r beruhenden, vom Reichstage in der vorigen efsion gefaßten Beschluß wieder gutmachen sollte, sei durch die gest Unteranträge so verändert worden, baß derselbe jetzt Prinzipien des , ändern würde. Den Zolltarif jeßt schon zu ändern, sei überhaupt bedenklich, nachdem der⸗ selbe im vorigen Jahre erst nach langen Debatten festgestellt worden sei. Es . inzwischen noch keine Erfahrungen ge⸗ macht, welche Anlaß zu einer Aenderung geben könnten. Die Regierung verkenne die Wichtigkeit der in Frage stehenden Inkeressen nicht und würde selbst eine Aenderung des 8. 7 beantragen, wenn die jetzigen Bestimmungen die Export⸗ fähigkeit des deutschen Getreidehandels und der deuischen Mühlenindustrie erweislich zu beeinträchtigen geeignet wären. Das sei aber bis jetzt nicht der Fall. Ein Regulativ für die Transitläger des , sei bis jetzt vom Bundes⸗ rath deshalb noch nicht festgestellt, weil man mangels prak— tischer Erfahrungen immer noch theoretisch sorgfältig ermäge, wie man den Interessen dieses Handels auch mit den jetzigen Zollbestimmungen am besten dienen könne. Preußen habe ver⸗ suchsweise ein solches Regulativ nach den Entwürfen des Bun⸗ desraths festgestellt, welches, wie ihm gestern mitgetheilt sei, die Billigung der Interessenten in Stettin erhalten habe. Was die Mühlenindustrie betreffe, so hätten sich die Versuche der Steuererhebung nach den Vorschriften der Mahl- und Schlacht⸗ steuer selbst mit den weitesten Modifikationen nicht bewährt für den kontinuirlichen Mühlenbetrieb, wo eine Trennung zwischen den einzelnen Getreideposten nicht stattfinde. Es be⸗ stehe die Absicht, für diese Mühlen die weitgehendsten Erleich⸗ terungen zu schaffen, indem man nach halbjährlicher Kontrole den Prozentsatz des gemahlenen importirten Getreides feststelle und danach die Steuervergütung für den Mehlexport normire. Die verbündeten Regierungen wollten bei allen Erleichterun⸗ gen dennoch dem unberechtigten Treiben vorbeugen, welches in Frankreich notorisch mit den acquits-ä-caution auf Material⸗ eisen getrieben werde, welches dort einen schwunghaften Han⸗ delsartikel bilde, weil auch dort zur Erlangung der Steuervergütung das Rohmaterial nur an die Stelle geführt zu werden brauche, von welcher das Fabrikat ausgeführt werde. Er bitte also, die gestellten Unteranträge abzulehnen.
Der Abg. Udo Graf zu Stolberg⸗Wernigerode befürwor⸗ tete seinen Antrag. Daß schon jetzt der Zolltarif abgeändert werde, sei nicht seine Schuld, sondern derer, die die Aufhe⸗ bung des Flachszolls beantragt hätten. Der Theil des Richter⸗ schen Antrags, der sich auf die Transitläger beziehe, sei über— flüssig; die Regulativbestimmungen reichten vollkommen hin, um den Transit von Getreide zu sichern. Dagegen müsse das is jetzt wegen der Mühlenindustrie vorgeschlagene Regulativ unbedingt abgeändert werden. Die größeren Mühlenetablisse⸗ ments könnten damit auskommen, die mittleren aber hätten dabei mehr Kosten für die Kontrole als Geschäftsgewinn. Sein Vorschlag habe keine Bedenken; zu mißbräuchlichen Speku⸗ lationen könne derselbe nicht führen, wenn an der Identität der Mühle festgehalten werde. Der Zollertrag könne dabei nur eine minimale Einbuße erleiden, die durch den Vortheil auf⸗ gewogen werde, welchen die Erhaltung der Mühlenindustrie dem Staate biete. Glaube der Bundesrath im Rahmen des bestehenden Gesetzes die nöthige Abhülfe k. zu können, so sei er damit zufrieden. Der Bundesrath werde jedoch wahrscheinlich sich überzeugen, daß es einer Gesetzesänderung bedürfe, und hierzu werde derselbe auf die nöthige Majorität in diesem Hause rechnen können, wenn sein Antrag heute an⸗ genommen werde, .
Der Abg. Rickert führte aus, er wolle durch seinen Antrag im Wesentlichen dasselbe wie der Abg. Richter erreichen, und habe nur darum einen besonderen Antrag gestellt, weil die in dem Richterschen Antrag enthaltene Verbindung des Schutzes der Mühlen und der Transitläger beide bei der Abstimmung gefährden könnte. Er habe dasselbe schon im vorigen Jahre hier und in der Kommission vergeblich beantragt. Er bedaure, daß der Bundesrath sich noch nicht von der Nothwendigkeit der Gesetzesänderung überzeugt habe. Die Durchführung des §.7 des Gesetzes stoße auf erhebliche Schwierigkeiten. Der Abg. Stellter werde bestätigen, daß der Handel von Königsberg und Memel schon heute durch die neue Zoll⸗
politik schwer getroffen werde, und es herrsche große Beun⸗ gui nn darüber, was aus der definitiven Regulirung wer⸗ den solle. Wenn der Schlußparagraph des , Regulativs angenommen werde, so blieben alle bei der An⸗ nahme des Gesetzes von der Regierung im vorigen Jahre ge⸗ machten Versprechungen unerfüllt. Der Bundesrath möge doch sorgfältig erwägen, ob mit dem Gesetz ohne Schädigung des Vaterlandes weiter operirt werden könne. Er glaube dies nicht. Das Interesse der Landwirthschaft werde durch seinen Antrag nicht gefägrdet, denn dasselbe sei in Ostpreußen iden⸗ tisch mit dem des Handels. Er bitte, den Antrag Richter, eventuell den seinigen anzunehmen. .
Der Abg. Heilig empfahl dringend die Annahme des Antrags des Abg. Richter, der so sachgemäß gesprochen habe, wie es kaum ein Techniker hätte thun können. Das ein⸗ heimische Weizenmehl müßsse durchaus mit dem stickstoffhaltigeren südrussischen und ungarischen gemischt werden. Das Regulativ des Bundesraths komme aber einem Verbot dieser Mischung gleich, indem der Prozentsatz des Mehls zum Getreide zu hoch, nämlich mit 70 Proz. für Roggen, S0 Proz. für Weizen be⸗ messen sei, während höchstens 65 Proz. aus Roggen, 76 Proz. aus Weizen an Mehl gewonnen werden könnten. Man solle also diese letzteren Satze oder einen Durchschnittssatz von 70 Prozent annehmen. Er empfehle als Grundlage der ge⸗ setzlichen Regelung der zollfreien Ausfuhr des aus auslän⸗ dischem Getreide gewonnenen Mehls die von dem Vorstand des deutschen Müllerverbandes gemachten Vorschläge, und wünsche, daß bei Verlängerung des Zollvertrages mit der Schweiz eine ähnliche Bestimmung aufgenommen werde, wie die jetzt im österreichischen Handelsvertrag befindliche, nämlich daß die zollfreie Einfuhr im Veredelungsverkehr nur bei er⸗ brachtem Nachweise der Nothwendigkeit oder Nützlichkeit ge⸗ stattet werde.
Der Abg. Stumm erklärte sich gegen den Antrag Richter, weil durch den Mißbrauch der dadurch geschaffenen Erleichterungen leicht betrügerische Manipulationen herbeigeführt werden könnten. Wenn die Einfuhr bestimmter Getreidemengen zur Ausfuhr von ebenso viel Getreide oder entsprechend viel Mehl unter Rückver⸗ gütung des Zolles berechtigen solle, so könne damit ein ähnlicher Mißbrauch getrieben werden, wie mit den titres d'acquit in Frankreich. Für ein Quantum Roggen könnte ein entsprechendes Quantum Weizenmehl . werden. Dadurch würde die Staatskasse geschädigt und der Roggenzoll theilweise illusorisch gemacht. Denn der Grundsatz, daß nur Weizen für Weizen und Roggen für Roggen ausgeführt werden könne, sei wohl beim Getreide . aber nicht beim Mehl, wo es nicht möglich sei, das Mischungsverhältniß festzustellen. Da ja in Aussicht stehe, daß andere Erleichterungen gewährt wür⸗ den, so bitte er, die Anträge abzulehnen.
Der Abg. Schlutow bemerkte persönlich, daß die Bezugnahme des Bundesrathsbevollmächtigten auf die Billigung, welche die Anordnung der Regierung bei den Stettiner Interessenten gefunden hahe, doch einer gewissen Beschränkung unterliege. Allerdings seien einem dortigen Privatlager die gewünschten Erleichterungen gewährt worden, aber erst nach vielfachen Be⸗ mühungen, 5 daß gerade dieser Fall die Nothwendigkeit einer generellen gesetzlichen Regelung beweise.
Bei der Abstimmung wurde der Unterantrag Rickert zum Antrag Stolberg mit 111 gegen 108 Stimmen genehmigt und der so veränderte Antrag Stolberg angenommen. Da⸗ durch war der Antrag Richter erledigt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr.
Statistische Nachrichten.
Ueber das ungarische Post⸗ und Telegraphenwesen im Jahre 1878 entnehmen wir den bzreits eitirten amtlichen Quellen weiter noch folgende Mittheilungen: Die Zahl der Geldbriefe betrug im Jahre 1378 ea.7 Mill. Stück gegen 6 Mill. im Jahre 1877 und 4 Mill. im Jahre 1868. Der Werth der per Post beförderten Geldbriefe und mit Werthangabe aufgegebenen Packete betrug im Jahre 1878 rot. 1048 Mill. Fl. gegen 838 Mill. Fl. im Jahre 1877 und 705 Mill. Fl. im Jahre 1368. In Postanweisungen kamen im
33 1858 110721 000 FI. zum Versandt gegen 103 Mill. Fl. im ahre 1877 und nur WWMill. Fl. im Jahre 1868. Von den Pestanweisungen im Jahre 1878 entfallen rein auf den inländischen Verkehr nur 44/9. d. i. 49 659 777 Fl.; auf den mit Desterreich gemeinsamen Verkehr aber 540 /, d. J. 60 021 0668 Fi Vom Auslande gingen ein os 517 Fl., dahin wurden aug Unger gesendet 538731 Fl. Dies entspricht einer Quote von O, go /o dez gesammten Verkehrs. Die Summe der Nachnahmen betrug im Jahre 1378 11499000 9 gegen 11241 990 Fl. im Jahre 1877 und 5. Milliogen im Jahre S868. Von den Nachnahmen entfallen auf den inländischen Verkehr 6 320 994 Fl.; in Oesterreich wurden für Rechnung Ungarns ausge. zahlt 4752003 Fl., . in Ungarn für Rechnung Oe ster⸗ reichs nur 244485 Fl. Im Auslande wurden ausbezahlt 139090 Fl., in Ungarn aber auf Rechnung des Auslandez 33 814 Fl. — Ueber das eren gar drm fen werden u. J. folgende Angaben gemacht: Die ungarische Telegraphen⸗ verwaltung begann im Jahre 1867 ihre Wirksamkeit mit 249 Sta. tionen. 1818 verfügte sie bereits über 960. Der größte Theil diefer Vermehrung entfällt auf die Eisenbahn ⸗Telegraphenämter und ist eine natürliche Konsequenz der umfassenden Eisenbahnbauten, welche in jenen Jahren in Ungarn bewerkstelligt wurden. StaatsTele— graphenämter hatte Ungarn im Jahre 1871 erst 321, im Jahre 1853 bereits 385, also um 64 mehr; Eisenbahn ⸗Telegraghenämter dagegen bestanden 1871 erst 329, im Jahre 1878 aber bereits 575, also um Iz] mehr. Im Jahre 1871 entfiel auf je 495 4km eine Telegraphen— station, heute kommt bereits auf durchschnittlich je 335 qkm eine solche; 1871 bestand je eine Telegraphenstation auf je 23 065 Seelen, im Jahre 1878 entfällt schon nach je 16600 See— len eine solche. Ein Vergleich mit den übrigen europäischen Staaten ergiebt nach dem Stande von 1877 eine Telegraphen— station: in der Schweiz auf je 2499 Seelen, in England auf je Jö) Seelen, Deutschland 6020, Frankreich 8056. Belgien S49h, Oesterreich 8996, Italien 13 505, Ungarn 16559, Rumänien 28 gol, Rußland auf je 40 990 Seelen. Zieht man die Territorialautzdeh= nung der betreffenden Länder in Betracht, so entfällt durchschnittlich je eine Station: in der Schweiz auf 38 km, Belgien auf 46 qkm, England 59 4Rm, Deutschland 4, Frankreich 112, Oesterreich 12, Italien 148, Ungarn 3465, Rumaͤnien 888 km, Rußland auf 10 229 ꝗkm., — Die Längenextension des ungarischen Telegraphennetze⸗ betrug in Kilometern ausgedrückt im Jahre 1871 12 270, 1872 12 z 1873 13 716, 1874 14015, 1875 14336, 1876 14 498, 1877 14 90s, 1878 14687. In dem angegebenen Zeitraum hat sich also die Längen⸗ Extension der ungarischen Telegraphenlinien um rund 2400 km er- höht. Von den im Jahre 1878 ausgewiesenen 14 687 km kommen 13 968 km auf die Staats Telegraphenämter, 728 km auf die Bahn⸗= linie. Die Laͤnge der gesammten Leitungen des ungarischen Tele— graphennetzes betrug im Jahre 1871 36 310 ki, 1872 42917, 1873 46744, 1874 47 189, 1875 48 169, 1876 49 004, 1877 49 943, 1873 0 466 km. Die Länge der ungarischen Linien hat daher in den letzteren Jabren durchschnittlich um nahezu 1000 Km per Jahr zugenommen. Die mit vollem Tagesdienste eingerichteten Stationen haben nur eine mäßige Vermehrung erfahren; die größte Zunahme entfällt auf die Stationen mit beschränktem Tagesdienste. Im Jahre 1871 gab eg deren 433, 18672 536, 1873 io, 1874 569, 1875 612, 1876 670, 1877 709, 1878 735. Die Anzahl der telegraphischen Apparate hat sich bis zum Jahre 1878 von 1009 auf 1373 erhöht, die Anzahl der auf den ungarischen Stationen in Verwendung stehenden Beamten in derselben Zeit von 733 auf 989, worunter 147 Frauen. Die Gesammt⸗ zahl der beförderten Telegramme betrug im Jahre 1871 5872000, 1857 6725000, 1878. 7 634 0900. Von dem Telegraphenverkehr entfällt auf den inländischen Verkehr nur circa die Hälfte, demnächst steht Ungarn mit Oesterreich im lebhaftesten Depeschenwechsel. Im Jahre 1878 entfallen ca. 1 Million Stück auf den mit Oesterreich gepflogenen Verkehr. Nächst Oesterreich ist Ungarns lebhaftester Verkehr jener mit Deutschland. Die Zahl der dahin aufgegebenen Telegramme beträgt 43 678 Stück, der von dort angelangten 45 254 Stück. Was die finanziellen Ergebnisse des ungarischen Te⸗ k betrifft, so betrugen im Jahre 1868 die Brutto Einnahmen 792 479 Fl., im Jahre 1873 1544 759 Fl, im Jahre 1878 16694207 Fl. Für 1879 sind die Einnahmen mit 1624700 Fl., für 1880 in der Höhe von 1780 800 Fl. präliminirt. Die effektiven Brutto Ausgaben betrugen im Jahre 1368 1020310 Fl, 1873 1942 562 Fl, 1578 1 94604381, für 1879 sind 2003710 Fl, für 1880 1971310 Fl. präliminlrt. Der Werth der Materialien, Axparate und Vorrichtungen betrug mit Ende 1878 3959 362 Fl. Die Einnahmen des Telegraphen⸗ wesens hahen — mit Ausnahme des Jahres 1869 — die Ausgaben nicht gedeckt. Das Defizit betrug im Jahre 1868 2278 831 Fl. 1873 317 803 Fl., 1878 251 836 Fl. In den elf Jahren von 1868 — 1818 sind insgesammt 4120 391 Fl. auf die Erfordernisse des Telegraphenwesens verwandt worden.
1.
Preuß. Etactgz⸗Anieiger und das Gentral⸗Handelts⸗ register nimmt an! die Königliche Expedition des Reutschen Reichs Anzeigers und Königlich RNrenßischen Ktaats - Anzeigers:
Berlin, 8. WN. Wiltzelm⸗ Straße Nr. D2.
83 aserate für ben Deutschen Reicht n. enn. Oeffentlich er
1. Steckbriefe and Untersuchäpga-Sachen. 5 2. Subhastationex, Anfgebote, Voarladungen a. dergl. t 3. Verkünfs, Verpaehtungen, Subniisggienen ete. 7. 4. Verloosung, Amortisation, Zinsmhlung t. 3. w. Vorn öffentlichen Papieren.
Industrielle Etahlissemente,
und Grosshandel.
Literarische Anneigeb. Theater- Anzeigen. Tamilien · Nachrichten.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
ein Oeffentliche Zustellung.
in dem am 6. April, 10 Uhr Vormittags, ange⸗
standenen Verhandlungstermin auf Antrag des Klä—
gers die Verhandlung durch Gerichtsbeschluß auf den 29. Mat 1880,
— ö ß— 9 , ĩ — — — — — 2 — . . * 8 A nz eiger. Inserate nehmen an! die Annoncen ⸗ Expeditionen des
Verschiedene Bekanntmaehnngen.
In der Börsen- , belle ge. XK X
„Invalidendank⸗, Rudolf Mosse, Haasenstein
d Vogler, G. L. Danube & Co., E. Schlomte,
Bittner & Winter, sowie alle übrigen gr ßeran An onten ⸗Snreans.
Fabriken
Steele, den 7. April 1880.
Zum Zerecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Oeffentliche Zustellung mit der Ladung. Nachstehender Auszug:
Zum Königlichen Landgerichte Zweibrücken — Civilkammer — Armensache“.
Die Ehefrau des Schlossergesellen Bergs, Johaune, geb Löbcke, hierseibst, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Aron- heim hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher hierselbst, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, auf Ehescheidung wegen heimlicher Verlassung, mit dem Antrage, die unter den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor die erste Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 23. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 13. April 1880. A. Rantmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
laöso Oeffentliche Zustellung.
In hier anhängigen Sachen des Rechtsanwalts Arno Liebster in Leipzig als Sondervormund der unmündigen re . Johann August Felir und August Alfred Woldemar Burckhardt. Klä⸗ gers, gegen den Hausbesitzer Friedrich Franz , , Schaaf, . in Lindenau, jetzt un⸗
ekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen einer für die obgenan ten unmündigen Geschwister Burckhardt auf dem Grundstücke Beklagtens, Fol. 416 des Grund und Hypothekenbuchs für Lindenau einge⸗ tragenen Forderung von 6000 M sammt Anhang ist
10 Uhr Vormittags, vertagt worden.
Kläger ladet den Beklagten mit dem Antrage, denselben zur sofortigen Zahlung der 6000 M — sammt Zinsen zu 50½ vom 1. April bis 30. Juni 1879, sowie zu 60/0 vom 1. Juli 1879 an gerechnet kostenpflichtig unter der Verwarnung, daß bei Nicht- zahlung mit der Zwangsvollstreckung in das ver— pfändete Grundstück sowohl, als in sein übriges Vermögen werde verfahren werden, zu verurtheilen; auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, zu diesem anderweiten Termine zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer II.b. des Königlichen Landgerichts zu Leipzig mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.
Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dies hiermit bekannt gemacht.
Leipzig, den 14. April 1880.
Starke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht.
losso! Oeffentliche znste lug.
Der Bergmann Heinrich Scheidt zu Steele Sect. III. Nr. 105 klagt gegen den Bergmann Wilhelm Peters, früher in Steele, jetziger Auf ⸗ enthaltsort unbekannt, wegen Miethe und Kostgeld mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung von 57,10 M und zur Tragung der Kosten deg Rechtsstreits und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steele auf
den 17. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.
Hövel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 19775
Aufgebot.
Auf dem dem Kolon Fohann Elkmann gehören den, in der Kataster⸗Gemeinde Kirchspiels Burg⸗ steinfurt belegenen Elkmanns Kolonate steht Band? Blatt 169 des Grundbuchs laut Urkunde vom 11. März 1842 für den Rudolf und Hermann Elk⸗ mann je eine Abfindung und Aussteuer im Werthe von 80 Thalern eingetragen.
Es ist das Aufgebot dieser Post unter der Be⸗ hauptung, daß sie getilgt sei, beantragt. Demnach werden alle Diejenigen, welche an dieselbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufgefordert, diese in dem an hiesiger Gerichts stelle auf den 17. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuche gelöscht wird.
Bur gsteinfurt, den 9. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
os bi] Bekanntmachung.
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der Land⸗ wirth Michael Sauerwein, Zwölfter von Schaaf⸗ heim, unterm Heutigen für einen Verschwender erklärt und ihm in der Person des Landwirths Johannes Däschner II. von da ein Kurator bei⸗ gegeben worden ist.
Groß ⸗Umstadt, den 13. April 1880.
Großherzoglich Hessisches Amtsgericht Groß⸗ Umstadt. Mittler. Hösling.
Klageschrift für Instine Reinheimer, gewerblos, in Wallhalben wohnhaft, Ehefran von Carl Fegert, Huf— schmied daselbst, jetzt ohne bekannten Wohnort abwesend, Klägerin, im Armenrechte, vertreten durch Rechtsanwalt Gebhart,
gegen Carl Fegert, vorgenannt, Beklagten, wegen Bermögensabsonderung.
Der ohne bekannten Wohnort abwesende Be— klagte wird hiermit vor das Königliche Land— gericht Zweibrücken, Civilkammer, vorgeladen und aufgefordert, einen zur anwaltschaftlichen Ver⸗ tretung daselbst zugelassenen Rechtsanwalt zu be⸗ stellen, welcher für ihn in dem unten bezeich— neten, zur mündlichen Verhandlung des Recht—⸗ streits anberaumten Termine zu erscheinen hat, um antragen zu hören:
„Es gefalle dem Königlichen Landgerichte, Civilkammer, die Gütertrennung zwischen den Partieen autzusprechen, dieselben behufs Augein⸗ andersetzung und Belieferung vor den K. Notar Cuny in Waldfischbach zu verweisen und dem . die Kosten des Verfahrens zur Last ju egen“,
wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Ver
handlung Termin auf den erflen Jull 1880,
Vormittags nenn Uhr, anberaumt ist, dem
obengenannten d,. Carl Fegert, dessen
Wohn⸗ und Aufenthal
zugestellt.
Zweibrücken, den 14 April 1880.
Die K. Landzerichtsschreiberei.
; Merdel, K. Ober⸗Herichts schreiber.
zort unbefannt ist, öffentlich —⸗ ö fh
long Oeffentliche Zustellung.
Vorladung des Beklagten . mündlichen Ver⸗ handlung nach . Beweisaufnahme
n Sachen der unverehelichten Sophie Müldner und des Vor⸗ mundes ihres außerebelichen Kindes, Bauers Ben⸗ jamin Eltner, eide zu . Kläger, wider
den Arbeiter Angust Sindermann aus Mittel- walde, zuletzt auf dem Baron von Helldorf'schen Rittergute bei Zingst a. d. Unstrut, Kreis Quer- furt in Sachsen, Beklagten,
wegen Ansprüchen
Schwäaͤngerung.
Wir machen Ihnen bekannt, daß wir auf die Be⸗ welserhebung Termin zur mündlichen Verhandlung und Entscheidung der Sache auf
den 31. Mai 1880, Vormittags 9 Uhr,
im Sitzungssaale der Civilkammer, Zimmer Nr. 183, anberaumt haben, wozu Sie hierdurch mit der Aufford rung geladen werden, in dem Termine zu der bestimmten Stunde in Person oder durch einen mit gehöriger Vollmacht und Auskunft ver⸗ sehenen Stellvertreter aus der Zahl der angestellten Rechtsanwälte zu erscheinen und den Aufruf der Sache zu gewärtigen.
Wenn Sie zur festgesetzten Stunde nicht erschei⸗ nen, oder wenn Ihr Stellvertreter sich nicht ge⸗ hörig ausweisen kann, wird an genommen werden, daß Sie zur Unterstützung Ihrer Behauptungen und Anträge Nichts weiter anzuführen haben, und wird auf die Akten, wie sie liegen, erkannt werden.
Glatz, den 9. April 1880.
Königliches Landgericht. Civilkammer. Schultze, i. V. Gerichtsschreiber.
lots! Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefran des Rothgerbers Gottlieb Mezger, Friederike, geb. Schilling, in Höpfig⸗ beim, vertreten durch Rechtsanwalt Schloß in Heil⸗ bronn, klagt gegen diesen ihren Ehemann, dessen Aufenthaltsort seit 1877 unbekannt ist, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die am J. Mai 1863 zwischen den Parteien zu Stande gekommene Ehe wegen böslicher Verlassung der Ehefrau Seitens des Ehemanns, dem Bande nach zu trennen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer de König⸗ lichen Landgerichts zu Heilbronn auf
Dienstag, den 13. Juli 1880, Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht.
Heilbronn, den 13. April 1880.
Heyd, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
lozss! Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Heinrich Schulz, Anguste, geborene Buch, zu Buckau, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Meißner, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Heinrich Schulz, jetzt in unbekannter Abwesenheit. wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Tren⸗ nung der Ehe und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg
auf den 5 Juli. 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelafssenen Anwalt zu bestellen.
ö. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 8. April 1886.
Königliches Landgericht, J. Civilkammer. Gerichtsschreiberei. Nnthmann, Landgerichts⸗Sekretär.
lorWs! Oeffentliche Zustellung.
Die Fran Ernestine Fritz, geborene Spiller, zu Bergthal, vertreten durch den Rechtsanwalt Gaebel von hier, klagt gegen ihren Ehemann, den i , Christoph Fritz, früher zu Berg⸗ thal, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen bös⸗ williger Verlassung, Mißhandlung, Trunkenheit und wegen Mangel an Unterhalt mit dem Antrage auf Trennung der Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 26. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
unn Zecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Schneidemühl, den 31. März 1880.
Klawiter, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Zwangsbersteigerungs⸗Anzeige lolo und Aufgebot.
In Zwangsvollstreckungssachen des Joh. Mau zu Bützflekhermoor und des Joh. Hinrich Oehlers zu Camp hei Neuland, Gläubiger, wider Wilhelm Deede zu Asselerdeichreihe, Schuldner, wegen Forde ⸗ rung, soll die dem Schuldner abgepfändete sub Nr. 131 zu Asselerdeichreihe belegene Wohnstelle, bestehend aus Wohnhaus und Obsthof (nach Art. Nr. 88 der Grundsteuermutterrolle von Assel 11 a 33 4m groß) in dem auf
Montag, a 24. F. Mts. Mai, Nachmittags . Uhr, in der Landesherberge zu Assel anberaumten Ter⸗ mine öffentlich an den Meistbietenden verkauft werden.
Zugleich werden alle Diejenigen, welche an dem vorbezeichneten Kaufobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidelkommissarische, Pfand ⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigun gen zu haben vermeinen, aufgefordert diese Anspruͤche in dem vorgenannten Termine bel Meidung des Verlustes derselben im Verhältniß zum neuen Erwerber des Kaufobjekts anzumelden.
Freiburg, den 8. April 1880.
Königliches Amtsgericht. I. Voigts.
aus der außerehelichen
ons) Verkaufs anzeige d
Aufgebat.
In Konkurgsachen der Gläubiger des Brink köthners Frerk Behrens zu Torfmoor sollen auf den Antrag des Konkurs verwalters, Mandatar Freese hierselbst, und unter Zustimmung der ein⸗ zigen Hypothekgläubigerin die nachbezeichneten Im mobilien des genannten Gemeinschuldnerg, als: I) ein zu Torfmoor belegenes Wohnhaus nebst Scheune und Backhaus, 2) ein Garten beim Hause nebst Hofraum, etwa 2. Morgen groß, 3) 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Torfmoor, 4 10 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Kleinmoor, 5) 30 Viertelsaat Ackerland in der Feldmark Worghausen, 6) 4 Morgen Moor zum Torfstich in der näm⸗ lichen Feldmark, 7) 10 4 Wiesenländereien in der Feld⸗ mark Mitt lbauer, 8) der Antheil an der gemeinschaftlichen Weide von Torfmoor, 9) ein Mannsstand und ein Frauenstand zu St. Jürgen, 10) zwei Begräbnißplätze zu bezw. St. Jürgen und Torfmoor, im Termine,
Freitag, den 4. Inni 1880, ; . Morgens 10 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale öffentlich versteigert werden.
Die Verkaufsbedingungen können beim Konkurs⸗ verwalter und auf der hiesigen Gerichtsschreiberei eingesehen, auch, daselbst gegen Entrichtung der Schreibgebühr abschriftlich bezogen werden.
Zugleich werden Alle, welche an den vorgedach⸗ ten Immobilien Eigenthums⸗, Näher, lehnrecht⸗ liche, sideikommissarische, Pfand, und andere ding⸗ liche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefor— dert, dieselben im obigen Termine anzumelden, weil sonst ihr Recht dem neuen Erwerber der Immo- bilien gegenüber verloren geht.
Der Ausschlußbescheid wird demnächst nur im hie⸗ sigen Gerichtslokale angeschlagen werden.
Lilienthal, den 13. April 1880.
Königliches Amtsgericht. G. Meyer.
on n Aufgebot.
Nachverzeichnete Stammaktien der Halle⸗Sorau⸗ Gubener Eisenbahn⸗Gesellschaft: Nr. 896, 27370, 27371, 27372, 31383 über je 100 Thaler oder 300 4M sind dem Landschaftsgärtner M. Hartleb zu Berlin, Steglitzerstraße 66, angeblich im Jahre 1875 gestohlen.
Auf Antrag des M. Hartleb werden die Inhaber dieser Werthpapiere hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 4. November 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 51, anberaumten Termin anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird.
Halle a. S., den 7. April 1880.
Königliches Amtsgericht. VII.
(9769 Aufgebot
Der Schneidergeselle Georg Michael Kohl⸗ mann von Karlstadt, geb. am 9. März 1833, Sohn der Oekonomeneheleute Michael und Bar⸗ bara Kohlmann von da, hat sich im Jahre 1853 in Australien als Matrose anwerben lassen und im Jahre 1859 die letzte Nachricht von sich aus Kal⸗ kutta in Ostindien gegeben.
Auf Antrag seiner Brüder Georg und Georg Peter Kohlmann ergeht Aufforderung
1) an Georg Michael Kohlmann, Aufgebotstermine vom
Freitag, den 21. Jannar 1881, persönlich oder schriftlich bei dem hiesigen Gerichte sich anzumelden, widrigenfa lls er für todt erklärt würde;
2) an die Erbbetbeiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen;
3) an alle ,,, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mit- theilung hierüber bei Gericht zu machen.
Karlstadt, den 12. April 1880.
Königliches Amtsgericht. Wuppert.
Vorstehendes Aufgebot wird Kenntniß gebracht. .
Karlstadt, den 13. April 1880.
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Walther.
Ausfertigung.
Aufgebot.
Der am 21. Juni 1827 geborene Steinhauer Georg Mayer von Kempten ist seit Dezember 1854 landegabwesend und verschollen.
Auf Antrag seiner Schwester Therese heimer, geborenen Mayer, dahier, Mayer aufgefordert,
spätestens am Dienstag, den 25. Jannar 1881,
Vormittags 9 Uhr,. bei dem unterfertigten Gerichte sich persönlich oder schriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ kärt würde.
Die Erbberechtigten des Georg Mayer erhalten die Aufforderung, ihre Interessin im Aufgebots⸗ verfahren, insbesondere beim obigen Termine wahr⸗ zunehmen.
Alle Diejenigen aber, welche über das Leben des Georg Maher Kunde geben können, haben hierher Mittheilung hierüber zu machen.
Kempten, den 9. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
spätestens im .
zur allgemeinen
9772
Berg⸗ wird Georg
—
Schnster. Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit der Urschrift: Kempten, den 14. April 1880. Der geschäftsl. K. Gerichtsschreiber: Simon Heide.
iu. Ausschlußurtheil. In Sachen betreffend das Aufgebot des angeblich getilgten Antheils von 15 Thalern — 45 Mark an der auf dem Grundstücke Schilln Nr. 1 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 3 für den Peter Paul Schmidt eingetragenen Hypothekenpost von 19 Thalern 20 Silbergroschen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meseritz durch den Amtsrichter Peck für Recht: Alle unbekannten Berechtigten zu dem in dem Rubrum bezeichneten Antheile an der daselbft gedachten Hypothekenforderung werden mit ihren Ansprüchen auf denselben, beziehungs⸗ weise auf den hinterlegten Betrag des Antheils nebst den antheiligen Zinsen auggeschlossen und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem An⸗ tragsteller aufgelegt. Von Rechts Wegen. Verkündet am 14. April 1880. Laun, Gerichtsschreiber.
ö Auszug.
Christine Reutenaner, Ehefrau des gewerblosen Philipp Ludmann, zu Gungweiler wohnend, vertreten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt König in Saargemünd, hat gegen ihren genannten Ehemann Philipp Ludmann in Gungweiler Güter⸗ trennungsklage zum Kaiserlichen Landgericht Saar⸗ gemünd erhoben.
Verhandlungstermin Mittwoch, den 26. Mai 1889, Vormittags 9 Uhr.
Klägerin wird beantragen:
Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, die zwischen den Parteien bestehende Güterge⸗ meinschaft zu trennen, die Liquidation derselben durch einen Notar zu verfügen und dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen.
Saargemünd, den 7. April 1880.
König,
Rechtsanwalt. ,, Auszug wird hiermit bekannt ge— macht. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Ober⸗Sekretär. Erren.
ans einem Gütertrennungs⸗Urtheile. Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts da⸗ hier vom 7. April 1880, ergangen zwischen Mar⸗ aretha Weber, ohne Gewerbe, Ehefrau von eter Hein, Ziegler, in Wölferdingen wohnend, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt König, und ihrem genannten Ehemann, als Beklagten, nicht vertreten, wurde die Gütertrennung zwischen den Parteien ausgesprochen und der Kaiserliche Notar Wantzen in Saargemünd mit dem Liquidations⸗ geschäfte kommittirt. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Rechtsanwalt der Klägerin: König. Vorstehender Auszug wird gemacht. Saargemünd, den 8. April 1880. Der Ober⸗Sekretär: Erren.
hiermit bekannt
. Auszug. Durch Urtheil Kaiserl. Landgerichts Saargemünd vom J. April 1880 wurde Katharine Hochard Ehefrau von Jöoseph Leichtnam, Schreiner in Saargemünd, von ihrem Ehemanne in Gütern getrennt und zur selbständigen Verwaltung ihres Vermögens berechtigt erklärt. Saargemünd, den 7. April 1880. Der Anwalt der Klägerin, Dr. Vohsen, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird gesetzlicher Vorschrift gemäß bekannt gemacht. Saargemiünd, den 7. April 1880. Der Ober ⸗Sekretär: Erren.
Bekanntmachung.
m Namen des Königs!
Auf den Antrag des Halbbauers Franz Berger zu Bratsch erkennt das Königliche Amtsgericht zu 35 durch den Amtsrichter Matthes ö Recht:
Die Hypothekenurkunde über die auf dem Grund⸗ stücke Blatt 25 rust. Bratsch Abth. 3 Nr. 6 auf Grund der Schuldurkunde vom 7. Dezember 1850 eien. Verfügung von demselben Tage für die
nbauer Franz und Renate Lischke'schen Eheleute zu Kreisewitz eingetragenen Darlehnsforderung per 100 Thaler, in Worten: Einhundert Thaler, wird für kraftlos erklärt.
Leobschütz, den 9. April 1880.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
or 62]
(9756 Die Ehefran des Maurergesellen Heinrich Behncke, Friederike, geb. Soltwisch, zu Strelitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lazarus hierselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dessen ac wärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen bög⸗ licher Verlassung, mit dem Antrage, daß die Ehe jwischen dem Beklagten und ihr geschieden werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung der Sache vor das Großherzogliche Land⸗ gericht zu dem von dem letzteren auf den 24. Mai 1880, Mittags 12 Uhr, angesetzten Termine, mit der Aufforderung, einen beim Landgerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. * Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Reustrelitz, den 15. April 1880. Scharenberg, Landgerichts Sekretär.
(9752 In Sachen der Ehefrau des Schmiedemeisters aker, Lonise, geborenen Beetz, früher zu Stein ; Hagen, jetzt zu Richtenberg. Klägerin, wider ihren Ehemann den Schmied Carl HGaker aug Stein ⸗ hagen, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund
.
das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihn in die Kosten zu verurtheilen.
Zur Beantwortung der Klage und zur münd⸗ lichen Verhandlung über dieselbe 1 Termin vor dem Königlichen Landgerichte zu Greifg⸗ wald, erste Civilkammer, auf den 20. a,, 1880, Bormittags
r
. wozu Berĩagter hiermit geladen wird. Greifswald, den 8. April 1880.
Königliches Landgericht. L Civilkammer.
19771 Durch Beschluß des Kaiserlichen Amtsgerichts zu Straßburg vom 19. April 1880 ist der Carl Schneier, früher Bierbrauer, jetzt ohne Geschäft, wohnhaft zu Straßburg, für einen Berschwender erklärt und demselben untersagt worden, ohne Zu⸗ ziehung eines gerichtlich zugeordneten Beistandes vor Gericht zu stehen, Vergleiche zu schließen, Darlehen aufzunehmen, Veräußerungen und hypothekarische Be⸗ laftungen seines Vermögens vorzunehmen, sowie Ka⸗ pitalforderungen einzuziehen und darüber zu quit⸗ tiren. Zu dessen Beistand ist der pensionirte Notar Julius Eisinger zu Baden⸗Baden ernannt worden. Straßburg, den 14. April 1880. Der K. Amtsgerichtsschreiber.
Minetti. 9736 Nachdem der Gastwirth Ernst Lohsen zu Lehre laubhaft gemacht hat, daß die auf seinem Koth⸗ ofe Nr. ass. 22 daselbst ausgeübte Krugberechtigung ihm eigenthümlich zustehe, so werden auf dessen An⸗ trag alle Diejenigen, welche ein Recht an der vor⸗ gedachten Grundgerechtsame zu haben vermeinen, . öffentlich vorgeladen, solches spätestens in em au den 18. Juni 1880. Morgens 10 Uhr, allhier angesetzten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls der ac. Lohsen als Kigenthümer der qu. Gerechtigkeit in das Grundbuch eingetragen werden wird und gegen einen Dritten, welcher dieselbe im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs erworben hat, keinerlei Rechte darauf weiter geltend gemacht werden können.
Braunschweig, den 9. April 1880. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. E. Kullmann.
9729 6 zulässig befundenen Antrag des Pächters G. Krüger zu Meierstorf werden alle Diejenigen, welche an dem vom Antragsteller verkauften Feld, Viehr und Wirthschaftsinventarium zu Meierstorf dingliche Rechte zu haben vermeinen, aufgefordert, solche vermeintlichen Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Großherzoglichen Amtsge⸗ richte (Sessionszimmer II.) angesetzten Aufgebols⸗ termine anzumelden und zu dociren, unter dem Rechtsnachtheile, daß die nicht angemeldeten ding⸗ lichen Rechte für erloschen erklärt werden. Grevesmühlen, den 13. April 1880. rr, Amtsgericht. A. W. Martens.
Im Namen des Königs! In Sachen, betreffend das Aufgebot der Justine Caroline Jeske⸗ schen Spezialmasse von 133,23 AM, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Schubin durch den Amtsrichter Janecke unterm 7. April daß 1880 für Recht, a alle unbekannten Interessenten mit ihren An⸗ sprüchen an die Justine Caroline Jeskesche Spezialmasse von 133 M 23 8 auszuschließen und die Kosten des Verfahrens aus der Masse selbst zu entnehmen. Von Rechts Schubin, den 8. April 1880. Königliches Amtsgericht.
9722]
Wegen.
9770]
Der Gerichts ⸗Assessor Neusch ist in die Liste der bei dem unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechtsanwälte mit dem Wohnsitze hierselbst ein⸗ getragen worden.
Neustadt · Magdeburg, den 13. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛce.
9333 , Der in Nr. 89 dieseg Anzelgers angekündigte Termin zur Abgabe von Offerten auf Ankauf eine Bauzauns ꝛe. beim Neubau des Joachimsthalschen Gymnasiumg findet nicht am 21. er,, sondern Frei⸗ tag, den 23. er,, Vorm. 10 Uhr, statt. Berlin, den 16. April 1880. Der stönigliche Baninspektor. Zastra u.
lol Bekanntmachung.
Die für den hiesien Kasernen⸗Neubau erforderlichen Dachdeckerarbeiten, veranschlagt auf 61,240 4M, die FRrlempnerarbelten, veranschlagt auf 2 Ha „e, fowir die Maler und Anstreicherarbeiten, veranschlagt auf 12,416 M, sollen, jedes für sich, im Ganzen oder in einzelnen Loosen verdungen werden und ist hierju auf Montag, den 3. Mal er,, Vormittags 10 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Verwal. tung ein öffentlicher Submissiongtermin angesetzt worden. Bedingungen und Kostenanschlag liegen täglich während der Dienststunden daselbst aus und können eon Erstattung der Kepialien von 2 M 50 8 fur jeden Handwerkszweig von dem hiesigen Kasernen⸗Baubureau bezogen werden.
Die Offerten sind bis zu genanntem Termine versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen frango an die Garnisonverwaltung hier einzureichen, die Materialienproben aber vorher an das ö Baubureau abzugeben.
Pasewalt, den 14. April 1880.
Königliche Garnison ⸗ Verwaltung.
bötlicher Verlassung, hat Klägerin beantragt: