1880 / 68 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

X. *

Inlerate nehmen an die Annoneen⸗rrehltionen det Invallden bank ', Sindslf Mosse, Haasen teln Bogler, G. C. Danbe &. Co., C. Schlotte

. ; Inserate für den Deutschen Reichz⸗ u. Canin.

Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗Handels.

register nimmt an: die Königliche Expedition den Aentschen Reichn · Anzeigern und Aöniglich

Deffentlicher Anzeiger.

1. Steckbriste und err, , . S. Iadantrislis Etabliagementa, Fahrikan . Suhhastetionen, Aufgs hote, Vorladungen aud Grorahaundel.

Erste Beilage

RNrenßischen Ataats Au eigern: BSerllu, g. I. Wilhelm⸗Straße Nr. 82.

n. dergl.

1 4. Verlooaung, Amortisation, Zinszahlung n. 3. vw. Von öffentlichen Papieren.

38. Jer kante, Ver yachtungan, Sahriagionen ete. 7. Literarische Annsig ex.

6. Jerzehiedene Bekanntmachungen.

In der Börasa- beilags. *

38. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.

Binnen & inter, sowie alle ibrigen größeren

An nonern⸗Gureanß.

Sub hastation en, me, e, Vor⸗ ladungen und dergl.

ö. Aufgebot.

Die nachbenannten Antragsteller haben wegen der bei eines jeden Namen nachverzeichneten Werth⸗ papiere das Aufgebot beantragt:

1) Fräulein Clara Marie Thümer in Ebers⸗ dorf wegen der beiden 40 ½ Königlich Sächs. Staatsschuldenkassenscheine der vereinigten Anleihen von den Jahren 1862/68 Ser. II. Nr. 9098 und 33 823 über je 100 Thaler,

2) Herr Gemeindevorstand Karl August Trepte in Bieberach wegen des 40½ Königlich Sächs. Staatsschuldenkassenscheind vom 1. Juli 1858 Ser. II. Nr. 72 512 über 100 Thaler,

3) Herr Anstaltsaufseher Wilhelm Greifenha⸗ gen in Waldheim wegen der beiden 5oso Königlich Sächs. Staatsschuldenkassenscheine vom 2. Januar 18667 Ser. II. Nr. 3689 und 4977 über je 190 Thaler,

4) Herr Mühlenbesitzer Johann Karl Gottlob Voigt in Steinbach wegen der beiden 40so Königlich Sächs. Staatsschuldenkassenscheine vom Jahre 1855 und beziehent ich 1858 Ser. II. Nr. 44351 und 105 109 über je 100 Thaler,

5) Herr Banquier Franz Günther und Herr Rittergutsbesitzer Friedrich Anton Rudolph in Dresden wegen des 5'o Königlich Sächs. Staatsschul denkassenscheins vom 2. Januar 1867 Ser. II. Nr. 34 534 über 100 Thaler, Frau Amalie Auguste, verehel. Gutsbesitzer Albrecht, geb. Rühle, in Kmehlen wegen des Landrentenbriefes Litt E. Nr. 4163 über 25 Thaler, die Stadtgemeinde zu Waldheim wegen des Sächsischen Kammerkreditkassenscheins über . im 20 Guldenfuß itt. E. Nr.

83) Herr Kaufmann Oskar Großmann in Dres den wegen des vom Sächsischen Staate zur Zahlung übernommenen 40½ Schuldscheins der Anleihe der Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn⸗ Compagnie vom 1. März 1866 Litt. B. Ser 726 Nr. 31 260 über 500 Thaler.

Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert,

spätestens in dem auf

den 14. Januar 1881,

Bormittags 190 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Landhausstraße Nr. 12, III. Zimmer Nr. 7, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos—⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Dresden, den 15. März 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib. Francke.

6)

7)

riss Aufgebot. Behufs der ersten Eintragung von Verpfändungen werden auf den Antrag des Schiffskapitäns Georg Dabis hierselbst alle Diejenigen, welche an die dem⸗ selben gehörigen R/ S0 Parten in dem Briggschiff Caecilie“, Heimathshafen Stralsund, Nr. 154 des Schiffsregisters, zur Eintragung in das Schiffs reglster berechtigte Ansprüche und Forderungen zu . vermeinen, aufgefordert, dieselben in dem auf den 26. Juni 1889, Vormittags 115 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 15, anbe⸗ raumten Termine anzumelden, bei Vermeidung des Ausschlusses. Stralsund, den 15. März 1880. Königliches Amtsgericht. J.

eie] Oeffentliche Aufforderung.

Der mit unbekanntem Aufenthalt abwesende Küfermeister Johann Michael Böller von Groß— Gerau wird hiermit aufgefordert, etwaige Ansprüche an den Nachlaß seiner verstorbenen Ehefrau. Anna Elisabetha, geborne Roth, so gewiß bis zum 15. Juni 18890 dahier geltend zu machen, als sonst Verzicht unterstellt und der ganze Nachlaß als den Kindern seiner Frau anerfallene Erbschaft behan⸗ delt würde.

Groß / Gerau, den 9. März 1880. Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Groß⸗Gerau.

Pr. Arnold.

