1880 / 117 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Die Wahrnehmungen, welche bei der Handhabung dieser Vor schriften, namentlich auf dem Gebiete der katholischen Seelsorge emacht sind, haben den Gedanken an eine Milderung der gesetz⸗ . Bestimmungen nahe gelegt, nicht nur um

Lokalbehörden mit JInteressen des Staats in Einklang zu setzen.

vom 7 Fehruar e. Bezug genommen werden.

Das Mittel für eine derartige Behandlung der Angelegenheit Danach wird die Frage, ob bei 3 handlungen gegen die Vorschriften der obenbezeichneten Gesctze siraf— rechtlich einzuschreiten oder von einer Anwendung der Strafbe⸗ stimmungen abzusehen ist, in erster Linie nicht mehr von den mit Der Erforschung und Verfolgung strafbarer Handlungen betrauten Behörden, sondern von dem höchsten Verwaltungsbeamten der Provinz abhängig gemacht und hierdurch Raum für eine staattzrechtliche und politische Erwägung des jedesmal vorliegenden konkreten Falls ge⸗

bietet der Artikel 9.

schaffen.

Art, 10. Daß die geistlichen Genossenschaften,

chließlich der Krankenpfl

abweichende Behandlung rechtfertigen, ist

Moßlve zum §. 2 1. e; heben ausdrücksich hervor, schaften wegen ihrer rühmenswerthen Leistungen, . Kriegen, eine Ausnahmestellung verdienen, 0

Erfolg zu begegnen, sondern um von vorn herein die Anwendung der Strafvorschriften mit den wohl verstandenen Es darf in dieser Hinsicht beispieltweise auf die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses

ege widmen, eine von der grundsätzlichen ueschließung des katholischen Ordenswesens aus der Monarchie bereits bei Erlaß des Fesetzes vom 31. Mai 1875, betreffend die geistlichen Srden und Kongregationen der katholischen Kirche, anerkannt daß jene Genossen⸗ insbesondere in den und daß che auch gestatten, weil es nach den gemachten Erfahrungen eine eihe bon klösterlichen Niederlasfungen der gedachten Ärt giebt, von

Krankenpflege gehalten haben.

Fehlgriffen der

Der Art. 10 schlägt eine drei Richtungen vor:

gefunden haben, die uwider⸗ nach opferwilligen

Unbestimmtheit bei

welche sich aus⸗

werden.

worden. Die 3) Eine dritte Erweiterung schulpflichtigen Alter befinden.

sie eine

Boden der caritas,

welchen anerkannt werden darf, daß sie Mit Rücksicht hierauf hat das Gesetz den Fortbestand derjenigen klösterlichen Niederlassungen freigegeben, welche bei seiner Publikation in Preußen vorhanden waren, fofern sich ihre Thätigkeit auf die Krankenpflege beschränkt.

Erweiterung dieser Konzession nach

I) Für die Zwecke der Krankenpflege soll hinsichtlich solcher geistlichen Genossenschaften, welche schon jetzt in Preußen Aufnahme Errichtung neuer Niederlassungen mit staat. licher Genehmigung statthaft sein. . dürfn ; Krankenpflegern Genüge geschaffen und für die⸗ lenigen Ortschaften, welche vor dem Sommer 1575 noch nicht in Besitz ron kongregationistischen Krankenpflege Einrichtungen waren, den betheiligten Kreisen als Unbill empfundene Ungleichheit beseitigt.

2) Der Begriff „Krankenpflege“, Ausführung des Klostergesetzes zu Zweifeln AÄn— laß gegeben hat, und der, wenn er, wie bisher, auf die eigentliche Warfung on ärztlich behandelten, siechen oder gebrechlichen Personen beschränkt bleibt, die Wirksamkeit der Orden von wichtigen Gebieten der Bethätigung der christlichen Nächstenliebe ausschließt, foll fpezieil auf die Pflege und Unterweisung ron Blinden, Tauben, Stummen und. Idioten, sowie von gefallenen Frauenspersonen ausgedehnt

und Unterweisung von Kindern eintreten, welche Auch diese von den geistlichen Ge⸗ nossenschafien vor Erlaß des Gesetzes vom 31. Mal 1575 in zahl⸗ reichen Spielschulen geübte Thätigkeit liegt wefentlich auf dem

sich in den Grenzen der hältnisse nicht wesen.

Art. 11.

Damit wird dem Bedürfniß

beiwohne, und

eine in

welcher wegen seiner technischen

soll endlich hinsichtlich der Pflege sich noch nicht im

gefährden.

Ihrer Freigabe weibliche Genossenschaften, dürfte kein durchgreifendes Bedenken ö Der 5. 13 des Regierungsentwurfgtz zum Gesetz vom 29. Juni 1875 über die Vermögenzverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden hatte den Vorfitz in dem Kirchen vorstande dem Pfarrer, in Filial⸗ selben überwiesen.

daß die nothwendige Geschäftskenntnißz den genannten Personen in höherem Maße als den

industeieller Bevölkerung bewährt und ist nach Lage der lokalen Ver⸗

überall durch andere Veranstaltungen zu ersetzen ge⸗ als einer Nebenbeschäfligung für solche welche sich der Krankenpflege widmen,

entgegenstehen.

Kapellen⸗ ꝛc. Gemeinden dem Geistlichen der⸗ Maßgebend war hierfür die Erwägung gewesen,

übrigen Mitzliedern des Kirchenvorstandes daß die Berufung des Pfarrers zur Stellung eines

Vorsitzenden dem Zustande entsbreche, wie er in dem kei Weitem größeren Theile der Monarchie schon damals bestand.

