1880 / 77 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Die unterzeichnete Königliche Kreishauptmannschaft hat

die im Selbstverlage des Verfassers erschienene Druckschrift: „Der Feldzug des Herrn Findel gegen die Sozial⸗ demokratie, enthaltend die Verbetsverfügung der binnen acht Tagen vergriffenen Broschüre: „Noch einmal Hr. Findel und die Sozialdemokratie“ mit einem Anhange über die neueren or ginge nebst einer Erklärung des n uer u. s. w. Von W. Hasen⸗ clever!

auf Grund der 85. 11 und 12 des Reichsgesetzes vom 21. Ok⸗

tober 1878 zu verbieten beschlossen.

Leipzig, den 30. März 1880. Königliche Kreishauptmannschaft. Graf zu Münster.

Aichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. April. Beide Kaiserliche Majestäten , heute den Besuch Sr. Königlichen 3. eit des Prinzen Wilhelm nach Seiner Rückkehr aus Eng⸗ and.

Heute findet eine musikalische Abendunterhaltung im Königlichen Palais statt.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Freiherr von Rosenberg und Graf Gersdorff übernommen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten hat durch Cirkularerlaß vom 17. März d. J. bestimmt, daß bei Ver⸗ tretungen beurlaubter oder erkrankter Beamten durch Arbeiter nur dann eine Verrechnung des Lohnes derselben auf „Stell⸗ vertretungskosten“ zu erfolgen hat, wenn die Vertretung nicht durch das ständige Arbeiterpersonal, sondern durch ledig⸗ lich zu diesem Zweck angenommene Arbeiter bewirkt wird. Wird dagegen die Stellvertretung durch das ständige Arbeiter⸗ personal bewirkt, so wird dadurch eine Aenderung in der Ver⸗ rechnung des Arbeitslohnes nicht bedingt.

Die Strafverfolgung von Vergehen, die im Höchstbetrage mit einer längeren als dreimonatlichen Gefäng⸗ nißstrafe bedroht sind, verjährt nach §. 67, 2 Str. G. B. in fünf Jahren, von anderen Vergehen in drei Jahren. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 27. , 1880 ausge⸗ sprochen, daß die Strafverfolgung von Vergehen, welche nur mit Geldstrafe bedroht sind, stets in drei Jahren verjährt, also auch dann, wenn der Höchstbetrag der angedrohten Geldstrafe im Falle der Umwandlung in Gefäͤngnißstrafe zufolge 58. 28, 29 des Str. G. B. eine die Dauer von drei Monaten übersteigende Gefängnißstrafe ergeben würde.

Nach 38. 216 der Strafprozeßordnung muß zwischen der Zustellung der Ladung und dem Tage der Hauptverhand⸗ lung eine Frist von mindestens einer Woche liegen. Ist diese Frist nicht eingehalten, so kann der Angeklagte die Aus⸗ setzung der Verhandlung verlangen, so lange mit der Ver⸗ lesung des Beschlusses über die Eröffnung des Hauptverfah⸗ rens nicht begonnen ist. Ferner soll nach 5. 227 der Straf⸗

rozeßordnung der Vorsitzende den Angeklagten mit der Be⸗

gniß, Aussetzung der Verhandlung zu verlangen, bekannt machen. In Bezug auf diese Bestimmungen hat das Reichs⸗ gericht, II. r r , durch Erkenntniß vom 30. Januar 1880 ausgesprochen, daß die Nichteinhaltung der Frist zwischen Ladung und Hauptverhandlung und die unterblieben Beleh⸗ rung des Vorsitzenden, deshalb eine Vertagung der Verhand⸗ lung verlangen zu können, nicht zu einer Aufhebung des so⸗ dann durch bie Revision vom Angeklagten angefochtenen Er— kenntnisses führen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Fürstlich schwarzburgische Staats⸗Minister Freiherr von Berlepsch ist nach Sondershausen abgereist.

Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin, Rittmeister und seither Escadron⸗Chef im Brandenburgischen Husaren⸗Regiment (Zietensche Husaren) Nr. 3, Höchstwelcher unter Stellung à la suite des gedachten Regiments zur Dienstleistung bei dem General⸗Kommando des III. Armee⸗Corps kommandirt worden, ist zum Antritt dieses Kommando's hier eingetroffen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die ö Dr. Jonas in Liegnitz, Dr. Geßner in Freistadt, Dr. Lind in Aplerbeck, Dr. Craemer, genannt Schulte, in Castrop, Dr. Funke in Mengede, Dr. Wortmann in Brakel, Dr. Joh.

midt in Iserlohn, Dr. Rinkhausen in Usingen, Dr. Bar⸗ denheuer und Warren in Bonn, Dr. Benj. Auerbach in Cöln, Dr. Decker in Nippes, Dr. Koerfgen in Zülpich, Brockmann in Manderscheid.

Bayern. München, 31. März. (W. T. B) Se. Majestät der König hat mittels eines , gnädigen Hand⸗ schreibens dem General der Infanterie, Freiherrn von der Tann, welcher heute sein 25 jähriges Generalsjubiläum feiert, das Großkreuz des Militär⸗Verdienst⸗Ordens verliehen.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 30. März. (Dresd. Journ.) Der Chef des weimarischen Justizdepartẽ⸗ ments, Wirkl. e,. Rath Pr. Stichling, begiebt sich morgen nach Jena, woselbst eine Konferenz von Kommissaren sämmtlicher Staaten, die an dem gemeinschaftlichen thüringi⸗ n Ober⸗Landesgericht betheiligt sind, stattfindet. reußen st vertreten durch den Geh. Rath Kurlbaum, Meiningen durch den Wirkl. Geh. Rath von Uttenhoven, Altenburg durch den Ministerigl⸗Rath Göpel, Coburg⸗Gotha durch den Geh. Re⸗ e,, , ornbostel, Schwarzburg⸗Rudolstadt durch den taats-Minister von Bertrah, Reuß ä. L. durch den Regie⸗ rungs⸗Rath Meidinger, gRieuß j. L. durch den Geh. Staats⸗ ö. Vollert. Den Hauptgegenstand der Berathungen, die sich auf mehrere Tage erstrecken, bildet das Regulativ für die Staatsprüfung der Juristen.

essen. Darmstadt, 31. März. (W. T. B.) Heute Vormittag 1 Uhr fand in der Schloßkirche die Konfrrma—⸗ tion der Prinzessinnen Victoria und Elisabeth statt. Der Großherzog und die Mitglieder des Großherzog⸗ lichen Hauses, die Königin Victoria, die Prinzessin Beatrice,

der Prinz und die Prinzessin von Wales, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, der Großherzog und die Frau Großherzogin, sowie der Erbgroßherzog von Baden wohnten der Feierlichkeit bei. Die Königin Victoria besuchte heute Mittag die Grabstätte der Großherzogin Alice. Die Abreise der Königin ist auf morgen Nachmittag 4 Uhr 30 Minuten

festgesetzt.

Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 30. März. Die gestern ausgegebene Nr. 5 des Gesetzblattes für Elsaß⸗ Lothringen publizirt das am 24. d. M. von Sr. Majestät dem Kaiser vollzogene Gesetz, betreffend die Fesistellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß-Lothringen für das Etats⸗ jahr 1860/81.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 30. März. Die „Presse“ schreibt: Mit der Einbringung der Wehrgesetznovelhe nach Ablauf der parlamenkarischen Osterferien soll es nun doch Ernst werden. Die Verhandlungen zwischen den Ver⸗ tretern der betheiligten Regierungen haben insofern zu einer Verständigung geführt, daß jetzt die endgültige Textirung des bezüglichen Gesetzentwurfs vorgenommen wird.

Die Eisenbahn kommission des Herrenhauses soll, wie dem „Prager Abendblatt“ berichtet wird, schon in den nächsten Tagen zusammentreten, um die Vor⸗ lagen, betreffend die Lokalbahnen und den Bau der Arlberg⸗ bahn, in Verhandlung zu ziehen. Hinsichtlich des Lokalbahnen⸗ Gesetzentwurfes machten sich unter den Kommissionsmitgliedern mancherlei Bedenken geltend, so daß der Entwurf mehrfach amendirt werden dürfte. Dagegen werde der Gesetzentwurf, betreffend die Arlbergbahn aller Wahrscheinlichkeit nach unver⸗ ändert genehmigt werden.

Wie die Wiener „Montagsrevue“ erfährt, gestalten sich die Steuereingänge im ersten Quartale 1880 aber⸗ mals günstig. Während die indirekten Abgaben sich auf der Höhe des Vorjahres erhalten, weisen die direkten Abgaben ein erhebliches Plus auf. Mit Rücksicht auf die ungünstige Ernte des Vorjahres bemerkt das genannte Blatt ist dieses Resultat doppelt erfreulich.

31. März. (W. T. B.) Gegenüber bezüglichen Nachrichten englischer Blätter meldet die „Presse“, daß über die kirchlichen Angelegenheiten Bosniens thatsächlich mit dem Patriarchen in Konstantinopel eine Konvention in französischer und griechischer Sprache abgeschlossen worden sei. Daß eine solche Abmachung nur für die Dauer der Orkupation Geltung haben könne, gehe aus der staatsrechtlichen Stellung Bosniens von selbst hervor.

Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Konstantinopel: Man glaubt, daß die heute erwartete Antwort der Pforte auf die letzten Vermittelungsvorschläge des italienischen Botschaf⸗ ters, Grafen Corti, in der montenegrinischen Frage ustimmend ausfallen werde. Die Pforte berief die in Aus⸗ . gestellte Kommission von Aerzten der europäischen Bot⸗ schaften und Gesandtschaften und anderen medizinischen Nota⸗ bilitäten zur Prüfung des Geisteszustandes des Mör⸗ ders des russischen Oberst-Lieutenants Kummerau. Aus Bukarest: In der diplomatischen Vertretung Ru⸗ mäniens stehen umfassende Veränderungen bevor.

Prag, 1. Url, (B T. B.) Der Kronprinz Ru dolf ist hier eingetroffen und von der Bevölkerung enthusiastisch begrüßt worden. Zum Empfange des Kron⸗ prinzen hatten sich die Spitzen der Behörden und das Kollegium der Stadtverordneten am Bahnhofe versammelt. Der Bürgermeister hielt eine Ansprache, in welcher er der freudigen Theilnahme, welche die Stadt Prag an der Ver— lobung des Kronprinzen nehme, Ausdruck gab und die Hoff— nung aussprach, daß der Kronprinz mit seiner Gemahlin hier seinen Aufenthalt nehme. Der Kronprinz dankte in deuischer und böhmischer Sprache und bemerkte, daß er gern in Prag weile. Nach dem Abschreiten der Fronten der Bürgerwachen

fuhr der Kronprinz durch die mit österreichischen und belgischen

Fahnen prachtvoll geschmückte Stadt nach dem Schlosse.

Pest, 30. März. Das Abgeordnetenhaus wird morgen eine formelle Sitzung abhalten, in welcher eine Au⸗ zahl bereits sanktionirter Gesetze verlautbart werden soll. Die Verhandlungen der ungarisch⸗-kroatischen Regni⸗ kolar⸗Deputation sollen noch im Laufe dieser nge wieder aufgenommen werden.

Großbritannien und Irland. London, 30. März (Allg. Corr) Die Heerschau der Freiwilligen in Brighton ist gestern, von schönem Wetter begünstigt, höchst erfolgreich verlau en. An dem Scheingefechte, das etwa zwei Stunden dauerte, betheiligten sich ca. 20 000 Freiwillige aller ö n unter dem Oberbefehle des Prinzen Eduard von Sachsen⸗Weimar. Am Schlusse des Manövers defilirten die Freiwilligen⸗Bataillone bei dem Herzog von Cambridge vorüber, der von einem glänzenden Stabe, bei dem sich auch viele fremdherrliche Offiziere befanden, umgeben war. Das militärische Schauspiel hatte große Menschenmassen heran⸗ gelockt. Die militärischen Berichterstatter rühmen die gute

kannszucht und Ordnung, welche unter den Freiwilligen herrschte, sowie deren treffliche Haltung.

Aus Kabul wird dem „Reuterschen Bureau“ unterm 29. ds. gemeldet:

Der Kampf zwischen Mahomet Jan und den Hazaras dauert fort. Die Meldung von der Niederlage des Ersteren ist zweifelhaft. Es herrscht beträchtliche Aufregung und es verlautet, daß längs der Kommunikationtzlinie eine Erhebung beabsichtigt ist. Kayitän Showers, vom bengalischen Stabscorps, wurde auf dem Marsche zwischen dem Chappergebirge und Quetta ermordet. Die ,, schaaren sich in der Nachbarschaft des Shaturgardan⸗Passes zusammen.

