kunft erholt habe, und die allerdings, wie sich habe voraus sehen lassen, zu Gunsten derselben 2 sei, ständen doch dem Giftbaum der Börse näher als dem Kredit- und Geldverkehr, um den es sich hier handele. Man hätte sich an die Notare und die Gerichte wenden sollen. Da allein hätte man Aus— kunft darüber bekommen, welche Wirkungen die Zint und Wucherfreiheit auf den Verkehr ausgeübt habe. Einer solchen Nachfrage bedürfe es aber seiner Meinung nach nicht. Gleich nach dem Erlaß des Gesetzes von 1867 hätten die Regierungen von Jahr zu Jahr sich über diese Wirkungen sollen Bericht erstatten lassen. Man habe dies nicht gethan, sondern ge⸗ wartet, bis die Nothrufe so gewaltig geworden seien, daß man die Lage absolut nicht mehr habe ignoriren können. Er ver— kenne nicht, daß diese Nothlage keineswegs allein eine Wir—⸗ kung der Zins- und Wucherfreiheit sei. Die allgemeinen un⸗ günstigen wirthschaftlichen Verhältnisse hätten einen sehr erheblichen Einfluß gehabt. Durch das Gesetz von 1867 sei eine relative Erhöhung des Zinsfußes eingetreten, weil sie naturgemäß habe eintreten müssen. Nun würde Niemand klagen können, wenn auch andere Leute als die Wucherer ihre Geschäfte dabei machen würden. Aber die Sache habe eine Kehrseite, die man nicht unberücksichtigt lassen dürfe. Es sei jederzeit in jedem gesellschaftlichen Orga⸗ nismus nur ein bestimmtes Quantum von Kapital vorräthig. Die vermehrte Konkurrenz in der Nachfrage werde nothwen⸗ dig eine Vertheuerung des Kapitals zur Folge haben müssen. Es handele sich also um eine Entiverthung des gesammten Nationalvermögens, die in demselben Maße sich vollziehe, wie die Erhöhung des Zinsfußes sortschreite. Das Volk fühle, daß es unter wucherischer Ausbeutung leide. Dieses Wuchergesetz bestehe nicht blos in Deutschland, es bestehe auch in
Oesterreich-Ingarn und der Schweiz. Dies beweise nur, daß
alle diese Länder an derselben Krankheit des Wuchers (itten.
Der Bundesrath erkenne selbst an, daß der Wucher heute
eine andere Gestalt angenommen habe, als im Jahre 1867;
denn derselbe wolle heute ein Strafgesetz dagegen
machen. Er müsse indessen doch bezweifeln, ob das vorge⸗
schlagene Mittel ausreichend sei. Der 5. 1 sei viel zu vage,
für den Richter unfaßbar. Der Richter solle feststellen, ob der
Übliche Zinsfuß überschritten sei. Welchen üblichen Zinsfuß
solle der Richter dabei zu Grunde legen? Den Zinsfüß am
Wohnorte des Gläubigers oder den am Wohnorte des Schuld⸗
ners? Dies sei zweifelhaft gelassen. Dem richterlichen Ar—
bitrium seien zu weite Grenzen gesteckt, als daß er sich vom
juristischen Standpunkt damit einverstanden erklären könnte.
Es könnte nach der Fassung des Entwurfs ebenso wohl eine
unberechtigte Beeinträchtigung der Interessen der Gläubiger
eintreten, wie eine übertriebene Rücksichtnahme auf die
Schuldner. Auch mit den civilrechtlichen Folgen des Wuchers,
wie sie der Entwurf statuire, könne er sich nicht befreunden—
Er hoffe indessen, daß diese Bedenken bei der kommissarischen
Berathung werden beigelegt werden können.
Der Abg. Dr. Schulze⸗Delitzsch erklärte, er und seine Freunde hätten gegen die Besprechung einer solchen Materie Bedenken gehabt, aber da nun ein bestimmter Gesetzentwurf über diese Materie vorliege, so konstatire er, daß seine Bedenken gegen die vorjährigen Kommissionsbeschlüsse durch diefe Vorlage fast ganz beseitigt seien. Wenn auch immerhin noch Mißlichkeiten vorhanden seien, so sei doch die ungeheure Schwierigkeit der Feststellung des Begriffs des strafbaren Wuchers recht geschickt gehoben, dadurch, daß man durch das hohe Strafmaß diese schwierige Materie der Judikatur der Strafkammern der Land— gerichte und nicht den Schöffengerichten unterworfen habe. Es sei in der jetzigen Vorlage ferner beseitigt die Beschränkung des Zinsfußes und der allgemeinen Wechselfreiheit, wodurch der freie Verkehr so behindert worden wäre, daß die daraus entstehenden Nachtheile die Vortheile dieses Gesetzes vollständig aufgewogen hätten. Gleichwohl dürfe man nicht auf die Wirkungen dieser Straf⸗ bestimmungen allzu große Hoffnungen setzen, man dürfe nicht den Nothstand Desjenigen vergessen, der um jeden Preis so⸗
vernichtet sein solle, und solches nur beim Wucherer er⸗ halten könne. Nach seiner Ansicht würden solche Gesetze, wie das vorgeschlagene, gegen das Unwesen des Wuchers, der wohl allen Parteien gleich verwerflich erscheine, nichts aus— richten können. Der Wucher sei eine wirthschaftliche Kala— mität, der Einzelne falle dem Wucherer anheim, wenn derfelbe in Zeiten der Noth keinen Rückhalt habe. Wirthschaftliche Vorsichtsmaßregeln würden dem Wucher, wenn auch nicht so⸗ fort und unmittelbar, so doch nach und nach, allmählich aber sicher, entgegenwirken. Mehr und mehr müßten Spar- und Vorschußbanken verbreitet und gepflegt werden, und schon jetzt sehe man von allen Kreisen, welche mit Kredit- und Genossen⸗ schaftsbanken in Verbindung ständen, den Wucher ferngehalten. Was man durch ein Strafgesetz nie erreichen könne, das er⸗ reiche man durch diese Institute, wo die Leute angeleitet würden, für den Fall der Noth zu sparen; diese beruhten auf wirthschaftlichen und sittlichen Monienten. Immer mehr müsse man die Ungunst der Zeiten und die Indolenz des Volkes bekämpfen, um es zur Selbsthülfe, der einzigen Hülfe gegen den Wucher, anzuleiten. Er und seine Freunde seien jedoch nicht gegen diese Vorlage, obgleich dieselbe nichts Positives schaffe, sie werfe aber doch einen sittlichen Makel auf das Gewerbe des Wuchers und werde es dadurch einschränken. Im Uebrigen glaube er, daß das Gesetz keiner kommissarischen Vorberathung nach der vorjährigen weiter bedürfe, da die Monita, welche die, Einzelnen etwa noch hätten, sehr wohl im Plenum zu er⸗ ledigen seien.
