Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3 * JIuserr ate für den Dentschen Reichs⸗ u. Königl.
Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
reglster nimmt ant die Königliche Expedition
O effentlich er Anzeiger. ., nehmen an; die Annoncen. Crpedittonen des
Invalidendank / Rudolf Mosse, Haasenstein
Steckbrief d Untersuch. riefo und Unters & Vogler, G. L. Daube & Co., C. Schlatte,
Subbastationen, Aufgobote,
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
Sachen. orladungen
Rrenßischen Ktaata · Anzeigers: Berlin, 8. J. Wilhelm ⸗Straße Vr. B82.
der Neutschrn Reichs Anzeigers nnd Königlich
1.
2. n. dergl.
3. Verkänfe, Verpachtangen, Submissionen eto.
4. Verloosung, Amortisatien, Tinszahlung
* 4. s. Ww. von öffentlichen Papieren.
6. Veorschiodene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. KR
Büttner Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen⸗Bureauns. —
Subhastationen, o,, ee, g. Vor⸗ ones ladungen und dergl.
In Sachen des Josef Deeters zu Lingen, der Firma Langschmidt C Sohn daselbst, des G. von Laar zu Tütingen, der Lingenschen Waisenkasse zu Lingen, sowie des J. H. Teipen s. Niehoff, des J. B. Lensing und H. Bruns, sämmtlich zu Lohne, Kläger wider die Wittwe des weil. Holzhändlers Heinr. Lühn zu Lingen, Beklagte wegen Forderung, sollen im Wege der Zwangsvollstreckung die nachbezeichneten dem H. Lühn . gewesenen, jetzt auf dessen
Wittwe und Kinder übergegangenen
Grundstücke
subhastatirt werden, als: . . J. ein im gerichtlichen Grundbuch noch nicht ein⸗ getragener
Tannenkamp
im sog. Springup, Stadtflur Lingen, begrenzt von Greis, Deeters (früher Schlamann), Joh. Lühn und Bäcker Bolsen, verzeichnet Blatt 18, Parz. 6 der Grundsteuer⸗Vermessungskarte der Gemarkung Lingen, groß 1 ha 27 a 86 ꝗm, „I) ein Wohnhans auf der Stadtflur Lingen vor dem Burgthore an der Chaussee, an Schlamann (jetzt Böll) und Lücken Häusern belegen, Nr. 55 des Brandkatasters nebst Garten am Hause 40 Qu.⸗Ruthen groß, ein Wohnhaus am vorigen und der Garten⸗ stiege, am Wege um die Stadt Lingen be⸗ . in dem sub 1 aufgeführien Garten erbaut, Nr. 55 A. des Brandkatasters, also eingetragen Band J. Blatt 51, Grundbuchs der Stadtflur Lingen, ein Ackerkamp am Mühlenbache, an Verhaal und Böhmers Ländereien belegen, 1 Morgen
77 Qu. Ruthen groß mit dem darin erbauten
Wohnhause Nr. 263 nebst Anbau Nr. 263 a.
des Brandkatasters eingetragen Band III.
Blatt 206 des Grundbuchs a. a4. O.,
„I) ein Garten am Wege um die Stadt, an 5 Garten und am Bache, 30 Qu.“ uthen,
5) ein Ackerkamp an der Osnabrücker Chaussee, an Schlamann's und Oosthuis Kämpen be⸗ legen, 8 Morgen 55 Qu.⸗Ruthen groß,
6) ein Wohnhaus Nr. 109 cat. und eine Schmiede (jetzt Wohnhaus) Nr. 109 a. cat. in dem Kamp. sub 5 erbaut,
7) ein Wohnhaus Nr. 1658 cat. in dem Kamp sub 5 erbaut,
sämmtlich eingetragen Band II. Blatt 108 Grundbuchs der Stadtflur Lingen, das ehemals landesherrlich eigenbehörige Kuhl's
Viertelerbe zu Laxten, eingetragen Band 1II.
Blatt 1 Grundbuchs des Kirchspiels Lingen, nach
Inhalt des Grundbuchs bestehend aus 19 Mor⸗
gen 5 Qu. ⸗-Ruthen Garten⸗ und Ackerland,
53 Morgen 427 Qu.Ruthen Wiesen und Wei⸗
den und 3 Morgen 80 Qu. Ruthen Forsten
mit den darauf befindlichen Gebäuden, dem
Erbhause Nr. 1, dem Nebenwohnhause nebst
Anbau Nr. 16., einem Heuerhause Nr. 10. und
einem Nebenwohnhause Nr. 14. des Brand⸗
Kataster, nebst den im gerichtlichen Grundbuche
noch nicht verzeichneten dem Kuhl'schen Erbe
aus der Lingener Mark überwiesenen Gemein⸗
heitsabfindungen. PI. J. Nr. 45, III. Nr. 164
und 179 und V. Nr. 322 und 334 der Thei⸗
lungskarte und einem Anschuß am Kamp in der Langenstroot laut Vertheilungsregisters zur
Spezialtheilung der Lingener Kirchspielsmark
in der Gesammtgröße von? ha 22,96 a.
die Band III. Blatt 21 Grundbuchs des Kirch⸗ spiels Lingen registrir ten Grundstücke (früher
Neubauerei Funke) zu Laxten, bestehend nach
dem Grundbuche aus einem Komplex von
29 Morgen 24 Qu. R. mit den darauf be⸗
findlichen Gebäuden, insbesondere dem Wohn⸗
hause Nr. 22, dem Nebenwohnhause mit zwei
Anbauten Nr. 224. und dem Heuerhause Nr.
