lich Vorsorge getroffen werden, die Interessen der hinterblie⸗ . Töchter von Beamten in den Provinzen besonders zu wahren. Indem wir eine Anzahl Exemplare dieses Aufrufs nebst Sammellisten zur Vertheilung hier beifügen, bitten wir die Herren Vorstände sämmtlicher Königlichen Behörden, sich in Anbetracht des wohlthätigen Zwecks die Förderung des Unter— nehmens recht angelegen sein zu lassen, demgemäß die Listen mit dem Aufruf bei den betreffenden Herren Beamten in Um⸗ lauf zu setzen und auf eine möglichst allgemeine Betheiligung hinzuwirken. Die Regierungs⸗ und Bezirks-Hauptkassen, sowie die Spezialkassen in den Provinzen, werden, zufolge der ihnen er⸗ theilten Ermächtigung, die eingegangenen Beiträge zur einst⸗ weiligen Aufbewahrung von den einzelnen Behörden übernehmen und demnächst im Wege der Berech— nung an die General⸗Staats⸗Kasse zur Ueberweisung an die. Hauptkasse der Seehandlung, welche sich zur vorläufigen An⸗ nahme bereit erklärt hat, abführen. In Berlin bitten wir die bei den Behörden gesammelten Beiträge direkt an die Haupt— kasse der Seehandlung, welche dieserhalb mit Anweisung ver— sehen worden ist, einzuzahlen. Von der Höhe des gesammelten Fonds, auf dessen weitere Vermehrung durch Kapitalisirung eines Theils der Zinsen auch in Zukunft Bedacht zu nehmen sein wird, werden wir nicht verfehlen, den Betheiligten Nachricht zu geben. Sollte wider Erwarten das Ergebniß der Sammlung ein ungünstiges sein, so würde das Comité für eine angemessene, diesem Aufrufe entsprechende Verwendung der eingegangenen Beiträge unter Abstandnahme von einer dauernden Stiftung Sorge tragen. Etwaige Zuschriften, sowie seiner Zeit die abgeschlossenen Sammellisten bitten wir an das unterzeichnete Comité, z. H. des Geheimen Hofraths Mießner in Berlin 8W., Besselstraße Nr. 8, zu senden. Berlin, im April 1880. Das Comitè zur Gründung der „König Wilhelm-Stiftung“ für hülfs— bedürftige erwachsene Beamtentöchter. Dr. Achenbach, Staats-Minister und Ober⸗-Präsident der Provinz Brandenburg, Vorsitzender. Mießner, Geheimer Hofrath im Geheimen Civilkabinet Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Schriftführer, von Bardeleben, Ober⸗Präsi⸗ dent der Rheinprovinz, Wirklicher Geheimer Rath. von Bitter, Präsident der Seehandlung, Wirklicher Geheimer Rath. von Bötticher, Ober⸗Präsident der Provinz Schles— wig-Holstein. Bo sse, Geheimer Regierungs⸗Rath im Staats⸗ Ministerium. O. von Bülow, Geheimer Legationg⸗— Rath und Kammerherr. Freiherr von Ende, Ober—⸗ Präsident der Provinz Hessen⸗Nassau. von Ernst— hausen, Ober ⸗ Präsident der Provinz Westpreußen. Glatzel, Geheimer Regierungs-Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. von Goßler, Unter⸗Staats sekretär im Ministerium der geistlichen, Unter⸗ richts und Medizinal-Angelegenheiten. Günther, Ober— Präsident der Provinz Posen, Wirklicher Geheimer Rath. Hagemann, Landgerichts-Rath zu Hannover, Vorsitzender Direktor des Preußischen Beamten-Vereins. Harder, Ge— heimer Regierungs⸗Rath im Ministerium des Innern. von Horn, Ohber⸗Präsident der Provinz Ostpreußen, Wirklicher Geheimer Rath. Dr. Jacobi, Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe. Jacobi (Liegnitz), Geheimer Regierungs⸗Rath und Landtags-Abgeordneter. Ilse, Rechnungs- Rath im Ministerium des Innern. Keibel, Geheimer Ober⸗Justiz-Rath im Justiz⸗Ministerium. von Kühlwetter, Ober⸗-Präsident der Provinz West⸗ falen, Wirklicher Geheimer Rath. von Leipziger, Aber⸗Präsident der Provinz Hannover, Vorsitzender des Verwaltungsraths des Preußischen Beamten⸗-Pereins. Martzy, Geheimer Rechnungs⸗Rath im Finanz-Ministerium. Freiherr von Münchhausen, Ober⸗Präsident der Provinz Pommern, Wirklicher Geheimer Rath. Freiherr von Patow, Staats⸗Minister und Ober⸗Präsident der Provinz Sachsen. von Pommer Esche, Geheimer Ober- Finanz-Rath im ,, Roedenbeck, Geheimer Regierungs— Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Röt ger, Ge⸗ heimer Qber⸗Finanz-Rath im Finanz-Ministerium und Direk— tor der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt. von Seyde—⸗ witz, Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien. Freiherr von Zedlitz, Regierungs⸗Präsident und Landtags⸗Abgeordneter.
Der unter dem Protektorat Fhrer Majestät der Kaiseri stehende Verein der Berliner Si fh stä von 166 in am Freitag Abend im Bürgersaale des Raihhauses unter Vorsitz des Ba uraths Ende seine 14. Jahres versammlung ab. In den II Küchen des Vereins wurden im Ganzen 94 221 ganze und 1164 480 halbe Portionen umgesetzt und dafür einschließlich der Einnahmen für Küchenabgänge ig 40M eingenommen und 191 446 M ausgegeben, und zwar zur Zubereitung der Speisen 120 611 6 und 76 83355 M Unkosten. Seit Gründung des Vereins sind im Ganzen 23279 124 Portionen verabreicht. Die Gesammteinnahmen beliefen sich auf 156 266,86 „M, so daß abzüglich der bereits erwähnten Ausgaben ein Gewinn von 18290 M verblieb, um die sich das Vereinsvermögen auf 48 072 M steigerte. Die Wiederwahl der Vorstands mitglieder schloß die Generalversammlung.
