1880 / 71 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

vortheilbaft für die Fabrikation erweisen. Die Abschreibungen auf Gebäude, Maschinen u. s. w. sind im Ganzen auf 63 448 M festge⸗ stellt. Das Abschreibungs⸗Konto kommt hierdurch auf die Summe von 458746 66 Der Reingewinn des Jahres 1879 stellt sich nach diesen Aufstellungen auf 244 125 ½ Bie Verwaltung schlägt vor, hieraus 45 ½ Dividende mit 2340090 S an die Aktionäre zu ver theilen und 2812 M dem Reservefonds zu überweisen, so daß unter Abrechnung der statuten mäßigen Tantismen eine Summe von 3937

zu entziehen; Letzterer beantragt, die Entziehung der Befugniß zur n n des Schiffergewerbes auf eine bestimmte Zeit zu be⸗ ranken. Das Ober Seeamt entschied, daß dem Schiffer Koop außer der Befugniß zur Ausübung des Schiffergewerbes auch die Befugniß zur Ausübung des Steuermannsgewerbes zu entziehen sei. In der Begründung diefer Entscheidung führte der Vorsitzende aus, daß der Schiffer ohne zwingenden Grund den Entschluß gefaßt habe, sein Schiff auf den Strand zu setzen, daß er, als er dassel be

Behufs einer rasch auszuführenden Kontrole wird eine einfache Einrichtung ausreichen, die darin besteht, daß in die Rohrleitung für das Bier eine etwa 0,3 m lange Glasröhre eingeschaltet wird' Sobald sich Bierschleim oder sonstige Unreinigkeiten in derselben an⸗ gesammelt haben, erhält man die Ueberzeugung, daß es an der er— forderlichen Reinigung des Apparates fehlt. Die Exekutivbeamten, welche zeitweilig die Kontrole ausüben, haben daher nur einen Blick auf die Glaeröhre zu werfen, um sich darüber zu vergewissern, ob die Bierpressionen sachgemäß behandelt werden.

zum Deutschen

Erste Be

11 Lage

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preusischen Staats⸗-Aunztiger.

Berlin, Dienstag, den 25. Nät

L8G .

auf neue Rechnung zum 3 kãme In der Generalversammlung der National⸗Hypotheken⸗ Kredit⸗Gesellschaft, eingetr. Genossenschaft, zu Stettin wurde der Geschäftsbericht für 1879 verlesen und weiter Folgendes berichtet: Die Dividende pro 1879 beträgt nur 5y oo, weil im Anfang des Jahres Darlehne zurückgezahlt wurden ohne sofortige anderweite hypothekarische Verwendung zu finden. Auch war bei der Unter⸗ bringung 48prozentiger Pfandbriefe eine Coursdifferenz aus dem Jahresgewinn zu decken. Am Schlusse des Jahres war das Geschäft recht belebt, so daß die hypothekarischen Beleihungen um 2 600 000 j höher waren, als am Anfange desselben und die Höhe von 24 700 000 M überschritten. Die Gesellschaft hat 1879 das Ritter. gut Miroslawice und 5 städtische Grundstücke erwerben müssen. Das Rittergut Miroslawice, welches mit 240 000 AM bepfandbrieft ist, ist inzwischen für 335 000 46 verkauft worden. Das Haupt⸗ geschäftsfeld bleibt PG:imern mit 9 300 00 6 Darlehnen. Dem nächst Posen, Preußen, Brandenburg ꝛe. mit 7, 3 und 3 Millionen. Die Mittelrheinische Bank in Coblenz hat im Jahre 1879 einen Gewinn von 73 901 erzielt, welcher wie folgt, verwendet wird; Abschreibung auf Mobilien 800 M, auf Immohilien 3000 46, zum Reservefonds 10 0 von 70 564 ½υ gleich 7056 M, 5 Oso Dividende an die Aktionäre 60 009 ½S. Für Tantiemen an die Direktion und Gratifikationen an die Beamten sind 996 6 gekürzt und 2048 S auf neue Rechnung vorgetragen. Das Dresdner Journal“ theilt über die schon erwähnte Er⸗ öffnung der Jusstellung von Erzeugnissen des Drechsler- und Bildschnitzergewerkes aus Deut schland und Oesterreich— Ungarn folgendes Nähere mit: Unter den Anwesenden befanden sich die Spitzen der kaiserlichen, königlichen und städtischen Be— hörden, darunter der Reichsgerichts -⸗Präsident Dr. Simson, Kreig—⸗ bauptmann Graf zu Münfter. Amtshauptmann Dr. Platzmann, QAberbürgermeister Br. Georgi, Stadtverordneten⸗Vorsteher Götz und Mitglieder des Raths⸗ und Stadtverordneten⸗Collegiums, Rector magnificus Prof. Dr. Lange, des Consularcorps 2c. Der Oberbürger⸗ meister Dr. Georgi hielt als Ehrenpräsident der Ausstellung, eine Ansprache an die Festversammlung, in welcher er die Bedeutung und das Wesen solcher Fachausstellung darlegte und namentlich auf den politischen und wirthschaftlichen Nutzen derselben hinwies, zum Schluß aber die Hoffnung aussprach, daß daraus auch für die betheiligten Fachgewerbe ein recht großer

gefährdet glaubte, keine Nothsignale gegeben und daß er ferner die Uebrigens sind wir in Anbetracht der Nebelstände, die sich na 9. ihm angebotene Hülfe zurückgewiesen habe. Auch habe der Schiffer den vorliegenden Erfahrungen an den unzweckmäßigen ö 16 insofern ohne Ueberlegun gehandelt, als er das Schiff auf eine Bierpresstonen knüpfen, ebenfalls der Ansicht, daß diese Vorrichtung felsige Strandstelle getrieben habe, auf welcher Schiff und Ladung wegen ihres sanitären Intereffes einer polizeilichen Beaufsichtigung unbedingt verloren gehen mußten, während sich in nächster Nähe eine bedarf. Auch dürfte den Wirthen, die sich der Bierpressionen be⸗ sandige Küstenstelle befand, deren Wahl die Aussicht bot, wenigstens dienen, gewiffe Bedingungen betreffs deren Einrichtung zur Pflicht die Ladung zu retten; endlich sei die von dem Schiffer besorgte zu machen sein.

