1880 / 100 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

ruhigung der Tabakindustrie hervorgerufen, und halte es deshalb für nöthig, zu alarmiren, allein mit seinen Agitationen führe er die gewünschte Beruhigung nicht herbei. Seine (des Redners) politischen Freunde hätten keine Lust, über die Frage, ob Monopol oder nicht, zu debattiren, aus dem einfachen Grunde, weil sie sich nicht durch ein einzelnes Mitglied des Hauses dazu wollen zwingen lassen; sie hätten auch keine Lust, sich in Betreff dieser Frage irgend wie zu binden. Auch der Antrag Delbrück verlange trotz seiner formellen Verschiedenheit von dem Antrage des Abg. Richter ein tieferes Eingehen in diese Frage. Auch er wolle, daß Re⸗ gierung und Reichstag gebunden seien, eine Aenderung der vorjährigen diesbezüglichen Gesetzgebung nicht vorzunehmen. Er habe nicht die Absicht ausgesprochen, das Monopol einzu⸗ führen, wolle es aber auch nicht für etwas ahsolut verwerf⸗ liches erklären und werde deshalb für einfache Tagesordnung stimmen. :

Der Abg. Kopfer erklärte, wenn der Abg. Freiherr von Lerchenfeld fich durch ein einzelnes Mitglied des Hauses nicht zur Debatte über das Monopol zwingen lassen wolle, so kenne derselbe die traurige Lage der Tahakindustrie nicht, Der Abg. Graf Stolberg habe gesagt, daß der Abg. Richter sein Pulver zu früh verschossen habe, weil noch gar kein Feind vorhanden sei; aber der Feind fei da, derselbe hedrohe seit sieben . die ganze Tabakindustrie. Eine Beruhigung dieses Zuftandes werde nicht früher eintreten, als bis die Re— gierung eine genügende Erklarung über ihre Absichten ab⸗ gegeben habe.

Der Abg. von Kardorff ergriff mit Vergnügen die ihm durch den Antrag Richter gebotene Gelegenheit, die Tabak— frage hier noch einmal zu diskutiren. Er protestire dagegen, daß man das vorjährige Gesetz hinstelle als eine Vereinbarung zwischen den verschiedenen Parteien und zwischen dem Reichs⸗ kage und den verbündeten Regierungen, an welcher loyaler Weise nicht gerüttelt werden dürfe. Es sei nur eine Verein⸗ barung zwischen den verschiedenen Interessenten, zwischen den Importeuren, denen man die Nachsteuer gestrichen habe, und den Tabakbauern, denen man sehr niedrige Sätze zugestanden habe. Er werde sich jederzeit die Freiheit wahren, gegen dieses Gesetz zu agitiren. Wenn der Reichstag die Sätze der Regierungzz⸗ vorlage und die Nachsteuer bewilligt hätte, dann wäre es vielleicht für die Regierung schwierig, jetzt etwas neues zu verlangen, bei den jetzigen niedrigen Erträgen des Gesetzes könne man demselben die von dem Abg. Richter gewünschte Bedeutung eines Kompromisses nicht vindiziren. Er stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der Tabak als ein Luxusgegenstand die stärkste Besteuerung vertragen könne. Das Monopol schädige die Arbeiterinteressen durchaus nicht. Denn wenn, wie er behaupte, dabei die Tabakkonsumtion nicht abnähme, so würden dann dieselben Arbeitskräfte wie jetzt für diese Branche gebraucht. In gewissen Distrikten werbe der Tabak⸗ bau durch das Monopol allerdings eingeschränkt, in anderen jedoch in entsprechendem Maße vermehrt werden. Der Abg. Delbrück habe, als derselbe die Erklärung des Redners seiner Fraktion bei der Berathung des vorjährigen Gesetzes verlesen habe, die Hauptsätze weggelassen. Dieselben be⸗ zeichneten ausdrücklich den. Tabak als ein Reservesteuer⸗ objekt. Die Forschrittspartei, welche der Regierung die Er— füllung ihrer Zusage, die direkten Steuern vermittelst der indirekten zu erleichtern, auf alle Art erschweren wolle, han⸗ dele konsequent, wenn sie der Regierung jede weitere Vermeh⸗ rung der indirekten Steuern versage. Er stehe nicht auf die⸗ sem Standpunkt. Er behalte sich vor, um den Zweck der Steuerreform zu sichern, weitere indirekte Steuern, also auch eine höhere Tabaksteuer oder das Monopol zu bewilligen. Um sich in dieser Beziehung nicht zu binden, stimme er gegen die Anträge Richter und Buhl, denn die Erträge aller bis jetzt bewilligten indirekten Steuern seien nicht so groß, daß eine Entlastung der direkten Steuern erfolgen könne.

