitel des Militäretats und der

nicht eine sehr gewissenha

des Versuchung nur zu nahe, da

bohen

hat be⸗

da für unvermeidliche

die Etats ·

füge der Verwaltung ein,

worden. Ich

willkürlich festlegt Und nun den Schlußsatz:

klar, daß,

der Telegraphenanlagen und zur

möchte aus diesen Grunden bitten, 25 votes, die vollkommen bewährt hat, zu belassen nicht anzunehmen. !

den Beschluß aus.

cheine.

meint durch die stets , Zersplitterung. Hätten wir indessen e Finanjwerwaltung, h die vielen Tausend sperieil einmal bewilligten Posten nur deshalb ausge eben werden, weil sie einmal „bewilligt sind. Es ist für die B wie vortheilbaft, das fpeziell ad hoe Bewilligte eben auszugeben, nothwendige Mehrautzgaben an anderen

Stellen anderweitig gesorgt werden muß. ̃ Soweit innerhalb des Rahmens unserer Peralt arge

für einen Verwaltungschef überha J

der Vereinfachung, Beweglichkeit und Wirksamkeit der Verwaltung möglich sind, draͤngen sich 2. Massenbeschlüffe so tief in das Ge⸗ für einen Minister keine freie org. nifatorische Thätigkeit mehr übrig bleibt. in der That elne Srganifation durch das Budget“, die Alles un⸗

Eg entsteht alfo aus der Spezialistrung eine mechanische Er⸗ starrung aller Einzeleinrichtungen der Verwaltung.

Üüm dies nun anzuwenden auf die wenn die Titel zufammengefaßt werden wie bisher und wie sie in der Zusammensassung zum großen Segen der Ausbreitung Vervollkommnung und Verbesserung des Telegraphennetzes bisher benutzt worden sind, zertheilt werden sollen, der Verwaltung elne ungemeine Beschränkung auferlegt wird, zugleich mit einer Vermehrung in den von mir geschilderten Formen des Schreib und Rechnungswesens, die nur nachtheilig wirken kann. Ich

Gtatszaufftellung, welche sich seit langer Zeit durch die Erfahrung

Der Abg. Frhr. von Minnigerode sprach sich dagegen für Der Abg. Gerwig erklärte sich gegen die Re⸗ . die ihm einen praktischen Zweck nicht zu haben

Tit. 42 wurde darauf angenommen, deagleichen die Re⸗ solution. 2 . .

so läge leider die eamten eben so bequem

und

upt noch Reformen im Sinne

n ihre Stelle tritt

Bezahlung der Interesse des sehr gerne zur bereit.

vorliegende Sache, so ist

es bei der bisher beobachteten

und den Antrag der Kom mission

Zu Tit. 50

. erklärte:

Der Staatssekretär Dr.

der preußlschen Regierung;

Bel Tit. TTeSächliche und vermischte Ausgaben, Tage⸗ gelder, Amtsbedürsnisse, Drucksachen c. 10 800 O00 MS·h brachte der Abg. Dr. Majunke das behördliche Annoncenwesen zur Sprache. Der General⸗Postmeister scheine sich einen Beschluß des preußi⸗ schen Staats⸗-Ministeriums von 187565 zur Norm gesetzt zu haben, indem derselbe an oppositionelle Blätter die amtlichen

Bekanntmachungen nicht gelangen lasse. ? Stephan erwiderte, im Allge⸗

meinen folge allerdings die Postverwaltung den Traditionen offiziell gelangten Bekannt⸗

machungen nur an den „Reichs⸗Anzeiger“ und das „Central⸗

Blatt für die Postoerwaltung“. zahle die Postverwaltung . nicht, sondern gebe sie an diejenigen Blatter ab, die

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich durch diese Aus⸗ kunft nicht befriedigt. Die Postverwaltung solle im Interesse des , . fungiren, nur zu

as Publikum durch Publikationen der Berwaltung in wenig verbreiteten Blättern geschädigt.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, in Bezug auf die Orthographie richte sich die Post nicht nach dem preußischen Staats⸗Ministerium, in Bezu der preußischen Praxis, er wiederholt nachgewiesen sei, daß durch diese Praxis eine Schädigung des Publikums herbeigeführt werde.

Der Abg. Dr. Majunke führte aus, daß es sich um die

Gebühren für Annoncen ie gratis aufnähmen.

u oft aber werde das Reich

auf die Insertionsart folge sie edaure daz um so mehr, als

nserate gar nicht handle, sondern um das ublikums. Die betreffenden Blätter seien unentgeltlichen Aufnahme der Annoncen

Der Staats sekretär Dr. Stephan erklärte, daß das bis⸗ herige Verfahren sich durchaus hewährt habe, da noch nicht eine Klage aus Privatkreisen vorgetragen sei.

