82
B. Briefe mit Werthangabe.
Zwischen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken muss ein Zwischen- raum gelassen werden; auch dürfen die Freimarken die Seitenränder des Umschlages nicht bedecken.
Eilbriefe sind zulässig in Deutschland, nach Belgien,. Dänemark, Luxemburg, Niederland und
Schweden. Dergleichen Briefe mussen den Vermerk,, dureh Eilboten- (nach Belgien a remettre par expres tragen. Das Eilbestellgeld ist stets vom Absender zu entrichten. Bei der Eilbestellung von Geld- briefen vom Auslande nach Landorten in Deutschland wird das Eilbestellgeld nach den in der Tabelle unter ID gegebenen Vorschriften, jedoch nach Abzug des vom Absender bereits gezahlten Betrages berschnet.
IBE EI fpOsttarũimf.
A. Briefsendungen.
Vorbemerlkmngem: Briefe im Weltpostverkehr dürfen Gold- oder Silbersachen, Geld- ztucke, Juwelen oder kostbare Gegenstände, sowie zollpflichtige Gegenstände nicht enthalten.
Den Postkarten dürfen irgendwelche Gegenstände weder beigefügt noch angeheftet werden.
Druoksaohen dürfen weder einen Brief, noch einen geschriebenen Vermerk enthalten, welcher die Eigenschaft einer eigentlichen und persönlichen Korrespondenz hat. Bücherzettel mit hand-
Vorhemerk ungen. Dis Briefe mit Werthangabe dürfen (ausgenommen in Deutsch- land und im Verkehr mit Oesterreich - Ungarn und Dänemark) nur Werth papiere enthalten.
Die Werthangabe muss bei Briefen nach dem Auslande in Buchstaben und in Zahlen ausgedrhekt sein. Die Aufschrift ist mit lateinischen gehrittzeichen zn schreiben. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung des Brie fes an den Empfänger, so hat er dies auf lem Briefe durch den Vermerk „gegen Rückschein auszudrücken. Bie Gebühr dafür be-
trägt 20 8.
. bilde eme. , 3 ö
Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben müssen frankirt werden. . Elnsohreibbriefe sind nur innerhalb Deutschlands, sowie nach 0Oesterreich-Ungarn frankirt oder unfrankirt, sonst nur frankirt zulässig. Unzurelohend frankirte Briefsendungen werden im Welt postverkehr mit dem doppelten Betrage des fehlenden Fortotheils taxirt, nach dem Auslande aber, soweit Frankirungszwang be-
Vom Absender ist Vom Absender ist
schriftsichen Vermerken sind im Weltpostverkehr, sowie nach dem Auslande nicht zulässig.
Als Gesohäftspaplere im Weltpostverein sind anzusehen:
Alle Schriftstücke und
Urkunden, ganz oder theilweise mit der Hand geschrieben oder gezeichnet, welche nicht die Eigen- schaft einer eigentlichen oder persönlichen Korrespondenz haben, als Prozestakten, von öffentlichen Beamten herrührende amtliche Urkunden, Begleitbhriefe oder Ladescheine, Rechnungen, Geschäfts- papiere verschiedener Art der Versicherungsgesellschaften, nichtamtliche Abschriften oder. Akten- auszůge, gleichviel, ob dieselben auf Stempelpapier oder auf ungestempeltem Papier ausgefertigt sind,
Partituren oder geschriebene Musikstücke, einzeln versandte Manuskripte u. s. w.
Die Geschäfts-
papiere müssen offen unter Band oder in offenem Umschlage versandt werden.
Waarenproben dürfen 20 Centimeter in der Länge, 10 Centimeter in der Breite und 5 Centimeter in der Höhe nicht überschreiten.
steht, nicht abgesendet. Das höõohste zulässige
Gewioht beträgt:
innerhalb Deutschlands, sowie im Verkehr mit Oesterreieh-Ungarn für Briefe und Waarenproben 250 Gramm, für Drucksachen 1 Kilogramm;
im Weltpostverein und im Verkehr mit dem Auslande für Waaren- proben 250 Gramm, für Drucksachen und Geschäftspapiere 2 Kilogramm. Für Briefe besteht keine Gewichtsgrenze.
