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Theil die Spitzen ber Behörden, ferner Graf Solms⸗Ragedel⸗ heim, Graf Matuschka, Graf Eltz zind Freiherr von Rothschild, welcher von Sr. Majestät dem Kaiser noch in besonderer Audienz empfangen wurde.
Jahres bei dem Minister der öffentliche a Arbeiten einzureichen
und hat, falls er dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, die Zurückweisung von der Baumeister grüfung für den Staats⸗ dienst zu gewärtigen. .
Der Bauführer wird beit erjenigen Königlichen Regierung, Landdrostei oder Königlicher I h n nn, wengi Bezirk er zuerst in Beschäf' gung treten will — im Falle der Beschäftigung in. Verlin, bei der Königlichen Ministerial—= Bautkommission bezm. Königlichen Eisenbahn-Direltion — . er ni'sczt bereits als Feldmesser den Diensteid geleistet hat.
Nach erfolgter Vereidigung ist der Bauführer zur speziellen Leitur g der Rusführung von Staatsbauten unter Oberleitung und technischer Verantwortlichkeit eines Regierungs⸗Bo umeisters oder Baubeamten befugt. Seine An— 6 in Bezug auf Maß und Zahl haben hierbei öffentlichen
auben.
Nach wei sun der Beschäftigung des Bauführers N. N. im Laufe des Jahres 18...
ͤ §. 3.
Nach bestandener Baumei sterprüfung wird der Bauführer auf Grund des von der Königlichen technischen Ober-⸗Prüfungs—: kommission vorzulegenden Prüͤfungszeugnisses von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zum Regierungs-Baumeister ernannt.
Derselbe ist verpflichtet:
1) eine Nachweisung seiner Beschäftigung nach anliegen⸗ dem Schema am Schlusse jedes Jahres bei dem Mi⸗ nister der öffentlichen Arbeiten einzureichen,
2) sowohl von der Uebernahme einer dienstlichen Be⸗ schäftigung als auch von seinem Austritt aus der⸗
selben Anzeige zu machen.
Er hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er in Folge Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen bei Besetzung von Stgats⸗Baubeamtenstellen unberücksichtigt bleibt.
Berlin, den 13. April 1889.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
Datum der
Geburt · ¶ Geburtsort. K Bauführer.
Vornamen. a
(Wenn derselbe Feldmesser) Datum
des Feldmesser⸗ ort.
Zeugnisses.
; Art der Beschäftigung Zeitiger ö 2 ; nd voraussichtliche Dauer Aufent galt der gegenwärtigen Beschãftigung.
Bemerkungen.
ö. Nachweisung der Beschäftigung des Regierungs⸗Baumeisters N. N. im Laufe des Jahres 18 ..
Datum der
Vornamen. Feldmesser und
Jahr. zum Bauführer.
Datum der Zeiti er Geburts⸗ Geburtsort. Ernennung zum Ernennung zum en gi und voraussichtliche Dauer
Regierungs⸗ Baumeister. halts ort.
Art der Beschäftigung
der gegenwärtigen Bemerkungen.
Thätigkeit.
Abgereist: Der Vorsitzende der Verwaltung des Reichs⸗ Invalidenfonds Dr. Michaelis nach Westfalen.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1873.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 14. Mai 1679 werden Diejenigen, welche dem verbotenen Deutschen Tabakarbeiter-Vereine gegenüber Verbindlichkeiten zu erfüllen oder Vermögensobjekte desselben in Gewahrsam haben oder Forderungen an den Verein zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordet, ihre Verpflichtungen bezw. ihre Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem Liquidator, Polizei⸗Lieutenant Guercke, e, . Nr. 42 hierselbst, anzumelden.
Die innerhalb obiger Frist sich nicht melden den Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig bleiben sollte, verwiesen werden.
Berlin, den 30. April 1880.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 26. März v. Is. werden Diejenigen, welche dem verbotenen Vereine „Verband der deutschen Schmiede“ gegenüber Ver⸗ bindlichkeiten zu erfüllen oder Vermögensobjekte desselben in Gewahrsam haben, oder Forderungen an den Verband zu 66 vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Verpflichtungen
ezw. ihre, Ansprüche binnen 14 Tagen bei dem Liguidakor, Polizei⸗Lieutenant Guercke, Elisabeth⸗Ufer 42 hierselbst, an⸗ zumel den.
Die innerhalb obiger Frist sich nicht meldenden Gläubiger werden aller etwaigen Vorrechte verlustig erklärt und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedigung der sich meldenden Gläubiger von der Masse noch übrig blei— ben sollte, verwiesen werden.
Berlin, den 30. April 1880.
Königliches Polizei⸗Präsidium. von Madai.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Rr. 19 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aichtamlliches. Dentsches Reich.
Preußen. Herlin, 7. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König promenirten, wie „G , aus Wiesbaden meldet, am Mittwoch mit Ihrer Kö⸗ niglichen Hoheit der Großherzogin von Baden in den Kuranlagen. Später nahmen Se. Majestät die Vorträge des Hofmarschalls Grafen von Perponcher, des Chefs des Civil⸗ kabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wilmowski und des Geheimen Hofraths Bork entgegen.
