1880 / 82 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

dor, 5. April. (W. T. B.) . Kitt angeboten 22 Weiaenladungen. Havannazucker Nr. 12 25. Matt.

Londlom, 5. April. (G. F. B.) Getr ei demar kt. (Schlussbericht.)

fest, aber ruhig. Liverpool, 5. April. (T. T. B.)

Baumwolle. (Seblussbericht.) Umsatz 12 000 B., davon für Spekalation und Export 2000 B. Amerikaner anziehend. Mida. mraerikanische Nai-Juni- Lieferung 7usza, Juni-Juli-Lieferung 7u / aa d.

Glasgo, 5. April. (. T. B) Roheisen, Nired numbred Warrant:

Fremder Weizen ruhig, Mais 1 zh. billiger, Gerste stetig, angekommene Weizenlalungen

Karxis, 5. April. (R. TL. Ro hzu eker ruhig.

fest, Nr. 3 pr. 100 RKilogr. pr. . Mai- August 67, 25. Earis, 5. April. pr. Mai- Juni 30, 90,

* 1

Nr. 10/13 pr. April 8, 5), 79 pr. April pr. 100 Eilogr. 64 59.

(W. T. B.) ; ; Froduktenmarkt. Weizen behauptet, pr. April 31, 90, pr. Mai pr. Juli- August 28,90, pr,. Septem- ber-Dezember 27,235. Mer fest, pr. April 65,5). Er. Mai —, pr. Nai-Juni 65, 50, pr. Juli-Aungnst 6225, pr, Sey tember - Derem per 57, 30. Rnböl fest, Pr. April 76 00, pr. Mai 76 25, pr, Mai- 56 sh. 34. bis 56 sh. 9d. ] Juni per September-Durzember S0 C90. Spiritus ruhig, pr.

Dezember 65,25.

r. 100 Kilo amm eis ser Ineoßger April 67,75, pr. Nai 67, 75, pr.

143.

ERracfordl, 5. April. (A. L. B.) . s April 73 75, pr. Nai 72, 50, pr. Mai-August 71 50, per September- Wolle thatig, günstig. weifadige wollens Garne ruhiger, an- dere gefragt, wollene Stoffe n anziehend. St. Peterahurn, 5. April. (J. T. B) 2 Produktenmarkt.

Weizen loco 16,50, Roggen loco 10 10. Hafer loFeo 5.25.

loco 34,50, Leinsaat (3 Pad) looo 17, 0). Metter: Mild.

New- orks, 5. Agril. (MT. T. B.)

Vaaren bericht. Now- Orleans 123. Petroleam in New- Tors 73 G., do. in Fhiladelphina 7 G. rohes Petroleum 7, do. Pipe line Certificats D. 86 C. Mehl 5 D. 10 0. Rother Winterweigen 1 D. 39 C. mired) 55 G. Zucker (Fair refining Muscovados) 73. Kaffe (Rio-) Schmalz ( Narke Wilcor)] 7ib / is, do. Fairbanks 73, do. Rohe n. Brothers 7is/ iz. Speck (qhort clear] IE C. Getreidetracht 55.

Talg loco 56 09, Er. Angust. 56, 50,

Han?

Baumwolle in New- Tork 123, do. in

Mais (old

EG o chen⸗ Aus weis der deutschen Zet

(Hie Beträge lauten auf Tausende Mark.)

telbanken vom 15. März 1880.

Kasse.

3. . Lombard 24 * Vor⸗ Wechsel. fordernn⸗ Vor⸗ woche.

Noten⸗ dle Umlauf.

Täglich fällige Verbind⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche.

Gegen Verbind Gegen lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗

digung. woche.

J

Vor⸗ woche.

644719 5 418 22311 6 684 4517 40 825 21499

J Die 5 altpreußischen Banken. Tie 3 sächsischen Banken... Die 4 norddeutschen Banken.. Frankfurter Band...

ie Bayerische Notenbank. Bie 3 süddeutschen Banken

gen. woche.

6 331 353 783 46226 201 404 30089 6215 206 2443 49187 5 237 145 960 57 904 7626 537 660 19996 5 552 212 43 34147 1718 8 1404 52258

55iti— 151

or z] 8091 16 53594 31 37 835 * 13 766 *

S583 571 6 434 46 p25 4 1812

234 820 - 918 4455 61

Szis - 477 3 1566 262

9 561 219 3 5514 115 218513 Ib 51514 291 3 182 279 is 2 2554 143 145 * 6

974 62 86 7

1491 1001

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16 485 4

1 Go S8 597 5 4801 259 680 4 7

15 039 908

Theater.

Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 89. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhae und Ludovie Halsvy— Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt von Direktor von Strantz. (Carmen: Fr. Lucca als Gast. Extrapreise. An⸗ fang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 94. Vorstellung. Die Ber⸗ schwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb ? Ubr,

Donnerstag: Opernhaus. 90. Vorstellung. Lohen⸗ grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Betz). Anfang halb 7 Uhr.

Schaufpielhaus. 95. Vorstellung. Auf der Brant⸗ fahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.

KRallner-Theater. Mittwoch: Zum 60. M.: Der jüngste Lientenant.

Jictoria-Theater. Direktion: Emil Hahn.

Mittwoch: Gastspiel der ersten Solotänzerin Ma— demoiselle Csline Rozier, vom Chätelet Theater in . und des Fräulein Mathilde Kühle von

ien. Zum 46. Male: Die schwarze Venus. Reise nach Central Afrika in 16 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Seene gesetzt von Emil

Hahn.

Residenz- Theater. Mittwoch: 12. Gast⸗ spiel der Frau Auguste Wilbrandt⸗Baudius.

8 12. M.: Die Tochter des Herrn Fabricius. chauspiel in 3 Atten von Adolf Wilbrandt.

kKrolls Theater. Direktion:

Mittwoch: Ultimo. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.

National- Theater. Mittwoch: Gastspiel des Königl. Hofsch. A. Junkermann. Kein Hüsung.

der mania-ITeater. Mittwoch: Gastspiel des

Herrn Eduard Weiß. 3. 11. und vorletzten Male: Stübbe und Patzke, oder; Plan und Zufall. Posse mit Gesang in 3 Akten von H. Salingrs. Musik von R. Bial. ö

Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Zum 12. und letzten Male: Stübbe und Patzke, oder: Plan und Zufall.

Felle- Alliance- Theater. Mittwoch: 76. Gast⸗ spiel des Hrn. Hugo Haßkerl vom Friedrich⸗Wil⸗ helmst. Theater. Zum 122. Male; Der Ratten fänger von Hameln. Im 12. Bilde: Das mit so großem Beifall aufgenommene Recitatir und Finale, gesungen von Hrn. Haßkerl, der kleinen 10jährigen Anna und einem Chor von 30 Kindern. Anfang der Vorstellung? Uhr. Ende gegen 10 Uhr. IJ. Parquet: 1 . 50 8g, hintere Reihe) 1 „S, II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 75 , Logen 2, resp. 3 M, Entree 50 .

Donnerstag: Der Rattenfänger von Hameln.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elise Pusch mit Hrn. Rechtsanwalt und Notar Hauptner (Guben Berlin). Frl. Martha Kürbitz mit Hrn. Lieutenant Haus⸗ halter II. (Zeddenbach bei Freiburg a. d. Unstrut Cöslin). Frl. Auguste v. Barner mit Hrn. Lien: enant Friedrich v. Loos (Trebbow Berlin). Frl. Elisabeth Grapow mit Hrn. Regierungs⸗ Assessor Georg Anton (Breslau).

Verehelicht: Hr. Seconde⸗Lieutenant Robert Kosch mit Frl. Gertrude Noeggerath (Brieg). Hr. Bürgermeister Seb. Manderfelt mit Frl. Auguste Johanna Birgelen (Waldenrath⸗Heins⸗ berg). Hr. Premier⸗Leutenant Hans v. Wussow mit Frl. Dora Kahl (Fessenberg). Hr. Premier⸗ Lieutenant Freiherr W. v. Girsewald mit Frl. Helene Löbbecke (Braunschweig).

Geboren; Eine Tochter;: Hrn. Premier / Lieu⸗ tenant Priesemuth (Berlin). Hrn. Ernst Graf Harrach (Klein ⸗Kriechen bei Lüben).

Gestorben: Verw. Frau Superintendent Friedr. Johanna Burghard, geb, Hümmitzsch (Loburg). Frau Kreikgerichtsräthin Emilie Kuegler, geb. Strauß (Liegnitz. Hr. Rittergutsbesitzer Emil v. Kraatz⸗Koschlau (Wiersbau). Verw. Frau Wirkl. Geh.!‘ Ober⸗Regierungs⸗Rath Emilie Kortum, geb. Weber (Bonn). Hr. Oberpredi⸗ ger Eduard Weicke (Halle) Frau Pastor Anna

Engel⸗Lebrun.

