1880 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

führte Vorräthe da seien, die erst aufgearbeitet werden müßten, seien die Berichte doch sehr bedenklicher Natur. So erklärten nach der Weserzeitung/ in . Dörfern die Kleinhändler Ce e uf daß ihr Tabakhandel ruinirt sei, Fabrikanten be⸗

agten fich über lächerlich geringen Absatz an die Landkrämer u. s. w. Aus einem für die Tabakindustrie sehr wichtigen Platze Minden, werde der „Osnabrücker Zeitung“ berichtet, daß sich der n , erheblich vermindere, der Absatz nachgelassen habe und die Lager überfüllt seien. Entlassung der Arbeiter und Kürzung der Arbeitszeit seien die Folgen. Der Cigarrenarbeiter verdiene, einschließlich der Wickelfrau, nur 12 4 pro Woche. Vielleicht nehme auch Abg. Stumm davon Notiz, der vorhin erklart habe, daß in Folge der Seg⸗ nungen der vorjährigen Gesetzgebung die Arbeitslöhne und die Arbeitsgelegenheit sich erheblich gestelgert hätten. Es mache sich also, wie man sehe, eine volle Reaktion gegen die höhere Steuer in verschiedenen Formen geltend. Nach seiner Ueber⸗ inn habe es sich in vollem Maße bestätigt, was der Abg. Delbrück in seiner bekannten Schrift gegen das Tabakmonopol ausgeführt habe, daß der Deutsche im Gegensatz zum Franzo⸗ sen sich viel mehr polizeiliche Beschränkungen gefallen ue als Beschränkungen und hohe Steuern im fiskalischen Interesse.

Der Bundesrathsbevollmächtigte entgegnete, in Betreff der Tabaksurrogate seien auch der Regierung Mittheilungen zu⸗ gegangen. Dieselbe erwäge jetzt, wie diesem Handel entgegen⸗ getreten werden könne. Der Umfang desselben sei erfahrungs⸗

emäß nicht sehr groß. Daß Jemand seinen Tabak mit

urrogaten bei sich zu Hause mische, werde keine Gesetzgebung verhindern können. Ueber den Umfang des Schmuggels seien Ermittelungen angestellt worden, die jedoch noch nicht beendigt seien. Die preußische Regierung habe übrigens dem Bundes⸗ rath schon mitgetheilt, daß die Zeitungsnachrichten über den Umfang des Tabakschmuggels sehr übertrieben seien, mit einer beabsichtigten Vermehrung der Aufsichtskräfte hoffe man dem Schmuggel energisch entgegentreten zu können.

Der Abg. Schröder (Friedberg) fragte an, ob die ver⸗ bündeten Regierungen beabsichtigten, die Zollverwaltung in Elsaß⸗Lothringen direkt vom Reiche führen zu lassen? Intendire die Reichsregierung eine Generalisirung dieser Maßregel auf anz Deutschland, so daß die Reichssteuern auch von Reichs⸗

eamten erhoben würden, oder strebe sie nur eine zweckmäßigere Normirung der an die Einzelstaaten zu zahlenden Abfindungs⸗ summen fuͤr die Erhebung der Reichssteuern an?

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter⸗Staatssekretär Scholz, entgegnete, der Plan, die Zollverwaltung der Reichs⸗ lande von der Landesverwaltung in Reichsverwaltung zu übernehmen, befinde sich in dem Stadium der Berathungen im Bundesrath. In Betreff der anderen Frage müsse er er⸗ widern, daß sich die stattfindenden Erwägungen nicht auf den Modus der Steuererhebung, sondern nur auf den Modus der Kostenerstattung erstrecken.

Der Tit. Z wurde bewilligt. Bei Tit. 3 (Rübenzucker⸗ steuer) regte der Abg. Dr. Karsten die Frage einer Reform der Rübenzuckersteuer an.

Der Bundesrathsbevollmächtigte, Direktor im Reichsschatz⸗ Amt Burchard, erklärte, im Jahre 1869 sei nach eingehenden Ermittelungen festgestellt, daß auf 121 Centner Zuckerrüben durchfchnittlich ein Centner Zucker Homme. Die Steuer werde nach Rübengewicht, die Vergütung nach Zucker⸗ gewicht gezahlt, und zwar in dem Verhältniß von 11,75: 1. In den Jahren 1872 —1877 seien auch that— sächlich nicht mehr Vergütungen bezahlt worden als be⸗— zahlt werden sollten, im Jahre 1877778 allerdings etwas mehr. Dieses letztere Faktum sei aber allein noch nicht geeignet, die Richtigkeit der bisherigen Berechnungsweise zu erschüttern, da der Zuckergewinn verschieden sei; in verschiede⸗ nen Jahren, nach dem verschiedenen Klima und der verschie⸗ denen Fabrikationsweise. Daß die Reichsregierung aber im Durchschnitt unrichtig berechne, sei noch nicht erwiesen, und bis dahin hege dieselbe gewichtige Bedenken, die Verhältnisse dieser für die Landwirthschaft so wichtigen Industrie zu refor⸗ miren. Jedoch werde sie die Frage einer diner er ef en, nicht aus den Augen verlieren. Bisher habe sie sich nicht entscheiden können, da die Meinungen der Sachverständigen über den Werth des vorgeschlagenen Prüfungsverfahrens nach den Charlottenburger Versuchen divergirten.

Der Abg. Dr. Witte (Rostock) konstatirte, daß eine Re⸗ form der Zuckersteuer, wenn auch mit großer Vorsicht auszu⸗ führen, doch sehr nothwendig sei. Der Modus der Vergü⸗ tung müsse auch für die Besteuerung maßgebend sein, also eine Fabrikatsteuer, wie sie auch in Frantreich zu allgemeiner Befriedigung bestehe. Eine Aufforderung zur Betheiligung an der von Frankreich, Belgien und Holland projektirten internationalen Zuckerkonvention möge die Regierung nicht wie bisher immer ablehnen, sondern annehmen!