An dem Diner bei Sr. Majestät dem Kaiser nahmen
Am Abend besuchten Se. Majestät das Theater.
Gestern Vormittag wohnten Se. Majestät der Kaiser mit Ihrer Königlichen . der Großherzogin von Baden dem Gottesdienst in der evangelischen Hauptkirche bei und nahmen sodann die Vorträge des Hofmarschalls Grafen von Perponcher und des Chefs des Militärkabinets, General⸗-Lieutenants von Albedyll, entgegen. . 1
Zur Kaiserlichen Tafel hatten die in Wiesbaden anwesen⸗ den Fürstlichen Damen sowie der Staatssekretär Herzog Ein⸗ ladungen erhalten.
Abends besuchten Se. Majestät die Vorstellung im Theater.
Heute früh nahmen Se. Majestät den Vortrag des Hof— marschalls Grafen Perponcher entgegen und empfingen den aus St. Petersburg zurückgekehrten General der Infanterie von Tresckow.
Um 10 Uhr nahmen Se. Majestät die Parade der Gar⸗ nisonen von Wiesbaden und Biebrich ab. Darauf hatte der . des Civilkabinets, Wirkliche Geheime Rath von Wilmowski
ortrag.
Zur Kaiserlichen Tafel sind die höheren in der Parade gestandenen Offiziere befohlen worden.
Die uro nh ist der eingetretenen ungünstigen Witterung wegen abgesagt worden.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz übernachtete vom Mittwoch zum Donnerstag in Bornstedt und wohnte gestern dem Gottesdienst in der dortigen Kirche bei.
Nachmittags 11, Uhr empfing Höchstderselbe den aus St. Petersburg zurückgekehrten General der Infanterie von Tresckow und kehrte Abends um 9 Uhr nach Berlin zurück.
— Wir sind in den Stand gesetzt, den nachstehenden, an die preußischen Gesandten bei den deutschen Bundesstaaten ge⸗ richteten Erlaß des Königlich preußischen Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten zu veröffentlichen:
Berlin, den 6. Mai 1880.
Auf Eurer gefälligen Bericht Nr. vom d. Mts; erwidere ich ergebenst, daß die hamburger Frage in⸗ zwischen in den vereinigten Zoll und Handelsausschüssen . ausführlich erörtert und in Folge dessen der ein⸗ timmige Beschluß beider Ausschüsse gefaßt wurde, dem Bundesrathe über die technische Seite der Anträge Preußens und Hamburgs Bericht zu erstatten, ohne die ver⸗ fassungsrechtliche Frage zur Entscheidung zu stellen. Zu dieser Entschließung hat, wie ich glaube, insbesondere die Erwägung Anlaß gegeben, daß Entscheidungen über zweifelhafte Auslegungen der Reichsverfassung Schwierig⸗ keiten und Bedenken darbieten; die preußische und die hamburgische Auslegung des Artikels 34 der Verfassung stehen sich entgegen und schließen einander aus. Entscheidet sich die Mehrheit der Stimmen im Bundesrathe für die preußische Auslegung, so wird Hamburg die Ver⸗ fassung zu seinem Nachtheil für verletzt halten; gewinnt da— gegen die hamburgische Meinung die Mehrheit, so wird Preußen die Ueberzeugung haben, daß diese Entscheidung gegen die Verfassung und gegen die derselben zu Grunde liegen⸗ den Verträge laufe. Da diese Schwierigkeiten sich bei jedem Streit über Interpretationen der Verfassung . . so bin ich seit Einrichtung des Bundesraths mit Erfolg be— müht gewesen zu verhüten, daß Fragen der Art zur Entschei⸗ dung gestellt werden, und ich werde auch im vorliegenden Falle in demselben Sinne jede Gefährdung der Eintracht unter
Als Vertreter Preußens habe ich die Pflicht, die Rechte Preußens im Bunde zu wahren und für die Interessen derjenigen preußischen Unterthanen einzutreten, welche durch die gegenwärtige Gestaltung des hamburgischen Freihafenbezirks geschädigt und im Genuß der ihnen auf Grund der nationalen Einigung Deutschlands und des Artikels 33 der Verfassung zustehenden Rechte beeinträchtigt werden. Als Reichskanzler aber liegt mir die Pflicht ob, die verfassungs⸗ mäßigen Rechte des Bundesrathes wahrzunehmen und die Ge⸗ sammtheit der verbündeten Regierungen in der Ausübung der⸗ selben zu vertreten, sowohl gegen die Wirkung partikularisti⸗ scher Bestrebungen und Sympathien der Einzelstaaten, wie gegen die centralistische Neigung, verfassungsmäßige Rechte des Bundesraths zu Gunsten des Reichstags zu verkürzen.
die Ausscheidung Altona's und der sonstigen preußischen Ge⸗ bietstheile aus dem Freihafenbezirk und ist zu diesem Ver⸗ langen berechtigt, weil die Zugehörigkeit dieser Gebiete, zur Erfüllung der . des der Hansestadt Hamburg gewähr⸗ leisteten Freihasens, nicht erforderlich ist. Ueber die Berech⸗ tigung dieses Anspruchs Sr. Majestät des Königs, meines Allergnädigsten Herrn, ist bisher im Bundesrathe eine Mei⸗ nungsverschiedenheit nicht ausgesprochen, im Gegentheil die allsei⸗ tige Uebereinstimmung kundgegeben worden. Wenn nun durch das Ausscheiden der preußischen Gebietstheile aus dem Freihafen⸗ bezirk die unabweisliche Nothwendigkeit einer neuen Begrenzung des letzteren eintritt, so wird der Bundesrath sich der Pflicht nicht entziehen können, nach Artikel 7 Absatz 2 der Reichs⸗
vereins entnommen ist, Beschluß zu fassen. Der preußische Antrag spricht vom technischen Standpunkte die Meinung aus, daß die künftige Zollgrenze auf dem Heiligengeistfelde zwischen Hamburg und St. Pauli zweckmäßiger liegen würde als auf der preußischen Landesgrenze. Wenn die preußische Verwaltung bei Gelegenheit ihres prinzipalen Antrags auf Ausscheidung des preußischen Gebiets aus dem Freihafen⸗ bezirk dieser zolltechnischen Ansicht Ausdruck gegeben hat, so ist sie dabei von preußischen Interessen nicht geleitet worden; die letzteren machen im Gegentheil, im Son⸗ derinteresse der Stadt Altona, das Verbleiben St. Pauli's außerhalb des Zollvereins wünschenswerth. Nur das Pflicht⸗ gefühl, mit welchem die Regierung meines Allergnädigsten Herrn die Reichszoll-Interessen wahrnimmt, hat sie veranlaßt, mehr, im Interesse der Stadt Hamburg und Vorstadt St. Pauli, als in dem der Stadt Altona, jene Zolllinie über das Heiligegeistfelz dem Bundesrath vorzuschlagen, welcher über dasselbe zu beschließen haben wird. Es ist nicht schwierig einen solchen Beschluß zu treffen, ohne die Frage über die Interpretation der Verfassung bis zum Konflikt zu schärfen. Diejenigen Re⸗ gierungen, welche glauben, daß durch Abtrennung der Vor⸗ stabt St. Pauli vom Freihafengebiet ein Verfassungsrecht ver⸗ letzt, oder auch nur berührt werde, werden gegen diese Linie stimmen können, und die Zollgrenze wird, wenn sie die Ma⸗ jorität bilden, dann mit der Landesgrenze des preußischen und Hamburger Gebiets zusammenfallen. Sollte aber eine nach preußischer Ansicht unrichtig Auslegung der Reichs⸗ verfassung zur Begründung der Vota aufgestellt werden, so wird es auch für Preußen nothwendig sein, die nach diesseitiger Ansicht richtige Auslegung der Verfassung demgegenüber zu vertreten, und kann ich meinem Aller⸗ gnädigsten Herrn in diesem Falle in Seiner Eigenschaft als Deutscher Kaiser zu einem Verzicht auf zweifellose Aufrecht⸗ haltung der Verfassung nicht rathen. Ich würde, ungern aber nothwendig, aus solchen Vorgängen die Ueberzeugung entnehmen, daß mein bisheriges Bestreben, Ver⸗ fassungsstreitigkeiten zu vermeiden, sich nicht durchführen läßt, und die Erkenntniß, daß die Entstehung solcher Streitigkeiten, wenn sie nicht mit Sorg⸗ falt verhütet wird, bei den meisten wichtigen Fragen möglich ist, würde schwerlich lange auf sich warten lassen. Ich darf nur an die geschichtliche Thatsache erinnern, daß die Verhand⸗ lungen des Deutschen Bundestages in der Periode nach 1818 wesentlich von Verfassungs⸗Kompetenzfragen beherrscht waren, obschon das Gebiet der damaligen Bundesverfassung ein engeres und einfacheres war, als das der heutigen Neichsver⸗ fassung. Es sind meine geschichtlichen Erinnerungen an diese Zeit und an meine Erlebnisse im deutschen Bundestage, welche mich seit Herstellung des Norddeutschen Bundes und des Reichs zum Anwalt derjenigen Vorsicht gemacht haben, mit welcher der Bundesrath bisher jeden Verfassungskonflikt nicht nur, sondern jede Erörterung, welche zu einem solchen führen konnte, vermieden hat. Nach meiner Ueberzeugung enthält die politische Lage Deutschlands an sich und im Hin⸗ blick auf den Entwickelungsgang anderer europäischer Länder im Vergleich mit den ersten 10 Jahren, welche der Neu⸗ begründung deutscher Einheit folgten, eine verstärkte Auf⸗ forderung für die verbündeten Regierungen, ihre Einigkeit unter einander zu pflegen und auch den Schein einer Trü⸗ bung derselben zu vermeiden. Ich kann deshalb meine Besorgniß darüber nicht unterdrücken, daß in dieser rein technischen und, im Vergleich mit anderen Auf⸗ gaben der Zukunft, nicht bedeutenden Frage, im Bundes⸗ rathe sowohl, wie im Reichstage, unsere Verfassung in der Art, wie es geschieht, auf die Probe gestellt werden soll.
Ich zweifle nicht, daß der preußische und der hambur⸗ gische Antrag im Zundesrathe durch Verständigung, ohne Entscheidung durch Majoritäten und Minoritäten, wird erledigt werden önnen. Von Seiten Preußens wird jeder dahin zielende Antrag, welcher sich im Rahmen der Reichsverfassung hält, gern erwogen werden, vorausgesetzt, daß die verbün⸗ deten Regierungen in dem Entschluß einig sind, den Ver⸗ suchen, welche von einigen Mitgliedern des Reichstags im Sinne der Beschränkung der verfassungsmäßigen Autorität des Bundesraths gemacht werden, einmüthig entgegenzutreten.
Euere ersuche ich ergebenst, diesen Erlaß Sr. Excellenz dem Herrn Minister vorzulesen und ihm Abschrift desselben zu hinterlassen.
von Bismarck.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Justizwesen und für Rechnungswesen, sowie der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
— Der Bundesrath 7 in seiner Sitzung vom 5. April d. Is. beschlossen, alle sogenannte Wahrsagekarten oder Karten ähnlicher Art, in welchen auch nur ein mit den üb⸗ lichen Bildern oder Zeichen der gewöhnlichen französischen oder deutschen Karten versehenes Kartenhlatt enthalten ist, für
den Bundesregierungen abzuwenden suchen.
stempelpflichtig zu erklären.
Im Namen Preußens verlangt die Königliche Regierung
verfassung, welcher in diese aus den Traditionen des Zoll⸗
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung ves Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (47. Sitzung des Reichstages, welcher mehrere. Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, genehmigte das Haus ohne Debatte unverändert in erster und zweiter Berathung den Gesetzentwurf, betreffend die Kontrole des Reichshaus—⸗ halts und des Landeshaushalts von ElsFaß⸗ Lothringen für das Etats jahr 1879/89. Es folgte die erste Berathung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und der Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung der Han delsbeziehungen. Nach einigen empfehlenden Worten des Ministerial-Direktors Wirkl. Geheimen Raths von Philipsborn spyrach der Abg. Sonnemann sein Bedauern darüber aus, daß ein Brief des Reichskanzlers an den Abg. Mosle publizirt sei, welcher Ge⸗ setzes vorlagen betr. die Surtaxeé d'entrepot in Aussicht stelle Dadurch würde der süddeutsche Handel vollständig ruinirt werden. Dieses System der steten Beunruhigung müsse ein Ende nehmen. Die Vorlage wurde unverändert in erster und zweiter Berathung genehmigt. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betr. den Wucher Der Abg. Hr. Schulze⸗Delitzsch erklärte, nicht prinzipiell gegen die Vorlage sprechen zu wollen, obwohl er sich durchaus keine Wirkung von derselben verspreche, er sei aber gegen jede Beschränkung der allgemeinen Wechsel⸗ fähigkeit, welche den kleinen Handwerker schwer schädigen würde. In Folge der in dieser Richtung vom Abg. Grafen von Bismarck vorgeschlagenen Resolution müsse seine Partei wegen dieser aus dem Gesetze gezogenen gefährlichen Konse⸗ quenzen gegen die Vorlage stimmen. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Dr. Marquardsen.
— Die Geschäftsräume des Reichs-Justizamts sind nach der Voßstraße Nr. 4j5 verlegt worden.
— Gemeine Lasten und Pflichten eines Grund⸗ stücks, welche nach der Verfassung des Ortes, des Kreises oder der Provinz von allen Grundstüͤcken derselben Art an den Landesherrn, die Obrigkeit, die Kirche und die Geistlichkeit zu entrichten sind, bedürfen, nach dem noch in Kraft bestehenden §. 49 Tit. J. der Preuß. Hypotheken-Ordnung vom Jahre i783 nicht der Eintragung in das Grundbuch, um jeden Besitzer des damit beschwerten Grundstücks zur Entrich- tung zu verpflichten. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, Ii. Hülfssenat, durch Erk. v. 23. Febr. d. J. ausgesprochen: Als solche Lasten sind nur diejenigen anzusehen, welche auf der Lokalverfassung beruhen, an die ge—⸗ nannten öffentlichen Personen zu entrichten und endlich — im Gegensatz zu den ungewöhnlichen und außerordentlichen — als gemeine Lasten und Abgaben, d. h. allen Grundstücken derselben Art gemeinsame, aufzufassen sind, nicht aber ohne Weiteres Verpflichtungen, welche der Eigenthümer eines Grund—⸗ stücks bei seiner Anstedelung gegenüber einer der genannten Behörden übernimmt (z. B. die Pflasterung der Straße in der Länge seines Grundstücks).
— S. M. Glattdecks⸗-Korvette „Ariadne“, 38 Geschütze, Kommandant Korvetten⸗Kapitän Freiherr von Hollen, ist am 6. Mai er. in St. Vincent (Cap Verden) eingetroffen.
Bayern. München, 3. Mai. (Allg. Ztg.) Eine heute publizirte allerhöchste Verordnung vom 27. v. M. enthält Be⸗ stimmungen über die Praxis der Bewerber um Anstellung im Justizstaatsdienste, welche die Fähigkeit zum Richteramt erlangt haben. Die Verordnung tritt am heutigen Tage in Wirksamkeit. .
Der Minister des Innern hat an die Regierungs- präsidien eine Entschließung erlassen, wonach bei den Samm⸗ lungen für die Wittelsbacher Landesstiftung der Cha—⸗
rakter der unbedingten Freiwilligkeit der Beiträge sorgfältigst
gewahrt werden soll.
Württemberg. Ludwigsburg, 4. Mai. (Ludw. Ztg.) Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Frau Prinzesfin Wilhelm von Württemberg sind mit der Prinzessin Pauline gestern Nachmittag in Ihrer Villa „Marien⸗ wahl“ eingetroffen.
Sessen. Darm stadt, 5. Mai. Se. Königliche Hoheit der Großherzog nebst Ihren Großherzoglichen Hoheiten den Prinzessinnen Vietoria und Elisabeth werden, wie die „Darmst. Ztg.“ meldet, am Sonntag, den 9. Mai, zu mehr— wöchigem Aufenthalt nach England abreisen.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5. Mai. Die „Elsaß⸗Lothringische Zeitung“ erörtert gegenüber einer in einer Berliner Zeitung veröffentlichten Korrespon⸗ denz die Frage des Gebrauchs der französischen Sprache in dem Landesausschusse und hebt hervor, daß die soeben beendete Session durch die neue Geschäftsordnung und deren Handhabung einen bedeutenden Fortschritt gegen früher darstelle. Diese Geschäftsordnung belasse keine Zweifel darüber, daß die deutsche Sprache grundsätzlich die amtliche Geschäftssprache des Landesausschusses bilde. Die Vorlagen wer⸗ den in deuischerSprache abgefaßt und verlesen; die ausführlicheren offiziellen Sitzungsberichte erscheinen in deutscher Sprache; da⸗ neben wird von allen Drucksachen nur eine französische Ueber⸗ setzung ausgegeben. Verbindlich jedoch ist überall der deutsche Text, der insbesondere bei allen Abstimmungen zu Grunde ge⸗ legt wird. Dieses Prinzip gelte für die Schriftsprache wie auch für die mündlichen Verhandlungen. Es sei begreiflich, daß der ausschlie fliche Gebrauch der französischen Sprache Seitens der Mitglieder der deutschen Landesvertretung jenseits des Rheines Anstoß errege. Die auch sür die Regierung höchst wünschenswerthe Beseitigung der französischen Sprache, deren Gebrauch sehr erschwerend wirke, sei aber zur
eit nicht ausführbar, da die Abgeordneten zum größten Theile der deutschen Sprache nicht mächtig seien und dieselbe nur mühsam verständen. Ein Zwang lasse sich daher nicht ausüben, ohne einen erheblichen Theil der Versammlung mundttodt zu machen. Die parlamentarischen, auch von den Abgeordneten empfundenen Schwierigkeiten seien groß genug, unt allen Betheiligten den Wunsch nach Verhandlung in einer Sprache nahe zu legen. Augenblicklich sei die Sache nicht zu ändern; man duͤrfe nicht vergessen, daß der größere Theil der Ab⸗ geordneten auf Grund früherer Wahlen in den Landesausschuß eingetreten sei. Wollte man die nur französisch redenden Mitglieder des Ausschusses nöthigen, sich ihrer Sprache nicht zu bedienen, so würde man sie dadurch von den Arbeiten int Landesausschusse ausschließen und zwänge sie mittelbar ach Austritt. Die a , , Bit mg; zwei⸗ elt, os eine derartige Behandlung der Sache für die politische Entwickelung im Reichslande dienlich sei, und
nicht minder daran, ob eine unter solchen Umständen vorgenommene Neuwahl nur deutsch redende Abgeordnete in den Landesausschuß bringen würde. In solchen Fragen sei die wachsende Einsicht der beste Zwang. Wir denken, schließt die Zeitung, daß die Wähler wie die Gewählten zu einer solchen Einsicht bald gelangen werden, und daß es sich um einen Uebergang handelt, den auf alle Weise abzukürzen wir im Interesse der gemeinsamen parlamentarischen Arbeiten, wie aus politischer Klugheit den Abgeordneten wie den Wählern gleichmäßig rathen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Mai. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin sind gestern, den 5. d. M., Abends nach Pest abgereist.
— (W. T. B. Im Abgeordnetenhause wurde heute unter Bezugnahme auf eine vom Abg. Sturm ein⸗ gebrachte Interpellation vom Handels⸗Minister in Vertretung des Finanz-Ministers ein Ausweis über die ehemaligen Staatsvorschußkassen vorgelegt. Hiernach sind im Ganzen 18 500 000 Fl. an Vorschüssen verausgabt worden, es wurden davon getilgt durch Baarzahlung 15 400 000 Fl., durch Uebernahme eines Kohlenwerks 800 0900 Fl., durch Uebernahme der Aktien von zwei Industrie⸗Unternehmungen 1100 000 Fl.; 12407 Fl. wurden wegen Unbeibringlichkeit abgeschrieben. Ende April d. J. standen noch 1100 000 Fl. an Vorschüssen aus, an Zinsen waren im Ganzen 2 900 000 Fl. eingegangen. Der Antrag des Abg. Herbst, die gestrige Ant⸗ wort des Justiz-Ministers auf die Interpellation, betreffend die Sprachenverordnung, einer Besprechung zu unterziehen, wurde abgelehnt.
— Die „Polit. Corresp.“ meldet aus Belgrad: In dem Bezirke von Prizrend sind größere g vorgekommen. Viele Serben sind von den Arnaulen getödtet worden. 80 Familien retteten sich auf serbisches Gebiet.
— Hier weilt seit einigen Tagen eine Deputation von bosnischen Notablen, welche sowohl vom Monarchen, wie von den einzelnen Mitgliedern des gemeinsamen Ministeriums empfangen wurde. Ueber die Aufnahme, die ihr geworden, und über den Zweck, der sie nach Wien geführt, wird dem „P. Ll.“ unter dem 2. J. M. geschrieben:
„Eine bosnische Deputation, bestehend aus drei Notabeln, ist bier eingetroffen und gestern vom Monarchen in huldvoller Weise emr fangen worden. Der Führer der Deputation hat bei diesem Anlasse die Gesinnungen der treuen Anhänglichkeit und Verehrung, von welchen die mohamedanische Bevölkerung Bosniens für Se. Ma⸗ jestät erfüllt ist, zu lebhaftem Ausdrucke gebracht. Die Deputation hat auch bei den Mitgliedern der gemeinsamen Regierung vor— gesprochen und allerwärts die beste und freundlichste Aufnahme ge⸗ funden. Die Mission, welche die Deputation erhalten hat, besteht darin: in Wien für die Rechte und Interessen der besitzenden Mohamedaner Bosniens einzutreten. Es sind keineswegs religisse oder politische, sondern rein materielle Fragen, welche sie hier zur Sprache zu bringen hat. Die Hauptklage der Deputatioa und ihrer Mandatare richtet sich gegen die Pächter und in letzter Instanz gegen die zurückgekehrten Flüchtlinge.“ .
Prag, 4. Mai. „Pokrok“ begrüßt den Kompromiß zwischen den Czechen und Deutschen bei den gestrigen Wahlen des Landeskultur⸗Ausschusses mit Genugthuung und hebt hervor, die Czechen würden bestrebt sein, durch Mäßi⸗ gung und Objektivität gegenüber den gerechten Ansprüchen der Deutschen ein friedliches Zusammenwirken beider Stämme zu ermöglichen. ;
Pest, 5. Mai. Das Unterhaus genehmigte die Vor—
lage betreffend die Eisenbahn-Convention mit Ser—
bien. Im Verlaufe der Debatte erklärte der Minister für öffentliche Arbeiten und Kommunikationen, die Regierung habe nicht nur die Absicht, den Gesetzentwurf betreffend den Bau der Eisenbahnlinie Pest-Semlin vorzulegen, sondern wünsche auch, daß derselbe noch in dieser Session verhandelt werde und Gesetzeskraft erlange. — Der s„,„Pester Correspondenz“ zufolge betrugen die Staatseinnahmen im ersten Quartal d. J. 46 653 444 Fl., mithin 3 339 000 Fl. weniger als in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres, und die Staatsausgaben 76958132 Fl., mithin 170 580 Fl. mehr als in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der größte Theil der Mindereinnahme ist dadurch begründet, daß in Folge der ungünstigen landwirthschafllichen Lage die Eintreibung der direkten Steuern in 40 Komitaten theils eingestellt, theils eingeschränkt wurde. Großbritannien und Irland. London, 4. Mai. (Allg. Corr.) Gestern um 1 Uhr Nachmittags hielt Ihre Majestät die Königin im Windsorschlosse ein Conseil, welchem Prinz Leopold, Earl Granville, Mr. Gladstone, Earl Sydney und Earl Cowper anwohnten. Im Verlaufe der Sitzung wurden die Herren Fawcett, Mundella, Grant⸗Duff, Osborn Morgan und Chamberlain, sowie der Earl of Breadalbane, Lord Kensington, Lord Charles Bruce und der Earl of Fife eingeführt und als Mitglieder des Geheimen Raths vereidigt. Earl Cowper wurde anläßlich seiner Er— nennung zum Statthalter von Irland zum Handkusse zu⸗ gelassen. Folgende Staats- und Hofwürdenträger verab⸗ schiedeten sich hierauf von der Monarchin und statteten ihre Amtsinsignien zurück. Earl Beauchamp, Lord Haus⸗ hofmeister; Earl of Mount Edgermude, Lord Oberst⸗Lämmerer; Lord Henry Thynne, Schatzmeister des Königlichen Haushalts; Earl of Marmouth, Controleur des Königlichen Haushalts; Earl of Bradford, Ober-Stallmeister; Viscount Barrington, Vize⸗Kämmerer; Earl of Hardwicke, Ober⸗ Jägermeister; Earl of Coventry, Kapitän des Corps der Gentlemen⸗gt⸗Arms, und Earl of Latham, Kapitän des Corps der Meomen of the Guard. Dann erschienen die neu⸗ ernannten Staats- und Hofwürdenträger behufs Entgegen⸗ nahme ihrer Amtsinsignien, nämlich Earl Sydney, Lord Haus⸗ hofmeister; Earl of Kenmare, Lord Sberst⸗ Kämmerer; Earl of Breadalbane, Schatzmeister des Königlichen Haus⸗ halts; Lord Kensington, Eontroleur des Königlichen Haus⸗ halts; der Herzog von Westminster, Ober⸗-Stallmeister; Lord Charles Bruce, Vize⸗Kämmerer; Earl of Cork, k meister und Earl of Fife, Kapitän des Corps der Gentle⸗ men⸗at⸗ Arms. Zuletzt wurden nachstehende Mitglieder der Regierung anläßlich ihrer Ernennung zum Handkusse bei der Monarchin zugelassen: Mr. Faweett als General⸗Postmeister, Mr. Chamberlain als Präsident des Handelsamts, Mr. Adam als Minister der öffentliche Arbeiten, Mr. Dodson als Präsi⸗ dent des Lokalregirungsamts, Mr. Mundella als Vize⸗Präsi⸗ dent des Consells für Unterrichtswesen, und Mr. Osborn Morgan als General-Auditeur. Damit endeten die Geschäste
des Conseils, worauf die Königin Hrn. Gladstone, Earl Granville und dem Lord Haushofmeister Audienzen ertheilte.
Das Unterhaus trat gestern Nachmiltag um 2 Uhr zu⸗ sammen. Der Sprecher verlas die Königliche Botschaft, krast welcher die Sitzungen des Hauses bis zur Ausfüllung der durch die Bildung des neuen Ministeriums erledigt gewordenen Sitze sistirt werden sollen. Sodann erhob sich Mr. Bradlaugh, der Abgeordnete sür Northampton, und stellte das Gesuch an das Haus, man möge ihm den üblichen Lehnseid erlassen und sich mit einer einfachen Erklärung begnügen, die auch in Gerichts höfen als rechtsgültig anerkannt worden. Er verließ hierauf das Haus. Lord F. Cavendish, der Sekretär des Schatzamts, stellte den Antrag, daß die Frage einem Sonderausschusse zur Begutachtung über⸗ wiesen werde. Sir Stafford Northcote unterstüͤtzte den Antrag. Nach längerer Debatte beschloß das be dem Antrage statt⸗ zugeben. Auf Antrag von Lord Richard Grosvenor wurden neue Wahlen für die durch die Bildung des Kabinets er⸗ ledigten Unterhaussitze angeordnet, und zwar für die Graf⸗ schaft Edinburgh an Stelle Mr. Gladstone's; Oxford, an Stelle Sir W. V. Harcourts; Pontefract, an Stelle Mr. Childers',; Hackney, an Stelle Mr. H. Fawcetts und Mr. J. Holms'; Birmingham, an Stelle Mr. Brights und Mr. Chamberlains; Chester, an Stelle Mr. Dodsons; Bradford, an Stelle Mr. W. E. Forsters; Sheffield, an Stelle Mr. Mundella's; Taunton, an Stelle Sir H. James'; Durham, an Stelle Mr. F. Herschels; Hastings, an Stelle Mr. Brasseys; Bath, an Stelle Sir A. D. Hayters; Shrewsbury, an Stelle Mr. C. C. Cotes'; Grafschaft Denbigh, an Stelle Mr. G. O. Morgans; Leeds, an Stelle Mr. Gladstone's; Radnor, an Stelle des Marquis von Hartington und Marlborough, an Stelle Lord C. Bruce 's. — Im weiteren Verlaufe der Sitzung kündigte Sir H. O. Wolff an, er würde demnächst die Aufmerksamkeit des Hauses aufadie Vertragsverpflichtungen Englands K der Türkei lenken und eine darauf bezügliche Resolution einbringen. Mr. Me. Iver beabsichtigt in Kurzem die Wir⸗ kungen des Freihandels auf den englischen Handelsverkehr zur Sprache zu bringen und einen diesbezüglichen Antrag zu stellen. Nachdem noch mehrere Mitglieder vereidigt worden, vertagte sich das Haus gegen 4 Uhr bis zum nächsten Mittwoch. .
Einer Mittheilung der Admiralität zufolge bringt J. Maj. Schiff „Salamis“, das in Berehaven, Bantrybai, angekom⸗ men ist, die Nachricht, daß bei den Azoren keine Spur von . ö Schulschiffe „Atalanta“ ermittelt wor⸗ en ist.
