Hreslan, 3. Mai. CI. T. E.
Getreidemarriü ) Spiritus per Jb0 Liter 100 o Per Mai- Jani . Angust-September 62,00, per Septembor Oktober 5640. Sc. 39. per August. Sep . . 27 . ö 165.00, September- Oktober 15400. Rh ooo per Mai-] uni ö 53.25, per September- Oktober 54,50. Zink:
Weizen per Mai 215.00. Roggen he
52, 50, per Junĩ- Juli r VUrmsakelos. — Wetter: Veränderlich. Chin, 1. Nai. (G. E. B.) Getrei demarkt. Reizen 24 00, pr. Mai 23,19, pr. uli 21,55, Pr. November joco 20 00, pr. Nai 17, 35, pr. Juli 16.20,
Hafer loco 1550. Büböl loco A, 10, Pr. Hai 27.00,
ber 28 60.
rennen, 1. Mai. (XT. T. B). Fetrolenm ruhig. (Schlussbericht.)
7.75 Br. . Mam barg, 1. Mai. T. B.) k o loed still, aut Roggen loco ruhig, auf Termine matt. Weizen pr. Nai 203 Br., 202 G4. 196 Br., 195 Gd. Koggen pr. Mai 158 Br., September Oktoher 146 Br., 146 64. Hafer
flag. Rüböl rahig. looo 633. pr. Oktbr. 57. Spiritus rubig, pr. Mai Juli. August 516 Br., Pr. Unisatz? 4000 Sack.
51 Br., pr. Juni-Juli August- September 5] Br. Petroleum still, Standard
bir Br., pr. Katte fest, wbite loc 7, 0 Br.,
Mai 6 85 Gd., pr. August-Denember 7.80 Gd. — Wetter: Schön.
Pest, 1. Nai. ( T. B.) Froduktenmar kt. Weizen loeo geshäftslos, r. Herbst 10,35 G., 10,40 Br. Hafer pr.
*
goptember 13z3. — Wetter: Trübe. Amsterdam., 1. Mai. (N. L. B) Getreidemarkt. (Schlussbericht.) pr. Oktober 179.
hiesiger loco 23765, fremder loss pr. November 15 30.
Standard wbite loco 705 bez., pr. Juni 7.20 Br., pr. Jull 7,35 Br., pr. August-Deaember
pr. September Oktober
Herbst 6,30 Gä., z0 Br. Nais pr. Mai- Juni 7. & Ed.. 7, Sᷣ Br., Kohlraps pr. August-
Roggen pr. Juni 197,
Bancazinn 483.
20, 15. Roggen
pr. Okto- Die Getreideznafuhre 30. April: Engl. Neigen
36 404 Ert. Englisehes
400 Fass.
Baum m olle.
Termins matt. Lieferung G25 / g d. Haris, 1. Mai.
157 Gd, Pr. Produktenmarkt.
ruhig, Gerste Mehl steigend, pr. Mai 60. 50, pr.
6. 3b (d; pr. crnbor 80, 76.
Ker üg, 1. Mai.
Termine lustlos. Rohzucker ruhig.
August 64.25.
RV aarenberieht.
Kew- Orleans 114. Petrolsnm in
Ameter dann, 1. Nai.
fremde 2662, engl. Malag
Liverpool, 1. Mai. ö (Seblussberi 5600 B. Amerikaner angeboten,
8 Juni-zuli- Lieferung 6t, Juli. August-
Juni 29 50, pr. Juli-August
Spiritus ruhig,
Ker - or k, 1. Nai.
Baumwolle in i Newn-Vork 73 Gd., do. in Fhiladelphin
Amt ve er pem, 1. Nai. G. L. B.) . . PFetrole * m ö r t. (Schluss bericht.) Raffinirtes, Type weiss,
loco 177 bez. und Br, pr. Juni 18 Br., pr. pe. Septbr. Denbr. 19) Br. twerpenm., 1. Mai.
Rubig. V. T. B)
Hehl 16994, fremdes 7175 Sack und (V. L.
( V. T. B.) Weizen fest, pr. 2800. pr. September-Denember 27,00.
bb, O0,
September-Dezember bB, Ib. 77,75, pr Juni 78.00, pr. Juli- August 79 00, pr. Septemher-De- pr. Mai 71, 15, Pr. Juli- August 66.00, pr. September - Dezember 61, Id. (W. T. B.)
Nr. 1
56. 25, 79 pr. Nai pr. 100 EKilogr. 6225. z ruhig, 6 3 pr. 100 RKilogr. pr. Mai ö, 50, pr. Juni 6b, , pr. Juli-
(X.
B.) ht.) Umsata 5000 B., davon fur
&. . S)
143. September 194 Br.,
a. Brothers 783.
Schmal. ¶ Mar
Speck
ht.) Weinen weiehend. Roggen
M als diejenigen jronladungen. — Wetter: Schön. e vom 24. bis zum engl. Gerste 332,
Hafer 297, fremder Klasse 4 0,
Sorats
Berlin, 1. Mai. ; und Grundbesitz von Heinrich Fränkel.) Die für den Monat Mai
anstehenden Subhastationen sind an Zahl wesentlich geringer,
entwickelt sich ö ; ĩ Hypotheken- Markte sind die Reguliruegen für fertig gewor-
dene Neubauten noch geringfügiger, als sonst um diese Leit. Die Zinssätze bleiben unverändert.
(Bericht über den Verkehr in Hypotheken
vom vorigen Monat. Im GC rundstüeks- Handel der Verkehr in bisheriger Weise ruhig weiter. Am
Papillarische Eintragungen erster zweiter Klas 4 - 5 oso, dritter Klasse 5 — 55 Oo.
Zweite nnd fernere Stellen innerhald der Fenertaxe 5 - 565 -= 6 9so is nach Beschaffenheit. Amortisations-Hypotheken beste Gegend 4 bis 5oso; im Uebrigen 55 — 6 0o incl. Amortisation. ; Hypotheken mit und ohns Amortisation innerhalb der Beleihnungs- grenzen 44 - 4t -=- 5 g js nach Provinz und Bodenbeschaffenheit. Londom, 3. Mai.
Erststelligs Guts-
(W. T. B.)
Mai 30,25, pr. 3. Mai. pr. Juni 64. 75. pr. Jali-Augnst Rüböl ruhig, Fr. Mai 5
Juni 69.25, pr. ö ord.
*
Mai pr. 100 Rilogr. Ord.
Weisser gueker ö
O /I3 pr.
T. B.) . New - Tork 113, do. in
¶Gcemeral-Versggmmnmnak eam nern.
Allgemelne Rentenanstalt zu Stuttgart. Ord. Gen. Vers. zu Stuttgart.
F Wöhlertsoke Masohlnenbanaustalt und Elsengles- serel, Aktion - Gesellsohaft. Ord. Gen. - Vers. zu Berlin. NHangestisohe Fonervers loherungs - des ellsohaft. Ausser-
Gen. Vers. zu Hamburg.
Sohleslsche Thonwaarenfabrlk zu Tsohausohv lt.
Gen - Vers. zu Lschauschwitz.
Deutsohe Seehandels-Gesellsohaft. Ausserord. Gen. Vers. zu Berlin.
Pr ansatlantlsohe rd. ,, für Indusirle und Handel. Ord. Gen. 6rS.
RNüokversloherungs - Gesells oha ft. Gen. Vers. zu Hamburg.
zu Dresden.
2 —
882
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Dpern⸗ haus. 110. Vorstell ung. Taunhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg. Große roman⸗ tische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Frl. Kopka, Frl. Horina, Fr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Betz,). Anfang 7 Uhr, ö.
Schauspielhaus. 119. Vorstellung. Gräfin Len. Schauspiel in 5 Akten von Paul Lindau. In Scene geg vom Direktor Deetz. Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Opernhaus. 111. Vorstellung. Sa⸗ tanella. Phantastisches Ballet in 3 Akten uad 4 Bildern von Paul Taglioni. Musik von Pugni und P. Hertel. Anfang 7 Uhr. .
Scauspielbaus. 136. Vorstellung. Bürgerlich und romantisch. Lustspiel in 4Akten von Bauern- feld. (Baron von Ringelstern: Hr. Fiala, vom . in Darmstadt, als Gast. Anfang
1.
Wallner- Theater. Dienstag: 3. 4. M.: Der Zugvogel. Schwank in 4 Akten von G. v. Moser And Franz v. Schönthan. Vor der Vorstellung Gr. Garten ⸗Concert.
Jictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Ermäßigte Preise; Parquet 3 M, Hallers 50 J3. Zum 72. Male; Die schwarze Venus. Reise nach Central -Afrika in 10 Bildern und Ballets von Adolphe Belot. Deutsch von R. Schelcher. Musik von C. A. Raida. Ballets von Brus. In Seene gesetzt von Emil
Hahn.
EKrolls Theater. Direktion: Engel⸗Lebrun. Dienstag: Heybemann und Sohn. Lebensbild mit Gesang in 7 Bildern von H. Müller und E. Pohl. Die durchweg neuen Gouplets von 8. Herr mann. Musik von R. Bial und G. Michaelis. Anfang der Vorstellung 7 Uhr. Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung Gr. Garten⸗Concert. Anfang 5! /a Uhr.
National- Theater. Dienstag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Der Prinz.
germania- Theater. (Im Weinbergsweg)
Dienstag: Der unsichtbare Barbier, Große Zauberposse mit Gesang in 3 Akten von R. Kneisel.
Mistwoch: Große Extra ⸗Vorstellung: Spillicke in Paris. (Spillicke: Hr. H. Fischbach als Gast.)
Felle - Alliance - Theater. Der Sommer-
garten ist geöffnet. Dienstag: Mit neuen Gesangs⸗ einlagen und neuen lebenden Bildern. 3. 148. M.: Der Rattenfänger von Hameln. (Heinz: Hr. ern, als Gast). Es finden nur noch 2 Auf- shrungen des Volksstückes statt. Bei günstiger Witterung während der Pausen; Brillante Illumi⸗ nation der großen Promenade. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch: 3. 149. M.: Der Rattenfänger von Hameln.
Jamilien⸗Nachrichten.
11323
Wiederum hat das Kammergericht einen schmerz⸗ lichen Verlust zu betrauern.
Heute früh starb der Sengts⸗Präsident, Geheime Ober⸗Justiz Rath Heinrich Busch.
Pflichttreue, hohe Begabung und edler Charakter gehörten unter seine vielen ausgezeichneten Eigen schaften.
Sein Andenken werden wir stets in Ehren halten.
Berlin, den 1. Mai 1889.
Die Präsidenten und Räthe und der Ober⸗Staats anwalt des Königlichen stammergerichts.
i138]
Am 28. v. Mts. endete der Königliche Forstmeister Derr Heinrich Brandt nach mehr als 50 jähriger 2 im Alter von fast 73 Jahren seine irdische
aufbahn.
Seine Biederkeit, seine Charakterfestigkeit, seine unermüdliche Pflichttreue sichern ihm ein dauerndes Andenken.
Cassel, den 1. Mai 1889.
Prästbinm und Kollegium der stöniglichen
Negierung. v. Brtauchiisch.
Busch (Berlin). — Verw.
Hr. Justiz Rath Schönfeld (Anklam).
Geboren: Eine Tochter: Hrn, Rittmeister und III340] Eskadron⸗Chef Friedrich v. Globig (Oschatz). Gest or ben: Hr. Geheimer Sber⸗Fustiz Kath und
Senats ⸗Präsident des n,, kern gere sharf daft S' Hofe ,, . nistrator Wöldike, geb. Weber (Cunom) . * Frau Adelbeid v. Kameke, geb. v., Kleist (Biziker). —2
ladungen und dergl. 11209
er ster
Schülzen Witt daselbst, ein termin auf
Sonnabend, den 17. Juli 1880, und ein Ueberbotstermin auf
Kauflizbhaber zur Abgabe ihres Bots und bots zu erscheinen hiedurch geladen werden.
die zur Immobiliarmasse genstände, zur Vorlegung
Ausführung von Erstigkeits⸗ Rechten, sofortigen Verkündigung Termin auf
Sonnabend, den 17. Inli 1880, Vormittags 10 Uhr angesetzt.
Zwangs versteigerung
bedingungen einzureichen.
die Grenzen Grundstückes nachweisen wird. Grabom, den 30. April 1880.
Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber Peters.
11227 Zurücknahme. thekenbank zu Hannover, Gläubigerin, wider den Schmiedemeister Heinrich Maxe in Schuldner, wegen Zwangs vollstreckung Sonnabend, den 5. Juni 1880, 12 Uhr Vormittags, angesetzte Zwangsverkaufs und hiermit wieder aufgehoben. Peine, den 24. April 1880. Königliches Amtsgericht. II. sriegk.
voll zieher kraft Kattowitz bestellten Amtskaution, bestehend Preußischen Staatsschuldscheine Litt, F.
stehend in
resp. der Staatskasse aufzuerlegen. 3 den 20. April 1880. gez. Behrens, richter.
Sonnabend, den 7. August 1830, jedes Mal Vormittags 11 Uhr angesetzt, in ö eber⸗
SEubhastationen, Aufgebote, Vor⸗
Zum öffentlich meislbie tenden Berkaufe der zur Konkurtmasse des Büdners Friedrich Brüning zu Siraaßen gehörigen Büdnerei Nr. 3 zu Straaßen mit Zubehör wird' auf Antrag des Kon kur verwalters Verkaufs⸗
Ferner ist zur Anmeldung aller dinglichen An⸗ sprüche an das zu verkaufende Grundstück und an desselben gehörenden Ge⸗ der Originalien und sonstigen schriftlichen Beweismittel und zur etwaigen sowie zur des Ausschlußurtheils ein
Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches
In Sachen der Braunschweig-Hannoverschen Hypo⸗
Peine,
wird der durch Bescheid vom 1. März d. Is. auf
Aufgebot termin
Im Namen des Königs! In Sachen. betref⸗ fend das Aufgebot der von dem früher bei dem hie⸗ sigen Amtsgerichte beschäftigt gewesenen Gerichts Auftrags Carl Kukofka zuletzt in
in dem 120671
über 305 MS, erkennt das Königliche Amtègericht zu Groß⸗Strehlitz durch den Amtsrichter Behrens für Recht: daß alle Diejenigen, welche an den früher bei dem hiesigen Amtsgerichte beschäftigt gewesenen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Carl Kukoska An—⸗ sprüche haben, mit ihren Ansprüchen an die von dem Carl Kukofka hinterlegte Amtskaution, be⸗ dem Preußischen Staateschuldschein itt. F. 120671 über 300 M, auszuschließen, die Kosten dieses Verfahrens außer Ansatz zu lassen Groß · Streh⸗·
und
Amts⸗
Oeffentliche Zustellung.
precht, Friederike, geb.
lassung mit der zwischen
Großherzoglichen Landgerichts zu Rostock auf den 24. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr,
! mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge—
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. Rostock, den 29. April 1880, H. Hesse, L⸗G. Sekr., Gerichtssch relber des Großherzogl. Mecklenburg⸗ Schwerinschen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung und Vorladung.
In Sachen
11317
Friedrich Lieberich, Bierbrauer, in Faiserslautern Kläger, durch Rechtsanwalt Kärcher da⸗
wohnhaft, hier vertreten,
gegen JZosef Schöneberger,
.
14. Juli 1886, Vormittags 9 Uhr,
Kaiserslautern, den 1. Mai 1889. Der K. Landgerichtsschreiber:
Die Besichtigung der Büdnerei Nr; 3 ist nach ian] vorgängiger Anmeldung bei dem Konkursverwalter gestattet, welcher auch Kaufliebhabern auf Antrag ; des hierunter näher beschriebenen
Der Bahnwärter Joh, Escher zu Niederfůllbach hat das Aufgebot einer Hypothekenurkunde 3 ehe⸗ vom
Webermeister Matth. Griebel, daselbst, Pfandobjelt: das halbe Wohnhaustz Rr. I3 des 2c. Escher, Grundbuch für Niederfüll bach Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem
maligen Justizamts II. dahier über 585
15. April 1872 (Gläubiger;
S. 49 Haupt Rr. 13) beantragt.
Aufgebotstermin am Freitag, den 17. Seytember 1880, Vormlttags 9 Uhr,
klärt wird. . Coburg, den 28. April 1850. Herzogl. S. Amtsgericht. V.
—
11316
recht wie die den Antrag stellenden und den Na
Die Ebefrau des Arbeitsmanns Christian Lam⸗ Roß, hierselbst, ö a9 gegen ihren genannten Ehemann, früber zu Rostock, gebürtig aus Schwinkendorf, wegen bös licher Ver⸗ dem ÄAntrage auf gänzliche Scheidung ihr und ihrem Ehemanne bestehenden Ghe und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des
Wagner, früher in Kaisers⸗ Rutern wohnhaft, zur Zeit abwesend, Beklagten, wird der Beklagte durch den Kläger vorgeladen, . in der , , kt i (uch be Sitzung der Civilkammer des K Landgerichte . w bedingungen, deren Entwurf zwei Wochen vor dem trag 4 dahin, den felben auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Kon. Restsumme von 1383 6 kurgverwalter zur Ginsicht bereit liegen wird. Dem 22. März 18386 an und. der Prozeßkosten zu ver- Konkursverwalter, dem Schuldner und den bei der urthellen, auch wir betheiligten Gläubigern wird bei dem Prozeßgerichte zugelassenen freigelaffen, in dem gedachten Termine zum Zwecke der besslellen.
Beiheiligung bei der endlichen Feststellung der Ver ⸗ kaufsbedingungen zu erscheinen und bis eine Woche vor diesem Termine Vorschläge für die Verkaufs. Kissel.
Der An⸗ Beklagten zar Zahlung einer 26 3 nebst Zinsen vom
d der Beklagte aufgefordert, einen Rechtsanwalt zu
seine Rechte anher anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die letztere für kraftloz er⸗
Auf zulässig befundenen Antrag der Maria Dorothea Helms, geb. Oldorf, und des Schuster, meisters Andreas Oldorf zu Rehna werden hierdurch alle diejenigen, welche an den Nachlaß des aus Rambebl gebürtigen, am 28. November 1879 zu Dorf Sievershagen verstorbenen Knechtes Joachim Andreas Oldorf ein näheres oder gleich nahes Erb⸗ U ch⸗ Spandan, im April 1880. laß beanspruchenden genannten Bruderkinder des
Erblassers zu haben vermeinen, aufgefordert, zur Anmeldung ihrer Rechte spätestens in dem auf Sonnabend, den 18. September 1880, Vormittags 11 Uhr, anberaumten, vor dem unterzeichneten Gerichte statt⸗ findenden Aufgebotstermine, unter dem Rechts nach⸗ tbeile, daß die Antragsteller oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben angenom- men, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden solle und daß ferner die sich nach Erlaß des den angedrohten Nach⸗ theil purifizirenden Urtheils mel denden, näheren oder gleich nahen Erben alle, den Nachlaß betreffenden Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über⸗ nehmen schuldig sein soller. Grevesmühlen, den 16. April 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Li. W. Marteus. Sandberg.
1297 Nr. 6990. In der Strafsache gegen den Füsilier des 6. bad. Inf -Reg. Nr. 114 Jo- hann Winterhalter von Zindelstein, wegen Deser⸗ lion, wurde durch Beschluß des Gr. Amtsgerichts vom heutigen Tage verfügt:
Da der Angeschuldigte im Sinne des §. 318 der Strafproseßordnung als abwesend anzusehen ist, da mithin eine Hauptoerhandlung gegen den⸗ selben nicht stattfinden kann, wird auf Grund der 85. 335 u. 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf das im deutschen Reiche befindliche Vermögen desselben bis zum Betrag von 5000 „M angeordnet.
Durch Hinterlegung von z0)0 MS wird die Volljiehung dieses Arrestes gehemmt und der An⸗ geschuldigte zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt.
Donaueschingen, den 24. April 1880.
Gerichte schreiber des Großherzoglichen bad. Amtsgerichts: 2ðilli
Die von dem beim ehemaligen Kreisgericht hier⸗ selbst angestellt gewesenen Kassenrendantrn Flottmann erlegte Amtskaution soll zurückgegeben werden und der Aufgebotszantrag von der Justizverwaltung ge⸗
die gedachte Kaution Ansprüche aus der dienstlichen Thätigleit des ꝛc. Flottmann zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 560. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, im hie⸗ sigen Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 11, anbe⸗ raumten Termine bei Vermeidung der Ausschließung mit denselben in dem sodann zu erlassenden Urtheile anzumelden. Hagen, den 26. April 1880. König⸗ liches Amtẽgericht.
uis2q Theer⸗Verkauf.
Für den bei dem Betriebe unserer Gasanstat ge⸗ wonnenen Steinkohlentheer findet bis auf Weiteres ein Cinzelverkauf zum Preise von 8 M 72 pro 100 kg statt.
Der Verkauf erfolgt gegen Baarzahlung an den Wochentagen von 8-13 Uhr Bormittans und 3—6 Uhr Nachmittags.
Direktion der Geschütz⸗Gießerei.
10531
12 Uhr 6. bei dem Bankhause
in den gewöhnlichen Geschäftsstunden, bei den Auszahlung.
zustempeln. Brezlau, den 22. April 1880.
NechteCder · Vfer ⸗Eisen bahn · Gesellschaft. Die Dividende pro 1879 ist auf T* / ig oso, ꝛ ö und Prioritätt⸗Stamm ⸗Aktien der Rechte Oder Ufer⸗Elsenbahn · Gesellschaft, festgestellt worden und gelangt gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 4 pro 1879
vom 29. April d. J. ab
a. bei unserer Hauptkasse hierselbst, Berlinerstraße Nr. 76, Vormittags von 9 bis
e 135 Mark 80 Pfennige pro Stück der Stamm-⸗
p. Fel der Direction der Disconto⸗Gesellschaft in Berlin, Behrenstraße Nr. 43/44, acob Landau in Berlin, Wilhelmstraße Nr. 70 b. und d. bei dem Bankhause Vi. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. / Main,
1
auswärtigen Zahlstellen bis zum 10. Juni d. J. zur
Die Präsentanten werden ersucht, den Divideadenscheinen ein arithmetisch geordneteß Nummer⸗ verzeichniß, nach den verschiedenen Kategbrien getrennt, unter Angabe des Geldwerthes, mit unterschrift versehen, beizufügen oder die Dividendenscheine mit dem Firmastempel auf der Rückseite ab⸗
Nameng⸗
Direction.
stellt. Es werden daher alle Diejenigen, welche an
S⸗Anzeiger
Staats⸗Anzeiger.
Vas Abonnement heträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.
k Jusertionsprris für den Raum riner Aruckzeile 80 *
.
M 1OG4.
Berlin, Dienstag,
———
4 2 Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung au;
für gerlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expe⸗
.
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 6.
den 4. Mai, Ahends.
.
mam
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Ober-Baurath Schwedler, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Hauptmann von Stam ford im See⸗Bataillon und dem Stadtrath 9. D. und Stadtältesten Appelbaum zu Königsberg in Ostpr. den Rothen Adler⸗Srden vierter Klasse; dem bisherigen Direktor ber Handelsschule zu Berlin, Katte, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter dat dem bisherigen Bürgermeister Ohl zu Netzbach im Unterlahnkreise das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; sowie dem Maurer August Köhler zu Lindhardt im Kreise Lüben die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Kaiserlich und Königlich österreichischen Beamten bei dem Polizei⸗Präsidium in Wien Orden zu ver⸗ leihen und zwar: den Stern zum Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse: dem Polizel Präsidenten Ritter Marx von Marxberg; den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse: dem Hofrath Weiß, und den Rothen Adler⸗-Orden dritter Klasse: dem Kaiserlichen Rath Stehling.
Deutsches eich.
Se. Maje stät der Kaiser haben im Namen des 66 den Kaufmann Otto Schütt in Cap Haitien zum Kon ul daselbst zu ernennen geruht.
Flaggenatteste sind ertheilt worden;
1) vom Kaiserlichen General⸗Konsulat zu London am 15. v. Mis. der im Jahre 1864 in Sunderland erbauten, bisher unter britischer Flagge gefahrenen Bark „Anna“ (früher „Superb“ von 337 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange derselben in das ausschließliche Eigenthum des im Großherzogthum Mecklenburg⸗Schwerin staatsangehörigen Heinrich Peters zu Wustrow, welcher Rostock zum Heimaths⸗ hafen gewählt hat;
2) vom Kaiserlichen Konsulat zu Havre am 20. v. M. dem im Jahre 1868 zu Bath (Staat Maine, Vereinigte Staaten von Amerika) erbauten, bisher unter der Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika gefahrenen Vollschiff „Hugo“ (früher „Hermon.?) von 1316,37 Register⸗Tons Ladungsfähigkeit nach dem Uebergange desselben in das aus⸗ schließliche Eigenthum der bremischen Staatsangehörigen Franz Ernst Schütte und Karl Schütte zu Bremen und des im Königreich Preußen staatsangehörigen Wilhelm Anton Riede— mann zu Geestemünde, welche Geestemünde zum Heimaths⸗ hafen des Schiffes gewählt haben.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Negierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten Dr, Johann Stauder zum Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath zu ernennen; sowie dem praktischen Arzt Dr. Wilhelm Aschendorf zu Gildehaus im Amte Bentheim den Charakter als Sanitäts⸗ Rath zu verleihen. Auf Ihren Bericht vom 13. d. M. will Ich das vom 19. General⸗Landtage der. Westyreußischen Landschaft be⸗ schlossene anliegende Regulativ, betreffend die Ausgabe der 4prozentigen Pfandbriefe Emission B. und die Konvertirung der 41eprozentigen Pfandbriefe J. Serie der Westpreußischen Landschaft, hierdurch landesherrlich genehmigen. Dieser Erlaß und das Regulativ sind im gesetzlichen Wege zu ver⸗ öffentlichen. Berlin, den 20. April 1880. Wilhelm. Bitter. Lucius. Friedberg. An den Finanz⸗Minister, den Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.
ffend di K ,, P
effen e us gabe prozentiger andbri
Emission B. und die Konvertirung der nn. ö fandbriefe 1. Serie der Westpreußischen Landschaft.
I. Abschnitt. Ausgabe Ee d . Pfandbriefe Emission B.
Die Westpreußische Landschaft stellt die Ausgabe der in Ge⸗ mäßheit der Allerböchsten Erlasse vom 9. Norember 1857 (8. S. S. 694) und vom 8. Mai 1868 (G. S. S. 475) emittirten 4. und 44 prozentigen Pfandbriefe J. Serie ein und giebt bis zur Hälfte des Tarwerths der Güter 4 prozentige Pfandbriefe Emission B. nach de,, en dieses Regulativs aus. Der Buchstabe B. bezeichnet in denselben die neue Emission.
Die Schuldner der vierprozent gen Pfandbriefe B. entrichten an
betr
1
die Landschaft jährlich 4 Prozent zur Verzinsung und 4 Prozent zur Tilgung der Schuld.
a. Die Tilgungebeiträge der ersten zehn Jahre unterliegen den Beslimmungen in 88 116— 121 Thl. J. rep. E. R., jedoch unbeschadet deg 5. 4 dieses Regulativs. Auch fließen die Zinsen, welche durch die Belegung dieser Beiträge (zu a) ge wonnen werden, sobald die Bestandszinsen des Eigenthüm⸗ lichen Fonds 169 009 M (Hundertsechszig Tausend Mark) jährlich erreichen, in den leßteren nur soweit, als die son—⸗ stigen Einnahmen desselben die landschaftlichen Verwaltungs⸗ kosten nicht decken und werden im Uebrigen den Konten der einzelnen Besitzer (8. 119 J. a. a. O) gutgeschrieben.
Die Vlgungebeiträge der ferneren Jahre werden für jedes Gut abgeson dert, zinseszinelich bis zur gänzlichen Tilgung der Pfandbriefgschuld von der Landschaft verwaltet. Sobald jedoch der hieraus (zu b) entstehende Tilgungsfondsantheil zehn Prozent der Pfandbrieftschuld erreicht, kann der Besitzer die Löschung eines gleich hohen Betrages derselben, sowelt dieser durch Hundert heilbar und nachdem der etwa nach 5. 4 em⸗ pfangene Zuschuß zurückerstattet ist. fordern, unbeschadet des landschaftlichen Vorrechts für den Rest der Schuld.
K 8 Die Tilgungsfondeantheile (5. Za. und b.) gehen als untrenn⸗ bares Zubehör des Gutes mit demselben auf jeden nenen Erwerber von selbst über. Es kann über diese Antheile ohne das Gut vom Besitzer nicht verfügt, noch können dieselben aus irgend einem Rechttz⸗ grunde von einem Dritten in Anspruch genommen oder gerichtlich mit Beschlag belegt werden.
