1880 / 108 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Antwerpen, 7. Mai. (I. T. B.)

PFetrolenmmarkt. (Schlussbericht) Raffinirtes, Type weiss, los 17 beg. und Br., pr. Juni 18 Br,, pr. September 19 Br., pr. Septbr.-Derbr. 1940 ber, 194 Br. Lest.

Amtwerpenm, 7. Mai. (W. . B.)

Getrei demar kt. (Schlussbericht) Weizen steigend. Roggen steigend. Hafer flan. Gerste ruhig.

Hiomdom, 7. Mai. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 11 Weizenladungen.

Havannazucker Nr. 12, 244. Fester.

Hiomeclom, 7. Mai. (W. T. B.)

Getreidemar kt. (Schlassbericht) Fremde ufuhren seit letztem Montag: Weizen 35 490. Gerste 3420, Hafer 83 440 Erts.

Fremder rother Weizen 3 sh. thenrer, angekommene Ladungen ruhig, stetig, Mais und Gerste stetig, Mehl matt, Hafer fest.

Häverkpeogcl, 7. Mai. (M. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen und Nehl stetig, Mais 1 d. theurer. Wetter: Schön.

Hlverpodck, 7. Mai. (W. T. B.)

Baumwolle. (Schlussbericht) Umsatz 9g000 B., davon für Spekulation und Export 1009 B. Amerikaner fest. Surats stetig.

iddl. araerikanische Juni-Juli-Lieferung 6is / is, Juli-August- Liefe- rung 6*7 / Za d.

Liverpool, 7. Mai. (W. T. B.]

Baum wollen - Wochenbericht. Wochenumsatz 35 000 B. v. W. 42 000 B.), desgl. von amerikan. 29 000 (v. W. 32000), esgl. für Spekulation 2000 (v. W. 2000), desgl. für Export 4000

(v. W. 4000), desgl. für wirkl. Kons. 29 060 (v. W. 36 000), desgl. unmittelbar ex Schiff 15 090 (v. W. 24 000), wirklicher Export 6000 (. W. 6000), Import der Woche 56 00 (r. W. 77000), davon amerikanische 27 00090 (9. W. 65 009), Vorrath 719 900 (y. W. 714900), davon amerikanische 50l 000 (v. W. 512 000), schwimmend nach Grossbritannien 370 000 (v. W. 322000), davon amerikanische 188 000 (v. W. 17800.

Moanmehester, 7. Nai. (g. T. B.)

12r Water Armitage 8,9 12r Water Taylor 9, 20r Water Micholls 95, 30r Water Gidlor 103, 30r Water Clayton 11, 40r Mule Mayoll 114, 40r Medio Wilkinson 124. 36r Warpcops Qualität Rowland 11, 40r Double Weston 13, 60r Donble Weston 15, Printers 1s / is / 9 8zᷓpfd. 106. Fest.

Glasgonm, 7. Mai. (KW. T. B.)

Roheisen. Mired nambres warrants 46 sh. 6d.

Faris, 7. Mai. (S. T. B)

PFProduktenmarkt. Weizen behanptet, pr. Mai 31,50, pr. Juni 30,50, pr. Juli- August 28,50. pr. September-Dezember 26, 8). Mehl still, pr. Mai 66,25, pr. Juni 65,25. pr. Juli - August 61,50. pr. September-Dezember 57, 00. Rüböl behauptet, pr. Mai 77.00, per Juni 77, 25, pr. Juli- August 78.59, pr. September-De- zember 80, 25. Spiritus behauptet, pr. Nai 70, 75, pr. Juni 68, 50, pr. Juli- August 66,50, pr. September- Dezember 62,0.

HEaris, JT. Mai. (XW. T. B.)

Rohsueker ruhig. Nr, 10/s13 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 55, Võ, 7/9 pr. Mai pr. 100 Kilogr. 61,75. Weisser Zueker steigend, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 67,00, pr. Juni 66,50, pr. Juli- August 65,75.

St. Petersburg, 7. Mai. (V. T. B.)

PEroduktenmarkt. Talg loco 5], M, pr. August 57, 00, Weizen loro 16,50, Roggen l0o0 10,25. Hafer loco 5, 25. Hanf loed 33, 75, Leinsaat (9 Pud) loc 16,50. Wetter: Regen.

New- Kors, J. Mai. (V. T. B.)

Waarenberioht. Baumwolle in Ne- Tork 111, do. in New-Orleans 113. Petroleum in New-Tork 73 Gd., do. in Fhiladelphin 785 Gd. rohes Fetroleum 65, do. Pipe lins Certificats D. 76 C. Mehl 4 D. 85 0. Rother Winterweigen 1 D. 30 C. Mais (old mixed) h G. Zucker (Fair resining Muscovados) 783. Kaffee (Rio-) 143. Schmalz (Marks MWilecor) 73. do. Fairbanks 75, do. Rohe u. Brothers 75. Bpeck (ahort clear) J C. Getreidefracht 43.