225. des Brandkatasters nebst den im gericht⸗
lichen Grundbuche noch nicht eingetragenen, der
Neubauerei Funke aus der Lingener Mark über⸗
wiesenen Gemeinheitsabfindungen, welche mit
Einschluß der von Hermes und Jacobs ange⸗
kauften Abfindungen laut Vertheilungsregisters
zur Spezialtheilung der Lingener Mark eine
Größe von 9 ha gö, 96 a haben und zum Theil
verzeichnet sind PI. III. Nr. 147, 148, 153,
1654, sowie Fl. V. Nr. 317 der Theilungẽkarte.
Termin zur Subhastation steht an auf
den 28. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr,
im hiesigen Gerichtslokale und werden Kaufliebhaber dazu mit dem Bemerken eingeladen, daß der Ver⸗ kauf unter den üblichen Bedingungen, insbesondere auf längere Zahlungsfrist erfolgen soll und die Im⸗ mobilien in einzelnen Komplexen entsprechend den , . Nummern, der Ackerkamp oben Nr. IV., 5 — ] jedoch in drei Parzellen, umfassend:
a. die Wohnhäuser Nr. 109 und 109 a. mit
Garten,
b. einen unbebauten Bauplatz an der Chaussee und . das Wohnhaus Nr. 1658 mit Garten,
zum Ausgebot gelangen werden.
Zugleich werden alle, welche an den vorbezeichneten Immobilien Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fidei⸗ kommissarische, Pfand⸗ oder andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens im obigem Termine anzumelden, widrigenfalls für den ö nicht Meldenden im Verhältnisse zum neuen
rwerber das Recht verloren geht, auch soviel die eingetragenen Gläubiger anbetrifft, dem Meist⸗ bietenden nicht nur der Zuschlag ertheilt, sondern auch nach gerichtlicher Erlegung des Kaufschillings,
der letzteren, ohne daß es zu diesem Zweck der Pro⸗ duktion der Instrumente bedarf, verfügt werden soll. Lingen, den 6. April 1880. Königliches Amtsgericht. II. v. Dincklage.
n Aufgebot.
Der Königliche Kammerherr und Fideikommiß⸗ Kw von Brand auf Lauchstaedt hat das ufgebo 1) der früher bei dem Bauerhofe Nr. J des Grund⸗ buches von Lauchstaedt, jetzt bei dem Rittergute Lauchstaedt Abtheilung 1II. Nr. 3 für die Ge⸗ schwister Ernst ö Johann Heinrich, Carl Gottlieb und Wilhelm Paetznick aus der Ur⸗ kunde vom 20. Januar 1834 eingetragenen 408 Thlr. 3 Sgr. 6 Pf. Vater und Bruder⸗ erbtheil, der der früher bei dem Halbbauerhofe Nr. 20 des Grundbuchs von Lauchstaedt, jetzt bei dem Rittergute Lauchstaedt Abtheilung III. Nr. 4 sür die Geschwister Caroline Auguste, Carl Wilhelm, Johann Gottlieb, Auguft Ferdinand, . Wilhelm Julius, Johann Friedrich, rnst Ludwig Kleemann aus dem Rezefse vom 21.22. März 1844 eingetragenen 124 Thlr. 25 Sgr. Muttererbtheil, zum Zwecke der Löschung dieser Posten beantragt. Alle Diejenigen, welche als Eigenthümer, Cessio⸗ narien, Pfand ⸗ oder sonstige Briefsinhaber Ansprüͤche auf diese Posten machen, haben dieselben bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem auf den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle, vor dem Amtsgerichts⸗ Rath Stubenrauch, anberaumten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie auf Antrag mit allen An⸗ sprüchen auf diese Posten durch Urtheil ausgeschlossen, und die Posten im Grundbuche werden gelöscht werden. Woldenberg, den 7. April 1880. Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
Bekanntmachung.
Das Domainen ˖ Vorwerk Steinhagen im
Kreise Franzburg, 11 Kilometer von der Kreiszstadt Franzburg, 13 Kilometer von Stralsund und 8 Kilometer von Richtenberg entfernt, mit einem Areal von:
482, 105 Hektar, worunter
365,309 Hektar Acker und
79, 238 Hektar Wiesen soll auf 18 Jahre von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlichen Aufgebots ander ⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zum 8 ö. legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt
Die zu bestellende Pachtkaution ist auf den Be⸗ trag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderliche Vermögen auf Höhe von 84 0900 M nachzuweisen.
Zu dem auf den 8. Mai d. Is., Vormittags 11 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungtermine laden wir Pachtbewer⸗ ber mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungs⸗ bedingungen, die Regeln der Löcitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn⸗ und gerte täglich während der Dienststunden in un erer Registratur eingesehen werden können, wir auch berest sind, auf Verlangen Abschriften der Ver⸗ pachtungsbedingungen und der Licitationsregeln gegen Erstattöng der Kopialien zu ertheilen.
Stralsund, den 6. April 1886.
Königliche Regierung.
Günther.
9318)
(9317 Belanntmachung. In, der hiesigen Strafanstalt für Männer sind Arbeitskräfte von 50 bis 60 Gefangenen zu verpachten. Auskunft ertheilt Die Direktion. Ensisheim im Ober⸗Elsaß, den 10. April 1880.
9032 ae e n,,
Bekanntmachung.
Die zum Neubau einer Infanterie⸗Kaserne in Altona erforderlichen Arbeiten, als: Zimmer⸗Arbeiten, veranschlagt zu 93 820,54 M, Dachdecker · Arbeiten, ö 22625 25 Steinmetz ⸗Arbeiten, . 1997962 , Asphalt · Arbeiten, ö 1123518 . Schmiede ⸗Arbeiten, Anker ꝛe., ö 50. Schmiedeeiserne Träger, = 13412900 . sollen im Wege der öffentlichen Submission Sonnabend, den 24. April 1880, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwaltung, Münz⸗ Kaserne, große Johannisstraße Nr. 82, nf hst auch die Bedingungen 2c. in den Dienststunden Vormit⸗ tags von 8— 12 und Nachmittags von 3—6 Uhr zur Einsicht ausliegen — verdungen werden. Altona, den 7. April 1880. Königliche Garnison⸗Verwaltung.
Bekanntmachung. Der Bedarf an Druckformu⸗ laren für die Kaiserlichen Werften zu Danzig, Kiel und Wilhelmshaven, sowie noch andere Marine⸗ behörden ist für einen dreijährigen Zeitraum durch Vertrag sicher zu stellen. Offerten mit der Auf⸗ schrift „Offerte auf Druckformulare“ sind bis zum 22. April d. Is., Mittags 12 Uhr, an die unterzeichnete Verwaltungs ⸗Abtheilung frankirt einzureichen. Die n n,, nebst Offertenschema liegen im Büreau des „Deutschen Submissions⸗Anzeigers Berlin, Ritterstraße 56, und in der Registratur der unterzeichneten Abthei⸗ lung zur Einsicht aus, können aber auch gegen Ein⸗ e ff von M 1,090 von gedachter ie if rer ab⸗ chriftlich mitgetheilt werden. Wilhelmshaven,
die Löschung der sämmtlichen eingetragenen, wie auch der leer ausgehenden Forderungen, und zwar
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
9310 Bekanntmachung.
Berlin ⸗ Hamburger
ö A. BPrioritäts⸗Obligationen IL. Emisston (mit Zins eonpons Rr. 8 — 12 und Talons). Ser. J. 5 Stück àz 500 Thlr. oder 1500 4
Nr. 278 409 533 712 9065.
Ser. II. 37 Stück à 200 Thlr. oder 600
Nr. 51 92 228 371 415 420 597 641 708 858 866 1862 1903 1923 2028 2060 2310 2364 2515 3374 3433 4140 4157 4833 5005 5088 5191 5237 5563 5659 5832 6119 66902 6909 6921 6948 7157. Ser. III. 76 Stück à 100 Thlr. oder 300 M
Nr. 30 39 66 101 295 376 401 803 852 874 1178 1252 1433 1487 1825 1892 1913 1970 2496 2577 2647 2790 2968 3128 3202 3263 3812 3881 4034 4152 4557 5057 5338 5540 5955 5981 6193 6195 6209 6833 7053 7374 7929 8107 8187 8309 8468 8696 8903 9327 9399 99610 9623 10026 10166 10344 10690 11189 11232 11422 11456 12025 12146 12200 12240 12903 13131 13367 13461 13595 14298 14539 14659 14639 14648 14792. Ser. IV. 160 Stück à 50 Thlr. oder 150
Nr. 107 1655 225 412 526 716 837 1015 1201 1232 1416 1629 2039 2170 2363 2430 2600 2807 2949 3041 3068 3737 3823 4171 4243 4301 4440 4475 4718 5307 5373 5377 5534 5931 5965 6233 6500 6656 6681 6947 7220 7581 7929 7956 7994 8049 8472 8542 8782 9130 9425 9670 9680 9687 9758 9783 9804 9979 10059 10267 10518 10543 10758 11030 11336 11403 11522 11601 12022 12040 12204 12621 13426 13553 13572 14386 14518 14860 15099 15721 15741 15783 16293 16731 16968 17121 17221 17428 17823 17928 18160 18196 18357 18464 18737 18840 18915 19278 19321 19364 19712 19874 19952 20076 20940 21424 21666 21863 21887 22230 22235 22455 22683 22813 23015 23024 23053 23082 23089 23326 23559 23909 23966 24258 24355 24787 24989 256021 25055 25344 25632 25983 26021 26097 26197 26226 26370 26539 26791 26943 27195 27463 27677 28541 28627 28899 29487 29548 29722 29991.
HE. Prioritäts Obligationen II. Emission (mit Zinscgupons Rr. 5-12 und Talons). Ser. II. 25 Stück à 200 Thlr. oder 600 M Nr. 7553 7742 7751 7863 7972 8089 8126 8253 8325 8810 9029 9600 9620 9683 9979 10104 10631 10638 11081 11246 11294 11799 11985 12126 12371.
C. . III. Emisston (mit Zinscoupous Nr. 9– 12 und Talons). Ser. III. 96 Stück à 100 Thlr. oder 3800 Nr. 15103 15458 15548 15558 15708 15774 15842 15846 15875 16140 16284 16503 16648 16848 17062 17123 17266 17307 17308 17707 17730 17750 17756 17760 17792 18297 18446 185827 18654 18706 19121 19299 19369 19552 19618 19654 19800 19826 20636 20868 21083 21242 21481 21823 22206 22512 22520 22598 22633 22975 23403 23731 23734 23781 24214 24478 24528 24615 24632 25041 25071 25137 25240 25250 25434 25528 25611 25776 26218 26342 264652 26498 26618 26803 26983 26991 27003 27131 27454 27477 27633 27781 28048 28193 28313 28321 28467 28493 28508 28572
28597 29213 29500. 29686 29656 29783. Ser. II. 80 Stück à 200 Thlr. oder 600 M
Nr. 12573 12799 12995 15007 13077 13206 13275 13515 13864 14076 14289 14511 14881 15010 15042 15219 15380 15484 15697 15999 16101 16109 16407 16460 16626 16702 16731 167441 16753 16774 16791 16907 16916 16988 17378 17414 17591 17825 17832 17869 17979 18077 18144 18225 18359 18531 18600 18613 18777 18793 18836 18891 19019 19203 19585 20007 20109 20160 20516 20549 20722 20991 21020 21193 21422 21812 22419 22443 23130 23212 23254 23129 23995 23997 24243 24268 A476 41901 21935 24077.