Der Abg. Frhr von Schorlemer⸗Alst konstatirte, daß er selbst einen Fall aus Münster vorgetragen habe, in welchem ein Schaden des Publikums durch das Inseriren in einem wenig verbreiteten Blatte entstanden sei, und es sei ihm unbegreif⸗ lich, wie der Staatssekretär behaupten könne, daß ihm keine Klagen aus dem Publikum bekannt geworden seien.

Der Titel wurde bewilligt.

(Erweiterungsbauten und Grundstückserwer⸗

bungen) beantragte die Budgetkommission folgende Resolution mit welcher sich der Staatssekretär Dr. Ute , .

„Den Herrn Reichskanzler aufzufordern, das zur eines reichseigenen Postgebäudes in Offenbach a. ij. abtun

Aussicht genommene Grundstück nur dann anzukaufen, sofern sich

nicht ein für die dortigen Verkehrs verhältnisse mehr geeigneter Bau⸗

vlg zu mäßigem Preise erwerben läßt.“

. achdem auch Abg. Dernburg auf die völlige Ungeeignet⸗ heit des jetzt in Aussicht genommenen Platzes hingewiesen und die Annahme der Resolution als einem Wunsche der Bevöl⸗ kerung Offenbachs entsprechend bezeichnet hatte, genehmigte das Haus dieselbe, ebenso wie die übrigen Positionen der ordentlichen Ausgaben des Postetats, worauf sich dasselbe um 4/9 Uhr vertagte.

Man hat im besten Glauben Ersparnisse herbeizuführen ge⸗

1

Metz Neutschen Rtichn Anzeigers und Königlich Rreußischen KAtaatx · AWnzeigern : Berlin, 8. IJ. Wilhelm Straße Mtr. BX.

X. z i In serate für den Deutschen Feichs · u. Königl. Prenß. Staate ⸗Anzelger und das Central⸗Handelt⸗ register nimmt an; die önigliche Expedition

gteckbriefe und Untersuchunga-Sazchsn.

2. Inbhastationen, Aufgsbote, Varladungen u. dergl.

Verkäufe, Ver packtungen, umiarionen ate.

. Verjoogung, Amortisation, Zinanshlung

.

Deffentlicher Anzeiger.

n. J. vw. von Sffentlichen Papieren.

b. Indnntrielle Etablingementa, Fabriken und Grosshandel.

8. Verseiedene Bekanntmachungen,

J. Literarische Anzeigea.

83. Theater- Anasigen. In der Birne n-

3. Familien-Nachrichten. bsllago.

Jaseraie aehmen aun bie Annoncen⸗Gxpeditlonen des Juvalidendant“, Rndolf Mofse, Haasenstein & Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlotte, Biürner & Winter, sowie alle übri gen größerer

Annoncen ngeans.

Steckbriefe und unntersuchungs⸗ Sachen.

(6390 Steckbrief. Gegen die unten beschriebene Caroline Stein bach, welche sich bei dem Künstler Franz aufhält und welche flüchtig ist, ist die Unter suchung shaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu , abzuliefern. Hoyerswerda, den B. äarz 1880. Königliches Amtsgericht. Andrae. Deschreibung. Alter: 309 Jahre. Größe: große n, Statur. Haare: schwarz. Kleidung: lila. arrirtes Kleid, welches mit Sammetstreifen . ist und ein mit schwarzem Tuch überzogener Pelz. Besondere Kennzeichen: schwanger.

6609 l 3 wird auf Grund richterlichen Haftbefehls wegen schweren Diebstahls, um Ergreifung und Ein⸗ . 3 ö von Ehrstädt in das iesige Gefängniß gebeten. ‚. ; J, . foll feinen Heimathsschein bei sich führen und hat folgendes Signalement: Alter 28 Jahre, Größe 1672 176, Haare hell⸗ 1 bartlos, länglich und mager, Statur ank. . Mosbach, den 10. Mär 1880. Der Staatsanwalt bei Großherzoglich Badischem Landgericht Mosbach.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

lost Oeffentliche Zustellung.

Nr. 265655. Der Uhrmacher Anton Herrmann von Schenkenjell klagt gegen den Rechnungssteller Emil Susann, früher in Wolfach, zur Zeit an un⸗ berannten Srten abwesend, wegen einer im Monat August 1879 gelieferten goldenen Remontoir⸗Uhr mit dem Anträge auf Zahlung von 120 6, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Großherzogliche Amts gericht zu Wolfach auf

Mittwoch, den 21. April 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustell ung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wolfach, den 10. März 1880.

; Hässig. ; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

(6611 Deffentliche Zustellung.