Der Abg. von Kleist⸗Retzow erklärte, es komme allerdings bei der Bekämpfung des Wuchers vor Allem darauf an, posi⸗ tiv den nothleidenden Bevölkerungsklassen zu Hülfe zu kom⸗ men, aber der Vorredner habe selbst anerkannt, daß die erfor⸗ derlichen Institutionen dazu noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden seien, um Gesetze wider den Wucher überflüssig zu machen. Sollten aber genügende Kredit-Institutute selbst da sein, so werde man doch ohne Strafgesetze nicht gegen die Ver⸗ führung der Wucherer ankämpfen können. Den civilrechtlichen Weg gegen den Wucher einzuschlagen, wie der Abg. Reichen⸗ sperger empfohlen habe, halte er nicht für richtig, der straf⸗ rechtliche sei weniger gefährlich und erfolgreicher. Man dürfe die Bestrafung des Wuchers nicht abhängig machen von der Einhaltung eines bestimmten Zinsfußes, weil das mit dem Rechtsbewußtsein des Volkes nicht übereinstimmen würde und weil man den rechtlichen Verkehr nicht ohne Noth ungebührlich beschränken solle. Stelle man z. B. nach dem Vorschlage des Abg. Grafen von Bismarck ein Zinsmaximum von 45 Proz. fest, so werde dies allerdings auf den Zinsfuß im Allgemeinen keinen Einfluß haben, aber alle Leute, die ohne eigene sittliche Grundsätze Neigung zu wucherischen Geschäften hätten, sich aber doch scheuten, mit dem Strafrichter in Kollision zu kom⸗ men, würden dann immer 14 Proz. nehmen, und das könne in gewissen Fällen ein fürchterlich wucherischer Zinssatz sein. Auch den Kaufmannsstand könne man nicht prinzipiell eximi⸗ ren, denn es würden auch dort wucherische Gescha ft im großen Stil getrieben. Wenn also dieser Weg zur Bekämpfung des Wuchers nicht möglich sei, so müsse man den einzig möglichen, hier vorgeschlagenen wählen. Die Definition des Begriffes sei allerdings mehr als in anderen Fällen in das Ermessen des Richters gestellt, aber sei das nicht auch bei der Beleidigung der Fall? Es müßten für die Verurthei⸗ lung dem Richter zwei Reihen von Thatsachen bewiesen sein, die objektive, daß der landesübliche Zinsfuß überschritten sei, und die subjektive, daß in dem speziellen Falle eine Aus⸗ beutung der Noth, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit des Bewucherten vorliege. Das genüge, denn die Richter ständen doch mitten im Leben und es hieße an ihrer Würde zweifeln, wollte man ihnen nicht zutrauen, daß sie auch in dieser schwierigen Materie klares Recht zu schützen vermöchten. Als im vorigen Jahre nach dem Vorgange Oesterreichs ein Wuchergesetz aus dem Hause beantragt worden sei, da hätten sich alle großen deutschen Zeitungen und alle deutschen Landes—
hätten.
wer sei.
vertretungen für ein solches Gesetz ausgesprochen und hätten
man besäße i Regierung h
Dieselben hätten mit den Ga den ganzen Wohlstand der län zirks an sich gebracht. sittlichen Qualität der hingestellten Sätze vo Kräfte, dem man All
bedürfe vielmehr eines zwar bald. Die etwa nö
Plenum ohne vor zu sehen wünsche.
Der Abg. Dr. Dreyer bemerkte, die K wärligen Zustandes habe nicht die liber sondern sie seien die Folge eines seiner Zeit sämmtliche Der wirthschaftlich
für unannehmbar. dringenden Wunsch, daß Stande komme,
der Zinsfreiheit nicht enthalte
5
Volkes mit der Gesetzgebung
oder Halsabschneider zu
1 Deutschland ein solches Gesetz schon jetzt. Die abe nur ihre Pflicht erfüllt, wenn sie in diesem Jahre einen Entwurf vorgelegt habe, bewußtsein des in Einklang zu bringen bestimmt sei.