Dieser Vorschlag fand nicht die Billigung des Landtags. Rücksicht auf die kirchenpolitische Situation rechtfertigt erachtet, dem Geistlichen den Vorsitz vorstande zu übertragen. eine Fassung, welche den Pfarrer, unfählg zum Vorsitz erklärt.

Me erhoffte Rückkehr friedlicher Verhältnisse und der Wegfall derjenigen Voraussetzungen, welche dem §. 12 eit. wärtigen Fassang zu Grunde liegen, wird die eine der amtlichen Stellung des Pfarrers entsprechende Abänderung der bezeichneten Vorschrift nach vorlage in Aussicht zu nehmen, ohne die staatkichen Interessen zu Die näheren Modalitäten sind zweckmäßig Königlicher Verordnung vorzubehalten. ;

Mit wurde es nicht für ge⸗ e in, dem Kirchen⸗ Das Gesetz (5. 12) erhielt in Flge dessen bejw. den Geistlichen für rechtlich

in seiner gegen⸗ Möglichkeit bieten,

Maßgabe der früheren Regierungs⸗

sie hat sich insbesondere an Orten mit starker

Krrußischen Ktaats-⸗Anzeigers:

*

J für den Deutschen Reichs und Fon gl?

Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition des Nentschen Reichs -Anzeigers und Königlich

Berlin 8w., Wiltzelm⸗Straße Nr. 32.

J. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

* u. 8. W. von öffentlichen Papieren.

ffentlicher Anzeiger.

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 3. Jerkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete J

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

VTNerschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater- Anzeigen.

. e,

In der Börsen- beilage. *.

G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Annoncen · Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

II 1Ih165] Oeffentliche Ladung.

Der Trainsoldat, Oekonom Johann Christian Kottlack, am 265. Juli 1846 zu Mehlen, Kreis Guben, geboren, zuletzt im Strafgefängniß zu Plötzen⸗ see internirt gewesen und der jc ig Aufenthalt unbekannt, wird beschuldigt, als beurlaubter Re⸗ servist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militär⸗ behörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretuns gegen 4 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf

nordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 5. Juli 1830, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht hierselbst, Haut— voigteiplatz 14, zur Hauptverhandlung ö. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Bernau ausge⸗ stellten Erklärung verurtheilt werden. Berlin, den 1. Mai, 1830. Goßlau, i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.

lise! Suhhastationspatent, Aufgebot und öffentliche Zustellung.

In Sachen der Firma S. Oellgaard & Thoerfen in, Hamburg, Klägerin, wider den Schiffer Th. Nielsen in Sönderho auf Fans in Dänemark, Be= klagten, wird auf Antrag der ersteren auf Grund Urtheils hiesigen Amtsgerichts vom 5. September 1879 wegen deren Forderung von 45606 M 24 9 nebst Zinsen und Kosten die Zwangs voll streckung in die im hiesigen Hafen liegende dänische Schooner“ brigz Ema, nach Angabe der Klägerin CGigenthum des Beklagten, durch öffentliche Subhastation an geordnet.

Die Schoonerbrigg hat Sönderho auf Fans und ist vermeffen zu einer Tragfähigkeit von 10638,/100 Tons.

Verkaufstermin

Freitag, den 13. August 1880, Vermittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, wozu beide Parteien und Kaufliebyaber geladen werden.

Alle, welche an dem Schiffe Eigenthumg⸗, Näher⸗ Pfand, fideikommissarische, lehnsrechtliche, oder sonstige dingliche Rechte, insbefondere auch Servituten oder Realberechtigungen zu haben ver⸗ meinen, werden aufgefordert, ihre Rechte bei Mei⸗ dung des Verlustetz gegenüber dem neuen Erwerber in demselben Termine anzumelden.

Mit dem Schiffe gelangt auch das gesammte Zu⸗ behör zum Verkauf. Daß darüber aufgenommene Inventar kann auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen werden.

Dem Beklagten wird jede Verfügung über das Schiff nebst Zubehör, ingbesondere die Veräußerung, Belastung oder Verpfändung hiermit untersagt.

Die Zustellung dieser Verfügung an den Beklag—⸗ ten, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ist, geschieht öffentlich, sowohl durch Anheftung einer beglaubten Abschrift an die Gerichtstafel als durch zweimalige Einrückung in die Harburger Anzeigen und einmalige Einrückung in den Deutfchen Reicht⸗ Anzeiger.

In, gleicher Weise wird derselbe zugleich als alleiniger Administrator der Aktiengesellschaft Skonnertbriggen Ema's Rhederi' in Sönderho auf Fanö in Rücksicht auf deren etwaigen Rechte an dem Schiffe geladen.

Harburg, den 18. Mai 1880. ;

Königliches Amtsgericht III. 7 ölscher. Gleichlautend:

Nehtuh, A. G. Sekr., Gerichtsschreiber.

ihren Heimathshafen in

issn Zwaungsbersteigerung.

In Sachen det Schuhmachermeisters Heinrich

erbst zu Lobach, Impforanten, gegen den Brinf⸗

tzer Wilhelm ** zu Bevern, . we⸗

en Forderung, ist die Beschlagnahme des Brink—⸗

tzerweseng Nr. assec. 63 nebst Zubehör, sowie der dem Schuldner nach der Separation zugefallenen 4 Grundstücke:

b. am Borberge Nr. 488 zu 2 Morgen 85 Ruthen,

e. am Liedberge Nr. 749 zu 2 Morgen 7 Ruthen.

d. in der Allere heimer Grund Rr. 867 zu 2 Mor⸗ gen 59 Ruthen, durch Beschluß dez unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage verfügt, auch diefer Beschluß in das Grundbuch eingetragen.