Zw. bedentet Frankirungszwang. In den Fällen, in welchen dieses Zeichen fehlt, können die gewöhnlichen Briefe auch unfrankirt abgesandt werden.
* bedeutet, dass die Frankirung nur theilweise bewirkt werden kann.
IL Deutschland und Gesterrejch- Ungarn.
Das Porto beträgt: für Briefe
von mehr als 15 bis 250 Gramm:
für Postkarten
für Postkarten mit bozahlteèr Ant wor (nach Oesterreich-Ungarn nicht zulässig)
für Drucksachen
im Gewichte
von mehr als
7* 7* * * 7*
für Wanr dn p r oben
im Gewichte bis 250 . .
Geschäftspapiere
Taxe für Drucksachen nicht zulässig.
Die Einschreibgebühr beträgt 20 3, die Gebühr für Beschaffung eines Rückscheins S0 8.
Das Eilbestellgeld für Briefsendungen beträgt: im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 25 8, im Landbestellbezirk der Postanstalt für jedes Kilo- meter 15 8, mindestens 75 g. Bei Sendungen nach Orten ohne PFPostanstalt in Oesterreich-Ungarn wird die Gebühr stets vom Empfänger eingezogen.
Il. Wellpostverein.
Das Porto beträgt für: frankirte Briefe. unfrankirte Briefe. Postkarten. Drucksachen,
Nach Europa. 1) Belgien
2a) Bosnien, Herzegowina und Sandschak Novibazar.
2b) Bulgarien.
3) Dänemark mit den Faröern und Island.
4) Frankreioh.
5) Griechenland.
6) Grossbritannien und Irland. ) Helgoland
) ltalien
9) Luxemburg
10) Malta- Inseln. 13 Montenegro. 12) Niederland
3 Norwegen 14) Portugal 15) Bumãnien
16) Russland. 17) Sohweden
18) Sohweiz
19) Serblen
20) Spanien
21) Turkei.
Asien. 22) Aden. 23) Afghanistan (Kabuh) 24) Assatlsohes Russland. 25) Aslatisohe Tũrkei. 26) Balutsonistan (Guadur). 3 Birma ( Mandalay). 28) Britisoh Indien (Hindostan und Britisch Birma). 29) Ceylon.
im Gewicht bis 15 Gramm:
Geschäftspapiere und 5 3 für je 50 Gramm, mindestens jedoch für Ge- schüftspapiere So J und für Waarenproben 10 8.
Einschreibgebühr 20 8, Rückscheingebühr 20 5.
fran kirt unfrankirt
frankirt unfrankirt
bis 50 250 500
50 Gramm: 250 500 1000 .
sind gegen die ermässigte
für je
15 Gramm.
. ,
2 Waarenproben
Bemerkungen.
I) Postkarten mit Antwort 20 3. Innerhalb des Grenzbezirks (30 kin) für frank. Briefe 10 3, für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 8 vorauszubezahlen.
3) Innerhalb des Grenzbezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 3, für unfrankirte Briefe 20 8, für Geschäftspapiere mindestens 10 3. Für Eilsen- dungen nach PFostorten 25 4 u. das Porto vorauszubezahlen.
4) Postkarten mit Antwort 20 8.
) Eostkarten mit Antwort 20 4. Für Eilsendungen 25 5 vor- auszubezahlen.
) Postkarten mit Antwort 20 3. Muster von roher oder ge- sponnener Seide nur bis 100,
Gramm, Tabackmuster über-
12) Postkarten mit Antwort 20 4. Innerh. d. Grenzbezirks (30km) für frankirte Briefe 109 5. für unfrankirte Briefe 20 3. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 vorauszubezahlen.
13) Postkarten mit Antwort 20 .
1h Postkarten mit Antwort 20 3.
15) EFostkarten mit Antwort 20 3. Für Eilsendungen nach Post- orten 25 5.
17) Für Eilbriefe nach Postorten 25 83 vorauszubezahlen.
18) Postkarten mit Antwort 20 3. Innerh. d. Grenabezirks (30 km) für frankirte Briefe 10 .,. für unfrankirte Briefe 20 8. Für Eilsendungen nach allen Orten 25 5.