Clara Hermann, geb. Schniewind (Unter ⸗Barmem. Verw. Frau Sanitätsrath Seline Hohnbaum; Hornschuch (Putbus). Hr: Pastor emer. Carl Grützner (Buͤhne bei Osterwiech.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Brivatsekrrtüär Friedrich Warmuth, zuletzt in Spandau wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Unterfuchungs haft wegen Urkundenfälschung ver⸗ hängt. Es mird ecsucht, denselben zu verhaften und in unser Gefängniß zu Berlin, Hauvoigtel-Platz 14, abzuliefern. Berlin, den 27. März 18860. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land gericht JJ. Beschreibung: Alter: 299 Jahre, Größe: 1564 m, Statur: schlank, Haare und Augen⸗ brauen: blond, Stirn: frei, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn und Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Die linke Hand und das linke Bein sind gelähmt.

8624 In der Strafsache gegen den Christian Schmitz, Tagelöhner zu Walberberg, wegen Sachbeschädigung, hat das Königl. Schöffen gericht zu Bonn am 17. Februar 1880 für Recht erkannt: „Spricht den Angeklagten Schmitz, unter Auf hebung des Urtbeils der Zuchtpol izeikammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 18. Juli 1879, ron Strafe und Kosten frei. Beglaubigt: Bonn, den 6. März 18890. Der Gerichtsschreiber: C. Keller.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

. Aufgebot.

Der Postoffizialssohn Anton Gerstel von hier, geboren zu Donauwörth am 3. Januar 1849. begab sich im Jahre 1867 von München, wo er sich da⸗ mals als Schüler der polytechnischen Schule befand, über Hamburg nach Amerika, und ist seither über dessen Leben Nachricht nicht eingelangt.

Auf Antrag seines Onkels und Absenten⸗Kurators, des August Gerstel, Königlichen Hauptmanns außer Dienst dahier, ergeht an ꝛc. Anton Gerstel die Aufforderung, längstens bis .

Montag, den 17. Januar 1881, Vormittags 11 Uhr, beim diesseitigen Gerichte sich persönlich oder schrift⸗ lich anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.

Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben konnen, werden aufgefordert, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen.

Ben Erbbetheiligten wird anheim gegeben, ihre Interessen im gegenständigen wahrzunehmen.

Regensburg, den 31. März 1880.

Königliches Amtsgericht . 4

er Königliche Amtsrichter (L. 8.) Tischler. Zur ,, , ,., Regensburg, am ersten April eintausend acht⸗ hundert achtzig.

er geschäftsleitende Königllche Gerichtsschreiber

am Königlichen Amtsgerichte Regensburg J. Hencky. .

Aufgebots verfahren

86531 Aufgebot verloren gegangener

Hypotheken⸗Dokumente.

Auf den Aatrag des Mehlhändlers Friedrich Krüll zu Lenzen werden die Hypothekeninstrumente über folgende auf dem Grundstücke des Antragstellers eingetragene Hypotheken

1) von 250 Thalern, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 11 für die Stadtkasse zu Lenzen, bestehend in Ausfertigung der Obligation vom 28. Juni 1852, dem Rekognitionsschein vom 30. Juni 1852 und den Hypothekenbuchsauf zügen vom 26. April 1861 und 15. April 1869; von 77 Thalern, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 14 für die Engen f zu Lenzen, bestehend aus dem Schuldscheine vom 1. Februar 1859, Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom

30. November 1860, sowie den Hypotheken⸗

buchsauszügen vom 26. April 1861 und 15. April 1869, als angeblich verloren zum Zweck der Kraftloß⸗ erklärung und demnächstigen Lös nung der Hypo—⸗ theken hlerdurch aufgeboten, nachdem die eingetra⸗ . . Quittung über beide Posten ge⸗ eistet hat.

Alle Diejenigen, welche an die beiden Hypotheken und die darüber außsgefertigten Instrumente als Eigenthümer, Cessionare, Pfand oder sonstige Briefinhaber Anspruch zu machen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens zum Termine

am 15. Juli 1889, Vormittags 9 Uhr,

bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls die Instrumente für kraftlos erklärt und die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgeschlossen werden. Lenzen, den 25. März 1880. Königliches Amtsgericht.

ö Ausfertigung. Aufgebot behufs Todeserklärung.

