1852 über die vorläufige . wegen Uebertretungen nebst dem Reglement zur Ausführung diefes Theseßes vom 30. September 1852 und der ministeriellen Bekanntrnachung vom 18. September 1879, die vorläufige Verordnung Über die Ausübung der Waldstreu⸗
Perechtigung vom 5. März 1845, die Verordnung ber die Kontrole Juni 1839 und die Vorschriften der Ss§. 22 ff. der Feldpolizeiordaung vom 1. November s. w. wiedergegeben und Gin Sachregister fördert
des Trans ports unverarbeiteter Hölzer vom 30.
sr nber die Ausübung der Nachtweide u— mit vraktischen Erläuterungen versehen. Den Gebrauch des Buches, wesen Preis 1ů50 beträgt.
— Die Alfgemeine Gerichtsordnung für die vreu⸗ ßischen Staaten (Theil L. III.) in ihrer heutigen e, 22 Land⸗
richter an dem Landgericht zu Meserltz, Berlin 1880. Verlag von Preis 5 4 — Der Verfasser hat in der vorliegen⸗ welche die Reichs⸗ Prozeßgesetze in der Gerichtgordnung herbeigeführt haben, behufs Er⸗ der Allgemeinen
Gerichtsordnung, naturlich auch die seit Erlaß derselben ergangenen Für eine solche Zu⸗ sowohl der alten Praktiker Bedürfniß von der Koch schon in Prozeßordnung sagt, in Folge der neuen stückweisen er ge free at durch die seit⸗
besonders durch die mit Dem 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Gerichts organifgtionẽ · und Prozeßgesetze so tiefgehende Veränderungen erlitten, daß von dem Gesammtbau berselben nur noch einzelne Trümmer übrig geblieben sind. Bas vorliegende Buch hat sich die Aufgabe gestellt, diese noch übrig geblie⸗ Fenen Beftandtheile der Gerichts ordnung darzustellen. Der Verfasser hat
Geltung. Mit Anmerkungen herausgegeben von J. Basch Op. W. Müller.
Den Zusammenstellung außer den Aenderungen, mittelung der jetzt noch gültigen Bestimmungen gesetzlichen Anordnungen aufgenommen. sammenstellung lag im Interesse wie auch der neu eintretenden vor, denn die Allgemeine Gerichtsordnung, der im Juli 1851 geschriebenen Vorrede zur daß ihr Kanon ; stellenweise gänzlich verändert oder abgeschafft sei, dem ergangenen Lande und Reichsgesetze,
Juristen ein
vie noch geltenden Bestimmungen der A. G. O. auszusondern versucht. Die Paragraphen, deren Aufhebung durch Gesetze ausdrücklich aus⸗
gesproͤchen oder zweifellos erfolgt ist, sind nicht mit abgedruckt; an
ihrer Stelle ist eine kurze Inhalts angabe vermerkt und angegeben, durch welche Bestimmuug sie aufgehoben, beziehungsweise durch welche Paragraphen der Civilprozeßordnung oder andere Vorschristen sie ersetzt sind; dabei sind auch solche Stellen der A. G. O. als auf⸗ gehoben betcachtet, welche durch gleiche Normen der neuen Gesetze ersetzt sind, weil die Vorschrist nicht mehr auf Grund der A. G. D, sondern in Folge des neuen Gesetzes gilt. Wenn nur einzelne Theile von Paragraphen aufgehoben sind, so sind diese Theile durch kleinere Lettern kenntlich gemacht; ebendieselben sind gebraucht, wenn ausnahms⸗ weise vollständige, aufgehobene Paragraphen abgedruckt sind. — Stellen, deren Aufhebung zweifelhaft erscheint, sind besonders kenntlich gemacht und die Gründe des Zweifels kurz angegeben. Die praktische Brauchbarkeit des Buches wird dadurch erhöht, daß vielfach ein⸗ schlägige Gesetze und Verordnungen citirt, die wichtigeren vollständig abgedruckt und auch bei diesen aufgehoben Normen bemerklich ge⸗ macht sind; einzelne besonders wichtige Entscheidungen des Ober⸗ Trihunals sind in der gebräuchlichen Weise citirt. Unter den Zusatz⸗ gesetzen befinden sich alle noch gültigen Gesetze des sogenannten JV. Theiles der Gerichttzordnung (der im Jahre 1855 bei Georg Reimer in Berlin erschienenen letzten amtlichen Ausgabe derselben, welche neben den 3 Theilen als vierten eine Sammlung der seit der Publikation der Allgemeinen Gerichts ordnung erschienenen wichtigeren Prozeffe und Organisationsgesetze enthielt). Die veralteten Kunstaus⸗ drücke sind als aufgehoben bezeichnet, die jetzt geltenden beigeschrieben; es sind jedoch nur die wirklich in den neuen Gesetzen als solche ge⸗ brauchten Kunstworte eingerückt (ö. B. Grundbuch statt Hyyotheken⸗ buch, Rechtsanwalt statt Justizkommissar) nicht etwa eine Verdeut⸗ schung der zahlreichen Fremdworte des Textes (J. B. Introduktion, Supplikanten) vorgenommen. Angefügt find dem Buche ein chrono⸗ logisches . der Gesetze, Verordnungen u. s. w., welche ganz oder theilweife abgedruckt sind und ein Sachregister.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus dem Etschthal, 28, April. (Allg. Ztg.) Jetzt, wo der Frühling sich mit unbeschreiblicher Pracht im ganzen weiten und langen Etschthal entfaltet, kann man erst die vielen und schweren Verluste, welche der harte Winter der Vegetation zufügte, in ihrer vollen und unersetzlichen Größe ganz erkennen. Nicht allein, daß in allen Gärten und Winteranlagen von Salurn bis Meran eine Menge der edelsten Südpflanzen vollständig erfroren sind, sondern auch der Wein ft ock, diefe Hauptpflanze des Etschthales, von dessen Kultur Hunderte von Familien shren Haupterwerb finden, hat den aller⸗ empfindlichsten, erst in einer Reihe von Jahren wieder auszugleichen⸗ ven Schaden erlitten. Die starken an 10 bis 14 Grad betragenden Nachtfröste und dazu wieder im Sonnenschein der Mittags⸗ stunden oft eine Hitze von 18 bis 20 Grad haben auf den Weinstock so nachthellig eingewirkt, daß bei Vamin, Bozen und im ganzen sogenannten „Weberetscher⸗ Weingebirge durch⸗ schnittlich die Hälfte aller Weinstöcke vollständig erfroren und eingegangen ist. Noch schlimmer fast sieht es um Meran aus, wo kaum der vierte oder fünfte Theil der Rebstöcke noch etwas Le⸗ ben zeigt, und man große Weinberge bemerkt, in denen auch keine einzige Rebe nur einen Trieb noch ansetzt. Der Schaden, den die Beyvßlkerung erleidet, beträgt Millionen von Gulden, und nicht allein für diesen Herbst, sondern sogar für die nächsten Jahre, bis frische Stöcke wieder herangewachsen sind, vermag man auf einen nur eini⸗ germaßen befriedigenden Ertrag nicht mehr zu rechnen. Die Wein— Preise sind schon auf 25 = 400 gestiegen; selbst im Detailverkauf kostet das J Liter an 2— 4 Kreuzer mehr als im vorigen Jahr; man wird Wein aus Ungarn und Dalmgiien kommen lassen müssen und Jelbst Mühe haben, in Grieß und Meran die nöthigen Trauben für Die Trauben⸗Kurgäste im Herbst zu erhalten.
Gewerbe und Sandel.
Mit Bezug auf den in Nr. 103 d. Bl. veröffentlichten Er⸗ Lleß des Hand els⸗Ministers vom 22. v. M, in welchem kit. den in Nr. 3 des „Deutsch, Hand ⸗ Arch. enthaltenen Aufsatz: Der Eisenbedarf der Vereinigten Staaten und seine 6 en 5 . Beachtung r enn, machen wir arauf aufmerks am, daß ein zug aus diesem Aufsatz in Nr. 92 d. Bl. . de, er . t ö ö — In der gestrigen Generalversammlung der Preußischen = potheken, Aktien⸗Bank, in welcher 990 600 460 tlcr mit 224 Stimmen vertreten waren, wurde die Jahresbilanz ein- stimmig genehmigt. Die ausscheidenden Mitglieder des Kuratoriums, Geheimer Komrnerzien⸗Rath von Ruffer und Direktor Nauwerk, wur⸗ den ee, , . gegn z — Na em ungsabschluß der See⸗, Fluß⸗ und ETandtransport Ver sicherun gs ⸗Gesellsch aft 33 pina“ zu Göln betrug irt Jahre 1879 die Einnahme (incl. Vor⸗ trag aus dem, Vorjahr für schwebende Schäden und Risikos) 1156 140 4, die Ausgabe beläuft sich auf 889 864 M, so daß ein Saldo von 278 I86 verbleibt. Hiervon geht ab ein Vortrag fürs neue Jahr für schwebende Schäden und laufende Risikos von 203 600 ; es refultirt somit ein Reingewinn von 73 786 6, wo⸗ von laut Beschluß der Generalversammung 2 00 9 zur Verthei⸗ lung einer Dividende von 36 M per Aktie (12 0. des Einschusses) 6 2090 Aktien verwandt werden und der Saldo von 1786 M für en Digpositionsfonds gebucht wird. Dle Garantiemittel der Gesell⸗ schaft bestehen aus 3006 000 M Grundkapital, 210 000 MS Reserve⸗ fends, 36 00 M Spezialreservt und 203 07 4A Prämien- und Schädenvortrag, in Summa 3 419 009 M Der Rückversicherungs⸗ verein der „Agrippina; erzielte einen Reingewinn pro 153 von 31 193 ½, wovon laut i, , der , ,, 30 000 A = 30 4 pr. Aktie (= 10 o deg Einschusses) für 1000 Aktien zur Dividendenzahlung benutzt und 1193 S für den Dispositions fonds verwandt werden.
c wi. 2. Mal. Leipz. Ztg) Gestern fand der Abschluß der nach herkömmlichem Brauche regelmäßig mit der Buchhãndler⸗ messe verbundenen Aus stellung ven Exzeugnissen des Buch⸗ — 1 1 und der mit ihm verwandten Geschäͤftszweige im unteren ale der Buchhändlerbörfe stast. Es machte sich bei dieser Aus- ffellung dem Befucher alsbald die geringe Vertretung rein typogra⸗ . Erjeugnisse gegenüber den Leistungen auf dem Gebiete der ildenden Künste bemerkbar. So repräsentirte die Ausftellung in erster Linie den Kunstverlag, wäbrend erst in zweiter Linie der Buch⸗ druck fand. Die schöpferische Kraft der Kunst erwies sich vor Allem in zahlreichen Buntdrucken, Lithographien, Photographien und Lichtdrücken, und auch der illustrirte Verlag fand tüchtige Vertretung. In gleich hübschem Arrangement waren eine reiche Ansahl von Ätlanten, Karten und Aehnliches aus- 8 befonderes Interesse erregte ein Lunarium, das mit einem eleuchtungs apparat verfehen auch als Tellurium dienen konnte und durch ein sinnreich konstruirtes Uhrwerk in fortwährendem Gange erhalten blieb. Sie großen Buchbindereien hatten eine große Zahl von Einbänden ausgestellt, an welchen die Nüaneen der herrschenden Geschmacksrichtung mit dem Streben nach vollendeter Formenbildung in anerkennungswerther Verbindung zum Ausdruck kamen, doch hier und dort auch dekorative Ueberladung hervortrat. Gegen die früheren Ausstellungen mußte die diesjährige, wie uns dünkte, sowohl in Bezug auf Reichhaltigkeit wie auf Vielseitigkeit zurücktreten; gleich wohl gab sie ein interessantes Gesammtbild, was der Buchdruck un⸗ serer Zeit und die mit ihm verbundenen Künste zu leisten vermögen. Wien, 3. Mai. (W. T B.) Die Generalversammlung der böhmischen Westbahn beschloß., eine Superdividende von 2 Fl. zur Vertheilung zu bringen, 20 900 Fl. für den Pensionsfonds und 60 o Fi. für die im Jahre 1875 gebildete Spenalreserve zu ver⸗ wenden; 30 794 Fl. sollen vorgetragen werden.
Verkehrs⸗Anstalten.
Plymouth, 3. Mai. (W. T. B.)) Der Hamburger Postdampfer „Lessing ! ist bier eingetroffen.
Berlin, 4. Mai 1880.
Im Kun stgewerbe⸗Mu se um ist soeben eine der reichhal⸗ tigsten und interessantesten Privatsammlungen japanischer Kunst⸗ erzeugnisse für kurze Zeit zur öffentlichen Ausstellung gelangt. Von ihrem Besitzer, dem Legationssekretär bei der Kaiserlich deutschen Gesandtschaft in YVeddo, Hrn. von Gutschmidt, während eines mehr⸗ jährigen Aufenthalts in Japan zusammengebracht, repräsentirt sie fast jedes Gebiet des viel seitigen kunstgewerblichen Schaffens jenes Volkes durch treffliche und zum großen Theil jetzt bereits seltene ält re. Arbeiten und füllt in gedrängter Anordnung sämmtliche Schränke und Wandflächen des fuͤr derartige gelegentliche Ausstellun⸗ gen reservirten Saales in der zweiten Etage des Museums. An eine stattliche Auswahl vorzüglicher, bald mit Perlmutter, geschnittenen Steinen und Metallen eingelegter, bald mit in dem Lack selber mo⸗ dellirten, feinkönigen Verzlerungen in flachem Relief geschmückter Lackwaaren, unter denen einige besonders umfangreiche Stücke ebenso auffallen, wie die kleinen, in feinster Arbeit mannigfach deko⸗ rirten Medizintäschchen, reiht sich eine ebenso ansehnliche Kollektion der hesten, meist alten und zum Theil mit Silber eingelegten Bronze⸗ geräthe von jener phantasievollen Gestaltung und jener gediegenen technischen Behandlung des Materials, in der die japanische Kunst unübertroffen dasteht. Eine kleine Reihe von Cloisonnés, eine Sammlung der kostbarsten Schwerter mit silbernen oder aber in Silber und Gold tauschirten Griffen und Beschlägen, die übrigens noch einer weiteren Vermehrung entgegensieht, sowie eine Anzahl werthvoller Stichblätter, verschiedene Arbeiten in Edelmetallen und einige feine Schnitzereien verdienen daneben nicht geringere Beach⸗ tung. Besondert imposant aber erscheint die keramische Abtheilung der Sammlung mit ibren zahlreichen Proben von Erzeugnissen der verschiedenen Fabriken, von denen in erster Linie, die drei ansehn⸗ lichen Gruppen den auf gelblichem Fond in lichten Farben bemalten Craquels · Steingutwaaren von Satsuma, der nicht minder fein ornamentirten Kaga⸗Porzellane und der vor⸗ nehmlich in Blau, Roth und Gold leuchtenden Porzellane von Imari hervorzuheben sind, unter welchen letzteren sich erlesene Pracht⸗ stücke von breitester und zugleich vornehmster dekorativer Wirtung befinden. Unter den Stoffen und Stickereien endlich sind es vor allem einige Gobelins mit figürlichen Darstellungen stattlichen Maß⸗ stabs in breitkonturirter Zeichnung, die ebenso zu fesseln wissen wie die mehrfach mit meisterlicher Stickerei kombinirten feinen Malereien auf Seide, von denen einige mit dem technischen auch ein nicht geringes gegen ständliches Interesse verbinden und in manchen Szenen, wie u. A. in der eines kühn bewegten Reiterzuges, weit über das Maß dessen hinausgehen, wonach man vielfach sehr irriger Weise die Fähigkeiten der Japaner auf dem Gebiete böherer Kunst abschätzen zu durfen glaubt.
ö Am 1. Mai fand in Wien die feierliche Enthüllung des Bee⸗
thopen⸗Mon um en ts statt. Das akademische Gymnasium und die übrigen den Veethovenplatz umgebenden Gebäude waren festlich geschmückt. Der Enthüllungsfeierlichkeit wohnten bei: Se. Kaiferliche Hoheit der Erzherzog Karl Ludwig, als Stellvertreter Sr. Majestät des Kaisers welcher durch Unwohlsein am Erscheinen verhindert war, Erzherzog Rainer, Kaiserliche Hoheit, Ministerpräsident Graf Taaffe, die Minlster Graf Falkenhayn, Dr. Prazak und Freiherr Conrad von Evbesfeld, General⸗Intendant Freiherr von Hofmann, die Spitzen der Stadttepräsendanz und zahlreiche Vertreter der Musikwelt Wiens. Unter den Klängen der Volkshymne fiel vor 10 Uhr die Hülle von dem Monumente, der herrlichen Schöpfung Zumbuschs. Hierauf hielt der Vorstand des Denkmalcomités, Nikolaus Dumba, eine An⸗ sprache, in welcher er die Entstehungegeschichte des Denkmals ent⸗ wickelte, und verlag schließlich die Urkunde, durch welche das Monument in das Eigenthum der Kommune Wien übergeben wird. Auf diese Ansprache dankte der Bürgermeister Dr. Newald im Namen der Stadt. Der herrliche Chor Beethovens, „Die Ehre Gottes“, schloß die Feier. Das Monument, ein meisterhaftes Werk, stelt Beethoven sitzend dar. Den Rücken gegen den Wien⸗ fluß gekehrt, blickt des Tonheros Erzbild sinnend nach dem Mittelpunkte der Stadt zu. Trefflich sind die zahlreichen, schön gruppirten Figuren, welche den dunklen Steinsockel des Denkmals umgeben, am hervorragendsten: ein gefesselter Prometheus mit dem Geier auf einer Seite, auf der andern die erlssende Kunst mit einem Lorbeerkranze in der hochgehobenen Linken. Ebenfalls am 1. Mai erfolgte für beide Wiener Hofbühnen, Burgtheater und Opernhaus, die Uebernahme der Generalintendanz von Seiten des Frhrn von Hofmann, begleitet von den üblichen An⸗ sprachen und Antworten.
(Dr. J.) Der kürzlich aus Leipzig berichtete Fund von Ueber⸗ resten eines Thieres der Urzeit scheint, wie von ö. Autorität der geologischen Wissenschaft angenommen wird, auf einer Verwechse⸗ lung t beruhen, indem es sich wahrscheinlich um Ueberreste des Cupressingxylon oder Cupressortzzlon handelt, deren Stämme einen großen Theil der norddeutschen Braunkohlen bilden, und wovon man versteinerte Stamm⸗ und Wurzelstücke sehr häufig im aufgeschwemmten Lande antrifft.
Goldschmuck der Renaissance nach Originalen und Ge—⸗
mälden des XV. — XVII. Jahrhunderts, gesammelt von Ferdi
Luthmer, Direktor der Kunstgewerbeschule zu Frank ö. 2 1d Berlin, 1880, Verlag von n nf Was mut h. Lieferung 1.— Kaum auf irgend einem Gebiet künstlerischer und kunstgewerblicher Pro⸗
duktion ist es schlimmer um die direkte Anschauung dessen bestellt,
.
was frühere Blütheperioden hervorgebracht baben, al auf dem Goldschmiedekunst im engeren Sinne des Worts. War schon den Werth des verarbeiteten Materials ein schlimmer Feind ihrer Gr zeugnisse, so that überdies noch der Wechsel der Mode ein Lebriges um die kunstvollen alten Fassungen kostbarer Perlen und Cdelsteine der Zerstörung zu überliefern und durch solche von neuerem und meist zugleich schlechterem Geschmack zu ersetzen. Aus dem noch beut Er⸗ haltenen läßt fich deshalb, obschon manches ausgezeichnete Stück vor dem Untergange bewahrt blieb, doch nicht entfernt mehr die wahrha unerschöpfliche Fülle künstlerischer Erfindung und Gestaltungskraft ermessen, die zumal in der Periode der für das moderne Schaffen wiederum vorbildlich gewordenen Renaissance auf die Herstellung der manni : sachsten Schmuckgegenstände verwendet wurde. urch die Stiche der Kleinmeiffer, die den Goldschmieden als Vorlage dienten und durch die Reste älterer Tradition, die sich in dem Bauernschmuck entlegener Gegenden bis in unsere Tage gerettet haben, vermögen wir zwar unfer Wissen um diesen und jenen interessanten Zug n bereichern; die Ausbeute aber, die wir hierbei gewinnen, wird doch immerhin eine mehrfach beschränkte bleiben, da wir es auf der einen Seite eben nicht mit fertigen Arbeiten, sondern mit bloßen Ent⸗ würfen, auf der anderen aber mit nur vereinzelten und zum Theil verkümmerten Ausläufern einer ursprünglich ebenso vielseitigen wie von frischestem künstlerischen Geist getragenen Produktion zu thun haben. Eine weitaus ergiebigere Quelle eröffnet sich dagegen in den auf den Gemãlden zeitgenöͤffischer Künstler, vor Allem auf den Porträts, zahlreich erhaltenen, in Form und Farbe getreuen Dar⸗ stellungen von Schmuckgegen ständen jeder Art, die in der obenbe⸗ zeichneten Publikation zum ersten Male zur Ergänzung unserer Kennt⸗ niß alter Goldschmiedekunst und zur Erweiterung des Vorrath muster⸗
schlagene Weg für andere Zweige der kunstgewerblichen Forschung
den ist. Daß er auf dem gegenwärtig vorliegende erste Abtheilung des auf drei Lieferungen berechneten Werkes erkennen. Auf 10 Tafeln, von denen sechs in dem bekannten Loeillotschen Institut in meisterhaftem Farbendruck hergestellt und je zwei von B. Mannfeld und S. Walther in Kupfer radirt find, führt sie im Ganzen 36 Objekte von faßft durchweg erlesener Schönheit vor, von denen nicht weniger als 23 Nummern, und darunter die nicht am wenigsten hervorragenden, von Gemälden der Gallerien zu Darm ⸗ stadt, Frankfurt a. M., Cöln, Gotha, Schleißheim und Wörlitz her⸗ stammen, während die übrigen eine Reihe von 13 Originglen aus dem Besitz des preußischen Kronschatzes, des Germanischen Museums zu Nürnberg, der Museen zu Gotha und Sigmaringen und) des Bauraths Oppler zu Hannover zur Anschauung bringen. Zunächst auf daz Werkstatts bedürfniß des heutigen Kunstgewerbtreibenden be⸗ rechnet, der sich auf der Höhe der glücklich eingeleiteten und schnell und erfreulich fortschreitenden Entwickelung halten will, bietet diese Sammlung von Brochen, Gehängen, Agraffen, Spangen, Ringen, Knöpfen, Colliers, Gürtelketten und anderen Sch muckgegenfständen, in denen sich mit dem reichsten Wechsel künstlerisch vorneh⸗ mer und graziöser Formen der feinste koloristische Reiz edlen Gesteins und farbigen Emails verbindet, eine mit kundiger Hand zjusammengeste llte Auswahl von Mustern und Motiven dar, deren Studium dem modernen Goldschmidt nicht dringend genug empfohlen werden kann. Mit diesem unmittelbar praktischen Zweck aber er⸗ schöpft sich das Verdienst des von dem Verleger in jeder Hinsicht glänzend. ausgestatteten Werkes keineswegs. Ohne auf eine streng systematische Bearbeitung des behandelten Stoffes auszugehen, bildet es doch einen werthvollen Beitrag zu unserer neueren kunstgewerb⸗ lichen Literatur und ist überdies der Theilnahme weiterer Kreise von KLunstfreunden ebenso um seines Inhalts wie um der tadellosen Form willen wärdig, in welcher derselbe sich dem Auge des Be⸗ schauers präsentirt.
Aus Paris, J. Mai, wird geschrieben: Heute ist der Salon dem Publikum eröffnet worden, aber schon gestern, an dem soge⸗ nannten Firnißtage, hatte er zahlreichen Besuch. Man ist schon ge⸗ wöhnt daran, daß es bei der Eröffnung dieser Kunstausstellung Lärm in, den Künstlerkreisen giebt, aber niemals hat der Chor der Unzu⸗ friedenen so gewaltig seine Stimme erhoben, wie in diesem Jahre, und man muß wohl gestehen, daß Grund zur Klage vorhanden ist, nicht blos auf Seiten der Künstler, die sich zunächst von ihrem per, sönlichen Interesse leiten lassen, fondern auch und noch mehr auf Seiten des Publikums, das sich nicht mehr zu einer Kunstausstel⸗ lung geladen siebt, sondern zu einem Bilderbazar, in dem sich die allergewöhnlichste Waare breit macht. Es wird Einem unter allen diesen Mittelmäßlgkeiten so verzweifelt zu Muthe, daß man nicht mehr im Stande ist, den vereinzelten wahren Kunstwerken, die sich darunter befin⸗ den, die rechte Aufmerksamkeit zu widmen. Der Salon enthält diesmal nicht weniger als 4000 Nummern, von denen aber höchstens 200 sehenswerth sind. Man hat den ganzen Salon in vier große Klassen getheilt: die Maler hors concgurs, d. h. diejenigen, die nicht mehr an den Preis⸗ bewerbungen theilnehmen, weil sle schon mit Medaillen überhäuft 66. Y), die exempts, deren Gemälde die Jury nicht zurückweisen ann, weil sie schon eine Medaille erhalten haben; 3) die non exempts, die Anfänger und Diejenigen, die es zu nichts gebracht haben, obgleich sie schon in die Jahre gekommen; 4 die Fremden. Nun die schlechtesten Bilder finden sich nicht, wie man glauben sollte, bei den Anfängern, sondern in der ersten Klasse, bei den Malern hors Conçours, von denen gar manche auf ihren Lorbeeren ausruhen. Mehrere der berühmtesten Maler, wie Meissonnier, Bataille, de Neuville, Munkaczjy u. s. w. haben gar nicht ausgestellt. Gut ver⸗ treten sind dagegen Paris -de⸗ Chavanne, Bastien⸗le⸗ Page, Bonnat, Becker, Carolus Duran, Cabanel, Bouguereau, Gervek, Pelouse, Feyer Perrin, Humbert, Laurens und Henner.
