1880 / 124 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 May 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Sollten die schon jetzt so schr verminderten Verfolgungen der Geistlichen noch mehr vermindert werden? Besorge man, daß die Gemeinden, die bis dahin von ihrem Wahlrecht nicht Ge⸗ brauch gemacht hätten, nun auf einmal von demselben Ge—⸗ brauch machen würden? Nun, er meine, der Staat habe Zeit und könne warten. Es komme ihm endlich so vor, als ob auch die Vorlage gar zu sehr unter dem Eindruck der unmittelbaren Gegenwart stehe, als ob sie von dem Gedanken getragen werde, daß schwere Unbe⸗ quemlichkeiten, gewisse nicht zu leugnen de Nachtheile, mancher Uebelstand dringende Abhülfe nöthig machten. Dabei sei aber die Zukunft nicht genugsam gewürdigt, die von dem Kultus⸗ Minister ganz richtig charakterisirt worden sei. Es handele sich bei dem, was man gethan habe und jetzt zu thun auf dem Wege sei, nicht um etwas Vereinzeltes, sondern um eine Phase in jenem Weltkampfe der Kurie. Solche Kämpfe, solche Konflikte, wie man sie in Preußen erlebt habe, kämen wieder. Sei man doch zum zweiten Male in diesem Jahr— hundert allein in diesem Kampf. Derselbe habe das erste Mal mit dem Jahre 46 geschlossen, und wie für den Staat auch der Ka nf ausgegangen sei, ein siegreicher dürfe derselbe nicht genannt werden. Und welchen Erfolg habe dieses Zurück—⸗ weichen des Staates gehabt? Als die Entwickelung, die sich an jenes Zurückweichen angeknüpft habe, so weit gekommen sei, daß sich der Staat von Neuem auf sich selber hätte besinnen müssen, da sei der Eindruck von jener Niederlage so mächtig gewesen, daß manch einer, der in seinem Innern auf Seite des Staats gewesen sei, sich bei Seite gehalten und seine schützende Hand zurückgezogen habe. Ein Zurückweichen sei mehr oder weniger bedeutungsvoll nach dem Grade der Anstrengungen, den man vorher angewandt habe. Was der Staat geleistet habe in jenen 30 Jahren, das bleibe zurück gegen das Maß dessen, was derselbe in den letzten 10 Jahren auf diesem Ge— biete geleistet habe. Darum, wenn der Staat hier zurückweiche, müsse der Eindruck viel stärker sein, als derselbe damals ge— wesen sei. Wenn dem so sei, dürfe man da die Besorgniß völlig unterdrücken, daß der Staat soviel Unterstützung habe, als ihm nothwendig sei, um in einem neuen Konflikt zu siegen. Er könne sich auch nicht mit dem Vorwurfe belasten, auch nur das Geringste mitgewirkt zu haben, daß diese Gefahr eine größere werde. Er müsse gegen diese Vorlage, er müsse unter den von ihm charakterisirten gegenwärtigen Umständen gegen jede Vorlage stimmen. Nach einer viertelstündigen Pause, welche auf Antrag des Abg. Frhrn. von Schorlemer-Alst zur Lüftung des Saales benutzt wurde, erklärte sich der Abg. Frhr. von Hammerstein für die Vorlage. Die allgemeinen Motive der Vorlage gäben dem Hause keinen Aufschluß über das, was die Regierung mit dieser Vorlage bezwecke; man habe das erst durch die kürzlich erfolzten Publilationen von Aktenstücken erfahren, welche heute vom Kultus-Minister ergänzt worden seien. Auch der Vorredner habe nur aus diesen Schriftstücken seine Argu⸗ mente genommen. Derselbe habe behauptet, diese Aktenstücke bewiesen schlagend, daß in Rom keine Spur von Neigung porhanden sei, den berechtigten Ansprüchen des Staates Rech- nung zu tragen, und durch die Rede des Vorredners gehe der Gedanke hindurch, diese Vorlage sei ein Gang nach Canossa. Er (Redner) ziehe aus den Publikationen andere Schlüsse. Aber dieser Ruf in dem Munde eines Mannes, der erklärt habe, daß diese Vorlage ihm zu weit gehe, auch wenn Rom alle berech⸗ tigten Anforderungen des Stagtes erfülle, beweise für nichts, außer daß seine Person vielleicht wegen ihrer besonderen juri⸗ stischen Veranlagung ein außerordentliches Hinderniß für den Friedensschluß gewesen sei. Es sei aber gut, wenn solche energische und schneidige Naturen sich fänden, die einen fal⸗ schen Grundsatz in seinen äußersten Konsequenzen zeigten. Das sei das negative Verdienst des Vorredners. Er nehme die jetzt ablehnende Haltung der Kurie nicht so seriös, denn Niemand sei in der dilatorischen Behandlung solcher Dinge gewandter als Rom. Wenn die Regierung thatsaͤchlich die Mittel in der Hand haben werde, pari pässu mit Rom zu verhandeln, dann werde auch die Kurie eine andere Haltung einnehmen. Daraus erkläre sich auch die provisorische Wir— kung der Vorlage, denn auch die offiziellen Depeschen er⸗ gäben, daß erst, wenn die Regierung im Besitze der dis⸗— kretionären Gewalt sei, man definitiv auf die Ergebnisse der Wiener Besprechungen zurückkommen könne. Bei dem provi⸗ sorischen Charakter der Vorlage halte er sich auch davon ent— bunden, hier das Verhältniß von Staat und Kirche akademisch zu erörtern. Die einzig wahre Vereinigung könne nur durch eine freie Vereinbarung beider Faktoren erfolgen über die Arbeitstheilung, womit man das geistige und leibliche Heil ihrer Angehörigen fördern wolle. Die Geschichte habe bewiesen, daß dieses Ideal auf Erden unerreichbar sei. Die Konkordate seien stets die Quellen neuer Streitigkeiten gewesen. Die Mai⸗ gesetzgebung habe einen anderen Weg eingeschlagen, sie sei nicht zu einem gedeihlichen Ziel gelangt, weil sie formell und materiell auf falschen Anschauungen basirt sei. Formell sei sie falsch gewesen, weil sie statt der Verwaltung die Gesetzgebung in Bewegung gesetzt habe. Hätte man einen Kampf zur Vor— bereitung der definitiven und organischen Regelung des Ver— hältnisses von Stagt und Kirche insceniren wollen, so hätte man ihn der Verwaltung überlassen müssen, die sofort im ge⸗ eigneten Momente das Tempo desselben hätte mäßigen oder ihn ganz sistiren können. Man wäre auch dann in der Lage gewesen, die evangelische Kirche ganz außer dem Kampfe zu lassen. Die Gesetzgebung hätte beide Kirchen mit Parität be— handeln müssen. Diese Parität habe in diesem Falle nur darin bestanden, daß beide Kirchen priviligirte seien, denn man habe über Uebergriffe der evangelischen Kirche in die Machtsphäre des Staates nicht zu klagen gehabt. Alte Volkstraditionen zeigten den Papst als ausländischen Fürsten, der oft mit den Landesherren in Streit komme. Das Volk verstehe wohl einen Streit zwischen Papst und Regierung, aber nicht, daß man gleichzeitig den Kampf mit der evangelischen Kirche be⸗ onnen habe, deren Schirmherr der König sei und die sich eine Uebergriffe habe zu Schulden kommen lassen. Dadurch sei das Rechtsbewußtsein des Volkes verwirrt worden, es habe nicht mehr den Kampf zwischen Staat und Papst gesehen, son⸗ dern den Kampf gegen alles was christlich sei in der Kirche. Denn man habe in diesem Kampfe auf Seiten des Staats die Geister gesehen, die stets verneinten. Die evangelische Kirche sei auch deshalb von dem Kulturkampf geschädigt worden, weil sie eine Verfassung unter einer Stimmung erhalten habe, die ihr nicht das richtige Maß von Selbständigkeit gewährt 9 die jede Kirche brauche, um die ihr von ihrem göttlichen Stifter gestellte Aufgabe zu erfüllen. Die Regierung gestehe den mit den Maigesetzen gemachten Fehler zu das thäten stets starke