19) Eilbestellgeld für Einschreib- briefe nach Postorten 30 3 vorauszubezahlen.
20) Einschl. Gibraltar, der Ba- learischen und Canarischen Inseln (Canaria, Ferro, Fuerte Ventura, Gomera, Lancerota, Palma, Teneriffa). Postkarten mit Antwort 20 4.
23) Zw. 4. Uber Brindisi n. Bombaꝝ.
Nach
30) China mit folgenden Orten:
a. Amoy, Canton, Chefoo, Chinkiang, Foo-Chow, Fu- sanpo, Hankow, Hongkong, Kiukiang, Kiung-Schow (Hoihow), Newehwang, Ningpo, Shanghai, G3watow, Tien- sin.
b. Kalgan, Peking, Urga,.
Im Uebrigen
31) COypern.
35 Japan.
33) Kaschmir (Kasohmir) 34) Labuan.
35) Masoat.
36) Persien
37) Straits Settlements 38) Tibet (Klein) (Ladakh) ...
Kambodscha und Tonkin. Borneo, Sumatra, Madura, von Timor, Moluccen.
östliche Theil von Timor.
Afrika.
43) Algerien.
44) Egypten mit Nubien und dem Sudan.
45) Liberia.
5 Marocoo
47) Tripolis (Hauptstadt allein)
48) Tunis (Hauptstadt u. folgende Hafenorte: Djerba [Gurba], Mehedia, Mistir Monastirs, Sfakes und Susa).
49) Tanzibar
Lagos, Sierra-Leona.
Insel S. Thomèé.
Anobom, Canarische Inseln
Amerika.
564) Argentinische Republik ... 55) Brasilien.
56) Canada und Neu-Fundland.
57) Chili. durch die Magellanstrasse. 58) Grönland
59) Honduras (nicht britisch). 60) Mexico.
61) Peru.
62) Salvador.
h3) Venezuela.
64) Ver. Staaten von Amerika.
66) Dänisohe Antissen: Ste. Croix 67) Französisohe Kolonien:
tin, Miquelon, St. Pierre. 68) Niederlandisohe Kolonien:
Australien. 70) Französische Kolonien
quesas - Inseln, Tahiti und stehenden Inselgruppen.
(Papua).
Das Porto betrügt für: frankirte Briefe unfrankirte Briefe.
Asien.
73) Anam (Ooohlnohina) ausschl. der französ. Besitzungen in Cochinchina nebst Kam- bodscha und Tonkin.
74) Siam.
39) Französische Kolonien in Indien: Mahé, Pondichery und Vanaon, sowie in Cochinchina nebst
10) Niederländisohe Kolonien: Java (Batavia), Celebes (Macassar),
Archipel, Bali, Lombock, Sumbava, Flores, südwestliche Theil ; Postkarten mit Antwort 20 . I) Portugiesische Kolonien: Daman, Diu, Goa, Macao, der nord-
42) Spanische Kolonien: Philippinen.
50) Von den britisohen Kolonien: Seychellen und Insel Rodriguez, Goldküste,
51) Französische Kolonien: Senegambien nebst Zubehör, Mayotta nebst Zubehör, Gabun, Reunion, Ste. Marie de Madagascar. 52) Portugiesische Kolonien: Ajuda, Angola, Azoren, Bissao, Gacheo, Capverdische Inseln, Madeira, Mozambique, Insel Principe,
53) Spanische Kolonien: Besitzungen an der Nordküste Afrikas, Corisco, Fernando-Po.
eber Hamburg und 57) Zw. S. auch Nr. 82.
65) Von den britisohen Kolonien: Inseln, Britisch Guyana, Britisch Honduras, Jamaica, Trinidad, Antigna, Dominica, Montserrat, Nevis, St. Kitts (8t. Chri- stophe), Virginische (Jungfern-) Inseln.
St. Jean, St. Thomas.
Französ. Guyana, Guadeloupe nebst Zubehör, Martinique, St. Barthélemxꝶ, franz. Theil von St. Mar-
Aruba, Bonaire, Curagao, Niederl. Guyana, Niederl. Theil von St. Martin, St. Eustatius, Saba. Postkarten mit Antwort 20 5.
