worden, den Umtausch der der Papierrente per IAugust
rath der Deutschen Effekten⸗ beschlossen, die Generalversammlun und derselben die Vertheilung eine vorzuschlagen.
versammlung der A verlief debatteloßz. den genehmigt; die Auszahlung der Dividende sofort. Die Allgemeine deutsche Kreditanstalt und das Bankhaus H. C. Plaut sind von der österreichischen Regierung beauftragt
neuen Couponbogen der Silberrente und
schäfts lage folgendermaßen:
wo wir den heterogen sten Ansichien begegnen, für die Licht. in Zweifel sind, ob sie die Geschãftslage nennen sollen. In erster Reihe handelt es
sehr schwach ist, beweisen die offiziellen Zahlen, Elarirungen einen gewissen Prozentsatz zuschlägt. es demnach, war von Weizen am 1. erster Hand befindlichen enormen auf südwestlichen und südlichen Plä hier, in den benachbarten See und sa. 24 Millionen Bushel disponibel, Werth von ea. 36 Millionen Dollars repräsentirend. a f wurde, ist durch neue Zufuhren reichlich 0 reicher gewesen als in den vorangegangenen, quantum steht in argem Mi räthen. Aehnlich verhält es
enden wird. Der immer befriedigend;
Parallelperiode der Vorjahre, Industrie betrifft, so werden dehnung gewinnenden, Strikes,
was die, täglich großentheils
denklich Am Waaren / und
in dieser Woche einen ruhigen Verlauf genommen. treideladungen wurden 23 für westliche Rechnung,
Export beachtet.
Baum wolle schließt, schaäft, fester. .
Sorten still war. Provifionen: Export beachtet, Rindfleisch dagegen still. gehrt. Petroleum bei sehr bes
Dopfenmarkt zeigte sich etwas meh fakturwaaren bleibt das Geschäft
Frankfurt a. M., 17. Marz. (W. T. B.)
Leipzig, 18. März. (W. T. B.)
Sämmtliche Gegenstände der
spesenfrei zu bewirken.
sind in den letzten zwei Wochen die Weizenversch aber deren verhältniß zu den disponiblen Vor⸗
? ich mit anderen Brodstoffen, sionen ꝛc., und es ist nicht abzusehen, wann und wie
jedoch die
eine
Fast nie zuvor ist die Beurtheilung un⸗ serer Gesammtsituation schwieriger gewesen als in die
ersetzt
dies Dilemma Importhandel ist in den meisten Branchen noch r unsere Eisenbahnen machen glänzende Ge—⸗ schäfte und ihre Cinnghmen sind bedeutend größer als in der einheimische größere z Folge allgemeinen Vertheuerung der Lebensbedürfnisse, nach gerade be— Produktenmarkt hat das Geschäft Für volle Ge⸗ Schiffe, größtentheils für Maisladungen geschlossen. Von Brod stoffen war Weizen⸗ mehl flau; Weizen und Mais, letzterer zu steigenden Preifen, für . nach Anfangs stillem Ge⸗ ͤ Für Rio Kaffee war die Tendenz flauer. Ja vas zogen bei lebhaftem Geschäft etwas an, während es mit westindischen Schmalz und Speck waren für erpentinöl schließt etwas matter; von Harz waren die eringen Sorten für Export be⸗ . Angebot ruhig. Im r Leben. In fremden Manu⸗ . anhaltend befriedigend. Der Import von Webstoffen betrug während der heute beendigten Woche 6 032 07 00 Doll. gegen 3 025 543, 60 Doll. in der Parallelwoche des Vorjahres. Der Aufsichts⸗ und Wechselbank (Hahn) hat g auf den 20. April einzuberufen r Dividende von 143 ,σ pro 1879
Die heutige General—⸗ IIge meinen deutschen Kreditanstalt Tagesordnung wur⸗
von 10 0½ erfolgt
sem Augenblick, und Autoritäten, die und Schattenseiten ein scharfes Auge zu haben pflegen, günstig oder ungünstig sich um den Produkten⸗ export, von welchem die Mehrzahl aller übrigen Verkehrszweige ab⸗
hängt, und daß dieser im Verhältniß zu den angehäuften Vorrãäthen
. . selbst wenn man denselben für die auf Ordre des Finanz ⸗Ministers unterdrückten se Unerklärlich ist - daß es der Spekulation gelingt, die unnatürlich hoch geschraubten Preise aller leitenden Produkte aufrecht zu halten; z. B.
d. M., abgesehen von den noch in Quantitãten en aufaespeicherten Vorräthen n nordwestlichen Binnen ⸗Häfen nach heutigen Nofirungen einen Was seitdem
und
iffungen zahl⸗ Gesammt⸗
Havre, 17. März. (W. T. B) Wol6l au kt ion. Angeboten wurden 1986 B. und verkauft 1487 B. Die Preise waren bei sehr belebtem Geschäfte fest. .
Verkehrs⸗Anstalten.
Southampton, 17. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Llovd „Don a u ist heute hier eingetroffen.
New⸗Jork, 17. März. (W. T. B.) Der Dampfer The Queen non der Nhaotional· Dam ppfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.
Berlin, 18. März 1880.
Aus Anlaß der bevorstehenden 5ojährigen Jubel⸗ feier des Königreichs Belgien wird in Brüssel am 25, und 26. Juli sowie am 8. und 9. Auguft d. J. ein internationaler musikalischer Wettstreit stattfinden und zwar für Ensemblegesang, für Orchester, für Blech⸗ und für Fanfaren⸗Musik. Zur Theilnahme sind die Militärmusik⸗Corps sowie alle Gesang⸗ und Musikvereine des In⸗ und Auslandes berechtigt. . Die beiden Zulitage sind für die Instrumentalmusik unz die beiden Augusttage ür den Ensemblegesang bestimmt.
