letzterem ist jeweils sofortige Anzeige davon zu erstatten. Eine nur vorübergehende Stellvertretung oder Aushülfeleistung kann das Ministerium des Innern auch solchen Geistlichen ge⸗ statten, welche hinsichtlich ihrer allgemein wissenschaftlichen Vor⸗ bildung nicht allen Anforderungen, die das Gesetz als Regel stellt, entsprechen. Weder einer Vorlage noch einer Anzeige bedarf es für die Ausübung einzelner kirchlichen Handlungen durch auswärtige, blos vorübergehend im Großherzogthum sich auf— haltende Geistliche, wenn die betreffenden Handlungen weder in Ausübung eines geistlichen Amtes, noch als Stellvertretung oder Aushülfe in der Seelsorge, sondern nur als eigene Andachtsübungen des Geistlichen siattfinden (z. B. bei so ge— nannten Privatmessen). Den zu einem Kirchenamte oder zur ständigen öffentlichen Ausübung kirchlicher Funktionen im Großherzogthum staatlich zugelassenen Geistlichen oder Kan⸗ didaten des geistlichen Standes stellt das Ministerium des Innern hierüber Beurkundung aus und werden die Namen derselben im Staats⸗-Anzeiger bekannt gemacht.
Oldenburg. Oldenburg, 16. April. (Wes. Ztg.) Am 1. d. ist das Gesetz für das Großherzogthum Oldenburg vom 12. Februar 1886, betreffend die 3wangserziehung verwahrloster Kinder und jugendlicher Uebel⸗ thäter, in Kraft getreten. Abgesehen von dem Falle, in welchem ein Angeschuldigter, der zu einer Zeit, als er das zwölfte, aber nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hatte, eine strafbare Handlung begangen hat, aber freigesprochen ist, weil er bei Begehung derselben die zur Erkenntniß ihrer Strafbarkeit erforderliche Einsicht nicht besaß, nach Maßgabe des 5§. 56 des Strafgesetzbuchs durch den Strafrichter einer Er— ziehungs⸗ oder Besserungsanstalt überwiesen ist, wird die Zu— lässigkeit der Zwangserziehung durch das Gesetz in brei Fällen be⸗ stimmt. Die Zwangserziehung kann angeordnet werden: 1) gegen jugendliche Personen, gegen welche gemäß 5. 57 des Straf— gesetzbuchs eine Freiheitsstrafe von weniger als sechs Monaten erkannt ist, wenn in Berücksichtigung ihres Alters und seit⸗ herigen Betragens die Zwangserziehung zum Zwecke ihrer sittlichen Besserung erforderlich erscheint; 2) gegen Kinder unter 16 Jahren, welche so widerspenstig oder ungehorsam gegen ihre Eltern oder Vorgesetzten sich betragen, daß die Fürsorge der Familie oder der Armenbehörde als unzureichend zu ihrer Besserung sich zeigt, sofern nicht deren Verweisung in die Zwangsarbeitsanstalt nach Art. 4 Ziffer 8 des Gesetzes vom 14. März 1870, die Zwangsarbeitsanstalt betreffend, für erforderlich oder für angemessener erachtet wird. In diesen beiden Fällen kann, falls der zur Ernährung des betreffenden Kindes Verpflichtete oder dieses selbst keine Unterstützung aus Armen⸗ mitteln erhalten, die Zwangserziehung verfügt werden, wenn der erstere damit einverstanden ist, und, falls das Kind unter Vor⸗ mundschaft steht, wenn der Vormund und die Vormundschafts⸗ behörde konsentiren. Die Anordnung der Zwangserziehung erfolgt durch das Staats-Ministerium, Departement der Justiz. 3) Gegen Denjenigen, der nach Vollendung des achten und vor Vollendung des zwölften Lebensjahrs eine strafbare Hand⸗ lung begangen hat, wenn die Zwangserziehung mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der strafbaren Handlung, auf die Per⸗ sönlichkeit der Eltern oder sonstigen Erzieher des Kindes, oder auf, dessen übrige Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sittlicher Verwahrlosung erforderlich ist. In diesem Falle kann die Zwangserziehung erst angeordnet werden, nachdem die Vormundschaftsbehörde (Amtsgericht) den Eintritt der vorstehenden Voraussetzungen unter Bezeichnung der für erwiesen erachteten Thatsachen festgestellt und die Unter⸗ bringung für erforderlich erklärt hat. Die Unterbringung zur Zwangserziehung erfolgt in allen drei Fällen entweder in einer geeigneten Familie oder in der Erziehungs- und Besse⸗ rungsanstalt. Diese Anstalt ist in Vechta errichtet und steht unter der Aufsicht des Staats Ministeriums, Departement der Justiz. Die Leitung und Beaussichtigung derselben ist der Direktion der Strafanstalten zu Vechta ühertragen, welche in dieser Eigenschaft den Namen „Direktion der Erziehungs⸗ und Besserungsanstalt zu Vechta“ führt. Die Zöglinge werden in der Anstalt vorzugsweise mit landwirthschaftlichen Arbeiten, außerdem aber, insonderheit im Winter, für die Fabrik der Strafanstalten beschäftigt. Mit der Unterbringung der nach Maßgabe des Gesetzes zur Zwangserziehung in einer Familie bestimmten verwahrlosten Kinder und jugendlichen Uebelthäter sind die Aemter und die Stadtmagistrate der Städte erster Klasse beauftragt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 19. April. (W. T. B.) Wie die „El saß-Lothringische Zeitung“ meldet, hat der Bischof Raeß nunmehr die staatliche Genehmigung zur An⸗ stellung der Lehrer für das Knabenseminagr, welches in Zillisheim eröffnet werden soll, bei dem Statthalter nach⸗ gesucht. Die Genehmigung ist ertheilt und dem Bischofe heute zugestellt worden.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. April. (W. T. B) Der gestrige Ministerrath beschästigte sich ausschließlich mit laufenden Geschäften. Das „Telegraphen⸗Correspondenz⸗ Bureau“ bezeichnet es als unrichtig, daß im Ministerrath irgend eine mit der parlamentarischen Situation zusammen⸗ hängende Entschließung getroffen wurde; vor Erledigung des Budgets sei keinerlei Entscheidung in dieser Beziehung zu erwarten.
— Der „ Montagsr.“ zufolge werden die Clubobmänner des Abgeordnetenhauses an einem der nächsten Tage beim Präsidenten Grafen Coronini zusammentreten, um zu bera⸗ then, wie die durch die Situation gebotene rasche Erledigung der wichtigsten Vorlagen ins Werk zu setzen sei.
