1880 / 107 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

8 geborgt hätten, ohne durch neue Arbeit Ersatz zu

chaffen. Er sei deshalb nach wie vor der Meinung, daß die Wechselfähigkeit gänzlich aufzuheben sei für die folgenden fünf Kategorien: die Militärs, die Beamten, die Frauen, die kleinen Handwerker und die kleinen Grundbesitzer. Trete bei Militärs und Beamten das Bedürfniß dringend hervor, sei etwa einer unverschuldeten Nothlage abzuhelfen, so seien Dispositionsfonds da, Darlehns⸗ und Unterstützungskassen, welche noch erweitert werden köunten. Er verweise z. B. auf den deutschen Beamtenverein hier. Die größte Gefahr liege auf dem Gebiete des kleinen Handwerkerstandes und des kleinen Grundbesitzes. Hier seien die größten Schäden zu beklagen, hier müsse durchgegriffen werden, die Anzahl der ruinirten Kleinhandwerker und Grundbesitzer werde täglich , . So schädlich aber auch die Wechselfähigkeit dem leineren Grundbesitz und Handwerk sei, so wenig werde an— dererseits der Grundbesitz bei einem mehr kaufmännischen Be— triebe sich derselben entschlagen wollen. Wo hier die Grenze zu ziehen sei, wolle er heute nicht genau feststellen; er habe dies in seinem, dem Kommissionsbericht beigedruckten Antrage versucht. Man könne ja eine Summe der Klassensteuer oder der Grund- und Gebäudesteuer oder ein anderes Merkmal wählen. Er glaube, man werde ein solches finden, und die Schwierigkeit, es zu finden, dürfe doch den Gesetzgeber nicht abhalten, es zu suchen, wenn derselbe eine Beschrän⸗ kung in dieser Hinsicht für nothwendig halte. Er möchte noch darauf, hinweisen, daß die eschränkung der Wechselfähigkeit durchaus keine Anomalie sei. Während nach allen Gesetzgebungen die Ausgabe von Inhaberpapieren an Vorbedingungen geknüpft sei, gestatte die beutsche Wechsel⸗ ordnung jedem Handlungsfähigen aus Nichts durch bloße Unterschrift eine Sbligation herzustellen, die sich von dem In⸗ haberpapier nur in ganz unwesentlichen Momenten unker— scheide. Er könne auch eine verletzende Bevormundung, ein privilegium odiosum, in dieser Beschränkung nicht finden; sonst könnte man auch in der Nothwendigkeit schriftlicher Kontrakte unter Nichtkaufleuten bei Objekten über 50 Thlr. ein Miß⸗ trauensvotum gegen die davon Betroffenen finden. Es gebe allerdings heutzutage noch zwei Obligationen, die dem Wechsel sehr ähnlich sähen, und von denen man befürchten könne, daß sie bei Einschränkung der Wechselfähigkeit an die Stelle des Wechsels träten, nämlich die preußischen Grundschuldbriefe und die neuen sogenannten „vollstreckbaren Urkunden.“ Er theile, dieses Bedenken nicht; die Grunbschuid⸗ briefe hätten sich in Deutschland Gott sei Dank! wenig eingebürgert, und er hoffe, sie würden deshalb auch in dem neuen deutschen bürgerlichen Gesetzbuche keine Aufnahme finden. Die „vollstreckbaren Urkunden“ böten durch ihre n, . eine gewisse Sicherheit, denn er hoffe, es würden sich nicht viele Notare finden, die durch ihr Siegel blutsaugenden Urkunden die Vollstreckbarkeit verliehen. Er bitte daher, seine Resolution anzunehmen. Wenn schreiende Mißbräuche im Geldverkehr vor Aller ö zu Tage träten, und wenn täglich in allen Zeitungen die bekannten Annoncen zu lesen seien, so glaube er, könne es nur willkommen sein, wenn die verbündeten Regierungen es in die Hand nehmen würden, das Material zu sammeln, mit welchem diesen Miß⸗ bräuchen entgegengetreten werden solle und das sei es, was er mit seiner Resolution bezwecke.

Der Staatssekretär Dr. von Schelling erklärte, er sei nicht berechtigt, Namens der verbündeten Regierungen eine Erklä⸗ rung über die Resolution abzugeben und müsse bestätigen, daß der Vorredner die von ihm in der Kommission abgegebene Er⸗ klärung richtig wiedergegeben habe, zur Vermeidung von Miß— verständnissen aber hinzufügen, daß die verbündeten Regie⸗ rungen bereits im vorigen Jahre aus Anlaß des Antrages Reichensperger sich mit der vorliegenden Materie beschäftigt und in ihrer überwiegenden Majorität sich gegen die Zulässig— keit und Möglichkeit einer Beschränkung der allgemeinen