Ver- Tork, J. Mai. (W. T. B.

Baum wollen - Wochenbericht.“ Zufahren in allen Unions-- häfen 26 000 B. Ausfuhr nach Grossbritannien 47 000 B. Ausfuhr

nach dem Kontinent 26000 B. Vorrath 560 000 B.

Eranmka furt a. N., J. Mai. (Getreide- und Produkten- böricht von Joseph Strauss.) Wir hatten im Verlaufe der letzten

Woche einige unfreundliche Tage; den Saaten sind diese zwar nicht

nachtheilig, doch wird das Vorwärtsschreiten derselben nicht ge- fördert, wie es jetzt zu wänschen wäre. Wenngleich über den Saatenstand jetzt schon Berichte, die sich überwiegend günstig aus- sprechen, eingehen, so fehlt es doch auch nicht an solchen, die ihn bemängeln. Unser Montagsmarkt nahm einen rubigen, sehr ge- regelten und befriedigenden Verlauf. Frei von spekulativen Be- wegungen behielt Weizen durch Einkäufe fär Bedarf recht guten Ton, dis geschäftliche Stimmung ist als entschieden günstig zu be- véiehnen. Wir lassen Weizen ab Umgegend zu 235 A, Kleinig- keiten mit 24 M berahlt, fremder 24- A1. Ueber Roggen ist niehts Interessantes zu berichten, die Abschlüsse in russischen Sorten erreichten keinen grossen Umfang, indessen blieben Preiss stationär; die Inhaber zeigen feste Haltung und Vertrauen in die gegenwärtigen Course. Ia. Roggen 204 4A. St. Petersburger 19, 40 (. Nicolajeff 19 M gehandelt. In Hafer fand wieder nur Konaum- geschäft statt; für Export sind die hiesigen Preise stets zu hoch; auf Termin geht nichts um, da Gebotè und Forderungen zu weit auseinander liegen. Feinster Hafer noch immer rar 166 - 16 4, mittel 14 15 S, geringe Sorten 11— 12 S Ueber Gerste ist nichts zu berichten, taxiren Ia. Waare 20- 21 M6, mittel 174-19 4 Hülsenfrüchte ohne Handeél. Kart of feln haben sich etwas be- festigt, bei trägem Absatz 4 ½6 Cours. böl und Raps erfreuen sich einer recht befriedigenden Konsumfrage. Mehl still. Roggen- mehl 0 / l ab Berlin 244 MS vergebens am Markt. Mais (Melsch- 66 etwas flauer mit foreirten Verkäufen aus zweiter Hand 134 A6 offerirt.

Wochen ⸗Auswmeis der dentschen Zettelbanken vom 23. April 1880. (Die Beträge lauten auf Tausende Mark.) .

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Anmeldung unterläßt, sein Recht gegen einen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Rich⸗

.

Kaffe. Vit, Wechsel.

Täglich Lombard⸗ Noten

forderun⸗ Umlauf. Verbind⸗

ö BVerbind⸗ Gegen fällige lichkeiten die auf Kün⸗ Vor⸗

tigkeit des Grundbuchs das Grundstück erworben hat, nicht mehr geltend machen kann. Seesen, den 1. Mai 1886.

woche. . gen

lichkeiten. digung. woche.

k 638 6h Die 5 altpreußischen Banken... 5 624 Die 3 sächstschen Banken 23 223 Die 4 norddeutschen Banken.... 6791

. 4 6651

ie Bayerische Notenband .. . 33 700 Die 3 süddeutschen Banken... 23100

1183 326635 42340 495 27743 6421

14 18263 6443

740 688

9907 4291 7751 59 35100 50 760 5311 40 863 3719 9641 172

253 60298 8483 12598 9918 21 744 552 8 574 4176 5 2677 1893 37 408 1838 64 607 917 1167 34636 3336 49 56 1836 * 13 ö

178 314

Summa J fis 7TSDSrs F Ts 7 5 75 126 1 420 926 80 17 392 205 2331 14196 4750856 7831

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonntag:

Dpernhaus. 115. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 3 Abtheilungen von Schikaneder. Musik von Mozart. (Frl. Lehmann, Pamina: Frl. Baraud, als Gast, Frl. Horina, Hr. Fricke, Hr. W. Müller, Hr. Schmidt) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 123. Vorstellung. Rolf Berndt. Schauspiel in 5 Akten von G. zu Puttlitz. . ö gesetzt vom Direktor Deetz. Anfang

r

Montag: Opernhaus. 116. Vorstellung. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. (Fr. v. Voggenhuber, Hr. Krolop, Hr. Ernst, Hr. Betz.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 124. Vorstellung. Gräsin Len. , . in 5 Akten von Paul Lindau. Anfang

ä. Dienstag: Opernhaus. 117. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abtheilungen von Friedrich 3 Musik von C. M. von Weber. Anfang r. Schauspielhaus. 125. Vorstellung. Der Biblio⸗ thekar. Schwank in 4 Akten von G. von Mofer. Anfang 7 Uhr.