. — Wie die „Presse“ meldet, werde Minister Stremayr einen längeren Urlaub antreten zur Herstellung seiner Gesund⸗ heit und er dürfte sich, sobald es seine Kräfte erlauben, wie schon seit einer Reihe von Jahren, zum Kurgebrauche nach Krapina⸗-Teplitz begeben. Während der Dauer seiner Abwesen⸗
eit soll Minister Prazak die interimistische Leitung des Justiz⸗Ministeriums übernehmen. f.
— Die „Neue freie Presse“ meldet: Baron Hay⸗ merle hat sich an den italienischen Botschaster Grafen Robilant mit dem Ersuchen gewendet, die italienische Re⸗ gierung zu verständigen, daß die Aktion der Triester Polizei wider Cavaglotti von den Regierungskreisen mißbilligt werde. Graf Taaffe, nachdem ihm die Üübereilte Verfügung bekannt wurde, habe dieselbe durch einen Erlaß sofort außer Kraft gesetzt. Mittlerweile war Cavalotti abgereist. Die österreichischungarische Regierung werde stets bestrebt sein, Alles zu vermeiden, was die Freundschaft zu Italien stören könnte. Hiermit erscheint die Affaire erledigt.
Pest, 18. April. Der Finanz⸗Minister Graf Szapary hat gestern die Leitung des Kommunikations-Ministe⸗ riums übernommen, in der Ansprache aber, die er bei diesem Anlaß an den Beamtenkörper richtete, nach der Bud. Corr.“ betont, daß er sich blos als provisorischen Leiter dieses Mini⸗ steriums betrachte und daß er „hoffe“, in kurzer Zeit einem definitiven Ressortchef Platz zu machen. —
Der Banus Graf Pejacsevich, sowie die Mitglieder der kroatischen Regnikolardeputation langen, wie man der „Bud. Corr.“ berichtet, morgen in Pest ein, um die Verhandlungen bezüglich des ungarisch⸗kroatischen Ausgleichs wieder aufzunehmen. Die ungarische Regnikolardeputation hält am nächsten Dienstag eine Sitzung. — Der Kultus⸗ und Unter⸗ richts⸗Minister hat Sr. Majestät bereits einen Vortrag, be⸗ treffend die Ernennung eines Fünfzehner⸗Funda⸗ tionalausschusses unterbreitet, fo daß die Ernennung dieses Beirathes, der bei allen auf die Fonds und Fundationen bezüglichen Angelegenheiten seine Meinung abzugeben haben wird, schon in kurzer Zeit zu erwarten ist.
Belgien. Brüssel, 17. April. (Cöln. Ztg.) An des verstorbenen Hubert Dolez Stelle ist zum Senator der vom hiesigen liberalen Verein aufgestellte Piron⸗Vanderton heute durch 1190 Stimmen gewählt worden. Die Klerikalen hatten auf die Betheiligung an der Wahl verzichtet. — Am Schluß dieses Jahres soll eine allgemeine Volkszählung sowie auch eine Aufnahme des landwirthschaftlichen und ge⸗ werblichen Bestandes vorgenommen werden. Der Gesetzent⸗ wurf, der dazu einen Kredit von 900 000 Fr. anweist, ist der Kammer vom Minister des Innern vorgelegt worden.
Großbritannien und Irland. London, 18. April. (Allg. Corr.) Dem neuen Parlament gehören, dem „Law Journal“ zufolge, nicht weniger als 129 Rechtsgelehrte als Mitglieder an.
Es herrscht allgemein die Ansicht, daß das Uebungs⸗ schiff „Atalanta“, über dessen Verbleib noch immer keine Nachrichten eingegangen sind, eine der Bermuda⸗Inseln ange⸗ laufen habe, ehe es nach Europa segelte. Geographen halten es für ein Fahrzeug von mehr als 10st Gehalt für gefährlich, die nach den Inseln führenden Wege zu befahren, und für ein Schiff von der Größe der „Atalanta“ würde dies Unter⸗ nehmen zweifellos mit Ungeheueren Schwierigkeiten verbunden gewesen sein. Die sich 19 Meilen weit von den Inseln erstreckenden Klippen machen erstere so unzugänglich für große Fahrzeuge und feindliche Geschwader, daß alle Befestigungswerke für überflüssig erachtet wurden, und mehr als ein englisches Kriegsschiff hat bereits dafür büßen müssen, daß es sich den Bermuda⸗Inseln zu sehr näherte, wenn einer jener periodischen Orkane diesen Theil des Ozeans heimsuchte. An diesen Korallenriffen war es, wo im Jahre 1775 das Kriegsschiff „Repulse“ mit seiner Mannschast und 35 Kanonen seinen Untergang fand. Auch ging in der Nachbarschaft dieser Inseln während eines schrecklichen Sturmes im Oktober 1780 beinahe eine ganze britische Flotte zu Grunde.
Aus Allahabad wird dem „Daily Chronicle“ unterm 14. d. gemeldet:
Der gestrige Durbar in Kabul war erfolglos. Kein Chef von wirklicher Bedeutung war zugegen, und es wurde nichts geregelt.
ährend der Durbar abgehalten wärpe, hatte General Brights
lonne aus Gundamak mit den Ghilzais im Hiffarak⸗Thale ein scharfes Gefecht zu besteher, dessen Ergebniß noch unbekannt ist. Man erwartet weitere Kämpfe in dieser Gegend.
Der „Daily News“ wird aus Kabul vom 15. d. telegraphirt:
Die zur Züchtigung der Dorfbewohner im Hissarak aus— gesandte Streitkraft wurde auf einer Rekognoszirung vom Feinde angegriffen. Ein Kommissariaisbeamter wurde getödtet, und zwei Offi⸗ ziere trugen leichte Verwundungen davon. Abdurrahman versen det an sämmtliche Chefs Briefe, worin er seine Ansprüche als Emir geltend macht und die Abmachung bezüglich Kandahars mißbilligt.
Unter dem 16. d. wird demselben Blatte gemeldet:
Die Streitkraft unter General Roß marschirte heute ab, um eine Vereinigung mit General Stewart zu bewerkstelligen. Sie besteht aus 10 Kanonen, 668 Mann Kavallerie, dem 9. Fußregiment, den 324. Punjabs, den 23. Pionieren und den 4. Ghurkas, im Gan— zen aus 4006 Mann, Mahomed Jan ist nach Ghuzni geflüchtet Guerillakämpfe stehen in wenigen Tagen bevor.
