1880 / 108 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Verminderung der Elbuferstaaten von etwa 10 auf 2, nämlich, Desterreich und Deutschland, erlitten hat durch die Reichsgesetzgebung, welche die entgegenstehende Landesgesetz⸗ gebung seitdem aufgehoben hat, ist ein modus vivendi geworden, mit dem wir bisher ohne Schwierigkeiten gelebt haben. Es ist eben für uns keine Lebensfrage. Wenn ich sage, für uns, so muß ich er⸗ wähnen, daß ich im Namen Sr. Majestät des Kaisers spreche; es handelt sich nicht um eine Gesetzesvorlage, die Ihnen auf Grund von Bundesrathsbeschlüssen gemacht wird, sondern um das Recht des Kaisers, Verträge zu schließen, und um die Herbeiführung der Ge nehmisung des Reichstages, die zur Gültigkeit eines solchen Ver trages erforderlich ist, nachdem die Zustimmung des Bundesraths zu demselben durch frühere Verhandlungen gesichert ist. Ich kann also hier ausnabmsweise sagen, die Reichs regierung würde ohne Be⸗ willigung dieser Elbschiffahrtsakte ihre Funktion ungestört fortsetzen können und befindet sich durchaus nicht in einer Nothwendigkeit, bei Gelegenheit der Annahme derselben Bedingungen auferlegen zu lassen, die das Verfassungsrecht ihr nicht ohnehin schon auferlegt. Auch der Vorbehalt, von welchem die Mehrheit Ihrer Kommission die Annahme abhängig gemacht, hat für mich nicht die Bedeutung, auf seine Annahme oder Ablehnung erheblich s Gewicht zu legen. Entweder haben die Herren Recht, die behaupten, der Antrag beanspruche nur gültiges Recht, dann ist er überflüssig, oder er hat die Tendenz, neues Recht zu machen, dann, meine Herren, überschreitet diese Absicht die Macht⸗ voll kommenheit, die dem Reichttag durch die Reichsverfassung beige⸗ legt ist. Der Reichstag kann allein für sich nicht neues Recht machen, am allerwenigsten sollte er es meines Erachtens versuchen, im Wege von Bedingungen, die er der Reichsregierung stellt in dem Augenblick, wo sie von ihm die Genehmigung eines an und für sich, wie der Herr Vorredner anerkannt hat, unbedenklichen Vertrages verlangt. Das ist eine Art Pression, die auf die Regierung geübt werden soll, damit sie in die Anerkennung einer Auslegung des Ver⸗ fassungtrechts willige, eine Pression, welche erhebliche Zweifel an der Sicherheit, mit welcher die Anlegung von anderer Seite für richtig gehalten wird, aufkommen läßt, eine Pression, der sich die Reichs⸗ regierung in keinem Falle fügt. Ich bitte also, wenn dieser Vor⸗ behalt angenommen wird, nicht zu glauben, daß damit an unserer Verfassung etwas geändert würde, die Reichsgesetze sind vollkommen klar und lassen keinen Zweifel übrig.

Der Herr Vorredner hat einen längeren Theil seiner Rede dar⸗ auf verwendet, um das angebliche Vorhandensein von Landes gesetzen zu beweisen. Wenn es Landesgesetze überhaupt gäbe, welche den Reichsgesetzen entgegenstehen, so tritt die bekannte Wirkung der Reichs gesetze ein, daß sie den Landesgesetzen derogiren, am allermeisten aber die Wirkung der Reichsverfassung, die sich in ihrem Artikel 33 ganz unzwei⸗ deutig darüber ausspricht, daß das Zollgebiet des Reiches mit seinen zußeren Grenzen zufammenfallen soll, und damit den Einwohnern des Deutschen Reichs eines der wesentlichsten Grundrechte giebt, die sie überhaupt gegeben hat, das Recht de freien Verkehrs unterein⸗ ander. Das angebliche J soweit die praktischen Nachwir⸗ kungen seiner Bestimmungen überhaupt noch in Gültigkeit sind, be⸗ steht nur vermöge der Duldung von Seiten des Bundesraths, welcher mit Bezug auf diesen Zollausschluß von der ihm zweifellos beiliegenden Berechtigung bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat, aber, wie ich hoffe, Gebrauch machen wird.

.Was das Vertragsrecht anbelangt, so will ich in die Frage, in⸗ wieweit es durch die Reichsverfassung, durch die dazwischen liegenden Verhandlungen mit Oesterreich, durch die Zustimmung Oesser⸗ reichs, die hier vorliegt, alterirt sei, nicht eingeben, sondern abwarten, ob die österreichische Regierung reklamirt und uns Anlaß zu ähnlichen Reklamationen in Bezug auf die Elbschiffahrt jenseits der böhmischen Grenze geben wird. Jedenfalls glaube ich, daß es im Reicheinteresse liegt, hier nicht österreichisch⸗un jarischer zu sein als die österreichisch ungarische Regierung, und das Reiche verfassungs recht, namentlich da, wo es die nationale Einheit anstrebt, nicht zu beugen durch Argumentationen, die ich für künstliche halte. Es tritt hier auch der nicht immer vorliegende Fall ein, daß es sich um ein Verfassungsrecht handelt, dessen Uebung bisher vollständig außer Zweifel war. Der Besitzstand des Bundesraths in der Ausübung seines Rechts kann nicht angefochten werden, einmal wird er von neuem bestätigt durch das Zollgesetz von 1869, in dem im Anschluß an die Verfassung wiederholt gesagt wird, daß die Zolllinie mit der Landesgrenze zu⸗ sammenfallen soll und da, wo Letztere an das Meer stößt, das Meer die Zolllinie kilden soll, während die Landeshoheit bekanntlich etwas in das Meer hineinreicht. Dieses Reichs gesetz, das Re ich szoll“ gesetz in seiner Wirksamkeit zu entkräften zu Gunsten einer künst⸗ lichen Konstraktion, künstlich wegen ihrer sorgfältigen und berechneten Vermischung des Douanezolls mit dem alten Elbzoll, das, glaube ich, wird den Gegnern unserer Äuffassung nicht glücken,

Der Herr Vorredner hat vom Zoll ab und zu mit doppelter Tragweite gesprochen, wo er nach seiner genauen Sachkunde aus— schließlich den alten abgeschafften Elbzoll gemeint haben kann, und die Bestimmungen, die dessen Aufhebung betreffen, in discrimine anzuwenden gesucht; ob er dabei in seinem for intsrieur alle die logischen Schlüsse gemacht hat, die er dadurch in seinen Zuhörern hervorrufen wollte, stelle ich ihm anheim. Aber wenn wir diese beiden Zölle trennen, so fallen diese beiden Zölle, der Elbzoll und der Grenzzoll auf der Elbe oberhalb Hamburgs, gerade so wenig zu⸗ sammen, wie der Sundzoll und der Stader Schifffahrts zoll mit dem Zoll vereinszoll. Der Elbzoll bat mit dem, was wir hier berathen, absolut nichts zu thun, wie auch die schon von dem Herrn Vorredner angeführten Artikel der Wiener Schlußakte, die vielleicht Jedem, der sie nicht nachliest, Sand in die Augen streuen können, hierauf gar keinen Bezug haben; sie erwähnen nur in einem einzelnen Artitel die Frage der Douanen sie sind französisch gefaßt und dort zu Gun sten der Douanen, daß die nicht genirt werden sollen.