— 5. Mai. (W. T. B.) Dem Reuterschen Bureau wird aus Sim la, vom 5. d. M, gemeldet: Die indische Regierung hat dem Staatssekretär für Indien in London in einer Depesche mitgetheilt, daß die Kosten für den Krieg in Afghanistan den in dem Budget für Indien vor⸗ gesehenen Voranschlag voraussichtlich um wenigstens 4 Mil⸗ lionen Pfd. Sterl. übersteigen werden. Eine der Depesche bei⸗ gefügte Note der Militärverwaltung übernimmt die Verant⸗ wortung für den irrthümlichen Voranschlag und erklärt die Mehrausgaben durch die Theuerung für den Transport, das Versiegen der lokalen Hülfsquellen in Afghanistan und die Verlängerung des Krieges über die angenommene 3 hinaus.
— 6. Mai. (W. T. B) Göschen hat dem Präsidenten der liberalen Assoziation in einem Schreiben mitgetheilt, daß seine Spezialmission nach Konstantinopel ihn nur während der kurzen Parlamentssession, deren Beginn bevor— stehe, von London fernhalten werde. .
— JT. Mai. (W. T. B.) Gestern fand im Mansio⸗ house unter dem Vorsitze des Lordmayors ein Meeting statt, um über die Mittel zu berathen zur Erleichterung des in Folge der Hungersnoth in Kurdistan, Armenjen und dem westlichen Persien herrschenden Nothstandes. Es wurden zahlreiche Telegramme der englischen Konsuln dieser Distrikte verlesen, in denen das große Elend der Be⸗ völkerung konstatirt wird. Schließlich wurde ein Comité er⸗ nannt mit dem Auftrage, öffentliche Subskriptionen zu ver⸗ anstalten. Gladstone zeichnete 50 Pfd. Sterl.
Frankreich. Paris, 4. Mai. (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik hat aus den Händen des Abg. Benjamin Raspail das Gesuch der äußersten Linken um volle Begnadigung der 65 auf der „Creuse“ aus Neucaledonien heimgeführten Communards, deren Strafe in Verbannung umgewandelt worden war, entgegengenommen. Herr Grevy erklärte, daß er für seinen Theil gegen dieses Gesuch nichts einzuwenden habe.
Türkei. Konstant inopel, 5. Mai. (W. T. B.) Die ärztliche Subkommission zur Untersuchung des Geistes⸗ zustandes Veli Mahomeds, des Mörders des russischen Oberst⸗-Lieutenants Kumerau, hat in ihrem Bericht be⸗ stätigt, daß Veli Mohamed nicht geisteskrank ist, es auch nie—⸗ mals gewesen ist. 22 Mitglieder des Medizinalrathes, dar⸗ unter 8 Türken, haben sich dem Gutachten der Subkommission angeschlossen. Das Kriegsgericht hat den Bericht entgegen⸗ genoinmen und wird nunmehr unverzüglich zur Aburtheilung des Angeklagten schreiten. — Die Banguiers von Galata haben beschlossen, unter dem Vorsitze des Direktors der „Htto⸗ manischen Bank“ eine Verloosung mit einem präliminirten Erträgnisse von 3 Mill. Franes zu Gunsten der Noth⸗ leidenden in Armenien zu veranstalten. .
Philippopel, 28. April. (Wien. Ztg. Die Kom⸗ mission, welche von Aleko Pascha nach dem Kirdschali entsendet wurde, um die von den Milizen bei der Unter⸗ drückung des Aufstandes begangenen Mißbräuche zu un⸗ tersuchen, ist nach Philippopel zurückgekehrt und bereitet ihren Bericht vor. Sie besteht aus zwei Bulgaren: dem De⸗ putirten Ilatarew und dem Med. Dr. Kaltschew, und aus zwei Europäern: dem Chef des Generalstabs, Oberst Lieutenant Detoustain und dem Gensd'armerie⸗Inspektor Oberst Borth⸗ wick. Diese Kommission stellte fest, daß von den regulären Milizsoldaten in der That. Mißbräuche verübt wurden. Dagegen waren die unerhörten in türkischen Petitionen an den englischen Generalkonsul angeführten und in den Journalen veröffentlichten Grausamkeiten in allen Punkten erfunden. Die Muselmänner von Kirdschali verläugneten diese Petitionen und gaben die schriftliche Erklärung ab, daß die auf denselben angebrachten Siegel gefälscht seien. Inzwischen hat die Regierung die schuldigen Milizsoldaten vor Kriens⸗ gerichte gestellt und der Untersuchungekommission 6000 L. zur Entschädigung der mohamedanischen Familien angewiesen, welche durch die militärischen Operationen der Milizen gelitten haben.
Bulgarien. Sofia, 5. Mai. (W. Pr.) Die bul⸗ zarische Regierung wird eine Kommission ernennen, welche die Repatriirung der mohamedanischen Flüchtlinge zu
leiten und eventuell dieselben in ihren Eigenthüums besit zu reintegriren haben wird. Gleich nach der Wiederaufnahme
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