des ,, . Reichskanzler⸗Amts sind dem Reichsamt des lieben. 5* Ressort des Reichs⸗Amts des Innern
der Reichs⸗Kommissarius für das Aus⸗ wanderungswesen, die Reichs⸗Prüfungs⸗Inspektoren (für 3 as eimathwesen, die verschiedenen Diszi⸗ plinarbehörden, die Behörden für die Untersuchung von See⸗ unfällen, das statistische Amt, die Normal⸗Eichungskommission, das Gesundheits⸗Amt, das Patent⸗Amt und die Reichs— In der Marineverwaltung ist das hydro⸗ graphische Bureau in ein hydrographisches Amt umgewandelt
Innern ver gehören nunmehr no
schiffer ꝛc.), die Reichs⸗Schiffsvermessungs⸗Inspektoren, Bundesamt für das
Kommission.
worden, welchem auch das Observatorium zu Wilhelmshaven unterstellt ist. Bei dem Reichs⸗Justizamt sind die Justiz⸗ behörden in Elsaß⸗Lothringen ausgeschieden. Endlich führt die vormalige Geheime Ober⸗Hofbuchdruckerei jetzt die Firma Reichsdruckerei. — Wenngleich die Vorschriften der früheren Exekutions—⸗ ordnungen, welche die Zulässigkeit der Subhastation zur Beitreibung von Geldbeträgen im Verwal⸗ tungszwangsverfahren von der Genehmigung der Auf— sichtsbehörde abhängig machen, in die Verordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 nicht aufgenommen worden sind, so ist, nach einem Cirkularerlaß des Finanz⸗Ministers vom 8. d. M., doch hierdurch an den beson⸗ deren Bestimmungen, welche in dieser Hinsicht für die einzelnen Ressorts bestehen, nichts geändert worden (Art. 69 der Ausfüh⸗ rungsanweisung vom 15. September 1879). Insbesondere gilt dies von der einen ältern Bestimmung hinsichtlich der Grundsteuer eneralisirenden Verfügung vom 20. März 18651 (Min. Bl. ür d. i. V. S. 48 — Centralblatt der Abgaben ꝛc. Gesetz⸗ gebung S. 4, wonach wegen Rückständen von direkten oder indirekten Steuern die Subhastation nur mit Genehmigung des Ministers in Antrag gebracht werden soll. Da indessen ein Bedürfniß, die ministerielle Genehmigung für jeden einzelnen Fall vorzubehalten, nicht mehr besteht, so hat der Minister in Abänderung dieser Verfügung be⸗ stimmt, daß fortan vor der Stellung des Subhastations⸗ Antrages wegen Beitreibung von direkten oder indirekten Staatssteuern die Vollstreckungsbehörden in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der vorgesetzten Provinzial⸗Aussichts⸗ behörde einzuholen haben. Die Letztere hat sorgfältig zu prüfen, ob die Voraus⸗ setzungen für die Stellung des Subhastationsantrages vor⸗ liegen, namentlich ob es feststeht, daß durch Pfändung die Beitreibung nicht erfolgen kann (8. 54 Abs. 1 der Verord⸗ nung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. Sep⸗ tember 1879). Außerdem ist die Genehmigung der Re⸗ el nach zu versagen, wenn die Sequestration mit Aus⸗ 9 auf Erfolg zulässig ist, oder wenn es sich um ganz ge⸗ ringfügige Rückstände handelt; in solchen Fällen ist die Stel⸗ lung des Subhastationsantrages nur ausnahmsweise zu ge⸗ nehmigen, wenn nämlich anzunehmen ist, daß der Schuldner sich böswilliger Weise der Zahlung zu entziehen sucht. Falls auch bei größeren Rückständen die Abstandnahme von der Subhastation sich zur Vermeidung besonderer Härten em⸗ pfehlen sollte, so ist dieserhalb an den Minister zu berichten. Um etwaigen Mißverständnissen vorzubeugen, bemerkt der Minister, daß an den gesetzlichen Bestimmungen über die Unzulässigkeit der Subhastation in besonderen Fällen, wie z. B. wegen der Geldstrafe für Zoll⸗ und Steuer⸗ defraudationen (5. 51 des Gesetzes wegen Untersuchung und Bestrafung der Zollvergehen vom 23. Januar 1838 — Gesetz⸗Samml. S. 78 — Bekanntmachung, betreffend die Unzulässigkeit der Anträge auf Subhastation zur Deckung der in Steuerdefraudationen erkannten Geldbußen, vom 8. Ok⸗ tober 1826 — Gesetz-Samml. S. 1066 — und vom 14. Ok⸗ tober 1829 — GesetzSamml. S. 27) weder durch die Vor— schriften des 5. 54 der Verordnung über das Verwaltungs⸗ zwangsverfahren vom 7. September 1879, noch durch die Be⸗ stimmungen der Verfügung vom 8. d. M. etwas geändert worden 9
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär für Elsaß⸗Lothringen Herzog ist in Berlin angekommen.
Stettin, 13. März. Die heutige (5. Sitzung des 5. Pommerschen . wurde er⸗ öffnet mit der Berathung des Vertrages, betreffend die Ueber⸗ tragung sämmtlicher auf den Provinzialverband übergegangenen Rechte und Pflichten, — einschließlich des Eigenthums — an den im Bereich des Kommunalverbandes von Stettin be⸗ legenen ehemaligen Staatschausseen an die Stadt Stettin. Ohne Widerspruch wurden die einzelnen Vertrags⸗ bestimmungen, paragraphweise und demnächst der ganze Vertrag einstimmig genehmigt. Die Uebertragung, auch des Eigenthums an den Chausseen, ist erforderlich, weil der Zug der gedachten Chausseen in das Terrain des neuen Bebauungs⸗ plans der Stadt Stettin fällt und bei der fortschreitenden Vebauung die Verlegung einzelner kurzer Strecken der Chausseen nöthig wird, um zweckmäßige Straßenfluchten zu ermöglichen. In dem Vertrage ist die Erhaltung des Chausseezuges und die vorschriftsmäßige Unterhaltung des⸗ selben sicher gestellt. — Bei der hierauf beginnenden Be⸗ rathung des Provinzial-⸗Haushalts⸗-Etats ging man, unter Verzicht auf eine Generaldiskussion, alsbald zur Berathung der Spezialetats über. Die Feststellung e en, erfolgte ohne wesentliche Diskussion. Nach derselben ergeben sich die Ausgaben wie folgt:
1) Für das Korrigendenwesen a. Anstalt zu Ueckermünde, im Ordinarium 100 0900 S6, im Extraordinarium 26 000 ; letztere sollen zu außerordentlichen Baulichkeiten verwendet werden. Der baare Zuschuß aus Provinzialmitteln berechnet sich im Ordinarium auf 37 900 ½, im Extraordinarium auf 26 260 MSG; b. Anstalt zu Neustettin, im Ordinarium 75 000 M, im Extraordinarium 20 000 M, letztere sind zur Herstellung eines größeren Arbeitsraumes bestimmt; hierzu leistet die Provinz baare n. von 38 000 bezw. 20 000 ; c. an die städtischen Arbeitshäuser zu Greifswald und Stral⸗ sund sind an Detentionskosten zu zahlen 48 000 SG und an Unterstützungen, Kur⸗ und Verpflegungskosten der landarmen Personen 255 000 S6, welche Summe ein Mehr gegen den vorjährigen Etat von 385 000 6 nachweist. Der vom Provinzial⸗ verbande für das Landarmen⸗ und , zu leistende baare Zuschuß beziffert sich auf rund 397 000 S 2) Für das Irrenwesen im Ganzen 334 500 S6, wozu der Provinzlal⸗ verband einen Zuschuß von 245 000 S leistet. 3) Für das Taubstummenwesen an Unterstützung für die vorhandenen Taubstummenanstalten, sowie die k der Kosten für die Seitens der Provinz untergebrachten Kinder die Summe
der , gol 3 M, b. an Kosten für die von der Provinz zu unterhaltenden Bauwerke 16868 M, c. zur
Unterstützung des Kreis⸗ und Gemeindewegebaues 306 000 S6
— B. Im Extraordinarium: a. zum Chausseeneubau für die
Chaussee Lauenburg = Wirzchutzin 325 000 S, b. Prämie zu
Chausseeneubauten 350 000 4M, c. Beihülfe zu einzelnen Wege⸗
bauten 11 000
Nach Erledigung der Spezialetats ging man zur Be⸗ rathung des Hauptetats über. Abgesehen von kleinen Ab⸗ weichungen, welche durch die von dem Landtage vorher ge⸗ faßten Beschlüsse bedingt waren, wurde der Hauptetat nach dem Entwurfe des Provinzialausschusses ohne Diskussion fest⸗ gesetzt. Hierbei wurde der bereits auf dem vorjährigen Landtage gestellte Antrag, den Betrag von circa 196 000 „66, welchen die Provinz bisher den Kreisen zu Zwecken der Ausführung . , gezahlt hat, zu streichen, fast einstimmig abgelehnt.
Demnach sind festgestellt: A. Im Ordinarium der Aus⸗ gabe: JI. Für die Provinzial⸗Hauptverwaltung 150 271 6 II. Für Ausführung der Kreisordnung 190 635 S III. Für Tilgung und Verzinsung der Schulden 12179 S6 IV. Für das Landarmen⸗ und Korrigendenwesen 350 550 S‚ V. Für Unterbringung verwahrloster Kinder 30 500 S6 VI. Für Irrenwesen 232 500 S6, VII. Für Taubstummenwesen 119 49090 s. VIII. Für Blindenwesen 31 224 60 IX. Für Unterstützung milder Stiftungen 9500 M. X. Für Hebammenwesen 16 720 ½ XI. Für u fn für Vereine und Wissenschaft 200 S6 XII. Zuschüßsse für Unter⸗ richtsanstalten 9920 S XIII. Unterstützungen für Chaussee⸗ und Wegestrecken 1 219 811 S4 XIV. Insgemein 17 505 s — B. Extraordinarium: I) Für Wegebau 686 400 S 2) Für Landarmen⸗ und Korrigendenwesen 46 250 S6, bestimmt für den Ankauf von Grundstücken für die Landarmenanstalt zu Neustettin. 3) Für den Anschluß des Landhauses hier an die städtische Kanalisation 2100 S6. 4) Für Irrenwesen 13 800 6
Die gesammten Ausgaben, wie auch die Einnahmen, be⸗ tragen hiernach 2 997 900 6, die baaren Beiträge der Kreise der Provinz 300 000 M und inel. der Beiträge zur Anlegung des Fonds für den Bau von Sekundär⸗Eisenbahnen mit 150 0900 M zusammen 450 090 .
Hiermit war die erste Berathung des Etats geschlossen und erfolgte demnächst diejenige über die zu er⸗ lassende Polizeiverordnung, betreffend die Körung der Privat⸗Deckhengste. Nach derselben soll der durch die Körgebühren, nicht gedeckte Betrag der Kosten aus Provinzialmitteln gedeckt werden. Die Vorlage wurde mit unerheblichen Abänderungen, welche in der Herabsetzung der Körgebühren sowie der Diäten bestehen, fast einstimmig an⸗ genommen, und ebenso ohne erhebliche Diskussion die Seitens des Proyinzialausschusses zu dem revidirten Reglement der Feuersozietät des platten Landes von Altpommern vom 17. Januar 1872 gemachten Vorschläge. Nach denselben soll das Gebiet der Feuersozietät auf das platte Land der Kreise Dramburg und Schivelbein sowie des Regierungabezirks Stralsund ausgedehnt und eine Aenderung der Beiträge in verschiedenen Klassen herbeigeführt werden.
Nach Erledigung mehrerer Petitionen und Rechnungs⸗ sachen gelangte die Angelegenheit, betreffend die Errichtung einer Landeskultur⸗Rentenbank in der Provinz, zur Berathung. Die Kommission in. 8 Bedürfniß hierzu im Interesse der Hebung des Reglkredits behufs Vornahme von Meliorationen anerkannt; der Antrag derselben
den Provinzial⸗Ausschuß zu beauftragen, dem nächsten Provinzial⸗
Landtage einen Gesetzentwurf in der gedachten Richtung vorzulegen, wurde indessen mit großer Majorität abgelehnt, der entgegen⸗ stehende Antrag des Provinzial⸗Ausschusses:
zur Zeit wegen des augenblicklich hierzu nicht vorhandenen Bedürf⸗—
nisses von der Errichtung einer Landes kultur ⸗Renten bank abzusehen, mit großer Majorität angenommen.
