1880 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 24 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

latz zu früh verlassen und dadurch mehrere Mitglieder von at fraß Die Abgg. Richter, eber (Erfurt) beantragten eine Wiederholung der Abstimmung, da bei der eben vorgenomme—

der Absltimmung ausgeschlossen hätten. von Benningsen und Pr.

nen formelle Fehler vorgekommen seien.

Dem gegenüber machte der Abg. Dr. Windthorst geltend, daß das Resultat der Abstimmung bereits verkündigt, also eine Wiederholung der Abstimmung nicht möglich sei— teriell lasse sich ja die Sache in dritter Lesung redressiren. Der Präsident von Köller erklärte seinerseits sich gern bereit, da er ein Versehen gemacht, die Abstinimung noch einmal vorzunehmen; aber er könne dies nur, wenn von keiner Seite Da dieser Wider⸗ spruch sich auf der rechten Seite mehrfach erhob, so blieb es bei der Abstimmung. Der Abg. Richter konstatirte nur noch seinen Widerspruch gegen das beliebte Verfahren, damit kein

im Hause Widerspruch erhoben würde.

Präzedenzfall daraus entstehe.

Es folgte die Diskussion über §. 42. Derselbe lautet

nach den Beschlüssen der Kommission:

An die Stelle des Regierunge⸗Präsidenten tritt für den Stadt · kreis Berlin der Ober ⸗Präsident. Derselbe verwaltet mit den nach §. 17 dem Regierungs⸗Präsidenten zustehenden Befugnissen die⸗ jenigen Geschäfte, welche in den Regierungsbezirken von den Re⸗ Dem Polizei ⸗Prä⸗ sidenten von Berlin verbleibt, soweit die Gesetze nichts Ünderes bestimmen, die Wahrnehmung der Geschäfte der allgemeinen Lan—

gierungs⸗Präsidenten wahrgenemmen werden.

desverwaltung in dem bisherigen Umfang.

Der Abg. Zelle beantragte, diesem Paragraphen solgenden

Zusatz zu geben:

Der Ober⸗Präsident hat auch diejenigen Geschäfte der Landes⸗ polizei wahrzunehmen, in welchen in den Regierungsbezirken unter den in dem Gesetze bestimmten Voraussetzungen die Mitwirkung

des Provinzial- oder des Bezirksraths eintritt.

Der Abg. Zelle wies auf die Kollisionen und Reibungen hin, welche die jetzige Regelung der Befugnisse zwischen dem Polizei⸗Präsidenten und den Stadtbehörden Berlins noth⸗ wendig und zum Schaden der Stadt herbeiführen müßte. Die einzelnen Fälle seien in der Petition der Berliner Stadt⸗ behörden aufgeführt, jedoch richteten sich die Angriffe dieser Petition nicht gegen die Personen des jetzigen und der früheren Berliner Polizei⸗Präsidenten, dieselben seien vielmehr stets be⸗ müht gewesen, ihre Aufgaben in Eintracht mit den städtischen Die Reibungen würden durch die jetzigen Der von ihm gestellte Antrag bezwecke, an Stelle des Polizei⸗Präsidenten dem Ober⸗ Präsidenten überall da die Entscheidung in gewerblichen An⸗ wo in den Provinzen die Mit— Er bitte denselben anzu—

Behörden zu lösen. Institutionen nothwendig bedingt.

gelegenheiten zu, geben, wirkung des Bezirksraths eintrete. nehmen.

Der Abg. von Heppe bekämpfte diesen Antrag, der be— Polizei⸗Präsidenten rüttele. Die allgemeine Sicherheitspolizei müsse in Berlin in einer Hand Grunde sei auch hier eine Trennung der Die bedauerlichen Schuld der städtischen Behörden und jedesmal, wo der Polizei⸗Präsident im Widerspruch mit den städtischen Behörden vorgegangen sei, wie bei den Litfaßsäulen, den Markthallen, der Erfolg für die Stadt So werde es auch in Zukunft immer kein Selbstherrscher, alle seine wichtigen Entscheidungen seien in die Beschwerde⸗Instanz

denklich an der Stellung des

sein und aus diesem 2e s 9h Orts- von der Landespolizei nicht möglich. Reibungen seien stets

den Wasserwerken, dem Wollmarkt, Feuerwehr und dem Viehhof, sei der vortheil haft gewesen. sein. Der Polizei⸗Präsident sei auch

des Ministeriums gelangt.

Der Abg. Löwe (Berlin) legte Verwahrung dagegen ein, daß man die jetzige städtische Verwaltung Berlins mit der früheren vergleichen könne, als der Polizei-Präsident von Hin⸗ Mit der Freiheit der Verwaltung, die man der Stadt Berlin gegeben, ihr obliegenden Aufgaben besser erfüllt und dasselbe Resultat

keldey selbstherrlich Berlin regiert habe.

werde die Annahme des Antrages Zelle haben. seligen Verhältnisse früheren Gesetzgebung und der sation. So habe es sich bei dem bei der Markthallen ⸗Angelegenheit verhalten; viel habe der Wechsel im Polizeipräsidium verschuldet. Seh Selbstverwaltungsbehörde existirt, so wären viele ahre viele Millionen nicht verloren gegangen. leidigen Litfaßsäulenangelegenheit hatten die mehrfachen fügungen der Polizeiverwaltung die bösesten Verzögeru herbeigeführt.

Ma⸗

habe; deshalb empfehle er den Antrag Zelle.

Paragraphen. Der Abg. von Heppe könne doch nicht elegenheit benutzen wollen, dem Polizei⸗Präsidenten Hinckeldey nachträglich ein Vertrauens votum zu ertheilen.

den städtischen Behörden und dem Polizei⸗Präsidenten

Repräsentation und verlange von demselben eine gewisse nische Kenntniß der Sicherheitspolizei. Darüber hinaus ö derselbe nichts. Wenn er in der Zeitung lese, wi

beamten des obliege, hätten nicht immer nisse, da sie ihre hiesige Stellung meist nur als ein D gangsstadium im Avancement betrachteten. Der Antrag

meinen Landesverwaltung geben, der Antrag belasse aber Polizei⸗Präsidenten die Ortspolizei Wenn in den wichtigen Fragen der allgemeinen Lande waltung nach der Ansicht des Ministers die Entscheidung dem Bezirksrath gegeben werden dürfe, mit dem Polizei⸗Präsidenten der Fall, mit den Lokalbehörden oft verwickelt sei. den Antrag Zelle anzunehmen.

Er bitte des

auf Antrag des Abg. Rickert der 5. 38 der Regierungsvo wiederhergestellt. Derselbe lautet: „»An die Stelle des

in den übrigen Fällen der zustänvige Minis

desselben für Berlin anderen Behörde Präsident.“ 5. 45 der Kommissionsvorlage lautet: „In Angelegenheiten der kirchlichen Verwaltung tritt

Kirchen-! und Schulwesen der Polizei⸗Praͤsident. Verwaltung des landisherrlichen Patronats und des verbleibt es bei den bestehenden Bestimmungen.“ Der Abg. Zelle stellte dazu den ersten Satzes dieses Paragraphen zu setzen: heiten der kirchlichen Verwaltung tritt für Berlin an Stelle des Rekurse gegen ein Minister zu richten Nachdem der Abg. Zelle seinen erklärte sich der Eucgnus gegen diesen Antrag, welcher

den Stad

habe sie die für die evangel

Die trüb⸗ früherer Zeil hätten ihren Grund lin der schlechten staatlichen Organi⸗ Ankauf der Wasserwerke, so

Insbesondere in der

Die Stadt beanspruche nichts weiter als das, was die kleinste Gemeinde der Kreitszordnungsprovinzen schon

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, diese speziellen Ber⸗ liner Streitpunkte gehörten gar nicht in die Diskussion dieses

handele sich hier nicht um Abgrenzung der Befugnisse zwischen

Berlin, sondern zwischen dem letzteren und dem Ober Präsidenten. Was heiße denn ein Polizei-Präsident von Berlin? Man wähle denselben aus gewissen Rücksichten der Politik und der

erselbe zum Empfang oder Abschied Höchster Herrschaften am Bahnhof sein müsse, dann frage er sich: ob der Mann über— haupt noch Zeit für andere Amtsgeschäfte habe. Die Bureau— Polizei⸗Präsidiums, denen also seine Hauptarbeit Kenntniß der Berliner Verhält⸗

wolle dem Ober⸗Präsidenten die Angelegenheiten der allge⸗

und die Landespolizei.

so sei dies gewiß auch der in Streitigkeiten

Hierauf wurde §. 42 mit dem Antrag Zelle angenommen. Statt der 88§. 43 und 44 der Kommissionsbeschlüsse wurde

Provinzialraths tritt in den Fällen, in welchen derselbe in erster Instanz beschließt, der Ober Präsident, ter. An die Stelle des Bezirksraths tritt, soweit nicht die Gesetze einzelne Zuständigkeiten übertragen, der Ober—

Stadtkreis Berlin an die Stelle der Regierungs⸗Abtheilung für Bezüglich der Schu lwesens

Antrag, an Stelle des „In Angelegen⸗

Polizei⸗Präsidenten der Ober-Präsident. gefälltes Urtheil sind an den Kultus—

Antrag begründet hatte, Regierungskommissar Ministerial-Direktor

Kirchenverhältnisse keine Veränderung schaffen würde, eine

Der auch

eine und

Ver⸗ ngen

davon bei müsse. als diese von Es

sollten, als in von

tech⸗ ver⸗ e oft

urch⸗ Zelle worden sei. dem

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würde.

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der Regierungsabtheilung

Am allerwenigsten eigne sich das Polizei⸗Präsidium Aufsichts behörde Das, was der Abg. Zelle beantragt habe, sei genau dasselbe, was 1876 von der Regierung selbst vorgeschlagen worden sei.

Der Abg. Dr. Windthorst fand es chen einer anderen Kompetenz unterstellt werden anderen Städten. der Ober⸗Präsident in diesen Angelegenheiten einzutreten habe Das einzige Moment, spräche, könnte die Schwierigkeit sein, einen Rekurs einzulegen. Diese sei aber beseitigt, weil der Rekurs nach dem Antrag an den Kultus⸗Minister gerichtet werden

Der Abg. von Heppe glaubte, das Gesetz vom 13. Juni 1876 über die evangelische Kirchen⸗ verfassung alterirt werde. .

Bestimmung über die Aufsichts behörden der Regierungsgewalt. Für Berlin sei durch letztere dem sicht übertragen worden. einfach zu beseitigen, halte er

Der Abg. Dr. Windthorst die Ausführung des Vorredners in feiner Ansicht erschüttert Jedoch habe er sich er überlegt habe, daß die Regierung es sei, welche mit ihrer Vorlage zuerst das betreffende Gesetz sei. Jedenfalls zeige es nicht von Geschmack, Kirchen sachen zu Polizeisachen zu machen.

Der Abg. von Ludwig konstatirte, keinen Regierungs⸗Präsidenten der Polizei⸗Präsident gewählt worden sei.

Der Abg. von Heppe trat dieser Bemerkung bei.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, er könne nicht zugeben, daß der Polizei⸗Präsident wisse ganz gengu, daß dieser Funktionen habe, die anderweitig auch bei den Regierungen seien. aber sei das Polizei⸗Präsidium. Regierung für berechtigt halte, durch über den bestehenden Verordnungen zu diese Fixirung Alles, was vorher gewesen sei, trag des Abg. Zelle folge nur diesem Beginnen.

Der Regierungskommissar konstatirte, daß aus der Insti⸗ tution der polizeilichen Beaufsichtigung der Kirche Unzuträglichkeiten hervorgetreten seien.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte die Theorie des Abg. von Heppe für wunderbar. den Abg. Zelle verletzt würden, durch die Regierungsvorlage. könn Falls gar nicht von einem Eingreifen in die Rechte der Krone sprechen. Man müßte sich eventuell künstig vorsehen, irgend Jemand eine staatsrechtliche Befugniß zu übertragen, wenn man annehmen müßte, daß dieselbe zu einem Kronenrechte

Berlin die Kir

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen und der

Zelle angenommen. (e n sion angenommen, worauf sich das Haus um 41 Uhr

vertagte.

Neuordnung lediglich zu Gunsten der Juden und Dissidenten aber nicht g erscheine.

bg. Richter wandte Regierungs kommissarius, daß es den Gesetzen entsfpräche, wenn die Aufsicht über die Kirchengemeinde in die Hand der Polizei⸗ verwallung gelegt würde. gelegenheit besonderen Regierungsabtheilungen untergeordnet, in Berlin hingegen betrachte man der Polizeiverwaltung. zugeben müssen, daß man nicht die ganze Kirchenaufsicht unter das Polizei⸗Präsidium stellen könne, j

sich gegen die Behauptung dez;

Sonst im Lande wäre diese Än—

sie als einen Gegenstanz Der Regierungskommissar habe auch

ondern daß ein Theil in Potsdam bleiben

über die Vermögensverwaltung.

wunderbar, daß in Es scheine ihm richtig, daß welches für die Negierungsvorlage könne. daß durch den Antrag Zelle Dieses überlasse vollkommen die em Polizei⸗Präsidenten die Auf— Eine solche Befugniß der Krone für mindestens bedenklich.

gab zu, daß er anfangs durch anders besonnen, nachdem

abzuändern im Begriff

daß es in Berlin gebe und daß an dessen Stelle

der Regierungs⸗-Präsident fei. Er

Seine wesentliche Funktion Wenn im Uebrigen sich die das Gesetz etwas gegen— fixiren, so werde durch rasirt. Der An⸗

keinerlei

Wenn die Rechte der Krone durch dann würden sie es auch Man könne in vorliegendem

Antrag Die 88§. 45 bis 48 wurden ohne Diskuf—

.

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Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen.

Steckbrief. Der in dem nachstehenden Signale⸗ ment näher bezeichnete Kürassier Rosin der unter= habenden 3. Escadron war pro 16. und 17. Mai nach Ketzin, Kreis Ost Havelland, beurlaubt und ist bis jetzt noch nicht hierher zurückgekehrt, weshalb gegen denselben der dringende Verdacht der Fahnen⸗ flucht vosliegt. Alle resp. Militär. un? Civil behörden werden demnach dienstergebenst ersucht, den Genannten im Betretungsfalle anhalten, an die nächste Militärbehörde abliefern und hierher Nach— richt geben zu wollen. Signalement. Vor- und Zunamen; Andreas Friedrich Wilhelm Rosin, Alter: geboren am 12. September 1859, Geburts⸗ ort: Seegefeld, Kreis Ost Havelland, Lufenthalts⸗ ort vor dem Diensteintritf: Satzkorn, Kreis Ost⸗ Havelland, Größe: 171 m, eligion: evang., Profession: Knecht, Dienftzeit: seit 4. November 1379, Statur: stark, Kinn: rund, Nase: gew., Mund: gew., Haare: dunkelblond, Bart fehlt. Besondere Kennzeichen: am linken Zeigefinger eine Narbe. Bekleidet ist derselbe mit weißem Koller, e, langen Stiefeln, Degen. Brandenburg a. H., den 2. Mai 1880. Königlich Brandenburgisches Kiürassier⸗ Regiment (Kaifer Nikolaus j. von Rußland) Nr. 6. von Möllendorff, Oberst und Regiments⸗Commandeur.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Fa⸗ brikbesitzer Heinrich Emannel Boesig aus Byhlow, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungk⸗ haft wegen Arrestebruchs ver ängt. Eg wird er— sucht, denselben zu verhaften und in das Amts— gerichtsgefängniß zu Sprember abzuliefern. Spremberg, den 21. Mai 18865. Köni liches Amtsgericht. Beschreibung. Alter 66 Jahre, Größe 1 m 58 em, Statur mittelmäßig, Paare punkelblond, Stirn gewöhnlich, Bart dunkelblonden starken Schnurrbark, Augenbrauen dunkelblond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, ähne defekt, Kinn rund, Gesicht gewöhnlich, Ge— ichts farbe gesund, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: Keine.

——

13205 Ste ld briefs⸗ Erneuerung. Der gegen den Fuhrmann Franz Rodenbeck von hier, welcher sich der Vollstreckung der gegen ihn wegen Unzuchtsverbrechens erkannten Strafe die Flucht entzogen hat, unterm 12. Juli 1879 vormaligen Herzoglichen Kreisgericht erlassene Steck, brief wird hiermit erneuert. Signalement: Name: Franz Rodenbeck. Stand: Fuhrmann. Geburtsort: Dardesheim b. Halberstadt Alter: 43 Jahre. Statur: Groß und schlank. Bart: Rothbrauner Voll- und Schnuribart. Ballenste ot, den 21. Mai 1880. Herzogliches Amtsgericht. Heinemann.

13204 Steckbrief.

Nr. I917. Gegen den unten beschriebenen Engel⸗ bert Schatz, seither Gemeinderechner zu Wahlwies, welcher flüchtig ist, ist die Unterfuchungshaft wegen zum Nahtheil der Gemeinde Wahlwieg begangener erschwerter Unterschlagung im Amte verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Amtsgefängniß zu Stockach abzuliefern.

Beschreibung: 35 Jahre alt, 1,80 m groß, schwarz. braune Haare, Glatze im Wirbel, star ker Körperbau, starker brauner Vollbart, am Oberkiefer fehlen vier Schneidezähne, rechter Fuß krumm, aus⸗ wärt stehend, in Folge eines Beinbruchs, deshalb hinkender Gang.

Kleidung: Bräunlich grauer Rock, gl und Weste, braune Schildkappe, . tinen), weißes Hemd, halbwollener Regenschirm, unterjeichneten Amtagerichts führt wahrscheinlich Militärpaß bei sich. wegen Fer

Stockach, den 25. Mai 18530. Tage Gefängniß,

Großh. bad. Amtsgericht. setzt. 9 Sau . ö ate werden können.

vernements Gericht. Offene Reqnisition. wohnhaft, 2 Gustav Patzke

Borth im Kreife Mörs am zuletzt in Bargfeld, Amts C sind durch vollstreckbares Ur lichen Schöffengerichts vom

strafgesetzbuchs zu je 50 .

einzuziehen, bezw. hierher

den 18. Mai 1886. theilnng 1. E. Kistner.

Offene NRequisition.

Es

und Kosten einzuziehen,

Der aus hiesiger Garnison entwichene Arbeits sol⸗ eventuell die abstita rte

dat August Feodor Hermann Fraufe der Arbeiter- Abtheilung Coblenz, geboren am 19. Januar 1856 zu Berlin, Porzellandreher von Geschäft, wird hier⸗ mit aufgefordert, zu seinem Truppentheile zurück zukehren, spätestens aber am Montag, den 20. Sep⸗

Celle, den 5. Mai 1886. Abtheilung 1. E. Kistner.

Spremberg am 4. Februar 1851 geboren, zuletzt hier wohnhaft, 3) Reinhard Alden

Uebertretung des §. 360 Nr.

rurtheilt werden muß. stönigliches Gou⸗

I) August Peter Heinrich Johann van Gemmern, zu Calcar im Kreise Cleve am 22. Juni 1846 geboren, Anstreicher,

zuletzt hier zu Pulsberg im Kreise ö off, zu II. Juli 1846 geboren, elle wohnhaft, Gefreiter, theil des hiesigen König 12. April d. J. wegen 3 des Deutschen Reiche⸗ Geldstrafe, eventuell

14 Tagen Haft, zu je 20 M und zur solidarischen Tragung von 36,44 ½ Kosten verurtheit. ersucht, von den Verurtheilten Geldstrafe und Kosten

Es wird

zu übersenden, eventuell

die substituirte Haftstrafe zu vollstrecken und von dem Gescheh nen hierher Nachricht zu geben. Königliches Amtsgericht.

Celle, Ab⸗

Gegen den Arbeiter

Bernhard Heerdt, zuletzt hier, Blumlage Nr. 38 neue Zugstiefel (Bot. wohnhaft, sind durch rechtskräftigen Strafbefehl des

vom 29. Oktober v. J.

Forstdiebstahls 69 M Geldstrafe, event. J sowie 4 M 40 3 Kosten festge⸗ Sein zeitiger Aufenthalt hat bisher nicht er⸗

wird daher ersucht, von

dem zc. Heerdt im Betretungsfalle die Geldstrafe bezw. hierher einzusenden, Gefängnißstrafe zu voll⸗ strecken und von dem Geschehenen Nachricht zu geben.

Königliches Amtsgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

lll! Oeffentliche Zustellung.

In der Theilungssache des Philipp Michels, Handelsmann zu Rheinböllen wohnend, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Graeff, gegen die Kin⸗ der und Erben der zu Rheinböllen verklebten Ehe— leute Calmund Grünewald, Handelsmann, und Johanna Haym, darunter: 1) Heinrich Grüne—⸗ wald, Handeltmann, 2) Sarah, geb. Schubach, Wittwe des zu Rheinböllen verlebten Daniel & rüne⸗ wald, sie ohne Gewerbe, in eigenem Namen und als Vormünderin ihrer mit ihrem Ehemanne erzeugten minderjährigen Kinder: Henriette und Siegmund Grünewald, als Miterben der verstorbenen Cheleute Calmund Grünewald, 3) Sybilla Grünewald, ohne Gewerbe, sämmtlich ohne bekannten Aufenthaltsort, Beklagte, hat der durch Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts zu Coblenz vom 24. Januar 1886 mit der Ver⸗ steigerung der zum Nachlasse der zu Rheinböllen ber— storbenen Eheleute Calmund Grünewald und Jo— hanna Haym gehörigen Immobilien beauftragte Königliche Notar Neunerdt zu Simmern zur Ver— steigerung der in dem Bedingnißheste vom 29. Marz 1880 bezeichneten I&‚mobilien Termin auf Mitt⸗ woch, den 4. August 1880, Nachmittags 3 Ühr, im Wirthschaftslokale der Wittwe Michel Weber zu Rheinböllen anberaumt, zu welchem Termin die genannten Beklagten auf Anstehen des oben ge— nannten Philipp Michels hiermit vorgeladen werden.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Coblenz, den 19. Mai 1880.

Stroh, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

eine Schuldforderung im Betrage von 127 ½ 595 3 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten

ar,

d z . . k e,,

ur Zablung von 129 4 nebst 50 Verzugs insen n dem 7. Januar 1879, und erner zu 823 daß der vom Gerichtsvollzieher Dötsch iin Werden am T. Mai 1880 bei der Königlichen Regierunge⸗ , . in Düsseldorf in diefer Sache hinter⸗ egte Ver steigerungserlöß von M 8, 70 nebst Zinsen dem Kläger zu dessen vorzugsweiser Befriedigung wegen jener Forderung auszuzahlen sei, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgerichts zu Werden auf den 8. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gerichtaschreiber ei Il. Ce Knie ichen Amtsgerichts.

ng. Amtsgerichts · Sekretãr.

list, Deffentliche Zustellung.

Nr. 5238. Der Taglöhner Adam Herrmann von Baierthal klagt gegen den Schuhmacher Wil⸗ helm Schlund von Baierthal, ; Zt. an unbekann⸗ ten Orten abwesend, aus Güterkauf vom Jahre 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von J) M Rest und ladet den Beklagken zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Wiesloch auf

Montag, den 5. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesloch, den 11. Mai 1886.

. Zirkel, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

lis us! Oeffentliche Zustellung

Nr. 5229. Der Handels mann Alexander Marx von Baierthal klagt gegen den Schuhmacher Wil⸗ helm Schlund von da, z. Zt. an' unbekannten Orten abwesend, aus Kuhtausch (Aufgeld) vom Jabre 1879 mit dem Ankrage au? Zahlung von 60 M0 nebst 5/9 Zinsen vom 165. September 1879 und ladet den Beklagten zur mündfichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Wiesloch auf

Montag, den 5. Juli 1880, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zweche der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wiesloch, den 10. Mai i880.

Zirkel, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

är! Oeffentliche Zustellung.

In der Vollstreckungssache des Privatiers Bern— hard Hirsch Baumann in Würzburg gegen die Bauerswittwe Margaretha Liebler in Sachfenheim steht Vertheilungstermin beim Kgl. Amtsgerichte Gemünden auf

Dienstag, den 15. Juni 1880, früh 9 Uhr,

an. Auf dem im Zwangswege Wohnhause ruhen für Barbara und Gerhard Fenn von Sachsenheim Wohnungsrechte und auf dem mit— versteigerten Grundstücke Pl. Nr. 5877, Steuer— gemeinde Gössenheim, eine Kaution für den Bäcker— gesellen Peter Vaeth von Gössenheim, Barbara und Gerhard Fenn, sowie Peter Vaeth werden hiervon mit der Aufforderung in Kenntniß gesetzt, binnen zwei Wochen ihre Ansprüche unter Vorlage der Beweisurkunden anzumelden, am Vertheilungstermin bei Meidung der Annahme des Ein verstandnisses mit dem Vertheilungsplane, welcher während der letzten Woche vor dem Termine zur Einsicht auf der Gerichtsschreiberei aufliegt, zu erscheinen und in Gemäßheit des Artikels 19 der Subhastations⸗ ordnung einen Zustellungsbevoll mächtigten zu er⸗ nennen, widrigens weitere Zustellungen für fie an die Gerichtstafel angeheftet werden.

Gemünden, den 36. April 1880.

Königl. Amtsgericht. gez. Roeder. Zur Beglaubigung: Der K. Gerichtsschreiber: Scheidter.

mitversteigerten

1 Edictalladung.

Die Ackerleute Friedrich Hoffmeister zu Geismar, Heinrich Schlote III. zu Nicolausberg, August Schlote IV, ebendaselbst, und der Oekonom August Schlote zu Hainholzhof haben dem Gerichte ange— zeigt, daß sie wegen eines einem Jeden von ihnen aus der Landes -Creditanstalt zu Hannover zu be⸗ willigenden Darlehns Hypothek mit ibrem im Be— zirke des unterzeichneken Amtsgerichts belegenen Grundbesitz zu bestellen beabfichtigen.

Es sollen verpfändet werden:

I) Seitens des Hoff meister: sein zu Geismar unter Nr. 6 belegener Acker⸗ hof, bestehend aus den Gebäuden unter Haus⸗ nummer 5 und 6a. . den in der Grundsteuer⸗ mutterrolle unter Artikel 6 beschriebenen 1L.9817 ha Hofraum, Gärten, Aeckern und Wiesen, sowie einer vollen Reiheberechtigung,

2) Seiten des Schlote III.: sein zu Nicolausberg unter Nr. 37 belegener, ihm in Gemeinschaft mit seinen minderjährigen Töchtern Emilie und Ida gehörender Ackerhof, welcher besteht aus den Gebäuden unter Haus nummer 37 und 372., den Ländereien, welche in der Grundsteuermutterrolle unter Artikel 31 zu 25,9668 ba Hofraum, Garten, Acker und Wiese beschrieben sind, sowie aus einer Reihe— berechtigung am Gemeindeholze,

3) Seitens des Schlote IV.: seine zu Nicolausberg unter Nr. 6 und 7 be—⸗ legenen beiden Höfe, bestehend aus dem unter Hausnummer 7 belegenen Wohnhause und der unter Rr. 7 belegenen Scheune, den in der Grundsteuermutterrolle beschriebenen 155099 ha Dofraum, Garten und Acker sowie zwei Reihe⸗ berechtigungen am Gemeindeholze,

4) Selten des Schlote zu Halnholzhof: . sein zu Hainholzhof in der Feltmark Göttingen belegener auch der Kehr genannte of und seine zu Nicolautberg unter Nr. 48 bele⸗ gene Reihestelle.

Der erstgenannte Hof besteht aus einem Wohn⸗ hause, einer Scheune, einer Wagenremise, drei Stall gebduden und einem Wagenschauer, 49 4368 ha Hof⸗ raum, Garten, Acker, Wiese und Weide in der

eldmark Göttingen, beschrleben in der dortigen Grundsteuermutterrolle unter Artikel 231, sowie

8.1681 ha Acker und Weide in der Feldmark Herber⸗ bausen, welche in der dortigen Grundsteuermutter⸗ rolle unter Artikel 123 befchrieben sind. „Die Nicolaus berger Reihestelle besteht aus den Gebäuden unter Brandkasfennummern 18. 48 . und b. 1153453 ha Hofraum, Garten, Acker und Weide, welche in der Nicolau berger Grundsteuermutterrolle unter Artikel 4, 1, 1671 Ba Acker, welche in der⸗ senigen der Feldingri Weende unter Artikel 270 be— schrieben sind, sowie aus einer Reiheberechtigung an der Gemeindeforst.

Nachdem die Provokanten als verfügungt fähige gFigenthümer des ju verpfändenden Grundbesitzers sich allhier vorläufig ausgewiefen haben, so werden unter Bezugnahme auf die 25 und 26 der Verordnung vom 18. Junk 1847 und den Feels des Gefetzeg vom JB. August 1546 alle Diejenigen, welche an die bezeichneten Pfandgegen⸗ stände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen diese in ECigenthums. oder Sber⸗ eigenthumgrechten, in hypothekarischen und son ft be⸗ dorzugten Forderungen, in Reallasten, Abfindungs- Dotal⸗ oder Leibzugzansprüchen oder andere Ver“ haftungen und r bestehen, hierdurch vor⸗ geladen, solche Ansprüche in dem dazu auf

Donnerstag, den 24. Juni 1880, Morgens 10 Ühr, hier angesetzten Termine anzumelden.

Durch die Nichtanmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, sondern nur im Verhältnisse zu der der , en fta t zu bestellenden Hypothek ver— oren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht der der Landes · Creditanstalt zu bestellenden Hypo⸗ thek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungepflicht sind nur diejenigen befreit, denen über ihre Ansprüche von der Direktion der Hannoverschen Landes⸗Creditanstalt Certifikate ausgestellt worden.

Göttingen, den 12. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. II. Albrecht. Beglaubigt: Beckmann,

Amtsgerichts Sekretär.

iso? Ediktalladung.

Die verwittwete Ehesrau des weiland Halbhöfners Joachim Heinrich Glabbatz zu Güstritz, Catharine Elisabeth Glabbatz, geb. Grote, hat dem Gerichte angezeigt, daß sie wegen eines ihr aus der Landes⸗ kreditanstalt in Hannover zu bewilligenden Darlehns Hypothek mit ihrem im Bezirke des unterzeichneten nl gericht belegenen Grundbesitz zu bestellen beab⸗

ige.

Namentlich sollen verpfändet werden die Halb⸗ höfnerstelle der Anleiherin zu Güstritz und deren Viertelhöfnerstelle (vormals Thiedeitz'sche Stelle) zu Göttien, welche bestehen aus den Gebäuden Haus Nr. 4 zu Güstritz und Haus Rr. 18 zu Göttien, den in der Grundsteuer⸗Mutterolle des Gemeinde“ bezirks Güstritz unter der Artikel Rr. 4 zu 18,5921 ha und des Gemeindebezirks Göttien unter der Artikel Nr. 18 zu 13,7743 ha näher beschriebenen Grundgůtern, sowie den sonstigen Zubehörungen und Berech⸗ tigungen.

Nachdem die Provokantin als verfügung fähige Gigenthümerin des zu verpfändenden Grundbesttzes sich allhier vorläufig ausgewiesen hat: so werden unter Bezugnahme auf die S5 25 und 26 der Ver— ordnung vom 18. Juni 1842 und den §. 18 des Gesetzes vom 12. August 1846 alle diejenigen, welche an die bezelchneten Pfandgegenstände Ansprüche irgend einer Art erheben zu können glauben, mögen di se in Eigenthums oder Obereigenthumsrechten, in hypethekarischen und sonst bevorzugken Forderungen, in Reallasten, Abfindungs⸗, Dotal⸗ oder Leibzuchts⸗ ansprüchen oder anderen Verhaftungen und Bela— stungen bestehen, hierdurch vorgeladen, solche An⸗ sprüche in dem dazu auf

Dienstag, den 13. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, angesetzten Termine anzumelden. Durch die Nicht- anmeldung geht der Anspruch nicht überhaupt, son— dern nur im Verhältnisse zu der der Landeskredit— anstalt zu bestellenden Hypothek verloren.

Einer Anmeldung bedarf es daher nur dann, wenn die Rechtsbeständigkeit und das Vorzugsrecht ber der Landeskreditanstalt zu bestellenden Hypothek nicht eingeräumt werden soll.

Von der Anmeldungepflicht sind nur diejenigen befreit denen über ihre Ansprüche von der Direktlon der Hannoverschen Landeskreditanstalt Certistkate ausgestellt worden. e

Lüchow, den 15. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. J. Schmidt.

1 Edictalladung.

Nachdem der Köthner Heinrich August Martens zu Beedenbostel, Haus Nr. 35, dahier angezeigt bat, 84h er sein Haus Nr. 35 in Beedenbostel mit zu gehörigem Grundbesitz an verschiedene im Kontrakt vom 22. April 1880 benannte Käufer verkauft habe, und nun gemeinschaftlich mit den Kaͤufern eine Edietalladung zu Sicherung der Käufer beantragt hat, diesem Antrage auch auf Grund 8. 561 der Hann. Bürgerl. Prozeß ⸗Ordnung stattgegeben ist, so werden hierdurch Alle, welche daran Cigenthumt⸗ Näher, lehnrechtliche, sideikommissarische Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben ver— meinen, aufgefordert, solche zum Termine

Mittwoch, den 16. Juni 1880, Morgens 11 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstelle hler anzumelden, unter Androhung des Rechtsnachtheils, kn für den sich nicht Meldenden das Recht im Verhältniß zu den neuen Erwerbern verloren geht.

Celle, den 14. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung JV. Reinking.

Ausschluß⸗rtheil. Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend daz zum Zweck der Kraft⸗ loserklärung folgender Hypoihekenurkunden erlassene Aufgebot: ;

I) der lr er ih un des rechtskräftigen Mandats 12. Dezember 1848

is i17]

vom 153. Februar 1849 mit Ingrossations ;

note und annektirten Hypothekenschein vom ebruar 1849 über 338

16. 6 Pf. nebst Zinsen, besitzung Nr. 1584.

Rubr. II. Nr.

Nordhausen 1858 n

in der öffenilichen Sitzung vom 5. April mnte Richter auf den Antrag des Gastwirths Carl Albin Thöring in S Vorbesttzers, Gastwirths Joha

den unterzeichneten

dessen Thöring dort folgendes

Ausschlußurtheil

erlassen: daß

a IL) die im Eingange dieses Ausschlußurtheils sub Nr. 1 und 2) oben bezeichneten beiden Hypotheken⸗

urkunden

a. über 358 Thaler 12 Sgr. 6 Pf. ausgeklagte nebst Zinsen und Kosten, Haut besitzung Nr. 1582. in HI. Ni 6 . die Sor⸗ ber'sche Konkursmasse in Schön 25 Sgr. Forderung für Zinsen und Kosten, eingetragen auf dem Hause Nr. 1583. in Schönstedt für den Branntweinfabrikanten Bernhardt Neu⸗ Rubr. III. Nr. 7 ebendort

Forderung tragen, auf der Schönstedt Rubr.

b. über 40 Thaler Branntwein nebst

mann in Nordhansen

Thaler 12 Sgr. eingetragen auf der Haus⸗ in Schönstedt Vol. II. bag. 1019, Haushyp. Buch daselbft Rubr. III. Nr. 6, für Fie Sorber,sche Konkurs masfe dort, 2) der notariellen Ausfertigung der Schuldver— schreibung vom 23. Juni S5 und annektirtem Pꝓppothekenbuchgaus z uge vom 9. Juli 1856 über 40 Thaler 26 Sgr. Forderung für Branntwein nebst 5 υης Zinfen und Kosten eingetragen auf der Daugbesitzung Rr. 1584. in Schönftedt Jol. II. pag 1076, Haushyp. Buch daselbst 7, für den Kaufmann und Branntweinfabrikanten Bernhard Neumann in zufolge Verfügung vom 9. Juli

bat das unterzeichnete Amtsgericht in L

tedt,

für kraftlos zu erklären,

2) die legen.

Königliches Amtsgericht. II.

isloꝛ]

Auf Antrag sollen die den Heinrich Koch in Delliehausen stücke, als:

Wohnhaus mit Stallgebäuden, Nr. 53 auf der

Haje, Hofraum, Garten hinter dem Acker neben dem

Hause 5 a 18 4m Wohnhaufe 17 a 72 4m,

Acker an der Haje 17 a 66 4m

in dem auf

Sonnabend, den 19. Juni 1880, r gt e 4 Uhr,

im Kohr'schen Wirths

kauft werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, thums⸗, Pfand, servitutische (;. B keiten) oder andere dingliche Rech baben glauben, aufgefordert, diese bei Strafe werbern.

mobilien zu

Rechte in jenem Termine anzumelden, des Ausschlusses gegenüber den neuen Er

Nicht angemeldet zu werden brauchen die hypo⸗ des Ackermanns Christian in Delliehausen,

thekarischen Forderungen Müller in Vahle, Fr. Kohrs Steinhof in Bollensen—

Hervorgehoben wird ausdrücklich,

baren Geboten der

mine ertheilt wird, sowie,

Uslar, den 12. Mai 1886.

daß bei annehm⸗ uschlag sofort in jenem Ter—⸗ daß das Wohnhaus ge— räumig und für mehrere Wohnungen ausreichend ist.

Königliches Amtsgericht. J.

Kamlah.

13119 Die verwittwete Charlotte,

angensalza 1880 durch

chönstedt und nn Heinrich

einge⸗

Kosten den Antragstellern zur Last zu

Erben des Köhlers gehörigen Grund⸗

ause in Delliehausen anberaumten Termine öffentlich meistbietend ver⸗

welche Eigen⸗ Wegegerechtig⸗ te an jenen Im⸗

Frau Justiz⸗Rath Franz, geborne von Livonius aus burg, in unbekannter Abwefenheit, wird zur Erklä⸗

Naum⸗

tung auf die Klagebeantwortung Gottlieb weiteren mündlichen

Schulzen

der Erben des

Fügner in Ritzgerode und jur

Verhandlung dor das König

liche Amtsgericht zu Wippra a. / Harz auf den 7. Juli 1885, Vormittags 11 Uhr,

mit der Aufforderung geladen,

zu erscheinen,

angeführten Thatsa in contumaciam

achtet werden.

Zum Zweck der 5 Vorladung bekannt

Termine

1 ö n rr jide ==.

genfalls die von den Gegnern chen und beigebrachten Urkunden r zugestanden und anerkannt er⸗

ffentlichen Zustellung wird diese gemacht.

Wipyra, den 10. Mai 1880. . Bastisch, Gerichts schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Kaiserliches Landgericht Straßburg.

ils Oeffentliche Zustellung.

des

In Sachen Handelsmannes Jonas Bloch zu Quatzen heim,

Kläger, vertreten durch Rechtganwalt Ott,

gegen I) Friederike Ober, Ehefrau von Rentner, 2) deren genannten Ehemann,

asp,

Heinrich der ehelichen Güter⸗

gemeinschaft wegen, 3) Sophie Ober, Wittwe von Georg Rasp,

ohne

Gewerbe, 4) Johann Ferbe

Alle in Straßburg, r, Ackerer, wohnend in Königs—⸗

hofen, sowohl in eigenem Namen, wie auch als Vormund seiner drei noch minderjährigen Kin⸗

der: Emil, als Erben i

Lieber,

5) Emilie Ferber, Moseller, Gerber, Aufenthaltsort,

Louise und Caroline Ferber, hrer verlebten Mutter Catharina

diese

Ehefrau von Carl Adolf ohne bekannten Wohn⸗ und

6) Markus Groß, Handelsmann, in Osthofen

wohnend,

7) C. Schmitz, Kaiserlicher Notar, Beklagte,

Feststellung eines Rechtsverhältnisses, nachstehenden Antrag gestellt:

Das Kaiserliche L kennen, daß die an der Verkaussbedingu bruar 1880 stattgehabten gewiesene Summe von unter die einges neten, der Eheleute Johann den Kaufpreises bildet, Kosten dieses Verfahrens

wohnend, wegen Klaͤger

in Straßburg hat

andgericht wolle zu Recht er⸗ Notar Schmitz nach Maßgabe ngen zu der am fünften Fe—⸗ Zwangsversteigerung an⸗ 340 ½ einen Theil des

chriebenen Gläubiger der Enteig⸗

Ferber, zu vertheilen⸗ und den Beklagten die zur Last zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung diefes Rechts streites ist die Sitzung der II. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst von

Donnerstag, den 7. Oktober 1880,

Vormittags 9 Uhr, bestimmt, wozu die Beklagte, frau Carl Adolf Moseller,

Emilie Ferber, Ehe⸗ hierdurch oͤffentlich ge⸗

laden wird, unter der Aufforderung, einen bei dem

genannten Gerichte zugelassenen

bestellen.

Rechtsanwalt zu

Straßburg, den 14. Mai 1880. Ver Landgerichts⸗Sekretär:

Birlo.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover. 13215

Snbmission.

Verkauf alter Werkstatts⸗Materialien und Ab⸗ fälle, zu Paderborn lagernd.

Termin:

Montag, den 7. Juni 1880,

Morgens 10 Uhr,

im Bureau der Unterzeichneten, woselbst auch die Bedingungen und Nachweisung der Verkaufs objekte

auf

portofreie An abgegeben werden.

frage gegen Einzahlung von 55 9

Hannover, den 15. Mai 1880. Materialien · Controle.

—— 91 ö 5 3

Samstag, den 26. Juni d. J, Nachmittags 4 Uhr,

in unserem hiesigen Geschäftslokale

eingeladen.

Aktionäre, welche sich an derselben beteiligen wollen, haben ihre Berechtigung in statut⸗·

mäßiger Weise durch Vorzeigung der Akt

zu Cöln nachzuweisen.

wendung der Ueberschüsse pro 187

Tagesordnung: 1) Vorlage der Bilanz und Berichter

2) Neuwahl von 2 Mitgliedern des Aufsichtsraths. 3) Emission einer Priorstatzanleihe. Aachen, den 22. Mai 1880.

Der Aufsichtsrath.

13060

Berlinische Spiegelglas⸗Versicherungs-AUktien⸗-Gesellschaft.

ien oder eines Besitzzeugnisses des Bankhauses Deichmann & Cie.

,. über die Ergebnisse des Betriebes und Ver—

Rechnungs ⸗Abschluß und Bilanz pro 1879.

Einnahme. Prämienreserve aus 183.

Prämien u. Poltize⸗ Gebühren...

Zinsen und Erlös aus Bruchstücken

M. 1069. 96. 9 023. 10. 178. 26.

nt 10 2I. 32.

Aktiva. Sola ⸗Wechsel der Aktionäre. Guthaben bei Agenten c..

Werth der Mobilien, Schilder c.

Kassen⸗Bestand Gffetten

Der Aufsichtsrath.

Schäden

Abfchreibung auf Inventar

Einrichtungk⸗ und Organisationkosten, Steuern und Verw ; Prämien⸗Reserve. Schaden ⸗Reserve. Gewinn aus dem

1879

Reingewinn auf neue Re zutragen .

Bilanz.

9600 967

* 14 1 *

1665.

99. 6063. 36. 12. 26. 40.

„S 14 255

54.

Aktien kapital. Prämienreserve Schadenreserve Kreditoren. Reingewinn

altungskosten Rechnungsjahr Von demselben werden zur Deckung

des Verlustes aus dem ersten Rechungsjahr verwendet.

Ans gabe. MC 2519. i 107. 3 836. 2126. 64.

1617.

Provision,

MS 1617. 10.

L571. 98.

chnung vor⸗

45. 12. D ä T XR. Vassiva. M 12 000. —. . 64.

20. 45.

„Sp i 255. Die Direktion.