Der Abg. Dr. Buhl erklärte, wenn der Vorredner glaube, daß die Einführung des Monopols keine große Erschütterung mit sich bringen würde, so müsse er dem entschieden auf Grund seiner Erfahrung in der Enquete widersprechen. Der Abg. von Kardorff gehe von der falschen, unmöglichen Vor⸗ aussetzung aus, daß aus dem Tabak irgendwie erhebliche Summen gezogen werden könnten, ohne erhebliche Belastung gerade der billigsten Sorten. Ein klassisches Beispiel für das strikte Gegentheil sei Frankreich, wo die Monopoleinnahme hi, (S6 pro Kopf betrage, wo aber die billigste Sorte Kaporal 5 e pro Pfund koste. Wohin solle man in Deutschland kommen, wenn man für die schlechteste Sorte solchen Preis nähme? Deutschland beschäftige beim Tabakbau, nach der Enquete von 1878, 43 000 Menschen, bei der Verarbeitung des Rohtabaks 11 700; es beständen 15 000 Tabakfabriken mit 132 000 Arbeitern, während in den französischen Fa⸗ briken nur 16000 Leute thätig seien. Die deutsche Tabak⸗ fabrikation habe 1878 den Betrag von 5 600000 Ctr. erreicht, mehr als der ganze Konsum in Frankreich betrage. Dar⸗ nach müßte also beim Monopolbetrieb die deutsche, einem großen Bedürfniß entsprechende, Produktion erheblich einge⸗ schränkt werden ja, sei sie es nicht bereits bei der jetzigen Grundsteuer? Die Abgg. Graf Stolberg und von Lerchenfeld führten die ganze Bewegung auf Agitationen der Interessenten zurück. Aber wie sei denn der historische Verlauf der Sache? Der Grund der ganzen Aufregung seien die offiziösen Mittheilungen in verschiedenen Zeitungen; auf Grund der⸗ selben sei die Beunruhigung ersolgt. Die Wirkung sei so kolossal gewesen, daß ganze Geschäft völlig hätten aufhören müssen. Im vorigen Jahre sei vielleicht ein kleiner Theil von Interessenten, die zum Theil große Summen verdient hätten, zufrieden gewesen, der größte Theil aber befinde sich mitten in der Schwierigkeit des Uebergangs von einem System in das andere, und diesen gegenüber habe der Reichstag die Verpflichtung, der Beunruhigung ein Ende zu machen. Der Reichskanzler habe zwar in der Sitzung, in der derselbe sich für das Monopol ausgesprochen habe, gesagt, man wolle die Leute nicht vorher ruiniren, damit die Entschädigung ge⸗ ringer werde, aber thatsächlich führe, wie man sehe, . die Beunruhigung die schwersten Schäden herbei, Im Uebrigen acceptire er vollständig die Begründung des Abg. Dr. Delbrück. Was die Nachsteuer, eine sehr disputable Sache, betreffe, so möchte er doch daran erinnern, daß der Regierung ein leider von ihr nicht angewendetes, sehr treffliches Mittel zur Ver⸗ fügung gestanden hätte. Hätte man im Februar 1879 ein Sperrgesetz für Tabak erlassen, so hätte dies unter Voraus—⸗ setzung der gleichen Einfuhr von ca. 500 0909 Doppelcentnern

einen Ertrag von 39 Millionen Mark, selbst im Mai noch 15 —16 Millionen Mark gebracht. Nach dem Abschluß des Kompromisses im vorigen 3 habe man die Pflicht 6e abt, die schwergetroffenen Interessen zu schützen, und hoffentlich er⸗

er

gäben die Verhandlungen ein pofitives Resultat dahin, daß der Reichstag innerhalb seiner Kompetenz die Veränderung der Steuerreform und das Monopol ablehne.

Der Abg. Dr. Windthorst stimmte der von den Abgg. Dr. Delbrück und Dr. . gegebenen Interpretation völlig bei und erklärte sich gegen die Ausführungen des Abg. von Kar⸗ dorff bezüglich der Steuerreform. Man habe freilich eine Steuer⸗ reform durchzuführen, das dürfe aber nur geschehen ohne Mehrbe⸗ lastung des Volkes. Bald hier, bald dort ein Steuerobjekt aufgreifen und eine Steuer darauf vorzuschlagen, dazu könne er sich nicht entschließen. Das vorige Jahr habe große Neubewilli⸗ gungen an Steuern und Zöllen gebracht; jetzt müsse abge⸗ wartet werden, welche Erträge sich ergäben, und ob sie aus—⸗ reichten zu den gedachten Reformen. Neue Steuern ohne Plan und Uebersicht zu genehmigen sei gegenwärtig für ihn und seine Partei eine Unmöglichkeit. Die heutige Erklärung werde den Tabakinteressenten keine absolute Ruhe ver⸗ schaffen, denn die Menschen wechselten und die Mei⸗ nungen. Den Antrag Richter könne er aus dem vom Abg. Delbrück angegebenen formellen Grunde nicht annehmen. Dem Abg. von Kardorff gegenüber müsse er konstatiren, daß im vorigen Jahre die Gesammtheit der Dinge und die Beschlüsse dokumentirt habe, daß beim Tabaksteuer— gesetz eine Vereinbarung erfolgt sei. Man könne dasselbe nicht dadurch herabsetzen, daß man sage, es seien dabei Inter⸗ essen im Spiel gewesen. Das ganze wirthschaftliche Leben be— ruhe auf der Geltendmachung von Interessen und man hätte sich freuen sollen, wenn ihre Vielgestaltigkeit einen Majoritäts⸗ ausdruck hier gefunden habe, man hätte diese Einigung nicht stören sollen, weil es zweifelhaft sei, ob sie noch einmal erzielt werden könne. Ein Abkommen liege vor und der Reichstag dürfe es nicht, stören. Die Budget⸗ kommission und die Regierung habe deshalb alle Pe— titionen nicht beachtet, welche eine Aenderung des vor— jährigen Zolltarifs bezweckten. Warum wolle man nun gerade hier an dem Beschlossenen rütteln. Zu seinem Bedauern habe die Regierung heute nicht den gleichen Standpunkt vertreten, wie bei den Anträgen auf Aenderung des Zolltarifs. Das heutige Schweigen der verbündeten Regierungen sei für ihn das zweite e,, Zeichen, daß man an die Einführung des

sonopols denke. Das Monopol sei nicht allein .

lich gefährlich, sondern auch politisch, namentlich für das föde⸗ rative Prinzip des deutschen Bundesstaates. Mit seiner An⸗ nahme würden die Mittel⸗ und Kleinstaaten abdiciren, sie hätten allerdings schon mancher Maßregel mit fast gleicher Wirkung zugestimmt. Er bittet deshalb, den Antrag Buhl anzunehmen. n