Nallner-Iheater. Sonntag: 3. 9. M.:

Der Zugvogel. Schwank in 4 Akten von G. v Moser und Franz v. Schönthan. Montag: 3. 10. M.: Der Zugvogel.

Vietoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.

Sonntag (letzte Sonntags -⸗Vorstellung): Er⸗ mäßigte Preise: Parquet 3 S, Gallerie 75 3. Die schwarze Venus.

Montag: Die schworze Venus.

Sonnabend, den 15. Mai: Die Kinder des Kayitän Grant. Costüäme neu. (Kapitän Grant: Emil Hahn.)

Krolls Theater. Sonntag: 2. Opernvorstel⸗

lung: Der Troubadour. Op. in 4 Akt. v. Verdi. Bekl günstiger Witterung: Großes Doppel Concert bei brillanter Beleuchtung des Sommergartenz. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vorstellung sz Uhr. (Abonnementsbillets à Dtzd. 9M an den bekannten Ver kaufsstellen.)

Montag: Der Freischütz.

National- Theater. Sonntag: Deborah. Montag: Gastspiel des Frl. v. Meersberg. Nina.

Germania-Iheater. (Im Weinbergs weg)

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Heinrich Fischbach. 5 4. . . 6 . Lan n Posse 93. 85 ang in en un Musik von G. Michaelis. .

ontag: Zum 5. und vorletzt le: . tzten Male: Spillicke

Belle - Alliance - Iheater. Der Sommer-

garten ist geöffnet. Sonntag: 3. 153. M. (mit neuen Gesanggeinlagen und neuen lebenden Bildern): Der Rattenfänger von Hameln. Ge gl Hr. 9 als Gast). Vor und nach der Vorstellung

toßes Garten Concert. Während der Pausen: Brillante Illumination der großen , n⸗ fang des Concerts 5 Uhr, der Vorstellung7 Uhr.

Letzte Nachmittags ⸗Vorstellung: Auf allgemeines Verlangen: Die Anna⸗Lise. Schauspiel in 5 Ak⸗ ten von H. ef 3 Hr. Hugo Bauer als Gast. Anna ⸗Lise; Frl. A. Strahl.) Fefe Uhr, Ende gegen 6 Uhr. Kleine Preise: J. Parques 75 8 u. s. w

Ykontag 3. 164. M.: Der Ratten fünger von Hameln.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Sandmann mit Hrn. Amttz⸗ richter v. Fragstein (Rosenberg in Westpreußen) Frl. Margarethe v. Seydewitz mit Hrn. Lieute⸗ nant und Adjutant Otto v. Plüskow (Potsdam). Frl. Margarethe v. Cranach mit Hrn. Refe⸗ rendar Ernst Frhr. v. Hertzberg (Nieder⸗Girbigs⸗ dorf). Baronesse Anna v. d. Goltz mit Hrn. Premier · Lieutenant Henryk v. Jaraczewski (Kallen).

Verehelicht: Hr. Rittmeister und Egcadron⸗ chef Franz v. Schmidt mit Frl. Hedwig v. Bran⸗ denstein (Steinbrücken). Hr. Rittmeister und Eseadronchef v. Branconi mit Frl. Margarethe v. Unruh (Wernigerode).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Schmidt (Rothsürben). Hrn. Regierungg Rath v. Lüpke (Stade). Hrn. Pfarrer E. Dransfeld (Zen⸗ strow). Hrn. Prof. Dr. W. Valentiner (Karls= ruhe). Eine Tochter: Hrn. Geheimen Re— gierungs Rath Bensen (Berlin).

Gestorben: Hr. Lehrer v. Lipinski (Danzig). Verw. Frau Auguste Gräfin Strein v. Schwar⸗ zenau, geb. v. Britzke (Groß⸗Dammer). Frau PVastor Dorothee Klee, geb. Stämmler (Gr. Osterhausen bei Eisleben. Frau General- Lieutenant v. Scholten, geb. Beyrich (Wiesbaden). Hr. Archidiakonus Dr. Friedrich Mathias Her⸗ mann ( Züllichau).

