1880 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

denken könne er als richtig nicht anerkennen. Der Artikel 21 beabsichtige keineswegs, Versetzungen aus dem Dienst eines Bundesstaates in den Reichsdienst anders behandeln, als . . des Dienstes desselben Bundesstaates oder des Reichsdienstes. Die Verfassung mache durchaus keinen Unterschied zwischen Reichsbeamten und Nicht⸗Reichsbeamten. Die Verfassung wolle allerdings den Wählern das Recht einer abermaligen Entscheidung in den Fällen geben, in denen die Unabhängigkeit ihrer Vertreter durch eine diesen von der Re⸗ ierung erwiesene Gunst als gefährdet erscheinen könnte. ö. aber handele es sich nicht um eine Beförderung, die eitens der Regierung ö. sei, Dienstenthebung resp. eine nstellung, die eingetreten sei in Folge der Reorganisation der Justiz. Es handele sich also auch nicht um eine Gunst der Regierung oder um eine Gefährdung der Unabhängigkeit der betreffenden Abgeordneten. Dieselben seien freie und unabhängige Männer gewesen und geblieben. Aus allen diesen Gründen könne er seinen 9 erwähn⸗ ten Antrag nur auf das Dringendste zur Annahme empfehlen. Ds Gesagte könnte auch von dem Abg. von Geß gelten, obreshl er persönlich allerdings der Ueberzeugung sei, daß hier eine Beförderung im Sinne des 56 vorliege; doch würde er sich einem auf die Fortdauer auch dieses Mandats gerichteten Antrage anschließen. . Der Abg. Klotz trat diesen Ausführungen entgegen. Die Kommission habe den allein berechtigten Standpunkt vertre⸗ ten. Art. 21 der Reichsverfassung sage ausdrücklich, daß jedes Mitglied des Reichstags Sitz und Stimme im Reichstage ver⸗ liere, sobald es ein besoldetes Reichsamt oder in einem Bun⸗ desstaate ein besoldetes Staatsamt annehme oder im Reichs⸗ oder Staatsdienste in ein Amt eintrete, mit welchem ein hö⸗ 6 Rang oder ein höheres Gehalt verbunden sei. Bisher ei ö auch stets Annullirung der Mandate der so Beförderten vom Hause ausgesprochen worden. Der Abg. Dr. Beseler empfahl seinen Antrag; auf solche abnormen Verhältnisse, wie sie die neue Justizorganisation mit sich gebracht, könne man den Art. 21 der Reichsverfassung nicht anwenden. Außerdem sei zu bedenken, daß die Aenderung der Stellung im Justizdienste ja nicht im freien Willen des einzelnen Abgeordneten gelegen habe. Man müsse deshalb alle Mandate als fortbestehend anerkennen. Besonders un⸗ billig sei es, die Mandate der Abgg. Thilo und Saro für erloschen zu erklären, das dürste aüch schwerlich den Inten⸗ tionen derer entsprechen, welche den Art. 31 verfaßt und be⸗ schlossen hätten. Die Beförderung der beiden genannten Ab⸗ geordneten sei eine Folge der vom Reichstage gebilligten Justizorganisation gewesen, und es sei unbillig, an gesetzliche Vorgänge die Ungültigkeit des Mandats zu knüpfen. Er bitte darum, seinen Antrag anzunehmen. Der Abg. von Helldorff (Bedra) erklärtte, in den Anträgen

der Kommission ein einheitliches Prinzip zu vermissen. Die neue ustizorganisation habe die Regierungen zur Verleihung der emter, die Abgeordneten zur Annahme der Aemter genöthigt. Ebenso seien die Gehaltserhöhungen kraft des Gesetzes erfolgt. Der Artikel 21 der Verfassung sei mit Rücksicht auf eine solche wangslage nicht gegeben. Nach seiner Meinung seien über⸗ aupt logisch nur zwei Wege möglich. Der eine Weg sei

sondern um eine

tag habe nicht kraft

Sinn des Gesetzes nichts. Die Kommissionsbeschlüsse ent⸗ sprächen dem klaren Wortlaut des Gesetzes. Nach dem Arti⸗ kel 21 der Reichs verfassung müßte man eigentlich auch jede Gehalts⸗ erhöhung für einen Grund zum Erlöschen des Mandats ansehen. Das Haus habe aber in früheren Beschlüssen angenommen, daß eine Gehaltserhöhung ohne Aenderung des Amts nicht das Mandat erlöschen machte. Dieses Prinzip habe auch die Kom⸗ mission angenommen, und deshalb das Mandat derjenigen Ab⸗ geordneten, welche eine, ihrer früheren angloge Stellung erhalten hätten, für nicht erloschen erklärt. Wenn man aber einmal diesen Standpunkt einnehme, so müsse auch das Mandat des Abg. Saro fortbestehen, da derselbe nur ein seinem früheren gleiches Amt, auf das derselbe kraft Gesetz Anspruch gehabt habe erhalten habe. Er werde also bezüglich dieses Abgeordneten gegen, im Uebrigen für die Kommis⸗ sionsanträge stimmen. Der Referent Abg. Dr. Wolffson erklärte, die Kommission habe die Frage nicht vom Standpunkt der Souveränetät aus behandelt, sondern als eine Rechtsfrage. Das sei sie auch, sonst wäre sie der Kommission nicht zür Prüfung überwiesen worden. Es seien hier zwei Grundsätze maßgebend gewesen, nämlich, daß der Uebertritt aus dem Dienst eines Einzel⸗ staates in den Reichsdienst nach dem unzweifelhaften Wort— laut des Art. l der Verfassung das Mandat erlöschen mache, ferner, daß die Erhöhung des Gehalts nur dann das Mandat aufhebe, wenn damit eine Beförderung verbunden sei. Den Standpunkt der Souveränetät habe Niemand in der Kom⸗ mission vertreten, ebensowenig die Ansicht, daß eine Begünsti— ung darin liege, daß ein Richter nicht in den Ruhestand ver— etzt werde. Nach obigen Grundsätzen seien die Kommissions⸗ . gerechtfertigt. achdem hierauf der Antrag des Abg. Dr. Beseler ab⸗ gelehnt war, wurde nach dem Vorschlage der Kommission zu⸗ nächst das Mandat des Abg. Dr. Dreyer (VI. Baden) mit be⸗ trächtlicher Maiorität als fortbestehend, mit geringer Mehr— heit die Mandate der Abgg. Dr. Bähr, Dr. von Grävenitz und von Geß für erloschen erklärt. Die Mandate der Abgg. von Reden 9 itte (Schweidnitz ) und Werner 3 nitz wurden für fortbestehend und das Mandat des Abg. Thilo für erledigt erklärt; dagegen wurde der Antrag der Kommission, auch das Mandat des Abg. Saro für erledigt zu erklären, mit großer Mehrheit abgelehnt. Hierauf vertagte sich das Haus um 31 Uhr.