Journalführung in hohem Grade mangelhaft und gesetzwidrig ge⸗ Zu diesen zählen wir:

wesen. IL) Ddie Entnabme der Luft aus dem Freien,

J 2) die Filtration der Luft mittels Baumwolle, Gutachten der Königlichen Wissenschaftlichen Depu— 3) Die Aufstellung eines Oelsammlers zwischen Luftpumpe und tation für das Medizinalwesen, vom i4. Fanuar 1856,

Windkessel, die in Schanklokalen benutzten Bierdruckapparate 4 eine Rohrleitung vom reinsten Zinn für das Bi bst Ein⸗ J schaltung einer Glen e ( n, uszug.

; . s) eine hinreichende Weite der zinnernen Röhren, Es unterliegt keinem Zweifel, daß die sogenannten Bierpumpen 6) die Anbringung eines Ventils im Spundaufsatze um den ein sanitätspolizeiliches Inferesse darbieten, da sie bei einer unzweck⸗ Rückfluß des Biers in den Windkessel zu verhüten. mäßigen Einrichtung und nachlässigen Behandlung dem Biere Eigen⸗

Auch halten wir schaften mittheilen können, welche den Werth des Biers als Genuß. 7) die Aufstellung eines Indicators ufs Luftregulirung in d und Nahrungsmittel im höchsten Grade beeinträchtigen. Es ist auch ; 7 , e . 2

Nähe der Bierkrahnen für unentbehrlich, um den Luftdruck nach Be. nicht unmöglich, daß hierdurch zeitweilig Gesundheitsstßérungen her— dürfniß herzustellen und denselben . 1 Atmosphärendruck vorgerufen werden, und zwar theils in Folge einer zu großen Abküh—

? zu beschränken, da ein stärkerer Druck zu viel Schaum im Bier er—⸗ . Biers, theils durch die Ueberführung unreiner Stoffe in zeugt und dadurch letzteres minder werthvoll macht. asselbe.

ö . . Das Verbot der Bierpresstonen würde daß Abzapfen vom Alle Uebelstände, die in dieser Richtung bekannt geworden sind, Fasse zur Folge haben. Es bleibt aber höchst zweifelhaft, ob auf

beruhen in einer höchst nachlässigen Handhabung einer an sich zweck⸗ diesem Wege die Uebelstände, die sich an die Bierprefsionen knüpfen

mäßigen Einrichtung. Ihr großer Vortheil besteht darin, daß sie können, von vornherein vermieden werden.

L die Placirung der Fässer im Keller ermöglicht und

; r . Wir möchten diese Frage verneinen, und namentlich mit 2) das Entweichen der Kohlensäure aus dem Biere verhindert Rücksicht auf die städtischen Verhältnisse hervorheben, daß bei und dadurch letzteres bis zur vollständigen Entleerung des

. verbaltni s teckbrief ist erledigt. Schweidnitz, der großen Beschränktheit der Räumlichkeiten für das Bierfaß' jeder 15, etlaßene S ͤ galt.

angestochenen Fasses schmackhaft erhält. zulässige Winkel würde aufgesucht werden, ö ö den 18. März 1880. Der Erste Staat anwa .

Es handelt sich daher hierbei nicht allein um das Privatinteresse welche Luft dort herrscht. Meist würde das Bierfaß in der Schenk⸗ - , g

der Wirthe, sondern auch um das Interesse der Konfumenten nament- ö

stube selbst einen Platz finden und bei jedem abzuzapfenden Glafe lich in größeren Städten, deren Ausschankwirthschaften häufig äußerst ö t urapf f Die am 23. Februar J. J. gegen Withelm Lauf

auch einen Theil der unappetitlichen Luft aufsaugen. h 369 deren; ; ; berréad und Kunigunde Hein beck von . —ᷣ über luftige Räume zum Lagern des Bieres nicht Das Abjapfen vom Fasse kann somit unter Umständen eben so . erlassene Steltbriefe find erledigt.

große Nachtheile als die Bierpression haben. z . Die Bierpressionen, welche gegenwärtig allgemein im Gebrauch v Frankfurt a. M, den J

Aus demselben Grunde sollte die sogenannte Bierspritze r o. sind, bestehen der Hauptsache nach gänzlich in Wegfall kommen, da sie, in das Bierglas gesetzt, 3. fuchungsrichter. Dr. Fabrieius. IN aus der Luftpumpe, K

dazu dient, die Luft des Schanklokals durch das Bier zu freiben und

Irserate nehmen an; die Annoa ten · Gxpebitionen der Invallbe'nßan?“, Stadelf Hissse, daa lex fie n & Bogler, G. 8. Dane . Jo., G. Echlette

Deffentũcher NRnzeiger.

dan ielle Etablingementa, Fakriksn 1. Steckbriefe und Unteranehungn-Sachen. b. In 3 6r. hie 3. Salm aretianen. Autgebote. Verte agen 5 e , Bütener & Winter, sowie allt übrigen größeren * ,, gubmiualonen ete. J. Literarische Annsigen. . Annoncen⸗Sꝛreezns. Ve nn, Tmertit tien, Timmremlnng, g, Theater- Anzgigen, Bra . 1 ; g. Ferailien· Nachrichten. beilags. . . 7362 Aufgehet.