I7I671] Auszug einer Klageschrift in Sachen Benjamin Stern, Kaufmann, in Kaiserslautern wohnend, Kläger,

gegen Nikolaus Christmann, Maurer, früher allda wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Beklagten.

Kläger ladet den Beklagten vor, in der Sitzung

des Kgl. Amtegerichts Kaiserslautern vom BSon⸗ nerstag, den 13. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, zu erscheinen, um mit ihm über folgenden Antrag mündlich zu verhandeln:

Kgl. Amtsgericht wolle:

J. den Beklagten verurtheilen, an Kläger für von demselben im Jahre 1878 käuflich bezogene Wagren 40 M S4 8, nebst Zinsen hieraus seit . 1880 und die Prozeßkosten zu be⸗ zahlen;

II. das ergehende Urtheil für vorläufig vollstreckbWar erklären. Für richtigen Auszug: Kaiserslautern, den 16. März 1880. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

. Auszug. Die zu Cöln wohnende geschäftslose Pauline Stulz, Ehefrau des Kaufmannes Andreas Levn, zu Cöln, hat unterm 13. März 1880 durch den zu Göln wohnenden Rechtsanwalt Carl Euler II., beim Kgl. Landgerichte zu Cöln, gegen

I) ihren genannten Ehemann Andreas Levy, Kaufmann zu Göln, gegenwärtig im Fallit zustande befindlich,

2) dessen Konkursverwalter, den zu Cöln wohnen⸗

den Rechtsanwalt Roland Eilender, die Klage auf Gütertrennung erhoben, mit dem Antrage:

„Kgl. Landgericht wolle die zwischen der Klägerin und ihrem Ehemanne bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft auf Errungenschaft für aufgelöst er⸗ kläre und an deren Stelle völlige Güter⸗ trennung aussprechen“.

Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 5. Mat er. in der II. Civilkammer des Kgl. Landgerichts zu Cöln anberaumt.

Cöln, den 16. März 1880.

Carl Euler II. Rechtsanwalt.

Vorstehender Klageauszug wird hiermit ver⸗

öffentlicht.

Cöln, wie vor.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. Hütten hein, ¶Affistent

ö Bekanntmachung.

Im Hypothekenbuche für Baiersdorf Band J. Nr. 20 S. 546 ist auf der sog. Kastenwiese Pl. Nr. 434 unter dem 1. November 1826 eine Kauf⸗ geldrestforderung der Redwitzschen Kuratel von 322 Fl. zu 550 verzinslich, laut Adjudikations⸗ bescheid vom 4. Mai 1816 und im gleichen Hypo- thekenbuche Band Il. Nr. 436 S. 312, 313 auf dem hinteren Neubruchacker Pl. Nr. 605 unter dem 17. Juli 1828 laut Adjudikationsbescheid vom 10. April 1826 ein Kaufgeldrückstand an das De⸗ positorium des Kgl. Landgerichts Erlangen zu 15051. ö. Rechnung der Rendant Quehl'schen Kasse ein⸗ getragen.

Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern dieser Forderungen fruchtlos geblieben und seit der letzten auf diese Forderungen bezüglichen

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe. 7247] Neubau des Kriminal⸗Gerichts⸗Etablissements zu Berlin im Stadttheile Moabit. Die Lieferung von 200 Mille Hintermauerungs⸗ Ziegeln soll im Termin: Montag, den 5. April 1880, Mittags 12 Uhr, im Baubureau, Alt⸗Moabit 11 und 12, vergeben werden. Anerbieten mit entsprechender Aufschrift und Preben sind bis zum Termin kostenfrei einzusenden. Bedingungen können in den Stunden von 9— 12 Uhr Vormittags und 3—5 Uhr Nachmittags im gengnnten Bureau eingesehen werden. Berlin, den 15. März 1880. Der Bau⸗Inspektor. Lor emꝝ.

7251 Die Lieferung der zum Bau eines Allgemeinen Kollegiengebäudes der Kaiser. Wilhelms ⸗Universität Straßburg erforderlichen 471 064, 50 Kilogramm Eisenschienen, veranschlagt zu M 84 791,52, foll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Auf Stempelpapier geschriebene Offerten sind bis Samstag, den 3. April 18809, Vormittags 11 Uhr, an das Sekretariat des Universitäts⸗Kura= toriums, Schloßgebäude, linker Pavillon, portofrei einzusenden. e , r . Die Bedingungen liegen daselbst zur Einsicht offen und können Abschriften gegen Erstattung der Kosten bezogen werden. Straßburg, den 17. März 1880. Der Kurator der Universität. Ledderhose.

7027 Submission. Am Freitag, den g. April er,, Vormittags 19 Uhr, sollen im Büreau des unterzeichneten Ar⸗ tillerie Depots 15066 leere 15 em Bomben, 2434 Eg Gußeisen aus unbrauchbarer Eisenmunitionen und andere Gegenstände in öffentlicher Submission ver⸗ kauft werden, wozu wir Kauflustige mit dem Be⸗ merken einladen, daß die Verkaufsbedingungen in dem diesseitigen Büreau ausliegen, auf Wunsch auch gegen Gebühren in Abschrift bezogen werden können.