Minister habe schon im preußischen Abg Berathung der oberschlesischen gewiesen, daß ein Netz des W kerung umspanne und durchbrochen werden müͤsse. dortigen Kreise seien in dem diesen gehenden Vierteljahre 28 kleine ländliche Besitzungen durch notorische Wucherer zum Zwangsverkauf gebracht. dortigen Gemeinde hätten sich vor zehn Jahren 2 in einem Besitz von 190 bis 150 Morgen und in einem Besitz von 20 bis 30 Mor zehn Jahren, seien den 8 Häuslern nur noch einer in anderen seien durch die
der das Rechts⸗ ag wieder Der preußische Finanz⸗ eordnetenhause bei der Nothstandsvorlage darauf hin⸗ uchers die dortige arme Bevöl⸗ In einem Mittheilungen voran⸗
In. einer 1 Bauern 8 Häusler gen befunden. Jetzt, nach von den 21 Bauern nur noch 3 und von seinem früheren Besitz, alle Wucherer ruinirt, die sich zu 26, 36 und 40 mit ihren Schleppern in jedem dortigen Krelse fänden. stwirthen innerhalb 15 Jahren dlichen Bevölkerung dieses Be⸗
Man sehe also, daß bei der niedrigen Wucherer die so oft als unbestreitbar n dem freien Spiel der wirthschastlichen es überlassen müsse, und von der natür⸗ lichen Güte der Menschen, nicht unbedingt zuträfen. Man repressiven Strafgesetzes dagegen und thigen Abänderungen würden er und seine Freunde in der zweiten Lesung beantragen, die er im gängige Kommissionsberathung vorgenommen
alamitäten des gegen⸗ ale Partei verschuldet, Rechtsirrthums, an dem Fraktionen des Hauses theilgenommen Irrthum habe darin bestanden, daß man die e Frage der Zinsfreiheit mit der kriminalrecht— rechtlichen Verfolgung des Wuchers vermischt habe, beide gar nichts mit einander zu thun hätten. des Abg. Reichensperger für eine Zinsbe nicht nochmals widerlegen, nüge, daß noch in keinem Lande Zinsbeschrän drückung des Wuchers geführt hätten. müßten daher andere Momente gef der Vorlage gelungen. Begriffe des Leichtsinns des Richters überlassen, Rechts bewußtsein unterstützt würde, als Wucherer Mit, den, civilrechtlichen Bestimmungen könne er sich nicht einverstanden erklären und behalte sich in dieser Hinsicht andere Vorschläge für die weiteren Berathun⸗ gen vor; in der gegenwärtigen Fassung halte er den Artikel 3 Die nationalliberale Partei habe den noch in dieser Session etwas zu aber sie werde nur unter der Voraussetzung für den Entwurf stimmen, daß in demselben Beschränkungen n seien; sollte aber die Ueber⸗ weisung an eine Kommission beschlossen werden, so würde sich diese möglichst in ihren Arbeiten eilen müssen. Die erste Berathung wurde darauf geschlossen, über die Frage, ob Kommissionsberathung oder Ple solgen solle, mußte durch
während Die Argumente schränkung wolle er schon die historische Thatsache ge⸗ kungen zur Unter⸗ Für die Strafbarkeit unden werden, und das sei Man könne die Entscheidung über die und der Nothlage getrost dem Urtheile der am besten durch das öffentliche welches sehr gut wisse,
betrachten des Art. 3
narverhandlung er⸗ Auszählung entschieden werden. Es stimmten 196 Mitglieder (113 gegen und 83 für die Ver⸗ weisung an eine Kommission). mehr heschlußfähig.
Hierauf verta kurzen, die nächste
Das Haus war mithin nicht
gte sich das Haus um 4 Uhr nach einer Tagesordnung betreffenden Debatte, an der sich die Ahgg. Dr. Lasker, Richter (Hagen), Dr.
Windthorst und von Helldorff (Bedra) betheiligten.
fort Geld haben müsse, wenn nicht seine wirthschaftliche Existenz
nicht die wichtigen Zolldebatten das Haus daran gehindert,
XR R
Inserr ate für den Deutschen Relchg⸗ n. Königl.
Yreuß. Staatg Anzeiger und das Central⸗Handelg⸗
register nimmt an: die Köulgliche Expedition der Nentschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich
Nreußischen Ataats- Anzeigers: . Derlin, 8. J. Wilhelm ⸗Straße Nr. 82. *
1. Steckbriefe und Untersnehungs-Sachen.
2. Sabhastationon, Aufgehote, Vorladungon u. dergl.
3. erkänfe, Vorpachtungen, Submissionen eto.
4. Verloosung, Amortisntion, Jinszahlang J. 8. V. von öffentlichen Papieren.
Grosshandel.
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J. Läterarischs Anzeigen. 8. Theater- Anzeigen.
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In der Börsen-
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Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen Snreans.
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SEnubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
ls! Oeffentliche Zustellung.