In der heutigen (2I.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, erklärte das Haus nach dem Antrage der Wahl— n, die Wahl des Abg. Bode im 1. Braun⸗ chweiger Wahlkreise 3 gültig und trat dann in die Berathung des Antrages der Abgg. von Seydewitz, von Helldorff⸗Bedra,

der, er nehme an, der 58. 21 der Verfassung sei un⸗ bedingt anwendbar, und alsdann werde Jeder als seines Mandats verlustig erklärt, der überhaupt in ein Amt einge⸗ treten sei, welches als neues aufzufassen sei und das seien im Grunde alle Richterämter nach der Justizorganisation und da⸗ bei zugleich einen höheren Rang oder ein höheres Amt er⸗ 6 habe. Oder man gehe den anderen Weg, man ent⸗

chließe sich zu sagen; die Anwendbarkeit dieses 8. l sei hier nicht geboten; es sprächen mindestens sehr viele Gründe gegen sie. Er stehe nicht an, diesen letzteren Weg für den richtigen zu halten, weil er sich einsach vergegenwärtige, daß der wirk— liche Grundgedanke der Gesetzesbestimmung in diesem Fall nicht zutreffe. Es handele sich hier nicht um die freie Ent— schließung der Regierung, die einen Beamten befördern wolle, auch nicht um die freie Entschließung eines Abgeordneten, ein ihm gebotenes Amt anzunehmen, sondern es sel eine Zwangs— lage, daß die Regierung sämmtliche Beamte auf andere Plätze hätte stellen müssen, und eine Zwangslage für die ein⸗ zelnen Abgeordneten, die Justizbeamte seien, sich diesen Anordnungen zu fügen. Und da nun eine Unter⸗ scheidung zwischen etwas mehr oder weniger Begünstig⸗ ten zu machen, das führe auf einen Irrpfad, aus dem man überhaupt keinen Ausweg finden könne, ohne nach der einen oder anderen Richtung hin entschieden ungerecht zu werden. Nun werde die Rücksicht auf die Wähler ins Ge⸗— fecht geführt. Er gestehe ganz offen, wenn mansden Fall prak⸗ tisch nehme, müsse man sagen, es handele sich hier um die—⸗ jenigen Kategorien von Beamten, denen die höchste Garantie der Selbständigkeit gegeben sei von allen Beamten, die über⸗ haupt existirten. Es handele sich hier um einen Vorgang, von dem man im ganzen Volke gewußt habe, daß derfelbe diese Aenderung in den Stellungen aller Justizbeamten hätte hervorbringen müssen. Seines Wissens sei noch nirgends aus der Wählerschaft heraus das Bedürfniß der Mandats— prüfung geltend gemacht worden und an das Haus heran— getreten. Allein die Sitze der betheiligten Herren hier im Hause bewiesen, daß es sich um keinerlei Parteibegünstigung handele, die eine nochmalige Prüfung der Wähler fordere. Da möchte er wirklich fragen, was sei die größere Rücksicht auf die Wähler? die Frage einfach zu entscheiden, zu erledigen in dem Sinne, wie er es für zuläfsig und richtig halte, oder die Wähler noch einmal zur Wahl zu zwingen? Sei es Rück— sicht auf die Wähler, wenn man aus Konsequenz auf einmal 30 Mandate für erloschen erkläre? Müßte man da nicht ver⸗ langen, daß der Reichstag seine Thätigkeit bis zur Neuwahl einstellte! Ein juristischer Zwang, sich auf den strengen Standpunkt des 5. 21 zu siellen, liege seines Erachtens nicht vor. Daß die Frage, ob dieser Paragraph an⸗ wendbar sei oder nicht, recht zweifelhaft sei, bestreite Niemand. Das Haus habe von den gewiegtesten Juristen gehört, daß sie darüber in Zweifel seien, und die souveräne Entscheidung stehe nach Art. 27 der Verfassung dem Reichs—⸗ tage zu. Es werde Niemand dieser hohen Körperschaft einen Vorwurf machen können, wenn sie sich bei dieser . nicht von einem Formalismus leiten lasse, sondern leiten lasse von der praktischen Auffassung, von der Rücksicht auf den Sinn des Gesetzes und von der richtigen Auffassung der den politischen Lage. In diesem Sinne werde er und

önne er dem Antrag Dr. Beseler beistimmen, und er werde

mäßigen Bedingungen nicht versagt werden,

Ackermann, Graf von Kleist⸗Schmenzin, betr. die weitere ö der Gewerbeordnung. Der Antrag

Utet:

. Der Reichßtag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu 1 ersuchen, ,, vorzulegen, durch ö ; J. der §. 32 der Gewerbeordnung dahin abgeändert wird: „Die

Erlaubniß zum Bekrleb des Gewerbes als Schauspielunternehmer ist dann zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von That— sachen die Ueberzeugung gewinnt, daß dem Nachfuchenden die zum Betrieb des beahsichtigten Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit, k in sittlicher, artistischer und finanzteller Hinsicht abgeht.“

II. Die §§. 34 und 36 der Gewerbeordnung in dem Sinne abgeändert merden, daß „das Gewerbe der Auktionatoren nur von Personen betrieben werden darf, welche als solche von den ver⸗ fassungsmäßig dazu befugten Staats und Kommunalbehörden oder Korporationen angestellt, oder von der kompetenten Behörde konzessionirt sind.“

III. Bei der in Aussicht gestellten Reviston des Titels IIl. der Gewerbeordnung über den Gewerbebetrieb im Umherziehen sind 1 die Fragen über die Wanderlager und die Auktionen von Waaren eines Wanderlagers mit zur Erledigung zu bringen, ins⸗ besondere 2) sind die Waarenaguktlonen im Umherziehen gänzlich zu verbieten, und 3) ist den Inhabern von Legitimationsscheinen, welche außerhalb ihres Wohnorts und ohne Begründung einer ge⸗ gewerblichen Niederlassung Waaren in festen Verkaufsstellen feil⸗ bieten, die Verpflichtung zur Anmeldung dieses Gewerbebetriebes bei der Ortsbehörde aufzuerlegen.

