der im Regierungsbezirk (Finanz⸗Dircktionsbezirk) N. N. 264 .
wei sung
. Schema. orstbeamte zur Ausführung von Drainirungen auf ihren ie e rem.
aus Fonds der Königlichen Seehandlung Gren, Darlehre und der darauf erstatteten Beträge
für das
.
2. 3. 6
Genehmigen⸗ des Ministerial⸗ Reskript nach
Des Vorschuß⸗ Empfängers
Name der
Ober⸗
försterei
Größe der drainirten
Fläche schu
bewilligten einschließl. und vor ⸗ der Verzin⸗
gezahlten
5. . ö.
Das Kapital sub rubr. 5 ist von der Kgl. Seehandlung ßweise fung zu er bereits er⸗
1 stattet lt.
Betrag des
noch zu
Da⸗ tum
Num⸗
Wohn⸗ ort mer
Hekt. Dec.
Name
er statten mit
6
Rapstals Nach we 4 s ö. pro
im Jahre Oktober
September
8.
Darauf sind an Zin⸗ sen u. Amortisaticns⸗ quoten bereits gezahlt
M.
Betrag
9. Mithin
noch zu zahlen
8 4M 3
NM M, H. N. 30
förster
Förster . N. N. B. 16 P
1600
—
500 800
500
lt. voriger Nachwei⸗ sung
pro 1879 Okt. 1878
[Err 16
9
Summa Als erstattete, beziehungsweise gezahlte Bettage, si
die Seehandlung abgeführt worden sind. Die für das nächste Jahr Säptember von den Vorschuß é Empfängern bei Aufstellung der Nach=
weisung gezahlten Beträge bleiben also unberücksichtigt.
Tilgungäplan für ein Kapital von 500 6 mit jährlich 8c Amortisation und Verzinsung, letztere zu 5 0so.
ktober
nd diejenigen anzugeben, welche an die General ˖Staatsskasse zur Zahlung an
Zins⸗ und Amorti⸗ sations rate
A 80so
.
Amortisations⸗
Zinsenrate rate
à 50so 6p. 3
Kapital
3
Amortisationt⸗
Kapital ih .
Jahr
4 3
Zinsenrate à 50 o
Zins⸗ und Amorti⸗ sationsrate à 80soC
1 3
25 40
24
23
22
21
19
18 17
16
15 .
91 65
26 94 32 28
O04 29 70
176 34 31 18
145 16 74 42 38
04 16
24 90
04
286 25
261 26
234 28
206
40 40
Abgexreist: Se. Excellenz der Staats-Mini Minister für Tarn eirtkfhn fn Domänen , Dr. Lucius, nach der Provinz Sachsen. ;
40iges vormals Nassauisches Staat von 4000000 Fl. ö
d. d. 29. No vem ber 1858.
Bei der am 6. er. stattgefundenen 17. Verl Dll tin nen gh f, ,. . . . J A. u. ne in Frankfurt a. M. ii Posgigen vormals Nassauischen Staatsanlehens e hee,
d. d. 29. . . November 1868, sind nachverzeichnete Nummern gezogen
A. Zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1880.
Litt. E. à 100 Fl. — 171 ½ 43 3 Nr. 10 175 . ; Min. 107 175 240 565 618 . ö 1114 1521 1907. 17 Stück über 1266 Fl. oder
Litt, . 200 Fl. — 342 M 86 3 Nr. 171 515 627 645 928
975 11650 3 et, e. . 1408 1414 1482 1965. 12 Stück über 2409 Fl. oder FI. —
itt. H. X zoo 1g 4 29
s , , Sigg er Ruh, gl, w us itz 15 e sss e, i, g, His sch, zi ges gs kJ WMöbg gi. n gs los, Hls2 ül88 156. 28 Stück lter
Litt. K. à 10090 Fl. — 1714 ½ 29 264 434. 6 Stück über 6000 Fl. oder 16s, 9 . 1 n
Summa 2 Stüc über 24 200 Fl. oder 41 485 M½ 75 3. B. Zur Rückzahlung auf den z1. Dezember 1880.
Litt. F. à 100 Fl. — 171 ½ 43 — 1224 1251 1404 1434 1527 15665 as fg! . .
. 5 . ö. 16 3. itt s. geh Fl, S dis dc, sz 3 Nr. 2x 549 g
1008 1031 i187 1225 1390 . 0 e sg J, 1615 1725 196. 15 Stück aber 6 3.
, , , e i , . w 3 . ,
der Herren M. A. von Roth sch il d . ; hild u. Söhne in Frankfurt a. M. . Regierungs⸗Hauptkafse in Wiez“
jeder anderen Königliche z ,, ,, ,
: . erlin un 5 gie nale h n Frankfürt a. N. Die Au dalln 1 4 m , . ö . mit dem Coupon Her III. Nr. 8 mit Lehn pez behehur n l blung zuf, en sb Juni 189. zer.
zogenen Obligationen. moblung guf den 31. Dejember 1560 ge—
Der Betrag des etwa fehlend ĩ̃ , . enden unentgeltlich zurückzugeben den 3 ., ier e nden zu zahlenden Kapitale zurückbehalten.