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte erwiderte, die Regierung werde eine solche eventuelle Einladung eingehend erwägen Die Zuckerfabrikatsteuer sei in Frankreich nicht so allgemein beliebt, wie der Vorredner behaupte, denn von ihr seien Ex⸗ portprämien untrennbar, die man ja gerade beseitigen wolle.

Der Abg. Dr. Witte (Rostock) erklärte, die Rohzucker⸗ fabriken in Frankreich seien mit der Fabrikatsteuer sehr zu⸗ frieden, nur die Zuckerraffinerien nicht.

Der Tit. 3 wurde darauf angenommen, ebenso die übri⸗ gen Titel des Etats der Zölle und Verbrauchssteuern.

f ö. folgte der Etat des Allgemeinen Pensions— ond zs.

Die Ausgaben, Verwaltung des Reichsheeres, Invaliden⸗ pensionen für Offiziere und Mannschaften Preußen 15 639 000 6, Sachsen 848 183 S, Württemberg 710 150 MS, zusammen 17197 333 S6; Marineverwaltung 374 764 ½ι, Civilverwal⸗ tung 323 100 S6 wurden ohne Debatte genehmigt, desgl. die Einnahme 10776 . ;

Zum Etat des Reichsinvaliden fonds bemerkte der Abg. Nickert, die Budgetkommission habe den Bericht über den Stand des Invalidenfonds nicht erhalten können und müsse dem Hause deshalb die unveränderte Annahme des Etats desselben empfehlen. Auch bis zur dritten Lesung wür⸗ den Anträge nicht möglich sein. Er behalte sich aber fuͤr das nächste Jahr die Einbringung eines Antrages vor, der dem Invalidenfonds noch weitere Ausgaben überweise, die wohl die verbündeten Regierungen zugeben würden, da dessen günstiger Stand dieselben tragen könne.

Der Unter⸗Staatssekretär Scholz entgegnete, er möchte, um ein Mißverständniß nicht aufkommen zu lassen, nur er—⸗ . daß er die letzte Voraussetzung des Redners nicht

eile.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, ein bestimm⸗ ter Antrag liege nicht vor, seine Partei brauche also eine bestimmte Stellung jetzt nicht zu nehmen. Eventuell aber

behalte er sich die ernstesten Erwägungen darüber vor, ob die⸗ ser 2 Fonda noch eine anderweitige Belastung ertra⸗ gen könne. Der Etat des Reich s⸗Invaliden fonds, Ordinarium der Ausgaben, Kap. 77, Verwaltung 65 060 M, Kap. 78, uschuß zu den Kosten der Militärverwaltung 599 680 4A, ap. 79, Invalidenpensionen in Folge des Krieges 1870/71 (Heer und Marine) 26 633 546 6, Kap. 80, Pensionen in Folz der Kriege vor 1870 (Heer und Marine 3 647 366 4, ap. 81, Ehrenzulage für die Inhaber des Eisernen Kreuzes 41 400 S, Kap. S2, Pensionen für ehemalige franzöfische Militärpersonen 761 460 S und Kap. 83, Besondere Unter⸗ stützungen 350 000 M, in Summa 32 098 512 S, desgl. die Einnahmen in derselben Höhe wurden ohne Diskussion geneh⸗ ö die Einnahmen aus dem Etat des Reichstags, Ueber Kap. 68, Tit. 7 des Ordinariunis des Reichs⸗ schatzamts, Ueberweisungen an die Bundesstaaten aus dem Ertrage der Zölle und der Tabaksteuer 40 624 500 , referirte

der Abg. von Benda. Die Position wurde bewilligt, desgleichen Kap. 72,

Tit. La. des Ordinariums der Reichsschuld, Zinsen auf Schuldverschreibungen zur Deckung der für 1860/81 bewillig⸗ ten einmaligen Ausgaben 150 000 Von den Ueberschüssen aus früheren Jahren stellte der Etat eine Summe von 5987 592 S6 zur Deckung der Ausgaben pro 1880/81 ein. Die Budgetkommission bean⸗ tragte, die in Ansatz gebrachte Summe vorbehaltlich der kalkulatorischen Feststellung insoweit zu erhöhen, als erforder⸗ lich sei, um eine Erhöhung der Matrikulgrbeiträge gegen das Vorjahr bei Balanzirung des Etats überflüssig zu machen. Der Abg. Richter chm beantragte dagegen: Die aug dem Ueberschuß des laufenden Jahres (welcher nach der am 18. Februar gemachten Mittheilung des Unter⸗Staatssekretärs Scholz etwas über 20 Millionen Mark“ beträgt) in Ansatz ge—⸗ brachte Summe von 5H 987 592 vorbehaltlich der kalkalatorischen Feststellung insoweit zu erhöhen, als erforderlich ist, un eine Ver minderung der Matrikularbeiträge gegen das Vorjahr von 8 Mil⸗ lionen Mark herbeizuführen.“

Der Abg. Richter (Hagen) begründete seinen Antrag mit dem Hinweis darauf, daß diese Mittel bereits zum Theil baar vorhanden seien als Ergebniß des ersten Quartals. Man habe also Geld und es sei daher unnöthig, neue Matrikularbeiträge aufzubringen, um sie dann in Form von Ueberschüssen wieder zurückzuzahlen; man müsse dem Steuerzahler doch soviel bieten, als man demselben nach Beobachtung aller Regeln der Finanz⸗ . bieten könne, und er bitte daher um Annahme des

ntrags.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Unter⸗Staatssekretär Scholz das Wort:

Ich verzichte darauf, meine Herren, gegenüber den in der Kom⸗ mission einstimmig gefaßten Beschluß, eine weitere Einstellung aus den Ueberschüssen des Vorjahres Ihnen zu empfehlen, den abwei⸗ chenden Standpunkt der verbündeten Regierungen hier nochmals dem hohen Hause ausführlich darzulegen, zumal der Herr Referent der Kommission bereits die Güte gehabt hat, im Wesentlichen dieses Standpunkts zu gedenken. Ich muß mich aber mit aller Entschieden⸗ heit gegen den Antrag des Herrn Abg. Richter (Hagen) aussprechen.