Der Abg. Fritzsche sprach sich im Interesse des Klein⸗ gewerbes auf dem Gebiete der Tabakindustrie für den An⸗ trag Richter aus. Das Tabakmonopol würde diese Industrie schwer schädigen und die Existenz des Arbeiters in Frage stellen. Schon die jetzige Erhöhung der Tabaksteuer habe einen so deprimirenden Einfluß auf die Branche ausgeübt, daß kaum noch zwei Drittel so viel Leute als vor zwei Jahren in diesem Gewerbe thätig seien. Es sei sehr traurig, daß man so viele Experimente mit dem Tabakgewerbe mache. Die Lage der Cigarrenarbeiter werde immer prekärer, und alle Verbindungen, welche ihnen in der Noth zu helfen ge⸗ gründet seien, habe man aufgelöst. Die Zustände seien so, daß viele Cigarrenarbeiter zur Auswanderung gedrängt würden. Er bitte deshalb, den Antrag Richter anzunehmen, damit die Tabakindustrie endlich zur Ruhe komme.

Die Diskussion wurde geschlossen. Nach einigen persön⸗ lichen Bemerkungen motivirte der Abg. Richter (Hagen) mit wenigen Worten noch einmal seinen Antrag. Redner wandte sich gegen einzelne Ausführungen der Gegner seines Antrages. Er habe seinen Antrag erst dann eingebracht, als er gehört habe, daß der Deutsche Tabaksverein sich in Braunschweig versammeln würde, um schlüssig zu werden, was derselbe zur Bekämpfung des Tabakmonopols thun werde. Das Schweigen der verbündeten Regierungen sei bedeutsam und da müsse der Reichstag , Aus den Erklärungen der Abgg. Delbrück und Buhl ersehe er zu seiner Freude, daß ein Unterschied zwischen ihrem und seinem Antrage nur in der Form bestehe. Er und seine politischen Freunde hätten nur privatim verab⸗ redet, daß die Herren von der Rechten über den Sinn des An⸗ trages kompetente Schiedsrichter sein sollten; diese hätten überein⸗ stimmend erklärt, daß sie einen materiellen Unterschied zwischen sei⸗ nem Antrage und der motivirten Tagesordnung, die ebenfalls eine direkte Ablehnung des Monopols enthalte, nicht erkennen können. Er acceptire diese unbefangene, weil von gegne⸗ rischer Seite kommende Auslegung. Dabei wolle er noch be⸗ merken, daß die Herren von der Rechten ihre Aeußerungen zu Gunsten des Monopols abzuschwächen bemüht gewesen seien. Keiner habe im Namen der Fraktion, Jeder nur für sich sprechen wollen. Das heweise, daß das Monopol nicht nur im Lande verloren sei, sondern auch im Hause nur vereinzelte Anhänger zähle. Er ziehe seinen Antrag nur deshalb nicht zurlick, weil die Tagesordnung sonst hinfällig werde und die Debatte ohne Resultat verlaufen würde. Es komme ihm aber darauf an, daß die Majorität gegen das Monopol in einer Ziffer voll und ganz zum Ausdruck komme. Wenn seine Partei für die motivirte Tagesordnung stimme, so weiche sie von ihrem Standpunkte nicht ab, sondern verbessere nur das, was an seinem Antrage vielleicht zu verbessern sei. Der Reichstag thue durch ein unzweideutiges Votum das, was die Tabak⸗ industrie von ihm zu erwarten hätte und hoffe er, daß mit der Annahme des Antrages definitiv über das Tabakmonopol zur Tagesordnung übergegangen sei.

Der Abg. von Kleist⸗Retzow verwahrte sich dagegen, daß der Abg. Richter über alle, welche für den Antrag Buhl stimmten, dasselbe Urtheil fälle.

Nachdem noch der Referent der Budgetkommission Abg. von Gordon über die bez. Petitionen berichtet hatte, wurde der Antrag des Fürsten Hohenlohe⸗Langenhurg abgelehnt, dagegen der Antrag Buhl⸗Delbrück in namentlicher Abstimmung mit 181 gegen 69 Stimmen angenommen. Damit war der An⸗ trag Richter erledigt.

Es folgte die Berathung des Antrages des Abg. Klotz, welcher lautet:

Der Reichstag wolle beschließen: den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, baldthunlichst Ermittelungen darüber anstellen zu lassen, inwieweit die neueingeführten Gerichtskostentarife ge⸗ eignet sind, auf die Rechtspflege durch Vertheuerung störend ein⸗ zuwirken, sowie von dem Ergebniß dieser Ermitteluugen dem Reichstage Kenntniß zu geben.

Der Antragsteller gab in Begründung seines Antrages eine kurze Uebersicht über die Entstehungsgeschichte des jetzigen en ,,, Der jetzige preußische Justiz⸗Minister habe den Entwurf dieses Gesetzes als ein Experiment bezeich⸗

net, das unter den schwierigsten Verhältnissen von den ver bündeten Regierungen angestellt sei, eine Einigung in dieser böchst verwickelten Materie herbeizuführen. Die verbündeten Regierungen hätten nach den damaligen Aeußerungen des Ministers die Gebühren nicht zu niedrig greifen dürfen, da die⸗ selben in einzelnen Staaten eine unentbehrliche Einnahmequelle bildeten. Der Berichterstatter der Kommission, an welche das Haus den Entwurf gewiesen, habe unter Adoptirung des prin⸗ zipiellen Standpunkts der verbündeten Regierungen die Hoff— nung ausgesprochen, daß nach kurzer Zeit eine weitere Ermä— ßigung eintreten würde. In dieser Hoffnung sei der Entwurf angenommen. Wer nun dem Leben und Treiben des Volls nicht zu fern stehe, der könne nicht in Abrede stellen, daß man auf allen Seiten über das Uebermaß dieser Gebühren klage. Diesen Klagen, die nicht unberechtigt seien, müsse abgeholfen werden. Ez handle sich hier nicht um das Interesse der ganz Armen, für diese werde durch die Reichsgesetzgebung in genü— gender Weise gesorgt, sondern der minder Wohlhabende, der

