. geborgt hätten, ohne durch neue Arbeit Ersatz zu
Er sei deshalb nach wie vor der Meinung, daß die Wechsel fähigkeit gänzlich aufzuheben sei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesitzer. Trete
chaffen.
bei Militärs und Beamten das Bedürfniß
sei etwa einer unverschuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Disyositionsfonds da, Darlehns⸗ und Unterstützungskassen, welche noch erweitert werden kbunten. Er verweise z. B. auf den deutschen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr 1. auf
dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes Grundbesitzes. Hier seien die
6
leineren Grundbesitz und Handwerk sei, so
dererseits der Grundbesitz bei einem mehr kaufmännischen Be— Wo hier die Grenze zu ziehen sei, wolle er heute nicht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage versucht. Man könne ja eine Summe der Klassensteuer oder der Grund- und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal
triebe sich derselben enischlagen wollen.
wählen. Er glaube, man werde ein solches Schwierigkeit, es zu finden, dürfe doch den abhalten, es zu suchen, wenn derselbe kung in dieser Hinsicht für nothwendig noch darauf, hinweisen, daß die Wechselfähigkeit durchaus keine Anomalie nach allen Gesetzgebungen die Ausgabe von
an Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die deutsche Wechsel⸗ ordnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts durch bloße Unterschrift eine Sbligation herzustellen, die sich von dem In— haberpapier nur in ganz unwesentlichen Momenten unker— Er könne auch eine verletzende Bevormundung, ein privilegium odiosum, in dieser Beschränkung nicht finden; sonst könnte man auch in der Nothwendigkeit schriftlicher Kontrakte unter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß— gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel hr ähnlich sähen, und von denen man befürchten könne, daß ie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des nämlich die preußischen Grundschuldbriefe ö ie
briefe hätten sich in Deutschland — Gott sei Dank! —
scheide.
trauensvotum
Wechsels träten, und die neuen
n sogenannten Er theile dieses
Bedenken nicht; wenig eingebürgert, und er hoffe, dem neuen deutschen bürgerlichen finden. Die
sie würden Gesetzbuche „vollstreckbaren Urkunden“
würden sich nicht viele Notare finden,
blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Wenn schreiende
bitte daher, seine Resolution anzunehmen.
Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller Augen und wenn täglich in allen Zeitungen die zu lesen seien, so glaube er,
würden, das Material zu sammeln, mit seiner Resolution bezwecke.
Der berechtigt, klärung richtig wiedergegeben habe,
rungen bereits im vorigen Jahre
Wechsel sähigkeit ausgesprochen hätten.
größten beklagen, hier müsse durchgegriffen werden, die Anzahl der ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesitzer werde täglich So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem
alte.
l t böten durch notarielle Fan eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es die durch ihr Siegel
ekannten Annoncen könne es nur willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen ü mit welchem diesen Miß⸗ bräuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er
Stgatszsekretär Dr. von Schelling erklärte, er sei nicht
Namens der verbündeten Regierungen eine Erklä⸗ rung über die Resolution abzugeben und müsse bestätigen, daß der Vorredner die von ihm in der Kommission abgegebene Er⸗ ing r zur Vermeidung von Miß⸗ verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Regie⸗ n im r aus Anlaß des Antrages Reichensperger sich mit der vorliegenden Materie beschäftigt und in ihrer überwiegenden Majorität sich gegen die Zulãässig⸗ keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen
stimmen. Der A
dringend hervor, Wort enthalten.
r halte ü solution
und des kleinen Gesetze, das vielleicht seit 50 Schäden zu des Verkehrs von allerhand . begrüßt worden.
eit dreißi
müßte do nachgewiesen sein. Als habe der Wechsel seit viel an Brauchbarkeit verl
wenig werde an⸗
kleinen Handwerker könnten Kredit verschaffen, und wenn finden, und die Gesetzgeber nicht eine Beschrän⸗ Er möchte eschränkung der sei. Während Inhaberpapieren
diesen Kredit eine Existenz
in den Städten. Einzelner
lingen schießen. Er würde
eine Ansicht über diese Sache
von Schelling nicht beruhigt,
das Wuchergesetz, das der Rei
Urkunden.“ dieses Hauses hervorgegangen.