Handlung mehr als dreißig Jahre verstrichen sind, so ergeht auf Antrag des derzeitigen Besitzers der

Ulm, im März 1880. Kaiserliches Artillerie Depot.

7184

aufhört.

——

Bekanntmachung.

451, 437, 578

Litt. D. Nr. 52, 120, 206 gezogen worden.

Die betreffenden Obligationen werden den In habern zur Einlösung am 1. Juli 1880 mit dem Bemerken gekündigt, daß von dem gedachten Termin ab die Verzinsung der gekündigten Obligationen

Juli 1879 gekü

82

Bei der in Gemäßheit des Allerh. Privileginu vom 31. Dezember 1875 heute stattgehabten U 6. loosung von Kreis⸗Obligationen des hiesigen Kreises J. Emission sind die Appoints

Litt. A. Nr. 142 und 148 Litt. B Nr. 11, 19 und 118 Litt. C. Nr. 28. 95, 300, 379,

Aug.

über je 1000

200, 165

Die Einlösung der letzteren erfolgt bei der hie— sigen Kreis ⸗Kommunal-Kasse. Zugleich werden die am 19. Dezember 1878 ausgeloosten und zur Ein⸗ lösung am 1. obligationen

Litt. B. Nr. 254 über Litt. D. Nr. ö. . zur Einlösung wiederholt hierdurch

Breslau, den 23. Dezember 1879.

Der Kreis⸗Ausschuß des Kreises Breslau.

ndigten Kreiz⸗

00 0 00

aufgerufen.

[72531

Settelbanken. Wochen Uebersicht

Wochen⸗Answeise der dent schen

de Bayerischen dꝛotenbankl

vom 15. März 1889.

Aettl va.

nl,, Bestand an Reichskassenscheinen.

Noten anderer Banken. Wechseln . Lombard Forderungen ,,, sonstigen Aktiven. HEaggE6 va.

Das Grundkapital.

Ver e be , Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen, täglich fälligen Ver⸗ ndl eiten Die an eine Kündigungsfrist gebun⸗ denen Verbindlichkeiten...

3 z7, bꝛ9g Mo

2200 000 142 099

wirths Joh. Gg. Pfeiffer in Baiersdorf an Die⸗ jenigen, welche ein Recht auf die beiden Forderun⸗ gen zu 322 Fl. und 159 Fl. zu haben glauben, hiermit die öffentliche Aufforderung, ihre Ansprüche innerhalb sechs Monaten, spätestens im Aufgebots⸗ termin, der

Mittwoch, den 22. September 1880,

früh 9 Uhr

den wird, bei dem unterfertigten Gerichte anzumel⸗ den, widrigenfalls die beiden Forderungen für er⸗ loschen erklärt und im Hypothekenbuche gelsscht würden.

Erlangen, den 12. März 1880.

Königliches Amtsgericht. Merkel. Zur Beglaubigung der K. Gerichtsschreiber: Gigglberger.

. Bekanntmachung.

Die Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Moriz Wittelshöfer in der Liste der bei dem K. baye⸗ rischen Ober · Landes gerichte Nürnberg zugelassenen Rechtsanwälte ist wegen Aufgabe der Zalassung gelöscht worden. Vorstehendes wird in Gemäßheit des 5. 24 Abs. 2 der deutschen Rechtsanwaltsordnung hiermit ver⸗ öffentlicht. Nürnberg, den 15. März 1880. Königl. bayerisches Ober Landesgericht. v. Kleinschrod, Präs.

7171

Heymann'schen mindersährigen Kinder Johann Friedr. Heymann und Johann Georg Becker dahier, erging heute folgendes Urtheil:

Die glaubhafte Insatzausfertigung der Hypothek

der Justinian Heymann'schen minderjährigen Kinder, eingetragen auf der Liegenschaft Frankfurter Ge⸗ markung Gew. 3 Nr. 558 Baumstück im Scheids⸗ wald an der Landwehr, wird für kraftlos erklärt. Frankfurt a. M., den 16. März 1880. Königliches Amtsgericht. IV. Dr. J. J. Roemer. Maier.

7180] Die Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Moriz Wittelshoefer zu Nürnberg in der Rechtsanwalts“ liste des K. Landgerichts Nürnberg ist heute wegen Aufgebung der Zulassun gelöscht worden. Nürnberg, den 15. Marz 1880. . Königliches Landgericht. Schmauß. Hoffmann.

über Fl. 1500 oder S 2571. 45 8 zu Gunsten

erwähnten Grundstücke, des Bierbrauers und Gast⸗

im amtsgerichtlichen Sitzungosaale abgehalten wer

In der Aufgebotssache der Vormünder der Justinian

migte Dividende für datz Geschäftsjahr 1373 ge langt mit

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[7762 Niederschlesisch⸗Märlische Eisenbahn. Die Prioritäts Obligation der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn Ser. J. Nr. 5281 de 160 Thlr. ist bei uns als verbrannt angemeldet worden. In Gemäßheit der statutarischen Bestimmungen der ehem. Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft wird der etwaige Inhaber dieses Papiers hierdurch aufgefordert, dasselbe an uns einzuliefern oder seine vermeintlichen Rechte bei uns geltend zu machen, widrigenfalls dessen gerichtliche Mortifikation s. Zt. von uns beantragt werden wird. Berlin, den 13. Juni 1879. Fönigliche Direktion.