Die zahlreichen Preise bestehen in goldenen Medaillen zum Werthe von 109— 1000 Franken und in Geldprämien von 100 — 4000 Franken. Die auszuführenden Musikstücke werden theils von dem Comité bestimmt und den Theilnehmern 1 Monat bez. 6 Wochen vor der Aufführung in Partitur mit bez. ohne Stimmen übersandt, theils der Wahl der Theilnehmer über⸗
lassen.
Die Anmeldung, zur Theilnahme muß vor dem 31. März d. J. bei dem Comité des concours 7 rus du Lröne in Brüssel erfolgen, welches auch den dazu zu benutzen⸗ den besonderen Anmeldebogen, sowie das betalllirte Pro⸗ gramm und Reglement auf diesfälligen schriftlichen Antrag versendet. Eine Reduktion von 50 Proz. für den Preis der Eisen⸗ bahnbillets ist von den belgischen Staatsbahnen bereits zuge⸗ standen worden. Wegen Gewährung entsprechender Ver— günstigungen Seitens der übrigen belgischen sowie der aus⸗ ländischen Eisenbahnen hat das Comité die geeigneten Ein⸗ leitungen getroffen.
den
worden.
Provi⸗
Aus⸗ der
noch
strecken ist z
Im großen Saale des Evangelischen Vereinshauses (Oranien⸗ straße 106) hierselbst hat heute die dritte ordentliche Ver⸗
sammlung der vereinigten Berliner Kreis⸗Synoden stattgefunden.
Venedig.
Im November des vorigen Jahres hat sich hierselbst ein Cen trgalverein zur Förderung der Zahnpflege konstituirt. Dieser Vereir, der sich die Errichtung von Zweigvereinen an allen Orten des Deutschen Reiches vorbehalten hat, betrachtet es seinem Statute gemäß als seine Aufgabe, in erster Linte durch Schrift und Wort das Interesse des großen Publikums für die Wichtigkeit der Zahn- und Mundpflege zu wecken, und seine Mitglieder über
Riesels Oberitalien
rationelle Zahnpflege zum Zwecke der Erhaltung der allgemeinen
Carl Riesels nächste Gesell wird bestimmt am 5. April angetreten.
Riva und den Gardasee nach dem Como— maggiore, Mailand, Genua, Pisa, Rom, Neapel, Der Rückweg wird via Wien genommen. Neapel, Florenz und Venedig wird Orten nur ein kurzer italienische Konversations⸗, Kurt. und zur Einzelreise nach Italien (40 0/9 Reisecomtoir, Jerusalemerstraß reisen sind in Vorbereitung: Zu
Leuten) nach Süddeutschland und Schweiz, nach Schweiz, Oberitalien via
Skandinavien. Im Herbst 1) nach S anien, 2) nach It Schweiz, 3) nach dem Orient. 3 Hö
jeden der ber
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Wort und nd endlich, em Inhalt r hier nur
Mensch
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ulässig.
„Adelsberger Grotte, S Tour dauert 40 Tage.
ein längerer, Aufenthalt genommen,;
Die ganze
Pfingsten 1) nach P
und Wien. Zu d
Riga und St. Gotthard
40
Preuß. Staate⸗ Anzeiger und das GentraleHandelt⸗ register nimmt an:! die Königliche Expveditien der Aeutschen Reicht Anzeiger und Königlich Arenßischen Ktaatz Anzeigers:
Berlin, 8. II. Wilhelm⸗Straße Nr. G2.
E. Inserate für den Deutschen Fteicht⸗ n. Königl.
X
Deffentiicher Am ener
Iteckbriefe und Untersnehungs-Sachen. Suhhastationen, Anfgehbote, Vorladungen
1.
8.
3. Jerkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloos ung, Amortisation, Zingaahlung 4. v. Ww. Vol öffentliches Papieren.
5. Industrielle KEtablissementa, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
J. Literarische Anzeigen.
8. Theater- Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien · Nachrichten. beilage. Ü
u. dergl.
Inserate nehmen an die Annoncen · Gxpebittonen des
Invalibendank / Ytudelf Mosse, Haasenstelnn &à Vogler, Gg. g.
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
1
Danube & Co., E. Schlotte,
Annoncen ⸗Gurenns.
W
Steckbriefe und Unter suchungs⸗ Sachen.
Steckbrief. „Seit dem 18. März er. Mor⸗ gens von der Truppe fort.“ signalisirte Ulan Arthur Nikolaus Walter der in Geldern garnisonirten Ulanen⸗Regiments Morgens aus der bis heute in dieselbe nicht zurückgekehrt. tens der 3. Es cadron nach der Landesgrenze entsandte Patrouille hat festgestellt, daß ein Ulan an der holländischen Grenze gesehen worden und die Vermuthung nahe, daß dieses der ꝛc. Walter
gewesen und daß derfeibe in das Ausland entwichen .
amtlich kon 213 Fl. unt Verkãuferg worben word Verklagten zum Geldempfange ermächtigten Georg Menges und hach vollständig gezahlt, der auf dem Immobile im Stockbuch eingetragene Eigenthumsvorbehalt aber noch nicht gelöscht worden Verurtheilung des Verklagten in Löschung des zu seinen Gunsten für von 213 Fl. im Stockbuch bach auf dem beschriebenen Acker Gewann Nr. 199 der Zumessung eingetragenen Eigenthumgvorbehalts geschehen zu und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ Rechtsstreltös vor die J. Civilkammer des n Landgerichts zu Wiesbaden auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uyr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ enen Anwalt zu bestellen. Zwecke dieser Auszug der Wiesbaden, den 10. März 1886.