Der Abg. Dr. Beseler bemerkte, die eben 83 * Erklã⸗ rung bestärke ihn in seiner Absicht, gegen diese RKesolution zu stimmen. Der Antragsteller habe allerdings Recht, daß der⸗ selbe die Regelung dieser Materie nicht bis zum Zustande— kommen des bürgerlichen Gesetzbuches verschoben wissen wolle; das bürgerliche Gesetzbuch werde nämlich darüber gar kein Wort enthalten. Er halte übrigens auch die Form einer Re—⸗ solution für wenig geeignet, um die Regierung in einer so wichtigen Frage zu einer Aktion zu veranlassen. Die all⸗ gemeine deutsche Wechselordnung sei eins der gelungensten Gesetze, das vielleicht seit 59 Jahren in Deutschland gemacht worden sei und dieselbe sei ihrer Zeit als eine Befreiung des Verkehrs von allerhand kleinlichen Beschränkungen mik . begrüßt worden. Um ein solches Gesetz, das sich eit dreißig Jahren vorzüglich bewährt habe, abzuändern, müßte ö das Bedürfniß dazu aufs Unwiderleglichste nachgewiesen sein. Als ein Hülfsmittel des Wuchers habe der Wechsel seit Aufhebung der Personalhaft viel an Brauchbarkeit verloren. Die Wucherer forderten den jungen Leuten jetzt statt dessen Ehrenscheine ab. Die kleinen Handwerker könnten sich meist nur durch Wechsel Kredit verschaffen, und wenn man immer von denen spreche, die durch die Wechselfähigkeit sich zu Grunde gerichtet hätten, so müßte man doch auch einmal von denen sprechen, die sich durch diesen Kredit eine Existenz gegründet hätten. Die kleinen Grundbesitzer, die man auch immer erwähne, verständen ihre Interessen meistens besser zu wahren als die Halbgebildeten in den Städten. Einzelner Mißstände halber die Wechsel⸗ fähigkeit beschränken zu wollen, hieße mit Bomben nach Sper— lingen schießen. Er würde es für sehr bedenklich halten, wenn das Haus ohne jede genügende Vorbereitung nicht nur eine Ansicht über diese Sache aussprechen, sondern auch die verbündeten Regierungen gegen deren Ueberzeugung zu gesetz⸗ geberischen Maßnahmen veranlassen würde. Der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) entgegnete, der Vor⸗ redner habe sich bei der Erklärung des Staatssekretärs Dr. von Schelling nicht beruhigt, sondern auch seinerseits Alles gethan, um von einer Beschränkung des Wechselrechts abzu⸗ rathen. Derselbe habe ganz Recht, sich nicht durch die konsta— tirte Anschauung des Bundesraths für befriedigt zu halten, das Wuchergesetz, das der Reickstag eben beschlossen habe, sei ja auch nicht aus der Initiative des Bundesraths, sondern dieses Hauses hervorgegangen. Er glaube auch, daß man diese Sache nicht aus dem Zusammenhange heraus entscheiden könne, aus vollster Ueberzeugung aber empfehle er allen Parteien, für die Resolution zu stimmen, damit diese Frage, die als eine Kala— mität in den weitesten Kreisen anerkannt f ei, eine sorgfältige Prü⸗ fung durch die verbündeten Regierungen erfahre, und der Reichstag beweise, daß derselbe Sinn für die Klagen des Volkes habe. Dabei wolle er ganz dahingestellt sein lassen, ob das Resultat einer solchen Prüfung das vom Antragsteller beabsichtigte sein müsse. Auch ein Theil der liberalen Presse spreche sich seit einiger Zeit für eine Beschränkung der allgemeinen Wechsel⸗ fähigkeit aus. Würde das Haus die beabsichtigte Anregung ablehnen, so lasse das die Deutung zu, als ob man nicht mehr Interesse für das Bestehen eines Gesetzes habe, das sich, wie der Vorredner glaube, seit dreißig Jahren gut bewährt habe, wie für die Klagen des Volkes. Der Vorredner gebe ja selbst zu, daß diesem Gesetze durch die Aufhebung der Schuldhaft ein sehr wichtiges Moment entzogen, dem ganzen Wechselsystem gewissermaßen der Schlußstein genommen wor⸗ den sei. Die Gesetzgebung fast aller Länder sei zu dem Re⸗ sultate gekommen, daß der Wechselverkehr nur auf den wirk— lichen Handels- und Geldverkehr beschränkt werden müsse; so sei es in Frankreich. In Oesterreich habe Herr von Schmerling, der die allgemeine Wechselfähigkeit ein⸗ geführt habe, reuig an seine Brust geschlagen und erklärt, daß er seinem Vaterlande damit ein böfes Geschenk gemacht habe. Nehme der Reichstag jetzt nicht eine Stellung ein, welche die

Wechselsähigkeit ausgesprochen hätten.

maren.

Wege zu gehen. der Präsident und der Abg.

schlagene Tagesordnung

werde demselben später einmal geantwortet werden kõnnen, der Bundesrath habe keine Veranlassung gehabt, sich in der Sache zu orientiren. In den M werde die allgemeine Wechselfähigkeit Wucher bezeichnet, er dächte, nachdem der Reichstag ein Gesetz gegen den Wucher beschlossen habe, hätte man alle Ursache auch die Quellen des Uebels zu beseitigen und er glaube, daß wohl alle Parteien des Hauses in der Lage seien, für die Re— solution zu stimmen. In namentlicher Abstimmung wurde darauf die Reso⸗ lution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen. s. L wurde ohne Debatte angenommen; 5. 2 lautet nach dem Beschlusse in zweiter Lesung: Die Anordnung der Abwehr⸗ und Unterdrückungsmaßregeln

und die Leitung des Verfahrens liegt den Landegregierungen Und deren Organen ob.

