Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wird eute Abenb in einer Sitzung des Central-Comités der Deut⸗ chen Vereine vom Rothen Kreuz anwesend sein.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der
Kronprinz besichtigte gestern Nachmittag die Räume der . ischerei⸗Ausstellung, folgte um 5 Uhr der inladung Ihrer Majestäten zum Diner und besuchte Abends mit Sr. Königlichen Hoheit dem . Wilhelm, Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin un Sr. Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen Meiningen den Ball bei dem König—⸗ lich italienischen Botschafter.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 9g. v. M. beschlossen, daß fernerhin feines trockenes Seifen⸗ pulver nur nach vorgängiger Prüfung der Reinheit zur Denaturirung von Bestellsalz verwendet werden darf.
— Der Schlußbericht über die . Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (27. Sitzung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Kameke und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath, sowie Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Schreiben des Reichskanzlers ber den Bericht der Kommission zur Erörterung der Frage, betr. die Aversen der Zollausschlüsse, einge⸗ gangen sei. Sodann beschloß das Haus, den Gesetzentwurf, betreffend den Wucher, einer Kommission von 21 Mit⸗
gliedern zu überweisen, und genehmigte die Kaiserliche Ver⸗ ordnung vom 28. September 1879, betreffend die Begrün⸗ dung der Revision in bürgerlichen Rechtsstreitig⸗ keiten. Hierauf setzte das Haus die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Ergänzungen und Aen de⸗ ö. des Re ichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874, ort.
8. 3 lautet nach dem Beschlusse der Kommission:
Auf diejenigen Mannschaften, welche nach Erlaß dieses Gesetzes wegen hoher Loognummer oder wegen geringer körperlicher Fehler der Ersatzreserve erster Klasse überwiesen werden (5. 25 bs. 1 und Abf. 2b. des Reichs⸗Militärgesetzes), finden, soweit dieselben nicht auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geist⸗ lichen Stande angehören, in Ergänzung ihrer bisherigen Ver pflichtungen, die nachfolgenden Bestimmungen Anwendung: I) Tie⸗ felben dürfen im Frieden zu Uebungen einberufen werden. Die Zahl der zur ersten Uebung und der zu wiederholten Uebungen Tinzuberufenden Mannschaften wird durch den Reichshaushalts-Etat festgesetzt. Erfatzreservisten, welche geübt haben, verbleiben während der Gefammtdauer ihrer Ersatzreservepflicht in der Ersatzreserve erster Klasse. 3) Die Auswahl der Uebung mannschaften erfolgt bei der Ueberweisung zur Ersatzreserve erster Klasse im Aus- hebungsgeschäft. Zunächst sind die Freigeloosten nach der Reihen⸗ folge ihrer Loosnummer heranzuziehen, sodann diejenigen Mann schaften, welche wegen geringer körperlicher Fehler an die Ersatz⸗ reserve erster Klasse überwiesen werden, nach Maßgabe des Lebens⸗ alters und der besseren Dienstbrauchbarkeit. 3) Diese Uebungs⸗ pflicht erstreckt sich auf 4 Uebungen, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden letzten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen. Der Ge⸗ stellungstag far die erste Uebung ist den Uebungspflichtigen im Aushebungsgeschäft bekannt zu machen. Erfolgt die Einberufung zu einem späkeren Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung. Letztere Bestimmung findet keine An⸗ wendung, wenn die spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungs⸗ pflichtigen, oder wenn mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Inkeresse der Uebungspflichtigen eine Verschiebung des Termins der Einberufung erfolgt. 4) Jungen Leuten von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit *r bekleiden, ausrüsten und ver⸗ pflegen, und welche die n, . Kenntnisse in dem vorschrifts⸗ mäßigen Umfange dargelegt haben (5. 11 des Gesetzes, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienst vom 9. November 1867), steht für die erste Nebung unter densenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersatz⸗ reserven übertragen ist. 5 Die Üebungepflicht erlischt, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchentlicher Frist nach dem unter 3 bezeichneten Gestellungstage zur Uebung nicht ein⸗ berufen sind. Ist dec Gestellungstag auf Ansuchen deg Uebungs⸗ pflichtigen, oder mit dem Einvernehmen der Civilverwal-⸗ tung im Interesse des Uebungepflichtigen verschoben wor— den, so ist für dies Erlöschen der Uebungepflicht, statt des unter 3 bezeichneten, der verschobene Gestellungstag maßgebend. 6) Von der Uebungspflicht können die Mannschaften nach Maßgabe des §. 59 des Reicht⸗Militärgesetzes befreit werden. Jede Einberufung zum Dienst im Heere zählt für eine Uebung. Schiffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen werden. 7) Die Jahreszeit, in welcher die Uebun⸗ gen stattfinden sollen, wird zwischen Militär und Civilbehörden unter Berück i nnng der bürgerlichen Interessen vereinbart. 8) Uebungepflichtige Ersatzreservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderunggerlaubniß, Entlassung aus der Staatsangehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls, sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften.
