1880 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

dDigung der beiden Staaten.

in eigenes Interesse des Reichstages der Wahrung der Ver⸗

welches der Artikel 34 der Reichsverfassung ber Stadt Ham⸗

burg gegeben habe, und über das, wenn die Ausführungen des Antragstellers richtig seien, nicht ohne Zustimmung Häm⸗ burgs verfügt werden könne. In Bezug auf die Reservat⸗ rechte der Einzelstaaten sollte man einen Bundesstaat mit aller⸗ sorgfältigster Rücksicht behandeln, weil sonst das Vertrauen er⸗ schüttert würde, auf welchem die bundesstaatliche Verfassung beruhe, und es würde in Deutschland große Beruhigung ge⸗ währen, daß die Partei, die sonst von Jahr zu Jahr die Einzelstaaten zu nivelliren bestrebt gewesen sei, heute zum ersten Male zu ihrem Schutze auftrete. Ob das deshalb ge⸗ schehen sei, weil in Hamburg eine republikanische Ver—⸗ fassung sei, wolle er dahingestellt sein lassen. Es ent⸗ stehe bezüglich des Art. 34 zunächst die Frage: Was heiße Hamburg?“ Sei die Vorstadt St. Pauli in die Frei⸗ Hafenstellung einbegriffen oder nicht? Liege, wie es den An⸗ schein habe, eine Entscheidung dieser Frage nicht vor, dann würde es sich weiter darum handeln, wer den Bezirk abzu⸗ grenzen habe. So weit er unterrichtet sei, sei in Bezug auf den Freihafenbezirk ein Einverständniß mit Hamburg bisher stets erzielt worden, so lange ein solches vorgelegen habe, daher sei Feine Veranlassung vorhanden gewesen, auf die Frage, wer die Abgrenzung vorzunehmen habe, einzugehen. Von seinem juri⸗ stischen Standpnnkt aus sei also die Sache nicht so gefährlich. Wenn man diese Ansicht aber verwerfe, so frage es sich, ob der Reichstag wohl thue, sich jetzt mit der Frage zu befassen. Der Weg der Interpellation sei jedenfalls der am wenigsten glückliche; man hätte eine Petion von Hamburg an den Reichs⸗ tag bringen sollen, und er glaube, er würde diese dem Reichs⸗ kanzler zur Berücksichtigung empfohlen haben. Wenn man in solchen Dingen ohne thatsächliche Anregung vorgehe, so könne dabei allerdings eine Reibung zwischen den verschiedenen Reichskörpern entstehen, die er nicht wünsche; er habe bisher die sesten Grenzen, die die verschiedenen Körper gegen ein⸗ ander hätten, immer vollständig respektirt. Aber wenn es sich um eine solche wichtige Frage, offenbar um eine Ver⸗ fassungsfrage handele, so könne ir den Reichstag wohl die Veranlassung eintreten, wenn derselbe Kunde von der Sache erhalte, sich zu äußern, zumal wenn es den Anschein gewinne, daß die Sache von der Exekutive allein gemacht werden solle. Ob dies der Fall sei, sei ihm aus der Beantwortung der Interpellation nicht klar geworden; er hätte ge— wünscht, daß man bei der Wichtigkeit der Sache etwas darüber erfahren hätte. Er hoffe, daß man ohne Verständigung mit Hamburg nichts thun werde; und daß vie Regierung um eine Verständigung sich um so mehr bemühen werde, als sonst auch zum ersten Male die Frage zur Entscheidung komme, ob die Auslegung des 8. 34 dem Buͤndes— Tath allein oder auch dem Reichstag zukomme. Um sich über die Sache selbst zu äußern, lägen ihm die faktischen Verhält⸗ naisse nicht genügend vor; jedenfalls könne diese wichtige Frage nur nach eingehender kommissarischer Berathung entschieden werden. Auch wolle er die Frage nicht erörtern, ob Hamburg und Bremen ihre Freihafenstellung aufgeben sollten. Er hätte gewünscht, daß dies möglich wäre ohne eine wesentliche Schä—⸗ . t Aber dieser Wunsch sei ein rein Privater, ein entscheidendes Urtheil darüber, was den beiden Städten fromme, könne er heute hier nicht fällen. Wolle man aber ein Votum des Reichstages Über die Rechtsfrage herbei⸗ führen, dann bewirke man eine Petition.

Der Abg. Dr. Lasker erklärte, er sei dem Abg. Windthorst sehr dankbar, daß derselbe wieder einen beruhigenden Ton in die Debatte eingeführt habe, wie sie der Gegenstand verlange, und freue er sich, daß der Vorredner anerkannt habe, es liege

fassung vor. Sei das so, dann wäre es eine unangemessene Rolle für den Reichstag, auf eine Petition aus Hamburg warten zu wollen, um seine eigenen Rechte wahrzunehmen, Wenn der Abg. Windthorst ferner gemeint habe, daß im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Hamburg und den übrigen Bundeszstaaten blos ein Gesetz die Sache regeln könne, so sei ja der Reichstag wiederum das richtige Forum dafür. Die Regierung könne nicht sagen, die Ansichten des Hauses gingen in dieser Sache auseinander. Nicht einmal der Abg.

fügung folgenden Zusatzes: „Dasselbe gilt für die in Folge der Präkautionsimpfung (5. 47) gefallenen Schafe.“ Der fuͤr die Entschädigungsfrage maßgebende §. 57 gehe nicht weit genug. Zum Beweise dieser Behauptung beziehe er sich auf 8. 47, der der . die Erlaubniß gebe, zur Be⸗ schleunigung der