R X. 4. w. von döffentlichen Papieren. Im Grundbuche des , Zankischken 10 stehen Abtheilung III. ; . zt 9 Thaler 7 Silbergroschen 6 Pfennige als der mütterliche Erbtheil der Ecnstine und Nr. 4: 47 Thaler 7 Silbergroschen 6 Pfenr ige als der mütterliche Erbtheil der Charlotte Amalie Geschwister Winkel, auf Grund des unterm tz Jui 1828 bestätigten Erbtheilunggvergleichs vom 13. No⸗ vember 1327 und zufolge Verfügrng vom J. Fe⸗ 1829 eingetragen. . berg n Hon sollen bejahlt sein und befindet sich löschungsfähige Quittung derselben bei den Grund—⸗ sp. Aufgebotsakten. re z ö diese Posten gebildete Hypothekenurlunde soll aber verloren gegangen sein, und hat der Gigen· thümer des Grundstücks Carl Jaehrling aus Lau klschten das Aufgebot derselben behufs Amortisation d Löschung beantragt. m . . ke nber der Hypothekenurkunde werden aufgefordert, Rechte spätestens im Termin den . ö 5. Juni 1880, Mittazs 12 Uhr. vor dem Königlichen Amtsgericht zu Labiau, Termink⸗ zimmer Nr. 3, anzumelden und die Uckunde vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗

kunde erfolgen wird.

83 Jr erate für den Deutschen Reichs n. Königl. Prtuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central · Nanbels⸗ register aim mt an: die Cönigliche Erheditiou kes Aeutschen Reicht ⸗Anzrigerz nnd Königlich Rrenßischen Staatx · Anzeigeru: Berllu, 8. J. Wilhelm ⸗Straße tr. Gzæ.

1 Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

„Gegen den 18 Jahre alten Schlosser⸗ , Mueller aus Allenstein, wel⸗ ver fie tig itz oll ki? J ö. Der Kaufmann D. Blumenthal hier klagt ,,,, ö gegen den Aükerbürger J. Marschalktowzskti hier ˖

i vom 2. ze * . 66 ö von einem Monat voll- selbst ö. 9. w . P eckt werden. Es wird ersucht, denselben zu ver⸗ a. ent 65 rhein , Reöveinber 181, . und in das nächste Gerichtsgefängniß abzu⸗ p 3 * e,, a m,, fiefern. Allenstein, den 15. März 1880. König⸗ . en 55 8 fem Nzveinber isn) liche Staat anwaltschaft. ö o. vom 24. September 1879 300

nebst Ho / Zinsen seit 11. Dezember 1879, vom 24. September 1879... . 150 nebst 6o /) Zinsen seit 1. November 1879, vom 24. September 1879... . 144 4

nebst 6o/o Zinsen seit 1. November 1879, vom 24. September 1879... 165 . nebst 60/ Zinsen seit 1. November 1879, vom 18. . ö J 10 8 nebst 60/0 Zinsen seit 5. Februar 1880, ö. 18. , 1879 . . 198 A6 50 nebst /o Zinsen seit 1. Februar 1880, mit dem Antrage auf Zahlung vieser Summen und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht

vor die Strafkammer . . Landgerichts Konstanz tverhandlung geladen. , Ausbleiben werden die⸗ selben auf Grund der nach 8. 472 der S. P. O. pon dem Gr. Bezirksamte Villingen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge⸗ stellten Erklärungen verurtheilt werden. Das im Jalande befindliche Vermögen des Angeklagten Johann Senn von Klengen ist durch Beschluß der Strafkammer des gan d eri cht Konstanz vom 2. März 1880 Nr. 2702 mit Ve—⸗ schlagt belegt. . uz, den 10. März 1880. ö * Bad. Staatsanwaltschaft. Knörzer.

ö Aufgebot. ö zaut notariellen Konerakts vom 1. März? n n gf Jürgen Heinrich Friedrich Becker in Stöcken die nachbenannten Theile seines in Stöcken n ann . 10, an ie f d ersonen verkanst: J V w. und Achtelhofner Heinrich Schmidt in Stöcken von der das Moor genann⸗ ten Koppel den aus Wiesenboden bestehenden Theil, laufende Nr. 1 der Grundsteuermutterrolle für

Subhastationen, Aufgebote, Vur⸗ ladun gen n. dergl.

si Oeffentliche Zustellung.

briefs Erledigung. Der unter dem 9. Juni , dem Schmiedegesellen Heinrich Thiel aus Weizenrodau wegen Strafvollstreckung in Nr.

ihre

und erfreulicher Erfolg herborgehen werde. Es ergriff danach der Vertreter Oesterreich⸗Ungarns in Leipzig, General⸗Konsul Ministerial⸗ Rath Dr. Ritter von Scherzer das Wort, um für die freundliche Einladung zu danken und dem Gefühle der Freude darüber Ausdruck zu geben, daß auch ein gut Theil österreichischer Gewerbtreibender in der Ausstellung vertreten sei. Aber nicht allein in gewerblicher, sondern auch in politischer Beziehung sei in der Betheiligung Oester⸗ reich, Angarng an der Ausstellung ein bedeutsames Merkmal für die Annäherung beider Reiche zu erblicken. Die Gesammtzahl der Autsteller beträgt 322; die Ausstellung selbst ist in 7 Gruppen ge— theilt. Hervorragend betheiligt find namentlich die Städte Wien, Prag, Berlin, Nurnberg, Augsburg, Hamburg, Leipzig, Ruhla und die oberbayerischen Bildschnitzerorte Berchtesgaden und Partenkirchen. Nürnberg, 20. März. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held, Hopfen, Kommissionsgeschäft Das Hopfengeschäft dieser Woche war ein sehr ruhiges. Die Preise der Mittelqualitäten sind wieder etwas zurückgegangen; auch Primawaare hat einen kleinen Preikabschlag erfahren. Da der Kundschaftsbedarf belanglos ist, sehen sich die Eigner von Mittelsorten, welche durchaus verkaufen wollen, genöthigt, zum Exportpreis abzugeben. Von Seiten des Exports wird zum Preise von 60— 75 4 langsam gekauft. Der Umsatz dieser Woche beläuft sich auf ca. 400 Ballen, die Zufuhren erreichen diese Ziffer nicht. Die Stimmung ist matt. Bie Noti⸗ rungen lauten: Marktwaare gering 60-75 „, mittel 809 - 106 , prima 1109 120 M; Gebirgshopfen 120 130 606; Hallertauer ge⸗ ring 656-75 „M, mittel 80-120 M, prima 130-145 4M; Haller⸗ tauer Siegelgut (Wolnzach, Au) mittel 125 140 4, prima 140 160 „; Spalter Land, leichter: Lagen, 120 135 , schwere Lagen 140 160 . Spalter Stadt 190 - 200 ½ ; Aisch⸗ und Zennaründer gering 60-75 „M, mittel 809 105 , prima 115 - 150 ; Württemberger gering 60-75 M, mittel 80-105 S606, prima 120— 1309 6; Badischer gering 60 = 75 „, mittel 80- 105 M, prima 120-1301; Elsässer gering 60 —– 15 , mittel 80 105 , prima 120 - 130 M; Polnischer gering 60 75 S, mittel 80 105 MS, prima 125-135 ; Altmärker 60 - 70 M; Ober ⸗Oesterreicher 66 YO S6; Lothringer 60 - 0 1M; Belgischer 55 55, 7Jer 20 - 56 4; 7Jer 10-20 06 Triest, 23. März. (W. T. B.) Es bestätigt sich, daß die Dividende des österreichischen Lloyd pro 1879 50 Fl. be— trägt. Von dem Erträgnisse werden vorweg 200 000 Fl. zu Ab— schreibungen und 300 009 Fl. zur Dotirung des Reservefonds ver⸗ wendet; 400 900 Fl. werden auf neue Rechnung vorgetragen.