Die vereheliche Friederike Piekna zu Fischerei bei Steinau a. O., vertreten durch den Rechtöanwalt von Trjaska zu Ostrowo, klagt gegen ihren, dem Aufenthalte nach unbekannten Ghemann Carl Piolnn wegen Herstellung des ehelichen Lebens event. Ehescheidung mit dem AÄntrage, den Carl Piekny zwecks Herstellung des ehelichen Zusammensebeng mit der Klägerin öffentlich vorzuladen und, Falls diese öffentliche Ladung fruchtlos bleibt, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civii— kammer des Königlichen Landgerichts zu Ostrowo auf den 25. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
18809
Symanski,
M Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.
wt Oeffentliche Zustellung.
Durch das in Rechtskraft übergegangene Urtheil des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken vom . Januar 1889 ist die zwischen der Auna Maria Sauer, ahne Stand, Ehefran des Bäckers Peter Kurz, früher zu Wehrden wohnend, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, sie zu be⸗ sagtem Wehrden wohnend, und diesem ihrem Ehe— manne bisher bestandene i d. eheliche Güter ⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklart und die Parteien zur Ver mogengaueinandersetzung vor den Notar Broich ju Völklingen verwiesen worden. Letzterer hat durch Ordonnanz vom 15. März i880 zu den Ende Termin auf Freitag, den 14. Mai 1880,
für Handelssachen Leipzig auf
Nachmittags um 3 Uhr, auf seiner Amtsstube zu Völklingen anberaumt.
Als Anwalt der genannten Anna Marla Sauer lade ich deren Ehemann Peter Kurz, Bäcker, früher zu Wehrden, dermalen ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort zu dem befagten Termine zur Wahr⸗ nehmung seines Interesses hiermit ein.
St. Johann, den 15. März 1880.
Der Rechtsanwalt.
Vorstehender Auszüg wird hiermit veröffentlicht. Der Landgerichts ⸗ Sekretär:
Oeffentliche Zustellung.
C. G. Gebhardt zu Leipzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. klagt gegen den Premierlieutenant a D. Avalberi früher zu Reudnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, im Wechselprozesse aus einem Wechsel m . 6 . 6000 th i
angels Zahlung aufgenommenen Proteste vom or laws, 10 März 1880 mit dem Antrage auf Veritttheilung des Beklagten zur Zahlung der Wechselfumme von 600 MS nebst Zinsen zu 6 M0 jährlich vom 16. März 1880 an und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver' handlung des Rechtsstreits vor die I. Kammer
Donnerstag, den 209. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweck der zffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 6. April 1850.
Böttger, Gerichtsschrelber des Königlichen Landgerichts.
8941
Aufgchot.
hier vom Jahre 1867 Serie 1126 Nr. Serie 1150 Nr. 57500, Serie 1370 Rr.
gez. Leibl.
papiere ein Aufgebot beantragt. vorbezeichneten Werthpapiere ie, in dem auf Montag, den 25. Ottober 1880, Vormittags 9 Uhr,
Seckler.
jur. Max Eckstein in Leipzig, anberaumten Üufge
melden und die Papiere vorzulegen,
Karlsruhe, den 7. März 1886. Großherzogl iches Amtsgericht. Gerichtsschreiberei: Frank.
Aufgebot.
einem
8931
des Königlichen Landgerichts zu
einen bei dem gedachten betragen, beantragt.
zeichneten Amtsgericht,
Martin Mechling. Bäckermeister von Hirsch⸗ horn, hat unter Glaubhaftmachung des Verlustes der nachbejeichneten 40j0tgen Obligationen von je 100 Thaler des Prämien, Anlehens der Großh lich Badischen Or gn ge gr r,
g253, 68489, Serie 1650 Nr. 82484, Serie 1787 Rr. 89377 sammt dazu gehörigen erstmals auf 1. Februar 1886 fällig gewesenen Coupong, bezüglich dieser Werth=
Der Inhaber der wird aufgefordert,
er zog⸗
vor dem ir n. Amtegerichte Karlsruhe
ots termine seine Rechte anzu⸗ e widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Die Frau Kaufmann Amalie Cron zu Memel bat das Aufgebot eines auf ihren Namen, Amalie Cron, lautenden Sparkassenbuchs Rr. i092 deg Vorschußvereinß Gumbinnen, eingetragene Genossen⸗ schaft, worauf die Einzahlungen mit den bis ultimo Dezember 1878 zugeschriebenen Zinsen M 118571
Jeder, der an dag verlorne Sparkassenbuch ein Anrecht zu haben vermeint, hat sich bei dem unter⸗ e und zwar spätestens im Termin den 16. September er, Vorm. 11 Uhr, Zimmer 9, zu melden und sein Recht näher nach zuweisen, widrigenfalls das Buch für erloschen er⸗
ausgefertigt werden soll. Gumbinnen, den 25. März 18580. Königliches Amtsgericht.
ls? Auszug.
Uhr. . Der Anwalt der Klägerin:
Mnumyen I.
Veröffentlicht gemäß 8.
gesetzes vom 24. März 1879.
achen, den 6. April 1880. Der Gerichtsschreiber:
Rosbach.
sas]
hier, Klägers, wider den rich Theodor Lehmann
der Neuenstraße
Grundbuche am 23. ejd.