In Gegenwart Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen fand gestern im Reichstagsgebäude die ö lung des Gesammtvorstandes der RKaiser · Wil helm s⸗Stif⸗ tung für deutsche Invaliden“ statt. Dem vom General 3. D. von Etzel erstatteten Jahresbericht zufolge ist die Art der Ver— waltung im Jahre 1879 die alte geblieben, Bank der Unterstützung der verschiedensten Behörden und zahlreicher Privatpersonen. muß konstatirt werden, daß der Opfermuth des Publikums stetig
begonnen. in Bonn bearbeiteten Carmina des Fortunat vollendet; angefangen der des Avitus von Dr. der des 8ymwachus von Dr.
Cassiodor und Sidonius wurden übernahm Dr. Vogel in Ansbach.
der Centraldirektion Waitz find die Arbeiten hauptsächlich auf die Weiterfůührun jenem haben ö Egger lebhaft betheiligt: der Lüttich mit mehreren , . . Balduin von abgefgßte Chronik von Hennegau, sowie die Ge i . ih. r. 6 gau, s Genter Chronik des J. uin von Ninove und Sifrid von Balnhausen bearbeitet. Buch des Christian von Mainz De calamitate ecclesiae Moguntinae konnte der Herautzgeber Archivar Reimer in Marburg freilich nur neuere Handschriften benutzen, * . in gte n, und reichische metrische Chronik edirte Professor Wattenba = schichte des Richerus von Senonnes, ö,, von 4 Rastede, Krems münster und mehrere kleinere Stücke der Lester der Abtheilung. übernommen, der ö. J zum ersten Male vollständig die Annales necrologici Fujden Dandschriften zu Rom, Fulda und 5 . Auszüge aus den angessächsischen und diese bearbeitet von Trof. Pauli in Göttingen und Pr. Liebermann. Für die Fortsetzung des Bandes sind auch Prof. Schum in Halle . , r. thätig; . fand eine bisher Unbe! e Handschri es ronicon Magdeburgense i ö ĩ⸗ Metternichschen Bibliothek = ) J
Coloniensis ist vereinigt, was in drei Banden der Soriptores
nach und nach veröffentlicht werden konnte, ö ö. Theils auf Grund der Handschriften in Wien, und Brüssel kritisch festgestellt, außerdem eine Reihe von Denkmälern hinzugefügt, die entweder als Quellen der Chronica in Betracht kommen oder zur Erläuterung der Cölner Geschichte dienen, darunter eine ungedruckte Fortsetzung des Privatbesi
sind lebhaft fortgesetzt. Für diesen hat 5 89 . Leider schriftliches Material in n . haner wichtiges hand gabe des
arbeitete i
3. Januar c. trafen 195 Unterstützungsgesuche ein und in den vier Tagen vom 26. bis 20. April 251. Die Unterstützungen betrugen im Jahre 1878 391094 , im Jahre 1879 bereits 407 182 4; die Abnahme des Kapitalstocks beziffert sich im letzten Jahre auf 224 641 46 und in den letzten drei Jahren auf 613 135 4 Durch diese erhöhten Ansprüche wird der kalkulatynrisch berechnete Endtermin der Leistunge fähigkeit des Stiftungskapitals von dem Jahre 1922 auf das Jabr 1901 reduzirt. Ver Vorstand ist in Folge dessen gezwungen, in Bezug auf die Prüfung der Gesuche immer peinlicher zu verfahren; Am Schluß des Jahres 1879 betrug das Gesammtvermögen' der Stiftung noch 3 198 618 6 In demselben Jahre nahm der Verein u. A. ein: durch Verkauf ihm gehöriger Grundstücke 15 700 M, durch eine freiwillige Gabe eines deutschen Kaufmanns in Brüssel 3423 4A Im laufenden Jahre hat die Stiftung bereits ein Vermächtniß über⸗ wiesen erhalten, indem Hr. . Wilhelm Riese in Neapel derselben 25 000 M vermacht hat. Bei der hierauf folgenden Wahl des Vorstandes wurde der Gesammtvorstand durch Akklama—⸗ tion wiedergewählt mit der Beschränkung. daß an Stelle des Geh. Ober · Reg. Rath Wulfsbein der Reg-Rath Haß und an Stelle des Geh. Kommerzien⸗Raths von Bleichröder der Staatsanwalt Lademann trat.
. Die jährliche Plenarversammlung der Central— direktion der, MNÜonumenta Germaniae bat in den Ta— gen vom 15. bis 17. April hier stattgefunden. Leider wo— ren. Justiz-Rath Dr. Culer in Frankfurt a. M. und Hof— rath Prof. Sickel in Wien durch Unwohlsein, Prof. Watten— bach hierselbst durch eine längere Ferienreise an der Theilnahme ge⸗ hindert. Erschienen waren: Prof. Dümmler aus Halle, Geh. Rath Prof. von Giesebrecht aus München, Prof. Hegel aus Erlangen, Prof. Stumpf · Brentano aus Innsbruck, und von hiesigen Mitgliedern Prof. Mommsen, Prof. Nitzsch, Geh. Ober⸗Reg Rath FPirektor der Staatsarchive von Sybel und der Vorsitzende Geh. Regierungs⸗Rath Waitz. Nachdem das Mandat des Prof. Mommsen als Vertreter der Berliner Akademie der Wissenschaften abgelaufen war, ist der⸗ an det und zwar jetzt auf unbestimmte Zeit, zum Mitglied
ählt. In dem verflossenen Jahr sind folgende worden: von der Abtheilung der Auctores antiquissimi: I) Tomi III. P. 2. Corippi Africani grammatici libri qui super-
Recensuit Josephus Partsch; hunde ö . 27 Tonus (über dessen Inhalt schon im jähri = richt Mittheilung gemacht . . . 3) Brunonis de bello Saxonico liber. W. Wattenbach;
4) Chronica regia Coloniensis (4nnales maximi Colonienses) eum continnationihus in monasterio 8. Pantaleonis scriptis aliisque historia Coloniensis monumentis. Recensuit G. Waitz; . k
Die Urkunden der Deutschen Könige und Kaiser. Ersten Ban— des erstes Heft. Die Urkunden Konrad J. und Heinrid = beitet . ,, . von dem Neuen Archiv der Gesellschaft für ält = scich d nne, ö sellschaft für ältere deutsche Ge
and,. ., Heft 1 und 2, mit Beiträgen von Arndt, Bauman
Breßlau, Dümmler, Ewald, Foltz, Frendorff, Glllert, k Heydenreich, König, Loferth, May, Mäyr, Monimsch, Schumm. Warn, Wattenbach. ö Andere Werke sind im Druck weit vorgeschritten oder doch in der RKorbkereitung begriffen, wie die folgende Uebersicht über die Thätigkeit der einzelnen Abtheilungen ergiebt. Prof. Mommsen als Leiter der Anctores antiquissimi hat, nach= dem er im vorigen Jahr eine Anzahl Bibliotheken der Schweiz und Italien besucht, die Bearbeitung von Jordanis Romana und Getica vollendet und die der kleinen Chroniken des 5. bis 7. Jahrhunderts Der Druck des Jordanis und ebenso der der von Pr. Leo 3 im th, ye, . i Peiper in Breslau und Seeck. Die Arbeiten für Ausonius, fortgesetzt, die Ausgabe des Ennodius
Bände ausgegeben
sunt.
Editio altera. Recognovit
In der Abtheilung Seriptores unter Leitung des Vorsitzenden
von Tomus XXX. und XIII. gerichtet gewesen.
ch die ständigen An
Mitarbeiter Dr. Heller und Dr. Holder⸗ der erste den umfangreichen Aegidius von nhängen, die Genealogien der Herzoge von Avesnes zugeschriebene französisch
Chronica priocipum Saxoniae, die des Bal Für das
aber unter ihnen die lange verschollene eine andere in Upsala. Eine öster⸗
Villers in Brabant,
Derselbe hat einen größeren Theil des 15. Bandes der, soweit er gedruckt ist, Nachträge zu den Annalen ischen, sächsischen und fränkischen Periode, außerdem
München bringt, sowie reiche englischen Geschichtsquellen,
lhek auf Schloß Königswart. In der oben erwähnten neuen Ausgabe der Chronica regia
der Text des ältern Wolfenbüttel, Rom
e Martinus aus einer in Polen in e befindlichen Handschrift abgeschrieben von Mod Arndt. Die Vorarbeiten sowohl für den 26. wie für den 15. Band Dr. Krusch hat die Aus⸗ (nannten Fredegar nahezu vollendet; Br. Lichtenstein
abnimmt. Eine große Anzahl Zweigvereine hat keine Beitrz von ihren Mitglie edern zu eh haff ? gewußt und in Folge . entweder die Hülfe der Hauptstelle in Anspruch genommen, . . die 0 e, e. an . verwiesen. Die 24 om Pauptverein an die Zweigvereine gewährten Unter⸗ stüͤtßzungen beträgt 47 514 S6 In Her. ö . kollekte für den Berliner Zweigverein eine Summe von 20 00665 M; im laufenden Jahre soll in Berlin eine Kirchen kollekte reranstaltei werden. Der hessische Landesverein hatte die Idee angeregt, am nächsten Sedantage im ganzen Reiche eine allgemeine Kirchen⸗ kollekte zu veranstalten. Die an und für sich patriotische Idee hat bei den Lan det vereinen bisher nur eine laue Aufnahme gefunden, da trotz wiederholter Bitte um Antwort noch 109 Vereine sich nicht erklärt haben. Die Ansprüche, die an die Hauptstiftung zee 6 stellt werden, sind in stetem Wachsthum begriffen, und auf die Länge der Zeit kann ihnen nicht mehr entsprochen werden. Der Vorstand beabsichtigt derhalb, die fremden Gesuche auswärts begutachten zu lassen, hler zu prüfen und die definitive Entscheidung alsdann hier zu fällen. Die erhöhten Ansprüche erhellen aus nachfolgenden Zahlen: 1877 liefen ein 71I62 Gesuche um Unterstützung, 1855 7753, 1859 86183. Am
8
in
in
Summe 6 . erre; in England, namentlich in Cheltenham, arbelteten
Kollationen wurden wieder von Br. Mau propst von Matsee, Dr. Fr. Mayer
, . von Prof. Boret a Dasselbe gilt von den Fränkischen Formelsamml . w , n n, n F s ungen, deren Bear 5 ,,. hat Prof. rüher dem Collegium Claromontauum angehö schri i Cheltenham verglichen. ,,
Loersch zurückgetreten, von Prof. 2. W jährigen ständigen Prof eiland in Gießen,
so
in Wien, Admont und Berlin, wohin die St
andschrift gesandt ward, für Ottokars Steirische ,,,, Geh. Regierung ⸗Rath Waitz befuchte Brüssel, Dr. Heller Paris
ermann und Prof. Maaßen, zule
. t in — — Mailand Prof. Mommsen auch für n London Prof. Pauli,
in Rom. Prof. Schoe Pgris besorgt; andere Mittheilungen machten n nin .
ist in stetem Steigen begriffen,
3342 und 1879 auf 5065 M, die auf 2750, 1878 auf 3336 und 1879 auf 4915 waldschen Nachlasse sind dem Vereine 15 000 M. zugefallen.
Konkurrenzausschrei zu Parquetböden und setzt von 190, 70 und 50 A, welche zur schen Parquetbodenfabrik zur Die Bewerbungen sind bis spätestens 1. Juli J. J. an das Sekre⸗
tariat des Vereins, von welchem auch der Prospeft i a . Prospekt zu erlangen ist
Der Leiter der Abtheilung Diplomata Hofrath Prof. Sickel in Wien er llärte in dem von ibm eingesandften Berichte, daß er von den drei Aufgaben, welche er sich für das abgelaufene Jahr gestellt hatte, nur zwei zu lösen vermochte. — Heft 1 der Diplomatà war im Mai im Druck vollendet und konnte im Juni ausgegeben werden. Aus Italien wurde das noch ausstehende Material vollständig bei- gebracht. Aber die Anfertigung des Manuskripts für den Druck des zweiten Theils des ersten Bandes (Diplomata Ottonis J.) stieß auf mehrfache Hindernisse. Vor Allem machte sich der Tod des altesten Mitarbeiters der Abtheilung, des Dr. Foltz, fühlbar. Eine Reihe von Untersuchungen, welche er unvollendet hinter lassen hat, mußte nochmals in Angriff genommen werden. Erst nach vielen Monaten konnte in Dr. von Ottenthal ein Nachfolger des Verstorbenen gewonnen werden. Indem auch der Abtheilungsleiter durch längere Zeit ver⸗ hindert war und Pr. Uhlirz allein sich der Arbeit ununterbrochen widmen konnte, war es nicht möglich das Manuftript so weit herzu⸗ stellen, daß der Druck hätte wieder aufgenommen werden können. So wird also die Vollendung des J. Bandes auch in dein jetzt be— ginnenden Jahre die hauptsächlichste Aufgabe der Abtheilung sein.