Aber auch die Ausübung des Besitzstandeg! Der Herr Vor—⸗ redner hat vergebens versucht, einen rechtlichen Unterschied zwischen der Oberelbe und der Unterelbe, vom Hamburger Standpunkt gerech⸗ net, nachjuweisen. Das Recht für die ganze Elbe, soweit es ver⸗ möge der Elbschiffahrtsakte besteht, ist ein einheitliches, gleiches und identisches; kein Fuß breit des Elbspiegels kann sich den Wirkungen entziehen, welche die Elbschiffahrtsakte von 1821 heutzutage noch wirklich für sich haben kann.

Wenn es richtig wäre, was der Herr Vorredner angeführt hat, daß früher es die Unbequemlichkeit war, welche die Schiffer wegen des Elbzolles hatten, die Anlaß gab, Douanenzölle an gewissen Orten zu erheben, so würde diese Bequemlichkeitsfrage noch immer kein Ver= fassungsrecht bei uns ändern und der Reichtverfassung nicht im Wege stehen, ebenso wenig wie die Frage, ob das Anbalten unterhalb Hamburg für den Seehandel bequem oder unbequem ist, unser Ver⸗ fassungsrecht ändert; das steht damit in keiner Beziehung, das sind Zweckmäßigkeitsfragen, die der Bundegrath zu erwägen haben wird und beachten wird.

Ich erwähne dabei, daß der Schiffahrtsverkehr in der Themse doppelt, vielleicht viermal so groß ist, als der auf der Unter-Elbe, und daß man doch genöthigt ist und der freie Engländer in der

ingebung für die Interessen seines Vaterlandes. fügt ich dem bereitwillig —, auf der unteren Themse viermal anzuhalten, um Zollbeamte aufzunehmen und sich der Kontrolle zu unterziehen. Also diese Bedenken kann ich mit dem nationalen Standpunkte, den zu alten Zeiten der Herr Vorredner mit mir gemeinsam vertreten hat, als er mir beistand, die jetzige Verfassung ins Leben zu rufen, nicht vereinigen. Aber dafür, daß bisher das Recht des Bundesraths, die Elbe mit einer Zolllinie zu durchschneiden, niemals bezweifelt worden ist, kann ich das Zeugniß aller höheren Beamten aller deutschen Staaten anführen, die mit der Sache zu thun gehabt haben, namentlich auch das Zeagniß deg⸗ jenigen höheren Beamten, der augenblicklich als Abgeordneter die Tribüne verließ. Er ist damals über die Berechtigung des Bundes⸗ raths in keiner Weise zweifelhaft gewesen, und bei seiner Gewissen⸗ haftigkeit würde er es nicht übernommen haben, dem Reichstage diese

erführe, diese Sache gemacht worden wäre und nur desbalb der Reichstag nicht angerufen wäre.

Kann heute die Unterelbe nicht von der Donanenlinie gekreuzt werden, so konnte es auch damals die Oberelbe nicht, so ist trotz der ien, künstlichen Argumentation, die wir gehört haben, die Ein⸗

eziehung der Elbstrecke von Wittenberge bis Hamburg bisber nichtig

und ungesetzlich und die Zölle können zurückgefordert werden. Das war damals die Meinung des Herrn Vorredners nicht; er hat der Bundesrathesitzung präsidirt, in welcher die Einverleibung jener Elbstrecke in das Zollgebiet beschlossen wurde, also die Verlegung der Zollrevision von Wittenberge, wo sie nach seiner Theorie auch schon unberechtigt gewesen wäre und doch ein halbes Jahrhundert be- standen hat seit 1821 —; er hat die Verlegung von Wittenberge nach Bergedorf resp. Hamburg selbst sanktionirt an der Spitze des Bundegrathzbeschlußeg. Ja, noch mehr, er hat den Antrag, welchen Preußen auf diese Verlegung damals gestellt hat, unter seiner Leitung konzipiren lassen. Der Antrag liegt mir vor im Konzept. Er ist, wenn ich wicht irre, von der Hand des damaligen Rathes Hrn. Jung⸗ mann geschrieben, vielfach durchkorrigirt von der Hand des damaligen Ministers Delbrück. Das Konzept fängt an:

Die Bestimmung im Art. 6 des Vertrages vom 8. Jil nach welchem die Hansestadt Hamburg mit einem dem Zwecke ent⸗ sprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebiets und nun ist im ursprünglichen Kontexte fortgefahren: Freihafen außerhalb der Zollgrenze bleiben soll.

Darauf ist, von der Hand des Ministers Delbrück hineinkorri⸗ girt: vorläufig außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze, also die Anerkennung des Provisoriums, und ich lade jetzt den Herrn Ab⸗ geordneten ein, seine eigene Handschrift zu rekognosziren, nach der er dieses vorläufig“ für nothwendig gehalten hat, um dem provisorischen Charakter des Zollausschlusses Ausdruck zu geben in seiner damaligen Eigenschaft als Minister. Seitdem ist nichts geschehen, was das Recht in seinem Sinne hätte ändern können; nur in meinem Sinne hat es sich geändert. Ich hoffe also, er wird seine damalige Rechtsauffassung nicht diffitiren wollen, denn dieses „vorläufig“ ist nachher auch in die amtliche Eingabe übergegangen, die Minister Delbrück hat abfassen lassen, es ist auch in den Ausschußbericht über gegangen vom 16. Juli 1863 nach Art. 6 des Vertrages. Es beginnt dieser Bericht vom 8. Juli 1868:

Es soll die freie Hansestadt Hamburg mit einem dem Zwecke entsprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietz vor läufig außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze bleiben.

Dieser Ausschußbericht ist unterschrieben von den Herren von Pom⸗= mer Esche, von Thümmel, von Philipsborn und von Liebe. Diese Herren haben sich daher zur Anerkennung des provisorischen Charakters dieses Zollausschlusses verstanden. Dieser Ausschußbericht hat den Beschlüßssen des Bundesraths unterlegen und ist verbotenns zum Be— schluß erhoben worden mit auzdrücklicher Bezugnahme auf den Wort⸗ laut, also einschließlich des Wortes „vorläufig“, und der Beschluß lautete damals:

Es wurde beschlossen: a. die Hereinziehung der in der Vorlage Nr. 58 näher bezeichneten Hamburgischen Gebietstheile und der dort liegenden preußischen Enklave in den Zollverein zu verfügen.

