1880 / 96 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

ein kontradiktorisches Ver ahren ausdrücklich vor. Wag die Leitung anbelange, so ej der Direktor der rumänischen Eisen⸗ bahnen keineswegs al Leiter der Gesellschaft in Aussicht ge⸗ nommen; e ih e aber bis zum definitiven Inslebentreten ein provssorisches Organ geschaffen werden müssen, und dessen Thätigkeit habe sich bisher beschränkt auf die Ein⸗ registrirung einer großen Anzahl von Meldungen, welche um Theil ausgingen von Landleuten, Bergleuten, See— euten und Schiffskapitänen, die die Südsee kennten und Erfahrungen gesammelt hätten. Die Organisation werde unter wesentlicher Mitwirkung eines sehr angesehenen Deut⸗ schen stattfinden, der sich nach Erwerbung eines bedeutenden Vermögens mittelst eines besonnenen Betriebes großer über⸗ seeischer Geschäfte in der Heimath zur Ruhe habe setzen wollen, der sich aber durch die guten Aussichten des Unternehmens und seine große nationale Bedeutung habe bestimmen lassen, sich an der Leitung desselben zu betheiligen. Soviel er wisse, liege es nicht in der Absicht, sofort die ganze Summe von 8 oder 10 Millionen Mark einzuberufen und anzulegen, son⸗ dern ganz behutsam vorzugehen, und sich so einzurichten, daß möglichst schon in den ersten Jahren ein Zuschuß aus Reichs⸗ mitteln entbehrt werden könne. Da es sich nur um eine von der Regierung zu beaufsichtigende Gesellschast handele, so

müsse er sich versagen, näher auf die beabsichlige Organisation

der Gesellschaft hier einzugehen; er hoffe aber, daß es ihm durch diese Bemerkungen gelungen sein werde, das Haus zu über— zeugen, daß der nachgesuchte Dividendenzuschuß für eine auf soliden Grundlagen basirte Unternehmung gefordert werde. Er gehe nun über zum Nachweise der allgemeinen kommerziellen Bedeutung eines solchen Unternehmens für Deutschland. Es sei mit Recht hervorgehoben worden, wie außerordentlich klein die Zahlen seien, mit welchen sich der direkte deutsche Handel der Südsee⸗Inseln beziffere, es handele sich aber darum, zum Vortheil Deutschlands diesen Handel zu beleben, und dies könne nach Ueberzeugung der verbündeten Regierungen nur durch Förderung der Bodenkultur daselbst geschehen. Die in dem überseeischen Handel im Allgemeinen gemachten Erfahrun— gen hätten zu dem Schluß geführt, daß eine nachhaltige Zu⸗ nahme des Handels- und Schiffahrtsverkehrs mit solchen der europäischen Kultur noch zu erschließenden Gebieten von einer gleichzeitigen schrittweisen Entwickelung der Produktions- und Konsumtionsfähigkeit derselben unzertrennlich sei. Es sei ge⸗ zeigt worden, wie der deutsche Handel auf den Samoa⸗ und Tonga-Inseln, Dank der bewährten Unabhängigkeit, den vor den konkurrirenden Nationen gewonnenen Vorsprung be— haupte, während gleichzeitig auf den Fidji⸗Inseln seit der An— nexion der Import und Export steigend in englische Hände über⸗ gegangen sei, daß jedoch im Allgemeinen der Handel mit Samoa und den Tonga-⸗Inseln in letzter Zeit stagnirt habe. Die Ur— sache für diese letztere Erscheinung sei der Stillstand in der Bodenproduktion von Samoa, im Vergleich mit dem großen Aufschwung der Bodenproduktion der Fidji⸗Inseln, der durch ein zweckmäßiges Arbeitssystem herbeigeführt sei. Das Haus möge ihm gestatten, das Verhältniß der Einfuhr und Aus⸗ fuhr zur Kultivirung des Grund und Bodens durch folgende, den Nachweisen des Australischen statistischen Amts entnom— menen Zahlen nachzuweisen. In verschiedenen australischen Kolonien habe im Jahre 1874 die Einfuhr 44 937 300 Pfd. Ster, im Jahre 1878 50 545 000 Pfd. Sterl. betragen. Die Ausfuhr habe im Jahre 1874 42 901 406 Pfd. Sterl., im Jahre 1878 44106165 Pfd. Sterl. betragen. Die Boden⸗ kultur habe in folgender Proportion zugenommen: im Jahre 1874 seien als bebautes Land aufgeführt 3 914225 Aeres, im Jahre 1878 5 892 381 Acres. In welchem Maße aber nach dem Wahrspruche des englischen Handels „der Handel folge der Flagge“ der Aufschwung der Kolonien dem Mutter⸗ lande zu Gute gekommen sei, bewiesen folgende Zahlen: Allein von einer Kolonie Süd⸗Australiens, wo die Gesammt⸗ Einfuhr im Jahre 1878 5719 611 Pfd. Sterl. betragen habe, seien auf England 3 087 901 Pfd. Sterl. gekommen. Nach einer weiteren statistischen Zusammenstellung, die er einem in London erschienenen Werke entnommen habe, habe Eng— land 1877 allein nach Australien mit einer Bevölkerung von 2250 0900 Einwohnern fast 19 286 Pfd. Sterl. 385 720 16 nach Deutschland dagegen mit einer Bevölkerung von 42 760 006 Einwohnern 19 5642 000 Pfund Sterling 392 840 000 M also für einen Werth von rund 8 Pfund Sterling pro Kopf nach Australien und sür einen Werth von rund 9 6 pro Kopf nach Deutschland exportirt. Nach derselben Quelle habe in demselben Jahre der Gesammtexport Englands 128 967 900 Pfund Sterling betragen und entfielen davon auf die englischen Kolonien 69 983 000 Pfund Sterling. Die Erkenntniß, daß die Südseeinseln wegen ihrer Lage und ihres zur Erzeugung von allen Kolonialprodukten n . geeigneten Grund und Bodens noch eines unermeßlichen Aufschwunges fähig seien, Prävalire bei allen denen, welche die Dinge mit offenen Augen angesehen hätten. Diese Erkenntniß liege gerade denjenigen Bestrebungen, von denen er vorhin gesprochen habe, in Austra⸗ lien und an der Westküste von Nordamerika zu Grunde, welche die Kaiserliche Regierung genöthigt habe, den deutschen Handel davor zu bewahren, daß derselbe aus seinem, durch friedlichen Wettkampf und eigene Mittel eroberten Terrain im gegebenen Augenblick durch Andere verdrängt werde. Namentlich sei von allen Seiten die große Bedeutung von Tonga und Samoa anerkannt worden, und habe es hier gerade besonderer Anstrengungen bedurft, Die Neutralität dieser Gruppe für den Handel sicher zu stellen. Die Erfolge der von der Kaiserlichen Regierung zu dem Ende gepflogenen Verhandlungen beruhten erstens in den gleich freundschaftlichen Beziehungen zu den Regierungen von Groß— britannien und den Vereinigten Staaten, welche objektiv genug dächten, um die Fürsorge des Reiches für diese deuischen Inter⸗ essen zu würdigen. Beide Regierungen seien Deutschland mit Loyalität entgegen gekommen und hätten durch ihr Verhalten den Thatsachen Rechnung getragen. Die Annéxionsagitatoren Australiens seien natürlich unzufrieden und die Agenten ame— rikanischer Landkaufs⸗-Compagnien seien ebenfalls unbefriedigt aus Samna abgezogen. Um zu beweisen, in welchem Maße Seitens der anderen Mächte anerkannt werde, daß der deutsche Handel auf dieser Gruppe prävalire, wolle er Folgendes mit⸗ theilen. Aus einer Hawaiischen Zeitung sei jüngst zu ersehen gewesen, wie die amerikanische Besatzung des von Samoa zurücklehrenden gmerikanischen Kriegsschiffes öffentlich erzählte, es, gebe auf Samoa nur deutsche Interessen zu schützen. Dies beruhe nur auf der Thatsache, daß sogar auf em um den Hafen Samoas herumliegenden Gebiet der Grund und Boden sich im a von Reichsangehörigen be⸗ sinde, Die Verhältnisse würden ic natürlich ändern, wenn die thatsächliche Unterlage für die bisher vom Reich befolgte Politik geändert würde. Daher erkläre sich auch die Freude der Australier, als die Nachricht von der Zahlungseinstellung

men.

des Hauses Godeffroy in Australien bekannt geworden sei, und die Enttäuschung, als die Nachricht auf dem Fuße gefolgt sei, daß die Kaiserliche Regierung ihre Schuldigkeit gethan habe. Dafür habe man Beweise, an deren Glaubwürdigkeit er die Herren bitte, nicht zu zweifeln. Was den Einwand an⸗ belange, den er in einigen Zeitungen gelesen habe, daß nämlich die Privilegirung der Deutschen Handelsgesellschaft mit einer ine nr für die anderen deutschen Unternehmer ein neues

emmniß in die freie Konkurrenz hineintragen würde, so müsse er dem widersprechen. Um in der Südsee mit den kapitalmächtigeren Staaten erfolgreich konkurriren zu können, bedürrfe der deutsche Handel größerer Kapitalien, als eine einzige deutsche Firma hierfür aufwenden könne, da ein Theil dieses Kapitals nach der Natur dieses Geschäfts erst in einigen Jahren Zinsen ahwerfen könne, denn die Plantagen brächten nicht sofort Gewinn. Deshalb sei eine ö hierfür geeigneter. Durch die Steige⸗ rung der Produktion werde auch die Handelsgelegenheit anderer deutscher Firmen vermehrt; der Einwand, daß die freie Kon⸗ kurrenz durch diese Vorlage beeinträchtigt werde, widerlege sich durch die Thatsache, daß die Konkurrenz keinen Versuch gemacht habe, die Erhaltung des Geschäfts in deutschen Händen ohne Reichshülfe zu bewerkstelligen. Manchem Konkur— renten käme vielleicht der Zerfall des Hauses Godeffroy er—⸗ wünscht, um billig in deu Besitz einzelner seiner Plantagen zu kommen, unbekümmert darum, ob das Gros der Län⸗ dereien in fremde Hände gelange. Das Reich müßte ein⸗ schreiten, auch wenn durch seine Zinsgarantie einzelnen Ham⸗ burger Häusern eine unbequeme Konkurrenz erwüchse. Daß das aber nicht zu erwarten, und daß nament⸗ lich der deutschen Nation in ihrer Gesammtheit aller Voraussicht nach die Vortheile des Schutzes zu Gute kommen würden, welche das Reich dem deutschen Südseehandel auf Reichskosten gewähre, dies wolle er durch einige Streiflichter auf die Geschichte des Niederländischen Handelsmaatschappij beweisen. Er fühle sich hierzu um so mehr verpflichtet, als einer der gestrigen Redner die betreffenden Anführungen des Unter⸗Staatssekretärs als unhistorisch und unrichtig geschildert habe. Der Wiener Kongreß habe allerdings den Holländern einen großen Theil ihres früheren Kolonialbesitzes zurück gegeben; das habe aber nicht ausgereicht, um sie auch in den Genuß derjenigen Vortheile wieder ein⸗ zusetzen, zu welchem der Kolonialbesitz sie berechtige. Während. der langjährigen englischen Okkupation in den holländischen Kolonjen sei der englische Handel der herrschende geworden. Alle Versuche, den holländischen Ein— zelhandel gegenüber dieser englischen Konkurrenz zur Geltung bringen, seien fehlgeschlagen, und es sei nunmehr die Bildung einer Aktiengesellschaft beschlossen, welche nach der Bekannt⸗ machung vom 29. März 1824 unter dem Namen „Niederlän⸗ dische Handelsmaatschappij“ mit einem Grundkapital von 12 Millionen Gulden und einer Zinsgarantie von 4 Proz. die Wiederbelebung von Handel, Schiffahrt und Industrie zur Aufgabe haben und dies im Wege der Vereinigung von Na⸗ tionalkapital und Arheit unter Aufrechterhaltung der Freiheit für den niederländischen Privathandel erfüllen sollte. In welchem Maße diese Gesellschaft schon in den ersten Jahren die Erreichung dieses Zwedes erlangt habe, das beweise die Zahl der von ihr in den Jahren 1824 —=1831 nach Ostindien befrachteten niederländischen Schiffe. Die Zahl sei wie folgt gewachsen: 1824 drei Schiffe mit 983 Last, 1826 zwölf Schiffe mit 3418 Last, 1826 sechsundzwanzig Schiffe, 1828 vierund⸗ fünfzig Schiffe mit 13472 Last und 12710 060 Gulden Werth. Im Jahre 1825 habe die gesammte Einfuhr etwas über 11 Millionen betragen, wovon unter niederländischer Flagge etwa 7 Millionen, die Ausfuhr im Ganzen etwa 10 Millionen, davon nach den Niederlanden 8 500 G00 Fl. Im Jahre 1828 habe bereits die Gesammteinfuhr beinahe 18 Millionen betragen, davon unter niederländischer Flagge 13 Millionen Gulden. Die Ausfuhr insgesammt 12 Millionen Gulden, davon nach den Niederlanden beinahe 91 Millionen Gulden. Am meisten für die nationale Wirksamkeit in Maat⸗ schappij spreche ein Vergleich der im Zeitraum von 1825 —28 in den Häfen von Java verkehrenden niederländischen und fremden Schiffe. Im Jahre 1825 hätten verkehrt 45 nieder⸗ ländische und 91 fremde Schiffe, im Ganzen 136, davon 57 nach den niederländischen Häfen. Im Jahre 1828 aber hätten verkehrt 28 niederländische und 65 andere Schiffe, zusammen 146, davon 110 nach niederländischen Häfen. Aus diesen Zahlen gehe hervor, daß der Versuch, durch diese Nieder⸗ ländische Handelsgesellschaft den Handel wieder zu beleben, vollständig geglückt sei. Das Mittel sei also zweck— mäßig. In der Periode, von welcher er gesprochen habe, sei die Gesellschaft auch nicht Kommissionär der Regierung ge⸗ wesen. Wenn schon große Kapitalmächte und Kolonialstaaten die Handelsgesellschaften nicht entbehren könnten, um über mancherlei Schwierigkeiten hinwegzukommen, dann sei Deutsch⸗ land erst recht auf dieses Mittel angewiesen. Das Reich habe seit der Gründung des Norddeutschen Bundes den Handel in fernen Weltmeeren geschützt und gefördert; die Ansprüche des 6 auf diplomatischen, konsularischen und maritimen Schutz seien 6 bedeutend gewachsen, daß die Leistungen, auch der Marine, hinter denselben zurückblieben; die Akten des Aus⸗ wärtigen Amtes bewiesen, wie sehr die Regierung bemüht ge⸗ wesen sei, den Ansprüchen zu genügen. Ein Theil der Arbeit sei darauf gerichtet gewesen, in neutralen Gebietstheilen eine Gleichstellung des deutschen Handels mit dem anderer Nationen zu erreichen. Es sei der Regierung in dieser Beziehung manches geglückt; so sei der Handelsverkehr im Sulu⸗Archipel durch Uebereinkunft mit Spanien vom 11. März 1877 geregelt; die Verhandlungen bezüglich der Tonga⸗ und Samoa-⸗Inseln seien aus der vorjährigen Denkschrist bekannt. Es handele sich also hier nicht um eine einzelne Aktion, sondern um die Konsequenz einer seit Jahren verfolgten Politik, deren Erfolg durch die Ablehnung der Vorlage in Frage gestellt würde. Durch die Ablehnung der Vorlage würde Dentschlands An⸗ sehen und seine kommerzielle Stellung nicht nur auf den Südseeinseln, sondern auch in Australien leiden. Deutschland hätte nicht nöthig gehabt, bie australische Weltausstellung zu beschicken und die deutsche Flagge dort zu zeigen, wenn man ihr das anthun wolle, was ihr bevorstehen würde, falls die Vorlage nicht angenommen werden sollte. Er bitte * erwägen, ob die ganzen Verhältnisse at geeignet eien, die Regierung in der Fortsetzung dieser Politik zu läh⸗ Er glaube, es könne eine Frage der Opportunität, der Erwägung bilden, ob man gewisse Vorlagen, die an das Haus heranträten, wie Steuergesetze, in dem einen oder in dem anderen Jahre besser erledigte, in der Ho nnr daß dem Hause solche 1 später in verbesserter Gestalt zugehen würden. Hier aber handele es sich um Annehmen oder Ver⸗

werfen ohne jede Aussicht und Möglichkeit erneuter Erwägung

und Beschlußfassung. Das Haus würde nach erfolgter Ablehnung nie wieder im Stande sein, den dadurch verursachten Schaden wieder gut zu machen. Es werde ein . eintreten, der gerade für diejenigen am unerwünschtesten sein würde, welche eine aktive Kolonialpolitik nicht wollten; gerade diese Mit⸗ glieder des Reichstages sollten besonders die Verpflichtung fühlen, die Kaiserliche Regierung auf diesem einzig noch mög⸗ lichen Wege zu unterstützen, um dem Niederlassungsbedürfniß der Deutschen in fremden Weltmeeren zu genügen und ferne fruchtbare Gebiete zum Vortheil der deutschen Nation, ohne eigentliche Kolonialpolitik, zu erschließen. Es handele sich nicht um eine Frage, die je nach der politischen Parteistellung, oder der kirchenpolitischen Stellung, oder der wirthschaftlichen Stellung, als Freihändler oder Schutzzöllner, verschieden zu beurtheilen und zu beantworten wäre. Wenn man sich über⸗ zeuge, daß es sich in der That um eine Chance handele, der deutschen Nation kommerzielle Vortheile zu sichern, und um ein Mittel, das Ansehen Deutschlands im Ausland hochzu— halten und zu verhüten, daß dieses Ansehen in jenen Meeren ernstlich geschädigt werde, so meine er, werde es dem Hause ein Leichtes sein, über diejenigen Bedenken hinwegzukommen, welche es ihm nicht gelungen an sollte, zu beseitigen. Jeden⸗ falls hoffe er aber, daß das Haus aus seinem Vortrage die Ueberzeugung gewonnen habe, daß es sich hier um eine Aktion handele, die nach dem Eintritt eines außerordentlichen Ereig⸗ nisses geboten sei, wenn anders die Früchte der bisher befolg⸗ ten Politik nicht zum Nachtheile der deutschen Interessen ver⸗ loren gehen sollten. Er bitte das Haus, unter diesen Gesichts— punkten mit Wohlwollen sich der Prüfung der Vorlage unter⸗ ziehen zu wollen.

Der Abg. Staudy führte aus, die Vorlage habe bei sei⸗ ner Partei kein freudiges Gefühl erregt, sie habe vielmehr für ihn und seine politischen Freunde viel Unsympathisches, vor allen Dingen deshalb, weil es sich um eine Reichsgarantie für ein eben gegründetes Aktienunternehmen handele, welches sich basire auf eine andere Unternehmung, bei deren Entstehen solche Symptome beobachtet seien, die an die verrufenen Grün— dungen erinnerten. Die Abgg. Bamberger, Mosle und Meier seien heute auf die einzelnen Details eingegangen, er wolle sich nur an die allgemeinen Gesichtspunkte halten. Der Abg. Bamberger habe die Frage aufgeworfen, warum eine bankerote Firma unterstüzt werden solle. Für ihn handele es sich um das Haus Godeffroy absolut nicht. Zwar habe der Abg. Bam⸗ berger gesagt, die Regierung habe bona fideé gehandelt, der⸗ selbe habe aber trotzdem von persönlichen Beziehungen zwischen Godeffroy und der Vorlage gesprochen, der— selbe habe ferner darauf hingewiesen, daß die Be⸗ richte der Seeoffiziere, welche man bisher als ausgezeichnet betrachtet hätte, dadurch influirt seien, daß die Offiziere mit den Konsuln, die Vertreter des Hauses Godeffroy seien, im Verkehr gestanden hätten. Er (Redner) bestreite aber ent— schieden, daß die Regierung bona fie gehandelt hätte, wenn die Vorlage auf dem Wege, wie der Abg. Bamberger es an— gedeutet, an den Reichstag gelangt wäre; sie hätte ihre Pflicht dann in gröblicher Weise vernachlässigt. Es sprächen viele Bedenken gegen die Vorlage; aber für dieselbe sprächen zwei Gründe, die alle Bedenken niederschlügen. Der erste Grund sei der, daß die Vorlage lediglich eine Konsequenz der Politik sei, welche die Regierung seit 1867 dort verfolge, und über welche dem Hause die umfangreichen Aktenstücke über Samoa im vorigen Jahre Auskunft gegeben hätten. Man habe aus den Aktenstücken ersehen, welchen Werth die Regierung auf diese , lege, und der Reichstag habe sich mit der vor⸗ jährigen Vorlage einverstanden erklärt. Der zweite gewichtige Grund sei der, daß Deutschland auf Samoa eine günstige Handels⸗ position habe, die sich gewinnbringend entwickelt habe. Dabei lege er weniger Gewicht auf das Haus Godeffroy als über⸗ haupt auf die Beziehungen des ö Vaterlandes zu den überseeischen Ländern. Wenn Deutschland bas Godeffroysche Unternehmen nicht übernehme, dann mache es einen schweren politischen Fehler, dann gingen die Besitzungen aus den deutschen Händen in andere. Er könne nur sagen, der Rück⸗ sicht auf den nationalen Handel sei der Reichstag es schuldig, der Vorlage zuzustimmen. Wenn er sich gleich dem Abg. Bamberger bemühe, als bonus pater familias das Richtige der Vorlage gegenüber zu finden, so sage er sich, das wolle er gern zugeben, es sei recht zweifelhaft, ob das Geschäft, welches hier vom Deutschen Reich eventuell subventionirt werden würde, ein rentables sein werde. Andererseits sei die Mög⸗ lichkeit der Rentabilität nicht absolut abzusprechen, aber jeden⸗ falls sei dieser Gesichtspunkt ein nebensächlicher, zumal sich seines Erachtens nur so viel ,, lasse, daß schwerlich die ganze Summe, welche Deutschland in 20 Jahren aufwen⸗ den würde, dem Reiche verloren gehen könne. Das sei ein Fall, der nach Lage der Verhältnisse durchaus nicht anzunehmen sei. Wenn er erwäge, daß Deutsch⸗ land schon an den augenblicklich existirenden Verhaäͤlt⸗ nissen ganz außerordentlich viel verlieren könne —, denn er meine, sowohl für die nationale Stellung als für den Handel gehe schon viel verloren, wenn der gegenwärtige Standpunkt nicht bestehe, wenn er ferner erwäge, daß man ganz außer⸗ ordentlich viel gewinnen könne, denn diese Möglichkeit liege unbestreitbar vor, nun, dann finde er den 33 der von Deutschland verlangt werde, ganz außerordentlich unbedeutend. Er sei also der Ansicht, daß man es der nationalen Auf⸗ fassung, daß man es dem n, schuldig sei, der Vorlage zu⸗ zustimmen. Es habe der Abg. Bamberger gestern eine Be⸗ merkung dahin gemacht, daß es sehr wunderbar sei, daß er, der ja so vielfach sich init dem Handel beschäftigt habe, für die Vorlage nicht eintrete, und daß viele Andere, die sonst Interesse für den Handel nicht bethätigt hätten, sich bemühten, dem Handel etwas zu Gute zu thun. Er (Redner) könne darauf kh mit vollem Recht dem Abg. Bamberger erwidern, daß in diesem hohen Hause sich Niemand befinde, der nicht wüßte, welche Quelle des Wohlstandes für ein Land der Handel sein lönne, aber daß man in jedem Falle zu prüfen habe, welche Interessen die wichtigsten, die ausschlaggebenden seien. Wenn der Abg. Bamberger im Rückblick auf die vorjährige Session von Subventionirung der Industrie und davon gesprochen habe, ob man der Landwirthschaft nicht lieber die F en ins Haus zu bringen habe, so werde derselbe dahin 5 1 daß derselbe dies nicht ernst gemeint; wollte der Abg.