Verkehrs ⸗Anstalten.

New-⸗YPork, 22. März. (W. T. B.) Der Dampfer „Greece“ von der National ⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

New⸗JYork, 22. März. (W. T. B.) Ver Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 23. März 1880.

Das Karserliche Ober ⸗Seeamt verhandelte am 22. März über folgenden Fall: Die Bark, Wilhelm Schmidt von Rostock verließ am 3. März

2) dem Windkessel und 3) der Rohrleitung für die Luft und das Bier. (Folgt die Beschreibung dieser Apparate.)

Unter allen Umständen ist die Thatsache beachtenswerth, daß das Bier durch eine unzweckmäßige Behandlung der Bierprefsion in sei⸗ nem Werthe als Genuß und Nahrungsmittel beeinträchtigt werden kann. Wir sind aber der Ansicht, daß der Mißbrauch einer an sich zweckmäßigen Einrichtung nicht das gänzliche Verbot derfelben be— gründen kann, und zwar umsoweniger, als die Vortheile derselben bei einer sachverständigen Handhabung nicht allein den Wirthen, fon⸗ dern ganz besonders dem konsumirenden Publikum zu Gute kommen. So kann auch die Verunreinigung des Wind oder Luft kessels ganz sicher dadurch verhütet werden, daß zwischen Luftpumpe und Luftkessel ein kleiner Apparat eingeschaltet wird, der sämmt⸗— liches von der Pumpe fortgeführtes Schmieröl auffängt. Indem es sich am Boden desselben ansammelt, wird es hier von Zeit zu Zeit durch einen Hahn abgelassen. Es giebt einen patentirten Apparat dieser Art, welcher noch den großen Vortheil gewährt, daß im oberen Theile desselben ein mit Salycilsäurewatte angefüllter und mit einem Siebboden verfehener Raum angehracht ist, den die durch die Luftpumpe angezogene Luft passiren muß, ehe sie in den Luftkessel übertritt. Auf diese Weise wird eine vollständige Filtration der Luft erzielt und nur reine, von allen Dünsten freie Luft dem Windkessel zugeführt. Diese Anordnung erscheint um so nothwendiger, als unfer Referent sich durch eigenen Augenschein davon Überzeugt hat, daß nach einem Gehrauch von 8 bis 14 Tagen die betreffende Baumwolle eine schmutzige Farbe annimmt. Eine sorgfältige Erneuerung der Baumwolle ist daher nach 8 bis 14 Tagen absolut erforderlich, um die Reinerhaltung der Luft zu sichern. Die Leitungsröhren für die Luft können im Freien von Blei, im Keller dagegen wegen der bequemern Handhabung von Kautschuk sein. Dagegen dürfen die Leitungsroͤhren für dag Bier unter allen Umständen nur aus reinem Zinn bestehen. In Belgien sind ganz zuverlässige Erfahrungen darüber gemacht worden, daß durch Bierleitungen von Blei oder unreinem bleihaltigen Zinn das betreffende Bier bleihaltig werden kann. Die dadurch bei den Bierkonfumenten entstandenen Krankheitzerscheinnngen ge— hörten zu den Symptomen einer offenbaren Bleivergiftung. Nur ganz reines Zinn verleiht dem Bier weder Geruch, noch Geschmack. Auch Kautschuk ist für Bierleitung nicht geeignet, da die aus demselben angefertigten Röhren nicht selten Metallsaize ent⸗ halten und namentlich der Reinigung viel größere Schwierigkeiten entgegenstellen. Die Reinigung der Röhren ist ein höchst wichtiger Akt, dessen Wiederholung nach bestimmten Zeiträumen nicht füglich vorge⸗ schrieben werden kann. Hier spricht der Sinn für die Reinlichkeit und Ordnung ein entscheidendes Wort mit, denn ein sorgfältiger Wirth wird täglich die Bierleitung reinigen und nicht erst auf die Ansammlung von Unreinigkeiten warten. . Auch im Hinblick auf die Reinigung sind Zinnröhren unent— behrl ich, da sie dieselbe am leichtesten gestatten, vorausgesetzt, daß sie nicht zu enge sind. Der Durchmesser der Zinnröhren muß min destens 10— 13 mm betragen. . Die Reinigung kann I) mittelst reinen Wassers am leichtesten bewirkt werden, indem man die Wasserlei⸗

