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Pr. Stern, Professor (Mathematil), Dr. Riecke, Professor Phyfik), Dr. Boedeker, Professor (Chemie), Dr. Klein, roöfeffor (Mineralogie), Dr, Ehlers, Professor (Zoologie),
Pr. Reinke, Professor (Botanik),
8) Für die 6 Westfalen in Münster.
ieder: Pr. Schultz, Geh. Regierungs⸗ Rath (Pädagogik), zugleich Direktor der Kommission, Dr. Storck, rofessor (deutsche Sprache und Literatur), eventuell Vertreter des Direktors der Kommission, Pr. Langen, Professor Eklassische Philologie) Dr. Stahl, Professor (desgl. , Dr. Sturm, Professor (Mathematik und während der Beurlaubung des Prof. Dr. Hittorf auch Physih), pr. Riehues, Professor (Geschichte und Geographie). Dr. Bisping, Professor (kathol. Theologie und Hebräisch), Dr. Spicker, Professor (Philosophie). Dr. Karsch, Professor und Medizinal⸗Rath (Zoologie und Botanik), Dr. Hittorf, Professor (Physik), Dr. Körting, Professor (Englisch und
Ordentliche Mitg
Franzosisch).
Außerordentliche Mitglieder:; Dr. Smend, Konsistorial⸗Rath (evangel. Theologie und Hebräisch), Dr. Hofius, Professor (Mineralogie), Dr. Salkowski, Pro⸗
sessor (Chemie).
burg. Professor (mittlere und neuere Geschichte),
Fr. Nie s e, Professor (klassische Philologie und alte Geschiche
Pr. t Profeffor (Nathematik),, Dr. Sten gel, Professor (Englisch und Französisch, Dr. Ranke, Professor und Kon⸗ sistorial⸗Rath (evang. Theologie und Hebräischz, Dr. Rein, Professor (Geographie), Dr. Bergmann, Professor (Philo⸗ sophie und Pädagogik), Dr. Wigandt, Professor (Zoologie und Botanik, Br. Zincke, Professor (Chemie und Mine⸗
ralogie).
Außerordentliches Mitglied: Dr. Melde, Pro⸗
fessor (Ehysih. 10
ür die Rheinprovinz in Bonn. Ordent— liche Mitglieder: Pr. Schaefer, Professor (alte Ge⸗ schichte und Geographie), zugleich Direktor der Kom⸗ mission, Dr. Bender, Professor (evangel. Theologie und Hebräisch, Dr. Simar, Professor (kathol, Theologie und Hebräisch, Dr. Bücheler, Professor (klassische Philologie), pr. Manurenbrecher, Professor (mittlere und neuere Ge⸗ schichte), hr. Lip schitz, Prosessor Mathematik), Dr. Jürgen Bonga Meyer, Prosessor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Wilmanntz, Professor (deutsche Sprache und Literatur), Dr. Bifchoff, Professor (Englisch, Br. För st er, Professor GFranzösisch, Dr. Kekulgz, Professor und Geheimer Regie⸗
rungs⸗Rath (Chemie und Mineralogie).
Außerordentliche Mitglieder; Dr. Langen, Pro⸗ fessor (kathol. Theologie und Hebräisch). Dr. Clausius, Professor und Geheimer Regierungs⸗Rath (Physik), Dr. Troschel, Professor (goologie, Dr. von Hanstein, Pro⸗
fessor (Botanik). Berlin, den 10. Mai 1880. . Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten. Am Auftrage: Greiff.
Ju stiz⸗Ministeri um.
Der Rechtsanwalt Niemann in Lingen ist zum Notar für den Landgerichtsbezirk Osnabrück mit Anweisung seines
Wohnsitzes in Lingen ernannt worden.
Versetzt sind: der Landrichter Bresgen in Berlin als Amtsrichter an das Amtsgericht in Berncastel, der Amts— richter Arndt in Kattowitz an das Amtsgericht in Grünberg, der Amtsrichter Lehmann in Prüm als Landrichter an das Landgericht in Saarbrücken, der Amtsrichter Zwicke in Solingen an das Amtsgericht in Saarbrücken, der Amtsrichter Metz in Landeshut an das Amtsgericht in Angermünde und der Amtsgerichts-Rath von Studniarski in Birn—
baum an das Amtsgericht in Landeshut.
Zu Amtsrichtern sind ernannt: der Gerichts-Assessor Rölke bei dem Amtsgericht in Rosenberg i. Westpr., der Gerichts⸗Assessor Weferking bei dem Amtsgericht in Schloppe, der Gerichts⸗Assesor Dr. Jungk bei dem Amtsgericht in Lippehne, der Gerichts⸗Assessor Scholber bei dem Amtsgericht in Ostrowo, der Gerichts-Assessor Dr. Kleinmann bei dem Amtsgericht in Veckerhagen und der Gerichts⸗Assessor von
Pu sch bei dem Amtsgericht in Willenberg.
Dem Amtsgerichts⸗Rath Storm in Husum ist die nach⸗
gesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
Dem Banquier Ludwig Hauswedell in Altong ist die nachgesuchte Entlassung von dem Amte als Handelsrichter
ertheilt.
Der Kaufmann und Konsul Fernando Gayen in Altona ist zum Mitgliede der Kammer für Handelssachen bei
dem Landgerichte in Altona ernannt.
Der zur Rechtsanwaltschaft bei dem Landgericht in Biele⸗ feld zugelassene Rechtsanwalt Galster in Herford hat seinen
Wohnsitz nach Bielefeld verlegt.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Kreisrichter a. D. Sim son bei dem Landgericht J. in Ber— lin, der Gerichts⸗Assessor Dr. Benkard bei dem Ober⸗Landes⸗ gericht in Frankfurt a. M. und der Gerichts-Assessor Koellen
bei dem Amtsgericht in Euskirchen.
n der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Reche in Neusalz a. O. bei dem Landgericht in
Glogau.
Zu Mitgliedern des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Posen sind unter Erhöhung der Anzahl derselben rn, der Rechtsanwalt und Notar Justiz-⸗Rath Tschuschke, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗ Rath Klemme und der Rechtöanwalt und Notar von , , i in Posen, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz—
ath Brachvogel in Kosten, der Rechtsanwalt und Notar, ustiz-⸗Rath Matthaei in Rawicz und der Rechtsanwalt und otar, Justiz-Rath Hertzler in Gnesen.