Hans Makarts Bildercyklus „Die fünf Sinne“ (lin 5 Frauenbil dern ist hier eingetroffen und von heute ab im Lokale 2 16, Berliner Künstler, Kommandantenstraße 77 79, ausgestellt.
. Wallner Theater giebt man seit einigen Tagen einen vieraktigen Schwank von G. von Moser und Franz von Schönthan, »Der Zugvogel“'. Beide Berfasser haben bereits durch ihre srüheren Arbeiten auf dem Gebiete des Lustspiels sich die Gunst des Publikums erworben. Das neue Stück läßt von dem Zu⸗ sammenmirken beider Autoren noch manchen Bühnenerfolg erwarten; 3 wird sich, wie schon in dem „Zugvogel“, die Bühnengewandtheit Mosers mit der Gabe Schönthans für einen wohlpointirten, leicht fließenden und witzigen Diglog zu einem gefälligen Ganzen vereinigen. Die Erstlingsarbeit, der Zugvogel, hat zunächst einen durchschlagenden Erfolg gehabt. Das Publikum befand sich während des ganzen Abendz in heiterster Laune, und zahlreiche Beifallsäuße,; rungen kamen auf Rechnung der Autoren; denn es handelt sich dies? mals nicht um ein inhaltloses, nur auf die Lachmuskeln berechnete Opus, wie man sie sonst wohl als Wallner ⸗Theater - Posse gelegent- lich kennen gelernt hat. Allerdings war auch die Darstellung eine autzgezeichnete und in allen Theilen wohlgelungene.
Redacteur: Riedel. Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),
Berlin:
außerdem ein Fahrplan der Königlichen Eisenbahn ⸗Direltion zu Berlin.
gültiger Vorbilder herangezogen werden, während der damit einge
bereits mehrfach, wie u. a. in dem in gleichem Verlag erschienenen trefflichen Lessingschen Teppichwerk, mit bestem Erfolg betreten wor ⸗ hier in Frage kommen den Gebiet einen womöglich noch reicheren Gewinn in Äussicht ftellt, läßt schon die
Aichtamtliches.
Preußen. Berlin, 4. Mai. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (44) 8 der Reichstag die dritte Berathung, betreffend die Abänderung des . 32 der Gewerbeordnung fort. Der Abg. von Scʒaniecki führte aus, auf dem Wege der Gesetzgebung allein sei eine Hebung des Theaters nicht zu erreichen. Die Mißstände, welche beim Theaterbetrieb wirklich zu Tage treten sollten, könne man wirksamer durch das Strafgesetzbuch beseitigen. Am bedenk⸗ lichsten sei in dem Gesetzentwurf das Wort „insbesondere in sittlicher u. s. w. Beziehung“. Diese Fassung würde eine sehr weit gehende Auslegung durch die Polizei ermög⸗ lichen. Es sei ja im preußischen Abgeordnetenhause von der Ministerbank das fatale Wort gefallen, die Gesetze müßten zwischen den Zeilen gelesen werden. Gerade die Polen hätten auch sehr traurige Erfahrungen in der Hinsicht ge⸗ macht. Trotz des ganz klaren Vereinsgesetzes würden die pol⸗ nischen wissenschaftlichen und landwirthschaftlichen Vereine von der Polizei einer speziellen Aufsicht unterworfen, und das Sprachengesetz werde bis auf die polnischen Straßenschilder herab zum Nachtheil der Polen ausgelegt. Diese Bedenken veranlaßten ihn, zu dem vorliegenden Gesetz eine negative Stellung einzunehmen, so sehr er es auch bedauere, sich in dieser Sache von sonst angenehmer Gesellschaft trennen zu müssen. Hierauf wurde die Generaldebatte geschlossen. In der Spezialdiskussion wandte sich der Abg. Dechelhäuser gegen den Gesetzentwurf, weil er es für unrichtig halte, statt einer umfassenden Regelung der Sache einen einzigen Paragraphen zu ändern und der Polizei Befugnisse einzuräu⸗ men, die sie eigentlich schon durch die Gewerbeordnung besitze. Durch das ablehnende Votum wolle er auch die Anregung geben, daß von Seiten des Reichs eine gründliche Regelung der . und Schaustellungen vorgenommen würde.
Hierauf wurde der Antrag des Dr. Lasker, welcher lautet:
Für den Fall der Annahme des vorgeschlagenen §. 32 ihm zuzufügen: „Beschränkungen auf bestimmte Kategorien theatralischer Darstellungen sind unzulässig.“ . abgelehnt und der einzige Paragraph des Gesetzes mit erheb⸗ licher Majorität angenommen.
Es solgte die dritte Berathung des Küstenfracht— fahrt⸗Gesetzes.
Der Staats⸗Minister Hofmann leitete diese Berathung mit folgenden Worten ein:
Melne Herren! Ich habe bei der zweiten Berathung die Anficht ausgesprochen, daß, wenn der damals von dem Hrn. Abg. Roggemann und Genossen gestellte Antrag an⸗ , ,., werde, das Gesetz im Ganzen zu demselben praktischen
efulfate führen könne, wie die Regierungsvorlage. Es ist möglich, daß diese meine Aeußerung im Haufe dahin mißverstanden worden ist, als ob ich hätte fagen wollen, daß eventuell auch der Vorschlag det Hrn. Abg. Roggemann, der in zweiter Berathung vom Hause angenommen ist, auf die Zustimmung der verbündeten Regierungen rechnen könne.
Meine Herren! Ich habe die Zustimmung der verbündeten Re⸗ gierungen zu einem solchen Gesetze weder in Aussicht slellen wollen, noch in Aussicht stellen koͤnnen, und um jedes Mißverständniß zu beseitigen, erlaube ich mir, die Bedenken, die ich damals schon geltend gemacht habe, heute nochmals und noch schärfer zu betonen.
Daß Gesetz, wie Sie es in ijweiter Berathung angenommen haben, stellt an die Spitze den Grundsatz, daß ausländische Schiffe zur Käftenfrachtfahrt ebenso zugelassen werden sollen, wie deutsche Schiffe. Das Gefetz konstituirt hierdurch in seinem ersten Satze ein Grundrecht für fremde Nationen, es legt fremden Schiffen ein Recht bei durch das Gesetz selbst, während es einem richtigen Grund⸗ satze namentlich in handelspolitischen Dingen entspricht, fremden MNätio nen Rechte nur einzurdumen durch Vertrag oder wenigstens durch eine solche Anordnung, die jeden Augenblick wieder zurückgenom⸗ men werden kann. Wenn daß Gesetz so, wie es in zweiter Berathung beschlossen ist, von den Regierungen angengmmen würde, so wäre die 36 die, daß in jedem Falle, wo die Reichsregierung fremden chiffen die Zulasffung zur Kästenfrachtfahrt verweigert, sie vor dem Relchttage unter ÜUmständen, wenn sie darüber interpellirt würde, den Beweis führen müßte, daß der fremde Staat eine Veranlassung zu der Ver⸗ weigerung gegeben hat, daß er also die deutschen Schiffe nicht oder nur unter flästigen Bedingungen zur Küstenfrachtfahrt bei sich zulasse. Gz würde mithin in diesem Falle der Reichstag die Rechte einer fremden Nation der Regierung gegenüber vertreten, die Regierung würde sich darüber zu verantworten haben, daß sie ein gewisses Recht einer fremden Nation verweigert. Dadurch würden die Rollen voll⸗ ständig umgekehrt. Es wäre viel richtiger, wenn der Reichstag in der Lage ware, die Regierung darüber zur Rede zu stellen, warum ih e ft Schiffe 6 obgleich dort ein solches Recht nicht ge— wahrt sei.
Nun ist der Beweis, daß fremde Natignen die deutschen Schiffe nicht vollständig gleich bezüglich der Küstenfrachtfahrt behandeln, außerordentlich schwer, es können nach dem fremden Gesetze die deutschen Schiffe ganz nach denselben Bedingungen zugelassen sein, wie die einheimischen Schiffe, aber es können in der Verwaltungs⸗ raxis mancherlei Benachtheiligungen der deutschen Schiffahrt zuge⸗ üg werden, die sich nicht vor dem Reichstag mit Beweis mitteln erhärten lassen.
Aug diesen Gründen, meine 3 mochte ich nur darüber kei⸗ nen Zweifel lassen, daß ich eine Zustimmung der verbündeten Regie rungen zu dem i wie es in zweiter Berathung angenommen worden sst, nicht in Üussicht stellen kann. Ich muß vielmehr hinzu⸗ fügen, daß ich es fär unwahrscheinlich halte, daß der Gesetzentwurf in der Fassung die Zustimmung der verbündeten Regierungen erhält, wie er auz der zweifen Berathung bervorgegangen ist.
Der Abg. Udo Graf zu Kö 5 (Rastenburg) be⸗ merkte, aus dieser Erklärung gehe hervor, daß das . nach den . der zweiten Lesung die Zustimmung der Regierun nicht nden würde. Da nun der Reichstag am lan dimm des Gesetzes ein
nteresse habe und eine Einigung über dasselbe nicht unmög⸗ lich fein werde, so beantrage er, es für heute von der Tages⸗ ordnung abzusetzen und an einem der nächsten Tage zur Be⸗ rathung zu stellen. . Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er sehe dazu keine Veranlassung und sei er nicht der Meinung, daß fur dieses Gesetz ein praktisches Bedürfniß vorliege.
Der Abg. Meier (Schaumburg-Lippe) wünschte ebenfalls in die 3. e einzutreten, damst der Rei 66 klar aus⸗ spreche, wie berfelbe über das Gesetz denke. Scheitere es, so
Erste Beilage
Der Abg. Staudy bemerkte, er habe einen Antrag, der auf, eine Vereinbarung der verschiedenen Ansichten abziele, fertig vorbereitet und würde daher Vertagung der Verhand⸗ ung wünschen.
Der Abg. Dr. Windthorst wünschte diesen Antrag kennen zu lernen, er sei gern bereit, Vermittelungsanträge in ernste Erwägung zu ziehen, er halte aber einen solchen für nicht möglich und glaube, daß das Haus in zweiter Lesung das Richlige getroffen habe. Mit der Absetzung von der Tagesordnung sei er einverstanden; komme das Gesetz nicht zu Stande, so schade es auch nichts. : . Nachdem der Abg. Staudy seinen Antrag, der im Wesent⸗ lichen der Regierungsvorlage entsprach, vorgelesen, beschloß der Reichstag, die Berathung von der Tagesordnung abzusetzen. Ohne Biskussion wurde hierauf der Auslieferungs⸗ vertrag zwischen dem Reich und dem Freistaat Uruguay in erster und zweiter Lesung genehmigt,
Es folgte die erste Berathung der zwischen Deutsch⸗ land und' Oesterreich⸗—üngarn am 11. April 1880 zu Berlin unterzeichneten Uebereinkunft wegen weiterer provi⸗ sorischer Regelung der Handelsbeziehungen.
ie Debatte leitete der Bevollmächtigte zum Bundesrath Ministerial⸗Direktor von Philipsborn mit folgenden Worten ein:
Meine Herren! Die Vorlage, welche hier jur Bergthung steht, wird Ihnen jedenfalls das Zeugniß gewähren, daß das Reich bemüht ist, seine Beziehungen zu den befreundeten Nachbarstaaten auf ver⸗ schiedenen Gebieten so zu regeln, wie es nach Lage der Verhältnisse m Augenblick thunlich ist. Mit Rüciicht auf das soeben von dem Herrn Präsidenten Bemerkte beschäftige ich mich zunächst mit dem unter Rr. 1 bezeichneten Gegenstand, der am 11. April 1889 u Berlin unterzeichneten Uebereinkunft wegen weiterer provisorischer Regelung der Handelsbeziehungen jwischen Deutschland und Oester⸗ reich ⸗Ungarn, und erlaube mir in dieser Beziehung einige einleitende Bemerkungen.
Die Sachlage ist folgende: Der Vertrag vom 16. Dezember 1878 war auf ein Jahr geschlossen, mit dem Schluß des Jahres 1879 ging er ohne weiteres zu Ende. Vor Ablauf dieser Frist versuchte man nochmals im Anschluß an frühere Verhandlungen weitere Ver⸗ ständigung. Diese gelang indessen nicht und es wurden nun Vor⸗ schläg? gemacht von verschiedenen Seiten. Die Schwierigkeiten lagen unzweifelhaft nicht auf der einen Seite, sondern sie lagen auf beiden Seiten. Es würde zu weit führen, hier in die Einzelheiten einzu⸗ gehen, es würde das auch vor allen Dingen, glaube ich, für die heutige Berathung ohne Bedeutung sein. Von Seiten Oesterreich- Ungarns wurde der Vorschlag gemacht, der sich ziemlich natürlich ergiebt, ein Provisorium herzustellen. Der Vorschlag der österreichisch n ungarischen Regierung ging dahin, einfach den. Ver⸗ trag von 1878 auf 6 Monate Provisorisch zu verlängern. Wir er⸗ kannten, daß wir auf einen solchen Vorschlag damals ohne Weiteres nicht eingehen konnten; der Reichstag war nicht versammelt; wir wollten und konnten provisorisch nur das gewähren, was wir im ad⸗ ministrativen Wege halten können und auch das nur auf einen be⸗ schränkten Zeitraum. Wir wurden Labei getragen von der Hoffnung, daß es in kurzer Zeit, wie wir damals in der That zu glauben voll⸗ kommen berechtigf waren, möglich sein werde, eine weitere Verstan digung mit Desterreich⸗UAngarn zu erzielen. Diese Erwartung ist allerdings nicht in Erfüllung, gegangen und wie die Lage der Dinge im Augenblick ist, so läßt sich absehen, daß wir nicht so zeitig mit einer weiteren definitiven Regelung zu Stande lommen können, daß es noch möglich wäre, die verfassungsmäßige Zustimmung des Bundegraths und die verfafsungsmäßige Genehmigung des Reichs⸗ tags dazu einzuholen. ;
Es hat sich also aus diesen Verhältnissen von selbst die Notz⸗
wendigkeit ergeben, ein weiteres Provisorium zu schaffen, das jetzige Provisorium zu verlängern, und dat, meine Herren, ist geschehen durch die Uebereinkunff, die heute der verfassungsmäßigen Ge⸗ nehmigung des Hauses unterliegt, in welcher die Abreden ent⸗ halten sind, ganz analog wie sie bei der letzten Ver⸗ längerung getroffen worden sind die im esentlichen dahin gehen, daß der status quo aufrecht erhalten wird auf ein Jahr. Wir denken und hoffen, daß im Laufe des Jahres sich Gelegenheit finden wird, an der Hand der beiderseitigen Erfahrungen zu prüfen, wie sich die Dinge auf beiden Seiten autonom entwickeln. Wir werden dag Ergebniß dieser Erwägungen dann zusammenzufassen haben und seben, was davon definitiv gestaltet werden kann, und dieses Refultat wird, hoffe ich, seiner Zeit zur verfassungsmäßigen Genehmigung hier vorgelegt werden. Wir werden dann er⸗ kennen, in wie weit es möglich sein wird, die Verhältnisse auch auf wirthschaftlichem Gebiet wie eg auf dem politischen ge⸗ schehen, mit der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie so zu fixtren, daß sie 34 Dauer sind und zum gegenseitigen Gedeihen beider Reiche ereichen. ; Meine Herren, ich beschränke mich für jetzt auf diese vorläufigen Andeutungen. Ich darf mich, um nicht zu widerbolen, ausdrfcklich beziehen auf die augfübrliche Darlegung der Ihnen mitgetheiltten Denkschrift, und ich bitte, nach den von mir gegebenen Gesichtspunk⸗ fen die Sache zu erwägen und dieser Uebereinkunft die verfafsungt mäßige Genehmigung ju ertheilen. ᷓ ö .
Der Abg. Pr. Delbrück erklärte, im vorigen Jahre sei dem Hause ein Vertrag mit Desterreich Ungarn vorgelegt worden, wel⸗ cher fich von selbst durchaus als ein Provisorium charakterisirt habe. Er habe im vorigen Jahre gesagt, daß der Hauptwerth der dama⸗ ligen Vorlage darin gelegen habe, daß sie die Möglichkeit gewährt habe, eine Grundlage zu er alten, auf welcher man einen neuen, dem alten ähnlichen Vertrag abzuschließen vermöge. Heute stehe das anders. Die damalige Regelung habe er wirklich für eine provisorische gehalten die peut Regelung sei es ja formell auch, aber materiell halte er sie fur eine definitive, denn er glaube nicht, daß die beiderseitigen Ver⸗ treter beim besten Willen im Stande sein würden, sich über irgend welche Punkte zu einigen, welche über das dem Hause vorgelegte Provisorium hingusgingen. Beim Abschluß des vorlgen Vertrages habe Deutschland Desterreich gegenüber als ein waffenloser Mann dagestanden, et sei Deutschland mit seinem Zolltarif vollständig gerüste! und habe damit bie Situation zwar geändert, aber er g aube, daß beide Theile nach längerer oder kürzerer Zeit nach mehr oder weniger lebhastem Gefecht es aufgeben würden, in ber Rüstung des Gegners irgend eine schwache Stelle zu entdecken und sich deshalb die Hand reichen und es bei dem bewenden lassen würden, was jetzt festgestellt sei. Das sei die e, e, , der ,,. Zolltarife. Um zu einem Vertrage mit Desterreich zu gelangen, der annähernd auf der Grundlage der früheren . stehe, also K einem Tarifvertrage, müsse man sich gegenseitig Tarifkonzessionen in
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger nd Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
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esse seien. Diese Gegenstände deckten sich im Verkehr zwischen Desterreich und Deutschland keineswegs, Desterreich habe im Inkeresse seiner Industrie für gewisse Gegenstände . Zölle
eutschland habe im Interesse seiner Landwirth chaft unb Industrie andere Zölle. Damit sei die starke Ausfuhr deutscher Artikel nach Desterreich und der österreichischen Artikel nach Deutschland getroffen worden, aber es sei keines⸗ wegs in feindseliger Absicht gegen einander geschehen, sondern aus Gründen innerer Nothwendigkeit Daher werde man sich beiderseits nicht so leicht davon überzeugen, daß diefe inneren Gründe nicht mehr vorhanden seien, zumal die etwaigen Aequivalente immer auf ganz anderen Gebieten be⸗ ruhten. Wenn Deutschland beispielsweise ein Interesse daran habe, die Einfuhr der Wollenwaaren in Desterreich erleichtert zu schen, und wenn Defterreich ein Interesse daran habe, die Einfuhr seines Viehes oder Getreides in Deutschland erleich⸗ tert zu sehen, so sei der Natur der Sache nach ein gemein⸗ schaftlicher Boden nicht zu finden. Desterreich könne seinen Wollenwaarenfabrikanten, die es nach der in seinem Zolltarif zum Ausdruck gebrachten Meinung durch Ermäßigung des HFolles schädigen würde, nicht damit trösten, daß seine Land⸗ wirthe durch Erleichterung der Getreide⸗ und Vieheinfuhr in Deutschland in eine beßsere Lage kommen würden und Deutschland könne seine Landwirthe und Viehzüchter über die Erleichterung der österreichischen Konkurrenz nicht damit trösten, daß die deutschen Wollenwaaren⸗ Fabrikanten einen besseren Absatz nach Desterreich haben würden. Es sei das eine ganz natürliche Konsequenz der durch die beiderseitigen Tarife geschaffenen Lage. Gleichwohl lehne er auch diesen im Vergleich zu den fen ren so eng begrenzten Vertrag nicht ab, weil derselbe, wenn auch in beschränktem Maße, auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs das freundschaftliche Verhältniß aufrecht erhalte und zum Aus⸗ druck bringe, welches glücklicherweise in politischer Beziehung zwischen Deutschland und Desterreich bestehe. Dieser Gesichts⸗ punkt sei für ihn allein entscheidend. Er stimme für die Vor⸗ lage, nicht in der Hoffnung auf eine künftige Aenderung, sondern in der festen Ueberzeugung: der Reichstag habe mit der heutigen Abstimmung im Großen und Ganzen die künf⸗ i nt Handelsbeziehungen Deutschlands zu Desterreich fest⸗ gestellt. Der Abg. Dr. Löwe (Bochum) stimmte dem Vorredner bei, daß die Vorlage zu einem Definitivum werde, nur sei er der AÄnsicht, daß daran die früher befolgte und von Deutsch⸗ land zu lange festgehaltene Handelspolitik die Schuld trage. Für Oesterreich sei die Lage außerordentlich schwierig gewesen, der Ausgleich zwischen Cis⸗ und Transleithanien und der Bankausgleich im Besonderen hätten dem Abschluß eines Vertrages vorangehen müssen. Er habe sich die Schwierigkeiten auch auf deutscher Seite nie verhehlt und halte es auchfür höchst unwahrscheinlich, daß ein ö zu Stande kommen würde. Für viel leichter halte er eine Zolleinigung zwischen Oesterreich und Deutschland. Die Industrien glichen sich auf beiden Selten und in wirthschaftlichen Fragen würden die Schwie⸗ rigkeiten gar nicht so groß sein, besonders, da auf der einen Seite Ungarn der natürliche Genosse für die deutschen Ansãtze sein würde. Die Nachtheile einzelner Industriezweige würden durch den schrankenlosen freien Markt, der sich den gegen⸗ seitigen Industrien dann eröffne, ausgeglichen werden. Nur bie finanzielle Seite über die Vertheilung der Eingänge würde Schwierigkeiten bieten, weil natürlich die Konsumtion in den verschiedenen Ländern eine ganz verschiedene sei. Gerade für diese Frage hätten aber die beiden Länder allerdings eigen⸗ thümliche tiefgehende Vorstudien gemacht. Deutschland habe den Zollverein gemacht und in Dester reich seien die Vorstudien sehr ausreichend gemacht worden, wenn man die Konsumtion eines Oester reichers im engeren Sinne mit der eines Slovaken, Serben ꝛc. auf eine Linie zu stellen, oder vielmehr das Ver⸗ hältniß zwischen beiden herauszufinden suche. Die Möglichkeit einer Verständigung sei gegeben. Er wisse, man nenne das hier Zukunftsmusik. Er habe es nur angeführt, um zu eigen, daß in diesem Falle das Größere leichter zu haben 61 als das Kleine, bei dem schwerlich ein Nachgeben eintreten könne. Da sei zunächst der Veredelungs verkehr, für den die Oesterreicher alles mögliche von Deutschland verlangen zu können geglaubt hätten. Er unterschätze die Bedeutung desselben nicht, halte ihn aber auch nicht für so wichtig, um darauf hin andere Konzessionen zu machen. Mit dem Schmuggel sei es ja eine schlimme Sache, und im Interesse der Wirthschaftlich⸗ keit und Sittlichkeit der Grenzbevölkerung müsse man den Schmuggel nach beiden Seiten hin zu unterdrücken suchen. Bis dahin sei es aber noch weit, daß eine . den Schmuggler, der ihrem Lande angehöre, so verfolgen lasse, als ob derfelbe ein Verbrechen gegen den anderen taat be⸗
angen hätte, und es werde schwer halten, den Schmugglern be g zu machen, daß sie gegen einen fremden Staat die⸗ selben Verpflichtungen haͤtten, wie gegen einen eigenen, In diesem Sinne wünsche er, daß die Regierung bei diesen Punk⸗ ten stehen bleiben möge. Auch im Eisenbahnverkehr wünsche er, daß Deutschland dem Verlangen Oesterreichs nicht nach⸗ gebe. Man müsse den Grundsatz festhalten, daß der Fremde nie besser behandelt werden solle, wie der Einheimische. Im Durchgangsverkehr könne ja hier und da eine Erleichterung stattfinden. Wie der Vorredner, empfehle er daher die An⸗ nahme der Vorlage.
Der Abg. Dr. Bamberger spra aus. Diese Vorlage sei weder ein men, wie sie bezeichnet worden sei, der Reichstag sei 5 eingeladen zu einer Begrãbnißfeierlichkeit Was jetzt no übrig sei von den Beziehungen zu Desterreich, verdiene keinen anderen Ramen, als den einer schön eingerahmten Null. Der Abg. Delbrück sei im Recht gewesen, in der Vor⸗ lage ein Definitivum zu sehen, so lange die jetzigen han⸗ delspolitischen Anschauungen der Regierung maßgebend lie⸗ ben. Vielleicht werde man als Inhalt der jetzigen y den Meistbegünsti r, . bezeichnen. Derselhe werde aber vollständig durch Artikel 5 des gegenwärtigen Zoll⸗ gesetzes ersetzt. Er möchte bitten, daß Deutschland nicht wieder neu* unterhandele, denn bei jeder neuen erhandlung gehe
sich gegen den Vertrag ertrag, noch ein Abkom⸗
sei damit nichts verloren.
Bezug auf die Gegenstände machen, welche jedem von Inter⸗
immer mehr verloren. Es sei ja durchaus unmöglich, daß man