Die Situation in. Afghanistan faßt die „Times“ wie folgt zusammen: In Kabul sind unsere diplomatischen Agenten bemüht, Unter⸗ handlungen mit den Chefs von Ghuzni, Wardak und Kohistan, die einige Neigung bekunden, sich mit uns zu verständigen, anzuknüpfen. Zwischen Kabul und Peschawur, auf der sogenannten Khyber Linie, haben einige Kämpfe stattgefunden, und die Stämme verrathen eine kriegerische Stimmung. Aus Kuram liegen keine Nachrichten von Belang vor. Mahomed Jans Gewalt über Ghuzni ist durch die Hazaras geschwächt worden. Außerhalb der unmittel baren Sphäre unserer Operationen finden wir, daß das Erscheinen Abdurrahman Khans nicht allein in seiner eigenen Provinz Balkh, son⸗ dern auch in Herat Unruhe erjeugt hat. Seine Plane sind Niemandem bekannt. Daß er sich noch immer de jure als Herrscher von Afghanistan betrachtet, darüber kann kein Zweifel obwalten. Ebenso sicher ist es, daß er dazu bestimmt ist, eine wichtige Rolle in der Zukunft des Königreichs zu spielen.“

31. März. (W. T. B.) Bei den bis jetzt stattgehab⸗ ten Parlamentswahllen sind 29 konservative und 26 libe⸗ rale Kandidaten, sämmtlich ohne Opposition, gewählt worden. An vielen Orten beginnen heute die Wahlen; die Theilnahme an denselben ist sehr groß.

1. April. (W. T. B.) Bei den gestrigen Parla⸗ mentswahlen wurden im Ganzen 90 liberale Kandidaten, darunter Goschen und Bright, und 61 konservative Kandidaten, darunter der General-Fiskal Giffard in Launceston, gewählt. Die Liberalen haben bisher 16 Sitze gewonnen. In Hackney, Westminster und Birmingham wurden die bisherigen Ver⸗— treter wiedergewählt.

Nach dem Ausweise der Staatskasse betrugen die Einnahmen im letzten Vierteljahre 1879 27118 226 Pfd. Sterl,, 1 401 962 Pfd. Sterl. weniger als im letzten Viertel⸗ jahr 1878. Die Einnahmen des ganzen Jahres 1879 be⸗ k 265 0655 Pfd. Sterl., 1 850 917 Pfd. Sterl. weniger a .

Frankreich. Paris, 30. März. Die amtlichen Publi⸗ kationen des „Journal officiel“ bezüglich der Kongre⸗ . lauten in der Uebersetzung der „Fr. Corr.“ wie olgt:

I) Bericht an den Präsidenten der französischen Republik.

. Paris, den 29. März 1880.

Herr Präsident! Es ist ein Grundsatz unseres öffentlichen Recht, daß keine geistliche Kongregation, männliche oder weibliche, sich in Frankreich ohne vorgängige Ermächtigung niederlassen darf. Dieser Grundsatz ist inẽbesondere in dem Artikel. 11 des organischen Gesetzes, des Konkordats von 18. Germinal des Jahres J formulirt, welcher besagt: „Die Erzbischöfe und Bischöfe dürfen mit Erlaubniß der Regierung in ihren Diözesen Dom kapitel und Seminarien gründen. Alle anderen geistlichen An⸗ stalten sind abgeschafft“, . im Artikel 4 des Dekrets und Gesetzeg vom 5. Messidor des Jahres XII, der besagt: „Keine Genossenschaft von Männern oder Frauen darf sich unter religiösem Vorwande bilden, wenn sie nicht durch ein Kaiserliches Dekret nach Einsicht der ihr zu Grunde gelegten Statuten und Reglements ausdrücklich ermächtigt ist. Trotz so klarer Bestimmungen hat sich in Frankreich, namentlich unter dem zweiten Kaiserreiche, und seit den Ereignissen von 1870 eine große Anzahl von mäunlichen und weiblichen Kongegrationen gebildet. Nach einer im Jahre 1877 vorgenommenen, Zählung bestanden fünfhundert nicht ermächtigte Kongregationen mit zweiundzwanzigtausend Mit⸗ gliedern beider Geschlechter. Die öffentlichen Gewalten haben je nach Lage der Umstände und den Forderungen der öffentlichen Meinung diesen Sachverhalt bald geduldet, bald ihm ein Ziel zu setzen gesucht. Wer erinnert sich nicht z B. der berühmten Interpellation, die Hr. Thiers 1846 an das Ministerium Guizot richtete und in deren Verfolg die Deputirtenkammer fast einstimmig eine Tagesordnung annahm, welche die Regierung aufforderte, gegen die nicht ermächtigten Kongregationen die bestehenden Gesetze anzu⸗ wenden? Ein äbnlicher Fall ist jetzt eingetreten. In Folge der Verhandlungen über das Gesetz, betteffend den höheren Ünterricht, und der von dem Kabinet vor dem Senat abgegebenen Erklärungen hat das Abgeordnetenhauß am 16. März mit ungeheurer Majorität folgende Tagesordnung votirt: Die Kammer, auf die Regierung vertrauend und auf ihre Festigkeit hinsichtlich der An⸗ wendung der die nicht ermächtigten Kongregationen betreffenden Gesetze zählend, geht zur Tagesordnung über. Es ist also die Pflicht der exekutiven Gewalt, die verschiedenen über das Gebiet der Republik verstreuten nicht anerkannten Kongregationen zur Beobachtung der von der geltenden Gesetzgebung vorgezeichneten Schutzvorschriften und zum Nachweis der Rechtfertigungsurkunden anzuhalten, ohne welche sie nicht änger geduldet werden könnten. Unter diesen nicht ermächtigten Kon⸗ gregationen befindet sich aber eine, bei weitem die wichtigste, deren beson⸗ ere Stellung unmöglich verkannt werden kann. Wir meinen die Gesell⸗ schaft Jesu, die zu verschiedenen Zeiten verboten worden ist und gegen die sich das Nationalgefühl allezeit ausgesprochen hat. Es giebt keine Regierung, die es wagen könnte, ihre Anerkennung bei den gesetzgebenden Versammlungen zu beantragen. Wollte man also heute von dieser Gesellschaft die Erfüllung der für ihre Ermächti⸗ gung erforderlichen Förmlichkeiten verlangen, während man im Vor⸗ aus weiß, daß diese Ermächtigung ihr verweigert würde, so schiene dies weder angemessen noch, würdig. Es ist sicherlich besser, ihr schon jetzt eine mäßige Frist zu stellen, nach deren Ablauf sie als Rongregation aufzuhören hätte. Es handelt sich hier nicht darum, ihre einzelnen Mitglieder zu verfolgen und individuellen Rechten Eintrag zu thun, wie man vergebens glauben zu machen sucht, son⸗ dern lediglich eine nicht anerkannte Gesellschaft an Handlungen, welche den Gesetzen zuwiderlaufen, zu verhindern. Wir sehen uns also, Herr Präsident, veranlaßt, Ihnen zwei gesonderte Dekrete zur Abstellung der in dem Votum der Kammer bezeichneten Miß⸗ bräuche vorzuschlagen. Das erste Dekret bestimmt die Frist, nach deren Ablauf die Anstalten des Jesuitenordens in Frankreich ge⸗ schlossen werden sollen, das zweite die Förmlichkeiten, welche alle anderen nicht anerkannten Kongregationen zu erfüllen haben. Wir bitten Sie, dieselben mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Genehmigen Sie u. s. w. Der Siegelbewahrer und Justiz⸗Minister: Jules Cazot. Der Minister des Innern und der Culter Ch. Lepoͤre.