Herden impfen zu lassen. Allgemeinheit, schädigt; die Inspfung sei ja auch nicht etwa ein Schutz, son⸗ dern der Krankheitsverlauf, trete dann bei der ganzen Herde ein, man verbreite eben die Krankheit künstlich weiter, um den Seuchenherd möglichst bald zu liege hierin nur gegen wolle wissen. Der Schaden könne ja gering sein, vorher aber könne nicht abgesehen werden, wie droß oder wie gering derselbe sein werde. Durch die Zwangsimpfung könne ein Verlust der Herde bis zu 50 Proz. und mehr eintreten und damit eine wesentliche Vermögensverminderung. wolle man nun keine Entschädigung für die gefallenen Schafe zahlen, denn §. 57 spreche nur von den Thieren, die an der Seuche gefallen oder auf polizeiliche Anordnung getödter seien, nicht von den durch die Impfung gefallenen. 1. in der Gerechtigkeit, auch hier eine Entschädigung zu ge⸗ währen. daß die Nothimpfung noch mehr Verluste bringe, als die von ihm vorgeschlagene Präkautionsimpfung. Es liege also im Interesse des Besitzers, mit der Impfung nicht zu warten. Ebenso werde bei Annahme seines behörde künftig vorsichtiger sein und die Präkautionsimpfung

tag habe davon, als von einer untergeordneten Berwaltungs— an,. keine Kognition genommen, da fie das Wesen der 6 sung nicht berühre und allenfalls durch Artikel 7 der Verfassung gedeckt werden könne. Ein solches Präzedenz verwende man nun für diese Maßregel, welche wenigstens ihrer Substanz nach den Artikel 34 modifiziren und für die Zukunft unmöglich machen würde. Die Regierung nehme erst eine geringfügige Angelegenheit, die nicht weiter be— achtet werde, und gegen deren Verhandlung im Reichs⸗ tage der berühmte Einwand der ftheoretischen Ver⸗ handlung erhoben werde. So werde der Präzedenz⸗ fall geschaffen, mit welchem der Verfassungsartikel durchbohrt werden könne. Es sei daher die Pflicht des Reichstages hier vorsorgend einen Ausspruch zu thun in der Form, in welcher der Reichstag sein eigenes Recht wahre, d. h. durch einen An⸗ trag, dem man hoffentlich noch einen Platz in dieser Session gönnen werde. Sollte die Regierung gegen den Reichstag beschließen, oder sollte durch die Majorität oder unter den Zeitverhältnissen kein Beschluß mehr zu Stande kommen, so hätten er und seine politischen Freunde wenigstens ihr Recht gewahrt. Die Regierung bitte er zunächst dringend, nicht allein im Interesse Hamburgs, sondern des Reichs, des allge⸗ meinen Rechts, die von Preußen an die Regierung ergangene Zumuthung zurückzuweisen. Die Diskussion wurde gesch'ossen. Persönlich verwahrte sich der Abg. Fryr. von Minnigerode gegen die Behauptung des Abg. Richter, daß die konservative Partei die Rechte der Einzelstaaten preisgebe, und gegen die Behauptung Laskers, daß er nicht gewagt habe, für die Ver⸗ fassungsZsmäßigkeit des preußischen Antrages einzutreten. Er habe in jeder Hinsicht ein materielles Eingehen auf die Frage zur Zeit abgelehnt. Damit war die Interpellation erledigt. Es folgte die Fortfetzung der zweiten Berathung des Ge⸗ setzentwurfs, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von BViehseuchen. Abschnitt 4, 88. 57 64 incl. handelt von der Ent— schädigung für getödtete Thiere. 5. 57 lautet: Für die auf polizeiliche Anordnung getödteten oder nach dieser Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere muß vorbehalt⸗ lich der in diesem Gesetze bezeichneten Ausnahmen eine Entschädi⸗ gung gewährt werden.“

Der Abg. Graf von Behr⸗Behrenhoff beantragte die Bei—

eseitigung der Seuche die benachbarten Das sei ja nur im Interesse der Der Besitzer werde dadurch wesentlich ge⸗

̃ beseitigen. Es aber eine Benachtheiligung, welche sonst ; volle Entschäbigung zuläffig sei. Hier ie Vorlage nun gar keine Entschädigung gewaͤhrt

Trotz solcher Verluste

Es liege also Für seinen Antrag spreche auch noch der Umstand,

Antrages die Polizei⸗

js die Regierungsvorlage wiederherzustellen, d. h. nur 1 bzw. 2/3 Entschädigung zu gewähren.

Der Referent Abg. von Lenthe sprach sich für Ablehnun

sämmtlicher Anträge aus. Der Antrag Schlieckmann reize dur

Doppelentschädigungen zu strafbaren Handlungen in gewinn⸗ süchtiger Absicht an. Die niedrigen Sätze des Antrages von Levetzow verleiteten den Besitzer, die so nöthige Anzeige zu verzögern. Der Antrag Schröder endlich sei auf einzeln liegen⸗ den Gehöften nicht durchführbar.

Der Abg. von Levetzow bestritt, daß durch das Inaus⸗ sichtstellen einer höheren Entschädigung der Zweck erreicht werden würde, rechtzeitiger von dem Ausbruch von Seuchen Kenntniß zu erlangen. Wenn in Preußen die Provinzen, deren Viehbesitzer die Entschädigungen aufzubringen hätten, ihre Reglements noch einmal zu machen hätten, so würben sie die hohen Sätze nicht mehr bewilligen. Er habe als Landes⸗ direklor der Provinz Brandenburg Jahre lang die Entschä⸗— digungsangelegenheiten bearbeitet und vinbizire sich demnach ein gewisses sachliches Verständniß. Es sei für die Provinz Brandenburg nicht zutreffend, wenn man behaupte, die Pro⸗ vinzen hätten es beklagt, nicht noch höhere Entschädigungen zahlen zu können. Zudem führe die Praxis meistens dahin, daß der kleinere Viehbesitzer dem größeren genüber benach— theiligt werde, wenigstens breche die Lungenseuche nicht leicht bei Rindvieh aus, das nur in Z oder 3 Exemplaren auf einem Hof vorhanden sei, während an der Entschädigung alle Besitzer gleichmäßig partizipiren müßten.

