n= Inserrate für den Deutschen Reichs- u. K
Rrensischen taatas · Anzeigers:
Preuß. Staate ⸗ Anzeiger und das Central-⸗Handels⸗ register nimmt an! die Königliche Expedition den Neutschen Reichs · Auzeigers nnd Königlich
Berlin, 8. J. Wilhelm ⸗Straße Rr. 82.
* önigl.
1. Steckbriefe und Untersuch een. 2. Sabhastationen, Aufgebote, Jorladungen ; n. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Jinszahlang
2 a. 8. V. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Inserate nehmen an; die Annoncen · Expeditionen det Invalidendauk /, gtudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., EC. Schlotte,
verre wer,, . Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
b. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Lãterarische Anzeigen. 8. Thoater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. K
Annonecen⸗Bureans.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
16891] In der Strafsache
gegen den Zeitungzredacteur Gustar Adolf Fischer,
geboren am 20. November 1847, wegen Beleidigung mittelst der Presse bat das Königliche Stadtgericht, Abtheilung fü
Untersuchungssachen, Deputation IV. für Vergehen und Verbrechen zu Berlin am 25. November 1878
für Recht erkannt, daß
1) der Angeklagte, Redaeteur Gustav Adolf Fischer, der wiederholten mittels der Presse verübten öffentlichen Beleidigung schuldig und deshalb
mit zehn Wochen Gefängniß zu bestrafen; 2) daß den Beleidigten und zwar: 2. dem Fürsten Reichskanzler, b. . Königlichen Polizei⸗ Präsidio erlin,
o. dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath zu
Berlin, d. dem Schutzmann Maaß,
auch das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch den Deut schen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger, sowie durch die Berliner Zeitung auf deren erster Seite auf Kosten des Angeklagten
bekannt zu machen; 3) folgende Artikel: L. in der Berliner Zeitung:
a. Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an der
Spitze des Blattes, überschrieben: Deutsche Wähler, auf die Wacht!“
b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite Spalte drei, der erste Ab⸗ satz der
Tages übersicht.“
e. Nr. 154 vom 4. Juli 1878 an der Spitze
des Blattes, überschrieben: Wir sind geächtet!“
d. Nr. 161 vom 12. Juli 1878 an der
Spitze des Blattes überschrieben: „Was der Hödelprozeß zu denten giebt!“
e. Nr. 168 vom 20. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben: Berlin unter dem Paßzwang!“
f. Nr. 200 vom 27. August 1878 Seite J. Spalte 3 des Beiblattes mit dem An⸗ fange:
Die neue Paßordnung.“
II. In der „Deutschen Union“:
a. Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben:
Deutsche Wähler auf die Wacht!“
b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite Spalte drei, der erste Ab— satz der
. Tages übersicht⸗ ihrem ganzen Umfange nach in allen Exem— plaren nebst den zu ihrer Herstellung erforder⸗ lich gewesenen Platten und Formen unbrauch⸗ bar zu machen; 4 endlich dem Angeklagten die Kosten der Unter⸗ suchung zur Last zu legen. Ferner hat das Königliche Stadtgericht unterm 28. November 1878 für Recht erkannt, daß: J. der Angeklaate, Redacteur Gustav Adolf Fischer, der mittels der Presse verübten Beleidigung schuldig und deshalb mit drei Monaten Ge⸗ fängniß zu bestrafen; II. dem Königlichen Stadtgerichts ⸗Präsidenten zu Berlin das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhaib vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch den Deutschen Reichg⸗ und Königlich Preußischen Staate ⸗Anzeiger, sowie durch die Vossische Zeitung auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen. II. Folgende Artikel:
a. in der „Berliner Zeitung“ Nr. 138 vom 15. Juni 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben;
„Die Fruktifizirung des Attentats“;
in der „Deutschen Union! Nr. 138 vom 16. Juni 1878 an der Spitze des Blattes
mit der nämlichen Ueberschrift,
ihrem ganzen Umfange nach in allen vorfind⸗
lichen Exemplaren nebst den zu ihrer Herstel⸗
lung erforderlich gewesenen Platten und Formen unbrauchbar zu machen.
II. Dem Angeklagten die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen.
Vorstehende Erkenntnisse werden durch die zweite Abtheilung des Kriminalsenats des Königlichen Kammergerichts in der Sitzung vom 7. März 1879 dahin abgeändert, daß der Angeklagte Fischer der wiederholten Beleidigung mittels der Presse in sechs Fällen schuldig und deshalb mit einer Ge— fängnißstrafe insgesammt von drei Monaten zu be⸗ strafen, im Uebrigen die beiden vorgedachten Er— kenntnisse zu bestätigen und dem Angeklagten auch die Kosten der Il, Instanz zur Last zu legen.