Der Senats⸗Praͤsident bei dem Kammergericht, Geheime DOber⸗Justiz- Rath Bu sch, der erste Staatsanwalt bei dem Landgericht in Schneidemühl Simon und der Rechtsanwalt Justiz-Rath Ling mann in Coblenz sind gestorben.
Aichtamtliches. Dentsches Reich.
Berlin, 11. und Königliche Hoheit der Sonntag Vormittag dem Gottesdienst in der zu Potsdam bei und begab Sich gestern Morgen 9 Uh rankfurt a. / O. zur Besichtigung es Leib⸗Grenadier⸗Regiments burgischen) Nr. 8, des 1. Bataillons 6. Branden⸗ nfanterie⸗ Regiments Nr. 52, des 2. Branden⸗ ragoner⸗ Regiments Nr. 12 und der 1. Ab⸗ ilung des 2. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗ Regiments r. 18 (General⸗Feldzeugmeis
Nachmittags 4 Uhr 5
Preußen. Kaiserliche er Kronprinz wohnte am
Garnisonkirche
vom Ostbahnhof aus nach des 1. und 2. Bataillons (I. Branden burgischen
0 Minuten kehrte Se. Kaiserliche
Hoheit nach Berlin zurück, begab Sich in das Palais zu Sr. Majestät dem Kaiser und fuhr um 6 Uhr mittelst Extrazuges nach Potsdam resp. Bornstedt.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für stizwesen und für Rechnungswesen traten heute zu einer itzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.
— Nach den Bestimmungen im 5§. 167 der Civilprozeß⸗ ordnung vom 30. Januar 1875. kann die Zustellung von Schriftstücken in allen Angelegenheiten der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit durch Niederlegung bei und den Gemeindevor⸗ Diese Vorschrift ist durch 8. 1 des Aus— führungsgesetzes vom 24. März 1879 auch für alle, nicht zu ber ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit gehörenden gericht⸗ sowie für Zustellungen, gerichtlichen Rechtsangelegenheiten durch Gerichtsvollzieher geschehen, ferner durch §5§. 1, 21 und 23 des Gesetzes vom 18. Februar 1880 für Auseinandersetzungs⸗ Angelegenheiten im Geltungsbereiche der Verordnung vom Juni 1817 und — mit Ausschluß der Niederlegung bei den Polizeivorstehern — durch 58. 12 der Verordnung vom 7. September 1879 für das Verwaltungszwangsverfahren wegen Beitreibung von Geldbeträgen in Kraft gesetzt worden. Auch ist in den 55. 2 und 10 der Anweisung vom 24. August 1875 über die postamtliche Behandlung von Schreiben mit Zustellungsurkunden den Postboten aufgegeben, bei allen Zu⸗ stellungen mit Zustellungsurkunden, und zwar auch bei solchen, welche auf das Ersuchen nicht gerichtlicher Behörden, oder auf das Ersuchen von Privatpersonen erfolgen, das Schriftstück, wenn es dem Empfänger in sonst zulässiger Weise nicht über⸗ geben werden kann, und wenn zugleich eine Postanstalt an dem Zustellungsorte sich nicht befindet, bei dem Gemeinde⸗ vorsteher niederzulegen. Im Anschluß hieran hat der Minister irkular⸗Erlaß vom 14. v. M. Folgendes bestinmt: 1) Die Gemeindevorsteher (in den selbständigen Gutsbezirken die Gutsvorsteher) haben Schriftstücke, welche bei ihnen zum Zwecke der Zustellung von einem Gerichtsvollzieher, einem Beamten der Verwaltungs⸗ oder der Auseinandersetzungs⸗ behörden oder einem Postboten niedergelegt werden, anzunehmen und 6 Monate vom Tage der Niederlegung ab aufzubewahren. 2) Nach Ablauf dieser Frist sind die niedergelegten Schrift⸗ stücke, falls sie nicht inzwischen von dem Empfänger abgeholt find, von dem Gemeindevorsteher (Gutsvorsteher) gelegentlich wenn die Niederlegung durch einen Postboten erfolgt ist, an die Postanstalt des Orts oder an einen Postboten bei der dienstlichen Anwesenheit desselben b. wenn ein Gerichtsvollzieher die Niederlegung vorgenommen hat, an die Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts oder an einen im Orte dienstlich anwesenden Gerichtsvollzieher; wenn die Niederlegung von waltungs⸗ oder einer Auselnandersetzungsbehörde geschehen ist, an diese Behörde oder an einen mit Zustellungen oder Zwangs⸗ beauftragten dienstlicher Anwesenheit im Orte. haben in Beziehung auf Schriftstücke, welche bei ihnen zum Zwecke der Zustellung von einem Gerichtsvollzieher, dem Be⸗ amten einer Auseinandersetzungsbehörde oder einem Postboten niedergelegt werden, in gleicher Weise zu verfahren. Den und Zwangsvollstreckungen der Verwaltung des Innern zur Pflicht zu machen, Schriftstücke, welche ihnen auf Grund der getroffenen Bestimmungen von Gemeindevorstehern oder Gutsvorstehern zurückgegeben werden, anzunehmen und an die ihnen vorgesetzte Behörde abzuliefern. betreffende Schriftstück zu öffnen und diejenigen Theile des⸗ selben, welche nicht nur ihrem Inhalte nach dem Empfänger mitgetheilt werden sollten, sondern als Urkunden einen selbst⸗ ständigen Werth haben, Demjenigen, von welchem das Schrift⸗ stück ausgegangen ist, zu übersenden. kann, soweit die Post dazu benutzt wird, unter der Bezeich- nung „Portopflichtige Dienstsache“ unfrankirt erfolgen.
— Eine Person, welche eine ihr sich darbietende günstige Gelegenheit zur Erzielung eines Gewinnes ausnützend, eine Menge von bestimmten Waaren bei mehreren Personen an⸗ kauft, um sie, ohne einen dauernden Geschäftsbetrieb dieser Art zu beabsichtigen, wieder zu verkaufen, ist nach einem Er— kenntniß des Reichsgerichts, III. Strafs', vom 25. Fe— bruar d. J., dennoch verpflichtet, dazu einen Hausir⸗ gewerbeschein zu lösen.