69) Spanisohe Kolonien: Cuba, Portorico.
Neu-Caledonien nebst Zubehör, Mar-
7I) Niederländische Kolonie: Nordwestlicher Theil von Neu-Guinea Postkarten mit Antwort 20 5. 72) Spanisohe Kolonien: Marianen-Archipel.
IIl. Ausland.
Drucksachen und Waarenproben 10 3 für je 50 Gramm, für Wagnrenproben mindestens 15 5. Eostkarten und Geschäftspapiere sind nicht zulüssig. Einschreibsendungen sind in der Regel nicht zulässig Ausnahmen hiervon sind in den Bemerkungen angegeben.
Bemerkungen.
über Russland. Zw. 4. über Frankreich.
33) Zw. . über Brindisi n. Bombay.
36) Ueber Russland, sofern nicht über Suez und Bombay ver- langt wird.
37) Malacea, Penang, Singapore.
38) Zw. . über Brindisi u. Bombay.
Chandernagor, Karikal,
Billiton, Banca Archipel, Rioum
.
44) Ueber Italien, sofern nicht über Triest verlangt wird.
46) zw. f. 47) Ueber Italien oder Frankreich. 48) Ueber Italien oder Frankreich.
49) Zr. Ueber Aden. Mauritius nebst Amiranten, Senegambien,
54) Postkarten mit Antwort 20 5.
58) Ueber Dänemark.
Bermudas - Inseln, Falklands-
die unter französischem Schutz
60 * für je SO „s 15 Gramm.
Nach Afri kn.
T5) Asoœension 76) Capland und Kolonie Victoria
77) Cap Natal. a. über England b. über Brindisi mit briti- schen Schiffen 78) St. Helena 79) Tripolis (mit Ausschluss der Hauptstadt). a. über Italien. b. über Frankreich. S0) Tunis (mit Ausschluss der Hauptstadt und folgender Hafenorte: Djerba [Gdurba], Mehedia, Mistir [Monastir], Sfakes und Susa). a. über Italien. b. über Frankreich.
Amerika.
sl) Bolivien über England, Ham- burg, Italien (Genua), Frank- reich, Portugal, Argentinische Republik oder die Verein. Staaten von Amerika.
82) Chili über Belgien, England. Frankreich oder Portugal, sowie über Hamburg u. Colon.
S3) Columbia, Vereinigte Staaten ( Neu- Granada) über England, Hamburg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika.
S4) Costa Rioa
S5) Eouador über England, Ham-
burg, Frankreich oder die
Ver. Staaten von Amerika.
Sb) Guatemala
87) Hayti über England, Ham- burg, Frankreich oder die Ver. Staaten von Amerika. S8) Nioaragua mit Mosquitia .. S9) Paraguay über England, Frankreich, Italien (Genua), Argentinische Republik, Bel- gien oder Portugal.
90) Uruguay über England, Frankreich, Bremen, Ham- burg, Italien (Genua), Bel- gien, Portugal oder Argen- tinische Republik.
I) Britisch- Westindien ausschliesslich der zum Welt- post verein gehörenden Inseln.
a. über England
b. über Hamburg c. über Frankreich
d. über die Vereinigten Staa- ten Amerikas.
Australien.
92) Westaustralien, Südaustralien,
Viotoria, Neu- Süd- Wales,
Queensland und Neu-Seeland.
a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.
b. über England
C. über die Vereinigten Staa- ten Amerikan.
d. über Frankreich
93) Vandiemensland ( Tasmania.)
a. über Brindisi mit briti- schen Schiffen oder über Triest.
b. über Frankreich
94) Samoa (S0ohiffer) Inseln über
England, über die Verein.
Staaten Amerikas oder über
Brindisi mit brit. Schiffen.
73) u. 4) Zw. 4. Ueber Brindisi mit pritischen Schiffen, über Neapel mit französ. Schiffen, über Frankreich oder Triest. Bei der Beförderung über Neapel ist in der Aufschrift der Vermerk „voie de Naples et de paquebots frangais“
erforderlich.
95) Sandwiohs-Inseln, über die Vereinigt. Staaten Amerikas.
6) Die übrigen Inseln Australiens, ausgenommen die französi- schen und unter dem Schutze Frankreichs stehenden.
a. Üb. Brindisi m. brit. Schiffen.
Bemerkungen.
Ih) Zw. 76) Eins chreibbriefe zulässig. Ein- sehreibgebühr 30 8. 77) a. Einschreibbriefe zulässig. KEinschreibgebühr 30 8. b. Zw. s.
I8) wie 76. 79) a. und b. Zw. F.
S0) a. und b. Zw.
sI) Zw. 4.
Ueber Italien und die Ver. Staaten von Amerika Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr über Italien 60 3, über die Ver. Staaten von Amerika 40 8.
827) Zw. 4. Einschreibsendungen jeder Art zulässig. Einschreib- gebühr 20 3. S8. auch Nr. 57.
83) Zw. ꝙs.
Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.
S4 Zw. .
85) Für Briefe Zw., im Vebrigen Zw. 4. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.
S6) Tw. t.
87) Zw. 4. Ueber die Ver. Staaten von Amerika Waarenproben ohne Ermässigung.
S8) Tw. F.
89) Zw. F. Ueber Italien Ein-
sechreibbriefe zulässig. Ein-
schreibgebühr 60 8.
90) Tw. 4. Ueber Italien Ein- schreibbriefe zulässig. Ein- schreibgebühr 60 .
l) Bahama - Inseln, Barbados, Cariacou, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tabago, Tures- Inseln.
a. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 .
b. Zw. F.
c. Nur nach Grenada und St. Lucia. Einschreibbriefe zu- lüssig. Doppeltes Briefporto und 29 Einschreibgebühr.
d. Zw. F. Nur nach den Bahama-Inseln. Waaren- proben ohne Ermässigung.
92) a. Zw. Einschreibbriefe zuläs- sig. Einschreibgebühr 20 .
b. Zw. Nur nach Neu-Süd- Wales und Neu- Seeland und zwar über San Francisco. Einschreibbriefe zulässig. Einschreibgebühr 30 . Zw. Nach Neu-Süd-Wales, Neu - Seeland, Gueensland und Vietoria Einschreib- briefe zulässig. Einschreib- gebühr 60 J. Nach West- australien n. Südaustralien Zw. F. Waarenproben ohne Ermässigung.
d. Einschreibbriefe zulässig. Doppeltes Porto und 20 3 Einschreibgebühr.
93) a. Zw. Einschreibbriefe zu- lüssig. Einschreibgebühr 20 8.
b. Zw. .
4) Zw. J. Ueber die Ver. Staaten Amerikas Waarenproben ohne Ermässigung.
dö) Für Briefe Zw., im Uebrigen Zw. 4. Waarenproben ohne Ermässigung.
96) a. Zw. . Nur nach den Fichi- Inseln, Norfolk und den Freundschafts- Inseln Ein- schreibbriefe zulüssig. Ein- schreibgebühr 20 .
b. Über die Vereinigten Staa-
ten Amerikas.
b. Zw. F. Waarenproben ohne Ermässigung.
Benennung der Länder.
Neist-
zu entrichten
betrag der
Werth-
angabe.
Porto für
je 15 g
Versiche- rungs-
gebühr für den Brief. Je 160
5 8
Bemerkungen.“
Neist- betrag der Werth⸗ angabe.
Benennung pe orto
für je 15 9g
3
der Länder.
zu entrichten
Schreib- gebühr
den Briet. je 160 4
Ein- Versiche- rungs-
Bemerkungen. gebühr für
für
.
1) Deutsohland
2) Belglen 3) Dänemark
4 Dänisohe Kolonien: a. in Westindien b. Island u. Faröer c. Grönland 5) Egypten
6) Frankreioh mit Algerien
7) Franzõslsohe Kolonien (Gonadeloupe, Marti- nique, Guyana, Sene- gambien, Kéunion, Pon- lichery, Cochinchina.)
8) Helgoland
9) ltallen (nur grösseren Orten)
unbe- schränkt
bis 250 S000 M 20 (10 000 Franken) unbe- 20 schränkt
schränkt 36
4000 6 20 (20 000 Piaster — 5000 Franken) S000 Mt. (10000 Franken) S000 (10 000 Franken)
unbe- schränkt 4000 Mt.