Der Herr Abgeordnete hat mit zwei Momenten versucht, für seinen Antrag eine günstige Meinung hervorzurufen, die aber doch, glaube ich, wenig dazu geeignet sein möchten. Er hat zuerst daran erinnert, daß Sie heute durch ein früheres Votum eine Erhöhung des Ertrags der Zölle und Tabakstener in dem Etatsentwurf nicht beschlossen haben, also den Einzelstaaten etwas, was sehr wahrschein⸗ lich mehr einkomme, nicht zu überreichen. Dies ist doch nur ein scheinbarer Grund, denn in Wahrheit ist alles, was wirklich mehr einkommt, auch den Einzelstaaten zu überweisen; Alles, was über den Betrag von 130 Millionen an Zöllen und Tabaksteuer einkommt, wird nach dem Buchstaben des Gesetzes auch schon in dem nächsten Jahre den Einzelstaaten zu Gute kommen. Es bildet diese Post einen durchlaufenden Posten im Reichshaus— halts⸗Etat, und Sie hätten nun heute diesen Beschluß oder einen andern fassen mögen, den Einzelstaaten wird von dem Mehrertrage, der wirklich davon aufkommt nach der Meinung des Hrn. Abg. e . wäre es ein erheblicher Mehrertrag nichts vorenthalten werden.

Non noch dafür plaidiren, daß Sie den Einzelstaaten noch etwas aus den Ueberschüssen zuweisen sollfen, halte ich damit nicht für sach⸗ lich gerechtfertigt.

Der zweite Punkt aber, meine Herren, war ja sehr plausibel damit eingeleitet, daß das Gesetz vom 15. Juli v. J. unter der Aufmerksamkeit auf ganz andere Punkte be— schlossen sei, als grade auf den Punkt der Ueberschüsse. Der Herr Abgeordnete hat deduzirt, man habe sich das damals nicht recht klar gemacht, welche Folgen das . in Bezug auf die Ueber⸗ schüsse des laufenden Jahres habe, und es sei so gekommen, daß nun dem Reichshaushalts⸗Etat ein sehr viel größerer Theil dieser Ueber⸗ schüsse geblieben sei, als man gedacht habe, und darum plaidirt der Herr Abgeordnete, nun einen großen Betrag von 8 Millionen auf die Einzelstaaten zu vertheilen.

Meine Herren! Es ist nichts anderes als wie der Vorschlag, das Gesetz vom 15. Juli jetzt materiell abzuändern, nachdem das Gesetz ausdrücklich nur die Ueberschüsse des zweiten Seme⸗ sters den Einzelstaaten überweist. Wenn Sie gewollt hätten, daß auch die Ueberschüsse des ersten Semesters, des ganzen Jahres auf die Einzelstaaten zu vertheilen seien, warum hätten Sie es nicht beschließen sollen, sollte das ein reines Versehen gewesen sein? Nein, meine Herren, man hat sich damals schon überzeugt, daß es zweck⸗ mäßig und vollkommen genügend wäre, nur die Ueberschüsse des zweiten Semesters den Einzelstaaten zu überweisen, und ich glaube deshalb der weiteren Ausführung überhoben zu sein, daß sich die Aenderung eines erst kurz vorher gefaßten gesetzlichen Beschlusses nicht empfiehlt.

Ich muß aber noch ein paar Worte gegen den Antrag sagen, wie er hier gedruckt vorliegt. Eine ganz nebenher gehende Verwahrung liegt mir da zunächst ob, indem im Antrage Bezug genommen wird auf meine Aeußerung vom 18. Februar, wonach der Ueberschuß etwas über 20 Millionen „beträgt. Ich darf bitten, den höchst vorsichtigen Wortlaut, den ich damals gebraucht hen, nicht bei Seite zu lassen. Es ist nur eine Schätzung,

eute noch, wenn wir die Berechnung von Neuem aufstellen nach den Büchern, würde es nur eine Schätzung sein, auf wie hoch der festzustellende Ueberschuß im Mai sich belaufen wird. Ich will mit dem Herrn s, , nicht rechten. Ich nehme auch heute noch an, daß diese Schätzung auf 20 Millionen nicht unrichtig gegriffen . Dann möchte ich aber bitten, zu erwägen: wenn die Regierung hrerseitz aus den mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmenden Ueberschüssen einen Betrag von rund 6 Millionen in den Etat ein⸗ gestellt hat, so habe ich bei der ersten Etatsberathung schon auszu⸗ führen die Ehre gehabt, daß es doch etwas Anderes sei, die Deckung für ein bereits vorliegendes Defizit zu schaffen und die Deckung für die eigentlichen Ausgaben des nächsten Etatsjahres zu schaffen. Nach den bisher von den Regierungen wenigsteng immer für richtig erachteten und vorgeschlagenen Grundsätzen werden die Ueberschüfse nicht früher als Deckungsmittel in den Etat ein estellt, als bis sie rechnungsmäßig feststehen, also die Ueberschüsse des aufenden Etats in den Etat des zweiten Jahres. Von diesen Grundsätzen eine Ausnahme zu machen, schien den Regierungen gerecht⸗ fertigt, soweit es sich um Deckung eines Defizits handelt. Ich will

