1880 / 78 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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.. t Konkursherfahren. eber das Vermögen des Jakob Ka = rers in Glashofen, Gde. ber . 30. März 1880 Vormittags 11 Uhr, Kon— kurs eräösfnet. Verwalter: Amtsnotar Bed in Gschwend. Offener Arrest. Anzeige und Anmelde⸗ frist bis zum 8. Mai 1880. Erste Gläubigerver⸗ inn, 4 Vormittags ( ungstermi . Vor⸗ 1 in n Mat 1880, Vor

Gaildorf, den 30. März 1880.

Oberdorfer, Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

8231 5 ls. gonkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Maurers Gottlleb Eninger in Wolfenbrück, Gemeinde Oberroth, ist heute, am 309. März 1880, Vormittags 11 Ühr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Amtsnotar Beck in Gschwend. Offener Arrest, Anzeige und An⸗ meldefrist bis zum 8. Mai i880. Erste Gläu— bigerversammlung den 29. April 1880, Bormit⸗ tags 9 Uhr. Prüfungstermin: 19. Mai 1880, Vsrmittags 9 Unr.

Gaildorf, den 30. März 1880.

; Oberdorfer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

29 D J lsꝛz0 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen deg Maurers Friedrich Rau in Wolf fenbrück, Gemeinde Oberroth, ist heute am 30. März 1880, Bormittags 11 Uhr, Ksnkurs eröffnet. Verwalter: Amtsnotar Beck in Gschwend. Offener Arrest, Anzeige⸗ und An—⸗ meldefrist bis zum 8. Mai i880. Srste Glaäͤu— ö,, 29. April 1880, Vormit⸗ ag r. Prüfungstermin 19. Vormittags 9 Uhr. ; JJ

Gaildorf, den 30. März 1880.

; Oberdorfer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

S228] Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Wilhel Häuser von Gießen ist vom Großherzogl. er, gerichte Gießen am 31. März 1880, Vormittags 11 Uhr, der Konkurs eröffuet, der offene Arrest erlassen, die Frist zu den nach 5§. 108 der K. O. vorgeschriebenen Anzeigen und zur Anmeldung der Forderungen auf 3 Wochen, bis zum 24. April 1880, der Wahl⸗ und allgemeine Prüfungstermin auf

2 ö. 3 , 1880, ; achmittags 3 Uhr, festgesetzt worden. . ö. Gießen, den 31. März 1880 Großherzolich Hessisches Amtsgericht Gießen. Gebhardt. Zur Beglaubigung: Neidhart, Gerichtsschreiber.

18280 Konknrsverfahren.

Durch Gerichtsbeschluß vom 18. März d das Konkursverfahren über das . 1 9 a , Frank, ö in Gmünd, Ermangelung einer zur Befriedigung der be⸗ k Gläubiger hinreichenden Mee 1. Gmünd, den 31. März 1880. Königliches Amtsgericht. Dessel berger, Gerichtsschreiber. 8279 c l ( . Kankursperfahren. urch Gerichtsbeschluß vom 15. März 1880 wurde das Konkursverfal übe 8 = . 6. fahren über das Ver Franz Josef Müßleisen, Bäckers und dessen Ehefrau Katharine, zer. VN n ö . geb. Nägele, in in Ermangelung einer zur Befriedigung der = 6 Gläubiger . Hlas . Gmünd, den 31. März 1880. Königliches Amtsgericht. De sselberger,

mittags 5 Uhr, Konkurs eröffnet worden.

ls299] Konkursberfahren.

In dem Kankursver fahren über 5 der Händlerin Catharina r Bach ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter . . . Verhandlung über einen von

emeinschuldnerin in . Vorschlag gebrachten Zwang Montag den 19. April 1880, vor dem Amts 23 . 4 28 nisgerichte hierselbst, Dammthorstraß 3. Stock, links, Zim mer Nr. 56, 6 ö.

Hamburg, den 1. April 1886.