Das, Reichsgericht 1II. Strafsenat hat in der öffentlichen Sitzung vom 14. November 1879 für Recht erkannt:
Daß, die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Er— kenntniß des Kriminalsenats des Königlich preu— ßischen Kammergerichts zu Berlin vom 7. März 1879 zurückzuweisen und die Kosten des eingelegten Rechtsmittels dem Imploranten aufzuerlegen.
Die Richtigkeit der Abschrift der Urtelsformel wird beglaubigt und die Vollstreckbarkeit des Ürtheils bescheinigt.
Berlin, den 21. Januar 1880.
Königliches Landgericht J. Strafkammer II.
Giese, stellv. Gerichtsschreiber. Abige Abschrist ist mit dem Sriginal gleich- lautend.
Berlin, den 11. März 1880. Sparfeld,
zu II. dem Königlichen Stadtgerichts⸗ Präsidenten zu
(6892 In der Strafsache
reits bestraft;
ö wegen Beleidigung mittels der Presse verübt,
für Recht erkannt:
Gefängniß zu bestrafen;
Berlin das Recht zuzusprechen, die Verurtheilung
des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Em⸗
pfang des Urtheils einmal durch den „Deutschen
Reichs, und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“,
sowie durch die ‚Vossische Zeitung! auf Kosten des
Angeklagten bekannt zu machen. III. Folgende Artitel:
a. in der Berliner Zeitung“ Nr. 138 vom 15. Juni 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben:
Die Fructifieirung des Attentats“, in der „Deutschen Union! Nr. 138 vom 15. Juni 1878 an der Spitze des Blattes mit der nämlichen Ueberschrift, ihrem ganzen Umfange nach in allen vorfindlichen Exemplaren nebst den zu ihrer Herstellung erfordert k Platten und Formen unbrauchbar zu machen; LI; dem Angeklagten die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen. Ferner hat das Königliche Stadtgericht unterm 5. November 1878 für Recht erkannt, daß J. der Angeklagte Redakteur Dr. Peter Wilhelm Hermann Langmann der mittels der Presse verübten offentlichen Beleidigung in einem Falle, nicht dage⸗ gen der mittels der Presse verübten wiederholten öffentlichen Beleidigung schuldig und deshalb mit einer Woche Gefängniß zu bestrafen; II. daß den Beleidigten, und zwar: a2. dem Fürsten Reichskanzler, b. dem Königlichen Polizei⸗Präsidio zu Berlin, e. dem evangelischen Ober · Kirchenrath zu Berlin, d. dem Schutzmann Maaß, guch das Recht züzusprechen, die Verurtheilung des Angeklagten innerhalb vier Wochen nach Empfang des Urtheils einmal durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeigern, sowie durch die Berliner Zeitung“ auf deren erster Seite auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen; III. folgende Artikel: I) in der Berliner Zeitung“: a. Nr. 137 vom 14. Jun 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben: Deutsche Wähler, auf die Wacht!“ b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite, Spalte drei, der erste Absatz der Tagesübersicht.“ . Nr. 154 vom 4. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben: Wir sind geächtet.“ d. Nr. 161. vom 12. Juli 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben: Was der Hödelprozeß zu denken giebt!“ e. Nr. 168 vom 30. Juli 187 an der Spitze des Blattes, überschrieben: Ber in unter dem Paßzwang!“ f. Nr. 200 vom 27. August 1878 Seite eins,
Spalte drei des Beiblattes mit dem Anfange:
. Die neue Paßordnung!“
2) in der „Deutschen Union“:
a. Nr. 137 vom 14. Juni 1878 an der Spitze des Blattes, überschrieben:
Deutsche Wähler, auf die Wacht!“
b. Nr. 142 vom 20. Juni 1878 auf der ersten Seite, Spalte drei, der erste Absatz der: Tages übersicht!, ihrem ganzen Umsange nach in allen vorsindlichen Exemplaren, nebst den zu ihrer Herstellung er⸗ forderlich gewesenen Platten und Formen unbrauch⸗ ö 266 ö
en em Angeklagten die Kosten der Untersuchung zur Last zu legen. t
Porstehende Erkenntnisse werden durch die zweite Abtheilung des Kriminal ⸗Senats des Königlichen Kammergerichts in der Sitzung vom 7. März 1879 dahin abgeändert, daß der Angeklagte Br. Langmann der mittels der Presse verübten Beleidigung in einem Falle schuldig und deshalb mit einer Geld strafe von Ein hundert Mark, im Unvermögensfalle mit einer Gefängnißstrafe von einer Woche ju . er
er Angeklagte Dr, Langmann der mittels der Presse, verübten Beleidigung in einem zwesten Falle bezüglich der Nr. 138 der „Berliner Zestung“ nicht huldig und deshalb von Strafe freizusprechen, im Uebrigen die vorgedachten beiden Erkenntnisse be⸗ stätigt und sind dem Angeklagten auch die Kosten der II. Instanz zur Last zu legen.