gerade noch im Stande sei, mit Aufwand aller Kräfte die

Gebühren aufzubringen und deshalb des Armenrechts nicht theilhaftig werde, leide am schwersten unter diesem Gesetz. Die Kosten seien namentlich durch die besonderen Gebühren der Gerichtsvollzieher so erhöht; es sei schon heim Erlaß des Gesetzes der Kommission bedenklich gewesen, die Gerichtsvoll⸗ zieher statt auf festes Gehalt auf Gebühren zu setzen. Jeden⸗ falls müsse die Höhe dieser Gebühren auch der Prüfung unter⸗ zogen werden. Dagegen dürfe in keinem Falle die Ermäßi⸗ gung der Prozeßkosten durch Herabsetzung der Anwaltsgebühren erfolgen. Die Anwälte seien jetzt ein wesentlicher Theil des für die Rechtspflege erforderlichen Personals; dadurch, daß sie den Gerichten einen großen Theil ihrer früheren Arbeitslast abgenommen hätten, sei die Durchführung der ganzen Ge—⸗ richtsorganisation mit einem so geringen Richterpersonal nur ermöglicht worden. Die Anwälte könnten ihre Pflicht aber nur dann vollständig erfüllen, wenn sie im Stande seien, mit den Gebühren, die sie erhielten, ihre Stellung in der bürger— lichen Gesellschaft zu behaupten. Daher müsse hier unter allen Umständen das fiskalische Interesse hinter dem der An⸗ wälte zurücktreten. Er bitte das Haus, durch einstimmige An⸗ nahme seines Antrages dem Volke die Beruhigung zu geben, daß die Frage bei der Instanz angeregt sei, die allein die Entscheidung darüber habe.

Der Abg. Staudy erkannte Namens seiner politischen Freunde an, daß die über die Höhe der Gerichtskosten laut gewordenen Klagen durchaus berechtigt seien. Er müsse sich nicht gegen die Pauschalsätze, sondern gegen die Höhe der Nebenkosten wenden, insbesondere die Gebühren der Gerichts⸗— vollzieher, die die Anomalie zu Wege brächten, daß in ein⸗ zelnen kleinen Sachen die Prozeßkosten die Höhe des Objekts Üüberstiegen. Seines Erachtens nach müsse allerdings jeder in der Lage sein, sein Recht, möge es auch einen geringen Ge— genstand haben, ohne große Erschwerungen geltend zu machen. Das werde durch die hohen Nebengebühren wesentlich erschwert; insbesondere trage hieran der jetzige Exekutionsmodus die Schuld. Er sei entfernt schon jetzt einer Abänderung der einschlagenden Gesetze das Wort reden zu wollen; er halte aber den Antrag seiner ganzen Tendenz nach für durchaus gerechtfertigt. In gewissen Sachen könne indeß schon jetzt AÄUbhülfe geschaffen werden; inebesondere könne in Amtsgerichts⸗ sachen das Zustellungswesen aus den Händen der Gerichts- vollzieher genemmen und vereinfacht werden; dies würde auch eine Verringerung der Kapitaliengebühren herbeiführen, die jetzt zur Vertheuerung des Prozessirens erheblich beitrügen. Er bitte, den Antrag Klotz anzunehmen.

Der Abg. . Nordeck zur Rabenau erklärte, daß allge⸗ mein über die Höhe der neu eingeführten Gerichtskostentarife geklagt werde, darauf habe der Abg. Klotz mit Recht hinge⸗ wiesen. In dem preußischen, bayerischen, württembergischen und sächstschen Landtage sei dieser Uebelstand bereits zur Sprache gebracht worden. Aber eine zweite Beschwerde muͤsse auch noch erwähnt werden, das sei die Höhe der Gebühren der Gerichtsvollzieher; er sei dafür, daß diesen Leuten nur ein Fixum zustehe, sie dürften nicht auf allerlei Nebengeschäfte angewiesen sein. Im Uebrigen seien die Klagekosten so hoch, daß der arme Mensch kaum noch zu seinem Rechte kommen könne. Die Zustände seien durchaus ungesund, und er stimme gern dem Antrage Klotz zu, zumal er der Ansicht sei, daß die Ausführung den verbündeten Regierungen keine besonderen Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) stimmte den Vor⸗ rednern bei. Im Uebrigen glaube er, daß schon jetzt manche Erleichterung zu ermöglichen sei, das Haus würde jedenfalls auf jede Herabminderung der Kosten in seiner großen Majo⸗ rität dankbar eingehen. Er selbst wasche im Uebrigen seine Hände in Unschuld, da er seiner Zeit gegen die ganze neue Srganisation gestimmt habe.

Der Abg. Stellter erklärte es für seine Pflicht, besonders darauf hinzuweisen, daß es sich um die armen Leute vor— nehmlich handle, da das sogenannte Armenrecht völlig illuso⸗ risch sei. Die Neuerungen seien ohnehin schon mißliebig im Volke, man möge die neuen Gesetze nicht noch durch uͤber— mäßige Kosten verhaßt machen.