Ser. J. 52 Stück 500 Thlr. oder 1500 0
Nr. 1208 1247 1318 1366 1420 1476 1558 1876 2002 2089 2510 2618 2677 2772 2948 3001 3043 3070 3599 3892 4030 4049 4272 4741 4744 4818 5096 5223 5307 5309 5394 5521 5652 5672 5953 6066 6206 6315 6351 6388 6743 7164 7442 7741 U66 7975 8196 8223 82365 3407 S758 889. Ser. V. 25 Stück A 1090 Thlr. oder 3000
Nr. 40 423 535 620 682 820 883 965 972 989 1112 1410 1437 1478 1489 1777 2003 2207 2371 2543 2706 3309 3404 3871 3890.
Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlung der betreffenden Kapitalbeträge, deren Verzinsung am 30. Juni er. aufhört, vom 1. Juli er. an bei un⸗ seren Hauptkassen zu Berlin und Hamburg gegen Rückgabe der Obligationen mit den dazu gehörigen Zintcoupons und Talons erfolgen wird. 5 Für etwa fehlende Zingeoupons wird der Betrag derselben vom Kapital in Abzug gebracht. Wird die rechtzeitige Cinkassirung der Kapital= beträge der ausgeloosten Obligationen versäumt und werden Zins coupons solcher Obligationen präsentirt, so wird jwar der Betrag der Coupons gezahlt, je⸗ doch lediglich als Abschlagszahlung auf die betreffen⸗ den Kapitalbeträge.
den 5. April 1880. Kaiserliche Werft. Verwal⸗ tungs · Abtheilung. (à Cto. 16574.)
Gleichzeitig machen wir hierdurch bekannt, daß von den in früheren Ausloosuugen gezogenen Num⸗
mern der L. II. und III. Emission bisb ö. e i e . Emisston:
a. aus der 80. Ausloosung (mit Con Mr. 4-12 und rn. 3 Ser. J. 1 Stück à 500 Thlr. oder 1500 M0.
Nr. 289. Ser. II. 4 Stück à 200 Thlr. od ,, er. ? tück à 1090 Thlr. ader 300 4 Nr. 829 1360 4775 5653 6045 627 , ,, 7 7046 10645 er. . Stück 2 50 Thlr. oder Nr. 27 2087 3715 4694 . 6834 53 983 . 1877 3 n. 3. 28240 29227. K aus der 31. Ausloosung (mit Coupo Ste n, ders gn , ert, . . II. * r. od , ,,,. 48 36 , ö. er. ö ück à 100 Thlr. oder 380 Nr. 5 1230 1245 1501 6 3440 4798 ö. i. ö. ö. 66 11213 12546. er. IV. tück 6 50 Thlr. oder 15 Nr. 131 1527 1889 3102 63 4060 5. 6675 7201 8014 8456 8735 9156 9331 11256 11911 12081 14636 16412 19436 19676 2028 20979 21545 23424 25006 26284 28788. a. aus de 307 . . 1 . r 30. Ausloosung (mit Coupon Nr. 3412 und Talons). . Ser. IE. 9 Stück R 200 Thlr. oder 600 Nr. J530 7673 8234 8797 8987 9691 10572
11960 12384. III. Emisston. a. aus der 3. Ausloosung (mit Coupons Nr. 3 13 und Talong).
Ser. II. 6 Stück e 100 Thir. oder 300 4 Nr. 18516 19252 20939 21773 21827 29133. Ser. I. 6 Stück R 200 Ther. oder 6060 „
a. . J 16995 17590 23733.
er. I. ück Thlr. oder 15
6. ö 4435 8688. ö K
aus der 4. Ausloosung (mit Coupons Nr. 5 12 und Talons), ; Ser. III. 14 Stück à 100 Thlr. oder 300 4
Nr. 15529 17966 18878 19668 19123 19474 ., 21342 21724 22428 22535 27733 28075 Ser. II. 10 Stück à 200 Thlr. oder 600 M
Nr. 13906 13928 15547 16751 179623 18461 18691 23595 23740 24283.
Ser. 1; 7 Stück R 590 Thlr. oder 1590 M
Nr. 1051 3420 3490 3494 4566 8197 8290.
e. aus der 5. Augloosung (mit Coupons
Rr. 7 13 und Talons). Ser. III. 27 Stück 190 Thlr. oder 800 M
Nr. 17530 18060 18274 18839 19249 19342 19574 19760 19825 19839 19375 20254 21387 21572 22149 23942 24678 24719 24930 25201 25647 25789 25960 27681 27931 28365 28833. Ser. II. 10 Stück 200 Thlr. oder 600 M
Nr. 12665 13143 14894 15427 15583 15968 16182 17857 18449 20129.
Ser. J. 8 Stück à 509 Talr. oder 1500
Nr. 1174 2808 2817 3580 3880 4089 5105 5849. Ser. . 3 Stück à 1000 Thlr. oder 3000
Nr. I53 1677 1429.
Wir bemerken dabei, daß die vorstehend auf⸗ geführten Nummern der Prioritäͤts⸗Obligationen statutengemäß seit dem 30. Funi desjenigen Jahres, in welchem die Autloosung stattgefunden hat, nicht mehr verzinst und 10 Jahre nach diesem Termine annullirt werden.
Berlin und Hamburg, den 6. April 1880.
Die Direltion.
, Aufkündignug von Obligationen des Kreises Schroda.
Von der unterzeichneten Kommission sind am 29. September 1879 die nachbenannten Obli⸗ gationen des Kreises Schroda ausgeloost worden:
III. Emission. Anleihe von 250 000 Thlr. —
50 009 M zur Zeichnung von Aktien der Posen⸗Creuzburger Eisenbahn,
1) Litt. B. zu 500 Thlr. Nr. 1 und
2) Litt. G., zu 100 Thlr. Nr. 18, 48.
Die Kreisobligationen sind in coursfähigem Zu⸗ stande nebst den dazu gehörigen Goupons Serie II. Nr. 8 bis inkl. 10 und Talons am 1. April 1880 an die Kreiskommunalkasse in Schroda gegen Be⸗ zahlung des Nennwerthes zurückzuliefern.