Grundschuld⸗ deshalb auch in keine Aufnahme ihre
Er solchen Prüfung das vom müsse. Auch ein Theil der einiger Zeit für eine Beschrä fähigkeit aus. Würde das ablehnen, so lasse das die
zu Tage träten,
Schmerling, der die
Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese ntragsteller habe allerdings Recht, daß der⸗ selbe die Regelung diefer Materie nicht bis zum Zustande— kommen des bürgerlichen Gesetzbuches verschoben wissen wolle; das bürgerliche Gesetzbuch werde nämlich darüber gar fein
für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. gemeine deutsche Wechselordnung sei eins der gelungensten
worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung
Jahren vorzüglich bewährt habe, abzuändern, das Bedürfniß dazu aufs Unwiderleglichste Vie A ein Hülfsmittel
den jungen Leuten jetzt statt dessen Ehrenscheine ab.
die durch die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man doch auch einmal von denen sprechen, die sich durch gegründet hätten. Grundbesitzer, die man auch immer erwähne, verständen ihre Interessen meistens besser zu wahren als die Halbgebildekten
fähigkeit beschränken zu wollen, hieße mit Bomben nach Sper⸗ wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung nicht nur
verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesetz— geberischen Maßnahmen veranlassen würde. .
Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor⸗ 8 redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Dr. ;
gethan, um von einer Beschränkung des Wechselrechts abzu⸗ rathen. Derselbe habe ganz Recht, sich nicht durch die konsta⸗ tirte Anschauung des Bundesraths für befriedigt zu halten,
ja auch nicht aus der Initiative des Bundesraths, sondern
Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollster Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala⸗ mität in den weitesten Kreisen anerkannt f
fung durch die verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes 6. Dabei wolle er ganz dahingestellt sein lassen, ob das Re
mehr Interesse für das Bestehen eines Gesetzes habe, das sich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wie für die Klagen des Volkes.
ja selbst zu, daß diesem Gesetze durch Schuldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor⸗ den sei. Die Gesetzgebung fast aller Länder sei zu dem Re— sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk⸗ lichen Handels⸗ und Geldverkehr beschränkt werden müsse; so sei es in Frankreich. In Desterreich habe Herr von allgemeine geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und erklärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böfes Geschenk gemacht habe. Nehme der Reichstag jetzt nicht eine Stellung ein, welche die Regierung zwinge, sich mit der Frage zu beschäftigen, so
. Erklä⸗ esolution zu
brigens auch die Form einer Re⸗ Die all⸗ Jahren in Deutschland gemacht
kleinlichen Beschränkungen mit
treffend Um ein solches Gesetz, das sich
des Wuchers Aufhebung der Personalhaft oren. Die Wucherer ö ie sich meist nur durch Wechsel man immer von denen spreche,
Die kleinen werden.
zunehmen,
Mißstände halber die Wechsel⸗
es für sehr bedenklich halten,
aussprechen, sondern auch die zu treffen.
sondern auch seinerseits Alles Organ
ckstag eben beschlossen habe, sei
Er glaube auch, daß man diese
ei, eine sorgfältige Prü⸗
ultat einer Antragsteller beabsichtigte sein liberalen Presse spreche sich seit nkung der allgemeinen Wechsel⸗ aus die beabsichtigte Anregung eutung zu, als ob man nicht
ordnung zu daß
Ver Vorrehner gebe ständnit
die Aufhebung der
nung aus.
Wechselfähigkeit ein⸗
werde demselben später einmal der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, sich in der In, den Motiven zum Wuchergesetz als ein Vorschub zum der Reichstag ein Gesetz hätte man alle Ursache er glaube, da en, für die Re⸗
stimmung wurde darauf die Reso⸗
Sache zu orientiren. werde die allgemeine Wechselfähigkeit Wucher bezeichnet, er dächte, nachdem gegen den Wucher beschlossen habe, auch die Quellen des Uebels zu beseitigen und wohl alle Parteien des Hauses in der Lage sei solution zu stimmen.