Der. , . des 5. 3 wurde mit den dazu gestellten An⸗ trägen einer besonderen späteren Diskussion vorbehalten. Zu dem Rest des Paragraphen lagen vom Abg. Richter (Hagen) folgende Anträge vor:
Der Reichstag wolle beschließen:
1) zu Artikel J. 8. 3 erstes Alineg: die Befreiung von Geist⸗ lichen nicht zuzulassen, demnach die Worte zu streichen: soweit dieselben nicht auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören“. 2) zu Artikel J. 5. 3 Nr. 1. Hinter dem zweiten Satz: wird durch den Reichshaus halts. Etat iter, folgenden Satz einzufügen: „Diese Zahl kommt nach Verhältniß des Jahres durchschnitts der Uebungszest auf die Friedens⸗ Präsenzstärke (5. 1) in Anrechnung.“
2) Vom Abg. von Schlieckmann war folgender Antrag eingegangen:
Der Reichstag wolle beschließen: a. im z 3 Nr. 2 statt: im Aushebungsgeschäft“ zu setzen: durch die Ersatzbehörden', b. im
3 Nr. 3 im zweiten Satze statt: im Aushebungsgeschäft“ zu etzen: bei der Üeberweisung zur Ersatzreserve '. t
Gemäß den Ausführungen des Bundeskommissars, Majors von Funck wurde der Antrag Richter abgelehnt, e ni. zeichnete der genannte Kommissar den Antrag von Schlieck⸗ mann als eine Verbesserung der Vorlage und empfahl den⸗ selben zur Annahme. Gegen denselben erklärten sich die Abgg. Freiherr von r, e,, und Richter (Hagen), für 2 die . Graf zu Stolberg⸗Wernigerode (Rasten⸗ burg) und Melbeck. Der Antragsteller zog ihn jedoch behuss besserer , ,. für die dritte Lesung zurück. Auf eine Anregun bg. , , von . erklärte der Kommissarlus des Bundesraths Major von Funck, daß die Ausführungsbestimmungen der Verwaltung die Kandidaten des Volksschullehramts und die Volkeschullehrer vollständig von den Uebungen der Ersatzreserve befreien würden. Die einzelnen Nummern des 5. 3 wurden angenommen und dar⸗
auf der Eingang des Paragraphen mit dem Antrage Richter
(Hagen) und demjenigen des Abg. Frhrn. von Heereman, welcher lautet: Der Reichstag wolle beschließen: hinter 5. 14 einzusetzen folgende Bestimmungen als 5. 23. „Die ausnghmgweise Zurück= stellung oder Befreiung Militärpflichtiger vom Dienste im Frieden kann durch die oberste Instanz für iger refer n lien es be⸗ treffenden Bundesstaats verfügt werden, wenn in einzelnen Fällen besondere in diesem Gesetze nicht ausdrücklich vorgesehene Billig⸗ keitsgründe vie Zurückstellung oder Befreiung rechtfertigen. Militärpflichtige, welche auf Grund der Srdination oder der Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören, sind vom Militärdienst befreit; im Uebrigen ist die Zurückstellung oder Be⸗ frejung ganzer Berufs ksafsen auf Grund der vorstehenden Bestim⸗ mungen unzuläfsig. Durch Verheirathung eines Militärpflich= tigen können Ansprüche auf Zurückstellung nicht begründet werden“; im 5§. 65 den Absatz 2 zu streichen. zur Diskussion gestellt. Der Abg. Frhr. von Heereman mo⸗ livirte seinen Antrag mit dem Hinweis, daß bis zum Erlaß des Reichsmilitärgesetzes die Geistlichen in allen Staaten vom Militärdtenst ohne jeden Nachtheil eximirt gewesen seien. Dieser Antrag fordere nicht eine vollständige Exemtion, sondern nur für die geweihten und ordinirten Priester der beiden christ⸗ lichen Konfessionen. Der Waffendienst passe nicht für die Würde und das Amt, namentlich des katholischen Geistlichen. Der Staat sei verpflichtet, wenn er i seinen eigenen Rechts⸗ boben untergraben und nicht das Recht zu einem täglich wechselnden Begriff machen wolle, die in dem kanonischen Rechte ga⸗ rantirte Militärfreiheit der Geistlichen anzuerkennen. Wenn man diese geringe Ausnahme zulasse, so werde dadurch doch das Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht nicht alterirt. Die Gefahr fei auch nicht vorhanden, daß die Geistlichen nach erhaltenen Weihen sich anderen Ständen widmeten; der Charakter des Priesters sei indelebilis. Die Bestimmung für eine Exemtion der jüdischen Rabbiner müsse er den Betheiligten zu beantragen überlassen. Der Bundeskommissar Major von Funck erklärte, daß ein erhebliches Interesse an dieser Frage Seitens der Militärverwaltung nicht vorhanden sei, da die mili⸗ tärische Vorbildung der Geistlichen vor der Ordination für die Verwaltung verloren gehe, sobald derselbe or⸗ binirt und damit von der Militärpflicht eximirt sei. Die Regierung müsse sich aber gegen den Antrag von Heere⸗ man erklären in Rücksicht auf die Einheitlichkeit der Be⸗ stimmungen und weil sie nicht einen ganzen Stand, der einen so großen Einfluß auf das Volk ausübe, grundsätzlich in dieser Beziehung vom Volke trennen wolle. Im einzelnen . werde sie mit der größten Schonung verfahren. Der Abg.
ichter (Hagen) wies auf die Unbilligkeit und auf die Verletzung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht hin, welche in einer vollkommenen Exemtion der Geistlichen vom Militärdienst liege. Für die Uebungen der Ersatzreserve kämen aber die Geistlichen in der Praxis sehr wenig in Be⸗ tracht, 3 könne man einen Antrag ruhig annehmen. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Freiherr von Lerchenfeld.
— Nach der im Reichs-Eisenbahn⸗Amt auf⸗ gestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Februar d. J. beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 58 größeren Eisen⸗ bahnen Deutschlands (ausschließlich Bayerns), mit einer Gesammtlänge von 28 425,86 km, an fahrplanmäßigen Zügen befördert: 16 730 Courier⸗ und n n, 71 678 Personen⸗ üge, 44 909 gemischte und 71 663 Güterzüge; an außer⸗ f lanmäßigen Zügen: 380 Courier⸗ Personen⸗ und ge⸗ mischte, und 23 294 Güter⸗, Materialien. und Arbeiks⸗ züge. Im Ganzen wurden 587 643 933 Achskilometer be⸗ wegt, von denen 163 351 190 . die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 127 317 fahrplanmäßigen Courier⸗, Personen⸗ und gemischten Zügen im Ganzen 1666 oder 1,23 pCt., (gegen 1,34 pCt. in demselben Monat des Porjahres, und 1,65 pCt., im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 737 durch das Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, sodaß aus im eigenen Betriebe der betreffenden Bahnen liegenden Ursachen 825 Verspätungen oder 9, 65 pCt. (gegen 0, 69 pCt. im Vormonat) der beförderten Züge ent⸗ standen. In vemselben Monat des Vorjahres verspäͤteten auf 57 Bahnen durch im eigenen Betriebe liegende Ursachen 1060 Züge, gleich 0,89 pCt., sonach 0, 4 pCt. mehr. In . der Verspätungen wurden 288 Anschlüsse versäumt
egen ö. in demselben Monat des Vorjahrs und 442 im ormonat).
