Lon ders, 5. April. (T. T. B.) An der Küste angeboten 22 Weizenladungen. Havannazacker Nr. 12 25. Matt.
Londom, 5. April. (R. T. B.)
getreidesmar kt. (Schlussbericht) Fremder Weizen rubig, Mais 1 ah. billiger, Gerste stetig, angekommene Weizenla ungen fest, aber ruhig.
Eiverpockl, 5. April. (W. T. B.)
Baumwolle. (Seblussbericht.) Umsata 12000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Amerikaner anziehend. MiddI. amerikanische Mai-Juni-Liefernng 7u /a, Juni-Juli- Lieferung 7u / za d.
HKrackforel, 5. April. (G. T. B.)
Wolle thätig, günstig, zweifadige wollens Garne ruhiger, an- dere gefragt, wollene Stoffe langsam anziehend.
Karts, 5. April. (W. L. B.)
Ro hzueker ruhig. Nr. 19/13 pr. April pr. 100 Kilogs amm 58,50, 79 pr. April pr. 100 Kilogr. 64 509. Weisser gneger fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. April 67, 75, pr. Hai 67,75, pr. Mai- August 67, 25.
KHearis, 5. April. (W. T. B.)
PEroduktenmarkt. Weizen behauptet, pr. April 31, 90, pr. Mai — — pr. Mai- Juni 30,90, pr. Juli-August 28, 90, pr. Septem- ber- Dezember 27,25. Mer fest, pr. April 65,50, pr. Mai —- —, pr. Mai-Juni 65, 59), pr. Juli-August 62 25, pr. September-Dezem -
April 73 75, pr. Mai 72, 50, pr. Mai-August 71 50, per September- Dezember 65, 25.
St. Petersberg, 5. April. (VJ. T. B.)
Prodruktenmarkt. Talg loco 56 00, Er. Angust 56, 50, Weizen loo 16,50, Roggen loco 19 10. Hafer loco 5.25. Han loeo 34, 50, Leinsaat (9) Pud) loco 17,00. — Wetter: Mild.
New- Tork, 5. Agril. (MW. T. B.)
Vaaren bericht. Baumwolle in Nem- Tork 123, do. in Ne x- Orleans 123. Petroleam in New- Tork 74 G., do. in Fhiladelphia 7 G., rohes Petrolsum 7, do. Pipe line Certificats — D. 86 C. Mehl 5 D. 10 C. Rother Winterweinen 1 D. 39 C. Mais (old mixred) 55 C. Lucker (Fair refining Nuscovados) JB. Kaffee (Rio-)
Deutsch er RNeichs⸗Anzeiger
und
GlIasgov, 5. April. (G. T. B.) ber 57, 9. Rnübsl fest, pr. April 76 00, pr. Mai 76 25, pr. Mai- 148. Sehmala (Marke Wilcor) 7is/ is, do. Fairbank nn,, . 2 n ,. . * nnr, ö
. . ö rr 5 * 2 Wo chen⸗Aus weis der deutschen Zettelbanten vom 15. März 1880. 8 . 2 (Die Beträge lauten auf Tansende Mark.) ] . Bekanntmachung. 0 nig . ren ek taats 6 *. — . Bei der nothwendigen Subhastalion von Czar⸗ 6 . . nowken Nr. 3 sind folgende er gehn 66 ö Vir. . dem . vom 22. De⸗ . ö K . *. * l weg a. 65 rn r ,. kh ger ebener und ¶ f Aas Abonnement heträgt 4 M 50 3 / 2 * p Alle Rost⸗-Anstalten nehmen Gestellung an; 46 226 4 2901 15 Thlr. Ausstattung des Ludwig Gruszlo, für das Nierteljahr. K für Kerlin außer den ei, . auch die Expe einer Aruckzeile 80 3 9 dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82.
Gegen Terbind⸗ Noten ⸗ dle Umlauf. Vor⸗
woche.
oz 431 — go! 10 53934 ᷓ⸗ 5 37 355 * 1461 13 761 4 1691
Täglich Gegen fällige die l Verbind⸗ Vor⸗ Vor⸗ lichkeiten. woche. woche.
234 820 - 2 1455 — 47 3 455 — ; 319
Gegen 3
Wechsel.
644719 5418 22311 6 684
353 783 30 089 49187 57 904
1 Die 5 altpreußischen Banken Vie 3 sächsischen Banken
Die 4 norddeutschen Banken.