Hierauf wurde der Antrag Klotz angenommen, sich das Haus um 4/n Uhr vertagte.

worauf

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Von der Antiquarhandlung von R. L. Prager in Berlin sind wiederum mehrere Verzeichnisss ihres antiquarischen Lagers veröf— fentlicht worden, in deren Nr. 38, 45 48 die reichhaltige Bibliothek des verstorbenen Chef ⸗Präsidenten des Kammergerichts Dr. von Strampff verzeichnet ist. Kat. 33 umfaßt in 1474 Nummern das Gesammt⸗ geblet der Geschichte und ihrer Hülfswissenschaften; Kat. 46 die eigentliche Disziplin des Verstorbenen: Rechts, und Staats wissen⸗ schaften in 2064 Nummern, während Kat. 47 Geheime Wissenschaften, Magie, Alchemie, Astrologie, Physiognomik, Cbiromantie und Ver— wandtes (230 Nummern) und Kat. 48 die werthvollste Abtheilung der Bibliothek die großen Suiten und Zeitschriften, Werke über i. ältere Holzschnitt⸗ und , . Inkunabeln, Facetiae, überhaupt Rara und Curiosa in ebenso reichhaltiger (1881 Num— mern) altz gediegener Auswahl enthält. Zu gleicher Zeit erschien Kat. 49, welcher in 800 Nummern eine Auswahl gediegener Werke über Staats. und Volkzwirthschaft, Statistik, Finanzwissenschaft, fe een, und Schutz zoll ze. verzeichnet. Besonders hervorzuheben ind die interessanten Monographien, welche dieser Katalog enthält. Der soeben vollständig gewordene große Lagerkatalog der Firma, welcher unter dem Titel: Bibliothooa juridien et oeconomica-politics in einem stattlichen Oktavbande zum Preise von 1 erschienen ist, verzeichnet in systematischer Ordnung in 7942 Nummern die Haupt⸗ werke der bez. Disziplinen. Sämmiliche Verzeichnisse sind übersicht lich und sorgfältig revidirt und die Preise billigst gestellt.

en Deutschtn Reimhs Anzeigers und Königlich Nrenßischen Staatn- Anzeigers: Berlin, 8. IT. Wiltzelm⸗Straße Rr. 82.

X.

R 5 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl. Preuß. Staatz⸗Anzelger und das Central⸗Handelg⸗ register nimmt an: die Königliche Exneditior

1. Steckbriefe and Untersneangs-St chen.

2. Subbastationen, Aufgebot, Verladungen n. dergl.

3. Vorklufe, Verpachtungen, Snbrwiagisnen eto.

4. Verloosung, Amortisatisn, Zinszahlung

KR J. 8. w. von dffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5. Iadngtrielle Etablisgerents, Fahriken and Grosshandel. Jernehiedene Bekennutmachaagen. Iiterarische Anzeigen.

Inserate nehmen aun die Annoncen⸗Exyeditionen des „Jnvallden dank!, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., G. Schlotte, Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annosncen⸗Bnreans.

Ra

6. 7 S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. heilage. K

a.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

lioscal Bekanntmachung.

Auf den Antrag der betheiligten Grund⸗Gigen⸗ thümer werden aufgeboten:

J. folgende angeblich getilgte Hypotheken ⸗Posten:

1) 7 Thlr. Muttererbe zu fünf Prozent verzins⸗ lich, eingetragen auf dem Auenhause Nr. 18 Klinken haus, Kreis Reichenbach, Abtheilung III., unter Nr. 3 für die minderjährige Marie Theresia Hübner jufolge Verfügung vom 5. Juli 18373

2) 40 Thaler in Münze zu fünf Prozent, einge⸗ tragen auf dem Hause Nr. 16 Erntdorf, Königlich, Kreis Reichenbach, Abtheilung III., unter Nr. ] für den Gastwirth Burghardt in Klinkenhaus zufolge Verfügung vom 1. Juni 1804;

3 126 Thlr. 28 Sgr. 1 Pf. väterliche Erbegelder, zu fünf Prozent verzinslich, eingetragen auf dem Hause Nr. 24 Mittel⸗Fanlbrück, Kreis Reichenbach, Abtheilung III., unter Nr. 3 für die fünf Ge⸗ schwister des damaligen Besitzers Johann Gottlieb Seher auf Grund der Verhandlung vom 22. De⸗ zember 1815;

4) 29 Thlr 2 Sgr. 3 Pf. nebst Zinsen zu fünf Prozent, eingetragen auf dem Gasthofe Nr. 30 Stollbergsdorf, Kreis Reichenbach, Abtheilung III. unter Nr. 6b. für die Gottfried Rachnersche Nach⸗ laß Masse auf Grund der Kaufgelderbelegungt⸗Ver⸗ handlung vom 6. September 1838;

J . folgende angeblich verloren gegangene Ur⸗ unden:

1) die Hypotheken ⸗Urkunde vom J. Dezember 1861 über die auf dem Ritter und Fideicommiß ⸗Gut Ober ⸗Peilan, Kreis Reichenbach, der Reichardt ge⸗ nannt, in Abtheilung III. unter Nr. 13 auf Grund des Urtels vom 2. Oktober 1860 zufolge Verfügung vom 7. Dezember 1861 für den Banquier Emil Goldschmidt in Breslau eingetragenen 233 Thlr. 10 Sgr. neost boso Zinsen und 8 Thlr. 1 Sgr. Kosten;

2) die Hypotheken ⸗Urkunde vom 3. Noyember 1840 über die auf dem Auenhause Nr. 1092 (frü⸗ her Nr. 25) Leutmannsdorf Bergseite Kreis Schweid⸗ nitz in Abiheilung III. unter Nr. 3 auf Grund des Urtels vom J. Juni 1839 zufolge Verfügung vom 3. November 1840 für den Kaufmann Fischer in Breslau eingetragenen 984 Thlr. 5 Sgr. und II Thlr. 6 Sgr. 11 Pf. Kosten, welche durch Ces⸗ sion vom 28. Mai 1861 an den Fabrikanten J. F. Wagner in Lentmannsdorf abgetreten worden sind;

3) die Hypotheken⸗ Urkunde vom 22. März 1856 über die auf dem Auenhause Nr. 108 Crüher Nr. 45) Leutmannsdorf Grundseite Kreiz Schweidnitz in Abtheilung III. unter Nr. 4 auf Grund der ge⸗ gerichtlichen Schuld⸗ und Verpfändungs⸗Grklärung des Webers Johann Gottlieb Jaeckel vom 12. März 1850 für die evangelische Kirche in Leut manns dorf zufolge e, , vom 22. März 1860 eingetragenen 66 Thlr. Barlehn zu 5u/o verzinslich.