— Amtlicher Mittheilung zufolge soll im Herbst d. J. zu Buenos Ayres auf Anregung des dortigen Club indu-w strial mit Unterstützung der dortigen Regierungen, der Pro⸗ vinzial⸗ und der Bundesregierung, eine In dustrie⸗Ausstel⸗ lung stattfinden, auf welcher, neben der Industrie der süd⸗ und centralamerikanischen Länder, auf deren Betheiligung vornehm⸗ lich gerechnet ist, auch die europäische und die nordamerikanische Maschinenindustrie Zulaß finden werden. Namentlich wird auf die Vertretung der landwirthschaftlichen Maschinenindustrie Werth gelegt. 31 Agenten für Deutschland sind die Herren Mayntzhusen & Werkenthien in Hamburg bestellt.
— Als Nachdruck ist nach 8. 7a. des Nachdruckgesetzes vom 11. Juni 1870 nicht zu bestrafen das Anführen kleinerer Theile eines bereits veröffentlichten Werkes oder die Aufnahme bereits veröffentlichter ö. geringeren Umfanges in Sammlungen, welche aus Werken mehrerer Schriststeller zum Kirchen-, Schul⸗ und Unterrichtsgebrauche oder zu einem eigen⸗ thümlichen literarischen Zwecke veranstaltet werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 4. Februar 1889 ausgesprochen daß der g. Ja. keineswegs unbeschränkt die Kompilation älterer Gammel werke durch neue, welche denselben Zwec verfolgen, gestatte, viel⸗ mehr weise das Wort „eigenthümlich“ darauf hin, daß das neue Werk in der Literatur einen eigenen selbständigen Zweck verfolgen solle; nur im Interesse neuer geistiger Schbpfungen sei die Benutzung bereits veröffentlichter Schriften im . lichen Umfange gestattet.
sind, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, 1. Straf⸗ senats, vom 2. Februar 1880, in Preußen befugt, nächtliche Ru hestörer vorläufig . und bei der Verfolgung des sich in ein Haus zurüͤckziehenden Ruhestörers den Haus⸗ eintritt mit Gewalt zu erzwingen. Der ihnen dabei entgegen⸗ gesetzte Widerstand it aus 8. 113 Str. G. B. als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu bestrafen.
— Der General⸗Lieutenant von ga n h n, Inspecteur der Kriegsschulen, wird eine Dienstreise nach Anclam, Neisse,
— Die Offiziere und Mannschaften der Militärwachen ,
Erfurt, Engers und Metz zur Inspizirung der dortigen Kriegs⸗ schulen antreten.
Wiesbaden, 8. April. sitzung des Kommunal-Landtags war lediglich angeord⸗ net, um den betreffenden Kommissionen noch verschiedene Ein⸗ gänge zu überweisen. Von denselben ist zu erwähnen die Anstellung resp. Ernennung eines ständischen Oberbeamten, welche in vertraulicher Sitzung erledigt werden soll, ferner der Seitens des Landesdirektors beantragte Erlaß von polizeilichen Bestimmungen hinsichtlich der Radfelgenbreite. Ein Antrag auf Erweiterung der Irrenanstalt zu Eichberg resp. Erbauung einer zweiten ständischen e nn n sfelt wurde der Finanzkom⸗ mission überwiesen. Seitens des Kommissars für Regulirung des Niddaflusses ist der Antrag auf Gewährung eines Bei— trags zu den Kosten der Regulirung vom Kommunallandtag gestellt worden und wurde derselbe der Eingabenkommission
uͤberwiesen.
Württemberg. Stuttgart, 7. April. Ihre K. H. die Frau Herzogin Hel ene von Württemberg mit der Her⸗ zogin Alexandrine Mathilde sind zum Besuche an dem Königlichen Hoflager hier eingetroffen.
. — 9. April. (B. T. B.) Der Minister⸗Präsident von Mittn acht begieht sich, wie der „Staats-Anzeiger für Würt⸗ temberg“ . heute nach Berlin, um an den Arbeiten des Bundesrathes theilzunehmen.
FGessen. Darmstadt, 7. April. (K. 3.) Die letzte Nummer des Regierungsblattes veröffentlicht das auf dem vori⸗ gen Landtage an dem Widerspruch der Ersten Kammer gescheiterte, auf dem gegenwärtigen Landtage aber zu Stande gekommene Gesetz über die Errichtung einer Landeskultur⸗Ren⸗ ten kasse. Das neu zu errichtende, mit der Haupt ⸗Staats⸗ 366 zu vereinigende Instistut soll die Beschaffung von Kapi—⸗ talien für Landeskulturzwecke durch Hingabe von Darlehen er— leichtern. Als solche Zwecke sind Wiesenkulturen, Bachregu⸗ lirungen, Entwässerung von Grundstücken, Zusammenlegungen von Grundstücken und Anlagen von Feldwegen, sowie Schutz vorrichtungen gegen Ueberschwemmungen bezeichnet. Die Leistung des Darlehns erfolgt baar oder in Obligationen der Kasse mit 4prozentigen halbjährigen Coupons (in Stücken von 2090, 1060, 509 und 200 S6) Zur Sicherung der Kasse hat der Unternehmer Grundstücke in doppeltem Werthe, der Schuld zu verpfänden, jedoch kann das Ministerium bei Gemeinden und öffentlichen Körperschaften von einer Verpfändung absehen. Die vom Schuldner jährlich sechsmal zu zahlende Rente beträgt 5 Proz., wovon 4 Proz. zur Verzinsung, 1 Proz. zur Amortisation nebst einer Zuschlagsrente von 31“ Proz. dieser Rente für Verwaltungskosten und Ausfall an Rente. Nach 41 Jahren, bezw. Zahlung von 246 Raten, gilt das Kapital getilgt. Die Renten werden wie direkte Steuern behandelt. Außerordent⸗ liche Kapitalrückzahlungen von mindestens 500 M6 können bei dreimonatlicher Kündigung stattfinden. Ueber die Ergebnisse der Verwaltung der Kasse ist den Ständen nach jeder Finanz— periode Rechenschaft abzulegen.
— 8. April. Wie die „Darmst. Z.“ meldet, wird die Srste Kammer der Stände Ende Juni l. J. zur Erledigung der Bauordnung und anderer noch zurückstehender Gegenstände zusammentreten.
Anhalt. Dessau, 9. April. (Magdb. Ztg.) Im Laufe der heutigen Etatsberathungen nahm der Landtag zu⸗ nächst den von der Kommission gestellten Antrag an: „Der Landtag wolle beschließen, Herzogliche Staatsregierung zu er⸗ suchen, für die Folge bei der Ausstellung des Etats die ordentlichen Ausgaben gesondert von den außerordentlichen aufzuführen. Man hofft, daß dadurch der bisher etwas schwerfälligg Gang der kommissarischen Vorbera⸗ thung des Etats wesentlich gehoben werden würde. Weiter wurde alsdann ein Antrag auf Erhöhung des für die Staatsschuldenverwaltung etatisirten Zuschusses von 302 000 ) auf 327 000 t angenommen. Eine längere De⸗ batte verursachte der folgende Antrag der Kommission: „Der Landtag wolle im Einverständniß mit der Staatsregierung beschließen, die Staatsschuldenverwaltung zu ermächtigen, aus ihren Beständen unkündbare, hypothekarische Darlehen im Gesammtbetrage von höchstens einer Million Mark zu gewäh⸗ ren, mit der Maßgabe, daß die Darlehen nur an inländische Grundbesitzer gegeben, mit 4 Proz. verzinst und mit mindestens 1½½ Proz. jährlich zurückgezahlt werden sol⸗ len.“ Es stand dem gegenüber ein Antrag der Mi⸗ norität: „an Stelle von 4 / Proz. 4/4 Proz. zu setzen.“ Schließlich erhielt der Majoritätsantrag ö Zu⸗ stimmung des Hauses. Nicht minder lebhaft wurde der fernere Antrag der Kommission: „Der Landtag wolle beschließen, der Herzoglichen Staatsregierung die Errichtung einer landwirth⸗ gen Versuchsstation warm zu empfehlen und dabei seine Bereitwilligkeit auszusprechen, durch Bewilligung von etwa erforderlichen Mitteln entgegenkommen zu wollen., diskutirt. n d jedoch schließlich gleichfalls eine überwiegende
ajorität.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 8. April. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Ihre Königliche og die Prinzessin Beatrice von Großbritannien traf gestern Nachmittag um 2 Uhr unter dem Namen einer Gräfin von Balmoral, von Baden⸗ Baden kommend, hier ein. Ihre Königliche ehe besichtigte den Münster, bestieg die Plattform, begab sich sodann nach der Thomaskirche, machte hierauf in offenem Wagen eine Fahrt durch verschiedene Straßen der Stadt und ah um 5 Uhr zurück nach dem Bahnhofe, woselbst sie um 5 Uhr 30 Min. die Rückreise nach Baden⸗Baden antrat.
— Auf der Tagesordnung der gestrigen Sitzung des Landesausschusses stand der Antrag Grad u. Genossen, betreffend die Naturalisation der Optanten:
die Regierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß solche Elsaß⸗ Lothringer, welche eine fremde Staatsangehörigkeit erworben ha— ben, — spenell die jungen Leute, welche für dle französische Natio⸗ nalität optirt haben — zur Naturalisation in Elsaß-⸗Lothringen zugelassen werden, ohne daß ihnen bezüglich des Militärdienstes andere Pflichten obliegen, als den andern gleichalterigen Fremden, die das deutsche. Stagtsbürgerrecht erwerben.“
Das 6 Grad führte aus, daß sein Antrag nur bezwecke, eine Gleichstellung der Optanten mit anderen Aus⸗ ländern herbeizuführen. Als Ausländer müßten auch diejeni⸗
en betrachtet werden, welche als Minderjährige optirt 6. Dies sei deutscherseits bei den Frankfurter zugestanden worden. Der und anderen
riedensverhandlungen auch
Dehner erinnerte daran, daß Richtungen die deutsche und die französische Auffassung hin⸗ sichllich der Gültigkeit der Optionen erheblich auseinander
in dieser
Die heutige zweite Plenar⸗
. der vollen Militärpflicht
Eingreifen der Reichsorgane voraus
egangen seien. Er halte die letztere Auffassung ins besondere i der Minderjährigen für die richtige und könne es daher nicht billigen, daß dieselben bei der Rückkehr hinsichtlich der Militärpflicht nicht denjenigen gleichgestellt würden, welche unzweifelhaft gültig ae. hätten und demgemäß nur nach Maßgabe ihres Lebensalters wehrpflichtig würden. Der Regierung solle durch die vorgelegte Resolution eine milde andhabung der Gesetze empfohlen werden. Der Staats⸗ sekretär Herzog erwiderte, daß nach dem Sinne des Friedens⸗ vertrages unter Optanten nur diejenigen zu verstehen seien, welche innerhalb der gegebenen Frist und unter Beobachtung der vorgeschriebenen Formen ihre Wahl für die französische Nationalität getroffen hätten. In der öffentlichen Meinung derstehe man aber unter Optanten auch solche Personen, welche diese Wahl in nicht rechtswirksamer Weise oder gar nicht bewirkt hätten. Während der Antrag des Mitgliedes Grad seinem Wortlaut nach nur die eigentlichen Optanten umfasse, sei in der Begründung auch von Optanten in dem letzten uneigentlichen Sinne die Rede gewesen. Bei den ahlreichen Naturalisationsgesuchen der eigentlichen Optanten ei es zweifelhaft gewesen, ob dieselben als rückwandernde unterworfen werden önnten oder als einwandernde Ausländer zu betrachten seien, in dem milden Sinne
d hier hätten die Behörden unggih Optanten als
entschieden, daß solche naturalisirte Jusländer betrachtet und nur nach Maßgabe ihres Lebensalters wehrpflichtig würden,. Nun stelle sich die Schwierigkeit dar, daß die Naturalis ation als ein bequemes Mittel erschien, um an der Militärpflicht vorbeizukommen. Um dem zu begegnen und andererseits allen berechtigten Interessen zu genügen, sei bestimmt worden, daß die Naturalisgtion ge⸗ währt werden solle unter der Voraussetzung, daß seit der Option in den persönlichen und Familienverhãältnissen der Fptanten Aenderungen eingetreten seien, die ihre Befreiung von der Dienstpflichk rechtfertigten; oder daß der Entschluß der Petenten zur Niederlassung im Reichslande sich aus näher spezialisirten Familienverhältnissen erkläre. Unter diesen Be⸗ günstigungen sei eine sehr große Zahl von Naturalisations⸗ gesuchen angebracht und gewährt worden. Zu einer Aende⸗ rung dieses Verfahrens bestehe kein Bedürfniß, abgese⸗ hen davon, daß dieselbe, nur unter Mitwirkung der Reichsbehörden möglich wäre. Die möglichste Nachsicht werde auch in Zukunft geübt werden; auch sei, um eine Gleichmäßigkeit der Ausführung der bestehenden Vorschriften erbeizuführen, Anordnung getroffen worden, daß die Ent⸗ een, Über Naturalisationsgesuche im Ministerium konzen⸗ trirt werde. Auf die Frankfurter Friedensverhandlungen jetzt noch einzu . lehne Redner ab; er bemerke nur, der Antra
der fern f en Bevollmächtigten, den Minderjährigen na
erreichter Volljährigkeit das Sptionsrecht zuzugestehen, sei für die deutsche Regierung unannehmbar gewesen, da dies ge⸗ heißen hätte, für alle im Jahre 1871 geborene Elsaß⸗Lothrin⸗ ger die Entscheidung bis zum Jahre 1892 vorzubehalten. Die Frlasse des Bber⸗Präsidenten beruhten auf dem Gedanken, daß für Minderjährige die Nationalitätswahl der Eltern und Ver⸗ treter maßgebend sein müsse. Das Reichs⸗Oberhandelsgericht als oberster Gerichtshof für Els ö habe die in jenen Erlassen niedergelegten Rechtsgrundsätze im Wesentlichen bestätigt, Eine Aenderung der letzteren im Wege der Gesetzgebung setze ein und würde den ganzen bisherigen Rechtszustand aufheben. Der Staats sekretär er⸗ innerte an die Gnadenakte des Kaisers und kam zu dem Schlusse, daß zum Ausgleiche der mit der Trennung der Bevölkerung von dem früheren Staatsverbande nothwendig gegebenen Folgen alles Mögliche geschehen sei. Es werde auch fortan das ernstliche Bestreben der Regierung sein, Pilde und Nachsicht walten zu lassen, soweit es mit der Ge⸗ rechtigkeit irgendwie verträglich sei.
Der Antrag Grad wurde einstimmig angenommen.
Oesterreich ungarn. Wien, 8. April. Das Abend⸗ blatt der „Wiener Allgemeinen Zeitung“ meldet über die Modalitäten der österreichisch⸗ unggrisch⸗serbischen Eisenbahn-Konvention: Die Ratifikation soll am 15. . erfolgen, der Bahnbau binnen drei Jahren von dieser
rist ab vollendet, der Anschluß an die bulgarischen Bahnen innerhalb dreier Jahre nach Abschluß der Konvention mit Bulgarien fertig sein. Die Chancen für die letztere seien günstig, da Bulgarien sich selbst an Serbien gewendet habe,
g. April. (W. T. B.) Die „Wiener Zeitung“ publi⸗ zirt ein vom Vorsitzenden des gemeinsamen Ministerraths, von Haymerle, kontrasignirtes, von gestern datirtes Kaiser⸗ liches Handschreiben, durch welches der gemeinsame Finanz⸗Minister, Frhr. von Hofmann, auf sein Ansuchen und unter Vorbehalt der Wiederverwendung, sowie unter Verleihung des Großkreuzes des Leopold⸗Ordens und unter Anerkennung seiner vieljährigen ausgezeichneten Dienste feines Postens enthoben, an seiner Statt aber der bis⸗ . Präsident des ungarischen Abgeordnetenhauses, von Szlavh, zum gemeinsamen Finanz⸗-Minister er⸗ nannt wird.
Pe st, 9. April. In einer von der liberglen Partei abgehaltenen Versammlung , stellte Minister⸗ Präsident Tisza den Antrag, dem Minister für öffentliche Arbeiten, Pechy, an Stelle des zum gemeinsamen Finanz-Minister er⸗ nannten von Szlavy zum Präsidenten des Abgeord⸗ netenhaufes zu wählen. Die liberale Partei nahm Tiszass Antrag an. Die Wahl eines neuen Präsidenten des Abgeordnetenhauses findet voraussichtlich nächsten
Dienstag statt. Großbritannien und Irland. London, 8. April.