6 215— 206 b. 63 Thlr. 19 Sgr. wäterli ; ; k 3 erliche Erbgelder und * 7626 537
Ansertionspreis für den Raum
22 Thlr. Ausstattung der Louise Gruszlo . . ——— — * ö ; 8 8. 6.
zur Hebung gelangt und als Spezialmassen in ge—
4517 40 825 21 499
19996
, . Bank 34 147 3414
ie Bayerische gꝛotenbant Vie 3 süddeutschen Banken
52 258
8 334 571 67 1 113 2290 4 16 520 4 1812 917 4
5 55734 213 56151 — 1Iis8— 8 39114 161
535l 4 113 2181 364
279 richtliche Verwahrung genommen. 0 Durch das am 24. d. M. verkündete Ausschluß⸗ 7 urtheil des unterzeichneten Gerichts sind alle unbe⸗
Sine i F d sr r s = s ö
716 485 w 440 881 597 — 5480 259 680 4
kannten Interessenten mit ihren Ansprü s 5s k sprüchen auf die
Theater.
Königliche Schauspiele. Opernhaus. 89. Vorstellung. Carmen. Oper
Mittwoch:
Clara Hermann, geb. Schniewind (Unter⸗Barmen). — Verw. Frau Sanitätgrath Seline Hohnbaum⸗ Hornschuch (Putbus). — Hr. Pastor emer. Carl Grützner (Bühne bei Osterwieck.
buchsauszügen vom 26. April April 1869, als angeblich verloren zum Zweck
in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhae und Ludovie Halsvy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt von Direktor von Strantz. (Carmen: Fr. Lucca als Gaft.) Extrapreise. An⸗ fang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 94. Vorstellung. Die Ber, schwörung des Fiesko zu Genua. Trauerspiel in 5 Akten von Schiller. Anfang halb 7 Ubr.
Donnerstag: Opernhaus. 90. Vor stellung. Lohen⸗ grin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner (Fr. v. Voggenhuber, Frl. Brandt, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Betz) Anfang halb 7 Uhr.
Schauspielhauß. 95. Vorstellung. Auf der Bant⸗ fahrt. Lustspiel in 4 Akten von Hugo Bürger. Anfang 7 Uhr.
Wallner- Theater. Mittwoch: Zum 60. M.: Der jüngste Lieutenant.
Steckbrief.
hängt. abzuliefern.
gericht II.
deutsch.
Jictoria-Pheater. Direktion: Emil Haha. lS624] Mittwoch: Gastspiel der ersten Solotänzerin Ma— demoiselle Céline Rozier, vom Chöatelet- Theater in Paris, und des Fräulein Mathilde Kühle von Wien. Zum 46. Male: Die schwarze Veuns. Reise nach Central ⸗Afrika in 160 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Seene gesetzt von Emil
Hahn.
Residenz-Theater. Mittwoch: 12. Gast—
sviel der Frau Auguste Wilbrandt : Baudius. 12. M.: Die Tochter des Herrn Fabrieins.
erkannt:
Gteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Gegen den Brivatsekretär Friedrich Warmuth, zuletzt in Spandau wohnhaft, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungehaft wegen Urkundenfälschung ver⸗ l Es mird ecsucht, denselben zu verhaften und in unser Gefängniß zu Berlin, Hauvoigtel Platz 14, Berlin, den 27. März 1880. Der Untersuchungsrichter bei Beschreibung: Größe: 1,64 m, Statur: schlank, Haare und Augen⸗ brauen: blond, Stirn: frei, Augen: braun, Nase und Mund: gewöhnlich, Zähne: vollständig, Kinn und Gesicht: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Sprache: Besondere Kennzeichen: Die linke Hand und das linke Bein sind gelähmt.
In der Strafsache
den Christian Schmitz, Tagelöhner zu Walberberg, wegen Sachbeschädigung, hat das Königl. Schöffen⸗ gericht zu Bonn am 17. Februar 1880 für Recht
„Spricht den Angeklagten Schmitz, unter Auf⸗ hebung des Uriheils der Zuchtpolizeikammer des Königlichen Landgerichts 18. Juli 1879, ron Strafe und Kosten frei.
Bonn, den 6. März 1880. Der Gerichtsschreiber:
leistet hat.
unten beschriebenen
Eigenthümer, Cessionare, Pfand“
Termine
Land⸗ Jahre,
dem Königlichen Alter: 295
Lenzen, den 25. März 1880.
1865 Ausfertigung.
gegen
Jahren gänzlich verschollen:
zu Bonn vom fornien ger ist;
Beglaubigt:
Hellmuth, Georg Josef,
C. Keller.
chauspiel in 3 Atten von Adolf Wilbrandt.
Krolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun.
Mittwoch: Ultimo. Lustspiel in 5 Akten von G. v. Moser. Anfang der Vorstellung 7 Uhr.
8649
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
Der Postoffizialssohn Anton Gerstel von hier, geboren zu Donauwörth am 3. Januar 1849, begab
Nuschala, Jakob, Gütleresohn
Aufgebot.