Bie Inhaber der vorstehend unter 1. aufgeführten Posten oder deren Erben, Gessionarien oder sonsti⸗ gen Rechtsnachfolger, sowie alle Diejenigen, welche an die unter 11. aufgeführten Posten und die dar⸗ über ausgestellten Instrumente als Eigenthümer, Cessionarien⸗, Pfand oder sonstige Briefsinhaber Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche alsbald und spätestens in dem

auf den 24. September 1880, Vormittags 11 Uhr,

in dem Termine zimmer Rr. 24 des hiesigen Land⸗ gerichtsgebäudes vor dem Landgerichts rath Kletschke anstehenden Termin anzumelden, widrigenfallg unter Aueschließung ihrer Ansprüche die aufgebotenen Posten im Grundbuch werden gelöͤscht und die ver⸗ lorenen Instrumente für kraftlos werden erklärt werden. ;

Schweidnitz, den 6. April 1880.

Königliches Landgericht. II. Civil kammer.

Ilo868 In Zwangs vollstreckungssachen

des Kaufmanns L. Frank 9 Salzwedel, Gläubigers,

wider den Hosbesttzer Johann Christoph Egers und dessen Ehefrau zu Crautze, Schuldner,

wegen Forderung, wird Termin zum öffentlichen Verkauf des zu Crautze belegenen, unter Nr. 8 der Häuserliste auf ˖ geführten, nach zuvoriger gerichtlicher Anordnung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher in Gemäß heit der 5§§. 557 ffg. der Hannoverschen Bürger⸗ lichen Prozeß Ordnung gepfändeten Halbhofes an den Meistbietenden damit auf Dienstag, den 22. Juni 1880, Morgens 10 Uhr,

, n.

er ju verkaufende Hof besteht aus den unter Artikel Nr. 8 der Grundsteuer⸗ Mutterrolle von

Crautze: ;

Kartenblatt 1. Parzellen Nr. 1, 66, 67, 68, 69,

R, ol,. n,

178 / 135,

* 2. * * 3, 4, 29, 30, ö

der Sleuergemarkungskarte von Crautze verzeich⸗

neten Grundgütern, groß 20 2353 ha, mit dem

darauf befindlichen, unter Nr. 8 der Gebäudesteuer⸗

rolle von Grautze verzeichneten Gebäuden, als:

Wohnhau mit Strohdach und Fachwerk und einer

gleichen Scheune. Es wird auch eine Vereinzelung des Kaufobjekt versucht werden. ;

Zu dem Termine sind alle Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidelkommissarische, Pfand⸗ und an⸗ dere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen bei Vermeidung des Ver sustes im Verhältnisse zu dem neuen Erwerber an⸗ zumelden.

Lüchow, den 24 Axril 1880.

Königliches Amtsgericht. I. Schmidt.

lios ls]

deten Ansprüche für erloschen erklärt würden. ö . Verzeichniß der

Nr. 4308. Auf Antrag des Gemeinderakbs Schwackenreuthe werden Alle, welche an den nachverzeichneten Liegenfchaften der Gemeinde Schwackenreuthe dingliche oder auf einem Stammguts oder Familiengutsverbande beruhende Rechte zu haben alauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf

Dienstag, den 22. Juni 1

ver dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, da sonst alle nicht angemel⸗

S80, Vormittags 8 Uhr,

Liegenschaften:

3 3 Maaß.

Gewann.

Kulturart.

Angrenzer.

Ortszetter Vizinalstraße

Gũüterweg Orts weg

Distrikt Aspen Wald

b. 29. 34 54.27 Stock und Ast

Wiesen

TJ v 7d 785 T

Stockach, den 9. April 1880.

a. 24.93 Vizinalweg

2.16 Ackerland 3.06 Wiese 23 22 Oedung

Großherzogliches Amtsgericht.

Dorner.

von Marke Nr. 43 bis zur Gemar⸗ kung Stohrenhof.

von der Gemarkung Mühlingen bis zur Marke 43.

von der Vizinalstraße 1 bis zur Marke Nr. 21.

von Vizinalweg Nr. 1 bis zur Land⸗ straße.

einerseits Schmid Franz Josef und Muffler Mathäus, anderseits Ge⸗ markung Mühlingen.

von der Eisenbahn bis zur Gemar⸗ kung Zoznegg und von der Eisen⸗ bahn bis zu Grundstück Nr. 83.

einerseits Liebberr Josef, anderseits Gemarkung Stohrenhöfe.

Ballweg.

liosss] Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Sparkasse in Lauterberg

sollen die folgenden dem Waldarbeiter Conrad

Pesx daselbst gehörigen, in bezw. bei Lauterberg

belegenen Immobilien: .

1 Wohn und Reihehaus Nr. 112 in der Ober- straße nebst Zubehör, insbesondere Hofraum und Garten beim Hause, Blatt 2 Parz. 40 und 41“ 9 a 94 am,

2) Garten in den Ellern, Blatt 2 Parzelle 92 6 a 0 am,

in dem auf .