Der Abg. von Wedell-⸗Malchow bedauerte, ganz diametral entgegengesetzter Meinung mit dem Vorredner sein zu müssen. Als Vorsitzender des landwirthschaftlichen Central-Vereins der Mark Brandenburg habe er niemals Klagen über die hohe Entschädigungssumme vernommen. Der Rotz, richtig behan⸗ delt, lasse sich leicht beseitigen, wenn die Anzeige von erfolgtem Ausbruch schleunigst erstattet werde und das werde nur durch die hohe Entschädigung erreicht. Sparsamkeit wäre hier am unrechten Orte. Gerade die Schonung, die man früher be⸗ wiesen habe, indem man die rotzuerdächtigen Thiere nicht ge⸗ tödtet habe, habe nachher die größten Nachtheile und enorme Extra⸗Ausgaben hervorgerufen.

Der Abg. Dr. von Schlieckmann bedauerte, gleichfalls mit dem Vorredner zu dissentiren. Die Ausführungen des Abg. von Levetzow haͤtten ihn (Redner) von der Unrichtigkeit seiner früheren Ansicht überzeugt. Die Vertheilung der Kosten nach der Kopfzahl benachtheilige offenbar, namentlich in Ostpreußen, die kleinen Leute mit billigen Pferden gegen die Großbesitzer. Mit Annahme einer erhöhten Entschädigung werde daher in vielen Kreisen statt der Befriedigung erhöhtes Mißvergnügen erzeugt werden. Die Aufnahme der Bestimmung über die Versicherungs beträge gehöre nicht in das Gesetz, sondern in die Statuten der einzelnen Versicherungsgesellschasten. Bezüg⸗ lich des Amendements Schröder vermöge er nicht einzusehen, warum die Residua der getödteten Thiere einer Auktion unter worfen werden sollten. Dazu könne man den Besitzer nicht zwingen. Man möge also die Abänderungen ablehnen und den 8. 59 wesentlich so belassen, wie derselbe in dem preußi⸗ schen Gesetz von 1875 stehe und sich durchaus bewährt habe.

Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) führte aus, der An⸗ trag von Schlieckmann sei sehr einleuchtend, da man nur durch dessen Annahme Verdunkelungen des Thatbestandes vor— beugen könne. Der Antrag auf Verfteigerung bezwecke nur 86. . von den Landwirthen gewollte Verbesserung des

esetzes.

Der Bundeskommissar Regierungs⸗-Rath Nöll empfahl, den Antrag von Levetzow anzunehmen und damit die Regie⸗ rungsvorlage wieder herzustellen, die anderen gestellten An⸗ träge dagegen abzulehnen. Er behaupte, daß, je stärker die Erhöhung der Entschädigungssumme sei, um so leichter das Ausland kranke Thiere nach dem Inlande hineinbringen könne. Deshalb empfehle er, die geringere Entschädigungs⸗ summe des Negierungsvorschlages anzunehmen.

. 6 , Mr g Anträge wurde hierauf er 5. 59 in der Kommissionsfassung angenommen, desgleie ohne Diskussion §. 60. ö 3

§. 61 lautet nach dem Kommissionsvorschlage:

solution dem Wunsche der Kommission an und hielt es für geboten, daß die mikroskopische Fleischschau zur Konstatirung von Trichinen eine weitere Verbreitung fände. .

Der Abg. Ruppert konstatirte, daß genügende polizeiliche Vorschriften betreffend der Fleischbeschau schon getroffen seien. Er bitte deshalb, die Resolutionen abzulehnen. Hierauf wurbe die Diskussion geschlossen und wurden die Resolutionen abgelehnt.

Gegenstand als

zweiten anzusetzen,

ordnung wichtiger seien.

Nach Annahme eines Vertagungsantrages schlug der Präsident vor, als zweiten Gegenstand in der nächsten Sitzung die erste Berathung des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Artikel 13, 4, 69 und 72 der Reichsvomrfassung hu setzen. Der Abg. Dr. Marquardsen protestirte dagegen und sch letzte Nummer da die Nach einer längeren diesen Gegenstand

ug vor, den der Tages⸗

anderen Gegenstände doch setzen.

betreffenden Debatte, an der sich die Abgg. Stumm, Richter (Hagen), Rickert, Dr. Windthorst und von Kleist⸗Retzow be⸗ theiligten, beschloß das Haus, dem Antrage des Abg. Dr. Marquaro sen gemäß, die erste Berathung des Gesetzes, betr. die Abänderung der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichs⸗ verfassung als letzten Gegenstand auf die Tagesordnung zu

Hierauf vertagte sich das Haus um 41 Uhr.

der Veutschen Reichs Anzeigers und Königlich Errußischen tanta - Anzeigern: Berlin, 8. J. Wilelm⸗Straße Rr. B82.

M

ea,, n, , ,, Deffentlicher Anzeiger.

Preuß. Gtaattz⸗Anzeiger und das Central⸗Handele⸗ register nimmt ani die Königliche Expedition

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Sa hhastationen, Aufgebote, Vorladungen n. dergi.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.

4. Verloosung, Amortisatisn, Zinszahlung A. 8. J. Von öffentlichen Papieren.

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Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalldendank“, Rudolf Mosse, Haasenfteln & Vogler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Danube & Co., E. Schisiie,

Annoncen⸗Snreans.

S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien- Nachrichten. beilage. KR

[11230]

ö Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf:

ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe Ackerer Wilhelm Stroeter, Helene, geb. Mai, und Genossen zu Hamm kei Werden a / d. Ruhr, vertreten durch den Justizrath Schlüter zu Essen, klagen gegen: 1) die Eheleute Schmied Ludger Barenberg und Catharina, geb. Stroetgen, 2) die unverehelichte Ida Stroet⸗ gen, Beide ihrem Aufenthalte nach unbekannt, wegen Miteigenthum an einem Nachlasse, mit dem Antrage, daß der Uebertragsvertrag vom 16. April 1849 den Klägern gegenüber für gültig und rechtsverbindlich zu erklären und demgemäß Be— klagte schuldig anzuerkennen, daß die Kläger zu als Miterben an dem Moblliarnachlasse des Joseph Ströter und ju an dessen Immobiliarnachlaß, namentlich an sämmtlichen zum Nachlasse gehörigen Immobilien, insbesondere an dem Vol. VIII. Fol. 304 des Hypothekenbuches Nr. 26 eb, der Grundakten von Hamm eingetragenen Mittelhespers Gut nebst Pertinenzien und Erbpachten in dem Zustande und dem Umfange, wie sich diese Immobilien und Per⸗ tinenzien zur Zeit des Todes des Joseph Stroeter befanden, betheiligt sind und Beklagte verbunden, sich die Eintragung dieses Miteigenthums der Kläger zum Grundbuche gefallen zu lassen, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König lichen Landgerichts zu Essen ö

auf den 8. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. -

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die—⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Willhelmi, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

nrx! Heffentliche Justellung.

Das Fräulein Amalie Otto hier, vertreten durch den Justizrath Lindner hier, klagt gegen die Rentier Rudolph und Lesutine, geb. Leck⸗ leitaer - Hammerschen Chelente von Scharfenort, jetzt zu Jablonowo bei Strasburg W. Pr., wegen 180 JZinsen von 6000 M, eingetragen auf dem Grundftücke Kemnade Nr. 12. Abth. III. Nr. 8 für das Halbjahr vom 11. September 1879 bis 11. März 1880 mit dem Antrage, daß die Beklaz⸗ ten zur Vermeidung der in das Grundstück Kem⸗ nade Nr. 12 zu bewirkenden Zwangsvollstreckung an Klaͤgerin 180 M66 Zinsen von 6600 M für das Halb⸗ ; 11. September 1879 l . iahr vom 15. Mar, isgs. in zahlen, auch da Versäumnißurtheil vom 20. Januar er, als gegen sie ergangen anzuerkennen und das Erkenntniß für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht VIII. zu Danzig auf den

Freitag, den 18. Juni 1880, Vormittags 8 Uhr,

bestimmten Aufgebotstermine geltend zu machen, an⸗ sonst die nicht angemeldeten Ansprüche für erloschen erklärt würden.

Die Liegenschaften sind: A. Anf Gemarkung Kiechlinsbergen: 1) 9 Ar Reben im Berg, neben Franz Josef Ens

und Ludwig Schott,

2) ein zweistöckiges Wohnhaus nebst Scheuer,

Stallung, Trotte und aller Zugehörden, sowie cireg 9 Ar Garten an der Rosenkranzgasse, neben August Winterhalter und Silver Flesch,

3) 3 Ar 24 Meter Reben in der Gerzelthalhalde,

neben August Winterhalter und Silver Flesch, 4) 6 Ar 70 Meter Reben im Elziger, neben Weg] und Johann Schätzle,

5) 4 Ar 50 Meter Reben auf dein Edelsberg,

neben Augustin Noth und Fridolin Buser,

6) 7 Ar 38 Meter Reben in der Schormen⸗

halde, neben Rudolf Köllhofer und Carl Friedrich, 7) 3 Ar 15 Meter Reben auf dem Humberg, neben Leo Albie 8) 4 Ar 50 Meter Reben in der Schormenhalde, neben Josef Späth und Rudolf Köllhofer,

9) 9 Ar theils Reben, theils Acker im Nollen berg, neben Pfad und August Schwörer,

106) 8 Ar 10 Meter Acker im Bildstöckle, neben Josef Späth und Burkhard Ritter Wittwe,

115 9 Ar 72 Meter Acker im Ohnestahl, neben Weg und Josef Späth,

12) 19 AÄAr 88 Meter Acker im Ohnestahl, neben Weg und Alexander Albietz, .

15) 7 Ar 70 Meter Acker im Bildstöckle, neben

und Burkhard Ritter Wittwe,

August Späth und Erhard Diringer, Gr. Domänenärar und Josef Mamier, Maier und Leonhard Spettnagel, Sulzer Wittwe und Alexander Fischer, Balthasar Vetter und Bannpfad,

nagel, Anst ßer,

Karl Wiedemann Wwe. und einem Graben,

Michael Schneider, Maier und Weg,

Alexander Fischer und Franz Josef Ens. KE. Auf Gemarkung Sasbach:

nur Rechtsanwalt Cramer für

14) 10 Ar 25 Meter Acker im Zundlersten, neben 15) 9 Ar Wald im Langenthal, neben Michael 16) 18 Ar Wald im Ried, neben Sebastian 17) 20 Ar 25 Meter Wald am Siegelsberg, neben

18) 11 Ar 97 Meter Wald im Ringlesried, neben Josef Nadler Wittwe und Leonhard Spett-

i9 13 Ar 50 Meter Wald im Krenzen, neben 20) 11 Ar 977 Meter Wald im Bisam, neben 21) 6 Ar 75 Meter Wald am Siegelsberg, neben Josepf Baumann und Bernhard Schiehle's Kinder, 22) 9 Ar Wald zu Kreuzen, neben selbst und 23) 18 Ar Wald im Dornschluth, neben Michael

