die der gute deutsche Michel zahlen solle; er bitte deshalb die Vorlage abzulehnen.
Der Bundeskommissar Geh. Legations⸗Rath von Kusserow entgegnete, der Vorredner habe in seiner neulichen Rede die Klassizität der von der Reichsregierung aufgerufenen Zeugen für die Bedeutung der Vorlage bestritten, und gegenüber dem Konsul Weber, den Schiffskapitänen und dem Mr. Sterndale sich auf einen Aufsatz eines alten Schiffskapitäns in einem Hamburger Blatte bezogen. Der alte Schiffskapitän müsse allerdings sehr alt sein, denn seine Zahlen reichten nur bis 1868. Einen schlagenden Beweis, wie wenig eingehend das Studium des Redners in der Sache sei gegenüber den ein⸗ gehenden Studien, die das Auswärtige Amt seit 6 Jahren über die Sache gemacht habe und für das ganze Aktenstöße sprächen, seien die Aeußerungen des klassischen Zeugen, Sir Arthur Gordon, Gouverneurs der Fidschi⸗Inseln, in einem im vorigen Jahre im Royal Colonial-Institute in London ge⸗ haltenen Vortrage. Während der Vorredner aus einem alten Kalender beweisen wolle, daß Fidschi dem Staate nur 5000 Pfd. Sterl. Einnahmen bringe und 30 000 Pfd. Sterl. Ausgaben mache, sage Sir Arthur Gordon, daß die Staatsrevenüen sich 1876 auf 38 000 Pfd. Sterl., 1877 auf 47 000 und 1878 auf über 60 000 Pfd. Sterl. belaufen hätten, während die Ausgaben sich einschränken ließen; die Einnahmen aus den Zöllen hätten 1875 nur 8000 Pfd. Sterl., 1878 da⸗ gegen bei Anwendung desselben Tarifs 20 000 Pfd. Sterl. betragen. Nach Ansicht zuverlässiger, nicht poetischer Autori⸗ täten solle sich gerade mit Hülfe eines ähnlichen Arbeits—⸗ systems, wie das in Samoa sei, die Produktion auf 10 Mill. r Sterl. per Jahr steigern lassen. Der Vorredner habe die neulich angeführten Zahlen in Bezug auf Australien als nicht zur Sache gehörig bezeichnet. Der Kernpunkt der han⸗ delspolitischen Begründung der Vorlage sei aber, daß Handel und Verkehr stagnire, wenn ihm nicht eine proportionelle Steigerung der Bodenkultur gegenüberstehe, und daß das der Fall, habe er an den Zahlen aus der amtlichen Statistik von gidschi und Australien nachgewiesen. Alle Zahlen, mit denen der Vorredner beweisen wolle, wie klein der Handels⸗ und Schiff⸗ fahrtsverkehr in Samoa sei, bewiesen grade für die Regierung. Die Reichsregierung wolle eine stärkere Entwickelung dieses Ver⸗ kehrs für die Zukunft sichern, und das könne nur durch Plantagenbau geschehen. Das beweise auch das rapide Auf⸗ kommen von Hawaii, wo bei einer Bevölkerung von nur 40 000 Seelen sich in den letzten Jahren gerade Dank dem Plantagenbau, welcher nur mit Hülfe des von England und Amerika hineingeworfenen Kapitals und mit Hülfe von Ar— beitern aus anderen Südseeinseln betrieben würde, der Im⸗ port und Export sich zu Gunsten dieser beiden Länder im höchsten Grade vermehrt hätten. Sodann habe die Regierung die Erfahrung gemacht, daß der deutsche Handel am besten da operire, wo derselbe auf dem Fuße der Gleichberechtigung operiren könne. Die auf den Fidschünseln gemachten Erfah⸗— rungen würden sich auch auf Samoa und Tonga wiederholt haben, wenn Deutschland nicht den festen Willen gezeigt hätte, die Unabhängigkeit dieser Inselgruppen zu wahren. Welche Mühe die Durchführung dieses Prinzips der Kaiserlichen Re⸗ gierung verursacht habe, davon hätten die Vorlagen, betreffend die Verträge mit Tonga und Samoa Und anderen Inselgruppen beredtes Zeugniß gegeben. Man verhandele mit fremden Mächten am besten, wenn man auf dem Fuße der Gleichberechtigung stehe; wenn Deutschland aber von einer Positlon zurückweiche, die es unter wohlwollender Anerkennung Seitens der Eng— länder und Amerikaner bisher eingenommen habe, so begebe man sich der Handhabe, um in Zukunft mit derselben that⸗ sächlichen Unterlage in London und in Washington zu betonen, daß Deutschland auf die Unabhängigkeit der Inselgruppe wegen der dortigen hervorragenden Interessen großen Werth lege. Werde man der Reichsregierung nicht antworten können: Wenn das Deutsche Reich nicht Willens ist, eine so kleine Subvention zur Wahrung seiner Interessen zu geben, wenn es zu einer so produktiven Ausgabe sich nicht entschließt, während England und Amerika für Handel und Schiffahrt die größten Opfer bringe, was verlangt denn Deutschland für Opfer von diesen Staaten? Die englische Regierung werde leicht einwenden können: die neuseeländische Kolonie bittet schon seit Jahren, ihr zuzugeben, wenn die Regierung des Mutterlandes dies nicht thun wolle, daß sie, die Kolonie, auf eigene Kosten von der Inselgruppe Besitz nehme. Solche Sprache sei nicht nur zu der Heit, wo Julius Vogel Minister⸗Präsident in Neuseeland gewesen sei, an die großbritannische Regierung gerichtet wor⸗ den. Der jetzige Premier⸗Minister von Neuseeland, Gray, habe an die englische Regierung im vorigen Jahre einen er— neuten nt ef in jenem Sinne gerichtet; dieser Antrag sei ablehnend beschieden worden, wie er glaube, lediglich aus Nücksichtnahme für das Deutsche Reich. Nachdem der ab— schlägige Bescheid eingegangen gewesen sei, sei darüber in dem . von Neuseeland verhandelt und Beschwerde ge—
ührt worden, daß England, wenn es selbst nicht annektiren wolle, dies auch der Kolonie nicht gestatten wolle. Er glaube aber, daß ebenso wie Julius Vogel, der jetzt in London sich auf⸗ halte, seiner Zeit die Annexion von Fidschi nach vielem Wider⸗ streben bei seiner Regierung durchgesetzt habe, es auch den ge— meinsamen Bestrebungen von Vogel und Gray gelingen werde, die englische Regierung zu weiteren Annexionen zu drän⸗ gen. Es handele sich aber nicht nur um die kleinere Samoagruppe an und für sich, obgleich Samoa mit die fruchtbarste aller en,, in der Südsee sei, sondern um Samoa als den
entralpunkt des Handels mit dem ganzen Archipel. Wenn der Reichstag diesen Centralpunkt aufgebe, so sei dies gleich⸗ bedeutend mit dem Verlust des Generalstabs in dem Moment, wo man sich zur Schlacht vorbereiten wolle. Es würde dann kaum noch möglich sein, daß die Regierung in derselben Weise wie bisher durch Konsulate, maritimen Schutz und diplomatische Verhandlungen die zerstreüten Kräfte des deutschen Handels in der Südsee sammele und ebenso wirksam wie ö beschütze, ,, ,,. bieser Centralpunkt verloren gehen sollte. Unter iesem Gesichtspunkte bitte er, die Vorlage anzunehmen. Der Reichstag werde dadurch einen Schritt thun, der Deutschlands Ansehen im Auslande wesentlich erhöhen würde, während — er scheue sich nicht, es zu sagen — die Ablehnung der Vor⸗ lage leicht die Wirkung einer Deutschland selbst mitten im Frieden bereiteten Niederlage haben könnte.