— 20. April. (W. T. B.) Der bisherige Staatssekre⸗ tär des Innern, Croß, ist zum Ritter des Großkreuzes des Bath⸗Ordens ernannt worden.
Ein Telegramm der „Daily News“ aus Kabul, vom 19. d. M., meldet: Die Hazaras-Stämme nahmen Ghuzni ein; Moosa Khan wurde von dem Bruder Moha⸗ med Jans nach Wardak geführt; die Chefs der Kohistanis sind in Cabul eingetroffen.
Frankreich. Paris, 17. April. (Cöln. Ztg.) Am Dienstag sind die Parlamentsferien zu Ende, und schon herrscht reges Leben in den Deputirtenkreisen. Die Minister sind auch bereits sämmtlich wieder auf ihren Posten und halten täglich Sitzung.
Am Montag wird im Ministerium des Unterrichts die Stimmzählung der Wahlen für den höheren Unter⸗ richtsrath vorgenommen werden. Die in Paris von den gelehrten re r,, gemachten Wahlen sind bekannt, aber die Voten der Fakultäten und der Delegirten des Sekundär⸗ und Primär⸗Unterrichts werden unter Siegel dem Ministerium zugesandt. Der höhere Unterrichtsrath enthält außer dem Minister, der von Rechtswegen Präsident ist, 538 Mitglieder, von denen 45 durch Wahl und 13 durch Dekret des Präsiden⸗ ten der Republik ernannt werden. Von diesen 13 Mitgliedern müssen vier unter den Vertretern der freien Privatschulen und die anderen unter den Direktoren des Ministeriums, unter den Inspektoren und Professoren der Staatsanstalten, oder unter ö welche diese Aemter bekleideten, gewählt werden.
Der Staatsrath hatte in seiner Donnerstagssitzung mehrere päpstliche Bullen, welche Prälaten in partihus und Coadjutoren ernannten, einzuregistriren. Bei dieser Gelegen⸗ heit beschloß der Staatsrath, in den offiziellen Dokumenten die Erzbischöfe und Bischöfe fortan mit dem Titel „Mon⸗ sieurs“, kraft des Konkordats, und nicht mit dem Titel „Mon⸗ seigneurs“ zu bezeichnen. Diese letztere Titulatur wurde übri⸗ gens erst unter dem Ministerium Ollivier eingeführt. Dieser Beschluß des Staatsraths wurde trotz der Opposition des Di⸗ rektors des Kultus⸗Departements, Flourens, gefaßt.
Der „Temps“ schreibt: „In jLedem der Proteste, welche die Spitzen der Geistlichkeit aus Anlaß der De⸗ krete vom 29. März an den Präsidenten der Republik richten, findet man die Versicherung wieder, daß die Sache der Kongregationen die Sache der Kirche sei. Dies wird von den Bischöfen insbesondere hinsichtlich der Gesellschaft Jesu betont.
Zwischen den Söhnen Loyola's und uns, sagen die Bischöfe, giebt es keinen Unterschied; wir sind mit ihnen und sie sind mit uns. Alle führen dieselbe Sprache, Alle sagen mit dem Erzbischof von Bordeaux: Wir sind mit den Jesuiten solida⸗ risch verbunden. Diese Thatsache ist in der französischen Kirche eine neue, eine bedauernswerthe Erscheinung, welche deutlich zeigt, wie sehr seit einigen Jahren die Ueberlieferungen der Nationalkirche, der Kirche Bossuets, in Vergessenheit gerathen sind. In früheren Zeiten hätten die fun Bischöfe nie⸗ mals, nicht einmal unter der Restauration mit den Kongrega⸗ tienen, am allerwenigsten aber mit den Jesuiten gemeinschast⸗ liche Sache gemacht. Niemals hätte die Kirche vor der Umge⸗ staltung, die sie leider in den letzten Jahren des Pontificats Pius' 18. erlitt, ihre Interessen mit denen der Mönche auf eine und dieselbe Stufe gestellt. Jetzt wird uns dieses Schau⸗ spiel geboten. Die Weitgeistlichkeit verschwindet hinter der Klostergeistlichkeit. Die Jesuiten und die Kirche sind eins, und man sagt uns: die Jesuiten beseitigen heißt die Kirche beseitigen. Nichts ist beklagenswerther, als diese Haltung des französischen Episkopats, und die Bischöfe dürfen sich nicht täuschen: Frankreich würde ebenso wenig die Oberherrschaft der Kongregationen in der Kirche ertragen, als es in die Be⸗ schränkung der Freiheit der Kirche und der Gewissensrechte willigen würde. Unsere Bevölkerungen ehren den Priester, aber der Mönch flößt ihnen Mißtrauen ein. Wenn die Bischöfe zwischen den Jesuiten und der Kirche nicht unterscheiden, so unterscheidet Frankreich sehr wohl, und es wäre schlimm für die Kirche, wenn dem nicht so wäre; denn wenn sich im Lande die Meinung festsetzte, daß die Gesellschaft Jesu und die Kirche unauflöslich mit einander verknüpft sind, so würde der katholische Glaube eine Erschütterung erfahren, von der er sich vielleicht nicht wieder erholen könnte. Die Bischöfe sollten die Verhältnisse genugsam kennen, um zu wissen, daß eine Verschlimmerung der jetzigen religiösen Krise, ein Krieg zwischen Kirche und Staat, zwischen Geistlichkeit und Nation nur zum Schaden, wenn nicht der Religion, doch we⸗ nigstens der Privilegien und Rechte der römischen Kirche aus⸗ fallen würde, Das große Ziel der Kirche, ihr Heil möchten wir sagen, liegt in der Beschwichtigung. Allein man wird diese Beschwichtigung nicht durch den Widerstand gegen die Gesetze und gegen die Regierung in einem Lande erreichen, welches niemals die Sache der Religion mit derjenigen der Söhne Loyola's oder irgend einer andern Kongregation ver⸗ wechselt hat.“
— (Fr. Corr.) Die Möglichkeit, daß die Deputirten⸗
kammer schon in ihrer bevorstehenden Session sich für auf⸗ gelöst erklären und beschließen könnte, die Neuwahlen, statt auf 1881, auf Ende dieses Jahres anzuordnen, wird in re⸗ publikanischen Kreisen ernstlich erörtert. Es handelt sich hier um eine freie Auslegung des Artikels der Verfassung, welcher den Vollmachten des Abgeordnetenhauses eine Dauer von vier Jahren giebt. Diese Vollmachten, behauptet man nun, liefen nach dem Votum des vierten Jahresbudgets ab, und nachdem die jetzige Kammer die Budgets von 1878, 1879, 1880 und 1851 fl fn hätte, stünde ihr das Recht zu, ihr Mandat niederzulegen. Auch gemäßigte Republikaner halten dies für das geeignetste Mittel, in der repuhlikanischen. Majorität, welche jetzt durch ihre Spaltungen eines gemeinschaftlichen Vorgehens in allen wichtigen Fällen unfähig ist, eine größere Einheit herzustellen. — W. T. B.) Die „Times“ vom 20. April veröffent⸗ licht ein Cirkularschreiben des Conseils⸗Prä⸗ sidenten de Freycinet an die diplomatischen Vertreter Frankreichs im Auslande. In demselben wird hervorgehoben, daß die Regierung keineswegs den Wunsch hege, eine Aende⸗ rung in der von Thiers besolgten Politik eintreten zu lassen. Die Regierung sei stets bemüht gewesen, die Ausführung der Verträge zu beschleunigen und eine friedliche Lösung der schwe⸗ benden Fragen herbeizuführen; sie hoffe, daß zwischen England und der Pforte ein Einverständniß bezüglich der Operationen der internationalen Kommission zur Regelung der griechischen Grenze hergestellt werden und dieses zu einer baldigen Lösung dieser Frage führen würde. Was die Hartmannsche Ange⸗ legenheit angehe, so dürste Fürst Orloff das bedauerliche e ea n i aufgeklärt haben; die Regierung habe alles Mögliche gethan, um der ruͤssischen Regierung den Beweis zu liefern, daß ausschließlich in der bestehenden Gesetzgebung liegende Ursachen für die Weigerung, Hartmann auszuliefern, bestimmend gewesen seien; sie hoffe, ihre Bemühungen würden eine ruhige Beurtheilung der Thatsachen Seitens des großen Landes, dessen Freundschaft Frankreich werthvoll sei, herbeiführen.
Italien. Rom, 19. April. (W. T. B.) Im Senat wiederholte heute bei Berathung des Budgets für das Mi⸗ nisterium des Auswärtigen in Erwiderung auf verschiedene bei der Diskussion vorgekommene Aeußerungen der Minister⸗ Präsident Cairoli die bereits in der Kammer abgegebene Erklärung, daß die Regierung jede Handlung und jede öffent⸗ liche Kundgebung untersagen und bestrafen werde, welche die internationalen Beziehungen Italiens kompromittiren könnte. Die Regierung sei sich des zwischen einer guten inneren und einer guten auswärtigen Politik bestehenden Zusammenhanges wohl bewußt. Die Beziehungen Italiens zu allen Mächten seien vorzügliche, überall werde der entschiedene Wunsch ausgesprochen, daß der Frieden aufrecht erhalten werde. Die guten Dienste . in Bezug auf die montenegrinische Grenzregulirung
ätten einen vollständigen Erfolg gehabt. Alle Mächte hätten dem von der Türkei und von Montenegro unterzeichneten Protokolle ihre Zustimmung ertheilt; er hoffe, der Friede werde kein illusorischer sein. Immerhin dürften die Mittel zur Vertheidigung nicht vernachlässigt werden. Die Politik Italiens müffe eine friedliche und kluge sein, die die Rechte und Pflichten Italiens nicht außer Acht lasse. Mamiani sprach sich für eine Allianz mit England aus, die für Italien die beste sei. Pepoli meinte, die ganze Fürsorge Italiens und Europas müsse der sozialen Frage zugewendet werden. — Die Berathung wird morgen fortgesetzt werden.
Türkei. Scutari, 18. April. (Pest. 8.) Nachrichten aus Dijakova vom 15. d. M. melden, daß der Exekutionsaus⸗ schuß der Liga den Beschluß faßte, die an Serbien abge⸗ tretenen albanesischen Gebietstheile zurückzuerobern, weil die serbische Regierung die Arnauten aus ihren Wohn⸗ sitzen vertreibe. Mehemed Bedri Beg befehligt die dorthin abgesandten Ligatruppen. Bei. Wutschitre und Kurschumilje fanden für die Arnauten siegreiche Treffen statt. Die tür⸗ kischen Abtheilungen, welche die Arnauten an der Ueberschrei⸗ tung der Grenze hindern wollten, ergaben sich nach kurzem Kampfe und traten in den Dienst der Liga ein. Der Liga⸗ Kommandant in Novibazar, Achmed Curie Beg, erhielt Be⸗
ehl, die Ruhe im Sandschak aufrechtzuerhalten und jede Pro⸗ i, der österreichischungarischen Truppen zu vermeiden.
Nußland und Polen. St. Peters burg, 18. April. (St. Pet. tg.) Nachstehende Mittheilung der Regie⸗ rung veröffentlicht der heutige „Regierungs⸗Anzeiger“:
n der Höchsten Anordnenden Kommission war die Frage von der Lage der unter polizeilicher Aufsicht beste henden Personen an⸗ geregt worden, somobl der auf administratinem Wege aus ihrem be standigen Wohnort ausgewiesenen, als auch der an Ort und Stelle unter Aufsicht stehenden. Aus der Zahl solcher Personen wurden Ginzelne in Folge der gegen sie erhobenen Anschuldigungen der poli⸗ tischen Unzuverlässigkeit dieser Maßregel unterworfen, Andere da⸗ gegen, welche der lernenden Jugend angehört hatten, geriethen unter polizeiliche Aufsicht nach ihrer zeitweiligen oder dauernden Entfernung aus den Lehranstalten wegen Theilnghme an Unordnungen, Ueber⸗ zretung der Disziplinarvorschriften, Renitenz gegen ihre Vorgesetzten
1. dg . m. * 1 1 1 Bei den üher diese wichtige Frage gepflogenen Berathungen ge⸗
langte die Höchste Anordnende Kommission zu der Ueberzeugung, daß
einige der erwähnten Personen unter der Schwere der von ihnen erduldeten Strafe ihre Verirrungen schon erkannt und durch ihre spätere Führung nicht nur keine Erschwerung ihres Looses hervor gerufen, sondern, wie us den eingehenden Gesuchen der örtlichen Gouverneure ersichtlich ist, sich belobigender Atteste der sie über⸗ wachenden Qbrigkeit würdig gezeigt haben,
Diese Erwägung berührt nach Ansicht der Kommission ins besondere die jungen Leute, welche anläßlich der Ausweisung ihren . men haben, von dessen Beendigung ihre ganze
ukunft abhängt. 3 Die Höchste Anordnende Kommission hielt es daher für noth— wendig, die Auskünfte über die wegen politischer Anschuldigungen
nnter polizeilicher Aufsicht stehenden und der lernenden Jugend an—⸗
gehörenden Personen einer Revision zu unterwerfen, in der Meinung, daß, wenn bei einer genaueren Beurtheilung dieser Personen so⸗ wohl auf ihre Moralität, als auch auf ihre Beziehungen unter einander und zu ihrer Umgebung die nöthige Aufmerksamkeit gerichtet
wird, viele von ihnen gegenwärtig von der polizeilichen Aufficht schon
befreit werden könnten, entweder bedingungslos oder mit einigen Einschränkungen. ;
Eine solche Revision und eine solche Beurtheilung könnte nach Ansicht der Kommijsion schon jetzt den Gouverneuren und Stadt— hauptmännern mit der Maßgabe übertragen werden, daß sie im Faufe von zwei oder drei Monaten Verzeichnisse der Personen ein reichen, welche eine Erleichterung ihrer Lage verdienen, mit einem Gutachten ihrerseits über die für jede einzelne Person zulässigen Er— leichterungen und mit der Angabe, wer von den früher zur lernenden Jugend gehörenden Personen zur Fortsetzung der unterbrochenen Bil⸗ dung zugelassen werden und unter welcher Bedingung dieses geschehen könne.
Nach Anfertigung dieser Verzeichnisse und Eingang der Gut— achten der General ⸗ Gouverneure in den Gegenden, wo solche vor— handen sind, werden die Verzeichnisse von der höchsten anordnenden Kommission durchgesehen, und kann dabei, wenn die Nothwendigkeit darauf hinweist, ihren Mitgliedern, die sich dazu vollkommen bereit erklärt haben, die faktische, an Ort und Stelle vorzunehmende Kon⸗ trolirung der ertheilten Auskünfte und der unter Aufsicht stehenden Personen selbst übertragen werden.
Nach der endgültigen Durchsicht der Verzeichnisse hat dann die Entscheidung in den einzelnen Fällen nicht anders stattzufinden als im Einvernehmen des obersten Chefs der Höchsten Anordnenden Kom⸗ mission mit dem Minister des Innern.
Der oberste Chef der Höchsten Anordnenden Kommission, Ge— neral · Adjutant Graf Loris⸗Melikoff hatte nach Relation mit dem Minister des Innern, welcher seinerseits seine Zustimmung erklärte, das Glück, die erwähnten Vorschläge der Höchsten Anordnenden Kommission dem Allergnädigsten Ermessen Sr. Majestät des Kaisers zu unterbreiten, und geruhte Se. Kaiserliche Majestät, diese Vor— schläge vollkommen zu billigen und am 3. April Allerhöchst zu be⸗ fehlen, dieselben zur Ausführung zu bringen.
Die erforderlichen Anordnungen zur Erfüllung des Allerhöchsten Willens sind bereits veranlaßt worden. ö
— 19. April. (W. T. B.) Der bisherige Gouverneur von Rjasan, Br. Abaza, ist zum Chef der Ober-Preß⸗ verwaltung ernannt worden.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 19. April. (W. T. B.) Das neue Kabinet ist nunmehr ernannt. Als Staats-Minister und zugleich als berathendes Mitglied fungirt Graf Posse, welcher zunächst auch das noch unbesetzte Ministerium des Auswärtigen mit verwalten wird. Wieder eingetreten sind von den Mitgliedern des früheren Kabinets in ihre bisherigen Stellungen Dr. Forssel als Chef des De⸗ partements der Finanzen, Dr. Malmström als Chef des Departements der kirchlichen Angelegenheiten und Dr. Loven als berathendes Mitglied. Dr. Bult von Steyern, früher be⸗ rathendes Mitglied, hat das Departement der Justiz über⸗ nommen. Neuernannt sind der Lootsendirektor von Otter zum Chef des Marinedepartements, Oberst Taube zum Chef des Kriegsdepartements, Gutsbesitzer Hederstjerna zum Chef des Departements des Innern und Professor Hammarstiöld zum berathenden Mitgliede.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
(N. A. 3). Das Märkische Provinzialmuseum hat nach dem vom Stadtrath Friedel erstatteten Jahresberichte auch im vergangenen Jahre zahlreiche neue Zuwendungen erhalten, so daß sich die Zahl der aufgestellten Kultur- und naturgeschichtlichen Gegen⸗ stände um 2144 Nummern vermehrt hat und auf 35 582 Nummern angewachsen ist. Den bedeutendsten Zuwachs hat wieder die zweite Abtheilung — Vorgeschichte der Mark — erfahren. Das immer allgemeiner werdende Interesse, welches die Bevöblkernng der Pro⸗ vinz, insbesondere auch auf dem platten Lande, an der Erforschung der lokalen Vorgeschichte nimmt, wirkt fördernd auf die Ausdehnung der Sammlungen ein, und Notizen und Fundstücke, sowie Mitthei⸗ lungen über beobachtete Merkwürdigkeiten gehen fortgesetzt aus fast allen Kreisen ein und geben ununterbrochen Anregung zu Untersuchun⸗ 9 und Nachgrabungen. Von den Schätzen dieser Abtheilungen ent⸗ allen 13 544 Stücke auf die vorgeschichtliche Zeit, 1632 auf das Mittelalter, 6497 auf die Neuzeit, Hl sind Varia, 3146 Münzen, A760 Medaillen, Siegel u. dgl., 262 Architektonisches, 1219 Bilder, Karten, Pläne, 531 Urkunden, Autographen 2c., 10935 Bibliotheksachen und 6606 Objekte sind noch nicht katalogisirt. Die von dem Direk⸗ torium in Angriff genommene vorges bichtliche Topographie der Pro⸗ vinz wird nebst einer gleichfalls in Arbeit genommenen prähistori⸗ schen Karte der Mark“ noch zu der im August e. hier tagenden Generalversammlung der deutschen anthropologischen Gesellschaft fertig gesteilt werden. Die Separatausftellung des Märkischen Mu—⸗ seumz bei Gelegenheit der Berliner Gewerbeautzstellung ist von mehr als 200 000 Personen besichtigt worden.