Schaum damit zu erzeugen. Diese widerlichen Einwirkungen auf das Bier können durch eine sachverständige Handhabung der Bierpressionen ganz vermieden wer⸗ den. Trotzdem zieht die Regierung zu Wiesbaden das Verbot der selben vor, weil außer der schwierigen Durchführung der Kontrole auch die Reinigung der Apparate technische Vorkenntnisse erfordere. Wir können dieselbe nur als eine höchst einfache, rein mechanische Prozedur bezeichnen, wozu nicht einmal eine besondere Geschicklichkeit erforderlich ist, da es sich hierbei nur um das Durchtreiben von Wasserdampf ober das Durchlaufenlassen von Sodalauge und reinem Wasser handelt. Die zeitweilige Kontrole Seitens der Polizeibehörde wird augreichen, um sanitäre Uebelstände sicher zu verhüten. sobald nur die oben gedachten Bedingungen bei der ursprünglichen Einrichtung der Anlage erfüllt und alle Apparate, welche diefen Bedingungen nicht entsprechen, in zweckentsprechender Weise verbeffert werden. Eine nach den in Rede stehenden Grundsätzen eingerichtete An⸗ lage befindet sich in stetiger Wirksamkeit, und es bedarf nur eines Blickeß auf den Indicator, um über den Stand des Luftdruckes unterrichtet zu bleiben, während der kontrolirende Polizeibeamte nur die in der Bierleitung eingeschaltete Glasröhre zu betrachten braucht, um sich von der stattgefundenen Reinigung des Apparates zu über- zeugen. Aus den erörterten Gründen können wir dem auf ein allge— meines Verbot der Bierpressionen gestellten Antrage nicht das Wort reden, müssen uns vielmehr für die Beibehaltung der Bierpressionen mit der Maßgabe augsprechen, daß in geeigneter Weise auf die oben angedeuteten Kontrolmaßregeln und Einrichtungen der Bierdruck= apparate hingewirkt werde. Berlin, den 14. Januar 1880. Königliche Wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen. (Unterschriften.)

Verein für Geschichte der Mark Brandenburg. Sitzung vom 19. März 1880. Hr. Br. Isaacfohn sprach über Stände und Fürstenthum in der Kurmark Brandenburg. Die Entwicklung der Märkischen Stände läßt drei verschiedene Epochen erkennen. Die erste beginnt mit dem korporativen Hervortreten von Ritterschaft und Städten der Altmark in der zwelten Hälfte des 12. Jahrhunderts und dauert bis zum Regieruͤnggantritt Joachims II. Die zweite Epoche umfaßt das Jahrhundert von 16540 bis 16409. Die dritte endlich beginnt mit dem Regierungtz⸗ antritt des Großen Kurfürsten und reicht bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts hinein. Die erste Epoche bezeichnet den aufsteigenden Entwicklungsgang ständischer Macht und ständischen . dem indeß, nachdem er um die Mitte des 14. Jahrhun— derts einen höchsten Punkt erreicht hat, durch die drei ersten Fürsten aus dem Geschlecht der Hohenzollern während des 15. Jahrhunderts eine Schranke gesetzt wird. Was die Stände um das Jahr 15600 an politischen Rechten erreicht haben, läßt sich nach modernem Augdruck als das Recht der Legislative und der Jurisdiktion bezeichnen; von dem dritten großen Gebiet stagtlicher Thätigkeit, der Exekutive, be⸗ la sie zwar als autonome Obrigkeiten im Bereich ihres Grund besitzes, einen nicht unwesentlichen Theil, die Iffentliche Ver⸗ waltung indeß war den Fürsten theils verblieben, theils

ufmann Adolf Wilhelm Martin Wy—

. . y Oktober 18652 zu Kribhe geboren, zuletzt in Danzig wohnhast, 2) der Carl Christian astram, am J. Dezember 1855 zu Holdseelen ge⸗ hren, letzter deutsche Wohnort unbekannt, 3) der Zimmermann Wilhelm Hermann Kälke, am ]9. Jovember 1856 zu Bendwisch geboren, letzter Wohn⸗

ort Bendwisch, 4) der Carl Julius Max Ehrhart, 7406

F. Auzust 1856 zu Havelherg geboren, letzter Weh not . 5) der Carl Hermann Otto Jenkel, am 3. April 1866 zu Perleberg geboren, letzter Wohnort unbekannt, 6) der Richard Heini Gustar Garz, am 7. Dezember 1857 zu Verbitz geboren, letzter Wohnort wahrscheinlich Havelberg, ) der Hermann August. Wilhelm Baalcke, am 18. August 138658 zu Bernheide geboren, letzter Wohnort Lanz, 8) der Joachim Friedrich Wilhelm Buchholz, am 19. Dezember 1858 zu Dall min geboren; auch letzter Wohnort, Q der Friedrich Wilhelm dadvig Sthröder, am 3. November 18358 zu Klein derxin

eboren, letzter Wohnort Voigtsbrügge, 109) der Jo 6 Friedrich Christian Jaap, am 25. Januar i855 zu Müggerkuhl geboren, letzter Wohnorn Güh⸗ sitz, 1) der Johann Christian Sell, am 20. De⸗ zember i8ß8 zu Nehelin geboren, letzter Wohnort Dallmin, I2) der Friedrich Wilhelm Carl Hahn, am 8. Februar 18658 zu Perleberg geboren, letzter Wohnort Perleberg, 153) der Franz Ferdinand Wil Delm Bräutigam, am 1. Februar 1858 zu Putlit geboren, letzter Wohnort Putlitz, 14) der Albert Friedrich Christian Busse, am 28. März 1858 zu Putlitz geboren, letzter Wohnort Putlitz, 15) der Friedrich Wilhelm Kücer, am 31. Juli 1858 zu Vehlgast gebaren, letzter Wohnort Vehlgast, 16) der Ludwig Heinrich Carl Ihlenfeldt, am 3. März 1858 zu Warnow geboren, letzter Wohnort Warnow, 17 der Ludwig Emil Maximilian Pagumbke, am 3. März 1858 zu Warnow geboren, letzter Wohn. ort Warnow, 18) der Ferdinand Georg Joachim Lamprecht, am 18. Januar 1858 zu Klein Wooß geboren, letzter Wohnort Klein Wooß werden beschuldigt, —. als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem , . Alter . n . des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, gehen . 5. 140 Abf. 1 Nr. 1 Str. G. B. Dieselben werden zu einem neuen Termin auf den 13. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die J. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin zur Haurtverhandlung geladen mit dem Bemerken, daß der auf den 13. Februar 1880, Vor⸗ mittags 97 Uhr, anberaumte Termin aufgehoben ist.

zu Berent auf

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankenhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Bleich⸗ rodt hier, l ; Weife, früher in Frankenhausen, jetzt in unbekann⸗ di . aus , . mit ihm ahgeschlo enen A Darlehnsgeschäften und mehreren für ihn aus Bürg⸗ fe schaften geleisteten Zahlungen, sowie aus einem mit demselben über die ihm am Nachlasse seines Vaters zustehenden Erbansprüche abgeschlossenen Cession⸗ vertrage, mit dem

der Klage ab zu verurtheilen und nach 5. 231 der C.

den 8. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Berent, den 18. Februar 1880. 2WBodsak. ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtgerichts.