Mener, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
ist.
ergebenst ersucht, ihn im Betretungsfalle verhaften und an die nächste
Militärbehörde behufs Instradirung nach Düssel⸗ dorf abliefern zu
17.
des Westfällschen Signalement: Alter: 22 Jahre 6 ö. n, Aach, Kreis Forbach, Profession: Ackerknecht, — schwarz, Augenbrauen: . erknecht, Haare
gewöhnlich, Mund: gewöhnlich, Bart: Schnurr⸗ bart, Statur: französisch), Gesichtsfarbe: gesund, besondere Kenn⸗— zeichen: keine. bekleidet mit: 1 Mantel III. Garn.
III.
III. Garn. ohne Sporen, men:
Der Militärpflichtige, Schiffer Theodor Eduard Röthke aus Landsberg a. W, am 28. Januar 1855
Magdeburg geboren, kenntniß der Strafkammer des Königlichen Land—⸗ gerichts zu Landsberg a. / W. vom wegen Verletzung der Wehrpflicht strase bon 180 6,6, im Unvermögensfalle zu einer dreißigtägigen Gefängnißstrafe verurtheilt. Um Er⸗ mittelung und Anzeige des jetzigen Aufenthalts des Verurtheilten behuss Strafvoll streckung wird ersucht. Landsberg a. / W., Staattzanwalt.
zu
Der unten näher 3. Escadron Westfälifchen am Nr. 5 hat sich am 13. März er. Kaserne dafelbst entfernt und ist Eine Sei⸗
liegt daher
Alle Civil und Militärbebzrden werden dienst⸗
auf den z. Walter zu vigiliren,
nollen. Düsseldorf, den
Königliches Kommando Ulanen Regiments Nr. J. Name: Arthur Nikolaus Walter,
Monate, Größe: 1“ m 7I,h em,
Geburtsort: Johannes ⸗Rohr⸗
März 1886.
Augen: grau, Nafe:
gesetzt, Aus syrache: leise (spricht
Derselbe war bei seiner Entfernung 1 Stalljacke 1 Reithose V. Garn. 1 Unterhose 1 Dien sthemd, 1ẽ Paar lange Stiefel 1 eigene Mütze; außerdem mitgenom⸗ 1 Paar eigene lange Stiefel.
Garn. ,
ist durch rechtskräftiges Er⸗
20. Februar 1880 zu einer Geld⸗
Josi
im den 12. März 1850. Der Erste
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗
Io?
Der Oekonom Wilhelm Mosbach, vertreten durch klagt gegen den mit unbekanntem Aufenthalte in b Amerika abwesenden Christian Menges aus einem zwischen Kläger einerseits und dem Friedrich mes zu Biebrich⸗ Mosbach Schleif daselbst, letztere
ladungen n. dergl.
Oeffentliche Zustellung.
Stritter zu Biebrich⸗ Rechtsanwalt Ebel hier,
am ⸗ und der Ehefrau Jean als einzige Erbin ihrer
Mutter, seits. be
ber 1866 den Ehele
lung des Königliche
richte zugelass Zum
In Sa
1) Das
Nr. 7
der Ehefrau des Friedrich Hammes, anderer⸗ züglich des in Mosbach „Flecht⸗ 3r Menges J. und Friedrich Stritter belegenen Ackers 1. Oktober 1879 unter der Behauptung, Konsolidation der Gemarkung Biebrich⸗Mosbach an Stelle des im Heßler“ Menges und Dorothea Steuerkatasters gelegenen Ackers unterm 24. Okto⸗ zugemessen worden und letzterer Acker von uten Friedrich Hammes in Biebrich⸗Mos⸗ auf der freiwilligen Versteigerung der Immo⸗ des Verklagten laut des am 15. Mär; i854 firmirten Steigbriefs zum Preise von er Vorbehalt des Eigenthumtrechtz des
chen betreffend das Aufgebot des über die Grundbuche von Marienburg Nr. 185 Apthei⸗ lung III. Nr. 7 erbtheile der Geschwifter Thomas von 224 Thlr. 51 Groschen resp. 191 Thlr. 21 Groschen gebil⸗ deten Hypothekendokuments Forderungen selbst
. . 9. urg in seiner Sitzung vom 6. März 1830 für Recht erkannt: ; Oypothekendokument über die im Grund⸗ uche 1 Nr. 183 Abtheilung III.
un
Geschwister Thomas von 224 Thlr. 5l Gro chen
resp. 191 Thlr. 21 Groschen wird für kraftlos erklärt.
2) Die Inhaber der ad 1 der Gemarkung Biebrich⸗
Gewann zwischen Ludwig in ihre Rechte getreten geschlossenen Kaufvertrags
Stillschweigen auferlegt. daß dieser Acker bei der
Von Rechts Wegen. Krebs.
lan DOessentliche Ladung. Johann Nübling, 35 Jahre alt, von Denzlin⸗ gen, z. Zt. in Amerlka, ist zur Erbschaft auf Ab⸗ leben des Gottlieb Rübling von Denzlingen, Sohn der Christine Nübling, ledig, von da, gesetz⸗ lich berufen. Derselbe wird aufgefordert, innerhalb 3 Monaten zur Theilungsverhandlung dahier zu erscheinen, oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, andernfalls die Erbschaft Ben⸗ jenigen zugetheilt wird, welchen sie zukäme, falls der Heladene zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Emmendingen, den 15. März 1880.
Gr. Notar:
9 A. Starck.
Zr Gewann zwischen Ludwig Halbey, Nr. 4067/1738 des
bis zur Zahlung des Steiggeldes er⸗ en sei, daß das Steiggeld an die vom
Heinrich Steinhauer in Biebrich⸗Mos=
sei, mit dem Antrage auf
die Steiggeld· Forderung ron Biebrich ⸗Mos⸗ Flecht ! 3r
Verkäufe Verpachtungen, Submiffionen 2c.
keiten Bekanntmachung.