?

lis] Bekanntmachung.

Am gestrigen Tage sind von den Schuldbriefen der Stadt Gotha: Litt. A. Nr. 60 214 259 292 414 538 609 696 166 854 928 1063 1207 1226 1351 1426 1452, Litt. B. Nr. 2101 31 2357 2404 2545 2578 2711 2782 2798 2819 2941 3011 3162 3266 3387 3465 3615 3682 3704, Litt. C. Nr. 4447 4539 4683, ausgeloost worden. Aug der Ausloosung vom 18. März v. J. sind die Stadtschuldbriefe Litt. 4. Nr. 418 726 1458 bis jetzt nicht eingelöst worden. Gotha, den 17. März 1880. Der Stadtrath. Hüners dorf.

7230

Braunschweigische Credit⸗Anstalt.

Die in der heutigen Generalversammlung geneh⸗

16 Mark per Aktie

egen Einlieferung der Dividendenscheine Nr. 4 von

9 heute ab . an unserer Kasse,

sowie bei Herrn S. Bleichröder in Berlin,

bei der Deutschen Bank in Berlin,

bei Herren Zuckschwerdt & Beuchel in

Mang deh urg, bei . Eduard Frege & Cs. in Ham⸗ urg zur Auszahlung. Braunschweig, den 18. März 1880. Die Direktion.

Vie

betreffenden Dividendenscheins vom

für jede Actie erhoben werden. Leipzig, den 18. März 1880.

itz Königlicher gil gteschte ber.

Allgemeine Deutsche Credit⸗0nstalt.

von der 24, ordentlichen Generalvers ammlung der Actionäre der unterzeichneten Anstalt auf 100 festgestellte . s. 9 , r 1879 kann gegen Einlieferung des d. M. ab m

Mark Dreißig Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt.

7229

Die sonstigen Passta. ö l, 548, 00 Verhindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechsellmn . a 618,363. 23. München, den 17. März 1880. Bayerische Notenbank.

Die Direktion.

LLebersgäieHht,

der Sächsischen Hanka

zu Hbresden

ama 15. März 1880. Aeti vn. goursfähiges deutsches Geld. M 16,446, 127. Reichskassensche ine... 104,070. Noten anderer deutscher Banken J 2.923. 3009. Sonstige Kassenbestände ., 557, 853. Wechselbestünde . , 41,454,530. Lombardbestände 3.472, 910. Effect enbestände J . Debitoren und sonstige Activa, 5, 112, 176. PEaggtäivwa. Eingezahltes Actienkapital . ½6 30 000,000. Reservefonds ö 3.316, 698. 34, 758,900. 1, 186,676. 3, 840, 9023.

T7248

.

Banknoten im Umlauf Täglich fällige Verbindlich- J i An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeit en ö Sonstige Passiva 2280, 79g]. Von im Inlande zahlbaren noch nicht fülligen Wech- zeln sind weiter begeben worden M 1, 856, 932. 25. Pie Directiom.

Braunschweigische Bank. Stamel vm 15. MHärz 18S. 7233 Aectivn. Metall- Bestand 6 Dl, Reichskassonscheinnene 47,105. Noten anderer Banken. ö 324,400. Wechsel- Bestand 9516 Lombard-Fordernungeass.. 3.216, 260. 1 129,241.

Effecten- Bestand Sonstigo Aotinaæ 5, 124, 451. Rank va. Grundkapital. . 6 10 5000909 Reoservefondss 316,736. Umlaufende Noten. 2461, 300. 3,372,776.

Sonstige taglich fällige Ver- bindlichkeiten. ö 1, 9b, 650. o. ↄ3ʒ

An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten gonstigs Passiva

Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln. d Hræannmaehkhweilg, den 15. März 1880.

Pie Hirectionm. Be mig. Stüb el.

Redacteur: J. V.: Riedel.

Verlag der Expedition (Kesseh. Druck: W. Elsner. ieh

Berlin:

Drei Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Kichtamlliches.

Preußen. Berlin, 19. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (22) Sitzung setzte der Reichstag die dritte Berathung des Reichshaushalts⸗Etats pro 1880‚81 fort. Beim Etat des Reich s⸗Schatzamts sprach sich der Abg. Frhr. von Mirbach für die Doppelwährung aus und tadelte die zu rasche Durchführung der Goldwährung. Der gegen die zur Zeit noch de factò bestehende Doppelwäh⸗ rung gemachte Einwurf, daß die Unzuverlässigkeit des Werth⸗ verhältnisses zwischen Gold und Silber zu großen Uehel⸗ ständen führe, sei nicht stichhaltig; denn das heutige Verhältniß zwischen Gold⸗ und Silberwerth, 1516: 1, sei das n e erh rn liß eines ganzen Jahrhunderts. Die Durchführung der reinen Goldwährung liege nur im Interesse des mobilen Kapitals und werde auch von diesem mit allen Krästen unterstützt; die Doppelwährung aber liege auch im Interesse des immobilen Kapitals. Wäre man bei der Doppelwaͤhrung stehen geblieben, so wären die großen Sum⸗ men, welche die Durchführung der Goldwährung bisher schon