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

Steckbriefs Erledigung. Der gegen den Kuntscher Bernhard Hein, am 7. November 1854 in Wohlau geboren, in den Akten H. 16, 74 Komm. II, am 20. Dezember 1874 erlassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen. Berlin, den 28. April . . Staatsanwaltschaft beim Land⸗ geri

Steckbriefs Zurücknahme. Der von uns unterm 22. März 1886 erlassene Steckbrief gegen den Schuhmachergesellen Johann Onderka aug Hult⸗ schin wird als erledigt zurückgenommen. Grünberg, den 4. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Ab⸗ theilung V.

Steckbriefs Erneuerung. Der hinter den nach= bengnnten Wehrmännern und resp. Ersatzreservisten L. Klasse 1) den Wehrmann Carl Kroll aus Bor⸗ lowitz, geb. den 23. Januar 1849 zu Basan, Y Wehrmann Gefreiter Max von Fragstein aus Bodland-⸗Sabinietz, geb, den 16. Januar 1857 zu Koschmieder, Krei Lublinitz, 3) Wehrmann Phi⸗ lipp Kokott aus Sausenberg, geb. den 24. Mai 1848 zu Sausenberg, 4) Ersatzreservist J. Klasse Johann Nikolaus Kaleja aus Basan, geb. den 16. September 1848 in Basan, ö Ersatzreservist I. Klaßsse Franz Widera aus Groß ⸗Lassowitz, geb. den 15. September 1849 daselbst, 65 Kanonier, i wg, IL. Klasse, Wilhelm Fischer gus Rosen⸗ berg, geb. den 17. August 1864 in Groß-⸗-Jengwitz, Kreig Brieg, unterm 27. September 1879 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Nosenberg O. / S., den 29. April 1880. Königliches Amtsgericht.

(11667 Der Zwirnmacher Wilhelm Friedrich aus Berna, Kreit Lauban, geboren am 14. Dezember 1846, ist durch Erkennrniß des hiesigen Schöffen gerichts vom 9. März d. Is. . Uebertretung des §. 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 mit 48 . Geldstrafe event. 6 Tagen Haft bestraft. 9. ; wird um Strafvollstreckung und Nachricht ersucht. Wolmirstedt, den 19. April 1880.

Königliches Amtsgericht.

Es wird ersucht, den Aufenthalt des Schornstein⸗ fegergesellen Laurentius Paul Wagner, gebürtig aus Kletschkau, Kreis Schweidnitz, spaͤter in Char⸗= lottenbrunn, Kreis Waldenburg, ortzangehörig, ge⸗

boren den 12. Dezember 1855, 5 5“ groß, blau⸗

äugig, schlank und kräftig, hierher mitzutheile n Halberstadt, den 1. Mai 1880. Königliche Staats anwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.

iso! Anfgehotsverfahren.

Nachdem der Schäfer Gottfried Hellmoldt zu Seesen glaubhaft gemacht, daß er das Eigenthum folgender im Grundbuche nicht eingetragener Grund⸗ stücke auf Seesener Feldmark:

I) Garten hinter der Stadt, Abtheilung Nr. 724, zu 1,88 ar,

2) Garten an der Jobstgasse, Abtheilung 4 Nr. 980, zu 5. ar,

3) Acker an der steilen Wand, Feld G. Wanne 5 Nr. 16587, zu 24,39 ar,

4) Acker hinter Zimmermanns Garten, Feld A. Wanne 8 Nr. 2535, zu 10,42 ar,

5) Wiese vor dem Grefeckenbruche, Abtheilung 13 Nr. 3866, zu 21,05 ar,

6) Wiese vor dem Bullarse und Wiesenberge, Abtheilung 14 Nr. 3923, zu 80, 47 ar erworben hat, werden damit auf Antrag desselben alle Diejenigen, welche ein Recht an den bezeichneten Grundstücken zu haben vermeinen, öffentlich geladen,

solche spätestens im Termine am 30. Juni 1880, Morßens 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls der 2c. Hellmoldt als

Herzogliches Amtsgericht. Bartels.

0 139 11

(11749 In Sachen, betreffend das Aufgebot der in der Subhastationssache Beitemeyer gebildeten Spezial⸗ masse Friedrich Spieker von Stoppenberg ist da⸗ hin erkannt, daß dem Rechtganwalt Lex, Wilhelm Besse und Wilhelm Münster ihre Ansprüche an der Spe⸗ zialmasse vorzubehalten, alle übrigen unbekann⸗ ten Interessenten mit ihren Ansprächen auszu⸗ schließen. Essen, den 30. April 1880. Königliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Krümpelmann, Gerichtssekretär.

isi! Bekanntmachung.