Holste, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

22 ) 83 . Konkursverfahren. m Konkursverfahren über das Vermögen de Taufmauns Lonis Heinrich Bernhard . in Firma Louis Jürgens, ist zur Prüfung kach⸗ träglich angemeldeter Forderungen, sowie zur Ver⸗ bandlung über einen vom Gemeinschuldner in Bor schlag gebrachten Zwang vergleich, Termin auf Donnerstaß, den 15. April 1880, vor dem A . ihre e gl ö. : em Amtsgerichte hierselbst, Dammthorstraße 3. Stoch linkg, Zimmer Nr. 6 ö . Hamburg, den 1. April 1880.

. SHolste, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

ls2s? Bekanntmachung.

Nr. S678. Ueber den Nachlaß der Wit Sebastian Veith, Barbara, lieb. r, n, ist am 31. März 1889, KBormittags jo Uhr onkurs, eröffnet. Verwalter: Waisenrichler J. E: Winter hier. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmeldefrist bis zum 390. April 1880 ein . ,,, und all⸗

ner Prüfungstermin Dienstag, ; 1880, Vormittags 9 Uhr. , Heidelberg, den 31. März 1880. Großh. Bad. Amte gericht Heidelberg. Zur Beglaubigung: Fabian, Gerichtsschreiber.

9 ; ö Bekanntmachung. Ueber das Vermögen des Kanfnranns Samuel Strauß in Kissingen ist am 29. März 1880 Nachmittags 5 Uhr, Konkurs eröffnet worden,; Provisorijcher Masseverwalter ist der Kgl. Ge— richtsvollzieher Scheidter in Kissingen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. April 1889. Anmelde rist bis zum 14. Mai 1880 einschließlich. Wahl eines definitiven Mafsfever⸗ walters und etwaige Bestellung eines Gläubiger⸗ k ,, . . April 1889, früh . gemeiner Prüfungstermin ? a bey gun eee n gülfäeetmin Montaß, Kissingen, den 30). März 18806. Kgl. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: ; Mantel, Kgl. Gerichtsschreiber.

292 196 ö . Vekanntiunchunn. Ue er das Vermögen des Kaufmanns lin s Proc in lsstnaemnm ift um 9 hn . .

Provisorischer Masseverwalter ist ichts˖ vollzieher Scheidter in , ö Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 20. April 18809. Anmeldefrist bis zum 22. Mai 1886 einschließlich. Wahl eines definitiven Massever— . , Dest i llung eines Gläubiger⸗ J . ontag, den 19. April 1880, früh Allgemeiner Prüfungstermin:

14. Juni 1889, ing Uhr. Kissingen, den 30. März 1880. Königliches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung:

Mantel, Kgl. Gerichtsschreiber.

kon tag, den

lsa Bekanntmachung.

Das Konkursberfahren über das Vermögen des

Gerichts schreiber.

8313 Gegen den Werkmeister und Geometer Erns Särlin in Gmünd ist am 380. März 36 . mitiags . Uhr, das Konkursverfahren eröffnet . offene Arrest erlassen, die Anzeigeftist des g. 168 . Or sowie die Anmeldefrist bis 29. April 6 der Wahl und Prüfungztermin auf 29. April ng, , anberaumt worden. de e, . err Gerichts notar Santer⸗ K. Amtsgericht Gmünd, den 31. März 18 Dessel berger, ö Gerichts schreiber.

832 ; . ö Konkursherfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermöge des Winkeliers und Wirths Carl Moll . Han rer, eines von dem Gemeinschuldner gemachten

'. ] . . . zu einem Zwangsvergleich Vergleichtz= en 19. April 1889, Vormittags 115 Ur vor dem Königlichen A ĩ ĩ 9 ö mer Nr. 14, m , , Hagen, den 20. März 1880.

. Nase, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichtz.

18323 '. 1

. ae öbnkurs herfahren,

Sn dem Konkursverfahren über das Vermö * Bier brauereibesthers Gustav Deen e ffn 4 3 9 ee eines von dem Gemeinschuldner , ,. cee. ags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗

en 19. April 1880, Vormittags 10 ut vor dem Königli ̃ 8 fr e, *. Amtsgerichte hierfelbst, ZJmmer

Hagen, den 31. März 1880.

. Nase, Gerschtsschreiber des Königlichen Amtẽ gerichts.