Die auf dem Grundstück des medizinisch ⸗chirur. fiir rich r hel. ga tuts hierselbst, Friedrich⸗ tra ße 139/141, befindlichen alten Oekonomie⸗ Gebäude, sowie die Turnhalle 2c. 1 sollen im Submissionswege auf den Abbruch verkanft
werden. Hierzu ist Termin auf Sonnabend, den 27. d. M. Vormittags 11 Uhr, im Bureau des dor: genannten Instituts anberaumt worden, bis zu welchem Zeitpunkte Angebote mit der Bezeichnung Angebote auf zum Abbruch zu verkaufende . 6 sind. f ie bejüglichen Bedingungen sind vom 22. d. M. Bekanntmachung. ab im vorgedachten Bureau! von Morgens 9 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr einzusehen; zu derselben Zeit
können auch die zum Abbruch kom r ö besichtigt 6 ch menden Gebäude
Berlin, den 18. März 1880. Königl. mediz. chirn r. Friedrich · Wilhelms Institut.
lassen,
der öffentlichen Zustellung wird Klage bekannt gemacht.
und 8 eingetragenen Mutler⸗
und der genannten . . Snubmissions Auzeige. Die Lieferung von 70 Stück schmiedeeisernen Fenstern im Br ich von
Königliche Amtsgericht zu Marien
genannten Hypotheken resp. deren Erben, Cessionarien oder die sonst
e sind, werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und ihnen ewiges
— 22
bis zu dem vorangegebenen Termine der unterzeich neten Kom mission verschlofsen und portofrei einfen—⸗ den. Die bezüglichen Bedingungen ꝛc. liegen in unserer Registratur zur Einsicht aus; auf Verlangen und gegen Erstattung der Kopialien mit l, 50 . werden dieselben auch per Post ausgehändigt. Kiel,
den 15. März 1880. Kaiserliche Hafenbau. Kom⸗ mission.
les] Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Ausführung der Erdarbeiten und Brücken bauten zur Herstellung eines 2.2 Em langen Ab⸗ schnittes der Verbindungsbahn Born ⸗Opladen, die Förderung von 99 700 ebm Boden und die Aus⸗ führung von 600 ebm Mauerwerk umfassend, soll , im Wege der Submission verdungen werden. Zeichnungen, Berechnungen und Bedingnißheft liegen in unserm hiesigen Verwaltungsgebäude, Zimmer Nr. 9ö, zur Eiasschtnahme aus; Abdrücke des Letzteren sind gegen Einzahlung von 3 S von dem Vorsteher unserer Central ⸗Kanzlei, Eisenbahn ˖ Sekretär Peltz, hierselbst zu beziehen. Offerten sind verstegelt unter der Aufschrift: Abtheilung VI. Offerte auf Erdarbeiten und Brücken bauten zur Herstellung der Verbindungs⸗ bahn Born⸗Opladen bis zum 2. April er, an welchem Tage, Vormittags
11 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, frankirt bei uns einzureichen.
Elberfeld, den 15. März 1850. Königliche Eisenbahn-Direktton.
In der Exypropriationssache der Berliner Berbindungsbahn rücksichtlich zehn Parzellen von zusammen 16 2 52 am Flächeninhalf der in den Haus, und Kaufwiesen von Berlin belegenen, den betheiligten Separatlonginteressenten gehörigen, im Grundbuche aber nicht verzeichneten Wegeparzellen, wird in Gemäßheit des 5. 18 der Hinterlegungs⸗ ordnung vom 14. März 1879 bekannt gemacht, daß wir die durch den Beschluß des Königlichen Polizei⸗ Prãäsidiumt hierselbst vom 12. Januar er. festgesetz⸗ ten Entschädigungssummen von 785 M 53 am 16. Feb bei der Königlichen vereinigten
ebruar er. Konsistorial⸗ Militär und Baukasse hierselbst
hinterlegt haben. Berlin, den 13. März 1880. — Königliche Direktion
der Niederschiesisch Maärkischen Eisenbahn.
rot 3s3d2 Eg zum Bau eines Magazins für Wasser⸗ behälter auf der Kaiserlichen Werft zu Ellerbeck soll am 38. April 1886, Mittags 12 Uhr, im Wege der Submission vergeben werden. Reflektan⸗ ten wollen ihre detzfallsige und mit der Aufschrift:
eingetragenen Muttererbtheile der
Berlin:
Redacteur: J. V.: Riedel.
Verlag der Cppedition (Kesseh. . W. Elsner. ö
zSubmissien auf schmiedeeiserne Jenster zum Magazin für Wafferbehalter⸗ 2 Offerte
Vier Beilagen (einschließlich Bzrsen · Beilage).
ah r g . 6. ; n nschluß au r Theil⸗ Der Hinweg geht über München, Innsbruck via und Luganosee und Lago Florenz. Bologna, emmering, In Rom, an minder wichtigen nmen. Programme, sowie Reisebücher, auch Rundbillette Ermäßigung) versendet Carl e 42. — Fernere Gesellschaftz⸗ aris, 2) nach en großen Ferien ü) (mit jungen
2) mit Erwachsenen) 3) nach lien via
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Auzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger
—
Aichtamlliches.