Naturen und suche nach Mitteln zu seiner Beseitigung.

Sie habe deshalb den Weg der Verhandlungen mit Rom ein—

geschlagen. Als dieselben resultatlos verlausen seien, habe man nach anderen Mitteln gesucht, auch ohne Zustimmung Roms gewisse Zustände möglich zu machen, um die. chädigungen des Volkslebens zu beseitigen. Sei diefe Vor⸗ lage dazu ein geeigneter Weg? Als seine Partei dem Kultus— Minister darin zugestimmt habe,

Kulturkampfs auf dem Boden der gebung erfolgen müsse,

Anderes erwartet als di bald erwartet, aber do gebung, betre des Staates zu den verschiedenen Kirchen.

heute noch auf demselben Standpunkt, aber das bewiesen die

daß die Beilegung des preußischen Landesgesetz⸗ habe seine Partei allerdings etwas Man habe sie nicht so ch in der Form der organischen Gesetz⸗= ffend die definitive Regelung des Verhältnisses Seine Partei stehe zur Zeit sei das erfolgten Publikationen. Rom würden dieselben Machtmittel in apst, der in seiner Sphäre Nur als Provisorium könne er diese Vorlage annehmen, als Definitivum biete sie ihm formelle und mate—⸗ Denn hätte man das Bestimmungsrecht der so würde man da⸗

ese Vorlage.

nicht möglich, Die Verhandlungen Ziele führen, wenn die Regierun der Hand haben werde, wie der

absolut sei.

rielle Bedenken. Regierung für immer geben wollen, mit diese innerkirchlichen Fragen thatsächlich der politischen Denn in einem konstitutionellen sei es jeder Regierung unmöglich, die Vollmacht auf uer in einer Weise auszuführen, welche in Widerfpruch mit dem Willen der Volksvertretung ch auf die Dauer den Kultus⸗-Minister persönlich 5 xponirte Stellung bringen, Ministers) selbst willen nicht wünsch Natur der Vorlage lasse es die materiellen auseinanderzusetz gemeine politische Gesichtspunkte.

Zeitströmung unterwerfen.