Verzeichniß der höheren Lehran

nun zugeben, daß man für den Vorschlag der Budgetkom mission auch noch Gründe geltend machen kann, daß man sagen kann: um eine Erhöhung der Matrikularbeiträge zu vermeiden, empfiehlt es 14 ausnahmsweise einige Millionen aus den Ueberschüssen des lau⸗ enden Jahres einzustellen, aber darüber hinaus noch mehr einzu⸗ stellen, hieße mit einem Wort, jene Grundsätze einer soliden Finanz⸗ wirthschaft überhaupt bei Seite setzen, das hieße, zu einer Distri⸗ bution der Masse schreiten in jedem Augenblicke, wo man nur noch den Anhalt dafür hat, daß Masse vorhanden ist. Ich boffe, daß, wenn Sie auch dem Vorschlag der Budgetkommission gemäß eine höhere Ziffer von 2680, 694 Æ einstellen wollen, Sie dem doch nicht nach dem Vorschlage des Hrn. Abg. Richter noch ein Plus hinzufügen werden. .

Nachdem der Abg. Frhr. von Minnigerode sich gegen den Antrag Richter ausgesprochen und erklärt hatte, daß er und seine politischen Freunde mit Rücksicht auf die gegenwärtige Nothlage bereit seien, dem Antrage der Budgetkommission zu⸗ zustimmen, betonte der Abg. Rickert die Nothwendigkeit, die Matrikularbeiträge zu ermäßigen, anstatt sie zu erhöhen. Man müsse endlich den Anfang mit den Erleichterungen der Einzel⸗ staaten machen und der Reichstag habe nach den n, Gesetzen nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, die faktisch vorhandenen Ueberschüsse in den Etat einzustellen. Der Reichs⸗ tag dürfe sich dieser Verpflichtung nicht entziehen, zumal alle Einzelstaaten in einer finanziellen Nothlage seien und auf die Ueberschüsse aus Reichsmitteln rechneten.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte widersprach den Ausfüh⸗ rungen des Abg. Rickert und empfahl nochmals die Ablehnung des Antrags Richter.

Der Abg. von Kardorff erklärte, daß man nach seiner Ansicht Ueberschüsse in den Etat einstellen könne und müsse; in diesem Jahre sei er aber gleichwohl nicht für eine Ueber⸗ weisung an die Einzelstaaten, da die Summe zu gering sein würde, um eine Steuererleichterung herbeizuführen, er empfehle Annahme des Antrages der Budgetkommission.

Der Abg. Rickert beantragte, im Antrage Richter statt 8 Millionen Mark zu setzen 6 Millionen.

Der Abg. Richter (Hagen) trat noch einmal für seinen Antrag ein und widerlegte die gegentheiligen Ausführungen der Vor⸗ redner; der Antrag Rickert bezwecke dasselbe, wie der seinige, übertreibe aber die Vorsicht. Zu gering könne kein Betrag sein: Mit Kleinem fange man an, mit Großem höre man auf.

Der Abg. Rickert zog seinen Antrag wieder zurück, worauf die Diskussion geschlossen und nach Annahme des Antrages Richter die Position bewilligt wurde.

Die Einnahmen an Zinsen aus belegten Reichs⸗ geldern, Reichs⸗Festungsbaufonds 2834773 S, Reichs⸗ Eisenbahnbaufonds 600 000 M und Reichstagsgebäudefonds 1324862 S6, in Summa 4 7659 635 66 wurden unverändert genehmigt; desgleichen die außerordentlichen Zuschüsse 17962627 „é und die Zuschüsse aus der Anleihe 35 012 688 0

Der Fehlbetrag des Haushaltes des Etats⸗ jahres 1878/79 in Höhe von 6 987 592 wurde in Aus— gabe unverändert bewilligt; die Matrikular⸗Beiträge, die die Kommission nur in Höhe des Vorjahres mit 89 670 950 4 bewilligen wollte, wurden in Folge der Annahme des Antrages . um weitere 8 Millionen auf 81 670 950 60 er⸗ mäßigt.

Das Anleihegesetz wurde in zweiter Lesung dergestalt genehmigt, daß für Zwecke der Verwaltungen der Post und Telegraphen, der Marine und des Reichsheeres im Ganzen statt 34 818 447 nur 33 012 688 M bewilligt wurden.

Der Etat für das Reichs bank-Direktorium wurde auf 132 000 M festgestellt.

Das ,,. wurde in zweiter Lesung vorbehaltlich der definitiven Feststellung der Zahlen nach der Vorlage genehmigt, womit die zweite Berathung des Reichshaushalts-Etats pro 1880/81 beendigt war.

Der Präsident theilte mit, daß im Laufe der Sitzung ein Antrag der Abgg. Dr. Windthorst, Frhr. von Varnbüler und Stellter wegen Aufhebung des Flachszolles eingebracht sei. Außerdem erbat und erhielt der Präsident die Er⸗ mächtigung, Erkundigungen darüber einzuziehen, wie Se. Majestät der Kaiser die ehrfurchtsvollen Glückwünsche des Reichstages zu Seinem Geburtstage entgegenzunehmen wünsche.

Hierauf vertagte sich das Haus um 41½ Uhr.