reußen. Berlin, 18. März. Im weiteren Ver⸗ k (21) Sitzung setzte der Reichstag die Berathung des Antrages der Abgg. von Seydewitz, von Helldorff⸗Bedra, Ackermann, Graf von Kleist⸗Schmenzin, be⸗ treffend die weitere Abänderung, der Gewerbeord⸗ nung, fort. Der Abg. Dr. Günther (Nürnberg) sprach sich egen den Antrag aus. Die vorliegenden Anträge seien schein⸗ ar harmloser, als die im vorigen Jahre von derselben Partei gestellten; doch seien die Bedenken, welche im vorigen Jahre dagegen geltend gemacht seien, nicht gescwunden. Was die Theaterkonzession betreffe, so liege eine große Schwierigkeit in der Frage, ob die Behörde sich an den kommerziellen oder den artistischen Leiter des Unternehmens halten solle. Eine poli— zeiliche Behörde sei nicht in der Lage, ein artistisches Urtheil über Theaterstücke abzugeben, sie werde auch von keiner Seite in artistischer Hinsicht als kompetent angesehen werden. Ein viel besprochener Mißgriff der Polizei sei ja auch im preußi⸗
schen Abgeordneten hause bezüglich des Stückes „Fourchambault bekannt geworden. Auch in sittlicher Beziehung dürfte man die Polizei nicht gut als alleinige Aufsichts- und Erlaubniß⸗ instanz für das Gewerbe der Schguspielunternehmen hinstellen. Der Tingeltangel werde durch den vorliegenden Antrag gar nicht getroffen, da derselbe nicht der gewöhnlichen, sondern der Sittenpolizei unterstehe. Zu einer Einschränkung des Auktions⸗ wesens könne unmöglich ein Bedürfniß vorliegen, da eine solche, nach der Erklärung des Kommissars der zu solchen Ein⸗ schränkungen augenblicklich gewiß geneigten Regierung, in der vorjährigen Kommission nicht einmal von Interessentenkreisen angeregt worden sei. Derselbe Kommissar hahe erklärt, daß die Regierung die Freizügigkeit unter allen Umständen auf— rechterhalten wolle. Ob das bei Annahme des Antrags be⸗ züglich der Wanderlager möglich sei, erscheine ihm zweifelhaft. Eine Aequivalenz der Leistungen des seßhaften und des umherziehenden Kaufmanns sei freilich wünschengwerth. Aber über dieses 3 schieße der Antrag weit hinaus; derselbe würde den Betrieb der Wanderlager vielleicht über⸗ haupt unmöglich machen. In Preußen schwebten noch die Berathungen über die Besteuerung der Wanderlager; ehe die Partikulargesetzgebung die Sache zum Austrag gehracht habe, liege für das Reich gar keine Veranlassung zum Einschreiten vor. Was die Innungen betreffe, so habe er gegen die Be⸗ strebungen, diese Korporationen zu fördern, nichts einzuwenden, doch müsse er sich auf das Entschiedenste gegen jeden Zwang auf diesem Gebiete aussprechen. Er halte die Gewerbeordnung durchaus für kein Götzenbild, welches man unbedingt verehren müsse, aber man müsse in dieser Beziehung doch äußerst vor⸗ sichtig sein, um nicht nach unten hin immer mehr Anlaß zu Mißwollen zu geben, gewissermaßen neuen Zündstoff den sozialdemokratischen Bestrebungen zuzutragen. Denn welcher Partei man hier auch angehöre, gemeinsam sei doch allen die Bekämpfung der sozialdemokratischen Partei. Man dürfe aber nicht noch länger statt aller verheißenen posi⸗ tiven Maßregeln immer neue Repressionen einführen, Man müsse dem Volke jetzt oft im Staatsinteresse große materielle Lasten auflegen; kämen hierzu noch andere Ein⸗ schränkungen und Maßregeln, wie das harte Dienstbotengesetz, die drakonische Feld⸗ und Waldpolizeiorduung, und etwa die Schanksteuer in Preußen, so werde man das im Volksbewußt⸗ sein gewiß nicht als die positive Bekämpfung der Sozial⸗ demokratie auffassen. Vielmehr werde durch solche Maßregeln ein Zündstoff in die Massen geworfen, der zwar nicht rasch explobire, aber der Sozialdemokratie, wenn sie den Kampf gegen diese Maßregeln aufnehme, neue Nahrung zuführe, Auch die Fortschrittspartei halte die Gewerbeordnung nicht für vollkommen fehlerfrei; aber bei diesen Maßrege n. die auch von den . nur als eine Etappe zur Reaktion auf allen Gebieten angesehen würden, einer Reaktion, die der Abg. von Marschall schon bei der Berathung des Sozialisten⸗ gesetzes in Aussicht gestellt habe, . und seine Freunde
em Satze festhalten: „principiis obstas. . . . ö 96. r Frhr. von Hertling drückte zunächst seine und seiner Freunde Sympathie mit den Anträgen aus, die einer eingehenden Berathung unterzogen und deshalb an eine Kommission verwiesen werden müßten. Mit den Intentionen des Antrages, welche die Erlaubniß zum Betrieb des Ge⸗ werbes als Schauspielunternehmer von dem Nachweis einer sittlichen, artistischen und finanziellen Zuverlässigkeit abhängig mache, stimme er durchaus überein. Der Staat habe das Recht und die Pflicht, dem auf den deutschen Bühnen sich breit⸗ machenden Unwesen mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Das Publikum sei allerdings zum großen Theil selbst daran schuld, und die Gesetzgebung könne keinenfalls die Aufgabe haben, den Geschmack des Publikums zu läutern. Es gebe aber doch eine Grenze, an der der Staat ein Halt zu gebieten habe. Man sei im Reichstage im Begriffe, die Verlängerung des Ausnahmegesetzes gegen eine Partei, welche die gesell⸗ schaftliche Ordnung ö zu votiren; sei es da thunlich, daß man auf der Bühne Tag für Tag in deutschen und französischen Stücken einen Grundpfeiler eben dieser gese schastlichen Ordnung, die Familie, untergraben lasse? Mit den auf Abänderung der Gewerbeordnung bezüglichen Theilen des Antrages sei er nicht durchweg einverstanden, wolle