Zur Leitung des Verfahrens koͤnnen besondere Kommissare be⸗ stellt werden.

Die Mitwirkung der Thierärzte, welche vom Staate angestellt sind oder deren Anstellung vom Staate bestätigt ist (beamtete Thierärzte), richtet sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes. An Stelle derselben können im Falle ihrer Behinderung oder aus son⸗ stigen dringenden Gründen andere approbirte Thierärzte zugezogen werden. Die letzteren sind junerhalb des ibnen ertheilten Auf⸗ trages befugt un verpflichtet, diejenigen Amtsverrichtungen wahr- zunehmen, welche in dies. m Gesetze den beamteten Thierãärzten übertragen sind.

Die näheren Bestimmungen über das Verfahren, über die Zu⸗ ständigkeit der Behörden und Beamten und über die Bestreitung der durch das Verfahren entstehenden Kosten sind von den Einzelslaaten zu treffen.

Hierzu hatten die Abgg. von Alten und Ruppert folgenden Antrag gestellt:

Der Reichstag wolle beschließen:

S. 2, im letzten Alina dieses Paragraphen hinter den Worten und Beamten“ einzufügen:

„über eine angemessene Betheiligung der etwa vorhandenen

Organe der Selbstverwaltung“.

Nach Befürwortung dieses Antrages durch den Abg. von Alten konstatirte der Bundeskommissar Regierungs⸗Rath Noell, daß die einzelnen Landesgesetzgebungen auch ohne den Antrag dessen Inhalt gemäß beschließen könnten.

In Folge dieser Erklärung wurde der Antrag zurück— gejogen und 5. 2 unverändert angenommen, ebenso die übrigen Paragraphen der Vorlage und sodann das Gesetz im Ganzen.

Nachdem ein Vertagungs antrag angenommen war, schlug der Präsident für die nächste Tagesordnung Wahlprüfungen und die zweite Lesung der Elbschiffahrtsakte vor,

Auf das Verlangen der Abgg. Vr. Lasker und Richter hagen) vor den Wahlprüfungen ihren Antrag wegen Einver eibung Hamburgischer Gebielstheile in den Zollverein auf die Tages⸗ ordnung zu setzen, bemerkte der Präsident, daß diesem An⸗ trage noch andere in der Priorität vorausgehen würden und daß nach den auf Wunsch des Hauses geschlossenen Abmachungen mit der Regierung dieser Antrag nicht mehr zu den Gegenständen gehöre, welche im Einver⸗ ständniß mit den Fraktionen des Hauses bis zu dem voraussichtlich am Montag erfolgenden Schlusse der Session zur Erledigung kommen sollten Den letzteren Grund billigten die Abgg. von Helldorff⸗Bedra und Dr. Windthorst und sprachen sich für die vom Präsidenten vorgeschlagene Tagesord⸗ nung aus. Der Abg. Dr. Lasker sah dagegen in diesem Ver— halten nur die Absicht der Majorität, einem förmlichen Be⸗ schlusse über die so wichtige Materie seines Antrages aus dem Gegen diese Unterstellung der Motive legten Dr. Windthorst Verwahrung ein. In der Abstimmung wurde die vom Präsidenten vorge⸗ mit großer Majorität genehmigt,

otiven zum Wuchergesetz als ein Vorschub zum

Regierung zwinge, sich mit der Frage zu beschäftigen, so

worauf sich das Haus um 51

Uhr vertagte.

n ; In serate für den Deutschen Reicht⸗ n. Fang. Preuß. Staatz Anzeiger und das Central⸗Handelg⸗= register nimmt an! die Königliche Expedition den Arutschtn Reicht ⸗Auzeigers und Königlich Nrrußischtn Ktaata-Anzeigern: Berlin, 8. 7. Wilhelm ⸗Straße ir. 82. ? A

Steckbriefe und Untersuchung - Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

erkäufe, Verpachtungen, Submissis hben ets.

Verlosung, Amortisation, Zinszahlung J. J. w. von öffentlichen Papieren.

f

und Gronshandel. J. Literaris ehe Anzeigen.

Familien - Nachrichten.

Iadustrielle Etabliasementa, Fabriken Tsrachisdene Bekanntmachungen.

3. Thesator-Anrsigen. In der Börsen- beilage. ĩ R

K *. 351

Jaserate nehmen an; dle Annoncen ⸗Expeditionen bes

Juvaltben dan“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Beogler, G. 8. Daube A Co, C. Schlotte,

Büttner & Cöinter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗GSnreans.

2 1 **

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

1 Aufgebot.

Am 4. März 1879 starb zu Germersheim in der bayer. Pfalz der dortige Garnisonslazareth⸗ diener Adam Schleicher aus Nasnitz, Kreis Oberpfalz und Regensburg in Bayern. Unter der Aufstellung, daß derselbe erbfähige Verwandten nicht hinterlassen, betreibt das Kgl. bayer. Staats⸗ gerar beim Kgl. Landgerichte dahier die Einweisung in den Besitz der Verlassenschaft des Verlebten.