Oeffentliche Zustellung. ö.

Der Buttermeister Ferdinand Steinbeiß zu

klagt gegen den Bäckermeister Andreas

Antrage, ö. i, . Zah⸗

von 24 681 S 84 3 nehst 59/0 Zinfen: von 6 3 vom 1. Mai 1873 ab, von 600 M vom 1. April 1874 ab und von 20 406 6 von Erhebung

D. durch Urtheil festzustellen, daß die von dem Den u , Cefsionsurkunde vom 26. Mai d L373 echt sei und danach der dem Schuldner von 9 seinem Vater zugefallene, ihm von seinem Bruder, dem Oekonomen Hermann Weise zu Schillingstedt, auszuzahlende Erbtheil von 9000 ½ nebst ginsen ihm, dem Kläger, zustehe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Rudol ö. den 12. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Rudolstadt, den 209. März 1880.

Wudrany, Gerichte schreiber des Landgerichts.

las Aufgebhot.

Der frühere Grundbesitzer Martin Zentarra aus . hat das Aufgebot der verloren ge⸗ gangenen Dokumente über die auf dem Grund ˖ stücke Strzelniken Nr. 3, Abtheilung III. Nr, . für die Geschwister Martin, Regine, Catharina, Elisabeth und Julianne Froelian eingetragenen und bezahlten Post von 128 Thlr. 74 Gr, 5 Pf. beantragt. Der Inhaber 2 Urkunde wird aufgefordert,

ätestens in dem au 4 22. September 1880, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Au'—

j

Stöcken, Kartenblatt 1, Parzelle 12, 83 a 49 qm groß

von der „das Moor“ gegannten W id. oben bestehenden Theil, laufende Nr. 2 der Grundstenermutterrolle für Stöcken. Kartenblatt 1, Parzelle 13, 1 ba 85 a 65 4m großz

und 4 der Grundsteuermutterrolle für Stöcken, 442 635 am groß, Kartenblatt 1, Parzellen 50 und 51;

rolle für Stöcken, Kartenblatt 1 und 2, Parzellen 24 bis 28, 13 ha 16 a 78 dm groß;

töcken die Koppel, genannt am r . Weide und Holz beftehend, laufende Num⸗ mern 22, 23 und 24 der Grundstenermutterrolle für Stöcken, Kartenblatt 1 Parzellen 73, 74 und 6, 185 ha 48 a 30 am groß;

Kartenblatt 1, Parzelle 212, 1 ha 45 a 66 di groß.

werden AÄlle, welche an den unter 1 bis 6 vorher aufgeführten verkauften Grundstücken Eigenthumg-,

Näher⸗, mmi) * ö. andere dingliche Rechte, insbesondere auch Ser

vituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf

Termine so gewiß anzumelden . Meldenden im Verhaͤltnisse zu den neuen Etwerbern dung sind folgende Hypothetgläubiger: 820 Thaler Gold,

Elise, geb. Lente, in Uelzen mit

63 . . ö e bhõ irich Oel brich in Stöcken 2) an den Halbhöfner Heinrich .

z) an den Köthner Friedrich Bockelmann in . die Koppel, genannt „der grüne Win kel“, eils Wiese, theils Weide, laufende Nummern 3

4 an den Vollhöfner Heinrich Hinrichs in Stöcken ,,, genannt „das Riestedter Feld“, aus ckerland, Wiese, Weide und Holz bestehend, lau⸗ nde Rummern 17 bis 21 der Grundsteuermutter⸗

n Vollhöfner Johann Jürgen Held in . 9 Querwege !), aus

6) an den Oeconomen Albert Meyer in Riestedt ie Wiesenkoppel, im Moore“ genannt, laufende lummer 16 der Grundsteuermutterrolle für Stöcken,

Auf Antrag des genannten Verkäufers Becker

lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand

)

ener Grundstücke das Recht verloren geht. ; Ausgenommen von der Verpflichtung zur Anmel⸗

a. die Landeskreditanstalt in Hannover b. der Rentier Ernst Greyer, c. der Particulier (Oekonom,

700 6.

folger, in Uelzen mit 480 6,

mit

jetzt dessen Wittwe 2600 Thaler Ert. ; früher Mühlen ˖ besitzer) Aug. Voigts in Oitzfelde mit 12 000 M, 6750 S, 53525 M6, ö . d. der Partieulier 966 , . Heinr. dohlbrandt in U lzen mit 800 „, ; . ant er Bernhard Krause in Uelzen mit 2000 4, .

ö f. . Firma Gerh. Becker, Adolf Becker Nach⸗

biau, den 13. März 1880. . Königliches Amtegericht. III.

. Aufgehot. ö Der Inhaber des zu Verlust gegangenen, Spar kassenbuches der Sparkasse Cham 4 1564 Fl. 25 Tr. 264 72 3 Einlage vom 12. April 18! ub Nr. VII. 257, Iautend auf die Curatel über Alois und Anna Rast, Schuhmacherskinder von Cham, wird hiermit aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ tmine . Miittwoch, den 13. Oktober 1880, Bormittagsz h ö. . Sitzungssaale bei dem unterfertigten Gericht an . . und das Spar kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er⸗ klärt würde. Cham, den 16. März 1880. ; Koniglichet Amtsgericht. (L. S.) Böhm, Amtsrichter. Für den Gleichlaut mit der Urschrift: Cham, den 17 März 1839. Der Kgl. Gerichtsschreiber: Hinterwim mer.

csu, Nachlaß⸗Proklam.