aber die Begründung seiner Bedenken der Kommissiong berathung vorbehalten und bemerke für jetzt nur, daß nach seiner An⸗ sicht man in den modernen Verhältnissen überhaupt nie mehr ur Zwangsinnung zurückkehren würde, und daß er in dieser hir en eine entschiedenere Stellungnahme der Kommission wünsche, als dies im vorigen Jahre der Fall gewesen. Ve sonders bedenklich erschienen ihm die zu weit gehenden ö. fugnisse der Innungen in Bezug auf die Ausbildung . Lehrlinge, die Aussicht über die Fachschulen, über das Gesellenwesen und das Kassenwesen. Es sei. gut, das hier auszusprechen, weil große Handwerkerkreise die Frage viel zu leicht nähmen und gern das ihnen feindliche Kapital aus ihrem Wirkungskreise verdrängen möchten, um selbst, auf das tonopol der Zwangsinnung gestützt, Kapitalisten zu werden. Der Abg. Dr. Delbrück glaubte zu Nr. V, der Anträge, zum Innungswesen, Einiges mittheilen zu sollen, was der
Berlin, Donnerst 18. März Beachtung der einzusetzenden Kommission wohl werth sein i. kr den gar,. sei es sicherlich immer rathsam, sich zu vergegenwärtigen, welche legislativen Versuche in der Vergangenheit auf dem betreffenden Gebiete gemacht worden seien, und gerade hier biete die Vergangenheit ein äußerst lehrreiches Material. Bis zum Jahre 1845 habe in . weitaus größten Theile der preußischen Monarchie eine ö. so⸗ lute Gewerbefreiheit geherrscht; jeder Zunft sei gestattet ge⸗ wesen, sich aufzulösen, die Mittel zur Gründung neuer seien nicht gegeben worden, Vorschriften über Lehrlings- und 2 sellenwesen hätten gefehlt. Im Westen seien die Zünfte un Innungen ausdrücklich aufgehoben gewesen, nur in den früher Königlich sächsischen Landestheilen und in Neuvorpommern habe das alte Zunftwesen in voller Kraft bestan den. Mehr und mehr hätte sich nun das Bedürfniß gesetzlicher Reform dringend fühlbar gemacht, nicht blos im Interesse ein⸗ heitlicher Gesetzgebung für die ganze Monarchie, t . dern auch aus den heute die Antragsteller leiten⸗ den Motiven. Wie heute sei es damals als schwerer Mangel empfunden, daß man die korporativen 4 bindungen des Handwerks theils vernichtet, theils den Zeit⸗ forderungen nicht entsprechen geregelt habe. Aus diesen Er⸗ wägungen sei die preußische Regierung schon in den dreißiger Jahren mit den Vorarbeiten zu einem allgemeinen Gesetze um⸗ gegangen. Damals hatten — es gebe eben nichts Neues unter der Sonne — die brandenburgischen und pommerschen Stände, wie die Antragsteller heute, beantragt, die Befugniß, Lehrlinge zu halten, auf die Mitglieder der Innungen zu beschranken. Die Erwägungen der Regierung über diesen Antrag hätten zu einem negativen Resultat geführt; einstimmig habe der Staats— rath ihn abgelehnt, da derselbe richtig erwogen habe, daß durch diesen Antrag nur die alten Zünfte unter anderer Form wiederhergestellt würden. In der Gewerbeordnung von 1845 habe sich statt dessen die Vorschrift des Nachweises befunden, daß Derjenige, der Lehrlinge annehmen wolle, selber etwas gelernt haben müsse; es sei eine stagtliche Prufung lammissien gebildet und der Gedanke, auf dem Wege der Prü⸗ fungen den Innungen zu helfen, aufgegeben. Nun habe man aber darum nicht die Bildung von Innungen nach Möglich⸗ keit zu fördern unterlassen; denselben seien eine Menge von Befugnissen überwiesen. Die Probe auf diese Neuregelung habe jedoch nicht lange gewährt; dieselbe sei nur 3 Jahre in Kraft geblieben. Es sei das Jahr 1848 und mit ihm genau wie heute, 1889, dieselben Petitionen gekommen, die im Namen der Freiheit Privilegien forderten. Diese Jewegung, die zuerst im sogenannten Handwerker⸗Parlament in Frank⸗ furt a. M. Ausbruck gefunden habe, sei mehrfach beachtenswerth gewesen, und schon 1849 sei die neue Gesetzgebung reformirt worden. Es sei damals von allen selbständigen Handwerkern eine Prüfung verlangt worden, aber selbst im Jahre 1849 sei es vermieden, den Beitritt zu den Innungen obligatorisch zu machen. An Stelle der preußischen Gewerbeordnung von 1849 sei nun die Reichs⸗Gewerheordnung von 1869 getreten. Der Inhalt derselben sei dem Hause bekannt. Er meine, die letztere bilde gewissermaßen die Vermittelung zwischen den Zuständen in Preußen vor 1845 und von 1845 bis 1849. Vor 1845 habe sich die Gesetzgebung zu den korporativen Gilden negativ, ja feindselig verhalten; die Gewerbeordnung von 1869 thue das Gegentheil; sie fördere — nach Vieler Meinung nicht genug — die freiwilligen Innungen, sie ordne auch das wichtige Gebiet des Lehrlings- nnd Gesellenwesens mit großer Sorg⸗ falt. Er habe nun schon angedeutet, daß er sich gegen eine Aenderung der bezüglichen Vorschriften durchaus nicht ab⸗ lehnend verhalte. Aber warnen möchte er vor Illusionen, die vielleicht einen realen Boden gar nicht mehr hätten. Es wer e, um dies an einigen konkreten Fällen zu illustriren, zunächst immer von dem Verfall des Handwerks gesprochen. Nun sei es ja schwer, den Zeitpunkt zu bestimmen, der zum Vergleich für den Verfall des Handwerks dienen könne. Der Abg. Ackermann habe an das Mittelalter als den festen Punkt an⸗ geknüpft, und er gebe zu, daß nach manchen Seiten hin die Verhältnisse eines mittelalterlichen Zunftmeisters in einer , Neichsstadt glänzendere gewesen seien, als die eines braven Hand⸗ werksmeisters jetzt in einer großen Stadt, aber zu einer ernst⸗ haften Diskussion sei dieser Punkt nicht geeignet. Zu der Blüthe des