(Allg. Corr.) Die städtischen Wahlen in England und Wales sind nunmehr zum Abschluß gelangt. Das Er⸗ gebniß derselben ist, daß 216 Liberale und 81 Tories gewählt
wurben, während die Städte in dem alten Parlament durch
159 Liberale und 138 Konservative vertreten waren. Die liberale Partei . 73, die konservative 16 Sitze. In den ländlichen Wahlbezirken von England und Wales haben die Liberalen trotz des großen Einflusses, den dort die torysti⸗ schen Großgrundbesitzer ausüben, ebenfalls bedeutende Erfolge ß verzeichnen. — In Schottland sind die städtischen wie die ändlichen Wahlen überwiegend zu Gunsten der Liberalen gusge⸗ n, während der Ausgang der Wahlen in Irland bis jetzt ie Parteivertretung daselbst wenig verändert hat, doch wur⸗ den mehr Liberale und irische Separatisten als Konservative gewählt. Den neuesten Wahlbulletins zufolge wurden bis jezt im Ganzen 302 Liberale, 178 Konservative und 41 Ho⸗
meruler gewählt. Die Liberalen haben 104 Sitze gewonnen und nur 21 an die Konservativen verloren. Der Reingewinn der Liberalen an Sitzen stellt sich somit auf 83, was bei einer Abstimmung im Unterhause gleichbedeutend mit 166 Stimmen ist. Im Laufe der gestrigen Abstimmung gewannen die Libe⸗ ralen 16 Sitze, und zwar je einen in Ayr Burghs, me, e shire, Berwicksßsire, Carnarvonshire, West⸗Cumberland, ea Monmouth, Süd⸗Norfolk, Nord⸗Nottinghamshire, Nadnorshire, Selkirk und Peebles. Nord⸗Staffordshire, Süd⸗ Warwickshire, wo der Earl von Yarmouth, Controleur des Königlichen Haushalts, unterlag, und Wickles und zwei Sitze in Südost⸗Lancashre, wo sich unter den besiegten konservativen Kandidaten auch der Admiralitäts⸗Sekretär Algernon Egerton befindet. In Südwest⸗Lancashire wurden die 4 en kon⸗ servativen Vertreter, darunter Mr. Croß, der Minister des 3 trotz des großen Einflusses, den die Whigs Lords erby und Sefton unter den dortigen Pächtern ausüben, mit großer Majorität wiedergewählt, ein Umstand, den die Torypresse fast als einen konservativen Wahlsieg feiert.
Der bei der Kolonne des Generals Stew art befindliche Spezial⸗Korrespondent des „Standard“ telegraphirt seinem Blatte aus Jul dak (via Candahar) vom J. d. M.: „Der Vormarsch wird ohne Unterbrechung von Seiten des Fein⸗ des fortgesetzt, obgleich ab und zu von Fanatikern in den Bergen Schuͤsse auf uns abgefeuert werden. Heute fiel ein Schuß ins Lager, wodurch ein Eingeborener vom Lagergefolge tödtlich verwundet wurde. Die Truppen sind, nach Mongten der Un⸗ thätigkeit, ob ihres Vorrückens hoch erfreut und hoffen auf einen Strauß mit dem Feinde. Das Wetter ist am Tage sehr heiß, aber bitter kalt während der Nacht. Die großen Temperaturverän⸗ derungen alle 4 Stunden äußern ihre nachtheilige Wirkung auf die Mannschaften, und es herrscht Krankheit, darunter jedoch nur wenige Fälle ernster Natur. — Die Brigade Hughes befindet sich in heliographischer Verbindung mit Khelat⸗i⸗Ghilzai, sowie mit der Brigade Barters in Argesau. — Bis jetzt sind keine Anzeichen des Widerstandes Seitens der Stämme in diesem Theile des Landes sichtbar; aber es wird gemeldet, daß in der Nähe von Sharjui eine große Ansammlung von Streitern stattfinde und der Feind sicherlich dort kämpfen werde.“ .
Ein nachträglich veröffentlichter Ausweis giebt die Staaseinkünfte im verflossenen Finanzjahr auf sI 265 055 Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 84 165 764 Pfd. Sterl. an. Im Budget für 1879180 waren die Einnahmen auf 83 055 060 Pfd. Sterl., die Ausgaben (einschließlich der ,, auf 85 999 871 Pfd. Sterl. veranschlagt worden. J
— g. April. (W. T. B.) Die Liberalen haben wei⸗ tere Parlamentssitze gewonnen in North Durham auf der Insel Wight, in Tyrone (Irland), in Roxburghshire, Eardiganshire, Cornwall (Cast), Gloucestershire (West) und Monaghan.
= g. April, Nachts. (W. T. B.) Bei den Parlaments⸗ wahlen wurden bisher 337 Liberale, 208 Konservative und 44 Homeruler gewählt. In Nord⸗Ost⸗Lancashire wurden an Stelle der belden bisherigen konservativen Vertreter die beiden Liberalen Hartington und Grafton mit großer Majorität gewählt. Die Liberalen gewannen außerdem in Süd⸗Lanark⸗ shire und in Montgomeryshire je einen Sitz.
Frankreich. Paris, 9. April. (W. T. B.) Der Generalrath von Toulouse hat die vom Präfekten ge⸗ stellte Vorfrage, in welcher gegen das Votum zu Gunsten der Freiheit des höheren Untexrrichts Einspruch erhoben wird, mit 19 gegen 17 Stimmen abgelehnt.