Diese Vollmacht würde au in eine e die er um seiner (des Die provisorische ihm nicht opportun erscheinen, Wünsche für das Definitivum hier näher Hierzu kämen für die Vorlage all In Frankreich werde jetzt pf auf den radikalsten Grundlagen inscenirt. gen Bündniß mit dem katholischen Thatsachen ließen für Preußen das Ende Aber auch ulturkampf⸗

ein Kulturkam Preußen steh Oesterreich. Beide des Kulturkampfes wünschenswerth erscheinen.

die innere Politik werde seit Jahren von der K Deshalb habe man in Preußen lange schaftssystem gehabt, dessen Folgen erst rbeit zu beseitigen seien. setzgebung habe sich ein bedauerliches Denn er mache dem

e in einem en

stimmung beherrscht.

ein verderbliches Wirt durch jahrelange mühe anderen Gebieten der Ge Schwanken in den Grun Centrum den Vorwurf, daß dasselbe alle Vorlagen nur nach ihrem Zusammenhange mit der Kirchenpolitik beurtheilt habe und so aus außerhalb der Sache liegenden Motiven die kon⸗ servative Fortentwickelung des preußischen Staats gehindert habe. Das Centrum werde diesen Vorwurf und die Verantwortlichkeit vor dem katholischen Volke nicht tragen wollen, wenn es diese Vorlage einem starren Prinzip zu Liebe pure verwerf die bessere Zustänne schaffen wolle für den vom Centrum oft beklagten geistlichen Nothstand. Er hoffe, daß das Cen— trum nach der Kommissionsberathung noch praktischen Er⸗ wägungen Raum geben werde. Die Naͤtionalliberalen könnten die Vorlage sicher nicht mit dem billigen Ruf verwerfen: Nach Canossa gehe man nicht. ein solches geflügeltes Wort in die Debatte, die große Masse greife es auf, mißverstehe es und wende es mißbräuchlich an. Das sei auch hier der Fall. Es sei ja allgemein bekannt, daß Heinrich 17. nach Canossa gegangen sei lediglich aus Gründen äußerer Politik, daß die Erschütterung seiner ihn dazu bewogen habe,

dsätzen gezeigt.

Ein geistreicher Mann werfe

Machtstellung und daß er unmittelbar nachher den Kampf gegen den Papst wieder aufgenommen habe, der in der Verhannung gestorben sei. Handele es sich etwa hier um ein Analogon? Glaube man denn, daß Fürst Bismarck ir⸗ gend etwas Anderes habe sagen wollen mit seinem Worte von Canossa als; Deutschland stehe groß und mächtig da, die euro— päische Politik richte sich nach den Entscheidungen Deutsch— lands; Deutschland werde nie betteln beim Papst um Bei— stand. Wenn man diesem Rufe eine falsche Bedeutung bei⸗ legen wolle, als hätte Fürst Bismarck sagen wollen, er würde nie Hand zum Frieden bieten nun, dann thue man es: gehe das Volk werde demselben nicht folgen, es werde vielmehr das preu—⸗ ßische Volk die landesväterliche Fürsorge der Königlichen Staatsregierung zu schätzen wissen, welche es unternehme, schwere Schäden des Volkslebens zu heilen! Er resumire: Kirchliche und politische Gründe allerernstester Art erforderten eine Beendigung des Kulturkampfes, und der Weg, den die Vorlage einschlage, sei zur Zeit der einzig mögliche. politischen Freunde würden mit ihm der Vorlage zustimmen, aber, durch die Einfügung eines Endgültigkeits— termins den provisorischen Charakter des ganzen Entwurfs mehr hervorheben. Amendements schließe seine sie sei namentlich der Meinung, werden müsse, daß die Person des Königs in irgend einer Form weniger in den Vordergrund trete. einige Bedenken, weil er fürchte, Monarchen einer Kritik des Hauses unterzogen werden. Seine Partei sei der Meinung, daß Alle, denen das Wohl des Volkes wahrhaft am Herzen liege, und die überzeugt seien, bhänge von der dauernden Erhaltung der christlichen religiösen Grundlagen, auf denen es erwachsen sei, daß es allen Denen patriotische Pflicht sei, dies die aus dem Elend herausführe.

Der Abg. Dr.

sie wollten

Partei nicht aus, daß der 8. 4 dahin modifizirt

Er habe hiergegen es könne die Person des

e Hand zu ergreifen,

indthorst erklärte, Rede, die der Abg. Dr. Falk gehalten Vorlage zu sprechen, denn er glaube, für die Vorlage hätte sprechen können,

es werde ihm nach der habe, schwer, gegen die daß man kaum besser als der Abg. Dr. Falk Schon der Umstand, daß der Mann, der inem Amte zurückgetreten sei, um dem Frie⸗ sich gegen die Vorlage erklärt Heute habe der Abg. Dr. Falk daß derselbe unter

es gethan habe.

seiner Zeit von se den nicht hinderlich zu sein, habe, spreche für dieselbe. dieses Wort bereits vergesse vollen Beifalle der Abgg. J ichter und Lauenstein und eines Seite gesprochen habe, das müsse Motiven als der Abg. Dr. Falk gegen die Vorlage seien, zum Nachdenken auffordern. Bem Abg. von Hammerstein könne er für die Tendenz seiner Rede nur dankbar sein; sämmtlich acceptiren. dem man sich befinde,

wenn dersel

großen Theiles der linken diejenigen, die aus anderen

könne er

des Kampfes, abe der Vorredner nicht richtig e gemeint habe,

auf die katholische Kirche beschränkt bleiben die evangelische in Mitleidenschaft zu ziehen;

kein Kampf gegen das Papstthum, Der Kampf habe desh lische Kirche getroffen, weil sle diesen Ausdruck bringe in

aber seine

aufgefaßt, können, ohne . der Kampf sei sondern ein Kampf gegen alb besonders die katho⸗ Glauben prägnanter zum ihren Organen. der Evangelisten

den Glauben.