Folgende Personen, für welche bei dem hiesigen Gericht Vermögensmassen von meist sehr geringem Betrage verwaltet werden, sind seit länger als zehn Jahren gänzlich verschollen:

1 ILippmann, Isak, geboren 29. August 1828, Handelsmingssohn von Feuchtwangen, ist im Jahr 1850 nach England und dann nach Cali⸗ fornien ger ist;

Y Kilian, Johann Andreas, geboren 14. Februar 1812, Köblerssohn von Gehrenberg, ist um das Jahr 1865 nach Nordamerika ausgewandert; Helmuth, Georg Josef, Lehrerssohn von Breitenau, geboren 1. März 1320, und im Jahr 1840 nach Nordamerika ausgewandert; Nuschala, Jakob, Gütleresohn von Weinberg, geboren 30. Juni 1822, und im Jahr 1862 nach Nordamerika ausgewandert;

Gary, Maria Magdalena, Gütlerstochter von Limbach, geboren 10. März 1815, ist im Jahr 1844 nach Ungarn ausgewandert; . Hintermeier, Josef, Gütlerssohn von Wein berg, geboren 9. Februar 1833, ist vor nahezu 20 Jahren nach Nordamerika ausgewandert; Rögner, Johann, Gütlerssohn von Winds bofen, geboren am 30. Dezember 1825, und ungefähr im Jahr 1852 nach Nordamerika aus— gewandert;

8) Schalk, Lorenz, Gütlerssohn von Elbersroth, geboren 8. Auguft 1809 und ungefähr im Jahr 1845 nach Nordamerika ausgewandert.

Auf Antrag der Berechtigten, nämlich:

a. bezüglich der unter Ziff. 5 genannten Person, auf Antrag ihrer Schwester, der Maurersfrau Marianna Christ von Erlmühle,

b. bezüglich des unter Ziff. 6 genannten Josef Hintermeier, auf Antrag seiner Nichte, der Gütlersfrau Justina Gary von Weinberg, und

C. bezüglich aller übrigen oben genannten Per⸗ sonen auf den kuratelamtlich senehmigten An⸗ trag ihrer betreffenden Kuratoren

ergeht nun hiermit die Aufforderung

J. an die Verschollenen, spätestens in dem am

Montag, den 17. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr,

bei dem hiesigen Amtsgerichte stattfinden den Aufgebotstermine persznlich oder schriftlich sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden;

II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebots verfahren wahrzunehmen;

III. an alle Dirjenigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen

Feuchtwangen, den 25. Märj 1880. Königliches Amtsgericht. ö Schaefer. . den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung: enchtwangen, den 25. März 1880.

Der Gerichtoͤschreiber Hen sichen Amtsgerichts.

essel.

8625 Im Namen des Känias!

Auf den Antrag der Bank für Rheinland und Westphalen zu Cöla g./Rh. vom 10. November 1879 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Grün⸗ berg i / Schl. durch in n ri ͤterath Wendel

ür Recht:

Der Wechsel vom 23. Dezember 1874 über 12099 S, gezogen an eigene Ordre von der För⸗ ar . Papierfabrik zu Krampe auf den Nieder⸗ schlesischen Kassenverein Friedrich Förster C Go,. zu Grünberg, indossirt an die Schlesische Tuchfabrik und von dieser an die Antragstellerin, fällig gewesen am 23. März 1875 wird für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht. III.

18664 Bekanntmachung.

Bei der nothwendigen Subhastation von Czar⸗— nowken Nr. 3 sind folgende Hypotheken unter Abth. III. Nr. 5H aus dem Erbrezeß vom 22. De⸗ zember 1854 , Hypotheken:

a. 63 Thlr. 19 Sgr. väterliche Erbgelder und 15 Thlr. Ausstattung des Ludwig Gruszlo, b. 63 Thlr. 19 Szr. väterliche Erbgelder und 22 Thlr. Ausstattung der Louise Gruszlo zur Hebung gelangt und als Spezialmassen in ge— richtliche Verwahrung genommen.

Durch das am 24. d. M. verkündete Ausschluß⸗ urtheil des unterzeichneten Gerichts sind alle unbe⸗ kannten Interessenten mit ihren Ansprüchen auf die Massen ausgeschlossen worden.

Lötzen, den 26. März 1880.

Königliches Amtsgericht.

18642 .