Maßgebend war ful diese Beschlüsse die bei der Diskussion zu Tage getretene Auffassung, daß dem kleineren Grundbesitz durch den Meliorationsfonds der Provinz, dem größeren Grundbesitz durch die Land⸗ schaft, namentlich bei den gegenwärtigen günstigeren Tax— prinzipien, ein ausreichender Kredit und somit die erforder⸗ . Mittel für wirklich nutzbringende Meliorationen gewährt würden.
Hierauf folgte die Berathung der Vorlage der König—⸗ lichen Staatsregierung, sich geeigneten Falls darüber zu äußern, ob und eventuell in welcher Weise in der Provinz ein Bedürfniß nach anderweitiger gesetzlicher Regelung der Erbfolge in den Bauerhöfen sich fühlbar gemacht habe und in welcher Weise event. einem vorhandenen Bedürfniß Rechnung getragen werden könne., Nachdem der Referent der Kommission eingehend die Veranlassung und den Zweck der Vorlage dargelegt und den Antrag der Kommission, welcher dahin lautet:
Provinzial ⸗Landtag wolle beschließen zu erklären: Es ist in der Provinz Po;mmern ein Bedürfniß nach anderweiter gesetzlicher Regelung der Erbfolge in den Bauerhöfen allerdings hervor⸗ getreten, indessen erscheint eine gesetzliche Regelung im Sinne des von Schorlemerschen Antrages nicht für geeignet, diesem Bedürf⸗ nisse abzuhelfen; Vorschläge darüber zu machen, ob und in welcher Weise dies geschehen sollte, ist der Provinzial -Landtag zur Zeit nicht in der Lage. .
Der Provinzial Landtag hält das Bedürfniß einer anderweiten gesetzlichen Regelung der Erbfolge auch für den größeren ländlichen Grundbesitz für vorhanden, sieht sich aber nicht veranlaßt, in dieser Beziehung bestimmte Anträge an die Königliche Staatz regierung zu stellen. mitgetheilt hatte, wurde derselbe nach kurzer Diskussion mit erheblicher Majorität abgelehnt. Dasselbe Ergebniß der Ab⸗ lehnung stellte sich hinsichtlich des ferner noch von dem Abg. Freiherrn von der Goltz⸗Kreitzig eingebrachten Antrages:
Der Provirzial⸗Landtag wolle sich dahin aussprechen, daß er ehne ausreichendes statisches Material überhaupt nicht in der Lage sei, über die angeregte Frage ein Gutachten abzugeben und da⸗ bei die Staatsregierung zu ersuchen, daß, falls ste sich veranlaßt fühlen sollte, noch nähere Ermittelung in der gedachten Frage an—⸗ zuftellen, dieselbe nicht auf den bäuerlichen Grundbestß zu be⸗ schränken, sondern auch auf den ländlichen größeren Grundbesitz auszudehnen nnz Dagegen wurde der 3. vom Abg. Mühlenbeck ge⸗ tellte Antrag:
Der Landtag wolle seine Erklärung dahin abgeben, daß er sich wegen mangelnden statistischen Materials außer Stande sieht, sich darüber zu äußern, ob und in welcher Weise ein Bedürfniß nach Regelung in der Erbfolge in der Provinz hervorgetreten ist, demnächst einstimmig angenommen.
Es folgte die zweite Lesung des Etats, welche ohne De⸗ batte zur unveränderten Annahme des in der ersten Lesung
von 119 490 M 4) Für Chaussee⸗ und Wegebau A, im Drdinarium a. Jahresrente an die Kreise für die Unterhaltung
ledigt; es schloß baher der Ober⸗Präsident Freiherr von Müunchhausen den Landtag, indem er mit Befriedi— gung des voraussichtlich 6 Segen der Provinz dienenden Gesetzentwurfes über die Aufhebung der kommunalständischen Verbände Pommerns, sowie mit warmer Anerkennung der Hingebung des Provinzial⸗Landtages bei seinen Berathungen und namentlich der segensreichen Thätigkeit des Provinzial⸗ ausschusses sowie des Landesdirektors gedachte.
Nachdem der Vorsitzende ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Ver⸗ sammlung mit Begeisterung einstimmte, ausgebracht und der Alterspräsident im Namen des Provinzial-Landtages dem Vorsitzenden desselben seinen Dank ausgesprochen hatte, trennte sich die Versammlung.
Württemberg. Stuttgart, 16. März. (W. T. B.) Das „Regierungsblatt“ publizirt eine Königliche Verordnung, die Vollstreckung der Todes strafe betreffend. — Der „Staatsanzeiger für Württemberg“ meldet, in Folge kürzlich ergangener Königlicher Entschließung werde die bisherige interne Telegraphentaxe von 3 3 pro Wort auf 5 4 pro Wort erhöht.
Baden. Karlsruhe, 15. März. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat das Finanzgesetz ohne Widerspruch angenommen, dabei aber eine Vereinsachung des Verwaltungs⸗ organismus gefordert.
Oesterreich⸗Ingarn. Wien, 15. März. (W. T. B.) Der amtlichen „Wiener Zeitung“ zufolge hat der Kaiser dem Ackerbau⸗Minister, Grafen Falken hayn, und dem Handels-Minister von Korb die Geheimerathswürde verliehen. Der Archimandrit Andriewiez ist zum griechisch⸗orientali⸗ schen Metropoliten in Czernowitz ernannt worden.
— Gestern Mittag konstituirte sich im Saale des Herrenhauses unter Vorsitz des Grafen Taaffe in Vertretung des Ministers Horst die„Oesterreichische Gesell schaft vom rothen Kreuz“ bei der Anwesenheit von 91 Delegirten aus allen Kronländern. Zum Vorsitzenden wurde Freiherr von Tinti gewählt. Minister Taaffe machte die Mittheilung, daß Ihre Majestäten die Uebernahme des Protektorates zugesichert haben. Die Ver⸗ sammlung beschloß, dem Kronprinzen ein Gluͤckwunschschreiben anläßlich seiner Verlobung zu übermitteln.