. e l 6 . .. ,,, t eglaubigt un ie Vollstreckbarkeit d lin zeile Kea gn gt ,
Berlin, den 21. Januar 1880. Königliches Landgericht J. trafkammer II.
stell ger ib ellv. Gerichtsschreiber. Obige Abschrift ist mit j ich⸗ 6 schrift ist mit dem Original gleich Berlin, den 11. März 1880. Sparfeld, Justiz · Anwärter.
6922 Steckbrief. Gegen den Colyortenur und früheren Redac⸗
Justiz · Anwärter.
gegen den Zeitungs · Redakteur Hr. Peter Wilhelm Her⸗ mann Langmann, geboren am 31. Auguft 1834 in Hückeswagen, Regierungsbezirk Düsseldorf, be⸗
hat das Königliche Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchungtz sachen, Deputation JV. für Vergehen und Verbrechen zu Berlin am 28. November 1878
J. daß der angeklagte Redakteur Dr. Peter Wilhelm Hermann Langmann der mittels der Presse verübten
Heleidigung schuldig und der halb mii einem Monat min zur Bersteigerung des dem Rittergutsbesttzer
bezogen werden.
9. Familien- Nachrichten. ihn eingegangenen Nachrichten in der Schweiz (Zů⸗ rich) sich aufhaltend, ist hier eine Untersuchung wegen mehrfacher Amtsehrenkränkung anhängig. Auf Grund gerichtlichen Haftbefehls richte ich an die Kriminal! und Polizeibehörden das Ersuchen, den ꝛe. Schulje im Betretunge falle festnehmen und mir telegraphische Nachricht zukommen zu lassen. Gotha, den 19. März 1880. Der Staatt anwalt. C. Jacobs.
. Bekanntmachung. Der auf den 18. März d. Is. anberaumte Ter⸗
G. C. Stole gehörigen Ritterguts Band J. Blatt Nr. 1 des Grundbuchz von Westinfel wird in Folge ö des Subhastationsantrags hiermit auf⸗ oben. Stendal, den 12. März 1880. Königliches Amtsgericht. Roeber.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
lor o] Bekanntmachung.
Die für die Nebengebäude zum hiesigen Kasernen⸗ Neubau erforderlichen Zimmerarbeiten mit Mate⸗ riallieferung, veranschlagt auf 1056 090 S6, sowie die Eisenguß⸗ und Maschinenbau-Arbeit mit Ma— teriallieferung, veranschlagt auf 55 540 Me, sollen jedes für sich, im Ganzen oder in einzelnen Loosen berdungen werden und ist hierzu auf Donnerstag, den 1. April 1889, Bormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung ein öffent⸗ licher Submissionstermin angesetzt worden. Bedingungen, Kostenanschlag und Zeichnungen liegen täglich während der Dienststunden daselbst aus und können erstere gegen Erstattung der Ko⸗ pialien von dem hiesigen Kasernen⸗Baubureau be⸗ zogen werden. Die Offerten sind bis zum genannten Zeitpunkte versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen franco an die Garnisonverwaltung hier einzureichen. Pasewalk, den 14. März 1886.
Königliche Garnison⸗Verwaltung.
6814 Die im Bereich der Königlichen Eisenbahn⸗Kom⸗ mission in Königs berg angesammelten alten Schie⸗ nen und Schienenstücke, fowie sonstigen alten Ma— teriglien und Inventarlen, namentlich ca. 7885 m zu Bauzwecken geeignete Brackschienen, welche auf Bahnhof Königsberg bew. Memel lagern, follen im Wege der öffentlichen Submission bei Berück⸗ sichtigung auch der Angebote auf kleinere Posten Schienen verkauft werden. Termin hierzu steht Sonnabend, den 3. April d. J.. Morgens 11 Uhr, in unserem Bureau, Schleusenstraße Nr. 1— 3, hierselbst an. Die Submissionsbedingungen nebst spezieller Nach= weisung der zum Verkauf gestellten Materialien können auf portofreien Antrag von unserem Centralbureau beghen ,,
erten sind portofrei und versehen mit der Aufschrift: . „Offerte auf Ankauf von alten Materialien“ vor dem Submissionttermin an uns einzureichen. Königsberg, den 12. März 1880.