Kaufmauns Moritz Wolff hierf i

mar ĩ 2 erselbst wird, nach⸗ dem der in dem Vergleichstermine am 3. März a6 Hann: 3 durch rechtskräftigen Beschluß vom 9. Marz 1880 beslätigt ist, hi . , ,,. 8 igt ist, hlerdurch

da? Vermögen des Henseler zu Memel ist 2 Beschlußfassung über 1 auf den 20. April 1880, Vormit im Termingzimmer 14/13 anberaumt ö, . Vie Betheiligten werden hiervon mit dem Be— merken in Kenntniß gesetzt, daß alle festgestellten oder vorläufig zugelassenen Forderungen der Konkurk⸗ gläubiger, soweit für dieselben weder ein Vorrecht nach ein Hypothekenrecht, Pfandrecht oder ander, Absonderungsrecht in Anspruch genammen wird ur Theilnahme an der Beschlu fassung über den Atkord berechtigen, und daß die Handelsbücher, die Bilanz nebst dem Inventar und der von dem Ver⸗ walter über die Natur und den Charakter des Kon— kurses erstattete schriftliche Bericht im Gerichts⸗ lokale zur Einsicht der Betheisigten offen liegen Memel, den 27. Mär 1880. Königliches Amtsgericht.

ls2ꝛ27] Konkurs⸗Eröffnung.

Ueber das Vermögen des zu Neuß w saufmanns Hermann har ude ff , am 81. März 1880, Vormittags 11 Uhr, das . eröffnet und der Privat. ranz 28en ĩ don kurt⸗ ö . ge hierselbst zum Köakurz ener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 26. 1880 gn fg ie iich Anmeldefrist 9 . desselben Mis. Erste Gläubigerversammlung am

8288

Neunter, zu Sellnrod, ist Vormittags 11 Uhr, Sparkasserechner Meisli von Ulrichstein Konkurg⸗

mittags 3 Utz, vor dem unterzeichneten Geri Königliches Amtsgericht. . Zur Beglaubigung: C. Bohl, Gerichtsschreiber.

8294

Prüfung der nach dem zweiten angemeldeten Forderungen .

den 24. April 1830, Vormittags 10 in unserm Gerichts lolale . und ö ,,, 4. Termine sämmtliche er aufgefordert, welche bis in ihre For⸗ derungen angemeldet haben. JJ Rordenburg, den 22. März 18580. Königliches Amtsgericht.

ls2s6 Bekanntmachung.

In der Konturssache des Handelsman Salomon Bick dahier ist auf Antrag des 6 schuldners und mit Zustimmung aller Konkure— gläubiger das Verfahren durch Beschluß des Kal. . Nürnberg vom 16. d. M. eingestellt

Nürnberg, den 27. März 1880.

Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hacker.

rüfungstermine ein besonderer Ter⸗

, as gegen den Brintsitzer Johann Heinri ö. 3 n. eingeleitete . er ird auf Ant . i , ntrag des Gemeinschuldners Oldenburg, 1880, März 31. Großherzogliches Amitgericht, Abth. III. Zur Beglaubigung: Jacobs, Gerichts schrelber.

265 Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns C 7 ) 1 8 1 n * . . , heute, am 31. März 36 a . erfahren ? 9 zr, das Konkursverfahren er Stadtkassenrendant Pieck ier wird z ö ernannt. ö ö Konkursforderungen sind bis zum 5. , J wird zur Beschlußfassung über die Wahl eine anderen Verwalters, sowie über die 2e n . ö , Falls über . 6 1 er Konkurs i ö ursordnung bezeichneten en 28. April 1880, Vormittags 12 Unr . zur Prüfung der angemeldeten Forderungen den 2. Inni 1880, Vormittags 115 Un vor dem unterzeichneten Gerichte, imm . . . chte, Zimmer Nr. 3, Allen Personen, welche eine zur Konkursm = hörige Sache in Besitz haben oder zur e gu masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung! in Anspruch vehmen, dem Konkursverwalter bis] zum 5. Mai 1889 Anzeige zu machen. . Amtsgericht zu agnit, den 31 März

Der Gerichtsschreiber. Moland.