Handwerks im Mittelalter hätten Voraussetzungen gehört, die man nie wieder erreichen könne. Gehe man aher auf das vorige Jahrhundert zurück, so finde man bei Schmoller in seinem bekannten Buche „Ueber das deutsche Kleingewerbe das Urtheil, daß auch damals das Handwerk nicht glänzend dagestanden habe. Und wie sei es denn um den Verfall des Handwerks unter den verschiedenen Phasen der preußischen Gesetzgebung bestellt gewesen? Bei dein Verfall denke man hauptsächlich an zweierlei, die ungebührliche Vermehrung der Anzahl der selbständigen Gewerbetreibenden und die dadurch entstandene ungebührliche und unberechtigte Konkurrenz, und dann daran, daß die Handwerker in ihren Betrieben immer beschränkter geworden seien, was sich in der verminderten Zahl der Gesellen und Gehülfen ausdrücke. Er habe nun die gewerbestatistischen Aufnahmen von den Jahren 1822, 1843 und 1861 zusammengestellt in Bezug auf Böttcher, Schloͤsser, Schuhmacher, Schneider, Tischler, Maurer, Klempner und andere Handwerker Von diesen seien an selbst⸗ ständigen Gewerbetreibenden, an Meistern auf 100 000 Ein⸗ wohner im Jahre 1822 2276, im Jahre 1843 2361, im Jahre 1861 2360 gekmmen. Die relative Zahl habe also von 1822 bis 1843 um noch nicht ganz 4 Prozent zugenommen. Von 1843 bis 1861 sei das Verhältniß ganz stationär geworden. Dabei sei bemerkenswerth, daß die stattgefundenen Vermehrungen fast ausschließlich auf Schuhmacher und Tischler fielen. 66 folge aus all diesem, daß die in der ersten Periode bestehende abfolute Gewerbefreiheit eine Hypertrophie der selbständigen Handwerksmeister in der That nicht hervorgebracht, und daß die Gewerbegefetzgebung von 1845 und 1849 keineswegs dahin gewirkt habe, die Anzahl der selbständigen Handwerksmeister zu vermindern. Noch schlagender sei das Ferhaltniß der An⸗ zahl der Meister zu derjenigen der Gesellen und Lehrlinge. Auf 100 Meister in den von ihm bezeichneten Handwerken seien 1822 58, 1843 80, 1861 100 gekommen. Auch nach
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1889.
inen erheblichen Effekt nicht gehabt, und das müßte die Er⸗
1 ung . . daß hier Mächte wirksam seien, die sehr
viel mächtiger seien als die Gesetzgebung. Er komme zu einem
anderen Punkte. Das durch die schristliche Enquete in den
sechsziger Jahren zusammenfließende Material üher die Wir⸗
kung der 1545er und 1849er Gewerbegesetzgebung habe zunẽchst
ergeben, daß dieselbe an den beiden westlichen Provinzen im
Großen und Ganzen effektlos vorübergegangen sei, und es sei
dies ganz natürlich, da die Fremdherrschaft sogar die Erinne⸗
rungen an die Zünfte weggefegt habe. In den übrigen Pro⸗
vinzen habe sich das Verhältniß günstiger gestaltet. Hier seien
die Reminiscenzen an die alte Gewerbeverfassung noch lebendig gewesen. Ueber die Wirkungen der Gesetzgebung gingen die Meinungen freilich auseinander. Er wolle in Einzel⸗ heiten nicht eingehen, sondern nur einige Punkte heraus⸗ greifen. Es sei damals bei den gutachtenden Behörden entschieden Neigung vorhanden gewesen, die obligatorische Lehrlingsprüfung als ein nothwendiges Institut zu bezeichnen, die obligatorische Meisterprüfung aber nicht, und zwar schon damals aus Gründen, die seitdem noch ungemein an Gewicht gewonnen hätten, nämlich wegen der Umgestaltung, er wolle nicht sagen des Handwerks im Allgemeinen, aber sehr zahl⸗ reicher Handwerke theils durch das Eindringen der Maschinen in bas Handwerk, noch mehr aber durch die Arheitstheilung. Die gewerbliche Ausbildung in denjenigen Handwerken, die mit Maschinen arbeiteten, sei eine total andere geworden; das gelte von allen Prüfungsfragen, noch mehr aber von der Ar⸗ beitstheilung im Handwerk. In dem Eisen⸗ und Stahlbezirk der Grafschaft Mark und des Großherzogthums Berg sei unter den einzelnen selbständigen Meistern die Arbeitstheilung auf das Aeußerste durchgeführt. Der eine Meister mache nur Bohrergriffe, der andere nur Feilen, der dritte nur Riegel u. s. w. Von den damit in Verbindung stehenden Holzarbeitern mache der eine nur Bohrergriffe, der andere nur Schlittschuhstützen. Hier in Berlin machten gewisse Drechs⸗ ler nur Tischbeine, gewisse Gürtler nur Portemonnaiebügel, ja gewisse Buchbinder nur Bücherschnitte und keinen einzigen ganzen Einband. Welches gemeinsame gewerbliche Interesse hätten nun diese zum Theil unter den Vegriff Schlosser, Klempner oder Gürtler fallenden Arbeiter, deren jeder auf ein besonderes Gebiet beschränkt sei? Eine gegenseitige Belehrung sei ausgeschlossen, und die übrige Verbindung werde immer auf anderem Wege als durch die Innung und vielleicht zweckmäßiger erreicht. Die Meisterprüfungen hätten manches Kuriosum durch diese Arbeitstheilung produzirt. So sei in Remscheid einem Drechsler als Meisterstüchk einen Comtoir⸗ stuhl zu machen aufgegeben; einen solchen hätte derselbe aber noch gar nicht gesehen gehabt, ebensowenig die hierzu nöthigen Werkzeuge, da derselbe immer nur Bohrergriffe gemacht hatte. Er wiederhole, daß er keineswegs ablehnen wolle, einzelne Be⸗ stimmungen in den Titeln der Gewerbeordnung über die In⸗ nungen in dem Sinne zu ändern, daß die Bildung der Innung gefördert werde. Aber er wiederhole auch, daß für ihn die ganze Entwickelung der preußischen Gesetzgebung und die dabei gemachten Erfahrungen eine Warnung seien vor übertriebenen Erwartungen, die man an das Eingreifen der Gesetzgebung knüpfen könne.