Die Diskussion wurde geschlossen. Versönlich bemerkte der Abg. Fürst zu Hohenlohe⸗-Schil⸗ lingsfürst, daß, wenn der Abg. Bamberger behauptet habe, den verstorbenen Staats⸗Minister von Bülow nicht genannt, also auch keine Insinuation ausgesprochen zu haben, derselbe mit dieser Anschauung isolirt stehe. Wohl alle anberen Zu⸗ hörer hätten jenen Passus ebenso wie der Redner auf den
Staats⸗Minister von Bülow bezogen. Dadurch sei er (Redner) kr Zurückweisung jener Aeußerung mit Recht veranlaßt, auch ei er zur Zurückweisung dadurch veranlaßt, daß ihm von Personen, die dem verstorbenen Staats-Minister von Bülow näher ständen, als er (Redner), gesagt worden sei, daß sie die Aeußerung des Abg. Bamberger bitter empfunden hätten. Wenn der Abg. Bamberger eine angeblich falsche Deutung vermeiden wolle, bitte er ihn, sich künftig vorsichtiger aus⸗ zudrücken.
In namentlicher Abstimmung wurde darauf die Vorlage mit 128 gegen 112 Stimmen abgelehnt. ;
Nunmehr wurde die Abstimmung über die geschäftliche Behandlung der Novelle zum Münzgesetz vorgenommen und beschlossen, die zweite Lesung dieser Vorlage im Plenum vor⸗ zunehmen.
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be— treffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben.
Der Unter⸗Staatssekretär Scholz leitete die Berathung
mit folgenden Worten ein:
Wäre der Gesetzentwurf, betreffend die Erhebung von Reichs⸗ stempelabgaben ein völlig selbständiger, für sich allein in Betracht zu ziehender und zu beurtheilender Gesetzesvorschlag, so würde den beigegebenen Motiven ein erheblicher Vorwurf gemacht werden können, denn die Bedürfnißfrage, deren eingehende und allseitige Erörterung bei jedem Gesetzesvorschlage, ganz besonders aber bei jedem Vor⸗ schlage einer neuen Steuer zuerst beansprucht werden kann und muß, ist in den Motiven nur nach einer speziellen Seite hin, ob die in Aussicht genommene Steuer durch die Grundsätze der Gerechtigkeit und Billigkeit, durch die Grundsaͤtze einer richtigen Steuerpolitik be= dingt wird, näher erörtert. Die andere allgemeinere Frage, ob und wozu es überhaupt jetzt einer neuen Reichssteuer bedarf, ist in den Motiven nicht weiter untersucht. Allein, meine Herren, der Gesetz« entwurf ist ja nur ein Theil des Gesammtplanes, der Ihnen im vetgangenen Jahre ausfuhrlich dargelegt und begründet worden ist, dem die Majorität dieses Hauses im vorigen Jahre zuge⸗ stimmt hat, und in Bezug auf welchen das Bedürfniß im all— k hiernach also nicht bloz als bekannt, sondern als anerkannt
etrachtet werden kann. Selbst nur eine erneute Erinnerung daran mag Manchem überflüssig erscheinen, aber es ist der Entwurf nur ein Glied in der Kette von Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, die Einnahmen des Reichs aus seinen eigenen Quellen dergestalt zu vermehren, daß sein eigener Bedarf daraus gedeckt werden, und daß darüber hinaus das Reich den Einzelstaaten die Mittel gewähren kann, die sie bedürfen, um ihre Defizits zu decken und eine die Üüber⸗ bürdeten Schultern entlastende Steuerreform durchzuführen. Es ver⸗ hält sich in dieser Beziehung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, wie mit demjenigen, betreffend die Erhöhung der Brausteuer, was ich am 11. März bier zur Rechtfertigung der Wie dervorlegung des Gesetzes wegen Erhöhung der Brausteuer gesagt habe, das hätte ich auch heute wieder zu sagen. Ich beschränke mich indessen statt solcher Wiederholung auf eine Bezugnahme darauf und füge nur eine Bemerkung hinzu: Die Stempelstener gehörte nicht, wie die Bransteuer, mit zu den Vorlagen des vorigen Jahres; der Grund davon war nicht etwa der, daß man geglaubt hätte, man würde auf die Stempelsteuer nicht wieder zurückzukommen haben, man würde auf sie neben der Er— höhung der Zölle, der Tabaksteuer und der Brausteuer überhaupt verzichten können. Nein, der Grund war einerseits, daß die Auf— aben der vorigen Session im Uebrigen schon umfangreich und r ng genug erschienen, und andererseits, daß die Stempelsteuer⸗ vorlage von 1878 vor ihrer Wiedereinbringung erheblicher Aende⸗ rungen und Ergänzungen bedürftig erschien.