Da ist gar nicht davon die Rede, beim Reichstage etwas zu be—⸗ antragen, und nach meinem langjährigen Zusammenarbeiten mit dem Herrn Vorredner weiß ich, daß seine Gewissenhaftigkeit nach allen Seiten eine sehr große war, nach dem Verfassungö leben hin aber noch viel größer, als nach einer anderen Richtung; er würde sich nie dazu verstanden haben, wenn er irgend eine Vermuthung gehabt, daß der Reichstag etwas mit zu reden hätte. Gefaßt ist dieser Be⸗ schluß unter dem Präsidium des Herrn Delbrück, unter Mitwirkung der Herren von Pommer Esche, von Phil ipsborn, Hennig, bayerischer Ver⸗ treter, sächsischer, badischer, hessischer. Mecklenburgs, des Großherzogs—⸗ thums Sachsen, Oldenburgs, der sächsischen Herzogthümer, Anhalts, Schwarzburgs, Waldecks, von Reuß ältere Linie, Schaumburg ⸗Lippe, Lübeck und den Hansestädten Bremen und Hamburg, für welch? zugegen waren Senator Gildemeister und Dr. Kirchenpauer. Auch die haben durch Beschluß das vorläufig“ anerkannt, und sie haben anerkannt, daß der Bundesrgth hier zu entscheiden hat, und lein Zweifel ist ihnen irgend beigekommen über das Recht des Bundeßraths, über diese Ausführungsmaßregeln zu entscheiden. Es ist im Artikel 7 der Verfassung Nr. 2 in der allbekannten Fassung ausdrücklich verzeichnet, und Se. Majestät der Kaiser kann unmöglich gesonnen sein, dieses Recht des Bundesraths irgend in Zweifel ziehen zu lassen oder einen Vorbehalt, welcher dasselbe nicht nur in Zweifel zieht, sondern außer Kraft zu setzen bestimmt ist, an den Bundesrath gelangen zu lassen. Wenn dieser Vorbehalt angenommen wird, muß ich Namens Sr. Majestät des Kaisers erklären, daß damit die Ge⸗ nehmigung, welche wir für diesen Vertragsentwurf mit Oesterreich vom Reichstage erbeten haben und ohne welche dieser Vertragsent⸗ wurf seine Gültigkeit nicht erlangen kann, versagt ist, und die Sache ist damit also abgethan und wir werden das Weitere zu tragen haben, was daraus folgt; aber von dem Rechte des Bundesraths, sowie es verfassungsmäßig feststeht, werden wir nichts nachgeben.

Ich erlaube mir, obschon es nicht erforderlich sein wird, zur Be⸗ stätigung meiner Rechtsauffassung noch die Stellen einiger Staats⸗ rechtslehrer, und zwar wesentlich liberaler, zu verlesen, die denselben Punkt behandeln.

Laband sagt im ersten Band Seite 265:

Ferner stebt die Aufhebung bestehender Zollausschlüsse dem Bundes rath zu.“

v. Rönne sagt im zweiten Theil Seite 197:

„Darüber, daß der Bundezrath berechtigt ist, solche Bestim⸗ mungen der Zollverein sverträge, welche lediglich allgemeine Verwal⸗ tungévorschriften enthalten oder sich bei der Ausführung der Bestim⸗ mungen der gedachten Verträge als mangelhaft herausstellen, auf Grund der Vorschriften im Artikel 2 Ziffer 2, beziebungsweise Ziffer 3 des Artikel 7 der Reichsverfassung im Wege der Verordnung oder der dem Mangel abhelfenden Verfügung abzuändern, kann kein , bestehen; denn dies folgt einfach aus der im Artikel 40 ent⸗ altenen Hinweisung auf den ganzen Artikel 7.

Es folgt auch für Jeden, der die Entstehung der Verfassung kennt, aus der Genesis dieses ganzen Art. 7, der aus den Zollverträ⸗ gen herübergenommen ist, und der in der Verfassung des Norddeut⸗ schen Bundes eine andere Stelle hatte, als er sie heute hat, so daß er sich im Norddeutschen Bunde nur auf Zoll vereinkeinrichtungen bezog, auf die aber ganz zweifellos; und seine Uebertragung auf Nr. 7 in der heutigen Reichsverfassung bei den Modifikationen, die vorgenommen sind, hat nur die Wirkung gehabt, dieses Recht des Bundes raths über die Zoll vereinkfragen auch auf andere Fragen aus⸗ zudehnen; in Bezug auf die Zollvereinfragen aber war es schon jederzeit ganz zweifelloz, es bedurfte nicht der neuen Fassung. Das Recht des Bundesraths, darüber selbständig zu beschließen, ist meines Grachtens vollständig so klar, wie das Recht der Hansestadt Ham burg auf einen Freihafen, was ja Niemand anzufechten beabsichtigt. Mir sind Suggestionen von anderer Seile und aus Hamburg ge— macht, daß dieses ganze Freihafenrecht Hamburgs kein Singular⸗ recht sei, sondern daß der Art. 34 durch Gesetz, wenn nicht 14 Stimmen widersprechen, aus der Welt geschafft werden könne. Ich habe darauf mit großer Bestimmtheit und auch schriftlich nach Hamburg erklärt, daß ich dieser Deduktion nicht beistimmen könne, sondern daß das Recht auf den Freihafen nur mit Ham burgs Bewilligung aufhören könnt, und daß ich, so lange ich mitzu⸗ reden hätte, auch darüber wachen würde, daß es nicht eingeschränkt werde auf kleinere Grenzen als diesenigen, welche nothwendig sind, damit es seiner Bezeichnung in vollkommener und loyaler Weise ent⸗ spreche, ein wirklich voller Freibafen, der allen Evͤlutionen, die in einem Freihafen vorgenommen werden sollen, und allem Nutzen, den man von einem Freihafen erwarten kann, entspricht. Daß aber die Grenze, welche der Freihafen zu die sem Zwecke haben muß, der Bestimmung des Bundesraths unterliegt, das hat nie einem Zweifel unterlegen, und es ist auch damals, wie der jetzige Grenzbezirk ge= schaffen wurde, zweifellos gehandhabt worden, ja, es ist damals von

Thatsache zu verschweigen, wie er es vorher darstellte, als wenn gewissermaßen heimlich, schüchtern, daß der Reichttag es noch nicht

dem Hamburger Senat 1868 in einer amtlichen Publikation aner⸗ kannt worden, in welcher derselbe, nachdem eine Beschwerde der

Bürgerschaft eingegangen war über die Trennung Bergedorfs und einiger anderen Distrikte sogar Geestebacht vom Freihafenbezirke, dieser Beschwerde gegenüber ganz unzweideutig erklärte: wir können unt auf die Beschwerde der Bürgerschaft nicht einlassen, da nicht der Senat, sondern der Bundes rath beschließt, wo die Grenze des Freihafens gehen soll.

Diese damalige Auffassung des Hamburger Senats ist, soviel ich weiß, in mehreren Blattern gedruckt, ich brauche sie wobl nicht zu verlesen, sie liegt mir vor, aber sie wird den Herren bekannt sein, ich wünsche, daß davon doch auch Akt genommen wird, weil es mir überhaupt darauf ankommt, die ganze Wandlung des Rechtsgefühls, des Rechts bewußtseins und der Rechtsvertretung nachzuweisen, die in allen Bebörden erkennbar ist, seit die Begeisterung für die Einheit, für die deutsche Einheit und für die Herstellung des neuen Reichs etwas matter geworden ist. (Widerspruch links.) Ja, matter gewor— den, meine Herren, ich stehe auf der Stelle, wo Jedermann das am deutlichsten fühlt, der Geist des Partikularismus ist gewachsen, die Kämpfe der Parteien, und das wirkt auf die Haltbarkeit des Ver⸗ fassungsbodens als Tummelplatz für dergleichen Kämpfe, entweder man hält den Boden für unzerstörbar, oder man macht sich nicht viel daraus, ihn zu zerstören, und ich bin vollständig berechtigt, von meinem Standpunkte her ein vollwichtiges Zeugniß abzulegen, ich bin kompetenter Zeuge dafür.

„Desbalb also, wenn Sie mich fragen, warum ich den Be— schlüssen, die heute gefaßt werden können, eine praktische Tragweite nicht beilege und dennoch mich an der Debatte unter persönlichen Schwierigkeiten betheilige, so kann ich darauf nur erwidern, daß es mir ein Bedürfniß gewesen ist, doch noch einmal in meinem Leben von dieser Stelle aus die Perspektive auf den Reichstag zu haben und zu ihm reden und auch noch einmal, wie ich es eben schon ge⸗ than habe, von hier aus Zeugniß abzulegen für die nationglen Be strebungen und Zeugniß abzulegen gegen die partikularistischen und Parteibestrebungen, die der Entwicklung des Reichs im Wege steben und wenn ich nicht in der Lage sein werde, dieses Zeugniß von dieser Stelle her zu wiederholen. so glaube ich, wenn Gott mir das Leben giebt, doch vielleicht in der Lage zu sein, ron denselben Sitzen, wo Sie sitzen, hernach auch dem großen Gedanken der Nationalitaͤt, der uns vor i0 Jahren noch beinahe Alle begeisterte, auch dann als Reichstagsmitglied Ausdruck geben zu können, auch gegen eine partikularistische Handhabung der Reichsverfassung, die etwa dann von hier aus vertreten werden könnte. Es ist also wesentlich meine Sorge für die weitere Entwickelung unserer Reichsverfassung und mein Bedürfniß, sie, so⸗ weit es an mir ein einzelner Mann kann da nicht viel thun = liegt, vor Stillstand, ja vor Röckläufigkeit zu bewahren, die mich herfuͤbrt, und ich muß sagen, wems ich sehe, daß mein thätigster und bedeutendster Mitarbeiter, den ich bei der Herstellung der Reichsver⸗ fassung gehabt habe, heut zu Tage Arm in Arm mit dem Gentrum und mit den Parteien, die damals gegen die Reichsverfassung waren, mir gegenüber tritt, so habe ich das Gefübl, daß die rückläufige Be⸗ wegung, die Minderung der Begeisterung für die nationale Gntwick - lung, die damals uns Alle, Alle beherrschte, einen ganz außerordent— lich weiten Weg schon zurückgelegt bat, ich kann ihn nicht aufhalten, aber ich kann wenigstens meine Stimme als Warner von einer Stelle ber, wo ich sicher bin, gehört zu werden, gegen diese Wege erbeben. Ich weiß nicht, ob der Boden der Neichsoer⸗ fassung fest genug ist; ob der Baum, den sie bildet, fest genug gewurzelt ist, um zur Unterlage derjenigen Parteikämpfe und partiku⸗ laristischen Strebungen zu dienen, welche heut zu Tage auf demsel⸗ ben ausgefochten werden sollen. Es ist meines Wissens das erste Mal, daß wir ung vor einer Verfassungsfrage zwischen Bundesrath und Reichstag befinden, wo der Reichstag im Begriffe ist, wenigstens hat die Majorität Ihrer Kommission sich dafür entschieden dem Bun⸗ desrath ein Recht zu bestreiten, welches im Verfassungsrechte ganz zweifellos feststeht, und für welches die preußische Regierung auf jede Gefahr hin einzutreten entschlossen ist. Es ist das erste Mal, es ist auch das erste Mal, daß im Bundesrath der Antrag, Ver— fassungsstreitigkeiten durch Majoritätsbeschluß zu entscheiden, so weit getrieben worden ist, daß nur die Machtvollkommenheit, die mir nach der . in Bezug auf die Leitung der Geschäfte beiwohnt, mich in den Stand gesetzt hat, weitergehende Abstimmungen darüber zu verhindern.

Ich komme auf die Gefabr, die darin liegt, zwischen den Bundes⸗ regierungen Zwietracht zu säen, nachher zurück; ich will mich hier nur einstweilen zu der Konstellation wenden, die uns ich meine, den Vertretern der Reichspolitik in dieser Session entgegengetreten ist. Unser Hauptgegner ist die Partei des Centrums gewesen. Das Centrum hat seit 6 Monaten in allen Fragen des preußischen Land⸗ tages und in allen Fragen des Reiches ausnahmslos mit wenig Dis— fussion und wenig Aufwand von Argumenten geschlossen gegen die Regierung gestimmt. Das ist ein Gegner, der an und für sich so stark, so disziplinirt ist, daß er von seinen über 100 Mann, ja an den meisten Tagen reichlich die Hälfte der Präsenziahl, die augen blicklich in diesem Jahre üblich war, zu stellen im Stande ist. Das ist ja eine sebr, gewichtige Thatsache, mit der gerechnet werden muß. Bei der Abstimmung über Samoa war genau die Hälfte der Majorität dieser Versammlung vom Gentrum gestellt, 64 von 128. Die Herren vom Ceutrnum werden wissen, was sie dabei bezwecken, und was sie dabei erreichen. Mein Gravamen, worauf ich nachher zurückkomme, wendet sich mehr gegen die appendices des Centrums, die diesem Belagerungsthurm, welcher der Regierung ununterbrochen kampfbereit, angriffsbereit gegenüber steht, die dieses Passivum, mit dem unser parlamentarisches Vermoͤgen belastet ist, dieses todte Gewicht benutzen, um hinauf— zuspringen, um von diesem Thurme damit ich bei dem Bilde bleibe den Mauerbrecher gegen die Regierung einzusetzen, und ge⸗ stützt auf die Bundesgenossenschaft deß Centrums die Regierung an—⸗ greifen und gegen sie stimmen. Früher war es ja üblich, daß in allen diesen Bestrebungen des Centrums, Centrum, Polen, Fort⸗ schritt war die Firma, gegen die wir zu kämpfen hatten, neuerdings ist denen nun noch die Firma des Freihandels hinzu⸗ getreten, und wir können in Sachen wie Samoa und andern sagen: wir haben gegen uns Centrum, Fort⸗ schritt, Freihandel, der Freihandel reicht ja bis in die konservatlven Parteien hinein, Gott sei ank, nur ig sehr geriugem Maße von allen diesen ist die Regierung stets sicher, daß alle ihre Vorlagen abfällig beurtheilt und bekämpft werden. Zunächst also wende ich mich gegen diese Parteigruppirung und ihre Ein wirkung auf die Entwicklung unseres Verfassungslebens. Das Cen⸗ trum wird ja selbst wissen, warum es so handelt, und ich kann es mir wohl denken; ich kann nur Rechenschaft davon geben, welchen Eindruck das Verfahren der Centrumspartei mir seit dem vorigen Herbst gemacht hat oder vielmehr, wie es auf meine praktische Thätigkeit zurückgewirkt hat. Im vorigen Jahre verließ ich den Reichstag mit der aufrichtigen Ueberzeugung, daß die Herren vom Centrum beabsichtigten, sich der Regierung zu n ihern und zu einem Kompromiß mit derselben zu gelangen, nicht blos über Schutzzoll fragen, sondern auch über Fragen, die hier nicht vorliegen, mit denen Sie ja in 14 Tagen, hoffe ich, im preußischen Landtage sich beschäftigen werden. Durch diese Wahrnehmung fühlte ich mich ermuthigt, mit Vertrauen an die Verhandlungen mit der röämischen Kurie zu gehen, denn ich versprach mir damals wirklich ein Ergebniß davon. Dieses mein Vertrauen zu Ergebnissen dieser Verhandlungen ist durch das injwischen ausnahmslos im Landtage und Reichstage vom Centrum beobachtete Verhalten erschüttert worden. Für mich liegt in dem Auftreten des Centrums gegen die deutsche, respektive preußische Regierung eine Interpretation für die Intentionen des römischen Stuhles, ein Barometer für das, was wir von Rom schließlich zu erwarten haben. (Ohl! Oh!)