— Die wissentlich falsche Anschuldigung, wo⸗ durch Jemand einen Anderen der Begehung einer strafbaren lung beschuldigt, Reichsgerichts,
9) Für die Provinz Hessen⸗Nassau in Mar⸗ Drdentliche Mitglieder: Dr. Vaxrentrapp, ugleich Direktor
der Kommission, Dr. Sucae, Professor Huth Sprache und Literatur), Br. Ce op. Schmidt, Professor (klassische h h
den Polizeivorstehern stehern erfolgen.
lichen Angelegenheiten,
des Innern durch
zurückzugeben und zwar: im Orte;
dem Beamten einer Ver⸗
vollstreckungen bei dessen
3) Die Polizeivorsteher
mit Zustellungen beauftragten
Letztere hat das
Die Uebersendung
Erkenntniß des ss̃, vom 25. Februar d. I. strafhar, auch wenn sie auf eine strafbare Handlung gerichtet ist, deren Verfolgbarkeit durch Verjährung erloschen ist.
Darmstadt, 7. Mai. (K. Z.) Regierung hat von der den einzelnen Bundesstaaten reichs⸗ gesetzlich eingeräumten Befugniß, an Stelle von Gehühren und Auslagen, welche die Gerichtsvollzieher auf Grund der Gebührenordnung vom 24. Juni 1878 zu beanspruchen haben, denselben eine anderweite Vergütung zu gewähren, seiner Zeit keinen Gebrauch gemacht, so daß die Gerxichtsvoll⸗ zieher bisher die gesetzlichen Taxen bezogen. Neuerdings ver—⸗ maßgebender Stelle nirung, bezw. Fixirung dieser Beamten ins Auge faßt habe, der Tagespresse hier ungetheilte Zustimmung findet.
fil. Straff,
Die hessische
daß man
Publikum
den von den Gerichtsvollziehern über ihre Einnahmen zu führenden und jeweilig vorzulegenden Büchern hat sich er eben, nicht nur, daß die Einnahmen der einzelnen Heigl ef r. ganz unverhältniß von einander abweichen, sondern auch, daß in größeren Städten die Einnahmen eine Höhe erreichen, welche ganz außer Verhältniß zu der Mühewaltung und Vorbildung der Gerichtsvollzieher steht. So sind Gesammteinnahmen von 6990 bis 9009 6 und sogar mehr in den größeren Städten nichts Ungewöhnliches. Es ist aber nicht dieses Mißverhältniß allein, welches die Fixirung gegenüber den sonstigen bei der Justiz beschäftigten Beamten wünschenswerth macht, sondern es werde dadurch auch, sagt man, dem hier und da hervor⸗ getretenen Streben, durch unerbittlich rasche und energische Zwangsvollstreckung sich eine große Gläubigerkundschaft zu er⸗ werben, zweckmäßig vorgebeugt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 8. Mai. (Dr. J.) Se. Hoheit der Herzog hat den Pastor der lutherischen Gemeinde Wupperseld⸗Barmen, Wilhelm Rogge, an Stelle des vor Jahresfrist verstorbenen General⸗-Superintendenten Dr. r n zum General⸗Superintendenten des Herzogthums ernannt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 8. Mai. (Mgdb. 3th Von dem nunmehr vertagten gemeinschaftlichen andtage erübrigt noch zu berichten, daß derselbe nach kurzer Berathung das Feld⸗ und Forstpolizeigesetz angenommen hat. Die Plenarberathung darüber konnte kurz sein, da die Kommission so sorgfältig vorgearbeitet hatte, daß das Gesetz in der vereinbarten Fassung ernsten Bedenken wohl nicht be⸗ gegnen wird. Dasselbe ist nach dem eben erst in Preußen an⸗ genommenen Feld- und Forstpolizeigesetz gearbeitet. — Nach der Vertagung des gemeinschaftlichen Landtags ist der Spezial-Landtag in Coburg wieder in Thätigkeit getreten.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 10. Mai. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause wurde heute Seitens des Finanz⸗ Ministerlums ein Gesetzentwurf wegen Abänderung des Zuckersteuergesetzes vorgelegt. Der Abg. Wurmbrand brachte den Antrag ein, daß die deutsche Sprache zur Reichs— sprache erklärt werde. In Beantwortung einer bezüglichen Interpellation theilte Minister-⸗Präsident Taaffe mit, die Landesregierung in Serajewo habe den Auftrag, daß die politischen Behörden in allen Fällen, wo es sich um den Uebertritt von Personen vom Mohamedanismus zum Christenthum handele, sich jeder Einmischung auf das Strengste enthalten und solche Personen an die betreffenden geistlichen Vorstände weisen sollten. Der Vorsteher des Kreisamtes Visoka, der in einem Erlasse den Mohamedanern den Uebertritt zum Christenthum verboten habe, sei deshalb von seinem Posten entfernt worden. — Der Antrag der Mi⸗ norität auf Anerkennung der oberösterreichischen Groß⸗ grundbesitz wahlen wurde nach längerer Debatte mit 163 gegen 159 Stimmen abgelehnt. Diese Wahlen sind somit annullirt. Der Abg. Herbst beantragte, zur Prüfung der Antwort des Justiz-Ministers auf die Interpellation, betreffend die Sprachenverordnungsfrage, einen Ausschuß von 14 Mit— gliedern einzusetzen.