. hier, rankfurt a. M., sondern werden, so sind die betreffenden Talons beziehungsweise nebst
pro 31. Dezember 1866: F. 559. pro 30. Juni 1877: F. 705. J. 6.
pro 30. Juni K. 344.
3896. . 629 744 783. Wiesbaden, den 13. März 1880.
. ; oder der Königlichen Kreiskasse in ei einer der anderen Kassen bewirkt Qbligationen nebst Coupons und
eziel Talons 14 Ta = termine bei dieser Kasse einzureichen, von a lenden .
Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind. Restanten aus den Riga h lungs- Term inen
bro 31. Dezember 1877: G. 1094. J. 2
bro 3h. Juni 1858. z. 5655. . i5 a .
pro 31. , , 1 1575 1663. 6. 1748. J. 2998 Vp. 139 g67 1175 157. * ;
511 1837. H. 667. J. 408 1583 1745 1768 3574 3615 ,
pro 31. Dezember 1879: F. 189 305 316 323. 6 1689. H. 635 7is §13. . 452 8iz 1118 i9.3 23613 3 ö
Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.
Ernennungen,
Im aktiven Heere. Berlin,
Major, als Adjut. kommandirt. Friederiei, unter Entbindung von dem Kommando des XIV. Eff. Nr. 112 rersetzt.
Inf. Regt. Nr. 112, ein Patent
versetzt.
Armee, Merten Nr. I, f v
Oidtm an, Major vom t des Jäger ⸗Batz. Nr. 1 in, ;
Nr. 91 versetzt.
1. April. Graf Inf. Regt. Nr. 94 9 . ᷣ
rektor des Feuerm. deur verliehen.
Nr. 4 und Art. Offiz. I l. Art. Depot ⸗Insp. in (ee gr
Gillet, Masor à ja Tui Sf * a tkuite des
Nr. 3, zum Inspecteur der 4.
von derglei j vorgenannten Bankhause, noch ka rg a rr. 1 .
Major à la snite des Fuß, Art.
Krokising, Hauptm. und Comp. Chef dem Regiment, unter Beförderun zum überza Baron v. Kirchbach, Pr. Lt. . Jäger⸗ . förderung zum Hauptm. und Comp. Chef, Lt getzevuß 3. gr er g. * ö ) v. Bülow, Oberst⸗Lt, und Commanden ãger⸗ ö Nr. 19 unter Verleihung des Ranges eines , n eurs, mit Belassung seiner bisher. Unif. zu den Offizn. von der Oberst Lt. und Commandeur in gleicher Eigenschaft zum Jäger
ger
3. Garde⸗Regt. 66h . . Stabs offiz. Aren ts t, Majo
Regt. z. F., in die älteste Hauptmanntstelle .
oineburg⸗Lengzsfeld,
4. = z. Bauch, Oberst Lt. à Ia .
x. NRegtg. Nr. 1 der Führung desselben, zum ö pi fes
Per sonalver änderungen.
Königlich Preußische Armee.
Beförderungen und Versen ungen. 30. März. . Hor st m ar, Major und Escadr. Chef vom Huf Patent seiner Charge verliehen. v. Caprivi, Ha Chef vom Inf. Regt. Nr. 112, unter Beförderu
Prinz
Regt. Nr. 11, ein uptm. , . ng zum ü ü zum Gen. Kommando des 1 en n , Hauptm. vom Gren. Regt Nr. 110, Kommando als Adjut. bei dem Gen. Armer. Corpt, als Comp. Chef in das Inf. Lessing, Hauptm. und Comp. Chef vom seiner Charge vom Inf. Regt. Nr. 113, ajor, aggregirt. Bat. Nr. 10, ö, 6 in das Inf. Regt. Nr. 113 Bat. Nr. 10, zum Pr.
des Jäger ⸗Bats. Bat. Nr. 10, versetzt. r. 91, zum Commandeur v. Boenigk, Major vom in das Inf. Regt. reg. dem 3. Garde⸗ egts. einrangirt. — , versetzt. — 3. April. g ᷣ Regt. Nr. 6 und Di⸗ Laboratoriums, der Rang als Regt. Coniman— Witte, Major à la sguito des Fuß-Art. Regt. ö. . . en,. der Lt. ats. J im, Fuß. Art. Regt. Nr. 3, zum Inspecteur der 2. Ärt. . atz, zum ginnen u rn ir eh rn. grit. latz, Art. Depot ˖ Ins v. Schweder, Hhiass und Bats. Commandeur im e eh , Art. Depot ⸗Insp.,, Gehtmann, und beauftragt mit Regts. ernannt.
zu Salm⸗
verliehen.