LV. Insoweit die Reichsgesetzgebung die Heranziehung der Wanderlager zu den Gemeindelaften an den Orten, in welchen dieser Gewerbebetrieb ausgeübt wird, unmöglich machen sollte, sind , ,. Abänderungen auf legislatorischem Wege herbei⸗ zuführen.

. V. Der Tit. VI. (58§. S4 - 104) über die Innungen ist im Sinne weiterer Entwickelung der den Innungen zustehenden ge⸗ werberechtlichen Befugnisse vollständig umzuarbeiten und dabei ins= besondere von folgenden Gesichtspunkten auszugehen: 1) Die In—⸗ nungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden und können Aus Gruppen verwandter Gewerbe bestehen. 2 Cin Zwang zum Ein⸗ tritt in die Innung findet nicht statt. 3) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen ausgeschlossen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte be— finden und welche in Folge , n,, Anordnung in der Ver⸗ fügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 4 Die Thellnahme an der Innung kann von statutarisch festzustellenden Voraus setzungen, ins beson dere rücsichtlich der Lehrlings⸗ und Gesellen⸗ verhältnisse, sowie eines Eintrittsgeldes abhängig gemacht, auch die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden. 65) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglich Umbildung einer bereits bestehenden Innung nach Maßgabe der hier nieder⸗ gelegten Grundsätze 16 denjenigen, welche das be— treffend? Gewerbe mindestens ein Jahr lang selbständig be⸗ trieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung auch ohne Nach⸗ weis über die Lehrlingö⸗ und Gesellenzeit, und ohne Meisterprü—⸗ fung auf Verlangen gewährt werden. Gewerbetreibenden, welche aus Bezirken, in denen Innungen nicht besteher, ihren Wohnsitz in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zu ˖ tritt zu derselben bei Erfüllung der sonstigen statuten zen. ö wenn sie de Nachweis der Befähigung durch längeren selbständigen Be⸗ trieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben. 6) Die Innung ist die legitime Vertreterin des betreffen · den Gewerbes. Ihr steht die Wahl für die Schiedsgerichte und etwaige höhere gewerbliche Vertretungskörper zu. Sie ist über die den fraglichen Gewerbszweig betreffenden öffentlichen Einrichtungen gutachtlich zu hören. 7) In den Bezirken, und für diejenigen Gewerbe,

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, er könne zu seinem Bedauern dem Antrag Beseler nicht zustimmen. Der Reichs⸗ einer Souveränetät Gesetze zu machen, sondern wie ein Gericht das bestehende Gesetz ohne Rücksicht auf die Personen zur Anwendung zu bringen. Daß die Justiz⸗ organisation hierzu die Veranlassung gäbe, ändere an dem

Meister gegenüber den Lehrlingen und Gesellen, den Mitmeistern und dem Publikum lebendig zu erhalten. 9 Der Innung steht zu: 2. die Aufsicht über die Fachschulen; b. die Abnahme von Ge⸗ sellen und Meisterp üfungen und Augstellung der desfallsigen Zeug⸗ nisse; 8. die Aufsicht über das Lehrlingswesen, insbesondere die Entscheidung über die Aufhebung oder Dauer des Lehrverhält. nisses oder den Uebergang in ein anderes Gewerbe; d. bie Aufsicht über das Gesellenwesen, inbesondere über die von den Gesellen zu fübrenden Legitimationen; e. die Verwaltung der Kranken,, Hülf, Spar- und Invaliden kassen der Innung; J. die Fürsorge für die invaliden Gesellen, wie für die Kittwen und Waisen der Innungs mitglieder und Gesellen. 10) Die Gesellen der Innung sind berechtigt, in einem durch Statut festzustellenden Umfange, an den Befugnissen der Innungt⸗ verwaltung, spejiell bei den Gesellenprüfungen, den an invallde Gesellen, Wittwen und Waisen von Gesellen zu gewährenden Unter— stützungen und bei der Kassenverwaltung Theil zu nehmen. 11) Die exekutivische Beitreibung der Innungsbeiträge und der von den Innungsgenofsen wegen Verletzung statutari. scher Vorschriften verwirkten Geldstrafen im Verwaltungg⸗ wege durch die Gemeindebehörden, kann durch die Landesgesetz⸗ gebung festgestellt werden. 12) Den Gemeindebehörden steht das Recht zu, die Innungen zu überwachen, und die Abhülfe etwaiger Mißstände herbeizuführen. Das Statut, sowie Beschlüffe über Abänderung des Statuts und über Bildung oder Auflösung einer Innung bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungs⸗ behörde. 13) Die zur Zeit gesetzlich bestehenden Innungen können ihre Statuten nach Maßgabe vorstehender Grundsätze abändern. Der Abg. Ackermann motivirte diesen Antrag mit dem inweis darauf, daß in der vorigen Session von fast allen eiten des Hauses die Berechtigung der fast gleich lautenden Anträge und die Nothwendigkeit einer unparteiischen kommissarischen Berathung derselben an⸗ erkannt worden sei. Nur die großen Zolldebatten der vorigen Session hätten verhindert, daß der bezügliche Kom— missionsbericht zur Plenarberathung gekommen sei. Dieses Versäumniß musse jetzt gut gemacht werden. Der Zweck des Antrages sei keineswegs, auf dem Gebiete des gewerblichen Lebens die Omnipotenz des Staates zur Geltung zu bringen; es handele sich nur darum, in denjenigen Fällen, wo das all⸗ gemeine Interesse eine Beschränkung der unbedingten Freiheit dringend fordere, diesem Bedürfniß zu entsprechen. Namentlich mache diese Forderung sich geltend auf dem Gebiete des Theater⸗ wesens, des Auktionsgewerbes, der Wanderlager und Wander⸗ auktionen und namentlich des Innungswesens. Er beantragte die Ueberweisung der Vorlage an eine Koömmifsion von 21 Mitgliedern. Der Abg. Dr. Günther (Nurnberg) hatte beim Schlusse des Blattes das Wort.

