1880 / 74 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

. n Folge der gesetzlich vorgeschriebenen Abrundung (Ar⸗ tikel II. des Gesetzes vom 12. März 1877 Gesetzsamml. S. 19) sind für das Jahr vom 1. April 1880/81, wie oben bestimmt worden, 2 M 88 3 auf je 3M der veranlagten Jahressteuer zu entrichten, und ist die Ausgleichung des Mehrbetrages, welcher sich auf 13 395 M berechnet, dem nächsten Jahre vor⸗

zubehalten. Berlin, den 25. März 1880. Der Finanz⸗Minister. Bitter.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der praktische Arzt Dr. med. Hesse, zur Zeit in Göt⸗

tingen, ist unter Anweisung des Wohnsitzes in Lüneburg zum Kreis- Wundarzt des Kreises Lüneburg ernannt worden.

Die Berufung des ordentlichen Lehrers an der Realschule zu Neumünster, Br. Hermann Frerichs, als Oberlehrer an das Gymnasium zu Greifenberg i / Pommern ist geneh⸗ migt worden. Der Ingenieur Gerhard Oldenburger zu Bochum ist zum Gewerbeschullehrer ernannt und an der Gewerbe schule zu Bochum angestellt worden.

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung.

Die Königliche Kunstschule wird am 1. April nach dem neuen Gebäude, Klosterstraße Nr. 76, verlegt. er Unterricht des Sommersemesters beginnt am 8. April; die Anmeldungen finden in dem bisherigen Büreau, Un werfitats straße Nr. 6, 3 Treppen hoch, vom 1. April ab, Vormittags von 8 bis 10 Uhr, statt.

Berlin, den 25. März 1880.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Sektion für die bildenden Künste.

Hitzig.

Ju stiz⸗Ministeri um.

Der Senats⸗Präsident bei dem Kammergericht, Geheime DOber⸗Justiz⸗Rath Hahn, der Amtsrichter hr ej in Barmen, und der Rechtsanwalt und Notar Br. Günther in Münden sind gestorben.

Die nachgesuchte Dienstentlassung ist ertheilt: dem Amts⸗ erichts-Rath Merz in Hanau und dem Amtsgerichts⸗Rath ode in Cassel mit Pension, dem Amtsrichter Homann in Schloppe behufs Uebertritts zur landwirthschaftlichen Verwal⸗ tung, dem Amtsrichter Ackermann in Saarbrücken behufs Uebertritts zur allgemeinen Staatsverwaltung, und dem Amts⸗ richter Thewalt in Treptow a. Tollense behufs Uebertritts zur Militärverwaltung.

Allgemeine Verfügung vom 29. März 1889, betref⸗ fend die Vorbereitung zum höheren Justizdienste. Auf Grund des §. 14 des Gesetzes vom 6. Mai 1869 . ir istischen Prusungen und die Borbereitung zum höheren Justizdienst, sowie des 3. 1 des Aus führungsgesetzes vom 24. April 1858 zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetze er e m slati an gr August 1879 Just.Minist.⸗

ll. S. durch folgende Bestimmungen hiermit er⸗ gänzt und abgeändert: ) .

1

Der im 5§. 20 für die Beschäftigung der Referen dare bei einem Landgericht einschließlich der Staatsanwaltschaft be⸗ stimmte . von mindestens anderthalb Jahren wird auf den Zeitraum von mindestens fünfzehn Monaten ver⸗ kürzt. Die Beschäftigung bei der Staattanwaltschaft muß mindestens eine Dauer von sechs Monaten umfassen. Ob und in wieweit während eines Theiles dieser Zeit eine gleich— zeitige Beschäftigung bei dem Landgericht stattfinden kann, bleiht dem gemeinschaftlichen Ermessen des Präsidenten des Landgerichts und des Ersten Staatsanwalts vorbehalten.

II.

Während eines Zeitraums von mindestens sechs a ö. der Referendar bei einem bor e erh. . uf, die Beschäftigung beim Ober -Landesgericht finden

die Vorschriften in 5. 17 Absatz 3 und 8. 21 d ĩ entsprechende Anwendung. ö. ; .

III.

.Die Referendare sind sowohl während des Vorbereit ö dienstes bei dem Landgericht als bei dem r , n mn, einem oder mehreren Richtern zu überweisen, welche die Aus⸗ , , . Dienste, insbesondere auch bei h eitung der ihne ü din ö. ,. ö . . zu übertragenden Ge ̃ Der Ausbildung der Referendare in schriftlichen Arbei ist die möglichste Sorgfalt zuzuwenden. ch . tet; sind bei der verminderten Bedeutung der Schriftlichkeit im Prozesse die anderen bei den Gerichten und die bei ben Staats⸗ anwaltschaften vorkommenden Geschäfte zur Schulung der Referendare in schriftlichen Ausarbeitungen mehr als bisher geschehen nutzbar zu machen. Auch sind die Referendare in n nn, ,. zur ö der Verrich⸗ reibers in den 6 ĩ e lungen heranzuziehen. ö

n,.