Der bei dem Königlichen Landgericht zu Lissa als Rechtsanwalt zugelassene Rechtsanwalt und Notar Theodor Geißler ist zur Rechtsanwaltschaft bei dem hiesigen Amtsgericht, unter gleichzeitiger Ver⸗ legung des Wobnsitzes von Lissa nach Fraustadt, vom 1. Axril 1880 zugelassen worden.

Franstadt, den 1. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

11784 Am 2. Mat er. ist der hiesige Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Kellermann verstorben und die Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte gelöscht. Gnesen, den 5. Mai 1880. Königliches Landgericht. Schollmeyer.

1II7865J,. Amtsgericht Hamburg.

In die Liste der bei dem Amtsgericht Hamburg zugelassenen Rechtsanwälte ist ferner eingetragen: Dr. Karl Martin Hartmann zu Hamburg.

Hamburg, den 7. Mai 1880. Das Amtsgericht Hamburg.

Eigenthümer in das Grundbuch eingetragen werden wird, und Derjenige, welcher die ihm obliegende

Romberg, Gerichts ⸗Sekretär.

11763

2) Bilanz und Rechnungsabschluß. M. Glabbach, den 3. Mai 1886.

Der Vorstand. Wolff.

Rheinisch⸗Westfälischer Lloyd

Transport⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft in M. Gladbach.

Die dreizehnte ordentliche Generalversammlung findet am

Samstag, den 29. Mai d. J, Mittags 12 Uhr, in unserm in der Albertusstraße hierselbst gelegenen Gesellsehafs⸗

gebäude statt, wozu wir unsere Herren Actionäre in Gemäßheit 5. 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden letzten Tage vor derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. ö Tagesordnung: I) Geschäftsbericht des Vorstandes und Verwaltungsrathes über das verflossene Jahr.

Die Direktion. W. Kley.

ii764

2) Bilarz und Rechnungsabschluß. M. Gladbach, den 3. Mai 1880.

Der Vorstand. Fr. Klauser.

Rheinisch⸗Westfaͤlische

Rücknersicherungs⸗AUctiengesellschaft

in M. Gladbach.

Die zehnte ordentliche Generalversammlung findet am

Samstag, den 29. Mai d. J, Nachmittags 1 Uhr,

in unserm in der Albertusstraße hierselbst gelegenen Geschäãftslokale

statt, wozu wir unsere Herren Aktionäre in Gemäßheit 8. 40 des Statuts ergebenst einladen. Die Eintrittskarten für die Generalversammlung können innerhalb der beiden letzten Tage vor derselben auf unserm Bureau in Empfang genommen werden. ; Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht des Vorstandes und Verwaltunggrathes über das verflossene Jahr.

Die Direktion. W. Kley. Krüger.

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

K

Vas Abonnement heträgt 4 M 50 für das Nierteljahr.

22

2 Alle Rost-Anstalten nehmen Bestellung an; 2 3, ß ; für Berlin außer den Nost - Anstalten auch die Expe- D, 2 .

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.

Zusertionspreis für den Raum einer Arnckzrile 30 2 * 2

Berlin, Montag,,

den 10. Mai, Abends.

18Gb.

Berlin, den 10. Mai 1880.

Se. Majestät der Kgiser und König sind heute früh von Wiesbaden wieder hierher zurückgekehrt.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst . dem Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Ober⸗Hof⸗ prediger . Schwerin und dem Großherzoglich mecllen⸗ burg⸗strelitzschen Landes⸗Superintendenten, Konsistorial⸗ Rath und Hofprediger Dr. Ohl zu Neustrelitz den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ober⸗Steuer⸗Controleur, Steuer⸗Inspektor Krause zu Königsberg i. Ostpr, dem Steuer Einnehmer Rothe zu Siegburg im Siegkreise und dem Steuer⸗Empfänger a. D. Winterich zu Erkelenz den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Kammerherrn von Gorszenski⸗Ostrorsg auf Schloß Smielowo im Kreise Wreschen den Königlichen Kronen⸗ Srden dritter Klasse; dem Kreis⸗-Bau⸗Inspektor Matthies sen zu Husum, dem Kreis-Wundarzt des Kreises Ahaus, Heidelberg zu Schöppingen, und dem Rentmeister Cor⸗ nelius zu Neuenhof im Kreise Altena den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Amtsdiener Faulen⸗ dorf zu Burgdorf im Kreise Celle, dem Provinzial ⸗Strgßen⸗ Aufseher Schnittger zu Elsdorf im Kreise Mülheim a. Rhein und dem Lohgerber Schmitz zu Lippstadt das All⸗ gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Dentsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches den Kaufmann J. E. Heußler zum Konsul in Brisbane (Australien), den Kaufmann Hamilton Stein zum Konsul in Port Louis Mauritius) und den Kaufmann W. H. Dallͤdorf zum Konsul in Port Elisabeth (Afrika) zu ernennen geruht.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Notar Adam zu Aumetz, den Rentner. Gustav Bergmann zu Straßburg, den General⸗Major, Chef des Generalstabes XV. Armee-Corps, von der Burg zu Straßburg, den ordentlichen Professor in der rechts und staatswissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗ Wilhelms⸗Universität Dr. Geffcken zu Straßburg, den Apothekenbesitzer Julius Klein zu Straßburg, den Fabrikbesitzer Eduard Köchlin zu Weiler bei Thann, den ordentlichen Professor in der rechts⸗ und staatswissen⸗ schaftlichen Fakultät der Kaiser-⸗Wilhelms⸗Universität Pr. Laband zu Straßburg, den Fabrikbesitzer Camille Massing zu Püttlingen, den Gutsbesitzer Freiherrn esso von Reinach zu Hirzbach, den Fabrikbesitzer 33 Schlumberger zu Gebweiler, den Gutsbefitzer duard von Türckheim zu Niederbronn, den Guts⸗ besitzer Freiherrn Franz Zorn von Bulach zu Ost⸗ hausen ö zu in iedern des Staatsrathes für Elsaß⸗Lothringen auf die gesetzliche Zeitdauer von drei Jahren zu ernennen.