Königliche Eisenbahn ⸗Kommission.
6815 Eisen verkauf.
Am Donnerstag, den 1. April 1880, Vor⸗
mittags 19 Uhr, sollen in unserm Bureau circa
1) 50 000 kig altes Gußeisen in ausrangirten 30 em bayerischen Bomben,
2) 50 000 EKg altes Gußeisen in ausrangirten 30 em bayerischen Bomben,
3) 42500 Eg altes Gußeisen in ausrangirten 30 em bayerischen Bomben,
4 50 000 kg altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
5) 590 000 Eg altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
6) 50 000 kg altes Gußeisen in aus rangirten 23 em bayerischen Bomben,
I) 50 000 Eg altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
8) 50 000 kg altes Gußeifen in augrangirten 23 em baperischen Bomben,
9) 50 000 kg altes Gußeisen in aus rangirten 23 em bayerischen Bomben,
10 50 000 Eg altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
11) 50 000 Eg 3 . . aus rangirten
em bayerischen Bomben,
12 50 000 Ig altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
13) 15 600 Eg altes Gußeisen in ausrangirten 23 em bayerischen Bomben,
14 3870 1g ,. Gußeisen in Kartätsch⸗
ugeln ꝛe.
im Wege der Submission an den Meistbietenden
verkauft werden.
Kauflustige werden ersacht, ihre versiegelten
Offerten, worin das Angebot pro 50 kg (gleich
1 Centner) für je der vorgedachten Eisensorte und
Quantität, unter Beisetzung der betreffenden Nummer
der einzelnen Posten, mit Zablen und Buchstaben
angegeben sein muß, mit der Aufschrift:
„Submission auf altes Gußeisen“
. dem vorgedachten Termine portofrei einzu⸗
Ein mündliches Aufbieten nach Eröffnung der
lsscs Steinkohlen⸗Lieferung.
Der Bedarf an besten oberschlesischen Stück= kohlen für die Zeit vom 1. r bis iin, Sey⸗ tember d. Ig, welcher erfahrungsmäßig auf ca. 13 0909 Centner anzunehmen ist, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Die Bedingungen sind in der Königlichen Por— zellan· Manufaktur beim Ober⸗Inspektor Taubert einzusehen.
Schriftliche versiegelte Gebote mit der äußeren Bezeichnung:
„Kohlenlieferung“ werden bis zum Mittwoch, den 24. d. Mts., Mittags 12 Uhr, unter der Adresse der unter⸗ zeichneten Direktion angenommen.
Berlin, den 15. März 1880. (à ECto. 275 /3.)
Königliche Porzellan⸗Manufaktur⸗ Direktion.
6819 Submisstsn.
Aus den Beständen des unterzeichneten Artillerie⸗
Depots sollen:
IN) 1773 Eg 050 g Gußeisen in unbrauchbare
Eisenmunition,
2) 101 1g 700g Gußeisen in unbrauchbaren Shraynels mit dünnen Blei- mänteln,
— g Gußeisen von Kartätschkugeln und. Oval ⸗Vollgeschossen zu Zündnadel ⸗Wallbuchsen ⸗Pa⸗ tronen,
4 pr. ptr. 000 kg und in 2002 Stück 15 em exen⸗
5) . *. 6813 kg trischen Bomben
auf dem Wege der öffentlichen Submisston zum Ver⸗
kaufe gelangen.
Kauflustige werden ersucht, ihre Offerten, welche
den Preis pro 50 . Eg loco Lagerstelle bier enthalten
müssen, den Bedingungen entsprechend, postmãßig verschlossen und mit der Aufschrift:
„Submission auf Gußeisen“
portofrei bis zum Dienstag., den 6. April er,
Vormittags 11 Uhr, auf dem Büreau hierselbft
k lc 9 5
ie Bedingungen, von welchen vor Einreichun
der Offerte Kenntniß genommen sein muß, e.
hierselbst zur Einsicht offen, können auch event. gegen
Erstattung der Kopialien auf portofreie Anfrage be⸗
zogen werden.
Saarlouis, den 13. Mär 1880.
Königliches Artillerie⸗Depot.
3) 530 Eg
Wochen⸗Ausweise der dentschen Settelbanken.
Wochen ⸗ eber sicht
der Städtischen Bank zu Breslau am 15. März 1880.