2) Dekret des Präsidenten der Republik, welches unter Berufung auf Art. 1 des Gesetzes vom 13.19. Februar 1790, Art, 1 des Ge⸗ setzes vom 18. August 1792, Art. 11 des Konkordats, Art. 11 des Gesetzes vom 18. Germinal des Jahres X., Gesetz vom 3. Messidor detz Jahres XII., Art. 291 und 292 des Strafgesetzbuchs, Gesetz vom 19. April 1834, Entscheidung des Pariser Appellhofs vom 18. August 1826, Tagesordnung der Deputirtenkammer vom 3. Mai 1845, Tagesordnung des Abgeordnetenhauses vom 16. März 1889, und in Erwägung, daß unter den verschiedenen Regierungen, die der Revolution von 1789 vorangegangen und gefolgt sind, die öffentlichen Gewalten stets ihr Recht und ihren Willen bekräftigt haben, die Existenz der Gesellschaft Jesu nicht zu dul den, so oft dieselbe, die ihr gewährte Toleranz mißbrauchend, sich wieder zu bilden und ihren Wirkungskreis auszudehnen suchte, verfügt: Art. 1. Der nicht anerkannten sogenannten Gesellschaft oder Genossenschaft Jesu wird vom heutigen Tage ab eine Frist von drei Monaten bewilligt, um sich in Beobachtung der eben erwähnten Gesetze aufzulösen und die Anstalten, welche sie auf dem Gebiete der Republik inne hat, zu räumen. Diese Frist wird für die Anstalten, in welchen der Jugend ein literarischer oder wissenschaftlicher Unter⸗ richt ertheilt wird, bis zum 31. August 1880 verlängert. Art. 2. Der Minister des Innern und der Kulte und der Justiz⸗Minister werden mit der Ausführung dieses Dekrets beauftragt.

3) Dekret des Präsidenten der Republik, welches unter Berufung auf Art. 1 des Gesetzes vom 13./19. Februar 1790, Art. 1 des Ge⸗ setzes vom 18. August 1792, Art. 11 des Konkordats, Art, 11 des 6e vom 18. Germinal des Jahres X., Gesetz vom 3 Messidor des Jahres XII., Gesetz vom 24. Miai 1825, Gesetz vom 31. Januar 1857, Art. 291 und 292 des Strafgesetzbuchß und Gesetz vom 10. April 1834 verfügt: Art. 1. Jede nicht anerkannte Kongre⸗ gation oder sonstige geistliche Genossenschaft hat binnen 3 Monaten die unten aufgezählten Schritte zu thun, um die Prüfung und Ge⸗ nehmigung ihrer Statuten und Ftegiements und die gesetzliche Aner- kennung fu jede einzelne ihrer bisher nur thatsaͤchlich bestehen den Anstalten ju erwirken. Art. 2. Das Ermächtigungẽgesuch muß in ber Präfektur des betreffenden Departements eingereicht wer, den, welche es an das Ministerium des Innern zur weiteren Be⸗ handlung zu leiten hat. Art. 3. Für die männlichen Kongreggtionen wird durch ein Gesetz, für die weiblichen je nach den in den Hesetzen von 1835 und 18535 unterschiedenen' Fällen durch ein Gesetz oder

durch ein vom Staatzrathe beftätigtes Dekret die Entscheidung 95 troffen werden. Art. 4. Für die Kongregationen, deren Fall dur

; entscheiden ist, gelten die in Art. 3 des Gesetzes von 9. Förmlichkeiten. Art. 5. Die anderen Kongre⸗ gaftonen baben sich in der durch die nachstehenden Artikel bestimmten . zu rechtfertigen. Art. 6. Das Ermächtigungsgesuch muß den

amen des oder der Qberen, die Bezeichnung des Wohnsitzes und den

Nachweis, daß derselbe in Frankreich fixirt ist und fixirt bleibt, enthalten, desgleichen den Aufschluß, ob die Gesellschaft sich auf das Ausland verbreitet oder auf das Gebiet der Republik beschränkt ist. Art. .. Dem Ermächtigungsgesuche sind beizufügen: 1) eine nament⸗ fiche Liste der Mitglieder mit Angabe ihres Geburtsorts und ihrer Rationalität; 2) ein Augweis der Activa und Passiva, der Ein⸗ fünfte und Lasten der Gesellschaft und ihrer einzelnen Anstalten; z) ein Cremplar der Statuten und Reglements. Art. 8. Dieses Exemplar der Statuten muß von dem Bischof der betreffenden DYiözefe bestätigt sein und den Beisatz enthalten, daß die Genossen⸗ schaft in geistlichen Dingen der ordentlichen kirchlichen Gerichts har · keit unterworfen ist. Art. 9. Jede Kongregation oder sonstige Ge⸗ nossenschaft, welche den Ermächtigungtantrag nicht in der oben be⸗ zeichneten Frist eingereicht hat, verfällt den beftehenden Gesetzen. Art 10. Der Kultug und der Justiz⸗Minister werden mit der Ausführung dieses Dekretz beauftragt. .

Nach einer vom „Rappel“ gelieferten Statistik giebt es in Frankreich 1480 Jesuiten, die sich auf 44 Departements vertheilen (Algerien mit eingerechnet), und 56 Anstalten, sei es Mifsionshäuser, Noviciate oder Schulen, besitzen. Am stärksten sind sie in dem Departement der Landes, wo ihrer 150 (sämmtlich von spanischer 6 sitzen; dann folgt die Seine (Paris) mit 123, die Haute⸗ Loire (Vals) mit lol, die Somme (Amiens) mit S4, die Bouches⸗du⸗Rhone Marseille und Aix) mit 74, die Vienne (Poitiers) mit 665, der Pas⸗de⸗Calgis (Boulogne) mit 50, die Mayenne (Laval) und Vaucluse (Avignon) mit je 48 Jesuiten.