ihrer Verfassung und Damit wolle er den kirchlichen Anschauungen

nicht zu nahe treten. Davon müßten alle Konfessionen über⸗ . sein: wenn es gelinge, den Kampf in bem Sinne zu ühren und zu beendigen, der den Maigesetzen pu Grunde liege, und so die Kirche ganz unter den Staat euge und ein Staatskirchenthum herstelle, dann werde es mit dem eigentlich kirchlichen Wesen vorbei sein, dann habe man statt der Kirche eine Polizei. Die offiziellen Motive der Vor⸗ lage seien sehr knapp; ob man das gefühlt habe, wisse er, nicht, jedenfalls habe man den absonderlichen Weg beschritten, in offiziösen Zeitungen Aktenstücke zu veröffenk lichen; man müsse dabei nicht allein die „Norddeutsche All⸗ gemeine“, sondern auch die „Grenzboten“, die ein hochoffiziz⸗ ses Organ geworden seien, im Auge behalten; der Kultus⸗ Minister habe die Zahl der Dokumente noch vermehrt und er glaube, daß die Enthüllungen noch nicht zu Ende seien. Das bis jet publizirte Aktenmaterial sei Unvollständig und Febe kein richtiges Bild, denn es beschränke sich auf die letzte Hälfte des März und die Monate April und Mai; dagegen fehle alle Nachricht über die Verhandlungen vor dem famofen Ministerialbeschluß vom 17. März, der sich darstelle als ein Abbruch der bisherigen Verhandlungen und die Annoncirung eines neuen Weges. Der Minister habe aus den Verhand— lungen die Punkte hervorgehoben, bei denen die größten Gegensätze hätten hervortreten müssen; derselbe habe die Punkte nicht berührt, bei denen 'eine Vereinigung möglich gewesen sei, wenigstens hätten damals alle Offiziösen gefrohlockt, es gehe mit den Verhandlungen vortrefflich, man werde zu einem Resultat kommen. Alles das sei mit dem 17. März zu Grabe getragen worden, und der Trost, den er für seine Sterbestunde erhofft habe, das Ende des Kulturkampfes zu erleben, sei verschwunden. Um ein vollständiges Urtheil sich bilden zu können, dazu ge⸗ höre ein Ueberblick über die ganzen Verhandlungen; die vor— gelegten Aktenstücke seien theilweise selbst als Extrakte be— zeichnet und eigentlich müßte man erst die Akten komplettiren, ehe man weitergehe. Es könne doch der Regierung nicht daran liegen, irgend Jemand zu überrumpeln; er lasse sich wenigstens nicht überrumpeln. Im eigenen Namen und im Namen seiner politischen Freunde müsse er erklären, daß das Centrum in der gegenwärtigen Generaldebatte in keiner Weise sein definitives Votum zu der Vorlage abgeben würde. Bei einer so eminent wichtigen Sache werde das Centrum sich wohl hüten, irgend einen übereilten Schritt zu thun. Außerdim sei das Centrum ja nicht fortschrittlich oder liberal, habe also keine so schnelle Auffassung. Ferner erkläre er, daß, wenn das Centrum in die Berathung dieser Vorlage, eintrete, es in keiner Weise den Rechten der Kirche in irgendwelcher Art etwas nachgebe; nur im Einver— nehmen mit dem heiligen Stuhl könnten diefe Dinge geordnet werden. Er sei endlich der Ansicht, daß der Frieden nur her— gestellt werden könne, wenn in Preußen und Deutschland zwischen Staat und Kirche der status quo ante hergestellt sei. Allerdings könne dies Ziel nicht mit einem Schlage erreicht werden; aber mit Geduld und Ausharren erreiche man viel. Er gebe diese Erklärungen ab, damit man nicht sagen könne, das Centrum hätte mit seiner Meinung hinter dem Berge ge⸗ halten. Nur bei der Herstellung des“ status quo ante könne ein voller Friede erreicht werden. Jedenfalls wäre eine gründ—⸗ liche Revision der Maigesetze nothwendig und auf diese Basis habe die Regierung sich zuerst auch gestellt und er möchte die Regierung fragen, ob sie nicht darauf bezügliche Erklärungen von acobini erhalten habe. Nach dem Ministerial⸗ beschlusse vom 17. März habe die Kurie allerdings erklärt, diese neue Verhandlungsbasis könne sie nicht acceptiren. Es müßten also auch alle früher gemachten Kon— zessionen in Wegfall kommen. Das Staats-Ministerium habe zwei Seelen; die eine spreche zum Hause aus dem Kultus— Ministerium, die andere aus den offiziösen Blättern, die aus den Regionen des Minister⸗Präsidenten ihre Instruktionen er⸗ hielten. Die erste sei friedlicher, versöhnender, ja verlockender Natur; die zweite rufe: „Krieg“! Der Reichskanzler habe einmal gesagt, wenn er anfange, vertrauliche Depeschen zu publiziren, so seiKrieg in Sicht. Da er nun nicht annehmen könne, daß die „Norddeutsche Allgemeine“ die Depeschen auf demselben Wege bekommen habe, wie der Brief des Reichs⸗ kanzlers an den Finanz-Minister in die Oeffentlichkeit ge⸗ kommen sei, so müsse er annehmen, daß das Wort des Reichs⸗ kanzlers hier Anwendung finde. Das Verhalten der Regie⸗ rung sei die Methode des Erlkönigs: freundliche, liebkosende Worte und dann der Refrain: „Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“ Die drei vom Kultus-Minister angeführten Punkte, in denen eine Einigung nicht hätte erzielt werden können, seien auch dazu gar nicht geeignet. Bei dem Straf⸗ und Zucht⸗ mittelgesetze ließe sich 3. ein mezzo termino finden, wenn es sich bloß um die Veröffentlichung handele; aber beim Ordens⸗ gesetz nicht, denn die Regierung werde bald selbst zu der Er⸗ kenntniß gelangen, daß die Sozialdemokratie ohne die Orden nicht bekämpft werden könne. Während man sonst für Ver⸗ einsfreiheit schwärme, verbiete man Vereine, wo man beten und wohlthun wolle. Weshalb man den erst betretenen Weg verlassen habe, sei in den Depeschen ausgesprochen: die Hal⸗ tung der Centrumsfraktion lasse es nicht zum Frieden koͤm— men. Das sei auf das profanum vulgus berechnet. In der Depesche erkläre Fürst Hohenlohe ganz unverfroren, daß man hier einer Erklärung der Kurie keinen Glauben schenke. Was würde man wohl bei einer umgekehrten Behauptung gesagt haben? So etwas habe er noch niemals in einer Depesche ge⸗ schrieben und gelesen. Die Hauptsache sei aber der Satz: Wenn der Papst wirklich keinen Einfluß auf das Centrum habe, was nütze dann eine Verständigung mit ihm? Inkulpat habe gestanden. Nicht die Rücksicht auf die religiöse Noth der Unterthanen sei der Grund der Unterhandlungen, sondern der Papst solle seinen Einfluß auf das Centrum in weltlichen Dingen geltend machen. Er begreife nicht, wie man so etwas schreiben und gar publiziren könne. Erst klage man über den Einfluß, den der heilige Vater ausüben könnte auf die Ange⸗ legenheiten des Landes, und dann rufe man ihn selbst um Hülfe an, um Unterthanen der preußischen Krone auf nicht kirchlichen Gebieten zu beeinflussen. Glaube denn die Regie⸗ gierung, daß eine Mahnung des heiligen Vaters, für die Samoavorlage zu stimmen, beim Centrum von Einfluß hätte sein können? Dann werde von der Haltung des Centrums beim Sozialistengesetz ein gewaltiger Lärm gemacht. Das Centrum habe in dieser Angelegenheit gar nicht einmal geschlossen estimmt. Das Centrum wolle die Sozialdemokratie ebenfalls be— J mpfen, nur mit anderen Mitteln; hätten sich denn die Ab— fr.

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(Schluß inader Zweiten Beilage)

zum Deutschen Reichs⸗

Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-AUunzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 29. Mai

Ses G.

.

122.

geordneten Richter und Lasker und andere auch vom Papst beeinflussen lassen? Das Centrum habe alle Vorlagen sachlich beurtheilt und sei dabei mit verschiedenen Parteien zusammen⸗ etroffen, mit den Konservativen und auch mit den Freihänd⸗ ern und dem Abg. Delbrück. Weshalb wolle man allein das Centrum verantwortlich machen? Wo konservative Interessen in Frage gestanden hätten, hätte das Centrum stets für die⸗ selben gestimmt; freilich habe er das Verbot des Beeren⸗ und Pilzesammelns nicht für konservativ gehalten. Im Reichstage habe er den Tag, an welchem der Reichskanzler gesprochen habe, einen Ehrentag genannt, jetzt habe ers auch schriftlich; alle Katholiken der Erde vereinigten sich mit dem Centrum im Gebet für Gewissensfreiheit. Das Centrum sei keine konfes— sionelle Partei, es verlange freie Religionsübung für alle, die Juden nicht ausgenommen. dem kirchlich⸗gläubigen Standpunkt, der als Markstein zwischen echtem Konservatismus und Liberalismus scheide. Vorlage angehe, so habe er nicht, wie der Abg. von Hammer⸗ stein, der Vorlage entnehmen können, daß dieselbe nur pꝛovisorisch sei; denn es komme nicht auf die Motive oder die Depeschen, sondern auf den Wortlaut des Gesetzes an. vielmehr ein dauerndes Arrangement des Verhältnisfes zwischen Staat und Kirche in Frage zu stehen, durch welches die Lage der Kirche viel schlimmer werden würde, als bisher.

Denn alles hänge jetzt von dem Ermessen und Belieben eines Katholiken würden derselbe habe zu bestimmen, ob Gottesdienst giöse Erziehung erhalten hälter gewäh—⸗

Damit sei der ̃ Er habe anfangs als er in liberalen Blättern gelesen uttkamer bewillige man das Gesetz dem Minister Falk würde man es bewilligen; er geglaubt, den letzteren wieder aktiv zu sehen. Nach eutigen Rede sei diese Besorgniß indeß geschwunden. Die Annahme dieses Gesetzes würde di herabdrücken; sie würde sämmtliche Kat schen Thätigkeit aussch halten bei den Wahlen

Einzelnen ab, ü stattfinden, ob die Kinder eine reli sollten oder nicht; der ren und versagen und wieder entziehen. Korruption Thür und Thor geöffnet.

große Besorgnisse gehe habe: dem Minister

selbe allein könne die Ge

hätte schon

e Stellung der Kirche holiken von der politi⸗ ließen, denn man würde auf das Ver— Gewicht legen. Wenn er daß er seine parlamentarische Thätigkeit einstell Schlund zwischen Staat und Kirche schließen würde er hineinspringen; er f nicht schließen, des habe der Minister selbst geschildert; dem Gesetze gegenüber wie Familienväter, einem dem Brote ähnlich sehenden er müsse indeß warnen: sich in Acht zu nehmen; es sähe aus wie Brod, aber es sei Gist. Die

um den Preis, en würde, den könnte, dann ürchte nur, derselbe werde sich Die Noth der Kirche Centrum stehe

Das Centrum stehe auf

halb thue er es nicht.

Es scheine ihm gernde Kinder nach Gegenstande griffen;

——

* 383 In erg te für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central -⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditisn dea Neutschen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich Nreußischen taatzs-Anzeigerz:

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Der Schneidermeister Angust Gottwald, am 22. April 1838 in Conradswaldau, Kreis Habel⸗ schwerdt, geboren, katholischer Regligion, von 1866 bis 1373 am hiesigen Ort wohnhaft gewesen, ist durch vollstreckbarek, in zweiter Instan; beftätigtes Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts hierselbst 34 9. , , ö , ., Ver⸗ übung groben Unfug, wiederholten qualiftzirten Hie 11. ivil kammer des Hausfricbensbruchs, öffentlicher Belel dun Wide. J standes gegen die Staatsgewalt und wiederholter n n r,, . 3. ö.. Ge fängniß⸗ trafe von sechs Wochen verurtheilt worden. Es richte jugel Anwalt zu bestellen. wird 4 . . 9. und Hengchts ch, richte zugelassenen Anwalt zu hestellen tigung hiervon ersucht, Waldenkurg, dea 10. Mai Aus zun er Fl bekan 1880. Königl. Staatsanwaltschaft. ,, .

Ladung. Der Wirthssohn Adolph Rudolph Frieske, am 13. April 1855 zu Chrostowo, Kreis Kolmar i. P. geboren, letzter Aufenthalt Schrott— haus, Kreis Obornik, wird beschuldigt, als Wehr— Pflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent— ziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen 5§. 140 Abs. 1 Rr. 1 Str. G. B. ,, . auf ö. . Mr 1880, Vormlt ˖ ags 9 Uhr, vor die Strafkammer des König streits* vor as Königlie 1 erich lichen Landgerichts zu Posen zur Hauptverhandlung . 9 J geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird den 15. Juli 1880, derselbe auf Grund der nach §. 472 der Straf⸗ prozeßordnung von der Königlichen Regierung zu Aus Posen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt wer⸗

Staatsanwaltschaft.

Landwehr ohne Erlaubnif

buches.

handlung geladen.

Friedland, den 12. Mai 1880.

Posen, den 26. April 1880. Königliche

lissss! Oeffentliche Zustellung.

um Zwecke

digen Theil und Verurtheilung desselben in d setzlichen Ehescheidungestr kosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil— kammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 17. September 1880, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelassenen Unwalt zu bestellen. Zum Zwecke der dieler Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 21. Mai 1880. Kretschmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Der Handeltznann Heinrich Meyer, Israels Sohn, von Ihringen, klagt gegen den an undekann—⸗ ö ae ten Orten abwesenden Friedrich Hörner, Sohn aufgefordert, diese des . ö Sohn, ge⸗ nannt „der Dragoner“ von ringen, wegen Be⸗ . freiung eines auf der Ihringed Gemarkung, Gewann Gerbstedt, den 4. Mai, 1889. Grundftücks = I Hanns! Königliches 2imts gericht. u er von demselben am 31. Juli . . den . ö. 6 * zum soforti J

igenthum un enuß gekauft habe, von einem 216 ĩ das zu Gunsten des Friedrich . Aufgebot. zöͤrner, Altochsenwirths Sohn von Ihringen, leb, Herr Kaufmann Edmund Schlicke täglich auf demselben ruhe, auf Grund eines im in Berlin Kaufvertrage ausdrücklich gegebenen Versprechens, oder auf Entschädigung w

ffentliche Zustellung ben in die ge, ; J. afer ozeß⸗ 1,50 Thlr. Reine e

Die verehelichte Schubmacher Johanne Richter, J k geb. Meyer, zu Bernburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Liebe in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Gottlob Karl Richter aus Bernburg, wegen böß licher Verlasfung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor Herzoglichen Landgerichts zu

lis6ss] Oe

Dessan

auf den 9. Juli 1880, Vormlttags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser t gemacht. Dessan, den 26. Mai 1880.

Manländer, Kanzlei⸗Rath,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

lis66s] Oeffentliche Zustellung.

Der stanfmann A. Kappe zu Lingen klagt Ziegel eibesitzer jetzt unbekannten Aufenthalts, käuflicher Lieferung von Hafer, mit dem Antrage zur Zahlung von 64 ½ nebst 1. April d. Is. und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts-

Neukircher Feld, gelegenen

Bertling aus hauet Acker das

gegen den Altenlingen, gen auf Verurtheilung 50/0 Zinsen seit Nutznießungsrecht, t zu Lingen,

Vormittags 10 Uhr. wecke der öffentlichen Zustellung wird dieser ug der Klage bekannt gemacht.

. Günther, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

K. Wüttt. Amtsgericht Schorndof.

i2ramn . Ladung. lläss!! Oeffentliche Zustellung. 8 * D d i 5 ö Der Otfonont Emil, zbtihelm. Carl Ctales wen? rn e Erru Wittke Fri dri; Gönnen . geb. . . den 12. , . 1847, den Weingärtner Christ elcher zuletzt in Ramelow seinen Aufenthaltsort welcher sich mit unbekanntem Aufenthalt in Amerika gehabt hat, wird beschuldigt, als Wehrmann der befindet; wegen Kaufschillingsforderung von 171 . arleheng⸗Zinsenforderung von 108. ½6 29 * g auf Verurtheilung zur Bezahlung von ben zur mündlichen 8 vor das K. Württ.