Am 23. Januar d. Is. ist hierselbst gestorben die rn ö. vorm. Gutsbesitzets Ehler Martens, Caroline Wilhelmine, geb. Stuhr, verwittwet gewesene Focke, mit Hinte rlassung eines Testa⸗ ments, in welchem die Kinder ihres verstorb nen Ehemannes, Marcus Martens in Hohen⸗ westedt und Ehefrau Anna Elsabe Marie Theophile, geb. Martens, event. deren Leibes⸗ erben, zu Erben eingesetzt sind. Die Erben, und zwar für die verstorhene Ehe⸗ frau Theophile deren Kinder, vertreten durch ihren Vater, den Pächter Julius The ophile zu Therestenhof, haben den Nachlaß nur bedingt ange treten und die Eclaffung eines Proklams zur Er⸗ mittelung des Nachlaßbestandes beantragt. Demgemäß werden alle Diejenigen, welche An⸗ sprüche und Forderungen an den Nachlaß der Wwe. Martens, geb. Stuhr, zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung des Verlustes bis zu dem Aufgebotstermin, clcher auf ö Mittwoch, den 8. Juni d. Is., Bormittags 10 Uhr, auf dem Amtsgerichte festgesetzt wird, hierselbst an⸗ umelden. Flensburg, den 18. Februar 1380, Königl. Amtsg richt, 2. Abth. Brinkmann.

ad a-= f wegen der angegebenen Forderungen und deren bedungenen Zinsen.

Uelzen, den 17. März 1880. UIölol Bekanntmachung. . Königliches mtsgericht. III. Das Aufgebot des angeblich verlorenen Instru Harriehausen. 2. Januar 1431 ter ble umfolgt Wer.

ments vom 20. Maͤrz 3651 Ladung.

ü ? ĩ 5 hei III. Nr. 6 fügung vom 20. März 1861, Abtheilung Mr.

1) Der Musikns August Burkasch aus Wolden⸗ auf Rr. 38 des Grundbuchs von Ober⸗ Altlomnitz, berg Kreis Friedeberg, 2tz Jahre alt, 2) der Mu⸗

Kreis Habelschwerdt, für die Theela Jabfr aus situs August Gumz aus Pellnow in Pommern, Neuhain eingetragenen 20 Thaler Erbtheil nebst deren Aufenthalt i ist, und welchen zur 5 P

; . ; .

rozent Zinsen, ist von dem Besitzer des Grnn .

Last gelegt wird, am 9. April 1539 ohne Begrün stücks, Schneidermeister Anten Gottschlich aus Alt dung einer gewerblichen Niederlassung und ohne

Lomnitz, zum Zwecke der Eböschung beantragt. vorgängige Bestellung zu Jankendorf, Kreis Kolmar Alle ö welche an diese Post und das in Posen, also außerhalb ihrer Wohnorte, gemein⸗

darüber ausgestellte Instrument als Eigenthümer,

l i Briefßinhaber Anspruch

3 ; 8 8 Vollmer, Musik gegen Cessionarien, Pfand gder Brieflin ; nc

en n . . . erforderlichen zu machen haben, in f. k ihre An Legitimationtz· und Gewerbeschein gelöst zu haben; sprüche bit zu i ö . 4

in en nee,, . . . ö vor . Gericht anberaumten Ter ·

en r n n, n, f eff auf mine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit diesen

den 11. Wai 880, Vormittags 9) Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst zur

Ansprüchen ausgeschlossen, das Instrument für kraft · Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschul⸗

sos erklärt und die Post selbst auf Antrag des Grundeigenthümers im Grundbuche gelöscht werden digtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge⸗ schritten werden.

wird. Kolmar in Posen, den 28. Februar 1880.

Bel unentschuldigtem Auebleiben in dem neuen Termin werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von der Königlichen Re⸗ gierung zu Potsdam über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgesiell ten Erklärun⸗ gen verurtheilt werden. Nen⸗Ruppin, den 4. Fe bruar 18565. Königliche Staatsanwaltschaft.

pon ihnen revindicirt worden. Die Finanzlage des Kur— fürsten Joachim II. änderte das bisherige Verhältniß gründ⸗ lichst zu Gunsten der Stände, Prälaten, Herren, Ritterschaft und Städte und zum Nachtheile des Landesherrn. Mit der Uebernahme der landesherrlichen Schuld erhielten die Stände die unbeschränkteste Steuerverwaltung, und da dieser Punkt mit den wesentlichen Theilen der gesammten Exekutive in Zusammenhang stand, einen mehr oder minder großen Antheil an' der Exekutive überhaupt. Erst die bewegten Zeiten des 17. Jahrhunderts brachten hierin eine Aenderung hervor.

otstermine, feine Rechte anzumelden und die 1 vorzulegen widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Arys, den 18. Januar 18809. Königliches Amtsgericht.

i266! Oeffentliche Vorladung. Nr. 3406. , 5 Rapp, geboren am 10. 867 erg, ; ire, d e r g, g vten 3. Jänner 1857 zu

ischbach, vermögenslos, ö din 2 . geb. 18. April 1857 zu Klengen,

im Besitze von 329 ½ 22 8 anerfalltnen Ver⸗

e , * nenn Bilian, geb. 18. Dezember 1857 zu geb. 16. Dezember

Schabenhausen, vermögen los,

5) ö 3 .