Sonnabend, den 12. Juni 1880, Morgens 10 Uhr,

in der Gerichtsstube zu Lauterberg anstehenden

Termine zwangeweise fubbastirt werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen auf der Gerichts⸗ schreiberei zur Einsicht bereit.

Alle, welche an den obenbezeichneten Immobilien Eigenthums ⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigun jen zu haben vermeinen, werden zur Anmeldung ihrer Rechte in den obigen Termin geladen und zwar unter dem Rechtanachtheil, daß für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum neuen Grwerber obiger Immobilien verloren geht.

Herzberg a. / H., den 21. April 1889. Königliches Amtsgericht. J. Erdmann.

Vorstebende Subhastation 2c. wird damit in Ge⸗ mäßheit der s§. 157 und 826 der D. C. P. O. öffentlich zugestellt.

Herzberg, den 21. April 1880.

Gerichtsschreiberei J. Königlichen Amtsgerichts.

(L. 8.) Brecke.

los??

Im Namen des Königs! In Sachen betreffend das Aufgebot des über die auf dem Grund⸗ stücke Czarner Hauland Nr. 5 (Kupferhammer Rr. 101) in Abtheilung III. unter Nr. 3 einge tragenen 37 Thlr. 13 Sgr. 3 Pf. nebst Zinsen, Vatererbe der minorennen Henriette Wolff gebildeten Dokuments erkennt daz Königliche Amtsgericht zu Meseritz durch den Amtsrichter Peck für Recht:

Ansprüchen an daß im rubrum bezeichnete Hy⸗ pothekeninstrument ausgeschlossen, letzteres für kraft los erklärt und die Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Antragsteller aufgelegt: Von . Wegen. Verkündet am 24. April 1880. Lause, Gerichtsschreiber.

Ausschlußurtheil.

Im Namen des stönigs! In Sachen betreffend das Aufgebot der Spezialmasse Peter Listat'ssche Erben er Heinrich Scheff ler'sche Sub hastationg ⸗Kaufgel dermasse erkennt das Königliche Amtsgericht zu Meseritz durch den Amtsrichter Peck für Recht: daß den Eigenthümer Heinrich und Dorothea, geb. Sitz lack⸗Scheffler'schen Eheleuten zu Braudorf ihre Rechte an der im rubrum bezeichneten Spezial masse vorzubehalten, alle unbekannten Interessenten da⸗ egen mit ihren Ansprüchen an dieselbe auszu- r ger und die Kosten des Aufgebotsverfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen des Ku⸗ rators aus der Spezialmasse zu entnehmen. Von Rechts Wegen. Verkündet am 24. April 1880. Lanse,

10878

Gericht schreiber.

Alle unbekannten Berechtigten werden mit ihren

(10874 Amtsgerlcht Hamb urg.

Auf Antrag von Wilhelm Alexander Johannes Böttger und Carl Friedrich Theodor Flohr, als Testamentsvollstrecker von Carl Jürgen Heinrich Oelke und seiner Ehe fran Margaretha Catha⸗ rina Heurletta Oelte, geb. Pfeiffer, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

daß Alle, welche an dem Nachlaß des bierselbst am 3. Februar 1880 verstorbenen Kaufmannes Carl Jürgen Heinrich Oelke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder welche den Bestimmungen des von dem genanntea Erblasser in Gemeinschaft mit seiner Ehefrau am 11. April 1867 errichteten, später vermit⸗ telst Durchstreichung einzelner Stellen theilweise geänderten und am 26. Februar d. J. ordnungs⸗ mäßig publizirten Testaments, ins besondere den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, hiermit aufgefordert werden, solche An und Widersprüche spätestens in dem auf

Montag, den 21. Juni 1880, 190 Uhr Bm. , anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 26. April 1880.

Das Amtsgericht Hamburg. Civil · Abtheilung J. Zur Beglaubigung: Mmomberg, Br., Gerichts ˖ Sekretär.

10s?) Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin J. zugelassenen Nechtsanwälte ist der Rechts auwalt August Simson, wohnhaft zu Berlin, eingetragen worden. Berlin, den 26. April 1880. Königliches Landgericht. J.

liosss! Bekanntmachung. In die Liste der beim hiesigen Landgerichte zu gelassenen Rechtsanwälte sind eingetragen: 1) der Rechtsanwalt Hr. Perls, 2 der Rechtsanwalt Koch. 3) der Rechtsanwalt Wittig, 4 der Rechtsanwalt Obert, 5) der Rechtsanwalt Hasak, sämmtlich mit dem Wohnsitze in Glatz, 6) der Rechtsanwalt Justiz-Rath Fassong, 7j der Rechtsanwalt von Wedell . beide mit dem Wohnsitze in Frankenstein, 8) der Rechtsanwalt Schumann mit dem Wohnsitze in Reinerz, 9) der Rechtsanwalt Kaehne mit dem Wobnsitze in Landeck, 10 der Rechtsanwalt Koschella mit dem Wohnsitze in Habelschwerdt, 11) der Rechtẽ anwalt Pantke mit dem Wohnsitze in Münsterberg. Glatz, den 24. April 1880. Königliches Landgericht.

. Bekanntmachung. In die Liste der bei dem Königlichen Landgerichte Stuttgart zugelassenen Rechtsanwälte ist unter Nr. 42 eingetragen worden der Rechtsanwalt Georgii in Stuttgart. Stuttgart, den 24. April 1889. Der Landgerichtes ⸗Präsident: Wein schenk.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissivnen ꝛe.

Bekanntmachung.