Zwangs versteigerung auf
Mittwoch, den 14. Juli 1880, Morgens 10 Uhr,
angesetzt. Braunschweig, den 1. April 1880. erzogliches Amtsgericht. VI. hamm.
klärt und der Verliererin ein neues an dessen Stelle
Die zum Armenrecht belassene Adele Thiele, ohne Geschäft zu Aachen, Ehefrau des dafelbst wohnenden Schreinermeisters Leo Adolf Voß, bat gegen ihren genannten Ehemann die Güter trennungsklage zum Königl. Landgericht in Aachen erhoben. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt auf den 7. Juni 1880, Morgens 9
11 des Ausführungs⸗
In Sachen des Partikuliers Friedrich Streilff risenr August Frled⸗ z ier, Beklagten, wegen Darlehns, ist, nachdem auf Antrag des Klägerg die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, an hierselbst sub Nr. ass. 156 bele-⸗ genen Hausez sammt Zubehör am 20. v. Mttz. ver= fügt und die Eintragung dieser Verfügung im erfolgt ist, Termin zur
vor unterzeichnetem Gerichte — Zimmer Nr. 29 —
1so34) Oeffentliche Zustellung. aschenbierhändler Karl Heinrich Man
e,. 1 vertreten durch den Rechtsanwalt br. Schill daselbst, klagt gegen seine Ehefran Marle Emilie Era Manschatz, geschied. Fischer, verw. gew. Andrae, geb. Bauer ⸗ Hellmann, uletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Auf. nthalts, 1 bötlicher Verlassung, mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Che. und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig
auf den 19. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, wit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug 23 63 et gemacht.
ig, den 3. April ; dein si Döll ing. . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
1ss3s Oeffentliche Zustellung.
Der Müller Martin Friedrich Egge zu Edde⸗ lach e,. durch den Rechtsanwalt Claussen zu Heide, klagt gegen die Schiffer Geert stohmann and Peter Paackers, vormals in Wesseln, Kirch⸗ spiels Weddingstedt, jetzt unbekannten Aufenthalts, nachdem Kläger vorgetragen, er habe im Jahre 18735 ein zu Wesseln belegenes Gewese, bestehend aus Wohnhaus mit Hosplatz, Garten und Wurth Rr. 7, sowie zwei Koppeln Weideland Nr. 44 und Nr. 63, von dem Eingesessenen Reimer Claussen, jetzt in Warpen, gekauft und tradirt erhalten, er und dessen näher bezeichnete Vorgänger im Besitz und Eigenthum jener unbeweglichen Güter, hätten dieselben seit Anfang dieses Jahrhunderts in Besitz gehabt, die Grundstücke ständen indessen seit der in den Ausgang des vorigen oder Anfang dieses Jahr⸗ hunderts fallenden Besitzzeit des letzten nachgewie⸗ fenen Gigenthümerg Fran Albers in dem Wed dingstedter Umschrelbungsprotokoll auf die Namen der beiden Beklagten umgeschrieben, solches sei jedoch lediglich zu dem Zwecke geschehen, um den Beklagten, angeblich holländischen Schiffern, das Recht, unter dänischer Flagge ju fahren, zu ver— schaffen, während Franz Albers materiell CGigen⸗ thämer und Besitzer geblieben sei,
mit dem Antrage:
daß die Beklagten schuldig erkannt werden, zu der Umschreibung des in Rede stehenden Ge⸗ weses im Weingstedter Umschreibungsproto⸗ koll auf den . des Klägers ihre Ein⸗ willigung zu ertheilen, und ö. . Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 23 Juni 1880,
Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 5. April 1880.
Franck, ⸗ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
9 . * lot Aufgehot.
Der Großköthner Heter Nicolaus Witte zu Echem hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen eines ihm aus der Landes - Creditanstalt in Hanno— ver zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit seinem im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts belege⸗ nen Grundbesitz zu bestellen beabsichtige.
Namentlich soll verpfändet werden: die Groß⸗ köthnerstelle des Anleihers, welche besteht aus den Gebäuden Haus Nr. 15 zu Echem, den in der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemein debezirks Echem unter der Artikel Nr. 14 zu 23,B 3926 ha beschriebe⸗ nen Grundstücken und den sonstigen Zubehörungen und Berechtigungen. ö .
Nachdem der Provekant als verfügungefähiger Eigenthümer des zu verpfändenden Grundbesitzes sich allhier vorläufig autzgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die 5§5. 25 und 26 der Verord⸗ nung vom 18. Juni 1542 und den §. 18 des Ge- setzez vom 12. August 1846 alle Hiesenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in Eigentbumt⸗ oder Ober Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst bevorzugten Forde⸗ rungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchtg⸗ Ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Belastungen . 3 vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu au
ö Freitag, den 28. Mai 1880, Morgens 10 Uhr, ; im Lokale des unterzeichneten Amlsgerichts ange— setzten Termine anzumelden. Durch die Nicht⸗/ anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son · dern nur im Verhältnisse zu der der Landes Credit anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbestaͤndigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes Creditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll. ö
Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Änsprüche von der Di—⸗ rektion der Hannorerschen Landes⸗Creditanstalt Cer⸗ tifikate ausgestellt worden.
Lüneburg, den 27. März 1880.
Königliches Amtegericht. III. A. Keuffel.
, Erbvorladung. Johann Friedrich Bühler und Johann Georg Bühler . sind zur Verlassenschaft der Martin Hecklinger Ehefrau Rosina, geborne Bühler, von dort mitberusen. Da, deren Aufenthaltzort unbekannt ist, so wer ⸗ den dieselben aufgefordert, sich binnen drei Monaten ju den Theilungsverhandlungen zu melden, widrigen falls die Grbschaft Denen zugetheilt würde, welchen sie zuküme, wenn die Vorgeladenen zur Zeit des Erbanfalls nicht mehr am Leben gewesen waren. Breisach, den 23. März 1880. Großh. Notar.
leenn Ladung.