Die Ausgabe der Acta jmporii saeculi XIII. inedita, die Hof⸗ rath Prof. Winkelmann in Heidelberg aus feinen, Hofrath Fickers in Innsbruck und den Sammlungen der Monumenta veranstaltet hat ist bis auf die Register im Druck vollendet und bietet ein reiches Material zur Geschichte jener Zeit, besonders Friedrich JJ. Ez sind von einigen Nachträgen abgesehen, über 1000 Rummern zusammen⸗ gebracht, 1—580 Acta regum et imperatorum, 581 - 756 Acta ad imperinn et regnum Sieiliae spPectantia, 757 - 1001 Acta Sicula ö. ö n,, Formula magoae curias;
atuta officiorum). er stattliche Band wi ini . e . . — ird in einigen Wochen aran wird sich in mancher Beziehung ergänzend anschli die Ausgabe, der von G. H. Pertz aus den . e gemachten Abschriften in der Abtheilung Epistolae unsfer Professor Wattenbachs Leitung besorgt don Dr. Rodenberg. Der erste Band der die Zeit Honorius III. umfassen soll, ist fo west vorgeschritten, daß der Druck noch im Laufe des Sommers beginnen kann. Ziem⸗ lich gleichzeitig wird das Rkegistrum Gregor d. Gr. zur Veroffent⸗ lichung gelangen, die dadurch verzögert ist, daß Dr. Cwaldz Reise in Spanien sich länger hinauszog, und derfelbe nach der Rückkehr theils mit Vergleichung der wichtigen in St. Petersburg wieder auf⸗ gefundenen. Handschrift des Adalhärd, theils mit Bearbeitung einer . ö 6 in . abgeschriebenen Brief und Fanonensammlung beschäftigt war, die ĩ 8 d . 9 mannigfach neue Refultate
rof. Dümmler in Halle hat in der Abtheilung Antiquit den Druck der Sammlung Karolingischer 6 . . neben wird der Anfang mit der Bearbeitung der wichtigen Rekrolo⸗ gien gemacht in der Weise, daß die vor 1306 begonnenen vollständig . k . sich an die Dißzesen anschließen und mit den alamannischen beginnen, die Pr. in , n , . hat. ; H . nter den oben aufgeführten Mittheilungen des Neuen ĩ ist namentlich die Dr. Ewalds aus der kö . und die Beschreibung St. Petersburger Handschriften von Br. Gillert zu erwähnen. Ein Beitrag von Dr. Foltz erinnert an den schmerz⸗ lichen Verlust, den die Monumenta durch den Tod dieses verdienten Mitarbeiters an der Abtheilung Diplomata erlitten. Auch ein älterer Gelehrter, der oft seine Beihülfe hat eintreten lassen DOber⸗ Bibliothekar Dr. Föringer in München, ist durch den Tod abgerufen.
Mit besonderem Danke ist der mannigfachen Förderung zu ge⸗ denken, welche die Behörden und Vorsteher von Archiven und Biblio⸗ theken fortwährend den Arbeiten durch Mittheilung von Handschriften haben zu Theil werden lassen. Theils durch die stels bereite hoch⸗ geneigte Vermittelung des Auswärtigen Amtg, theils durch direkte Uebersendung konnten hier benutzt werden Codices aus Bamberg Düsseldorf, Erlangen, Heidelberg, Leipzig, Metz, München, Münster, Oldenburg, Stolberg, Wolfenbüttel; Wien Hofbibliothek und Staats ⸗ archiv, Stift Kremsmünster; Bern; Leiden; Brüssel; Boulogne Douai, Laon, Montpellier, St. Omer, Paris; Stockholm; St. Pe⸗ tersburg und Warschau. Andere wurden den Mitarbeitern an anbe= ren Orten zugänglich gemacht. Abgeschlagen oder doch an eine fo Eut ?. 6 e n 66. ist eine solche Bitte nur von er Sta ournai; eingeschränkt die Erlaubni Vers ö. . ö . niß zur Versendung auf ur ie Liberalität des Reichsamts des Innern ist im Lauf des letzten Jahrs dem Mangel eines angemessenen Lok = bewahrung der Sammlungen abgeholfen i K Der Berliner Krippenverein hielt am Freitag 2 unter Vorsitz des Stadtverordneten Spielberg im . Hamm n 66 de Saxe eine Generalversammlung ab, in der Über die Thätig⸗ eit des Vereins seit 1877 Bericht erstaktet wurde. In dem genann⸗ ten Zeitraum sind in die Anklamer Straße 39 belegene Krippe aufgenommen worden 201 Kinder mit 9837 Verpflegungstagen, und zwar vom Juli 1877 bis ebendahin 1878 161 Kinder mit 6260 Ver pflegungäta gen; dann mußte die Krippe wegen Mangel an Betheiligung bis zum Februar 1879 geschlossen bleiben und hat feitdem 65 Kinder an 3677 Tagen gepflegt. Täglich wurde die für 25 Kinder berechnete Anstalt von je 17 Kindern besucht; in den Wintermonaten wird der Besuch schwaͤcher als in den Sommermonaten. Der Gesundheitszustand der Kinder war im Allgemeinen ein befriedigender, obgleich ein Theil derselben bei der Aufnahme nicht ganz gesund war. Die Zahl der Mitglieder teiger sie betrug 1877 1277, 1875 133 und Die Einnahmen beliefen sich 1877 auf 2756, 1878 auf Ausgaben im erstgenannten Jahre Aus dem Mark⸗
1879 163.
Der württembergische Kunstgewerbeverein erläßt ein
ben ür Entwerfung neuer Zeichnungen hierfür drei Ehrenpreise im Betrage
„ Hälfte von einer ö Verfügung gestellt worden sind, aus.