Hierauf ergriss der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats⸗-Minister Hofmann das Wort: .
Meine Herren! Ich will hier auf die Punkte J. bis IV. des Antrages nicht eingehen. Es wird sich ja in der e, . welche Sie zweifelsohne den Antrag verweisen, Gelegenheit erge en Seitens der Regierung diejenigen Mittheilungen zu machen, die ö über zu machen sind. Ich beschränke mich auf den n, e⸗ genstand des Antrages, von dem auch der Herr Vorredner ausschließ · lich gesprochen hat, nämlich die Frage des Innungswesens. Ich muß dabei roranschicken, daß die verbündeten Regie- rungen im Bundesrathe noch keine Stellung zu dieser Frage ,. men haben und daß ich also der künftigen Entschließung der 31 ün deten Regierungen alle Freiheit vorbebalten muß, bei . 5 was ich über diese Sache sage. Ich glaube aber aus dem Rerballen der verbündeten Regierungen gegenüber den verschiedenen Anträgen, die bisher schon in dem hohen Hause auf Abänderung der Gewerhe⸗ ordnung gestellt worden sind, doch mit einiger Sich theit auch auf dat jenige schließen zu . ö voraussichtlich die Ansicht der ver⸗
ündeten Regierungen sein wird.
ö. an einer Reihe von Jabren kommen . Hause Petitionen oder Anträge zur Verhand ung, 2 mehr oder weniger darauf abzielen, den durch die . e⸗ ordnung geschaffenen Zustand der Gewerbefreiheit zu beschränken. Die verbündeten Reglerungen haben bisher diesen Anträgen gegen = über die Stellung eingenommen, daß sie es ablehnten, 16 . zipiellen Gründen eine Umkebr zu einem andern Systeme, a 26 em der Gewerbeordnung zu beschließen, dagegen haben sie sich berei . klärt und haben es durch die That bewiesen, daß sie bereit sind, 2 Rücksicht auf die Bedürfnisse, die im praktischen Leben , en sind, diejenigen Mißstände, welche die Gewerbefreibeit in einze . Richtungen mit sich gebracht hat, abzustellen, ede, 44 die Erfahrungen dies als nöthig geijeigt ha . 6 diesem Sinne, meine Herren, sind Ihnen sewob . als 1879 Novellen zur Gewerbeordnung vorgelegt — wor * Diese Novellen haben seiner Zeit die Zustimmung des hohen Hause gefunden, und es darf daraus geschlossen werden. daß im , d. h. bezüglich der Richtung, die man bei der Reform der ,. ordnung einzuschlagen hat, Uebereinstimmung zwischen den nsich . der verbündeten Regierungen und der Mehrheit 35 le,, Hause besteht. Ich glaube und hoffe, daß eine solche lle 3 ö sich auch bei der höchst wichtigen Frage der Neugesta tung de Innungswefens wird erzielen lassen, und ich darf mit k Fonstatlren, daß der Antrag, der von Der e,, ö dieses Hauses eingebracht ist; im Wesen unh a * . von vielleicht einzelnen Punkten sich nicht über die Linien . bewegt, die bisher als dat richtige Maß und das richtige ] ystem für die Revision der Gewerbeordnung eingehalten worden sind. .
Es ist bereits von einem der Herren Vorredner ö ge nommen worden auf die Enquete — wenn ich es so nennen darf — die mein Herr Amtsvorgänger im preu n ,,, voriges Jahr veranstaltet hat. Meine Herren! Bei . ging man davon aus, daß eine Wiederbelebung des 2 wesens in hohem Maße wünschenswerth sei, und 93 glaube, daß dieser Gedanke, vollständig mit dem ĩ e der jetzigen Gewerbeordnung übereinstimmt; denn die . hat kelneswegs die Innungen beseitigen wollen, sie bat aut dri . die bestehenden Innungen aufrecht erhalten und hat 2. gestellt für Bildung neuer Innungen. Ich darf daraus —
im hohen
dieser Seite hin hätten also die verschiedenen Gesetzgebungen
daß auch bei Erlaß der Gewerbeordnung, zu welchem der Herr Vor⸗