Auf Antrag des Conrad Elmshäuser und Frau Elisabeth, geb. Lehr, in Argenstein werden solche, die Ansprüche aus den im Grundbuch Argen⸗ stein enthaltenen auf dem Grundvermögen der Eheleute Elmsbäuser haftenden Pfandeinträgen wegen 25 von 230 Gulden Anschlagssumme an Johann und Christine Lehr in Argenstein aus Anschlag vom 24. Januar 1848, wegen 295 Gulden an Conrad Euler und Frau Maria, geb. Weißbrod in Wei⸗ poltshausen aus Kauf vom 28. März 1840, wegen Anspruchs des Johannes Laucht und Frau Marig, geb. Gröltz in Argenstein auf Zahlung ihrer Schul⸗— den, haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Termin, den 4. Mai 1880, bei Meidung der Löschung der bezüglichen Pfandrechte anzumelden.

Fronhausen, den 4. März 1880.

Königliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Lulen. 8620

In Sachen des Partikuliers Chr. Salle hier⸗ selbst, Klägers, wider den früheren Ziegelmeister Ludwig Kunkel hierselbst, Beklagten, wegen 704 MS. 80 F und Zinsen, wird, nachdem auf den Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gebörigen, früher zu dem an der Breiten straße Nr. 775 belegenen Hause gehörig gewesenen Nr. 2001II., am Kröppelberge belegenen, 115,38 Ruthen haltenden Abfindungsplans, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 24. März d. Is. verfügt und im Grundbuche am 30. März. d. Is. vermerkt worden, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkauf des gedachten Grund⸗

stücks auf 9. Juli 1880, Morgens 11 Uhr, . Zimmer Nr. 27, damit angesetzt, in welchem die hypothekarischen Gläubiger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe einzureichen haben. Braunschweig, den 31. März 1880. Herzogliches Amtsgericht V. von Münchhausen.

8 *

8654

In der nothwendigen Subhastation des der ver⸗ ehelichten Christiane Gude, geborenen Moeschter, zu Grunau gehörig gemwesenen Grundstücks Nr. 145. Grunau sind die für den Gastwirth Wilhelm Adolph zu Hirschberg auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Januar 1865 in Abtheilung III. Nr. 14 eingetragenen 900 Mυι nebst 46 M 75 3 Zinsen bei Belegung und Vertheilung der Kaufgelder am 11. Juni 1879 zur Hebung gekommen und zu einer Spezialmasse genommen worden.

Das Königliche Amtegericht IV. zu Hirsch⸗— berg i. / Schl. hät unterm 19. März 1880 folgendes Ausschlußurtheil erlassen:

Dem Gastwirth Wilhelm Adolph zu Hirsch⸗ berg werden seine Rechte an der am 26. Jun 1879 mit 946,75 M hinterlegten Spezialmasse Gude Subhastation Contra Adolph 19/79 vor⸗ behalten, alle unbekannten Interessenten mit ihren Ansprüchen an diese Spezialmasse werden hiermit ausgeschlossen.

Von Rechts Wegen.

Hirschherg, den 30. März 1880.

Königliches Amtsgericht. IV. Hilgenfeld.

8663

Zum Zwecke Häuslerei Nr. 7 zu Wredenhagen steht Verkauft⸗ termin auf Donnerstag, den 10. Juni 1880, und Ueberbotstermin auf Dienstag, den 6. Juli 1880, jedesmal Mittags 12 Uhr, an.

Zur Anmeldung von dinglichen Ansprüchen an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände ꝛc., auch zur Re⸗ gulirung der Verkaufs bedingungen steht Termin auf Donnerstag, den 10. Juni 1880, Mittags 12 Uhr, an, zu welchem die interessirenden Gläubiger und der Schuldner unter dem Nachtheile der Ab⸗— weisung und des Ausschlusses geladen werden.

Röbel, den 25. März 1880.

Großherzogliches Amtsgericht.

Berichtigung. Bei dem Inserat, betreffend dier Bilanz der Ostpreußischen Südbahn pro 1879 in Nr. 75 d. Bl., befinden sich zwei Druckfehler:

I) es soll der Betrag unter J. das Bau ⸗Conto betreffend „Amortisirte Prioritäts⸗Obligationen 1008609 heißen und nicht 1 058 6005;

2) heißt die Jahreszahl im Vatum nicht iss, sondern „18807.

der Zwangsverstelgernng der

Deutsch er Neichs⸗Anzeiger

im

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Vns Ahonnement beträgt 4 M 50 8 für das Nierteljahr.

*

für Berlin außer den Host Austalten auch die Expr

Alle Host⸗Anstalten nehmen gestelluug an;

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

. Insertionspreis für den Raum einer Aruchzeile 30

Mn S2.

Berlin, den 7. April 1880.