24) 4 Ar 50 Meter Acker im Ohnestahl, neben

26) 45 Ar Acker im Schafhauser Weg, neben

1) dessen Wittwe Hinderika, geb. Zimmermann, zu Neermwor, für sich und als Hauptvormünderin ihrer Tochter Wybedina Vosberg, verehelichten Janssen, zu Neermoor, sowie des Gegenvor⸗ mundes desselben, des Landwirths Dieke Brum⸗ mer zu Neermoor;

2) der Ehefrau des Viehhändlers Friedrich Bufe⸗ mann Taalkedina, geb. Vosberg, zu Kirch⸗ borgum in ass. mar. ;

3) der Ehefrau des Landwirths Johann Abels, Grentje, geb. Vosberg, zu Wüstenei in ass. mar.,

Provokanten,

wider

Alle und Jede, welche Ansprüche zu haben vermeinen

1) an dem Vol. IX. Band 2 Fol. 21 Grundbuchs

Moormer Vogtei eingetragenen Immobile,

2) den daselbst sub rubr. 11I. Nr. 1 und 2 ein⸗

. 200 Fl. Ofstfriesisch bezw. 200 Fl. old,

3) dem Vol. IE. Band 2 Fol. 66 Grundbuchs

Moormer Vogtei registrirten Iwmobile,

W. Cl. 14.

die Provokanten und beantragte Erlaß eines Ausschlußurtheils. Es wurde ein Ausschlußurtheil dahin verkündet: Alle, welche dem Aufgebot vom 3. Januar 1880 zuwider sich mit ihren Eigenthumsansprüchen an den Vol. I. Band 2 Fol 66 und 21 Grundbuchs Moormer Vogtei verzeichneten Grundstücken nicht angemeldet haben, werden mit denselben ausge⸗ schloffen, und werden die in jenem Aufgebot bezeich- neten Hypotheken für vollständig erloschen erklärt.

Beglaubigt: gez. von Nordheim. L. von Nordheim.

Beglaubigt:

L. Runge,

Amtsgerichts Sekretär.

Provokaten.

Erschienen

iii] Bekanntmachung.

ist zur Rechtsanwaltschaft bei

Liste eingetragen worden. . Frauklfurt a. M., den 26. April 1880. Königliches Ober ⸗Landesgericht.

Der Dr. jur. Wilhelm Emil Benkard hierselbst dem Könialichen Ober ˖ Landes gerichte zugelassen und in die betreffende

Verloosung, Amortisatian, Sinszahlung n. s. w. von öffentlichen Papieren.

11180

unterseeischen Kabels.

Gesellschaft für Legung und Unter⸗ haltung des Detusch⸗Norwegischen

12933 13037 13116 13169 13180 13300 13426 13608 14076 14199 17 Stück.

Stücke n 300 M 14676 14700 14910 14985 15163 15261 15289

15412 15639 15796 15857 16067 16405 16543 16559 16907 17219 17269 17409 17414 17486 17510 17644 17668 18049 18669 18368 18371 18688 18834 18873 18908 19143 33 Stück.

c. EEG. L. 1) Stücke à 3000 41 90 2388 3 Stück. 2) Stücke à 1500 568 1219 1312 1443 1448 1487 1522 1783

3) Stücke à 600 M 1936 2017 A7? 2250 2394 2439 3134 3355

8 Stück.

3372 3407 3569 3576 3888 4100 4268 15 Stück.

4) Stücke à 390 40 4479 4489 4616 5368 5577 5877 6276 6327 6392 6397 7038 7210 7226 7367 7558 7801 7858 S039 8280 8300 8327 8440 9039 9g206 9248 9267 9299 9330 9371 9422 9482 9489 32 Stück. M. Eitt. C.

1) Stücke X 300 M 281 500 534 613 790 1406 1413 1842 1884 1909 1993 2246 2296 2481 2548 2673 2676 2687 2871 3285 3505 3545 3579 3633 3814 4071 4099 4325 4445 4529 4633 4776 4831 4848 4915

Stuck . Y Stücke à 600 . o347 50s 5630 5574 3510 5859 6111 6224 sz s5 Sas 6656zs 70hs 7320 7531 7Tö6s 7740 7752 7945 8112 8159 8248 8292 8416 8589 8655

26 Stöãck. ; 3) Stücke a 1500 1 8860 8962 9059 9139 9235 9535 9667 9677 9775 9906 10 Stück. 4) Stücke à 3000 ½s

106369 10414 10588 10594 10684 10774 6 Stück. Die Auszahlung der vorstehenden Obligationen erfolgt vom 1. Oktober er. ab und zwar:

der ad a., P. und . aufgeführten: in Berlin bei unserer Hauptkasse, Leipziger⸗

platz 17, und bei der Diskonto⸗Wesellschaft, in Halle a. S. bei der Kasse des König⸗

lichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗Amts, = in Frankfurt a. M. bei dem Banhause M.

A. von Rothschild L Söhne,

der acl d. aufgeführten:

in Berlin bei unserer Hauptkasse, e in Halle a. S. bei der Kasse des König⸗

lichen Eisenbahn-⸗Betriebs⸗Amts, nach dem Nominalwerthe an den Vorzeiger der Obligationen gegen Auslieferung der letzteren. Mit den Obligationen sind zugleich die ausge⸗ reichten, noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Coupons wird von dem Kapital gekürzt und zur Einlösnug der Coupons verwandt werden. ö Den Inhabern der ausgeloosten Pricritäts⸗Obli⸗

nur in den dringendsten Fällen anordnen. Der Bundeskommissar Regierungs⸗Rath Nöll erklärte, er sei nicht in der Lage, die Zustimmung des Bundesraths zu dem Amendement in Aussicht stellen zu können.

Der Antrag wurde darauf abgelehnt.

S8. 58 lautet:

Die Bestimmungen darüber: 1) von wem die Entschädigung zu gewähren und wie dieselbe aufzubringen ist, 2) wie die Ent⸗ schädigung im einzelnen Falle zu ermitteln und festzustellen ist, sind von den Einzelstaaten zu treffen. Die in dieser Hinsicht in den Cin zelstaaten bereits bestehenden Vorschriften blelben unbe⸗ rührt. Insoweit solche Vorschristen nicht entgegen stehen, sind die Landegregierungen befugt, zu bestimmen, daß die Entschädigung für getödtete Pferde und Rinder bis zum Eintritt einer andermeilen landes verfassungs mäßigen Regelung durch Beiträge der Befitzer von Pferden und Rindvieh nach Maßgabe der über die Vertheilung und Erhebung der Beiträge von der Laadesregierung zu treffenden näheren Anordnung aufgebracht werden. In allen Fällen sollen jedoch die Vorschriften der 55. 59 bis 64 dieses Gesetzes dabei

maßgebend sein.“

Der Abg. Frhr. von Ow (Freudenstadt) beantragte die Streichung der orte: n , solche Vorschriften 2c. bis aufgebracht werden. Diese Worte würden nach seiner Mei— nung einen Eingriff der Reichsgewalt in ein Gebiet statuiren, welches voll und ganz den Einzelregierungen und ihrer Kom⸗ veten überlassen bleiben müsse.

er Antrag wurde jeboch abgelehnt; 5. 58 unverändert angenommen.

§. 59 lautet nach dem Kommissionsvorschlag:

von Minnigerode sei im Stande gewesen, für die Absichten des preußischen Antrages einzutreten, sondern derselbe habe nur ge⸗ wünscht, man möchte den Antrag einstweilen hinter den Coulissen verschwinden lassen. Aus der Mitte des Reichstages habe sich nicht eine Stimme fur die Verfassungsmäßigkeit des Antrages er⸗ hoben, eine wichtige Kundgebung, wenn die Stimme des Reichstages noch etwas zu gelten habe. Wenn der Abg. Windthorst ferner gemeint habe, er freue sich, daß Parteien, die bisher immer für die Nivellirung der Rechte der Einzel⸗ siaaten gewesen seien, nun einmal für partikularistische Intere fen eingetreten seien, so sei das ein ungerechter Vorwurf und eine durchaus unberechtigte Schadenfreude. Das Centrum habe der nationalliberalen Partei zwar oft angedichtet, sie wolle Rechte der Einzelstaaten aufheben, er habe aber immer dagegen protestirt. Er und seine politischen Freunde hätten innner die Reichs macht auf dem organisatorischen Wege der Verfassung stärken wollen; das werde er auch in Zukunft thun. Dagegen halte er es für kein partikularistisches, son⸗ dern für ein Reichsinteresse im eminentesten Sinne des Wortes, daß die Verfassung hoch in Ehren gehalten und keine ihrer Bestimmungen im Sturme über den Haufen geworfen würde. Die Frage selbst sei eine durchaus juristische, die wohl Zu einem Prezesse darüber führen könne, ob St. Pauli zu Hamhurg gehöre oder nicht. Wenn der Bunbes— rath beschlösse, St. Pauli gehöre von nun an dem ollvereine an, und man wollte nun Eingangs— fern, . wäre . . Hamburgs berechtigt, e en. 8 ĩ i ͤ adi u Stande gebracht habe, hätten , , mr nr 3 4 ö 6 es abgelehnt, auf den damals gemachten Vorschlag Thier dadurch erh ber ö . a r nn, 1 ür Verfassungs änderungen einen besonderen Gerichtshof ein⸗ den mit der Rotzkrankheit behafteten Thieren hat . die ö vorgeschlagen d zusetzen, wei! er dies für die Entwicklung des Reichs nicht für schädigung 4, bei dem mit der Lungen feuche behafteten zin el ah r n nh ne , 66. . träglich gehalten hahe. Der preußische Änitiag bringe daz 33 des fo berechneten Werthe zu betragen. . leh . , ö iich direlt in die Gefahr hinein, daß diese gr ße pofitische Auf die, zu leistende Entschädigung werden angerechnet: I) die , hof ber e eee fed dn ban, e. tin suetzt ig einem, Cipilprozeß verlaufen. werbe, r gie Beit ttelttägthn zeölbare Lerfichrtungesnmpng s nb nhalt wnssionsbsschluse, gangzn sammen, detgleichen g s; und mit . ö ö i unter Zustimmung Hamburgs die Sache im k fen nr, 24 N. ae, d d n dul feen , ö ben doe des Bundesraths allein nicht abgemacht werden könne Theile d ,, . ö, , n könne. heile des, getödtten Thieres, welche dem Besttzer nach Maßgabe Im Zusammenhange, mit dem vorliegenden Gesetze fassung Ul könne nur in der Form abgeändert empfahl die Kommission ige ht Resolutionen zur .

e der polizeilichen Anordnungen Verf bleiben.“ . : ungen zur Verfügung bleiben. che für das Gesetz maßgebend sei unß wenn Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) beantragte, in Nr. 2 Den Herrn Reichskanzler ju ersuchen: M) eine gesetzliche Regelung des Abdeckereiweseng und der Fleischbeschau im deulschen

Art. 34 erkläre, daß bie Freihafen stellun i re, g Hamburgs nur statt der Worte welche d poli⸗ . gt 6. em Besitzer nach Maßgabe der poli⸗ er der Zustimmung Hamburgs abgeijndert werben foll so hace en gin Anordnungen , bleiben 2. etzen⸗ , Reiche vorzubereiten, und die bezüglichen Gesehe baldmöglichst dem Reichstage in Vorlage zu ,., 2) bal zmöglichst ein Gefetz vor⸗

dies nicht die Bedeutun daß der Bundesrath biese S l V G om

—̃ Sache sofort durch die öffentlichen T Auffich Orts⸗

allein abmachen solle, sonzern (s sei ein Gesetz erforderlich, das vorstandes Sehr steten unter susficht bes rt 1älfgen aha bie Vorscriften des, Cefetßes zom 25. ebrugr 1876, betreffend die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Vieh⸗

1 ö E * 1

D Fer Abg. Dr. Groß schloß sich besülich der ersten Ri—

Carl Ströbel und Heinrich Haßler, ö In der heute mit Genehmigung des Kaiserlichen 26) 21 Ar 69 Meter Acker im Sclößlegewann, Rechzpostamts stattgehabten ÄAusloofung der ge— neben Ludwig Rusch und einem Unbekannten. maͤß' 3. Z5 unserer Statuten zu amortisirenden G. Auf Gemarkung Breisach: e Aktien sind laut Notariatsprotokoll die Nummern 27) 3 Viertel 18 Ar Wiesen im unteren Krütt, der folgenden 14 Aktien gezogen worden;: neben Gustav Kunzelmann und Valentin Fischer, 269. 548. 685. 844. 865. i898. 1509. 28) 2 Viertel 18 Ar Wiesen im unteren Krütt, i664. 2221. 2493. 2769. 3641. 35315. neben Franz Mutschler und Josef Hau. 4145. Ho. Anf Gemarkung Königschafhausen: Die Ginlösung erfolgt von heute an in Berlin 29) 13 Ar 76 Meter Äcker im Entenloch, neben an der Kaffe der Vereinigten Deufschen Telegraphen Taver Vetter und Heinrich Hofert, Gesellschaft Werderstraße 4, mit M 400 gegen Ein⸗ 30) 23 Ar 91 Meter Acker im oberen Schorpfad, söeferung der betreffenden Aktien und der zu den— nehen Georg Jakob Hofert und Jatob Haßler,, felben gehörenden Bividendenscheine und Talons. . Ciwilkammer, in Sachen der Barbara Born, 51) 32 Ar g Meter Ader in der Walterstielsh, Berlin, den 29. April 1886. 1) Lus der Ziehung vom Jahre 1877. neben Erhard Noth und Reinbard Rusch, Gefellfchaft für Legung und Unterhaltung a. Obligationen J. Emission.

Ackersfrau, in Ilbesheim wohnhaft, von Tisch und e. 6. 6 ö ͤ 1 1 Bett getrennten Chefrau von Johannes Reifer, ald 32) 18 Ar Acker auf dem Schmiedacker neben des da n ,,, sabels. . 3 3 9. . 3. ö

ĩ s „Erhard Noth und aver Isele. ; A0 4s. r b ge f, ren nn ln n 46 Breifach, zen 32. April 339. gir. br Saß 10963 —= 3 Stüc & 300 Rechts anwalt Ney in Landau, gegen ihren genannten Großh. Bad, Amtsgericht. . k . . Ehemann, Beklagten, Ehescheidung betreffend, mit Der Gerichtsschreiber. S Il S G b Nr. 114 an ück à . dem ö ,, heilen . Winser. Salle Soranu⸗-Gnbener Nr. 14462 2 . 91 arteien außzusprechen und dem Beklagten die ; k 1238 z c. Oblligatio . 6B. . zu Last zu legen“, wird mit dem Be⸗ 109.9 tte ; l ö. Eisen bahn. ö Nr. . 8 - 23 ö 2 2 merkeß, daß Termin zur Verbändlung und zum Ir. Die Wittwe des Martin Wittel, Bauern in Bei der am 10. d. Mts. stattgehabten Aus— irn S586 iz - scheinen durch einen Rechtzanwalt für den Be. Betzingen, hat das Aufgebot des von ihrem ersten loofung der 45 coigen Prioritäts-⸗Obligationen L und 2) Aus der Ziehung vom Jahre 1878. klagten auf den 14. Juli 1886, Morgens uhr, Ehemann Jakob Friedrich Knapp, Weber daselbft, il. Emisstn, sowie Litt. B. und. G. der Halle a. Dbllgationen J. Em ssioon. im Sitzungsfaale befagten Gerichtes angefetz ist, am 18. November 1867 über ein verzinsliches Dar- Sorau, Gubener Cifenbahn ⸗Gesellschaft sind nach Nr. 643 1270 1750 1770 1919 —= 5 Stück dem Bekla ten Johannes Reifer oben genannt, deffen 66 9 4. i zu , n, , stehende Nummern . ö 1660 65 w ĩ iermit 3 „Seifensieders hier, ausgestellten a. I. Emission. 9 9 m unbekannt ist, hiermit öffentlich zu n ag haber dieser Urkunde wird fgefordert 1) Stücke 2 . Mt ö. . e , , ĩ Apri nhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, 330 568 4 Stück. 10253 ück à ö danpa e de m nr e fe, s ĩ 3 ) Stůüde d 1590 4 16568 16996 * 3 Stück à 1509

8 ee, w. iber: spätestens in dem auf . 2 vatest enn. den 2. Ravenmter 1880, sa 66s erh, en föom 1642 13a 15, 1184 Nr. 136i 1äb4 -= 3 Stig a 6h

w Vormittags 8 Uhr, 1949 10 Stück. 165437 1. Stück à 300 vor dem unterjeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ 3) Stücke h 600 . c. Obligationen Litt. B. Aufgebot. gebotetermine seine Rechte anzumelden und die Ur 2233 2240 2355 2357 2521 2611 2672 2721 1565 1. Stück 3 1590 w Hirschenwirth Karl Hirtler und kunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos zus zi30 3237 3258 3655 3680 4181 4301 4660 2056 Asl 3745 4313 4351 5 Stück à dessen Ehefrau, Amalie geb. Schneider von Endingen

erklärt würde. 4743 4977 5009 20 Stück. Q. 416 ö. . . haben unter Vorlage der erforderlichen Beurkun⸗ Nr. 5724 5725 7148 7257 4 Stück àù 300

en nn, r e r * , h 6s 6854 7146 3) Aus der Ziehung vom Jahre 1879 dungen vorgetragen, sie hätten als Universalerben önigliches Amtsgericht. 5293 5543 5548 6 6 z us der . Jahr ö des eig verstorbenen Landwirths Rudolf Maier a. Obligationen J. Emission.

