Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Dem Ober⸗Bergrath Eskens, bisher in Saarbrücken
ist eine etatsmäßige Mitgliedsstelle bei dem Königlichen Ober⸗
Bergamt zu Halle a. S. übertragen worden.
Dem bisherigen Hülfsarbeiter beim Ober⸗Bergamts⸗ Kollegium zu Dortmund, Bergrath von Hinckeld ey, ist eine etatsmäßige Mitgliedsstelle bei der Königlichen Bergwerks⸗
Direktion zu Saarbrücken übertragen worden.
An der vereinigten Bergakademie und Bergschule zu Clausthal ist der Bergassessor Köhler zu Bochum e. un der bisherige Kommunallehrer Veith zu Clausthal zum Haupt—
Dozenten für Bergbaukunde, Aufbereitungslehre 2c. , lehrer an der Bergschule ernannt worden.
Herrenhaus.
Bei dem Bureau des Herrenhauses ist der seither e Bureau⸗Assistet Hermann Großmann als Registrator
angestellt.
Die Nummer 18 der Gesetz⸗Sammlung, welche von heute
ab zur Versendung gelangt, enthält unter Nr. S710 das Gesetz, betreffend die Abänderung der S5. 9 und 12 des Gesetzes über die Auflösung des Lehns— verbandes der dem Sächsischen Lehnrechte, der Magdeburger Polizeiordnung und dem Longobardischen Lehnrechte, sowie dem Allgemeinen Preußischen Landrechte unterworfenen Lehne in den Provinzen Sachsen und Brandenburg vom 28. März . ö von 1877 S. 111 ff.). Vom 10. März S80; unter . Rr. S711, das Gesetz, betreffend das Ruhegehalt der eme⸗ ritirten Geistlichen. Vom 15. März 1880; und unter Nr. 8712 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. März 1880, betreffend den Bau der durch die Gesetze vom 9. und 7. des⸗ selben Monats zur Ausführung für Rechnung des Staats ge⸗ nehmigten Eisenbahnen. Berlin, den 31. März 1880. Königliches Gesetz-Sammlungs-Amt.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 23. März. v. Heimburg, HVauptm. und Comp Chef vom Inf. Regt. Nr. 27, dem Regt, unter Beförderung zum überjähl. Masor, aggregirt. v. Sommerfeld, er, aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 27, als Comp. Chef in das egt. wieder einrangirt. v. Uslar, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. S5, unter vorläufiger Belasf. in seinem Kommando alt Adjut. bei der 14. Inf. Brig, zum uͤberzähl. Hauptm. befördert. Amelung, Major z. D. und Bez. Commandeur des 2. Batz. Landw. Regts. Nr. 19, in gleicher Cigenschaft zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 6 versetzt, v. Tecklenburg, Hauptm. z. D, zum Bez. Gommandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. Ig (ernannt J Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 2, von dem Kommando ei der trigonometr. Abtheil., der Landesaufnahme zu m 1. April d. J. entbunden. v. Schmidt, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Rr. 78, Elte ster Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, v. Lofintzky L, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 2, deren Kommando bei der trigonometr. Abtheil. der Landesaufnahme bis zum 1. April k. J. verlängert. gar Ln Pr. Lt, vom Inf. Regt. 29, Calenberg, Pr. Et. vom eld · Art. Regt. Nr. 19, zur trigonometr. Abtheil. der Landesauf⸗ nahme vom 1. April d. J. ab auf drei Jahre kommandirt, von Reibnitz, Sec. Lt. vom Hus. Regt. Nr. J, in das Regt. der Gardes ö n ar . il li ö eds bew gungen. Im aktiven Heere. Berlin, 253. März. v. Karger, Oberst-Lt. z. D., von der Stellung als 2 ö 2 . ö . . Nr. 6 entbunden. Tecklenburg, Hauptm. und Comp. ef vom Inf. Regt. Nr. 41, mit Pens. zur Disp. gestellt. t 26 . Im Beurlaubtenstande. Berlin, 18. März. rath, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Nr,. 28, Peters, Sec. Lt. von der mit schlichtem Abschied entlassen.
Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
24. März. v. Erich sen, Oberst Lt. z. D. und Bez. Com⸗ mandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 92, der her ier als Oberst verliehen.
Lüůücke⸗ 2. Bats. Landw. Regts. Res. des Kür. Regts. Nr. 8
ö
In der Kaiserlichen Marine.
Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ze— Berlin, 27. 53 Batsch, Major 9. D., zuletzt 9 ge aer. Regt. Nr. 26, Behufs definitiver Ausbildung im Marine⸗Intend. Dienst, unter Beibehalt feiner bisher. Penf, in der Marise und zwar à la suite des See ⸗Bats., wiederangestellt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. März. Beide Kaiserliche Majestäten begleiteten gestern Abend Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin von Baden bei Höchstderen Abreise nach dem Bahnhofe.
Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die e ug, des General⸗Lieutenants von Zeuner, welcher zu dieser Charge befördert und zum Commandeur der 13. Division ernannt ist, entgegen und hörten den Vortrag
des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmows ki.