Von den in früheren Terminen ausgeloosten Kreisobligationen sind die nachstehend genannten der Kreiskommunalkasse in Schroda bis jetzt nicht zu⸗ gegangen und sind daber mit den bezeichneten Ta⸗ lons und Coupons baldigst an die genannte Kasse einzusenden.
I. Aus der Verloosung vom 25. September 1873 die Obligation II. Emission Litt. D. Nr. 8 über 25 Thlr. nebst Coupons Nr. 2 bis inkl. 10 J. Serie und Talon.
II. Am 1. Oftober 1874 gekündigte, am 1. April
1875 einzulösen gewesene Obligationen J. Emission Litt. D. Nr. 200, 304 und 392 je über 25 Thlr. nebst Coupons Nr. 10 und Talons.
Schroda, den 31. März 1880.
Namens der kreisständischen Eisenbahn und Anleihekommission des Kreises Schroda. Der sönigliche Landrath. Mueller.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Cppeditton (eff eh. . W. Els ner.
Fünf Beilagen
Berlin:
leinschließlich Börsen Beilage).
1 2 Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 13. April. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (28.) Sitzung setzte der Reichstag die weite Berathung des von den Abgg. Dr. Windthorst,
Fhrn. von Varnbüler und Stellter vorgelegten Geset⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung des Zolltarifs des deutschen Zollgebietes, fort. Der Vuett⸗r im Reichs⸗-Schatzamt Burchard führte aus, die Regierung habe bisher noch nicht Stellung zu dem Antrage genommen. Sie müsse indessen wünschen, daß der jetzige Zolltarif zur Zeit noch möglichst wenigen Aenderungen unterworfen werde. Die Feststellung dieses Tarifs habe im vorigen Jahre Zeit und Kraft nicht blos der verbündeten Regierungen, sondern auch des Reichstages in weitgehendstem Maße in Anspruch genom⸗ men. Daß dabei ein Werk zu Stande gekommen, welches auf die Dauer sich als ganz fehlerfrei erweisen werde, werde Nie⸗ mand behaupten; indessen werde man nicht verkennen können, daß die Zeit noch nicht gekommen sei, um zu einer Revision und Prüfung dieses Tarifes überzugehen, daß man vielmehr werde warten müssen, bis Erfahrungen in dieser Beziehung vorlägen, die ein sicheres Urtheil gewähren könnten. Es seien an den Reichstag und an die Regierungen schon jetzt mannigfache Anträge herangetreten, die eine Aenderung nach den verschiedensten Richtungen bezweckten. Man werde nicht behaupten können, daß alle diese Anträge von vornherein als der Berücksichtigung unwerth zu bezeichnen seien. Die Regie⸗ rungen meinten aber, daß jetzt noch nicht die Zeit gekommen, diese Anträge in eingehende Erwägung zu ziehen; sie meinten, daß das einer späteren Zeit vorzubehalten sei. Es würde auch weder mit der Geschäftslage des Hauses, noch mit den vielen wichtigen Aufgaben auf anderen Gebieten der Gesetz— gebung harmoniren, wenn jetzt wieder eine eingehende Debatte über den Zolltarif im Hause stattfände. Wenn aber das Haus den Antrag annehme, so würden sich die verbündeten Re⸗ gierungen nicht der Aufgabe entziehen, den Antrag eingehend in Erwägung zu ziehen. Er verkenne nicht, daß gerade dieser Antrag eine eingehende Prüfung verdiene mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte der Position und die wichtigen In⸗ teressen der Industrie und der Landwirthschaft, die dabei in Frage kämen.
Der Abg. Freiherr von Mirbach erklärte, der Abg. Stumm überschätze die Konkurrenz der Baumwolle mit der Leinwand. Es sei allerdings richtig, daß der Flachszoll nur mit einer kleinen Mehrheit genehmigt sei; aber er (Redner) habe mit vollem Bewußtsein für denselben gestimmt und sei über seine Konsequenzen sich vollkommen klar gewesen. Wenn man jetzt de⸗ duziren zu können glaube, daß die Mehrheit eigentlich gegen den Flachszoll gewesen sei, so wäre dies doch nur möglich, wenn man feststellen könnte, was sich Jeder bei der Abstim⸗ mung gedacht habe. Er habe aus Konnivenz gegen eine Mehrzahl seiner Freunde für die Hinausschiebung des Einführungstermines gestimmt, aber nicht, um in⸗ zwischen den Flachszoll wieder zu beseitigen, sondern nur, um den Industriellen Zeit zu lassen, sich auf diesen Zoll einzurichten. Der Großgrundbesitz habe an dem , kein Interesse, der Flachszoll sei aber sür den kleinen
esitz eine Lebensfrage, namentlich in den Gegenden, wo der Boden für den Getreidebau nicht geeignet sei. Mit dem Flachsbau sei eine ausgebreitete Hausindustrie verbunden, die in seiner Heimath z. B. von eminenter Bedeutung gewesen sei, aber jetzt in Folge der Einführung russischen Flachses zurückgegangen sei. Der Zoll auf Flachs schütze ein bedeuten⸗ des Quantum nationaler Arbeit, denn der Flachs erfordere, ehe derselbe spinnreif sei, bedeutende Vorbereitungen, die gerade von armen Leuten vollzogen würden. Man habe bei den Zolldebatten viel von dem armen Mann gesprochen, aber nur von dem armen Mann in den Städten, nicht von den Armen auf dem Lande. Wenn der Flachszoll die Industriellen schädige, so mögen dieselben Anträge au rhohung ihrer Schutzzölle einbringen.