Zur öffentlichen Versteigerung der oben aufge⸗

führten Immobilien ist Termin auf den 28. August d. J., Nachmittags 3 Uhr, in der Hugo Uhde'schen Gastwirthschaft zu Bevern anberaumt.

Kauflustige werden zu diesem Termine hiermit eingelgzen. Zugleich werden die hypothekarischen Glaͤubiger hierdurch aufgefordert, die Hypotheken⸗ briefe im Versteigerungstermine zu überreichen.

Es wird bemerkt, daß die Versteigerungsbedingun⸗ gen und der Grundbuchauszug in den letzten 2 Wochen vor dem Tage der Versteigerung einge⸗ sehen werden können, auch einer Besich tigung der demnächst zu versteigernden Grundstücke nichts im Wege steht.

Jeder Bieter ist auf Verlangen eines Betheilig— ten verpflichtet, nach Vorschrift des 5. 52 der Sub— hastatlonsordnung vom 16. Juli 1875 für die Er⸗ füllung seiner Verbindlichkesten Sicherheit bis zu 10960 seines Gebots zu leisten.

Holzminden, den 11. Mai 1880.

Herzogliches Amtsgericht. Schünemann.

lies: Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4014. Metzger Joseph Kupferer in Staufen, vertreten durch Anwalt Karl Mayer dahser, hat gegen den Metzger Johann Krieg von Kohlberg bei Neuffen, z. It. an unbekannten Orten, bei dem Großh. Landgericht Freiburg, Civillammer III. wegen Vertragsauflösung Klage erhoben, mit dem Antrage, den zwischen beiden Theilen am 6. Novem- ber 1879 abageschlossenen, zum Grundbuche der Stadt⸗ gemeinde Staufen Band XV. Nr. 75 Seite 163 eingetragenen Liegenschafsts kaufvertrag wegen Nicht- erfüllung Seitens des Beklagten, welchen Kläger mit der Aufforderung, einen bei dem Landgerichte Freiburg zugelassenen Anwalt zu bestellen, in den vom Vorsitzenden auf Donnerstag, den 16. September 1880, . Vormittags 9 Uhr, bestimmten Termin ladet, für aufgelöst zu erklären. Hiervon geschieht Zustellung an den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, mittelst dieser öffent⸗ lichen Bekanntmachung. Freiburg, den 15. Mai 1889. Der Gerichtsschreiber des Gr. Landgerichts Freiburg. Hr. Harden,

Sekretär.

isses! Oeffentliche Zustellung.

Der Musenmbesitzer Hermann Mellini zu Hannover, vertreten durch den Rechtganwalt Ascher, klagt gegen den Musenmsbesitzer Earl Thiele, früher zu Hannover, aus einem Wechsel vom 11. Februar 1880, gezogen vom Kläger auf Be⸗ klagten, lautend über 1500 4 und zahlbar am 37. März 1880, mit dem Antrage, den Beklagten mittelst sofort vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung don 1518 6 80 8 nebst 6 00 Zinsen seit 2. April 1880 ju verurtheilen und ladet ben Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts zu Hanndver auf Dienstag, den 29. Juni 1880, . Vormittags 10 ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. crm Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt geinacht. Hannover, den 165. Mai 1880.

. Viandel. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

12896 Deffentliche Zustellung.

Ida Auguste, geschied. Heutschel, geb. Exner, zu Zwickau, vertreten durch den Rechtsanwalt lauß daselbst als Prozeßbevollmächtigten, klagt gegen den Bäder Julius Hermann Hentschel, früͤher in Zwickau, jetzt unbekannten Aufenthaltz, wegen Rück⸗

trage auf Verurtheilung des Beklagten, ihr Ein— bringen mit 600 M nebst Verzugszinsen zu 5 6 von Zustellung der Klage an zurückzuzahlen und die Prozeßkosten zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Givilkammer des Königlichen Landgerichts zu Zwickau auf

den 15. Sttober 1880, Vormittags 9g Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. ,

Zwickau, den 19. Mai 1880.

Blome, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civil kammer J.

ö deffentliche Zustellung.

Die Mehlhandlung S. A. Anerbach zu Posen, Krämerstraße Nr. 17. klagt gegen die Bäcker Snlvester und Nosalle, geb. Szelaztiswicz, Newicki'schen Eheleute, früher in Posen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Restforderung für geliefertes Mehl von 254 ½ nebst 66 Zinsen seit dem J. März 1869 mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagsen zur Zahlung dieses An— spruchs und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits' vor das Königliche Amtsgericht zu Schrimm auf

den 14. Juli 1880, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemächt. Schrimm, den 15. Mai 1880. ; Gaebler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

fisrc Oeffentliche Zustellung.

Nr. 4617. Der Branntweinbrenner Georg Hil⸗ bert von Fischerbach, z. Zt. in Sulzbach, klagt gegen den ledigen Joseph Klausmann von Sulz⸗ hach, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Forderung aus Darleihen vom 25. Juli und 4. August 1861 mit dem Antrage auf Zahlung von 85 M6 71 g und Zinsen vom 258. Jult'1862 und 42 6 S6 und P /g Zinsen vom J. August 1862, und ladet den Bellagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitß vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Wolfach auf

Montag, den 28. Juni 1880, Vormittags 93 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aufzug der Klage bekannt gemacht.