Meine Herren! Unter Ihnen sind viele Priester, Andere, ich glaube die Meisten von Ihnen, sind unter priesterlichem Einfluß ge⸗ wählt worden und werden unter demselben wieder gewäblt werden, also Ihr „oh“ ist nicht ganz gerechtfertigt. Ich glaube. Sie sind doch Alle in der Lage, auf die Meinung des Papstes Rücksicht zu

nehmen und wenn diejenigen Intentionen vorhanden wären, auf die

wir rechnen müssen, um Frieden zu machen, so hätten Sie die Rolle nicht spielen können, die Sie im Landtage und Reichstage seit dem vorigen Herbst gespielt baben, sondern Sie würden dassenige Ver⸗ halten fortgesetzt baben, welches zu me ner Freude und zur Belebung meiner Friedenshoffnungen im vorigen Sommer von Ihnen bekundet wurde. Indessen das ist Ihre Sache, Sie werden ja Ihre Politik treiben wie Sie sie verstehen, und wir müssen schließlich un sere Rech⸗ nung machen, so wie die Dinge liegen. . . Dann komme ich nun zu den andern Fraktionen, die ich vorhin appendices des Centrums nannte, die das Centrum für geschaffen halten, um unter seiner Deckung gelegentlich gegen bie Regierung Ausfälle ju machen. Es ist danach bei der großen Macht des Centrums, bei der Gewißheit seiner Opposition und' bel dem unregelmäßigen Besuch des Reichztags eine ziemlich kleine Anzahl von Gegnern der Regierang in einer bestimmten Sache hinreichend, um die Majorität gegen die Regierung zu sichern. Die Bereitwilllakeit, von diefer immer bereiten Opposition des Centrums Gebrauch zu machen, gewissermaßen auf die Schultern des Centrums zu springen, um von dort aus die Regierung zu bekämpfen, hat doch ihr fehr Bedenkliche, meine Herren. Alle diejenigen Parteien, die dasz Reich haben bilden und bigher vertreten helfen, haben die wirk⸗ sich dabei zu gewinnen, in diesem Kampf die Bundesgenossenschaft eines mächtigen Elements zu suchen, was seinen Frieden mit uns, wie ich mit Bedauern wahrgenommen habe, noch nicht zu machen an der Zeit bält? Haben Sle sich nicht überlegt, was für Folgen und Rückwirkungen das auf die Reichsverfassung und auf ihre fer nere Entwickelung, auf die Auffassungen der Regierung, auf die Hoff⸗ nungen haben muß, mit denen die Regierung in die Zukunft sehen muß?

Ich erwähnte schon vorhin, ich halte den Boden, auf dem das Reich gegründet ist., noch nicht gewachsen und solide genug, um mit dieser Vergessenbeit, mit dieser Sicherbeit sich der deuischen Neigung hinzugeben, der Regierung Opposition zu machen. Gegen die Regierung mit allen Mitteln zu kämpfen, ist ja ein Grundrecht und Sport eines jeden Deutschen, und wenn man da einen allezeit bereiten Bundesgenossen findet, der Alles mitmacht, so ist das sehr willkormumen für Jemand, der etwas gegen die Reichs⸗ regierung hat aus besonderen Gründen, aus Ueberieugung oder aus . Ich wende meine Klage gegen keine Fraktion ins⸗ esondere, jede hat geglaubt, ab und zu am Centrum eine feste Anlehnung nehmen zu können, und hat sich ge—⸗ wundert, aber nach kurzer Zeit gewundert, wenn die Wand, an die sie sich zu lehnen glaubre, eine Schwenkung, machte. Jeder greife da in seinen eigenen Busen, aber die Fort⸗ setzung dieses Systems, die Partei, mit der zu meinem Bedauern ein prinzipieller Zwiespalt herrscht, als einen will kommenen Krystalli= fationspunkt für jedes Oppositionsgelüste zu benützen, halte ich für bie Reichsverfassung verderblich, namentlich verderblich im Sinne der Liberalen noch mehr als im Sinne der Konservativen. Ich werde Ihnen nachher sagen, warum aber ich richte besonders an die liberale Partei die Frage: Ist es nützlich, Verfassunge entscheidungen anzu⸗ regen und bis zum Äeußersten zu verfolgen, den Punkt auf das i zu fetzen im Streit zwischen Reichstag und Bundesrath? Ist es nütz⸗ lich, den Partikularismut zu unterstützen? Er ist stark genug ohne Sie, meine Herren! Die Haltung der Majorität der Kommission, wie sie vorliegt, appellirt an den Partikularismus und ganz zweifel⸗ los nicht ohne Erfolg. . .

Es giebt Regierungen, die aus partikularistischen Bedůrfnissen, weil sie sagen: Jedes Sonderrecht wollen wir bereitwillig schützen, denn wir haben auch Sonderrechte und deshalb wollen wir es hier mit dem Buchstaben der Bundesverfassung nicht so genau nehmen, wir sind also bereit, die vorhandene Opposition im Reichstage zu stützen mag sie ausgehen, von wem sie will für sie mit einzutreten, das Hemd ist uns näher, als der Rock, es geht uns der Partikula—⸗ rismus über die Reichsinteressen. Es finden sich auch andere Re⸗ gierungen, die sich durch den Reichstag ein schüchtern lassen, die Furcht vor parlamentarischen Unannehmlichkeiten ist ja bei den meisten Politikern und auch, bei denjenigen, die ihr ganzes Leben darunter zugebracht haben, vielleicht viel größer, als sie bei mir ist.

Ich habe in meinem Leben Gelegenheit gehabt, meine Probe dahin zu machen, daß ich mich nicht überlaufen lasse, ich habe mich weder von parlamentarischen noch von partikularistischen Bestrebungen überlaufen laffen, und ich hoffe, Gott wird mir auch für mein jetziges Alter, obschon ich körperlich geschwächt bin, die geistige Energie nicht verkümmern, daß ich jedem solchen Versuche des Ueberlau fens dauernd und fest entgegentrete.

Vor Allem möchte ich warnen vor dem Versuch also ich spreche von den Einschüchterungsversuchen gegen einzelne Regierungen, vor Allem möchte ich warnen vor der Tendenz bei diesen Ein schüchterungen, zwischen den Regierungen Unfrieden zu säen. Meine Herren, der Friede der Regierungen, der feste vertrauens volle Friede der Regierungen unter einander, ist der unentbehrliche Hort der Sicherheit unserer Verfassung. Glauben Sie nicht, daß irgend ein Reichztagsrecht fester steht als ein Regierungsrecht, als die Bundesraths rechte, als die Rechte des Präsidiums; Alles beruht auf derselben Basis des Vertrggs, den die Regierungen unter einander geschlossen haben, des Bundesvertrags, und jeder . bei einer Regierung, und namentlich bei einer machtigen Regierung, ob dieser Bundes vertrag gehalten wird, hat seine sehr bedenklichen Nachwirkungen. Der Konig von Preußen hat seine Zollrechte den Händen der Majoritätsbeschlüsse des Bundes raths anvertraut, den Händen der Reichsgesetzgebung hat er sie nicht an⸗ vertraut. Man kann ja auf ein andereg System kommenz ich habe es mir bisher zur Aufgabe gemacht, die Rechte der Regierungen sorgfältig zu vertreten; dieses mein Bestreben beruht aber auf der Voraussetzung der vollsten Gegenseitigkeit in genauer Beobachtung der Verfassung. Wenn ich mich darin täusche, so bin ich ja gar nicht abgeneigt, in der Nothwendigkeit vor allen Dingen für die Er⸗ halsung der Reichsinstitutionen eine feste Basis zu suchen auch den Weg zu gehen, den die Majorität Ihrer Kemmission vorschlägt, nämlich Alles auf die Centralisation der Gesetzgebung durch den Reicht⸗ jag hinauszudrängen; nur kann ich das nicht in meiner Stellung als Reichtkanzler, es würde mich aber freuen, wenn mir Grund zu dieser Art Kriegführung gegeben wird als Mitglied der Versamm. lung, die ich vor mir zu sehen die Ehre habe, einen festen Kampf auch für zentralistische Politik zu kämpfen, wenn ich finde, daß die Regierungen die verfassüngstreue zuverlässige Stütze für unsere Ein⸗ heil nicht bilden, deren wir bedürfen. Deshalb sage ich: Sie spelen ein für das Ganze bedenkliches Spiel, wenn Sie darauf spekuliren, Unfrieden zwichen die Regierungen zu säen, wenn Sie daran Freude haben, daß die Regierungen gegeneinander stimmen. In Utilitätg⸗ fragen mögen die Regierungen gegeneinander stimmen, so viel sie wollen, in einer Frage über Verfassungsrechte Preußen in die Minorität zu bringen, meine Herren, das ist nicht unbedenklich. Ich sage das in vollem Bewußtsein der ganzen Geschichte, die ich seit 9 Jahren durchlebt babe. Aber wenn ich sage: nicht unbe⸗ benklich, fo nehmen Sie nicht an, daß ich mich vor Bedenklichem scheue und davor zurücktrete, jetzt so wenig wie früher.

Ich wollte noch darauf zurückkommen, warum ich dieses Be nutzen des Centrums von Seiten solcher Parteien, die nach ihren polftischen Ueberzeugungen gar nichts mit dem Centrum gemeinsam haben, . bedenklich in ihrem eigenen Interesse halte. Ich habe nunmehr den Kampf für die deutsche Einheit seit 30 Jahren geführt, es sind nahezu 30 Jahre, daß ich am Bundestag zuerst dafür einge⸗ treten bin, es sind 18 Jahre, daß ich in einer Stellung bin, in der ich mit einem französischen Historiker, den ich vor einiger Zeit in einer schlaflosen Nacht las, wohl sagen kann —er spricht von einem

Staatsmann, dem man mehr Verdienst zuschrieb, als ich für mich in Anspruch nehme —: „Il devait sacecomber au poids des haines inas- onvies qui s'aceaumulent sur la tste de tout ministre qui reste tro longtemps au pouvoir. Ich fürchte, daß ich nach 18 Jahren längst in dieser Lage war, ich hatte alle Parteien wechselnd zu bekämpfen, gegen jede hatte ich einen heftigen Strauß zu kämpfen davon kommen „ies haines jnassouvies?“, von denen der französische Historiker

Leben. Dag Einzige, was mich in meiner Stellung hält, ist der

Wille des Kaisers, den ich in seinem hohen Alter gegen seinen Willen

nicht habe verlasfen können versucht babe ich es mehrmals. Aber

ich kann Ihnen fagen, ich bin müde, todtmüde, und namentlich wenn

ich erwäge, gegen was für Hindernisse ich kämpfen muß, wenn ich

für das Deuische Reich, für die deutsche Nation, für ihre Einheit

eintreten will. Ich will das nicht charakterisiren, ich würde den

Gleichmuth verlieren, aber ich möchte die Parteien darauf aufmerk⸗

sam machen. Ich muß, wenn ich dem Kaiser vorschlage, die Last,

die ich nicht zu tragen vermag, in andere Hände zu gehen, doch Vor

schläge machen; ich bin auch Überzeugt, daß St. Najestät nach dem

langen Vertrauen, was mir geschenkt worden ist, auf diese Vorschläge einige Rücksicht nehmen wird. Nun, wenn ich sehe, daß die Macht des Centrums unüberwindlich ist, daß die Zerrissenheit aller übrigen Deutschen die aleiche bleibt, s⸗« muß ich in meinem Interesse für den innern Frieden, wenn ich zurücktrete, Sr. Majestät vorschlagen, das Kabinet, welches mir nachfolgen wird, in einer Sphäre zu suchen, der es möglich sein wird, die Wünsche des Cen—=

trum und die der konservativen Parteien mit einander zu vereinigen

Wenn ich die Hoffnung, daß, weil ich mich dem System, was das Jentrum vertritt, nicht unterwerfen kann, und auch glaube, daß mit den Ansprächen, die die Herren vertreten, der Friede in Preußen dauernd nicht zu finden sein wird, wenn sie die Ansprüche nicht mo— difiziren ich will es ihnen wünschen, mir ist es ja ziemlich einerlei, ob nach mir „‚Fortschritt und Freihandel“ meinen Nachfolger auf den Weg nach Kanossa drängen, ich kann es aushalten, so gut wie Andere; der andere Weg ist nur dann möglich, wenn alle Die⸗ jenigen, die mit den Bestrebungen der Centrumspartei nicht einver⸗ standen sind, ihrerseits geringere Streitigkeiten, als diejenigen, die die Erbaltung und Fortbildung des Reichs betreffen, so lange ruhen lassen kurz, wenn die ganzen liberalen Parteien sich dazu entschließen können, dem Centrum die Heeresfosge absolut und für immer zu versagen. Können sie das nicht, dann sind meine Vorautsichten trübe, können sie das, fo will ich meine letzten Kräfte dem Streben dazu widmen, aber ich kann jeden Mißerfolg so ruhig mit ansehen, wie irgend einer von Ihnen. Ich weiß nicht, warum mir das Deutsche Reich und seine Zukunft näher stehen sollte, als irgend Jemand unter Ihnen. Slse sind alle Deuische; Minister kann Jeder eine Zeit lang fein, und nicht mehr sein; daß ich gerade ein stärkeres Interesse als andere Deutsche am Reich haben müßte, weil ich zufällig lange Kanzler gewesen bin, das glaube ich nicht, wenn ich mich auch nicht zu der saturnischen Politik meines früheren Kollegen, der vor mir gesprochen hat, verstehen kann; das nicht! so ruhig zusehen, daß das Deulsche Reich, welches ich mit Aufwand meiner Lebenskraft babe begründen helfen, zurückgeht, das vermag ich nicht. In mei nem Alter wird man aber ruhiger und stiller; ik habe ein Bedürfniß nach beschaulicher Einsamkeit, dann richten Sie sich das Reich ein, wie Sie wollen, aber verlangen Sie meine Mitwirkung nicht, wenn Jeder sich für berechtigt und berufen hält, die Grundlagen des Reichs in Frage zu stellen.