Der Abg. Grützner bemerkte, die Aufhebung des Flachs⸗ zolles sei bereits öfter von freihändlerischer Seite in so liebenswürdiger Weise in die Debatte gezogen, daß er über dieses Wohlwollen jener Seite für die Leinenindustrie beinahe stutzig geworden sei, wüßte er nicht, daß alle diese Liebens⸗ würdigkeiten nur der herausfordernden Absicht entsprächen, ein Loch in den vorjährigen Tarif zu machen und so das große Reformwerk anzubohren. Der Flachszoll solle hier ein⸗ fach als Mittel zum Zweck dienen, aber der Bohrer sei sehr stumpf. Die Aufhebung des Flachszolles sei keine Operation im Sinne der Gegner des Schutzes der nationalen Arbeit, sondern nur die Ausführung eines im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses. Leider stimme er mit einem Theil seiner Freunde aus der Landwirthschaft in dieser Frage nicht überein. Vermöchte der Flachszoll von 1 „ den Flachsbau in Deutsch⸗ land so zu heben, daß die deutsche Leinenindustrie das von ihr verlangte Rohmaterial nach Quantität und Qualität er⸗
ielte, so würde er für den Zoll stimmen und die deutsche
einenspinnerei ein solches Resultat mit Freuden begrüßen, denn sie brauche dann nicht mehr so viel Geld ins Ausland zu schicken und kostspielige Frachten für den Bezug von Flachs aus Rußland und Belgien zu bezahlen. In den landwirth⸗ schaftlichen Vereinen spreche man von Kraut, Rüben und Weizen, vom Flachsbau schweige in der Hauptsache Alles still. So sei es, und doch liefere der Flachsbau, wenn rationell be⸗ trieben, ganz reichliche Erträge. Er bitte die Herren Land⸗ wirthe, sich einem rationellen Flachs bau zuzuwenden, die deutsche Leinenindustrie werde es ihnen mit Gold lohnen. Unter den jetzigen Verhältnissen sei der Ile hen oh ohne Nutzen für die Landwirthschaft und eine Schädigung für die Leinenindustrie. Gleichwohl würde er für denselben in e wenn der Baum⸗ wolle ein Zoll von 2 M6 aufgelegt werde. Daran sei aber nicht zu denken, man dürfe daher die urdeutsche Leinenindustrie nicht zu . der Baumwolle schädigen. Die Hauptsache aber sei, daß bie Zölle auf Leinengarne und leinene Gewebe, wie sie dem Hause im vorigen Jahre die Zolltarif⸗Kommission des Reichstages vorgeschlagen habe, auf Zollfreiheit des Flaches basirten und daß das Haus 296 der Zollposition 22 des Tarifs die Grundlage nehme, auf welcher sie aufgebaut sei, wenn man einen Flachszoll beibehalten würde. Diese Sätze
Berlin, Dienstag, den
13. April
für Leinengarn seien so niedrig normirt, daß sie keine Ab⸗ schwächung vertrügen. Durch den Flachszoll würde der größte Theil des der Leinenspinnerei im vorigen Jahre bewilligten Schutzes hinfällig und er konstatire ausdrücklich, daß die öster⸗ reichische Konkurrenz in Folge der billigeren Arbeitslöhne und der Valutaverhältnisse immer noch tonangebend sei, damit bei den Verhandlungen über den Handelsyvertrag mit Desterreich die deutsche Reglerung nicht nachgiebig sei, sobald die Leinen⸗ industrie zur Sprache komme. Sollte das Haus den Flachs⸗ zoll nicht aufheben, so müsse er Erhöhung der Sätze in Pos. 22 (Eeinengarn, Leinwand) beantragen. Er würde das sehr un⸗ gern thun, bitte das Haus vielmehr, den Antrag Windthorst anzunehmen, die Kontinuität mit den vorjährigen Beschluͤssen . und der deutschen Leinen⸗, . und Werg⸗ pinnerei den Schutz zu gewähren resp. zu belassen, den diese Industrien zu ihrer Existenz unbedingt nöthig hätten.
Der Abg. von Schalscha führte aus, daß er sich wohl der Wichtigkeit des Flachszolles bewußt gewesen sei, als er im vorigen Jahre für die Einführung desselben gestimmt und sich gegen die Hinausschiebung seines Einführungstermins bis zum J. Juli dieses Jahres erklärt habe. Die Ereignisse des letzten Winters, besonders die seines engeren Heimathslandes Schlesien und der Bezirke seines Wahlkreises, hätten in ihm die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit eines Flachszolles noch mehr befestigt. Der oberschlesische Nothstand sei ja bekannt; das ganze deutsche Vaterland sei zur Linderung desselben in Bewegung gesetzt. Als Maßregel, solchem Nothstande vorzu⸗ beugen, sei unter vielem anderen besonders die Gründung von Hausindustrien hervorgehoben worden, und unter den letzteren die Flachsindustrie, der Vorschub geleistet werden müsse. Dem thatsächlich vorhandenen Rückgange der Flachs⸗ industrie werde aber kein Einhalt geboten, wenn man den auf die Flachseinfuhr gelegten Zoll beseitige. Er habe die Aeuße⸗ rung des Bundeskommissars freudig begrüßt, nach welcher die vereinigte Regierung keine Aenderung des Tarifs beabsichtige, und bitte das Haus, den Tarif so beizubehalten, wie derselbe bisher bestanden habe. .
Der Abg. Pr. Klügmann erklärte, in der Position sei Hanf und Flachs zusammengeworfen; dieselben gehörten aller⸗ dings naturwissenschaftlich zusammen, aber in wirthschaftlicher Beziehung unterlägen sie anderen Rücksichten. Deutschland produzire nur / des Hanfes, den es verarbeite; man baue den Hanf nicht mehr, nicht weil der Bau unlohnend sei, son⸗ dern aus agrikulturtechnischen Gründen, weil der Hanfbau zu viel Arbeitskräfte erfordere. Die Fabriken könnten den italienischen und russischen Hanf für die Tauwerkfabrikation nicht entbehren. Wenn man Jute zollfrei lasse und das zur Schiffsausrüstung bestimmte Tauwerk nicht besteuere, so habe es doch keinen Sinn, daß der Nohhanf einen Zoll bezahlen solle. Diese Zustände habe man bei der Annahme des Flachs⸗ olles nicht ins Auge gefaßt, deshalb bitte er das Haus, den
ntrag Windthorst anzunehmen. J Damit schloß die erste Lesung; es wurde sofort in die zweite Lesung eingetreten. . .
Der Abg. Richter Gag, bemerkte, es sei seine Absicht gewesen, im Anschluß an diesen Antrag eine andere Frage des Hollgesetzes zur Besprechung zu bringen, nämlich die Frage der Transitläger für Getreide. Er habe einen Antrag in dieser Beziehung einbringen wollen, der Präsident habe aber gesagt, daß dies erst möglich sei, wenn die erste Lesung statt⸗ gefunden habe. Er könnte den Antrag nunmehr . ein bringen. Allein er wolle das Haus in dieser Beziehung nicht unvorbereitet überraschen; er werde deshalb den Antrag nur verlesen und für die dritte Lesung einbringen, damit das Haus sich vorbereiten könne. Dieser Antrag lautet:
Der Reichstag wolle beschließen:
den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage noch in dieser Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den 5.7 des Zoll tarifgesetzes vom 15. Juli 1879 in Nr. 1 und 3 in einer den Interessen der einheimischen Mühlenindustrie, des Handels und der Landwirthschaft entsprechenden Weise abändert, insbesondere den Nachweis der Identität bei der mit Rücksicht auf die Ausfuhr ge statteten zollfreien Einfuhr von Getreide, insoweit erläßt, daß ge⸗ stattet wird, soviel ausländisches Getreide auf die Transitlager bezw. in die Mühlen zollfrei einzuführen, wie von denselben Stellen aus Getreide oder Mehl (letzteres dem Ausbeuteverhältniß ent⸗ sprechend) zur Ausfuhr in das Ausland gelangt.
Der Abg. von Ludwig erklärte, alle, denen es mit dem Schutz der nationalen Arbeit Ernst sei, müßten mit ihm den Antrag ablehnen. Denn bei dem Flachszoll handele es sich im eminenten Sinne um eine nationale Arbeit, da werde gehechelt, geröstet, geschwungen, gebrochen und gedarrt. Aber, wenn man von dem Schutz nationaler Industrie spreche, denke man niemals an die Landwirthschaft; in den Verhandlungen des Reichstags und des Landtags würden seit 14 Jahren 500 Mal die Worte Handel und Industrie genannt, ehe ein Mal das Wort Landwirthschaft genannt werde. Ihm mache der Antrag, den Eindruck einer cynischen Verhöhnung der Landwirthe. Stiefmütterlich
enug habe man die Landwirthschaft auch im vorigen Jahre ehandelt, und die wenigen guͤnstigen Positionen, welche sie ewonnen hätte, wolle man ihr jetzt schon wieder rauben. a, der Abg. Richter diesen Antrag eingebracht hätte, würde ihn das nicht wundern, derselbe sei ja der inkarnirte Vertreter der Städte, aber bedauerlich sei es, wenn der Abg, wu das thue. Im Flachszoll liege entschieden ein Stück praktischer Lösung der sozialen Frage, der Flachs gewähre dem Arbeiter Arbeit zur Winterszest, und es wäre wirklich wünschenswerth, daß die ö lieber mit mehr Nachdruck für diesen Zoll einträte und dafür weniger für das Haus Godeffroy und die Samoa⸗Inseln. (Der Praͤsident unterbrach den holt und bat ihn, bei der Sache zu bleiben.)
Der Abg. Lüders erklärte, er wolle nicht untersuchen, welche Gründe immer im vorigen Jahre bei den einzelnen Mitgliedern der Majorität dafür maßgebend gewesen seien, der gien f e Schutzzölle zu bewilligen, aber keineswegs könnten diejenigen von besonderem Wohlwollen für die Industrie be⸗ seelt gewesen sein, welche für einen Flachszoll gestimmt hätten. Die Leinenindustrie sei jetzt überhaupt schon von der Baum⸗ wollenindustrie Üüberflügelt, trotzdem hätten es aber die großen Baumwollenindustriellen verstanden, bei der Feststellung des
edner wieder⸗
— —— — —*—
LESS8S c. Zolltarifs für sich große Vortheile vor der heimischen Leinen⸗ industrie zu erlangen, welche noch durch die BVertheuerung ihres Rohmaterials um diesen Flachszoll geschädigt sei. Es sei also eine Forderung der Gerechtigkeit, wenn die heimische Leinenindustrie von diesem Zolle befreit werde, die ja ohnehin zu sehr niedrigen Preisen arbeiten müsse und nur durch die Größe ihres Umsatzes mit Nutzen arbeite. Dieser Umsatz werde aber durch den Zoll sehr erschwert. Dagegen habe der Flachsbau, trotz der vielen Bemühungen der preußischen und sächsischen Regierung für seine Hebung, keine besondere Lebens⸗ kraft gezeigt, so daß auch dieser Zoll demselben nicht viel ar, würde. Er bitte deshalb den Antrag Windthorst an⸗ unehmen. . Der Abg. Freiherr von Schorlemer⸗Alst schloß sich den Ausführungen des Abg. Windthorst an. Der Abg. von Lud⸗ wig irre, wenn derselbe glaube, daß es nur auf das Quantum ankomme, welches ein Jeder an Arbeit für den nationalen Wohlstand leiste, daß also in dieser Beziehung die Flachs⸗ bauer voranständen, es komme auch auf die Qualität und den Werth des Produktes an. Wenn der Abg. von Ludwig sich darüber beklage, daß der Handel und die Industrie in den Debatten dieses Hauses 500 Mal genannt würden, wenn die Landwirthschaft einmal genannt werde, so liege das zum Theil an den Landwirthen i! die nicht rechtzeitig für die Wahrung ihrer Interessen eingetreten seien. Wäre das ge⸗ schehen, dann wäre auch die Landwirthschaft mindestens 250 Mal genannt worden. Man ändere aber diesen Dualismus nicht zu Gunsten der Landwirthschaft durch Vorwürfe, wie sie der Abg. von Ludwig der Majorität und den Antragstellern ge⸗ macht habe. Man könne ja zwei Auffassungen über den Flachszoll haben, die eine vom Standpunkte der Leinenindustrie, die andere von dem der Landwirthschaft. Er glaube aber, daß man auch vom Standpunkte der letzteren nur das durch Zölle schützen solle, nicht as, was wie der Flachsbau gar nicht mehr zu halten sei. Allerdings könne man über diese Behauptung nach lokalen Verhältnissen verschieden urtheilen, aber aus seiner westfälischen Heimath werde ihm von hervor⸗ ragenden Vertretern der Landwirthschaft bestätigt, daß der Flachsbau auch mit dem Zoll keinen irgendwie nennenswerthen Aufschwung nehmen werde. Industrie und Landwirthschaft seien auch keine feindlichen Brüder, sondern beide arbeiteten zum Wohle des Ganzen und müßten sich gegenseitig unterstützen. In diesem Falle verdiene aber die Lage der Leinenindustrie volle Berücksichtigung, namentlich auch im Interesse der arbeitenden und ländlichen Bevölkerung. Beiden komme man durch Aufhebung des Zolles zu Hülfe. Die Arbeiter der Leinenindustrie, die Spinner und Weber der schlesischen Be⸗ zirke, ständen sich nach den früher vom Regierungs-Rath Bitter, dem jetzigen preüßischen Finanz-Minister, im Auftrage der Regierung angestellten Erhebungen so schlecht, daß auf eine Familie von 5 Köpfen ein jährlicher Verdienst von durchschnittlich 147 M komme. Eine Vertheuerung des Roh⸗ materials durch den Zoll würde bei den vom Vorredner dar⸗ gelegten Preis⸗ und Umsatzverhältnissen der Leinenindustrie außerordentlich ungünstig auf die Lohnverhältnisse der Arheiter einwirken. Dagegen befinde sich die ländliche Bevölkerung in jenen Bezirken in Folge ihrer hohen industriellen Entwickelung sehr gut und sie würde erheblich unter einer Beeinträchtigung der⸗ selben durch den Zoll leiden. Nun habe der Frhr. von Ow gesagt, der Flachsbau sei in Deutschland auf die Hälfte seines früheren Areals zurückgegangen. Wenn er selbst diese auf einer unzuverlässigen Anbaustatistik begründete Angabe anerkennen wolle, so sei es doch noch zweifelhast, ob bei der Unbeliebtheit des Flachs⸗ baus in landwirthschaftlichen Kreisen der Flachsbau durch den Zoll das verlorene Areal, wiedergewinnen würde. Man würde vielleicht damit die Hausindustrie in Oberschlesien etwas fördern; aber zur Verhütung der Wiederkehr der dorti⸗ en Nothstände bedürfe es viel großartigerer und radikalerer littel. Durch Annahme dieser Vorlage ändere man den Tarif nicht; die Vorlage sei nur eine Ausfüßrung des bereits bei Feststellung des Tarifs angenommenen Antrags Windt⸗ horst, betreffend den Termin des Inkrafttretens; lehne das Haus aber die Vorlage ab, so würden zu seinem Bedauern viele Positionen des Tarifs zu ändern sein. .
Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg., von Ludwig habe einige persönliche Ausfälle gegen ihn gemacht, die er im Jusammenhange nicht verstanden habe. Bei der Stimmung, in welcher das Haus denselben angehört habe, habe er es auch nicht der Mühe für werth gehalten, sich näher danach zu er⸗ kundigen. Er könne den Herrn unmöglich ernsthafter nehmen als das Haus. .
Nach Schluß der Diskussion führte der Mitantragsteller Frhr. von Varnbüler aus, daß der vorliegende Antrag den Iweck habe, ein großes Loch zu schließen, welches der Neichs⸗ lag in dritter Lesung mit einer Stimmen⸗Majorität im Wider⸗ spruch mit der zweiten Lesung und den Regierungsanträgen in die abgeschlossene . gebracht habe, indem der⸗ selbe die Freiheit des Flachses vom Zoll annehme. Man könne doch nicht annehmen, daß es seine Absicht sein könne, den Anbau des Flachses, fofern ihn die Landwirthe wollten, zu hindern oder zu schädigen. Der Flachszoll, wie derselbe dem Haufe vorliege, nutze der Landwirthschaft absolut nichts, komme aber fehr in Betracht für die Industrie. — Der Zoll, wie derselbe jetzt im Tarif stehe, könnte absolut nicht bestehen, wenn man den Flachszoll einführen wolle, da der Flachs, bez. der y in seinen verschiedenen Stadien einen sehr großen
nterschied im Werthe habe. Vergleiche man feingeschwun⸗ ene Flachsfasern mit Hede, mit Werg, so habe man einen nterschied wie 10 zu 109. Man lege aber denselben Zoll auf die feingeschwungene Faser, den man auf das Werg legen wolle, in dem einen Falle 1 Proz., in dem andern 10 bis 20 Proz. Die Leinenindustrie in Deutschland habe sich nicht ohne Einwirkung der früheren el ge sg ung, welche keine Gradation nach der ine des Prodults gemacht habe, ent⸗ wickelt. Die Leinenindustrie bewege sich vorzugsweise in den groben niederen Nummern, zu denen geringere Qualität des n, verwendet werde, die in Folge dessen mehr Abgang ei der Verarbeitung habe als die gute, und man würde alfo gerade die in Deutschland bestehende Leinenindustrie mit