ekostet, erspart worden. Die Gelder, welche die Durch⸗ ührung noch immer koste und kosten werde, seien nicht flüssig, sondern müßten durch Anleihen aufgebracht werden, was einer Belastung aller Steuerzahler zu Gunsten der großen Kapi— talisten gleichkomme. Der Abg. Bamberger sei es, der durch seine Autorität die Münzgesetzgebung hier im Reichstage hauptsächlich zu Wege gebracht hahe, derselbe Abg. Bamberger, der jüngst in Erwiderung auf eine Rede des Abg. von Kardorff gesagt habe, man solle doch Deutschland nicht in den Schein setzen, als bestände es aus einer Majo⸗ rität von schlechten Schuldnern. Unter der Herrschaft der Goldwährung hätten die Staatspapiere auf dem internatio⸗ nalen Markt allerdings einen höheren Werth erhalten, aber der preußische Finanz-Minister habe sich doch selbst dagegen erklärt, die preußischen Anleihen auf den ausländischen Markt zu werfen, weil dadurch eine Art von Abhängigkeit vom Aus⸗ lande entstehe. Auch der Abg. Virchow, ein Mitglied der Fortschrittspartei, habe, so viel er wisse, es bedauert, daß die preußischen Konsols den ausländischen Markt aufgesucht hätten, wenn dies auch ohne Zuthun des Finanz⸗Ministers geschehen sei. Die Frage der Doppel⸗ währung sei keineswegs eine Parteifrage, wie die linke Seite des Hauses anzunehmen scheine, er könne nur versichern, daß auch seine Partei in dieser Sache sich noch nicht völlig schlüssig gemacht habe und ein Organ der Fortschrittspartei, die „Volkszeitung“, habe sich erst unlängst gegen die Gold— währung ausgesprochen. Er erwarte auch Seitens der Regie⸗ rung keine bestimmte Erklärung in dieser Sache; eine solche würde eher schädlich als nützlich sein. .

Der Abg. von Helldorff⸗Bedra führte aus, es liege in der Natur der Sache, daß seine Partei über eine Frage von so überwiegend technischer Natur als Partei sich in keiner Weise schlüssig gemacht habe, und er wolle nur, um einem Miß⸗ verständniß vorzubeugen, welches sich an die Wendung, welche der Vorredner im Anfange seiner Rede vielleicht wider seinen Willen gebraucht habe, knüpfen könnte, ausdrücklich erklären, daß sich seine Fraktion noch nicht über diese Frage schlüssig gemacht habe. ö

Der Abg. Dr. Bamberger hoffte sich diesmal den Dank des Hauses, dessen Mitglieder zum großen Theil heute noch abreisen wollten, mit größerer Sicherheit, als es ihm sonst gelinge, zu verdienen, wenn er es heute in der dritten Etat— berathung nicht mit einer Münzrede bedenke. Nur aus Ur⸗ banität gegen den Abg. Frhrn. von Mirbach wolle er ein paar Worte sagen, damit derselbe sein Schweigen nicht dahin mißdeute, als hielte er die wohldurchdachten Auseinandersetzungen des Vorredners der gleichen Behandlung nicht für werth. Zu⸗ nächst solle der Vorredner sich nicht als einen Mann darstellen, der sich selbst hier als Autorität aufspiele. Derselbe habe die große Liebenswürdigkeit . alle seine (des Redners) alten Reden nachzulesen: der Vorredner solle ihm die Stelle nach⸗ weisen, wo er gesagt habe, daß er eine besondere Autorität sei. Der Vorredner scheine sich durch seine (des Redners) neuliche Aeußerung gegen den Abg. von Kardorff, man solle Deutsch⸗ land nicht in den Schein setzen, als bestände es aus einer Majorität von schlechten Schuldnern, unangenehm berührr zu fühlen. Er habe also nicht von dem gesprochen, was die Herren selbst mit ihren Anträgen wollten, sondern habe nur gesagt: wenn die Goldwährung angefochten werde von ge⸗ wissen Gegnern mit einem Beigeschmack von agrarischen Ten⸗ denzen er meine das in dem alten klassischen Sinn der Gracchen, welcher darauf hinausgehe, die Schuldenlast abzuwälzen und eine neue Nivellirung der Gesellschaft herbei⸗ zuführen, so bringe man seine Partei in den Verdacht, als hätte sie unter den gebildeten und angesessenen Landwirthen eine Klasse, die nöthig hätte, eine solche agrarische Bewegung mitzumachen, um sich von einer unerträglichen Schuldenlast i befreien. Der Vorredner, glaube er, werde nicht der Letzte ein, der eine solche Auffassung bekämpfe. Er schwärme durchaus nicht für die Exportirung der deutschen Schulden nach dem Ausland und die Bewegung, die auf dem englischen Börsenmarkt für die deutschen Konsols stattgefunden habe, er laube, Deutschland sei vermögend genug, seine eigene Staats⸗ chulden aufzunehmen und es würde darin sei er mit dem preußischen H e hin er einig um eine Stufe in seiner finanziellen Stellung unter den Nationen heruntersinken, wenn es seine Schulden im Ausland kontrahiren müßte. Er glaube auch gar nicht an diese ganze Bewegung; dieselbe sei ein er⸗ folglofer Versuch der Bankiers gewesen. Die . Preis⸗ bewegung, die jetzt mit der Einführung der Gol währung in Zusammenhang gebracht werde, habe 6 absolut nichts mit der⸗ selben zu thun. Die heutigen Betrachtungen des Abg. von Mirbach seien etwas antiquirt. Er unterschätze die Bewegung und ihre Vertreter nicht. Der Abg. von Mirbach aber habe seine Reden auswärts damals gehalten, als die Getreidepreise niedrig gewesen seien, seitdem seien sie um 50 Prozent ge⸗ stiegen. Der Roggen, das ,, Deutschlands, sei von 112 MS auf 172 6 per 1000 Kilo heraufgegangen, ohne