— 16. März. Nach einer Meldung der „Presse“ sind die Verhandlungen wegen der serbischen Eisen⸗ bahnanschlüsse nunmehr abgeschlossen worden. Nur wegen der bulgarischen Anschlüsse und bezüglich der Tarif⸗ frage ist die Genehmigung des Minister⸗Präsidenten Risties vorbehalten.
Pest, 12. März. Dem „Prag. Abdblt.“ meldet man von hier: Das Kaiser paar wird in den ersten Tagen des April zu mehrwöchentlichem Aufenthalte hier eintreffen. In der Ofener Hofburg werden bereits die entsprechenden Vor⸗ kehrungen getroffen. — Die kroatische Regnikolar⸗ deputation hat bereits die Berathungen über die Erneue⸗ rung des Ausgleichs mit Ungarn eröffnet, bezüglich der an die ungarische Deputation zu erstattenden . äge jedoch noch keinen Beschluß gefaßt.
Großbritannien und Irland. London, 15. Mãärz
(W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Oberhauses erklärte Earl Beaconsfield auf eine Anfrage Lord Dranmore' s: Da die Antipachtdemonstration in Irland nachgelassen habe, so sei es unnöthig, bei dem Parlament neue Vollmachten betreffs der Verwaltung Irlands nachzusuchen. Die Ausnahmegesetze für Irland würden in der nächsten Zeit erlöschen und je nach den Verhältnissen würde die Regierung bei dem neuen Par⸗ lamente entweder deren Aufhebung oder eine Erneuerung der Gewalten verlangen. — Lord Stratheden lenkte — wie am 4. d. bereits von ihm angekündigt worden — die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Orientpolitik der Regierung und bean⸗ tragte die Vorlegung des am 19. Januar 1878 von Schir Ali an den Sultan gerichteten Schreibens. Lord Granville, welcher sich an der Debatte über diesen Antrag betheiligte, kam dabei auch auf die angekündigte Auflösung des Parlaments zu sprechen und griff das Wahlmanifest Lord Beaconsfields heftig an. Lord Beaconsfield vertheidigte die Regierung, erklärte den angeblichen Brief Schir Ali's an den Sultan für ein Falsi⸗ fikat und bemerkte, daß auch die Pforte das Schreiben als apokryph bezeichnet habe. Unter Verspottung der von Lord Stratheden geäußerten Ansicht, daß die Wasserbill die Ursache der Parlamentsauflösung sei, erklärte der Premier: die Auf⸗ lösung des Parlaments erfolge, weil die Regierung es für ihre Pflicht halte, dieselbe vorzunehmen. Von seinem Briefe an den Vize⸗König von Irland sei jedes Wort ge— hörig abgewogen und aufrichtig empfunden. Er sei des Glau⸗ bens, daß die Zustände kritische seien, und wenn er auf die Zustände Europas hinsehe und wahrnehme, daß schlagfertige Armeen und erhöhte Rüstungen beantragt, empfohlen und von den Volksvertretungen ohne Schwierigkeit genehmigt würden, so sage er, daß dies allein schon für seine Ansicht spreche; jedenfalls dürfe die Wachsamkeit nicht vernachlässigt werden. Wenn Lord Granville darüber klage, daß in dem Schreiben an den Vizekönig von Irland von ihm das Wort vascendancy* gebraucht worden sei, so könne er daran nur festhalten. Es sei ein großer Unterschied zwischen „ascendancy und „suprematie“; das erstere Wort werde stets in einem liberalen und generösen Geiste aufgefaßt. Die Po⸗ litik Englands müsse gefühlt werden, denn wenn Eng⸗ land nicht den ihm gehörigen Platz im Rathe Europas einnehme, sei der Weltfriede gefährdet. Es seien zwei Systeme versucht worden, dasjenige der Vorgänger der jetzigen Re⸗ gierung und dasjenige der letzteren. Aber wohin habe das erstere geführt? Wenn man großen Schwierigkeiten begegnet sei, wenn die Angelegenheiten Europas und Asiens komplizirt und konfus geworden seien, so seien dies Folgen der Politik der vorigen Regierung. Die Politik der jetzigen Regierung sei dem Lande bekannt, die Regierung werde dieselbe fort⸗ führen, wenn sie die Macht behalte. Gelange die Opposition ans Ruder, so dürfe sie auf die Unterstützung der Torypartei rechnen überall da, wo es die Ehre und die Interessen Eng⸗ lands gelte. Im Unterhause theilte der Schatzkanzler Northeote mit, daß die Vertagung des Parlaments am 24. Nach⸗ mittags erfolgen werde und daß unmittelbar darauf die König⸗ liche Verordnung über die Auflösung des Parlaments er⸗ scheinen werde.
festgestellten Etats führte. Hiermit waren sämmtliche Vorlagen des Landtages er⸗
— Das „Daily Chronicle“ erhält aus Allahabad von heute solgendes Telegramm: Die Stadt Charikar ist vom
einde wieder eingenommen und geplündert worden. Unsere
isherigen Alliirten wenden sich gegen uns. Die Stämme ver
samme , in großer Anzahl. Ein neuer Feldzug scheint nvermeidlich. ;
z — (Allg. Corr.) Sir Garnet Wolseley ist zum Ge⸗ neralquartiermeister der Armee ernannt worden. Der General kehrt Ende Juni oder Anfangs Juli aus Südafrika nach
England zurück.
Frankreich. Paris, 14. März. Das „Journal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, wodurch der am 14. Mai 1679 zwischen Sesterreich⸗Ungarn und Frankreich abgeschlossene Vertrag wegen des gerichtlichen Beistandes für die Ange⸗ hbrigen beider Länder gutgeheißen wird. Ferner enthält das amtliche Blatt Dekrete, durch welche General Doutrelaine, Ober⸗ befehlshaber des 5. Armee⸗Corps, zum Präsidenten des be⸗ rathenden Comités der Festungswerke, der Divisions⸗General Gresley zum Oberbefehlshaber des 5. Armee⸗-Corps an Stehe des Generals Doutrelaine, Divisions⸗General Lecointe an Stelle des zum Kriegs⸗Minister beförderten Generals Farre zum Oberbefehlshaber des 4. Armee⸗-Corps und Divisions - General Appert an Stelle des Generals Lecointe zum Qberbefehls⸗ haber des 17. Armee⸗Corps ernannt werden. Auch bringt has amtliche Blatt viele Beförderungen unter den General⸗ tabs⸗Offizieren.