Se. Majestät der Kaiser und König sind in der Genesung so weit vorgeschritten, daß Allerhöchstdieselben heute eine Spazierfahrt machen konnten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Präsidenten des Landgerichts Berlin J., Geheimen Ober⸗Fustiz-Rath Krüger, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Ober⸗Justiz-⸗Rath Lencke zu Berlin den Rothen Adler⸗-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gerichtsschreiber, Kanzlei⸗ Rath Marzillier zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter

Klasse; dem Bürgermeister a. D. Humburg zu Borken im

Kreise Homberg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; sowie den Arbeitern Friedrich Lohse zu Stötterlingen im Kreise Halberstadt und Heinrich Koch ebendaselbst das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nicht preußischen Ordens⸗In⸗ signien zu ertheilen, und zwar:

des Komthurkreuzes des Ordens der Königlich : württembergischen Krone:

dem Obersten Lust, Bezirks⸗Commandeur des Reserve⸗ Landwehr⸗Regiments (Berlin) Nr. 35

des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone:

dem Oberst⸗-Lieutenant Bartenwerffer, Chef des Generalstabes des J. Armee⸗Corps;

des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael:

dem Geheimen Regierungs⸗Rath Jecklin, Vorsitzenden

der Direktion der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn, zu Stettin, und

dem Regierungs- und Baurath Bormann, Mitglied der Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken;

des Ehren⸗-Ritterkreuzes erster Klasse des Groß herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

dem als Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor bei der Westfälischen Eisenbahn beschäftigten Baurath Voß zu Emden; sowie

der goldenen Medaille des Herzoglich anhaltischen Hau s-Ordens Albrechts des Bären:

dem Stationsvorsteher bei der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn, Fischer zu Ballenstedt.

Königreich Preußen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Wiederholte Anträge auf Bewilligung von Vorschüssen für Forstbeamte behufs Ausführung von Drainirungen auf ihren Dienstländereien in der Weise, wie solches nach der mit der Königlichen Seehandlung getroffenen Vereinbarung für Pächter Königlicher Domänenvorwerke thunlich ist, haben mich veranlaßt, die Gewährung solcher Vorschüsse auch an die

orstbeamten zu größeren Meliorationen ihrer Dienstgrund⸗ tücke hei der Königlichen Seehandlung zu vermitteln. Die⸗ selbe ist auf die Bewilligung von dergleichen Vorschüssen in danken swerther Weise eingegangen.

Diejenigen Forstbeamten, welche ihre Ackerländereien oder einen größeren Theil derselben zu melioriren, insbesondere zu drainiren beabsichtigen, können daher für die Folge die erfor⸗ derlichen Mittel von der Königlichen Seehandlung vorschuß⸗ weise erhalten.

Zur Ausführung dessen wird Folgendes bestimmt: 1) Die Meliorationen werden sich als Regel auf die Drainage zu beschränken haben.

2) Die Kosten der Drainage müssen, wenn dieselben von der Königlichen Seehandlung vorschußweise hergegeben werden sollen, anschlagsmäßig mindestens 590 M betragen. Der Vorschuß selbst wird in auf hundert Mark abgerunde⸗

Berlin, Mittwoch,

wirths, die ,.

Restes de nage und späteste Königliche Regie

3) Die Drainage muß selbstredend auf solche Grundstücke beschränkt werden, von denen durch dieselbe mit Sicherheit eine wesentliche und zwar eine solche Erhöhung ihres Ertrages zu erwarten ist, die zu den aufzuwendenden Kosten im ange⸗ messenen Verhältniß steht.

c Wünscht ein Forstbeamter Dienstländereien zu drainiren, deren Kosten absehbar anschlagsmäßig 500 6 und mehr be— tragen werden, so hat er sich mit seinem desfallsigen Antrage durch scinen nächsten Vorgesetzten an die Königliche Regierung Finanz⸗Direktion zu wenden. Dieselbe hat durch den Herrn Ober⸗Forstmeister oder Forstmeister unter Zuziehung des Nutznießers der Dienstländereien, guch, wenn dies ohne besondere Kosten geschehen kann eines sachverständigen Land⸗

ge durch e mineralis

der Bodenbeschaffen heit bezuglich e

an * nd⸗ theile und der größeren oder geringeren Durch . des

Bodens prüfen und begutachten zu lassen, wobei das Vor⸗ handensein ausreichender Vorfluth zur Ableitung des Wassers nicht zu übersehen ist.