Albert Goldschmidt in Berlin erschien soeb der 70. Band der Griebenschen ht r nh ef fe ft hire enthält einen sauber ausgeführten großen Plan von Berlin mit 6 ur nem E nn. Plan ö inneren Stadt Berlin ein alphabetisches Straßen⸗Verzeichniß mit ö bezirkè · Bezeichnungen. J
Im Verlage von
Der Nachtrag zum Berliner Adreß⸗Buc für das Jahr
1880, unter Benutzung amtlicher Quellen redigirt von A. Ludwig herausgegeben von ‚ von W. C S. Loewenthal (Berlin) die Veränderungen,
. ik.
W. K S. Loewenthal, ist soeben im Verlage
h erschienen. Derselbe enthaͤrt Ergänzungen und Berichtigungen zum Berliner sich seit dem Erscheinen desseiben als nothwendig
.
n München u. a. ist die neue Ausgabe der Fränkischen
ius in Halle so weit v ĩ der Anfang des Drucks im Lauf deg Jahres N,
In der Abtheilung Leges
vollendet hat. Für die Edition der
Maaßen in Wien die beiden alten,
Die neue Bearbeitung von Band II. der Leges ist, nachdem Prof. dem lang⸗
Berlin:
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen Beilage),
außerdem sein Fahrplan der Königlichen Eisenbahn⸗⸗ Direktion
zu Frankfurt a. M.
Mitarbeiter der Monumenta, übernommen.
der gestrigen (42. Sitzung setzte der
Unterdrückung von des 8. 1I7 fort.
, , , e. 2 2 0 Q , e 2222 e, - e , ᷣ· e d , , e ,, .
Erste Beila
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich
Berlin, Sonnabend, den 1. Mai
— 77
Aichtamtliches.
i 1. Mai. m weiteren Verlaufe . e , . 2 twurfs, betreffend die Abwehr un ö ie, . mit der Diskussion Die 85. 17 und 18 wurden ohne Debatte
Abg. unverändert angenommen. Zu S. 18 beantragte der Frhr. von Ow (Freudenstadt) folgenden 5. 18 a. einzuschalten:
Dat Äustrcken wie das Erlöscken einer Seuche muß in den
Amtẽsblättern des , . . . der daran angrenzenden
irke öffentlich bekannt gemacht werden. 2
. ier Abg. von Lenthe glaubte, daß man die An⸗ h
ordnung dieser Maßregeln füglich der zu erlassenden Instruk⸗
ö, önnte. z tion überlassen könn Ow (Greudenstadt) befürwortete
er Abg. Frhr. von wort. . Inke! Illlerdings sei von den Bun deslommissarien in der Kommission gesagt worden, daß diese Bestimmung in die Instruktion aufgenommen werden würde; dies sei jedoch
i gs sicher, und die Publikation in dem Seuchen bezirk . . es besser sei, die Vorschriften in dem Gesetze felbst aufzunehmen.
i wurde der 8. 18a. abgelehnt. ; ö 19—22 wurden ohne Debatte unverändert an⸗
. tet 8. autet: ͤ ö ie ung der der Seuchengefahr ausgesetzten Thiere, die ie r n,, der erkrankten Thiere, sowie Beschrän⸗ kungen in der Befugniß zur Vornahme von Heil versuchen. Die Impfung orer die thierärztliche Bebandlung darf nur in den Fällen angeordnet werden, welche in diesem Gesetze gus drücklich bezeichnet sind, und zwar nach Maßgabe der daselbst ertheilten
ä Vorschriften. ie, Vella ln angeordnete Impfung erfolgt unter Aufsicht des
ierarztes oder durch denselben. be, nn, ö von Ow (Freuden stahh beantragte den Absatz 2 zu streichen. Nach dem zortlaut könne die Impfung der Lungenseuche event. polizeilich verboten werden, was dach kaum beabsichtigt sein könne. Es an. wenigstens dem Be⸗ sitzer freistehen, die Impfung bei Seuchengefahr anzuordnen. Der Bundeskommissar Geh. Medizina!⸗ Nath Dr. Roloff bestätigte, daß es sich nur um eine polizeiliche Anordnung handeln könne; der . habe nds, Recht, i uche die Impfung vornehmen zu lassen. 6. . ö. . C er bedauerte die Bestimmung des §. 23 auf das Lebhafteste. Unter den Viehseuchen sei eine ber unheilvollsten die Lungenseuche; sie habe fast ganz Mitteldeutschland verheert und ein sicheres Mittel gegen sie fei immer noch nicht aufgefunden. Das relativ zweckmäßiigste Mittel sei aber die Impfung; zwar gehe auch dabei ein Theil des Viehstandes verloren, aber der Sandwirth hoffe doch wenigstens schneller über die Kalamität wegzukommen. Die verbündeten Regierungen hätten nun die nnn bei Lungenseuche unter keinen Umständen polizeilich angeordnet wissen wollen und würden dadurch allerdings die Kosten für die Entschädigung der nach der Impfung verstorbenen Thiere sparen, das Vieh stürbe dann auf Rechnung des Besitzers. Rach seiner Meinung hätte also im Interesse des Viehstandes die polizeiliche Anordnung aufgenommen werden ollen und er bedauere, daß in dem 5. 23 nur der wissenschaftliche Streit, nicht die praktische Erfahrung den Ausschlag gegeben habe. Seit er diesen 5. . , . sich seine Freude über den Entwurf sehr abgekühlt. . n w, wurde darauf unter Ablehnung des Amen⸗ on Ow angenommen. ö 39 d , ren, 6. . an⸗ 8. 30 lautet nach der Regierungsvorlage: ñ enen , ö Vorschriften über die Anwendung und Ausfüh—
der zulässigen Schutzmaßregeln (985. 19 bis 29) auf die nach⸗ , . und el übrigen einzelnen Seuchen werden von dem
ath auf dem Wege der Instruktion erlassen. * a bei den hierunter benannten Seuchen, vor⸗
behaltlich der weiter erforderlichen Schußmaßregeln, nachfolgende besondere Vorschriften Flatvz greifen. . . Die Kommission schlug folgende Fassung vor: . Die näheren Vorschriften über die Anwendung der zulässigen Schutzmaßregeln (65. 19 bis 29) auf die nachbenannten und alle übrigen Seuchen werden durch Kaiserliche Verordnung mit Zu⸗ stimmung des Bundesraths erlassen. Die Verordnung ist dem Reichstage, sofern er versammelt ist, sofort, andernfallt bei dessen nächstem Zusammentritt vorzulegen. Dieselbe ist außer Kraft zu
en, soweit der Reichstag dies verlangt. . 9 sollen jedoch bei den hierunter benannten Seuchen, vor⸗