Pest, 9. Mai. Die „Pester Correspondenz“ meldet: „Heute Vormittag fand in der Königlichen Hofburg unter persönlichem Vorsitz Sr. Majestät ein Ministerrath statt, welchem sämmtliche Mitglieder des Kabinets beiwohnten. Die zweistündige Berathung war der endgültigen Textirung einiger Gesetzentwürfe gewidmet, welche dem Abgeordneten⸗ haufe demnächst unterbreitet werden sollen, namentlich bildeten mehrere Eisenbahnvorlagen den Gegenstand der Berathung. Sodann versammelten sich die Minister im Palais des Minister-⸗Präsidiums, wo sie bis 2 Uhr konferirten. — Derselben Correspondenz wird aus Wien geschrieben: Am 10. Mai findet hier eine gemeinsame Handels⸗ und Zollkonferenz statt, in welcher die Regierungen der beiden Reichshälften und das gemeinsame Ministerium vertreten sein werden. Die Konferenz, welche im gemeinsamen Finanz⸗Mini⸗ sterium tagen wird, wird sich mit dem Aktien- und Hausir⸗ wesen in Bosnien und der Herzegowina beschäftigen. Die Vertreter der ungarischen Regierung werden für den 9. Mai hier erwartet.
— 10. Mai. In der heutigen Generalversammlung der ungarischen Frauenwohlthätigkeitsvereine des rothen Kreuzes führte die Kaiserin den Vorsitz. — Die Kon⸗ ferenz der Liberalen hat sich für die Annahme des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend den Handel svertrag mit Deutsch⸗ land, ausgesprochen. Der Handels⸗Minister erklärte bei der Berathung, die Regierung wünsche die Aufrechterhaltung des mühsam aufgestellten Zolltarifs, doch seien, den Verhältnissen angemessen, bezüglich der Klassifikation Aenderungen noth⸗ wendig, auch eine Erhöhung des Mehlzolls sei nicht unmöglich.
Großbritannien und Irlaub. London, 11. Mai. (W. T. B.) Lord Granville hat auf Hrn. Gladstone ' s Ersuchen dem englischen Botschafter in Wien, Lord Elliot, die Zuschrift mitgetheilt, welche Gladstone, unterm 3. d. M. an den hiesigen österreichischungarischen Bot⸗ schafter, Grafen Karolyi, gerichtet hat. In dieser Zuschrift heißt es: „Als ich die Aufgabe übernahm, das Ministerium zu bilden, gelangte ich sofort zu dem Entschlusse, daß ich als Minister die polemische Sprache, deren ich mich in der Stellung der größten Freiheit und geringerer Verantwort—⸗ lichkeit in Bezug auf mehr als eine Mach hedient hatte, weder wiederholen, noch vertheidigen könnte.“ Gladstone drückt demnächst fein Bedauern darüber aus, daß er dem Kaiser von Desterreich Aeußerungen untergeschoben habe, die von diesem gar nicht gethan worden seien, und erklärt, er e. überhaupt gegen kein Land feindselige Gesinnungen und habe Oesterreich bei Ausführung seiner mühevollen Aufgabe, das Reich zu konsolidiren, jederzeit ein besonders herzliches Wohlwollen entgegengebracht. Er hoffe, ein vollständiger Er⸗ solg' der Bemühungen des Kaisers werde seine Regierung als eine edele und ehrenhafte kennzeichnen. Was seine tadeln— den Bemerkungen über Oesterreichs Politik auf der Balkan⸗ halbinsel anbetreffe, so gestehe er zu, daß seine dies⸗ bezüglichen Besorgnisse sich auf untergeordnete Beweise gegründet hätten. Nachdem aber Graf Karolyi ihm ver⸗ sichert habe, daß das Wiener Kabinet durchaus nicht den Wunsch habe, die ihm im Berliner Vertrage zugestandenen Rechte auszudehnen, und daß jede derartige Ausdehnung seiner Rechte für die österrei lisch- ungarische Monarchie thatsächlich nachtheilig sein würde, gebe er gern die Erklärung ab, daß er, wenn er früher im Besitz solcher Versicherungen gewesen
wäre, niemals eines der Worte geäußert haben würde, welche Graf Karolyi mit Recht als peinlich und verletzend bezeichnet habe. Die Zuschrist Gladstone s schließt mit der Versicherung, daß er dem Grafen Karolyi sowohl, für den Inhalt als für die Form, in welcher dieser ihm seine nützlichen schriftlichen Mittheilungen habe zugehen lassen, zu Dank verbunden sei.
Kapstadt, 7. Mai. (Allg. Corr.) Das Kap⸗Par⸗ lament wurde heute von Sir Bartle Frere eröffnet, der in seiner Eröffnungsrede ankündigte, daß Vorlagen einge⸗ bracht werden würden zur Einberufung einer Konferenz bezüglich der Konföderation der südafrikanischen Kolonien, zur Genehmigung der Einverleibung von Griqualand West, Aus⸗ dehnung des Eisenbahnnetzes, Verbesserung der Häfen, und zur Feststellung von Maßregeln betreffs der Internirung von Ketschwayo und Sekokuni. Die Herren Krüger und Jaubert find in der Kapstadt eingetroffen, um die Ansprüche der Boers geltend zu machen. ö
Sir Garnet Wolseley hat dem Kriegs⸗Ministerium berichtet, daß mindestens 5 Regimenter Infanterie für die permanente Garnison der südafrikanischen Kolonien erforderlich fein werden. Kriegsministerieller Bestimmung zufolge werden demgemäß das 21., 58., 60., 91. und 94. Regiment am Cap bleiben.
Frankreich. Paris, S8. Mai. (Fr. Corr.) Der Präsident der Republik hat s3 verurtheilten Com⸗ munards, worunter sich die 63 Verbannten befinden, die auf der „Creuze“ aus Neukaledonien heimgekehrt sind, den Rest ihrer Strafe gänzlich erlassen. .
9. Mai. Das „Journal officiel“ veröffent⸗ licht folgende Bekanntmachung: Einige Blätter suchen die Bürger zu einer Kundgebung auf offener Straße für die letzte Woche des Monats Mai aufzureizen. Diese Auf⸗ reizungen verfallen dem Gesetze und stellen insbesondere das Vergehen dar, welches in Art. 6 des Gesetzes vom 7. bis 9. Funi 1848 über die Zusammenrottungen vorgesehen und mit Gefängnis strafe von einem Monat bis zu einem Jahre geahndet wird.
Spanien. Madrid, 8. Mai. (Ag. Hav.) Der König hat ein Dekret unterzeichnet. welches zur Legung eines Telegräaphenkabels zwischen Kuba und Jamaika die Genehmigung ertheilt.