Activa. Metallbestand: 1034567 A 43 9. Bestand an Reichs kassenscheinen: 10 285 M Bestand an Noten anderer Banken: 291,500 4 Wechsel! , pff ekten: ; 9 ; onstig⸗ van 32, 240 M 34 8. ; Paget va. Grundkapital: 3, 000, 09 4 Re⸗ serve Fonds: 60) 009 MÆ Banknoten im Umlauf: 2558, 100 4 Tägliche Verbindlichkeiten: Depostten⸗ Kapitalien 3539130 M6 An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten· — S Sonstiae Passtva: vacat. Cventuelle Verbindlichkeiten aug weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: 111A 731 AÆ 29 9.
6896
Verschiedene Bekanntmachungen.
(6895) Hallescher Hamke-Ve eim
von HR nligels, Hacnmepf Æ Co.
Status ultimo EFehriar 1880. A ativa.
Kassenbestand, mit Einschlass des
Giro- Guthabens bei der Reichsbank
Guthaben bei Banquiers...
Lombard-Konto
Wechselbestnde .
Effekten. J
Sorten C6 Gouponnn
Debitoren in laufender Rechnung.
Diverse Debitoren
127, 112. 273,776. 539,720. 3, 667, 147. 164,692. 38,736.
7, 308, 740. S5, 768.
AM U, 523, 430.
2, 387,510. S2, 944. 1. 845,710. 2, 3658. 292. bd 0. 742.
Passiva. , Depositen mit Einschluss des Check- verkehr; ö
ü ./ Kreditoren in laufender Rechnung. Diverse Kreditoren. Reserve- & Deloredere-Fonds
— ——
Gel lt Reber sich
er Geraer Bank. Aetl' va.
6917
Kassen⸗Bestände AM 631, 3 14 z d Effekten. . . Debitoren 8,310,051
Aktienkapital S6 6, 600, 009 Depositen. 948, 850 Accepte 1,223, 502 Creditoren 1,939, 660 Meserbefond!;⸗ ? öl, 186 , 3865, 737 Gera, den 29. Februar 1880.
Die Direktion.
Hassi vn .
Submission findet nicht statt.
Die Verkaufsbedingungen liegen in unserem Bureau zur Einsicht aus und können auch auf Ver⸗ langen gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich
Rastatt, den 12. März 1880.
tenr Carl August Schulze, geboren in Freuen⸗ brietzen am 11. Juni 1866, ö den letzten ö
Berlin:
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Expedition (Kesseh. . W. Elsner. ieh
Sechs Beilagen
Königliches Artillerie · Depot.
lelnschließlich Börsen⸗ Beilage).
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 16. März;
Dentsches Reich. nebersicht
188.
aber die von den Nübenzucker ⸗Fabrikanten des deutschen Zollgebiets versteuerten Rüben mengen, sowie über die Cinfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar 1860,
Verwaltungs ⸗Bezirke.
befindlichen
Jahl der im Betrieb Rübenzucker⸗Fabriken.
steuert e Rü ben⸗
Ginfuhr vom Zollauslande.
Aus fuhr nach dem Zollguslande (m it r Steuerrũckvergü tung).
Raffinirter Zucker Rohnucker aller Art
Ver aller A
Nelasse asser rt
NMelasse assc. Nrt
Raffinirter Zucker n , ne
aller Art Robzucker
men ge.
unmittelbar unmittelbar Verkehr. auf Niederlagen. unmittelbar
in den freien Verkehr auf Niederlagen
2 3 M 8 F 8
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unmittelbar aus dem freien aus Niederlagen. unmittelbar aus dem freien Verkehr. aus Niederlagen unmittelbar aut dem freien Verkehr. aus Niederlagen.
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n, * n = rovin 1/4 . Sachsen, einschl. der Fürstlich Schwarzburgi⸗ schen Unterherrschaften Provinz Schleswig ⸗Holstein. 9 Provinz Hannover. ö 106 Provinz Westfalen 115 Provinz Hessen · Nassau ) ‚
21 113 d 5363 2165
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11748 100 240
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503 098 124237 5 3235 — 255 2838865 S583 . 16930
1594530 1101815 4584986 197 — — ö 6
50 30
11 —
19340 18 202
. . 79 . 152 728 . 100 500 45 259
XIII. Lurxemburg.
NUeberhaupt Hierzu in den Vormonaten Septbr. 1879 bis Jan. 1880
46 072 215 1243 674
5151 259 Mg
144 541
1994853 164 840
D öss Tb sss Tir ss Tess iss - 3 432 561 1242 229 9720936
Soß 258 127 102
787 657 40 93 231 161 956 9237 9 197 606
Zusammen September 1879 bis Februar 1880. —
In demselben Zeitraum 1878/79 ..