.

r. 5673. Ueber das Nachlaßvermögen des ledi— gen Eisengießers Josef Huxrle 3. Gaggenau wurde am 22. März 1880, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver— walter Herr Geschäftsagent Johann Müller bier Y ener Arrest mit Anzeige rsst bis 26. Aprii J vi, 19. April 1880. Gläu⸗

sammlung un rüfungstermin 26. Apr ide, He nttanmnglählndetermin 26. Aprit Rastatt, den 21. Mär; 1880. Er. Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber Schmidt.

182951 K. Württ. Amtegericht Saul Das & on ture deri e . Fin gan. gejtler , . von Mengen, ist auf dessen Antrag . aller bekannten Gläubiger einge⸗ Den 30. März 1880.

K. Amtsgericht.

Gerichtsschreiber:

Dames.

8283 u .

l . ö . Konkursherfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermö des Mühlenbesitzers Christian Der uri chr i gf mann in Neuwernsdorf ist zur Prüfung einer nach⸗ träglich angemeldeten Forderung Termin auf

ö . 66 April 1880, Ylittags 12 Uhr, , . öniglichen Amtsgerichte hierselbst an⸗ Sanda, den 31. März 1880.

] ; ö Haupt, ] Gerichteschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 18281 K. Amtsgericht Um.

Das Konkursverfahren

gegen Christian Mailänder, Mezger hier, ist we—⸗ gen Mangels einer den Kosten . ö **. . n , , i durch Gerichtsbeschluß ) e n eingeste ; Den 30. März ehr . Gerichts schreiber: Gocke nbach.

Konkurserüffnung.

Ueber das Vermögen deß Konrad Müller, am 20. März 1880, der Konkurs eröffnet.

20. April 1880, Nachmittags 3 Uhr, allgemeiner

verwalter.

In der Wengel'schen Konkurssache wird zur

üfunastermi Prüfungstermin am 27. April 1880, Nach⸗ 2. April 1839 einschließlich. Anmeldefrist big

19. April 1880 einschließlich s ö n mn am 19. ö Ibs r dels re. Allgemeine li 1889, . an, . on , 2 9 März 18530. roßherzogliches Hessisches Amtegericht ichstei Zur e , j 2 ulrichstin. Kircher, Gerichts schreiber.

lssss] Konkursherfahren.

Ueber das Vermögen des Geor e Geist des Ersten und dessen Eren . hain ist am 25. März 1880 Nach mittagz 6 Uhr, Konkurs eröffnet. Spar kasserechner . . n,, . Offener

nzeigefri 30. A . gefris 3 30. April 1889 ein

Rießlich. Erste Gläubigerversammlung fowie gemeiner Prüfungstermi ? 3 1 . n am 10. Mai 1880, Vor⸗

Ulrlchsteiu, den 25. März 1880.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: ircher, Gerichtsschreiber.

l8296 Bekanntmachung.

In dem Konknrse über das Vermögen Christian Stettner Müͤhlezimmermanns 6e ge harꝛer Sägmühle, Gemeinde Pfahlbronn, ist daz Verfahren wegen Mangels einer den Kosten ent⸗ sprechenden Masse eingestellt worden.

Welzheim, den 30. März 1886.

Gerichtsschreiberei des Königl. Wür ttemb. Amtsgerichts. Mangold.

ö Beschluß.

Das Konkursverfahren über das Vermöge gen de; . 2Wasserfabrikanten Carl 66 II. i . , . ., der Gemeinschuldner istimmun icher Konkursgläubi i⸗ e . g sämmtlicher Konkursgläubiger bei Wetzlar, den 1, April 1880. Königliches Amtsgericht.

arif Ed. W er iizmntzernnm gen Meer cle midsChen Hisenbahwmen Mo. 7G.