Der Abg. Dr. Wolffson erklärte, er müsse auf das Ent⸗ schiedenste die Behauptung des Reichskanzlers zurückweisen, daß diese Bewegung eine partikularistische sei. Wenn der Reichs— kanzler alles als partikularistisch bezeichnen wolle, was sich den Bestrebu. Jen der Regierung im einzelnen Falle entgegensetze, dann möge derselbe Recht haben. Es sei aber seiner Ansicht nach nicht das richtige centralistische Streben, bestehende Rechte aufzuheben. Der Schutz des bestehenden Rechts sei der stärkste Hort für ein centralisirendes Bestrehen, wie es die Reichs oer⸗ fassung biete. Nicht der Reichstag, sondern die preußische Re⸗ gierung habe den Verfassungsstreit hervorgerufen, mit ihrem gegen Hamburg gerichteten Antrage beim Bundesrath. Wenn dann der Schwache sein angegriffenes Recht vertheidige, so könne man demselben doch kein partikularistisches Bestreben vor⸗ werfen. Was die Sache selbst betreffe, so habe der Reichs⸗ kanzler gesagt, daß, wenn es sich um Bestätigung stehenden Rechts handle, der Beschluß unberechtigt sei, wenn dagegen nur die Bestätigung bestehender Rechte beabsichtigt werde, so sei derselbe überflüssig. Beide Voraussetzungen träfen aber nicht zu. Indem man die bisherige Elbschiffahrtsakte aufhebe, beseitige man die bisher gesetzlich geschützten Rechte der Einzel⸗ staaten, da statt dieser das Deutsche Reich jetzt Kontrahent werde. Es handle sich nunmehr darum, wer fernerhin das dem Reich erworbene Recht, die Zollgrenze auf der Elbe zu iehen, ausüben solle. Keineswegs sei zuzugeben, daß es ein edin. und unabhängiges Recht des Bundesrathes

sei; derselbe habe es vielmehr nur innerhalb der gesetz—⸗ lichen Bestimmungen auszuüben. Soweit das Gesetz reiche, entscheide dieses; der Bundesrath sei nicht berechtigt, gegen das Gesetz zu handeln. Die bisherige Elbschiffahrtsakte könne wohl durch Verfassung und . aufgehoben werden, sie

bestehe aber zur Zeit noch zu Recht. Danach sei die Elbe, foweit sie für Seeschiffahrt offen sei, ein freies, von keiner Zollerhebung beschränktes Gebiet. Das habe bisher nur durch Gesetz abgeändert werden können. Diese Thatsache mache der Reichtztag zweifelhaft oder hebe sie vielleicht auf, wenn derselbe durch Genehmigung der reyvidirten Elbschiffahrtsakte dem Bundesrath die Befugniß gebe, einseitig vorzugehen. Der Antrag der Kommission habe übrigens nicht blos ein konstitu⸗ tionelles, sondern zur Zeit auch ein praktisches Interesse. Er zweifle durchaus nicht daran, daß die Bestimmung des Artikel 4 der Vorlage lediglich ohne jegliche Hintergedanken aufgenommen sei. Nun sei aber seit einigen Wochen in glaubhaftester Weise das Gerücht verbreitet, daß die Reichsregierung oder das preu⸗ ßische Ministerium dainit umgehe, die Zolllinie nach Cuxhafen oder Stade oder Glückstadt zu verlegen, so daß alle nach Ham⸗ burg gehenden Schiffe der Zollkontrole unterliegen würden, wodurch die Schiffahrt in hohem Grade gehemmt werden würde und das Alles zu dem ausgesprochenen Zwecke, Ham⸗ burg zur Aufgabe seines verfassungsmäßigen Rechtes auf die Freihafenstellung zu zwingen. Die Annahme des von der Kommission empfohlenen Vorbehaltes würde auch dem gefähr⸗ deten Verfassungsinteresse Hamburgs seinen Schutz bereiten und die Bestrebungen, welche nicht etwa auf verfassungsmäßigem Wege die Aufhebung der Freihafenstellung herbeiführen, son⸗ dern durch die . des Reiches Hamburg zum Ver⸗ zicht zwingen wollten, entkräften, er bitte daher den Kommis⸗ sionsantrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst bedauerte zunächst, daß dem Herrn Reichskanzler seine Gesundheit nicht erlaubt habe, hier zu bleiben, um die Antwort zu hören, die man ihm auf An⸗ griffe zu geben habe, die derselbe in einer ihm (dem Redner) sehr Überraschenden Weise auszusprechen 2 gefunden habe. Er habe immer gemeint, daß es in einem solchen Falle Sitte sei, die Antwort nnr entgegenzunehmen, Er glaube kaum, daß . bei diesem Gegenstand eine solche Nede erwartet habe.

r werde auf die Materie selbst jetzt nicht eingehen, sondern nur auf diese Angriffe antworten, und hoffe, daß der Präsi⸗ dent ihn nicht zur Sache rufen werde, da er glaube, daß, wenn der Reichskanzler solche Ausführungen gemacht habe, er auch das Recht habe, darauf einzugehen. Das Centrum sei als der Thurm bezeichnet worden, der dastehe, um dem Reiche Trotz zu bieten; das klinge zurück an die Zeit, wo man das Centrum der Reichsfeindlichkeit beschuldigt habe. Das Cen⸗

spricht. Nun, ich bin nicht mehr jung, ich habe gelebt und geliebt gefochten auch und ich habe keine Abneigung mehr gegen ein ruhiget