Vor Sr. Majestät dem Kaiser und König fand heute Vormittag in Potsdam die Vorstellung der Leib⸗ Compagnie des JI. Garde⸗Negts. z. F. statt; ferner wurden hierselbst die Compagnie⸗Besichtigungen bei den Füsilier⸗ Bataillonen des 2. und 3. Garde⸗Kegiments z. F., sowie Kaiser Franz⸗Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 3 in Gegen⸗ wart der resp. Vorgesetzten auf den Kasernenhöfen bezw. in den Exerzierhäusern dieser Regimenter abgehalten.

Die Zerlegung eines Werkverdingungsvertrags im Interesse der Stempelsteuer nach Arbeit und Ma— terial ist nach einem Erkenntnisse des Reichsgerichts, JV. Civilsenats, vom 26. Januar 1850 nur dann zulässig, wenn in dem Vertrage das zu verarbeitende Material als solches besonders in den Vordergrund gestellt wird.

In Beziehung auf die in dem deutschen Gerichts— verfassungsgesetz und in der Strafprozeßordnung vorgeschrie⸗ bene Oeffentlichkeit des Strafverfahrens hat das Reichsgericht, J. Strafsenat, durch Erk. v. 9. Januar 1880 den Rechtssatz ausgesprochen, daß das gerichtliche Verfahren nichtig ist, wenn das Sitzungsprotokoll nicht unzweifelhaft er⸗ giebt, daß jeder einzelne Angeklagte über die Ausschließung ö r,. wie sie sodann beschlossen, gehört wor—⸗ en ist.

Der Geschäftsherr, welcher Vieh gegen ein be— stehendes Ein fuhrverbot, durch hierzu von ihm beauftragte Personen über die Grenze transportiren läßt, ist nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 24. Januar 1880, als selbständiger Thäter und nicht blos als Anstifter der That zu verfolgen.

Der Kaiserlich russische Botschafter Herr von Sa bu⸗ roff ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Botschaft wieder übernommen.

Die Bundesrathsbevollmächtigten, Großherzoglich säch— sischer Wirklicher Geheimer Rath Hr. Stichling und Fürst⸗ lich schwarzburgrudolstädtischer Staats⸗Minister von Ber⸗ trab sind von Berlin abgereist.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren Dr. Pietrowicz in Znin, Br. Bruski in Carthaus, Pr. v. Borzys⸗ kowski und Dr. Balka in Pelzlin, Dr. Ernst Backhaus in

Marienwerder und Stabsarzt a. D. Dr. Meynert in Potsdam.

Sachsen. Dresden, 16. März. Das „Dresdner Jour⸗ nal“ meldet; Se. Majestät der König und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg werden Sich am Sonnabend, den 20. d. Mts, nach Berlin begeben, um Se. Masjestät den Deutschen Kaiser, König von Preußen aus Anlaß Allerhöchst⸗ dessen Geburtsfestes persönlich zu beglückwünschen.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 14. März. (Els.⸗Lothr. Ztg.) In der gestrigen (34) Sitzung des Landes au sschusses wurde das Forststrafgesetz berathen. Die Paragraphen 1 -= 465 wur⸗ den unter Ablehnung einer Reihe von Amendements des Mit⸗ gliedes Nessel nach der Fassung der Kommission angenommen. Art. 46 lautet in der von der Regierung und der Kommis⸗ sion, schließlich auch von der Versammlung angenommenen Fassung: „Mit Geldstrafe bis zu 109 ½ oder mit Haft bis zu 3 Tagen wird bestraft, wer einem ihm bekannt geworbenen Verbote der Forstverwaltung oder des Waldeigenthümers zu⸗ wider Kräuter, Beeren oder Pilze sammelt.“ Dieser Pa⸗ ragraph wurde von den Mitgliedern Winterer und Germain bekämpft, welche geltend machten, daß das Beerensammeln, welches zu gewissen Jahreszeiten in manchen Gegenden den i gen Verdienst armer . bilde, durch Annahme dieser Bestimmungen so zu agen unmöglich gemacht werde. Nach der Volksanschauung seien diese Erzeugniffe des Waldes gemeinsames Eigenthum. Man müsse sich gerade in diesem Augenblicke hüten, durch Verletzung bieser uralten Anschauung Erbitterung gegen das ganze Gesetz zu erzeugen. Der Unter⸗

e en dem althergebrachten Brauche nicht entgegentreten,

in ausdrückliches Verbot vorliege, das Beerensammeln ge⸗ 6 sein. . Wunsche, die Regierung möge in ihren

ewillfahrt werden, insofern dadurch die kulturellen Inter⸗ 9 . nicht geschädigt würden. Hierauf wurde um 1216 Uhr die Sitzung bis 3 Uhr. Nachmittags unterbrochen. In der wieder aufgenommenen Sitzung wurden die noch übrigen Artikel des Gesetzes (68. 47 80) ohne Dis⸗

ĩ nommen.

kussinn eenßanmerszzg. T. B) Der Landezausschuß hat sich heute nach Annahme des Forststrafgesetzes bis zum 5. April vertagt.

erreich Ungarn. Wien, 16. März. (W. T. B.) Der . ö . s ö hat den Bericht des Generalreferenten Smarzewski über den Voranschlag für den Staats⸗ haushalt pro 1880 und über das e , genehmigt. Nach demselben sind die Staatsausgaben auf 2 S60 802 Fl. hie Einnahmen auf 398 251 756 Fl. festgesetzt. . Der „Neuen fr. Presse“ zufolge ist der österreichisch⸗ serbische Eisen bahn vertrag gestern zu Stande gekom— men. Die Eifenbahn soll von Belgrad über Semlin direkt nach Pest geführt werden. Die Bauzeit ist auf drei Jahre nach Auswechselung der Ratifikationen veranschlagt. Ein he— stimmter Termin für die Ratifikation ist nicht festgestellt. Sämmtliche serbische Bahnen werden gleichzeitig dem inter⸗ nationalen Verkehr übergeben. . Pest, 15. März. Im Unterhaus legte der Finanz— Minister heute den Bericht über die Begebung von 156 Millio⸗

nen Goldrente vor. .