. Hässig, . Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

(12881 Oeffentliche Zustellung.

Der Klempner Heinrich Voß bei Wittwe Mann zu Brackel, Kreis Dortmund, klagt gegen feine Ehe⸗ frau Emilie Voß, geborene Hesse, deren Wohnort unbekannt, wegen heimlichen, böswilligen Verkassenz seit Monat März 1876 mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheldung und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz zum Zwecke ber Sühne vor das Königliche Amtsgerichf zu Dort— mund, Zimmer Nr. 21 auf . den 28. Juni 1880, Bormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zastellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wilms, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

lim. Oeffentliche Instellung.

Nr. 3815. Kunstmüller Ambros Merk in Frei⸗ burg, vertreten durch Anwalt Karl Mayer dahier, hat gegen den Bäcker Jakob Küchlin von Wolfen⸗ weiler, z. Zt. an unbekannten Orten, bei dem Großh. Landgerichte Freiburg, Fivilkammer 15 Klage erhoben, wonach Letzterer dem Ersteren den von, einer Unterpfandsschüld im Betrage von 2173 ½ 57 3 auf Martini 1879 verfallenen Ter⸗ min pr. 981 M. 4 . nebst 5 (0 Zins seit dem Verfalltag und für gelieferte 24 Säcke Mehl den Kaufpreis mit 1725 ½ 48 nelst Verzugs zinsen schuldet und den Antrag gefellt, den Beklagten, welchen Kläger mit der Aufforderung, einen bei deni Landgerichte Freiburg zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen in den vom Vorsitzenden auf Dienstag, den 21. Seytember 18860, Vormittags s ühr,

a. in der Deimke Nr. 5 zu 105 Ruthen,

Gabe des eheweiblichen Cinbringend mit dem Än⸗

Hiervon geschieht Zustellung an den Beklagten, dessen Aufenthalt unbekannt ist, mittelst dieser öffentlichen Bekanntmachung.

Freiburg,; den 7. Mai 1880. . Gerichtsschreiber des Großh. Landgerichts Freiburg. Dr. Harden.

12869] Deffentliche Justellung.

Der Parzellist Hans Carstensen in Ganger⸗ schild., Kläger, vertreten durch den Herrn Rechts an= walt Meyer hies. hat wide den Augnst Hetersen, Verklagten, zuletzt in Gangerschild, jeßzt unbekannten Aufenthalts, bei dem hiestgen Königlichen Amts—⸗ gericht unter dem 5./8. d. M. klagend vorgetragen: „Verklagter schulde ihm an Kost. und Logisgeld für die Zeit vom 1. November v. Ig. bis j Mai d. Is. nach dem unter ihnen vereinbarten Jahrez— betrag von 312 S die Summe von 156 Sb, und gebeten, den Schuldner zur Zahlung diefes Be— trages zu verurtheilen und das Erkenntniß für vor— läufig vollstreckbar zu erklären.

Zur müadlichen Verhandlung über diesen Rechts⸗ streit ladet Kläger den Verklagten zu dem von dem hiesigen Königlichen Amtsgericht auf

Mittwoch den 14. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, angesetzten Termin, welches zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung an den Verklagten hiermit bekannt gemacht wird.

Kappeln, den 12. Mai 1880.

Gerichte schreiberei des Königl. Amtsgerichts. Haan.

llzs's! Oeffentliche Zustellung.

Die Snsanna Bienek, geborene Kremser, wohnhaft zu Roesnitz, Kreis Leobschütz, vertreten durch den Rechtsanwalt Szczasny zu Gosel, klagt gegen ihren Ehemann, den ehemaligen Gärtner Gotttieb Bienek aus Rzetzütz, welcher vor länger als einem Jahre nach Rußland ausgewandert und dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort unbekannt ist, wegen böswilliger Verlassung, Versagung des noth⸗ dürftigen Unterhalts, grober Mißhandlung und Nachstellung nach dem Leben mit dem Antrage, die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne be⸗ stehende Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Ilte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor auf den 19. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum gzwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ratibor, den 18. Mai 1880.

. Marettek, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

l2s89)] Bekanntmachung.

Am 15. November 1869 ist zu Ober⸗Görieseiffen der Häusler und Handeltmann Johann Gottlieb Bachmann von dort, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben und hat angeblich als seine alleinigen gesetzlichen Erben:

a. seine Ehefrau JIöhanne Caroline, geborene Senftleben in Ober. Görisseiffen, b. die Enkelkinder des einzigen vorverstorbenen Bruders seints Vaters: I) den Gerichtsschreiber Heinrich Bachmann, 2) die verwittwete Karoline Ludewig, geb. Bachmann, Beide in Ober⸗Gzrisseiffen, hinterlassen.

Alle Diejenigen, welche an den Nachlaß des , . und Handelsmanns Johann Gottlieb

achmann nähere oder gleich nahe Erbansprüche zu haben vermeinen, werden aufgefordert, ihre An= sprüche spätestens in dem auf

den 17. September 1886, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine anzumelden, nnr r n feff? die Erbbeschei⸗ nigung dahin ausgestellt werden wird, daß die oben ad a. und b, 1 und 2 gedachten Perfonen als allei- 1 Erben des genannten Erblassers ausgewiesen

n 2 Löwenberg, den 13. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

bestimmten Termin ladet, zur Zahlung obiger Be⸗ träge zu verurtheilen.

gez. Landau.