Der Referendar hat sechs der von ihm während des Vor⸗ bereitungsdienstes beim Landgericht, bh der , schaft oder beim Ober⸗Landesgericht angefertigten schriftlichen

Arbeiten auszuwählen und zu den Dienstakten einzureichen. Gehören die Urschriften dieser Arbeiten zu den Akten

des Gerichts, so sind dieselben in Abschrift einzureichen.

Der Arbeit ist eine Aeußerung des betreffenden Gerichts⸗ mitgliedes oder Staatsanwalts über die praktische Verwend⸗ . 53 ken ha f insbesondere zu bemerken, ob n Verhältni ichti i . ; sse richtig und vollständig ange⸗ In der Auswahl der einzureichenden Arbeiten sind di Referendare nicht auf Referate und Gutachten oder ö 6

dienstes betrauten Personen den Referendaren über die

bilden. Berlin, den 20. Der

1880. ustiz⸗Minister. Friedberg.

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Der Oberförster Ohrt zu Süderholz bei Sonderburg ist auf die, durch den Tod des Oberförsters Rickers erledigte Oberförsterstelle zu Rendsburg im Regierungsbezirk Schleswig versetzt worden.

Der Qberförster⸗Kandidat Ey ser ist zum Oberförster er⸗ nannt, und ihm die durch Versetzung des OAberförsters Vogdt erledigte Oberförsterstelle Friedrichsfelde im Regierungs⸗ bezirk Königsberg übertragen worden.

Der Qberförster-Kandidat Cusig ist zum Oberförster er⸗ nannt, und ihm die OAberförsterstelle Sonderburg mit dem Amtssitze zu Süderholz im Regierungsbezirk Schleswig über⸗ tragen worden.

Mi nisterium der öffentlichen Arbeiten.

.Bei der am 1. April d. J. in Wirksamkeit tretenden y Direktion der Rheinischen Eisenbahn zu Cöln sind der Cche 4 zum ehen; . der Geheime Regierungs⸗Ra ennen, bisher Spezial⸗ direktor der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft; / ö. 2 zu Mitgliedern: der Geheime Regierungs-⸗Rath Lohse, hisher Mitglied der Königlichen Direktion der Cöln⸗Mindener Cisenbahn, die bisherigen stellvertretenden Spezialdirektoren der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft Thielen, Biecker, Mathaus und Thom é, aonid z rea n , , . . Vorsitzender der enbahn⸗Komnission für die hi Eisenbahn zu Stettin. JJ Dem Geheimen Regierungs⸗Rath Lohse und dem bis⸗ herigen stell vertretenden . Thielen sind gleich⸗ ö Funktionen eines Abtheilungs⸗Dirigenten übertragen 3) Mit der Wahrnehmung der Funktionen eines Direktions— der Ober 2 h betraut: ! er⸗Ingenieur der einischen Eisenbahn⸗ fan . heinisch isenbahn⸗Gesell er Ober⸗-Maschinenmeister der Gesellschaft Nehl und d Ober⸗Betriebsinspektor der Gesellschaft . 9

Bekanntmachung

auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1818.

Auf, Grund der 59. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Ser er r ned, 21. Oktober 18.8 wird die in Chicago bei Charles Ahrens herausgekommen nicht periodische Druckschrift: Die Agitation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins und das Versprechen des Königs von Preußen. Eine Rede, gehalten am Stiftungsfeste des Allgemeinen Deutschen Arbeiter Vereins zu Ronsdorf am 22. Mai 1864 von Ferdinand Lassalle.“ , unterzeichneten Landes⸗Polizeibehörde hierdurch ver— Breslau, den 24. März 1889, Königliche dn rn, ung des Innern. ack.

Bekanntmachungen. 1. Das bevorstehende Studien⸗Semester unserer Universität nimmt