weiz. Bern, 16. März. (N. Zürch. Ztg.) Die . . die Verschiebung der Revisionsfrgge bis nach der Mai⸗Volksabstimmung über die neuen Gesetze zur Hebung der Finanzen beschlossen. Der Große Rath ist zu⸗ sammengetreten.

roßbritannien und Irland. London, 16. März. (W. 2 35 Die amtliche „Gazette“ meldet die Ernennung des Generals Hamley ö. Kommissär für die Feststellung ürkischen Grenze in Asien. . . . e erklärte heute der Unterstaatssekretär für Indien, Stanhope, auf eine Anfrage Cartwrights: es sei noch nicht von sämmtlichen Mächten die Zustimmung zur Einsetzung einer internationalen Kommission für die Regelung der griechisch-türkischen Grenzfrage eingegangen; die bezüglichen Verhandlungen dauerten noch fort, und es könnten daher keine Details mitgetheilt werden.

ankreich. Paris, 16. März. Das heutige „Journal

ine veröffentlicht ein Dekret, durch welches der Senator Hr. Albert Grévy h zum Civil⸗Generalgouverneur

Algerien ernannt wird. .

ö. gen. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirten⸗ kammer theilte der Präsident Gam betta mit, daß eine von den Präsidenten der verschiedenen Gruppen der Linken unterzeichnete Interpellation eingebracht worden sei, dahin gehend, die Re⸗ ierung aufzufordern, zu erklären, welche Maßnahmen sie hin⸗ ichtlich der vom Staate nicht autorisirten Kong regationen zu treffen gedenke. Es wurbe die sofortige Berathung der Inter⸗ pellation beschlossen. Der Präsident der Linken, Deputirte De vos, begründete die Interpellation mit der Erklärung, die Linke hätte ge⸗ glaubt, dem Gefühle des Landes zu entsprechen, wenn sie die Negie⸗ rung aufforderte, mitzutheilen, welche Beschlüsse sie hinsichtlich der nicht autorisirten Kongregationen zu fassen gedenke. Er er⸗ suche die Regierung ihre gestern im Senat abgegebene Erklä—⸗ rung zu wiederholen, und zwar in einer deutlichen und klaren das Land beruhigenden Weise. Der Conseils⸗Präsident de Freyeinet erklärte, wie gestern im Senat, daß die Regierung die bestehenden Gesetze unter ihrer Verantwortlichkeit anwen⸗ den werde, indem sie sich von den vielfachen dabei in Frage kommenden Interessen leiten lassen werde. Die Regierung wolle sich volle Aktionsfreiheit bewahren; sie sei stets bereit, Rechenschaft über ihr Vorgehen abzulegen, bitte aber die Kammer, sie durch den Ausdruck vollkommenen Vertrauens ierin zu unterstützen. Labassetisre, von der äußersten hien erklärte, daß er im Namen der Familienväter spreche. Der Redner warf der Regierung vor, sie hätte vor dem Senate Fiasco gemacht und nehme jetzt ihre Zuflucht zur Gewalt. Es würde in Frankreich nur noch Verfolger und Verfolgte geben. (Lärm.) Maädier de Montja u (radikal) sprach sich auf das Heftigste gegen die Religionsgesellschaften aus. Jolibois (QVona⸗ partist) brachte sodann eine Tagesordnung ein, dahin lautend: das Kabinet aufzufordern, ein Gesetz Über die Freiheit der Assoziationen vorzulegen. Dees beantragte eine, Tages⸗ ordnung, in welcher es heißt: Die Kammer rechnet, im Ver⸗ trauen auf die Regierung, auf deren Festigkeit bei Anwendung der Gesetze über die nicht autorisirten Köngreggtionen. Ein von der Rechten eingebrachter Antrag auf Uebergang zur einfachen Tagesordnung wurde mit 375 gegen 98 Stimmen abgelehnt und die Tagesordnung Deves mit 338 gegen 147 Stimmen angenommen. Die äußerste Linke enthielt sich der Abstimmung; die Rechte stimmte gegen die Tagesordnung Hierauf wurde das Gesetz über den höher en Unter⸗ richt mit mehreren vom Senat beschlossenen Modifikationen angenommen.

Spanien.

Madrid, 16. März.

Otero ist verworfen worden.

ien. 16. März. (W. T. B.) In der heutigen Italien. Rom März. n rn ö. Budgets für das . des der Ministerpräsident Cairoli darauf hin, erstellung des owie die Ent⸗ und der politischen und begünstigt sich vielmehr welche habe und . . n, Erhaltung des Friedens an . ; ; Erleichterungen Die Regierung es fern zu halten, was die guten Beziehungen Mächten stören könnte; die Freundschaft mit

Sitzung der Deputirtenkammer wies bei Berathung des Auswärtigen : . daß Italien auf dem Berliner Kongresse die durch den Krieg erschütterten Gleichgewichts wickelung der Nationalitäten religiösen Freiheit auf der habe. Italien sei nicht isolirt, in den normalen Verhältnissen keine Projekte zu realisiren mittirender Allianzen, die Erhaltur ohne daß deshalb few und hat ib Dienste und ragen ausgeschlossen seien.