(6000 Franken)
Vor hem erlklunmgen.
sonderes Eormular — dasselbe mit Lateinisch
in deutscher und en Schriftzeichen.
schied des Gewichts
im Grenz- bezirk 10
im Grenz- bezirk 10
ö. unbe- 3
5 g für je 300 . oder einen Theil von 300 , min- destens
10 8.
9
1) Unfrankirte Briefe zulässig; 10 3 Zuschlag. — Das Eil: bestellgeld beträgt bei Veberbringung des Briefes
im Ortsbestellbezirk der Postanstalt 50 8,
im Landbestellbezirk der Postanstalt 30 & für jedes Kilometer, sofern nicht die Bestellung gegen můässigere Vergütung ausführbar ist.
2) Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 8.
3) Die Briefe dürfen Geldstücke enthalten. Eilbestellung nach Postorten zulässig. Gebühr 25 3.
4) —.
6) Briete mit Werthangabe sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
6) —.
7) —.
S000 M. 20 (10000 Franken)
8000 0. 20 (H000 Gul-lim Grenz- den oder bezirk 10 10000 Franken)
unbe- 20 schränkt
10 Luxemburg
11) Niederland
12) Norwegen
wie Deutschland
8000 M. 20 (10000 Franken)
4000 0. 20 (5000 Franken)
13) Oesterrelich-Ungarn..
14) Portugal (einschl. Madeira und Azoren.)
15) Portugiesische nien (gantiago, San Thomè, Loanda.)
16) Rumänien
Kolo-
S000 M (10 000 Franken)
unbe- schränkt
17) Russland . (auch nach den chinesi- schen Orten Urga, Kal- gan, Peking und Tien- Psin über Russland)
18 Schweden unbe-
schränkt
8) —
9) Briefumschläge mit farbigem Rande oder aus Papier mit Linienvordruck dürfen nicht
verwendet werden.
hweiz unbe- 20 . ö schränkt im Grenz- / bezirk 10 Serbien unbe- 26 ) schränkt
20 * 8 10) Eilbestellung zulässig. Ge-
bühr 50 8.
1I) Eilbestellung zulässig. Ge- bühr 25 8. .
discher Lotterielooss
. Einführung auslän- ist verboten.
Die Einführung ausländis cher Lotterieloose ist nach den russischen Jollgesetzen ver- boten.
18) Eilbestellung zulässig.
19) —.
20 W —.
Griechenland, Montenegro, Türkei. Der Tarif ist bei den Postanstalten au erfragen.
Grossbritannien (mit Irland) und Spanien.
C. Postamweisung en.
Für telegraphis che Postanweisangen ist zu entrichten: a. die Postanweisungsgebühr,
zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein be b. die Gebühr für das Fe französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist 6 dem Pelegraphenamt am Aufgabeorte,
Briefe mit Werthangabe nieht zulässig.
legramm, e. das Eilbestellgeld von 25 8 für Besorgung des Telegramms wenn sich letzteres nicht im Postgebäude befindet,
d. das Eilbestellgeld für die Besorgung am Bestimmungsort.
Benennung der Länder.
Neistbetrag einer Postanweisung.
3
(yom Absender zu entrichten). für je
Postanweisung hat zu in
Die Ausstellung der
Auf dem Abschnitte der Postanweisung sind zulůssig
erfolgen
Bemerkungen.
I) Deutsohland
Y Belgien 3) Dãnemar k
4 Egypten
5) Frankreioh mit Algerien
b) Grossbritannien Irland
7) Helgoland
8s) ltallen (aueh San Ma rino und Tunis)...
M) Luxemburg wie Nr. l
10 Niederland
11) Niederländlsohe Be- oltzungen In Ostindien
19) Norwegen
13) Oesterreloh- Ungarn (Britisoh) Vorder · Indien, einschl. d. nichtbritischen Be-
sitzungen n. Birma's, Aus-
14) Ostindien
dagegen mit schluss von Ceylon)
15) Portugal (nur Lissa-
bon und Oporto) ..