1844 nach Ungarn ausgewandert
erklärung und demnächstigen Lös rung der Hypo⸗ theken hierdurch aufgeboten, nachdem die eingetra⸗ gene Gläubigerin Quittung über beide Posten ge—
Alle Diejenigen, welche an die beiden Hypotheken und die darüber ausgefertigten Instrumente als
Briefinhaber Anspruch zu machen haben, aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens zum
am 15. Juli 18890, Vormittags 9 Uhr,
bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geltend zu mgchen, widrigenfalls die Instrumente für kraftlos erklärt und die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf dieselben werden ausgeschlossen werden.
Königliches Amtsgericht.
1 ILippmann, Isak, geboren 29. August 1828, Handelsmannssohn von Feuchtwangen, ist im Jahr 1850 nach England und dann nach Cali⸗
2) Kilian, Johann Andreas, geboren 14. Februar 1812, Köblerssohn von Gehrenberg, ist um das Jahr 1855 nach Nordamerika ausgewandert;
l Lehrerssohn von
Breitenau, geboren 1. März 1820, und im Jahr
1840 nach Nordamerika ausgewandert;
geboren 30. Juni 1822, und im Jahr 1855 nach Nordamerika ausgewandert;
Garn, Maria Magdalena, Gütlerstochter von Limbach, geboren 16. März 18615, ist im Jahr
Lötzen, den 26. März 1880.
1361 15 . und 15 Königliches Amtsgericht.
der Kraftl os⸗ 8642
Auf Antrag des Conrad Elmshäuser und Frau Elisabeth, geb. Lehr, in Argenstein werden solche, die Ansprüche aus den im Grundbuch Argen⸗ stein enthaltenen auf dem Grundvermögen der Cheleute Sms hauser haftenden Pfandeinträgen wegen 2753 von 230. Gulden. Anschlagssumme an Johann und Fhristine Lehr in Argenstein aus Anschlag vom 24. Januar 1848, wegen 295 Gulden an Conrad Euler und Frau Maria, geb. Weißbrod in Wei⸗ poltshausen aus Kauf vom 28. März 1840, wegen Anspruchs des Johannetz Laucht und Frau Maria, geb. Gröltz in Argenstein auf Zahlung ihrer Schul den, haben, aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Termin, den 4. Mai 1880, bei Meidung der Löschung der bezüglichen Pfandrechte anzumelden.
Fronhausen, den 4. März 1880.
Königliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Lulen.
oder sonstige werden
Aufgebot behufs Todeserklärung. J Folgende Personen, für welche bei dem hiesigen Gericht Vermögensmassen von meist sehr geringem Betrage verwaltet werden, sind seit länger als zehn
18620]
In Sachen des Partikuliers Chr. Salle hier⸗ selbst, Klägers, wider den früheren Zie gelmeister gudwig Kunkel hierselbst, Beklagten, wegen Od AM. 80 * und Zinsen, wird, nachdem auf den Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, früher zu dem an der Breiten ttraße Nr. 775 belegenen Hause gehörig gewesenen Nr. 2001II., am Kröppelberge belegenen, 115,38 Ruthen haltenden Abfindung plans, zum Zweck- der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 24. März D. 88. verfügt und im Grundbuche am 30. März d. Is. vermerkt worden, Termin zum öffentlich meistbietenden Verkauf des gedachten Grund⸗
stücks auf 9. Juli 1880, Morgens 11 Uhr, . Zimmer Nr. 27, damit angesetzt, in welchem die hypothekarischen Gläubiger ihre Obligationen und Hypothekenbriefe
von Weinberg,
Hintermeier, Josef, Gätkerzsohn von Wein Lin sureichen haben. z
Braunschtweig, den 31. März 15866. *
National- Theater. Mittwoch: Gastspiel des Königl. Hofsch. A. Junkermann. Kein Hüsung.
ler mania- Theater. Mittwoch: Gastspiel des
Herrn Eduard Weiß. Z. 11. und vorletzten Male: . . h. Plan und Zufall. osse mi esang in 3 en von H. Salingré. Musik von R. Bial. ö . Donnerstag: Gastspiel des Hrn. Eduard Weiß. Zum 12. und letzten Male: Stübbe und Patzke, oder: Plan und Zufall.
FBelle- Alliance- Theater. Miitwoch: 76. Gast⸗
spiel des Hrn. Hugo Haßkerl vom Friedrich-Wil⸗ helmst. Theater. Zum 123. Malt: Der Ratten fänger von Hameln. Im 12. Bilde: Das mit so großem Beifall aufgenommene Recitatir und Finale, gesungen von Hrn. Haßkerl, der kleinen 10jährigen Anna und einem Chor von 30 Kindern. Anfang der Vorstellung7 Uhr. Ende gegen 10 Uhr. L. Parquet:; 1 6 50 , hintere Reihe) 1 , II. Parquet, Mittel⸗ und Seiten⸗Balkon 75 , Logen 2, resp. 3 AM, Entree 50 .