Bemerkung: In der Uebersicht für Monat Dezembe
ichtigt worden. 3 Berlin, im März 1880
631 029 5b 700
149 692 160 750
48 067 068 1 408 514 46 930 6321 1795 650
r 1879 sind bei der Provinz Hannover die in Spalte 3 angegebenen 11335
Kaiserliches statistisches Amt.
I s i Lis3 is ii 345 13 1 889 0 ν: S3 720 ol7 700 2 302 600 1 960 959013 995 80
162 17710 043 912. 924 708
310 200 so 91 950 41 15011 158 250 1298 6090 65 Hundert Kilogramm auf 1152 619 Hundert Kilogramm be
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 16. März. Im weiteren Verlaufe der ,, (19) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des Freundschafts⸗„Handels⸗„Schiffahrts⸗ und Konsularvertrages zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Hawaiischen Inseln fort. Der Abg. Dr. Lasker bemerkte, er möchte sich die Frage an die verbündeten Regierungen erlauben, warum dem Hause überhaupt dieser Vertrag zur Genehmigung vorgelegt sei. Er sei davon überzeugt, daß die Reichsregierung von ihren Prä⸗ rogativen nichts vergeben werde, wenn dies aber durch die Vorlegung des Vertrages mit Hawaii nicht geschehe, dann he⸗ greife er nicht, weshalb dem Hause nicht auch der Handels⸗ vertrag mit Desterreich zur Genehmigung vorgelegt werde, denn der gegenwärtige Vertrag behandele im Wesent⸗ lichen denselben Stoff wie der mit Oesterreich abgeschlossene Nach den Zeitungen solle im Bundesrath darüber verhandelt worden sein und ein Mitglied des Bundesraths erklärt haben, daß in dem Vertrage solche Gegenstände enthalten seien, die der Genehmigung und Zustimmung des Bundesraths be⸗ dürften. Der jetzige Vertrag behandle im Wesentlichen solche Materien wie der frühere, ünd Verträge dieser Art seien dem Hause bisher immer vorgelegt worden, so daß er gar nicht wisse, was eigentlich die Regierung veranlaßt haben könne,
ier ausnahmsweise die . des Reichstags, wie ihm . gegen den Sinn der Ver assung einzuschränken. Der Gegenstand sei prinzipiell wichtig. Er könne sich nur denken, daß die Regierung anzunehmen scheine, daß zu allen Verträgen, wozu die Gesetzgebung des Reichs nicht un⸗ mittelbar mitwirken müsse, die Zustimmung des Reichstags nicht erforderlich sei, sofern es sich also um Dinge handele, welche lediglich Ausfluß der Exekutive seien. Er sei aber der Ansicht, daß bei allen Gegenständen die Mitwirkung der ge⸗ setzgebenden Faktoren erforderlich sei, sobald durch dieselben die Gesetzgebung Deutschlands gebunden werde, Er werde abwarten, ob die Regierung in ihrer Antwort über die Frage, welche Gegenstände sie verfassungsmäßig zur Vorlage des vor⸗ liegenden Vertrages verpflichteten, erörtern werde, ob diese Gegenstände nicht auch in dem österreichischen en, ,,, behandelt würden. Würde die Regierung einen solchen A schluß ohne Genehmigung des Reichstags vornehmen können, dann würde sie berechtigt sein, den Tarifvertrag zum Kon⸗ ventionalvertrag zu machen. Welches , daraus entstehen könnte, sei klar ersichtlich Denn gesetzt, es käme aus der Mitte des Reichstags ein Antrag auf Abänderung des Tarifs, wie er z. B. in den nächsten Tagen vom Abg. Vindthorst behufs Aufhebung des Flachszolles zu erwarten sei und der Bundesrath nehme vielleicht diesen Antrag an, weil derselbe schon im vorigen Jahre es für ein wirth⸗ , . Unglück gehalten habe, den Zoll aufzuerlegen; o wäre die Reichsregierung nicht in der Lage, das Gesetz publiziren zu können, weil sie sich nach dem Auslande 9 für gebunden erachte. Solche Bindungen für die Zu⸗ unft enthalte der vorliegende Vertrag, wie der oösterrei ische andelsvertrag, denn 6 Meistbegůünstigungsklausel binde eutschland 9 daß die verbündeten Regierungen dem be⸗ treffenden Staate gegenüber nicht einen Differentialtarif ein⸗ führen könnten, obwohl dies zur Freiheit der Zollgesetzgebung gehöre. Gleiches könne er bei lallen Paragraphen nachweisen.