Auf. Grund eines gemäß Art. 185 res bayer. Ausführungsgesetzes zur Reichgseivilprozeßordnung durch das Königliche Landgericht dahier in seiner Civilkammer unterm 29. April 18860 erlassenen Aufgebots werden nunmehr alle Diejenigen, welche auf besagte Verlassenschaft Erbansprüche machen und gegen besagte Besitzeinweisung Einwände er— heben wollen, andurch aufgefordert, solche alsbald bei dem Kgl. Landgerichte dahier vorzubringen.

Landau in der bayer. Pfalz, den 3. Mai 1880. gez. Foell, Praͤsident. Pfirmann, O.⸗G.

. Aufgebot.

Auf begründet befun denen Antrag der Wittwe des weil. Schmieds Johann Heinrich Pentermann zu Hesepe, Anna Marie, geb. Wübbold daselbst, werden alle Diejenigen, welche an dem Nachlasse des am 14. Februar 1578 am Bord des Holländischen , , n Elisabeth! auf der Fahrt im Atlantischen Ocean verstorbenen Hof⸗Proviant- und Küchenmeisters Wübbold resp. Wähbolt aus Rieste ein näheres oder doch gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen wie die Antragstellerin, aufgefor⸗ dert, solche Erhansprüche spaͤtestenz in dem auf

Dienstag, den 8. Juni 1880, . Morgens 10 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstuhe anstehenden Termin hier anzumelden, widrigenfalls die Antragstellerin für die

schlusse sich etwa mel denden Erbberechtigten alle bis dahin über die Erbschaft erlassene Verfuͤgungen an= zuerkennen schuldig, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern berechtigt sein, sondern ihre Ansprüche sich auf das beschränken sollen, was alsdann von der Erbschaft noch vorhanden sein möge.

Das Aucschlußurtheil soll nur durch Anheftung an die Gerichtstafel und Publikation eines Aus—= zuges desselben im Deutschen Reichs-Anzeiger be— kannt gemacht werden.

Malgarten, den 3. Mal 1880.

Königliches Amtsgericht. G. v. Einem.

ils] Bekanntmachung.

Folgende im Pfandbuche für das Kirchspiel Oster⸗ Ihlienworth eingetragene Hypotheken: 1) Fol. 41. 1909 Æ Gold für Peter Hinrich Heydorn in Otterndorf, 2) Eol. 41/42. 10900 ½ν Gold für Kaufmann Thumann in Geversdorf, 3) Fol. 44. 2000 Gold für Johann Kopf in Neuenkirchen, sind durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 3. d. M. für erloschen erklärt. Otterndorf, den 5. Mai 1886. Königliches Amtsgericht. II. Naven.

1744]

Nach heute erlassenem, im Extenso durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam

b. zum Ueberbot auf

Sonnabend, den 21. August 1880, Vormittags 11 Uhr,

e. zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück, zur Vorlegung der Originalien 2c. und zur Prioritätsausführung auf

Mittwoch, den 28. Juli 1880, ; Vormittags 11 Uhr.

Die Verkaufsbedin gungen werden im Entwurf vom 12. Juli 1880 ab auf der Gerichtsschreiberei ausliegen.

Güstrow, den 4. Mai 1880. Großherzogliches Amtsgericht. Beglaubigt: J. Gloede, Gerichts ⸗Aktuar.

(117571 In Sachen der Firma Bautler & Boes hier⸗ selbst, Klägerin, gegen die Ehefrau des Gärtners Heinrich Sperling, geb. Ehlers, allhier, Be— tlagte, wegen Forderung, ist auf Antrag der Kläge⸗ rin der zur Zwangsversteigerung des der Be— klagten gehörigen, hierselbst auf der Frankfurter⸗ straße belegenen, 16 a 38 4m haltenden Grund⸗ stücks sammt darauf befindlichem Wohnhaus Nr. 4366 und übrigem Zubehör auf den 15. Juni 1880, Morgens 10 Uhr, durch unsere Verfügung vom 1. März e. Termin aufgehoben. Braunschweig, den 3. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. VI.

angesetzte

stehen zur Zwangsversteigerung des am Tiefenthal

zub A. II. Nr. 219 des Katasters zu Güstrow be—

legenen Wohnhauses o. p. der Schlosserfrau Krauel

daselbst, vor dem unterzeichneten Gerichte Ter—⸗

mine an:

a. zum Verkauf nach zuporiger endlicher Regu⸗ lirung der Berkaufsbedingungen auf

wahre Erbin angenommen und die nach dem Aut

NRhamm.

11753 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt

Mittwoch, den 28. Jul 1886, Mittags 12 Üühr,

gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteige⸗ rnug der beschlagnahmten Gartenkavel Nr. 25 in

den Acckern des Müblenfeldes Nr. 13 und 14 zu Malchin mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Dienstag, den 20. Juli 1880, Bormittags 16 Uhr, 2) zum Ueberbot am Freitag, den 13. Angust 1880, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichtsgebäude statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 6. Juli 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann L. Staude in Malchin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird. Malchin, den 5. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg ⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerschtsschreiber C. F. Jürsß.