Der verstorbene Landwirth Paul Pfistner von Qpfingen hat seine Tochter Annn Marta Psistuer als alleinige Erbin seines Nachlasses eingesetzt. Die etwaigen ehelichen Nachkommen des in Cin⸗ einnati verfltorbenen Sohnes Michael Pfistner werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an die Verlassenschafismasse binnen drei Monaten gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft dem Testament entsprechend zugetheilt wird. Munzingen, den 5. April 1880.
Der Gr. Notar.
Goetz.
8930 . Nr. 6233. In Folge des Verzichts des Rechts- anwalts Regensburger wurde derselbe in der dies⸗ seitigen Anwaltaliste gelöscht, was gemäß §. 24 der Anwaltsordnung andurch bekannt gemacht wird. Maunheim, den 2. April 1889. — Großherzoglich Badisches Landgericht.
Berkäufe, Verparhtungen, Submissionen ꝛe.
sss17 Vekanntmachung.
Die im Kreise Prenzlau, etwa 25 Kilometer von Prenzlau und 8 Kilometer von der Eisenbahnstation Löcknitz belegene und sowohl mit der Stadt Prenz— lau als auch mit der Eisenbahnstation Löcknitz durch eine Kreis⸗Chaussee verbundene
Domäne Brüssow
mit den Vorwerken Moor, Hammelstall und Frauen- hagen, soll auf achtzehn Jahre, von Johannis 1880 bis Johannis 1898, im Wege der Lizitation in cinem Pachtloose zur Ausbietung gelangen. Die Pachtung enthält: an Acker doõ9, 328 Hektar,
Gärten 3 69
Wiesen 1674425
Weiden 13,66
Holzungen 4,300
Ocdland. 2, 443
Hofräumen. 7, 186
Wegen , n, n Hektar, und ferner sind derselben beigelegt;
fit Ziegelei bei Brüssow, die Fischerei⸗, Rohr-
Gras, Schilf. und StreußelNutzung in dem
großen See, dem kleinen See, den beiden
Blader Seen, dem Krebs⸗See, dem Rackow⸗
See, dem fiskalischen Antheile am Ganzenow;
See, den beiden Bever -⸗Seen und in den auf
der Domänen ⸗Feldmark belegenen Yfühlen. Zur Verpachtung der . Gegen stände
aben wir einen Termin au
. Mittwoch, den 28. d. M., Vormittags 11 Uhr.
in unserem Sitzungssaale vor dem Regierungs rath
Herrn Freiherrn von Uslar-Gleichen anberaumt.
Das von den Pachtbewerbern nachzuweisende dispo⸗ nible Vermögen ist auf 262 000 6 festgesetzt.
Die Ertheilung des Zuschlageg, sowie die Aus wahl unter den drei Bestbietenden bleibt dem Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und For—
vorbehalten. . ;
teh . sowie die allgemeinen Bedingun⸗ gen, die Regeln der Lizitation, die A szüge aus der Grundsteuerrolle und die Vorwerkskarten können täglich, mit Außnahme der Sonn- und Festtage, in unserer Domänen⸗Registratur eingesehen werden; auch werden auf Verlangen gegen Erstattung der Kopialien Abschriften, der speziellen Bedingungen und der Regeln der Lizitation ertheilt. Der Päch⸗ ter der Domäne Brüssow, Herr Amtsrath Qster⸗ roht zu Brüssow, ist angewiesen, den sich melden⸗ den Pachtbewerbern die Besichtigung der Pacht⸗ Objekte zu gestatten und örtliche Auskunft zu er— theilen. .
. den 6. April 1830.
Känigliche Regierung. Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten.
Jordan.
lsoa9) Bekanntmachung.
Die Königliche Domäue Hallherg im Kreise Obornik, ca. 26 km von der Kreisstadt und Eisen⸗ babnstation Obornik entfernt, soll auf 18 Jahre, und zwar für die Zeit von Johannis 1850 his dabin 1898 im Wege des öffentlichen Meistgebots anderweit verpachtet werden, zu welchem Behufe wir auf Dienstag, den 11. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, in unserem Sitzungszimmer Termin an—⸗ zeraumt haben.
. besteht aus dem Vorwerke Hallberg mit einem Flächeninhalte von 35416 Hektar.
Das festgestellte Pachtzelderminimum beträgt 6000 M; die Pachtkaution ist auf 2000 M und der Werth des Vieh‘ und Wirthschafts-Inventgriumks, mit welchem das , besetzt zu halten, ist
36000 A feftgesetzt. . j , . der sich Hie ieten betheiligen will, hat sich vor dem Termine bei dem Lizttationskommissa⸗ riusß über den eigenthümlichen Besitz eines dispo⸗ niblen Vermögens von 6ßz oo „*. somwie über seine landwirthschafttiche und sonstige Qualifikation aus⸗
veisen. . un g e hei gen Pachtbedingungen und die Lizitations⸗ regeln, sowie die Karten, Vermessungsregister, Aus⸗ zug aus der Grundsteuer⸗Mutterrolle, das Gebäude⸗ Inventarium ꝛe. können vor dem Termine sowohl in unsrer Domainenregistratur während der Dienst⸗
kunft ertellen wird. Posen, den 7. April 1880. stönigliche Regierung, . Abtheilung jür direkte Stenern, Domänen und Forsten. Bergenroth.