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Nun habe man in Deutschland über die Gültigkeit von Ge⸗ setzen und Verträgen zwei Kontrolen. Die eine bestehe in der Anerkennung der Gerichte, die diesen Vertrag mit Oesterreich, wie er es thue, für ungültig halten müßten, wenn sie mein⸗ ten, daß der Vertrag der Zustimmung des Bundesraths
und des Reichstages bedürfe. . ihm scheine, die angemessenere, bestehe darin, daß der Reichs⸗ tag und der Bundesrath selbst ihr Recht gegenüber einer etwa überschreitenden Exekutive wahrnähmen, und da man in solchen Dingen vorsichtig sein müsse und er nicht gern einen Antrag auf Vorlegung des österreichischen Vertrags früher stellen möchte, als bis er die Ansicht der verbündeten Regie⸗ rungen gehört habe, worin sich jener Vertrag von dem vor⸗ liegenden mit Hawaii unterscheide, so behalte, er sich weitere Schritte je nach dem Ausfall der heutigen Dis⸗ kussion vor. .
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Wirkliche Geheime Rath von Philipsborn das Wort:
Meine Herren! Es war schwerlich vorauszusehen, daß bei Ge⸗ legenheit der heutigen Vorlage des Hawaiischen Vertrages diese eben so ernste wie delikate Frage zur Sprache gebracht werden würde, und ich glaube, daß das hohe Haus in ven auf diese Auffassung der ungewöhnlichen Anknüpfung einer solchen Frage an den heutigen Gegenstand der Tagegordnung mir beipflichten wird.
Ich kann auch nicht entfernt die Analogie zugestehen, die der Herr Vorredner zwischen dem heute vorgelegten Hawaiischen Vertrage und dem, was er den österreichischen Vertrag nennt, finden. Ich glaube, daß, wenn Sie die einzelnen Stipulationen des Vertrages und die Erklärung, welche in den letzten Tagen des vorigen Jahres mit Oesterreich ausgewechselt ist, vergleichen, Sie auch darin mir beipflichten werden, daß ez total verschledene Dinge sind, um die es sich in dem einen und dem anderen Falle handelt. Ich glaube also, daß die Herren auch von mir heute an dieser Stelle und in diesem Augenblick eine erschöpfende Erläuterung oder eine erschöpfende Antwort nicht wohl erwarten werden. Es handelt sich bei denjenigen Abkommen, die wir mit Oesterreich⸗ Ungarn getroffen haben, im Wesentlichen darum, ein auf die intimsten politischen Beziehungen
egründetes Verhältniß auch auf dem materiellen Gebiete zu pflegen. Jebes Wort, was ich darüber sagen könnte, wäre überflüssig. Unser Bestreben geht dahin, und unser Wunsch ist und bleibt, durch die Wahrung der wirthschaftlichen Beziehungen den dauernden Aus⸗ druck fuüͤr das freundnachbarliche und politische Verhältniß zu finden. Je weiter sich das entfaltet, um so nützlicher wird es für beide Theile sein. Daß es, wie der Herr Ab= ordnete vorhin bemerkte und wie ihm aufgefallen zu sein scheint, mmer noch nicht jum Ziel geführt hat, das liegt an den Umstäͤnden. Beide Theile haben erst kürzlich ihre wirthschaftlichen Verhältnifse regulirt und revidirt und eine Ausgleichung kann erst allmählich stattfinden. Nun bestand der Vertrag mit Desterreich von 1578 bis zum Schlusse des vorigen Jahres. Da lief er ab. Wir wollten nicht gerne abbrechen lassen und wir bemühten uns mit Desterreich — und ich bitte hierauf zu achten — solche Abreden zu finden und zu treffen, welche der Genehmigung dieses hohen Hauses nicht unmittelbar bedürften. In den Erklärungen, weiche in den letzten Tagen des vorigen Jahres ausgetauscht sind, werden die Herren im . ausdrücklich dieses Motiv als beson; derg leitend hervorgehoben finden. Wenn nun gleichwohl bis jetzt eine Vorlage nicht erfolgt ist, so hat es der Regierung fern gelegen, irgendwie eingrelfen ju wollen in die Befugnisse eines der Faktoren der Gesetzgebung. Cs ist ihr das gar nicht in den Sinn gekommen, es hätte ja auch wirklich gar keinen Zweck und gar keine Unterlage. BVarauß einen Vorwurf zu erheben, daß die Vorlage bis beute nicht
schehen ist, dazu scheint mir in der That kein Anlaß zu sein.
e in det die Gelegenheit, die Vorlage in anderweitem Zusammen = 6 . 3. wird die gewiß nicht vorübergelassen werden.