mit dem seinen gesetzlichen Anf . i h

lichen Anfang. Indem wir dies hierdurch zur emei⸗ nen , hringen, machen wir Diejenigen, a. . haben, die hiesige Universität zu besuchen, darauf aufmerkfam, daß sie sich pünktlich mit dem Beginne des Semesters hier einzufinden haben um sich dadurch vor den Nachtheilen zu bewahren, welche ihnen durch das Versäumen des Anfangs der Vorlesungen unausbleiblich erwachsen müssen. Zugleich ersuchen wir hiermit die Eltern und Vormünder der Studirenden, auch ihrerseits zur Beobachtung dieses wichtigen Punktes der akademischen Disziplin möglichst mitzuwirken. In ÄUn— sehung derjenigen Studirenden, welche auf Grund vorschriftsmäßiger Dürftigkeits⸗Atteste die Wohlthat der Stundung des Honorars für die Vorlesungen in Anspruch zu nehmen beabsichtigen, oder um ein akademisches Stipendium sich bewerben wollen, bemerken wir, daß nach neueren gesetzlichen Vorschriften derartige Gesuche bei Vermel⸗ dung der Nichtberücksichtigung, und zwar die Stundungsgesuche innerhalb der ersten Woche, und die Gesuche um Verleihung eines Sti— pendiums innerhalb der ersten vierzehn Tage nach dem gesetz⸗ lichen Anfange des Semesters von den Petenten in Person einge— reicht werden müssen, und daß von denjenigen Studirenden, welchen die Wohlthat der Stundung bereits zuerkannt worden ist, unter dem Prätudiz des Verlustes ihrer Berechtigung von dem erhaltenen e rm, ig, 2. ö. . oche nach dem gesetz⸗

nfange de emester q

ö sters bei der Quästur Gebrauch gemacht Bonn, den 19. März 1880.

Rektor und Senat der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelme—⸗ Universität.

6.

Die Immatrikulation für das bevorstehende Studien

findet vom 12. April an bis . J. Mai inel. statt. 33. Herr nach den bestehenden Vorschriften nur diejenigen Studirenden noch im matrikulirt werden, welche die Verzögerung ihrer Anmeldung durch Nachweisung gültiger Verhinderungsgruͤnde zu entschuldigen vermögen. Behufs der Immatrikulation haben: 1) diejenigen Studirenden welche die Universitätsstudien beginnen, insofern sie Infänder sind, ein vorschriftsmäßiges Schulzeugniß und, falls sie Ausländer find, einen Paß oder sonstige ausreichende Legitimationspapiere, 2) die⸗ jenigen, welche von anderen Untversitäten kommen, außer den vor—

kenntnisse in Rechtsstreitigkeiten beschränkt.

Aus den eingereichten Arbeiten und den allgemeinen . welche die mit der Leitung des . e⸗

schäftigung in den einzelnen Zweigen des Vorbereitungsdienstes ausstellen, ist ein besonderes Anlageheft der Dienstakten zu

dit sous ce rapport. Sainte garde!

von jeder früher besuchten Universität vorzulegen. Diejenigen . länder, welche keine Maturität sprüfung bestanden, , Universität auch nur die Absicht haben, sich eine allgemeine Bildung für die höheren Lebenskreise oder eine besondere Bildung für ein ge— wisses Berufsfach zu geben, ohne daß sie sich für den eigentlichen gelehrten Staats. oder Kirchendienst bestimmen, können auf Grund r §. . der . . . . . . vorgãngiger

en hierzu Seitens de niglichen Universitäts⸗Kuratori ; theilter Erlaubniß immatrikulirt werden. ñ .

Bonn, den 19. März 1880. Die Im matrikulations⸗Kommission.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 1 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Per sonalver änderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzun Im aktiven Heere. Berlin, 18. März. . Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 83, in das Inf. Regt Nr. 81 versetzt Au gustin, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 83, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. Knoblauch, Sec. Lt. von demseiben Regt., zum Pr. Lt., Weste, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 81, zum überzähl. Hauptm., befördert. 21. März. Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin Hoheit, Rittm. und Escadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 3, unter Stellung à la suite des Regts. zur Dienst⸗ leistung bei dem Gen. Komm. des III. Armeecorps kommandirt. von der Schulenburg, Rittm. vom Hus. Regt. Nr. 3, zum Ekeadr. Chef ernannt, v. Wedell, Pr. Lt. von dems. Regt, zum überzähl. Rittm.,, Frhr. v. Gaffr on, Ser. Lt., von demf. Regt. zum Pr. Lt, befördert., von der Mülbe, Oberst Lt. und Commãn⸗ deur des Jäger⸗Batg. Nr. 11, unter Stellung à la suits dieses Bats. zu dem Herzogl. Braunschweig. Kontingent, behufs Uebernahme des Kommandog des Inf. Regts. Nr. 92 kommandirt. Arndt, Major vom Inf. Regt. Nr. 17 zum Commandeur des Jäger -⸗Bats. Nr. 11 ernannt. Caspar, Major vom Inf. Regt. Nr. 118, als Bats. Commandeur in das Inf. Regt. Nr. 17 versetzt. Kritz ler, Major vom Inf. Regt. Nr. 118, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernanmi. Kroll, Hauptmann, bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 118, zum überzähl. Major, Frisch, Pr. Lt. von dems. Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef, Keppler, Sec. Lt. vom dems. Regt. zum Pr. Lt. befördert. v. Graevemeyer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 15, unter Belassung in seinem Kommando bei der Kriegsschule in Engers, zum Inf. Regt. Nr. 118 versetzt. .