Italien. Genug, 10. Mai. (W. T. B.) Ihre Kai⸗ serliche und Königliche Hoheit, die Kronprinzessin Victoria hat heute Abend die Rückreise nach Berlin an⸗ getreten. Zur Verabschiedung waren die Spitzen der Behör⸗ den auf dem Bahnhofe anwesend.
Türkei. Skutari, 7. Mai. (Pest. L) Zum ersten Male ist das türkische Amtsblatt „Skodras heute auch alba⸗ nesisch erschienen. Dasselbe bringt an der Spitze eine lange Proklamation des Liga⸗Ausschusses mit der offenen Irklärung, daß Albanien aufgehört habe, unter der Herrschaft des Padischah zu stehen; sämmtliche Beamten nichtalbanesischer Natidnalitüt werden für abgesetzt erklärt und haben das Land zu verlassen, mit Ausnahme berjenigen, welche sich als Freunde per Albanesen bewährt hätten. Die Befehle werde in Zukunft die Liga erlassen, im Uebrigen seien die Aeltesten per Clans wie bisher die einzigen, Gesetzgeber. Unter⸗ zeichnet ist die Proklamation von Ali Pascha, Hodo Beg, Prenk Bib Doda, Mufti Hafi Efendi, Bischof Povten, Nikola Dzaba im Namen der Notlabeln und des Volkes muselmani⸗ schen und christlichen Bekenntnisses. — Morgen verläßt der Miriditen-Fürst mit seinen Bewaffneten Skutari und be⸗ giebt sich nach Tusi; Stadt und Festung bleiben von 4909 Angehörigen der Hotti, Rirditi und Dukorschnici aus Pulati besetzt. Den Konsulaten wurde bewaffneter Schutz ange⸗ tragen; doch ist bisher keinerlei Ruhestörung vorgekommen, Sämtliche im Lager von Koplica liegenden Truppen Hadschi Ssman Paschas gingen zur Liga über. Die öffentlichen Kassen wurden mit Beschlag belegt, die türkischen Beamten abgesetzt.
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Burean.
Pest, Dienstag, 11. Mai. Das Abgeordnetenhaus hat den Gefetzentwurf über Inartikulirung der provisorischen Handelsübereinkunft mit Deutschland unverändert genehmigt.
Landtags ⸗Angelegenheiten.
Auf der Tagesordnung der nächsten 68. Plenarsitzung des Haufe der Abgeordneten am DVonnerstag, den 20. Mai, Mit⸗ sags 12 Uhr, steht die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung.
Statistische Nachrichten.
Von den Königlichen wissenschaftlichen Prüfungekommissionen sind, nach dem „Centralbl. f. d. gts. U. V. in Preußen“, vom 1. pril 1577— 75 700 Prüfungen für das höhere Lehramt abgehalten worden, gegen 9097 in dem Zeitraum vom 1. Januar 1876 bis 5J. März 1877. Es bestanden im Jahre 1877— 78 393 Kan⸗ didaten das Examen pro facultate docendi, 269 Nachtragsprüfungen, insgesammt 662 Prüfungen, 32 Voll⸗ und 6 Nachprüfungen wurden von den Kandidaten nicht bestanden.
Von denjenigen 393 Kandidaten, welche die Hauptprüfung pro facultate docendi' bestanden haben, waren 296 Evangelische (vom 1. Januar 1876 — 31. März 1877 393). 30. Katholiken (128), 3 Juden (6); 354 (486) waren Inländer, 39 (40) Ausländer.
Die meiste! Prüfungen vollzog die Kemmission zu Breslau 121, demnächst Berlin 103, Göttingen 98, Halle a. S. 81, Bonn 73, . 65, Königsberg 67, Greifswald 6b, Marburg 38, iel 18.
Von den bestandenen 393 Prüfungen pro fae late docendi waren 223 im historisch⸗politischen Fach, N im mathematisch · natur⸗ wissenschaftlichen Fach, 18 in der Religion und dem Hebräischen und 55 im Fach der neueren Sprachen. ;
— Amtlichem Ausweise zufolge züber die Ergebnisse des Stempeigefälles in Oest erreich während des Jahres 1879 beziffert sich das Gebührenerträgniß für an die Verkäufer verabfolgte Stempelmarken, gestempelte Wechselblankette, Promessenscheine und Gisenbahnfrachtbriefe, ferner für die der Stempelung unterzogenen Spielkarten, Kalender und Zeitungen im Ganzen mit 1651406581. ist daher gegen die gleichartige Einnahme, des Vorjahres pro 16403 596 Fl. höher um 110 169 Fl., d. i. um O, 7 oJ Von dem Gesammt⸗· ertrage entfallen J. J. 1879 auf die Stempel marken 14 35146164 Fl.; auf die Wechselblankette 7771532 Fl. auf die Permessenscheine S1 574 Fl., auf die Spielkarten 118 262 Fl., auf die Kalender 153 247 Fl., auf die Zeitungen 930 267 Fl., auf die Eisenbahnfracht⸗ briefe i ig Fl. An Stempelgebühren für ausländische, durch den Buchhandel bejogene Druckschriften sind 4789 Fl., und für die durch
se Postanstalten bezogenen Zeitschriften 25 412 Fl. eingegangen.