Donnerstag: Der Rattenfänger von Hameln.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elise Pusch mit Hrn. Rechtsanwalt und Notar Hauptner (Guben — Berlin). — Frl. Martha Kürbitz mit Hrn. Lieutenant Haußs—⸗ halter II. (Zeddenbach bei Freiburg a. d. Unstrut „ Cöslin). — Frl. Auguste v. Barner mit Hrn. dien: enant , v. Loos (Trebbow Berlin). — Frl. Elisabeth Grapow mit Hrn. Regierungs—⸗ Assessor Georg Anton (Breslau).
Verehelicht: Hr. Seconde ⸗Lieutenant Robert Kosch mit Frl. Gertrude Noeggerath (Brieg). — r. Bürgermeister Seb. Manderfelt mit Frl. Auguste Johanna Birgelen (Waldenrath⸗Heing⸗ berg). — Hr. Premier Lieutenant Hang v. Wussow mit Frl. Dora Kahl (Fessenberg). — Hr. Premier⸗ Lieutenant Freiherr W. v. Girsewald mit Frl. Helene Löbbecke (BGraunschweig).
Geboren: Eine Tochter:: Hrn. Premier ⸗Lieu— tenant Priesemuth (Berlin). — Hrn. Ernst Graf Harrach (Klein ⸗ Kriechen bei Lüben).
Gestorben:; Verw. Frau Superintendent Friedr. Johanna Burghard, geb, Hummitzsch (Loburg). — Frau Kreitgerichtsräthin Emilie Kuegler, geb. Strauß (Liegnitz. — Hr. Rittergutsbesitzer Gmil v. KraatzKoschlau (Wiersbau). — Veiw. Frau Wirkl. Geh.‘ Ober⸗Regierungs⸗Rath Emilie
sich im Jahre 18367 von München, wo er sich da— mals als Schüler der polytechnischen Schule befand, über Hamburg nach Amerika, und ist seither über dessen Leben Nachricht nicht eingelangt.
Auf Antrag seines Onkels und Absenten⸗Kurators, des August Gerstel, Königlichen Hauptmanns außer Dienst dahier, ergeht an ꝛc. Anton Gerstel die Aufforderung, längstens bis
Montag, den 17. Januar 1881,
Vormittags 11 Uhr, beim diesseitigen Gerichte sich persönlich oder schrift⸗ i wninmeiden, widrigenfalls er für todt erklärt würde.
Personen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben koͤnnen, werden aufgefordert, Mitthei⸗ lung hierüber bei Gericht zu machen.
Den Erbbetheiligten wird anheim gegeben, ihre Interessen im gegenständigen Aufgebotsverfahren wahrzunehmen.
Regensburg, den 31. März 1880.
Königliches Amtsgericht
Regens burg J. Der Königliche Amtsrichter (LI. 8.) Tischler. gꝛe gend Zur Beglaubi ung:
eßensburg, am ersten April einta — , s p ausend acht
. Der geschäftsleitende Königliche Gerichts schreiber
. . am Königlichen Amtsgerichte Regensburg J.
86531 Anfgehot verloren gegangener Hypotheken⸗Dokumente.
Auf den Aatrag des Mehlhändlers Friedri ü
r en nen . 6. ö 5
olgende auf dem Grundstücke des 2
, . 6 von 250 Thalern, eingetragen in Abtheilung I Nr. 11 für die Stadtkasse zu Lenzen, een n, in Ausfertigung der Obligation vom 28. Juni 1852, dem Rekognitionsschein vom 30. Juni 1362 und den Hypothekenbuchsautzügen vom 26. April 1861 und 165. April 1869;
7) von 77 Thalern, eingetragen in Abtheilung III. Nr. 14 für die Stadtkasse zu Lenzen, bestehend aus dem Schuldscheine vom 1. Februar 1859,
Kortum, geb. Weber (Bonn). — Hr. Ob i⸗ d z , ,
Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom
berg, geboren 9. Februar 1833, ist vor nahezu 2M. Jahren nach Nordamerika ausgewandert; Rögner, Johann, Gütlerssohn von Winds⸗ hofen, geboren am 30. Dezember 1825, und ungefähr im Jahr 1852 nach Nordamerika aus gewandert;
8) Schalk, Lorenz, Gütlerssohn von Elbersroth. geboren 8. August 1899 und ungefähr im Jahr 1845 nach Nordamerika aut gewandert.
Auf Antrag der Berechtigten, nämlich:
a. bezüglich der unter Ziff. 5 genannten Person, auf Antrag ihrer Schwester, der Maurersfrau Marianna Christ von Erlmühle,
b. bezüglich des unter Ziff. 6 genannten Josef Hintermeier, auf. Antrag seiner Nichte, der Gütlers frau Justina Garh von Weinberg, und
. bezüglich aller übrigen oben genannten Per⸗ sonen auf den kuratelamtlich genehmigten An⸗ trag ihrer betreffenden Kuratoren
ergeht nun hiermit die Aufforderung J. an die Verschollenen, spätestens in dem am
Montag, den 17. Januar 1881, Vormittags 9 Uhr,
bei dem hiesigen Amtegerichte stattfinden den Aufgebotstermine persznlich oder schriftlich sich , . widrigenfalls sie für todt erklärt erden; II. an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebot verfahren , n. . III. an alle Dicienigen, welche über das Leben der Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen Feuchtwangen, den 25. März 1880. Königliches Amtsgericht. ; Schaefer. Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung: Feuchtwangen, den 25. März 1880. Der Gerichtsschreiber , Amtsgerichts. essel.
8625 Im Namen des Känigs!
Auf den Antrag der Bank für Rheinland und Westphalen zu Cöla ga./Rh. vom 10. November 1879 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Grün⸗ berg i / Schl. durch den Amte gerichtsrath Wendel
ür Recht:
Der Wechsel vom 23. Dezember 1874 über 12 9909 „M, gezogen an eigene Ordre von der För—⸗ ster'schen Papierfabrik zu Krampe auf den Nieder⸗ schlesischen Kassenverein Friedrich Förster & Co. zu y,, 6 1 ta n ff Tuchfabrik und von dieser an die Antragstellerin, fällig gewesen am 25. März 1875 wird für kraftlos 23.
Herzogliches Amtsgericht V.
von Münchhausen. 18634 In der nothwendigen Subhastation des der ver⸗ ehelichten Christiane Gude, geborenen Moeschter, . Grunau gehörig gemesenen Grundstücks Nr. 145 Grunau sind die für den Gastwirth Wilhelm Adolph zu Hirschberg auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Januar 1865 in Abtheilung III. Nr. 14 eingetragenen 900 Mν e nebst 46 M 75 3 Zinsen bei Belegung und Vertheilung der Kaufgelder am 11. Juni 1879 zur Hebung gekommen und zu einer J. . worden. Das Königliche Amtegericht IV. zu tsch⸗ berg i. / Schl. hat unterm 19. März 1886 fa nn Ausschlußurtheil erlassen:
Dem Gastwirth Wilhelm Adolph zu Hirsch⸗ berg werden seine Rechte an der am 26. Jun 1879 mit M46, 75 M hinterlegten Spezialmaffe Gude Subhastation contra Adolph 1979 vor⸗ ö . . Interessenten mit
hren Ansprüchen an diese Spezialm e hiermit , . 6 . . on Rechts Wegen. Hirschberg, den 30. März 1880. Königliches Amtsgericht. IV. Hilgen feld.
18663)
Zum Zwecke der Zwangsverstelgernng der
Häuslerei Nr. 7 zu Wredenhagen steht Verkaufs termin auf Donnerstag, den 10. Juni 1880, und Ueberbotstermin auf Dienstag, den 6. Juli 1880, jedesmal Mittags 12 Uhr, an.
Zur Anmeldung von dinglichen Ansprüchen an
das Grundstück und an die zur Immobiliar , desselben gehörenden Gegenstände . auch . gulirung der Verkaufsbedingungen steht Termin auf Donnerstag, den 10. Juni iss, Mittags 12 Uhr, an, zu welchem die interessirenden Gläubiger und der Schuldner unter dem Nachtheile der Ab- weisung und des Ausschlusses geladen werden.
Röbel, den 25. März isso. Großherzogliches Amtsgericht.
Berichtigung. Bei dem Inserat, betreffend die
Bilanz der Ostpreußischen Südbabn pro 1879 in Nr. 75 d. Bl., befinden sich zwei Druckfehler:
1) es soll der Betrag unter J. das Bau ⸗Conto betreffend Amortisirte Prioritäts Obligationen 9 6 ,, und . 1058 36 ie Jahreszahl in t . ,,,
30. November 1860, sowie den Hypotheken⸗
Königliches Amtsgericht. III.
Ma 82.
Berlin, den 7. April 1880.
Se. Majestät der Kaiser und König sind in der Genesung so weit vorgeschritten, daß Allerhöchstdieselben heute eine Spazierfahrt machen konnten.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem bisherigen Präsidenten des Landgerichts Berlin J. Geheimen Ober⸗Fustiz-Rath Krüger, den Stern zum Rothen Adker⸗Drden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Geheimen Sber⸗Justiz Rath Lencke zu Berlin den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gerichtsschreiber, Kanzlei⸗ Rath Marzillier zu Berlin, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klaffe; dem Bürgermeister 4. D. Humburg zu Borken im Kreise Homberg den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; sowie den Arbeitern Friedrich Lohse zu Stötterlingen im Kreise Halberstadt und Heinrich Koch ebendaselbst das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nicht preußischen Ordens⸗In⸗ signien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Ordens der Königlich württembergischen Krone:
dem Obersten Lust, Bezirks⸗Commandeur des Reserve⸗ Landwehr⸗Regiments (Berlin) Nr. 35;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen— burgischen Haus-Ordens der Wendischen Krone:
dem Oberst⸗-Lieutenant Bartenwerffer, Chef des Generalstabes des J. Armee⸗Corps;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Verdienst⸗-Ordens vom heiligen Michael:
dem Geheimen Regierungs⸗Rath Jecklin, Vorsitzenden der Direktion der Berlin⸗Stettiner Eisenbahn, zu Stettin, und
dem Regierungs⸗ und Baurath Bormann, Mitglied der Eisenbahn⸗Direktion zu Saarbrücken;
des Ehren-Ritterkreuzes erster Klasse des Groß herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem als Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor bei der Westfälischen Eisenbahn beschästigten Baurath Voß zu Emden; sowie
der goldenen Medaille des Herzoglich anhaltischen Haus-Ordens Albrechts des Bären:
. dem Stationsvorsteher bei der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn, Fischer zu Ballenstedt.
Königreich Preußen.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Wiederholte Anträge auf Bewilligung von Vorschüssen für Forstbeamte behufs Ausführung von Drainirungen auf ihren Dienstländereien in der Weise, wie solches nach der mit der Königlichen Seehandlung getroffenen Vereinbarung für Pächter Königlicher Domänenvorwerke thunlich ist, haben mich veranlaßt, die . solcher Vorschüsse auch an die
orstheamten zu größeren Meliorationen ihrer Dienstgrund⸗ kücke bei der Königlichen Seehandlung zu vermitteln. Die⸗ selbe ist auf die Bewilligung von dergleichen Vorschüssen in danken swerther Weise eingegangen.
Diejenigen Forstbeamten, welche ihre Ackerländereien oder einen größeren Theil derselben zu melioriren, insbesondere zu drainiren beabsichtigen, können daher für die Folge die erfor⸗ derlichen Mittel von der Königlichen Seehandlung vorschuß⸗ weise erhalten.
Zur Ausführung dessen wird Folgendes bestimmt:
I) Die Meliorationen werden sich als Regel auf die Drainage zu beschränken haben.
2) Die Kosten der Drainage müssen, wenn dieselben von der Königlichen Seehandlung vorschußweise hergegeben werden sollen, r men mindestens 500 M betragen. Der Vorschuß selbst wird in auf hundert Mark abgerunde⸗
Berlin, Mittwoch,
ter Summe gewährt. Wenn auch . Umfange, den die Drainirungen im Allgemeinen nur haben werden, voraus⸗ gesetzt wird, daß dieselben innerhalb eines Sommers beendet werden, so können gleichwohl während der Bauzeit angemessene
zahlt werden. In der Zeit vom Dezember bis Ende März dürfen jedoch überhaupt keine solche Abschlags⸗ oder Theilzahlungen erfolgen, weil die Erstallung der Drainirungs— kfapitalien von der Königlichen Seeha adlung nur alljährlich im Monat Dezember erfolgt, und das Verbleiben von Vor— schüssen an solchen Kapitalien beim Rechnungsschluß vermieden werden muß.
Die ar m des Drainagekapitals beziehungsweise des Nestes dessel muß möglichst bald nach ausgeführter Drai⸗ nage und spätestens im Monat November, nachdem sich die Königliche Regierung (Finanz-Direktion) in geeigneter Weise von der ordnungs⸗ und anschlagsmäßigen Herstellung Ueber⸗
zeugung verschafft hat, geschehen.
3) Die Drainage muß selbstredend 3 solche Grundstücke beschränkt werden, von denen durch dieselbe init Sicherheit eine wesentliche und zwar eine solche Erhöhung ihres Ertrages zu erwarten ist, die zu den aufzuwendenden Kosten im ange⸗ messenen Verhältniß steht.
4 Wuünscht ein Forstbeamter Dienstländereien zu drainiren, deren Kosten absehbar anschlagsmäßig 500 S und mehr be— tragen werden, so hat er sich mit seinem desfallsigen Antrage durch seinen nächsten Vorgesetzten an die Königliche Regierung — Finanz-Direktion — zu wenden. Dieselbe hat durch den Herrn Ober-Forstmeister oder Forstmeister unter Zuziehung des Nutznießers der Dienstländereien, guch, wenn dies ohne besondere Kosten geschehen kann eines sachverständigen Land⸗ wirths, die Zweckmäßigkeit é raingge durch Untersuchung der Bodenbeschaffen heik bezüglich * mineralischn Bestand—⸗ theile und der größeren oder geringeren Durchtässigkeit des Bodens prüfen und begutachten zu lassen, wobei das Vor⸗ handensein ausreichender Vorfluth zur Ableitung des Wassers nicht zu übersehen ist.
Fällt diese Untersuchung zu Gunsten der Ausführung der Drainage aus, so ist auf Kosten des Nutznießers von einem Draintechniker oder sonst einem mit der Drainage vertrauten Mann ein Kostenanschlag mit Nivellement aufzustellen, von dem Herrn Regierungs⸗Baurath zu revidiren und mit, dem vorgedachten Gutachten von der Königlichen Regierung (Finanz— Direktion) zur Entscheidung hierher einzureichen.
5) Ergeben sich diesseits keine Bedenken, so wird die Ausführung der Drainage durch den Nutznießer und die vor⸗ schußweise Zahlung der Kosten bis zur auf hundert Mark abgerundeten Anschlagssumme aus den Kassenbeständen der Regierungs⸗ resp. Bezirks⸗Hauptkasse genehmigt werden. Der Nutznießer der fr. Länderei hat sich jedoch vor der Zahlung in einer besonderen Verhandlung verbindlich zu verpflichten:
a. die Ausführung dem Anschlage gemäß und in dem der Genehmigung folgenden nächsten Sommer zu bewirken,
b. nur gutes Röhrenmaterial ꝛc, event. aus der ihm von der . Behörde zu bezeichnenden Fabrik zu ver⸗ wenden,
c. den Vorschuß in 19 gleichen Jahresraten mit 8 Prozent zu verzinsen und zu amortisiren und am Ende des 20. Jahres den zur vollständigen Tilgung erforderlichen Restbetrag zu zahlen und
d. anzuerkennen, daß die Drainageanlage sofort nach ihrer Ausführung in das Eigenthum des Fiskus übergeht. Dagegen ist
6. dem Nutznießer die Zusicherung zu ertheilen, daß er die Verzinsung und die Amortisationsquote event. nur so lange zu leisten hat, wie er als Inhaber der betreffenden Dien ef Nutznießer der drainirten Grundstücke sei. Bezüglich der Zinsenzahlung und der Amortisationsraten wird der anliegende für ein Kapital von 500 M aufgestellte Plan zur Nachricht und als Anhalt beigefügt.
ö. Die vorschußweise Zahlung des Meliorationskapitals hat dle Königliche Regierung (Finanz⸗-Direktion) auf Grund der diesseitigen , durch die Re⸗ gierungs⸗ resp. die Bezirks-Hauptkasse (event. nach vorstehend zub 2) auch in Theilzahlungen zu veranlassen. Die Theil⸗ zahlungen dürfen 6. nur in auf hundert Mark abgerun⸗ deten Beträgen bebe.
Ueber die gezahlten und über die darauf erstatteten p. Beträge ist alljährlich eine Nachweisung nach dem hier bei⸗ gefügten Schema aufzustellen und bis spätestens den 16. De⸗ zember jeden Jahres einzureichen, wonächst die Erstattung der gezahlten Kapttalien Seitens der Königlichen Seehandlung hurch Vermittelung der General⸗Stagtskasse erfolgen wird.
Ferner sind der Königlichen Seehandlung im Monat Januar jeden Jahres beglaubigte Abschriften der ad 5 ge⸗ dachten, im vorhergegangenen Jahre aufgenommenen Ver⸗ ö letztere mit dem Anerkenntniß der Köni lichen egierung (Finanz⸗-Direktion) darüber, daß die betre enden
Kapitalien aus Fonds der Seehandlung dargeliehen, be⸗
den 7. April, Ahends.
Abschlagszahlungen je nach dem Forts hritt der Drainage ge⸗
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ziehungsweise, daß die Darleihung aus Fonds der Seehand⸗ lung erfolgen solle, und an diese die Zins- resp. Amortisa⸗ tionsquoten abzuführen seien, einzureichen, wie dies nach Maßgabe der Circularverfügung vom 22. Januar
J. ö . t. 2 1 mit den betreffenden Domänen⸗
1872 j ss mit den
pächtern abgeschlossenen Verträgen über die zur Drainirung von Domänengrundstücken gezahlten Vorschüsse geschieht. Der Aufrechnung dieser Vorschußzahlungen sind die Quittungen der Empfänger beizufügen. . Die Erstattung und Verzinsung der von der Königlichen Seehandlung hergegebenen Kayitalien, sowie der darauf ge⸗ leisteten Abschlagszahlungen erfolgt vom 1. Oktober desjenigen 36 ab, in welchem die Drainage ausgeführt oder die Ab⸗ chlagszahlung, geleistet worden ist. Zu dem Ende hat die Königliche Regierung — Finanz⸗Direktion — die betreffenden Forstkassen anzuweisen, die Jahresquote in monatlichen Raten von dem Gehalte der Vorschußempfänger in Abzug zu bringen, und demnächst etwa vierteljährlich an die Regierungs⸗ resp. Bezirks⸗Hauptkasse , wo sie gesammelt und dem⸗ nächst für das Jahr ger r. spätestens im Laufe des Monats November mittelst einer den Namen des betreffenden Beamten und der von demselben erstatteten und beziehungs⸗ weise gezahlten Beträge enthaltenden Nachweisung der General⸗ Staatskasse zuzuführen sind, welche sie am 1. Dezember jeden Jahres an die Königliche Seehandlung n wird.
7) Bei der Neubesetzung einer Forstschutzbeamten⸗Stelle, mit welcher Dienstland verbunden ist, zu dessen Drainirung ein noch nicht vollständig erstatteter Vorschuß von der König lichen Seehandlung gegeben worden ist, muß dem Dienstna folger bei der Verleihung die ausdrückliche Bedingung gestellt werden, daß er in die desfallsige Zahlungsverbindlichkeit feines Dienstvorgangers cinzutreten habe. Eine gleiche Verpflichtung ist vor Uebergabe solcher Dienstgrundstücke bei Oberförster⸗ Stellen dem Nutznießer aufzuerlegen. ;
8) Drainagen von geringerem Umfange, deren Kosten den Betrag von 500 S6 nicht erreichen, muß der Nutznießer auf eigene Kosten ausführen. Doch kann dazu, wie dies bisher bereits geschehen ist, ein angemessener Gehaltsvor⸗ schuß bewilligt werden, dessen Erstattung bis zum nächsten auch kann dazu aus dem all⸗ jührlich zur Disposition gestellt werdenden Unterstützungs⸗ Fonds für Forstbeamte eine einmalige außerordentliche Ünterstützung bewilligt werden. Ferner ist demjenigen Nutznießer von Forstdienstländereien, welcher die Drai⸗ nagekosten aus eigenen Mitteln oder mit Beihülfe einer Unterstützung getragen hat, eine zehnjährige Amortisations⸗ zeit dergestalt zuzusichern, daß, wenn er vor Ablauf der vom nächsten Oktober nach ausgeführter Drainage ab zu 56 nenden Amortisationsperiode aus der Nutzung des Dienst= landes tritt, der Nachfolger in, der Nutzung ihm für jedes fehlende Jahr den zehnten Theil der von ihm aus eigenen Mitteln wirklich verwendeten Kosten als Entschädigung zu zahlen gehalten sein soll. Diese Verpflichtung ist jedem Nach⸗ solger in der Nutzung vor Antritt der letzteren ebenso aufzu⸗ erlegen, wie dies bezüglich der größeren Drainagen sub? an⸗ geordnet worden ist.
Die Anlage folcher kleiner Drainagen bedarf der Geneh⸗ migung der Königlichen Regierung Ginanʒz⸗ Direktion)
Desfallsige Anträge Seitens der Nutznießer sind daher ebenfalls durch den nächsten Vorgesetzten an die Königli Regierung (Finanz⸗Direktion) zu richten, welche ihre Zweck⸗ mäßigkeit durch den betreffenden Forstmeister prüfen zu lassen hat. . ; .
Erfolgt die Genehmigung zur Drainage, so ist deren Ausführung dem Nutznießer zu überlassen, diese aber soweit als möglich vom Forstmeister zu kontroliren, auch sind von letzterem die Ausführungskosten aktenmäßig festzustellen zum Zweck der event. dem Dienstnachfolger aufzulegenden Ver⸗ pflichtung zum theilweisen, dem Betrage nach anzugebenden 6 bis zum Ablauf der zehnjährigen Amortisationes⸗
eriode. . Etwa bewilligte Unterstützungen zur Drainage sind selbst⸗ , von den Ausführungskosten in Abzug zu bringen.
Die Genehmigung zur Drainage ist unter der Bedingung zu ertheilen, daß letztere nach ihrer Ausführung Eigenthum des Fiskus wird.
er Königlichen Regierung wird be en, den Inhalt gegenwärtiger Verfügung in geeigneter Weise zur Kenntniß der Forstbeamten Ihres Bezirks zu bringen.
Berlin, den 19. März 1880.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Lucius.
An die Königliche Regierung zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, arienwerder, Potsdam, Frankfurt a. D., Stettin, Cöslin, Stralsund, Posen, Bromberg, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg Schleswig. Wiesbaden und die Königliche Finanz⸗Direktion zu. Hannover.
Final⸗Abschluß erfolgen muß,