— Se. Majestät der Kaiser haben dem hiesige Magistrat auf den Sr. Majestät . 6h 6 g l e. fine Glückwunsch folgendes Dankschreiben zugehen
Mit angenehmer Empfindung habe Ich von dem durch den Magistrat Meiner Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin aus Anlaß Meines diesjährigen Geburtstags Mir gewidmeten Glückwunsche Kenntniß genommen. Indem Ich dem Magistrat dasür freund⸗ lich danke, ist es bei dem Rückblicke, welchen derselbe in seiner Adresse auf das veiflossene Jahr geworfen hat, Mir wohlthuend gewesen, die herzliche Theilnahme Mir wiederum zu vergegen⸗ wärtigen, welche Meine getreue Hauptstadt an Meinen und Meines Hauses Geschicken in Freud und Leid genommen hat. —
*
zeugte, daß dieses wohlgelungene Denkmal die Herzen der Anschauen
wegte. — Ist es mit des Allmächtigen Hülfe Mir gelungen, mi befriedigendem Erfolge auf die Bewahrung des Friedens hinzuwirken so hoffe Ich mit gleichem Beistande ein gleiches Ergebniß auch fer
entwickeln.
sichtigen und kräftigen Leitung des Magistrats ein Vorbild sein! Berlin, den 25. März 1880.
Wilhelm.“
lich österreichischungarischen Hofe, Prinz Heinrich VIü. getreten. Während seiner Abwesenheit von Wien fungirt als ,, Geschäftsträger der Botschafts⸗Rath Graf von
erchem.
— Der Präsident des Reichstages, Graf Arnim— Boitzenburg, hat sich gestern auf einige Tage nach Boitzen— burg begeben.
— Aus Olympia wird unter dem 28. d. Mts. tele— graphisch gemeldet, daß der Körper des praxitelischen Dionysos⸗ Knaben, zur Statue des Hermes gehörig, aufgefunden worden ist. Der Knabe, dessen langes Haar durch eine schnurartige Binde zusammengehalten wird, ist in lebhaft vorgeneigter Haltung dargestellt.
Nach der im Reichs-Sisenbahn-Amt auf— gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung überdie im Monat Januar d. J. beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 6s größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlan ds (exkl. Bayerns), mit einer Ge— sammtlänge von 28 425,86 Rm, an fahrplanmäßigen Zügen befördert; 11 374 Courier⸗ und Schnellzüge, 76 581 Personen— e 48191 gemischte und 76 466 Güterzüge; an außer— ahrplanmäßigen Zügen: 928 Courier⸗, Personen- und ge⸗ mischte, und 26 242 Güter⸗, Materialien und Arbeiks⸗ züge. Im Ganzen wurden 608 825 859 Achskilometer be— wegt, von denen 174030 550 . die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verfpäteten von den 136 146 fahrplanmäßigen Courier-⸗, Personen— und gemischten Zügen im Ganzen 2218 oder 1,63 pCt., (gegen O87 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 5,77 pCt., im Vormonat) Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1284 durch das Abwarten verspäteter Änschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 9g34 Verspätungen oder O, 69 Ct. gegen 2,4 pCt. ig Vr , der beförderten Züge ent⸗ fanden. In demselben „bnat bes Vorjahres ver spätelen auf 57 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen S675 Züge, gleich C,. 52 pCt., sonach 0, 17 pCt. weniger. In . der Verspätungen wurden 445 Anschlüsse versäumt
gegen 301 in demselben Monat des Vorjahrs und 1476 im Vormonat).
Mh Uebereinkommen des Königlich preußischen Kriegs—⸗ ministeriums mit den Königlichen Kriegsministerien von Bayern, Sachsen und Württemberg ist die Herstellung einer einheit⸗ lichen Karte von dem Gesammtgebiete des Deut schen Reiches in L: 1090 000 in Kupferstich beschlossen worden. Diese Karte tritt Seitens Preußens und Sachsens durch Ein⸗ rangirung der Blätter der bisherigen 100 O00theiligen topo⸗ graphischen Karten dieser beiden Staaten, soweit die Blätter das Deutsche Reichsgebiet in vollständiger Weise enthalten, mit! dem 1. April d. J. ins Leben. Die ersten Baye⸗ rischen und ürttembergischen Sektionen werden erst päter erscheinen. Der General-Kommissions-Debit der reußischen Blätter ist der S. Schroppschen Hof⸗Land⸗ kartenhandlung Berlin W. Charlottenstraße 61 übertragen. Dieselbe wird sämmtliche Bu handlungen des Inlandes mit Uebersichtstableaux und Kata ogen ausstatten, aus denen zu ersehen ist, welche Blätter bereits erschienen und von welcher Dienststelle dieselben herausgegeben sind. Der Ladenpreis ist pro Blatt auf 1,50 6 fe tgesetzt. Die Offiziere der Armee und Marine können durch Vermittelung ihrer Kommandobehörden zum Dienstgebrauch von den Plan⸗ kammern der Generalstäbe zu Berlin, München und Dresden resp. des topographischen Büreaus zu Stuttgart einzelne Exemplare zum Preise von 0, 5 MS pro Blatt beziehen.
Die Eigenschaft von Vollstreckungsbeamten im Sinne des §. 113 Str. G. B. wohnt — nach einem Erkennt⸗ niß des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 27. Januar 1880 — nicht ohne Weiteres den mit der Wahrung der Wr rechte der Gemeinden betrauten Gem eindebeamten z. B. Auf⸗ sehern über städtisches Eigenthum) bei, vielmehr ist in dieser Beziehung von wesentlichem Einfluß, ob die Gemeinde auf Grund der ihr für ihren Bezirk zustehenden Exekutivgewalt des Staates die Anstellung für diefen Bezirk bewirkt hat. Ueber denselben hinaus hat die Gemeinde Rechte der Staats⸗ gewalt nach Außen hin nicht wahrzunehmen. In Ansehung des Schutzes ihres außerhalb des Gemeindebezirks belegenen Privateigenthums stehen der Gemeinde lediglich die Rechte jeder anderen Privatperson zu.