— Bekanntlich hatte Eduard Devrient durch seine Schrift: Das Oberammergauer Passionsschauspiel“ (Leipzig, J. J. Weber) im Jahre 1851 die allgemeine Aufmerksamkeit auf das alte Mysterium gelenkt, welches sich in Oberam mergau noch erhalten hat. Jwar entstammt dasselbe nicht der glänzendsten Zeit jener heiligen RKomödlen, dem 12. Jahrhundert, es wurde erst im Jahre 1633 von den Benevbiktinern zu Ettal gestiftet und zum ersten Male im Jahre 1634 aufgeführt, auch im Sr. 1810 von dem Pfarrer Dr. Otto- mar Weiß zeitgemäß umgearbeit worden, aber es ist noch immer eine kostbare, und jwar die einzige Reliquie des alten
deutschen Bauernspiels, die zu einer Fülle von Betrach= tungen anregt. „Es ist ein wahrer Seelentrost inmitten des e; setzungeprozeffes, den der moderne Geist mit allem Alten und Ueber⸗ kommenen vornimmt, umgeben von den haltungelesen Trümmern, des bisherigen Lebens, mit denen wir zugleich so viel Angelebtes, Lieb⸗ gewordenes und Volksthümliches zerbröckeln und vergehen seben — daß da eine Erscheinung, wie dieser Ueberrest der geistlichen Schau⸗ spiele des Mittelalters, so altdeutsch kerngesund und jugendfrisch vor uns steht, als wäre sie gestern erst entstanden, uns mit un⸗ befangenem Kinderauge fröhlich ansieht und zujurufen scheint: seid guten Muthes, der alte Hort des deutschen Volksgeistes ist unvertilzbar und unerschöpflich; wenn ihr, nut Glauben daran behaltet, macht er euch immer wieder überreich. In dieser Auffassung beschränkt sich Devrient nicht auf die Beschreibung des Oberammergauer Passionsspiels und eine Kritik desselben, die bekanntlich sehr günstig ist, sondern er erörtert eingehend den Werth und die Bedentung sowie die weitere Entwickelung dieses Spiels für unser religtöseg, nationales und künstlerisches Leben. Das Buch ist seit Jahren vollständig vergriffen gewesen. Die Verlagshandlung hat jetzt, wo die Wiederholung des Passionsspiels eine erneuerte Nachfrage nach der Schrift hervorgerufen hat, dieselbe in einer zweiten Auflage erscheinen lassen. Dieselbe ist nur ein unveränderter Neu⸗ druck der ersten, weil einerseits die individuelle Auffassung des inzwischen verstorbenen Autors keine Umarbeitung gestattete, und weil andrer⸗ seits die traditionell stereotype Weise der Aufführungen Aenderuggen oder Zusätze kaum nöthig machte. Der Preis des mit 6 Illustra⸗ tionen und einem Titelbilde ausgestatteten Buchs stellt sich auf 1 4
Gewerbe und Sande.
Dem Geschäftsbericht des Berlin- Charlottenburger Bau vereins pro 1879 entnehmen wir Folgendes: Der Terrainbesitz am Grunewald verminderte sich im verflossenen Jahre im Ganzen um 52 qm. Hiervon wurden 1224 4m an einen früheren Hypo⸗ thekengläubiger der Gesellschaft übereignet, während 1528 4m nach- träglich zu Eisenbahnzwecken expropriirt wurden; hieraus ergiebt sich ein Verlust von 1238 M In 4 schwebenden Enteignungsprozessen ist die gerichtliche Entscheidung erster Instanz zu Gunsten der Gesell⸗ schaft ausgefallen. In den Erkenntnissen werden derselben ea. 250 000 über die bereits geleisteten Abschlagszahlungen hinaus zugesprochen. Die Hvpothekenschulden ermäßigten sich durch Abzahlungen aus be— reiten Mitteln um 29 616 S., Hervorzuheben ist noch der in der Generalversammlung vom 24. April 1879 gefaßte Beschluß: 1) das Aktienkapital der Gesellschaft von 6 300 000 M auf 3 0000690 M herabzusetzen; 2) diese Herabletzung dadurch herbeizuführen, daß bei der Veräußerung von Grundstücken oder Grundstückstheilen der Ge— sellschaft Aktien derselben im Nominalbetrage von 3 309 000 4 auf den Kaufpreis in Zahlung genommen und die so erhaltenen Aktien vernichtet werden.“
— Der Bericht des Vorstandes der Deutschen Effekten und Wechsel⸗Bank in Frankfurt a. M. über das Geschäfts⸗ jahr 1879 konstatirt, daß die eingetretene allgemeine Besserung und Belebung des Geschäfts dem in Rede stehenden Institute in he bem Grade zu Gute gekommen ist. Das erzielte Resultat gestattet die Vertheilung einer Dividende von 144010. Die Gesammtumsätze auf Efftkten⸗Konto betrugen 679 953 619 M auf einer Seite gegen 435 727 065 M in 1878. Tie Bank hat sich im abgelaufenen Jahre an einigen Konsortialgeschäften, hauptsächlich in Staats⸗ und Eisenbahn⸗ Obligationen betheiligt, wobei ein Nettogewinn von 59 319 ½S erzielt wurde. Der Gesammtbetrag der am 31. De⸗ zember v. J. in Besitz der Bank befindlichen Werthpapiere betrug in Summa 5 098747 S½. Von dem erzielten Reingewinn, welcher sich auf 2 338 336 S0 beziffert, sind zunächst 5o / g des einge⸗ zablten Aktienkapitals von 12 000 000 „M an die Aktionäre zu zahlen mit 600 000 S, Von dem verbleibenden Reste von 1738 336 sind dem Reservefonds 100, zuzuweisen mit 173 833 M, welcher sich dadurch auf 566 141 M erhöht. Von dem noch verbleibenden Reste von 1 564 507 ƽ abzüglich des aus dem Vorjahre vorgetragenen Saldos (22 204 MS), also von 1 542 298 S6 haben die Mitglieder des Vorstandes und andere Beamte der Bank gemäß Anstellungs⸗ verträgen 1540/9 zu erhalten mit 231 344 MU Dem Pensionsfonds für Angeftellte der Bank ist zuzuweisen 19/9 mit 15 422 M, dem Auf- sichtsrath statutengemäß 10/9 mit 164 229 66 Von dem hiernach verbleibenden Reste von 1163 505 Æ beantragt der Aufsichtsrath eine Superdividende von gfo/ g zu vertheilen mit 1140070 M und den Saldo mit 23 505 M auf neue Rechnung vorzutragen.