s 56 März. (W. T. B.) Der Senat hat heute bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht die Art. 1— 6 angenommen. Hier⸗ auf beantragte Pelletan als ein im Namen der Mino⸗ rität der Kommission gestelltes Amendement die Wiederher⸗ stellung des Art. 7. Der Conseils-Präsident de Frey⸗ inet erklärte: er wolle die neuliche Aufforderung Dufaure's, eine Transaktion herzustellen, nicht unbeantwortet lassen. Die Regierung habe, trotz ihres Wunsches nach einem Ausgleich, doch keine neue Fassung hergestellt, weil der Art. 7 in ihren Augen schon eine Transaktion gewesen. Da der Art. 7 ab⸗ elehnt worden sei, so bleibe nichts übrig, als die Gesetze zur a n zu bringen; die Regierung müsse in der Sitel⸗ lung verharren, in die fie durch das Votum des Senats ge⸗ bracht sei. Der Artikel 7 wurde hierauf aufs Neue mit 149 gegen 132 Stimmen abgelehnt und sodann das ganze Gesetz mit 187 gegen 103 Stimmen angenommen.
In Folge der anstrengenden Sitzung des Senats und da das Kabinet morgen wiederum zusammentreten muß, ist die für heute in Aussicht genommene Konferen zwischen dem Confeils-Präsidenten de Freycinet und den Vorsitzenden der vier Gruppen der Linken verschoben worden. Angesichts der heutigen Erklärungen de Freycinets im Senat wird es in parlamentarischen Kreisen für wahrscheinlich erachtet, daß die Gruppen der Linken der Deputirtenkammer auf eine Inter⸗ pellation verzichten werden. Dem Vernehmen nach würde bdiese Frage morgen in den Versammlungen der verschiedenen Gruppen der Linken zur Sprache gebracht werden.
Der Bruder des Deputirten Paul Granier de Cassagnac ist an Stelle des verstorbenen Granier de Cassagnac (Vater) zum Deputirten für Gers gewählt worden. In Ram⸗ bouillet und Narbonne wurden zwei Deputirte der republi⸗ kanischen Partei gewählt.
Italien. Rom, 15. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer motivirte Crispi seine Interpellation über die innere und die äußere Politik der Regierung, welche seiner Ansicht nach in Verbindung ständen, Bezüglich der inneren Politik bemerkte der Redner, es sei keine der versprochenen Reformen ausgeführt worden; die in Fraktionen gespaltene, unschlüssige Kammer entbehre noch einer ö leitenden Hand. Bezüglich der auswärtigen Politik wies Crispi die von Visconti Venosta der Linken gegenüber erhobenen Vorwürfe zurück und erklärte, daß die Kund⸗ gebungen der „Italia irredenta“ bereits von 1868 her datirten. Die Rechte habe bis 1876 geschwiegen. Den gegenwärtigen Lärm darüber habe man den Gegnern der Linken und den italienischen Vertretern im Auslande zu verdanken. Letztere hätten konstatiren sollen, daß die Agitation der „Italia irre⸗ denta“ eine belanglose Sache sei. Crispi hält die Unter⸗ drückung der Irredentenverbindung für unnütz und schädlich,
laubt sedoch, daß das Parlament das Vereinsrecht und das gie der Presse in dem Gesetze in bessere Uebereinstimmung bringen sollte. Italien müsse den Berliner Vertrag getreulich ausführen. Der Redner ging sodann auf die Frage betreffs der orientalischen Staaten und insbesondere Egyptens ein, bedauerte die Haltung Italiens in derselben und schloß mit den Worten: „Organistren wir eine freie und starke Regie⸗ rung, dann werden wir im Auslande den uns zukommenden Einfluß ausüben.“ Er erwarte von dem Minister⸗Präsi⸗ denten die Versicherung, daß er eine solche Regierung bilden werde. Der Minister⸗Präsident Cairoli behielt sich vor, nach dem Schluß der Generaldebatte über das Budget (welche begonnen hat) zu antworten. Delgguidice erklärte, die Re⸗ gierung müsse eine gemäßigte, aber wachsame Politik befolgen; das Verhalten gegen die Irredenta müsse im Innern ein klares und nach Außen ein loygles sein; dies werde die Allianzen mit den Mächten erleichtern. Namentlich müsse man die Freundschaft Griechenlands bewahren. Delguidice beantragte schließlich eine Tagesordnung, dahin gehend: Die Kammer spricht die Zuversichk aus, die Regierung werde die guten Bezlehungen mit den befreundeten Mächten aufrecht erhalten und in der griechischstürkischen Grenzfrage die Fest⸗ haltung an den Beschlüssen des Berliner Kongresses an⸗ streben.
Türkei. Konstantinopel, 14. März. (Pest. 8.) Die in Adrianopel niedergesetzte Kommission, welche die Besitzfrage zwischen Muselmanen und Bulgaren schlichten soll, hat unter Präsidium Avro Paschas ihre Thä—⸗ tigkeit wieder eröffnet und mehr als 6009 Reklamgtionen er⸗ ledigt. Das konziliante, gerechte Vorgehen der Kommission findet bei Christen und Muselmanen gleiche Anerkennung. Wie verlautet, werden die Mörder des russischen Oberst⸗ Lieutenant Kummerau demnächst öffentlich hingerichtet werden. .
. 2. März. Der „Pol. Corr.“ wird von hier geschrieben:
„Die immer offener auftretende in surrektionel le Bewe⸗ gung im Grenzdistrikte von Kirdschali flößt der hiesigen Regierung die ernstesten Besorgnisse ein. Von Aleko Pascha auf gefordert, ihn bei der Unterdrückung der Rebellion zu unterftützen, antworteten der Premier Said Pascha sowie der Gouverneur von Adrianopel Reouf Pascha ausweichend dahin, daß, wenn ein Auf⸗ stand exsstire, die Schuld an den rumelischen Behörden liege, welche
P
von Kirdschall und die geachteiste Persönlichkeit der ganzen Gegend, Durham Mollah, verhaftet und ins Gefängniß gesetzt haben. Uebrigens — soll Said Pascha in seiner Antwort kemerkt haben — sei die signalisirte Bewegung nicht zu fürchten, weil sie keinen andern Zweck haben könnte und habe als die Befreiung des erwähnten Durham Mollah. An⸗ gesichts dieser Auffassung der Sachlage Seitens der Pforte wurde die Milizdirektion bereits angewiesen, alle verfügbaren Truppen an die Grenze abzusenden, wo Übrigens schon 1990 Milizsoldaten aus den benachbarten Distrikten und 2000 bulgarische Freiwillige, welche den Turnvereinen des Departements Haskiöi als Mitglieder ange⸗ hören, zusammengejogen sind. Diese Turner sind der Mehrzahl nach Bauern, mit ausgezelchheten Martini oder Berdang wehren bewaff⸗ net, seit nahezu zwei Jahren regelrecht einexerzirt und zum großen Theile mit vortrefflichen Pferden der kleinen einheimischen Race ver⸗ sehen. Bisher haben die Aufständischen blos einige Gengd'armerie⸗ und Milizpsquefs an der Grenze überrumpelt, mehrere Mann getödtet, die übrigen ala Gefangene mit fortgeführt. In dem Dorfe Kiralar wurden einige christliche Bauern geprügelt und mißhandelt, andere verwundet und an 20 sowohs christlicke als mohamedanische Einwohner ausgeplündert. — Die Nachricht von der Bewegung an der Grenze hat bereits einige Aufregung unter der mohamedanischen Bevölkerung verbreitet, welche immer meint, daß die Stunde der Rückkehr ihrer Herrschaft bald schlagen werde. Uebrigens muß man den Mohamedanern zu ihrem Lobe nachsagen, daß sie sich bieher vollkommen korrekt ver⸗ halten haben und daß an allen anderen Punkten Ost · Rumeliens vollständige Sicherheit herrscht. In Philippopel hat die Polizei nur die Weisung erhalten, größere Versammlungen der Mohamedaner genau zu überwachen.“ . — 13. März. Der W. „Pr.“ meldet man von hier: Die Regierung hat einen Gesetzentwurf über die von hier nach Burgas zu erbauende Eisenbahn dem Permanenz— comité der Provinzialversammlung überreicht. Die Bahn⸗ trace geht von hier durch das Sremathal über Karlowo, Kalofer, Kasanlik ins Tundschathal nach Sliwno, Karnabad, Ajdos und Burgas und schließt mit einer Flügelbahn an die bereits bestehende Eisenbahn Jeni⸗Sara⸗Jamboli an. Die Kosten des Bahnbaues sollen durch eine Anleihe bestritten werden, für weiche die Einnahmen aus dem Salzmonopol, der Tabaksteuer und das Erträgniß der Eisenbahn selbst als Garantie dienen sollen.
Numänien. Bukarest, 15. März. (W. T. B.) Die amtliche Zeitung veröffentlicht ein Dekret, nach welchem alle Fremden, welche Rumänien bereisen, oder sich länger als 30 Tage dort aufhalten, sich bei der Polizei wegen einer Aufenthaltskarte melden müssen, welche gegen den Paß ausgetauscht wird, der bei der Polizei verbleiht. 30 Tage nach Veröffentlichung dieses Dekrets wird jeder Fremde ohne Aufenthaltskarte als legitimationslos betrachtet. Gradisteang kündigte heute im Senate eine Interpellation bezüglich dieses Dekretes an.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. März. (W. T. B.) Der Gehülfe des Oberkommandirenden der Garde⸗ truppen und des St. Petersburger Militärbezirks General Gurko, ist dieses Postens enthoben worden. Zu seinem Nach⸗ folger ist Generaladjutant Ko standa ernannt.
Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.
Im Verlage der Schulze'schen Hofbuchhandlung in Olden⸗ burg erschien soeben: Reife eines deutschen Landwirths durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika“ von Friedrich Oetken. (Preis 2 S6ũ) Der Ver asser schildert in klarer, eingehender Weise die landwirthschaftlichen Verhältnisse in den ver⸗ einigten Staaten und hebt hervor, daß, sowie Amerika in fast jeder Beziehung den Eindruck des Großartigen mache, so auch besonders in der Landwirthschaft. Ueberraschend sei es, wie in so verhältnißmãßig kurzer Zeit die von Indianern und wilden Thieren durchstreiften Prairien und Wälder des Landes zu einer der Hauptversorgungt⸗ kammern der Welt gemacht worden seien. Die Geschichte lehr: uns, daß nicht vor dem Jahre 1607 die erste dauernde englische Ansied⸗ lung in den Vereinigten Staaten geschaffen worden. Welche kolossale Dimensionen trotz dieser verhältnißmäßig kurzen Zeit die Produktions- fähigkeit Nordamerikas bereits angenommen habe, bewiesen folgende Zahlen. Im Jahre 1877 wurden auf reichlich 93 Millionen eres ca. 2200 Millionen (Bushel) Korn gewonnen, welche einen Werth von eiwa 10356 Millionen Dollars repräsentirten. Im Jahre 1878 hatte der Gesammtexport Nordamerikas einen Werth von 700 Millio⸗ nen Dollars, wovon allein auf landwirthschaftliche Erzeugnisse über 536 Millionen kamen. — Der Verfasser unternahm Ende Mãärz 1577 seine Reise nach Amerika, wo derselbe bis März 1879 verblieb. Von New Jork, seinem Ausschiffungshafen, führte ihn sein Weg am Hudsonflusse hinauf nach den Niagarafällen, von dort durch Süd⸗ Fanada, Michigan und Illinois allmählich bis nach dem Süd osten von Jowa, wo ein längerer Aufenthalt genommen wurde, weil der fruchtbare Boden und die schönen Farmen einen so einladenden Eindruck anf den Verfasser machten. Im folgenden Frühjahre ging die Wanderung weiter bis nach Kalifornien, und von bort wieder oftwärts; die Ankunft am atlantischen Ozean erfolgte Mitte März 1879. Der Inhalt dieser für den Landwirth nicht uninteressanten Broschnre ist folgender: die Boden verhältnisse Nord⸗ amerikas; die Lebengweise des Farmers; die gesellschaftliche Stellung des Arbeiters; Einiges über Geräthe und Maschinen, sowie über den Ackerbau im Allgemeinen; die Viehzucht, der Obst⸗ und Weinbau, Kartoffel- und Gemüsebau, der Anbau der Baumwolle, des Tabaks, des Zuckerrohrs und des Reis; Forstwirthschaft, Mol kereiwesen, Ein⸗ friedigungen, Gebäude und Vereinswesen. .