SHessen. Darm stadt, 389. März. (W. T. B.) Die Königin Vietoriag und die Prinzefsin Beatrice sind heute Abend sig Uhr hier eingetroffen. DSI. März. (W. T. 5 Se. Kaiserliche und Königliche ub der Kronprinz und die Frau Erbprinzessin von ach sen⸗Meiningen sind . Abend 91 Uhr hier eingetroffen; Höchstdieselben wurden von Ihren Königlichen . dem 9863 von Wales, dem Großherzog von essen und den hessischen Prinzen am Bahnhofe J, und von dem anwesenden Publikum auf das Lebhafteste begrüßt.
—
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 30. März. (W. T. B.) Die Polit. Corr. meldet aus Konstantinopel: Der Mi⸗
Mit Recht setzt der Magistrat voraus, daß Mein Gemüth bei der
Enthüllung des Standbildes der Königin Luise, Meiner Frau Mutter, von hoher Freude erfüllt wurde, als Ich Mich uüber—⸗
den von Neuem zu liebevoller Verehrung der verklärten Königin be—
ner zu erzielen und unter diesem Schutze zugleich den nach langem Drucke wiederkehrenden wirthschaftlichen Aufschwung auf soliden Grundlagen sich dauernd befestigen zu sehen. Im Bewußtsein Mei⸗ ner landesherrlichen Pflicht wird der Magistrat stets Mich helfend und fördernd finden, wenn es gilt, die geistige und materielle Wohl fahrt Meines Volkes und insbesondere Meiner Residenz gedeihlich zu
Möge in beiden Beziehungen Meine Hauptstadt unter der ein⸗
— Der Kaiserliche Botschafter am Kaiserlich und König⸗ Reuß hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub an—
züglich des von Montenegro beanspruchten Gebiets. austausches beschlossen haben. Die Konzessionen würden den Ansprüchen Montenegros fast entsprechen. Der Beschluß wird heute dem Sultan zur Sanktion unterbreitet. Wie ver t sichert wird, soll es keineswegs richtig sein, daß die Pforte verlangt habe, in der von England vorgeschlagenen inter⸗ nation alen Kommission für die griechisch⸗türkische Grenzregulirungsfrage vertreten zu sein.
Großbritannien und Irland. London, z1. März. (W. T. B.) Bei den gestrigen Wahlen zum Parlament wurden im Ganzen 10 Liberale und 8 Konservative gewählt.
Ein Telegramm der „Times“ aus Kandahar, von gestern, meldet: General Stewart setzte sich heute mit dem Hauptquartier der bengalischen Division nach Khelati⸗Ghilzai in Marsch, die übrigen Trupgen folgen morgen. Der Vor— marsch der ganzen Division nach Ghuzni erfolgt am z. April.
Frankreich. Paris, 30. März. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht heute die gestern bereitz angekündigten Dekrete bezüglich der Kongregationen. In dem, dem Dekrete über die Auflbsung des Jesuitenordeng vorangeschickten Berichte wird betont, daß es sich nicht um die Verfolgung einzelner Mitglieder oder um einen Eingriff in individuelle Rechte handele, wie man vergeblich glauben zu machen versuche, sondern ausschließlich darum, eine nicht gutorisirte Ordensgesellschaft zu verhindern, sich durch im e druch mit den Gesetzen stehende Handlungen zu mani— estiren.
Die „Gazette de France“ bespricht die Dekrete und versichert, daß alle Religionsgesellschaften eine gleiche Haltung beobachten würden; keine wurde sich von dem durch die Um' stände gebotenen Verfahren ausschließen. Die Kongregationen hätten keinerlei privilegirte Stellungen genüge ihnen das gemeinsame Recht; ih hätten nicht nöthig, eine besondere Autorisirung für sich zu beanspruchen, um den Schutz zu genießen, welcher durch die Gesetze allen Bürgern ugestanden sei. Sämmtliche Journale der katholischen ͤbartei sprechen sich ebenfalls dahin aus, daß keine Kongrega⸗ tion eine Autorisirung fordern würde.
— (Cöln. Ztg.) Dem „Temps“ zufolge giebt es nach den letzten amtlichen Aufzeichnungen augenblicklich 7444 Ange⸗ hörige von nicht erlaubten Ordensgemeinschaften. Dle⸗ selben vertheilen sich auf 384 Anstallen. Ferner giebt es in 602 Anstalten 14903 Angehörige nicht erlaubter Ordens— gemeinschaften weiblichen Geschlechts Die Zahl der Mitglieder
*
im Seinedepart ment beträgt 571 Männer und 872 Frauen.
umänien. Zukarest, 30. März. (W. T. B.) Der Minister⸗Präsident Bratigno ist hierher zurückgekehrt. — Fürst Alexander von Bulgarien ist heute Nachmittag von hier nach Sophia abgereist. — In der Deputirten⸗ kammer theilte der Minister des Innern, Cogalniceanu, mit, daß die vor Kurzem bezüglich des Aufenthaltes von Ausländern in Rumänien erlassene Vorschrift nur pro— visorisch sei und daß die Regierung nach Erledigung des Bud— gets ein Gesetz vorlegen werde, durch welches die Frage wegen des Domizils der Ausländer endgültig geregelt werden solle.
Amerika. Bost on, 30. März. (W. T. B.) In einem von Bauinteressenten und Kaufleuten gestern hier abgehaltenen Meeting wurde eine von dem General Bancks beantragte Reso— lution angenommen, welche sich unter gewissem Vorbehalt
für das Lessepssche Projekt des Panamakanals ausspricht.
Südamerika. Brasilien. Rio de Janeiro, 29. März. (W. T. B.) Das neukonstituirte Ministeripnm besteht aus Saraiva, Präsident des Conseils und Minister der Finanzen; Homen de Mello, Minister des Innern; Vicomte Pelotas, Kriegs⸗Minister; Lima Duarte, Marine⸗Minister; Souza. Dantas, Justiz⸗Minister; Pedro Luiz, Minister des Auswärtigen; Buargue de Macedo, Minister der öffentlichen Arbeiten, des Handels und des Ackerbaues.
— Allg. Corr.) Nach Berichten aus Valparaiso, vom 2. ds, segelten am 24. Februar 20 Transportschiffe mit 12090 Mann chilenischer Truppen von Pifagug ab, um Arica anzugreifen. Nachdem 8000 Mann in Ilo ge— landet, ohne auf Widerstand Seitens der alliirten Streit kräfte, die dem Vernehmen nach in Mogquega konzentrirt sind, gestoßen zu sein, griffen der chilenische Monitor „Huas⸗ car“ und die Korvette Magellanes“ am Morgen des 27. Februar Arica an. Die Forts des Platzes sowie der peruanische Monitor leisteten energischen Widerstand. Während des Kampfes wurde bemerkt, daß Züge mit Truppen Arica verließen. Von der Besatzung des „Huascar“ wurden 7 Mann getödtet und 9 verwundet. Der Magellanes“ erhielt drei Schüsse in den Rumpf. Da sich die chilenischen Schiffe nach, ihrem Ankerplatz zurückzogen, machte der peruanische Monitor „Mancocapa“ einen Aus— fall. Der „Huascar“ feuerte in dem Rencontre mit dem Mo⸗ nitor seine Kanonen auf 100 Ellen Distanz ab, aber er stand von einem Angriff mit seinem Widder ab, da das peruanische Schiff ein Torpedoboot im Schlepptau führte. Eine Granate von dem „Mancocapa“ zerstörte den Besanmast des „Huascar“ und tödtete den Befehlshaber des Schiffes, Kapitän Thomp⸗ son. Nach einstündigem Gefecht kehrten die chilenischen Schiffe aufs Neue nach ihrem Ankerplatz zurück.
Afrika. Egypten. Kairo, 30. März. (W. T. B. Die Akte, betreffend die Bildung einer in , , ,
Liquidationskommission, wird heute unterzeichnet werden.
u verlangen, vielmehr
.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Gestern ist hier der Reichstags! und Landtagtabgeordnete = heime Ober ⸗Reglerungs⸗Rath 4. D. Wulfs hein e rn. . selbe vertrat selt 1873 den Wahlkreis Pots dam. Ssthavelland im
. und den Wahlbezirk Stadt Potsdam im Äbzeordneten« ause.
Gewerbe und Sanden.
Die spanische Regierung hat durch Dekret vom 28. Fe— hruar d. J. mit Rücksicht auf das Vorkommen von trichinosen Schweinen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika die Einfuhr von aus diesen beiden Ländern stammenden Schweinen und deren Fleisch nach Spanien verboten. Auf die vor dem Tage der Publikation des Dekretes (14. Mär) abgesandten Transporte findet das Dekret keine Anwendung, sedoch unterliegen
nisterrath soll gestern sehr weitgreifende Konzessionen be⸗
dieselben vor ihrer Zulassung einer strengen sachverständigen Unter⸗ suchung.
Durch Bekanntmachung der Königlich norwegischen Re⸗ erung 3 15. März d. J. sind sämmtliche gegen Deutschland free Einfuhrverbote?) mit Ausnahme des Verbots der Ein fer von Hornvieh (Großvieh). Schafen und Ziegen von dem ge— n unten Tage ab wieder aufgehoben worden. nann er Hie Fziesige Lebens versicher ungs⸗Gesellschaft Nordstern“ hat zum Zwecke der Arbeiter. Versicherung die Grün⸗ hung einer besonderen Zweiggesellschaft unter der Firma Noxrd⸗ stern Arbeiter ⸗Versicherungs⸗Gesellschaft zu Berlin n die Hand genommen. Nach dem Statutenentwurf will die gesell= het Kapitalien und Renten mit Beziehung auf den Gesundheits⸗ ustand, den Eintritt des Todes oder den Eintritt eines gewissen ben gallterg von Arbeitern, resp. von Personen, aus den gering be⸗ mittelten Klassen der Bepölkerung versichern. Das Grundkapital der GHefellschaft ist auf 3750 900 M in 1259 Aktien von je 3000 0 sestgesetzt, also in derselben Höhe wie das Aktienkapital des Nutterinstituts. Das Kapital kann auf Beschluß des Au ssichts tathes mit staatlicher Genehmigung bis auf 9 Millionen Mark und auf Beschluß der. Generglversammlung mit seicher Genehmigung auf 15 Mill. Mark erhöht werden. Von dem e ina werth jeder Aktie werden zunächst Pur 20 060 baar einge⸗ ahlt, und zwar 5oso bei der Aktienzeichnung und 1306 nach landes⸗ ur icher Genehmigung des Statut; über den Rest werden vier Gola⸗Wechfel an die Ordre der Gesellschaft und bei der Bank des Berliner Kassenvereins domizilirt, einen Mongt nach Wieder · Sicht zahlbar, ausgestellt. Kein Akticnär darf mehr als (o Aktien be⸗
en. Die Direktion der Gesellschaft bildet den Gesellschafts Vor. stand. Die Mitglieder der Direktion dürfen nicht gleichzeitig Mit glieder des Kufsichtsraths sein. Jedes Direktionsmitglied hat alt Kaution 5 auf seinen Namen lautende Aktien der Gesellschaft bei derfelben niederzulegen und darf während der Amtsführung darüber nicht verfügen. Die Generalversammlungen finden in Berlin statt. Der Zutritt zu der Generalversammlung steht auch solchen Personen ju, welche bei der Gesellschaft mit einem Kapital von mindestens 1000 Ss versichert sind und auf diese Versicherung mindestens 3 volle Jahresprämien an die Gesellschaft eingezahlt haben, ferner solchen Arbeitgebern, welche mit der Gesellschaft besondere Verträge behufs Versicherung der in ihren Diensten stehenden Personen abgeschlossen und in Kraft haben. Von dem Jahres über schüß werden zunäch t e Zinsen von den Wechseln, welche vor ihrer Faͤlligkeit bezahlt sind, sodann 1000 für den Kapltal⸗Reservefonds abgesetzt. Von dem alsdann verblei⸗· henden Ueberschuß wird die dem Aufsichtsrath und etwa der Direktion bewilligte Tantisme geiahlt. Von dem Reste erhalten die Aktionäre eine bis auf halbe Mark abgerundete Dividende bis zum Maximum pon 10 0½ des für sämmtliche Aktionäre baar eingeforderten und ein⸗ gezahlten Aktienkapitals. Der hiernach verbleibende Ueberschuß fält in den Risiko⸗Reservefonds, so lange und so weit derselbe die Höhe von 25 o der rechnungsmäßigen Referve nicht übersteigt. Der dann verbleibende Rest ist Gewinnantheil der Versicherten. Der , antheil der Versicherten wird 5 Jahre lang, zum ersten Male bis Ende 1866 unverzinslich angesammelt; die Vertheilung dessel⸗ ben erfolgt nach einer von zu 5 abgerundeten gan— zen Zahl von Proꝛenten und nach Verhältniß ihrer im letzlen Rechnungsjahre fällig gewesenen Jahres prämie; die Aus⸗ zahlung an jeden Versicherten erfolgt durch Anrechnung in gleichen Raten auf die in den der Sammelperiode folgenden fünf Jahren
älligen Jahresprämien. Es wird also der Gewinnantheil der Ver⸗ in auß den Rechnung jahren 1889 — 51, 1882, 1883, 1884 und 18565 aufbewahrt bis Ende 1836, vertheilt nach den im Jahre 1885 faͤllig gewesenen Jahresprämien und ausgezahlt durch Verrechnung auf die in den Jahren 1887, 1888, 1889, 1890 und 1891 fälligen aämien. ; — . Dem Geschäftsabschluß der Union, Aktien ge sel lschaft für See und Flußversicherung in Stettin pro 1879 ent⸗ nehmen wir Folgendes: Einnahme. Seeversicherung: Prämien reserve aus 1878 fur 520 953 M M 336 , Prämieneinnabme in 1879 für 37 525 304 M. 233 286 6, zusammen 269 bõ2 S Flußversiche⸗ rung: Prämienreserve aus 1873 3009 , Prämieneinnahme in 1879 für 16932 555 ½. 43 079 46, zusammen 46079 6.Ä Diskonto⸗ wechfel⸗Zinsen 7049 A, Lomhardzinsen 16 238 6, Hypothelenzinsen 900 MS, Effektenzinsen 15 248 , Gesammteinnahmen 346166 6 Ausgaben. Seeversicherung: Reassekuranz . Prämie 68 102 4, Ristorni und Küůckgaben 7428 0, bezahlte Schäden ab Reserve aus 1878 38 3244, taxirte Schäden abzüglich Einschuß darauf 51 000 M, Prämien⸗ Referve für laufende Ristkos von 451 000 66 24 082 Ce, zusammen 206 937 M Flußversicherung: Reassekuranz Prämie, Ristorni, Rück= gaben, Rabatt und Provisionen 14997 4. bejahlte und taxirte Schä—⸗ den ab Reserve aus 1878 resp. Einschuß daraus 14 461 MS, ,,. referve für laufende Risikos 3000 M, zusammen 32 457 MS, Hand⸗ lungsunkosten 2 476 , Gesammtausgaben 266 870 , bleibt Ueber- schuß 79 296 6 Davon Tantismen an den Verwaltungsrath und ben Direktor 6130 AM, bleibt Reingewinn des Geschãäfts 79167 , davon an den Refervefonds 566 S6, an die Aktionäre 22 60 „ Per Aktie oder 1509 des Einschusses (1878 180½) mit b] 00 t Der Reservefonds hat nun die in den Statuten festgesetzte Höhe von
00 M erreicht. 2 ,, 29. März. (W. T. B.) Weizen ⸗Verschif, fungen der letzten Woche von den atlantlschen Häfen der Vert einigten Staaten nach England 213 O00, do. nach dem . 30 005, do. von Kalifornien und Oregon nach England 30 000 Ortrt. Visible Supply an Weizen 25 812 000 Bushel, do. do. an Mais 15 625 000 Busphel. J
Verkehrs ⸗Anstalten. a
1. April wird, wie die ‚B. Börs.-Ztg.“ meldet, die
nh m nn. von Crossen (an der Thüuringischen Eisen⸗ bahn) nach Eisenberg dem öffentlichen Verkehr übergeben werden.
Southampton, 50. März. (W; T. B) Der Hamburger Postdampfer , Suevia! ist hier eingetroffen.
) Conf. Nr. 257 des „Reichs⸗Anz.“ de 1879.
Berlin, 31. März 1880.
6 1 Einrichtungen und Börsengeschäfte im rg; einer ö englischen . t Königliche Ordre vom 9. Mai 1877 wurde au . nn gen Parlaments eine Kommission, aus 12 ernannten Mitgliedern bestehend, eingesetzt zur Untersuchung des Ursprungs, der Gegenstände, der gegenwärtigen , ,, der Gebräuchs und des Herkommens der Londoner Stock⸗ Exchange, der Art und Weise, dort die Geschäfte zu behandeln und der Frage, ob die dort bestehenden Regeln, Gebräuche und Geschäftsführung den Gesetzen und der Staatraison gemãß und — wenn nicht — zur Begutachtung, worin sie zweckmäßig u ändern seien.“ Der Kommission wurde die Befugniß 66 mung und Beweiserhebung jeder Art beigelegt, jedoch . das Recht, Zeugenaussagen oder die Vorlegung urkundli her Beweisstücke zu erzwingen. Das Ergebniß der Kommissions⸗ arbeiten ist in dem Berichte vom 31. Juli 1838, welcher mit einem 393 Seiten starken Bande der Beweisstücke in einem Blaubuche dem ö . ö niedergelegt. gem eines. . Die Londoner Effektenbörse ist eine freie, keinerlei äußerer Kontrole unterworfene Vereinigung Derer, welche in den ver⸗ chiedenen Effekten handeln, die man mit dem gemeinschaft⸗ en Namen stocks und shares bezeichnet. Sie besteht seit
zur Zeugenverneh⸗
. Regeln (Statuten) für die
günstig gewesen; das „committee Vorsteheramt der Vereinigung) ehrenhaft und mit dem Wunsche,
geführt.
ͤ s bestehenden Systems sind , ᷣ i sh, n,, im Legen erkennt die letztere einen großen öffentlichen Vortheil darin, daß für diejenigen, welche ür das Publikum auf einem k anständigen . wie behufs der Unter⸗ drückung von Uebervortheilungen, ind welche . schnellerer und häufig sogar befriedigenderer Zwang ausgeübt werde, als irgend ein im Bereiche der Gerichtshöfe s
liegender.
thümer members ok the Stock- Exchange).
Gewinn ihnen als Dividende als solck keinerlei irn sl nicht einmal das Recht des Eintritts in das Gebäude (es giebt gegenwärtig etwas mehr als 500
Aktieninhaber bei einer Zahl von 4000 Aktien,
und die zwingende Kraft eschäftsführung und das
; itali ist den Interessen des Publikums erhalten ihrer Mitglieder ist * we, purposes as
Die Existenz dieser Vereinigun
gerecht zu sein, die Geschäfte
der Regeln und von
Fin; li derungen Einige wesentliche Aen J nach Ansicht der Kom⸗
so enormen Markte kaufen, zur
Regeln bindend seien, durch
, . ö unterscheiden sind die Aktieninhaher oder Eigen⸗ ö. . ö den Mitgliedern (subscribers oder ein Aktienunternehmen, dessen
ö ̃ 6 Für Erstere ist die Börse zufließt. Sie haben als solche
auf welche isher je 54]. eingezahlt sind).. . ö. beg r die . ist die Börse ein Platz zur Geschãfts⸗ abschließung, zu welchem sie und ihre Kommis gegen Zahlung des Eintrittsgeldes . z . Jahresbeitrags das ausschließ⸗ liche Zutrittsrecht haben. ; ; = * . der beiden Klassen steht 2 Körper— chaften zu: . sch . . neun managers, zur Repräsentation der ALttien⸗ inhaber, von diesen gewählt, alle 5 Jahre zu 13 ausscheidend; . b. dem Comité für allgemeine purposes), aus 390 zur 3. von letzteren auf ein Jahr bestehend. Diesem Comité steht die all Art . a n,. im Hau der Mitglieder zu. : . 6 e reid erbeitrag beträgt 20 Guineas jährlich, das einmalige Eintrittsgeld 160 Guinegs (für solche jedoch, die vorher bereits als 9 . thätig waren, nur 12 Guineas — resp. 60 Guineas). .
Diese aan. fließen an die Aktieninhaber; das committée hat keinen Fonds irgend einer Art zu seiner Ver⸗ ügung. . . Ke Frage einer Amalgamirung der beiden Vertretungen ist auch an der Börse selbst angeregt, aber noch nicht durch⸗ geführt, inzwischen aber ist im Jahre 1876 festgesetzt worden, daß kein neuer Aktieninhab er zuzulassen, der nicht auch Mitglied der Börse ist und daß kein Aktieninhaber mehr als 10 Aktien von den 4 tausend besitzen dürfe.‘) Die Statuten sind gemacht und von Zeit zu Zeit verändert von dem committee for general purposes. . Wählbar zum Mitglied ist Jeder, außer denjenigen Personen, welche in anderen Geschäften, als denen der Stock⸗ börse engagirt sind. Die Kandidaten müssen jedoch zunächst durch 3 Mitglieder empfohlen werden, welche Jeder 750 Pfd. St. für den Fall garantiren, daß das neue Mitglied innerhalb 2 Jahren für wortbrüchig erklärt wird. Sind diese Bedin⸗ gungen erfüllt, so wird über die Aufnahme seitens des committee for general purposes durch allottment entschieden. Der Theorie nach hat auch eine jährliche Neuwahl durch das Comits stattzufinden. ö. der Praxis ist jedoch die jähr⸗ liche Neuwahl zu einer bloßen Form geworden, Personen, welche gegen die Zulassung oder Wiederwahl Einsprache er⸗ heben wollen, haben vor dem Ballottment, bezw. vor der Wiederwahl, dem Comité schriftlich von der Einsprache Kennt⸗ niß zu geben. Nach der jährlichen Wiederwahl der Mitglieder legt das Comité jährlich sein Amt nieder, doch werden ge⸗ wöhnlich dieselben Mitglieder wieder (durch
allottment). — . —⸗ ,
ö Die Hit lieder werden an der Börse sämmtlich als Prinzipale angesehen, d. h. es giebt keine formale Unter⸗ scheidung derselben als Makler und als Händler. Ein Mit⸗ glied kann daher — obgleich es selten vorkommt — in einem Monat als Händler, in dem nächsten als Makler auftreten. Erst eine neneste Aenderung des 3 40 des Statuts hat ver⸗ ordnet, daß Mitglieder nicht zur selbigen Zeit als Makler und als Händler auftreten dürfen. Da die Makler nur dann zur Börfe kommen, wenn sie Geschäfte auszuführen haben, ist die Zahl der das Maklergeschäft faktisch betreibenden Mitglieder bekannt; sie ist der der Händler etwa gleich — mit einem leichten Uebergewicht der Makler; ebenso sind im Comité beide
Klassen gewöhnlich ziemlich gleich vertreten, In das . ö. . , 5 Jahren Börsenmitglieder sind. — V 1 rr schlichtet I her! auch die Streitigkeiten unter Mitgliedern, auch in Fragen des Geschäftsanstands
(yupon charges of unfairness?“).
Geschäftsgebräuche. .
Der Makler benachrichtigt seinen Klienten schriftlich von dem abgeschlossenen Geschäfte regelmäßig ohne den Mit⸗ kontrahenten zu benennen und ist nach dem Grundsatze, daß die Hrn n ll ider unter einander in ihren Geschäften saͤmmtlich als Prinzipale zu gelten haben und einander so gegenüberstehen, als wenn Auftraggeber außerhalb der Börse nicht existirten, persönlich für die Erfüllung verantwortlich. .
Bei der ö Weitem größten Mehrzahl der Ge— schäfte wird die Erfüllung auf den nächsten Abrechnungstag
estellt, wofür für die „governement stocks i monat⸗ ich, für alle andern zwei Tage mongtlich bestimmt sind.
Wenn am Abrechnungstage der Verkäufer die verkauften Effekten nicht liefern kann, so ist der Käufer berechtigt, die Effekten für Rechnung des ersteren zu kaufen, Das Verfahren dafür ist durch genaue Regeln festgesetzt. Es besteht darin, daß ein amtlich bestellter Makler anzeigt, daß er zu jenem zu
*) Die Bruttoeinnahme aus Eintrittsgeld und Jahresbeitrag ö Sie g tausend Pfd. St. jährlich, die Vettoeinnahme nach Abzug der Ausgaben ungefähr 45 iausend Pfd. St. jährlich, so daß die Burchschnittsdividende in J5 Jahren 20 21 0so hetrug ö
Der Marktpreis der bisher mit 54 L. eingezahlten Aktien be⸗
wecke (committee for general ertretung der Mitglieder gewählten Personen
emeine Kontrole über die e und über das Verhalten
gewählt
die seit min⸗
bezei . ezahlen; Fall, d , Wege nicht käuflich sind, fehlt es
dlichen . n ver 3 wenn die Börse dem Publikum offen stünde („ledigli
ewissen Grad von Eifersucht und Verdacht auszu⸗ lic, . i gegenwärtige Systeni in einigen Gemüthern erzeugt“); doch wird zugleich bemerkt, daß dies in dem gegen= wärtigen Gebcude kaum durchführbar wäre; die Börsen in
nenden Zwecke die bestimmte Quantität Effekten braucht. ter dieselbe, so hat der Verkäufer die Preisdifferenz zu für den Fall, daß die Effekten eine zeitlang auf an einer Bestimmung,
it sich f i welcher der private Ankauf, gestattet wäre. . hat che. n fefs elf uff, ö ar Bestimmungen existiren für den Fall der Nicht⸗ erfüllung des Kontrakts durch den Käufer.
Die Kommission konstatirt — übrigens unter ö
Gebahrens des Comité's — daß es wünschenswert
übrigens auch der Provinz dem Publikum nicht zugänglich
eien. .
Handel in Aktien neuer Gesellschaften und in fremden Anleihen.
Cotirung („quotation.) und day of settlement.
Besonders eingehend befaßte sich die Kommission mit der
Thätigkeit der Börfe in Bezug auf die Aufnahme der Aktien neuer Gesellschaften und der fremden Anleihen.
„In den letzten 20-30 Jahren sind in neuen aber un⸗
gesunden Anlagen dieser Art unzweifelhaft enorme Summen, die Repräsentanten der Ersparnisse und Kapitalsansammlungen der Privatindustrie des Landes vergeudet und verloren wor⸗ den. Ursache waren auf der einen Seite die Gier nach hoher Verzinsung und unverhältnißmäßigem Gewinnst, auf der an⸗ dern ehrlofe Bemühungen der Förderer jener Unternehmungen,
aus jener Gier Nutzen zu ziehen, Bemühungen, welche
und des bon der Vertretung der hauptsächlich durch Sperationen an der Börse verwirklicht wurden.“
Als typisch — ausdrücklich nicht als Ausnahmen —
werden einzelne Beispiele angeführt: ö
a. Australian und Eastern- Steam - Navigation - Company 1864. ö
b. Marseilles Land Company 1866 gegründet, liquidirt 1566. .
c. City of Moscow Gas-Company 1865 gegründet, liqui⸗ dirt 1869. ĩ
d. Eupion Gas-Company 1874 gegründet. .
Bei der Grün dung wurde der Preis des von den Grün
dern inferirten Objekts der Gesellschaft weit höher berechnet,
als es kostete (3. B. bei b auf. 1 109 323 Pfd. Sierl, statt
340 000 Pfd. Sterl.) und die Differenz dieser Preise für ver⸗
schiedene Formen der Begünstigung verwandt.
Die Aktien wurden vor der definitiven Zutheilung an
die Zeichner an der Börse gehandelt, nämlich von den Inter⸗
essenten zur Unterstützung des Ausgangs in großen Summen zu Prämien gekauft und dann wenn die Prämie am höchsten stand, bei dem Comité — zum Theil unter Täuschung dessel⸗ ben und daher mit Erfolg — die Bestimmung eines day of settlement für die Aktien zu einer Zeit nachgesucht, wo die
Gründer durch ihre Käufe praktisch die ganze Kontrole des arkts hatten.
. Hanf waren auch fiktive Zeichnungen durch vorgeschobene
Personen ö während alle Aktien sich in den Händen der
Hründer befanden. ; ‚
ö So . bei Charles Lafitte Company gegründet 1865, siquidirt 1386 und Peruvian Railways Company ge⸗ gründet 1865, liquidirt 1867. ö
Bei beiden Gesellschaften wurden verhältnißmãäßig sehr
wenige Aktien dem Publikum ade elt während der ganze
Rest in den Händen der Gründer sich befand, die inzwischen
— bis zur Zutheilung — große Summen davon an der
Börse kauften und durch Täuschung des Comités die Be⸗
stimmung eines „day of settlement für die Aktien erreichten,
an welchem Tage sich dann fand, daß die Verkäufer nicht liefern konnten, weil keine Aktien im Markte waren.
„In diesen Fällen wurde die Maschinerie der Börse ge⸗
(braucht, um Gesellschaften obenauf schwimmen zu machen
eto float), welche niemals eine reelle Existenz hatten, sondern
infach zu Zwecken der Spekulation geschaffen waren. A) Das geltende System betreffs des Handels in Aktien neuer , und in fremden nleihen. ; Das geltende System bezüglich des Handels in den Aktien neuer Gesellschaften oder in den Zetteln neuer Anlehen und ihrer Cotirung in dem amtlichen Courszettel ist nämlich
endes: ; e al Dieser Handel beginnt an der Börse, sobald die neue Anleihe oder Gesellschaft dem Publikum bekannt gemacht is und vor der Zutheilung ö und zwar nicht — wie die anderen Geschäfte — für einen bestimmten Abrechnungs⸗ tag, sondern für einen speziellen von dem Committee festzusetzenden Abrechnungstag (day of settlement).
Das Comité hat sich das Recht vorbehalten, die Fest⸗ setzung eines solchen Abrechnungstages überhaupt zu ver⸗ weigern, wodurch 3 alle vorher geschlossenen Verträge
ö nwirksam werden: ö 1 die Bedingungen, unter welchen der day
of settlement zu gewähren oder zu verweigern ist,
handeln 5 127 und 128 des Statuts betr. der neuen
Gefellschaften. Zur Begründung des Antrags ift
danach nothwendig, daß keine Behauptung von „franc
fubstantürt und, daß keine falschen thatsächlichen Dar⸗ stellungen gegeben worden, daß hinreichende Aktien oder
Scheine zur Ausgabe bereit liegen, ferner die Ein⸗
reichung des Prospelts, Statuts, der Driginalzeich⸗
nungen, des allotment-book (des Ver eichnisses der zu⸗ getheilten 2 gezeichnet vom orsitzenden und
Sekretär der Gesellschaft und ein von denselben aus⸗
gestelltes Certifikat über die Zahl der Anmeldungen
und der bedingungslos dem Publikum in etheilten
Aktien, ein Certifikat der Bankiers über die Depositen
ar die Zeichnungen 20. .
ö. in n e Artikel 125 für neue Anlehen. Entweder gleichzeitig mit dem Antrage auf Bestimmung eines settlement‘ oder kurz 3 ann i dem Comité der An⸗
Totirun unotation) gestellt. ö l K der Cotirung sind außer denen für das Settlement nach rue 135 und 129 die, daß die Gesell. schaft von hinreichender Größe und Wichtigkeit sei, daß nicht weniger als die Hälfte des Nominalkapitals rn ö und 10 pCt. der gezeichneten Summen eingezahlt sind, daß sich die Höhe der apports übersehen läßt, daß 2! des Nominal⸗ kapitals bedingungslos dem Publikum zugetheilt sind, daß 2. Slatuten den' Direktoren den Ankauf von Aktien der Gesell⸗
trägt etwa 169 Pfd. St., die 1877 er Dividende 10 Guineas per
etwa 75 Jahren, zählte 1864 1100 Mitglieder, gegenwärtig mehr als 2000.
Aktie.
t verbieten und daß ein Mitglied der Börse von der Ge⸗ haf autorisirt ist, dem Ern! alle gewünschte Informa⸗