5 abenhausen, vermög ö . ö w geb. 25. September 1867 zu Schabenhansen,

tung mittels eines Gummischlauches mit den Bierhähnen am Buffet verbindet. Durch den Wasserdruck wird der den Rötzren etwa ap— haftende Bierschleim mit fortgerissen; 2) kann man mittels eines kleinen Dampfapparats. Wasserdampf entwickeln, wodurch der an⸗ haftende Bierschleim sehr sicher gelöst wird, wenn man ebenfalls die Bierhähne mittels eines Schlauches mit dem Dampfapparat in Ver⸗ bindung setzt und schließlich noch einen Wasserstrahl durchlaufen läßt; 3) kommt am haäͤufigsten eine schwache Sodalauge zur Ver wendung, die am schnellsten die schleimigen Unreinigkeiten beseitigt. Auch hier ist ein Nachspülen mittels eines Wasserstrahls erforderlich. Bei der Rohrleitung kann noch der Uebelstand eintreten, daß beim Stillstehen des Apparates während längerer oder kürzerer Zeit der Druck im Windkessel und Faß aus manchen zufälligen Ursachen nicht nur nachläßt, sondern daß sogar ein Gegendruck entsteht, der das Bier in die Rohrleitung und in den Windkessel, bisweilen sogar bis in den Druckapparat zurücksteigen läßt. Diesem Uebelstande kann mit Sicherheit dadurch abgeholfen werden, daß man in einem Stutzen des Spundaufsatzes ein Ventil anbringt, welches nur das Eintreten der Luft in das Faß, aber nicht das Zurücktreten des Biers in den Luftkeffel gestakter. ö H i. 6 der . 6 5 hetst ? *in en es wuldigt: as bis auf den Boden des Bierfasses reichende und das Bier in die 11. Mai 1880, Vormittags ? r, werden digt: . Rohrleitung überführende Rohr. BVasselbe muß von verzinntem 9. ,, des Königlichen Landgerichts als Wehrpflichtige in der , . Messing sein und bei der jedesmaligen Reinigung des Apparates zu Posen zur Hauptverhandlung geladen. Bei tritt in den Dienst des stehen rf ebe iz as herausgenommen und ausgewaschen werden. unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf der Flotte zu entziehen, 43 , .

Von den meisten Polizeibehörden im Regierungsbezirk Wiesbaden Redacteur: J. V.: Riedel. Grund der nach 5. 472 der Strasprozeßordnung von Bundesgebiet . zu be n, fich außer ist die Schierigkeit der Kontrole ganz besonders hervorgehoben und der Königlichen Regierung zu Posen Über die der reichtem militärpflichtigen en, 1. vorzugt weise aus diesem Grunde das gänzliche Verbot der Bier⸗ Verlaa der Expedition (Kessel). Druckt W. Elgner. Äntlage zu Grunde liegenden . ausgestellten halb des Bun desgebiets 13 ;

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

1879 bei ruhigem Wetter mit einer zum großen Theil aus Marmor- blöcken bestehenden Ladung den Hafen von Livorno, um nach Ant— werpen ju gehen. Nachdem in der Nacht vom 4. auf den 5. März eine in Folge des auffrischenden Windes eingetretene kurze, hohe See von allen Seiten auf das Schiff eingewirkt hatte, zeigten sich am folgenden Morgen 26 bis 27 Zoll Wasser im Raum. Gegen Mittag befand * die Bark etwa in der Mitte zwischen * und dem italienischen Fest⸗ lande. Dg es nicht gelang, das Schiff lens zu pumpen, . der . desselben, Schiffer Koop, Toulon oder Marseille als Noth⸗

afen anzulaufen, und änderte demgemäß den Kurs nach N. W. In der folgenden Nacht nahm das Wasser im Raum stetig zu und stieg auf 4 Fuß. Da das Schiff nur wenig Fahrt machte und die Kräfte der unausgesetzt an den Pumpen beschäftigten Mannschaft mehr und mehr schwanden, faßte der Schiffer am Mittag des 6. März den Entschluß, das Schiff auf den Strand zu setzen und hielt mit nördlichem Kurs auf die Küste des Festlandes zu. Etwa um 5 Uhr stieß die Bark zwischen Mentone und Monaco auf den Grund. Die Mannschaft rettete sich an den Strand. Das Wrack wurde verkauft. Etwa eine halbe Stunde vor der Strandung kam ein Lootsenboot in die Nähe der Bark und bot derselben Hülfe an; der Schiffer Koop lehnte dieses Anerbieten aber ab, angeblich aus dem Grunde, weil er das Lootsenboot als solches nicht er— kannte, sondern die Mannschaft desselben für Fischer hielt.

Dag Seeamt in Rostock hat diesen Seeunfall untersucht und seinen Spruch dahin abgegeben, daß die Maßregel, das Schiff zwischen Mentone und Monaco auf den Strand zu setzen, eine völlig verfehlte gewesen und daß dem Schiffer Koop die Befugniß zur Aus übung des Schiffergewerbes zu entziehen sei. Gegen diesen Spruch haben sowohl der Reichs kemmissar als auch der Schiffer Koop Be⸗ chwerde ringelegt. Der Antrag des Ersteren geht dahin, dem Schiffer auch die Befugniß zur Ausübung des Steuermanntzgewerbes

Ladung. 1) Der Schneider Naphael Simon, am 28. wi 1854 zu Neustadt bei Pinne geb., mo⸗ saisch, leßter Aufenthalt Neustadt bei Pinne, ?) der Fleischergeselle Johann Lutkowski, am 21. Februar 5653 zu Reustadt bei Pinne geb., katholisch. letzter Aufenthalt Neustadt bei, Pinne, werden be⸗ schuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnitz das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietz aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G.⸗B. Dieselben werden

Die Feier der Legung des Grundsteins zu dem ersten Gebäude der Alter · Versorgungs · Anstalt Kaiser Wilhelm und Augusta⸗ Stiftung“ fand gestern Mittags 12 Uhr in der Schulstraße Nr. 101 statt.

Im Residenz⸗Theater beginnt am Sonnabend, den 27. März, die K. K. Hofschauspielerin Fr. Auguste Wilbraudt. Baudius ihr Gastspiel in dem dreiaktigen Schauspiel ihres Gatten: „Tochter he Fabricius“, zu dem schon jetzt täglich Proben stattgefunden aben.

Berlin: gez. Zweigel.

den 7. März 1880. ö , vilkammer. ö 1 Str. G. B. . Dommer, 9. pressionen befürwortet worden. Erklärung verurtheilt werden. Posen, den 1. März gehen gegen §. 140 Abs. 1 r. Gerit schrelber ' rf en gun uerlchtz. Die Anforderungen, welche an eine polizeiliche Kontrole gestellt * . e ,. . werden, gehen zuweilen zu weit. , e , e . .