Nr. 11 G34. Peter Speicher, Polizeidiener von Zen⸗ thern, als Vormund des unehelichen Kindes der ledigen Wilhelmina Speicher von da, Namens Johann n vertreten durch Rechtsanwalt Stein in Bruchsal, klagt feen Johann Schöndienst von Riedöschingen,

ur Zeit an unbekannten Orten abwesend, auf Zah⸗ ung eines Beitrags 6 Ernährung des unehelichen Kindes der Wilhelmina Speicher, auf Grund des Gefetzes vom 21. Februar 1851, die Ernährung un⸗ chelicher Kinder betr, mit dem Antrag auf Ver urtheilung des Beklagten zur , eines Bei⸗ 36 jur Ernährung deg unehelichen Kindeg der Wühelmina Speicher Nameng Johann Franj Speicher von wöchentlich 1 6 und zwar vom 6 der Geburt des Kindes, d. i. den 16. Januar 1879 bis

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts.

streites vor Großh;. Amtsgericht Donaueschingen auf

PNienstag, 80. März 1880, n, ,,. 8 Uhr. un

dicser Auszug der Klage bekannt gemacht.

a9

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Donaueschingen, 4. März 1880.

Der Gerichtsfchreiber des Großh. Amtsgerichts.

Aufgebot.

Am 25. Juni 1879 starb zu Oberotterbach der dafelbst wohnhaft gewesene Tagner Johannes Schwartz. Unter der Aufstellung, daß derselbe keine erbfähigen Verwandten hinterlassen, betreibt dessen Hinterbliebene, gewerblos zu Oberotterbach wohnende Wittwe Elisabetha Miedel beim Königl. Landgerichte dahier die Einweisung in den Besitz der Verlassenschaft ihres verlebten Ehemannes. Auf Grund eines gemäß Art. 183 des bayerischen Ane ůhrungẽg ehe zur Reichs-Civilproießordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Givslkammer unterm Heutigen erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche machen und gegen defagte Besitzeinweisung Einwände erheben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Köͤnig⸗ lichen Landgerichte dahier vorzubringen.

Landan in der Pfalz, den 21. Dezember 1819.

Königlich bayer. Landgericht. . Präsident. Pfirmann, O. G.

issn Oeffentliche Instellung.

Der Restauratenr Auguft Müller zu Dort mund, Markt 17, vertreten durch den Justizrath olle zu Dortmund, klagt gegen den Wirth en ündorf, früher zu Dortmund, Mühlenstraße 6, deffen jetziger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen rückständlger Miethsforderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Iöd M nebst 6 og Zinsen seit dem 1. August 1879 und ladet den Beklazten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Dortmund auf ben 29. April 1880, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 21. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dortmund, den 5. Mär 1850. v. d. Mortel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(6538 Amtsgericht Bergedorf.

1) Der Fuhrunternehmer Franz Wilhelm Her⸗ mann Kock in Bergedorf, vertreten Durch Rechts⸗ anwalt Dr. Ch. Koch in Hamburg, Paulstraße 14 hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Extrakts äber den Pfandposten von 228 Crt. Mk. 9 Sch. welcher im Bergedorfer Stadtbuche Vol. B. Fol. 0 unter dem 5. Oktober 1870 zu Gunsten von Frani Wilhelm Hermann Kock in Bergedorf in, dem im Bergedorfer Stadtbuche Lol. B. Fol, S6 dem

ran Girl sn Hermann Kock zugeschriebenen

aufe nach 00 Crt- Me. und in gleicher Priorität mit anderen 338 Ert. Mk. 9 Pf. und 228 rt. Mk. 16 pf gerichtlich versichert steht, beantragt.

2) bie Handlungsflrmg J. C. R. Waitz in Ham

burg, Gänsemarkt, in Vollmacht des Kaufmanns

Elisabeth, geb. Kock, vertreten durch Rechtsanwalt Br. Ch. Koch in Hamburg, Paulstraße 14, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Extratts über den Fre dr ben von 228 Crt. Mk. 10 Pf., welcher im Bergedorfer Stadtbuche Vol. B. Eol. 270 unter dem 5. Sktober 1870 zu Gunsten der Margaretha Sophia Elifabeth Kock, letzt verehelichten Peters in Brg= silien, in dem im Bergedorfer Stadtbuche Vol. D. Pol. 86, dem Franz Wilhelm Hermann Kok zuge⸗ schriebenen Hause nach 800 Crt. Mk. und in glei⸗ cher Priorität mit anderen 228 Crt. Mey. 9 Sch und 3728 Ert. Mk. 9 Pf. gerichtlich versichert steht beantragt.