Lt. vom
bleiben
Kronprinz n en, . Wien, militärische Meldungen entgegen und empfing um 12
Wirklichen he mene m ge hl . 1 ö Direktor Ribbeck, sowie demnächst den Landgerichts-Präsidenten
, ,, den Legations⸗Sekretär Freiherrn von Gutschmid
Atelier des Professors Steffeck und folgte Majestäten zum Diner und zum Ihels
nahm der Reichstag folgend Kaiserlichen e nn, an, n
die Begründung der keiten, vorgeschlagene Resolution an:
über die Wahl des Abg. Grafen vo i kreise der Provinz Hannover. f , ,,
I7. Wahlkreise der Provinz
ersuchen, die geeigneten Ermittelungen in Verwa
,. ,,, der Kanzel durch den Pastor Lübs in Kirch
laubter
Ortsvorsteher Lüdemann die st i i , , a, , Untersuchung durch die
k
zu erklären. Daß in der engeren
Abschie sbewilligungen. Im aktiven L. April. v. Thüm en, Pr. Lt. a. D. zuletzt im Nr. 2, der Charakter als Hauptmann verliehen.
Grnennung , , 56 V
enr Seför derungen un ersetz ungen.
Im aktiven Heere. 28. März. Kaufmann, . Lt.
vom Festungs-⸗Art. Depot Germersheim, bisher verwendet im Reichs ⸗ dienst beim Kaiserl. Festungs, Art. Depot Straßburg, zum Art. Depot
. ⸗ ö. ö ö.. . 2 zum e gr.
. eim, unter Verwendung be ; g⸗ Art. Depot Straßburg, versetzt. .
Durch Verfügung des Kriegs ⸗Ministeriums. 23. März. v. Mo—⸗ rett, Major z. D., als militär. Vorstand der Militär ⸗Lehrschmiede in Verwendung genommen. Ritter v. Meyer, Pr. Lt. des 19. Inf. erer . k n, . enthoben, Müller,
5 Inf. Regts., zum Gener i i ae. ö . — 6 . alstab kommandirt, Beide mit
. edsbewilligungen. Im aktiven Heere. 19. März. Reit ter, Oberst Lt. und Bats. Commandeur . Inf. Regt. . Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der ÜUnif. bewilligt. — 21. März. End, Sec. Lt. des 4. Inf. Regts., ver⸗ abschiedet. v. Morett, Major a. D., . Disp. gestellt.
Im Beurlaubtenstande. 198. März. Nachgenannten Offizieren des Beurlaubtenstandes der erbetene Abschied ertheilt, und zwar: Kunkel, Wassenegger, Pr. Lts. des 8. Inf. Regts., Sertter, Pr. Lt, des 2. Fuß ⸗Art. Regtg, dieser mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, Düring, See. Lt. des 6. Inf. Regts. Reu ther, Sec Lt, des 2. Jäger⸗Bats., Dönhoff, Sec. Lt. des , Fa d. Art. Regts., Gärth, Sec. Lt. des 4. Feld⸗Art. Regts.
Beamte der Mijlitär⸗Verwaltung. 23. März. Wintter, Zahlmstr. z. D., als Lazareih, Insp. bei dem Garn. Lazareth Passau wiederangestellt, Cammerer, Sec. Lt. a. D., bei der Garn. Verwalt. Augsburg, Weig, Sec. Lt. a. D., bei der Garn. Verwalt. Ingolstadt, Otzm ann, Sec. Lt. a. D., bei der ,, 1 Augsburg, zu Kas. Insp. in provisor. Eigenschaft
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee ⸗Corps.
. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 8. März. Splinter, Logan, Kling, Sec. Lts. im Feld ⸗Art. Regt. Nr. 13, zum 1. April d. J. in das Fuß ⸗Art. Bat. Nr. 13 versetzt, Dr. Gantter L, Seible, Wan⸗ 6 Sec. Lts. vom Gren. Regt. Nr. 119, zu Pr. Ltz. be⸗
Im Beurlaubtenstande. 8. März. Jäger, Pr. Lt. der Reserve der 13. Art. Brig, zum Hauptmann, .. 1 Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 125, zum Pr. Lt. befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im Beurlaubtenstande. 8. März. Leyrer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 6 Frhr. v. Kechler⸗Schwandorf, Pr. Lt. von der Landw. Inf. deß 2. Batg. 2. Landw. Regttz. Nr. 129, mit der Landw. Armee ⸗Unif, Herrmann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. 3 . ö. ö. *in , Sec. Lt. der Res. des
rag. Rents. Nr. 26, behufs Uebertritts in Koͤnigl. sächs. Di er i ber nig, kJ In Sa nitäts⸗Corps,. 8. Märj. Dr. Möri As ö. 2. Kl. der Fe im Res. Landw, VJ. Nr. . . rßt i Ki, der e Hör. Bürz, üsfist. Ait . zl. im Bren. lf. Rr. TI9, jum Assift. Arft J. Rl. befhrdert .
] Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
März, Peters, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 92 zum etatsmäß. Stabsoffiz. ernannt. Haberland, Hauptm. und Comp. Chef in dems. Regt, zum überzähl. Major, Ribbentrop Pr. Lt. von dems. Regt. zum Hauptm. und Comp. Chef, So dann
d. M.
Sec. Lt. von dems. Regt. ĩ 3 s. Regt, zum Pr. Lt., mit Patent vom 77. d. M
eere. Berlin, arde⸗Gren. Regt.