Während ich von einer Erörterung der danken, die der sogenannten Börsenstener zu Grunde liegen und dieselbe zu rechtfertigen geeignet sind, in dieser Stunde um so mehr absehen zu können glaube, als sie ja schon so ost und so vielfach erörtert und insbesondere den Mitgliedern dieses hohen! Hauscs hinlänglich bekannt sind, bitte ich um die Erlaubniß, die eben angedeuteten Aenderungen und Ergän⸗ zungen, welche die Vorlage von 1878 erfahren hat, kurz hervorheben und erläutern zu dürfen. Für dieselben sind hauptsächlich zwei Ge⸗ sichtspunkte bestimmend gewesen, erstens der, das heimische Interesse nicht zurücktreten zu lassen hinter das fremde, und zweitens der, das finanzielle Ergebniß des Gesetzentwurfs zu verbessern. Der erste Ge⸗ sichtspunkt, meine Herren, hat dazu geführt, die Aktien und Werth— papiere des Auslandes, die man nach dem früheren Entwurfe bevor⸗ zugen zu sollen glaubte, den inländischen Aktien und Werthpapieren vollständig gleichzustellen in Bezug auf die einmal zu entrichtende Stempelabgabe, und hat in zweiter Linie dazu geführt, die Stempel von Schlußscheinen und von Rechnungen Über ausländische Aktien und Werthpapiere zu erhöhen im Vergleich zu den Beträgen, welche von solchen Dokumenten über inländische lktien und Werthpapiere erhoben werden. So soll der Gesetzentwurf und die Besteuerangzart, die nach demselben eingeführt wird, wenigstens nicht dazu beitragen, son— dern eher dem mit entgegen zu wirken helfen, daß Anlagen in aus ländischen Werthen angelegt werden. Dem Gesammtinteresse kommt das in doppelter Richtung zu Gute, zunächst dahin, daß dem inlän⸗ dischen Geldbedürfniß eine bevorzugte Stellung, wenigstens nicht eine benachtheiligte, gegeben wird gegenüber dem auglaͤndischen Geld⸗ bedürfniß bei der Inanspruchnahme unseres Kapitalmark et, und in anderer Richtung dahin, daß das heimische Kapital sich um so mehr vor den Gefahren und den Verlusten wahren wird, die von der Aulage in fremden Werthen so häufig die Folge sind. Der andere Gesichtspunkt, die finanziellen Ergebnisse des Gesetzentwurfs zu heben, hat, außer zu einer stufenweise steigen⸗ den Besteuerung der Schlußnoten und Rechnungen nach Maßgabe des Werthes des Gegenstandes, namentlich dahin gefübrt, eine Quittungssteuer in dem Gesetzentwurf aufzunehmen und eine gleich mäßige Besteuerung der Checks⸗ und Giro⸗Anweisungen.
Daß der Vorschlag einer allgemeinen SGuittungssteuer von vorn- herein einer sympathischen Aufnahme nicht begegnen würde, darüber haben sich die verbündeten Regierungen kein Hehl gemacht. Wenn gleichwohl nicht hat darauf verzichtet werden können und vielmehr gehofft wird, daß bei näherer Erwägung im Reichstage sowohl, wie in der Nation die Abneigung gegen diese Besteuerung ver- schwinden werde, so darf dafür außer dem schon an— gedeuteten Umstande, daß die Qnuittungssteuer vorzugs⸗ weise geeignet ist, die finanziellen Grgebnisse des Ge— setzes zu heben und daß es auf eine solche Besserung in der That ankommt, ferner angeführt werden, daß erst mit dieser Steuer das System einer mäßigen Besteuerung der im Geschäftsverkehr um« laufenden beweglichen Werthe seinen vollständigen Abschluß erhält, daß die gleiche Normirung der Steuer auf den geringen überall nur zu bezahlenden Betrag von 10 , ferner die Bestimmung der Grenze, von welcher ab die Stempelpflichtigkeit der Quittungen erst eintreten soll, auf., über 20 M, und in Verbindung hiermit ein System von Befreiungen, welche alle zur Besteuerung nicht geeignet erscheinenden Quittungen von der Besteuerung ausnimmt, daß, fage ich, diese Modalitäten wohl geeignet sind, die ernsten Bedenken zurücktreten zu lassen, welche gegen eine solche neue Steuer hervortreten könnten, namentlich aber auch zurücktreten zu lassen daz Bedenken, daß der Verkehr in der allerunangenehmsten Weise dadurch belästigt wer⸗ den könnte. Es darf aber noch, meine Herren, hingewiefen werden auf das praktische Beispiel und die längere Erfahrung, welche die großen Staaten Europa, in denen die Quittungssteuer bereits be⸗ steht, ung gegeben haben und die die Hoffnung begründet erscheinen lassen, daß auch bei uns eine solche Steuer nicht auf einen zu sehr widerstrebenden Boden fallen wird.
Der Ertrag der in dem Gesetzentwurf zusammengefaßten Stem pelabgaben ist, wie auf S. 48 der Vorlage naher angegeben ift, auf etwa 20 Millionen Mark veranschlagt; in Verbindung mit dem von der Erhöhung der Brausteuer erwarteten Mehrertrage giebt dat zusammen etwa 37 Millionen Mark, und stellt man dem
allgemeinen Ge⸗
auf einige
gegenüber die nothwendige Mehrausgabe für das Reich, welche sich an das jüngst votirte Militärgesetz anknüpft, so bleiben uns etwa 18 bis 19 Millionen übrig zu kungen erwähnten Zweck. Daß sie in Verbindung mit dem Mehr- ertrage der Zölle und Tabaksteuer nach Maßgabe der Gesetze vom vorigen Jahre schon so viel oder gar mebr erzeben sollten, als er⸗ forderlich ist, um die beabsichtigten Finanzreformen in den Einzel⸗ r. durchzuführen, das, meine Herren, wird Niemand behaupten önnen und wollen; wohl aber — und deshalb muß ich noch Augenblicke um Ihre Aufmerksamkeit bitten — wohl aber ist von einzelnen Seiten bereits behauptet worden und wird vielleicht auch heute wieder auszuführen gesucht werden, daß diese Finanzteformen in den einzelnen Staaten kein solch bestimmtets Ziel seien, für welches hier Mittel bewilligt werden können.