8221 Bekanntmachung. Mit dem 1. April d. J. tritt ein direkter Tarif für die Beförderung von Gütern zwischen London 6 , ö. und ö Stationen Basel andererseits via Antwerpen⸗ ö in Kraft. H Außer den direkten Sätzen des allgemeinen Tarife beste hen noch besondtre ermäßigte Alußnahmmc p h beg n t, Waarengattungen. Verkaufspreis Heft J. O, 65 M, Heft II. 0, 20 . Straß nrg, den 28. Mär; 1586. . Kaiserliche General- Dir ktion der Eisenbahnen in Elsaß ⸗Lothringen. RNiederschlesisch⸗Märkische Eisenbahn. Die in Junserer Bekanntmachung pom 4. d. M. gewährte Frachtermäßigung für Kartoffeltransporte im Jer lehr nach, Stationen verschiedener Kreise die Regierungsbezirke Arnsberg und Trier wird hierdurch auch auf derartige Transporte im Verkehr nach Stationen des Kreises Schleiden, Regierungt⸗ bezirk Aachen, ausgedehnt. ö. Berlin, den 30. März 1880. Königliche Direktion. S303 Haungver / Ahern facher Verband. Für die Beförderung von rohen Steinen in Wagenladungen von je 10000 kg von Bergheim . . vom 25. März 1880 ab ein Ausnahmefrachtsatz von 42,00 S, p 56 Kg zur Anwendung. Hannover, den 23. März 18580. Königliche Eisenbahn⸗Direktien. Namens der Verbands Verwaltungen.

8220 Zum Tarife für den Güterverkehr zwischen Cöln⸗ Mindener und Stationen der ien r gn: dihein - Eisenbahn vin Emmerich vom 1. Ja— nuar 1880 tritt am 1. April er. ein Nachtrag 71) in. Gültigkeit, enthaltend neue, größtentheils er⸗ ßigte, zum Theil aber auch erhöhte Ausnahme— frachtsätze für die Beförderung von Eisen und Stahl z. des Spezialtarifs EI. von diesseitigen Stationen nach Amsterdam und Rotterdam, Auf⸗ nahme der Cäöln. Mindener Station Beckum (Stadt in den Ausnahmetarif für gebrannten Kalk, Auf— hebung des Ausnahmetarifs für Cement und Be— richtigungen. Die erwähnten Frachterhöhungen welche den Trangport von Schienen und Schienen“ befestigungsgegenständen, eisernen Schwellen, Rä⸗ dern, Bandagen, losen Achsen, Weichen und vorge—⸗ schmiedeten oder vorgewaljten Stablblöcken von Osnabrück nach Amsterdam und Rotterdam be— treffen, treten erst am 15. Mai er. in Kraft. Ver⸗ kausspreis des Nachtrags 10 3. Cöln, den 30. März 1880. Köntgliche Direktiͤn der Cöln⸗Mindener Eisenbahn.

len 8

Die im Stettin ⸗Berlin⸗Thüringischen Verb bestehen den Frachtsätze für den n f der 3 nen Dessau und Wallwitzhafen der Berlin⸗Anhbal-« tischen EGisenbahn, mit den Stationen Gera und Zeitz der Thüringischen Eisenbahn gelten auch für

den Verkehr mit den Stationen Gera und Zeitz

ver Sächsischen Staatseisenhahn.

. . 29. März 1880.

nigliche General Direktion der sächsischen

Stmats Eisenbahnen. en . von Tschirschky.

Mi ,, Redacteur: Riedel.

Offener Arrest mit Anzeigefrist bis

Verlag der Expedition (e ö ö ö

Aunmeldefrist bis 3. Mai 1886 ein

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Prenßischen Staats⸗Anzeiger. Berlin, Freitag, den 2. April 1880.

in der Negel am ersten Tage des Pierteljahrs, und kann durch Vermittelung der Zeutschen Reichs -Postanstalten gegen Vorausbezahlung von 1 Mark jährlich, sowie zum Preise von 25 Pf.

Nachrichten von allsemeinerem Interesse fur den Verkehr mit der Post Verfügungen des Reichs -Postamts.

Bas Postblatt erscheint vierteljährlich,

Verwaltungs- Hinrichtungen bei der obersten Reichs- behörde für die dem Ressort des General- Post- meisters zugewiesenen Lweige des Reichs- ver kehrswesens.