Nr. 7 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Unterstellung sämmtlicher Festungsgefängnisse unter die In spektion der militärischen Strafanstalten. Hohenfriedberger Marsch. Feststellung des Begriffs „Militärbehörde! in Bezug auf die Vorschriften der Civilprozeßordnung und der Strasprozeßordnung für das Deutsche Reich, soweit dabei das Heer betheiligt ist Ab⸗

eänderter Fahrplan der Militär; Eisenbahn. Allgemeine Ver⸗ . des Justiz⸗Ministers vom 28. Februar 1880, betreffend Klagen gegen aktive Offiziere und Anträge auf Leistung des Offen⸗ barungseides. Ergänzung des §. 50 der Vorschriften über Einrich⸗ tung und Ausstattung der Kasernen. Ablieferung der mit der Zielibungs⸗Munition den Truppen zugehenden Packgefäße. Nach⸗ trag Il. zu dem Geldverpflegungs Reglement für das preußische Heer im Frieden, vom 24. Mal 1877. Pferdebestands⸗Nachweisung. Verordnung über die 4 der Offiziere des Friedenstandes.

talten, welche zur Ausstellung der im f 3 der Verordnung über die Ergänzung der Offiziere des Friedens tandes vom 11. Maͤrz 1880 bezeichneten Abiturienten bz. Primaner⸗ Zeugnisse berechtigt sind. Wohlthätigkeit.

Nr. II des Justiz ⸗Ministerigl Blatts hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 28. Februar 1880, betreffend die Sammlung statistischer Nachrichten über die Konkurse von Aktien gesellschaften. Allgemeine Verfügung vom 5. März 1880, betref⸗ ö. die Ermittelung der Vermögensverhältnisse verurtheilter Per⸗ onen.

Nr. 7 des Eisenbabn⸗Verordnungs⸗ Blatts, heraut⸗

egeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, hat olgenden Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Errichtung der Königlichen Direktion der Rheinischen Eisenbahn in Cöln zur Verwaltung des Rheinischen ,, , n. und des von der Eisenbahn⸗Direktion in Maadeburg ressortirenden Eisenbahn⸗ Betriebsamteg ju Berlin zur Verwaltung des Berlin⸗Potsdam⸗ Magdeburger Cisenbahn Unternehmens. Vom 25. Februar 18809. Allerhöchffer Erlaß, betreffend die Vereinigung des Homburger Eisen⸗ bahn Anternehmens mit dem Bezirk der Gisenbahn-⸗Direktion zu 3 a. M. Vom 3. März 1880. 1. betreffend den

nkauf der Homburger Eisenbahn. Vom 25. Februar 1880. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 27. Februar 1880, II. T. 941, betreffend die Vereinfachung des Fahrplans; vom 28. Februar 1880, II.MIV. T. 1150, betreffend die Beladung der Güterwagen bis zur Grenze des höchsten Ladegewichts; vom 6. März 1880, II. 1634, betreffend die durch die militärischen Uebungen im Verladen von Truppen und Kriegsmaterial. Zerstörung von Geleißg⸗ anlagen ꝛc. entstehenden Kosten. Richterliche ꝛc. Entscheidungen: Erkenntniß des vormaligen Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts (J. Senats) vom 9. September 1879 in Sachen des Ober ⸗Gerichtsanwaltz U. ju 8 wider die Magdeburg ⸗Halberstädter Eisenbahn⸗Gesellschaft. n n der Jahresbilanzen der Eisen bahn ⸗Gesellschaften. Nach⸗ richten.

an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 14, durch den

n 65.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 16.

des Rentschen Reichs ⸗Auzeigers und Königlich Nrenßischen KRtaata Anztigers: Berlin, 8. I. Wilhelm ⸗Straße Ne. Bz.

X.

283 2 Inserate für den Deutschen Reichgz⸗ n. Königl. Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition

Sachen. orladungen

1. Itsekbriefe und Uatarnuchn 73. Jubhastationen, Aufgebote, 8. 4.

Aa. dergl. Verklufe, VJerpachtangen, Jubmiraionen ete. Verloonang, Anortigation, Zinazahlung XR ü. 8. W. Von Sffentlichen Papioren.

Deffentũcher

März

188 O.

wer ese e

b. Industrielle Etablingementa, Kabrikan und Gzogabandel.

6. Vergebiedene Bekanntmachungen.

7. Literarigehe Anaeiger.

ö Thsater · nx oigen. In der Büörnen-

Anzeiger. ö nehmen an: bie Annoneen⸗Cxpedittonen des

Invallbendank“, Rudel Mesßse, Haasenftein & Vogler, G. 8. Danbe & CS., G. Schlotte, Bin ner & Winter, sowie alle übrigen gräheren

An noncen⸗Rᷓnureanß.,

Farilisn Nachrichten. keoilago. 3

ö Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

66856 Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation soll der dem Kaufmann Robert Lude zu Querfurt gehörige ideelle Antheil an dem im Grundbuche von Quer- furt Band 94 Artikel 4091 eingetragenen Grund ftück: Querfurt, Steuer ⸗Artikel 417, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. I8, Markt Nr. 65: .

a. Wohnhaus mit Seitengebäude und kleinem Hofraum, b. Seitengebäude am 283. April 1880, Bormittags 19 Uhr,

unterzeichneten Amtsrichter versteigert und

in gt. Spril 1889, Vormittags 10 uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 14, das Ur⸗ theil über den Zuschlag verkündet werden. Es be⸗ trägt der Nutzungswerth, nach welchem das Grund- stück zur Gebäͤudesteuer veranlagt worden: 3 Thaler.

Der Auszug aus der Gebaäͤudesteuerrolle, sowie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei Abtheilung II. einge⸗ sehen werden. .

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ weite zur Wirkfamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, dieselben spätestens im Versteigerangstermin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten aus⸗

eschlossen werden. ? K den 11. März 1880. Königliches Amtsgericht. II. Krüger.