Herne,, Staatsbahn.
908] Subm isst
baues einer Fußgängerbrücke
den, als auch in Hallberg selbst bei dem gegen . Pächter Boening eingesehen werden, wel cher nach vorheriger Anmeldung auch die Besichti⸗ gung des Pachtobijekts gestatten und sonstige Aus—
on für Lt d Aufstellung des eisernen Ueber⸗ für Lieferung und Auss Ear ö. w. ö.. b annover (ca. 21000 kg miedeeisen . h Gußeisen). Termin: Montag, den 19. April 1880, Vorm. 11 Uhr. im Bureau des
die Bedingungen und Zeichnungen gegen Einsendung von 2 MÆ bezogen werden können. Hannover, den 6. April 1880. Der Abtheilungs⸗Baumeister. Schwering.
Bekanntmachung.
Die Bahnhofs ⸗Restauration
zu Gransee, an der Berliner 1 82 Nordbabn, soll vom 1. Juni — b d. J. ab auf unbestimmte Zeit verpachtet werden.
Pachtlustige werden aufge⸗ sordert, ihre Offerten bis zum 1. Mai er, frankirt und versiegelt, mit der Aufschrift: „Offerte auf Pachtung der „Bahnhofs⸗
diestauration zu Gransee . versehen, an das unterzeichnete Königliche Eisenbabn⸗ Betriebtßamt einzureichen. . Den Offerten müssen die über Qualifikation und Führung des Submittenten sprechenden Atteste, sowie ein kurz gefaßter Lebenslauf beigefügt sein. Die Bedingungen für die Verpachtung liegen in unserer Registratur, Eichendorffstr. 1711, zur Ein⸗ sicht offen und sind auch auf frankirten Antrag gegen 50 3 Gopialien zu beziehen. Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt Serlin. Berlin, den tz. April 1880.
Berliner Nordbahn.
I8787 Bekanntmachung. ; Für das 2. Hannoversche Infanterie ⸗ Regiment Nr. TN soll die Lieferung des Bedarfs an: Tornistern, Tornisterriemen, Nantelriemen, Leibriemen, Feldflaschen, Feldflaschenriemen, Patronentaschen, Gewehrriemen, Patronen · büchsen, Reservetheilbüchsen, Fettbüchsen, Koch⸗ geschirren, Kochgeschirrriemen, Labeflaschen, Kaffeemühlen für das Wirthschaftsjahr 1880/‚381 vergeben werden- Proben mit Preisangaben sind der unten ge— nannten Kommission mit der Aufschrift: . „Offerte auf Ausrüstungsstücke bis zum 19. d. Mts. franko einzusenden. Lieferungsbedingungen können im diesseitigen Burrau eingesehen, oder auf portofreien Antrag gegen Einzahlung von 50 8 Kopialien abschriftlich bezogen werden. Celle, den 6. April 1880. ;
Die Bekleidungs⸗Kommisston des 2. Hannoverschen Infant. Negts. Nr. 77.
9 Submlssion. Kö lee der Strafanstalt Celle werden in nächster Zeit die Arbeitskräfte von 30 40 89angenen, welche zum größten Theil seither mit Möbelfabri⸗ kation beschäftigt waren — erforderlichenfalls auch mehr — vakant; dieselben sollen entweder im Ganzen oder auch getheilt vergeben werden und werden alle Arbeitszweige ö ö mit den Einrichtun⸗
er Anstalt vereinbar sind.
ö ee fer sind: Cigarren und Stuhl⸗ fabrikation, Lama ⸗ und Hanftaschenweberei. Die resp. Unternehmer wollen ihre Offerten mit Preikangabe auf Stücklobn oder ver Tagetpensum
schriftlich und verstegelt mit der Aufschriftz; „Snbmission auf Arbeita kräfte . bis spätestens den 30. April d. J., Vormittags 10 Uhr, an die unterzeichnete Direktion einsenden, uin welche Zeit die Eröffnung der eingegangenen Gebote im Sirektions⸗Bureau stattfin zen soll Die beim Abschlusse des Kontrakts zu zahlende Kaution beträgt den dreifachen Werth dez einmonatlichen Arbeite lohnes. K selbst wird auf vor⸗ äufi Jahr abgeschlossen. 24 Submittenten haben ihrer Offerte eine Bietungs-Kaution von 509 w oder eine amt⸗ liche Bescheinigung über ihre Vermögen verhältnisse beizufügen. .
den 6. April 1880. . Cel e fig, Ter ie stalta Direktion.
. Bekanntmachung. Die für das Wirthschaftsjahr 1880 — 891 erfor⸗
er * 3 A. fertigen Stücke, als: Lederhandschube, Halsbinden, Hemden und
8. 3 HR. Materialien, als:
Hosendrell, Jackendrell, Segelleinwand, Fntter⸗
leinwand, Futter · Kallikot, hell blaues, dun kel⸗
blaues und grünes Schooßfutter, Köher⸗Kallikot. silberne und goldene Unteroffizier ⸗Tressen und
Stabstrompeter · Kantillen, Bramtuch zu Tränk⸗
Eimern, n n, . .
n in Lieferung vergeben werden. . ,, . bewährte Militär Liefe ranten wollen ihre Proben mit Preisangabe bis zum 15. April er. dem Regiment einsenden.