Fällt diese Untersuchung zu Gunsten der Ausführung der Drainage aus, so ist auf Kosten des Nutznießers von einem Draintechniker oder sonst einem mit . Drainage vertrauten Mann ein Kostenanschlag mit Nivellement aufzustellen, von dem Herrn Regierungs⸗Baurath zu revidiren und mit dem vorgedachten Gutachten von der Königlichen Regierung (Finanz⸗ Direktion) zur Entscheidung hierher einzureichen.

5) Ergeben sich diesseits keine Bedenken, so wird die Ausführung der Drainage durch den Nutznießer und die vor⸗ schußweise Zahlung der Kosten bis zur auf hundert Mark abgerundeten Anschlagssumme aus den Kassenbeständen der Regierungs⸗ resp. ,, enehmigt werden. Der Nutznießer der fr. Länderei hat 6 jedoch vor der Zahlung in einer besonderen Verhandlung verbindlich zu verpflichten:

a. die Ausführung dem Anschlage gemäß und in dem der Genehmigung folgenden nächsten Sommer zu bewirken,

b. nur gutes Röhrenmaterial 2c. event. aus der ihm von der ö Behörde zu bezeichnenden Fabrik zu ver⸗ wenden,

c. den Vorschuß in 19 gleichen Jahresraten mit 8 Prozent zu verzinsen und zu amortisiren und am Ende des 20. Jahres den zur vollständigen Tilgung erforderlichen Restbetrag zu zahlen und

d. anzuerkennen, daß die Drainageanlage sofort nach ihrer Ausführung in das Eigenthum des Fiskus übergeht. Dagegen ist

e dem Nutznießer die Zusicherung zu ertheilen, daß er die Verzinsung und die Amortisationsquote event. nur so lange zu leisten hat, wie er als Inhaber der betreffenden . Nutznießer der drainirten Grundstücke sei. Bezüglich der Zinsenzahlung und der Amortisationsraten wird der anliegende für ein Kapital von 500 „S6 aufgestellte Plan zur Nachricht und als Anhalt beigefügt.

ö. Die vorschußweise Zahlung des Meliorationskapitals hat die Königliche Regierung (Finanz⸗Direktion) auf Grund der diesseitigen y,, ,, durch die Re⸗ gierungs⸗ resp. die Bezirks⸗Hauptkasse (event. nach vorstehend zub 2) auch in Theilzahlungen zu veranlassen. Die Theil⸗ zahlungen dürfen ö nur in auf hundert Mark abgerun⸗ deten Beträgen 3 Ueber die gezahlten und über die darauf erstatteten p. Beträge ist alljährlich eine Nachweisung nach dem hier bei⸗ gefügten Schema aufzustellen und bis spätestens den 15. De⸗ zember jeden 33 res einzureichen, n . die Erstattung der gezahlten Kapitalien Seitens der Königlichen Seehandlung durch Vermittelung der General⸗Stagtskasse erfolgen wird. Ferner sind der Königlichen See ß ng im Monat Januar jeden Jahres beglaubigte Abschriften der ad 5 ge⸗ dachten, im vorhergegangenen Jahre aufgenommenen Ver⸗ andlungen, letztere mit dem Anerkenntniß der Königlichen egierung (Finanz⸗Direktion) darüber, daß die betreffenden Kapitalien aus Fonds der Seehandlung dargeliehen, be⸗

ziehungsweise, daß die Darleihung aus Fonds der Seehand⸗ lung erfolgen solle, und an diese die Zins⸗ resp. Amortisa⸗ tionsquoten abzuführen seien, einzureichen, wie dies nach Maßgabe der Circularverfügung vom 22. Januar

I. 18092 ; 2 1872 5. 5333 mit den mit den betreffenden Domänen⸗

pächtern abgeschlossenen Verträgen über die zur Drainirung von Domänengrundstücken gezahlten Cech ie geschieht.

Der Aufrechnung dieser, Vorschußzahlungen sind die Quittungen der Empfaͤnger beizufügen. .

Die Erstattung und Verzinsung der von der Königlichen Seehandlung hergegebenen Kapitalien, sowie der darauf ge⸗ leisteten Abschlagszahlungen erfolgt vom 1. Oktober desjenigen . ab, in welchem die Drainage ausgeführt oder die Ab⸗

chlagszahlung, geleistet worden ist. Zu dem Ende hat die Königliche Regierung Finanz⸗Direktion die betreffenden Forstkassen anzuweisen, die Jahresquote in monatlichen Raten von dem Gehalte der Vorschußempfänger in Abzug zu bringen, und demnächst etwa vierteljährlich an die Regierungs⸗ resp. Bezirks⸗Hauptkasse 3 wo sie gesammelt und dem⸗ nächst für das Jahr gene , pätestens im Laufe des Monats November mittelst einer den Namen des betreffenden Beamten und der von demselben erstatteten und beziehungs⸗ weise gezahlten Beträge enthaltenden Nachweisung der General⸗ Staatskasse zuzuführen sind, welche sie am 1. Dezember jeden Jahres an die Königliche Seehandlung 6 wird.

7) Bei der Neubesetzung einer Forstschutzbeamten⸗-Stelle, mit welcher Dienstland verbunden ist, zu dessen Drainirung ein noch nicht vollständig erstatteter Vorschuß von der König⸗ lichen Seehandlung gegeben worden ist, muß dem . folger bei der Verleihung die ausdrückliche Bedingung gestellt werden, daß er in die desfallsige Zahlungsverbindlichkeit feines Dienstyorgängers einzutreten habe. Eine . flichtung ist vor Uebergabe solcher Dienstgrundstücke bei Oberförster⸗ Stellen dem Nutznießer aufzuerlegen.

8) Drainagen von geringerem Umfange, deren Kosten den Betrag von 500 6 nicht erreichen, muß der Nutznießer auf eigene Kosten ausführen. Doch kann dazu, wie dies bisher bereits geschehen ist, ein angemessener Gehaltsvor⸗ schuß bewilligt werden, dessen Erstattung bis zum nächsten Final⸗Abschluß erfolgen muß, auch kann dazu aus dem all⸗ jährlich zur Disposition gestellt werdenden Unterstützungs⸗ Fonds für Forstbeamte eine einmalige außerordentliche Unterstützung bewilligt werden. Ferner ist demjenigen Nutznießer von r hier fa herein , welcher die Drai⸗ nagekosten aus eigenen Mitteln oder mit Beihülfe einer Unterstützung getragen hat, eine zehnjährige Amortisations⸗ zeit dergestalt zuzusichern, daß, wenn er vor Ablauf der vom nächsten Oktober nach ausgeführter Drainage ab zu aeg nenden Ämortisationsperiode aus der Nutzung des Dienst⸗ landes tritt, der Nachfolger in der Nutzung ihm für jedes fehlende Jahr den zehnten Theil der von ihm aus eigenen Mitteln wirklich verwendeten Kosten als Entschädigung zu

ahlen gehalten sein soll. Diese Verpflichtung ist jedem Nach⸗ . in der Nutzung vor Antritt der letzteren ebenso aufzu⸗ erlegen, wie dies bezüglich der größeren Drainagen sub? an⸗ geordnet worden ist. ĩ

Die Anlage solcher kleiner Drainagen bedarf der Geneh⸗ migung der Königlichen Regierung (Finanz⸗Direktion).

Desfallsige Anträge Seitens der Nutznießer sind daher ebenfalls durch den nächsten Vorgesetzten an die Königli Regierung (Finanz⸗Direktion) zu richten, welche ihre Zweck⸗ r durch den betreffenden Forstmeister prüfen zu assen hat.

Erfolgt die Genehmigung zur ,. so ist deren Ausführung dem Nutznießer zu Üüberlassen, diese aber soweit als möglich vom Forstmeister zu kontroliren, auch sind von letzterem die Ausführungskosten aktenmäßig festzustellen zum Zweck der event. dem Dienstnachfolger aufzulegenden Ver⸗ pflichtung zum theilweisen, dem Betrage nach anzugebenden . bis zum Ablauf der zehnjährigen Amortisations⸗ periode. ͤ

Etwa bewilligte Unterstützungen zur Drainage sind selbst⸗ an,, von den Ausführungskosten in Abzug zu bringen.

Die Genehmigung zur Drainage ist unter der Bedingung zu ertheilen, daß letztere nach ihrer Ausführung Eigenthum des Fiskus wird. .

er Königlichen Regierung wird abe fen, den Inhalt gegenwärtiger Verfügung in geeigneter Weise zur Kenntniß der Forstbeamten Ihres Bezirks zu bringen.

Berlin, den 19. März 1880. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.

An die Königliche Regierung zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, arienwerder, Potsdam rankfurt a. O., Stettin, Cöslin, Stralsund, Posen, Bromberg. Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg, Schleswig, Wiesbaden und die Königliche Finanz. Dirẽttion zu Hannover.