Oeffentliche Zustellung.

Auszug.

Der Heinrich Kaiser und dessen Ehefrau Anna Maria, geb. Schueider, n Niederhada⸗ mar, vertreten durch den Rechtsanwalt Keller zu Limburg, klagen gegen den Franz Schneider von da, zur Zeit unbekannt wo abwesend, und die Ehelente Peter Mat und Magdalena, ge⸗ Forene Schneider, zu Stahlhofen wegen Thei— lung von Liegenschaften, und mit dem Antrag auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten zu leiden, daß folgende Ltegenschaften des Stockbuchs von Niederhadamar: ö

99

7206 a., 720 und 5577

öffentlich an den Meistbietenden nach den Vor schriften der Nassauischen Exekutionsordnung vom 16. Juli 1851 versteigert und nach Deckung der auf den beiden ersten Nummern ruhenden Dypotheken/ schuld von 800 Gulden d. d. 10. Januar 1871 nebst Zinsen und Kosten der Rest zu s an den Fläger, zu 1s an Franz Schneider und zu / an Cheleute Peter Mai ausgeschüttet werde.

Sie laden den Beklagten Franz Schneider zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Limburg a. d. Lahn auf den 25. Mai 1880, Vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Schlosser, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lss23] Oeffentliche Zustellung.

Der Justizrath Deves zu Friedeberg N. / M. klagt gegen den Eigenthümer Heinrich Liefte aus Got? schimmerbruch, dessen jetziger Aufenthaltsort unbe⸗ kannt ist, wegen Sachwaltergebühren, mit dem An⸗ trage auf Zahlung von Jö, 25 166 und vorläufige Voll streckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N. / M. auf

den 26. Mai 1889 Bormittags 10 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Älage bekannt gemacht.

Friedeberg N. / M. den 11. März 1880.

Brix, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts

lssos! Deffentliche Vorladung.

Die Fabrikarbeiterin Maria Ortenburger von Ortenburg, jetzt dahier wohnhaft, hat gegen den Feilenhauerssohn Jesef Urmann von Passau, z. 3. unbekannten Aufenthalts, als Vater ihres am 28. September 1879 außerehelich gebornen und nach 2 Monaten wieder verstorbenen Kindes „Louise', zum K. Amtsgerichte Passau Klage gestellt mit dem Beifügen, daß sie beantragen werde, denselben zur

ahlung von 12 S6 Alimente, 17 4 Tauf und

indbettkosten, 14 M 70 3 Krankheits und Leichen kosten, sowie 300 Deflorationgentschädigung zu verurthellen, und ist von diesem Gerichte zur öffent lichen Verhandlung der Sache auf

Donnerstag, den 29. April 1880, Vormittags 9 Uhr,

Termin bestimmt worden. 1 ö. wird nun der Geklagte hiermit vorge⸗ aden.

Passan, den 11. März 1880.

(õs26

.

l6és0s Oeffentliche Zustellung.

Die Gastwirthsehefrau Karoline Königseder von Ilistadt⸗Passau, vertreten durch Rechtsanwalt Hor— mayr, klagtigegen Magdalena Ranzinger, ledige Güt⸗ lerin von Ratzberg, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung zu 608 M mit dem Antrage, die Beklagte zur Zahlung von 608 ½ Hauptsache nebst 4 oso Zinsen aus 600 M vom 1. Mai bis 1. No⸗ vember 1877, desgleichen 8 o Verzugszinsen aus 600 MS seit letztgenanntem Tage bis zur Zahlung und zur Tragung der sämmtlichen Prozeßkosten zu verurtheilen, und ladet die Beklagte zur münd—⸗ lichen Verhandlung dieses Rechtsstreitz vor die J. Ci⸗ vilkammer des Königlichen Landgerichts Passau auf Dienstag, den 4. Mai 1880, Vormittags 85 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht. Passan, den 8. März 1880. Gerichtsschreiherei des Kgl. Landgerichts Passan. Der Kgl. Ober ⸗Gerichtsschreiber: Emmerling.

Armensache.

2 ö lés's! Oeffentliche Ladung. Rechtsanwalt Mayr dahier hat als Offizialanwalt des Taglöhners Georg Gastl in Neuburg gegen I) den Dienstknecht Ferdinand Gastl von Obermaxfeld, 2) die Dienstmagd Creszenz Stemmer von dort wegen Forderung zu 542 AM 86 8 bei der Civilkammer des K. Landgerichts Neuburg a. / D. Klage mit dem Antrage erhoben: die Beklagten zur Bezahlung von 342 6 86 8 nebst Ho / Verzugszinsen daraus vom Tage der Klagezustellung an, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen, und worin zugleich die Beklagten zur Bestellung eines beim K. Landgerichte Neuburg zugelassenen Anwalts aufgefordert werden. . Nachdem der derzeitige Aufenthalt, der beiden Beklagten unbekannt ist, hat die Civilkammer des NK. Landgerichts Neuburg auf Antrag des genannten Anwalts durch Beschluß vom 10. If. Mts. die öffent⸗ liche Ladung gestattet, und wurde vom Vorsitzenden Termin zur Klagsverhandlung auf Samstag, den 29. Mai 1880, wtorgens 8 Uhr, im Civilsitzungssaale dahier anberaumt. Demgemäß werden Ferdinand Gastl und Creszenz Stemmer zu diesem Termine mit dem Bemerken vorgeladen, daß die betreffenden Schriftstücke auf der unterfertigten Gerichtsschreiberei hinterlegt sind. Neuburg a. / D., den 13. März 1880. Gerichtsschreiberei des K. Landgerichts. Ziegler, Gerichtsschreiber.

loses Aufgehot.