daß der Silberpreis fich wesentlich geändert habe. Wo sei

Berlin, Freitag, den 19. März

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preisen? Die Waarenpreise seien 5 Jahre einer Krisis niedrig gewesen, wie dies für solche Zeiten charakteristisch sei, jetzt gingen sie wieder herauf, weil man sich wahrscheinlich am Ende der Krisis befinde; das habe mit der Goldwährung nichts zu thun. Wenn der Abg. von Mirbach seine Mit— rundbesitzer in Oesterreich fragen wolle, so würden sie dem⸗ elben mit Klagen über Schulden und Ueberlastung gerade so kommen, wie es in Deutschland geschehe. Im galizischen Landtage habe ein Mitglied ausgerufen; „die galizi⸗ schen Grundbesitzer seien alle ruinirt.! Nun in Sester⸗ reich sei nicht nur Doppelwährung, sondern Papier⸗ währung, und eine größere Erleichterung für den, der Schulden habe, als Papierwährung, gebe es bekanntlich nicht. Die generellen Gesichtspunkte des Abg. von Mirbach seien falsch, er sei aber nicht in der Lage, heute in dritter Lesung derartige grundsätzliche Fragen zu erörtern. Er verachte die Bedenken gegen die Goldwährung nicht, er unterschätze die Bestrebungen zu Gunsten einer Doppelwährung bezüglich einer Weltmünzkonvention durchaus nicht; aber er erachte es doch für bedenklich, wenn ein Punkt, der im Jahre 1873 mit großer Majorität angenommen sei und die ausschließliche Goldwährung eingeführt habe, jedesmal bei der Etats⸗ berathung in dritter Lesung angegriffen und damit die ganze Gesetzgebung der früheren Jahre zur Diskussion gestellt werde. Wohin solle man da mit den Berathungen im Reichstage kommen, und wohin würde man namentlich dann kommen, falls der Etat nur alle zwei Jahre berathen werden sollte.

Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. von Kardorff und Frhrn. von Mirbach wurde das Ordingrium genehmigt, desgl. die fortdauernden Ausgaben des Reichs-Eisenbahn-Amts, der Reichsschuld, des Rechnungshofes, des allgemeinen Pen⸗ sionsfonds und des Reichs⸗Invalidenfonds.

Es folgte das Extraordinarium. Die Etats für den Reichstag, das Auswärtige Amt und das Reichs-Amt des In⸗ nern wurden ohne Diskussion genehmigt.

Bei den einmaligen Ausgaben der Post- und Telegra⸗ phen verwaltung, Kap. 4 Tit. 16, beantragte der Abg. Dr. Stephani, den Tit. 16 in folgender Fassung zu bewilligen:

„»Zum Umbau des Postgebäudes am Augustugplatze in Leipzig (Gesammtkosten 475 000 ½ erste Rate 75 000 M“

Der Antragfreller wiederholte seine in zweiter Lesung vorgebrachten Gründe und wies insbesondere auf die große Bedeutung dieses Baues für den Verkehr Leipzigs hin; die Belassung der Post in den alten Räumlichkeiten werde eine schwere Schädigung des Verkehrs herbeiführen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Postrath Sachße bat um Annahme dieses Antrages. Die Leipziger Ober⸗ Postdirektion habe auf eine Seitens des Staatssekretärs im Reichspostamt gerichtete Anfrage auf die große Dringlichkeit dieses Baues hingewiesen, und besonders hervorgehoben, daß es weder mit der Ordnung und Sicherheit des Verkehrs, noch mit der Rücksicht auf die Gesundheit der Beamten vereinbar sei, den Bau noch ein Jahr lang hinauszuschieben.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, auf Erklärungen untergeordneter Beamten, wie sie der Kommissar eben er—⸗ wähnt habe, sei nicht viel Gewicht zu legen. schlagen, die für die Dresdener Kaserne geforderten Beträge zuvor zu berathen und Ersparnisse bei den dortigen Offiziers⸗ wohnungen vorzunehmen. Dadurch würde man dann so viel gewinnen, um den Interessen von Handel und Verkehr nach⸗ kommen zu können. Er wäre gern bereit, diese Position zu bewilligen, wenn das Haus in Bezug auf die Dresdener Ka⸗ serne seinem Antrage auf Streichung nachgeben wollte; aber freilich, wenn man für Kasernenbauten so freigebig sei, dann sei für solche Bauten im Interesse des Handels und Verkehrs kein Geld übrig.