Außerdem wurden in Folge der mit dem K. K. Handels-Ministerium gepflogenen Abrechnung vom Postärar für im Jahre 1878 verkaufte gestempelte Poflfrachtbriefe und Nachnahmescheine an das Stempelgefälle 67 432 Fl. abgeführt. Die von der österreichisch⸗ ungarischen Bank, den Gisenbahn« und Dampfschiffahrtsunternehmungen, Sparkassen, Kredit⸗, Escompte⸗, Versicherungkanstalten und ähnlichen Instituten für gegebene Vorschüsffe. Aufnahme und Versicherungsurkunden, statutenmäßig geleistete Einlagen, eingelöste Checks, gezahlte Pen⸗ fionen, fowie für augegebene Fahr ⸗ und Frachtkarten im Jahre 1879 entrichteten unmittelbaren Gebühren betragen 3 259 523 Fl., daher een * Ergebniß des Vorjahres per 3 210 239 Fl. um 490 293 mehr.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Ueber den russischen Reisenden Oberst Przewalski
bringt der Russ. Inv.“ folgende ausführlichere Nachricht, die in Troizkofsawsk am S8. 20. März telegraphisch aufgegeben und per Post aus Peking eingegangen ist: ‚Ven Juli vergangenen Jahres in dem Gebirge Nan -Schan verbringend, machte ich mich über den Schaidasch nach Tibet auf; unser mongolischer Führer brachte uns abfichtlich in der Nähe des Blauen Flusses in schwierige Gebirgs- partien; er wurde fortgejagt. Wir zogen allein weiter und suchten den Weg. Auf dem Paß über den Taularücken (15 800 Fuß) wurden
wir von? dem nomadistrenden Tangutenstamm der Jegraer überfallen; unfere schnellfeuernden Berdangewehre retteten uns; vier Räuber wurden getödtet, mehrere verwundet, die übrigen wandten sich zur Flucht. Bei dem südlichen Fuß des Tanli unweit des Dorfes Naptschu verlegten uns tibetanische Truppen den Weg. Es wurde ein Eil bote nach Hlassa abgesandt, von wo der Dalai-Lama und sieben Beamte eintrafen, welche uns den Willen des tibetanischen Bol kes verkündeten, die Russen nicht hineinzulassen; sie gaben uns ein schriftliches Dokument. Die allgemeine Meinung in Tibet ist die, daß wir hingehen, um den Dalal-Lama zu stehlen. Vergebens waren meine Gegenvorstellungen, Bitten, Drohungen; ich mußte umkehren, nur 256 Werst von Hlassa entfernt. Der Rückweg durch das nörd- liche Tibet im tiefen Winter auf einer absoluten Höhe von 14000 bis 15 000 Fuß war sehr beschwerlich. Indessen ging Alles gut, wir sind Alle gesund. Jeßt befinde ich mich in der Stadt Ssinin. Mit Mühe erreichte ich bei den Chinesen die Möglichkeit, zu den Quellen des Gelben Flusses zu gehen; dort werde ich dieses Frühiahr, mög⸗ licherweise auch einen Theil des Sommers verbringen. Im August gehe ich nach Kiachta über Alachan⸗Urga. Die wissenschaftlichen Forschungen in den auf einer Strecke von 4300 Werst durchzogenen Gegenden sind vollkommen gelungen.“
— Die Notariatsordnung und die Gebühren der Notare für die preußische Wonarch ie. Mit Erläuterungen und Tabellen, herausgegeben von Sim on, Geh, Rechnungs ˖ Rath im Juftizministerium. Cart, Preis 1650 46.̃„ — Die Gebühren der Rofare im Geltungsbereich des Gesetzes vom 11. Mai 18651 sind durch die an die Reichsjustizgesetze anknüpfende Gesetzgebung nicht erheblich berührt. Die eingetretenen Abänderungen sind aber doch von der Art, daß eine neue Bearbeitung der Tabellen und eine Zu⸗ sammenstellung der darauf Bezug habenden Bestimmungen unter gleichzeitiger Aus soaderung der veralteten Vorschriften ein Bedürfniß ju fein schien, besonders in Rücksicht auf diejenigen Landestheile Oberlandesgerichtsbezirke Cassel, Kiel, Frankfurt a., Hi.), welche dem Geltungsbereich der Notariatgordnung vom 11. Juli 1845 durch das Gesetz vom 8. März d. J. hinzugefügt worden sind. Den Notaren in diesen Landestheilen wird auch die in den einzelnen Noten zur Notariatsordnung enthaltene Darstellung der Entscheidungen, zu denen deren Handhabung im Laufe der Zeit Anlaß gegeben hat, erwünscht sein. Der Verfasser hat deshalb auf diefe die vorliegende Bearbeitung ausgedehnt, um so mehr als der Rahmen durch das Gesetz vom 8. März d. J. und seine Anlagen
bezeichnet war. ö Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus Westfalen wird uns geschrieben: Eine für die Land⸗ wirthschaft wichtige Frage wird voraugtzfichtlich die der „Sch lück⸗ düngung“ werden, welche in den benachbarten Niederlanden zu großen Erfolgen geführt hat. Es konnte bisher wegen der allinhohen Un. kosten nicht daran gedacht werden, den Seeschlick auf die Entfernung von 30 Reilen und darüber heranzuholen; erst in neuerer Zeit, als die Hafenbauverwaltung in Emden große Massen Schlick aus der Ems auswerfen ließ, welche sie nicht an Ort und Stelle zu verwerthen im Stande war, hat die Frage für die Landwirthe Westfalens praktische Be. diutung gewonnen. Der Emsschlick soll an Qualität dem Seeschlick nicht nachstehen. Die Direktion der Westfälischen Eisenbahn, welche beständig große Frachtzüge mit Steinkohlen nach Emden entsendet, hat ein wesentliches Interesse daran, diese Züge nicht leer zurück ⸗ laufen zu lassen und hat daher die mäßigsten Transportsätze für die Beftachtung mit Emẽschlick in Aussicht gestellt. Durch das gemeinsame Entgegenkommen der Hafenbauverwaltung in Emden und der Eisenbahn⸗ Direktion ist es gelungen, Behufs Anstellung von Versuchen etwa oh 660 kg Emsschlick nach den Abnahmestationen gelangen zu lassen. Die Versuchtansteller hatten nur die Ladekosten zu tragen, welche sich bei Frostwetter allerdings auf 105 46 per 10009. Kg stellten. Vie Ausladung hat auf Wiesen, Weiden, Aeckern und Gärten in der Nähe der Eifenbahn stattgefunden, Von dem Erfolge dieser Versuche und der Festsetzung eines sehr mäßigen k wird es abhän⸗ gen, ob die Schlickdüngung in weiteren Kreisen zur Anwe dung ge⸗ langen wird.