Türkei. Konstantinopel, 31. März. (W. T. B.) Der Sultan hat den ihm vorgelegten Budgetentwurf nicht genehmigt und beräht ein aus ehemaligen Großvezieren bestehender außerordentlicher Rath abermals das Budget. Der Protest des französischen Botschafters gegen die Finanzkonvention der Pforte vom 22. November v. J. macht alle Vorbehalte geltend bezüglich derjenigen Be⸗ stinmungen der Konvention, welche die Rechte französischer Gläubiger verletzen.

Nußland und Polen. St. Peters burg, 1. April. (W. T. B.) Ein heute von dem Regierungsboten“ ver⸗ öffentlichtes Bulletin über das Befinden Ihrer Majestãt der Kalserin in der Zeit vom 24. bis 30. März meldet: Die Verschlimmerung des Zustandes dauerte im Laufe der vergangenen Woche fort. Die schwersten Anfälle bildeten Herzklopfen; zu den früheren Krankheitssymptomen trat Schlaf⸗ sucht hinzu. Die Kräfte nehmen ab.

Amerika. New⸗York, 31. März. (W. T. B.) „Der Senat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Veranstaltung einer internationalen Ausstellung in New-9York im Jahre 1883, angenommen.

Asien. (Allg. Corr.) Der König von Siam will seine Hauptstadt Bangkok Anfangs April mit zahlreichem Ge⸗ folge verlassen, um den ersten Hauptstädten Eurgpas einen Befuch abzustatten. Nach kurzem Aufenthalt in England he— giebt fich der König nach den Vereinigten Staaten, deren Re⸗ gierung ein , , nach Southampton senden wird, um ihn nach Amerika zu senden.

Aus bam Wolffschen Telegraphen-Bureau.

London, Donnerstag, 1. April, Vormittags. Nach einer hier vorliegenden Privatdepesche aus Lima vom 18. März blieb die chilenische Flotte vom 10. bis zum 13. März in Lobos de Afula, zerstörte dort die Schleppdampfer und Lan⸗ dungsbrücken, nahm die Behörden gefangen und schleppte Material, Maschinen und Vieh fort. .

St. Petersburg, Donnerstag, 1. April, Vormittags. Die deutsche „St. Petersburger Zeitung“ bringt Notizen über die Entdeckung der geheimen Druckerei in der Meschtschanskaja⸗ straße. Danach fand die Entdeckung in der Nacht vom 25. zum 26. März statt; 19 Personen wurden verhaftet. Die Typographie war eine sogenannte fliegende Typographie, welche ihren Arbeitsort oft wechselte. Wie es heißt, hätte dieselbꝛ den Titel „Fliegende Typographie des nordischen Sozialistenvereins“ getragen. Schnellpressen waren nicht vor⸗ handen, sondern nur Handpressen. Jeder Arbeiter war an⸗

ewiesen, für einzelne Apparattheile Sorge zu tragen, um im alle einer Ueberraschung zu wissen, was er mit den ihm ö Sachen zu thun und wohin er sie zu bringen abe.

Nr. 13 des „Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichtzamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt. Allgemeine Verwaltungs sachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. Zoll! und Steuerwesen: Veränderungen von Zollstellen; Titelverleihung an einen Stations-Controleurz; Elnfuhr von Getreide ꝛc. aus Rußland, Oesterreich Ungarn und den Vereinigten Staaten von Amerika während der Monate Januar und Februar 1880. Finanzwesen: Nachweisung der Einnahme der Post; und Telegraphen⸗ sowie der Reichs, Eisenbahn, Verwaltung für die Zeit vom 1. April 1879 bis Ende Februar 1880. Militär⸗ wesen: PVerzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den ein- säbrig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; desgl. der provi⸗ sorisch berechtigten Anstalten. Marine und Schiffahrt: V.r= zeichniß der Kommisstonen für die Prüfung der Seesteuerleute und Seeschlffer. Gisenbahnwesen: Eröffnung von Babnstrecken. Post⸗ und Telegraphenwesen: Postanweisungsverkehr mit Amerika und Australien. .

Nr. 19 des Amtsblatts der Deutschen Reichs ˖ Po st⸗ und Telegraphenverwaltung hat folgenden Inhalt: Ver fügungen: vom 25. März 1880: Veränderungen der Gebührensätze für Telegramme nach dem europäischen Rußland; vom 29. März 18803 Beschleunigte Beförderung dringender Sendungen mit leben⸗ den Thieren; vom 24. März 1860: Postauftraͤge nach der Schweiß; vom 29. März 1830: Eröffnung der Eisenbahn Crossen. Eisenberg. .

Nr. 8 des Armee ⸗Verordnungs-⸗Blatts hat folgenden Inhalt: Tagegelder und Reisekosten der Landwehr ⸗Bezirks⸗Com . mandeure. Bekleidung der zur Probedienftleistung bezw. Vor⸗ bildung kommandirten oder beurlaubten Militäranwärter. Rang⸗ listen. Aenderungen der Anlage 1 zu 8. 1 der Ersatzordnung. Entlassung der zur Üebung eingezogenen Sffiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes. Das Erscheinen der Karte für das Deutsche Reich resp. die Umwandlung der bisherigen preußeischen und sächsischen Generalstabzkarten in dieselbe, zum 1. April 1880. Dhellwweise Kafernenfeibstbewirtbschaftung,. Abänderungen, der Ausrüstungs nachweifungen für die Feld-Artillerie, den Feld. Munitontz— park und die Haupt⸗Munitionedepots. Feldgeräthé ⸗Etat für eine

Pionier · Compagnie. Ergänzung der Anmerkung“ zum 5. 47, 3 des Geldverpflegungs⸗Reglements für das preußische Heer im Frie den, vom 24. Mai 1877. Reisegebührnisse der zur Probedienst⸗ leistung bei Civilbehörden kommandirten Mannschaften. Ausgabe eines Preistarifs Nr. 2 Über Fabrikate des Feuerwer ks Laboratoriums in Spandau und Abänderungen zu dem unterm 16. Mai 1879 ver⸗ ausgabten Tarif Nr. J des genannten Instituts, Ginrichtung von Munitionsbehältnissen auf den Böden der Exerzierhäuser ꝛc. Wohlthaätigkeit. Extraordinäre Verpflegungszuschüsse pro 2. Quartal 1880.

Das Februar und März ⸗Heft des Centralblatts für die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preußen. Her— ausgegeben in dem Ministerium der geinlichen, Unterrichts- und Me— dizinal. Angelegenheiten. Berlin 1880. Verlag von Wilhelm Hertz (Bessersche Buchhandlung) enthält die Personalien⸗Verzeichnisse des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten und der demselben k Behörden, sowie die Termine für die Prüfungen der

ehrer ꝛc.

Statistische Nachrichten.

Die Länge der Ende 18718 in . vorhandenen Gruben⸗ und Industrie⸗ u. s. w. Bahnen für den nicht 5ffentlichen Verkehr betrug nach dem Werke .Statistische Nachrichten von den preußischen ECisenbahnen! (Berlin, Ernst u, Korn) obne die Militärbahn 110763 Km. Es entfallen davon auf die Staatsbahnen 156,19 km für 225 Zweigbahnen für Kohlen- und Gütertrangport; 383,77 Km auf die unter Staatsverwaltung stehen⸗ den Privatbahnen für 547 Privatanschlüsse und auf die übrigen Privatbahnen 567,72 Em für 768 Privatanschlüsse und Privatbahnen. Von den 1107,63 Rm Zweigbahnen waren 764,66 km normal und 169,093 Im schmalspurug als Lokomotivbahn, 77,45 km normal und 96,51 Km schmalspurig als Pferdebahn ausgebaut. Die Anlage⸗ koften für N70ß km Lokomotiobahn (für 648,97 km sind die An- lagekosten nicht bekannt) berechnen sich auf 18 455 761 und für 41,19 zm Pferdebahn (für 132,B77 Em ist die Summe unbekannt) auf 10651 98581 6 Nach Abrechnung der schmalspurigen Zweigbahn der Oberschlesischen Eisenbahn (102,70 Km 10 354 200 16, einem Netze von Bahnen innerhalb des oberschlesischen Bergwerks, und Hüktenreviers, stellt sich das Anlagekapital pro Kilometer Lokomotiv— bahn auf 44283 6 und pro Kilometer Pferdebahn auf 25 540 Unter den oben erwähnten Hrivatbahnen befindet sich auch die Broel⸗ thaler Cisenbahn, welche von Honnef nach Waldbroel führt, zum Perfonen. und Güterverkehr dient und selbständigen Betrieb hat. Sie ist auf G31 Km normal⸗ und auf 30,80 km schmalspurig und hat 641 142 M Anlagekapital erfordert.

In der amtlichen Statistik der Deutschen Reichs-⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1878 findet sich eine Ueberficht über den Post⸗ und Telegraphenverkehr der Länder Europas im Fahre 1878. Nach den relativen Zahlen geordnet, nehmen die Länder hierin nachstehende Reihenfolge ein: Es entfiel 1 Postanstalt (im Ganzen 54 C0) auf Quadratkilometer: in der Schwelz 15, Großbritannien und Irland 23, den Niederlan⸗ den 25, Belgien und Luxemburg je 47, Deutschland 61, Oesterreich 75, Dänemark 82, Frankreich und Italien je 32, Portugal 120, Un⸗ garn 164, Spanien (1877) 198, Schweden 236, Griechenland (1877) 345, Norwegen 348, Rumaͤnien 690, der Türkei (1874) 783, dem euro⸗ päischen Rußland 1360, im Durchschnitt 183. Eine Postanstalt ent- fiel auf folgende Einwohnerzahl: Schweiz 47, Norwegen 2057, Schweden 2579, Großbritannien und Irland 2461, Niederlande Zo53, Luxemburg 3727, Dänemark 4012, Deutschland 4808, Oester⸗ reich 5438, Portugal 5820, Frankreich 6441, Spanien (1877) 6532, Ungarn Tö3, Italien 8527, Belgien 3669, Griechenland (1877) 10 654, Rußland (europäisches) 18691, Türkei (1874) 20 911, Ru⸗ mänien 21 724, im Durchschnitt 5783.

Postbriefkasten waren vorhanden in Deutschland 33 215, Frank⸗ reich 50 131, Großbritannien und Irland 25767, Italien 11 100, Sesterreich 8160, Rußland (europäischesꝛ 7349, Belgien 5178, Schweiz 5168, Schweden 2627, Niederlande 1625, Dänemark 1477, Portugal 11859, Ungarn 1043, Rumänien 644, Spanien (1877) 410, k (is77 375, Norwegen 310, Luxemburg 300, zusammen

Das Postpersonal estand aus 212 000 Personen, davon in Deutschland (einschließlich der Telegraphie) 65 422, Großbritannien und Irland 34452, Frankreich 33 579, dem enropäischen Rußland 14 683, Italien 14 334, Desterreich 13 651, Spanien (1877) 7370, der Schweiz 5552, Ungarn 4707, Belgien 4080, den Niederlanden 3766, Schweden 3496, Portugal 2177, Dänemark 2086, Norwegen 1310, Rumänien leinschließlich Telegraphie) 1205, Griechenland (1877) 487, Loxemburg 192.

Die Zahl der aufgelieferten Briefe betrug 2 912 000000, die der Postkarten 348 000 6900, der Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben 717000 009, der Zeitungsnummern 1 508900 00, zusammen 5 285 0000009. Auf 1 Einwohner entfielen 16,9 Sendun⸗ gen, und zwar in der Schweiz 45,9 Großbritannien und Irland 45,0, Belgien 29,6, Deutschland 27,9, Frankreich 25,9, der Niederlande 25,5, Dänemark 22,53, Luxemburg 21, 0, Oesterreich 14,7, Schweden 124. Italien 11,5, Norwegen 10.5. Spanien (1877) 7.5, Ungarn 7, , Portugal 5.2, Griechen land (1877) 3, l, Rumänien 2,6, dem euro⸗ päischen Rußland 233, Türkei (1874) 0,4. Von Postkarten kamen auf 1 Einwohner im Ganzen 10, in Großbritannien und Irland 35,4, der Schweiz 21,5, Deutschland 15,9, den Niederlanden 145. Frankreich 13,1. Belgien 12,5, Luxemhurg 1],!, Desterreich 104, Dänemark 9,44, Schweden 68, Italien 6.3, Nor wegen 5,7, Spanien (1877) 4,8, Ungarn 4,7, Portugal 3,1, Griechen⸗ land (1577) und Rumänien je 16, dem eurpopäischen Rußland 1,2, der Türkei (1874) 9.3. Von den Drucksachen, Geschäftspapieren, Waarenproben und Zeitungsnummern entfielen auf 1 Einwohner im Ganzen 6.5, in der Schweiz 244. Belgien 17.0, Däne⸗ mark 129, Frankreich 12,8, Deutschland 12,6, den Nieder—⸗ landen 10,), Luxemburg 9,9, Großbritannien und Irland 9, Schweden 5.5, Italien 5,2, Norwegen 4,8, Desterreich 4.53, Spanien (1377) und Urgara je 2,7, Portugal 2,1, Griechenland (1577) 15, dem europätlschen Rußland 1, Rumänien O, 8, der Türkel (1877) 0, 1. .