Wir entnehmen der Broschüre folgende Daten; Der Staat New⸗ York hat 52 201 Qu. Meilen. mit einer Einwohnerzahl (im Jabre fob) von 4706000 Bewohnern. Die Zabl der Farmen betrug 241 S560; davon waren Über 1000 Aeres groß 258, zwischen 100— 500 Acres groß 90 496, zwischen 50 — 160 Aeres groß 71 118, zwi⸗ schen 20-50 Aeres groß 39 973, unter 20 Acres groß 38 970. Sämmtliches Farmland betrug 25 660 000 Acres (davon waren mit Gebäuden und Befriedigungen versehen 15 875 550 Aeres, ohne Gebaͤude und Befriedigung 975853 100 Aeres). Der Werth des Farmlandes betrug 1221 472 250 Dollar, der Werth der Wirthschaftsgebaude (außer Wohnhäusern) 148 715 775 Dollar, der Werth des Viehes auf den Farmen 146497 180 Dollar. Im Jahre 1575 wurde gepflügt: 3 616 100 Acres; Weideland 6900909 eres, Mähland 4784 005 Acres; die Heuernte betrug 1874 5 440 600 Tonnen à 20600 Pfd. Es wurden bestellt mit: Gerste 282 393 ein- gefriedigte und mit Gebäuden versehene Acres und geerntet 6 510 000 Bufhel (1 Bushel — 3634 1), Buchweizen 201 894 Acres und ge erntet 4 192 386 Bushel, Mais 673 284 Acres und geerntet 21 702 809 Bushel, Hafer L438 1566 Acres und geerntet 40 959900 Busphel, Weizen 654 096 Aereg und geerntet 10188 909 Bushel, weiße Bohnen 81 331 Aeres und geerntet 1 M6 400 Bushel, Erbfen 32 386 Acerez und geerntet 410 469. Bushel, Hopfen 37 000 Acres und geerntet 161090009 Pfd., Kar— foffeln 88 80 Acres und geerniet 36 640 900 Bushel. Die Zabl der Aepfelbdͤume betrug 18278 600 Stück, deren Ertrag 23 118239 Bushel; die Zahl der Pferde auf den Farmen betrug 594 52 Stüc; des Rindvlehs daselbst: Zwei Jahr alt und darunter 686223 Stück, Bullen 129 325 Stück, Arbeitsochsen und. Maststiere M4 S066 Stück, Milchkühe 13406009 Stück; die Zahl der Schafe auf den Farmen betrug 1 489 009 Stück, (an Wolle wurde ge⸗ schoren 7370 0609 Pfdj; die Zahl der Schweine betrug
2991000 Dollar: der Werth der verkauften Eier betrug im Jahre 1875 2 513 150 Dollar. ; Der Gehalt der die Kanäle des Staates New. Jork im Jahre 1878 passirenden Schiffe betrug 5 179 822 Tonnen. Ber Reinertrag der Kanäle betrug 1878 248 902 Dollars; die Gesammtausgabe der Kanalverwaltung 903 347 Dollars, mithin betrug die gesammte Brustoeinnahme 1 152 249 Dollars. Das besteuerbare Eigenthum —öohne Geldvermögen — betrug im Staate New. Jork 2 738 368 690 Dollars; Massachusettß 1 591 953 12 Dollarz Pennsylvanien 1313 235012 Dollars, Obio 1167 731 697 Dollar, Illinois 182 899 575 Dollar, Connecticut 425 4533 237 Dollar, Jowa 3602515 418 Dollar, Kalifornien 269 644068 Dollar, Louisiang 253 371 890 Dollar; am niedrigsten steht Colorado mit 17 338 101 Dollar; die Stadt New⸗Jork rangirt mit 1098 378775 Dollar. Gewerbe und Sande. . Der Kupferschmiedemeister Albert Münster (Spezialität für Küchen inrichtungen, hier. Schützenstr 23), bisher schon Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Alexander von Preußen, ist nun auch der Ehre fheilhaftig geworden, von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Garl zu Höchstseinem Hoflieferanten er⸗ nannt zu werden. . ; — Der Verwaltungsrath der Stettiner Maschinenbau— Aktien ⸗Gesellschaft . Vulkan“ hat die Dividende für 1879 nach reichlichen Abschreibungen auf 70 festgestellt gegen 6/0 für 1878). — Die Breslauer Pferdebahn⸗Gesellschaft wird, wie die B. Börs. Ztg. meldet, für das ahgelaufene . 6Hosg Dividende vertheilen, nachdem an die Stadt Breslau der ihr zustehende Antheil am Gewinn (ein Drittel des über 5 /o hinaus- gehenden Betrages) abgeführt ist. — Der Rechnungtabschluß der Norddeutschen See und Flußversicherungs⸗Actiengesellschaft pro 1879 stellt sich wie folgt: Einnahme: Schadenreserve aus 1878 56 300 0, (1877 39 200 ½Æ½ ), Prämienreserve aus 1878 26 511 6. (1877 27 808 4¶ ), Prämien in 1879 135 408 4A ( 1878 220 725 M6), Zinsen und Ge⸗ winn bei Effekten 27 495 S (24 537 „MS), zusammen 295714 4 (312 073 Js), Ausgaben: Rückversicherungsprämien 48427 M (65 055 M),. Ristorni, Rückgaben, Rabatte und Agenten prgayisionen 12 169 M (14536 M), bezahlte Schäden 193 738 M (65 301 „), Schadenreserve pro 1580 51 100 66. (56 300 S6), Prämienreserve pro 1880 26 682 M½ (26 511 M), Verwaltungs und Agentenunkosten 24 931 S (25 202 ½), zusammen 267 048 S (253 406 M), Reingewinn 28 567 ½ (58 666 e), daven Tantiemen an den Verwaltungerath und den Direktor je 833 M (2333 M), an die Aktionäre 27 9000 M0 also 37 M pro Actie — o/o (gegen 180½ pro 1878). Der Reserve⸗ fonds hat die statutenmäßige Höhe von 160 009 (0. — Die Schwarzburgische Landesbank zu Sonders⸗ hausen wird für das Jahr 1879 nach den Abschreibungen und nach Abführung des der schwarzburg⸗sondershausenschen Regierung zukom⸗ . Gewinnantheils eine Dividende von 55 oso zur Vertheilung ringen. 3 en, 15. März. (W. T. B.). In der heutigen General- versammlung der hiesigen Provinzial⸗Aktienbank wurde die Vertheilung einer Dividende von 70o genehmigt. Darm stadt. 16. März. (W. T. B.) Der Aufsichtsrath der Darm städter Bank hat pro 1879 die Vertheilung einer Super⸗ dividende von oi og oder 2357 M per Aktie beschlossen. Bern, 15. März. (B. T. B.) Bei der Versteęigernng der Nationalbahn in Winterthur machte die eidgenössische Bank die höcksten Angebote, nämlich für die Ostsektion 3150 000 Fres, fuͤr die Westsektion 450 00 Fres. und für die ganze Linie 3610 000 Fres. Da der Schätzungspreis von 5 Millionen nicht erreicht wurde, so erfolgte kein Zuschlag, und wird das Bundesgericht in dieser Angelegenheit entscheiden.