Hausnummer 79 belegene, im Osten von P. von

in dem auf

Verkauf sanzeige und

lias5o] Aufgebot.

In Sachen des Schiffers Heinrich Helmcke in Jork, jetzt in Borstel, Klägers, gegen den Schlosser⸗ meister Otlo Walther in Jork, Beklagten, wegen Forderung, soll die auf Anordnung des unterzeich⸗ neten Gerichts gepfändete, dem Beklagten Walther gehörende, in der s. g. Bürgerei zu Jork unter

Riegen Erben, im Westen von Eigenwohners Georg Cisen, im Süden von Eigenwohners Diedrich Kelting Grundstücken und im Norden von der Stade⸗Frantoper Chaussee begrenzten Eigenwohner⸗ stelle, bestehend aus; 1) einem Wohnhause in Fachwerk erbaut und mit Ziegeln gedeckt, enthaltend 4 Stuben, 2 Rammern, 3 Alkoven und Bodenraum, 12,87 im lang, 8, 17Im breit, versichert in der Bremen⸗Vertenschen Brandkasse zu 8100 , einer Scheune Schmiede massiv ge—⸗ baut, 5,75 m lang, 5.25 m breit, versichert in derselben Kasse zu 300 „, einem Baumhofe hinter dem Hause, verzeich⸗ net im Flurbuche von Jork, Art. 54, Karten blatt 4, Parz. 83, groß 307 a, einschließ⸗ lich der Fläche, auf welcher die vorgenannten Gebäude stehen, einer halben Ruthe Begräbnißplatz auf dem nenen Kirchhofe in Jork, einem Platze auf dem alten Kirchhofe zu ir, dessen Größe nicht angegeben werden ann, einer Manns⸗ und Frauenbank in der Kirche zu Jork.

Sonnabend, den 3. Juli 1880, Vormittags 16 Uhr,

auf hiesigem Amtsgerichte anstehenden oͤffentlich meistbietend verkauft werden.

Zugleich werden Diejenigen, welche an den vorbe⸗ nannten unbeweglichen Gegenständen Eigenthums, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver meinen, aufgefordert, solche Rechte in, dem vorge⸗ nannten Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren geht.

Der Ausschlußbescheid wird nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel bekannt gemacht werden.

Jork, den 6. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht II. gez. Erxleben. Zur Beglaubigung: Huck, Sekretär, - Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts Jork.

Termine

12858]

Verkanfsanzeige und Aufgebot.

In Sachen des Schuhmachers Johann Brandt in Lühe, Klägers, wider den Eigenwohner J. J. Mählmann in W Jork, Beklagten, wegen Forde⸗ rung, soll die auf Anordnung des Königlichen Amtzs— gerichts Jork, Abthl. II., vom 27. April 1880 in Pfand genommene, in Westerpark unter Hausnummer 2 belegene Eigenwohnerstelle des Beklagten, be⸗ grenzt im Osten von Schlossermeisters und Eigen wohners Rittzen, im Westen von Haufmanns Jab Giese Grundstücken, im Norden von der Stade : Fran · coper Chaussee und im Süden von dem sog. Minne⸗ wege, bestehend aus:

I) einem Wohnhause, 38 Fuß lang, 30 Fuß breit, in Fachwerk erbaut und mit Dach⸗ ziegeln gedeckt, enthaltend 2 Stuben, 3 Kam⸗ mein, 1 Küche, 1 Unterkeller, Vorder- und Hinter Diele und einen über das ganze Haus sich erstreckenden Bodenraum,7 einem Stalle hinter dem Hause, 22 Fuß lang und 11 Fuß breit, in Fachwerk erbaut und mit Dachsteinen gedeckt, einem Obsthofe, vor, neben und hinter dem Hause belegen, Art. 132, Kartenblatt 3, Parzellen Nr. 98, 981, 99 der Jorker Feld⸗ mark 77,10 Ar groß, einschließlich des Grundes, auf welchem die vorbezeichneten Gebäude stebhen, ; den angeblich zu der Stelle gehörenden Kirchen⸗ und Begräbniß⸗⸗Plätzen, nämlich einer Bankstelle in der Kirche zu Jork, und 2 Plätze auf dem alten, und 1 Platz auf dem neuen Kirchhofe zu Jork,

in dem auf Montag,

den 8. Juli 1880, 19 Uhr Vormittags, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Ter⸗ mine öffentlich meistbietend verkauft werden, zu welchem Kaufliebhaber damit eingeladen werden.

Zugleich werden alle, welche an den vorbenanunten unbeweglichen Gegenständen Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen. aufgefordert, solche Rechse in dem vorbenannten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht ver—⸗ loren geht.

Der Ausschlußbescheid soll nur durch Anschlag an die hiesige Gerichtstafel veröffentlicht werden.

Jork, den 6. Mai 1880. .

Königliches Amtsgericht. II. gez. Erxleben. Zur Beglaubigung: Huck, Sekretär, Gerichtsschrelber des Königl. Amtsgerichts Jock.

ür! Verkaufsanzeige. In Sachen, betreffend den Konkurs der Gläubiger des Schlachters Karl Lederhaus zu Hildesheim, in spöcie die Subhastation der zur Neihebürgerstelle, Haus Nr. 136, zu Salzdeffurth gehörigen, in der Grundsteuer⸗Mutterrolle des Gemeindebezirks Sal detfurth unter Artikel Nr. 137 bejw. des Gemeinde- bezirks Wesseln unter Artikel Nr. 61 eingetragenen Grundgüter ist der Verkaufstermin auf Freitag, den 2. Juli 1880, Mittags 123 Uhr, an hiesiger Gerichtostelle anberaumt. . Die zu verkaufenden Grundstücke sind näher: die in der Gemarkung Salzdetfurth gelegenen:

2) Garten im Orte, Kartenblatt 10, Parzelle 14 groß 44 qm,

3) Garten am Sothenberge, Kartenblatt 11, Parzelle 7, groß 2 a 99 4m, ;

4) Hofraum und Hausgarten im Orte, Karten⸗ blatt 11, Parzellen 43 und 49, groß 2 a2 Ol qm und 1 a 97 4m.

Auf der Parzelle 48 steht das Bürgerhaut

. mit Pintergebäuden, worin Stallung und

üche.

Im Wohngebäude sind 3 Stuben, 5 Kammern,

Küche, Keller und Bodenraum.

5) Antheil an Artikel Nr. 312 (Forstinteressen⸗ ten Genossenschaft) und 313 (Reiheleute⸗ Genossenschaft),

6) Hausgarten am Sothenberge, Kartenblatt 11, Parzelle 59, groß 95 4m,

7) Acker auf dem Kampe, Kartenblatt 14, Par⸗ zelle 60, groß 11 a 62 4m.

. die in der Gemarkung Fünfberge ge⸗

egenen:

8) Acker auf den vorderen Birken, Karten blatt 5, Parzelle 126, groß 29 a 92 ꝗw,

9) Acker über dem Papenkopfe, Kartenblatt 5, Parzelle 208, groß 25 a 01 4m,

10) dag in der Gemarkung Wesseln auf dem Linderfelde gelegene Stück Ackerland, Karten blatt 6, Parzelle 26, groß 13 a 69 4m.

Aufgebot.

Alle, welche an den vorgenannten Grund⸗

stücken Eigenthums«—, lehnrechtliche, fidelkommissa—

rische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, ine be⸗ sondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, solche

Rechte in dem obigen Termine anzumelden, bei

Meidung des Rechtenachtheils. daß für den sich

nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zum

neuen Erwerber der Grundstücke verloren geht.

Hildesheim, den 4 Mal 1889.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Leonhardt.

12870) Anf gebot.

Auf, Antrag des Schlffers Hinrich Janssen zu Friedrich⸗Augusten⸗Grode wird ein Aufgebot dahin erlafsen, daß etwaige frühere Verpfändungen des jetzt dem Antragsteller, vorher dem Schiffer Johann Ulrichs Eden zu Spiekeroog zustehenden, zu Spieke⸗ roog heimathlichen Schiffs „Catharina“, Unter⸗ scheidungssignal K. F. V. G. spätestens in dem auf Mittwach den 7. Juli 1880, 10 Uhr Vormittags, damit anberaumten Aufgebotstermine hier anzu⸗ melden sind. Der Gläubiger, welcher die Anmeldung unter⸗ läßt, verliert sein Vorzugsrecht gegenüber den Gläubigern, welche in das Schiffsregister werden eingetragen werden. Emden, den 17. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. J. (gei. ) Hacke, Beglaubigt: Bauer sfeld, Gerichtsschreiber.

Aufgehot.

12882

der Urkunde vom 7. Juni 1843, aus welcher für den Land und Stadtgerichtsdirektor Rocholl zu Hamm auf den Grundstücken des Landwirths Her— mann Tünnemann zu Sönnern im Grundbuche von Hilbeck Band 48 Blatt 189 Abtheilung III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 27. Juni 18435 eine Dar⸗ lehns forderung von 180 Thalern eingetragen ist, be—⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 2. September 1380, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Werl, den 3. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

lizsoz Aufgebot.

Am 25. März 1879 ist beim Dorfe Loppow, Kreis Landsberg a. W., die Leiche eines unbelannten, etwa 60 Jahre alten Mannes aufgefunden worden, in dessen Rocktasche sich ein rothes Notizbuch mit den auf die Innenseite des Deckels geschriebenen Worten: ; ;

„Christian Seilmann in Leipzig“ befand. Auf Antrag des Eigenthümers August Tei⸗ chert zu Loppow, welcher dem 64 AM 10 4 betra⸗ genden Nachlasse des Verstorbenen zum Pfleger be⸗ stellt worden ist, werden die unbekannten Rechts—⸗ nachfelger des vorbezeichneten Erblassers aufgefor— dert, spätestens in dem auf den

24. Febrnar 1881, Vormittags 11 Uhr. vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebots termine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls der landesherrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben angenommen, ihm als solchem der Nachlaß zur freien Verfügung verabfolgt und die erst nach geschehener Ausschließung sich meldenden Erben alle seine Handlungen und Verfügungen anzuerkennen und zu übernehmen schuldig, von ihm weder Rech⸗ nungslegung, nech Ersatz der gehobenen Nutzungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem, was alt dann noch von der Erbschast vor⸗ handen wäre, zu begnügen verbunden sein sollen.

Landsberg a. W., den 23. April 1880.

Königliches Amtöègericht.

lixoz) Aufgebot.

Das von der Sparkasse der Gemeinden des Amts- bezirks Northeim der Frau Schlachte meister M. Frankenstein in Imbshausen am 13. Januar 1874 über eine Einlage von 1090 Thalern ausgestellte Quittungsbuch Nr. 1112 ist abbanden gekommen.

Auf Antrag der genannten Ehefrau Frankenstein wird der Inhaber dieses Quittung buchs aufgefordert, spätestend in dem auf

Mittwoch, den 8. Dezember 1880, angesetzten Termine seine Rechte bei dem unter zeichneten Gerichte anzumelden und das Duittungs⸗ buch vorzulegen, widrigenfall die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Northeim, den 20. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. II. Tranmann.

1) Garten am Tannenberge, Kartenblalt 7, Par⸗ zelle 13, groß 4 a 36 4m,

Der Rechtfanwalt Hennecke hat das Aufgebot

a,. Aufgebot.

Der Kaufmann Franz Kerkhoff gt. Kugel zu Büderich hat das Aufgebot der Ürkunde vom 16. Juni 1845, aus welcher für den Kaufmann Heinrich Habbes gt. Kugel aus Büderich, zu Siegen wohn haft, auf den Grundstücken des Kaufmanns Franz Kerkheff zu Büderich Band 1 Blatt 36 Abthei⸗ lung III. Nr. 6 eine Abfindung vom elterlichen Vermögen, bestehend in 350 Thaler baar und einer Ngturalahbfindung, bestehend in einem Bett, einem Tisch, 6 Stühlen und einem Kuffer, eingetragen ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 3. September 1889, Vormlttags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 16, cinberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu— melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krastlogerklärung der Urkunde erfolgen wird. Werl, den 5. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Als Eigenthümer des Grundstücks Wloseclejewki Hauland Rr. 8 sind die Franz und Axollonia, ge⸗ borene Schwengler, Snelka'schen Eheleute einge⸗ tragen. Apollonia Snelka ist nach dem eingereichten Todtenschein am 11. Februar 1864 verstorben. Der Franz Snelka hat das erwähnte Grundstück mittels des in Ausfertigung eingereichten notariellen Ver— trages vom 12. Oktober 1865 an den Johann Ma—⸗ kulomski (auch Makalewski genannt) verkauft. Die unbekannten Rechtsnachfolger der Apollonia Snefka sind diesem Vertrage nicht beigetreten. Franz Snelka ist, nach dem eingereichten Todtenscheine, am 24. Novem⸗ ber 1878 ebenfalls verstorben. Auf Antrag des Wirths Johann Makalowskt zu Wleseiejewki Hauland wer den die unbekannten Erben der Apollonia Snelka, sowie alle diejenigen Personen, welche an das oben erwähnte Grundstück Eigenthumsansprüche erheben wollen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Sttober 1880, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle im Zimmer Nr. 9 vor dem Herrn Amtsrichter Gottschalk anberaumten Termine ihre Ansprüche anzumelden, widrigenfalls sie ihrer etwaigen Realansprüche werden verlustig erklärt werden, und Johann Makuloweki (oder Makalowski) als Eigenthümer in das Grundbuch von Wöosciejewki Hauland Nr. 8 eingetragen wer den wird. Schrim m, den 28. April 1880. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Gaebler, Gerichtsschreiber.

12857] Aufgehot.

Auf Antrag der Wittwe Stühm zu Kl. Büitzi werden Diejenigen, welche der Kraftloserklärung des der Antragstellerin unter dem 25. Juli 1878 von der Mecklenburgischen Lebens versicherungs⸗ und Sparbank hierselbst ausgestellten, auf den Inhaber lautenden, Johannis 1881 fälligen Kapitaldepofiten⸗ scheins Litt. 4 Nr. 23 671 über 450 S mit den zugehörigen Zintcoupons pro Antoni 1880 bis Jo— hannis 1831 inel. widersprechen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die gedachten Urkunden bei Vorlegung derselben unter dem Nachtheil, daß die Kraftlotzerklärung solcher Urkunden erfolgen wird, spätestens in dem auf den .

18. Jannar 1882, Mittags 12 Uhr, Zimmer 16, vor uns bestimmten Aufgebotstermine anzumelden. Schwerin, den 15. Mai 1880. Großherzoglich Mecklenburg Schwerinsches Amtsgericht. L. Yealetzky, Gerichts schreiber.

1 Aufgebot.

Der Pfarrer Funke zu Dechsel, als Vormund des minorennen Max Wolff aus Altensorge hat das Aufgebot des verloren gegangenen, auf 55 M 15 3 iautenden und auf den Namen des Max Wolff aus gestellten Sparkassenbuches Nr. 123 der städtischen Sparkasse zu Landsberg a. W. beantragt. Der In⸗ haber f Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au

den 13. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, in der Garten⸗ straße, Zimmer Nr. 1, eine Treppe hoch, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Landsberg a. W., den 14. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. Struck.

(12893 Aufgebot. .

Das auf den Namen der Maria Jahn aus Herzogswaldau ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 10515 der Städtischen Sparkasse zu Bunzlau über 228 48 4 ist verloren gegangen und wird auf Antrag des Töpfergesell Franz Seeliger zu Herzogswaldau deß Vormunds der Maria Jahn hierdurch aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert, seine Rech'e bei dem unterzeich- neten Gericht, und zwar spätestens in dem auf den 17. Dezember 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle Terminszimmer Nr. 5 anberaumten Termin anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung dieses Sparkassenbuchs erfolgen wird.

Bunzlau, den 14. Mei 1889.