D lee e , . von Kiechlinsbergen, aus dessen Nachlaß nachver⸗ melin. 8763 8904 9005 9g008 9g212 93 . 2 Nr. 9 5 . jeichnete, auf den Gemarkungen Kiechlinsbergen 9734 9753 9g800 9851 9898 9935 10145 Nr. 66 5. 3 Stů 30 ö Saßbach, Breifach und Königfchafbaufen gelegene zit. 2857 0s 1 11652 4151 4559 = 5 Stück à

33 Stück. Liegenschaften erworben, hinsichtlich welcher sich in H. II. Emlssion. 6 9. gos 3ns oe Tro? Rehn fäs0 sods Cos

ü ĩ 1) Stücke 8900 166 den Grundbüchern keinerlei Einträge vorfinden, und 1 . . . or e g , , . b. Obligationen II. Emission.

2) Stucke . Ip d .

10zse 115) 6] fie Sogn isa3 ros r. 10d los h m e r Stüc oho

Rr. L464 128817 13490 15938 - 4Stäc

11887 12019 9 Stück. 1 12386 12430 12504 12541 12555 12626 1290358 600 4A

15. Juni 1889, Vormittags 11 Uhr, im alten Gerichtsgebäude Pfefferstadt, eine Treppe hoch, Zimmer Nr. 46. ö Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. David, Gerichtsschreiber des Königliches Amtsgericht VIII.

Oeffentliche Instellung mit Ladung.

11234 Klageschrift ; zum K. bayer. Landgerichte zu Landau i. d. Pfalz,

gationen Litt. C. wird die Hälfte des Betrages des am 2. Januar 1881 fälligen Zinscoupons gegen Ab⸗ lieferung desselben vergütet. Fehlt dieser Coupon bei Präsentation der Obligationen, so wird die Hälfte des Betrages von dem Kapital gekürzt werden.

Die in früheren Jahren ausgeloosten, zur Reali⸗ sirung gelangten, bisher noch nicht vernichteten Stücke sind nebst den betreffenden Couponsbogen in Gegenwart eines Notars verbrannt worden. Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß aus den Verloosungen der Vorjahre folgende Stücke bis jetzt nicht eingelöst worden sind:

zKeine Entschädigung wird gewährt: 1) für Thiere, welche dem Reich, den Einzel staaten oder zu den landesherrlichen Hen he gehören; 2) für Thiere, welche, der Vorschrift des 5. 6 zuwider, mit der Krankheit in das Reichsgebiet eingeführt sind; 3) für Thiere, bei welchen nach ihrer Einführung in das Reichsgebiet innerhalb go Tagen die Rotzkrankheit oder innerhalb 186 Tagen die Lungenseuche festgestellt wird., wenn nicht der Nachweis erbracht wird, daß die Ansteckung der Thiere erst nach Einführung der— selben in das Reichsgebiet stattgefunden hat.“ Der Abg. Dr. Schröder (Friedberg) beantragte, die Worte „innerhalb 130 Tagen“ in Nr. 3 zu ffreichen. ;

Der Abg. von Below-⸗Saleske stellte den Antrag, in Nr. 3 die Worte: „innerhalb 90 Tagen die Rotzkrankheih oder innerhalb 180 Tagen die Lungenseuche“ zu streichen, und an deren Stelle zu setzen: innerhalb 160 Tagen die Rotzkrank⸗ heit oder Lungenseuche festgestellt wird.“

Der Abg. Graf von Behr⸗Behrendorff beantragte, folgen⸗ des Alineg dem 8. 61 hinzuzufügen: „q) für Hunde und Katzen, welche aus Anlaß der Tollwuth getödtet sind“ . Nachdem die Antragsteller ihre Antraͤge begründet hatten, empfahl der Bundeskommissar Geheime Medizinal⸗Rath Ro⸗ loff die Frist von 90 Tagen für die Rotzkrankheit, weil diese Krankheit in der angegebenen Frist zum Ausbruche käme. Etwas anderes sei es mit der Lungenseuche, welche auch weit haufiger versteckt aus dem Auslande herüberkäme, alt die Rotzkrankheit. Für die Lungenseuche empfehle sich deshalb eine längere Frist zu fixiren, damit bei dem Kaufe die größte Vor⸗ sicht beobachtet werde. Diese lange Frist werde durchaus nicht den Import aus dem Auslande n Er könne deshalb nur bitten, den Paragraph, wie derselbe von der Kommission

.

11219 Hi ehen Amtsgericht Leer am 16. April 1880 in öffentlicher Sitzung. Gegenwärtig: Amtsgerichts Rath v. Nordheim,

haben deßhalb das Aufgebotsverfahren beantragt.

Es werden alle Diejenigen, welche an diesen . Liegenschaften in den Grund und Unterpfandgs⸗ Referendar v. Nordheim. büchern nicht eingetragene und auch sonst nicht be⸗ In Sachen . kannte dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder der Erben des Landwirths Gerd Wieben Vosberg Familiengulzverbande beruhende Rechte zu haben]! zu Neermoor, nämlich:

u ver ij . Abg. Dr. von Sch en.

Endlich beantragte der Abg. von Levetzow, statt 3, bzw.

eigern .

leckmann wollte die Nr. 1 gestrichen

8) Stücke R 609