— Der Cours für die jetzt hier zahlbaren Silbere oupons Oesterreichischer Eisenbahnpapiere ist heute auf 170 für 100 Fl. 5sterr. Silber herabgesetzt worden.
Erfurt, 20. April. (Tel. Dep.) Die Dividende pro 1879 beträgt für die Stammaktien A. der Thüringischen Eisenbahn⸗ gesellfchaft 8p 0 /, während Stammaktien B., garantirte, 4 und Stammaktien C., garantirte, 4 0n erhalten.
Verkehrs ⸗Anstalten.
Triest, 19. April. (W. T. B.) Der Lloyddampfer Miner var ist heute Vormittag 11 Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Plymouth, 19. April. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Westphalia“ ist bier angekommen.
New⸗Jgork, 19. April. (W. T. B.) Die Dampfer Holland? und Egypt“ von der Na tional⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) und der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Rhein“ sind hier eingetroffen.
Berlin, 20. April 1880.
In Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen und Sr. Königlichen Hobeit des Prinzen Friedrich Carl fand heute Vormittag 11 Uhr die feierliche Eröffnung der Ersten Internationalen Fischerei⸗ Aus— stellung statt. Die Höchsten Herrschaften wurden am Portal des KLandwirthschaftlichen Museum von dem Ehren-Präsidenten der Aus—⸗ stellung, Staats. Minister Dr. Lucius, dem Präsidenten, Kammerherrn v. Behr, dessen Vertretern Dr. v. Bunsen und Professor Peters, sowie dem Wirklichen Geheimen OberRegierungs⸗Rath Mar⸗ card empfangen und zu dem Hautpas in der Ehrenhalle geleitet, um den sich die Staats. Minister Graf zu Stolberg, von Kameke, Hof—= mann, Graf ju Eulenburg, Maybach, Bitter, von Puttkamer und Pr. Friedberg, der Minister des Königlichen Hauses Graf Schleinitz der Staatesekretär Stephan, die Staats . Minister Friedenthal, Falk, Delbrück, der Wirkl. Geheime Rath Hobrecht, die diplomatischen, Vertreter von England, Frankreich, Italien, Rußland, Griechenland, Spanien, China, Japan, Schweden und Holland, sowie der deutschen Bundesstaaten, der General Feldmarschall Graf Moltke und die Gene ralität, bie Notablen der Wissenschaft, sowie die Delegirten der auf der Ausstellung vertretenen Nationen VAufstellung genommen hatten. Die Ehrenhalle war auf das Prächtigste mit Palmen und blühenden Ge⸗ wächsen geschmückt. Unter dem für Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen bestimmten Platze lag ein kostbares Eisbär= sell ausgebreitet. Nachdem die Höchsten Herrschaften den Hautpas betreten, trat der Ehren- Präsir ent der Ausstellung, Staats ⸗Minister Dr. Lucius, hervor und hielt folgende Ansprache:
„Der deutsche Fischerelverein, vor nunmehr 19 Jahren von Cw. Kaiferlichen ünd Königlichen Hoheit Höchstselbst ins Leben gerufen, seitdem unter persönlicher Fürsorge . das Interesse für
Uw. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit eine erfreuliche und erfolgreiche Thätigkeit eine verständige Pflege
und in weitere Kreise zu tragen, hielt es schon im Jahre 1873 an der Zeit, eine usstellung von Erzeugnissen und Geräth—= schaften der See und Binnenfischerei Lier in Berlin zu ver- anstalten. So bescheiden auch diese Ausstellung, entsprechend den derzeitigen Verhältnissen des jungen Vereins sich gestaltete, so bot sie doch eine reiche Quelle der Belehrung und zog in ungewöhnli ver Weise die Aufmerksamkeit derjenigen Kreise der Bevölkerung auf sich, welche durch Beruf und Neigung bei einer Hebung der Fischerei be⸗ theiligt sind. Seit jener Zeit aber ist der Verein gewachsen und er⸗ starkt; durch seine belehrende, anregende Thätigkeit, und durch feine er⸗ folgreiche Bemühung für die Hebung der deutschen Fischeret hat er sich Dank und Anerkennung aus weilen Kreisen verschafft. Die Zahr seiner Mitglieder ist gewachsen und seine Beziehungen arstrecken fich weit über das Deutsche Reich in ferne Länder, den förderlichen Aus⸗ tausch sichernd auf dem Gebiete seiner Wirksamkeit. In diesem Gefühle der Erstarkung und der im Laufe der letzten Jahre erreichten Erfolge ichtete der demnmsche Fischereiverein am Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit die Bitte, Juldreichst gestatten zu wollen, daß die zweite und zwar diesmal internationale Ausstellung von Produkten und Geräthschaften der See⸗ und Binnen⸗ fischerei in Berlin veranstaltet werden möge. Ew. Kaiserliche und Königliche Hoheit haben mittels Ordre vom 7. Oktober 1878 Höchst⸗ ihre Zustimmung ertheilt und die Erwartung ausgesprochen. daß die⸗ Ausstellung beitragen werde, die Theilnahme für die Bestrebungen des deutschen Fischereivereind mehr und mehr anzuregen, und immer weiteren Kreisen das Verständaiß für ratignelle Fischzucht zu erschließen. Seit dieser Zeit ist der deutsche Fischereiverein bemüht gewesen, das Intereffe für die Aus⸗ stellung zu wecken. Er hat sich dabei das Ziel gesteckt, die Fischerei aller Länder darzustellen, soweit es der enge Raum einer Aus— stellung gestattet. Es war dabei ebensowohl, die wirth⸗ schaftliche . als die wissenschaftliche Seite ins Auge zu fassen. Mit dem lebhaftesten Dank habe ich anzuerkennen daß der deutsche Fischerei verein bei feinen Bemühungen sowohl in Deutschland wie in fast allen Nachbarstaaten, selbst in den fernsten Zonen der Erde, die entgegenkommendste, wirksamste üinterstützung ge funden hat. Wir sehen hier unter uns die Delegirten zahlreicher Staaten, welche die reichen Schätze ihrer Heimath hierher geleiteten. Aus der Ost- und Nordsee, von den nördlichen Meeren, von den Küsten Hollands und Englands, aus den Schweizer Seen, aus den un⸗ erschöpflichen Reichthümern des Mittelmeeres, von der Wolga und dem Schwarzen Meere, aus Nord⸗ und Südamerika, von den Ge⸗ staden des fernen Ostens, aus Japan, Ehina, Indien und dem ma⸗— layischen Archipel wanderte in reichen, wunderbaren Formen und Ge⸗ taltungen die Fauna der Gewässer hierher. In viel gestalteter Schönheit und Pracht schließen sich hieran die kostbaren Produkte der Gewässer und die Perlen, Korallen und Muscheln. In reicher Auswahl sendeten alle Länder die wirthschaftliche Ausbeute ihrer Fischerei hierher. Lebensmittel aller Art und gewerb⸗ liche Produkte, Fischereigeräthschaften in großartiger Auswahl, wie sie den Sitten und Gewohnheiten der Länder entsprechen, stellen sich dar, und ehrwürdig treten hinzu Fahnen, Embleme und Urkunden des Fischereigewerbes aus alter Zeit. Wir hegen die Hoffnung, daß dieser friedliche Wettstreit der Nationen mit nützlichem reichem Erfolg für Alle ge⸗ krönt sein möge. Möge Niemand diese Ausstellung verlassen ohne Anregung, sei es auf- wirthschaftlichem sei es auf wissenschaftlichem Gebiet, empfangen zu haben, möge sie beitragen, das Verständniß für die hohe Bedeutung des Fischereigewerbes mehr und mehr zum Gemeingut aller Nationen zu machen, möge sie dazu führen, daß diese Fischereiprodukte als billigste Nahrungsmittel für weite Bevöl kerungs⸗ schichten allmählich wieder eine größere Bedeutung in Deuischland ge⸗ winnen, dann wird die Hoffnung erfüllt werden, welche Ew. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit bei Ertheilung der Genebmigung dieses Unternehmens ausgesprochen haben. Ich bitte Ew Kaiserliche und Königliche Hoheit nunmehr, den Befehl zur Eröffnung der ersten Internationalen Fischereiausstellung zu ertheilen.“
Nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dieser Bitte nachzukommen geruht hatte, fuhr der Staas⸗Minifter von Lucius fort:
Auf Höchsten Befehl Sr. Kgiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen erkläre ich die erste internationale Fischerei⸗Ausstel lung für eröffnet. Ich eröffne sie mit dem altbewährten Rufe: Se. Majestät der Kaiser lebe hoch! Begeistert stimmte die Festversammlung in diesen Ruf ein, während die auf der Galerie aufgestellte Kapelle die Nationalhymne intoönirte.
Hierauf trat der Vorsitzende des deutschen Fischereivereins vor und- sprach: ‚Lassen Sie uns unsern Dank darbringen dem Fürsten, der vom ersten Beginn bis zur heutigen Stunde dem deutfchen Fischerei⸗ verein ein gnädiger Beschützer und weiser Berather, ja, ich darf es wohl sagen, ein Mitarbeiter gewesen ist. Se. Kgiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz lebe hoch!“
Auch in dieses Hoch stimmte die Festversammlung begeistert ein= Hierauf begann der Rundgang durch die Ausstellung, über welche sich die Höchsten Herrschaften sehr befriedigt aussprachen.
Der Geheime Regierungs⸗Rath Reuleaux wird am Donnerstag, den 22. d. Mts., Abends 8 Uhr, die Beobachtungen und Studien. welche er auf der Weltausstellung in Sidney gemacht hat in einem Vortrage zusammenfassen. Derselbe wird im großen Saale des Architektenhauses, Wilbelmstraße 92/93, stattfinden. öffentlich sein und pünktlich beginnen.
(Nat. Itg) Am Sonnabend besichtigte die gemischte Depu⸗ tation der hiesigen Kommunalbehörde den neuen Viehhof am Weidenweg. Im Ganzen sind jetzt 20 Gebäude unter Dach ge⸗ bracht: 15 Rinderställe für 3150 Rinder, 4 Hammel ställe für 1065 Hammel, 1 Schweinehalle, welche zugleich als Stall benutzt wird, für 12090 Schweine, 1 Kälberstall, 2 Verkaufsftellen für Rinder und Hammel und 2 Verwaltungsgebäude. Besonderes In tersfsz- erregten die mächtigen Hallen, und namentlich die Schweine
halle, welche wohl nirgends in gleicher Größe vorhanden sind und
das Modell zu einer Schlachtkammer mit Keller und Aushangvor-— richtung, welche den Engrot ⸗Verkauf auf dem Biehhof sel bft ermög- licken soll. Es sollen mindestens 100 solcher Schlachtkam mern er- richtet werden, da nach Einführung des Schlachtzwanges alle Privat. schlachthäuser eingehen müssen. Die Vorbereitungen für die: nächsteng. stattfindende Mastvieh Ausstellung sind im beften Gange. Die Zahl ber Arbeiter aller Art, welche auf dem Viehhofe beschäftigt sind, be= läuft sich jetzt auf 700.
Rom, 14. April. Gestern Nachmittag gegen 2 Uhr hat die erste Probefahrt auf der Vesuveifenbahn stattgefunden. Der Weg von Resina bis zum Observatorium ist no b nicht vollendet und wurde daher mit den bisherigen Transportmitteln zurückgelegt. Vom Observatorium bis zur eigentlichen Eisenbahnstation betragt die Entfernung 320 Km. Die Bahn (der Betrieb erfolgt nach dem Seilsystem mit stehender Maschine) zieht sich langsam an den Ab hängen des Kegels empor. Von der Station big zum Krater ge⸗ braucht der Zug acht Minuten. Obgleich die Steigung eine er heb⸗ liche ist, bietet dieselbe doch keinerlei Gefahr. Die Auẽssichd auf dem ganzen Wege ist wohl die schönste der Erde. In einigen Tagen wird
scheinlich am 1. Mai.
Kopenhagen, 20 April. (W. T. B.) Die iu Ehren der Vega⸗Expedition veranstalteten Festlichkeiten baben mit einem Bankett, das gestern Abend in den Räumen der Börse statt. fand und an welchem auch der Kronprinz theil nabm, ibren Abschluß gefunden. Die Vega“ hat um Mitternacht die Rückreise nach Schweden fortgesetzt.
Im Residenz⸗Theater wird Hr. Tarl Sonnlag am Don—= nerstag sein Gastspiel fortsetzen, und zwar altz. Dr. Wespe, also in
entfaltend, bemüht,
der Gewässer und für die Hebung der Hochseefischerei ju wecken
einer seiner besten Rollen.
die Babn betriebsfäßig fein. Die Feierliche Eräffnung erfolgt wabt⸗-