Durch Allerhöchsten Erlass vom 23. Februar 1880 ist bestimmt worden, dass die oberste Reichsbehörde für die dem Ressort des General-Postmeisters zugewiesenen Zweige des Reichsverkehrswesens die Bezeichnung: Reichs-Postamt und der Chef des Ressorts den Titel: Staats-Secreétair zu führen hat. Zugleich ist bei dem Reichs-Postamt eine dritte Abtheilung errichtet wor- den. Die Benennungen: General-Postamt und General- Telegraphénamt sind in Wegfall gekommen.

Die Abtheilungen des Reichs-Postamts führen die Bezeichnung: Reichs- Postamt I. Abtheilung, Reichs-Postamt II. Abtheilung, Reichs-Postamt III. Abtheilung. An der Spitze einer jeden Abthei- lung steht ein Direktor.

Dem Reichs- Postamt sind, ausser den Kaiserlichen Ober- Postdirektionen und der Kaiserlichen Direk- tion der Reichs druckerei, folgende Behörden und Anstalten unmittelbar untergeordnet: die General- Postkasse, das Post- Zeitungsamt, das Post- an weisungsamt, das Postzeugamt und die Tele- graphen-Apparatwerkstatt; ferner das deutsche BFostamt in Konstantinopel.

Postverkehr mit Dänemark.

Vom 1. April ab kommen im Postverkehr Deutsch- lands mit Dänemark die nachfolgenden Bestimmungen in Anwendung.

Der Grenzbezirk umfasst in Zukunft alle die- jenigen beiderseitigen Postanstalten, zwischen welchen die Entfernung in gerader Linie 30 km nicht übersteigt. Die ermässigte Tae für die dem Grenzbezirk ange- hörigen Briefe beträgt

im Frankirungsfalle 10 3 bz. 8 Cere,

im Nichtfrankirungsfalle. 20 8 bz. 16 Cere für je 15 Gramm oder einen Theil von 15 Gramm.

Die Mindesttaxe für Geschäftspapiere im Grenz- bezirk beträgt 19 8 oder 8 Cere.

Die Nachsendung der im Postwege bezoge-— nen Zeitungen an einen Ort des anderen Gebiets ist fortan gegen Entrichtung einer Gebühr von 1 M ba. 90 ere zulässig.

Die Begleitadresse zu Packetsendungen kann bei der Absendung aus Dänemark bis auf Weiteres aus einem verschlossenen Briefe bestehen, für den ein be- sonderes Porto nicht zu eutrichten ist.

Die Packete (ohne und mit Werthangabe) bis zum Gewieht von 5 Kilogramm müssen fortan vom Absender frankirt werden. Packete über 5 Eilogramm können unfrankirt oder ganz frankirt ab- gesandt werden.

Das Verfahren der Eilbestellung ist bei gewöhn- lichen und eingeschriebenen Briefsendungen, bei Briefen mit Werthangabe und bei Packeten zulässig, in der Richtung nach Dänemark jedoch bis anf Weiteres nur bei Sendungen, welche an Empfänger in Postorten gerichtet sind. Die bezüglichen Sendungen müssen in

ger Aufschrift den Vermerk „durch Eilboten“ oder „at besörges pr. Expres“ enthalten. Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt bei der Absendung aus Deutsch- land 25 J; dieselbe ist, ebenso wie das Porto, stets vom Absender im Voraus zu entrichten.

Postanweisungsverkehr mit Meäderland und

Niederländisch Ostindien.

Bei Postanweisungen nach Niederland und den nie- derlündischen Besitzungen in Ostindien kommt das Um- rechnungsverhältniss von 1090 Gulden Niederländisch

gleich 110 M 50 J in Anwendung.

Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika.

Satz von 20 8 für je 20 S, mindestens jedoch 40 8 für jede Postanweisung, zur Erhebung. Der Meist- betrag einer Postanweisung beträgt, wie bisher, 50 Dollar. Der Betrag ist in der Währung des Bestimmungsgebiets Dollar und Cents anzugeben. Die Umwandlung in die Markwährung findet bis auf Weiteres nach dem Verhältniss von 160 Dollar gleich 425 . statt. Zu Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten ist das für den Mestpostverein vorgeschriebene Formular mit deutschem und französischem Vordruck zu benutzen. Die handschriftliche Ausfüllung ist mit lateinischen Schriftzeichen zu bewirken. Die Postanweisungen müs- sen ausser dem Namen des Empfängers und dessen ge- nauer Adresse seinen Vornamen oder wenigstens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vornamen ent- halten. Bei Firmen genügt die gewöhnliche Bezeichnung der Firma. Zur näheren Bezeichnung des Bestimmungs- orts ist ausser dem Namen des Staats thunlichst anch der Name des Kreises (county), in welchem der Wohn- ort des Empfängers liegt, anzugeben. Der Absehnitt der Postanweisung muss den Namen und die nähere Bezeichnung des Absenders und kann ausserdem den auszuzahlenden Betrag und den Tag der Einzahlung enthalten. Weitere Mittheilungen sind auf dem Ab-

schnitt nicht zulässig.

Gebühren für Postanweisungen nach Söd-Australien und Queensland.

Die Gebühren für Postanweisungen aus Deutsch- land nach Süd-Australien und Queensland betragen 50 8 für je 20 M, mindestens aber 1“ M

Aenderungen in den reglementarischen Bestimmungen über den internationalen Telegraphenverkehr.

Auf Grund der Artikel 13 und 15 des unterm 10.22. Juli 1875 in St. Petersburg abgeschlossenen in- ternationalen Telegraphen vertrages sind in der zu London stattgehabtsn FTelegraphenkonferenz folgende, mit dem 1. April in Kraft tretende Aenderungen der reglementarischen Bestimmungen beschlossen worden:

1) Der Worttarif, welcher bisher nur für den ausser- europfischen Verkehr, sowie für den Verkehr Deutsch- lands mit seinen Nachbarstaaten bestanden hat, tritt auch für den Verkehr nach den übrigen europäischen Staaten in Kraft. Die Taxe setzt sich zusammen aus einer Tage für jedeès Wort und einer fünfwortigen Zu- schlagsgebühr. Die Taxe für jedes Wort beträgt, nach dem billigsten, zur Zeit betriebsfähigen Wege berechnet, für den Verkehr

nach Italien, Rumänien, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro 15 9, nach Spanien, Portugal und Bulgarien. 20 8, nach der Türkei (europäisches Eestland) via Vallona und Griechenland (Festland) k .

Für den Verkehr mit den Deutschland benachbarten Staaten bleiben die bisherigen Sätze bis auf Weiteres bestehen.

2) Telegramme in offener Spraghe müssen in irgend einer der auf den Gebieten der betheiligten Flaaten gebräuchlichen Sprachen oder in lateinischer Sprache éinen verständlichen Sinn geben.

3) Unter verabredeter Sprache wird die An- wendung von Wörtern verstanden, welche, obwohl jedes für sich eine sprachliche Bedeutung hat, keine für die betreffenden Dienststellen verständlichen Sätzs bilden.

4 Als Telegramme in chiffrirter Sprache werden angesehen:

a. diejenigen Telegramme, deren Text aus Ziffern oder Buchstaben der Geheimschrift besteht; b. diejenigen Telegramme, welche entweder Reihen odr Gruppen von Ziffern oder Buchstaben, deren Bedeutung der Aufgabeanstalt nicht bekannt ist, oder Wörter, Namen oder Zusammenfügungen von Buchstaben enthalten, welche die für die offene oder verabredet Sprache geforderten Be- dingungen nicht erfüllen. Der Text der ehiffrirten Telegramme kann ent-

für die einzelne Nummer bezogen werden.

Theil offen sein. chiffrirten Stellen zwischen Klammern stehen, welche sie von dem vorhergehenden bz. nachfolgenden gewöhn-

lichen Texte trennen. weder ausschliesslieh aus Buchstaben des Alphabets oder

und Telegraphie auf Grund von

In diesem letzteren Falle müssen dig

Der chiffrirte Text muss ent-

ausschliesslich aus arabischen Ziffern bestehen.

5) Dem Sprachgebrauch zuwiderlaufende Zusammen- ziehnngen oder Veränderungen von Worten werden nicht zugelassen. Es werden jedoch die Eigennamen von Städten und Personen, die Namen von Ortschaften und Platzen, Boulevards u. s. w., die Titel, Vornamen, Rede- theilchen oder Eigenschaftsbezeichnungen, ebenso wie dis ganz in Buchstaben geschriebenen Zahlen nach der An- zahl der zum Ausdruck derselben vom Aufgeber ge- brauchten Worte gezählt.

6) Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für so viele Wörter gezählt, als sie je fünf Ziffern enthalten, nehst einem Worte mehr für den Ueberschuss. Dieselbs Regel findet Anwendung auf die Zählung von Buch- stabengruppen. Für den aussereuropäischen Verkehr wird die Zahl der Wörter, welcher eine Gruppe von Ziffern oder Buchstaben entspricht, dadurch erhalten, dass man deren Anzahl durch drei theilt und eintreten- den Falls ein Wort für den Rest hinzuzählt.

7) Die Bestellung von offenen (unverschlossenen) Telegrammen, welche im inneren deutschen Verkehr schon bisher statthaft war, ist auch im internationalen Verkehr zugelassen. Zu dieser Art der Zustellung sind jedoch diejenigen Verwaltungen nicht verbunden, welche dieselbe nicht anzunehmen erklären. Wünscht der Auf- geber, dass das Telegramm offen bestellt werde, so kann er das hierfür vereinbarte abgekürzte Zeichen „R. O.“ in Klammern vor die Aufschrift setzen.

8) Das im inneren deutschen Verkehr bestehende Verfahren, nach welchem die Unbestellbarkeit eines Telegramms in jedem Fall der Aufgabeanstalt gemeldet und die betreffende Unbestellbarkeitsmeldung erforder- lichen Falls dem Aufgeber gegen Entrichtung einer Ge- bühr von 30 J zugestellt wird, ist auch für den inter- nationalen Verkehr unter Festsetzung einer bezüglichen Gebühr bis zu 40 8 eingeführt worden. In Deutsch- land wird auch für den internationalen Verkehr die Ge- bühr von 30 8 beibehalten.

9) Als Meistbetrag für die zulässige Länge einer vorausbezahlten Antwort sind 30 Worte festgesetzt. Im Uebrigen wird, ähnlich wie es im inneren deutschen Verkehr gegenwärtig sehon geschieht, für die Antwort die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Worten erhoben, wenn die vorausbezahlte Wortzahl vom Auf- geber in seinem Ursprungs-Telegramm nicht anders an- gegeben wir. Auch wird, entsprechend dem im deut- schen Verkehr bisher beobachteten Verfahren, der Betrag der vorausbezahlten Antwortsgebühr dem Empfänger des Ursprungs-Telegramms am Bestimmungsorte nicht baar überwiesen, sondern es wird demselben ein Schein zu- gestellt, welcher ihm die Befugniss ertheilt, in den Grenzen der vorausbezahlten Gebühr ein Telegramm an eine beliebige Bestimmung innerhalb 6 Wochen unent- geltlich aufzugeben.

10) Die Gebühr für die Vervielfältigung eines an mehrere Empfänger gerichteten Telegramms ist fũr Telegramme von nieht mehr als 190 Worten gleich- mässig auf 40 8 für die zweite und jede weitere Ab- schrift festgesetzt. Bei Telegrammen von mehr als 100 Worten erhöht sich diese Gebühr um 40 8 für jede Reihe von 100 Worten oder den Bruchtheil einer solchen

Reihe.

Lebertragung der Post- und Lelegraphen-Verwal.-

tungsgeschüste für die Stadt (harlottenburg umd

deren Vorort Westend auf die Kaiserliche Ober- Postdirektion in Berlin.

Durch Allerbschsten Erlass vom J. Januar ist an- geordnet worden, dass dis Fost- und Telegraphen · Ver- waltungsgeschäfté für die Stadt Gharlottenburg und deren Forort Westend zum 1. April von der Kaiser-

lichen Ober- Postdirektion in Potsdam abgezweigt und auf die Kaiserliche Ober- Postdirektion in Berlin über-

tragen werden.

Vom 1. April ab kommt sür Postanweisnngen nach den Vereinigten Staaten von Amerika an Gebühr der

weder ganz chiffrirt oder zum Theil chiffrirt und zum

2

s8 . .