16 Queens land (Australien) ...
und
400
500 Franken. 355 Kronen. 500 Franken. 00 Franken.
210
400 46
. 500 Franken.
235 FI. (Gulden) Niederländisch.
150 FI. (Gulden) Niederländisch.
20 16
20 mindestens 40
mindestens 40
20 mindestens 40
20 mindestens 40
150 2256
über
16 mindestens 40
20 mindestens 40
20 mindestens 40
30 mindestens 40
355 Kronen. 400
ö 10 Pfund Sterling.
; 90 Milreis.
ö 210
20 mindestens 40 106
mindestens 40
20 mindestens 40 50
mindestens 100
bis 100 6 30 über 100 - 20 über 200 M.
75 bis 75 über 150 - 210 16
bis 75 M. über 75 - 150 . über 150 4M
Mark und Pfenn
Franken und Cent (100 Franken — 46
20 M 20 .
20 4 (100 Franken — 6
20 1. (100 Franken — 4
Schillinge (s), Pence (d), (10 K — 4M 20,
I5 = 150 6
(100 Franken — M
(100 El. — M 17
(100 Kronen — 4
gchillinge Pence (d).
20 4 20
(I Milreis — A Pfund Sterling ar,. (8). (10 E —
Kronen und Oere (100 Kronen — M 112, I5). Franken und Centimen
Franken und Centimen
Pfund Sterling (4),
Mark und Pfennig.
Franken und Centimen
Gulden und Cents
Gulden und Cents (100 Fl. — M 170,50.
Kronen und Oere
Mark und Pfennig.
Pfund ae 163 8).
(10 E. — M 204,50). NHilreis und Reis
Fence (d). Æ 204,50).
ig. schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Datums.
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
imen sl, 60).
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders u. Datums.
Der Name und mindestens der Anfangs- buchstabe eines Vornamens des Absenders (bz. die Bezeichnung der Firma des Absenders) und die genaue Adresse desselben müssen ange- geben sein. Sonstige Mittheilun- gen nieht statthaft.
gl, 6b).
sl, 60.
50.)
schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- 81, 60). zeichnung des Absenders u. Datums. schriftliche Mittheilungen jeder Art. O,. 50).
Angabe des eingezahlten Betrages, Fame und Wohnort des Absenders.
schriftliche Mittheilungen jeder Art. 112,75). . . schriftliche Mittheilungen jeder Art.
Angabe des eingezahlten Betrages, Be- zeichnung des Absenders n. Datums.
4.50. wie Nr. 6.
(2).
I Die Gebühr für die Eilbestellung beträgt: im Ortsbestellbezirk 50 3, im Landbestellbezirk für jedes Kilometer 30 3, sofern nicht die Be- stellung gegen müässigere Vergütung ausführbar ist. — Telegraphische Postanweisungen zulässig.
2) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
3) —
I Postanweisungen sind nur nach einigen grösseren Orten zulässig.
5) —
6) Das Postanweisungsformular muss ausser dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeich- nung desselben mindestens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des Empfängers (ba. die Be- zeichnung der Eirma e. enthalten. Der Absender hat gleichzeitig mit der iniisterung der Postanweisung den Empfänger von der er- folgten Einzahlung des Betrages durch besonderes Schreiben in Kenntniss zu setzen. ;
7) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
8 —
10) Eilbestellung zulässig, Angabe „durch Eilboten*, Gebühr 25 3, vom Absender zu entrichten.
1I) Die Postanweisung muss deutlich den Vermerk „Niederländiseh Indien“ tragen. Von einem Absender darf an denselben Empfänger innerhalb 8 Tage nur eine Eostanweisung zum Meistbetrage von 150 Fl. zur Absendung gelangen.
12) —
13) Die Umwandlung in dis österr. Währ. erfolgt in Oesterreich auf Grund des jedesmaligen Wiener Tageskursetz. — Fin Absender darf im Laufe eines Tages nicht mehr als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger auf liefern.
14) Wie r. 6. — Auf FPostangeisungen an Personen indischer Abkunft muss der Name, der Stamm oder die Kaste des Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein.
15) —
16 Wie r. 6. — Postanweisungen ind nur nach eini- gen grösseren Orten zulässig.