ist Termin auf Mittwoch, den 8. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumt. ⸗ Königliches Amtsgericht Mayen. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber v. Westernhagen.
ö ; . siosꝛ! Konkursverführen.
Ueber das Vermögen des Handelsmanns Hein rich Hanses zu Haselünne ist am 24. April isso, Vormittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Verwalter Auktionator Jo⸗ seph Witte zu Meppen. Offener Arrest mit An— zeigefrist bis 15. Mai 1880. Anmeldefrist bis zum j5. Mai 1880. Erste Gläubigerversamm⸗ kung, Wahl eines Konkursverwalters und allgemei, ner Prüfungstermin Sonnabend, den 22. Mal 18896, Vormittags 10 Uhr,
Meppen, den 24. April 1880.
Königliches Amtsgericht. II. Zur Beglaubigung; Hülster, Gerichtsschreiber.
10822 ; In ö. Konkursverfahren Schnertus zu Metz, liegt das Verzeichniß der zu berücksichtigenden For⸗ derungen, zur Einsicht der Betheiligten auf der Amts gerichtsschreiberei daselbst offen,.
Der zur Schlußvertheilung verfügbare Massen⸗ bestand beträgt M 3715,82.
Der Konkurs ⸗Verwalter: Hoffmann.
lios io! Konkursverfahren.
neber das Vermögen des Kautschulwaaren⸗ hänolers Lucien Lescunyer zu Mülhausen, Rie⸗ disheimergasse Nr. 2 wohnend, wird beute, am 17. April . . 5 Uhr, das Ronkurs verfahren eröffnet. ⸗
Der Rechtslieentiat . hier wird zum Konkursverwalter ernannt.
K . bis zum 10. Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden. ;
Es wird zur eschlußfassung Über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Fall über die in 8. 120 der Konkurtordnung bezeichneten Gegenstände auf
e 5. Mai 1880, Nachmittags 4 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf
den 34. Mai 1880, Nachmittags 4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Breikönigsgasse,
Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben, oder zur Kon kuraä⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leiften, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Konkursverwalter big zum ersten Mal eintausend acht hundert achtzig Anzeige u machen. ;
; Mülhausen, den 17. April 1880. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Kriegelstein, Assessor. Zur Beglaubigung: Ihrjig, Gerichtsschreiber. ,, Kgl. Amtsgericht München L. Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beschluß vom Heutigen dag Konkurs- verfahren Über das Vermögen det Weinhändlers Michael Mosbacher dahier, nachdem heute der Schkußtermin abgehalten wurde, aufgehoben. München, den 27. April 1880.
er geschäftsleitende Gerichtsschreiber: Hagenauer.
lioss9] Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Handels manns Gabriel Wahl zu Ober⸗Sulz wurde durch rechtskräftig bestätigten Zwangtvergleich vom 30. März 1880 beendigt.
Ober⸗Snlz, den 27. April 1880.
Kaiserliches ö 1 *
Pr. Raeder.
[10014
(10907
In dem Konkurse über das Vermögen des Georg Martenstein dahier ist das Verfahren wegen Mangels einer den Kosten entsprechenden Masse eingestellt worden. .
, ,, rin, t Ohenbaz roßherzoglich Hessisches Amt⸗geri enbach. Der Gerichtsschreiber:
Wendel.
liosos]! Bekanntmachung.
Konkurs: Josef Pfisterer von Grubweg betr. Ueber das Vermögen des Fragners Josef Pfisterer von Grubweg wurde am 5. April 1880, Vormittags 9 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: K. Advokat Langesee in Passau. Offener Arrest verfügt. Anzeige und Anmeldefrist bis 1. Mai 1880 incl. Erste Gläubigerversamm⸗ lung und zugleich allgemeiner Prüfungstermin Mittwoch, den 12. Mai 1880, Vormittags 9 k. Zimmer Nr. 3. m 5. April 1880. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Passau. Gründl.
iosiq4]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Erdmann Hermann Taubert zu Reichenbach, Inhabers der dasigen Firma Hermann Taubert, wird heute, am 25. April 1880, Nachmittags 3 Uhr, das gsonkursvoerfahren eröffnet.
Der Rechtsanwalt Friedrich Ullrich zu Reichen⸗ bach wird zum Konkurgverwalter ernannt.
Konkurs forderungen sind bis zum 25. Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines
anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8§. 129 der Konkurtordnung bezeichneten Gegenstãnde
auf den 19. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf
den 8. Jnni 1880, Vormittaßs 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
rn, ,. welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs- masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in AÄnspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 18. Mai 1880 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Reichenbach i. Voigtl.,
den 23. April 1880. Forkel. Beglaubigt: Nagler, Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.
liosis! Konkursyerfuhren.
Ueber den Nachlaß Emilie'n Therese'n Adel heid verm. Zimmermann, geb. Schüßler, in Geringswalde, in Firma F. W. Zimmermann, daselbst, ist am 24. April 1880, Vormittags 11 Uhtzr, der Konkurs eröffnet. ö h Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt W. Zürn
i
er. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 25. Mai 1880.
Anmeldefrist bis zum 31. Mai 1889.
Erste Gläubigerversammlung den 25. Mai 1880, Vormittags 19 Uhr. ;
Allgemeiner Prüfungstermin den 8. Juni 1880, Vormittags 10 Uhr..
Rochlitz, din 24. April 1880. .
Königlich Sächsisches Amtsgericht. Ranft. Zur Beglaubigung; Geißler, Ger. Schibr.
10845
Ueber das Vermögen des Rechtsanwalts Carl August Müller von hier ist am 24. April 1880, Nachmitt. 15 Uhr, Konkurs eröffnet. Konkurß— verwalter Rechtsanwalt Paul Linck hierselbst. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 1. Juni 1880. Anmeldungsfrist bis 1. Juni 18809. Erste Gläu— bigerversammlung am 25. Mai 1880, Vorm. 11 Uhr. Prüfungstermin am 22. Juni 1880, Vorm. 11 Ühr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer
Nr. 3. Rostock, den 24. April 1889. Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: H. Becker, A. G. Aktuar.
lloent]! Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des k Theodor Rosenthal in Göß⸗ nitz ist
ö zur Wahl eines Glänbigerausschusses:
Montag, den 3. Mai 1880, ,, 10 Uhr, un in Folge eines von dem Gemeinschuldner ge⸗ machten Vorschlags zu einem Zwangs vergleiche Vergleichstermin auf Montag, den 10. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hier anberaumt. worden.
Schmölln, den 24. April 1889.
Notar Nodigast, - als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
10796 Ueber das Vermögen des Kaufmanns Joseph Adam zu Stallupönen, in , Joseph Adam ist am 26. April 1880, Vormittags 19 Uhr, Konkurs eröffnet. Verwalter: Amtsgerichts sekretär Rudzewskl in Stallupönen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 26. Mai 1880 einschließ⸗ lich. Anmeldefrist bis zum 28. Mai 1880 ein⸗ schließlich. Erste Gläubigerversammlung den 4. Mai is80, Vormittags 10 Uhr, allgemeiner , den 11. Juni 1880, Vormittags 1 r. Stallupönen, den 26. April 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Boehm, Gerichtsschreiber.
los co! Konkursverfahren.
In dem stonkursverfahren über das Vermögen des Posamentier⸗ und. Wollwagrenhändlers Gnstav Rudolph Ferdinand Klein zu Stettin (Firma: G. R. h Geschãfttz lokal; gr. Lasta⸗ die 5) und Deutschestraße 5) ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs termin auf
ven 21. Mai 1880, Bormittags 11 Uhr. vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Ter⸗ minszimmer 1, anberaumt.
Stettin, den 22. April 13880.
Lan, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lioss! Bekanntmachung.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des verstorbeuen Gutspächters Ignatz v. Kar⸗ wat in Piecewo ist ein neuer Prüfungstermin auf den 20. Mat 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst — Zimmer Nr. 9 — anberaumt.
Strasburg W./Pr., den 20. April 1880.
Lüderitz .
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
lioru! Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der am 18. Februar 18890 gestorbenen Anna Elisabeth, geborenen Fink, ene Wittwe des Georg Friederich Lorenz, Webers hier und deren Kinder und Enkel, ist am 22. d. M., Nachmittags 5 Uhr, das K.onkurtz⸗ verfahren eröffnet worden.
Verwalter: Rechtsanwalt Maher in Ulm.
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderun⸗ ö den 31. Mai 1880, Vormittags 10 Uhr.
Offener Arrest mit Anmeldefrist bis Mittwoch, den 19. Mai 1880.
Ulm, den 26. April 1880. .
Königliches Amtsgericht. Gockenbach, Gerichts schreiber.
io os] Konkursherfahren.
Ueber das Vermögen der Anna, geborenen Schlumberger, gewesenen Wittwe des Thomas Schleicher, Zitglers in Göttingen, ist am 24. d. M., Nachmittags 3 Uhr, das Konkursver fahren eröffnet worden. .
Verwalter: Amtsnotar Fehleisen in Langenau.
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderun⸗ gen Montag, 31. Mai 18809. Vorm. 9 Uhr. Offener Arrest, Anmeidefrist bis Miütwoch, den 19. Mai 1889. ö
Ulm, den 26. April 1880.
K. Amtsgericht. Gockenbach, Gerichtsschreiber.
io: 9] Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Carl Friedrich Schã fer, Steinhauer in Mettelbach, Gemeinde Kirchenkirn. berg, Oberamts Welzheim, ist am 24. April 1880, Nachmittags 3 Ui, der Konkurs er— öffnet worden. .
Konkursverwalter Gerichts notar Mahner in Wel heim. Offener Arrest mit Anzeigefrist, wie auch AUnmeldefrist der Konkursforderungen bis 24. Mai 1880. Wahltermin auch Prüfungstermin der For derungen 1. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr.
Welzheim, den 25. April 1880.
K. Württ. Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Gerichts schreiberẽ Mangold.
10538! Konkursverfahren.
Nr. 3946. Ueber das Vermögen des Gerber meisters Sigmund Armruster von Wolfach wird, da derselbe seine Zahlungsunfähigkeit erklärt hat heute, am 24. April 1880, Nachmittags 4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Herr Waisenrichter Adolf Neef von Wolfach wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 22. Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden. —
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerautschusses und eintretenden Falls über die in 8. 120 der Konkurtzordnung bezeichneten Gegenstände auf
Samslag, den 22. Mai 1880, Vormittags 8 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, den 5. Inni 1880, Vormittags 83 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurk; masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leiften, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem
Besitze der Sache und von den Forderungen, für
welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 22. Mal 1880 Anzeige zu machen. Wolfach, den 24. April 1880. Großh. Amtsgericht. Der Gerichts schreiber: Hässig.
. Konkursverfahren.
Nr. 3952. Ueber den Nachlaß des Küsers Jo— hann Wöhrle von Gutach wird heute, am 26. April 1880, Vormittags 8 Uhr, das Kon—⸗ turs verfahren eröffnet.
Herr Waisenrichter Adolf Neef von Wolfach wird zum Konkursverwalter ernannt. .
Konkursforderungen sind bis zum 29. Mai 1880 bei dem Gerichte anzumelden, .
Etz wird zur Beschlußfassung, über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in §. 1290 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf
Samstag, den 29. Mat 1880, Vormittags 85 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dienstag, den 8. Juni 1880, Vormittags 8 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs- masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Änspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 29. Mai 1880 Anzeige zu machen.
Wolfach, den 26. April 1880.
Großherzogliches Amtsgericht. Der Gerichtsschreiber: Hässig.
Farif- ete. Veränderungen dex deutschen Eisenbahnen
Xo. IOO.
(108331 Hanseatisch⸗ Pommerscher Eisenbahn⸗Verbanud.
Zum Tarif vom 1. Juli 1878 ist der vom 1. Mai er. ab giltige Nachtrag 4 erschienen, welcher zum Preise von G5 ε pro Exemplar von den Verbandstationen abgegeben wird.
Berlin und Hamburg, den 24. April 1880.
Die Tireltion der e nn , , Elsenbahn · Gesellschaft als geschäfts führende Verwaltung.
10892) Posen⸗Görlitzer Verband ˖ Tarif. Der vin Frankfurt a. O.⸗Müllrose bestehende Posen⸗ Görlitzer Verband⸗Gütertarif vom 1. Novem⸗ ber 1878 nebst Nachträgen tritt mit dem 16. Juni 1880 außer Kraft. Guben, den 22. April 1880. Die Direktlon
der Märkisch⸗ Bosener Eisenbahn ˖ Hesellschaft
als geschäftsführende Verwaltung.
10820] Könialiche Eisenbahn⸗Direction Hannover. Im Ostdeutsch⸗Niederländischen Verbande können bis auf Weiteres mehrere zusammengehörige Wagenladungen im Verkehre mit Sosnowice loco und transito mit einem Frachtbriefe aufgeliefert werden. Hannover, den 19. April 1880.
Namens der Verbands⸗Berwaltungen:
Königliche Eisenbahn ⸗Direction.
Hannsversche Staatsbahn.
Vom 1. Mai er. ab wird versuchsweise und da⸗ ber widerruflich zwischen den Staticnen und resp. Haltestellen Harburg, Stelle, Winsen, Radbruch, Bardowiek und Lüneburg einer- und der Distanz— station Meckelfeld andererseits eine direkte Personen⸗ und Gepäckbeförderung zur Einführung gelangen. Direkte Expedirung von Reisegepäck findet bis auf Weiteres nur von Harburg, Stelle, Winsen, Bar⸗= dowiek und Lüneburg nach Meckelfeld statt. Das Nähere ist auf den betreffenden Stationen zu er⸗ fahren.
Hannover, den 22. April 1880.
Königliche Eisenbahn ⸗Direktion.
(10804 Niederdeutscher Eisenbahnverband.
Am 1. Mai er. tritt ein neuer, auf dem Reformsystem beruhender Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren in Kraft, durch welchen die nachstehend aufgeführten Tarife und zwar:
a. für den Niederdeutschen Verband 1. Juli 1875
b. für den Verbandsverkehr zwischen der Cöln⸗ Mindener Station Hamburg und Stationen der Hannoverschen Staatsbahn einerseits und Stationen der Berlin ⸗ Hamburger Bahn andererseits via Lüneburg vom 1. Septem⸗ ber 1875 bezüglich der Tarifsätze zwischen Lübeck und Berlin — Hamburger Stationen;
. für den Verbande verkehr zwischen Hamburg, Bergedorf einerseits und Statioren der Maadeburg ⸗Leipziger Bahn andererseits vin Wittenberge vom 15. August 1873
nebst Nachträgen aufgehoben werden.
„Der neue Tarif ist auf den Verbandsstationen käuflich zu haben.
Hannover, den 23. April 1880.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion
Namens der Verbands⸗Verwaltungen.
vom
10803 Hessische Ludwig s⸗Bahn.
Am 1. Mai erscheint der VIII. Nachtrag zum Hessisch-Pfälzischen Gütertarife vom 15. Oktober 1877. Derselbe enthält Fracktsätze und Kilometer⸗ zeiger für unsere Stationen Mörfelden und Wall—⸗ dorf und ist von unserem Tarifbureau zu 10 zu erhalten.
Mainz, den 24. April 1880.
In Vollmacht des Verwaltungsrathes: Die Spezialdirektion. 10824
Am 1. Mai d. J. tritt im Rheinisch⸗Nieder⸗ deutschen Eisenbahn⸗Verbande ein neuer Tarif für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und leben⸗ den Thieren von und nach Lübeck, Oldesloe, Rein⸗ feld, Büchen, Hagenow, Hamburg und Harburg nach und von rheinisch⸗westfälischen. hannoverschen und ö Stationen in Kraft. Verkaufspreis
Die im genannten Verbande zur Zeit bestehenden Tarife für Leichen, Fahrzeuge und lebende Thiere werden mit dem genannten Tage aufgehoben: nur die für Viehtransporte von den Stationen Husum, Neumünster, Elmshorn, Schulterblatt und Otten⸗ sen nach Cöln⸗Mindener, Bergisch⸗Märkischen und Rheinischen Stationen bestehenden Extrazugtarife bleiben bis auf Weiteres noch in Gültigkeit.
Cöln, den 27. April 1880.
Namens der betheiligten Werwaltungen: Königliche Direktion der Cöln⸗Mindener Eisenbahn.
(lo9l6]
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 7. dieses Monats wird veröffentlicht, daß der vom 1. Mai resp. 15. Juni d. J. ab gültige Tarif
(Theil MM) für die Beförderung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren im Norddentsch⸗Sächsischen Verbandsver⸗
kehre nunmehr erschienen und bei den betheiligten Güter⸗ resp. Gepäckexpeditionen zum Preise von O45 Mark pro Exemplar zu erlangen ist. Dresden, den 26. April 1880. Königliche General ⸗Direktion der sächsischen Staats eisenbahnen, als geschäftssührende Verwaltung.
Anzeigen.
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FKEerausgeber und Redaktion Patenthlattes.
Berlin WM., * . y
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Vertretung e de PIII
aller Lander n. event. deren Verwerthung besorgt G. Ens skl. In, Gm. Ingenksur n. Patent- Anwalt,
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dition: 8wW. Wilhelm stz. Nr. 32.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Nittergutshesitzer Kewoldt auf Wiepkenhagen im Kreise Franz burg, dem Garten⸗Direktor bei der Berliner Thiergarten⸗Verwaltung, Eduard Neide zu Charlottenburg und dem Schulrektor a. D. Löw zu Magdeburg den Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse; dem Schleusenmeister Adler bei der Schleuse Nr. 5 des Klodnitz Kanals im Regierungsbezirk Dppeln das Kreuz der r. des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Gemeindevorsteher Plate zu Niendorf im Kreise Herzogthum Lauenburg und dem Amtediener Bockstie zu Rotenburg in Hannover das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; sowie dem Seconde⸗Lieutengnt Schragmüller im Kurmärkischen Dragoner-Negiment Nr. 14 und dem Zim⸗ mergesellen Emil Ze us zu Eberswalde die Nettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Major Mayr, à la suite des Generalstabes, dem ,, Kuhnemann zu Zerbst und den Mitgliedern der Direktion der pfalz⸗bayerischen Bahnen, Direktions⸗Räthen Hessert und Lavale zu Lud⸗ wigshafen, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser hahen im Namen des Reichs die bisherigen Finanz⸗Assessoren Dr. Roller und Jacob zu Kaiserlichen Regierungs⸗Räthen bei der Direktion der Zölle ih. , Steuern in Elsaß-Lothringen zu ernennen geruht.
RVönigreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Kammergerichts-Rath Loewe zum Geheimen Justiz— Rath und vortragenden Rath im Justiz-Ministerium,
den bisherigen Hülfsarbeiter in der Schulverwaltung bei der Königlichen Regierung in Aachen, Kreis⸗Schulinspektor Glasmachers, zum Regierungs- und Schulrath,
den Landrichter Chop in Erfurt zum Landgerichts⸗ Rath,
den Gerichts⸗Assessor Dr. Kleinmann in Weklar, sowie
den Gerichts⸗Assessor Rölle zu Amtsrichtern, und
den ersten Seminarlehrer Banse zu Königsberg N. M. zum Seminardirektor zu ernennen; sowie
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Morret in Crefeld bei seiner Versetzung in den Ruhestand, und
dem Gerichtsschreiber, Sekretär Hintze in Duisburg den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Schulrath Glasmachers ist der Königlichen Regierung in Aachen Üüberwiesen worden.
Dem Seminardirektor Banse ist das Direktorat des Schullehrerseminars in Mettmann, Regierungsbezirk Düssel⸗ dorf, übertragen worden.
Der praktische Arzt Dr. med. Viertel zu Breslau ist zum Kreis⸗Wundarzt des Stadtkreises Breslau ernannt worden.
Der derzeitige Direktor Weiland an der deutsch-evange⸗ lischen Schule in Triest ist als erster Lehrer am Schullehrer⸗ seminar in Hilchenbach angestellt.
Der erste Seminarlehrer Heuer zu Hilchenbach ist an das Schullehrerseminar zu Königsberg N. /M. versetzt.
Der Seminar⸗Hülfslehrer Lentz zu Kempen ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer⸗ seminar in Wittlich versetzt.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Loebau ist der kommissarische Lehrer Oeltjen als ordentlicher Lehrer angestellt.
Finanz⸗Ministerium.
Die Kataster⸗Controleure Steffani zu Posen, Ja ep⸗ pelt zu Cammin, Roßbach zu Remagen, Harbert zu Kosten, Arlt zu Stettin, Bauck zu Kolberg, Bielfeld zu Potsdam, Veer hoff J. zu Lübbecke, Mag nino zu Mül⸗ heim a/ Rh., Schylla zu Ratibor, sowie der Kataslersekretär Wilms zu Cassel sind zu Steuerinspektoren ernannt.
—
Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Die im Druck und Verlag von A. Vogel u. Co. hierselbst erschienene, die Ueberschrift: „Wilhelm Bracke“, geboren 28. Mai 1842 — gestorben 25. April 1880“, führende Druck⸗ schrift ist auf Grund des 5. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingesährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom
21. Oktober 1878 von der unterzeichneten Behörde, als Landespolizei behörde, verboten. Braunschweig, den 28. April 1880. . Herzogliche . Or
th.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wir? Nr. 18
der Zeichenregister⸗Bekanntmächungen verzffen licht.
5 *
* ** 534 Nichtamtliches Dentsches Reich.
Preußen. Herlin, 30. April. Se. Majestät der Kaiser und König machten, laut Meldung des „W. T. B.“
Großherzogin von Baden eine Spazierfahrt und besuchten Abends das Theater.
Heute Vormittag nahmen Se. Majestät die Vorträge des Hofmarschalls Grafen Perponcher und des Chefs des Civil— kabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski, ent— gegen.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
Reichstages befindet sich in der Ersten Reilage.
welcher der Staats⸗Minister Hofmann und mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß die Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, gewählt sei und sich wie folgt konstituirt habe: Abgg. Richter [Meißen] (Vors.), Dr. Wolffson (Stellv.), Dr. Witte (Schriftführer), Graf von Bismarck (Stellv.). Darauf trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. Namens der Kommission erstattete der Abg. von Lenthe Be⸗ richt. Die 58. 1 und 2 wurden ohne Debatte angenommen, ebenso 5. 3 mit einem redaktionellen Amendement des Abg. von Schlieckmann. 5§. 4 lautet:
Dem Reichskanzler liegt ob, die Ausführung dieses Gesetzes und der auf Grund desselben erlassenen Anordnungen zu üÜber⸗ wachen. Tritt die Seuche in einer solchen Gegend des Reichsge⸗ biets oder in solcher Ausdehnung auf, daß von den zu ergreifenden Maßregeln nothwendig die Gebiete mehrerer Bundesstaaten be⸗ troffen werden müssen, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Reichs kommissar für Herstellung und Erhaltung der Einheit in den Seitens der Landesbehörden zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu sorgen und zu diesem Behufe das Erforderliche an⸗ zuordnen, nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bun⸗ desstaaten unmittelbar mit Anweisungen zu versehen.
Hierzu lagen folgende Anträge vor: 1) vom Abg. Frhrn. von Sw (Freudenstadt):
Der Reichstag wolle beschließen: 1I) in dem 5. 4 Absatz 2 die Worte: „nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundes⸗ staaten unmittelbar mit Ann eisungen zu versehen“ zu streichen;
2) von den Abgg. Graf von Fugger-Kirchberg und Ruppert:
Der Reichstag wolle beschließen: 1) im zweiten Absatze des §. 4 die Worte: „oder ein von ihm bestellter Reichs kommissar“, sowie die Worte: „nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundes staaten unmittelbar mit Anweisungen zu versehen“ zu streichen;
Die Antragsteller motivirten ihre Anträge mit dem Hinweis darauf, daß die von ihnen beanstandeten Bestimmungen außer⸗ halb der verfassungsmäßigen Kompetenz des Reiches lägen. Diese Behauptung bestritt der Staats⸗Minister Hofmann als
sich der Ausführung des Staats-⸗Ministers Hofmann an. In einer Schlußbemerkung sprach der Referent die Meinung aus, daß im 5§. 4 eine Verfassungs⸗ änderung enthalten sei, und daß daher das für diesen Fall vorgeschriebene Stimmenverhältniß bei der Abstimmung im Bundesrathe eingehalten werden müßte. Der Abg. Dr. Lasker fragte an, ob der Referent diese Erklärung Namens der Kom⸗ mission abgebe. Der Referent erwiderte, er stütze seine Erklärung auf eine diesbezügliche Erklärung des Bundeskommissars in der Kommission. Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Re⸗ gierungs⸗Rath Kienitz erklärte, diese Auffassung des Referenten beruhe auf einem Mißverständniß. In der dadurch wieder eröffneten Debatte vertrat der Abg. Dr. Lasker die Ansicht des Staats⸗Ministers Hofmann, ebenso der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz. Der Abg. Ruppert pflichtete dem Nefe⸗ renten bei. Hierauf wurden die Anträge der Abgg. Freiherr
von Ov und Graf Fugger abgelehnt und 5. 4 nach
aus Wiesbaden, gestern mit Ihrer Königlichen Hoheit der
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des
— In der heutigen (42.) Sitzung des Reichstagez;
unrichtig und empfahl die Ablehnung beider Anträge. Die Abgg. von Reden (Lüneburg) und Dr. Löwe (Bochum) schlossen
der Regierungsvorlage angenommen. Die 5§5§. 5—13 wur⸗ den in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Die Diskussion über die §§. 14, 15 und 16 wurde verbunden; dieselben lauten:
8. 14. Auf die gutachtliche Erklärung des beamteien Thier⸗ arzteß, daß der Außbruch der Seuche fe igestellt sei, oder daß Jer begründete Verdacht eines Seuchengusbruches vorliege, hat dle Polizeibehörde für den Fall der Seuchengesahr in diesen . Ge⸗ setze und den zur Ausfübrung desselben erlassenenen Verordnungen vorgesehenen, den Umständen nach erforderlichen, Schutzmaßregeln zu treffen und für die Dautr der Gefahr wirksam durchzuführen. Hegt die Polizeibehörde Zweifel über die Erhebungen des be⸗ amteten Thierarztes, so kann dieselbe zwar die Einziehung eines thierärztlichen Obergutachtens bei der vorgese⸗ ten Behörde beantragen, die Anordnung der erforderlichen Schutzmaßregeln darf jedoch hier⸗ durch keinen Aufschub erleiden.
§. 15. Ist der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche (8§8. 16 Z. 4) durch das Gutachten des beamteten Thierarztes fest⸗ gestellt, so kann die Polizeibehörde auf die Anzeige neuer Seuchen⸗ ausbrüche in dem Seuchenorte selbst oder in dessen Umgegend sofort die erforderlichen polizeilichen Schutzmaßregein anordnen, ohne daß es einer nochmaligen Zuziehung des beamteten Thier⸗ arztes bedarf.
Auch ist in solchen Bezirken, in welchen sich der Milzbrand ständig zeigt (3 11), die Zuziehung ds beamteten Thierarztes nicht in jedem Falle dieser Seuche erforderlich. ;
§. 16. In allen Fällen, in welchen dem beamteten Thierarzte die Feststellung des Krankheitszustandes eines verdächtigen Thieres obliegt, ist es dem Besitzer desselben unbenommen, auch seinerseits einen approbirten Thierarzt zu diesen Untersuchungen zuzuziehen. Die Anordnung und die Ausführung der Schutzmaßregein wird hierdurch nicht aufgehalten.
Die vorgesetzte Behörze hat jedech im Falle erheblicher Mei⸗ nungsverschiezenhelt zwischen dem beamtete Thierarzte und dem von dem Besitzer zugezogenen approbirten Thierarzte über den Aus⸗ bruch oder Verdacht einer Seuche, oder wenn aus sonstigen Grün⸗ den erheblichs Zweifel über die Richtigleit der Angaben des b⸗
amteten Thizrarztes obwalten, sosort ein thicrärstliches Obergut⸗
achten einzusiehen und dem entshrechend das Versahren zu regeln.
Zu diesen Paragraphen lagen folgende Anträge der Abgg. Graf Fugger⸗Kirchberg und Ruppert vor:
a. dem 5. 14 folgende Fassung zu geben: Ist der Ausbruch der Seuche festgestellt, oder liegt der begründete Verdacht eines Seuchenausbruchs vor, so hat die Polizeibehörde die für den Fall der Seuchengefahr in diesem Gesetze und den zur Ausführung des⸗ selben erlassenen Verordnungen vorgesehenen, den Umständen nach erforderlichen Sckutzmaßregeln zu treffen; Beschwerden hiergegen haben keine aufschiebende Wirkung; b. in 5§. 15 die Worte: „durch das Gutachten des beamteten Thierarztes“ zu streichen; C. in §. 16 Absatz 1 stast des Wortes Schutz maßregeln“ zu setzen! „vom be⸗ amteten Thierarzte für nöthig erachteten vorläufigen Schutzmaß⸗ regeln (8. 12 Abs. 2 und 3) und den Absatz 2 zu streichen;
Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) beantragte:
Der Reichstag wolle beschließen: 1) dem 5§. 16 Absatz 2 in Zeile 5 nach den Worten: sofort ein“ anzufügen: „auf eigene Untersuchung des betreffenden Falles begründetes“;
Der Abg. Ruppert motivirte seinen Antrag. Der Abg. von Alten-Linden erklärte, daß er in dritter Lesung einen Antrag zu 5 14 einbringen werde, dahin gehend, daß dem Verwaltungsbeamten außer dem Gutachten des Thierarztes das Anhören einer weiteren sachverständigen Instanz ermög⸗ licht werde. Der Abg. von Schlieckmann sprach für die un⸗ veränderte Annahme der 88. 14, 15 und 16, ebenso der Abg. Dr. Löwe (Bochum). Beide erklärten eine gründlichere wissen⸗ schaftliche Bildung der Thierärzte für nöthig. In derselben Weise äußerte sich der Abg. Dr. Groth. Nach einigen Bemer⸗ kungen des Negierungskommissars Geh. Medizinal-Rath Dr. Roloff zog der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) seinen An⸗ trag zurück, und die 88. 14, 15 und 16 wurden unter Ableh⸗ nung der sämmtlichen Anträge nach der Regierungsvorlage angenommen. Bei Schluß des Blattes wurde die Diskussion über §. 17 eröffnet.
— Amtlicher Nachricht aus Lima vom 14. d. M. zufolge
ist die chilenische Flotte vor Callao angelangt und hat
die Blokirung des Hafens und das Bombardement der Stadt angekündigt. Für das Auslaufen der neutralen Schiffe und die Räumung der Stadt durch die Bewohner ist eine Frist von zehn Tagen festgesetzt worden.
— Nach einem Cirkularerlaß des Ministers des Innern vom 23. v. M. sind die auf Grund des Gesetzes vom 13. März 1878, 8. 12 Alin. 3, für die Zwangserziehung ver⸗ urtheilter verwahrloster Kinder von der Staatskasse antheilig zu tragenden Kosten jedesmal für das abgelaufene Rechnungsjahr vom 1. April bis 31. März zu liquidiren, und ist der von dem Ober⸗Präsidenten oder der Bezirksregierung, nach den vorhandenen Festsetzungen geprüfte und festgestellte Betrag auf den im Etat der Regierung von der Verwaltung des Innern Kap. 100 Tit. 7 (vom 1. April 1880 ab Kap. 95 Tit. 6) ausgesetzten Fonds „zu Zuschüssen an die Kommunal⸗ verbände zu den Kosten der Unterbringung verwahrloster Kinder, nach Maßgabe des §. 12 des Gesetzes vom 13. März 1878“ anzuweisen und dort als Mehrausgabe zu verrechnen.
— Zum Beginn der , Vermessungd⸗ arbeiten sind die Vermessungs⸗Dirigenten der trigonometri⸗ schen Abtheilung der Landesaufnahme mit den bei dieser Ab= theilung zur Dienstleistung kommandirten Offizieren nach