— Abhandlung über Schweinezucht und Sch weine⸗ mast mit einem Anhang: Blick in die Zukunft der deutschen Landwirthschaft von Fr. Peters ⸗Siedenbollentin (Hinstorffsche Hofbuchhandlung, Weomar), — In dem Anhange weist der Verfasser Farauf hin, daß die Zukunft der deutschen Landwirthschaft in Folge der immer fühlbarer werdenden erdrückenden Konkurrenz von Amerika, Rußland und anderen Ländern, welche mehr und mehr mit den Bodenprodukten ihrer ausgebreiteten fruchtbaren Landstriche den Weltmarkt zu beherrschen beginnen, — eine trostlose zu werden droht, wenn der bisherige Betrieb nicht vollständig geändert würde. — Von den Mitteln, welche die deutsche Land⸗ wirthfchast zur Abwendung dieser Gefahr ergreifen muß, stellt der Verfasser oben an, daß die Viehzucht mit viel mehr Sorgfalt und Intelligenz als bisher zu betreiben sei und stützt sich dabei auf den Ümstand, daß das Bedürfniß an Zuchtvieh in Schweden, Rußland, Oesterreich⸗Ungarn und den Balkan Ländern ein sehr großes el. = Aufgabe der deutschen Landwirthschaft sei es, das in England seit Jahren für Zuchtvieh angelegte Kapital wieder zu heben. Der Land- Tirth solle Taber bemöht sein, das denkbar beste und namentlich praktisch werthvollste Vieh zu ziehen, und zu diesem Bestreben giebt die vorliegende Abhandlung über Schweinezucht und Schweinemast eine turze und dabei erschöpfende Anleitung. Der Verfasser, der selbst einen ausgedehnten Vertrieb in Zuchtschweinen besitzt, weist an feinen eigenen Erfahrungen die Rentabilität einer nachhaltigen und rationellen Schweinezucht ziffermäßig nach. Der Preis des Buchs stellt sich auf 1
Gewerbe und Sande. .
Am 14. Juni wird das neue deutsche Dampfschiff Protos mit demjenigen Rest der deutschen Autstellungsgüter, welcher auf der Europa“ nicht mehr Platz findet, nach Melbourne event. weiter nach Sidney expedirt. Basselbe kann neben diesen Gegenständen eine nicht unerhebliche Menge anderer Güter laden.
Nähere Auskunft wegen der Fracht ꝛe. ertheilt Hr. Jobs. Schroeder, Hamburg, bei den Mübren 51.
— Die Verhandlungen der ständigen Tarif kom mission der deutschen Eisenbghnen und des dieser Kom⸗ misslon beige ordneten Ausschusses der Verkehrsinteressenten über Ab. änderungen des z. 3. geltenden deutschen Güätertarifschemas haben zu dem Beschlusse geführt, der Generalkonferenz der deutschen Eisen bahnen die Annahme eines anderweiten Tarifschemas zu empfehlen. Ucher die Zweckmäßigkeit dieser Neuerung sind bzö den Eilen. bahnverwaltungen sowohl ale auch im verkehr treibenden Publikum dider⸗ girende Ansichten hervorgetreten, die es der ständigen Tarifkommission
und dem Verkehrsausschusse als wünschenswerth haben erscheinen lassen,
eine Veröffentlichung der über die Tarifreform bisher geführten Ver⸗ handlungen und gefaßten Beschlüsse zu bewirken, um bierdurch sämmtlichen Intereffenten Gelegenheit zu geben, in die Verhand⸗ lungen felbst Einsicht zu nehmen und hieraach ihr Urtheil über die prosektirte Reform zu klären, event. auch an kompetenter Stelle ibre anderweite Meinung zum Ausdruck zu bringen. Nachdem die Form. in welcher die Veroͤffentlichung stattzufinden hatte, von der hiermit beauftragten Subkommission festgestellt worden, ist der Verlagbuch⸗ handlung von Albert Goldschmidt, Berlin W., Köthenerstr. 32, von der Königlichen Cisenbahn-Direktion in Berlin der Verlag des Wertes übertragen worden. Das Werk umfaßt 16 Druckbogen gr. 85. Der Preis ist nach Vereinbarung mit der Königli Eisenbahn⸗Direktion auf 3 M festgesetzt worden.
— Dem Geschäftsbericht pro 1879 der Breslau -⸗Schweid⸗
r e n, Eifenbahn entnehmen wir Folgendes; Die a
n' hatte eine Ausdehnung von 602,1 Em bei einer Geleislänge
von 801 640 m. Das Anlagekapital besteht aus 38 250 0900 4
Stammaktien, von denen 297 600 M erst im Anfang dieses Jahres
begeben worden sind, und aus 84 000 0900 4A Prioritätsaktien und
Prioritätsobligationen. Die Gesammt⸗Betriebseinnahmen betrugen
im Perfonenverkehr 2 852 l d AÆ, im Güterverkehr 8 5l6 602 M, an
Extraordinarien 831 955 AÆ, überhaupt 12 201 467 M gegen 16 357 586 6 pro 1873. Im Güterverkehr wurden gegen 1878 728 314 M mehr vereinnahmt, während der Personenverkehr um 75 535 zurückgeblieben ist. Von Betriebsmitteln verfügt die Bahn über 118 Lokomotiven, deren Anschaffungspreis 6 174 207 4 betrug, über 2338 Personenwagen zum Preise von 1 829 744 , über 44 Gepäck; 631 bedeckte und 1950 offene Güter⸗ wagen. Die Güterwagen repräsentiren einen Werth, von 8613 991 S Die Betriebsausgaben haben betragen: für die all gemeine Verwaltung 656 990 Se = 10,26 so, für die Bahnverwal⸗ fung 2047 030 4 — 31,990 /o, für die Transportopoerwaltung 3 695 485 66 = 57,75 oi, insgesammt 6 399 505 Æ, d. i. 52,45 der Brutto⸗Einnahme. Die reinen Betriebsausgaben betragen 5 460 163 M, in den Erneuerungsfonds wurden 200 200 , in den Penstonsfonds 39142 4 gelegt. Die Besoldungen erforderten 577 951 M, andere persönllche Ausgaben 644 477 M, die sachlichen Verwaltungskosten 4595 196 416, die Unterbaltung der Bahnanlagen 7iIIi8 „, der Bahntransport g33 306 S6, die Kosten der Er⸗ neuerungen 1 075 997 Æ, die Benutzung fremder Bahnanlagen und Betriebsmittel aß 112 M, die sonstigen Ausgaben 166 098 , zu⸗ sammen 6 399 505 46 Von dem Ueberschusse von 5801 962 MS sind zur Verzinsung der Prioritäts⸗Obligationen 3 662 8583 6, zur Amor⸗ tifation 127 590 , zur Zahlung der Eisenbahnsteuer 54 931 (, als Rücklage für noch festzustellende Entschädigung auf Grund des Haftpflichtgesetzes 100 000 4 und als 46 , Dividende des mit 7 952 460 M emittirten Stammaktienkapitals 1 802 739 ½ zu ver⸗ wenden, so daß als Vortrag für das Jahr 1880 53 909 „ ver- bleiben. Der Reservefonds hatte am Schlusse des Jahres einen Be⸗ stand von 248 153 S6, der Erneuerungsfonds einen solchen von 5512985 M Von der am 3. Februar 1879 Allerhöchst genehmigten An-⸗ leihe von 6 006000 M sind bis ult. 1879 Obligationen im Betrage von 2 Jö) 400 M zum Course von 100 — 105,5 / und einem Erlös von 2 989 440 S verausgabt, und zwar wurden 2686 900 „ in die K—— 3 Bahn übernommen und nur 214 500 M an andere verkauft.