Aichtamtliches. Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 7. April. Se. Majestät der
Kaiser und König empfingen im Laufe d i
— es Tages den kommandirenden General des 9 nc T n Grafen zu Stolberg-⸗Wernigerode, sowie den Commandeur des Ziethen⸗Husaren⸗Regiments, Oberst⸗Lieutenant von Rosenberg,
und nahmen den Vortrag des Wirkli Behei 9 von Wilmowski entgegen. ; klichen Geheimen Raths
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war
gestern im Augusta⸗Hospital anwesend.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der empfing 6. Vormittag ben w fe her rinzen Heinrich VII. Reuß, nahm
h und Ministerial⸗
gegen 4. Uhr den Prafessor Bleibtren, achmittags begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit in das der Einladung Ihrer
Der Ausschuß des Bundesraths für Handel
und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der n , (23.) Sitzung
ommission zu der vom 28. September 1879, betreffend evision in bürgerlichen Rechtsstreitig⸗
„Dem Lgerrn Reichskanzler zur Erwä i
; gung zu unterb
nicht die Ausdehnung der Revision auf die Bake un , an und für sich nicht revisibelen verschiedenen . nen . gesetze zu veranlassen sei, wel he dem preußischen Berggesetze vom
24. Juli 1865, sowie dem preußischen Gesetze üb ĩ thumzermerk an Grundstücken und deren iel fd nn, d. 5. Mai 1872, und der preußischen Grundbuchordnung vom 5. Mai
1872 nachgebildet seien. Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission
ahl ⸗
Die Kommission beantragte: Der Reichtztag wolle beschließen: L) die Wahl des Abg. 9 von Grote auf Wiegersen im ĩ annover zu beanstanden; 2) den Herrn Reichskanzler unter i, . der Akten zu ti
ingswege und
des Pastor Holthusen in Sottrum,
Maßnahmen gegen sowie wegen uner⸗
den Hotelbesitzer Mahnke und den lassen und über das Ergebniß unter
Der Abg. von Lenthe n die Wahl für gültig
ahl zwischen dem Grafen
von Grote und dem Ober⸗Bürgermeister Grum 581 Stimmen mehr als der letztere e rn,
recht der erstere sei unbestritten
der Graf von Grote sei daher mit vollem Rechte als Reichs⸗ tagsabgeordneter proklamirt worden. Die Wählharkeit des⸗ selben sei zweifellos. Die eingelaufenen Proteste stützten sich meist auf, vage, völlig unerwiesene Behauptungen. Unbe⸗ greiflich sei es, wie ein so besonnener und erfahrener Mann, wie der Landtags⸗Abgeorgnete Kropp, sich dazu habe veranlaßt sehen können, einen solchen Protest mit zu unterzeichnen. Die sogenannten Beeinflussungen, welche stattgefunden haben sollten, erwiesen sich bei genauerer Untersuchung als Handlungen, welche in jedem Wahlkampf als erlaubt gälten, und besonders von der nationalliberalen Partei immer an ewandt worden seien, ohne irgend eine Ruͤge im Hause zu finden. Absolut unwahr sei es, daß die Welfen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen seien, ebenso daß Graf von Grote pie Wähler durch. Bewirthung im Gasthause erkauft habe. Im Gegentheil sei von der nationalliberalen Partei ein Pölliger Terrorismus geübt worden. Man werfe seiner Partei (des Redners) mit Üinrecht Mangel an Reichstreue vor, Seine Partei nenne sich, selost Deutsch⸗ Hannöversche
artei und wolle auch die Selbständigkeit und Macht Deutschlands, aber zugleich auch die Selbständigkeit Hannovers. (Der Präsident forderte den Redner auf, nicht zu weit von der Sache abzuschweifen,) Eine möglichst eingehende Untersuchung scheue seine Partei nicht, da durch eine solche die Umtriebe der Gegner zur größten Publizität kommen würden.
Das Haus entschied sich darauf für den Antrag der Kommission.
Es folgte der Bericht der Wahlprüfungskommission über die Wahl des Abg. Dr. Lucius (4. Erfurt). Die Kommission beantragte, dieselbe für gültig zu erklären.
Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er sei zwar sonst stets geneigt, dem Votum der Kommission zuzustimmen, bei bieser Wahlangelegenheit vermöge er jedoch nicht sich diesem Kommiffionsbeschluß anzubequemen. Die Kommission habe konstatirt, daß der Termin für diese Ersatzwahl nicht den Be⸗ stimmungen des Wahlreglements gemäß acht Tage vorher amtlich bekannt gemacht worden sei. Diese Bestimmung sei so wesentlich, daß man beweisen müßte, ihre Verletzung sei von keinem Einfluß auf das Wahlresultat gewesen, wenn man der⸗ selben bei der Wahlprüfung keinerlei Folge geben wolle. Das wäre vielleicht 1878 richtig gewesen, wo der Abg. Dr. Lucius I 000 Stimmen über die absolute Majorität, nicht aber dieses Mal, wo sich diese Majorität in Folge Fer neuen Steuer- und Zolpolltik auf nur 350 reduzirt habe. Die Dpposition hätte auch nicht auf eine so , Ansetzung der Ersatzwahl vorbereitet fein können und wäre dieselbe guch nur Um einen Tag weiter hinausgeschoben worden, so würden die alten Wählerlisten nach dem Wahlreglement nicht mehr gültig gewesen sein, — denn dann wäre ein Jahr seit der ersten Wahl verstrichen gewesen, und die Aufstellung neuer Listen hätte bis 6 Wochen in Anspruch genommen. In diesem Falle sei also die Bestimmung des Wahlreglements, den Wahltermin 6 Tage vor der Wahl Überall amtlich im Wahlkreise zu publi⸗ ziren, für die Wahlvorbereitungen der Opposition und ihren Erfolg sehr relevant. Da diese Bestimmung verletzt sei, so beantrage er, diefe Wahl für ungültig zu erklären. Er wolle nicht behaupten, daß die schnelle Anberaumung dieser Ersatz⸗ wahl von der Regierug mals fide erfolgt sei, jedenfalls sei die Praxis derselben in dieser Hinsicht aber eine verschiedene.
Der Abg. Stellter wies darauf hin, daß es der Beurthei⸗ lung des Hauses unterliege, welche Bestimmungen des Wahl⸗ reglements es für so wesentlich halte, daß ihre Verletzung das Resultat der Wahl alteriren könne. Die vom Vorredner citirte Bestimmung habe das Haus in dem Falle Hasenelever nicht für so wesentlich gehalten, da dasselbe sich damals zu Gunsten der Gültigkeit dieser Wahl entschieden habe. Im vorliegenden Falle könne man sich auch keineswegs darauf berufen, daß der Wahlkandidat nicht bekannt gewesen sei: denn alle Welt habe gewußt, daß der Abg. Dr. Lucius nach seiner Ernennung zum Staats⸗Minister seine Kandidatur auf⸗ recht erhalten würde. Er bitte das Haus, für die Gültigkeits⸗ erklärung zu stimmen.
Nachdem auch der Referent Abg. antrag befürwortet hatte, wurde derselbe angenommen, Wahl des Abg. Dr. Lucius daher für gültig erklärt.
Die Zusammenstellung der Liquidationen über die auf Grund des Art. V, 1—7 des Gesetzes vom 8. Juli aus der französischen Kriegskostenentschädigung zu ersetzen⸗ ben Beträge wurde auf Antrag des Abg. Rickert der Rech⸗ nungskommission überwiesen, und eine Anzahl von Petitionen, welche von der Kommission als zur Erörterung im Plenum 1 geeignet erachtet waren, ohne Diskussion als erledigt erklärt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 26 Uhr.
— In der heutigen (24) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekrelär des Innern, Hofmann, der Staats Minister Bitter und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, gelangte solgender Antrag der Abgg. Dr. Stephani und Rickert zur Berathung:
Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, daß derselbe im Wege der Verhandlung mit den deutschen Landetregierungen seinen Einfluß dahin verwende, daß Anordnungen einer einzelnen Regierung bezüglich Abänderung deutscher Recht⸗ schreibung nicht eher in Vollzug gesetzt, beziehentlich nicht weiter ausgeführt werden, als bis eine gemelnsame Prüfung des Bedürf- niffetz stattgefunden und eine Einigung aller deutschen Regierungen über gleichmäßige Behandlung des Gegenstandes erreicht worden ist.
Der Abg. Br. Stephani konstatirte zunächst, daß dieser Antrag lediglich aus , Gründen erst jetzt zur Berathung komme und daß derfelbe ohne jede poli⸗ tische Rebenansicht gestellt sei. Die Kompetenz des Reichstages in dieser Frage sei ganz zweifellos, wenn sie auch nicht aus⸗ drücklich in der Verfassung konstatirt sei. Eine unitarische Tendenz sei in diesem Vorgehen durchaus nicht ver⸗ steckt, da selbst der bayerische Landtag ausdrücklich die Erwartung ausgesprochen habe, daß die Regelung dieser Ma⸗ terie vom Reiche erfolgen müsse. Die Verfugung des preußi⸗ schen Kultus-Ministers verkenne die Aufgabe der Schule; der Schüler solle in der Schule das lernen, was sich als Recht⸗ schreibung historisch im Volke herausgebildet habe, nicht solle er eine neue Lehre in das Volk hinaustragen. Ein solcher Zwang würde die Volksgewöhnung nicht besiegen, sondern zur Ver⸗ wirrung führen. Deshalb sei der Weg des re lementarischen Zwanges prinzipiell ein verfehlter; wähle man ihn dennoch, so könne er nur einheitlich für ganz Deutschland sein. Der Abg. Frhr. von Marschall erklärte, daß seine Partei einen Antrag
Lentz den Kommissions⸗ die
des preußischen; es sei doch fraglich,
Partikularismus vorgegangen, (Schluß des Blattes).