Der Einwohner Joseph Janeczek aus Scherlanke, welcher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bie⸗ lawa, geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 von Scherlanke nach Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden und seitdem verschollen. .

Seine Todeserklärung ist bei uns beantragt. Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis spaͤtestens in dem

auf den 22. Mal 1880, Vormittags 11 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Ter— mine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. .

Nentomischel, den 11. März 1880.

Königliches Amtsgericht.

Verkaufs Anzeige und Aufgebot.

In Sachen des Ziegeleibesitzers Jacob Meyer in Leeswig, Klägers,

wider

den Tischler Jacob Feindt am Mudwege, Neuen⸗ kirchen, Beklagten,

wegen Forderung,

ne. Subhastation, soll die in Folge der Anordnung des unterzeichneten Gerichtß vom 21. Februar 1880 in Pfand genom⸗ mene unter Hausnummer 100 am Mudwege, Ge⸗ meinde Neuenkirchen, belegene Eigenwohnerstelle des Beklagten, bestehend aus:

1) einem te, . 43 Fuß lang und 32 Fuß breit, massiv gebaut und mit Ziegeln gedeckt, enthaltend 3 Stuben, 2 Kammern, 1 Küche, 1ẽ Keller, die Hausdiele und den über das ganze Haus sich erstreckenden Bodenraum, einem Hausgarten und Hofraum, 12 Ar 47 Qu. M. groß, verzeichnet in der Grund- steuer Mutterrolle des Gemeindebezirks Neuen⸗ kirchen Art. Nr. S5, Kartenblatt 1, Parzellen Nr. 95 und 96. Auf einem Theile des Hofraums befindet sich das unter Nr. 1 be⸗ , Wohngebäude,

in dem au Montag, den 14. Juni 1880, 10 Uhr Morgens, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten

6793

grenzt wird im Norden von Gastwirths Jacob Feindt, im Süden von des Schlachters Claus von Hasen Grundstücken, im Osten von dem sogenann⸗ ten Wetterwege und im Westen von der nach Horne⸗ burg führenden Chaussee. Zugleich werden Alle, welche an der vorbenannten Eigenwohnerstelle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommifsarische, Pfand⸗ und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor⸗ dert, solche Rechte in dem vorgenannten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Mel den im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht. Der Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemacht werden. Jork, den 8. März 1880.

Königliches Amtsgericht. II.

Erxle ben.

los25 Aufgebot.

Es werden hierdurch aufgeboten folgende angeblich verloren gegangene Sparkassenbücher: 1I) Auf Antrag des Verlierers, Hausbesitzers Adolph Balzer zu Rauscha, das auf Gustav Adolph Balzer in Rauscha zur Zeit des Verlustes am 13. De⸗ zember 1877 über 663,99 M, jetzt noch über 563, 99 (66 lautende Sparkassenbuch der stüdtischen Sparkasse von Görlitz Nr. 33 612. 2) Auf Antrag der Verliererin, verwittweten Halbbauergutsbesitzer Rosine Dittrich, geborne Hirche, zu Nieder⸗Bielau, das auf den Namen der Antrag⸗ stellerin zur Zeit des angeblichen Verlustes am 30. April 1879 über 231,22 , am 39. Juni 1879 über 235,0 06. lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Görlitz Nr. 27 526. 3) Auf Antrag des Verlierers, Gedingegärtners Gottfried Hämisch zu Neuhammer, das auf Gott—⸗ fried Hämisch daselbst am 30. Juni 1879 über 646,00 υ, gegenwärtig noch über 49,98 6 lautende Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Görlitz Nr. 32 990. 4) Auf Antrag der Verliererin, unverehelichten Ida Förster zu Görlitz, das auf den Namen der ÄAntragstellerin, damals in Berlin, zur Zeit des Verlustes im August 1879 über 234,653 A6, im De⸗ zember 1879 über noch 147,27 16 lautende Spar⸗ kassenbuch der Ober Lausitzer Provinzial⸗Spar- kasse zu Görlitz Nr. 43 849. .

Jeder, der an den verlorenen Sparkassenbüchern irgend ein Anrecht zu haben vermeint, wird aufge⸗ sordert, sich bei dem unterzeichneten Gericht, und zwar spätestens in dem am 24. September 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgerichts ⸗Rath Schmidt im hiesigen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 59, anberaumten Ter⸗ mine zu melden und seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuchs nachzuweisen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Sparbücher erfolgen und den Ver⸗ lierern neue an deren Stelle ausgefertigt werden sollten. ‚.

Görlitz, den 3. März 1380.

Königliches Amtsgericht.

6 Aufgebot. Auf Antrag des Kothsaß Heinrich Bethmann in Lelm wird der unbekannte Inhaber eines abhanden gekommenen, auf den Namen des ꝛc. Bethmann von dem Spar! und Vorschußverein, Eingetragene Genossenschaft, zu Königslutter ausgestell ten, über 150 ½ lautenden Schuldscheins vom 2. April 1876 hierdurch aufgefordert, spätestens in dem anf den 23. September d. J., Wwiorgens 19 Uhr,

an unterzeichneter Gerichtsstelle anberaumten Ter⸗ mine seine Rechte anzumelden und den fraglichen Schuldschein vorzulegen, unter dem Rechtsnachtheile, daß solcher dem genannten Schuldner oder dessen Rechtsnachfolgern gegenüber für kraftslos erklärt

werden solle. ö

Königslutter, den 4. März 1880. Herzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: Abelm ann, Registrator.

len Aufgebot.