Zum 3

Nutznießungs⸗ rechte, oder zur

Schorndorf, klagt gegen ian Utz von Winterbach,

„ausgewandert zu sein 4353 und Uebertretung gegen 5§. 360 suß 3 des Strafgesetz⸗ ai n

280 72 8, und ladet densek

Derselbe wird auf den 8. Juli 1889, Vor⸗ V dl des Rechtsstreit mittags 19 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffen. . . w den 15. Ok. gericht zu Friedland in Mecklenburg zur Hauptver⸗ tober 1880, Nachmittags 23 uhr.

; ; ; Dieser Auszug der Kla Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird dersel be au decken ĩ Grund der nach. §. 472 der e, mn, nn, E ,,,. von dem Königlich preußischen Bezirks⸗ Kommando des , . öde el t ge üben Landwehr⸗Re⸗ gimen r. 45 zu arienburg ausgestellten Er⸗ ö ; *

klärung verurtheilt werden. ö Iso Oessentliche Zustellung.

Die Großherzogliche Staattanwaltschaft. . . in rem

C. Schroeder. Hauptner zu Berlin,

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen u. dergl. des, Beklagten zur Zablung von 263 J . ,, Klag rozeßkosten und das Urtheil für vo Der Pfandverleiher J. Stange zu Leipzig streckbar zu erklären, und nn B vertreten durch den Justizrath Kruckenberg in Halle, weiteren mündlichen Verhandlung des klagt gegen den Arthur von Speck ⸗Sternburg, vor das Königliche Amtsgericht zu Storkow früher in Halle wohnhaft, jetzt in unbekannter den 6. An Abwesen eit lebend, aus dem Wechsel vom 23. Zum Zwecke Nai 1877 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Auszug der Klage ö. . . sa 4 6 8. 9 6 Gerichte S rozen erzugszinsen seit 22. Inn 1877, erichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. und ö. 3 rl sgrn 6 , . . 3. -. 36 a. des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— 1 gericht, Abtheilung vi, nnr Cate, mn ne gn. K Oeffentliche Zustellung. auf den 16. uu 1880, Bormittags 11 uhr. Die Frau Ehrlstine Wistoff, . er, öffentlichen Zuftellung wird der, zu Fidlin, dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. selmann hier, k Halle, den 25. Mal 1886. Fleischermeist ,, e , Boelkau jetziger ( erichtsschreiber Ehescheidung mit des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung VI.

geschrift wird hiermit zum Zustellung bekannt gemacht. Gerichtsschreiber:

lusso! Nothwendiger Verkauf.

Im Wege der nothwendigen Subhastation sollen

nachstehende, der Ehefrau geborne Fach von Boesenburg Band J. Nr. 1 bit eingetragenen chen n, , ,. 5 Ge,, 8 m PVorfe Boesenburg a. Wohnbaus mit Hof 13232 und Garten, b. Pferdestall, e. Kuhstall, d. Stall a . Aufgebot. gebäude, o. Taubenhaus, f. Scheune, g. Kohlen-

96 . , an Jabiß gehörige, im Grundbuche geipzig, den 18. November 1859. Artikel 12 Abtheilung J. i gsches Amtsgericht. Abtheilung II. Grundstücke, welche das Steinberger. Rechtsanwalt ; klagt gegen den Schiffer aigs · Wusterhausen

Sczirlszewsky zu 50 3 mit dem Antrage auf

203 46 Verurtheilung S 50 8 nebst Tragung der läufig voll⸗ eklagten zur Rechts streits

8 0s

gust 1880, Vormittags 160 Uhr. öffentlichen Zustellung wird diefer bekannt gemacht.

50 2) daselbst Plan 10a. 444,15 Thlr. Reinertrag, elbst Plan 70 Acker von 1 ha 26 a 90 4m 4,57 Thlr. Reinertrag,

ch im Dorfe Boesenburg Brescherhaus Nr. 25,

geborene Sten vertreten durch den Justiz⸗Rath Po— lagt gegen ihren Ehemann, ven er Emil Wistoff, fruher Aufenthalt unbekannt wegen dem Antrage auf Trennun gten für den allein schul—⸗

a. Wohn haus Stall. 30 4

Ehe, Erklärung des Bekla

b. daselbst Plan 33 Acker von 10 a 20 qm

am 30. Juni 1880, Nachm. 4 Uhr,

und a

er sac „' uli 1880, Mittags 2 Uhr,

e g, J . an hiefiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. I das Urtheil vffötlicken Zust lung wird ther Cen zrfiölc re eth sesmnee,nt, gl gn e! aus der Gebäude⸗ und Grundsteuer⸗Mutterrolle so⸗ wie beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattes können in unserer Gerichtsschreiberei eingesehen

werden.

tragene Realrechte . zu machen haben, werden melden.

Wolfram.

Berlin, den 12. Oktober 1878. Rmk. 100.

z sen Prima-⸗Wechsel an die Ordre von uns selbst die Summe von ; Mark Hundert Deutsche Währung

2

2

Ziener

Rechnung laut Bericht. Herrn Chr. Ziener,

Angenommen

Chr

Eine 10 3 Wechselstempel marke. Gustav Hobräck C Co.

Oktober 1878. A. Lange.

fordert, spätestens in dem auf den 9. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr,

die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Eigenthümerin des Grundstücks Haus

Laehn, den 21. April 1880.

fortkämpfen bis zum letzten Athemzuge, sie hätten ihr Pulver noch nicht verschossen. Es handele sich nicht um Aspirationen Roms au katholische Kirche wolle nur eben frei ihrer Religion anhängen.

f die Weltherrschaft, die so wie die evangelische Kirche Der Artikel 4 habe ihn eigent⸗ lich überrascht, denn sein Inhalt sei selbstverständlich, weil derselbe aus dem Begnadigungsrecht der Krone auch kein Bedenken, den König in die Vorlage hi Für ihn seien die Garantien dafür, daß die Bisch Anzeigepflicht übten eher zu groß als zu gering. Denn ohne die Uebung dieser Pflicht treie kein Punkt die Kraft. Es sei ihm unbegreiflich, wie man dem an Friedensliebe und Entgegenkommen vorwerfen könne. Wer die Verhältnisse seit zwei Jahren beobachtet habe, müsse nicht der Staat sondern eher der Papst sei nach Cano gangen. Wesentliche Grundlagen der Kirche könne und allerdings der Papst nicht aufgeben. So, wie sie sei, könne das Centrum die Vorlage nicht annehmen; er und seine poli⸗ tischen Freunde wollten sie aber ruhig prüfen und durch Mo— difikationen annehmbar zu machen fuchen.

werde schwer sein, aber ehe die Thatsache vo nicht verzweifeln. Denn er kämpfe nicht des Kampfes, son⸗ dern des Friedens wegen, dessen alle so sehr bedürften.

Hierauf vertagte sich das Haus um 45 Uhr.

folge. Er habe neinzubringen. öfe künftig die

er Vorlage in Papste Mangel

sagen, ssa ge⸗ werde

Er fürchte, das rliege, wolle er

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im Meise'schen Gasthofe zu Boesenburg durch den unterzeichneten Subhastationsrichter verfteigert

Alle Diejenigen, welche Eigentbums⸗ oder ander⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht einge

en zur Vermeidung der Präklu⸗ sion spätestens im Versteigerungs -Termine anzu—⸗

hat das Aufgebot wegen eines abhanden gekommenen egen Nichterfüllung des Wechfels, welcher wie folgt lautet: da ihm durch diese Nichterfüllung aller Voraussicht nach der Ertrag des gekauften Ackers auf die Zeitdauer von mindestens noch 20 Jahren ent. zogen werde. Diesen Schadenanspruch berechnet er auf 300 M und stellt den Antrag auf Verurthei⸗ lung des Verklagten zur Befreiung des obengenann⸗ * den Werth in uns selbst und stellen es auf ten Grundstücks von dem beschriebenen istung eines Schadenersatzes von 300 M, sowie zur Zahlung der Kosten des Ver— fahrens und ladet den Beklagten zur mündlichen in Leipzig. Verhandlung des Rechtsstreits vor das Gr. Amtè— Nückseite: gericht zu Breisach auf

Freitag, ben 16. Inli 1880,

Vormittags 8 Uhr.

Am 12. März 1879 zahlen Sie gegen die

Möbelhandlung Gustav Hobräck K Co.

Für mich an die Ordre des Herrn Edmund Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Schlicke. Werth erhalten. Berlin, den 18.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breisach. den 14. Mai 1880.

Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗

vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 231, anberaumten Aufgebotè termine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls

Die Anguste Mathilde Pauline, geb. Seeli⸗

schuppen und Stall mit 360 1 Nutzungswerth, ger, verehelichte Arbeiter Heinrich Seifert, bst und deren Ehemann zu Laehn haben zum

a. Flur Elben Plan 88 Acker von 1 ha 18a Zweck der Eintragung der Ehefrau 10 4am 18.55 Thlr. Reinertrag,

Flur Boesenburg Plan 50 Weide 13 a O, 51 Thlr. Reinertrag,

daselbst Plan 51a. Weide von 24 a 70 4m 9.97 Thlr. Reinertrag.

daselbst Plan 11a. Garten von 6a 90 4m 1,98 Thlr. Reinertrag,

daselbst Plan 3 Acker von 26 ha 37 a

am 5640, 86 Thlr. Reinertrag,

Laehn (Grundsteuerbuch art. 107, Gebäudesteunerbuch art. 119. 8 Ar 20 Qdrtm. Flächeninhalt, wovon 5 Ar. 40 Qdrtm. zur Grundsteuer nach einem Rein⸗ ertrage von 042 Thlr. veranlagt sind, mit 12 Thlr. Gebäudesteuernutzungswerth), das Aufgebot der Eigen⸗ thumsprätendenten an jenem Grundstücke beantragt. Die unbekannten Eigenthumprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte späͤte stenz Acker von 8 ba 2) a in dem auf Donnerstag, den 16. September 1880, Mittags 12 Uhr, im Terminszimmer 4 unseres Gerichtsgebäudes anberaumten Termine an⸗ zumelden, widrigenfalls sie mit denselben werden ausgeschlossen und ihnen dieserhalb ewiges Still⸗ of und Garten, b. Scheune mit schweigen auferlegt werden wird. tutzungswertb, nebst a. Flur Boesenburg Plan 105 Acker von Königliches Amtsgericht. 2 a 30 qm G16 Thlr. RNeinertrag,