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weise bestritten, theilweise in einem nicht zutreffenden Licht dargestellt nd von den ersten der Herren Redner, welche heute gesprochen ben. Er bat zunächst direkt in Abrede gestellt, daß mein De⸗ ment welches ich einigen Anführungen des Abg. Bebel gegeben babe, begründet sei.
Meine Herren! Ich halte Dasjenige, was ich gesagt hahe, voll = kommen aufrecht und der Hr. Abg. Liebknecht wird nicht im Stande fein, das, was ich gesagt babe, beweismäßig zu widerlegen. Meine Angaben beruhen auf den Aussagen der jzuversässigsten Begmten, die wir haben, über deren Glaubwürdigkeit nicht der geringste Zweisel obwaltet.
Sodann, meine Herren, ist verlesen worden der Brief, den Dr. Lewin an einen Kollegen in Bezug auf Aeußerungen gerichtet haben soll, welche Nobiling während seines Aufenthalts im Gefängniß ge⸗ macht hat. Ich bin nicht im Stande, Ihnen darüber eine bestimmte Erklärung abzugeben, ob der Brief von Dr. Lewin herstammt oder nicht; fo viel kann ich Ihnen aber sagen, daß, als von diesem Briefe die Rede war oder vielmehr von der Existenz eines solchen Briefes,
Pr. Lewin befragt wurde, ob er an eine Privatpersen einen solchen Brief gerichtet babe. Er hat das mit der größten Bestimmtheit ver⸗ neint, und ehe ihm dieser Brief nicht vorgelegt wird, ist es nicht möglich, darüber mit voller Bestimmtheit zu urtheilen. Ich bin in⸗ defsen durchaus nicht gemeint, die Moglichkeit zu bestreiten, daß diefer Brief von Lewin herrührt, und will Ihnen sagen, wie der Zufammenhang wahrscheinlich ist; — er hat, da der Brief nicht vor⸗ selegen hat, nicht in unseren Händen war, nicht voll tändig aufgeklärt werden können, er ist aber wahrscheinlich folgender: Wäbrend No— biling im Gefängniß bebandelt wurde, hat Dr. Lewin alle Tage oder alle zwei Tage — ich kann mich dessen jetzt nicht genau rinnern — an die Polizeibehörde und zu⸗ gleich an einen beamteten Arzt Berichte über das Befinden des RNobiling gesendet und es ist denkbar, daß einer dieser Briefe, der an den beamteten Arzt gelangt ist, auf unrechtmäßige Weise diesem Arzt entfremdet wurde und so in die Hände des Gewährsmannes des ersten Herrn Vorredners gelangt ist. Das ist möglich; — ob es wirklich zutrifft, kann ich vor Rekognoszirung des Briefes nicht an⸗ geben; — ich will aber gleich, damit nicht meinen Worten eine andere Deutung untergelegt wird, hinzufügen: ich halte es sogar für wahr⸗ scheinlich, daß der Brief von Hr. Lewin herrührt und zwar des halb, weil der wesentliche Inhalt desselben mit einem Bericht übereinstimmt, welchen Dr. Lewin an das Polizei⸗Präsidium über das Befinden und die Aeußerungen Nobilings erstaitet hat. Was den Inhalt des Briefes betrifft, fo bedarf es der weiteren Ausführung nicht, daß derfelbe überhaupt nichts beweist, weder nach der einen noch der anderen Richtung hin; er beweist nur, daß Nobiling unzusammen⸗ hängende, nicht vollkommen klare Aeußerungen an jenem Tage gemacht hat, wie er sie auch an anderen Tagen gemacht hat und worüber ich eine größere Anzahl Berichte vorliegen habe, in denen wiederholt die Aeußerung des Nobiling berichtet ist, daß er sozialdemokratischen Ideen anhänge und denselben bei jeder Gelegenheit Ausdruck gegeben Dabe. Ich mache von diesem Beweismaterial nach der entgegen gesetzten Richtung keinen Gebrauch; aber ich muß dagegen protestiren, daß aus diesem Brief des Dr. Lewin bewiesen werden soll, daß Nobiling kein Anhänger der Sozialdemokratie war.
In welcher Weise übrigens das Verhältniß zwischen der That Nobisings und der Sozialdemokratie meinerseits aufgefaßt wird, das autzeinanderzusetzen, habe ich bereits mebrfach in diesem hohen Reichs- tage Gelegenheit gehabt, und ich glaube, es wird nicht nothwendig sein, das noch einmal zu wiederholen.
Sodann, meine Herren, komme ich auf den eigentlichen Gegen stand, den Zweck dieses Paragraphen, und da muß ich sagen, ist es mir einigermaßen aufgefallen, daß der Antrag, die in der zweiten Lefung angenommene Frist für die Verlängerung des Gesetzes zu verkürzen, von einem Gegner der Vorlage kommt. Nun, meine Herren, wenn man einen Antrag einbringt, und trotz dessen Annahme dennoch gegen das ganze Gesetz stimmen will, dann muß ich sagen, ist es wohl von vornherein fraglich, ob denn dieser Antrag überhaupt im Sinne des Gesetzes liegt und den Verhältnissen entsprechend, dem Gesetze förderlich ist. Ich glaube, meine Herren, daß das durchgug nicht der Fall ist, und soweit ich — leider habe ich den ersten Theil der Rede des Herrn Vorredners während der großen Unruhe nicht vollständig vernehmen können — soweit ich aber vernommen habe, sind eg nur jwel Gründe, welche er angeführtz bat dafür, daß es nicht zweckmäßig wäre, eine so lange Frist festzusetzen.
Er hat zuerst gesagt, es dürfe doch den Sozlaldemokraten nicht verschränkt werden, sobald als irgend möglich ihre Rückkehr zu legalem Verhalten zu beweisen, und das werde gehindert durch die zu lange Ausdehnung der Frist des Gesetzes. Er hat zweitens gesagt, es wäre nützlich, häufiger hier über das Gesetz zu sprechen und dadurch Ge⸗ legenheit zu haben, eine Kontrole auszuüben über die Art und Weise, wie das Gesetz von der Regierung gehandhabt wird.
Nun, melne Herren, der erste Grand — ich will es offen sagen — ist mir nicht recht verständlich. Das ganze Gesetz ist., wie sein Wortlaut, wie seine Tendenz, wie seine Handhabung be— weist, gerichtet gegen die Ausschreitungen der Sozialdemokratie, gegen die gemeingefährlichen Agitationen der Sozialdemokratie. Mit dem Augenblicke, daß diese aufhören, wird die Sozialdemokratie nicht davon betroffen, und jeder Einzelne, der sich diesen Agitationen nicht mehr hingiebt, kommt mit diesem Gesetze niemals in Konflikt. Welches Hinderniß also in demselben liegen soll, diese Agitation auf⸗
weil es einen Zwang augübe, es erschwere, von ihren bisherigen Ge⸗ sinnungen abzulassen. Nein, meine Herren, so liegt die Sache in der That nicht. Denn das Gesetz richtet sich — dies muß immer wiederholt werden, um allen falschen Schlußfolgerungen vorzubeugen — nicht gegen die Gesinnung und gegen Ideen, sondern gegen un⸗ zulässige agitatorische Autschreitungen, und niemals wird man sagen können, daß durch ein Strafgesetz das Verbrechen provozirt werde. Zu welchen Folgerungen man gelangt, wenn man das debauptet, daz, meine Herren, haben Sie aus dem Schlusse der Rede des Hrn. Abg. Liebknecht gesehen, welcher Ihnen sagte, ein Mann — Ibsen, glaube ich, heißt er, in Frantfurt a. / M. — der wegen Meineldes verurtheilt ift, werde entschuldigt durch die Bestimmungen dieseg Gesetzes. Er hat gesagt, wegen einer fleinen Schrift sei der Mann verurtheilt worden, Meinelds halber. Nein, meine Herren, nicht wegen einer kleinen Schrift, um deren Beschlagnahme es sich handelt, ist der Mann verurtheilt worden, sondern weil er sich nicht gescheut hat, sogar in einer so minimem Sache einen falschen Eid ju leisten. Daran hat das Gesetz keine Schuld haben können, daran hat die Gewissenlosigkeit Derer schuld, welche glauben, in der Ankämpfung gegen die gesellschaftliche und staatliche Ordnung alle übrigen l icke hintansetzen zu können.
So steht die Sache, und darum, meine Herren, ist der Einwand nicht richtig, daß durch die Fortdauer des Gesetzes es irgendwie er⸗ schwert werde, eine bessere Gesinnung zu offenbaren.
Nun, meine Herren, ist ferner gesagt worden, dieses Gesetz könne ja für sich allein nicht helfen, es müsse auf anderen Wegen versucht werden dem Uebel der Sozialdemokratie beizukommen. Im mer von Neuem kann ich nur erklären, daß ich diesem Satze vollkommen zustimme, daß ich bereit bin, an meinem Theile diesem Gatze Geltung zu verschaffen und mit aller Energie und allem Ernste selbst zu arbeiten und förderlich zu sein allen Bestrebungen, welche sich in dieser Richtung bewegen.
Ich bin mir bewußt, in dieser Auffassung eins zu sein, sowohl mit der Auffassung der verbündeten Regierungen, als mit der Auf⸗ fassung aller derjenigen Parteien, welche sobald als möglich die Besei⸗ tigung des Sozialistengesetzes wünschen, dadurch, daß Zustände her⸗ beigeführt werden, welche dasselbe überflüssig machen.
Nun aber bitte ich Sie doch, zweierlei dabei zu bedenken: welches sind die Maßregeln, die man bei einer solchen Thätigkeit ins Ange faßt? Sind das Dinge, die sich sehr schnell herbeiführen lassen, oder sind es nicht vielmehr lauter weit aussehende, tiefe Erwägung und schwere Arbeit erfordernde Maßregeln, die sich nicht von heute auf morgen, auch nicht von einem Jahre auf das andere herbeiführen lassen, sondern sowohl bezüglich ihrer Einführung als zu ihrer Wirk⸗ samkeit eine geraume Zeit erfordern? Darum auch brauchen wir für die Verlängerung des Gesetzes eine geraume Zeit, weil wir sonst mit der Wirksamkeit jener Maßregeln nicht würden zu Stande kommen, weil inzwischen wieder eintreten würde das laute Tosen und das Uebertönen der Stimme der Vernunft und, wie ich wiederhole, des Terrorismus, der von sozialdemo⸗ kratischer Seite bis zum Erlasse dieses Gesetzes ausgeübt worden ist, ein Terrorismus, vor dem — darin irrt der Hr. Abg. Liebknecht — nicht wir nervös sind oder Angst haben, nein, vor dem die ver— bündeten Regierungen, und mit ihnen die große Mehrzahl der Ver— treter des Reiches es für nothwendig halten, die übrigen Klassen der Gesellschaft zu schützen, ohne aber dadurch irgend wie einzuschränken ö. . Betonung der Nothwendigkeit der soeben erwähnten Maßregeln.
Ich bitte Sie, einen zweiten Punkt nicht außer Acht zu lassen. Welches ist denn die Antwort, die wir von sozialdemokratischer Seite bekommen schon auf die ersten Anfänge solcher Maßregeln? Nichts als Hohn und Zurückweisung! Das ist es nicht, was von sozial⸗ demokratischer Seite verlangt wird, sondern die Ziele und die Forde⸗ rungen, die dort aufgestellt worden, die liegen auf einem ganz an—⸗ deren Gebiete und sind unerfüllbar.
Meine Herren! Ich bitte, daß Sie den verbündeten Regie⸗ gierungen ihre Zustimmung in der Gesinnung und in der Handlung darin nicht versagen, sondern auch ferner angedeihen lassen, daß Sie mit uns betonen: die Anfotderungen der Sozialdemokratie sind uner⸗ füllbar, unberechtigt, und es giebt keine Bestrebungen legaler Natur, vermöge welcher sie verwirklicht werden können.
Meine Herren! Es ist bei dieser Gelegenheit bingewiesen wor⸗ den auf eine, ich gebe zu, nicht sehr umf. ssende Einrichtung, die man sich aber nach bestem Willen bemüht bat zu begründen zum Besten der Arbeiter und überhaupt der nicht vermögenden Klassen, das ist die Kaiser⸗Wilhelm ⸗Spende. Es ist mir wohl bekannt, daß mit den Einrichtungen derselben nicht allseitiges Einverständniß vorhanden ist. Sie werden sich aber erinnern, daß bei der Begründung dieser Stiftung aus allen Kreisen und Parteien Männer der einsichtigsten und, besten Art hinzugezogen worden sind, um ihren Rath darüber abzugeben, auf welche Weise man am besten die Summe, die aus der Pietät des deutschen Volkes dar— gebracht war, zum Besten der arbeitenden Klassen verwenden könne, und der Rath dieser Männer ist dahin gegangen, das auf die Weise zu machen, wie eg gescheben ist. Was in der Handhabung und in dem Statut an Schwierigkeiten sich ergiebt für die praktische Ausführung, das wird sich leicht an der Hand der Erfahrung besei⸗ tigen lassen, und die Organe der Stiftung sind bemüht, offenes Ohr zu haben für alle Beschwerden und allen guten Rath, der ihnen da⸗ bei ertheilt wird. Aber nun, statt wenigstens diese Bemühungen an⸗
zugeben, ist in der That nicht erfindlich. Nicht einmal kann der Ginwand stichhaltig sein, daß das Gesetz für charakterfeste Leute,
zuerkennen, diesem Institut den Vorwurf zu machen, es beruhe auf ganz unhaltbaren Grundlagen, es sei überhaupt ganz unbenutzbar für
die Arbeiter und dergleichen mehr, ja, meine Herren, das ist sehr un⸗ vorsichtig gesprochen und ist außerdem nicht wahr. Die bewäbrtesten Techniker dieser Branche haben die Tarife und Grundlagen der Stif⸗ tung aufgeftellt und sie sind heute noch der Meinung, daß dieselben vollkommen gesund und unanfechtbar sind. Also, meine Herren, man sollte doch solche Institate fördern und nicht angreifen und verdäch= ligen und den Arbeiter verleiten, wie es versucht worden ist, und wenn von einzelnen Arbeitgebern — auch das ist mir bekannt — nicht eingegangen ist auf die Betheiligung, so ist nicht zu verkennen, daß dabei andere Motive mitgen „kt aben, als Mißtrauen gegen die Stiftung. Nein, meine Herren, vei einer Anzahl von Arbeitgebern — bei weitem nicht allen — waltet gegen die Kaiser Wilhelm Spende einiges Widerstreben ob, und sie scheuen sich, der Stiftung beizutreten deshalb, weil, wenn die Einlagen für die Arbeiter gemacht sind, sie diese nicht bei jeder Gelegenheit ohne Weiteres zurückziehen koͤnnen, so daß also, wenn die Arbeiter ihre Arbeit verlassen, diese deshalb nicht ihre Einlage verlieren, sondern sie behalten. Dies Ver⸗ hältniß ist eg, welches bei Manchen ein Bedenken hervorgerufen hat, ch an der Kaiser⸗Wilhelmspende zu betheiligen. Ich boffe aber, aß diese Bedenken schwinden werden und daß der Eintritt von vielen großen und bedeutenden Arbeitgebern in diese Stiftung den Segen und Erfolg bringen wird, welche nach der Absicht der Stiftung den arbeitenden Klassen zu Gute kommen sollen.
Nun, meine Herren, komme ich zu dem zweiten Grunde, der von dem letzten Herrn Vorredner für seinen Antrag angeführt worden . daß es nämlich sehr nützlich sei, auf dies⸗ sozialistischen Be⸗
rebungen bier im Reichstage öfters die Rede zu bringen. Ja, meine Herren, diese Sache hat zwei Seiten. Ich habe den Beweis gelie⸗ fert und glaube einer Versicherung, nach der Richtung hin wird es nicht mehr bedürfen, daß die Organe der verbündeten Regierungen so zu handeln bestrebt sind, nach besten Kräften, daß sie Auskunft hierüber zu geben nicht zu scheuen brauchen, und auch durchaus bereit sind, dieselbe zu geben, wo sie von ung verlangt wird, am liebsten in der öffentlichen Versammlung des Reichstags. Indessen, meine Her ren, werden Sie zugeben, daß die Beschäftigung mit diesen Dingen eine äußerst schwierige ist. Wir haben es erlebt, daß noch ganz vor Kurzem der Vortrag von absolut unbegründeten Beschwerden, von Thatsachen, welche der Wahrheit widersprechen — noch der letzte Herr Vorredner hat selbst in dieser Richtung gesprochen — hier zu⸗ nächst einen peinlichen Eindruck hervorgerufen haben und für wahr gehalten worden sind, wenn sie auch demnächst in der Oeffentlichkeit widerlegt werden konnten.
Meine Herren! In dieser Beziehung steht die Sache so, daß
Verstöße untergeordneter Organe wie bei der Anwendung jedes Ge⸗ setzes auch bei diesem Gesetze vorkommen können, ist unmöglich in Abrede zu stellen; Sie können aber ebensowenig in Abrede stellen, daß der gute Wille und der Beweis des guten Willens existirt, solchen Ausschreitüngen entgegenzutreten und die Anwendung des Gesetzes in dem gewollten und angemessenen Maße zu erhalten. Dies in jedem einzelnen Falle hier vor Ihnen zu beweisen, ist un⸗ möglich und würde eine Zeit in Anspruch nehmen, welche weit über dassenige hinausgeht, was auch die allergrößte Geduld dieses Hauses diesem Gegenstande zuzuwenden geneigt sein möchte. Meine Herren! Es ist also nothwendig, und ich bitte Sie das in keinem weitergehenden Sinne aufzufassen, als gerade in demjenigen, welcher auf den vorliegenden Gegenstand Bezug hat. Es ist nothwendig, daß Sie den verbündeten Regierungen in dieser Beziehung einiges Vertrauen schenken. Dergleichen Waffen, wie sie dieses Gesetz giebt, kann man nicht Jemand in die Hand geben, von dem man voraus⸗ setzt, daß er damit Mißbrauch treiben werde. Sollten Sie, meine Herren, von der letzteren Ansicht ausgehen, dann sagen Sie ein klares und offenes Nein zu dem Gesetze; wir werden dann zu⸗ sammen erwägen, welche Folgen eintreten und mit welchen anderen Mitteln und auf welchem anderen Wege den Gefahren und Uebel ständen, die vorliegen, entgegenzutreten ist. Glauben Sie aber, daß diese Uebelstände und Gefahren so stark sind, um dieses 63. geben zu müssen, dann vertrauen Sie uns auch darin, daß dasselbe in lopaler und angemessener Weise gehandhabt werden wird. Hierum bitte ich Sie umsomehr, als ich bereits an anderer Stelle zu sagen Gelegenheit gehabt habe: solche Gesetze, wie dieses, lassen sich nur handhaben und aufrecht erhalten, wenn sie das Gewicht der öffentlichen Meinung für sich haben. Wir dürfen sagen, daß wir dieses Gewicht für uns haben und wir wünschen und hoffen, daß das Votum des Reichstages in dieser Frage von Neuem bekunden wird, daß es auch ferner so sein wird. In diesem Sinne, meine Herren, bitte ich Sie, lehnen Sie den Abänderungsvorschlag ab und nehmen Sie den Beschluß der zweiten Lesung, die Gewährung der Geltung des Gesetzes bie 1884, mit großer Majorität an.
Nach Schluß der Diskussion bemerkte der Abg. Liebknecht persönlich, daß der Brief des Dr. Lewin auf die rechtmäßigste Weise in seine Hände gekommen sei, jedenfalls auf viel recht⸗ mäßigere Weise, als Briefe von Sszialdemokraten in andere Hände gelangt seien. Hätte man die Akten über Nobiling veröffentlicht, so wäre der ganze Streit überflüssig. Wieder⸗ holt vom Präsidenten zur Ordnung gerufen, verließ der Redner die Tribüne.
Hierauf wurde der Antrag Reichensperger abgelehnt und §. 2 nach der Fassung der zweiten Lesung angenommen.
Das ganze Gesetz gelangte demnächst in namentlicher Abstimmung mit 191 gegen 94 Stimmen zur Annahme, worauf sich das Haus um 5is Uhr vertagte.
Preuß. Staatg⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an; die Königliche Expedition des Nentschrn Reichs Anzeigers und Königlich Nrenßischen Ktaats Anzeigers:
Berlin, 8. J. Wilhelm ⸗Straße r. 82. *. R
eie, . , Deffentlicher An
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Suabhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkänfe, Ver pachtangen, Bubmissionen eto.
4. Verloosung, Amortisation, Linszahlang 4. 8. v. von öffentlichen Papieren.
Grosshandel.
7. Latsrarische Anreigen. 8. Theater- Anzeigen. 9. Familien- Nachrichten.
—
. ü mit er ane - zeiger. . * Inserate nehmen ann diet Annoncen⸗Gypedttionen des
5. Industrielle Etablissements, Fahriken und 6. Verschiedens Bekanntmachungen.
In der Börsen- heilage. 2 X
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
lusis! Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Kaufmanns Emil Schäfer, Elise, geb. Schumann, zu Burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Costenoble, ilagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Emil Schäfer, zuletzt in Chicago in Nord / Amerika sich aufhaltend, wegen bötlichen Verlassens mit dem Antrage auf Tren⸗ nung der Ehe, sowie den Verklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Verklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Magdeburg
auf den 5. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
* Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Magdeburg, den 26. April 1880.
Königliches Landgericht, J. Civil kammer, Gerichts schreiberei. Nuthmann, Landgerichts. Sekretär.
1lsc0] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Julius Mener zu Berlin, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Ornold und Auer—⸗
bach, klagt gegen den früheren Premier ⸗iente⸗ 9 nant Carl Renyhle, dessen Aufenthalt oder Woh⸗ i ,
vember 1875 über 6600 M im Wechselprozeß wegen Grundstücke, als:
von 6600 M seit dem 2. März 1877, 13 4AÆ 50
„Invalidendanl “, Rudolf Mosse, Haasenstern
& Vogler, G. L. Danbe & Co., G. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureana.
ermissen und die in der Grund⸗ welche an die bezeichneten Pfandgegenstände An⸗
; t ; es dortigen Gemeindebezirks sprüche irgend einer Art erheben zu können glau— , ,,, aus dem Wechsel vom 2. No- und Artikel Nr. 71 zu 7,5244 ha beschriebenen ben, mögen diese in , ,. oder Sber⸗
Eigenthumsrechten, in hypothekarischen und sonst
Zahlung von ss, 4, sn. g mebst Ecke Zinfen 1) Parzelle 38 des Kartenblatts 1, Acker am k Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗—
Protestkosten und 22½ Provisio⸗ mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zahlung vorstehen⸗ der Summe, sowie dies Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erkären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Kammer für Handelssachen des Königlichen
9 ar 3 1 1 06 ö 55 qm, Dota
Parzelle es Kartenblattß 1, Acker am V t ö ĩ
, , . e erhaftungen und Belastungen bestehen, hierdurch
3) Parzelle 150 des Kartenblatts 1, Wiese an der großen Marsch, 22 a 74 4m,
4) Parzelle 151 des Kartenblatts 1, Garten da⸗ r n, rten da angesetzten Termine anzumelden.
oder Leibzuchts⸗Ansprüchen oder anderen
vorgeladen, solche Ansprüche in dem dazu auf
Sonnabend, den 19. Juni 1880, Morgens 11 Uhr,
Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch
Landgerichts 1. zu Berlin auf 5) Parzelle 196 des Kartenblatts 1, Acker in nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu
ven 12. Juli 1889, Mittags 12 Uhr, mit der h . einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aue zug der Klage bekannt gemacht.
( Dawid, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts JI. 11465
Der Anbauer Heinrich Machens zu Gr. Alger⸗ missen hat dem Gerichte angezeigt, daß er wegen
den kleinen Dröhnen, 1 ba 67 4m, 6) Parzelle 300 und 301 des Kartenblatts 1, thek verloren. Garten und Hofraum im Dorfe, ink⸗ 7 gin f 3 . 1 n, bl arzelle es Kartenblatts 2, Acker ü Rredi , . er über der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypothek 8) Parzelle 77 des Kartenblatts 2, Acker daselbst,
1L ha 06 a 08 4m,
Aufgebot. 9) ern 78 des Kartenblatts 2, Acker da tion der Hannoverschen Landes⸗Kreditaastalt Certi- 4 . t, . 33 j 30 qm.
: achdem der Provokant als verfü sfãhi eines ihm aus der Landes ⸗Kreditanstalt in Hannover Eigenthümer des zu m r , , Einrũckung
der der Landes⸗Kreditanstalt zu bestellenden Hypo⸗
Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht
nicht eingeräumt werden soll. Von der Anmeldungspflicht sind nur Diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direk⸗
fikate autsgestellt worden. Das n , ö. soll nur durch einmalige n den ‚Deutschen Reichs ⸗Anzeiger' und
zu bewilligenden Darlehns Hypoihek mit seiner An sich allhier vorläufig ausgewiesen hart, so werden einmaligen Anschlag an der hiesigen Gerichtstafel
bauerftelle Nr. 74 zu Gr. Algermissen zu bestellen unter Bezugnahme auf die . ordnung vom 18. Juni 1 Zu derselben gehören die Gebäude Haus Nr. 74] Gesetzeß vom 12. August 1846 alle Diejenigen,
beabsichtige.
25 und 26 der Ver⸗ S427 und den 5§. 18 des
bekannt gemacht werden. Hildesheim, den 23. April 1880. Königliches Amtsgericht. 1IV.
⸗ tigt t ĩ t bei geyiges wohnend, hat das Aufgebot eines von (11481 lun Oeffentliche Zustellung. a n,, ,, beterinsttrmert r. Ne rern a een ri n, , , , geen
G ergeht nun die Aufforderung, daß alle Die bert auf den Namen der vorgedachten Rindviehver⸗ Helcr . or en ger, wo bn hai eden
Die Ehefrau des Wollspinners Gottfried
eibringen kann.
11877 bei der erwähnten Syparkasse ge⸗
Bekanntmachung.
Der am 31. Dejember 1832 ju Dieskau bei
erdinand Manicke, Lonise geb. Roemer, ju senigen, welche an die Svezialmasse Ansprüche gel⸗ Ifen gar, chaft ausgestellten, über eine unterm ö
tabow, ; lend machen wollen, dieselben bei dem unterzeichneten vertreten durch den Richtganwalt Ritze zu Gericht spätestens in dem au macht Ginzablung von So M lautenden ind s
f Schwerin, klagt gegen den gedachten Woll ⸗ unter Nr. 1651 Fol. 628 eingetragenen Sparkassen . hf cf gen Manicke, den 30. Nopember 1880, V. M. 10 Uhr, bucht beantragt. Der Inha er Ucfunde wird folgt un ebürtig aus Leipzig, ihren Ehemann, anberaumten Termine bei Vermeidung der Präklu⸗ sion anzumelden haben.
üher zu Grabow, ̃ wegen böglicher Verlassung und Ehescheidung mit
em Antrage, ihre Ehe mit dem Beklagten dem ausgefertigten Hypothekeninstrumenteg wird aufge⸗ Hide 1 i den Beklagten für den fordert, spätesteng in diesem seine Rechte bei dem allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den unterzeichneten Gerichte anzumelden und die Ur, vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlozerklãrung der Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtz.⸗ kunde vorzulegen, weil ihn sonst der Rechtgnachtheil Urkunde erfolgen wird.
streits vor die erste Civil kammer des Großherzog ⸗ trifft, daß dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.
lichen Landgerichts zu Schwerin auf den 14. Juli 1856, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. 63110
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug Der Klage bekannt gemacht. Schwerin, den 29, April 1880, Schweden, Landgerichts · Sekretär.
burg · Schwerinschen Landgerichts.
urs! Oeffentliche Zustellung
1877 in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehe⸗ mann, den Arbeiter Carl Friedrich Wilhelm Müller, wegen böslicher Verlaͤssung, mit dem An⸗
frage auf Ehescheidung, das zwischen ihr und [9500
ihrem Ehemanne bestehende Band der Ehe zu tren⸗ nen und' die Prozeßkosten dem Beklagten zur Last
u legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen in dem angefügten Verzeichnisse genannten ab⸗ . des Rechtsstreits vor dia XIII. Ciril⸗ wesenden Perfonen, welche seit länger als 10 Jahren Fammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin, keine Rachricht von sich gegeben haben, ist auf An⸗ trag erbberechtigter Verwandten vom unterzeichneten Herzoglichen Amtsgericht die Einleitung des Auf⸗ gebotsverfahrens beschlossen, und
Iudenstr. 59. Sitzungszimmer 60, auf den 18. September 1880, Bormittags 114 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 29. April 1880. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J., 13. Civil⸗Kammer.
16820 Oeffentliche Vorladung.
Die nachbenannten Personen: 1) Henriette Höcker, verehelichte Carl Otto Meunbert, Händlerin, 38 Jahre alt, früher
zu Bonn,
2) Goa Luck, 23 Jahre alt, Töpferwaarenhänd⸗ lerin, früher zu Oberroth, im Kreise Ober⸗ westerwald,
3) Maria Luck, Töpferwaarenhändlerin, früher
zu Oberroth, im Kreise Oberwesterwald,
deren gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wer⸗ den unter der Anklage: im Jahre 1879 Handel im Umherziehen be frieben, ohne den zu diesem Gewerbebetriebe erforderlichen Gewerbeschein eingelöst zu haben,“
au Wletag, den 11. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr vor das K. Schöffengericht in Bonn zur Haupt—⸗ verhandlung hiermit vorgeladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben der An⸗ getlagten wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. ; Bonn, den 2. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
lucon Auszug.
Die zu Elsdorf bei Bergheim wohnende geschãftg⸗ lofe Lonise Paar, Ehefrau des Gerberz Angust 83 hat unterm 24. April 1880 durch den zu
oln wohnenden Rechtsanwalt Carl Euler II.
gegen
I) ihren Ehemann August Hover, früher Gerber, jetzt im Fallitzustande befindlich und zu Elsdorf wohnend, .
2) Dr. zuris Gustav Linnartz, Rechtsanwalt zu Cöln, in seiner Eigenschaft als Konkursverwalter des Falliments von August Hover, Klage zum Kgl. Landgericht zu Cöln erhoben mit dem Antrage:
„Kgl. Landgericht wolle die zwischen der Klä—⸗ gerin und ihrem beklagtischen Ehemanne be⸗ stehende gesetzliche Gütergemeinschaft für auf⸗ gelöst erklären und an deren Stelle völlige Gütertrennung aussprechen.“
Termin zur mündlichen Verhandlung dieser Klage⸗ sache ist auf Mittwoch, den 14. Juli 1880, Morgens 9 Uhr, anberaumt.
Cöln, den 27. April 1880.
7 Euler II. Für die Richtigkeit des Auszuges: Euler II.
Gemäß der durch Beschluß vom 29. April 1880 bewilligten öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes hiermit bekannt gemacht.
Cöln, den 3. Mai 1889.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.
II. Civilkammer. Lüdemann, Gerichtsschreibergehülfe.
. Aufgebot.
A hien Grundbuchblatte des Rittergutes Wen⸗ disch⸗Musta steht unter Nr. 21 der III. Abtheilung folgende Hypothekenpost eingetragen;
Auf Wendisch⸗Musta Nr. 18 haftet:
2) Dreißig Thaler nernst fünf Prozent Zinsen und etwaigen Beitreibungskosten für Ernestine Amalie Apelt zu Wendisch⸗Musta eingetragen auf Grund des Schuld. und Hypotheken instrumentßz vom 3. Oktober 1845 vigore decreti vom nämlichen Tage. Hierfür bleibt das von dort hier zugeschrie ⸗ bene Land verhaftet. Eingetragen laut Ver⸗ fügung vom 6. September 1867.
Diese Forderung ist bei der nothwendigen Sub⸗ hastation des Rittergutes Wendisch⸗Musta voll
Bertha Kaeswurm, geb. r werden die Inhaber der angeblich verloren gegange⸗
nen Stammaktien der Ostpreußischen Südbahn⸗Ge⸗ Gerichtsschreiter des Hroffherzsglich iectlen er nner hs bis ennsfthücßlich ils äber je
600 M aufgefordert, spätestens im Termin, den
ihre Rechte auf die Aktien bei dem unterzeichneten
Die Frau Müller, Anna, geb. Hantusch, hier, Gerichte (Zimmer 15) anzumelden und die letzteren vertreten durch den Rechtgzanwalt Dr. Schlief hier, vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ klagt gegen ihren angeblich seit Ende September folgen wird.
als Aufgebotstermin bestimmt worden.
Priebus, den 22. April 1880. Königliches Amtsgericht.
Aufgebot.
Auf den Antrag der Frau Rittergutsbesitzer , in e e
14. CSttober 1881, Vormittags 10 Uhr,
Königsberg, den 20. Januar 1889. Koͤnigliches Amtsgericht VII.
Aufgebot.
Zur Ermittelung des Lebens oder Todes der
Freitag, der 17. Dezember 1880
Es werden daher: I) der Müller und Zeugarbeiter Hermann Max Erler aus Altenburg, 27) die Brüder Georg und Zacharias Koehler aus Monstab bei Altenburg, 3) Karl Eduard Reichardt aus Lucka, oder, dafern dieselben bereits verstorben sein sollten, deren Erben, fowie alle Diejenigen, welche als Gläu⸗ biger, oder sonst aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche an deren Vermögen ju haben vermeinen, somit geladen, ; zu gedachtem Termine, und zwar: ad 1) Vormittags 19 Uhr, ad 2 Vormittags 11 Uhr, ad 3 Mittags 12 Uhr, an hiesiger Amtsgerichts stelle = II. Etage, Zimmer 4, — entweder in Person, oder durch augreichend instruitte und legitimirte Bevollmächtigte resp, durch gefetzliche Vertreter zu erscheinen, sich ihrer Person nach zu legitimiren, ihre Ansprüche spätestens in diefem Termine anzumelden und vorzubringen, im Falle ihres Nichterscheinens aber zu gewärtigen, daß die sub J, 2, 3 genannten Abwesenden auf diesfallsigen Antrag für verschollen und todt erklärt, die übrigen Interessenten aber ihres Erbrechts oder ihrer sonstigen Ansprüche und der ihnen etwa zustehenden Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig erachtet und die Vermögensbestand⸗ theile der aufgerufenen Abwesenden an die betreff en⸗ den Berechtigten ohne Kaution ausgeantwortet werden. Altenburg, den 3. April 1880. Herjogl. Sächs. . II. Abth.
öll. Verzeichniß der Abwesenden.
ãhrer
Geburt · Letzte Name. tag. Nachricht.
3
Ber ⸗ 10. No⸗ 1867 ,,, 14000. in Amerika,
Ungef
J. Erler, mann Max, vember Müller und 1843 zu Zeugarbeiter, Altenburg. 2. a. Köhler, 31. August veiste 1819 nach 312. Georg, 1825 zu Amerika und Monstab, hat keine Nach⸗ richt gegeben, b. Köhler, 11. Fe⸗ 1855 aus Blat Zachariat, bruar 1819 kandin im zu Staate Missouri Monstab, in Amerika, 3. Rei hardt, 27. No⸗ reiste etwa 1849 Karl Eduard, vember nach Amerika u. 1819 zu hat keine Nach⸗ Lucka,
unn] Aufgebot.
err Kaufmann Menerstein, Inhaber der Firma Helne & Co. in Bremen, hat das Aufgebot wegen ihm abhanden gekommenen, nachstehenden Wechsels: ö ⸗ 82 Heidelberg, den 9. März 1889. Für M 399. 3 Am 15. May d. J. zahlen Sie für diesen Wechsel an die Ordre der Herren Heine &
Co. Bremen Drei Hundert und Neun Mark
richt gegeben,
auf Rechnung Herrn Fr. Volckmar No. in Leipzig.
Julius Groos.
fordert, spätestens in dem auf
vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr.
die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Leipzig, den 309. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Steinberger.
Aufgebot.
udn]
kommen zur Hebung gekommen, und mit 946 M 13 8 zu einer Err e ft genommen worden, weil die
en fr l de e ut se ü nt en 1. Dezember ARNachmitta v, Der unbekannte Inhaber des über die Forderung vor dem . Gerichte, 6 — erichts⸗· ꝛc. Grube.
ermine sclne Rechte anzumelden und die Urkunde
1419
bel der hiefigen Polizeibehörde abgegebenen Sachen, nämlich:
den Werth in Rechnung 9) stellen solchen
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ den 16. Dezember 1889, Bormittags 11 4.
anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls
Die Rindviehversicherungsgesellschaft zu Basterts ⸗
ebäude, Zimmer Nr. J, anberaumten Aufgebot
Langenberg, den 30. April 18580. Königliches Amtsgericht. gez. Füngling. Zur Beglaubigung: Der c. Gerichtsschreiber: gez. Straßmann.
Aufgebot gefundener Sachen.
Die nachstehend verzeichneten gefundenen und
1) eine Brille, abzeliefert am 28. März 1878,
2 ein hbalbseidenes schwarz und weißes Herren Halttuch, unbekannt, . 3) ö . Uhrschlüssel, abgeliefert am 12. April
c ein Portemonnaie mit 12 8 und 2 Kopeken Inhalt, abgeliefert am 20. Juni 1878,
5) ein Taschentuch, gez. J. E. abgeliefert am 7. September 1878,
6) . ö Zeug (weiß), abgeliefert am 15. Juli 7) ein Vaschentuch, gej. A. Kasten 7, abgeliefert am 29. Juli 1878, .
8) ein Taschenmesser, abgeliefert am 30. Juli 1818, s) ein Taschenmesser, abgeliefert am 31. Juli 1878. 10 eine Haarburste, abgeliefert am 6. August 1878, 115 ein Portemonnaie mit 1 . Inhalt, abgeliefert am 12. August 1878,
12) ein Regenschirm, abgeliefert am 16. August 1878, 13) ein braun und weiß karrirtes Umschlagetuch, abgeliefert am 19. August 1878,
14) drei silberne Theelöffel und ein Hornlöffel, ab⸗ geliefert am 14. September 1878,
16) ein schwarzer Regenschirm, abgeliefert am 17. September 1878, .
16) eine braune Ledertasche, abgeliefert am 6. No⸗ vember 1878, 19) ein braunes Portemonnaie (Inhalt 10 3 und ein anechter Ring ꝛc), abgeliefert am 12. No- vember 1818, w 18) ein feidenes schwarz und weiß gestreiftes Hals ⸗ tuch, abgeliefert am 12. Dezember 1878, 19 ein Stüch Zeug (schwarz und blau gestreifth und ein Stück graues Zeug, abgeliefert am 27. Fe⸗ bruar 1879, .
20) ein kleines braunes Portemonnaie mit 260 8 Inhalt, abgeliefert am 9. April 1879, 21) ein Portemonnaie mit 3 M 70 8 Inhalt, ab⸗ geliefert am 17. April 1879, 22) ein kleines Portemonnaie mit 1 3 Inhalt, ab⸗ geliefert am 20. April 1879, . 28) kö Wöffel, abgeliefert am 20. April 1579, ö
24) eine Moiré⸗Schürze, abgeliefert am ö. Mai 1879, 25) ,, Taschentuch, abgeliefert am 20. Juni 155, .
ein Haarschnur, abgeliefert am 23. Juni · 89, ein braunes Tuch, abgeliefert am 30. Juni 1879, eine Leine, abgellefert am 12. Juni 18/9, eine kl. Packetwaage, abgeliefert am 18. Juli 1879, ein Paar halbe Handschuhe, abgeliefert am 18. Juli 1879,
1879, ein rothes seidenes Taschentuch, abgeliefert am Ii. August 189, : ein weißes Taschentuch, ein Paar schwarze Zwirn handfchuhe u. 1 Federmesser, abgeliefert am 13. August 1879,
34) eine Broche, Ablieferung unbekannt, 35h ein weißer Schleier und ein weißer Shawl, Ablieferung unbekannt, 36) k Ring, abgeliefert am 15. August 1879,
37) ein weißbaumwollenes Strickzeug, abgeliefert am 28. August 1879,
38) ein Boa, Ablieferung unbekannt, zH der in der Nacht vom 23, zum 24. Oktober 1879 in der Königlichen Friedrichsthaler Forst Jagen 231 gefundene Hinterwagen, ju Zeit Feim Schulzen Zeplin zu Ahlbeck in Aufbe⸗ wahrung befindlich, werden ad 138 inkl. auf Antrag der hiesigen Polizei Verwaltung, ad 39 auf Antrag des Forst⸗ aufsehers Voigt zu Ahlbeck, hiermit e, .,
dieser Sachen werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte . in dem
am 18. Juni i886, Vormittags 10 Uhr, an hlesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an ⸗ zumelden, widrigenfalls auf Antrag der resp. An⸗ tragsteller das Ausschlußurtheil dahin erlassen wer den wird, daß den Verlierern resp. Eigenthümern nur der Anspruch auf Herausgabe des durch den Fund erlangten und zur Zeit der Erbebung des An⸗ spruchs noch vorhandenen Vortheil vorbehalten, 1 weitere Recht derselben aber ausgeschlossen werde.
Swinemünde, den 20. April 1880.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
(1468 Auf Antrag der Wilhelmine Meyer in Gades« bünden wird der Inhaber des Sparkassenbuchs der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 6794 über 40 A 60 8 aufgefordert, seine Rechte an dem Buche spätestens in dem auf Mittwoch, den 10. November 1880, n 10 Uhr, ; hier angesetzten Termine anzumelden und die Ur kunde vorzulegen, widrigenfalls sie für traftlos er⸗ klärt werden ei. ; Nienburg, den 28. April 1880.
Marketender ge
ein dlaues Strickzeug, abgeliefert am 21. Juli l
Die unbekannten Verlierer oder Eigenthümer
eblich im Jahre 1366 der preußtschen Armee in en Selz wu gegen Desterreich als Marketender ge-
2 in dem Gefecht bei Preßburg als ehen worden. Seit jener Zeit fehlen alle Nachrichten über den
Auf Antrag der Ehefrau des ꝛc. Grube, Auguste,
geb. Hunold, zu Dieskau werden hierdurch der Pandelzmann Friedrich Gottlob Ludwig Grube und dessen unbekannte Erben aufgefordert, sich spãte⸗ stens in dem
auf den 5. März 1881, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 31, an-= beraumten Termine zu melden, widrigenfalls der 2c. Grube für todt erklärt werden wird.
Halle a. S., den 30. April 1880. Königliches Amtsgericht. Abth. VII.
ild4o]
* * . . Werden auf Antrag des Schneiders Heinrich
Weigand, Jacobs Sohn, von Lichenroth Hs. Nr. 26, welcher die in der Gemarkung von Lichenroth ge⸗ legenen Grundstücke, als:
AX. 297 Wiefe die obersten Strüten 5 Ar 09 C Mm, ,, daselbst .
3435 die Molkenwiesen 7 56
424 Acker die Bornwiesen 2 H
106 Wiese die Buchwiesen 4 30
114 , die untersten Strüten 16 71
1 daselbst 9 47
1 Acker das Sangfeld 9 94
5 daselbst 14 32
32 Wiese die großen Wiesen 4 14
96 Acker am Ochsenzahl 41
495 Wiese am Geföll 49
514 Garten daselbst 75
515 Wiese daselbst 60
524 daselbst 26
O. 258 Acker am Rödchen 46
k,, d ,
seit länger als 10 Jahren im Eigenthumsbeßitze haben, alle Diejenigen, welche ein Recht an diesen Grundstücken zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre
Ansprüche im Termin, den 7. Juli 1889, 9 Uhr, C.., dahier geltend zu machen mit der Androhung, daß nach Erlaß des Ausschluß ⸗Urtheils der Besitzer als Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ihm obliegende An⸗ meldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, und daß er sein Vor- zugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte vor Erlaß des Ausschluß ⸗Urtheils angemeldet und dem⸗ nächst auch eingetragen sind, verliert. Birstein, den 24. April 1880
Königliches Amtsgericht.
Ewald.
— e
mi Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Amtsgerichte zu Bre men zugelassenen Rechtsanwälte ist heute re. jur. Gottfried Jacob Gildemeister, bier wohnhaft, eingetragen, Bremen, den 30. April 1880. Das Amtsgericht. Stadtländer.
udo Bekanntmachung.
Der Rechtsanwalt Dr. jur. Wilhelm Nagel zu Vegesack ist gestorben und die Eintragung desselben in unserer Rechtsanwaltsliste gelöscht. Bremen, den 1. Mai 1880. Das Amtsgericht. Stadtländer.
11451 Die Löschung der Eintragung des Rechtsanwalts Dr. Jur. Wilhelm Nagel zu Vegesack in der Liste der beim Hanseatischen Ober · Landesgericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwälte wird hiermit bekannt ge⸗ macht. Hamburg. den 3. Mai 1880,
Das Hanseatische Ober Landesgericht.
Zur Beglaubigung: R. Prien, Dr., Sekretär.
Berkäufe, Berpachtungen, Submissionen ꝛce.
Pferdeverkauf. Dienstag, den 27. Juli 18809, von 5 Uhr BVormitt. ab, sollen hierselbst ungefähr 566 Geftütpferde, bestehend aus Mutterstuten (meistens bedeckt). 4jährigen Hengsten und Stuten und jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baar⸗ jablung verkauft werden. Sämmtliche vierjãhrigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten, Die zu verkaufenden Pferde werden am 26. Juli von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten, sowie am 35. und 26. Juli von 3 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand gezeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden * werden am 22. Juli zum Versandt ꝛc. fertig gestellt und auf Wunsch zu⸗ geschickt werden. Für Personenbeförderung ju den bejüglichen Zügen vom und zum Bahnhofe Trakeh⸗ nen wird aàm 25., 26. und 27. Juli gesorgt sein. Trakehnen, den 36. April 1880. Der Landstall⸗ meister. von Dassel.
(10959 Bekanntmachung. ;
Die Lieferung der für die unterzeichnete Direktion in der Zeit vom 1. April 1880 bis ult. März 1881 erforderlichen Brennmaterialien soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden und ist hierzu ein Termin auf
Mittwoch, den 12. Mai 1880, Vormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau angesetzt.
Leistunge fähige Unternehmer wollen ihre Offerten
ortofrei und versiegelt, mit entsprechender Auf · chrift versehen, bis zu dem genannten Tage bierher einreichen. ; Die Bedingungen liegen im Buregu der unter · zeichneten Direktion — Stresow 67 * tãglich während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus, können auch gegen Erstattung der Kopialien ab schriftlich bezogen werden.
teich bei Velbert, vertreten durch ihren Präses, eingetragene Gläubigerin befriedigt ist und das über Ackerer Wilhelm Mohn, zu Mutzholz in Großehöhe
Königliches Amtsgericht. Frank.
Spandau, den 28. April 1889. Königliche Direktlon der Militar · Schießschule.