̃ 5. 4
Wenn jedoch der Ceurß der 3 Prozentigen Pfandbriefe B. unter dem Nennwerthe steht, kann bel ren Aufnahme zur völligen oder theilweisen Ausgleichunz der Disse enz zwischen dem Cours⸗ und Nennwerthe ein mit 1910 zu verjinsender Zuschuß aus den Tilgungsfondsantheilen des betreffen den Gut (8. Za. und b.), zur Ergänzung auch aus dem Eigenthümlichen Fonds der Landschaft, soweit sich derselbe aus dem Bezuge der Zinsen von Tilgungt⸗ beiträgen für 4 prozentige Pfandbriefe B. bildet (5. 2a) und — nach Einziehung der 45 prozentigen Pfandbriefe J. Serie — soweit sich derselbe Fonds aus den Zinsen von den bisherigen Tilgungs⸗ beiträgen für diese Pfandbriefe gebildet hat, — nach dem Ermessen der General-Direktign gewährt werden,
In diesem Falle werden die Tilgungsbeiträge für die neue Pfandbriefsschuld zunächst zum besonderen Courzausgleichungs⸗Conto dereinnahmt, außerdem ju demselben Conto vom. Schuldner noch ein Zuschlag von zoo dieser Pfandbriefsschuld jährlich in halbjährlichen Raten entrichtet, — so lange, bis aus diesen gesammten Beiträgen und deren zinsbarer Belegung die volle Tilgung des Coursdifferenz⸗ much e n r,, r w früh
ird die Pfandbriefsschuld früher abgelöst, dann ist der no nicht getilgte Theil des Zuschusses beson ders zu . sz
Für sämmtliche vorstehende Verpflichtungen ist mit dem zu be⸗ pfandbriefenden Gute Hypothek zu bestellen, und zwar für die höhere ö mit dem gleichen Vorrecht, wie für die Pfandbriefs⸗
uld. . , 865
Die 4 prozentigen Pfandbriefe B. werden nebst Zinscoupons und Talons nach anliegendem Formular, in Stücken zu 50090 46, 2000 , 1000 „6, 500 M und 200 deutscher Reichswährung ausgefertigt.
Der General. Direktion bleibt es überlassen, nach Bedürfniß anderweitige Eintheilungen der Stücke anzuordnen, auch die Pfand⸗ briefe nebst zugehörigen Zinseoupons und Talons, sämmtlich oder theilweise mit beglaubigten Uebersetzungen in fremde Sprachen, wo⸗ bei jedoch im Zweifelsfalle der deutsche Text allein maßgebend bleibt, und mit Umrechnungen der verschriebenen, in deutscher Reichswäh⸗ ke zahlbaren Beträge nach ausländischen Währungen versehen zu assen.
Die Zint coupons nebst Talon werden von der General ⸗Land⸗ schafts⸗Direktion ausgefertigt 6. ö. deren Stempel ver ehen.
Im Uebrigen finden auf die 4prozentigen Pfandbriefe B. die Bestimmungen des revidirten Landschaftz⸗Reglements und dessen Zu⸗ sätze Anwendung.
Es bleibt aber dem General ⸗Landtage vorbehalten, diese Be⸗ stimmungen sowie die SS. 2 — 4 des gegenwärtigen Regulativs in Ansehung der Tilgungs beiträge und der daraus entstehenden Fonds, . n , der Staattregierung nach Ablauf von zehn Jahren abzuändern.
II. Abschnitt, Kündigung und Konvertirung der 44projentigen . Serie.
Die Westpreußische Landschaft wird die ausgegebenen 4prozen⸗ tigen Pfandbriefe J. Serie ju Gunsten und für Rechnung der be⸗ treffenden Schuldner auf vorgängige balbjährige Kündigung gemäß 125 Th. IJ. rev. 2. R. durch Zahlung des Nennwerths aus dem erkehr zlehen und in 4prozentige Pfandbriefe B. umschreiben.
Die Westpreußische Landschaft haftet von Beginn des Konver⸗ n ,,. 6 9 36 8. . 7 den . . zentigen Pfandbriefen J. Serie den Inhabern mit ihren sämmtlichen eigenthümlichen Fonds. 88 ; d
Mit der Ausführung und Anordnung aller zu dem Konvertirungs⸗ hel, erforderlichen Maßregeln wird die General ⸗Direktion be⸗ auftragt.
Dieselbe bestimmt, zu welcher Zeit und in welchen Summen die Ausloosung und Kündigung der e nt gen Pfandbriefe, die Ein⸗ stellung der Ausgabe dieser Pfandbriefe, sowie der bisherigen 4proC
Pfandbriefe B. erfolgen soll.
Auch bleibt ihr überlassen, bie 44prozenti en Pfandbriefe dur Ankauf oder — insoweit deren Inhaber a sind ö .
Austausch gegen die entsprechenden 4prozentigen Pfandbriefe B. und
erforderlichen Falles durch Zuzahlung einer Prämie zu beschaffen.
zentigen Pfandbriefe und demnächst die Ausfertigung der 4prozentigen
D 1
Zu diesem Austausch können auch die 45prozentigen Pfandbriefe mit folgendem darauf zu setzenden Vermerk; 9 ö. einen prozentigen Pfandbrief Emission B. gleichen etrages bis i. Fertigstellung der Letzteren als Interim s scheine verwandt werden. Die Höhe der Prämie ist vorher nach Lage der Geldmarklsver⸗ hältnisse von der General⸗Direktion zu bestimmen, welche allein und endgültig darüber zu entscheiden .
Zur Durchführung des Konvertirungsgzzeschäfts wird die General Direktion ermächtigt:
a. die Guthaben der betheiligten Pfandbriefsschuldner am Til-⸗ gung fond — §§. 118-171 Thl. J. rev. L. R. und Allerh. Erlaß vom 8. Mai 1868 — zu verwenden,
b. Vorschüsse aus dem Eigenthümlichen Fonds der Landschaft — S5. 116. 117. 122. a. 4. O. — zu entnehmen,
c. die an Stelle der gekündigten, nicht konvertirten und daher baar einzulösenden 43 prozentigen Pfandbriefe ausgefertigten 4 prozentigen Pfandbriefe B.
zur Beschaffung der Einlösungsvaluta zu veräußern,
d. endlich zur Ausführung des Konvertirungsgeschäfts geeignete
Verträge jeder Art für die Landschaft abzuschließen.
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Sämmtliche durch das Kon vertirungtsgeschäft entstandenen Kosten bejw. die von der Generaldireltion zur Deckung derfelben aus den landschaftlichen Fonds geleistetön Vorschüsse sind von den jedesmal dabei betheiligten Besitzern nebst Zinsen zu erstatten.
Die Gefammtsumme derselben wird nach Verhältniß der einzel⸗ nen konvertirten bezw. um geschriebene 43 prozentigen Pfandbriefszan⸗ leihen auf die betreffeaden Güter nt.
Zur Erstattung der hiernach auf das einzelne Gut treffenden Vorschüsse ist von jedem der betheiligten Güter das durch die Kon⸗ vertixung gewonnene Prozent Zinsen von der ganzen Anleihe, bis zur voll ständigen Ausgleichung feines Kontos zu erheben, soweit sein Gut- haben am Tilgungsfonds nicht . :
Erst nach Erstattung der auf sein Gut vertheilten Vorschüsse nebst Zinsen durch diese Beiträge (5. 12) oder durch ihm jederzeit frei stehende größere Abschlagszahlungen ist der einzelne Besitzer be⸗ rechtigt, Ermäßigung der Zinfen seiner Pfandbriefsschuld auf 4 Prozent und die Ginwilligung zur Löschung im Grundbuche von der Land⸗ schaft zu verlangen.
. §. 14.
Nach Kündigung der 4 prozentigen Pfandbriefe ist die General⸗ direktion berechtigt, für die dabei betheiligten Güter, soweit ihr dies nach Verhältniß der gekündigten Summe zu den von den Pfand⸗ briefsinhabern eingehenden Beträgen 45 prozentiger Pfandbriefe 6 erscheint, 4 prozentige Pfandbriefe B. aus fertigen zu assen.
Dieselben sind auf Vorlegung des Kündigungsaufrufs, einer Be⸗ scheinigung der Provinzial / Landschaftsdirektion,
daß diese Pfandbriefe nur in Gemäßheit dieses Regulativs verwendet und daher nur zur Einlösung der gekündigten 4 prozentigen Pfandbriefe herausgegeben werden follen, und der Hypothekenurkunde über die 45 prozentige Anleihe von dem Syndikus der Provinzialdirektion zu beglaubigen, dies auch von demfelben und dem Provinzialdirektor auf der Hypothekenurkunde zu vermerken. Nach Einlösung eder 4p prozentigen Pfandbriefe sind die⸗ felben den vorbezeichneten Beamten zur Kassation und Abschreibung auf der Hypothekenurkunde en,, 16.
Die Form und Wirkung der Kündigung bestimmt sich nach den Allerböchsien Kab. Ordre? vom 11. Juli 1838 (G. . 365 und 368). jedoch bedarf es nicht einer besonderen Bekanntmachung der Kündigung an die Präsentanten der Kupons zu den gekündigten Pfandbhriefen.
III. Abschnitt. Umwandlung der ö und 4prozentigen Pfandbriefe.
Auf den Antrag des Besitzers können die auf seinem Gute haftenden 3 prozentigen und 4 prozentigen Pfandbriefe bisheriger Emission, sowohl diejenigen mit Bezeichnung der Spezial Hypothek, als auch diejenigen ohne diese Bezeichnung, desgleichen die landfchaftlichen Centralpfandbriefe, unter analoger Anwendung des durch den Allerh. Erlaß vom 18. Mai 1864 (G. S. S. 314) ge⸗ nehmigten Reguslativs F. 8 und des durch den Allerh. Erlaß vom 8. Mai 1868 G. S. S. 475) bestätigten General. Landtage beschlusses in 4prozentige Pfandbriefe B. umgewandelt werden.
Marienwerder den J. März 1889.
Königl. Westp. General ⸗Landschafte⸗Direktion. von Koerber.
Anlage I.
Pfandbrief J. Serie. Emission B.
Mark.
ussische Provinzial Landschafts- Direction.
(Siegel des Syndikus.) Eingetragen im Landschafts-Register für
Emission B. Blatt.... No.... (Unterschrift des Sekretirs.)