Abschiedsbewilligun gen. Im aktiven Heere. Berlin 18. März. Zirzow, Major a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im damal. Festungs⸗Art. Regt. Nr. 6, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. des gedachten Regts., zur Dip. gestellt.

Aichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 27. März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag 96 Militär⸗ kabinets entgegen und empfingen den Oberst-Lieutenant und

lügel⸗ Adjutanten ü ĩ ĩ 2 j von Bülow, kommandirt zur Botschaft in

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen am Grü Donnerstag im Kreise der Königlichen ef f das e . Abendmahl in der Kapelle des Kronprinzlichen Palais, wohnten

am Abend der liturgischen Andacht im D Gottesdienste daselbst bei. ö om und gestern dem

Gestern Abend erschienen Beide Kaiserliche Majestäte i . ,,, . n. in 1 in rn mt

ium „Der Tod Jesu“ . ö Jesu“ von Graun zur Auf

Nachdem wir bereits am 23. d. Mts. den

Toast es abdrucken konnten, mit welchem Se. mer, Tit . Kaiser Alexander bei dem Galadiner am 22. die Gesundheit Sr. Majestät des Kaisers und Königs ausgebracht hat sind wir heute auf Allerhöchsten Befehl in den Stand 46.

worden, diese Mittheilung durch ot vollstãndigen heilung durch nachstehende Angaben zu ver⸗

Schon am Morgen des 22. hatten Se. jestq i das nachstehende . 3 HJ Sa Majesté 'Empereur et Roi. Berlin.

Veuillez recevoir nos félicitations et voeux de coeur pour Votre 83. anniversaire de naissance; que Dien Vous accord e encore bien des années de vie, de santé et de paix pour le bon- heur de Vos peuples. Je compte plus que jamais sur Votre ancienne et constante amitis comme Vous pouvez compter sur la mienne pour le maintien et la consolidation des bons rapports entre Nos deux nations qui sont d'accord avec leurs intérséts communs. Nous allons Vous féter; puissions nous avoir cette satisfaction encore bien des fois.

Alexandre.

Auf dasselbe antworteten Se. Majestät umgehend durch

folgendes Telegramm:

Sa Majestés 'Empereur Alexandre à St. Pétersbourg. Les sentiments et les voeux que Voux m'exprimez, ainsi qu'an

nom de l'Impératrice me prouvent de nouveau Votre ancienne amitis duni pour le bonheur de nos deux nations est si nécessaire, ainsi due pour le maintien de la paix Européenne. Recevez mes plus

sincères remerciments pour tout cee que Votre télègramme me Que Dieu prenne kImpsératrice dans Sa

Guillaume. Dieser Antwort ist nunmehr am gestrigen Tage die nach⸗

stehende Vervollständigung hinzugekommen:

8. M. I'Empereur Alexandre à St. Petersbourg. Ce n'est qu'hier que j'ai rern par le Général de Schweinitz

le texte exacte du toast que Vous avez pronones à l'occasion de ma fte. de longues années et qui ont contribus à maintenir les bonnes relations entre nos pays et la paix Européenne, malgrés des gusrres partielles. pour ces sentiments officiellement prononcès et qui resteront gravös dans le cosur de Votre meilleur ami.

V retronve les sentiments qui nous unissent depuis

Recevez de tout coeur toute ma reconnaissance

stehend bezeichneten Papieren noch ein vollständiges A gangs zeugniß

Gu illaum e.

Das „Centralblatt für das Deutsche Reich“ enthält in seiner neuesten Nummer eine Uebersicht der Ein⸗

fuhr von Getreide, Oelsaaten und Mehl aus

Staaten von Amerika in das Reich während der Monate J Dieselbe wird nachstehend mit dem Hinzufügen abgedruckt,

ußland, Oesterreich⸗Angarn und den Vereinigten

anuar und Februar 1880. daß zum richtigen Verständniß der Tabelle der Inhalt

der letzten Spalte Bemerküng / besonders zu beachten ist.

Im Monat Februar 1880.

In der Zeit vom Beginn des Jahres 1880 bis zum Schluß des Monats Februar.

Aus den Ver⸗ Oester⸗ einigten reich⸗ Staaten Ungarn von Amerika

kg netto

Aus Aus

Rußland

kg netto kg netto

Rußland

kg netto

Aus den Ver⸗ Oester einigten reich⸗ Staaten Ungarn von Amerika

kg netto

Aus Bemerkung.

Aus

kg netto

1) Weizen.

Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ k O

Eingang auf Niederlagen

AUnmittelbare Durchfuhr .

119 504 132

243 497 583 148 519 402

548 052 3 5956 975 14403

8 352 923

Die Zahlen der nebenstehenden Tabelle beruhen auf den nach Maßgabe des Gesetzes vom 20. Juli 1879 und der dazu ergangenen Ausführungs⸗Vor⸗ schriften vorgenommenen amtlichen Er⸗ mittelungen über den Waarenverkehr

179 071 132

943 204 326944 948 086

gh 398 3 237 824

Zusammen T1738 450 1346 047 119636 2) Roggen.

Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ I Eingang auf Niederlagen

Unmittelbare Durchfuhr.

6 994 124 1002775 8996201 2023291 163 10359607 26308

9 391 525 4512 854

0712313 h 752 394 163 2 660 696

ö Zollgeblets mit dem Aus⸗ ande.

Danach ist als Land der Herkunft das Land, aus dessen Gebiet die Ver⸗ sendung erfolgt ist, anzugeben. Die Länder, durch welche die Waaren auf dem Transport nur durchgeführt oder in welchen die Waaren auf dem Trans⸗

179203

1276818 8 904

1392490 73 816

Zusammen Io os 322 1029246 3) Hafer. Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ Eingang auf Niederlagen Anmittelbare Durchfuhr.

210 983 711 784 11247

1502 8322 256 892 201 609

Sog bꝛ M ig 125 403

3 357238

1165 S3 1 286 722 port lediglich umgeladen oder umspe

dirt werden, bleiben bei der Angabe der Herkunft außer Betracht. Bei Handelswaaren ist deshalb in der Regel als Land der Herkunft das Land anzusehen, aus dessen Eigen handel die versendete Waare herstammt.

2316356 256 52

1608376 304 005 .

61 518

Zusammen T S5 114 1704441 256 892 4) Gerste.

Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ J Eingang auf Niederlagen 458 714

Unmittelbare Durchfuhr. 102 865

4221086 329 964 1529 842

5 ö 15s 26230351 256 952. Hieraus ergiebt sich, daß die neben⸗ stehend nachgewiesenen Einfuhren aus Rußland, Oesterreich⸗Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika die⸗ jenigen aus diesen Ländern gekommenen Mengen der betreffenden Waaren,

welche zuvor durch den Eigenhandel

49 527 19 858

h 808 8o9 408031 2208398

2136 526 1074900 127 403

Zusammen 2083 235 6 080 882 5) Mais.

Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ J

Eingang auf Niederlagen

Unmittelbare Durchfuhr.

4430 498 174 598

29 747 92851

1789463 19811 261 853

eines anderen Gebiets hindurchgegangen sind, nicht mit umfassen. Dies trifft in ganz hervorragendem Maße beim Import aus den Vereinigten Staaten von Amerika zu, welcher zum großen Theile durch den Eigen handel Bremens, Hamburgs, der Niederlande, Englands

3 357 829 8 425 238 69 385

h 834 149 141 200 223 848

29 747 4779011 119158

IsS61 541113

Zusammen 3 5dyjs 7To 7 177 4 605 096

6) Raps und Rübsaat. Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit w

Eingang auf Niederlagen

Unmittelbare Durchfuhr.

990 701 ö. 16291 9. 516 452

504 654 221 067 10333

u. s. w. vermittelt wird.

I dvs d dd sd 6 199 197

2686 920 56 174 Ih 227

743 518 1182 861 10333

736 054 1523 444

Zusammen 7) Leinsaat.

Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ papieren J än

Eingang auf Niederlagen.

AMnmittelbare Durchfuhr. 83 275

425 162 14 602 1970 .

1956712 3498321

6b 107 22092

4816065 113 806

Zusammen 2139 959 444 862 14 602

8) Mehl aus Getreide ind Hülsenfrüchten.

. Einfuhr in den freien Verkehr, unmittelbar oder mit Begleit⸗ D

Eingang auf Niederlagen *

Unmittelbare Durchfuhr. 37 483 1050 838

22 232 368

70 6890 329376

1575 871 678199

13 542 31 897 13 720 368 37 646 2079551 10

93 823

Zusammen 1068 1721 1380214 22 600

9 r=n,

Der Minister des Innern hat in einem Spezialerlaß

vom 23. v. M. die Frage, ob die Kreishauptmänner

der Provinz Hannover kompetent seien, auf Requisition

Königlicher Eisenbahn⸗Verwaltungen Polizeistrafen wegen

Uebertretung des Bahnpolizei⸗Reglements gemäß des Gesetzes vom 14. Mai is festzusetzen, verneint.