In namentlicher Ab lution mit 136 gegen 99
Es fol
§8. 1 wurde ohne Debatte dem Beschlusse in zweiter Lesung:
und die Leitung des V deren Organen ob. Zur Leitun stellt werden. Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom St sind oder deren Anstellun Thierarzte), ri
Hierzu hatten d Antrag gestellt:
Der Reichstag wolle beschließen: 2, im letzten Äliuea dieseß Paragraphen hinter den Worten „und Beamten“ einzufügen:
über eine an
Ai das Verlangen der Abgg. vor den Wahlprüfungen ihren Antrag Hamburgischer Gebieistheile in den Zoll
trage noch andere in der Priorität nach den auf Abmachungen
mehr zu den mit den Fraktionen des Hauses bis voraussichtlich Session zur Erledigung kommen sollten Den l billigten die Abgg. von Helldorff⸗Bedra und Br. sprachen sich für die vom Prä Der Abg. Dr. C halten nur die Absicht der Majorität,
schlusse über die so wichtige Materie sei Wege zu gehen. der Präsident und der Abg. In der Abstimmung wurde schlagene Tagesordnung worauf sich das Haus um 5i /e Ühr vertagte.
Stimmen angenommen.
olgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
angenommen; 5. 2 lautet nach
nordnung der Abwehr-
*
mit der Regierung dieser Antrag nicht im Einver⸗ u dem der etzteren Grund f Windthorst und sidenten vorgeschlagene Tagesord⸗ asker sah dagegen in diesem Ver⸗ einem förmlichen Be⸗ nes Antrages aus dem Gegen diese Unterstellung der Motive legten
Gegenständen gehöre, welche
am Montag erfolgenden Schlusse
Dr. Windthorst Verwahrung ein.
Nrrußischen taata-Anzeigern: Berlin, 8. JI. Wilhelm ⸗ Strase Nr. 82.
*.
* 5. FInserate für den Deutschen Reicht⸗ n. Königl. Preuß. Staatz ⸗ Anzeiger und das Central⸗Handelg⸗= register nimmt an die Königliche Expedition den Aeutschrn Reichs- Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Unterguchnnga-- Sachen.
2. . Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Jerkänfe, Verpachtungen, Submissisnen ete.
4. Verloos ung, Amortisation, Zinszahlung
* J. 4. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher
6. Ladustrielle Etablissementa, Fabriken und Grosshandel.
I.
5 8 In der Börgen- 9 beilage. *
* 26 8 — ö. Jaserate nehmen an! die Annoncen ⸗Expedittonen bes
In valihendan tn, Rudolf Mosse, Saasenstein & Begler, 8. 2. Daube A Co, E. EGchlotte, z 9 Büttner & inter, sowte alle übrigen größeren
Annoncen⸗Snreans.
2
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
. Aufgebot.
Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonslazareth⸗ diener Adam Schleicher aus Nasnstz, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bahern. Unter der Aufstellung, daß derselbe erbfähige Verwandten nicht hinterlassen, betreibt das Kgl. bayer. Staats⸗ gerar beim Kgl. Landgerichte dahler die Einweisung in den Besitz der Verlassenschaft des Verlebten.
Auf. Grund eines gemäß Art. 185 Tes bayer. Ausführungsgesetzez zur Reichgeivilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29. April 1885 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besittzeinweisung Einwände er— heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Kgl. Landgerichte dahier vorzubringen.
Landau in der bayer. Pfalz, den 3. Mai 1880.
gez. Foell, Praͤsident. Pfirmann, O. G.
unn Aufgebot.
Auf begründet befun denen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrich Pentermann zu Hesepe, Awnna Marie, geb. Wübbold dafelbst, werden alle Diesef ger welche an dem Nachlasse des am 14. Februar 18 83 am Bord des Holländischen r, , n Elisabeth! auf der Fahrt im Atlantischen Dcegn verstorbenen Hof⸗Proviant- und Küchenmeisters Wübbold resp. Wäbbolt aus Rieste ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor⸗ dert, solche Erbansprüche spätestenz in dem auf
Dienstag, den 8. Juni 1880, Morgens 19 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstuhe anstehenden Termin hier anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die
schlusse sich etwa mel denden Erbberechtigten alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfügungen an⸗ zuerkennen schuldig, auch weder Rechnung ablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft
noch vorhanden sein möge.
Das Ausschlußurtheil soll nur durch Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus⸗ zuges desselben im Deutschen ReichsAnzeiger be—⸗ kannt gemacht werden.
Malgarten, den 3. Mal 1880.
Königliches Amtsgericht. G. v. Einem.
li763] Bekanntmachung.
Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster⸗ Ihlienworth eingetragene Hypotheken: 1) Fol. 41. 10900 ½ Gold für Peter Hinrich e denn in Otterndorf, 2) Lol. 41/42. 1900 υι Gold für Kaufmann Thumann in Geversdorf, 3) Fol. 44. 2000 M Gold für Johann Kopf in Neuenkirchen, sind durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. d. M. für erloschen erklärt. Otterndorf, den 5. Mai 1886. Königliches Amtsgericht. II. Raven.
i744 .
Nach heute erlassenem, im Extenso durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proktam
stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal
zub A. II. Rr, 2i9 des Katasters zu Güstrow be—
legenen Wohnhauses 6. p. der Schlosserfrau Krauel
daselbst, vor dem unterzeichneten Gerichte Ter⸗
mine an:
a. zum Verkauf nach zuporiger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen auf
wahre Erbin angenommen und die nach dem Aug⸗
Mittwoch, den 28. Jul 1886, Mittags 12 Üühr,
Güstrow, den 4. Mai 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: J. Gloede, Gerichts ⸗Aktuar.
11757 , In Sachen der Firma Bautler & Boes hier⸗ selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heinrich Sperliug, geb. Ehlers, allhier, Be— tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge⸗ rin der zur Zwangsversteigerung des der Be— klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter⸗ straße belegenen, 16 a 38 4m haltenden Grund—⸗ stücks sammt darauf befindlichem Wohnhaus Rr. 4366 und übrigem Zubehör auf den 15. Juni 1880, Morgens 19 Uhr, durch unsere Verfügung vom 1. März c. Termin aufgehoben. Braunschweig, den 3. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. VI. Rhamm.
angesetzte
I1783
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Prollam finden zur Zwangsversteige⸗ rung der beschlagnahmten Gartenkavel Nr. 25 in
Malchin mit Zubehör Termine I) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am
* Acckern des Mühlenfeldes Nr. 13 und 14 zu
Dienstag, den 20. Juli 1880, Vormittags 16 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13. Angust 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern nach vorgãngiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Malchin, den 5. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber C. F. Jürß.
(11760
Nr. 2902. Georg Valentin Bitzel von Gro 5⸗ sachsen hat sich im Jahr 1872 von seinem Heimathtz⸗ orte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht von sich zu geben.
Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder zurückzukehren, oder seinen Aufenthalt anher anzuzeigen, e , er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine Kinder fürsorglich in den Besitz seines Vermögen eingesetzt würden.
Weinheim, den 1. Mai 1880.
Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts? Fahrländer.
geantwortet werden können, 11739
Königsberg N./ M. Band VI. Blatt Nr. 765 ver⸗ zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll n . lung des Rechtsftreits vor die Givilkammer des Kais. Landgerichts ju Saargemünd unter Abkürzung n t der Einlassungtfrist auf eine Woche
an den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertbeilung des Zuschlags
verkündet werden.
und Unterdrückungsmaßregeln von 432 MS veranlagt.
erfahrens liegt den Landesregierungen und
g des Verfahrens konnen besondere Kommissare be⸗ aun gen find in un ferer Gerichts schreiberei, Abtheilung B
Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Lonis Cohn,
aate angestellt zuletzt in Kirchhain, jetzt flüchtig, aus dem Wechsel
g rom Staate bestätigt ist (beamtete chtet sich nach den Vorschriften diefes Gesetzes. An Stelle derselben konnen im Falle ihrer Behinderung oder stigen n n, Gründen andere approbirte Thierärzte e le trages befugt 39
aus son⸗ t zugezogen teren sind innerhalb des ihnen ertheilten Auf⸗ verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahr- welche in dies.m Gesetze den beamteten Thieraͤrzten übertragen sind. Die näheren ständigkeit der Beh durch das V
Bestimmungen über das Verfahren, Über die Zu⸗ Behörden und Beamten und über die Hestreitung der erfahren entstehenden Kosten sind von den Einzelstaaten
Ius] Suhhastations⸗Proklam. ie Abgg. von Alten und Ruppert folgenden
angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen e der Selbstverwaltung“.
Nach Befürwortung dieses Alten konstatirte der Bundesko daß die einzelnen Landesgesetzg dessen Inhalt gemäß beschließen könnten.
In Folge dieser Erklärun gezogen und . 2 unverändert a Paragraphen der Vorlage und
Nachdem ein Vertagungsan der Präsident für die nächste und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor.
r. Lasker und Richter (hagen) wegen Einverleibung verein auf die Tages⸗ setzen, bemerkte der Präsident, daß diefem ÄAn⸗ vorausgehen würden und Wunsch des Hauses geschlossenen
Antrages durch den Abg. von mmissar Regierungs⸗Rath Noell, ebungen auch ohne den Antrag
g wurde der Antrag zurück⸗ ngenommen, ebenso die übrigen sodann das Gesetz im Ganzen. trag angenommen war, schlug Tagesordnung Wahlprüfungen
r die vom Präsidenten vorge⸗ mit großer Majorität genehmigt,
Subhastations⸗Patent.
Das dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu Könige berg N. M. belegene, im Grundbuch von
den 28. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, an bhiesiger Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich
den 2. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr,
Das zu versteigernde Grundftück ist zur Grund d steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächeumaß von 31 2a 40 m nicht, dagegen zur Gebändesteuer mit einem jährlichen Nutzungs werth Auszug aus der Steuer rolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be— treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗
einzusehen. ( nag. . welche Eigenthums⸗ oder ander⸗ weite zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung v in das Grundbuch bedärfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf⸗ gefordert, dieselben zur Vermeidung des Augschlusses fpätestens bis zum Erlaß des Zuschlagturtheils an—
zumelden. Königliches Amtsgericht.
Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus⸗ ö.
fertigung des unterm 23. März 1880 vom König⸗
fi Amtsgericht II. in Wandsbeck in der Pfand⸗ s klagesache Stiegler wider Morgenroth — wegen 90 M — ergangenen Erkenntnisses die Subhasta— tion des der Ehefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Eichholtz in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehörigen, im Wandsbecker ]! Schuld und Pfandprotokoll Jom. XII. Fol. 177 verzeichneten Grundstüäcks dekretirt worden ist, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1849. die beikommenden Steuer- beamten und Einnehmer dieses Distrikts zur Angabe der rückständigen, sowohl ͤ lichen als Kommüne⸗ Gefälle und Leistungen des Debitors, sowie Diese und Alle, welche sonst gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro—
i
der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung ihrer etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner⸗ halb 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Grundstück dem Meistbietenden anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Ein Cinspruch gegen den Ver— kauf wird unberücksichtigt bleiben, wenn nicht die Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler in Eilbeck, Maxstraße 22, hinsichtlich vorgedachter Forderung von 90 M nebst Kosten nachgewiesen wird.
Zugleich wird Termin zum öffentlichen Verkauf diefes Grundstückes auf
Montag, den 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.
Wandsbeck, den 30. April 18580.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.
[inet] Subhastations⸗Proclam.
Auf Antrag der verwittweten Anna Catharina Gerdsen, früher verh. Molzen, geb. Jensen, in Oster⸗ havetoft ist wegen einer protokollirten Forderung auf 1890 S nebst rückständigen 4 Gο Zinsen vom 1. Mai 1879 das Subhastationsverfahren in die dem Schuldner Köthner und Parzellist Lorenz Wol⸗ demar gehörige, zu Fraulund belegene Immobile erkannt. In Gemäßbeit 5. 3 der V. O. vom 14. April 1840 sind die rückständigen Steuern ꝛc. und desgleichen etwaige Protestationen gegen den Verkauf binnen einer xpräklusivischen Frist von 6 Wochen seit der letzten Bekanntmachung dieses Pro⸗ elams hierher anzugeben, widrigenfalls der Verkauf vollzogen und dem Käufer das Gewese anspruchslos zugeschlagen wird.
Die protokollirten Gläubiger gelten auch ohne Anmeldung als protestirend. .
Gleichzeitig wird Termin zum Verkauf angesetzt
den 14. Inli er,, Nachm. 4 Uhr, im Lokal des Gastwirths Lorenzen in Fraulund. Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem Termin im Gerichte eingesehen werden. Kappeln, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. (gez Fr. v. Ahlefeld.
Armensache Deffentliche Zustellung.
In Sachen der Ehefrau Marie Schaefer, geb. Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlrausch bier, wider ibren Ehemann, den Oberkellner Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, steht Termin zur Antretung des durch Urtheil vom 3. April 1880 der Klägerin auferlegten Beweises auf
den 28. Juni 1880,
Morgens 19 Uhr,.
vor der Civilkammer 1III. des Königlichen Land- erichts Hannover an, wozu die Klägerin den Be⸗ klagten mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der durch Gerichte beschluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Antrags bekannt gemacht.
Hannover, den 26. April 1880.
11728
Kurth, Gerichtsschreiber des Landgerichts.
lues] Deffentliche Zustellung.
Die Katharina Müller, Wittwe von Martin Zimmermann, Ackerer, zu Meisenthal wohnend, in eigenem Namen und als Vormuͤnderin ihrer minder⸗ jährigen Tochter Bathilde Zimmermann, ver⸗ träten durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den Jakob Krebs, Modellmacher, in Wieisenthal wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn⸗ und
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
[inn0) Deffentliche Zustellung.
Antrage:
⸗ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- Königsberg N. / M., den 26. April 1880. lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
Schneider, wohnbast zu Offenbach, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn daselbst, klagt gegen
zu herrschaft⸗ wegen Ehescheidung, mit dem Antrage auf Trennung 3 zwischen ihr und dem Beklagten bestebenden Ehe ; . „klagten in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten test einzulegen sich berechtigt halten, mit Ausnahme zur imnändlichen Verhandlung des Rechtsstreits or die erste Civilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts zu Darmstadt
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht.
itte Deffentliche Zustellnng.
bat gegen den hier als Einwohner aufgenommenen Arbeiter Per Svenson, gebürtig aus Gammelke—⸗ torp bei Blekinge in Schweden, wegen Erfüllung des Eheversprechens resp. Entschädigung von 200 6, sowie wegen Zablung von jährlich 70 S6, auf 14 Jahre vom 15. März d. Is. an zur Alimentation ibres am 15. März d. Is. geborenen Kindes geklagt, und die Verurtheilung des Beklagten, sowie auch die vorläufige Voll streckbarkeitserklärung des Urtheils beantragt.
welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem beim Großherzoglichen Amtsgerichte in Plau anstehenden Termine.
der Klage bekannt gemacht.
chelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten durch
an die Klägerin in ihrem eigenen Namen 200 4, als gesetzliche Vertreterin ihrer Tochter Bathilde dagegen 5000 4 Schadenersatz, beides nebst 5 9 so Zinsen vom Klagetage und sämmtliche
nd ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr,
Zum Zwecke der 6ffentlichen Zustellung wird ieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Saargemünd, den 27. April 1880. Der Obersekretär: a Erren.
Der Kaufmann Maritz Schlesinger zu Brom⸗ erg, vertreten durch den Rechte anwalt Liman zu
om 30. Oktober 1879 über 3854 M 36 98 mit dem
den Beklagten zur Zahlung von 3871 M 71 3 nebst 60/9 Verzugszinsen von 3854 M 36 3 l seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen,
auf den 5. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr,
ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ er Auszug der Klage bekannt gemacht. Cottbus, den 26. April 1880.
Bülom, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Die Ehefrau des Johann Binder, Marie, geb.
bren Ebemann Johann Binder, früher wohnbaft Offenbach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts,
vom Bande unter Verurtheilung des Be⸗
auf den 14. Inli 1880, Vormittags 9 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Die Schifertochter Johanna Möller zu Plau
Sie ladet den genannten Arbeiter Ber Svenson,
auf den 26. Juni 1880, 12 Uhr Mittags, Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug
Plau, den 27. April 1880. Ebert, Gerichtsaktuar.
luis! Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Fleischergeselle Emma Rei⸗
den Rechtsanwalt Rhau zu Breslau, klagt gegen ibren Ehemann Ferdinand Reichelt, zuletzt in Breslau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehescheidung mit dem Antrage: das Band der Ehe zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihn als solchen zu verur— theilen, den vierten Theil seines Vermoͤgens als Ehescheidungsstrafe an die Klägerin herauszugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtestreits vor die J. Civilkammer des Königlichea Landgerichts zu Breslau
anf den 28. Juni 1889, Mittags 124 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 6. ,, gemacht.
eipelt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
inis! Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Klara Albrecht, geb. Giering, zu Mileslaw, vertreten durch den Rechtsanwalt Werner in Naumburg a. S,, klagt gegen ihren in unbe—⸗ kannter Abwesenheit lebenden Chemanne, den früheren Lehrer Augnst Albrecht, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ebe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe zu ver ⸗ urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil . 6* Königlichen Landgerichts zu Naum⸗
urg a. S. auf den 13. Juli 1880, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt .
Ratsch, Sekretär,
Auenthaltgzort, wegen körperlicher Verletzung der Bathilde Zimmermann, mit dem Antrage,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichte.
(11730
Elberfeld das Distributionsverfahren bezüglich der in den Händen des Handelsmannes August Siebold zu Hilgen befindlichen, gegen den Handelsmann e Albert Platte, früher zu Beutelshufe, jetzt obne Urtheil vom 31. März d. J. bekannten Wohn und Aufenthaltsort, und mit Arrest bestrickten Gelder betreibt,
Richterkommissar, Herr Landgerichts rath Lenders, den vorläufigen Vertheilungsplan am 26. April 1880
ein, von diesem Plane auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld binnen der gesetzlichen Frist Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einreden dagegen geltend zu machen.
ser Auszug der Vorladung bekannt gemacht.
der der Wittwe des Bahrwärters Friedrich Struwe, t Adelheid, geb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen t Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubebör, insbesondere der unter Artikel 201 der G. M. R. beschriebenen Grundstücke, sollen diese oben bezeichneten Immobilien zwangeweise am
uss! Oeffentliche Zustellung. .
geladen.
thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Anheftung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden.
11767
betreffend den Zwangsverkauf des auf den Namen der Ehefrau Dorothea Hamilton, früher in Linden, im Hypotheken buche der Octschaft Bütersworth sub. Fol. 560 angeschriebenen, Weiße kreuzstraße Nr. J belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeichnete Bürgerwesen — Areal von etwa
Osterstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver⸗
Hamilton, geb. Imühl, ö nicht hat ermittelt werden können, hierdurch öoͤffent⸗
Oeffentliche Zustellung.
Der Rechtskonsulent Peter Weber in Opladen, in
ourscheid, für welchen der Rechtsanwalt Kessels zu
enossen
jeigt dem genannten Albert Platte an, daß der
ngefertigt hat und ladet den ꝛc. Platte gleichzeiti
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die—⸗
Elberfeld, den 4. Mai 1880. . Der Erste Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Hoelyer.
11768 Verkaufsanzeige
nebst
111732
(11735 Auf
Auszug.
In Sachen der jum Armenrecht belassenen, ge⸗
seiner , . n, . . . 2 zu . ebe, 4 ,, .
lliments von Ka ulins Funke zu Dünweg bei Hubertina Goebbels, efran des Bäckers Sü⸗ rere bestes . nem blen, . k ; bert Quirin Lamberth zu Aachen, Klägerin, ver- treten durch den Unterzeichneten, gegen ihren ge nannten Ebemann, Verklagten, hat die erste Civil-⸗ kammer des hiesigen Königl. Landgerichts durch
die zwischen Parteien
bestebende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Giesen zu Aachen verwiesen.
Aachen, den 4. Mai 1880. Der Rechtsanwalt: Junck. ⸗ Vorstehender Auszug wird, nachdem das darin an⸗
gezogene Urtbeil die Rechtekraft beschritten, gemäß §. 11 des Ausführungsgesetzes zur Civil⸗Prozeß⸗ J vom 24. März 18795 hiermit bekannt ge⸗ macht.
Aachen, den 5. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber. Norbach.
A. V. 142. Amtsgericht Hamburg.
gebot. Die Papier⸗ und Pappenfabrik Ullmann & Co.
Alt Earbe a. Ostb t das Aufgebot beantragt Aufgebot. . arbe a. Ostbahn hat datã Aufgebot beantrag
ur Kraftloserklärung eines am 25. Septen ber 1878
In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung von Alexander & Co., in Gablonz ü, B. ausgestell—=
Dienstag, den 22. Jun! 1880, Morgens 11 Uhr, ; m hiesigen Gerichtslokale öffentlich versteigert
Zahlungsfäbige Kaufliebhaber werden damit ein⸗
Alle, welche an den obigen Immobilien Eigen⸗
und die darüber lautenden
Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch
Osterholz, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. J. gez. Mener. Beglaubigt: Bode, Gerichtsschreiber.
Verkaufsanzeige nebst Aufgebot. In Sachen
geb. Imühl,
18,61 JR. nebst Gebäude — zwangsweise am Freitag, den 25. Juni 1880, Vormittags 199 Uhr,
steigert werden. ⸗ Zu diesem Termine wird die Ehefrau Dorothea da deren Aufenthaltsort
lich geladen. Hannover, den 29. April 1880. Werth. Herichtsschreiberei Königl. Amtsgerichts, Abtheil. 13.
. Aufgebot. Auf Antrag des Kaufmanns August GCorves in Blankenburg, der unverehelichten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelichten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879 verstorbenen Kaufmanns Robert Corves aus Zorge, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des re. dobert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche in dem zu solchem
Zwecke auf den 16. Inni 1880,
Morgens 10 Uhr, . allbier angesetzten Termine anzumelden, bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller als die wahren Erben angesehen werden sollen, und daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge— troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnun zzablage noch Ersatz der erho— benen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschraͤnken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden ist. ;
Walkenried, den 4. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. gez. Naabe.
Zur Beglaubigung:
Beeler, ( Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.
ans Aufgchot.
Der Einwohner Josef Janerzek aus Scherlanke, welcher im Jahre 1868 die Emilie, geborene Bielawa geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 von Scherlanke nach Grünberg begeben. Von dort aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden und seitdem verschollen.
Seine Todetzerklärung ist bei uns beantragt.
Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis spätesteng in dem auf
den 15. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr, vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden
wird. Neutomischel, den 3. Mai 1889. Königliches Amts gericht.
11796
en und von Augt. Ad. Arenson hierselbst acceptir⸗ en Wechsels über S 229. — dahin lautend:
Gablonz i. B., den 25. Septbr. 1878. Für M 229,00.
Drei Monate dato zahlen Sie gegen diesen
Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Mark Lweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ihn aut Fech- nung laut Bericht.
Herrn Augt. Ad. Arenson
in Hamburg. Alexander & Co.
No.
Angenommen: Augt. Ad. Arenson. Die Indossamente lauten: Alexander & Co. Leussan & Markert. P. Böhme.
Ordre der Hrn. Ullmann CK Co.
Carl Wolff.
Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,
spätestens in dem auf Mittwoch, den 1. De zem ber 1880, Vormittags 10 Uhr, von dem unter⸗ zeichneten Gerichte auberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzule⸗ gen, widrigenfalls die Kraftleserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 4. Mai 1880. Das 1 Hamburg, Civil⸗Abtheilung J. Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts · Sekretär.
Vorladung.
In der gerichtlichen Theilungssache des Ackerers
Adslyh Wirtz zu Vossenack und Konsorten, ver⸗ treten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt,
gegen
1) Peter Wirths, Ackerer,
3 Christoph Steffens, ohne Gewerbe,
3) Adolph Steffens, ohne Gewerbe,
diese ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Konsorten,
werden die vor sßnb 1, 2 und 3 genannten Personen
hierdurch zur Sitzung der 1. Civilkammer des
Königl. Landgerichtes zu Aachen von Dlenstag, den
25. Mai 1880, Vormittags g Uhr, vor⸗
geladen, um über folgenden Antrag erkennen zu
ören:
k „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Düren am 31. Januar resp. 20. Fe⸗ bruar 1880. aufgenommenen Theilungsrezeß 1 und die Kosten der Masse zur Last egen.“
Aachen, den 5. Mai 1890. Radermacher, Rechtsanwalt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor⸗ stehende Ladung bekannt gemacht. Aachen, den 7. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber: Rosbach.
lürti!. Bekanntmachung.
In der Uffhausenschen Aufgebotsfache wird der am 29. Juli 1809 geborene unbekannt abwesende Johann Leonhard Wilhelm Uffhansen vom Y. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sich auf das am 16. Dezember 1879 er⸗ lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, von der Masse hierdurch präkludirt.
Altona, den 29. April 1880. ;
Königliches Amtsgerichts. Abtheilung Vo. Bekanntmachung.
11755
In der Civilklagesache ö der Barbara Seeger, Ehefran des Tagelöhners Nirolaus Biewer, zu Erbringen, Klägerin im Armenrechte, .
gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tagelöhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, 3. hat die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier Termin anberaumt auf den 1. Juli 1880, Vormittags 98 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, dahingehend: z Wolle das Königliche Landgericht die Auflösung der zwischen Parteien bestehenden gesetzlichen ehelichen Gůütergemeinschaft verordnen und die arteien in Gütern getrennt erklären, zu diesem . die Parteien zur Auteinander fe ßung und Linůuidation vor einen Notar verweisen, einen Notar und Richterkommissar ernennen, und die Kosten dem Beklagten zur Last legen. Trier, den 3. Mai 1880. Der Landgerichts Sekretär. Qppermaun.