Der Kaufmann A. Lion zu , , hat das Aufgebot des in der Wechselprozeßsache Lin gegen Brücher 405666 erlassenen rechtskräftigen Mandats vom 12. März 1866 und Hypothekenbuchsauszuges vom 15. September 1868, auf Grund welcher Ur⸗ kunden im Grundbuche Plettenberg Band J. Art. 49 auf den Immobilien des Schusters Georg Hoos zu Plettenberg Abtheilung III. Nr. 6 zu Gunsten des A. Lion eine e fen ber n, zur Höhe von 418 Thlr. nebst 6M. Zinsen und 2 Thlr. 6 Sgr. 6 Pf. Kostea eingeträgen steht, beantragt, Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. Mai 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots termine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Plettenberg, den 10. März 1880. Königliches Amtsgericht.

lesen Aufgebot.

Zu dem Nachlasse des am 16. Januar 1878 zu Alte Neustadt⸗Magdeburg verstorbenen Arbeiters

handen und hat der bestellte Pfleger Gärtner Carl Trappe das Aufgebot beantragt. Alle unbekannten Erbinteressenten werden deshalb hierdurch aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 30. Dezember 1880, Mittaßs 12 Uhr, anberaumten Termine ihre vermeintlichen Ansprüche an den Nachlaß des Tanger geltend zu machen, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen und der Nach⸗ laß dem Fiskus zugesprochen werden wird. Nenstadt⸗Wagdeburg, den 4. März 1880. Königliches Amtsgericht. gez. Schwabe.

los00 Bekanntmachung.

Der K. Advokat Meyer dahier hat unterm 8. dieses Monats Namens des Kohlengeschäftsinhabers Theodor Walther in Zwickan, in Sachen des Letzteren gegen den Kohlenhändler Christian Bauer, früher dahier, nun unbekannten Aufenthalts. wegen Forderung, bei der Handelskammer des K. Landgerichts dahier Klage eingereicht, welche den Antrag enthält: „es wolle der Beklagte zur Bezahlung von 1200 ÆS sammt 60. Zinsen vom Tage der Klagszustellung an, sowie zur Tragung der Prozeßkosten verurtheilt werden,“ sowie die Aufforderung an den Beklagten, im Ter⸗ min zu erscheinen und einen beim Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Dieses wird dem Beklagten, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache auf Donnerstag, den 22. April 1880, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ist.

Bayreuth, den 12. März 1880. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Der Kgl. Obergerichtsschreiber. Hopfen.

6771 . Auf den Antrag der Neustadt⸗Harzburger Ge⸗ meinheit, welche bei Ueberreichung eines Situations⸗ plans und unter Bezugnahme auf den von Herzog— licher Landes⸗Oekonomie⸗Kommission am 22. Juli 1876 bestätigten Harzburger General⸗Separationg⸗ receß Nr. 628, insbesondere §. 16 desselben glaub⸗ haft gemacht hat, daß sie das Eigenthum an

I) einer Angerfläche von 99 Ar 14 Qu.⸗Mtr., auf dem Situationsplane mit A. bezeichnet und be⸗ grenzt durch die Herzog⸗Wilhelm-Straße, Mühlenstraße, Radau und das Forstmeister⸗ Grundstück,

Y einer do. von 12 Ar 92 Qu. Mtr., auf dem Situationeplane mit B. bezeichnet und begrenzt durch die Harzburg⸗Ilsenburger Chaussee, Herzog ⸗Wilhelm⸗ Straße, den Promenadenweg und eine Grundfläche der Gemeinde Bündheim,

3) einer do. von 23 Ar 68 Qu. Mtr., auf dem Situationsplane mit C. bezeichnet und begrenzt durch den Promenadenweg resp. die Herzog⸗ Wilhelm⸗Straße, das Schießhaus, des Grund- stück des Kreismaurermeisters Bosse und der- gleichen der Gemeinde Bündheim.

4 einer do. von 7 Ar 7 Qu. Mtr. mit Graben 7 Ar 90 Qu. Mtr. groß auf dem Situa⸗ tionsplane mit D. bezeichnet und begrenzt durch die Herzog ⸗Wilhelm-Straße, den Pfarracker und Albrecht resp. Herhold'sche Grundstücke,

5) einer do. von 20 Ar. 63 Qu. Mtr., aus dem Situationsplane mit F. bezeichnet und begrenzt durch die Herzog Wilhelm -⸗Straße, die Forst⸗ meister Wiese, Harzburger Privatschule und das Grundstück des Kreismaurermeisters Sie⸗ burg,

erworben habe, werden gemäß 5. 23 der Grundbuch- ordnung 8§. 823 ff. der R. Civ. Proz. O. und .? des Gesetzes vom 1. April 1877 Rr. 12 glle Die- jenigen, welche Rechte an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens

am 1. Mai 1880,

Morgens 9 Uhr, ; hierselbst anzumelden, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach Ablauf der Frist die Neu stadt⸗Hariburger Gemeinheit als Eigenthümerin in das Grundbuch für Neustadt eingetragen werden wird, und daß, wer bie ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Britten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben bat, nicht mehr geltend machen kann.

Harzburg, den 8. März 1880. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.

so*os Erbvorladung.

Anton Imhof von Landshausen, seit seiner Aus⸗ , Amerika vermißt, ist zur Erbschaft seines am 18. Juni 1879 versterbenen Bruders Meinrad Imhof von Lands hausen berufen, und wird aufgefordert,

binnen 3 Monaten . seine Erbansprüche dahier geltend zu machen, widri⸗ genfalls der Nachlaß so veitheilt werden wird, wie wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr gelebt hätte.

Eppingen, den 12. März 1880.

Großh. Bad. Notar.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Passan. Gründl.

Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Bemerkt wird noch, daß die Gigenwohnerstelle be⸗

Friedrich Tanger sind keine bekannten Erben vor⸗

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