(II1760

Nr. 2902. Georg Valentin Bitzel von Gro 5⸗ sachsen hat sich im Fahr 1872 von seinem Heimathßt⸗ orte entfernt, ohne einen Bevollmächtigten zurück zulassen und ohne in der Zwischenzeit Nachricht von sich zu geben.

Auf Antrag des Vormundes seiner minderjährigen Kinder wird er nun hiemit aufgefordert, binnen Jahresfrist entweder zurückzukehren, oder feinen Aufenthalt anher anzuzeigen, widrigenfalls er auf weiteren Antrag für verschollen erklärt und seine Kinder fürsorglich in den Besitz seines Vermögens eingesetzt würden.

Weinheim, den 1. Mai 1880.

Der Gerichtsschreiber des Gr. Bad. Amtsgerichts. Fahrländer.

umz] Subhastations⸗Patent.

as dem Musikus Adalbert Oehlke gehörige, zu . N. M. belegene, im Grundbuch von Königsberg N / M. Band VI. Blatt Nr. 765 ver- zeichnete Grundstück nebst Zubehör soll pen 28. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle . im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an Den Meistbietenden versteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den z. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, verkündet werden. 3 ver n zu versteigernde Grundftück ist zur Grund⸗ stener, bei einem derselben unterliegenden Gesammt - Flächenmaß von 312 40 m nicht, dagegen zur Gebändefteuer mit einem jährlichen Nutz unge werth von 432 veranlagt. Auszug aus der Steuer rolle und Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen eiwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be treffende Rachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserer Gerichtsschreiberei, Abtheilung einzusehen. . unk . welche Cigenthums⸗ oder ander⸗ welte zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung jn das Grundbuch bedärfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden auf— gefordert, dieselben zur Vermeidung des Ausschlusses fpätestens bis zum Erlaß des Zuschlagsurtheils an⸗ zumelden. onigsberg N. /M., den 26. April 1880. ö Rd. ian chig Amtsgericht.

Uns] Subhastations⸗Proklam.

Nachdem auf Grund einer vollstreckbaren Aus⸗ fertigung des unterm 23. März 1880 vom König⸗ lichen Amtsgericht II. in Wandsbeck in der Pfand klagesache Stiegler wider Morgenroth wegen IS0 = ergangenen Erkenntnisses die Subhasta⸗ tion des der Ehefrau des Tischlers A. Morgenroth, Maria, geb. Eichholtz in Hamburg, St. Georg, Borgeschstraße Nr. 3 gehörigen, im Wandsbecker Schulb- und Pfandprotokoll Tom. XII. Fol. 177 verzeichneten Grundstücks dekretirt worden ist, werden in Gemäßheit der Verordnung vom 14. April 1840. die beikommenden Steuer beamten und Einnehmer dieses Distrikts zur Angabe der rückständigen, sowohl herrschaft⸗· lichen als Kommüne⸗ Gefälle und Leistungen des Debitors, sowie Diese und Alle, welche sonst gegen den Verkauf des erwähnten Grundstücks Pro⸗ test einzulegen sich berechtigt halten, mit Ausnahme der protokollirten Kreditoren, zur Einbringung ihrer etwaigen Protestationen gegen den Verkauf inner⸗ halb 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter der Verwarnung hierdurch aufgefordert, daß im Widrigen der Verkauf vorgenommen und das Grundstück dem Meistbietenden anspruchsfrei wird zugeschlagen werden. Ein CFinspruch gegen den Ver= kauf wird unberücksichtigt bleiben, wenn nicht die Befriedigung des Antragstellers, Philipp Stiegler in Eilbeck, Maxstraße 22, hinsichtlich vorgedachter Forderung von 90 * nebst Kosten nachgewiesen

ird. ö , w wird i zum öffentlichen Verkauf diefes Grundstückes au ö den 12. Juli, Vormittags 10 Uhr, anberaumt.

Wandsbeck, den 30. April 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

* * 7 lia] Suhhastations⸗Proclam.

Auf Antrag der verwittweten Anna Catharina Gerdfen, früher verh. Molzen, geb. Jensen, in Oster. havetoft ist wegen einer protokollirten Forderung auf 1800 nebst rückständigen 4 Cο Zinsen vom 1. Mai 1879 das Subhastationsverfahren in die dem Schuldner Köthner und Parzellist Lorenz Wol⸗ demar gehörige, zu Fraulund belegene Immobile erkannt. In Gemäßheit 8. 3 der V. O. vom 14. April 1840 sind die rückständigen Steuern 2. und desgleichen etwaige Protestationen gegen den Verkauf binnen einer präklusivischen Frist von 6 Wochen seit der letzten Bekanntmachung dieses Pro⸗ clams hierher anzugeben, widrigenfalls der Verkauf vollzogen und dem Käufer das Gewese anspruchslos

eschlagen wird. ö 'r f a hirten Gläubiger gelten auch ohne Anmeldung als protestirend. . . .

Gleichzeitig wird Termin zum Verkauf angesetzt

au

1 den 14. Juli er,, Nachm. 4 Uhr,

im Lokal des Gastwirths Lorenzen in Fraulund.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem

Termin im Gerichte eingesehen werden.