Spanien. Madrid, 9. April. (W. T. B.) Das bereits am 6. d. M. angekündigte Manifest der demokratischen Partei wird jetzt von den Zeitungen veröffentlicht. Dasselbe ist vorwiegend von solchen Personen unterzeichnet, welche zur Zeit der sbderalistischen Republik und unter der Herrschaft des sozialistischen Kantonalismus wenige Monate hindurch den Titel von Senatoren und Deputirten geführt haben. Von den dermaligen Kongreßmitgliedern haben nur Martos und einige seiner Parteigenossen das Schriftstück unterzeichnet; die Mehrzahl der der demokratischen Kammerfraktion angehörigen Mitglieder aber soll die Unterzeichnung des Manifestes abgelehnt und sich mißbilligend über dasselbe ausgesprochen haben. Die Regierung hat der Veröffentlichung und Verbreitung des Schriftstücks kein Hinderniß in den Weg gelegt und scheint demselben keine Bedeutung beizulegen.
Türkei. Konstantinopel, 8. April. (Pol. Corr.) Der türkische Ministerrath hat sich mit dem vom italienischen Botschafter Grafen Corti, redigirten Protokolle über den türkisch⸗montenegrinischen Gebietsaustausch be⸗ schäftigt, welches von Sawas Pascha und dem Vertreter Mon⸗ tenegroö's unterzeichnet werden soll. Graf Corti wurde gestern vom Sultan empfangen und reist am 9. d. M. nach Rom ab.
(Pest. L.) Ein Ablegat des ökumenischen Patriarchen begiebt sich nach Bosnien und der Herzegowina, um den dor⸗ tigen griechischen Bischöfen den erfolgten Abschluß der Kon⸗ vention mit Oesterreich⸗Ungarn offiziell zu notifiziren und ihnen diesbezüglich . truktionen zu ertheilen.
0. April. (W. T. B.) Der Sultan hat das Budget sankionirt, welches die Ausgaben a 17 939 000 und die Einnahmen auf 16 156 000 Pfd. Sterl. präliminirt, während die englisch-französische Kommission die Ausgaben auf 19 Millio⸗ nen und die Einnahmen auf 14 Millionen veranschlagt hatte.
Skutari, 8. April. (Pest. L. Zu Giacsva haben drei angesehene albanesische Notable, und zwar Ali Ibra aus dem Bezirke Gas, Hadji Janus aus Prisren und ulejman Vogs aus Giacova, eine neue Liga gebildet, welche die Malesoren und Vandesen, mohamedanische und katholische Albanesen, umfaßt, und bie bereits 8000 waffenfähige Männer zu ihren Anhängern zählt. Der Hauptzweck der neuen Liga ist die Vertheidigung des albanesischen Boden und eine Pression auf die Pforte, um sie zu bewegen, in Prisren und 3 geeignete Justizbeamte und Zaptie⸗Offiziere einzu⸗ etzen.
Bulgarien. Sofia, 8. April. (W. Pr.) Seit dem Zusammentritte des Sabranie hat sich das Stärkeverhält⸗ Riß der beiden Parteien geklärt. 120 Bulgaren und 16 Türken gehören der liberalen, 30 Bulgaren, 1 Türke und 1 Grieche der konservativen Partei an. Die ilberale Ma⸗ jo rität beträgt demnach i104 Stimmen. — Der frühere Kriegs⸗Minister Parensoff verläßt in den nächsten Tagen Sofia und kehrt nach Rußland zurück.
Nußland und Polen. Charkow, 9. April. Die Verhandlungen in dem politischen Prozesse vor dem
hiesigen Militär Kreisgericht sind heute beendet worden. Sämmtliche Angeklagte, 6 Männer, wurden zur Verbannung nach Sibirien auf 6 bis 10 Jahre verurtheilt.
Schweden und Norwegen. Ch ristiania, 7. April. (H. Corr.) Das skandinavische Wechselgesetz ist heute einstimmig vom Storthing angenommen wörden. Dasselbe tritt am 1. Januar 1881 in Kraft.
Nr. 15 des Central-Blatts für das Deutsce Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltungesachen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. — Zoll⸗ und — Bundes raths⸗ bꝛschluß, betreffend die ö des zur Denaturirung von Bestell⸗ salz zu verwendenden Seifenpulvers. — Transportkontrole über Tabat ꝛc. im Grenzbezirk der Rheinprovinz. — Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll. und Stenerstellen. — Eisenbahnwesen: Eröffnung neuer Bahnstrecken und Haltestellen. — Konsulatwesen: Ernennung.
— Nr. 9 des Armee⸗Verordnungs⸗Blatts' hat folgenden Inhalt: Abänderung des Reglements über die Servis kompetenz der Truppen im Frieden und des Anhangs J. der Geschäfts⸗ ordnung für die Verwaltung der Garnisonanstalten. — Ergänzung des 8. 1246. des Reglements über die Naturalverpflegung der Trup⸗ pen im Frieden. — Organisation der Verwaltung der Staats⸗ eisenbahnen. — Friedens VivcTJrCls̃igungs⸗Etatg für 1880 81. Zulage für Unteroffiziere in Elsaß Lothringen. — Bedingter Wegfall der Marschrouten hei der CEisenbahnbeförderung von Kommandos. — Verkauf von Materialien und Geräthen für die Anfertigung der Munition zu Zielübungen. — Vierter Nachtrag zu dem Reglement über die Servlskompetenz der Truppen im Frieden vom 20. Februar 1868. — Nachtrag Nr. 5 zum 1. Theile der Kriegsfeuerwerkerei. — Ausstellung von Quartierbescheinigungen auf Märschen. — Gewäh⸗ rung der Fuhrkosten an Militärärzte und Militärpfarrer bei der ärztlichen Behandlung der in den detachirten Forts der Festungen stationirten Wallmeister, Zeugfeldwebel und Zeugsergeanten bezw. bei Vornghme von Amtshandlungen in den Wohnungen dieses Personals. — Druckfehlerberichtigung und sonstige Abändernngen der Ausg⸗ rüstungsnachweisung des Brückentrains eines Armee ⸗Corps. — Be- förderung der zur Ausbildung als Zahlmeister⸗Aspiranten komman⸗ dirten Unteroffiziere im Marsch oder Militärtransport.
Nr. 15 des „Ju stiz⸗Ministerial⸗Blatts“ hat folgen⸗ den Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 1. April 1880, betreffend den unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Kaiserlich öster⸗ reichischen und den Königlich preußischen Justizbebörden. — All⸗ gemeine Verfügung vom 6. April 1889, betreffend das Strafverfah⸗ ren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben.
— Nr. 3 des ‚Ministerial⸗Blatts für die gesamm te innere Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten“ hat folgenden Inhalt: Cirkular, betreffend die Un⸗ zulässigkeit der Ausübung von Amtsfunktionen eines Standeg⸗ beamten außerhalb seines Amtsbezirks, resp. vor erfolgter Bestellung desselben, vom 10. November 1879. — Cirkular, die Eintragung der Vornamen eineg Kindes in. das Standesregister nach Ablauf der zweimonatlichen Frist betreffend, vom 5. Februar 1880. — Allg⸗meine Verfügung, betreffend die Ausführung der Schiedsmannsordnung, vom 29. März 1879. — Erlaß, die Dauer der Amtsthätigteit voa Mitgliedern der Amtsgerichtsausschüsse behufs der Auswahl der Schöffen und Geschwornen betreffend, vom 18. Oktober 1879. — Cirkulgr, betreffend die Auswahl der Tinte für die Herstellung ur⸗ kundlicher Schriftstücke, vom 29. Juli 1879. — Verfügung, die Kür⸗ zung einer Civilpension bei Wiederbeschäftigung eines Pensionärs bei einer in die dauernde Verwaltung des Staats übernommenen Privat ⸗ eisenbahn betreffend, vom 2. Januar 18380. — Cirkular, die Ver⸗ änderungen in der Eintheilung und Ordnung der Kapitel und Titel des Staatshaushalts⸗Etats betreffend, vom 17. Januar 1880. — Cirkular, die Verrechnung der Portokosten und der sonstigen Fracht- gebühren für dienstliche Sendungen betreffend, vom 25. Januar 1880. — Cirkular, Anzeigen von Flecktyphuserkrankungen betreffend, vom 27. Januar 1880. — Bekanntmachung, die Prüfung der Apotheker betreffend, vom 24. Januar 1880. — Verfügung, die Behandlung der im Schankbetriebe benutzten Bierdruckapparate, sog. Bierpressionen betreffend, vom 26. Februar 1880. — Verfügung, die für das Central ⸗Direktorium der Vermessungen aufzustellenden Uebersichten von kommunalen Vermessungen erheblichen Umfangs betreffend, vom I9. Januar 1850. — Cirkular, die dem Central⸗Direktorium der Vermessungen zu machenden Mittheilungen über größere kommunale Vermessungsarbeiten ꝛc. betreffend, vom 8. Februar 1830. — Cirkular, das Verbot des Spielens in auswärtigen, in Preußen nicht zuge⸗ lassenen Lotterien betreffend, vom 28. Februar 1880. — Cirkular, Maßregeln gegen die Bettelei und das Landstreichen betreffend, vom
77. Februar 1880. — Cirkular, das Verfahren in Auslieferungs⸗ angelegenheiten gegenüber den Niederlanden betreffend, vom 18. Ja⸗ nuar 1880. — Cirkular, die Kommandirung von Gensd'armen zur Hülfeleistung bei den Schwurgerichtssitzungen betreffend, vom J. März 15680. — Erkenntniß des Königlichen Ober ⸗Tribunals vom 15. Mai 1879.
Statistische Nachrichten.
Das Kaiserliche statistische Amt hat soeben das vorläufige Er⸗ gebniß der mon tanstatistischen Erhebungen im Jahre 1879 veröffentlicht. Danach sind vorbehaltlich der Abänderungen, die durch einige noch rückständige Berichte erfolgen können, in Tonnen zu 1000 Eg gefördert worden:
Steinkohlen. A4 031726 t Braunkohlen 11 442 503 t Asphalt.. 45 430 t Steinsalz. . 238 160 t Kalisalze . 661 673 t Eisenerze. 5 822 286 t Zinkerze o89 705 t Bleierze ; 1651 367 t Nun ferer̃ĩ̃ĩ 398 829 t Silber ⸗ und Golderzze—— 14144 t An Hüttenprodukten sind als die wichtigsten gewonnen:
Gaesen
m 96 756 t
, 72 536 t , 10470 t Masseln zur gie. . 130 710 t Masseln zur Flußeisenbereitung. 473 050 t Maßsseln zur Schweißeisenbereitung 1532 826 t Gußwaaren erster Schmel jung 22597 t Gußeisen zweiter = ͤ 421 900 t Schweißeisen (Schmiedeelsen und
e, zsta h n .
lußeisen (einschl. Tiegel gußsta , ,,
Was die Menge der Produktion betrifft, so ergiebt sich im All⸗ emelnen ein sehr beträchtliches Steigen im Jahre 1879 gegen das ahr 1878. Glaubersalz, schwefelsaure Magnesta, Schwefel sind
am 60 = I69 υ, Manganerze, Kupfer, Blaufarben, Zinn, Vitriole um 12 - 15 * dem Gewichte nach mehr produzirt worden. Von umfangreicheren Produktionen weisen erhebliche Steigerungen nach: n er 6,17, Braunkohlen 469. Steinsalz 17,36, Eisenerze 7, S0, Kochsalj 5, 59, Sil ber 6.13, Rohe en 3,66, Schwefelsaure 22,15, Masseln zur Gießerei 20,19, w n zur Flußeisenbereitun
7.32, Gußeisen zweiter Schmelzung 9,1600 und Schweißeisen i
wenigstens um 2, 1, Blei um 2570, Zink um 1,90, Gold um 2, 640 /a
mehr gewonnen worden: