1880 / 109 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Das Ober⸗Seeamt hat den Spruch des Seeamts zu Bremer— baren zwar bestätigt, jedoch hob der Vorsitzende bei der Begründung dieser Entsche. dung besonders hervor, daß das Ober⸗Seeamt in Ueß ereinstimmung mit den Ausführungen des Secamtes und des Reichskommissars zu der Ueberzeugung gelangt sei, daß sich der Schiffer Hartmann eine Reihe von schweren Pflichtwidrigkeiten habe zu Schulden kommen lassen, welche geeignet seien, Zweifel an den Fähigkeiten desselben zu erregen. Wenn nichts destoweniger das Ober⸗Seeamt die Bestätigung des Spruchegß der ersten Instanz beschlossen habe, so sei dies nur mit Rücksicht auf die bis⸗ herige 18jährige tadellose Dienstzeit des Schiffers und auf den sonst guten Ruf, welchen Hartmann unter seinen Berufsgenossen als ein tüchtiger Seemann habe, geschehen. Lediglich in Erwägung dieses Umstandes habe das Ober⸗Seeamt zu der Auffassung gelangen können, daß es dem Schiffer nicht an denjenigen Eigenschaften und Fähig⸗ keinen, welche zur Ausübung des Berufes als Seeschiffer erforderlich seien, mangele, sondern daß er bei dem in Rede stehenden Seeunfall . habe, von diesen Eigenschaften den richtigen Gebrauch u machen.

Internationale Fischereiausstellung. Die beiden skandinavischen Reiche baben nächst Deutschland das regste Interesse in der Ausstellung an den Tag gelegt. 233 Aussteller führen uns in 274 Nummern eine reiche Fülle interessanten Ma⸗ terials vor, dessen Studium durch genaue und sachwerständig be⸗ arbeitete Spezialkataloge unterstützt wird. Von diesen 233 Aus⸗ stellern entfallen auf Schweden 89. Keines der europäischen Länder, mit Ausnahme von Finnland, ist so reich an Seen wie Schweden. Außer den zahlreichen größeren und kleineren Flüßsen und Strömen nehmen die Seen eine Fläche von 36 097 4m oder S, 2 c,. des ganzen Flächeninhalt des Landes ein. Da bierzu kommt, daß Schweden von einer 2500 km langen Meeresküste umgeben ist, so erhellt schon aus diesen Verhält nissen, daß die Fischerei einen recht wichtigen Platz unter den Nah⸗ rungszweigen des Landes einnehmen muß. Die Zahl der in Schwe den gefundenen Fischarten ist gegenwärtig 16); Über 50 ron ibnen sind Gegenstand der Fischerei. An der östlichen und südlichen Küste beschäftigt sich die Fischerei in erster Reihe mit dem Heringsfang, der im Durchschnitt 258 927 hl im Werth von 3 547 303 M pro Jahr ergiebt. Die Lachgfischerei, vor Allem an den Küsten von Schonen und Blecking betrieben, ergab 1878 eine Brutto⸗Einnahme von 37735 46; die einträglichste Fischerei in der Ostsee ist jedoch die Aalfischerei. Der Aal kommt zwar längs der ganzen Küste vor, nimmt jedoch nach Norden zu bedeutend ab; am stärksten tritt er in Schonen auf, wo 1878 436 Fischer eine Bruttoeinnahme von 163 796 M durch den Aalfang erzielten. Dorsch und Flunder sind als nicht unwesentliche Nahrungsquelle der Küstenbewohner Gegenstand des Fischfangs. Im Ganzen wurden im Jahre 1879 in Schonen von 2274 Fischern Fische im Werthe von S658 S52 M ge fangen. In der Süuͤßwasserfischerei nimmt der Lachs die bedeuten dste Stelle ein., Leider fehlen jährliche, statistische Angaben für alle Flüsse des Reichs. Für einen Theil derselhen ist der mittlere Abwurf des Lachäfanges in den letzten ungünstigen Jahren auf 711 890 46. berechnet worden. 40 Zuchtanstalten unterstützten 1878 die Bestrebungen der Regierung auf Hebung der Lachszucht. Nächst dem Inlande sind England. und Deutschland die Haupt— abnehmer sowohl für frischen wie vor Allem für geräucherten Lachs. Unter den übrigen zu der Lachsfamilie gehörenden Fischen sind die Coregonen für die Fischerei am wichtigsten; von den sonstigen Land⸗ seefischen, welche Gegenstand des Fischfangs sind, verdienen in erster Reihe Hecht und Barsch Erwähnung, die vor Allem als Nahrung mittel hoch geschätzt werden; werthvoller in dieser Beziehung, jedoch seltener ist der Zander. Im südlichen und mittleren Schweden ist auch die Aalfischerei recht ergiebig, während im Osten der Fluß neunaugenfang reichen Gewinn bringt. Eine Sammlung der wichtigsten Fischarten Schwedens zeigt uns die Ausstellung in einer von Flygare⸗Karlskrona und Sward⸗Räun ergänzten Kollektion der Steckholmer Ausstellurgskommission, sowie, soweit sie die ischereiprodukte der Nordsee, des Skagerrack und der Provinz Hal- and betreffen, die landwirthschaftlichen Gesellschaften der Regierunge— bezirle Göteburg und Halland. Die übrigen Aussteller haben zumeist konservirte Fische ausgestellt in einer Qualität, die wir in Deutsch⸗ land schon längst zu schätzen wissen. Die Fischereigeräthe, wie sie in den einzelnen Provinzen und Bezirken gebraucht werden, sind sowohl von den Landwirthschaftsgesellschaften wie von den Interessenten in reicher Auswahl vorgeführt. Auch die Wissenschaft ist nicht zu kurz gekommen; zahlreiche Karten und Schriften zeigen uns, daß ihr in Schweden ein weites und erfolgreich benutztes Feld eingeräumt ist. Nicht minder bedeutend wie in Schweden ist der Fischereibetrieb in Norwegen. Der Werth sämmtlicher ausgeführter Fischprodukte nach den an den Ausfuhrplätzen gezahlten Preisen belief sick im Durchschnitt von 1869 bis 1878 pr. Jahr auf 47 357 C00 Æ, das sind 42,5 0/9 der Gesammtausfuhr des Landes. Diese Summe vertheilt sich auf den Klippfisch mit 26,90 / o, auf den Fettbering 20, 8 Co, auf Thran 11,5 0, auf den Großhering 10,3 0so, auf den Rundfisch 10 06 u. s. w. Als Exportort behauptet Bergen den ersten Rang; von hier aus werden im Durchschnitt pro Jahr für 19941 000 M exrportirt. Alsdann folgen Christiansund mit 91900900 Æ, Aalsund mit 3 936 000 S und Stavanger mit 21290 900 gs. Der Hauptabnehmer für norwegische Fischprodukte ist seit Jahren Deutschland, das jährlich für 11 946 000. 4. hauptsächlich zin Fettheringen und Thran verbraucht. Nächst Deutschland importirt am meisten Spanien (für 8 976 000 „Æ ) und zwar fast nur Klippfisch, alsdann Schweden (für 6 221 006 ), Desterreich und Italien (jusammen für 3 463 900 K Rundfisch u. A.), Holland (für 31 412 0209 M Thran u. s. w), England für 3 160 006 AM) und Frankreich (für 29026 000 S Rogen). Die norwegische Ausstellung, eine der schönsten und übersichtlichsten Abtheilungen, entspricht dieser Bedeutung des Exportgeschäfteg, und wenn für irgend ein Land, so wird für Norwegens Handelsbeziehung die Ausstellung von sichtbarem Erfolge begleitet sein. Recht nachahmengwerth ist. hier die Einrichtung, die einzelnen für den Export bestimmten Fische in der dem Transport entsprechenden Sor⸗ tirung vorzuführen; man hat es hierdurch vermieden, daß falsche Auffassungen entf ehen, die bei den verschiedenen Geschmacksrichtun gen der Nationen ohne diese Sortirxung leicht möglich sind und die leicht die Anbahnung neuer Handels beziehungen ungemein erschweren können. Leider ist es unmöglich, auf Einzeinheiten hier einzugehen; einen Begriff von der Bedeutung einzelner Firmen wird man sich jedoch leicht machen können, wenn man erwägt, daß Aussteller von einzelnen Fischsorten Millionen von Kilo pro Jahr exportiren und Hunderte von Fischerbooten ausrüsten. Denselben Aufschwung, dessen sich die Fischerei selbst zu erfreuen hat, genießt auch die Herstellung der Fischereigeräthe; die Anwendung von Ma— schinenkraft gestattet einzelnen Firmen ganz erstaunliche Leistungen. Die norwegischen Porrichtungen zum Aufbewahren und zum Ver— sandt von Wasserthieren, sowie die Vorrichtungen zur Verarbeitung, Zubereitung und Konservirung von Fischereiprodukten haben Beifall , . Allen, die sich für diese wichtigen Fragen zu interessiren

Der Verein für deutsches Kunstgewerbe hält morgen Abend 8 Uhr im deutschen Vereins hause, Wilhelmstr. 118, . 23. Hauptversammlung. In derselben wird Hr. Bildhauer Wiese einen Vortrag über Proportionslehre des menschlichen Körpers halten. , wird Bericht erstattet werden lber die Drecheler und Bild- n, . ö arg 9 r n. für den Abend haben

giebe o. un au üb a können eingeführt werden. 9 ,

(Dr. J.) Da sich in dem Atelier des Professors Johannes Schilli weitere Modelle zu Figuren, welche an , ,, fd e d.

Erjgußverträge vorgegangen. Die Germania“ wird bekanntlich in der von Millerschen Erjgießerei in München gegossen. Nunmehr hat der zweite Vorsitzende des Comites, Regierungs⸗Rath Sartorius aus Wiesbaden, mit C. Albert Bierling in Dresden wegen des Erz⸗ gusses der Rhein ⸗Moselgruppe und mit der Aktiengesellschaft Lauch⸗ hammer wegen des Gusses der Wappen Verträge abgeschlossen.

Düsselderf, 9. Mrai. (Cöln. Itg) Der für unsere freund liche Schwesterstadt am Rheine ebenso denkwürdige * ier. Tag, an welchem in ihren Mauern die größte der in Deutschland bis jetzt veranstalteten Gewerbe und Industrie⸗ Aus stel lungen, vereinigt mit der vierten allgemeinen deutschen Kun staus stellung (der ersten seit 12 Jahren), feierlich eröffnet werden konnte, ist heute mit würdigem Festgepraänge begangen worden. Düssel dorf hatte sich in sein schönstes Feierkleid gebüllt; alle öffent lichen Gebäude sowie die überwiegende Mehrzahl der Privathäuser prangten in farbigem Fahnenschmuck, und das bunte Bild der ver⸗ schiedenen Flaggen und Wimpel vermehrte noch den angenehmen Eindruck, den die park. und gartendurchjogene Düsselstadt schon ohnehin bei dem fremden Besucher hervorruft. Von früher Mor- genstunde an strömten die Festgäste aus allen Gegenden der Windrose herbei, und lange vor Beginn der Eröffnung war schon das Feld der Ausstellung von Schaaren schaulustiger Besucher bedeckt. Durch ge⸗ waltige Anspannung aller vorhandenen Kräfte war in den letzten Tagen Riesenhaftes geleistet worden. Das wirre Durcheinander, welches noch in der elften Stunde auf dem Ausstellungsplatze ge⸗ herrscht, hatte sich über Nacht in strenge Ordnung und planmäßige Regel verwandelt; das bunte Wirrsal war wie mit einem Zauber schlage in ein System gebracht, und die junge Ausstellung zeigte sich ihren Besuchern heute an ihrem Ehrentage in so geordneten Gewän⸗ dern, wie es den meisten ihrer Schwestern niemals gelungen war. Die Ausstellungs gebäude sind auf dem denkbar günstigsten Platze errichtet, nämlich in den Anlagen des Zoologischen Gartens, dessen Verwaltung für Hergabe des Bodens eine angemessene Entschaͤdi⸗ gung erhalten hat. In stattlicher Größe erhebt sich dort das Haupt⸗ gebäude, mit phantastischem Kuppelwerk aus pittoresken Balustraden verschwenderisch verziert, mit schlanken Thürmen wirkungsvoll flan⸗ kirt, in seinen bunten aber harmonisch abgetönten Farben dem Auge des Beschauerg ein im Gesammteindrucke höchst anmuthiges Bild darbietend. Rings herum liegen zwischen frischen Grasflächen und freundlichem Laubwerk die Pavillons großer rheinischer Firmen aller Geschäftszweige, ziehen zierliche Schwäne auf spiegelglatten, leicht überbrückten Seen ihre Kreise, ragen künstliche Ruinen und kolossale Statuen in die Lüfte, wird in phantastischen Felsengrotten Mineral⸗ wasser, in bunt bemalten Kiosken allerlei anderes Getränk stärkerer Natur verabreicht; dazwischen stoßen wilde Vögel in ihren Käfigen seltsames Geschrei aus, und zahme Rehe schnuppern neugierig nach den Fremden, die sie in ihrer Einsamkeit stören ein buntes, far⸗ k ö. . , . belebt noch durch die n. und herwogende Menge fe ich gekleideter, von dem Gebotenen höchlichft befriedigter Menschen. ö

eine Broschüre herausgegeben, welche sich mit der Reform der Ar⸗ men pflege und der Armen verwaltung beschäftigt, Untersuchungen anstellt über die Handhabung der Unterstützungsgesetze und PVorschläge macht zu einer Organisation der amtlichen und der freiwilligen Ar—⸗ menpflege. In dem ersten Abschnitte der kleinen Schrift bespricht der Verfasser die Unterstützungsgesetze und die Jusübung derselben den Mangel einheitlicher Durchführung derselben, das Vagantenwesen und die För⸗ derung desselben durch die angesessene Bevölkerung, sowie die Nothwendig⸗ keit statistischer Nachweisungen für die Armenverwaltungen. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der freiwilligen Armenpflege und deren Verirrungen; der Entwickelung der Vereinthätigkeit und dem Berufe der Frauenvereine für Armen und, Krankenpflege und der . der Organisation der freiwilligen Krankenpflege. Der folgende Abschnitt sucht die Frage zu beantworten: wer ist hülfsbedürftig? wobei folgende Momente in Betracht gezogen werden: Das Strafgesetz als Correlat der Unterstützungs⸗ pflicht; die Theilung der Arbeit; das Mühen um Erfolge; sittlicher Hochmuth in der Armenpflege, Im vierten Abschnitt äußert der Verfasser in Kurzem seine Ansichten über Waisenversorgung und Waisenpflege, über die Versicherung der Erziehungsgelder und über die Aufsicht der Frauenvereine. Der letzte Abschnitt ist dann der Organisation der Armenpflege gewidmet. Zur Gründung eines Centralorgans für die Armenpflege schlägt der Verfasser die Einberufung eines Kongresses vor. Die Leitung der Arbeiten für die Reform der Armenpflege gebühre den Ortsarmenverbänden. Die beru— fenen Vertreter derselben seien die Magistrate der Städte. Zu einer Vor⸗ berathung der auf einem Kongresse zu behandelnden Berathungsgegenstände sollen daher von den, für eine Reform sich interessirenden Magistraten Einladungen erfolgen a. an eine, je nach Ermessen zu bestimmende, An= zahl Magistrate und b. an eine Anzahl im Fache der freiwilligen Armenpflege bethätigter Männer. Die Einladungen zum Kongresse sollen an sämmtliche Vertreter der Ortgarmenverbände und außer an die besonders eingeladenen Personen an die Vertreter der Frauen⸗ vereine, sowie an die Vorstände von Anstalten und Vereinen sür Zwecke der Wohlthätigkeit ergehen. Weiter macht der Verfasser fol⸗ gende Vorschläge: Der Kongreß konstituirt sich als Centralverein für deutsche Armenpflege und arbeitet in zwei Abtheilungen: für die amtliche und für die freiwillige Armenpflege. Zum Vororte des Vereins wird auf eine noch näher zu bestimmende Zeitdauer, eine dem Vereine angehörende Stadt gewählt. Der geschäfts leitende Bürgermeister derselben hat die Gesammtleitung des Verein. Er bezeichnet seinen Stellvertreter, der seinen Wohnsitz am Vororte haben muß. Die Vertreter der freiwilligen Armenpflege wählen für ihre besonderen Angelegenheiten einen Vorsitzenden, der seinen Wohnsitz ebenfalls am Vororte haben muß. Der geschäftt⸗ leitende Bürgermeister am Vororte, der von ihm bezeichnele Stell—⸗ vertreter und, der von den Vertretern der freiwilligen Armenpflege für ihre Angelegenheiten gewählte Vorsitzende bilden den Vorstand des Centralvereinz. Als Gegenstände gemein samer Berathung beider Abtheilungen werden bezeichnet, zunächst Beantwortung der Fragen: 1) Wer übernimmt die Führung der freiwilligen Armenpflege? Der Verfasser bemerkt hierzu: Obwohl die geschichtllche Entwickelung der Frauen vereine und die von denselben ausgesprochenermaßen eingenommene Stellung zur Krankenpflege und der Grundsatz, daß Konkurrenz im Gebiete der Humanität verderblich sei, sie als die berufenen Vertre⸗ terinnen auch der freiwilligen Armenpflege! charakterisire, könne man nicht einfach beschließen, daß ihnen die Führung übertragen werde, man bedürfe ihrer Erklärung. Vorausgesetzt müsse jedoch folge⸗ recht die Uebernahme der freiwilligen Armen. und Krankenpflege in allen ihren Theilen werden. 2) In welcher Weise wird ein solcher organischer Anschluß der freiwilligen Armenpflege an die amtliche bewirkt, der die Ordnung und gedeihliche Wirksamkeit beider sichert? Für die Beantwortung dieser Frage hat der Verfasser den Entwurf eines Statuts für die Frauenvereine beigefügt, welches diese Vereine in die Reihe der Gemeindeorgane stellt und ihnen statutari⸗ schen Schutz giebt, ohne sie des Charakters der Freiwilligkeit zu be⸗ rauben. Es werde guch unschwer zu bewirken sein, daß die bestehen= den Vereine von Männern oder Frauen für Zwecke der Wohlthätig⸗ leit sich den Frauen vereinen als Abtheilungen derselben anschöießen. Bezüglich der Bettelei schlägt der Verfasser folgende Resolutlon als dritten Gegenstand der Berathung vor:; 3) Die Richtung, welche die bisherige Thätigkeit der Vereine gegen Bettelei eingeschlagen hat, int hesondere die Unterstützung unbekannter erwerbsfähiger Personen mit Geld oder Geldegwerth jeder Art, widerstreitet den Bedingungen un= serer sozialen Ordnung, ist als verderblich zu bezeichnen und deshalb zu bekämpfen. Dagegen empfiehlt sich die Verwendung zu diesem Zwecke disponibler Mittel zur Verbesserung des Herbergsweseng für reisends Handwerker und Fabrikarbeiter, insbesondere zur Einrichtung freundlicher Wohn und Schlafräume und reiner guter Schlafstäͤtten zu mäßigem Preise. Von diesen Wohlthaten sind profesfionelle

auf dem Niederwalde jur Aufstellung gelangen sollen, de Vollendung nähern, so ist das Comits mit der . 6

Deutsche wohnen und Frauenvereine für Armen und n ege nicht bestehen, ist auf Gründung solcher und 1 2 an den Hauptverein hinzuwirken; endlich 5) Entschließung über die Fragen, ob der Centralverein für Armenpflege periodisch wieder⸗ kehrende Wanderversammlungen abhalten, und welches Preßorgan er zur Vertretung seiner Angelegenheiten benutzen will. Die Ver treter der freiwilligen Armenpflege sollen im Uebrigen ihre Angelegen⸗ heiten selbständig ordnen und ihre Verhandlungen für sich fübren Die Berathung eines Normal statuts, die Behandlung der Sache der Volksküchen, der Kleinkinderschulen, der Vereine gegen Bettelei resp. für Verbesserung des Herbergswesens 2c. geben das Material der Berathung. Für die Vertreter der amtlichen Armenpflege werden von dem Verfasser als von hauptsächlichstem Intereffe folgende Gegen stände vor zeschlagen: 1) der Anschluß der Frauen. vereine mittelst Ortsstatuts an die gesetzliche Orts armenpflege 2) Welche Wege sind einzuschlagen, um die gesetzlichen Vorschr isten fur die Armen. und Krankenpflege in jedem Srte des Geltungs⸗ bereichs des Unterstützungsgesetzes zur Ausführung zu bringen? Zur Lösung dieser Frage schläͤgt der Verfasser den Erlaß einer gleich= lautenden Deklaration der Bundesregierungen etwa in folgender Fassung vor: Zur Ausführung der Bestimmung im zweiten Satze, Ss. 1 des Gesetzes, die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsig betreffend, wird verord⸗ net; 1) Jede Gemeinde ist a. jzur Annahme, und Salarirung eines Arztes für ihre Armen und b. zur BVeschaffung Einrichtung und Erhaltung der nöthigen Lokalität und Wartung für Kranke, innerhalb ihres Gemeindebezirks, verpflichtet. Y das Recht der Gemeinden, transportfähige Kranke auch in einer auswärtigen Krankenanstalt unterzubringen, bleibt durch diese Bestimmung unbe— rührt. 3) Hülfsbedürftig im Sinne des Gesetzes im Falle der Er— krankung ist Jeder, der ärztliche Hülfe und die von dem Orttsarmenarzte ihm vererdneten Medikamente s oder chirur⸗ gischen Apparate aus eigenen Mitteln nicht beschaffen kann ) Die in diesem Falle augesprochene und von dem Srtzarmen— arte als nöthig bezeugte Hülfe darf nicht verweigert werden. 5) Die Ersatzpflicht des auf, diese Weise Unterstützten, §. 361 Ziff. 7 des Stra sgeseß buche, bleibt durch vorstehende Bestimmung unberührt 6). Jede Gemeinde ist zur Beschaffung und Unterhaltung der nöthigen Räumlichkeiten zu Unterbringung a. solcher ortsangehöriger Obdach— losen auf, kurze Zeit und bis zur Beschaffung eines Sbdachs im Gemeindebezirke verpflichtet, deren Erwerb durch Ueberfüh⸗ rung derselben nach einer entlegenen Armenanstalt wesentlich beeinträchtigt werden würke, und b., zur etwa nöthigen Auf- nahme solcher Personen, die aus öffentlichen Mitteln unterstützt und denen Wiederersatz durch Arbeitsleistung angesonnen wurde. 7) Ueber die Zulässigkeit von Ausnahmen von diesen Vorschriften im einzelnen Falle und aus kesonderen Gründen, namentlich von den unter 6, und wenn mehrere räumlich nicht zu entfernt von einander liegende Gemeinden zur Erreichung des gemeinsamen Zweckes sich ver= einigen wollen, bestimmt die vorgesetzte Verwaltungsbehörde. In gleicher Weise hat dieselbe nach Maßgabe der Einwohnerzahl eines Ortes und der sonstigen dabei in Betracht kommenden Verhältnisse darüber zu bestimmen, ob die unter 16. bezeichneten Räumlichkeiten mit einem oder mehr Betten belegt werden sollen und event. mit wie vielen. Die Frage, welche Mittel sich zu einem gemein— samen Vorgehen gegen die Bettelei reisender Arbeiter empfehlen kann nach der Ansicht des Verfassers mit Aussicht auf Erfolg weder von den. Behörden allein, noch, von der freiwilligen Armenpflege selbständig gelöst werden, sie müsse vielmehr als eine gemeinsame Maßregel, aufgefaßt und in großem Zuge durchgeführten werden Im gemeinsamen Vorgehen, in den Städten und auf dem Lande, müßten die auf der Reise begriffenen, als hülfesbedürftig sich NMel⸗ denden, auch wenn sie erwerbsfähig seien, zwar unterstützt werden aber es müsse ihnen Wiederersatz durch Arbeit angesonnen werden, und die Verweigerung der Arbeit müsse die Abgabe der Renitenten an, den Strafrichter zur Folge haben. Dasselbe Verfahren müsse eintreten, wenn Ortsfremde in leichten Erkrankungt⸗ fällen verpflegt worden seien, wenn die Verpflegung nicht uber etwa 10 Tage hinaus gedauert habe. Ob und in welchen Fällen hiervon eine Ausnahme zu machen sei, müsse der Beurtheilung der betreffen den Armenverwaltung überlassen bleiben; aber die Ausnahme müffe dem ersatzpflichtigen Armenverbande gegenüber begründet werden. In den Städten sei für die Unterstützten durch Arbeitsleistungen in ihrem Gewerbe, oder durch Handarbeiten jeder Art ausreichende Gelegenheit geboten, die Unterstützung abzuverdienen. Es werde Sache der Ärmen— verwaltungen sein, in den Armenhäusern solche Fälle vorzusehen und Einrichtungen zu schaffen, durch welche, so weit die Rückficht der Humanität es gestatte, so gewährte Unterstützungen, von den Unter— stützten getrennt von anderen Armenhäuslern, abgearbeitet werden könnten. Aber auch den Vorständen der Dorfgemeinden werde es möglich sein, für kleinere Unterstützungen den Unterstütz ten Arbeit zu beschaffen, z. B. durch die Arbeiten ihres Handwerks, durch Auslesen von Saatfrucht, Wegebau, Wegeverbesserung, Feld- Garten⸗ und Wirthschaftsarbeiten und dergleichen. In einer auf einem Kon⸗ gresse gefaßten Resolution müßten endlich auch die Justizbehorden angerufen werden, von diesem Gesichtspunkte aus bei der Beurthei⸗ lung der Straffälle zur Beseitigung der Bettelei mitzuwirken. Nach- dem der Verfafser dann noch folgende zwei Fragen: Wie sst die Waisenversorgung und die Waisenpflege am besten zu för— dern ?; Empfiehlt es sich, zur Förderung einer gedeihlichen Armenpflege überhaupt, besonders aber zur Pflege der Statistik über Armenwesen, Bezirks oder Kreitvereine für Armen⸗ pflege zu bilden? zur Erwägung und Beantwortung gestellt hat schließt er seine kleine Schrift mit dem Satze, daß nur in der plan⸗ mäßigen Ordnung und Einigung aller S6. zur Erstrebung des ge⸗ meinsamen Zieles die Möglichkeit einer gedeihlichen Armenpflege liege und daß die Verwirklichung dieser Idee in persönlichem Autz⸗ tausche der Gedanken am Befsten zu erreichen sei.

Die Hochschule für Musik, Abtheilung für ausü = kunst, veranstaltete am Sonntag, den L. d. * 6 3 Hrn. Direktors Joachim ihre XXVII. Aufführung. Als erster Theil des Programms wurde ein Kyrie, Sanctus und Agnus dei für zwei Solo,. Soprane, Doxpelchor, Orchester und Orgel von Max Bruch zu Gehör gebracht. Die meisten Arbeiten des fruchtbaren Komponisten, der seit längerer Zeit in Berlin wohnt und wirkt sind in den Berliner Konzerten viel und gern gehört; große Ge⸗ wandtheit in der Instrumentation, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Stile, wie frische und warme Empfindung in der Melodik sind die Vor⸗ züge, welche an seinen Werken geschätzt sind. Auch das von der Hoch⸗ schnle am Sonntage vorgetragene Werk, welches hier bisher noch nicht gehört und wahrscheinlich eine der früheren Arbeiten des Kom- ponisten ist, zeigt diese gute Eigenschaften, doch geht ibm die reli⸗ giöse Innigkeit ab, welche den Werken unserer Klassiker jene er— habene Weihe verleiht. Immerbin aber ist diese Arbeit eine interessante geistvolle Komposition von einnehmender Klangschönbeit. Der Vortrag durch den Chor und das Orchester der Hochschule unter der meisterlichen Leitung ihres Direktors war musterhaft in der sorgfältigen Ausarbeitung des musikalischen Details sowohl wie in dem Ensemble und der ganzen Auffassung. Der Komponist wurde unter lebhaften Beifall tzeichen hervorgerufen. Den zweiten Theil der Aufführung bildete Schuberts große C-dur-Sinfonie. Auch der Vortrag dieses Werkes gab ein glänzendes Zeugniß von der vorzüg⸗ lichen künstlerischen Ausbildung des Orchesters der Hochschule.

Redacteur: Riedel. Berlin: , , , nnn, , . Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

Herumtreiber auszuschließen. Weiter werden folgend = stände zur Berathung gestellt: 4 Ueberall da, . 2

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Aichtamlliches.

Preußen. Berlin, 11. Mai. m weiteren Verlaufe der gestrigen (49) Sitzung setzte der Reichstag die en, Berathung der am 7. Mai 1850 zu Wien unterzeichneten

evidirten Elbschiffahrtgakte fort.

Nach dem Abg. Dr. Virchow ergriff der Bevollmächtigte 66 Bundesrath Staats⸗Minister Bitter, wie folgt, das

0

Meine Herren! Indem ich der Regierung jede weitere Erwide⸗ rung auf Daßlenige vorbehalte, waz in Bezug auf die vorlieg ende Rechtsfrage bis jetzt ausgesprochen worden ist, möchte ich doch dem Herrn Vorredner auf einige Punkte antworten, die er in seiner Rede en hat und die nach meiner Auffassung durchaus irrthüm⸗

nd.

Zunächst hat er erklärt, es sei ihm auf Grund, wie er sich ausdrückte, zuverlässiger Mittheilungen. gesagt worden, der Reichskanzler habe an die preußisch? Regierung oder an den preußischen Finanz ⸗Minister ich habe das nicht ganz genau ver⸗ standen die Frage gerichtet, ob es nicht an der Zelt sei, die Frei⸗ hafenstellung Hamburgs und der Hansestädte zu beseitigen, und daß die Antwork hierauf zustimmend erfolgt sei. Es ist mit solchen an⸗ geblich zuverlässigen Mittheilungen in der That doch eine eigene Sache. Sie find in der Regel, wenn sie nicht sehr zuverlässig sind,

ganz unzuverlässig. ch möchte doch auch sehr davor warnen, daß solche Mit— theilüngen aus ununterrichteten oder schlecht unterrichteten öffentlichen Blättern als Ausgangspunkt für große Fra⸗ gen, wie die vorliegende ist, um die es sich handelt, angenommen werden. Die Frage, um die es sich hier handelt, also ob es an der Zeit sei, die Freihafenstellung von Hamburg darum handelt es fich ja, Sie können aber auch Bremen dazu rechnen die Freihafenstelhung der beiden Freihafengebiete Hamburgs und Bremen zu beseitigen, ist nicht gestellt worden, weder an mich, noch an die preußische Staatsregierung, noch an irgend ein preußisches Ftessort, und sie ift in Folge dessen natürlicherweise auch nicht beantwortet worden, denn auf eine Frage, die nicht gestellt ist, kann man keine Antwort geben. Es ist aber ohne Zweifel diese Bemerkung des Herrn Vorredners nur der Ausgangspunkt gewesen sür die Unterstellung, für die Voraugsetzung, daß die in der revi⸗ dirten Elbschiffab'tsakte jetzt vorliegende Bestimmung des 5. 4 keinen anderen Zweck gehabt habe, als einen Angriff auf die Stadt Ham⸗ burg und ihre Freihafenstellung zu richten. An sich könnte ich mich ja auf das beziehen, was mit den direktesten Worten der Herr Reichskanzler selbst Über diese Frage ausgesprochen hat. Er hat ganz bestimmt erklärt, daß kein Mensch daran dächte, die verfassungsmäßige . der Stadt Hamburg irgendwie anzugreifen. ch muß aber auf dasjenige zurückgehen, was als der Ursprung diefer ganzen Frage zu betrachten ist, und was auch der Herr Reichs⸗ kanzler in seiner Rede vorgestern, wenn auch nicht speziell nachge⸗ wiefen, doch sehr bestimmt berübrt hat. Da kann ich doch mit authentischer Gewißheit mittheilen, daß die Frage der Revision der Glbschiffahrtsakte schon im Jahre 1879 ihren Anfang genommen hat, und im Wege der amtlichen Korrespondenz im Jahre 1871 an das Königlich preußische Finanz⸗Ministerium gelangt ist, daß die vorgelegte revidirte Elbschiffahrtgakte, in Der 6 der Paragraph nicht befunden hat, welcher jetzt so großes Aufsehen im hohen Hause erregt, im preußischen Finan-⸗Ministerlum geprüft worden ist, und daß diese Prüfung Veranlassung gegeben hat zu einer Korrespondenz,

auß der ich, da fie nicht so sehr lang ist, um Erlaubniß bitte, zur Aufklärung über die Sachlage die bezügliche Stelle vorlesen zu dürfen, eine Aufklärung also zu dem §. 4, um den es sich hier

handelt: Es heißt dort:

Die Faffung des zweiten Absatzes, wongch Eingangs⸗ und Aus gangzabgaben von Waaren, welche auf der Elbe ein oder ausgeben, in nicht höherem Betrage erhoben werden dürfen als beim Ein⸗ und Äusgang über die Landesgrenze läßt Zweisel darüber, ob die konventionelle Natur der Elbe, wie solche im Artikel 198 sed. der Wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815 und im Artikel 14 der Glbschiffahrtsakte vom 23. Juni 1821 festgestellt ist, aufrecht er⸗ halten oder fortfallen soll, ob mithin die Zollpflichtigkeit der auf der Elbe eingehenden Waaren oder wie bisher erst dann eintritt, wenn die Waaren die Elbe verlassen und an das Land gebracht

werden.

Vag letztere ist nicht richtig, denn auf der Oberelbe sind die Waaren beim Gintritt in das Königreich Sachsen von Oesterreich

auß schon bisher der Zollkontrole unterworfen gewesen.

Mit Rücksicht auf die Ausführungen Seite 5 der Denkschrift zu §. 4, wonach der Absatz 2 die Gleichstellung der Schiffahrt mit dem Landtransport in allen Benehungen herbeizuführen bezweckt, glaube ich annehmen zu sollen, daß die Absicht besteht, die kon⸗ ventisnelle Natur des Elbstromes zu beseitigen. Ich würde dies meinerseits nur befürworten können, daß die künstliche Auslandtz⸗ qualität von Flüssen, welche Zollverein gebiete durchströmen, so⸗ wohl die Kontrole erschwert, als auch die Einnahme schmälert,

ohne durch ein sachliches Motiv gerechtfertigt ju sein.

Zur Beseitigung jedes Zweifels dürfte in Absatz 2 hinter den

Worlen „über die Landesgrenze“ der Zusatz aufzunehmen sein nun kommt dieser Zusatz —:

Die Zolipflichtigkeit der Waaren tritt beim Ueberschreiten der Wassergrenze auf der Elbe in aleicher Weise ein, wie beim Ueber⸗

schreiten der Landesgrenze.

Diese Mittheilung ist am 27. Mai 1871 von dem .

Finanz⸗Minjster Camphausen unterzeichnet worden. Es ist wohl en

entfernt damals daran gedacht worden, wie man jetzt glauben könnte, daß diese Beftlmmung, welche nur den Zweck hatfe, die Zolleinheit des Beutschen Reiches festzustellen, sie über jeden Zweifel fortzuführen,

dahin gedeutet werden könnte, daß es die Absicht sei, die , . enn man

Waaren beim Hinübertritt in die Elbe über haußt anerkennt, so folgt dargu ein Angriff auf die e . gebiete noch lange nicht. An sich stebt es ja , weifellos sft en Reichs bespült,

die Landes und Zollgrenze liegt, während die internationale Landeg⸗ en weiter vom Ufer ab im Meere zu suchen

sst. Es ist alfo durch die in Rede stehende Bestimmung gar nichts Neues gefagt. Eg ist ein sehr welter Weg von hier aut bis da in, daß in einer Bestimmung, welche im Jahre 1871 vorgeschlagen und von da und durch alle Zeit unangefochten durch alle Ressortstadien und alle sonstigen geschäftlichen Gänge ibren Weg unbeanstandet gengmmen hat, daß, sage ich, in diefer Bestimmung die Absicht liegen könnte, die Frelhafenstellung Hamburgs zu gefaͤhrden; daran hat man im Jahre 187 nicht gedacht; bel der setzigen Reproduktion der Elb, schiffahrtzakte ist gar kein anderes Moment bestimmend gewesen als das, daß man die Verständigung, die zwischen dem Deutschen Reich und Desterreich über diese Bestimmungen stattgefunden hat im Interesse des Deutschen Reichs und der , für nothwendig gehalten hat. eztehung deg Herrn Vorredners, die sich

darauf richtet, daß Jene Auffassung, nach welcher Preußen darüber gefragt sein folle, ob es nicht an der Zeit wäre, die Freihafenstellung der Stadt Hamburg jetzt aufhören ju lassen, in Verbindung mit

stellung der Stadt Hamburg dadurch gefährden zu wollen,. die Zollpflichtigkeit der

daß da, wo das Meer die Uferlinie des Deuts

grenze einen Kanonen

Ich glaube also, daß die

Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

aragraphen eine sehr unglückliche ist, daß aber auch nicht im Entferntesten in dieser Bestimmung irgend etwas gefunden werden kann, was auf jene Frage, die nicht gestellt und nicht beantwortet ist, hätte Bezug haben können.

Ich möchte aber auch noch, abgesehen hiervon, Moment zur Erörterung bringen, vielleicht ohne genau informirt zu sein, in Anregung gebracht hat. Ich bin sehr weit davon entfernt, jetzt irgendwie über die Frage des Uebergangs von Altona in das Zoll vereinsgebiet steht diese Frage nicht auf der Ta nach irgend einer materie

einen anderen Herr Vorredner

reden zu wollen, etz und ich werde sie en oder meritorischen Seite hin der Herr Vorredner hat aber eine Bemerkung gemacht, die denn doch einer Erwiderung bedarf. Er hat gesagt, unter Unterthaney, von denen in dem Schreiben des Fürsten Reichskanzlers

die Rede wäre, köunten doch wohl die Bewohner von Altona Stadtbehsrden

authentische abgegeben, n der Lage, diese

esordnung, keineswegs

ausdrückte,

Anschauungen Da bin ich nun

bestimmte,

selbst über die Frage denken. . Erklärung denn doch infoweit richtigstellen zu müssen, daß nicht da⸗ von die Rede ist, wie bei einer andern Gelegenheit gesagt wurde, daß vorliegt: es liegt eine Erklärung der iese ihre Wünsche kundgeben und ihre einer durchaus loyalen, im höchsten Grade rhältnifsen entsprechenden Weise. Meine Herren, daß mir persönlich die Verhältnisse h . elben un

hier ein geharnischter Protest Stadtbehörden vor, wonach d Interessen darlegen in angemessenen und den Ve ich kann dabei bemerken, genau bekannt sind und daß ich glaube, daß ich dies die daran sich knüpfenden Fragen ebe irgend sonst Jemand in diesem hohen sich über die Interessen und Wünsche der in Bezug auf die sogenann

owohl beurtheilen ause. Diese Erklärung, die Stadt Altona weiter ver⸗ te authentische Erklärung chen Proteste doch insoweit verlesen ju dürfen, sebt von der Art, wie die Stadt Altona diese

breitet, glaube ich und auf die angebli als sie ein Bild g Frage auffaßt. Es wird da gesagt: „Vor Allem sei gestattet, der Köni lebhaften Dank dafür darzubringen, Nothwendigkeit anerkennt und ihren unserer im verhängnißvollen Niedergang starken Mitteln zu Hälfe zu kommen, e in diesem für die weitere samen Momente um so au

glichen Staatsregierung unsern daß sie bestimmt und klar die Entschluß auggesprochen hat, befindlichen Stadt mit inen Dank, der gerade erer Stadt so bedeut⸗ frichtiger sich kundgiebt, als wir aus altlosen Anerkennung unseres abnehmenden gewerblichen feres sinkenden Woblstandes und unserer immer stãrker

gute Hoffnung fernere Gedeihen Worte eine wohlwollende Berück⸗

Entwicklung un

jener rückb Lebens, un e gefährdeten wirthschaftlichen Selbständigkeit die entnehmen, daß diese von der unserer Stadt eingegebenen sichtigung finden werden.“ Meine Herren! chen Erklärung, wie tlingen diese Worte d weiteren Ausführungen,

Sorge für das

Nach einem einmüthigen Protest, nach einer sie unzweifelhaft da gedacht worden ist, och wahrlich nicht, und ich wiederhole, daß die die sich auf bestimmte Fragen beziehen, in durchaus loyaler, durchaus objektiver, durchaus geordneter Weise ge⸗ Ich habe geglaubt, die vorhergehenden B um der Mißdeutung zu begegnen, als von Altona und der Gegend an was Seitens der arbeitet worden sei, Beziehung mit den essen der Unterelbe, mit alldem, was Üständig und ganz sicher unterrichtet

stellt worden sind. merkungen machen zu sollen, ob die Verhältnisse von Hamburg, der Elbe ung unbekannt, daß sie ein Feld seien, Regierungen gewissermaßen nur feuilletonistisch be und alt ob wir irgendwie und in irgendeiner Existenzbedingungen und Inter damit zusammenhängt, nicht vo

Der Abg. von Bennigsen führte aus, das Verfahren, gen Mächten nur unter einem Vor—⸗ sei bisher weder im Reichstage, noch schaften üblich gewesen.

Verträge mit auswärti behalt zu genehmigen, in anderen parlamentarischen Körper Es müßten also besondere Gründe vorgelegen haben, welche die Kommission zu diesem Antrage veranlaßt hätten. Ein schon insofern etwas Bedenkliches, als issen Grade den fremden Staat in n des Reichs hineinziehe, auf welche Die Frage Reichs angelegenheit; innerhalb eine staatsrechtliche, fassung und Gesetzgebung zu entscheiden sei. scheidung könne dahin ausfalle enze allein feststellen könne; aber auch dahin, daß ges dazu nothwendig sei:; in alle der fremde Staat hineingezogen ch auf die Unkorrektheit des An⸗ So wie der

solcher Vorbehalt habe derselbe bis zu einem gew die inneren Angelegenheite Vorbehalt Zollgrenze

festzustellen h

Diese Ent rath die Gr die Mitwirkung des Reichsta diese Beziehungen werde Er weise aber au trages hin, wie derselbe Antrag gefaßt sei, beziehe auf österreichische der Zollgre als durch habe im Reichstage und von heute ge weniger von der E mungen dieses Ver ;

amburgs und den Freihafe

s sei Bezug genommen wor auf die Schiffahrtsal 33, 34 und 40 vie sichtlich derjenigen Fr stellung Hamburgs un auch auf welchem W mäßige Abgrenzung sei von den einzelnen eit ein gewisse

Zollgrenze die nach der

n, daß der Bundes⸗

dem Hause vorläge. derselbe sich auf das Elbe auch dort würde eine die untere Elbe nicht anders erfolgen können, allerdings durch ein österreichisches. Man in den Verhandlungen vom Sonnabend ört, daß im Großen und Ganzen viel schiffahrtsakte und den einzelnen Bestim⸗ trages, als von der besonderen Stellung ninteressen die Rede gewesen sei. den auf die Wiener Kongreßakte, 821, namentlich seien die Artikel lfach interpretirt worden, sowohl hin⸗ age, auf welchem Wege die Freihafen⸗ d Bremens beseitigt werden könne, als d durch welche Organe die zweck⸗ der Bezirke vorzunehmen sei. Darüber Rednern meistens mit größter Bestimmt⸗ ällt worden, und von den er⸗ isten dieses Hauses habe man die entgegen⸗ Hieraus sehe man, daß es der nicht so einfach sei, wie es rschienen sei, und en Kreise hinein ungen beeinflußt

m Boden;

rtsakte von 1

8 Urtheil gef

ehauptungen gehort. ch um einen Artikel handele, der Kommission in der neuen Berat daß die Auffassung selbst bis in di den Eindruck der Ver m Augenblicke über eine andere Abgrenzung Freihafengebiets schwebten. wünschenswerth,

eren Prüfung zu unterziehen.

wesentlich durch worden sei, die i des Hamburgischen

Ob die reyidirte nächsten Jahre dadurch werde kein wesent⸗ Wenn man also bei o verschiedene Auffassungen sehe, so Theil seiner Freunde Recht habe, der Entscheidun

Stande kommen würde, liches Interesse tangirt. Punkten dieser Frage s

glaube er, daß ein großer

1880.

trag zu stellen, die Vorlage zu einer schriftlichen Berichterstat⸗ tung an die Kommission zurüdzuverweisen. Sollte das Haus dem nicht zustimmen, so müsse er sich allerdings dahin er⸗ klären, daß es r,, und unzweckmäßig sei, einen solchen Vorbehalt beizufügen.

kanzler bereits angeführt habe und welche sich dafür aus esprochen

ußer den Autoritäten, die der Reichs⸗

ätten, daß über die natürliche Begrenzung des reihafen⸗ ezirks dem Bundesrath allein die Entscheidung zustehe, könne

er hier noch auf eine andere Autorität hinweisen, nämlich

und das werde dem Abg. Virchow auffallend sein auf die des Abg. Dr. Hänel, welcher in seinem Studium zum deutschen Staatsrecht sich dahin ausgesprochen habe, daß sogar die ganze Freihafenstellung Hamburgs und Bremens lediglich durch einen Beschluß des Bundesraths ohne Mitwirkung dea Reichstags beseitigt werden könne, Der Abg. Hänel sehe dies nur als eine Vollzugs maßregel des im Artltel 33 ausgesprochenen Prinzips an. Wenn diese Verhältnisse zweifelhaft seien, so könne unmöglich die Beschluß⸗ fassung des Reichstags dazu benutzt werden, um diese staats⸗ rechtlichen Verhältniffe zwischen dem Reichatag und dem Bun⸗ desrath klar zu stellen und dem Reichstage ein Recht zu ver⸗ schaffen, das demselben von Seiten der Regierungen bestritten werben könne. Der Abg. von Kardorff habe hervorgehoben, daß in Hamburg ein besonders starker Partikularismus hervorgetre⸗ ten sei und sich auf den Abg. Dr. Wolffson berufen. Man könne es aber doch einem Vertreter Hamburgs nicht verdenken, daß derselbe sowohl seinen Rechtsstandpunkt, wie die Hambur⸗ ger Lokalinteressen hier geltend mache, und der Abg, Wolffson habe dies in durchaus objektiver und sachlicher Weise gethan. In Hamhurg möge ja Partikularismus stecken, abes es sei nicht der Partikularismus, welcher dem Reiche gefährlich sei. Die Hamburger könnten sich nicht mit den Interessen des Deutschen Reichs in Widerspruch setzen trotz Artikel 34. Wenn im übrigen Deutschland die Meinung dahin ginge, daß ihre Stellung nicht mehr verträglich wäre mit anderen bedeutenden nteressen des Landes, dann müßte das dahin führen, daß mburg und Bremen diesen Antrag freiwillig stellen müßten. ie kleinen Staaten in Deutschland seien so wenig stark, daß k den wohlbegründeten nachhaltig erkannten Interessen, wie ie die Mehrheit des Bundesraths und des Reichstags auffasse, ernsthaft und mit Erfolg nicht widerstreben könnten. Er wünsche, daß bei der weiteren Behandlung dieser Frage der größte Staat Deutschlands nur moralischen Druck durch das Gewicht der Grunde ausübe, daß derselbe aber nicht Gebrauch mache von der übermächtigen Stellung, welche ihn geeignet mache, die kleineren Staaten so zu vergewaltigen, so daß der Ent⸗ schluß Hamburgs, die Freihafenstellung aufzugeben, kein ganz , mehr wäre. In so fern müsse man dem Reichs⸗ kanzler Recht geben, daß die partikularistische Bewegung in Deutschland namentlich in den letzten Jahren stärker geworden sei. Die nationalliberale Partei, die vor allem die nationale dee und deren Fortbildung auf verfassungsmäßigen födera⸗ liven Grundlagen vertrete, könne dem Reichskanzler nur dank⸗ bar sein, wenn derselbe mit solcher Entschiedenheit den nationalen Gedanken hochgehalten und erklärt habe, daß mit seiner Zustimmung die partikularistische Strömung niemals an Unfang gewinnen solle. Der Abg. Virchow gehöre ja der Partei an, welche die Reichsverfassung, die norddeutsche Bundesverfassung nicht genehmigt habe. Auf die Gründe dafür wolle er nicht eingehen. Die Fortschrittspartei habe auch nachher fast alle die maßgebenden organischen Gesetze nicht mitbeschlossen, welche seit 1867 durch die Mehrheit des Reichs⸗ tags und Bundesraths zu Stande gekommen seien. In einer so abfälligen Weise aber über denjenigen zu urtheilen, welcher vorzugsweise das Reich begründet habe, über diejenigen Mehr⸗ heiten, die an der Fortbildung des Reichs treu gearbeitet hätten, könne er dem Abg. Virchow nicht einräumen. Wenn man in Deutschland von Olmütz und der elenden Zerrissen⸗ heit während des Bundestags vollständig erlöst sei, so sei das ein unvergängliches, historisches Verdienst wesentlich des Reichs⸗ kanzlers, ein Verdienst, das demselben niemals von seinen Freunden werde geschmälert werden, wenn seine Partei auch in letzter Zeit über unwesentliche Gegenstände Differenzen mit dem Reichskanzler gehabt habe. Wo wäre man in Deutschland geblieben, wenn weiter auf dem Wege der Agitation und der Beschlüsse die deutsche Einheit hätte gesördert werden sollen! Der Abg. Virchow und seine Freunde hätten zwar mit ihm zur deutschen Einheit im Nationalverein eifrig und thätig gewirkt. Dies sei aber nur eine Vorbereitung und Aus⸗ rechterhaltung des nationalen Gedankens gewesen, ein Warten auf den Moment, wo dieser Gedanke zum Durchbruch zu brin⸗ gen fein würde. Nun wäre es möglich gewesen, ähnlich wie 848 die Ration durch allgemeine Volkserhebung zu ihrer Einheit und parlamentarischen Verhältnissen zu führen, aber die Erfahrungen des Jahres 1848 in Bezug auf die mehr⸗ monatliche Berathung der Grundrechte, die der Abg. Virchow in der jetzigen Verfassung so sehr vermißt habe, in Bezug auf die Uneinigkeit, in Bezug auf den traurigen Ausgang der anzen Beschlußfassung in Frankfurt, auf den großen Gegen⸗ 6. zwischen e dnngschlund und Süddeutschland hätten es? doch als wahres Heil Deutschlands erscheinen lassen, daß ein anderer Weg betreten sei, daß ein König und ein Minister sich gefunden hätten, um die Existenz des ganzen preußischen Staates an den se . Einheitsgedanken zu setzen. Daß der betretene Weg ein glücklicher gewesen, das sehe man daraus, daß in der kurzen Spanne Zeit von 1867 bis 1871 ein deutscher Staat entstanden sei, und daß in der Zeit von 1871 bis 1880 auf den weitesten Gebieten in der 5 und Verwal⸗ tung es möglich geworden sei, große Organisationen, weit⸗ greifende Gesetzgebungen zu schaffen, daß nicht blos in mate⸗ riellen, sondern auch in idealen Dingen dem deutschen Volke das Gefühl der Einheit und die Verwirklichung der Einheit wiedergebracht worden sei. Die in der letzten Zeit eingetretene Stockung in diesem stetigen Gange der eichsentwicke 21 dauere er allerdings. Man sei jetzt kaum in der Mitte ai, die Berathungen des Reichstages hätten . in anderen 2 häufig viel weiter hinausgeschoben. Auch der Grund der itzungen des preußischen Abgeordnetenhauses sei nicht genü⸗ gend, um die Berathungen im Reichstage abzubrechen; denn

wenn derfelbe sich für die Vertagung

Frage entscheide.

laube sich daher den prinzipalen An⸗

in Preußen sei man es gewohnt, auch die erheblichsten eigenen