lativs, betreffend die Steuerfreiheit des werblichen Zwecken,
in den Gewerbs⸗ oder Geschäftsräumen werbetreibenden vorgenommene amtlich Denaturirung von Branntwein Zwecken eine Gebühr von 3 „6 für de erhoben werde, ohne Rücksicht auf die
wenn vorzu
nommen wird oder Letztere, außerhalb ihres Stationsortes rung handelt,
lichen Bezirksbereisungen ausführen. W
an welchem der den Beamten sonst oblie
so ist die obige Gebühr um den Betrag
Tagegelder und Reisekosten oder, wenn eine schickliche Beförderung der Beamten
trägt,
der Antragsteller, Beamten zum Zwecke der Denaturirung
Auf die Gebühr von 3 (6
direkt keinen Anspruch,
den Antragstellern zu enthalten. geschieht vielmehr ausschließlich di welcher der Antrag auf Denaturirung
ung zu erheben, Festsetzung durch das des betreffenden
mel deren Aushändigung
die zu zahlende
April 1856, betreffend die Tagegelder Staatsbeamten oder auf Tagengelder, nachtungsgelder, mit welchen sich diese
an das vorgesetzte Hauptamt zu wenden
nach den dieserhalb bestehenden gesetzlichen schriften und ohne Rücksicht
geleistet ist oder nicht.
leistungen kompetirenden Vergütungen (le sind bei den bezüglichen Etatsfonds in A wogegen die von den Steuerpflichtigen bei den Verwaltungskostenbeiträgen bis kürzt in Einnahme nachzuweisen sind.
— Das Eigenthum der
gen Anderes bestimmen, Grabstellen, seitens der
nur ein relatives Benutzungsrecht an welches das Eigenthum der Gemeinde aufgehoben wird.
Für die Frühjahrs Garde-Corps für das Jahr
des 1. Garde⸗Regiments z. F. Unteroffizier⸗Schule im Lustgarten, Regiments z. F. auf
Regiments Nr. 2, Exerzierplatz östlich, Exerzierplatz westlich der 15. Mai Besichtigung Regiments Nr. 1 Garde⸗Pionier⸗Bataillons U b hn⸗Regiments auf dem SExerzie Tempelhofer Chaussee bei Berlin. des 3. Garde⸗Regiments z. F.
Tempelhofer
bei Berlin. 15. Mai Besichtigung des
Exerzierplatz an 18. Mai Marsch Grenadier⸗Regiments
dem Bornstedter Felde bei Potsdam.
Garde ⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 3. Garde⸗Regiments z. F. bei Berlin. 26. Mai
Infanterie ⸗Brigade
nicht unterstützen könne, dessen schließlicher Zweck darauf hin⸗ autlaufe, zu Recht bestehende Verfügungen der Kultus⸗Minister
der Tempelhofer Chaussee bei Berlin.
artige Vorgehen lediglich orthographische Motive habe. beiden Minister seien auch nicht aus bloßem orthographischem sondern es seien weitschichtige Verhandlungen über ein einheitliches Vorgehen vorausgegangen.
— Zur Ausführung der Vorschriften im 8. 8 des Regu⸗
hat der Finanz⸗Minister durch Cikular⸗ verfügung vom 5. v. M. bestimmt, daß bis auf Weiteres für jede
Ueberwachungen, sofern die Denaturirung am Stationsorte der mit ihrer Ueberwachung beauftragten Beamten vorge⸗
die Ueberwachung gelegentlich die Denaturirung beantragt, den Zeitpunkt nicht abwarten,
den Ort der beantragten Denaturirung führt, ; halb eine besondere Dienstreise für die Beamten nothwendig,
des oder der abgeordneten Beamlen entsprechenden gesetzlichen
orte nach dem Ort der Denaturirung und zurück selbst Sorge um den Betrag der gesetzlichen Tagegelder zu erhöhen. Zur Tragung dieser höheren Gebühr hat sich f welcher die besondere Kommittirung von
Anmeldung der Denaturirung ausdrücklich für jede Ueberwachung einer De⸗ naturirung haben die mit der Letzteren beauftragten Beamten auch haben dieselben sich jeder Empfang⸗ nahme der Gebühr oder von Tagegeldern, Reisekosten 2c. von
Die Erhebung der Gebühr durch die Steuerstelle, bei
zwar ist die einfache Gebühr von 3 (, Falls ö gelangt, sofort hei der Entgegennahme der An⸗ während die erhöhte Gebühr nach
Hauptamt, Anerkenntnisses Steuervergütung, einzufordern ist. Die An⸗ sprüche der mit Denaturirungen beauftragten Beamten auf ben Ersatz baarer Auslagen nach Maßgabe der Bestimmung im Artikel I. 5. 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 16. und die Reisekosten der Reisekosten und Ueber⸗
darauf ob ein Ersatz für derartige Kosten von den Antragstellern Die hiernach den Beamten z. Falle eines besonderen Kommissoriums im Sinne des 5. 3 des Diätengesetzes vom 24. März 1873 zustehenden Tagegelder und Reisekosten oder die sonst ihnen für derartige besondere Dienst⸗
Kirchengesellschaften, bezw. Gemeinden an den Gemeinde⸗Friedhöfen erstreckt sich, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, 1*. vom 2. Februar 1880, im Geltungsbereich des Preuß. Allg. Landrechks, soweit keine Spezial⸗Anordnungen ebenso auf die bereits verwendeten wie auf die noch nicht verwendeten. Gemeinde erfolgende Einräumung einer Grabstelle erwirbt Derjenige, an welchen diese Einräumun
Besichtigungen 1880 ist folgende Zeitein⸗ theilung getroffen worden: 1 Mai Besichtigung der Bataillone im Lustgarten zu Potsdam. 11. Mai Besichtigung des Garde⸗Jäger⸗Bataillons und der sowie des 1. Garde⸗ dem Bornstedter Felde zu Potsdam. 12. Mai Besichtigung des Kaiser Franz G des Garde⸗Schützen⸗Bataillons auf dem des 3. Garde⸗Regiments
des Kaiser Alexander Garde⸗-Grenadier⸗ auf dem Exerzierplatz und des 1.