Balkanhalbinsel befinde

einer Macht,

in besonderen sei gesonnen, A zu den übrigen

(W. T. B.) Die Nichtigkeitsbeschwerde in dem Prozeß gegen den Attentäter

abe durch freimüthige und freundschastliche Erklärungen den Hin n 9. Mißtrauens beseitigt, welches imaginärer Gefahren erweckt

des ; =. . sich. Die Vermittelung Italiens zwischen der Türkei

durch die Annahme worden sei. Die Durchführung Berliner Vertrages gehe langsam aber regelmäßig

sei durch die ö . e Re⸗

ierung sei entschlossen, Jedem entgegenzutreten, der sie in , 6e en wolle. Uehrigens müsse eine Nation stark fein, wenn sie ihre Rechte und ihre Würde wahren wolle, und er werde demgemäß eine Herabminderung der Militär⸗ kosten bekämpfen. In Beantwortung der eingebrachten Inter⸗ pellationen rechtfertigte der Minister⸗Präsident, das Verhalten der Regierung in 5 auf . Griechen land, Ru⸗ mänien und Tunis und erklärte, baß die Minister für die von ihnen zugesicherten administrativen und militärischen Re⸗ formen sowie für die Steuerreformen einmüthig eintreten würden. Nach Außen wolle die Negierung die herzliche * schaft mit den Mächten . gleichzeitig aber sich die Freiheit der Aktion erhalten; nach Innen wolle sie eine unparteiische, alle Rechte wahrende, alle Unordnung unterdrückende Politit und weise Maßnahmen in Bezug auf die Finanzen und die nationale Vertheidigung.

Türkei. Philippopel, 8. März. (Pol. Corr.) Seit zwei Tagen treffen beruhigendere Nachrichten von der türkischen Grenze ein. General Strecker hat bei seiner Ankunft in Hasliöi, wie es scheint, die k gemacht, daß die aufständische Bewegung im Kirdschali viel weniger bedeutend sei, als der Departementspräfekt und der zuerst an Ort und Stelle entsendete Generalstabschef Qberst⸗ Lieutenant de Toustain sie dargestellt hatten. Die Reihen der Insurgenten hatten sich seit mehreren Tagen sehr gelichtet, und die stärksten Banden hatten sich bereits auf die andere Seite des Ardaflusses und des Rhodopegebirges nn, Nach einigen Sicherheits vorkehrungen setzte der General einen Weg per Bahn nach Adrianopel fort, wo er mehrere Tage verweilen wird, um mit Reouf Pascha die nothwendigen Maß nahmen zur Verhinderung einer weiteren Offensive der Re⸗ bellen zu vereinbaren.

Numänien. Bukarest, 16. Möörz. (W. T B.) Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Organisa⸗ tion der Dobrudscha, in der von der Deputirtenkammer beschlossenen Fassung mit 30 gegen 7 Stimmen angenommen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. März. (W. T. 83 In Folge der Behauptung des „Neuen Wiener Tageblatts“, Se. Majestät der Kaiser Alexander sei am Sonntag plötzlich erkrankt, sind mehrfache Anfragen hierher gerichtet worden. Die Meldung jenes Blattes ist eine voll⸗ kommene Erfindung. Der Kaiser befindet sich wohl und hat heute wie gestern verschiedene Personen empfangen.

Die Berufung des Fürsten Orloff von Paris hierher wird nicht als eine definitive Abberufung angesehen, sondern gilt nur als eine zeitweilige.

Amerika. San Francisco, 16, März. (W. T. B) Der Führer der den Ehinesen feindlichen Arbeiterpartei, Kearney, ist wegen drohender, auf eine Störung der bffent⸗ lichen Ruhe abzielender Reden zu sechsmonatlichem Ge⸗ fängniß und 1600 Doll. Geldbuße verurtheilt worden.

und Montenegro

biet die Versendung erfolgt ist, und als Land der Bestimm ung daß⸗ enige de, wohin die Versendung gerichtet ist, während die änder, durch welche die Waaren auf dem Transport unmittelbar durchgeführt, 62 , sie lediglich umgeladen oder um spedirt den, außer Betra eiben. . ; 36 . angedeuteten Veränderungen ist die Vergleichbarkeit der statiffischen Nachweife mit den Ergebnissen der Vorjahre nicht unerbeb⸗ lich gestört. Nur die Cinfuhrmengen lassen in den Hauptsummen eine der⸗ artige Vergleichung noch in sicherer Weise zu, doch auch nur in so weit, als die , erer, ,. in * 6 den Vorperiode zollpflichtig waren. enn nur bei seither Far, die unmittelbare Durchfuhr durch das Zollgebiet, weil sie unter Zollkontrole stattfand, von der Ein⸗ und Aus fuhr zu trennen; die zollfreien Artikel werden zum weitaus größten Theile sofort beim Uebertritt über die deutsche Zollgrenze in den freien Verkehr gesetzt, und daher kannten in den statistischen Nachweisen auch die unmittelbar durchgeführten Mengen nur als Einfuhr und Augfuhr im freien Verkehr angeschrieben werden. Vom 13 Jannar d. J. an ist auch in dieser Beziehung eine bemerkenswert he Ver. änderung eingetreten sowohl durch die Bestimmungen über die Anmeldepflicht, als auch durch den Umstand, daß viele früher zellfreie Artikel nunmehr zollpflichtig geworden sind; beide Umstände gestatten, die Durchfuhr von . Ein. und Ausfuhr weit schärfer, als es either möglich war, zu trennen. - ö ö. hierauf bei der Vergleichung der im Januar 1880 ein⸗ und ausgeführten Waarenmengen mit den entsprechenden Summen des Vorjahres besonders zu achten, und sind aus den sich ergebenden Differenzen nur mit Vorsicht Schlüsse zu ziehen. So sind z. B. die Cin⸗ und Autzfuhrmengen von Getreide und Mehl für den Monat Januar 1880 in erheblich geringeren Beträgen verzeichnet, als für denselben Monat des vorhergegangenen Jahres Nur bei der Gerste zeigt sich insofern eine Ausnahme von de er Regel, als die Ausfuhr für 1880 höher angegeben ist, als für 1879.