3) Der Gastwirth Jochim Ludwig Adolf Kock in . 7. Narlenstraße 2, vertreten durch Recktzanwalt Br. Ch. Koch in Hamburg, Paul- straße 14, hat das Aufgebot zur Kraftloserklärung des Extraktes über den Pfandposten von 228 Crt. Mt. 8 Sch, welcher im Bergedorfer Stadtbuche Vol. B. Fol. NG unter dem 5. Oktober 1879 zu Gunsten des Jochim Ludwig Adolf Kock in Ham⸗ burg, in dem im Bergedorfer Stadtbuche Vol. D. Fol. 86 dem . ilhelm Hermann Kock zu⸗ geschriebenen Hause nach 800 Crt. Mk. und in gleicher Priorität mit anderen 228 Crt.⸗ Mk. 9 Pf. und 238 Ert. Mk. 10 Pf. gerichtlich versichert steht, beantragt.

Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen, . die Inhaber der bezeichneten Urkunden hiermit aufgefordert werden, spätestens in dem auf

Freitag, den 22. Oltohber 1880, Vormittags 19 Uhr, von dem unterjeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur- unden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloger⸗ klärung der Urkunden erfolgen wird. und die An⸗ tragsteler zur Tilgung resp. Umschreibung der be⸗ zeichneten Pfandposten werden befugt werden.

Bergedorf, den 9. März 18860.

Bas Amtsgericht Bergedorf. ge. Lamprecht, Mr. Zur Beglaubigung:

O. Lewitz, Gerichtsschreiber.

6597] Im Namen des Großherzogs! ꝛc. ꝛc. Werden: 15 Marie, Ehefrau des Ludwig Feeger, 2 Christoph Fourier, 3) Johann Fourier, 4 Dorothea, Ghefrau des Ludwig Hofmann,

leute, von Butzbach, ausgeschlofsen und Anerkenntniß der Rechtsgültigkeit von ihrer Seite unterstellt. Butzbach, den 3. März 18809.

Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Butzbach.

sõhsj Bekanntmachung.

Der Rechtsanwalt Carl Mallus hierselbst ist verstorben und dessen Eintragung in die Rechts⸗ anwaltsliste gelöscht worden. Hildesheim, den 11. März 1880. Königliches Landgericht. Dr. Struckmann.

6 Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Herzogl. Amtsgerichte Roda zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen worden unter Nr. 5:

der Rechtsanwalt und Notar Max Friedrich

Hesse in Roda. Noda, den 8. März 1880.

Herzogl. Amtsgericht. Rosenberg.

6b26]

Die für den Garnison⸗ Haushalt in der Zeit vom 1. April er., bis ult. März 1881 erforderliche Lie ferung von

a. ea. 150 Latirbäumen, b. ca. 120 Latirbaumbeschlägen, . die schmiede⸗ und gußeisernen Gegenstände zu den baulichen Reparaturen und d. die Glaserarbeiten (Reparaturen) sollen im Wege der Submission verdungen werden.

Bie Bedingungen sind in unserem Geschäftslokale, Möchaellirchplatz 17, einzusehen und versiegelte Offer⸗˖ ten bis zum

19. März er., Vormittags 11 Uhr,

daselbst einzureichen. Berlin, den 12. März 1880. Cto. N6 / 3.)

Kgl. Garnison⸗Verwaltung. Dentsche Hypothekenbank (art. Ge.) 65

76 Berlin.

Die am 1. April a. c. fälligen Coupons der 4 n. d prozentigen Hyyothekenbriefe werden schon vom 15. März a. 9. a

an unserer Kasse, Hegelplatz 2. eingelõst. Die Coupong müssen anf der ückseite von der einsssenden Firma abgestempelt sein.

mit Einwendungen ern die en, , , des Teftamenis ihrer Gttern, Peter Fourter Ehe

Berlin, im März 1889. Die Direktlon.

66M]

Die sämmtlichen

1666 und deren Beyreceß von 1704 berechtigt sind, theile geladen und ec g einem Geschlechts tage

Vormittags 10 Uhr, in 1. in dem

hinderung am perfonlichen Erschelnen dem

vorher schriftlich anzuzeigen. Rostock, den 11. Mär 1880 Des Löͤbl. flugk schen Hel

Wilbelm Heinrich August Peters in Brasilien,

zu dessen erreichtem 14. Lebensjahre, und ladet den

Namen seiner Ghefran, Margaretha Sophia

Pflugk scher Geschlechtsta

* rren Gevettern des Löbl. Pflugk'schen Geschlechts tag. und Oste ländischer Linie, welche an dessen Versammlungen Theil

f nehmen nach der Geschlechtsordnung von

x⸗ sermit bei Vermeidung der gesetzlichen Nach

ienstag, den 114. Mai 1880,

otel zur „Stadt Hamburg“ sich einzuflnden, oder ibre Pe eschlechtefyndikus, Herrn Justiz-Rath wr. Gtůbel daselbst,

werden

shlechts erwäblter und, landegherrlich bestätlgter Sentor amnel Gottlieb Heinrich Pflugk.