S. M. Kanonenboot „Hyäne“, 4 Geschütze, Kom⸗ mandant Kapt. Lt. von Gloeden, hat am 4. Februar er. Val⸗ paraifo verlassen und ist am 16. dess. Mts. auf der Rhede von Callao angekommen.

Sachsen. Dresden, 25. März. (W. T. B.) Der hiesige Reichsverein hat beschlossen, dem Vorstande der natisnalliberalen Reichstagsfraktion folgende Resolution zu übermitteln: „Der Reichsverein spricht die Erwartung aus, daß es dem Reichstage im Einvernehmen mit der Reichs⸗ regierung gelingen werde, die für die Sicherheit Deutschlands in der gegenwärtigen europäischen Lage nothwendig erscheinende Stärkung der natio nalen Wehrkrast zu erreichen, indem er weder befürchtet, daß dadurch eine allzugroße finanzielle Velastung der Nation herbeigeführt, noch daß dadurch das verfassungsmäßige Recht des Reichstags beeinträchtigt werde. Er glaubt dabei betonen zu müssen, daß das nationale Heer⸗ wesen an sich keineswegs als eine nur auf die Zeit zu tragende Laßt, sondern als ein wichtiges und unentbehrliches Erziehungs⸗ mittel der Nation zu betrachten ist.“

Gessen. Darmstadt, 25. März. (W. T. B.) Der Großherzog ist, wie die „Darmstädter Zeitung“ meldet, in Folge einer Erkälkung genöthigt, das Bett zu hüten.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 25. März. Der Kron⸗ prinz Rudolph ist, der „Pr.“ zufolge, heute früh aus Brüssel hier angekommen. Der Erzherzog Rainer und dessen Gemahlin sind gestern aus . hier angekommen. Der Erzherzog Friedrich ist gestern Nachmittags aus Krakau in Wien angekommen.

26. März. (W. T. B.) Die „Pol. Corr.“ meldet aus Konstantinopel: Abdul Matteb Effendi ist zum Großscherif von Mekka ernannt worden. In der montenegrinischen Grenzfrage weist die r. die von Montenegro für Gussinje verlangten Gebietsentschädi⸗ kungen beharrlich zurück, ebenso hält die Pforte auch in

er griechischen Grenzfrgge an den beiden unkten fest, welche sie selbst als die äußersten Punkte der künftigen Grenzlinie angeboten hatte.

a 25. März. Der „Pester Corr.“ zufolge fin⸗

den zwischen Vertretern des österreichischen und des unga⸗

151 469 2606813 32 365

rischen Handels⸗Ministeriums vertrauliche Besprechungen in der Z5ll frage statt, um über gewisse auf den Handels⸗ ve rtrag mit Deutschland Bezug habende Tarifsätze ein Ein⸗ ve rständniß anzubahnen, dessen endgültige Herstellung die Aufgabe der später in Wien stattfindenden gemeinsamen Zoll⸗ konferenzen sein wird.

27. März. Des Näheren meldet die genannte Cor⸗ respondenz noch, die , sei noch nicht beendet, die Berathungen derselben seien vertraulicher Natur. Von endgültig gefaßten Beschlüssen sei keine Rede. Die Besprechun⸗ gen bezweckten nur, ein Einverständniß der beiderseitigen Re⸗ gierungen über diejenigen Sätze des autonomen Zolltarifs h er⸗ zustellen, deren Revislon Deutschland als Kompensation für die erfolgte Aufhebung der den österreichischen Viehtransport schädigenden Maßregeln verlange. Die Vereinbarungen sollen durch eine spätere gemeinsame Zollkonferenz in Wien nochmals R geprüft und erst dann von den Regierungen bestätigt werden, worauf die Einladung an Deutschland zur Entsendung von Vertretern behufs Wiederaufnahme der Vertragsverhandlungen erfolgen soll.

Die Regierung hat das Angebot der Verwaltung der Siebenbürger Bahn, die Aktie mit 140 Fl. Goldrente abzulbsen, abgelehnt mit der Erklärung, daß auf dieser Basis der Kauf unmöglich sei.

Schweiz. Bern, 25. März. Der „Bund“ schreibt: Zuverlässigem Vernehmen nach wird die eidgenöss i sche

taatsrechnung für das Jahr 1879 mit einem Ein⸗ nahmenüberschuß von etwas über 1 600 000 Fr. abschließen. Dieses unerwartet günstige Ergebniß zeugt für die Umsicht und Sparsamkeit der eidgenössischen Verwaltung, ist aber nicht maßgebend für die Zukunft, weil gewisse ö die das letztjährige Resultat günstig beeinflußten, z. B. der Amor— tisationsfonds, später wegfallen.