Königliches Amtsgericht. III.

ins. Gvdictalladurg. Der Bäcker Franz Heinrich Albring und der Wirth Johann Hermann Albring zu Oer haben den

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Antrag auf Todeterklärung des Bäckers Johann Heiurich Kuhr aus Oer gestellt. ; Demgemäß werden der Bäcker Johann Heinrich Kuhr aus Oer und dessen unbekannte Erben und Erbnehmer vorgeladen, sich vor oder spätestens in dem auf den 3. Mai 1881, Vormittags 19 Uhr, am hiesigen Amtsgerichte anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls der Johann Heinrich Kuhr für todt erklärt und sein Vermögen seinen Erben ausgeantwortet wird. Recklinghausen, den 7. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

12886 Oeffentliche Erbvorladung.

Heidelberg, Baden: Martin Reiffel, Müller ron Heidelberg, ist zur Erbschast seines am 15. Ja⸗ nuar 188) verstorbenen Vaters Georg Leonhard Reiffel, Wittwer und Privatmann dahier, berufen. Derselbe ist im Jahre 1870 heimlich entwichen und es ist dessen Aufenthaltsort unbekannt. M. Reiffel wird daher mit Frist von

drei Monaten . mit dem Bedeuten vorgeladen, daß, wenn er nicht in Person erscheint oder sich durch einen Bevoll mäch⸗ tigten vertreten läßt, die Erbschaft Denen werde zu⸗ getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Ge— ladene zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wäre. Heidelberg, den 18. Mai 1880.

Großh. Bad. Notar: Steruheimer.

12885 Oeffentliche Erbvorladung.

Heidelberg. Baden. Karl Jakob Schilling, geboren zu Reichartshausen am 7. August 1817, welcher an unbekannten Orten in Amerika ab⸗ wesend ist, ist an Stelle seines Vaters, Landwirth Jakoh Schilling von Reichartshausen zur Erbschaft des halbbürtigen Bruders desselben, Privatmann Ludwig Schilling dahier, früher Löwenwirth in Meckesheim, mitberufen. . Derselbe und bezw. seine etwaigen Rechts nach⸗ folger, die sich als solche auszuweisen hätten, werden aufgefordert, ihre Erbansprüche binnen drei Monaten entweder persönlich oder durch einen mit legaler Vollmacht versehenen Bevollmächtigten geltend zu machen, widrigenfalls die Erbschaft denen werde zu⸗ getheilt werden, welchen sie zukäme, wenn die Ge⸗ ladenen zur Zeit des Erbanfalles nicht mehr am Leben gewesen wären. . Heidelberg, den 18. Mai 1880. Großh. Bad. Notar. Sternheimer.

12844

l In Kachen der Königlichen Intendantur des 10. Armee Corps zu Hannover, Klägerin, wider den Füsilier Heinrich Ernst Friedrich Timmermann aus Bühle, Beklagten, wegen Beitreibung einer Geldbuße, sollen auf Antrag der Klägerin folgende Grundstücke des Beklagten: ;

1) 24,90 Ar Ackerland in der Feldmark von Bis⸗ hausen, am Hüsberge belegen, Artikel Nr. 124 Kartenblattnummer 4, Parzellennummer 49 der Grundsteuermutterrolle, ;.

2) 3570 Ar Ackerland in der Feldmark von Bühle. hinterm Pfiggstanger belegen, Artikel Nr. 77 Kartenblattnummer 16, Parzellennummer 64 der Grundsteuermutterrolle,

im Wege der Zwangsvollstreckung in dem auf Mittwoch, den 14. Juli 1880, Morgens 10 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtestelle hierselbst angesetzten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Zugleich werden Alle, welche an diesen Grund

stücken Eigenthums⸗, Näher, lehnrechtliche, fidei ·

kommissarische Pfand, und andere dingliche Rechte,

ins besondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, dieselben in dem angesetzten Verkaufstermine anzumelden, widrigen

falls für den sich nicht Meldenden das Recht im

Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Northeim, den 29. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Traumann.

12890 : In Wachen, betreffend die Zwangsversteigerung der Erbpachthufe Nr. VII. zu Dümmerstück ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Er⸗ klärung über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung auf Mittwoch, den 30. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, Termin angesetzt, zu welchem die bei der Zwangs⸗ versteigerung Betheiligten hiedurch geladen werden. Wittenburg, den 29. April 1880. Großherzogliches Amtsgericht. , L. Jaff é, Gerichtẽ⸗Aktuar.

lis] Aufforderung.

Nr. 6320. Ida Fischer, geb. Roth, Ehe fran des Schreiners Philipp Fischer von Meersburg, ist im Jahre 1855 nach Amerika ausgewandert. Da seither keinerlei Nachricht von ihr in die Heimath gelangt ist, wird ihr aufgegeben, binnen Jahres⸗ frist ihren Aufenthalt dahier anzuzeigen, widrigen falls sie für verschollen erklärt würde.

Ueberlingen, den 11. Mai 1880.

Großherzoglich Bad. Amtegericht. Der Gerichtsschreiber:

Fromherz.

12880

machungen benannten Rechtsanwälten nunme

getragen worden. Stuttgart, den 12. Mai 1880.

Bekanntmachung.

i königli ber Landesgerichte dahier ist außer den in den bisherigen Bekannt⸗ k . . auch der Justiz⸗ i , IJ. Kl. Gauß von hier zur

Ausübung der Rechtsanwaltschaft zugelassen und in die Liste der Rechtsanwälte bei demselben ein

Königl. Württembergisches Ober⸗Landesgericht.

Kern.