Nun, meine Herren, diese Reformen sind in ihrem Detail hier natürlich nicht zu erörtern und festrüstellen, sie gehören den Einzel⸗ staaten an und sind dort mit den Landtagen zu ordnen. Hier kann,
nur die Nothwendigkeit und das Ziel solcher Reformen in großen.
Zügen gezeigt und zu einer allgemeinen Würdigung gebracht werden. Das aber ist in reichem Maße geschehen. Der Herr Reichskanzler bedauert es, daß sein Gesundheitszustand, der ihn insbesondere einen erheblichen Temperaturunterschied zu vermeiden zwingt, und so ihn abhält, auszugehen, daß, sage ich, sein Gefundheitszu⸗ stand ihn hindert, beute diese Vorlage persönlich hier zu vertreten. In seinem Auftrage habe ich die Ehre, an dasjenige zu erinnern, was er von dieser Stelle aus dem hohen Hause am 2. Mai v. J. dargelegt hat.
Die Steuerreform, die er zunächst für Preußen damals hier entwickelt und begründet bat, hält er seinerseits unverändert fest als ein nicht blos etwa ideales, sondern als ein wirkliches praküsches Ziel, als ein Ziel, das zwar nicht sofort in seinem vollen Umfange durchgesetzt werden kann und muß, aber wonach er jetzt und in der Folge weiter strebt. Die Deutlichkeit, mit welcher er dasselbe damals hier dargelegt hat, hat nicht verhindert, daß Mißverständnisse und Mißdeutungen auch daran angeknüpft worden sind. Insbesondere hat jüngst ein verbreitetes Journal ia mehr oder weniger ausge— sprochener Absicht, sich an jene Aeußerungen des Hrn. Reichskanzlers von damals anzuschließen, die Meinung ausgesprochen, daß auch die preußische Einkommensteuer in Wegfall gebracht werden könne, daß sie etwa nur als eine ausgleichende Ergänzungssteuer für ungünstige Finaniiahre beizubehalten sei. Diese ganz und gar dem betreffenden Journal allein gehörige Meinung ist indeß seitdem von einem Theil der Tagegpresse als ein willkommenes Mittel aufgegriffen worden, um die gleiche Meinung dem Herrn Reichskanzler unterzuschieben und so gegen die vermeintliche Finanzpolitik des Herrn Reichskanzlers mit der Darstellung des Resultats an dem armen und reichen Manne Propaganda zu machen.
Ich habe dem gegenüber ausdrücklich zu erinnern an das, was der Herr Reichskanzler in dieser Beziehung damals gesagt hat. Er hat vor allen Dingen die Vermehrung der indirekten Steuern gefor⸗ dert, um „direkte Steuern abzuschaffen“', nicht um „die direkten Steuern abzuschaffen. Er hat insbesondere die Grund und Gebäude⸗ . nicht beseitigen wollen, sondern sie überwiesen sehen wollen an die Provinzen, Kreise und Gemeinden. Er hat die Klassensteuer be⸗ seitigen wollen. Was er aber von der Einkommensteuer gesagt hat, meine Herren, ist Folgendes:
Die Ginkommensteuer, die mit ihr (der Klassensteuer) in Ver⸗ bindung steht, sollte meines Erachtens in der Weise revidirt wer den, daß sie einen geringeren Ertrag giebt, wie jetzt. Sie giebt
jetzt, so viel ich mich erinnere, ea. 31 Millionen Mark, und die
Richtung, in der ich den Ertrag herabsetzen möchte, ist folgende:
Von dem Einkommen, welcheg aufhört, klassensteuerpflichtig zu sein, von 1000 bitz zu einem Einkommen von 2600 Thlr. — ich bitte um Entschuldigung, wenn ich der Kürze und Verständlich—⸗ teit wegen noch in Thalern, noch nicht in Mark rede —, also zwischen 1⸗ und 2000 Thlr. Einkommen sollte mei⸗ nes Erachtens nur fundirtes Einkommen eine Steuer bejahlen. Ich nenne fundirtes Einkommen dasjenige, was erblich übertragbar ist, dasjenige, was aus dem Besitz von zinstragenden
Papieren, oder Kapitalien, oder aus Landgütern und Grundbesitz hervorgeht, und ich möchte dann noch einen Unterschied zwischen verpachteten und selbst bewirthschafteten Grundbesitzeen machen, der das Einkommen von Pacht bezieht und nebenher noch ein Geschäft betreiben kann, also günstiger gestellt ist als derjenige, der im Schweiße seines Angesichts paterna rura bearbeitet. Für die be i⸗ zubehaltenden Kategorien der Ein kommensteuer über 20900 Thlr. ist meines Erachtens derselbe Unterschied festzustellen, aber nicht so, daß das täglich zu erwerbende und zu gewinnende Einkommen ganz steuerfrei bleibt, sobald es über 2000 Thlr. be⸗ trägt, daß es aber jedenfalls einen geringeren Satz bezahlt als der eh ge, und jedenfalls einen geringeren Satz als das fundirte Ein—⸗ ommen.
Und auf Mißverständnisse, die damals bei den Verhandlungen an die Bemerkung des Herrn Reichskanzlers sich anknüpften, hat der Herr Reichskanzler in der Sitzung vom 8. Mai 1879 noch ausdrück⸗ lich hinzugefügt:
Ich habe die Ginkommensteuer, weil sie von Reichen gezahlt wird, beibehalten wollen, ich will nur die Klassen⸗ steuer abschaffen, und in dem Maße, in welchem wir Ersatz durch die indirekten Steuern dafür bekommen werden. 36
Der Abg. Sonnemann erklärte, er sei kein prinzipieller . der Heranziehung von Aktien und Werthpapieren zur Besteuerung; allein wie werde sich der Reichstag hierzu
stellen? Er sei der festen Ueberzeugung, daß, wenn ein Plan,
wie der des Reichskanzlers, in dieser Weise zur Ausführung gebracht werden solle, derselbe schwerlich die Zustimmung des Reichstages finden werde. Dem Reichstage stehe außer den im vorigen Jahre , . Zöllen, außerdem noch die Wehr⸗ steuer in Aussicht, und hinter allen drohe das Schreckgespenst des Tabakmonopols. Er hoffe jedoch, der Reichstag werde sich dadurch nicht in seinem Urtheil beeinflussen lassen. Je mehr Steuern der Reichstag bewillige, desto mehr würden von demselben verlangt, und der Ertrag dieser Steuern werde nicht zur Einlösung der gemachten Versprechungen, sondern zur Vermehrung des Militäretats verwendet. Abgesehen von den Lombarddarlehen, welche sehr hoch besteuert werden sollten, zerfalle die Vorlage in drei Gruppen: 1) Stempel auf Werthpapiere; 2) Stempel auf Umsätze, 3) Stempel auf den Geldverkehr. Am gleichmäßigsten seien in den verschiedenen Entwürfen die inländischen Werthpapiere behandelt. Die Steuer sei 1 Prozent. Dieser Satz sei für Aktien schon sehr hoch; er würde, wie er schon 1872 vorgeschlagen, eine Steuer vom Reinerträgniß über eine gewisse Höhe vorziehen. Absolut abzulehnen erscheine ihm aber eine Steuer von 164 Prozent auf inländische Schuldverschreibungen. Diese Steuer würde weniger die Börse, als die gh und Kommunen, Pfand⸗ briefe und Schuldverschreibungen der Sekundärbahnen treffen, da große Bahnen von Privaten wenig . gebaut würden. Hier würde die Steuer fast ausnahmslos solche treffen, welche dieselben nur schwer tragen könnten. Wie mit den inländischen Schuldverschreibungen, so verhalte es sich mit den aus⸗ ländischen. Eine hohe Steuer würde nicht die schlechten Papiere, dieser Art ferne halten, sondern die guten. Die Emittenten schlechter russischer und türkischer Papiere wür⸗ den sich aus nich Steuer nichts machen, da sie froh sein müßten, für ihre Papiere überhaupt einen Markt zu haben. Man dürfe es aber für ein Glück bezeichnen, daß Deutschland sein Kapital zum Theil in ausländischen Werthpapieren an⸗ elegt habe. Schon vermöge seiner Lage im Herzen Europas ei es vorzugsweise zu einem Markt für internationale Pa⸗
dem im Eingange meiner Bemer⸗
piere prädestinirt. Das werde man nicht hindern können; man werde durch Einführung dieser Steuer nur die guten ausländischen Werthe vertreiben und den gemeinen Mann, verleiten, seine Ersparnisse in schlechten aus⸗ ländischen Papieren anzulegen und sich dadurch zu schädigen. Wolle man eine Steuer einführen, so dürfe sie für inländische und ausländische Schuldverschreibungen nicht höher sein als die englische, welche 16 Proz. für Fonds betrage. Für Schlußnoten hätten die verbündeten Regie⸗ rungen früher einen einheitlichen Satz von 10 3 vorgeschlagen und dies damit motivirt, daß nur ein solcher Satz eine Be⸗ lästigung der ö verhüte und Hintergehungen vor⸗ beuge. Dies sei heute noch in gleichem Maße der Fall. Der jetzige Entwurf enthalte aber sechs verschiedene Steuerstufen. Es sei den Betheiligten absolut unmöglich bei der Eile, mit der die Schlußnoten angefertigt werden müßten, Irrthümer zu vermeiden. Diese Sätze würden zur Folge haben, daß bei einem großen Theil der Geschäfte auf Schlußzettel ganz ver⸗ zichtet würde. Auch sollte man kleine Beträge unter 1060 0 ganz freilassen. Hier würde die Steuer nur den kleinen Mann treffen, der seine wenigen Ersparnisse anlege. Im Uebrigen sei ein einheitlicher Satz zu empfehlen, der dem Vorschlag der zwölf Handelskammern entspreche, eventuell eine Kleinigkeit höher sein dürfte. Diefes System habe sich in England, in Hamburg, in Lübeck bewährt. Wenn in den Motipen gesagt sei, in Frankreich be— ständen höhere Sätze, so handele es sich nach ihm vorliegen— den Mittheilungen hier nicht um eine Steuer, sondern um eine Gebühr, welche die Makler für ihre eigene Kasse, ohne jede Vexation, erhöben. Auch die Detailbestimmungen über Schlußnoten seien sehr mangelhaft. In diefer Beziehung sei die Eingabe der Berliner Makler sehr beachtenswerth. Man sage immer, die Börse sei nicht besteuert. Er wolle indeß das Gegentheil an einem Beispiel aus Frankfurt beweisen. Dort zahlten 43 297 Steuerzahler 2 080 500 MS städtische Einkom⸗ men⸗ und Klassensteuer. Von dieser Summe zahlten 642 Steuerzahler die Hälfte, 42 657 die andere Hälfte. Ein großer Theil derselben seien keine reichen Kapitalisten, sondern ver⸗ dienten ihre Provision oder Maklergebühr von Jahr zu Jahr. Schädige man in der projektirten Weise den Geschäftsverkehr, so wisse er nicht, wie diese und andere Städte einen großen Theil der Steuern aufbringen sollten. Die Steuer auf Rechnungen treffe die nämlichen Objekte wie die auf Schluß— scheine nochmals. Er würde die gänzliche Ablehnung derselben beantragen. Was endlich die Quittungssteuer be⸗ treffe, so habe dieselbe mit der Börse und ihren Geschäften nicht mehr zu thun, wie mit dem übrigen Verkehr. Dieselbe könne daher nicht als Börsensteuer bezeichnet werden, sie treffe vorzugsweise den Handwerker, den Bauern, den Klein- und Großhändler. Der Bundesrath habe selbst 28 Ausnahmen fest—⸗ gesetzt mit vielen Unterabtheilungen. Um sich in diesem Wirr⸗ warr zurechtzufinden, müsse man immer einen Juristen zur Seite haben. Ein Theil der Quittungssteuer auf Postanwei⸗ sungen sei bekanntlich vom Bundesrath erst verworfen und später erst wieder angenommen worden. Er hoffe, der Reichstag werde diese Last nicht auf die Nation wälzen, sondern die Quit⸗ tungssteuer mit großer Mehrheit ablehnen. Ebenso die Steuer auf Checks, welche nur den Geldverkehr unterbände und dem Sparsinn des Volkes hemmend entgegen treten würde. Das Checksystem fange in Deutschland erst an sich zu entwickeln. Störe man diese Entwickelung nicht. Gegen die Steuer auf Lotterieloöoose habe er im Allgemeinen nichts einzuwenden, wenn er es auch mindestens sonderbar finde, daß man von Lotterieloosen eine Reichssteuer erhöbe, aber den Vertrieb der⸗ selben von Staat zu Staat verböte. Am besten wäre es, man würde mit dem etwaigen Ertrage einer Börsensteuer alle Staatslotterien aufheben. Von den allgemeinen Bestim⸗ mungen wolle er nur den §. 45 erwähnen, welcher eine Art von Inquisition bei allen Bankanstalten und Privatunter— nehmungen zur Folge haben würde. Es solle nämlich ge⸗ stattet sein, daß Beamte die Bücher derselben fortwährend kontrolirten. Er beantrage hiernach, den Entwurf einer Kom⸗ mission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Die Kommission
auch in seinem Zusammenhange mit den übrigen Steuer⸗ projekten und der Finanzlage des Reiches prüfen. Wenn die Vorlage nicht in dem von ihm angedeuteten Sinne reformirt werde, wenn nicht hinreichende Aequivalente gewährt würden, würde er nicht für dieselbe stimmen können.
Der Abg. von Wedell⸗Malchow erklärte, er wolle auf die Steuerreform im Allgemeinen nicht eingehen, müsse aber doch bemerken, daß er bedauere, daß diese Reform nicht wenigstens in der Art klar gelegt wurde, daß die einzelnen projektirten Steuern zusammengefagßt, wenn auch nicht in einer Vorlage, so doch in einer gewissen Verbindung mit einander vorgelegt würden; ferner bedauere er, daß nicht näher bezeichnet würde, wie der bewilligte Mehrertrag der Steuern für die Einzel⸗ staaten zu verwenden sei. In die Vorlage sei Manches hin⸗ eingekommen, was nicht hineingehöre, sondern in einem Se⸗ paratgesetz erledigt werden könne: die Besteuerung der Lot⸗ terieloose und ber Quittungen. Was von der Vorlage übrig bleibe, entspreche einem alten Wunsche der Kon⸗ servativen. Er nehme an, daß die Steuer auf Aktien, Schlußscheine, Lombarddarlehen und Checks das Kapital in seinen einzelnen Erwerbsarten treffe. Er strihe dem Kapital nicht feindlich gegenüber. Aber so wie die anderen Erwerbsarten neben der Einkommensteuer noch von Exstrasteuern betroffen würden, so solle auch die Börse und das Kapital besonders besteuert werden. Ein Grund für die Steuervorlage sei ferner die Annahme der Militärvorlage. Wenn er eine Mehrausgabe von 17000 000 M bewillige, so sorge er als vorsichtiger Financier für die Deckung derselben, sonst würde die Militär⸗ vorlage ja alles absorbiren, was an Ueberschüssen aus den Zöllen erzielt werde. Er begrüße die Vorlage mit Freuden, weil sie endlich einen ernsten Versuch mit der Besteuerung des Kapitals mache. Er könne auch versichern, daß die Vorlage durchaus populär sei. Was die einzelnen Positionen der Vorlage anlange, so glaube er, die Steuer auf Aktien empfehlen zu können, es sei nur die Frage, ob man die Schuldverschrei⸗ bungen von Kommunen und Korporationen den Aktien gleich⸗ stellen solle. Den Kernpunkt der Vorlage bilde die Steuer auf Schlußnoten, die eigentliche Börsensteuer, deren Gerechtigkeit auch der Vorredner anerkannt habe; man müsse aber diese Steuer nach der Höhe der Geschäfte abstufen, und nicht im Anfange stehen bleiben, wie die Regierungsvorlage. Viel⸗ leicht könne man die Skala nach unten hin verlassen, um die ganz kleinen Geschäfte frei zu lassen. Auf die Unbequem⸗ lichkeit, welche eine solche Steuer verursache, sei kein Werth zu legen, denn man habe auf die Unbequemlichkeit, welche den Tabakspflanzern der Uckermarck aus der Tabakssteuer erwachse, auch kein Gewicht gelegt. Jedenfalls werde eine kurze Uebung von 8—14 Tagen genügen, um die Skala zu kennen, sodaß keine 190 3 zu viel gezahlt würden. Allerdings müsse eine scharfe Kontrole der Börsengeschäfte eingeführt werden, um jede Steuerhinterziehung zu vermeiden. Mit Glacsehand— schuhen dürfe man die Sache nicht anfassen, man müsse, wenn man etwas in dieser Art durchsetzen wolle, auch die Mittel wollen. Es werde eine gewisse Revision, eine gewisse Kon— trole der Bücher stattfinden müssen, die Details werde er seinerseits in den Kammissionsberathungen oder später in der zweiten Berathung des Hauses ausführen. So unerhört sei eine solche Besteuerung ad valorem steigend nach der Höhe des verwendeten Kapitals auch keineswegs. Die Ita⸗ liener hätten im Jahre 1876 eine solche Steuer eingeführt und hätten also den Beweis geliefert, daß so etwas wohl denkbar und ausführbar sei. Was die Lombarddarlehen an⸗ betreffe, so sei er für dieselben, müsse aber der Regierung gegenüber bemerken, daß sie hier bei den Lombards ja schon eine nach der Höhe des Objekts steigende Steuer angenommen habe, indem sie zwanzig Pfennig für je 1000 M. Darlehen ad valorem festsetze. Wenn man das bei dem Lombard⸗ darlehen könne, wo er es viel weniger gern thun würde, könne man es seines Erachtens viel leichter bei Schlußnoten, besonders solchen, die über Zeitgeschäfte handelten. Was nun die Quittungen betreffe, freue er sich, daß er in dieser Bezie—⸗
hung sein Einverständniß mit dem Vorredner nicht allein
Theils seiner politischen Freunde konstatiren könne. Er wolle auf die Gründe nicht weiter eingehen, die seine Partei ähnlich wie wahrscheinlich viele andere Herren von der linken Seite dazu bestimmt hätten, er glaube eben, daß dieser Quittungs⸗ stempel zu sehr in die kleinen Verhältnisse des Volkes ein⸗ greife, daß ein solcher Quittungsstempel nur einführbar sei, wenn wirklich finanzielle Noth bestände, oder wenn Zug um um Zug eine durchgreifende Steuererleichterung dagegen ge— boten würde. Er sei aber der Meinung, daß, wie die Sache jetzt liege, er es nicht verantworten könne, dem Volke einen Quittungsstempel durch das Votum des Reichstags gufzu⸗ erlegen. Interessant sei dabei, daß unter den Ausnahmen, deren große Menge der Abg. Sonnemann schon hervorgehoben habe, sich auch die Reichsbank befände. Die Reichsbank sei doch ein Institut, welches sich als eine reine Attiengesellschast darstelle, von der das Reich nur einen gewissen Gewinnantheil, eine gewisse Superdividende — er wolle sich einmal milde ausdrücken — für den staatlichen Schutz, den das Reich der Reichsbank angedeihen lasse, beziehe. Mit der kleinen Sub⸗ vention sei dieser staatliche Schutz seines Erachtens sehr schwach bezahlt, und er sei der Meinung, daß die Reichsbank in keiner Weise gegenwärtig ein Recht darauf habe, vom Quittungs⸗ stempel für die von ihr zu leistenden Quittungen frei zu sein. Dann möchte er, was die Cheks betreffe und die Giroanweisun⸗ gen, auch die Entscheidung dieser Frage der Kommission vor⸗ behalten. Er erkenne vollständig an, daß es eine Reihe von Cheks gebe, die selbst, wenn man das System des Gesetzes wolle, von der Steuer frei bleiben könnten, dagegen gebe es Cheks auf Ordre, welche die Wechsel verträten, und es werde sich fragen, ob es möglich sei, diese beiden Arten zu desiniren und zu trennen und vielleicht die einen zu besteuern, die an⸗ dern frei zu lassen. Er glaube, daß diese Steuer eine be⸗ sonders große Rolle im ganzen System nicht spiele und daß sich darüber werde verhandeln lassen. Was die Lotterieloose anbetreffe, so sei er der Meinung, daß diese Steuer wohl am wenigsten bemängelt werden könne. Er glaube auch, der Vorredner habe sich im großen Ganzen damit einverstanden erklärt. Man könne ja über das Lotteriespiel verschiedener Meinung sein. So lange dasselbe aber bestehe, sei doch un⸗ leugbar, daß durch den Lotteriegewinn und durch das ganze Lotteriespiel ein vollständig müheloser Gewinn, ein mühe— loser Vortheil verschafft werde, und da sei es doch der Billigkeit entsprechend, daß man die Loose auch besteuere, wenn man überhaupt auf einzelne. Verkehrsakte, wie jetzt geschehen solle, eine Steuer in Form eines Stempels bringen wolle. Die Sache würde außerordentlich einfach sich einrichten lassen, die Loose würden um den Betrag der Steuer theurer werden. Damit sei die Sache abgemacht. Nebenbei habe das Reich eine ganz gute Einnahme von sechs Millionen Mark, wenn er sich richtig aus den früheren Vorlagen er⸗ innere, und das würde doch wohl nicht zu verachten sein. Was nun das Gesetz selbst anlange, so bitte er die Herren, welche in die Kommission kämen, die Frage doch in Er⸗ wägung zu ziehen, ob nicht die wirkliche Zahlungsverpflichtung, nicht die erste Auslage, namentlich für Schlußnoten im Gesetze präzis zu fixiren sei. Es sei eine Eingabe von den Maklern der Berliner Börse gekommen, und er glaube, daß die Herren darin mit Recht ausgeführt hätten, daß, wenn nicht präzisere Bestimmungen Über die eigentlichen Zahlungsverpflichtungen in das Gesetz hineinkämen, sie wesent⸗ lichen Schaden in ihren Geschäften leiden würden. Dann werde es darauf ankommen, auch noch die Frage zu ventiliren, ob bei Unterlassung der Abstempelung die Ungültigkeit des Geschäfts daraus folgen solle. Bekanntlich sei dies in Eng⸗ land der Fall. Gehe — und deswegen habe er die Anführung ausdrücklich gemacht — die NRegierungsvorlage mit späterer Zustimmung des Reichstages von dieser, seiner Meinung nach allerdings harten Bestimmung ab, so glaube er, daß man auf dieses Aequivalent hin einen festeren Griff in Bezug auf die Höhe des Stempels thun könne. Er bitte deshalb, die Vor⸗ lage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr.
seinerseits, sondern auch Seitens des sehr hochüberwiegenden
möge dasselbe nicht nur in finanz technischer Hinsicht, sondern
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83 XR
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Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
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in nn Aufgebot.
In einem am 2. November 1847 zwischen dem
mann Zander in Solingen und der geschäftslosen Ida, geb. Paffrath daselbst bisher eheliche Errungenschaftsgemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der 3i Februar 1880, für aufgelsst erklärt worden.
bestandene
Zustellung der Klage, dem 265.
August Leibrock hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die vorgedachten 736 Thlr. binnen 6 Wochen bei hiesigem Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls dem Kaufmann August Schmalbruch hierselbst das Wohnhaus Nr. 291 in hiesiger Stadt adjudizirt
116/14, 15, 16, 26, 48, 71, Kartenblatt 12 Parz. 31, 42 verzeichneten Grun dstücke mit dem darauf erbauten großen Hause nebst Zubehör in dem dazu auf Sonnabend, den 12. Juni 1880, 3 Uhr Nachmlttags,
Einwohner Claus Eggert Zilitzer in Neumünster und dem Arbeiter Friedrich Rixen daselbst errichteten Kaufkontrakt über das im II. Quartier sub Nr. 96 in Neumünster belegene jetzt Seegersche Grundstück ist dem Verkäufer Zilitzer ein Kapital von 10980 4 verschrieben, welcheg im Neumünsterschen Schuld- und Pfandprotokoll Tom. III. Fol. 499 protokollirt ist. Die Erben des gedachten Zilitzer haben, da die Forderung von 1020 6 bezahlt, der Kontrakt aber verloren gegangen sein soll, behufs Erwirkung der Tilgung im Schuld⸗ und Pfandprotokoll ein Auf⸗— gebot beantragt.
In Gewährung dieses Antrages werden Alle, welche aus der obgedachten Verschreibung und dem darauf beruhenden Protokollat Ansprüche und Rechte berleiten zu können vermeinen, hierdurch aufgefor⸗ dert, solche spätestens in dem auf
Dienstag, den 27. Jult 1880,
Vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anstehenden Aufgebotstermine anzumelden, der Inhaber der Ur— kunde auch dieselbe vorzulegen, widrigenfalls der gedachte Kaufkontrakt, foweit es die Verschreibung der 1080 S betrifft, für kraftlos erklärt und das Protokollat im Schuld und Pfandprotokoll getilgt werden wird.
Nenumünster, den 20. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
liorss! Bekanntmachung.
Durch Urtheil der J. Civiltammer des König= lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 23. März 1880 ist die zwischen den Eheleuten Uhrmacher Her ⸗
Elberfeld, den 26. April 1880. Der Landgerichts ⸗Sekretär. Jansen. (107601
Das jum überschuldeten Nachlasse des Buch händlers Heinrich Georg Werner Albrecht hierselbst gehörige Wohnhaus Nr. ass. 291 in hiesiger Stadt ist auf Antrag der Albrechtschen Benefizialerben und der Hypothekgläubiger am 26. August 1871 sub⸗ hastirt. Der Kaufmann August Schmalbruch all⸗ hier hat auf sein Meistgebot den Zuschlag erhalten, jedoch ist ihm das gekaufte Grundstück der Ein⸗ willigung der Benefizlalerben ohnerachtet noch nicht adjudizirt, weil er die Zahlung eines Restbetrages von 736 Thlr., welchen der Buchhändler Eduard Leibrock zu Braunschweig auf seine Hypothekforde⸗ rungen aus den Obligationen vom 13. Januar 1846 über 800 Thlr. und 13. Juli 1869 über 700 Thlr. von den Kaufgeldern zu empfangen hatte, nicht nachgewiesen.
Es findet sich nun bei den Akten eine vom Buch⸗ händler Eduard Leibrock über obigen Betrag unterm 8. Oktober 1872 auggestellte Privatquittung auch haben dessen übrige drei Erben gerichtlich anerkannt, daß ꝛc. Schmalbruch vollständig bezahlt habe, nur hat eine gleiche Erklärung Seitens des Sohne und Miterben von Eduard Leibrock des Musikalien bändlers August Leibrock nicht herbeigeschafft werden können, da derselbe im Jahre 1379 zu St. Peters burg verstorben ist und dessen Erben unbekannt sind.
Auf Antrag des Kaufmanns August Schmalbruch hierseibst werten daher die unbekannten Erben des zu St. Petersburg verstorbenen Musikalienhändlers
und bei demselben die beiden vorgedachten Hypothek forderungen zu 800 Thlr. und 700 Thlr. gelöscht werden sollen.
Wolfenbüttel, den 19. April 1880.
Herzogliches Amtsgericht. Voges.
Im Grundbuch von Dumicke steht Band JI. Blatt 36 sub Rubr. III. Nr. 1 für den Wilhelm Stahl zu Brink eine Forderung von 100 Thlr. aus der Schuldverschreibung vom 6. Mai 1822 ee . tragen. Diese Post ist bezahlt und zum Beweise dafür Privatquittung übergeben; eine in öffentlicher Form auggestellte Quittung kann nicht erbracht werden, da der Wilhelm Stahl verstorben und die Erben desselben nicht zu ermitteln sind. Es werden deshalb alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieser Post zu haben vermeinen, aufgefordert, sich spätestens im Termine anf
den 23. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die betreffende Post gelöscht werden wird.
Olpe, den 6. April 1880. (0768
Königliches Amtsgericht.
(105308 In Sachen, betr. das Konkurtverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Abel G. Middents in Remels, sollen auf Antrag des Konkursverwalters, Rechts⸗ anwalts Bösche kier fbi die zur Masse gehörigen Band 1. Blatt Nr. 3, Grundbuchs von Remels registrirten, Kartenblatt 3 Parz. 70, Kartenblatt 5
Parz. 29, 30, Kartenblatt 6 Parz. 114/13, 115/13, —
in dem Hause der Wittwe Ellingrod zu Remels anberaumten Termine össentlich dem Meistbietenden in Parzellen und im Ganzen ver kauft werden. Kauf ⸗ liebhaber wollen sich dazu einfinden.
Zugleich werden Alle, welche an den vorbezeich⸗ neten Grundstücken dingliche Rechte irgend welcher Art haben, aufgefordert, solche spätestens in dem Verkaufstermine anzumelden, widrigenfalls das Recht für den sich nicht Meldenden im Verbältnisse zum neuen Erwerber für verloren erklärt werden soll.
Leer, den 23. April 1880.
Königliches Amtsgericht J. W. Koch.
Oeffentliche Ladung.
Nachdem für die Wittwe des Philipp Koch, Anna
lors
Marie, geb. Wagner, und für die Ehefrau des Ackermanns Johannes Weber II., Catharina, geb. Brosch, zu Hochstadt die Eintragung des auf den Namen von Philipp Kochs Wittwe, Anna Marie, geb. Wagner, und deren ersten Ehemann, Philipp Brosch von Hochstadt, katastrirten, in der Gemar⸗ kung von Hochstadt belegenen Grundeigenthums, als:
B. 135 5 a 73 4m Acker in der Metzenweide,
G0. 50 6. 44 Acker stößt auf die 7?
Morgen,
D. 68 14 . 15 . Acker am Simetbusch,
125 15 . 28 , Acker am Dornpfad.
E. 74 5 , 41 . Acker am hohlen Rain,
.
F. 110 10 , 74 e Acker am Höoͤllenrainꝰ . ö