Der Postbetrieb ergab im Ganzen 512 0909 009 S6 Einnahmen (Deutschland einschließlich der Telegraphie 141 934 914 S, Groß britannien und Irland 125 480 000 4, Frankreich 83 986 942 M6, Rußland 44 784 1068 M, Oesttrreich 30 40 160 M,. Italien 20 893 899g MS, der Schweiz 12072577 M, Ungarn 11712740 4 u. s. w) bei 419000900 MS Ausgaben (Deutschland 129 631 609 MS einschließlich der Telegrapbie, Großbritannien und Irland 76 80009009 , Frankreich 59 004999 S½½, Ruß— land 6 980 280 M, Oesterreich 28 652 8290 AM, Italien 18404613 M, Schweiz 10791 336 „, Ungarn 9 644 447 ). Der Betrieb ergab 1027 000 000 Æ Ueberschuß, und zwar in Großbritannien und Irland 48 680 000 M, Frankreich 24 981 943 ½ο , Deutschland (einschließlich der Telegraphie) 12 903 305 „6, Belgien 2 8565 672 MÆ, Rumänien (einschließlich der Telegraphie) 2728 236 M, Italien 2489 286 , Ungarn 2668 293 ½, Oesterreich 1 754340 „S6, den Niederlanden 1615 398 ½, der Schweiz 1281 191 0, Spanien (1877) 1 279 836 , Danemark 141 540 M, Portagal 431 987 „, Griechenland (1577) I36 557 6, Luxemburg 33 910 44 Zuschuß erforderte der Post⸗ y. 56 Schweden 53 000 SM, Norwegen 84 763 M und Rußland ' i

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Das Domgymngsium zu Naumburg a. S. hat für Ostern 1880 seinen Jahresbericht ausgegeben. Derselbe enthält, außer einem Kataloge der Schülerbibliothek von Dr. Schulze und

den vom Birekor Br. H. Anton abgefaßten Schulnachrichten, die

Abhandlung des Direktors ,, Erklärung (106) homerischer Wörter.“ Dieselbe bildet die Fortsetzung aus dem vorjährigen Programm.

»Die Anstellung der versorgungsberechtigten Unteroffiziere der Königlich preußischen Armee und der Kaiserlichen Marine im Cipildienst. Mit Genehmigung der vorgesetzten Militärbehörde zusammengestellt auf Grund gesetz⸗ licher Vorschriften und amtlicher Bestimmungen von A. Salz⸗ brunn, Bezirks⸗Feldwebel im 1. Bataillon (Striegau) 1. Schle⸗ sischen Landwehr⸗Regiments Nr. 10. Verlag von Moritz Jacob in Wüstegiers dorf. Der Verfasser hatte häufig Gelegenheit, wahrzunehmen, wie Unteroffiziere, selbst nachdem sie bereits in den Besitz des Civilversorgungsscheines gelangt, noch immer im Zweifel waren, in welcher Weise sie am besten von der erworbenen Versorgungs berechtigung Gebrauch machen sollten. Die allwöchentlich erscheinende Vakanzenliste bietet zwar den Stellensuchenden eine Aus⸗ wahl verschiedenartiger Stellungen im ECivildienst, jedoch dürfte nur eine geringe Anzahl hiervon den Wünschen der Versorgungsberech⸗ tigten des Unteroffizierstandes entsprechen. Nachdem es dem Ver⸗ fasser einestbeils durch die Gewogenheit der Civilbehörden, andern theils aber durch Zuhülfenahme amtlich veröffentlichter Gesetze, Vor⸗ schriften, Instruktionen u. s. w. ermöglicht worden, dasjenige in dieser Broschüre systematisch zu vereinizen, was sonst in verschiedenen Reglemente, Verordnungsblättern u. s. w. nach— zusuchen sein wärde, und aus gehend von der Thatsache, daß viele Unteroffiziere bis zur Erlangung der Versorgungsberechtigung noch nicht mit sich darüber zu Rathe gegangen, welcher Branche des Civildienstes sie sich zuneigen sollten, welchen Stellen sie geistig und körperlich gewachsen seien, und welche ihnen in pekuntärer Beziehung die Möglichkeit gewähren, event. mit Familie durchzu⸗ kommen, hat der Verfasser es sich zur Aufgabe gemacht, den Unteroffizieren zur Aufsuchuag eines für sie passenden Civildienstes die nölhige Anregung zu geben. Der Inhalt der Broschüre ist Folgender: A. Allgemeines: 1) Erlangung der Versorgungs-⸗ bezw. Anstellungsberechtigung. 2) Bedingungen für die Aufnahme von Militär⸗Anwärtern in den Givildienst und Anmel⸗ dung bei den betreffenden Behörden. 3) Kommandirung oder Beurlaubung behufs Vorbereitung resp. zur Ausbil- dung für den Civildienst. 4 Anstellung und Besoldung im Civil— dienst. B. Spezielles: 1) Bestimmungen über den Eintritt und die Besörderung in der Eisenbahnverwaltung (Uebersicht der den Mili⸗ täranwärtern zugänglichen Beamtenstellen bei der Eisenbahnverwal⸗ tung mit Angabe der Gehaltssätze). 2) Bestimmungen über den Eintritt 3c. in die Verwaltung der indirekten Steuern. 3) Bestim⸗ mungen über den Eintritt in den Postdienst. 4) Bestimmungen über Annahme und Anstellung von Aspiranten für den Diensft der Te⸗ legraphie. 5) Uebersicht der Stellen im Ressort des Ministeriums des Innern und der Justiz. 6) Uebersicht der Stellen im Ressort des Königlich preuß. Kriegs⸗Ministeriums. 7) Uebersicht der Stellen im Marine⸗Verwaltungsressort. 8) Nachweisung der mit Militär⸗ anwärtern zu besetzenden Stellen in Elsaß ⸗Lothringen.

Die Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber) enthält in Nr. 1917 rom A. März d. J den Nekrolog und das Porträt Johann Jakob Webers, des Begründers der Zeitung; ferner folgende Illustrationen: Graf Peter Aley. Walujeff, Prasident des tussischen Ministercomités. Kaukasus: Eine Stätte deutschen Fleißes und deutscher Energie. Die Feste Held⸗ burg in Franken. Schweden: Eine Sommerfahrt auf dem Mälarsee. Italien: Erinnerung an Venedig. Ungarn: Die Heideschenke. Wien: Hafen der Donaudampfschiffahrtsgesell⸗ schaft. Amerika: Ein gefangener Walfisch. Karte der geo⸗ graphischen Verbreitung des Nordlichts. Polytechnische Mitthei⸗ lungen: 1) Argandbrenner für Straßenbeleuchtung; ?) Neue Pariser Gaslaterne. ͤ ;

Die Firma Kirchhoff C Wigand, welche ein fast alle Wissenschaften umfassendes anti quarisches Bücherlager in Leipzig (Marienstraße 7 führt, hat im März d. J. Nr. 578 bis 581 ihrer Lagerkataloge ausgegeben. Diese 4 Kataloge ent⸗ halten ein Verzeichniß der in ihrem Antiauariat befindlichen Schriften über Geschichte und Militärwissenschaften. Nr. 578 bietet in 1655 Nummern Allgemeines und Vermischtes, all gemeine Weltgeschichte und Kirchengeschichte, Geschichte einzelner Pe⸗ rioden (Geschichte des Alterthums, des Mittelalters, der Neuzeit, Kongresse und Verträge), historische Hülfswissenschaften (Kultur und Sitfengeschichte, sowie Alterthümer; Chronologie, Diplo⸗ matik und Sphragistik; Genealogie und Heraldik; Or⸗ dens und Ritterwesen; Numismatik); ppbysikalische und politische Geographie, allgemeine, Statistit, Ethnographie und Atlanten, Militärwissenschaften (Literatur, Geschichte des Kriegs⸗ weseng, Waffenlehre; Militärwissenschaften im Allgemeinen; Fecht und Reitkunst, sowie Duell; Artillerie⸗ und Ingenieurwesen; Marine⸗ wesen und Nautik). Nr. 579 enthält in 1832 Nrn. ein Verzeichniß von Schriften zur Geschichte Deutschlands (im Allgemeinen, politisch⸗ militärische Geschichte der Kriege von 1866 und 1870— 71, König⸗ reich Preußen im Allgemeinen, die Provinzen Preußen und Posen, Pommern, Brandenburg mit Alt, und Neumark, Schlesien und die Tausitzen, Königreich Sachsen und Thüringen, Preußisck⸗Sachsen nebst Anhalt und dem Eichsfelde, Mecklenburg und Lauenburg, Schleswig und Holstein, die Hansestädte, Hannover . Braunschweig, Oldenburg und Ostfriesland, Rheinland und Westfalen nebst Waldeck, Kur und Rheinhessen, Nassau nebft Frankfurt und Wetzlar, Bayern und Rheinpfalz, Würt⸗ temberg (Schwaben), Baden, Elsaß und Deutsch Lothringen) und der früheren Reichs lande (Deutsch⸗Oesterreich nebst Böhmen, die Schweiz, die Niederlande nebst Belgien und Luxemburg). Nr. 580 liefert in 1796 Nummern eine Aufzählung der Geschichtswerke über die euro⸗ päischen Staaten, mit Autschluß Deutschlands. nämlich über Däne mark, Schweden, Norwegen und Island; Großbritannien; Frank—⸗ reich (mit Ausschluß von Corsika, Nizza und Savoyen); Spanien und Portugal; Italien (einschließlich Corsika, Savoyen und Nizza); Ungarn und die südslawischen Länder; Türkei nebst Rumänien und Griechenland; Rußland und Polen (einschließlich Kaukasus und Sibirien). Nr. 551 endlich gewährt in 621 Nummern ein Ver= zeichniß von Schriften zur Geschichte von Amerika. Asien, Afrika und Auftralien nebst Polynesien.

Gewerbe und Sande.

Der Cours für die jetzt hier zehlbaren Sil bereoupons ö sterreichischer 6, ist auf 171 4M für 100 F1. österreichisches Silber herabgesetzt worden. /

Frantfurt a. M, 31. März. (W. T. B) Die Generalver⸗ sammlung der Rbeinischen Kreditbank in Mannheim ge— nehmigte die vorgeschlagene Vertheilung einer Dividende von 6 Cso.

Wien, 31. März. (W. T. B.) Die Generalversammlung der 5sterreichischen Kreditanstalt genehmigte, nachdem von dem Verwaltungsrath der Geschäftsbericht verlesen worden war, den Bericht dez Revisionsautschusses über den Rechnungeabschluß pro G79 und ertheilte dem Verwaltungsrath das Absolutorium. Die bekannten Anträge bezüglich der Verwendung des Gewinnes, nach welchen der am 1. Mai e. fällige Coupon mit 18 Fl. eingelöst werden soll, wurden angenommen. Ebenso wurde die beantragte Abänderung der Statuten genehmigt. Schließlich wurde die Wahl von 5 Verwaltungräthen vorgenommen. In dem Geschäfts⸗ bericht wurde mitgetheilt, daß bei dem im Jahre 1870 mit der unga⸗ rischen Kreditbank auf 10 Jahre abgeschlossenen Ueberein kommen wegen der Betheiligung an der Bank, und Waarenabtheilung der selben bedungen worden ist, daß, falls bis heute von keinem der Kontrahenten das Uebereinkommen gekündigt sein sollte, dasselbe auf 5 Jahre verlängert betrachtet wird.

Äm sterdam, 31. März. (W. T. B.) In der heute von der niederländischen Handelsgesell schaft abgehaltenen Zinn auktion wurden 14588 Barren Bancazinn zu 51— 5611 Fl. zum Verkauf gestellt; der Mittelpreils betrug 516 XI. Ferner wurden 3311 Barren Billitonzinn zu ok 506. Fl. zum Verkauf gestellt.

New Jork, 31. März. (W. T. B. Der Schatz sekretär Sherman hat heute für 5 Millionen Dollars Bonds gekauft,

und zwar 6prozentige von 1880 zu 103,85 z 103,93, 6prozentige von 1881 zu 105,43 d 105,70 und 5 prozentige zu 103,24 à 1093 36.