14. Mai und des Garde-Füsilier⸗ ments auf dem Exerzierplatz westlich der Tempelhofer Chaussee
Fuß⸗Artillerie⸗Regiments, des 4. Garde⸗Regiments z. J. und bes ' 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth au dem
der Potsdamer Chaussee bei Spandau. des 4. Garde⸗Regiments z. F., des 3. Garde⸗ Königin Elisabeth von Spandau nach Berlin und des 1. Bataillons des 3. Garde⸗Regiments z. F. von hier nach Spandau zur Wahrnehmung ves Wachtdienstes. 22. Mai Besichtigung der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade auf
der kombinirten Garde- Infanterie⸗Brigade (Kaiser Franz⸗
und Garde⸗Schützen⸗Bataillon) auf dem Exerzierplatz östlich der Tempelhofer Chaussee Besichtigung der 2. auf dem Exerzierplatz westlich un der 3. Garde⸗-Infanterie⸗Brigade auf dem Exerzierplatz östlich
mehrerer deutscher Einzelstaaten zu inhibiren. Bemerkenswerth sei noch, daß in nationalliberalen Kreisen die Verfügung des bayeri⸗ schen Kultus⸗Ministers viel weniger heftig bekämpft werde, als die ob dieses verschieden⸗
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Garde⸗Grenadier⸗
F. auf dem r fes bei Berlin. östlich, des
Bataillons Eisen⸗ ven g der Besi ti ung Regi⸗
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1. Bataillons Garde⸗
25. Mai Besichtigung
, der 2 Bataillone
Garde⸗ und
4 Escadron der Gardes du Corps nach Pots am. 29. Mai große Parade bei Berlin. Eisenbahntransport des 1. Batail⸗ lons Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗Regiments nach Berlin und nach der Parade Rückmarsch nach Spandau. 31. Mai große Parade bei Potsdam. Rückkehr der betreffenden Truppen nach Spandau resp. Berlin. 14. Juni Besichtigung des Garde⸗ Kuͤraffier⸗ und 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments auf dem Exerzier⸗ platz füdlich der Hasenhaide bei Berlin. 15. Juni Besichtigung des 2. Garde⸗Ulanen⸗ und 2. Garde⸗Dragoner⸗Negiments auf dem Exerzierplatz südlich der Hasenhaide bei Berlin. 16. Juni Besichtigung des Regiments der Gardes du Corps und des 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. 17. Juni Besichtigung des Garde⸗Husaren⸗ und 1. Garde Ulanen⸗Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam. Rückmarsch der 3. und 4. Escadron des Regi⸗ ments der Gardes du Corps. 18. Juni Besichtigung der Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Brigade auf dem Exerzierplatz öostlich der Tempelhofer Chaussee bei Berlin. Die Bataillons⸗Besichtigungen schließen mit dem 1. Mai ab, die Schwadrons⸗Besichtigungen mit dem 26. Mai. Die Besichtigungen finden an den ge⸗ nannten Tagen in der Reihenfolge statt, wie sie die Zeitein⸗ theilung giebt. Dieselben beginnen in Berlin um 9 Uhr, in Potsdam, wenn im Lustgarten, um i Uhr, wenn auf dem Bornstedter Felde, um 5, Uhr, bei Spandau um 9 Uhr Vormittags.
— Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ober⸗Zollrath Schmidtkonz ist hier wieder angekommen.
Wiesbaden, 5. April. Nach Eröffnung der ersten Plenarsitzung des 12. Kommunal-Landtags wurde zu⸗ nächst durch Akklamation die Wahl der früheren Schriftführer vorgenommen und somit der Kommunal⸗Landtag konstituirt. Hierauf erwähnte der Vorsitzende Graf von Matuschka des kurz nach dem Schlusse des letzten Kommunal-Landtags erfolg⸗ ten Todes des Abg. JFusti und ersuchte die Versammlung, sich zu dessen Andenken zu erheben. Dies geschah.
Sodann theilte der Vorsitzende die eingegangenen Vor⸗ lagen mit.
Zur Bearbeitung dieser Angelegenheiten wurde von dem Vorsitzenden vorgeschlagen, wie bisher üblich, 4 Kommissionen zu wählen, eine Rechnungsprüfungskommission, eine Finanz⸗ kommission, eine Eingabenkommission und eine Wegebau⸗ kommission, von je? Mitgliedern.