behaltlich der weiter erforderlichen Schutzmaßregeln, nachfolgende besondere Vorschriften Platz greifen. . 2 Der Abg. Graf von Holstein beantragte, diesen Kommis⸗ sionsvorschlag abzulehnen und die Regierungs vorlage wieder herzustellen, wonach die bezeichneten Vorschristen vom; Bun⸗ besrathe auf dem Wege der Instruktion erlassen werden en. . 3 Der Referent Abg. von Lenthe erklärte sich gegen diesen Antrag, da der Schwerpunkt des ganzen Gesetzes in dieser Ausführungsverordnung liege, die man deshalb nicht wohl ohne Genehmigung des Reichstages erlassen könne. Der Abg. Graf von Holstein glaubte, daß die von der Kommission vorgeschlagene Aenderung den Geschäftsgang nicht günstig beeinflussen werde; denn es werde doch uber kurz vder lang eine Aenderung der Vorschriften oder eine Ver⸗ vollständigung derselben nothwendig sein, die dann nicht so schnell herbeizuführen sei. Wenn der Reichstag die Ver⸗ ordnung genehmigen sollte, so würde dieselbe, die nach An⸗ nahme des Gefetzes vielleicht sofort nach dem Schlusse des Reschstages erlassen werde, dem Reichstage in der nächsten Sefslon, also nachdem sie bereits circa * Jahre in Wirk⸗ samkeit gewesen sei, vorgel st werden. Eine dann erfolgende Abänderung würde nur Verwirrung hervorrufen. Er. lege auch in anderer 6 großen Werth darauf, daß der Reichstag sich den Vorschlag der Kommission nicht aneigne. Es fei durchaus nothwendig, wenn das Gesetz so wirken solle, wie Alle es wünschten, daß die Instruktion einheitlich fest und sicher gehandhabt werde und fungire. Darin liege die Vor⸗ bedingung der guten Resultate, welche er von dem Gesetz er⸗
G
Prenßen.
struktion in Frage gestellt würde, wieder angegriffen und vielleicht g sie sich dann n . . . 23
axis in der Handhabe gelangen, wi das Puh . Haselle aneignen? Für beide Theile sei es im höchsten Grade erwünscht und nothwendig, ! geläufig werde, daß die Behörden wüßten, fassen hätten, daß ih en e lee, ichtspunkte in . . seiner Auffassung die Gesetzgebung; die
Reichsta
Lage, in die der Reichstag vorschläge gebracht werden würde. sicht etwas Vollständiges machen, tage die gesammte Instruktion zur nahme vor, dann ,. jf . und so wenig er das wünschen wü — d . . der Unsicherheit und Halbheit vorziehen, welchen einzunehmen die Kommissionsvorlage zumuthe. Er habe dem Hause welche ihn gezwungen hätten,
bitte um Annahme seines Antrages; Gesetz auf gesünden und diejenigen Resultate, welche ünse Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath,
esetz selbst.
wie solle
w das Publikum wüßte,
Seuche ausbräche. Betracht kommen.
örden hätten diese Gesetzgebung auszuführen.
habe dem Reichstage hier in den Kommissionsvorschlägen eine
Stellung ö wie ĩ . tion für den Reichstag anerkenner ; — e eine n gin überwiesen zu einer Negative, nicht Das sei nach seiner Meinung keine glückliche bei Annahme der Kommissions⸗
er sie nicht als ein
um e inn. Wolle ma
ürde, so wü
. esten Fuß un fin; wünschten.
Staattz⸗Minister Hofmann das Wort;
Meine Herren! Ich bitte Sie, rednerg entsprechend, den §. 30 und die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Ver Herr Referent hat ausgeführt, daß er Kommission es sich bier um eine Präzedenzfällen, gerechtfertigt sei, eine Verordnun der 1 gien 3 ö eichstags zu unterstellen, me ; . *. ire e en ein abnormes. Entweder berechtigt, eine Verordnung zu erlassen;: dann b Zustimmung des Reichstags; oder die C tigt; dann ist das richtige Verhältniß, Gesetzgebung von vornherein beschreitet. dies vom Reiche in zwei oder chehen ist, rn. hier vorschlägt, so Gründe vorhanden sein, die ein
drei
müssen doch
die Präzedenzfälle näher ins Auge faßt, führt hat, so ist es einmal der stimmte konzessionspflichtige wo es bann n , . önne dur eschluß de
ö. ,., Vorbehalt der Genehmigung diesem Falle also ist eine Aenderung des Gesetzes rath vorbehaltlich der Genehmigung des Reichst Man hat dies damals gethan, weil man daß auf dem hier in Rede stehenden
hervortreten können, die schnell erledigt
daß es nicht immer Zeit sei, Gesetzgebung zu beschreiten. über . Verfälschung meine Herren, g dem Gesetze eigentlich erst seinen Inhalt felbst stellt nur einen leeren Rabmen hin, nämlich die: in welcher Weise,
zu gebe
dem Wege der Verordnung üherlassen,
liche Inhalt des Gesetzes, der stimmt werden soll. Man kann also an liegt eine Delegation gesetzgeberischer Befugniss vor. Der Grund, weshalb man im leg teren F
selbst schon die nöthigen materiellen Bestimmun
war, daß man dem
bestimmter Nahrungsmittel aufzaͤhlte. beiden Fällen liegt aber die Sache hier. irgendwie sachlich ein Grun regelmäßigen, verfassungs mäßigen
handelt es sich lediglich darum, die Anwer
daß
also bier der Instruktion eine dem Gebiet der Verwaltung, d wegt. Es ist von Uebertragung gese die Rede und dies 94 um so schãr des §. 30 ja ganz be x Fer ü den r hen, werden müssen. Also, selbst den Gegenstand normiren will, ist satz des 5. 30
er hervor,
Wenn nun innerhalb der vom Gesetz gegebenen fivn selbst entworfen und erlassen wird, so ist
— Meine Herren! Ich bin nicht in der Lage,
würde, denn es haben die Gegenstand der ie n des als meine persönliche Auff
wenn Sie in der Weise, wie es die ommis ebung hier vornehmen. — en, hat bereits der Herr anknüpfend an das,
kutlve und Gese keit dieses Verfa und ich möchte nur, auf die beschränkte
tag würde zwar streichen, würden die Regierungen zu
Zusammen
hoffe, das sei wichtiger wie manche Einzelbestimmung im
gierung glaubt, daß sie in solchem
Wenn nun gleich von vornherein diese In⸗ wenn sie immer und ünmer eändert würde — wie könne Behörden zu einer sicheren
daß ihnen diese Instruktion
was geschehe, wenn Es würden noch weitere C Dem Reichstage gehöre
Man habe dem
dann lege man dem Reichs— Berathung und Beschluß⸗ dann gebe es ein Ganzes,
die Gesichtspunkte vorgelegt, diesen Antrag zu stellen. Er stelle damit das
dem Antrage des Herrn Vor— der Kommissionsbeschlüsse abzulehnen
nach Ansicht der Mehrheit Delegation gesetzgeberischer Befug· nisse handele, und daß es des balb, ebenso wie in den von ihm angeführten
Reichs erfolgt, der Kognition dez . ein solches Verhältniß ist
die Exekutive ist nicht dazu berech⸗
daß man den Weg der Wenn ausnahmsweise, wie Fällen der Weg beschritten werden soll,
solches . dem regel⸗ äßi assu äaßi ege nothwendig machen. mäßigen verfassungs mäßigen Wege noth , . §. 16 der Gewerbeordnung, in dem be⸗ Gewerbe einjeln aufgezählt werden, und dieses im rn k , undesraths abgeändert werden, jedo 5 des Reichs tags.
Gebiete werden zu diesem Zwecke den Weg der Der zweite Fall ist der in dem Gesetze der Nahrungsmittel vom vorigen Jahre. Dort, hat man es der Kaiserlichen Verordnung überlassen,
die Hauptfrage aher, in welcher Richtung die gewerbliche Thätigkeit, die auf die Erzeugung oder den Handel von Nahrungs⸗
ö ankt werden soll, wird der t mitteln gerichtet ist, beschränkt w gr ist es mithin der eigent⸗
erft durch die Verordnung be⸗
ß diefe Bestimmungen außerordentliche Schwierigleiten darbieten . . 9 inf damals noch nicht in der Weise vorhereitet Reichstage ein e. hätte ö ö ie ei utzmaßregeln gegen die sälsch welches schon die einzelnen Schutzmaß i , rr h e Ich glaube nicht, daß Grund vorhanden sein kaun, hier von dem Wege abzuweichen. Hier, meine Herren,
d orlage heißt, die Ausführung der durch das Gesetz für zulässig ee n ,, , instruktion näher geor . ,,,, Aufgabe gestellt, die sich lediglich auf h. der Ausführung detz Gesetzes be⸗ geberischer Befugnisse hier nicht
ich ei ebi kutive sich bewegende Thätigkeit. lich eine auf dem Gebiete der Gxekuti , ö
i ö ich zu dieser Abänderung . . der Kommission nicht den Bundesraths gebildet, aber ich möchte assung dem Hause die Meinung kund
daß Sie das Zustandekommen des 8 einer Gefahr aus
⸗ ine V iebung der Rollen von Exe⸗ dringenden fachlichen Grund eine Versch . n,,
Vorredner hingewiesen, was er ge Rolle aufmerksam machen, die
Reichstag anweisen würden. n, ,, . . i amendiren können, und was
thun haben, wenn durch Beschluß des Reichstags aus der Instruktion Sätze wegfallen, ven denen die
e
B ge er
das Publikum
ie sie sie aufzu⸗
Ge⸗ n
zuständigen Be⸗ u
Ferner: man
e günstige
n in dieser Hnn⸗
rde er doch diesen
dem Reichstage
sichere demselben
g, die von Seiten
ist die Exekutive edarf es nicht der
bereit den die immer
ge⸗ Kom⸗
sachliche
Wenn man
In selbst dem Bundes⸗ ags anheimgegeben. sich sagen mußte, Bedürfnifsse müssen und
n, denn das Gesetz
Regelung auf
ch hier sagen, es e auf die Exekutive alle niért im Gesetze gen traf, lag darin,
vorlegen können, Verfälschung
dung und, wie es in
als der zweite Absatz
l bie Gesichtspunkte feststellt, die in der , soweit die Gesetzgebung bereits durch den zweiten Ab⸗ und die daran sich schließenden weiteren Paragraphen
Ales festgestellt was zur Ausführung des Gesetzes geschehen soll.
Normen die Instruk⸗ das eben ganz eigent⸗
des Gesetzes stellen
eben, fern, sion vorschlägt, ohne
agt hat, nochmals Sie nach dem Vor⸗ Der Reichs ⸗
Re⸗
Lage, vielleicht der Reichs iag noch stehen lassen und ausführen zu können. Verordnung! Diese Vermischung von wie wir sie, ich darf wohl sagen leider, früheren Fällen einführen mußten, ist und ich möchte
ordnungen mit
struktion einer nachträglichen Posi⸗ ee , gf iz telle der Beschlußfa un ** Zustimmung des Lad re he gesetzt werden soll, ist von dem Herrn Vorredner als nicht bedenklich bezeichnet worden. Aber auch in dieser Hinsicht möchte ich bitten, es bei der Vorlage zu belassen. bei den Berathungen 1 . ist die Frage zur Erörterung kommen, ob man ni u. bbefs — des Bundegraths zu erlassende Kaiserliche Verordnung als den Weg bezeichnen solle, sein wird. Es war der l gegen eine solche Bestimmung ausging
ine Verantwortlichkeit. e 3 ö bei e. Kafferlichen Berordnung die Zustimmung des
Bundesraths zur Instruktiongerlassung nöthig sein sollte, dann die Veran wor lichkest Kzwischen ihm un Weise getheilt sei, würde der Kontrasignatur
9 . Preußischen Staats⸗Anzeiger.
immungen der Instruktion stehen, daß ohne dieselben die sonsti⸗ 9 — l bern nicht gestrichenen Bestimmungen nicht aufrecht halten bleiben können? Die Regierung wäre nicht in der einen solchen Rumpf von Instruktions material, den stehen läßt, nach ihrer Ueberzeugung be⸗ Entweder Gesetzgebung oder Gesetzgebung und Verordnung, in den von mir bezeichneten gewiß kit , , deshalb dringend bitten, aus diesen Präzedenzfallen icht weitere Fol 4 abzuleiten und dieses Institut der Ver⸗ . der Genehmigung des Reichstages in
noch weiter sich einbürgern zu lassen. die ich bis jetzt vorzutragen die Ehre hatte, Vorschlag der Kommisston, wonach die In- ,, . . ie Aenderung des vorhergehenden Satzes, wonach an 3 n. Bundes raths die Kaiserliche Verordnung
nsere Gesetzgebung nicht Die Bemerkungen, eziehen sich auf den
Bereits
statt des Bundesrathsbeschlusses eine mit
auf dem die n , . 3 r Reichskanzler, von dem der Widerstan
. ; und zwar mit Rücksicht auf
Der Herr Reichskanzler war der Meinung,
d dem Bundesrath in einer die er nicht für richtig halten kanne. Es ihm dann allerdings möglich sein, durch Verweigerung unter der , . . laß einer Instruktion zu verhindern, mit welcher er nicht ein- . e . er würde es nicht in der Hand haben, den Bundesrath zu bestimmen, eine Verordnung ju erlassen, wie er sie für nöthig halte; er würde dann aber immerhin, well die Sache durch Kaiserliche Verordnung zu regeln ist, auch ür die Unterlassung, an der der Bundesrath Schuld habe, vꝛrantwortlich erscheinen. Deß⸗ wegen war der Reichskanzler der Meinung, es sei richtiger, dem Bundesrath auch die ganze Verantwortung zu uberlassen für die In⸗ struktion, als hier eine Theilung der Verantwortlichkeit eintreten zu lassen, wie der Kommissionsantrag sie will. Also auch in dieser Beziehung möchte ich bitten, es hei der Vorlage zu belassen. Der Abg. von Reden (Lüneburg) empfahl den Antrag des Grafen von Holstein, nicht weil er den Rechten des Reichs⸗ tages etwas vergeben wolle, sondern weil er glaube, daß die Annahme des Antrages der Kommission einen Eingriff in das Gebiet der Verwaltung enthalten würde.
Nachdem der Abg. Graf Fugger für den Kommisstons⸗ 6 eingetreten war, bat der Ahg, Schmiedel, die Regie⸗ rungs vorlage wieder herzustellen. Die Kommissionsfassung enthalte eine Vermischung der Grenzen zwischen Gesetzgebung und Vollziehung. Die Punkte, welche einer gesetzlichen Rege⸗ lung bedurften, müßten durch Gesetz geregelt werden. In die Ausführungsverordnungen gehöre nur, was auf gesetzlicher Bafis stehe. Nach den Ausführungen. des Referenten würde der Bundetrath geradezu eingeladen sein, über das eigentliche Gebiet der Instruktion hinauszugehen und sich auf das gesetz⸗ liche Gebiet zu begehen; würde aber die Instruktion inner⸗ halb der gehörigen Grenzen gehalten, dann enthalte der 8. 30 einen Eingriff des Reichstages in die vollziehende Gewalt; aus diesem Grunde könne er sich dem Vorschlage der Kom⸗
mission nicht anschließen. . . Hierauf wurde der 8. 30 in der Fassung der Regierungs⸗
orlage angenommen. 1 8. . veranlaßten keine Debatte.
Zu 8. 38, welcher lautet: .
n ß ein ann, oder der Seuche verdächtiger Hund frei umhergelaufen, so muß für die Dauer der Gefahr die Festlegung aller in dem gesährdeten Bezirke vorhandenen Hu nde polizeilich an⸗ geordnet werden. Der Festlegung ist das Fübren der mit einem sichern Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine gleich ju 277 len. Wenn Hunde dieser Vorschrift zuwider frei umherlaufen betroffen werden, so kann deren sofortige Tödtung polizeilich ange⸗
ef ere er bg. Pe Gref, daß Cs ringen neten s .
olchen Umständen die Hunde nur an der Leine zu füh⸗ . . . * . der Gesundheit Aller stehe doch über der Vequemlichkeit Einzelner; wer jemals in seinem Leben gesehen habe, wie sehr ein von einem tollen Hunde Gebissener zu leiden habe, der möchte alle Hunde todtschlagen. Das einzige Mittel gegen die Tollwuth fei eine hohe Besteuerung der Hunde. In Bayern sei diese schon lange mit Erfolg eingeführt.
Der Abg. Ackermann behauptete, daß man während der Dauer der Sperre die gesunden Hunde nicht immerfort an der Kette halten könne; er sei deshalb mit der Vorlage durch⸗ aus einverstanden, wenn sie gestatte, während dieses Ze traums die Hunde an der Leine zi führen. Auch die unbedingte Einsperrung der Hunde sei nicht gut möglich, theils auf Rück⸗ sicht auf die Gesundheit der Menschen, die dasselbe Zimmer theilten, theils aus anderen natürlichen Gründen.
§. 338 wurde unverändert angenommen, ebenso die 85. 39 bis 45. . . Die 88. 46 bis 2 i 2 verbunden wurde,
usse der Kommission: . nag . 3 . in einer Schafherde sestgestellt so mäß die Impfung aller zur Zeit noch seuchenfreien Stucke der
werden. a,,, Besitzers der Herde oder dessen Vertreters
Auf den Antrag des Besi — =. w n. ̃ ine Frist gewährt werden, kann für die Vornahme der Impfung e . eg die sosortige
wenn nach dem 8, * beamteten T J weckmäßig ist. 2 5 . den 22 des Besitzers oder dessen Vertreters von der Anwendung der Impfung ganz Abstand genommen werden, sofern Maßregeln getroffen sind, welche die Abschlachtung der noch seuchenfreien 5 der Herde innerhalb 10 Tagen nach Feststellung utzbruchs sichern. . Sen 3 i Seuche eine grö Ausdehnung oder ist nach den örtlichen Verhältnissen die efahr einer Perschley⸗ pung der Seuche in die benachbarten Schafberden nicht e. schließen, so kann die Impfung der von der Seuche ber, , Herden und aller in demselben Orte befindlichen Schafe polije
. ange get reer eimpften Schafe sind. icksichtis Ter bol zeilichen
hang mit den übrigen
Schußtzmaßtegeln den pockenkranken gleich zu behandeln.