Dem zum argentinischen Konsul in Berlin ernannten Kaufmann Carl Ackermann ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Gesetz, betreffend Ergänzungen und Aenderungen des Reichs-⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874. Vom 6. Mai 1880.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Artikel I. . Das Reichs⸗Militärgesetz vom 2. Mai 1874 (Reichs⸗ Gesetzbl. 1874 S. 45) wird durch nachfolgende Bestimmungen ergänzt, beziehungsweise e .

6 ;

n Ausführung der Artikel 5, 59 und 60 der Reichs⸗

. wird die Friedens⸗Präsenzstärke des Heeres an Mannschaften für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum 31. März 1388 auf 427 2754 Mann festgestellt. Die Einjährig⸗

. kommen auf die Friedens⸗Präsenzstärke nicht in nrechnung.

§. 2. ö

Vom 1. April 1831 ab werden die Infanterie in 503 Ba⸗ taillone, die Feld⸗Artillerie in 340 Batterien, die Fuß⸗A1rtillerie in 31 Bataillone, die Pioniere in 19 Bataillone formirt.

§. 3.

Auf diejenigen Mannschaften, welche nach Erlaß dieses Gesetzes wegen hoher Loosnummer oder wegen geringer körper⸗ licher Fehler der Ersatzreserve erster Klasse überwiesen werden (5. 25 Abs. 1 und Abs. 26. des Reichs⸗Militärgesetzes), finden,

ihrer bisherigen Verpflichtungen, die nachfolgenden Bestim⸗ mungen Anwendung:

3) Dieselben dürfen im Frieden zu Uebungen einberufen werden. Die Zahl der zur ersten Uebung und der zu wieder⸗ holten Uebungen einzuberufenden Mannschaften wird durch den Reichshaushalts⸗Etat festgesetzt. Ersatzreservisten, welche geübt haben, verbleiben während der Gesammtdauer ihrer Ersatz⸗

soweit dieselben nicht auf Grund der Ordination oder der Priesterweihe dem geistlichen Stande angehören, in Ergänzung

reservepflicht in der Erfatzreserve erster Klasse.

schaften, welche wegen geringer körperlicher Feh des Lebensalters und der besseren Dienstbrauchbarkeit. Die

Ersatzreserve erster Klasse im Aushebungsgeschäft.

3) Diese Uebungspflicht erstreckt sich auf 4 Uebungen, von welchen die erste eine Dauer von 10, die zweite eine Dauer von 4 und die beiden letzten eine Dauer von je 2 Wochen nicht überschreiten sollen. Der Gestellungstag für die erste Uebung ist den Uebungspflichtigen bei der Ueberweisung zur Ersatzreserve bekannt zu machen. Erfolgt die Einberufung zu einem späteren Termin, so kommt die Zwischenzeit auf die Dauer der Uebung in Anrechnung. Letztere Bestimmung findet keine Anwendung, wenn die spätere Einberufung auf Ansuchen der Uebungspflichtigen, oder wenn mit dem Einver⸗ nehmen der Civilverwaltung im mttzesfe der Uebungspflich⸗ tigen eine Verschiebung des Tern ans der Einberufung erfolgt.