Kappeln, den 28. April 1880.

Königliches Amtsgericht. (gez Fr. v. Ahlefeld.

Armensache Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Ehefrau Marie Schaefer, geb. Frankenberg, in Sarstedt, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Kohlrausch hier, wider ihren Ehemann, den Oberkellner Ferdinand Schaefer, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, steht Termin zur Antretung des durch Urtheil vom ö. April 1880 der Klägerin auferlegten Beweises auf H den 28. Juni 1880, Morgens 19 Uhr,. vor der Civilkammer III. des Königlichen Land- erichts Hanuover an, wozu die Klägerin den Be— 6 mit der Aufforderung ladet, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der durch Gerichtsbeschluß vom 17. d. M. gestatteten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des klägerischen Antrags bekannt gemacht. Hannover, den 26. April 1880.

[11728 Kurth, . Gerichtsschreiber des Landgerichts.

luras! Oeffentliche Zustellunn.

Die Katharina Müller, Wittwe von Martin Zinmermann, Ackerer, zu Meisenthal wohnend, in ö Namen und als Vormünderin ihrer minder⸗ jal

rigen Tochter Bathilde Zimmermann, ver⸗ trcen durch Rechtsanwalt Zink, klagt gegen den e ,.

wohnhaft gewesen, nun ohne bekannten Wohn- un n n cer wegen körperlicher Verletzung der

Jakob Krebs, Modellmacher, in

und ladet den Beklegten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Givilkammer des Kaif. Landgerichts zu Saargemünd unter Abkürzung der Einlassungtfrift auf eine Woche

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

11780] Deffentliche Zustellung

berg, vertreten durch den Rechtsanwalt Liman zu Cottbus, klagt gegen den Kaufmann Lonis Cohn. zuletzt in Kirchhain, jetzt flüchtig, aus dem Wechsel vom 30. Oktober 1879 über 3854 M 36 8 mit dem Antrage:

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗

an die Klägerin in ihrem eigenen Namen 2M M, als gesetzliche Bertreterin ihrer Tochter Bathil de dagegen 5000 4 Schadenersatz, beides nebst 5 66 Zinsen vom Klagetage und sämmtliche Prozeßkosten zu bezahlen,

auf den 14. Juni 1880, Vormittags 9 Uhr,

Zum Zwecke der bffentlichen Zustellung wird

Saargemünd, den 27. April 1880. Der Obersekretär: Erren.

Der Kaufmann Maritz Schlesinger zu Brom⸗

den Beklagten zur Zahlung von 3871 71 4 nebst 60/ Verzugszinsen von 3864 66 36 seit dem 30. Jannar 1880 zu verurtheilen,

lung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Cottbus auf den 5. Juli 1880, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Cottbus, den 26. April 1880.

Bülom, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

unss Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Johann Binder, Marie, geb. Schneider, wohnhaft zu Offenbach, vertreten durch den Rechtsanwalt Davidsohn daselbft, klagt gegen ibren Ehemann Johann Binder, früher wohnbaft zu Offenbach, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Ebescheidung, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ib und dem Beklagten bestehenden Ehe vom Bande unter Verurtheilung des Be—⸗ klagten in die Prozeßkosten un) ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ror die erste Civilkammer des Großherzoglichen Land⸗ gerichts zu Darmstadt

auf den 14. Inli 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu hestellen. . Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Scharmaun, ö Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

lür'äs Oeffentliche Zustellnng.

des Eheversprechens resp. Entschädigung von 200

Sie ladet den genannten

beantragt. Arbeiter Ber Svenson,

beim Großherzoglichen Amtsgerichte in Plau auf den 26. Juni 18380, 12 Uhr Mittags, anstehenden Termine.

der Klage bekannt gemacht.

Plau, den 27. April 1880. Ebert, Gerichtsaktuar.

luis! Oeffentliche Zustellung.

Die Schisfertochter Johanna Möller zu Plau bat gegen den hier als Einwohner aufgenommenen Arbeiter Per Svenson, gebürtig aus Gammelẽe⸗ torp bei Blekinge in Schweden, wegen 4 owie wegen Zahlung von jährlich 70 's, auf 14 . 3. 165 März X Is. an zur Alimentation ibres am 15. März d. Is. geborenen Kindes geklagt. und die Verurtheilung des Beklagten, sowie auch die vorläufige Voll streckbarkeitserklärung des Urtheils

welcher zu Anfang d. Mts. von hier fortgegangen und dessen Aufenthalt ihr nicht bekannt ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem

Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug

Die verehelichte Fleischergeselle Emma Rei⸗

luns'. Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtskonsulent Peter Weber in Opladen, in

in den Händen des Handelsmannes August Siebold zu Hilgen befindlichen, gegen den Handelsmann Albert Platte, früher zu Beutelshufe, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, und Genossen mit Arrest bestrickten Gelder betreibt, zeigt dem genannten Albert Platte an, daß der Richterkommissar. Herr Landgerichtsrath Lenders, den vorläufigen Vertheilungeplan am 26. April 1880 angefertigt hat und ladet den ꝛc. Platte gleichzeitig ein, von diesem Plane auf der Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld binnen der gesetzlichen Frist Einsicht ju nehmen und seine etwaigen Einreden dagegen geltend zu machen. z Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Vorladung bekannt gemacht. Elberfeld, den 4. Mai 1880. ö Der Erste Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Hoelyer.

uns! Verkaufsanzeige

nebst

Aufgehot.

In Sachen betreffend die Zwangsversteigerung der der Wittwe des Bahnwärterz Friedrich Struwe, Adelheid, geb. Kleymann, in Ritterhude gehörigen Anbauerstelle Haus Nr. 213 in Ritterhude nebst Zubehör, insbesondere der unter Artikel 201 der G. M. R. beschriebenen Grundstücke, sollen diese oben bezeichneten Immobilien zwang weise am Dienstag, den 22. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, .

im hiesigen Gerichtslokale öffentlich versteigert werden.

Zahlungsfäbige Kaufliebhaber werden damit ein— geladen. Alle, welche an den ebigen Immobilien Eigen thums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selblge im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, de im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch Anheftung an die Gerichtstafel veröffentlicht werden. Osterholz, den 28. April 18809. Königliches Amtsgericht. IJ. gez. Meyer. Beglaubigt: Bode, Gerichtsschreiber.

11757

Verkaufsanzeige nebst Aufgebot.

In Sachen betreffend den Zwangsverkauf des auf den Namen der Ehefrau Dorothea Hamilton, geb. Imühl, früher in Linden, im Hypothekenbuche der Octschaft Bütergsworth sub. Fol. B60 angeschriebenen, Weiße⸗ kreuzstraße Nr. J belegenen Bürgerwesens soll dieses oben bezeichnete Bürgerwesen Areal von etwa 18,61 J-R. nebst Gebäude zwangsweise am Freitag, den 25. Juni 1880, Vormittags 195 Uhr, . Osterstraße Nr. 33, Zimmer Nr. 20, öffentlich ver⸗ steigert werden. Zu diesem Termine wird die Ehefran Dorothea Hamilton, geb. Imühl, da deren Aufenthaltsort nicht hat ermittelt werden können, hierdurch oͤffent⸗ lich geladen. Hannover, den 29. April 1880. Werth. Gerichts schreiberei Königl. Amtsgerichts, Abtheil. 13.

H Aufgebot.

Auf Antrag des Kaufmanns August Corves in Blankenburg, der unverehelichten Marie Corves in Braunschweig und der unverehelichten Anna Corves in Blankenburg, Erben des am 17. April 1879

(Ii7z32

f istributior üglich der treten durch den Unterzeichneten, ihren g Elberfeld das Distributionsverfahren bezüglich de ,

kammer des hiesigen Königl. Landgerichts durch Urtheil vom 31. März d. J. d ; ö bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung vor den Königl. Notar Giesen zu Aachen verwiesen.

chelt, geb. Adolf, zu Hirschberg, vertreten durch 3. Rr ichn nl Rhau zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann Ferdinand Reichelt, zuletzt in Bretzlau wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltortes, auf Ehescheidung mit dem Antrage: dag Band der Che zwischen der Klägerin und dem Beklagten zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ihn als solchen zu verur- theilen, den vierten Theil seines Vermögens als Ehescheidungsstrafe an die Klägerin heran ugeben und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtestreits vor die L. Civil kammer des Königlichea Landgerichts zu Breslau . auf den 28. Juni 1889, Mittags 121 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der . ar, , gemacht. eipelt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

lints! Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Klara Albrecht, geb. Giering, zu hl h dr vertreten durch den Rechtzanwalt Werner in Naumburg a. S., klagt gegen ihren in unbe— kannter Abwefenheit lebenden Chemanne, den früheren Lehrer Augnst Albrecht, mit dem Antrage, die zwischen ihnen bestehende Ebe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und in die gesetzliche Ehescheidungsstrafe zu ver urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Naum⸗ burg a. S. auf ven 13. Jull 1880, Barmittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt gemacht. Ratsch, Sekretar,

verstorbenen Kaufmanns Robert Corves aus Zorge, werden alle Diejenigen, welche ein näheres oder leich nahes Erbrecht an dem Nachlasse des ze. tobert Corves zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre desfallsigen Ansprüche in dem zu solchem

wecke auf ö den 16. Inni 1880,

Morgeus 10 Uhr, . allbier angesetzten Termine anzumelden, bei Ver⸗ meidung des Rechtsnachtheils, daß die Antragsteller als die wahren Erben angesehen werden sollen, und daß der nach dem Ausschlusse sich Meldende und Legitimirende alle bis dahin über den Nachlaß ge—⸗ troffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig ist, auch weder Rechnun izablage noch Ersatz der erho⸗ benen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken hat, was von der Erbschaft noch vorhanden ist.

Walkenried, den 4. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. gej. Naabe.

Zur Beglaubigung:

Beeker, Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts.

Aufgebat.

Der Einwohner Josef Janeezek aus Scherlanke,

117458

welcher im Jahre 1868 die Cmilie,

von Scherlanke nach Grünberg begeben.

und seitdem verschollen. . Todeserklärung ist bei uns beantragt.

ätesteng in dem auf re 15. Februar 1881, Vormittags 12 Uhr,

d. vide utomischet, den 3. Mai 1880.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Bathilde Zimmermann, mit dem Antrage,

geborene

Bielawa geheirathet hat, hat sich im Jahre 1869 Von dort

aber ist er im Februar 1870 spurlos verschwunden Er wird daher aufgefordert, sich bei uns bis

vor Herrn Amtsrichter Urbach anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden

Auszug.

In Sachen der zum Armenrecht belasfenen, ge⸗

i ĩ t als isorischer Syndik des werbslos zu Aachen wohnenden Maria Catharina err, lf 64 . n. zu Dänweg bei Huberting Goebbels, Ehefrau des Bäckers Hu⸗ enen, für welchen der Rechtzanwalt Kessels zu bert Quirin Lambertz zu Aachen, Klägerin, ver⸗

gegen ihren ge⸗

die zwischen Parteien

Aachen, den 4. Mai 1880. Der Rechtsanwalt: unck. . Vorstebender Auszug wird, nachdem das darin an⸗

gezogene Urtheil die Rechtskraft beschritten, gemäß 5§. 11 des Ausführungsgesetzes zur Civil ⸗Prozeß= ordnung vom 24. März 1879 hiermit bek macht.

t ge⸗

Aachen, den 5. Mai 1880. Der Gerichtsschreiber. Rorbach.

A. V. 142. Amtsgericht Hamburg.

. Aufgebot.

Die Papier⸗ und Pappenfabrik Ullmann K Co. zu Alt ⸗Carbe a. Ostbahn hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung eines am 25. September 1878 von Alexander & Co, in Gablont i / B. ausgestell⸗ ten und von Augt. Ad. Arenson hierselbst acceptir⸗ ten Wechsels über 4 229. —, dahin lautend: Gablonz i/B., den 25. Septbr. 1878. Für AM 229, 00.

Drei Monate dato zahlen Sie gegen diesen Prima-Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von Mark Jweihnndert neun & zwanzig, den Werth in Rechnung und stellen ibn auf Fech- nung laut Bericht.

Herrn Angt. Ad. Areuson

in Hamburg. Alexander & Co. No. Angenommen: Augt. Ad. Arenson. Die Indossamente lauten: Alexander & Co. Leussan & Markert. P. Böhme. Ordre der Hrn. Ullmann & Co. Carl Wolff.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert,

spätestens in dem auf Mittwach, den 1. De zem⸗

erfolgen wird. Hamburg, den 4. Mai 1880. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung J. . Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts Sekretär.

inn 96 Vorladung.

In der gerichtlichen Theilungssache des Ackerers Adolph Wirtz zu Vossenack und Konsorten, ver⸗ treten durch den unterzeichneten Rechtsanwalt, gegen 1) Peter Wirths, Ackerer, 2) Christoph Steffens, ohne Gewerbe, 3 Adolph Steffens, ohne Gewerbe,. diese ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort und Konsorten, werden die vor sßub 1, 2 und 3 genannten Personen hierdurch zur Sitzung der 1. Civilkammer des Königl. Landgerichtes zu Aachen von Dienstag, den 25. Mai 1880, Vormittags 95 Uhr, vor⸗ geladen, um über folgenden Antrag erkennen zu hören: „Das Königl. Landgericht wolle den vor Notar Funk zu Dären am 31. Januar resp. 20. Fe⸗ brnar 1880, aufgenommenen Theilungsrezeß bestätigen und die Kosten der Masse zur Last legen.“ Aachen, den 5. Mai 1880. Radermacher, Rechtsanwalt. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird vor⸗ stehende Ladung bekannt gemacht. Aachen, den J. Mai 18890. Der Gerichtsschreiber: Rosbach.

lurt!. Bekanntmachung.

In der Uffhausenschen Aufgebotssache wird der am 29. Juli 18099 geborene unbekannt abwesende Johann Leonhard Wilhelm Uffhausen vom YH. Juli 1879 an für todt erklärt, auch werden Alle, welche sich auf das am 16. Dezember 1879 er⸗ lassene Aufgebot nicht gemeldet haben, von der Masse hierdurch präkludirt.

Altona, den 29. April 1380. Königliches Amtsgerichts. Abtheilung V.

(11755 Bekanntmachung.

In der Civilklagesache ö. der Barbara Seeger, Ehefran des Tagelöhners Nicolaus Biewer, zu Erbringen, Klägerin im Armenrechte, q

gegen ihren vorgenannten Ehemann Nicolaus Biewer, Tageloöͤhner zu Erbringen, Beklagten, wegen Gütertrennung, ö hat die II. He, , ne 1 Landgerichts u Trier Termin anberaum auf den 1. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin, ingehend: ö dabin g e ; das Königliche Landgericht die Auflosung der zwischen Parteien bestehenden gesetzlichen ehelichen Gütergemeinschaft verordnen und die Parteien in Gütern getrennt erklären, zu diesem Zwecke die Parteien zur Auseinandersetzung und Viquidation vor einen Notar verweisen, einen Notar und Richterkommissar ernennen, und die Kosten dem Beklagten zur Last legen. Trier, den 3. Mai 1889. ö Der Landgerichts Sekretär. Qppermann.

Königliches Amts gericht.