Der Antrag Stephani wurde abgelehnt und die Position nach dem Beschlusse der zweiten Lesung gestrichen.

Zum Etat der Verwaltung des Reichsheeres be⸗ antragte der Abg. Richter (Hagen), die Summe für die Dresdener Kaserne von 11 Millionen zu streichen und hier einmal die vielgepriesene Sparsamkeit zur That zu machen. Man solle der Militärverwaltung nicht geben, was man eben dem Handelsstande Leipzigs versagt habe. Diese Kaserne sei doppelt so theuer wie eine normale, und eine zweckmäßige Revision der Pläne im nächsten Jahre würden bedeutende Er⸗ sparnisse ermöglichen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath Oberst⸗-Lieutenant Edler von der PNanitz bemerkte, daß die Kaserne in Dresden keineswegs das Doppelte jeder anderen koste. Die Kaserne in Lichterfelde koste z. B. 1389 375 (6. .

Der Abg. Richter (hagen) erklärte, die Dresdener Kaserne koste jedenfalls das Doppelte von dem, was der Bau einer Kaserne unter normalen Verhältnissen erfordern würde,.

Der Abg. Dr. Frege führte aus, daß militärische Gründe die Verlegung der Kaserne von Meißen nach Dresden noth⸗ wendig gemacht hätten. Die Kosten seien allerdings sehr hohe. Das Kasernement könne aber nur an der Elbe erbaut werden, und hier seien gerade die Bauplätze sehr theuer.

Der Abg. Stumm hielt Sparsamkeit jetzt hier nicht am Orte; in der Kammission hätte man sparen sollen! Die Position noch einmal in die Budgetkommission zurückzuverweisen, hätten er und seine Freunde keine Veranlassung. Es sei auf die Kaserne in Lichterfelde exemplifizirt worden. Wenn diese fast ebenso viel koste, wie die Dresdener, so behaupte er sogar, daß der Betrag der Kosten der letzteren noch ein relgtiv bil⸗ liger sei. Denn dort mtsse zunächst ein theuerer Bauplatz gewählt werden; außerdem bedinge dieser Platz aber eine ge⸗ schmackvollere Fagade, als dies sonst bei solchen Gebänden üblich sei. Wenn man diese Umstände erwäge und zudem bedenke, daß zwingende Gründe die Verlegung der Gornison nöthig gemacht hätten, so müsse man zu dem Schlußse kommen, daß der Preis kein zu hoher sei. Er bitte deshalb, den Antrag Richter abzulehnen und bei den Beschlüssen der Budgetkommission zu verbleiben.

Der Abg. Kayser behaupteke, daß der für das Kaserne⸗ ment gewählte Bauplatz in Dresden sumpfig und daher sehr ungeeignet sei; der Quadratmeter solle mit 20 Me bezahlt werden, währer,o ganz in der Nähe der Boden für 1 (6 ver⸗

also Zusammenhang der Edelmetallpreise mit den Wagren⸗ ! kauft worden sei. Es sei in Dresden offenes Geheiniß, daß

Er würde vor⸗

188d.

ein als solcher allgemein bekannter Privatspekulant mit dem Verkauf ein sehr gutes Geschäft mache. Man spreche soviel von den militärischen Gründen der Verlegung, solche lägen aber gar nicht vor, das Ganze sei im letzten Grunde nur eine Feindseligkeit gegen die Bevötkerung der Dresdener Altstadt. Wenn dem aber so sei, so möge man sich doch nicht scheuen, das hier öffentlich auszusprechen. Der wahre Grund der Verlegung nach Dresden sei Mißtrauen gegen die Dresdener Bevölkerung; derselben gelte die Maßregel. Er bitte deshalb die Position zu streichen.

Der Abg. Ackermann erklärte, daß das Bauland ver⸗ hältnißmäßig billig sei, gehe aus einer Zusammenstellung hervor, nach welcher das benachbarte Land zu 70, 72, 107 und sogar 120 S pro Quadratmeter verkauft worden sei.

Der Abg. Kayser bemerkte dagegen, das gelte für das hoch gelegene, nicht für das Terrain unten an der Elbe.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag Richter abgelehnt und der Beschluß zweiter Lesung aufrecht erhalten. .

Der Rest des Extraordinariums wurde in dritter Lesung nicht beanstandet.

Es folgten die Einn ahmen des Etats pro 1880,61.

Bein Etat der Zölle und Verbrauchssteuern wiederholte der Abg. Kabls die seit Jahren bei jeder Etats⸗ berathung vorgebrachte Klage, daß die Entschädigung, welche Elsaß⸗Lothringen vom Reiche für die Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern erhalte, viel zu gering sei, er bitte um eine anderweite gesetzliche Regelung dieser Entschädigung.

Der Unter⸗Staatssekretär Scholz entgegnete, in jedem Jahre sei an Elsaß-Lothringen eine Entschädigung für die Mehrausgaben, welche es für die Zollerhebung leiste, erstattet worden, dieselbe sei auch für das nächste Jahr in Aussicht ge⸗ nommen.