= Die Lebens“, Pen sio ns und Leibrenten ˖ Versiche⸗ rungsgefellschaft „Idung “ in Halle a. / S. hat nach dem vor⸗ liegenden Geschäftsbericht im Jahre 1879 erfreuliche Fortschritte ge⸗ macht. Das Refultat des Rechnungsabschluses ist ein Ueberschuß von 267 334 M, um welchen die Aktiva im Betrage von 10 441 226 die Passtva übersteigen. Die Dividende auf die dem Versicherungg⸗ jahr? 1876 angehörenden Prämien wird im Jahre 1881 zwanzig Prozent der Jahregprämien betragen. — Im vergangenen Jahre waren 2835 Änträge auf 6526 706 M4 zu erledigen. Es wurden 2351 Versicherungen auf 5 126 400 4 Kapital und 16 Renten versiche · rungen auf 7299 . jährliche Rente neu abgeschlossen. Am Schlusse des Jahres 1879 waren 54 539 Versicherungen über 52 156 324 60 Kapital und 33 389 jährliche Rente in Kraft. Die Sterbefälle unter den auf den Todesfall Versicherten betrafen 405 Personen, welche mit 890 980 „ versichert waren; die zu zahlende Summe überstieg die erwartungsraäßige um 86 761 A, während die 86 Personen mit 173 670 4 Versicherungssumme betreffende Sterblich⸗ leit unter den Sterbekasse⸗Versicherungen um 20 785 M unter der erwartungsmäßigen Summe blieb. — Die Prämieneinnahme stieg auf I S865 86 M, die Zinseneinnahme auf 431 746 6; die Prämien ⸗ reserve erhöhte fich um 544 598 M und betrug am Jahresschlusse 8 366 840 M Der Betrag der in pupillarisch sicheren Hypotheken angelegten Kapitalien war am Jahresschluß 7739 226 S Zar Ver⸗ theilung an die dividendenberechtigten Versicherten waren am Jahres⸗ schlusse 1216122 4 aus den lieberschüssen der Vorjahre vorhanden.
Fin sterwalde, 10. Mai. (W. T. B.) Die hier versam⸗ melten Delegirten des Centralvereins der deutschen Wollen⸗ waaren-Fabrikanten haben heute folgende Resolution an den Reichskanzler, Fürsten von Bismarck, beschlofssen: Der Central verein de atscher Wollenwaaren Fabrikanten, der heute in Finsterwalde zahl · reich versammelt ist, spricht dem Herrn Reichskanzler seinen tief- gefübltesten Dank dafür aus, daß er die Frage des Zollanschlusses der Hansestädte in Anregung gebracht hat und bestrebt ist, unter Ausschluß von Verfassungestreitigkeiten einen Ausgleich zwischen den Interessen des deutschen Vaterlandes und denen der Hansestädte zu Stande zu bringen. ;
Elberfeld, 10. Mai. (W. T. B) In der heutigen General ⸗ versammlung der Aktionäre der Lebengsversicherungsgesell fchaft wurde die Dividende auf 27 gleich 45 o festgesetzt.
Berlin, 11. Mai 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute angefangenen Ziehung der 2. Klasse 162. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 30 000 S auf Nr. 15 433.
2 Gewinne von 6000 M auf Nr. 71 606. 90 152.
2 Gewinne von 1800 MS auf Nr. 45 782. 90 1065.
2 Gewinne von 600 M auf Nr. 69 168. S1 260.
5 Gewinne von z00 M auf Nr. 15 468. 19085. 63 516. 76 613. 76717.
Das Ober⸗Seeamt verhandelte am 8. d. M. über die Be⸗ schwerde dez Reichs kommissars gegen den Spruch des Seeamts zu Bremerhaven am 31. März d. T, betreffend die Strandung des deutschen Schiffes Gustav & Oscar von Bremen.
Ber Gustav & Oscar, Kapitän Hartmann, ist auf der Reise von New. ork nach Bremen am 165. Februar d. J. an der, holländischen Küste auf den Bänken vor dem Helder gestrandet. Nach Löschung eines Theiles der Ladung, Petroleum, ist derselbe wieder vom Strande abgebracht und zunächst nach Nieuwediep gebracht. Das See amt zu Bremerhaven hat diesen Seeunfall untersucht und seinen Spruch darüber wie folgt abgegeben:
„Der fragliche Seeunfall ist dadurch veranlaßt, daß der Kapi⸗ tän Hartmann theils sich mehrfach irrte, theils wiederholt nicht mit aller Vorsicht handelte, bejw. die ihm zu Gebote stehenden Mittel nicht vollständig ausnützte. Dem Antrage des Reicht kommissars auf Patentent iehung wird nicht stattgegeben.
Gegen diesen Spruch hat der Reichtzkommissar die Beschwerde eingelegt, weil das Seeamt, obwohl es die schweren Fehler des Ka⸗ pitän Hartmann anerkannt hat, es unterlassen hat, seinem Antrage
ilfe. geben und damit die rechtlichen Konsequenzen seines Spruches zu ziehen.