Für die beiden Vorlagen, den Gesetzentwurf, betreffend die event. Abänderung des Erbfolgerechts in den ländlichen Bauerhöfen, sowie die Abänderung des Na auischen Brand⸗ versicherungs⸗Keglements, wurde elne besondere Kommission von 5 Mitgliedern vorgeschlagen und angenommen. ; Behufs Vornahme der betreffenden Wahlen zu den Kom⸗ missionen wurde auf morgen früh 10 Uhr eine neue Sitzung anberaumt.
Bayern. München, 4. April. (Allg. Zig) Die von der deutschen Volkspartei auf morgen Abend an⸗ beraumte allgemeine Volksversgmmlung wurde von der Königlichen Polizeidirektion auf Grund des Sozialistengesetzes verboten. In der Motivirung des Beschlusses der Polizei⸗ direktion heißt es:
J. In Erwägung, daß durch die Vorgänge in der am 31. v. M. veranstalteten öffentlichen Versammlung, in welcher die Abhaltung der heute angezeigen Volksversammlung erörtert und beschlossen wurde — insbesondere 1) durch die Zulassung einer größeren Anzahl von Anhängern der Sozialdemokratie, während diese Versammlung öffentlich als Mitgliederversammlung der deutschen Volks⸗ partei bezeichnet wurde und dazu nur Gesinnungsgenossen und Freunde der demokratischen Richtung öffentlich einge⸗ laden waren; 2) durch die bei dem Beschluß über die Zu⸗ sammensetzung des Bureaus zu berufenden Versammlung her vorge⸗ tretene AÄbsicht, einem Führer der hiesigen Sozialdemokratie einen Antheil an der Leitung der Versammlung einzuräumen — eine Ab⸗ sicht, deren Ausführung nur aus von sozialdemokratischer Seite ent⸗ wickelten äußeren Rückfichten unterlassen wurde; 3) durch die unter dem Einflusse der anwese nden Sozialdemokraten beschlossene Aende⸗ rung des Charakters der zu berufenden Versammlung als einer allge⸗ meinen Volksversammlung, obgleich nach dem angezeigten und ver= öffentlichten Zwecke die Versammlung vom 31.2. M. nur eine größere Versammlung von Mitgliedern der deutschen Volkspartei zum Gegen⸗ stande der Erörterung und Beschlußfassung gemacht werden sollte; endlich 4) durch die von den Führern der Sozialdemokratie in der besagten Versammlung gegebene Zusicherung, sich angelegen sein zu laffen, die beschlossene Vol ksversammlung zu einer imposanten Ver⸗ sammlung zu machen — die Anwendung des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 in Frage kommt; II. in Erwägung, daß gegen die ursprünglich beabsichtigte demokratische Parteiversammlung ein ge⸗ setzliches Hinderniß nicht besteht, daß aber die vorerwähnten Thatfachen die Annahme rechtfertigen, daß die unter dem Ramen der deutschen Volkspartei berufene Versammlung vom 5. 1. M. neben dem Zweck der Erörterung des angezeigten Gegenstandes der Tagezordnung gleichzeitig auch dazu bestimmt ist, sozialdemokratische, auf Len Umsturz der bestehenden Staats⸗ oder Gefellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen zu fördern — in An⸗ wendung der S. 9 und 10 des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie und unter Bezugnahme auf Ziffer 22. der Ministerial· Entschließung vom 23. Offober 18578 den Volljug des angeführten Reichsgesetzes be⸗ treffend zc, aus diesen Gründen wird die erwähnte allgemeine Volkt⸗ versammlung verboten.
Sessen. Darmstadt, 7. April. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat den Gese entwurf wegen Erbauung einer stehenden Brücke bei ainz einstimmig ange⸗ nommen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5. April. Ekls. Lothr. Itg.) Der Kaiserliche Statthalter hat sich gestern Nachmittag nach Saargemünd begeben und wird heute gegen Abend von dort zurückerwartet. Wie aus Bischweiler und Hagenau berichtet wird, war auch dort in den letzten Tagen der Besuch Sr. Excellenz angekündigt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. April. Gestern hat in Brixen die feierliche Weihe und Inthronisation des neuen Fürstbischofs Leiß unter überaus lebhafier Theil⸗ nahme stattgefunden. Unter den Festgästen befand sich auch der eigens zur Feier nach Brixen gekommene Minister⸗ Präsident Graf Taaffe, welcher nach beendigtem Installations⸗ akte den neugeweihten Kirchenfürsten beglückwünschte,
— Aus München, 3. dv. M., wird gemeldet: Nach dem heutigen Bulletin hatte die Frau Erzherzogin Giselg eine ruhige Nacht und befindet sich entsprechend wohl. Tauf⸗ pathe des neugeborenen Prinzen ist Se. Majestät der Kaiser von Desterreich, der sich durch den Hofmarschall des Prinzen Leopold, den K. Kämmerer Freiherrn von Laroche, vertreten
Marsch der 3. und
fassen wird. Die Tauffeier soll übermorgen stattfinden und