ist notirt: . die Einfuhr die Ausfuhr im Januar im Januar 1880 1879 1880 1879 m. Ctr. m. Ctr. m. Ctr. m. Ctr. 6439 653 620 281317 455 894 67 073 488 264 37588 77 623 22 997 169 193 43 796 117797 Gerste 28 377 295 633 153 458 113779 Mehl aus Getreide ꝛc. 6 290 162 5663 111125 146190 Unter den bezüglichen für das Jahr 1879 verzeichneten Mengen befinden sich nach dem Obigen die durchzeführten Quantitäten, welche für 1880 nicht mehr einbegriffen sind. Nach Abzug derselben bleiben immerhin noch erhebliche Unterschiede zurück, hervorgerufen durch die Ernteresultate und die für die letzte Vergleichungsperiede in Betracht kommende eigenthümliche Konjunktur des Veltgetreidemarkte, aber auch wohl durch den anhaltend starken Winter des gegenwärtigen ahres. . ö . derselben Weise ist bei Vergleichung der ein und ausgeführten Mengen an Eisen und Petroleum zu berücksichtigen, daß bei den jůngsten . die Durchfuhr nicht mit einbegriffen ist wie rüher. Angegeben ist: . ö. ö die . die Aus fuhr im Januar Januar 1880 1879 1880 1879 m. Ctr. m. Ctr. 150 431

m. Ctr. m. Ctr. n,, 154 715 330 6 bei Roheisen mit 398931 933 55 gi5

bei Petrolium mit 271104 368 91“ ö ö . den in den beiden Vergleichtperioden zollpflichtigen Ver- brauchzartikeln ist die Vergleichung nicht in derselben Weise er⸗ schwert, so kann man z B. mit Recht sagen, daß die Ginfuhr⸗ mengen von Tabak und Kaffee erheblich geringer, als im Januar des vorigen Jahres waren. .

ö. ie , sind: im Januar 1880 im Januar 1879.

bei Weizen mit Roggen Hafer

Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, alt d Allgemeine Verwaltungtsachen: Erscheinen für das Deutsche ch. Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll und ugniß einer Zollstelle. Eisenbahnwesen: Eröffnung von . Post⸗ und Telegraphenwesen:

Reichsbehörde für die dem? wiesenen Verwaltungs monk . über die Ausprägung von . Notenbanken Ende Februar 1889; noten Ende Februer 1880. Marine Seesteuermanns⸗ und Seeschifferprüfung; genattestes. Kon sulatwesen: Ernennung.

folgenden Inhalt? Reicht postamt. Schiffs verpflegung.

fahrzulagen. Dienstzeit auf S.

S. M. Avio Pommerania“.

ordnung. Proviantlieferungskontratte. Benachrichtigungen.

entral⸗Blatts für das Denutsche

Nr. 11 des C f . . ö

8 das Jahr 1880; Ausweisung von i, ,. . Steuerwesen: Be⸗ Bahn⸗ 2 5 ober sten Feßort des General⸗Postmeisters zuge⸗ Münz und Bankwesen: Uebersicht Status der denz schen

tatistik der deutschen Bank und Sciffahrt: Beginn einer Erthellung eines Flag⸗

Nr. 5 des , d, ,, , , .

ĩ Schi ipzig', ‚Freya“ und „Ariadne. See⸗ ,,, dip Kanonenboot Komet ! und Schwimmunterricht. Proviant⸗ magazinverwaltung. Uebungebericht. Kommandos ꝛc. zur Probe⸗

; em, , är die? inistenapplikanten. Ersatz⸗ dienstleistung. Leitfaden für die Maschi ist n,

bearbeitete Tabaksblätter 3c. 4346 m. Ctr. 145 780 m. Ctr. J, ,, 2 133 135 Beider Artlkel hatte sich im vorigen Jahre wegen der in Aussicht stehenden Zollerhöhung die Spekulation in erheblichem Maße be⸗ mãächtigt. .

Der so eben erschienene Band XXII. der statisti schen Nachrichten von den preußischen Eisenbabnen, bearbeitet don dem technischen Eisenbahnbureau des Ministeriums der öffent⸗ lichen Arbeiten (Berlin 1879, Ernst und Korn) enthält die Ergeb⸗ nisse des Jahres 1878. Danach betrug die Länge der im eigen⸗ thümlichen Besitz befindlichen Bahnen Ende 1878, und zwar der Staatsbahnen 344, 83 Km, der unter Staats oerwal tung stehenden Privat ˖ bahnen zoz3, OM km, der von Privatdirektionen verwalteten Privatbahnen 286, 45 km, zusammen 18 454, 29 km. 36, 14 Rm mehr alt zu Anfang des Jahres. Mit Hinzurechnung der theilweise im Betrickh befindlichen Bahnen stellt sich die Gesammtlänge auf 18 672, 75 km, 630, 66 km mehr als Anfangs des Jahres. Dle Betriebslänge nach Abrechnung der verpachteten und Hiazurechnung der gepachteten Strecken be⸗ trug Ende 1878 18 975,51 Ern. Von den oben erwähnten 18 454,29 Am waren doppelgeleisig b634 47 km (auf den Staats bahnen 2795, 34 km, den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbabnen 888,06 km, den von Privatdirektionen verwalteten Bahnen 2851,07 km). Das vom Staate konzefsionirte Anlagekapital betrug für die im Betrieb befindlichen Bahnen 3 872 150 1900 96 (1364768 808 Stammaftien, 322 904 559 M Prioritäts - Stammaktien und Tis5 z76 742 M Priorttäts⸗ Obligationen), für alle Bahnen

Landtags Angelegenheiten.

Tod verloren. In berg ⸗Lenhausen. befestigten höchsten Erlaß Ehrenritter durch Königlichen Erlaß vom 16.

und am 15. Dezember 1867 in dasselbe eingetreten.

s bat wiederum zwei Mitaglieder durch den 3 k Rent zum 1 zu ifm der ü t Zz Westfalen, Joseph Franz von Pletten⸗ ,,, J. auf Präsentation des alten und wrundbesitzes im Landschaftsbezirk Westfalen durch Aller⸗ vom 15. November 1855 auf Lebenszeit ins Herrenhaus berufen worden. Am 13. März ist das Mitglied des Herrenhauses, des Johanniter Ordens, 95 . , . n . f in Holstein gestorben. De , . ine e r g ; aus besonderem