Großbritannien und Irland. London, 25. März. (W. T. B.) * Majestät die Königin und die Prinzessin Beatrice haben sich heute in Portsmouth an Bord der König⸗ lichen 2 begeben, um über Cherbourg die Reise nach Deutschland anzutreten. ;

= 265. März. (W. T. B.) Lord Hartington hielt gestern eine Wahlrede, in welcher er das Programm für die von der liberalen Partei zu befolgende orientalische Po⸗ litik entwickelte. Der Redner führte aus, daß eine liberale Regierung, falls sie an das Ruder kommen sollte, die Interessen und die Ehre Englands nicht von der Erhaltung der Unab⸗ han ißtzt und der Integrität einer nicht fest organisirten tür⸗ ischen Regierung abhängig machen würde. Sie würde das Verhalten der türkischen Regierung gegen die Christen nicht als eine Angelegenheit behandeln, die nur die Türkei und Rußland interesstre. Sie würde nicht versuchen, das europäische

Konzert zu stören, wenn durch einen glücklichen Zufall Europa einig darüber sein sollte, was in der Türkei zu geschehen habe. Sie würde im Gegentheil das Aeußerste aufbieten, um das europäische Konzert zu fördern, und wenn dasselbe wieder⸗ hergestellt wäre, alles aufbieten, um die Beschlüsse desselben zur Ausführung zu bringen. .

Der „Standard“ bespricht die Angriffe Glad stone's gegen Oesterreich und legt gegen eine Politik Verwahrung ein, welche dazu angethan sei, die englische und die österreichische Regierung einander zu entfremden. Desterreich sei nach wie vor der nothwendige Alliirte Englands und für die britischen Interessen im Oriente sei es von der höchsten Wichtigkeit, daß an der Donau eine wachsame Kontrols sei und die Balkan⸗ halbinsel durch einen starken befreundeten Staat regiert werde, kae. im Stande sei, Rußland von Konstantinopel fern zu

alten.

(Allg. Corr) Den „Daily News“ wird aus Lahore, vom 24. d. M., telegraphirt:

„In Folge der Meldung, daß die Mannschaften Ajmatulla's das Fort Jokan verstärken und den Hohlweg von Darumba absperren, sst an die Tcuppen plötzlich der Befehl ergangen, in Doppelmärschen von Dschellalabsd in der Richtung auf Gündamuk vorzurücken. Nur ein oder zwei Dörfer halten es anscheinend mit Shabaz Khan. Ein Deserteur von der Armee Gholam Hyders berichtet, daß Gholam Hyder vor ungefähr drei Wochen sechs Kanonen, ein Kavallerie⸗ Regiment und zwei Infanterle⸗Regimenter gegen Abdurrahman in Shibaszta, eine 60 Meilen westlich von Balkh gelegene Stadt, ent⸗ sandte, daß die Truppen en masse zum Feinde übergingen, und daß Gholam Hhder die Flucht ergriffen hatte, wohin sei nicht bekannt.“

Demselben Blatt wird aus Kabul gemeldet:

„‚Abdurrahman ist in Kadagan, in der Nähe von Kunduz, an⸗ gekommen. Zwei gegen den Khan von Kunduz entsandten Regimenter empörten sich und tödteten den Bruder Gholams. Gholam hat Mahomed Suratar, den Sohn des verstorbenen Azim Khan, ermor⸗ det. Die turkestanischen Truppen haben sich für Abdurrahman er⸗ klärt, dessen Gesinnungen gegen die Engländer unbekannt sind.“

Dem „Standard“ wird aus Candahar berichtet:

„Der Gouverneur von Candahar begleitet G neral Stewart nach Khelat-i⸗Ghilzai, von wo er zurückkehren wird, um Furrah anzu⸗ greifen. Die Brigade General Barters tritt am Montag den Marsch nach dem Turnuk Thale an. Das Hauptquartier wird sich in Foram niederlassen.“ . .

Ueber die geplante Expedition gegen Ghuzni, das Hauptquartier der afghanischen Insurgenten unter der Füh⸗ rung Mahomet Jans, nieldet der Standard“ aus Lahore folgende Einzelheiten:

„Die Streitmacht, mit welcher General Donald Stewart auf Ghuzni vorrücken wird, besteht aus den Regimentern, die in Can⸗ dahar und dem Pischinthale seit der ersten Kriegserklärung im Winter von 1878/79 in Garnison gestanden haben. Sie wird in zwei Bri⸗ gaden eingetheilt werden, von denen die erste von dem Bri⸗ gadier Baxter befehligt und aus dem 2. Bataillon der 66. Schützen, den 15. Sikhs, den 25. Punjaks, einer Compagnie Saypeure und 8 Kanonen gebildet werden wird. Die circa 2005 Bayonnette zählende Brigade ist bereits auf vollem Marsche das Turnakihal hinauf in der Richtung von Khelat⸗Ghilzai, wo eine Garnison von 1000 Mann steht. Diese Garnison wird wahrscheinlich noch einige Zeit daselbst belassen werden und wird über Eandahar und nicht mit dem Gros über Kurum zurückgezogen werden. Die zweite Brigade ist zahlreicher und steht unter dem un; mittelbaren Befehle des Generals Stewart; sie wird bestehen aus 2 Eingeboren. Kavallerie⸗ Regimentern, dem 59. Fuß Regiment, den 3. Gurkhas, den 2. Siths, den 19. Punjabs, einer Batterie reitender Ärtillerie, zehn Feldgeschützen und zwei Haubitzen. Diese Brigade, der ebenfalls eine Compagnie Sappeure, sowie eine Ambulanz bei⸗

egeben werden wird, zählt ca. I00 Säbel und 3009 Bayonnette. le ganze auf Ghuzni vorrückende Streitmacht hat somit eine Stärke don etwas über 6060 Mann, wovon ein Drittel britische Infanterie und Artillerie ist. Nach der Cianahme von Ghuzni kehrt General Stewarts Divifiop, den jetzt getroffenen Dispositionen zufolge, über das Kurumthal nach Indien zurück.“ .

Southampton, 25. März. (W. T. B.) Die Kai⸗

serin Eugenie hat sich heute auf dem Dampfer „German“

nach Afrika eingeschifft.

Frankreich. Paris, 24. März. (C. Ztg.) Im „Jo ur— nal officiel“ werden heute mehrere der in letzter Zeit angendmmenen Gesetze pPublizirt, auch enthält dasselbe ein Dekret des Präsidenten der Republik, welches die Art und Weise der Vertheilung des nun⸗ mehr in der Auflösung befindlichen Generalstabsgorps beftimmt. Für die Obersten, Oberst⸗Lieutenants und Lieute⸗ nants wird danach nur eine Gruppe bestehen; die Schwadrons⸗ chefs und Hauptleute werden in verschiedene Gruppen je nach dem Alter des Grades eingetheilt werden, und jede Gruppe wird den verschiedenen Waffengattungen eine Anzahl Offiziere im Verhältniß zu ihrer Effektivstärke liefern. In jeder auf diese Art gebildeten Gruppe werden die Offiziere für die verschiedenen Waffengattungen durchs Logs und nach ihrer ausgesprochenen Neigung bestimmt. Zu diesem Zweck wurde eine Kommission im Kriegs⸗Minierium gebildet. Ein anderes Dekret des Prä⸗ sidenten der Republik setzt ein berathendes Generalstabscomitè ein. General Farre schreibt in einem Briefe, der als Ein⸗ leitung zu diesem Dekret dient: „Die Fragen, die seiner Prü⸗ fung vorgelegt werden können, beziehen 9 auf allgemeine Studien bezuͤglich aller Dienstzweige der Armee; es scheint mir deshalb unerläßlich, um diesem Comité die nothwendige Erfahrung und Sachkunde zu sichern, dasselbe aus Generälen aller Waffengattungen zu bilden. Das amtliche Blatt ent⸗ 5 ferner einen Bericht des Post- und Telegraphen⸗Ministers ezüglich der am 1. April in Kraft tretenden neuen Tele⸗ graphengebühren und ein diesem Bericht angefügtes Dekret. Der legitimistische Senator, Contre⸗Admiral Kerjségu, welcher das Departement Cötes⸗du⸗Nord im Senate vertrat und Mitglied der Rechten war, ist heute gestorben. 25. Mär. (Ww. T. 5 er „Moniteur“ wenn die dem Kabinet bezüglich der Jesuiten zugeschriebenen Absichten sich verwirklichen sollten, werde der Senat, welchem man eine. Beleidigung anthue, indem man seinen Willen ignorire, sofort nach seinem Wieder⸗ zufammentritt eine Interpellation an die Regierung richten. Cherbourg, 25. März. (W. T. B) Die Königin von Großbritannien ist heute Abend 7 Uhr hier angekommen. 27. März. (W. T. B. Die Königin von Groß⸗ britannien, welche den gestrigen Tag an Bord ihrer Dacht auf der Rhede zubrachte, verließ dieselbe um 5 Uhr und wurde von den Spitzen der Marinebehörden zum Bahnhof eie, von wo Ihre Majestät die Reise nach Baden⸗-Baden ortsetzte.

Italien. Rom, 26. März. räsident der Deputirtenkammer chreiben, daß er in seinem Entschluß, auf den Vorsitz

in der Kammer zu verzichten, unerschütterlich sei. Im Falle einer Wiederwahl würde er von Neuem darauf ver⸗

sagt,

(W. T. B.) Der frühere arini erklärt in einem

zichten.