eben so warm, eben so lebhaft zu empfsnden, wie der Reichskanzler oder Einer hier im Hause. Das Cen⸗ trum nähme das Reich, wie es konstruirt sei, auf dem Boden der Verfassung als föderalen Staat und ver⸗ theidige es als solchen nach allen Richtungen, woher auch der Angriff kommen möge. Wenn irgend ein schwer wiegendes Votum zeige, daß dem Centrum an dem Wohle des Reiches elegen * so sei es das vorjährige, in dem er und seine po⸗ itischen Freunde dem Reiche, als es in großer Geldbedräng⸗ niß gewesen sei, 130 Millionen neue Steuern bewilligt hätten. Er überlasse es dem gesunden Sinne des Volkes, ob man das Centrum nach solchem Votum als einen Thurm hinstellen könne, der gegen das Reich stehe. Er danke dem Reichskanzler, daß derselbe die Reichsfreundlichkeit seiner Partei in diesem Punkte anerkannt habe. Aber der Reichskanzler habe das Verhalten seiner Partei in den letzten Monaten getadelt. Das Centrum habe aber in den letzten Monaten hier und im Landtage immer nur nach seiner Ueberzeugung votirt und sei darin auch im Einklange mit seinen Wählern gewesen, an welche der Reichskanzler nur zu appelliren brauche, um die Bestätigung der Vota seiner Partei zu finden. Der Reichskanzler habe gemeint, das Votum des Cemtrums sei beeinflußt von seinen Beziehungen zu Rom. Er weise eine solche In⸗ sinuation auf das Entschiedenste zurück. Er bedauere sehr, daß man es im Interesse Preußens und des Reichs gefunden habe, einen Kampf mit der katholischen Kirche auf Lehen und Tod zu beginnen, der schließlich die Interessen des Reiches schwer geschädigt habe; aber das Centrum habe diesen Kampf nicht herbeigeführt. Leider sei dieser Kampf zurückgebracht aus der Stunde, welche für die deutsche Nation die ruhmreichste ge⸗ wesen sei, aus Versailles. Wenn dieser Streit nicht zu Ende geführt werde, werde allerdings das Reich in seinen Funda⸗ menten erschüttert werden. 15 Millionen Einwohner könnten nicht in ihren heiligsten Rechten so gekränkt werden, ohne daß sie sich tief verstimmt von ihren Verfolgern abwendeten. Als die katholische Kirche im Deutschen Reiche die Mehrheit gehabt habe, hätten die protestantischen Brüder Deutschlands mit Recht Garantien verlangt und erhalten. Den Katholiken habe man jetzt auf dieses Verlangen mit den Maigesetzen geantwortet. Man habe in Deutschland einmal getrennte Kirchen. Darum müsse jeder Staatsmann das Verhältniß derselben gut zu ordnen suchen, dann sei das Reich fester gegründet als durch Para⸗ graphen, die man so oder so auslegen könne. Das Centrum könne seine Abstimmungen schon darum nicht nach den Aus⸗ sichten richten, die die Verhandlungen mit Rom hätten, weil dem Centrum der Inhalt und der Fortgang derselben absolut verheimlicht werde. Wenn mit dem Centrum bald diese, bald jene Partei gestimmt habe, so beweise dies nur, wie objektiv seine Partei die Vorlagen geprüft hätte. Denn darüber könne man sich nicht täuschen, daß keine Partei hier im Hause das Centrum in seinen kirchlichen Bestrebungen ernstlich unter⸗ stützen wolle. Er habe dies wohl von mancher Partei er⸗ wartet, aber bis jetzt ein ernstes Wort in der Richtung nicht vernommen. Das Centrum habe die Samoavorlage abgelehnt, weil es sich überzeugt habe, daß das darin vertretene Interesse nicht die verlangte Summe werth ge⸗ wesen sei, er und seine politischen Freunde aber auch nicht gewußt hätten, ob es bei dieser Summe verbleiben würde. Seine Partei hätte darin den Anfang einer Kolonial⸗ politik entdeckt, deren Zweckmäßigkeit noch gar nicht erörtert fei. Er und seine politischen Freunde hätten gefürchtet, daß bald die Ehre Deutschlands hätte engagirt sein können, und man dann Flotten hätte bauen müssen, die weit über die Kräfte eines Landes gegangen wären, das wesentlich in der Land⸗ armee seine Stärke habe. Das Centrum habe keinen anderen politischen Boden als jede andere Partei; nur sei seine Partei nicht so abhängig von der augenblicklichen Stimmung der Regierung wie andere. Daß die kirchlichen Bestrebungen des Centrums nicht zu weit gingen, beweise der Umstand, daß die Katholiken in Preußen nach der alten Verfassung, welche alle ihre Wünsche befriedigt habe, in vollem kirchlichen Frieden gelebt hätten. Es sei an der Zeit, daran zu erinnern, daß Friedrich Wilhelm IV. nicht so gedacht habe, wie heute die Reichsregierung. Warum lege aber diese nicht endlich einmal klar, auf welche Weise sis dem jetzigen traurigen Zustand ein Ende machen wolle? Dann erst waͤre das Urtheil gerechtfertigt, daß mit dem Cen⸗ trum der Frieden unmöglich sei. Der Frieden sei übrigens nicht mit dem Centrum, sondern mit der römischen Kurie zu schließen. Er und seine politischen Freunde wünschten den⸗ selben sehnlichst, vor allem weil die geistige Verwilderung der Ge⸗ meinden die Sozialdemokratie riesenmäßig wachsen lasse. Er hoffe, daß dieser Tag dazu beigetragen habe, den Reichstag zu über⸗ zeugen, wie nothwendig der Frieden sei, damit nicht fort und sort solche Anklagen erhoben werden könnten. Er hoffe, daß der Reichskanzler heute nur in einem gewissen Unmuth manche Aeußerung gethan habe, mit der derselbe es nicht so übel ge⸗ meint habe. Er appellire von dem erregten Herrn Reichs⸗ kanzler an den beruhigten; wenn derselbe in seiner Einsamkeit sei, werde das Urtheil über das Centrum wohl milder lauten, Der Appell des Reichskanzlers an die anderen Fraktionen sei darauf hinausgegangen, daß sie sich, vor dem Cen⸗ trum hüten sollten. Er glaube nicht, daß es ge⸗ lingen werde, eine große Partei zu bilden, mit der man ohne das Centrum regieren könne, namentlich so lange der Kulturkampf nicht beendet sei. Unter keinen Umständen werde aber eine große Partei zu finden sein, die immer und überall, wenn die Regierung es wolle, Ja sage. Wenn der Reichs⸗ kanzler das verlange so wisse er nicht, warum derselbe nicht lieber die ganze Volksvertretung abschaffe. Das Centrum wolle auch nicht Opposition machen quand meme, sondern nur, wenn es an den Vorlagen etwas auszusetzen habe. Wenn dies in der letzten Session öfter als sonst der Fall gewesen sei, so liege dies daran das möge sich der Bundes⸗ rath merken daß man dem Reichstag öfter Vorschläge gemacht habe, die mit dem Interesse des Volkes nicht vereinbar gewesen seien. Er wuünsche nichts sehnlicher, als daß er mit der Regierung immer and in Hand gehen könnte; aber unter Aufopferung der . die er bisher vertreten habe, könne er und alle feine Parteigenossen es nicht thun. Er habe diese Erwiderung sehr ungern gemacht und würde bedauern, wenn er, irgend ein verletzendes Wort gegen den Reichskanzler gesagt hätte, da er wisse, daß nur durch den Reichskanzler der kirchliche Friede hergestellt werden könne, und er bedauern würde, wenn dieser durch die 6 Debatte hinausgeschoben würde. Möge der Reichskanzler elnen Frieden machen, bei dem die katholische Religion, fowie alle Religionen bestehen könnten. Dann glaube er, werde das Ziel erreicht werden, das heute nicht erreicht

trum nehme für sich in Anspruch, für das Deutsche Reich

werden fönne. NSierauf vertagte sich das Haus um Si / Uhr