Allerhöchsten Vertrauen auf Lebenszeit in das Herrenhaus berufen

3 882 583 650 M (1 370 031 258 0 Stammaktien, 327175 bõ0 4 Stammprioritäts aktien und 2 185 376 742.6 Prioritats obligatig nen, Verwendet waren im Ganzen 4 888 817 066 66 oder 262 470 4 pro Kilometer. An Transportmitteln waren Ende des Jahrs vor⸗ handen 6991 Lokomotiven (3,7 auf je 10 km Bahn), und zwar auf den Staatsbahnen 2314 (4.2 pro 160 Rm), auf den unter Staats verwaltung stehenden Privatbahnen 1576 (4,1), auf den anderen Privatbahnen 3101 G, 5); 10 509 Personenwagen (6,7), und zwar bejw. 3818 (., 19, 1687 (4,6), 4997 (564); 145 498 dast⸗ wagen, und jwar bezw. 41 998 C70). 35 240 ( 2,2), 68 260 (72,7. Die im Betrieb, befindlichen Lekomgtiven durchliefen 120 5oß J. Nuatzkilometer oder durchschnittlich eine jede 17 964 (auf den Staatsbahnen 16 644, auf den unter Staataverwaltung stehenden Privatbahnen 17 048, auf den übrigen Privatbahnen 19 420); die Personenwagen durchliefen SI0 461 263 Achskilometer, ein jeder durchschnittlich 32 594 Achskilometer (bezw.

Statistische Nachrichten.

Die Deutschen Reicht fubr der wichtigeren

gen des Gesetzeß vom 20. Juli v.

esserungen erfahren. . n, ir uhl aus dem freien Verkehr det Zollgebiets, wel auf Grund der gesetzlichen Anmeldepflicht von jetzt ab beinahe eben enau und volsständig nachgewiesen werden kann, wie Cl ehe in den freien Verkehr, ist der einzelnen Waarengattungen unmittelbar n Waarengattungen. selbst viel

als seither. Sämmtliche dem Gewichte

den Dabei aufgeführt

die

tikeln die Brutto verzollt werden, zur

t der Monatshefte zur Statistik der

1 . Nachweisung der Ein und Aus⸗ ,, ö l 18 at in Folge der Bestimmun⸗

gebiet für den Monat Januar . . ö. 3 * verkehrg, welche vom 1. Januar an in Kraft getreten sind, , ö. bisher vom Kaiserlichen statistischen Amte veröffent⸗ lichten monatlichen Handelsausweisen wesentliche Veränderungen und

die letzteren bei nebenangestellt. detaillirter nach zu verzeichnenden Waarenmengen sind nach metrischen Centnern

ht angegeben, wobei neben denjenigen Ar⸗ (100 kg) und im Nettogewicht angeg hr gde wenig gr,.

30 496, 56 371, 32 811), die Lastwagen 4324768 704 Achskilometer, im Durchschnitt ein jeder 14 576 (bezw. 14144, 16002 und 14954), Auf den Bahnen wurden durch eigene und fremde Lastwagen S3 15 388238 Tonnenkslometer Rettolast gefördert, davon kamen auf jede im Dienst gewesene Achse 28 914 Tonnenkilometer und auf jedes Achs kilometer LN t (bei den Staatsbahnen 1,88, den unter Staats verwaltung stehenden Privatbahnen 2.09, den anderen Privatbahnen 1,96 g. Die Ladungs fähigkeit betrug durchschnitttich 4712 Eg pro Achse (bejw. 4744, 1645, T7277. Im Ganzen wurden tranèportirt 113 792 434 Personen excl. auf Abonnementsbillete) und 96 Sag 797 t Gut (92 841 646 t Eil und gewöhnliches Frachtgut und 3 399151 t e Post«, Militär, Bahngut, Vieh und dab en g n, Jede Person o durchfuhr durchschnittlich 33,9 Km (auf den Staatsbahnen 37,2, auf den unter Staattzverwaltung stehenden Bahnen 28,2, auf den übrigen

rivathahnen 33,6 Km), jede Tonne Gut 82,9 Em (9,1 bezw. sz. 5 und 82, km). Es sind dabei eingekommen 3,569 z pro Person und Kilometer (42 bezw. 3,30 und 382) und für jede Tonne Gut 4,50 (453 bezw. 4,17 und 468 ), und zwar für Ell⸗ und Frachtgut 437, für Post⸗ u. s. w. Gut . Im Ganzen wurden 3747 844 655 Personenkilometer und 8 032756 014 Tonnenkilometer Gut befördert, durchschnittlich pro Kilometer Bahn 206 164 Personen⸗ kilometer und 434 332 Tonnenkilometer Gut. Die Einnahmen be⸗

Oesterreich werde durch die Vertragstreue und andere Er- nung der vom Bruttogewicht in Abzug gebrachte Tarasatz bemerft

,, e, e r. Freunhschaft werde nicht durch sttns Statt, mice nh den His ntecken kes Cin. and 6

die ohnmächtigen Deklamationen derjenigen getrübt werden, gangs werden die Einfuhren und Ausfuhren von nun ö nach .

welche durch Träume von thörichten Unternehmungen die Herkunfts⸗ beziehungswesse nnn, ö in, U. rüchte hundertjähriger Opfer gefährdeten. Desterreich selbst ! Landzder Herkunft der Waare wird dasjenige Land, a

Staatssekretär Mayr erwiderte, man könne der Auffassung, als seien irgend welche Waldprodukte Eigenthum von Jeder⸗ mann, nicht energisch genug entgegentreten, der Waldbesitzer müsse so gut wie über jedes andere Eigenthum, auch über seinen Forst freie Verfügung haben. Gleichwohl solle, falls

ür welche Innun en nach Maßgabe dieser Grundsätze gebildet worden sind, tönnen nur Mitglieder der Innung Lehrlinge zur Ausbildung an⸗ nehmen. 8s) Die Innung hat die Äufgabe, durch geeignete Einrichtungen den Gemeingeist unter den Meistern zu wahren, und das Bewußt⸗ sein der Standegehre, der Rechte und Pflichten selbständiger

im einzelnen Falle für die Gültigkeit

trugen 550 417813 1M pro Kilometer 29 663 MS), und jwar= immen, bei denen nur eine Versetzung in

139 564 510 M aus der Personenbeförderung (7687 pro Kilometer; bei den Staatsbahnen 8111 S6, den unter Staats verwaltung stehenden Privatbahnen 6629 , den anderen Privatbahnen 7872 M),

bei der Abstimmun aller der Mandate j

el. der Justizorganisation das Motiv zum Erlöschen des andats gewesen sei.