Bei dem Einnahmekapitel: Statistische Gebühr bat der Abg. Schlutow, daß der Bundesrath baldigst eine Bestim⸗ mung darüber treffen möge, welche Güter als Massengüter zu betrachten seien, und deshalb nur eine statistische Gebühr von 106 8 pro 10 000 kg zu zahlen hätten. Jetzt werde Getreide als Massengut behandelt, Kleie aber nicht. .

Der Abg. Trautmann bat, auch die Produkte der Kali⸗ Industrie als Massengüter zu behandeln, weil sonst diese In⸗ dustrie durch die statistische Gebühr zu sehr belastet werden würde. Das sei auch die Intention der Gesetzgeber im vorigen Jahre gewesen; die Kalisalzwerke zu Staßfurt seien durch die Maßnahmen der Regierung gezwungen, die Förderung auf ihren Werken einzuschränken. Man hege das Mißtrauen, als ob die Verwaltung die statistische Gebühr zu einer Finanz⸗ quelle machen wolle. .

Der Unter⸗Staatssekretär Scholz theilte mit, daß die Ver⸗ handlungen darüber noch schwebten, daß aber bald eine Ent⸗ scheidung über die statistische Gebühr für Massengüter ge⸗ troffen werden würde, und die Rücksichten auf die Intraden dabei völlig außer Betracht gelassen werden sollten.

Nachdem der Abg. Stumm ebenfalls empfohlen hatte, auf die Kali⸗Industrie Rücksicht zu nehmen, wurden die Einnahmen

aus der statistischen Gebühr bewilligt.

Es folgte der Etat der Post- und Telegraphenver⸗ waltung.

Bei Titel 2 stellte der Abg. Richter (Hagen) folgenden Antrag:

Ber Reichstag wolle beschließen: die Ergänzung durch den Nachtragsetat: ein dritter Direktor im General⸗Postamt mit 15 00 S!, „Wohnungsgeldzuschuß 1500 M nicht zu bewilligen.

Der Abg. Dr. Delbrück erklärte sich gegen diesen Antrag. Er bitte bei den Beschlüssen zweiter Lesung stehen zu bleiben. Allerdings sei es ja unerwünscht, daß diese Forderung nicht gleichzeitig mit dem Etat vorgelegt sei; es sei auch sehr schwer, die Nothwendigkeit einer neuen derartigen Stelle dem Hause ziffermäßig nachzuweisen. Die oberste Leitung der Post habe früher der Handels-Minister, dann der Präsident des Bundes⸗ kanzler-⸗Amtes und der Präsident des Reichslanzler⸗Amtes gehabt. Aber die räumliche Ausdehnung und die intensive Vermehrung der Geschäfte hätten die Kombination unmöglich gemacht, so sei der General⸗Postmeister an die Spitze der Verwaltung gestellt. Die beiden Abtheilungen für Post und Telegraphie seien bei allen diesen Wandlungen bestehen geblieben. Dies sei der erste Antrag auf Vermehrung in den höchsten Stellen. Diese Vermehrung könne man bei der extensiven und intensiven Ausdehnung dieser Verwaltung, und dem Vertrauen, welches wohl Alle in diese Verwaltung setzten, ohne Anstand genehmigen.

Der Abg. von Benda theilte das Vertrauen, welches der Abg. Delbrück in die Postverwaltung setze, vor allem aber sei es nothwendig, an die Spitze dieser Verwaltung tüchtige lei⸗ tende Kräfte zu setzen. . .

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, die Frage sei keine Vertrauensfrage; in England würde ein Vertrauensvotum mit nur einer Stimme Majorität, wie hier in zweiter Lesung, gefaßt, den betreffenden Minister veranlassen, seine Entlassung nachzusuchen. Wollte man aber der Neubildung den Sinn geben, daß der Staatssekretär im Reichs- Postamt an die Stelle des früheren preußischen Handels⸗-Ministers treten solle, daß also hier sich vielleicht ein Verkehrs⸗Ministerium herausbilden könnte, f wäre dies um so mehr Grund, gegen die neue Stelle zu stimmen.

der Abg. von Kardorff führte aus, der Abg. Richter leugne, daß mit dieser Abstimmung ein Vertrauens- oder Mißtrauensvotum verbunden sei. Diese Ansicht könne er nicht theilen. Er betrachte diese Frage allerdings als eine Vertrauensfrage für die Postyerwaltung. Während die Kom⸗ mission dem Stagtssekretär bezüglich der Bauten ein gewisses Mißtrauensvotum ertheilt habe, habe sie demselben umgekehrt, soweit es sich um die Betriebs verwaltung handele, das höchste Vertrauen entgegengetragen. Er glaube, daß man einer 9 en Verwaltung gegenüber, deren Tüchtigkeit von allen

eiten anerkannt werde, eine Forderung, wie sie hier gestellt sei, nicht ablehnen könne, ohne ihr ein Mißtrauensvotum zi geben. Deshalb bitte er für die Bewilligung zu stimmen.

Der Abg. Dr. Windthorst erriärte, von Vertrauen oder Mißtrauen sei hier keine Reda; die Abstriche bei den Bauten seien nicht aus Mißtrauen geniacht, sondern weil Deutschland