Stockholm, 16. März. (W. T. B) Das Reichsschulden Comptoir hat die Konvertirung der verschiedenen 5⸗ und 490so Staatsanleihen in 400 Obligationen beschlossen. Die schwedische Reichsbank und die Skandinaviska Kreditaktie⸗Bolag haben zur Aus führung dieser Maßregel im Verein mit Hambro u. Son in London, der Banque de Paris, der Norddeutschen Bank in Hamburg, Erlanger Söhne und Gebrüder Bethmann in Frankfurt a. M. ein Konsortium gebildet.
Verkehrs⸗Anstalten.
Trie st, 15. März. (W. T. B.). Der Lloyddampfer Ur ano“ ist heute mit der ostindischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen. .
New⸗Jork, 15. März. (WB. T. B.) Der Dampfer des Norddeutfchen Lloyd „Neckar“ ist heute hier eingetroffen.
Berlin, 16. März 1880.
Dem am 8. und 9. März er. in Cöln versammelt gewesenen Preisgerichte haben 30 Entwürfe zu den Bronzethüren des Westportales, welche auf Grund des Konkurrenz Ausschreibens vom 235. August 1879 eingegangen und im dortigen städtischen Mu⸗ seum aufgestellt waren, zur Prüfung und Begutachtung vorgelegen. Von diesen Arbeiten ist jedoch keine als zur Ausführung geeignet er= achtet worden und hat mithin keinem der Konkurrenten der erste Preis von 5000 MS zuerkannt werden können. Als die zwei besten Pro ⸗ jekte, welchen, wenngleich dieselben nicht zur Ausführung geeignet er= scheinen, die ausgesetzten zwei weiteren Preise von je 2000 6 zuzu- erkennen sind, bezeichnete das Preisgericht die beiden Entwürfe mit den Motti: „Sancti tres reges? und „Deutsche Kunst“. Der mit den beiden Motti: „Lerne Dich begnügen 2c. und Im Einzelnen Vielheit ꝛc.“ bezeichneten Arbeit wurde eine hervorragende Stellung unter den Konkurrenzarbeiten zuerkannt. Verfasser des Entwurfs „Sancti tres roges“ ist der Bildhauer W. Mengelberg aus Cöln, zur Zeit in Utrecht. Die dem Entwurfe Deutsche Kunst“ beigegebene Adresse bezeichnete als Verfasser den Bildhauer August Schwenzer aus Loewenstein in Württemberg, zur Zeit in Wien.
Die öffentliche Ausstellung der sämmtlichen eingegangenen Ent- würfe findet seit dem 12. März er. während 2 Wochen im städtischen Museum zu Cöln statt. Weiteres ergiebt das gestrige Inserat.
Das Frühjahrsrennen des Berliner Traber-⸗Klubs wird am Donnerstag, den 22., Sonntag, den 25. und Donnerstag, den 29. April 1880, Nachmittags 3 Uhr, auf der Rennbahn Weißen see bei Berlin, stattfinden.
Der Bazar zum Besten des Diakonissenhauses zu Kaiferswerth ist heute Vormittag in den Prachträumen des Palaig des Oberst ⸗Kämmerers Grafen Redern, Unter den Lin
den 1, eröffne worden. Wohl selten ist eine solche Fülle werth⸗ voller und kunstreich ausgeführter Objekte aller Art für einen wohl⸗ thätigen Zweck zusammengebracht worden, wie hier in der mit kostbaren Originalgemälden geschmückten Bildergalerie, in dem Entreefaal und in dem die Front nach den Linden zu einneh⸗ menden Speifesaal des Redernschen Pal ais vereinigt ist. Se. Majestät der Kaiser hat ein werthvolles Service mit Berliner An sichten, Z antike Krüge, eine Majolikavase mit reicher Malerei, ein Meisterwerk der Königlichen Porzellanmanufaktur, und vieles Andere, Ihre Majestät die Kaiserin einen Tisch mit kunstvoll gestickter Decke, einen Bronzetisch, Majoliken, Kunstschöpfungen der Glag⸗ bläferei, Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz eine hohe antike Kanne, eine Majollkaschale mit blühenden Blumen u. a., Ihre Majestät die Königin Mutter von Bayern zwei Majolikajardinisren, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm ein Schreibzeug mit silbernen Rossen ge⸗ spendet. Die hohe Protettorin, die Herzogin Wilhelm zu Mecklen⸗ burg, Königliche Hoheit, hat wie immer so auch diesmal den Bazar ebenfallz in Fürstlicher Weise mit Geschenken bedacht, unter denen eigen handig gefertigte kan stvolle Decken und Stickereien Erwähnung verdienen. — Der östliche Theil des Speisesaales ist den zahlreichen sehr interessanten Kunstwerken, Gemälden, Bronzen, Majoliken,
nicht ermüden, die Mohamedaner zu verfolgen, und die unter An-⸗ . ohne plausiblen Grund einen der hervorragendsten Notablen
geo 4060 Stück; der Werth des vorhandenen Geflügels betrug
Terracotten, eingeräumt, die dem Bazar übergeben sind.