4) Jungen Leuten von Bildung, welche sich während ihrer Dienstzeit selbst bekleiden, ausrüsten und verpflegen, und welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorschriftsmäßigen Umfange dargelegt haben (58. 11 des Gesetzes, betreffend die Verpflich⸗ tung zum Kriegsdienst, vom 9. November 1867) steht für die erste Üebung unter denjenigen Truppentheilen die Wahl frei, welchen für das betreffende Jahr die Ausbildung von Ersatz— reserven übertragen ist. . ĩ

5) Die Uebungspflicht erlischt, wenn die ausgewählten Mannschaften innerhalb vierwöchentlicher Frist nach dem unter 3 bezeichneten Gestellungstage zur Uebung nicht ein⸗ berufen sind.

Ist der Gestellungstag auf Ansuchen des Uebungspflich⸗ tigen, oder mit dem Einvernehmen der Civilverwaltung im Interesse des Uebungspflichtigen verschoben worden, so ist für dies Erlöschen der Uebungspflicht, statt des unter 3 bezeich⸗ neten, der verschobene Gestellungstag maßgebend.

6) Von der Uebungspflicht können die Mannschaften nach Maßgabe des §. 59 des Reichs-Militärgesetzes befreit werden. Jede Einberufung zum Dienst im Heere zählt für eine Uebung. Schiffahrt treibende Mannschaften sollen zu Uebungen im Sommer nicht eingezogen werden. .

7) Die Jahreszeit, in welcher die Uebungen stattfinden sollen, wird zwischen Militär- und Civilbehörden unter Berück⸗ sichtigung der bürgerlichen Interessen vereinbart. .

8) Üiebungspflichtige Ersatzreservisten unterstehen in Bezug auf Auswanderungserlaubniß, Entlassung aus der Staats⸗ angehörigkeit, Befolgung des Einberufungsbefehls, sowie als Angehörige des aktiven Heeres während einer Uebung den für Reservisten und Wehrleute geltenden Vorschriften.

S. 4.

Die Versetzung aus der Reserve in die Landwehr und die Entlassung aus der Landwehr finden, soweit die zwölf⸗ jaͤhrige Gesammtdienstzeit (Art. 59 der Reichsverfassung) zur Einfuhrung gelangt ist, im Frieden bei den nächsten, auf Er⸗ füllung der Dienftzeit folgenden Frühjahrs⸗-Kontrolversamm⸗ lungen statt. . .

Hinsichtlich derjenigen Mannschaften, deren Dienstzeit in der Periode vom 1. April bis zum 30. September ihr Ende erreicht, bewendet es bei der Bestimmung von §. 62 des Reichs⸗

Militärgesetzes. geset Artikel II.

Die 585. 10, 12, 14, 53 und 566 des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. 1874 S. 45) erhalten die nachstehende Fassung: 8. i

Alle Militärpflichtigen sind, wenn sie nicht freiwillig in den Heeresdienst eintreten (85. 10 und 11 des Gesetzes vom

nuar des Kalenderjahres an, in welchem sie das 20. Lebeng⸗ jahr vollenden, der Aushebung unterworfen gmilitärpflichtig). Sie haben sich zu diesem Zwecke vor den Ersatzbehörden zu gestellen bis über ihre Dienst verpflichtung den Bestimmungen dieses Gesetzes gemäß endgültig entschieden ist, jedoch höchstens zweimal jährlich. J . Der Eintritt zum drei⸗ oder vierjährig- freiwill igen Dienst kann Militärpflichtigen durch die Ersatzbehörden ge⸗

stattet werden.

2) Zunächst sind die Freigeloosten nach der Reihenfolge ihrer Lobsnummern heranzuziehen, sodann . . er an die

ter Klasse überwiesen werden, nach Maßgabe ö l . Jahres, in welchem sie das 23. Lebensjahr vollenden, zum

Auswahl der letzteren erfolgt bei ihrer Ueberweisung zur

g. November 1867, Bundes⸗Gesetzbl. S. 131), vom 1. Ja⸗

§. 12 .

Jeder Militärpflichtige ist, sofern er nicht die Erlaubniß zum freiwilligen Eintritt in den Heeresdienst erhalten hat, in dem Aushebungsbezirke, in welchem er seinen dauernden Aufenthaltsort oder, in Ermangelung eines solchen, seinen Wohnsitz hat, gestellungspflichtig. Wer innerhalb des Bundes⸗ gebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort, noch einen Wohnsitz hat, ist in dem Aushebungsbezirke seines Geburts⸗ orts gestellungspflichtig, und wenn der Geburtsort im Aus-

lande liegt, in demjenigen Aushebungsbezirke des Inlandes,

in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. . ö

In dem Aushebungsbezirke, in welchem die Militärpflich⸗ tigen sich zu gestellen . werden sie auch, unter Anrech⸗ nung auf das von demselben aufzubringende Rekrutenkontin⸗ gent, zum Militärdienst herangezogen.

§. 14. Die zum einjährig⸗freiwilligen Dienst Berechtigten haben die Verpflichtung, sich spätestens zum 1. Oktober desjenigen

Dienftantritt zu melden. Ausnahmsweise kann ihnen über diesen Zeitpunkt hinaus Aufschub gewährt werden. Bei aus⸗ brechendem Kriege müssen sich alle zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, welche bereits in das militärpflichtige Alter eingetreten sind, auf öffentliche Aufforderung sofort zum Heeresdienst stellen. . .

Wer die rechtzeitige Meldung zum Dienstantritt versäumt, verliert die Berechtigung zum einjährig- freiwilligen Dienst; nach Befinden der Ersatzbehörde kann ihm die Berechtigung wieder verliehen werden.

Ein Gesetz wird die Vorbedingungen regeln, welche zum einjähr ig⸗freiwilligen Dienst berechtigen. .

Zur Annahme Einjährig⸗Freiwilliger sind die Truppen der Feldartillerie und des Trains in Orten, wo außerdem Truppen zu Fuß garnisoniren, nur insoweit verpflichtet, als die Zahl von vier Einjährig-Freiwilligen bei jeder Batterie und Compagnie nicht überschritten wird.

8. 53.

Soldaten im aktiven Dienst können auf Ansuchen zur Verfügung der Ersatzbehörden entlassen werden, wenn einer der im 8. 20 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Gründe nach ihrer Aushebung eingetreten ist, oder wenn in einzelnen Fällen be⸗ sondere in diesem Gesetze nicht ausdrücklich vorgesehene Billig⸗ keitsgründe dies rechtfertigen (8. 22).

Ueber die Zulässigkeit des Gesuchs entscheidet nach Begut⸗ achtung der Verhälinisse durch die ständigen Mitglieder der Ersatzkommission der kommandirende General desjenigen Armee⸗Corps, in welchem der Reklamirte seiner Dienstpflicht genügt, in Gemeinschaft mit der betreffenden (68. 30 Nr. 30.) Landes⸗ oder Provinzialbehörde seines Heimathsbezirks be⸗ ziehungsweise das zuständige Kriegs-Ministerium in Gemein⸗ schaft mit der obersten Civilverwaltungsbehörde seines Hei⸗ mathsbezirks.

Die Entlassung des Reklamirten erfolgt erst zu den. nächsten allgemeinen Entlassungstermine, sofern nicht ein un⸗ gewöhnlicher Grad der Dringlichkeit die frühere Entlassung nothwendig macht. . . . . —̃

Auf Soldaten, welche sich bei mobilen Truppen im Dienst befinden, haben diese Bestimmungen in der Regel keine An⸗ wendung.

§. 66.

Reichs, Staats- und Kommunalbeamte sollen durch ihre Einberufung zum Militärdienst in ihren bürgerlichen Dienst⸗ verhältnissen keinen Nachtheil erleiden.

Ihre Stellen, ihr persönliches Diensteinkommen aus den⸗ selben und ihre Anciennetät, sowie alle sich daraus ergebenden Ansprüche bleiben ihnen in der Zeit der Einberufung zum Militärdienst gewahrt. Erhalten dieselben Offizierbesoldung, so kann ihnen der reine Beirag derselben auf die Civilbesol⸗ dung angerechnet werden; denjenigen, welche einen eigenen Hausstand mit Frau oder Kind haben, beim Verlassen ihres Wohnorts jedoch nur, wenn und soweit das reine Civileinkom⸗ men und Militärgehalt zusammen den Betrag von 3600 6 jährlich übersteigen. . 1

Nach denselben Grundsätzen sind pensionirte oder auf Wartegeld stehende Civilbeamte hinsichtlich ihrer Pensionen oder Wartegelder zu behandeln, wenn sie bei einer Mobil⸗ machung in den Kriegsdienst eintreten.

Obige Vergünstigungen kommen, nach ausgesprochener Mobilmachung auch denjenigen in ihren Civilstellungen ab⸗ kömmlichen Reichs und Staatsbeamten zu Gute, welche sich freiwillig in das Heer aufnehmen lassen. .

Die näheren Bestimmungen bleiben den einzelnen Bundes⸗

regierungen überlassen. ; ; ñ Artikel III.

Die Ausführungsbestimmungen zum Artikel J. 85. 3 und 4 und zum Artikel 11. dieses Gesetzes erläßt der Kaiser Artikel IV. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach nãherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes ⸗Gesetzbl. 1371 S. 9) unter III. 5. 5, in Württem⸗

berg nach näherer Bestimmung der Militärkonvention vom