Proben erfolgen nur auf Erfordern zurück. Nicht beantwortete Offerten sind als abgelehnt zu betrachten. . zu gtendal, den 7. April 1880.
soo Bekanntmachung.
Die Anlieferung von 50 000 Eg gereinigtem Ruböl (Lampenöõl) 25 09) Eg Petroleum für die Königliche Bergfaktorei soll im Wege der Submission vergeben werden. ;
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Anfschrift:
Submisston anf BSeleuchtungsmaterialien bis zum 29. April 1880, Morgens 11 Uhr, bei der Unterzeichneten einzureichen, woselbst Lieferungs⸗ bedingungen eingesehen und gegen Einsendung von O, 50 S½ abschriftlich bezogen werden können.
St. Johann, den 5. April 1880.
Königliche BSergfaktoret.
. Submission.
Bei den hiesigen Strafanstalten wird für 50 1090 Gefangene Industriearbeit gesucht, welche spätestens am 1. Juni er., auf Wunsch auch sofort, beginnen kann.
Unter der angegebenen Zahl befinden sich:
a. Böttcher, mit denen mit Erfolg eine Böttcherei
betrieben wurde, ; , b. ältere männliche Gefangene, die nur für leichte Handarbeiten geeignet sind, und e. weibliche Gefangene. Schriftliche Offerten mit der Aufschrift: „Submisston anf Indunstriearbeit“ wolle man bis spätestens den 27. April er., Bor⸗ mittags 11 Uhr, einsenden, zu welcher Stunde die Offerten in Gegenwart etwa anwesender Submit⸗ tenten geöffnet werden. . ; .
Die zu erlegende Kaution beträgt mindestens die Summe der dreimonatlichen Lohnzahlung für die zugewiesenen Arbeiter. ; -
Die Kontrakts bedingungen sind beim Arbeits⸗ Inspektor einzusehen oder abschriftlich gegen Erstat⸗ tung von M 1 zu erhalten.
Cöln, den 6. April 1880.
Die Direktion der Königlichen Straf⸗ und Corrections Anstalten.
Ws chen⸗Anusweise der dentschen Settelbanłen. MWochen⸗Neber sicht der Städtischen Bank zu Breslau am 7. April 15389.
Aetlivea. Metallbestand: 1023 5628 91 4. Bestand an Reichs kassenscheinen: 13, 595 6 Bestand an Noten anderer Banken; 539, 00 M RWVechsel 47105771 4 21 3. Lombard: 3259 0099 Effekten: 188,503 M 70 8. Sonstige Aktiva 32, 240 M 34 8.
Hanel ven. Grundkapital: 3, 000,00 4 Re⸗ serve⸗ Fonds: 69M 00 . Banknoten im Umlauf: 293,000 SM Tägliche Verbindlichkeiten: Depostten⸗ Rapitalien 3.404.420 6½ An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten:; — 6 Sonstig Passiva: vacat. Cventuellz. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechseln: 217729 A 86 9.
8948
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthierarztstelle des Colberg-⸗Cörliner e ist vakant. Qualifizirte Thierärzte werden aufgefordert sich unter Einreichung der erforderlichen Zeugnisse und eines Lebenslaufes bei uns um diese Stelle zu bewerben, wobei wir bemerken, daß die Wahl des Wohnsitzes (Colberg oder Cörlin) dem Berwerber überlafsen bleiben soll. Cös lin, den 1. April 1880. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. von Brauchitsch.
Hypotheken - Bank
än in Hamburg. Status per ultimo März 1880.
ACtiva.
Cassa und Guthaben bei Banken d. 278, 168. Hypotheken. , 16,920 296. Vorschüsse auf Hypotheken... 34 30g. Diverse Actien „1.741.412. Hassi va. Actien- Capital (75 Millionen Mark
60M so Einzahlnn) . . . 4 500.000. Conto der 40/9 Rentenbriefe:
(Einlisungssumme M. 1 „2, 424,562. Conto der 40/9 Hypothekenbriefe: .
(Einlösungssumtae S 2, 790,000), 2, 664 450. Conto der 5 G9 Hypothekenbriefe
Serie J. bis VI.
(Einlõsungssumme i 6, 42, 250), 5 845 999. Reserven J Provisions-Reserve. . 146.900.
Magdeburgisches Dragoner · Negiment Nr. 6.
Diverse Passivs. w
sool7]
Bilance am 31.
H ch Ml Red R Rn, See⸗ nnd Fluß-⸗Versicherungs⸗Gesellschaft in Stettin.
December 1879.
A eCgivua.
E a8g 8g IV a.
66 1012500 1800 60 000 63 331 224 909 203 466 380535 2456
Aktien · Wechsel .. Comtoir · Utensilien
ö
Effekten ö
Lombard Forderungen Wechsel⸗Bestand ..
Nafen ile, Debitores, abzügl. Kreditores.
Aktien · Kapital. Reservefonds. Hypothekenschuld
See · Prãmienreserve See · Schaden reserve. Fluß · Schadenreserve. Zinsen ⸗Vortrag .
, i de, unerhoben aus 1878 Dividende h 53
pro Is 0 a 6 dc pro Alti. 40S 2 L606 48977
183111116
1606489
Der Verwaltungsrath.
L. v. Mißs.
Unterzeichneten, Rordstraße Nr. 15, woselbst auch
arkutsch. W. Piper. Bötzow. Lüderitz.
Der Direktor.
Th. Fritsch. Wichards.