Die zweite Kontrole, und, wie
u einem Weiteren gleich und vorweg zu schreiten, glaubte man, . nicht nöthig. Ich dachte, nachdem die Erklärung publizirt worden, also publici juris ist, so ließe sich darüber hinweggehen. Und wenn ich nun auf die weiteren feinen Distinktionen komme, ob es weiterer Bestimmung doch bedurft hätte, oder ob man sich bei der einen ohne weiteres beruhigen könnte, bei der anderen eine Genehmi⸗ gung erwarten möchte — auf diese Fragen bitte ich, mir zu erlassen, in diesem Augenblicke näher einzugehen. Ich glaube, dazu wird eine Diskussion in diesem Augenblicke und im Plenum vielleicht kaum er⸗ schöpfend sein. Ich glaube also in der That, daß es richtiger ist, daß das hohe Haus, welches sicher sein kann, daß man es in keiner Weise bei dieser Sache habe umgehen wollen, erwartet, was weiter vorgelegt werden wird. Ich bemerke indessen dazu auch schon jetzt, daß ja natürlich zu jeder Veränderung in unserem Tarif nicht blos die gesetzgebenden Faktoren, sondern vorher auch die . Res⸗ sorts gehört werden müssen, daß auch die Anhörung und oweit es möglich die Berücksichtigung der Stimmen der interessirten Kreise dabei in Betracht zu ziehen ist. Ich bemerke, daß, wenn dies alles vorhergehen 6 ja Gelegenheit genug sein wird, auf die einzelnen
unkte zurückzukommen. . . ö Ei! persönliche Ansicht des Herrn Reichskanzlers darf ich dahin aussprechen, daß er keine Veränderungen beabsichtigt und daß das, worduf es dem Herrn Reichtkanzler ankommt, vor allem Stabilität ist, die er erstrebt. . .
Ich denke, daß diese Bemerkungen für hente genügen mögen, und itte die weitere Diskussion, die sich an die vorher angeregte Frage knüpfen möchte, bis auf Weiteres zu verschieben.
Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er sei eigentlich auf den Einwand, der hier gemacht worden s̃i auch nicht gefaßt ge⸗ wesen. Seine Absicht sei eine viel bescheidenere gewesen, als eine allgemeine wirthschaftliche und politische Debatte über die auswärtigen Angelegenheiten herbeizuführen. Der Vertreter des Bundesraths sei, wie derselbe sage, auf eine derartige Frage nicht gefaßt gewesen. Ihm scheine es aber als eine ganz natürliche Folge, daß, wenn zwei Verträge nahezu gleichen Inhalts abgeschlossen seien, aber nur der eine dem Reichs⸗ lag vorgelegt werde, dann der Reichstag nach dem Grunde des Nichtvorlegens des anderen fragen müsse. Wenn der Vertreter des ö die Aehnlichkeit des Inhalts beider Verträge bestreite, so entspreche das den Thatsachen ganz und gar nicht. Der zweite sei ein hen n, m,, . und als solcher von der erheblichsten materiellen ichtigkeit und schon darin sei das größte Analogon zwischen beiden Ver⸗ trägen zu suchen. Er hätte sich vielleicht für . bernh g, wenn er nicht die Antwort vom Bundesrathsti che her . n verstanden . daß wirklich die Regierung der Meinung sei, sie brauche den 3 mit Oesterreich dem Reichstage nicht vorzulegen, und als Begründung dafür habe er nur den Ausspruch gehört, der Vertrag mit Oesterreich sei kein Vertrag sondern eine Erklärung. Das heiße doch wirklich nur einen
rammatikalischen Streit führen; denn das, was in der „Er⸗ lärung“ stehe, solle doch bindend sein sur beide Staaten. Es sollten Durchfuhrzölle nicht auferlegt, Ausfuhrverbote nicht emacht werden dürfen. Gesetzt nun, das Haus würde in einem gil irn uttage . Ausfuhrverbote anstreben, so würde die Regierung zweifellos die ,, hervorheben, da s einen Vertrag mit Oesterreich abgesch ossen habe. Er denke, es sei ein sehr billiger Anspruch, daß die Regierung vorbe⸗ reitet sei zur Beantwortung einer Frage, in der es sich um ein bedeutendes Recht der Volksvertretung handele. Hätten die verbündeten Regierungen erklärt, sie erachteten die Ver⸗ handlung der Sache heute nicht für opportun und stellten an⸗
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