Das Domänen Vorwerk Gruel im Kreise

ir mdf. 23 Kilometer von der Kreisstadt Franz⸗ urg, 10 Kilometer von Damgarten und 6 Kile⸗

9545

sund verbindenden Chaussee entfernt, mit einem

Areal von: 368,696 Hektar, worunter 195.630 Hektar Acker, und S3, 081 Hektar Wiesen,

soll auf 18 Jahre, von Johannis 1880 bis dahin 1898 im Wege des öffentlichen Aufgebots ander⸗ weitig verpachtet werden. Das dem Aufgebote zu Grunde zu legende Pachtgelder⸗Minimum beträgt Vo0 SS Tie ju bestellende Pachtkaution ist auf den Betrag der einjährigen Pacht bestimmt und das zur Uebernahme der Pacht erforderlich? Vermögen auf Höhe von 60000 6 nachzuweisen. Zu dem auf den 10. Mai 1880, Vormittags 1 Uhr, im Lokale der unterzeichneten Regierung anberaumten Bietungstermine laden wir Pacht- bewerber mit dem Bemerken ein, daß die Verpach⸗ tungsbedingungen, die Regeln der Licitation und die Karte nebst Flurregister mit Ausschluß der Sonn- und Festtage täglich während der Dienststunden in unferer Registratur eingesehen werden können, wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften der Ver⸗ pachtungsbedingungen und der Lieitationsregeln gegen Eistattung der Kopialien zu ertheilen. Stralsund, den 19. April 1880.

Königliche Regierung. Am Donnerstag, den 13. Mai er., V. Mt. 10 Uhr, gelangen im Ziebarthschen Gasthofe zu Woldenberg nach Beendigung des Lokaltermins aus dem Totalitätshiebe der Beläufe Hochzeit und Neu brück circa 657 rm Kiefern Scheit, aus den Schlä⸗ gen der Beläufe Neubrück, Jägersburg, Klein⸗ Wutzow, Hochzeit und zwar aus den Jagen 93 e, 1545.“, g44., 822., 136, 137, 14, 18, 19 und 28 circa 128 rm Eichen Scheit gesund, 36 rm Eichen Scheit Anbruch, 360 rm Buchen Scheit gesund, L235 rm Buchen Scheit Anbruch, 155 1m Buchen Ast J., 55 rm Birken Scheit, 16 rm Birken Ast J., 1440 Im Kiefern Scheit, 2160 rm Kiefern Reiser J. (zum Verkohlen geeignet), 3345 1m Kiefern Stock unter den üblichen Bedingungen zum öffentlich meist⸗ bietenden Verkauf. Foörsthaus Hochzeit, den 7. April 18650. Der Oberförster. Stubenrauch.

9 Bekanntmachung.

Termin zur Vergebung der Lieferung, von 24 polirten Granit⸗ oder Syenitsäulen für die Treppen⸗ häuser steht den 14. Mai d. J., Vormittags 11 Uhr, im Baubureau der jechnischen Hochschule in Char⸗ lottenburg an, woselbst die speziellen Bedingungen und Offertenschema gegen Erstattung der Kosten zu erhalten, sowie die Sfferten einzureichen sind. Berlin, den 27. April 1880. Der Königliche Baurath R. Stüve.

(1M53 Bekanntmachnng. Die zum Neubau der Nebenanlagen des Infanterie⸗ Kasernements hierselbst erforderlichen S7 mille gelben Verblendsteine, 170 mille dunkelrothe Verblendsteine, 7,6 mille gelbe Formsteine, 33 mille dunkelrothe Formsteine, ferner die

Schmiede Arbeiten.

Steinmetz Arbeiten 8741 , Eisenguß und Walzeisen ⸗Arbeiten 22 090 sollen im Wege der Submission vergeben werden.

Die Bedingungen, Kostenanschläge können im Geschäftslokal der unterzeichneten Verwaltung ein⸗ gesehen und versiegelte Offerten bis zum

8. Mar 1880, Vormittags 11 Uhr, daselbst abgegeben werden.

Die betreffenden Bedingungen sind auch auf dem Berliner Baumarkt, Wilhelmstraße 92 / 95, ein⸗ zusehen. .

Brandenburg a. H., den 25. April 1880.

Königliche Garnison⸗Verwaitung.

9 780 M

Verloosung Amortisation,/ Sinszablung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

1440] Bekanntmachung.

Bei der heute stattgefundenen Ziehung von RNei⸗ denburger Kreis Obligationen sind folgende Nummern gezogen worden:

a. I. Emission.

Litt. A. Nr. 17 über. B. Me J a, 6g aber ii; G. Nr. ? 24 48 50 125 136

137 u. 146 über je. 50 h. II. Emission. Litt. B. Nr. 7 und N über je. 30 4, G. Rr. 76 139 140 173 197 235 u. 236 über je. 150 .

Die Auszahlung des Kapitals und der Zinsen er⸗ folgt gegen bloße Rückgabe der Obligationen und Coupons bei der hiesigen Kreis · Kommunalkasse, dem Bankhause Samter . i. Pr. und der Kur⸗ und Neumärkischen ritterschaftlichen Dar⸗ lebnskasse in Berlin am 1. Juli 18380 und auch später. Die Verzinsung hört indessen mit diesem Tage auf. ö.

Reivenburg, den 29. Dezember 1879.

Der Kreis - Ausschuß des Kreises Reidenburg.

liosss! Concordia,

Cölnische Lebens. Ver sichernugs Gesellschaft.

Die Dividende fär das Jahr 1878 ist statut⸗ mäßig auf 96 Mark für jede Attie sestgesetzt worden und kann vom 15. Mai er. an hierselb an unserer Kasse oder bel den Herren Delbrück, Leo & Co. in Berliu, Mauerstraße 61 62 gegen Finlieferung des Coupons III. Serie Nr. 5 er- hoben werden. .

Cöln, den 26. April 1880.

Die Direktion.

oM Thlr., .

meter von der die Städte Richtenberg und Stral⸗