amberger es anders darstellen, so könnte er demselben . antworlen, diejenigen, die sich für die Landwirthschaft inter⸗ essirten, feien berelt, ihn beim Wort zu nehmen. Es würde jetzt nur noch ein Gesichtspunkt zu erbrtern sein, nämlich die weitere geschäftliche Behandlung, und da drücke er sich rück⸗ n dahin aus, daß bei der Fülle von Material und Rück⸗ ichten, deren Erwägung die Vorlage verlange, an sich eine

lommissarische Behandlung die richtige wäre. Er beantrage seinerseits, die Vorlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Er wisse aber, welche lebhaften Bedenken der kommissarischen Verhandlung gegenüberständen. Er habe ja nur an den Termin vom 1. Mai d. J. zu erinnern, dessen Versäumung Alles in Frage stellen könne, und er würde sich deshalb sehr freuen, wenn Seitens der verbündeten Regie⸗ rungen eine Aeußerung darüber erfolgte, ob der 1. Mai ein Tag sei, der nach wie vor unter allen Umständen eingehalten werden müsse. Wolle man die Vorlage gründlich prüfen, so würde es allerdings schwierig sein, sie bis zum 1. Mai in einer Kommission und hier im Hause durchzubringen. Er be⸗ merke schließlich noch, daß er Namens einer größeren Anzahl seiner politischen Freunde spreche, wenn er bitte, die Vorlage anzunehmen.

Der Abg. Dr. Bamberger sprach zunächst sein Bedauern darüber aus, daß er nach dem Stenogramm gestern nach der Be⸗ merkung des Präsidenten gesagt haben solle, er bleibe bei seiner Meinung; es sei nicht seine Absicht gewesen, sich gegen den Ausspruch des Präsidenten aufzulehnen. Aber er könne nur versichern, daß er heute beim Durchlesen der Stelle, wegen deren ihn der Bundeskommissar angegriffen habe, erstaunt ge⸗ wesen sei, wie derselbe seine Bemerkungen so habe qualifiziren können. Man berufe sich auf die amtlichen Quellen, auf die Berichte der Schiffskapitäne und da solle er nicht das Recht haben, die Klassizität dieser Zeugen einer Kritik zu unter— ziehen? wenn man das im Reichstage nicht einmal mehr solle, dann wolle man doch lieber, wie der Abg. Windthorst sage, die Bude schließen. Was im Uebrigen die heutige Nede des Bundeskommissars anlange, so fühle er sich durch⸗ aus nicht wiederlegt. Es werde immer gesagt, auf das Haus Godeffroy komme es nicht an, aber das Haus Godeffroy und die Handelsgesellschaft lasse sich nicht trennen; beide würden vielmehr mit Recht identifizirt. Der Bundeskommissar habe in seiner Vertheidigung nichts. weiter als Ziffern des Exports und Imports von Australien angeführt, die nichts für die Vorlage bewiesen. Was den vom Bundeskommissar angeführten Sterndal anlange, so sei dies ein Subjekt, welches in keiner Weise Glauben verdiene. Eine Analogie zwischen der holländischen und der jetzt zu gründen⸗ den Gesellschaft sei in keiner Weise zulässig, da diese das Monopol des alleinigen Handels zwischen dem Mutterlande und den Kolonien gehabt habe, davon sei doch bei der in Rede stehenden Unternehmung gar nicht die Rede. Er müsse sich dann gegen den Abg. Mosle wenden, dessen heutige ganze Rede fast nur gegen ihn gehalten sei. Der Abg. Mosle habe gesagt, er (Redner) habe dem Reichskanzler vorgeworfen, der— selbe habe sich mit besonderer Absicht eine bankerotte Gesell⸗ schaft ausgesucht, um diese zu unterstützen; man habe ihn aber gänzlich mißverstanden. Er habe von dem Reichs⸗ kanzler nicht gesprochen, sondern nur den allgemeinen Satz aufgestellt, daß, wenn man dem Handel mit Staats⸗ hülfe beikommen wolle, dies nur so möglich sei, daß man die in Verlegenheit und Insolvenz gerathenen Handelsgesellschaf— ten und Handelsleute mit Gunst bedenke, weil die in guten Verhältnissen befindlichen gar nicht in der Lage wären, der— gleichen zu acceptiren. Nur in einem Punkte habe er aber⸗ mals nicht auf die Pflicht der Kritik verzichtet, daß, wenn er

ein großes Geschäft übernehmen solle, das bis jetzt von dem Hause Godeffroy allein geführt worden sei, er einen Blick auf die Situation werfen müsse, in der das Haus sich in letzter Zeit bewährt habe oder nicht. Weiter sei seine Kritik nicht ge⸗ gangen. Er wünsche dem Hause Godeffroy alles Gute und die schönsten Erfolge, er habe nie etwas mit demselben zu thun ge— habt. Wenn er im Jahre 1879 mit besonderem Nachdruck von diesen Verhältnissen gesprochen habe, so sei es nur geschehen, weil er gewünscht habe, daß Alles zur Hebung des Ansehens des Hauses noch mögliche geschehen solle, damit es sich auf natür— liche, kaufmännische Weise heraushelfe; sollte er damit zu weit gegangen sein, so sei das ein leicht zu verzeihender Fehler. Ferner sei von mehreren Rednern daran erinner worden, daß doch verständige Kaufleute, wie von Bleichröder und von Hansemann, der Sache sich angenommen hätten. Er glaube indeß so ziemlich zu wissen, daß diese Herren die Gründung und Emittirung dieser Aktiengesellschaft auch nur gewisser— maßen nr rn f gezwungen unternommen hätten, weil sie zu dem Konsortium gehörten, das auch die guten Geschäfte vom Reiche und von Preußen überwiesen erhalte. Niemand wäre froher, wenn die Aktiengesell⸗ schaft nicht zu Stande käme, als diese Herren. Die meisten der Bemerkungen des Abg. Mosle seien vom Abg. Meier gründlich widerlegt. Daß er nicht einem verehr—⸗ ten Verstorbenen, wie dem Staats-Minister von Bülow etwas wie eine Verdächtigung nachsagen könnte, müsse der Abg. Mosle seinem Urtheil doch noch zutrauen. Zur Sache möchte er nur noch darauf aufmerksam machen, wie schwer man sich an denjenigen versündige, welche bis jetzt noch glücklich das samoaische Geschäft betrieben, wenn man durch diese Aktien⸗ gesellschast ihre Existenz in Frage stelle. Sei man berechtigt vier his fünf dort florirenden Häusern mit Staatsmitteln eine Konkurrenz zu machen? Wenn auf der einen Seite die Aufforderung stehe, eins Handelsgesellschaft mit problemati— scher Unterlage ünd Zukunft zu gründen, auf der anderen Seite das Bedenken, eine Anzahl von Mitbürgern, die den Handel dort mit zur Blüthe gebracht hätten, durch die Staattz⸗ konkurrenz zu gefährden, so könne Niemand, der die Sache ruhig überlege, zweifeln, wie derselbe in seinem Gewissen ent—⸗ scheiden solle. In zweiter Lesung wolle er dem Haufe noch mit Zahlen beweisen, daß einzelne dieser Häuser an dem Handel zwischen Samoa und Hamburg einen größeren An— theil hätten, als das Haus Godeffroy. Man habe heute nur von alücklichen Handelskompagnien gehört, an Warnungen vor unglücklichen Kompagnien fehle es in der Geschichte nicht. Sei es nicht ein fatales Zusammentreffen, daß die neue Ge— sellschaft beinahe „Südseekompagnie“ genannt fei, eine Erinne⸗ rung an jene Südseekompagnie, die eine so verderbliche Rolle in, der Handelsbewegung gespielt habe? Es habe keine glänzendere Gesellschaft als die holländisch-afrikanische Handelsgesellschaft gegeben und was sei iyr Ende gewesen? Schande und Schaden. Von der Ne—⸗ gierung sei dem Hause kein Detailmaterial gegeben, das in einer Kommission berathen werden müßte. Wolle man eine Kommission einsetzen, so habe er nichts dagegen, er wollte fich nur nicht durch Beantragung einer Kominisfion

Unterstaatssekretär habe gesagt, die Regierung hätte bei den

dem Verdacht aussetzen, die Sache begraben zu wollen. Der

Anträgen auf Unterstützung dieser Gesellschaft die Verant— wortlichkeit nicht auf sich allein nehmen ö. Es handele sich also nicht um einen moralischen Zwang, sondern darum, ob die Verneinung, welche die Regierung nicht allein habe auf sich nehmen wollen, vom Reichstage ratifizirt werden könne, er bitte deshalb, die Vorlage abzulehnen.

Der Unter⸗-Staatssekretär Scholz entgegnete, der Abg. Bamberger habe ihm in seiner gestrigen Rebe den Vorwurf gemacht, daß er einiges Allgemeine, aber wenig Sachliches gesprochen hätte; er sei der Belehrung zugänglich und möchte daher wissen, was der . Bamberger unter Generaldis⸗ kussion verstehe. Er werde sich aber huͤten, dem Beispiele des Abg; Vamberger zu folgen, dessen Rede den ganzen Gang der Diskussion bestimmt habe. Es seien hauptsächlich Dinge be⸗ kämpft worden, an welche die Regierung gar nicht gedacht habe. Man habe immer davon gesprochen, die Regierung wolle das Go— deffroh'sche Unternehmen unterstützen; davon sei gar nicht die Rede, das habe er schon in seiner einleitenden Be— merkung erklärt. Was die Uebernahme der Werthe zum Buchwerth angehe, so solle der Preis der zu über— lassenden Grundstücke unter Mitwirkung des Reiches durch Kommissare festgestellt werden. Also fielen alle Deduktionen gegen die Unrentabilität des Unternehmens damit zusammen. Gegen die Kommissionsberathung müsse er sich doch aus— sprechen, der 1. Mai sei der Tag, an welchem die ÄAngelegen⸗ heit definitiv erledigt sein müsse, wenn fie nicht überhaupt unerledigt bleiben solle. Die Diskussion scheine ihm erschöpfend gewesen zu sein, von einer Kommissionsberathung dürften wesentliche Vortheile nicht zu erwarten sein. Er verwahre sich noch schließlich gegen die Unterstellung, als ob in seinen Worten in irgend, einem Punkte die Aufforderung gelegen hätte, daß der Reichsregierung mit einem „Nein“ gegen bie Vorlage gedient sei, damit sie dem Reichstage die Schuld zu⸗ schieben könne.

Der Abg. v. Benda erklärte, ein Theil seiner politischen Freunde werde so wie er für die Vorlage stimmen, weil sie die Verantwortung für ein ablehnendes Votum im gegenwär⸗ tigen Augenblick nicht übernehmen wollten. Der Kampf der Interessenten berühre seine Partei gar nicht, es handele sich hier nicht um die Subvention eines bankerotten Handels⸗ hauses, sondern um den Schutz deutschen Besitzes und Handels. Eine Rente erwarte er von diesem Unter— nehmen nicht, obwohl die Möglichkeit einer solchen selbst von den Gegnern der Vorlage nicht bestritten werden könne. Das Opfer, welches Deutschland hierbei bringe, sei nicht größer, as es auch sonst für öffentliche Zwecke des Handels und der Marine gebracht würde. Es handele sich fur seine Partei hierbei nicht so sehr um eine Frage der Wirthschafts⸗ politik, als vielmehr um eine Frage der auswärtigen Politif. Er werde diesen Punkt demnächst noch näher beleuchten, er und seine politischen Freunde würden also für die Vorlage stimmen, die er im Plenum weiter zu berathen bitte.

Die Diskussion wurde geschlossen. Nach einigen persön⸗ lichen Bemerkungen der Abg. Meier und Mosle zog der Abg. Staudy seinen Antrag zurück.

Das Haus beschloß darauf die zweite Berathung der Vor⸗ lage ohne vorherige Kommissionsberathung im Plenum vor— zunehmen, worauf es sich um 31 Uhr verkagte.

1 .

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1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Sabhastationen, Aufgebote, 5.

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5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

rladungen Grosshandel.

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9. Familien- Nachrichten. beilage. *

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loge Oeffentliche Ladung.

Nachdem der Ackermann Karl Hollstein, Heinrichs Sohn, und dessen Ehefrau Catharina Elisabeth, geb. Asbrand, von Weisenborn die Eintragung der Grundstücke: ;

Kartenblatt 39 Nr. 114 Weide, die Windhause 3 ar 78 4m, . Kartenblatt 39 Nr. 115 Acker, die Windhause 17 ar 52 ꝗm, welche in der Gemarkung von Sontra (Reg. Bez. Cassel) gelegenen Grundstücke bisher auf den Namen des Johannes Arnold zu Königswald kataftrirt waren, in dag Grundbuch von Sontra beantragt haben, so hat das Königliche Amtsgericht Termin auf den . 1. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr, bestimmt, in welchem entgegenstehende Rechte bei Meidung der Rechtsnachtheile des §. 32, Gesetz vom 29. Mair 1873, anzumelden sind. Sontra, den 3. April 1880. Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

loca]

Auf die Klage der gewerblosen Lisette Brune, Ehefrau des Kaufmanns Joseph Rustemeher, Beide zu Aachen wohnend, hat die 1. Civil kammer des Kal. Landgerichts zu Aachen durch Urtheil vom 8. März d. J. die zwischen den Eheleuten ꝛe. Ruste⸗ meyer bis dahin bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft aufgeboben, die Gütertrennung augge⸗ sprochen und die Parteien zur Feststellung ihrer Vermögens verhältnisse vor den Notar Endepols zu

achen verwiesen.

Aachen, den 20. April 1880.

Der Gerichtsschreiber: Ros bach.

llogiz Auszug.

Auf die Klage der gewerblosen Catharina Kauert, Ehefrau des Kgufmannes Carl i hann Schmitz, Beide zu Mechernich wohnend, hat die 11. Civilkammer deß K. Landgerichtgß zu Aachen durch Urtheil vom 260. Februar d. J. die zwischen den Eheleuten 3c. Schmitz bis dahin bestandene ebe⸗ liche Gütergemein schaft aufgehoben, die Gütertren. nung verfügt und die Parteien zur Auseinander⸗ setzung und Berechnung vör den Notar Strasser zu Schleiden verwiesen.

Aachen, den 20. April 1880.

Der Gerichts schreiber Bewer.

(l0441] Aus sertigung.

Aufgebot.

Auf Antrag des nunmehr privatisirenden Müller⸗ meisters Ignaz Gar von Unterschäftlarn werden hiermit aufgefordert:

I. Der im Jahre 1856 ven Unterschäftlarn aus als Müllergeselle auf Reisen gegangene und seitdem verschollene Bauerssohn Sebastian Gar von Bolzwang, Gemeinde Degerndorf, geboren am 19. Januar 1810 als ehelicher Boh der Bauerseheleute Johann und Christine Gar von Bolzwang, letztere geborene Schmidtner, spä⸗ testens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei dem unterfertigten Gerichte sich ö, widrigenfalls er für todt erklärt wird,

die Erbberechtigten, ihre Interessen im Auf⸗ gebots verfahren zu wahren,

alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mitthei⸗ lung hierüber beim unterfertigten Gerichte zu machen, und wird der Aufgeboté termin auf

Dienstag, den 15. Febrnar 1881, Vormittags 9 Uhr, hierorts, Zimmer Nr. 4, anberaumt.

Wolfratshausen, den 14. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

(L. 8.) Verstl.

Zur Beglaubigung: Banmgartner, geschäftel. Grschrbr.

10289

: Der Ackermann Heinrich Gück von Nieder vellmar hat glgubhaft gemacht, daß er unter Hinzu⸗ rechnung der Besis zeit seines Rechtsvorgänger die

Grundstücke Bl. 1 Parzelle 5: .

I) Auf'm Taubenacker.. . 44 Ar 46 Q.M.

2) Bl. 1 Parzelle 8 daselbst. 22 . 74 ,

3) Bl. 1 Parjelle 365 am

HYster kein

4) Bl. 1 Parzelle 368 daselbst 3 . 50 der Gemarkung Niedervellmar mindestens 10 Jahre lang im Eigenthumsbesitz gehabt hat.

Zwecks Eintragung dieser bisher weder im Ge⸗ neral ·Währschafts⸗ und Hypothekenprotokoll, noch im Grundbuch eingetragenen Grundstücke im Grund buche hat derselbe öffentliche Ladung Dersenigen, welche Ansprüche an den Grundstücken zu haben ver⸗ meinen, beantragt. ö.

Et werden demgemäß alle solche Personen hier— mit aufgefordert, spätestens in dem auf

den 8. August, Mittags 128 Utz, vor dem unterzeichneten Gericht, Cölnische Straße 13, Zimmer Ne. 17, anberaumten Aufgebotstermine

ihre Ansprüche geltend zu machen bei Meidung des Rechtsnachtheils: daß nach Ablauf der Frist der Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuche eingetragen werden wird, und daß, wer die ihm obliegende Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichem Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundstück er⸗ worben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Den jenigen, deren Rechte innerhalb der Ausschluß⸗ frilt angemeldet und demnächst auch eingetragen sind, verliert. Cassel, den 17. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. Z. Der Gerichtsschreiber. Schmelz.

(0988 Gottlieb Philipp Ruoff, Fabrikarbeiter hier, hat das Aufgebot eines von der Ober⸗Amts⸗Spar⸗ kasse hier auf dessen Namen und unter der Nummer 9480 ausgestellten sogenannten Sparkassenbüchleins, lautend auf 700 4M Einlage, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 2. November 1880, Vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur . vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt würde. Reutlingen, den 16. April 1880. K. Amtsgericht. Oberamtẽrichter: Gmelin.

10343 In Zwangsvollstreckungssachen des Maurer⸗ meisters Wilbelm Kirchhoff zu Osterode, Klägers, wider den Rangirer Ludwig Uhe zu Petershütte, Beklagten, wegen Forderung, wird zum Verkauf der in der Bekanntmachung vom 29. Januar 1880 be⸗ zeichneten, dem Schuldner gehörigen Immobilien zweiter und gesetzlich letzter Termin auf Mittwoch, den 5. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude damit angesetzt, wozu Kaufliebhaber damit geladen werden. Bemerit wird, daß das er n n im Termine vom 14. April 1880 2350 46 betragen hat. Osterode a. / H, den 19. März 1880. Königliches Ämtsgericht; AÄbthellung III. Schwabe.

liot's! Oeffentliche Zustellung.

Die Henriette Gortatomski, genannt Isaacson, geborene Zittwitz, zur Zeit Auguststraße Nr. 6 in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ju⸗ lius Hermann, klagt gegen den Hanius Gorta⸗ towzki, genannt Henrh Isaaeson, dessen Auf— enthalt unbekannt, wegen Chebruchs des Beklagten, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe vom Bande, eventuell auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten, die Klägerin innerhalb einer vom Gerichte festzusetzenden Frist wieder bei sich aufzu⸗ nehmen, derselben auch, falls dies außerhalb Ham⸗ burgs geschehen soll, einen angemessenen Betrag zur Bestreitang der Reisekosten vorher zuzustellen, und zwar Alles unter dem Präjudize, daß widrigens falls der Beklagte als böslicher Verlasser behandelt und die zwischen ihm und der Klägerin bestehende Ehe gänzlich geschieden werde, unter Erklärung des Be⸗ klagten fäl den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf

den 5. . 1880, Vormittags 91 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte jugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 23. April 1880.

W. Clauß, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(10392 Nachstehender Ansschlußurtheilstenor: Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot der Urkunden über die ursprünglich auf dem Grundstück Nr. 11 Jaschine in der III. Abtheilung unter Nr. 7, 8, 10 und 12 eingetragenen Posten, hat das Königliche Amtsgericht zu Creuzburg O. S. in der öffentlichen Sitzung vom 14. April 1889 durch den Amts⸗ . Jaschik nach Lage der Akten für Recht er⸗ annt:

daß die Urkunden über die ursprünglich auf dem Grundstück Nr. 11 Jaschine in der III. Ab⸗ theilung unter Nr. 7, 8, 10 und 12 eingetra⸗ genen Posten von 100 Thlr., bez v. 100 Thlr., bejw. 300 Thlr., beiw. 20 Thlr. für kraftlos zu erklären und die Kosten des Aufgebetsver⸗ fahrens der Antragstellerin aufzuerlegen. Von Rechts. Wegen

Jaschik. wird biermit öffentlich bekannt gemacht. *r den 14. April 1880. Königliches Amtsgericht, Abtheilung J.