272. Holzkohlen.
273. Korkholz, auch in Platten und Scheiben.
24. Lohkuchen (ausgelaugte Lohe als Brennmaterial).
Aus 283. Rohe Knochen (als Schnitzstoff), Hufe und Klauen, Mus chelschalen (mit Ausnahme der Perlmutterschalen).
283. Holzborke und Gerberlohe. ;
284. Bau ⸗ und Nutzholz, roh oder blos mit der Axt vor⸗ gear beitet: europäisches, hartes.) .
285. Bau ⸗ und Nutzholjz, roh oder blos mit der Axt vor⸗ gearbeitet: europäisches, weiches.)
286. Außereuropäische Hölzer (Cedern-“, Eben⸗, Jacaranda⸗ Ma hagoni⸗, Polisander⸗, Pockholz, Pitsch-pine-, Teakholz u. dergl.).
57. Bau⸗ und Nutzholi, gesägt oder auf anderem Wege vor⸗ gearbeitet oder zerkleinert: Faßdauben und ähnliche Säg: oder Schnittwaaren; alle diese Gegenstände aus europäischem hartem Holz. .
285. — aus europäischem weichem Holz.
289. Ungeschälte Korbweiden und Reifenstäbe.
291. Geschälte Korbweiden.
295. Holz in geschnittenen Fournieren und uneingelegte Parquet⸗ bodentheile.
303. Hopfen.
316. Kautschuck und Guttapercha, roh oder gereinigt.
372. Jute, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt.
373. Manillahanf (auch mexikanische Fiber) und Kokosfasern, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt.
425. Heringe, gesalzene.
455. Salz (Koch⸗, Siede⸗, Stein⸗, Seesalz), sowie alle Stoffe, aus welchen Salz ausgeschieden zu werden pflegt.
482. Feste Rückstände von der Fabrikation fetter Oele, auch gemablen (Oeskuchen, Palmkernkuchen, Kokoskuchen u. s. w.)
489. Halbzeug aus Lumpen, gebleicht oder ungebleicht.
520. Steine, rohe, oder blos behauene.
521. Mühlsteine, auch mit eisernen Reifen.
527. Steinkohlen.
528. Koks.
529. Braunkohlen.
30. Torf, Torfkohlen.
Aus 542. Frische Fische.
548. Gewöhnliche Mauersteine; feuerfeste Steine.
549. Dachziegel, Thonröhren, nicht glasirt.
551. Glasirte Dachziegel und Mauersteine; Thonfließen; archi⸗ tektonische Verzierungen, auch aus Terrakotta.
573. Schafwolle, roh, auch gewaschen.
574. Alpaccawolle, Ka schmirwolle, Kameel⸗, Ziegen⸗ und Angora⸗ haar, roh, auch gewaschen. —.
5 Andere Haare (mit Ausnahme der Menschen⸗ und Pferde⸗ haare, sowie der Borsten).
577. Shoddy, Flockwolle, Kämmlinge.
) Als harte Hölzer gelten insbesondere: Ahorn, Akazie, Birke, Buche, Eiche, Esche, Kern. und Steinobstbaum, Nußbaum, Ulme; als weiche: Fichte, Kiefer, Tanne, Lärche, Erle, Linde, Pappel, Roß⸗ kastanie, Welde.
Die Nummer 10 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Versendung gelangt, enthält unter
Nr. 1375 das Gesetz, betreffend den Wucher. 24. Mai 1880, und unter
Nr. 1376 die Bekanntmachung, betreffend Abänderun der Sätze der badischen Uebergangsabgabe und Steuerrück— vergütung für Branntwein. Bom 20. Mai 1880.
Berlin, den 31. Mai 1880.
Kaiserliches Post⸗Zeitungs-Amt.
Vom
Königreich Preu ßer.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Direktor der fiskalischen Steinkohlengrube Dudweiler Jägersfreude bei Saarbrücken, Bergrath Hoer⸗ necke, zum Ober⸗Bergrath zu ernennen; sowie dem Kaufmann und Bankier Jacob Bernstein zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Kommerzien-Rath, und dem Kaufmann Carl Otto Sigismund hann in Berlin den Charakter als Kommissions⸗Rath zu verleihen.
Berlin, den 31. Mai 1880.
Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen ist gestern Abend nach Weimar zurückgereist.
gin m
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An— leihescheine der Stadt Inowrazlaw im Betrage von ; 210 000 44.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem der Magistrat der Kreisstadt Inowrazlaw im Einver—
nisse mit der Stadtverordneten · Versammlung darauf angetragen hat, zur Bestreitung der Kosten des Neubaues eines öffentlichen Schlacht⸗ hauses und einer Wasserleitung, sowie zur Abtragung bereits vorhan⸗ dener städtischer Schulden eine Anlei he von 215 go „. aufnehmen und zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit , , versehene Stadt⸗Anleihescheine ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 der Stadt Inowrgzlaw durch gegenwärtiges Privi⸗ legium die Genehmigung zur Ausstellung auf den Inhaber laulender Anleihescheine im Betrage von zweihundert und zehntausend Mark, welche in folgenden Abschnitten:
265 Stück zu 2000 M h0 000 ,
100 Stück zu 1000 100 000 .
40 Stück zu 500 M 20 000 4A
200 Stück zu 200 M — 40000 M. nach dem anliegenden Yu ssr und unter Beifügung von Zinsscheinen und Anweisungen, nach den anliegenden ,, , auszufertigen, mit viereinhalb Prozent jährlich zu verzinsen, von Seiten der Ifen biger unkündbar, und nach der durch das Loog zu bestimmenden Folgeordnung und dem festgestellten Tilgungsplane vom Jahre 1881 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des ursprünglichen nominellen Schuldkapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den ge⸗ tilgten Schuldraten, zu tilgen sind, aber auch Seitens der Schuld⸗ nerin mit 6 monatlicher Frist gekündigt werden können, mit der rechtlichen Wirkung, h. ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehen den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen⸗ thumg nachweisen zu brauchen, geltend zu machen befugt ist.
Durch vorstehendes Privifegium, welcheß Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Sestens des Staates nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Cfd tea ; n
Gegeben Wiesbaden, den 36. April 1880.
Wilhelm. Hofmann. Graf Eulenburg. Bitter.
Regierungsbezirk Bromberg. (Inowrgzlawer Stadtwappen.) Anleiheschein der Kreisstadt Inowrazlaw. Buchstabe .
Provinz Posen.
Wir Magistrat der Kreisstadt Inowrazlaw urkunden und be⸗ kennen hierdurch, daß der Inhaber dieses Anleihescheins ein der Stadt dargeliehenes Kapital von Reichs mark, dessen Empfang wir bescheinigen, von der biesigen Stadtgemeinde zu fordern hat.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zu Kommunalzwecken auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 30. April 1880 auf⸗ genommenen Darlehns von 210 000 Reichsmark.
Die Rückzahlung dieses Gesammtdarlehens von 210 0090 Reichs mark geschieht vom Jahre 1881 ab, binnen spätestens 38 Jahren nach Maßgabe des festgestellten Tilgungsplanes derart, daß die in diesem mit jährlich Einem Prozent des gesammten Anleihekapitals, unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen, aus geworfenen Tilgungsbeträge in den Stadthaushaltzetat aufgenommen und aus diesem Tilgungsstock die Anleihescheine eingelöst werden.
Die Folgeordnnng der Einlösung der Schuldverschrei⸗ bungen wird durch das Loos bestimmt. Die Ausloofung erfolgt von 18831 ab, alljährlich im Monat Februar durch den Magistat. Die Auszahlung des Nennwerthes wird an dem auf die Ausloosung folgenden 1. Oktober bewirkt.
Die Stadtgemeinde Inowrazlaw behält sich das Recht vor, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt⸗ liche noch umlaufende Schuldverschreibungen mit sechsmonatlicher Frist auf einmal zu kündigen. Den Inhabern der Anleihescheine steht kein Kündigungsrecht zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück— zahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger“, in dem Amtsblatte der Königlichen Regie⸗ rung zu Bromberg und in einer in Bromberg erscheinenden, von dem unterzeichneten Magistrat auszuwählenden Zeitung.
Sobald eines dieser Blätter eingehen sollte, wird von dem Ma⸗ gistrat an Stelle desselben, unter Zustimmung der Königlichen Regie⸗ rung zu . ein anderes bestimmt werden.
Bis zu dem Tage, an dem solchergestalt das Kapital zum Nenn⸗ werthe zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Raten, am 1. April und 1. Oktober jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit vier und ein halb Prozent jährlich verzinset. ;
Der Zinsenlauf der ausgelonsten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestim mten Tage.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweife dieser Schuldverschreibung bei der Stadthauptkaffe zu Inowrazlaw und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, und außerdem bei denjenigen Cinlöfungestellen in Berlin und Bromberg, welche in den vorbenannten Blättern werden bezeichnet werden, bei diesen jedoch nur während eines halben Jahres nach der Fälligkeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuld⸗ verschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der spä— teren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zins scheine wird der Betrag vom , n. abgezogen.
Die ausgeloosten, beziehungßweise gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach bem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren, vom Ab— lauf des Kalenderjahrs der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadtkommune.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichte⸗ ter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 88. 838 u. ff. der Civilpcoze ordnung für das Deutsche Reich vom 30. Fanuar 1877 (Reichs ⸗Ges. Bl. S. 83) bezw. nach 5. 20 des Ausführungsgesetzes 9 . Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G. S.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, der den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrate anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vor⸗ zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar—⸗ thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit dieser Schuldverschr eibung sind zehn halb⸗ jährige Zinsscheine ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinsscheinreihe erfolgt bei der Stadt- hauptkasse zu Inowrazlaw gegen Ablieferung der der älteren Zins—⸗ scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweifung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung vor Ablauf der Zins—⸗ verjährung geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Veipflichtungen haftet die Stadtgemeinde Inowrazlaw mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkund i. wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Inowrazlaw, am.
(Trockenstempel; Der Magistrat. (Eigenhändige Unterschrift des Dirigenten und jweier Magistrats⸗ mitglieder.)
Eingetragen Fol
Nr der Kontrole.
Provinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg.
ins schein 3 Reihe
zur Schuldverschreibung der Kreisstadt Inowrazlaw ann t . a, n p — eichsmark zu vierundeinha rozen insen, Mark Pfennige. . 8
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück gabe am... ten 18 .. und späterhin die Zinsen der
Inowrazlaw, den .. (Trockenstempel.)
dessen Geldbetrag nicht , vom Schluß des be⸗ oben wird.
Provinz Posen. n Bromberg.
Anwei
zum Anleiheschein der Kreisstadt Inowrazlaw Buchstabe ... Nr. .. über ... Mark.
ung
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung der Krelsstadt Inowrazlaw die .. te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18 .. bis 18 .. bei der Stadthauptkasse zu Inowrazlaw, sofern nicht rechtzeitig Seitens des als solchen sich ausweisenden Inhabers der Schuld verschreibung dagegen Widerspruch erhoben ist.
Inowrazlaw, den.. t 18
(Trockenstempel ; Der Magistrat. Unterschriften des Dirigenten und zweier Magistratsmitglieder.)
Anm er kung. Die Unterschriften des Magistrats Dirigenten und der beiden Mitglieder dürfen unter den Zinsscheinen und Anweisun⸗ gen mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein bezw. jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrol beamten versehen werden.
Staats⸗Ministerium.
Der bisher bei dem Geheimen Staatsarchive beschäftigte Archiv⸗Assistent Oberlehrer a. D. Dr. phil. Arnold Hage⸗ mann ist bei dem Staatsarchive zu Idstein als Archiv⸗Se⸗ let ar angestellt worden.
; Finanz⸗Ministerium.
— —
Der Kataster⸗Sekretär Steinbrück in Hannover ist zum Steuer⸗Inspektor ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Seminar⸗Hülfslehrer Merk zu Neuzelle ist unter Beförderung zum ordentlichen Lehrer an das Schullehrer— Seminar in Drossen versetzt.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Ober⸗Bergrath Hoernecke ist die Stelle eines tech⸗ nischen Mitgliedes bei dem Ober-⸗Bergamte zu Halle a. S. übertragen worden.
Der bisherige Bergwerks-Direktor z. D. Heyder ist zum Direktor der fiskalischen Steinkohlengrube Dudweiler Jägers⸗ freude bei Saarbrücken ernannt worden.
Die Königliche Eisenbahndirektion zu Magdeburg ist mit der Anfertigung der generellen Vorarbeiten für eine Eisen— bahn untergeordneter Bedeutung von Quedlinburg über Blankenburg nach Wernigerode im Anschluß an eine solche Eisenbahn von Wernigerode nach Ilsenburg resp. Harzburg beauftragt worden.
K betreffend die Veröffentlichung der Meßtisch-⸗Aufnah— men vom Preußischen Staate im Maßstabe 1:25 660 der natürlichen Länge.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 12. November v. J. wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten 87 Meßtischblättern von der Provinz Schleswig⸗-Holstein folgende Einundfünfzig Blätter von der Aufnahme des Jahres 18783 er— schienen sind:
Lintrup, Schottburg, Skudstrup. Hügum, Rödding, Jels, Hvidding Ufer, Hvidding, Spandet, Gramm, Skrydstrup, Haff Sand, Kirkeby (. d. Insel Röm), Bröns, Arrild, Branderup, Rauberg, List, Jerpstedt, Schads, Luͤgumkloster, Bedstedt, Jordkirch, Wester⸗ land, Emmerleff⸗Kliff, Harsbüll, Midlum, Leck, Walle büll, Kniep⸗ Hafen, Nieblum, Wyk, ckholm, Bredstedt, Dresdorf, Gr. Jörl, See Sand, Wobbenbüll, Viöl, Simonzberg, Tönning, Friedrich⸗ stadt, Süderstapel, Weddingstedt, Tellingstedt, Dellstedt, Hamdorf Kreis Rendsburg), Bokelholm, Blauort, Buschsand (West) und Buschsand (2st). Außerdem sind zwei Blätter von der Hamburg— schen Insel Neuwerk (West und Ost) veröffentlicht worden.
Jedes dieser 53 Blätter, sofern es kein maritimes Gebiet enthält, repräsentirt durchschnittlich eine Fläche von 2.2 geogr. Qu.Meilen. — Das Blatt Westerland enthält auch eine „Uebersicht der Höhenlage des Mittelwassers an den Pegeln der Ost, und Nordsee, sowie des mittleren Fluth⸗ und Ebbestandes gegen den Normal-Nullpunkt, auf welchen sich alle absoluten Höhenangaben des deutschen Festlandes in den neueren Kartenblättern beziehen.“
Der Preis eines Blattes beträgt Eine Mark, und kann dasselbe nach vorgängiger Bestellung durch jede Landkarten,, Buch- und Kunst⸗ handlung bezogen werden, ohne daß die Käufer verpffichtet sind, mehr als ein Kartenblatt dieses Werkes zu nehmen.
Der General⸗Kommissions.⸗ Debit ist der Simon Schroppa'schen Hof - Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.
Berlin, den 29. Mai 1880.
Königliche Landes-⸗-Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Gee rz,
Oberst und Abtheilungs⸗Chef.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 31. Mai. Am Nachmittag 4 Uhr fand
. . Sonnabend im Weißen Saale des König⸗ lichen Schlosses ein Paradediner statt, zu welchem die Einladungen an die Prinzen und die Prinzessin⸗ nen des Königlichen Hauses die fremden Fürstlichen Personen, die Generalität, die aktiven Staats⸗Minister, die in der Parade gestandenen Stabsoffiziere und die Militärbevollmächtigten ergangen waren.
Zur Rechten Sr. Majestät des Kaisers und Königs saßen Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprin⸗ zessin, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog von Sach⸗ sen, die Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen, der Prinz Albrecht, der Prinz Wilhelm, sowie der Prinz August von Württemberg, Ihre Hoheiten der Erbprinz von Sachsen⸗Mei⸗ ningen, der Prinz von Anhalt und Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern. Zur Linken Sr. Masjestät hatten glatz genommen Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Frie⸗ drich Carl, Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz, Ihre Durchlaucht die rl fin Friedrich von Hohen⸗ zollern, 57 Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Earl und der Prinz Alexander, sowie Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg- Schwerin. Gegenüber Sr. Majestät saß der Kriegs⸗Minister, General der Infanterie von Kameke.
Die Tafelmusik stellte das Garde⸗Füsilier-Regiment. Nach beendigtem Diner nahmen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in der Bildergallerie den Kaffee ein.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und Sie Kronprinzessin sowie Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margarethe kamen am Sonnabend Vormittag nach Berlin. Se. Kaiserliche Hoheit verließ den Zug bei der Wärterbude J. und begab Sich von dort zu Pferde direkt nach dem Tempel⸗
hofer Felde, während Ihre Kaiserliche Hoheit mit den Prin—⸗ jessinnen Töchtern bis Berlin fuhren und Sich von dort zu Wagen nach dem Paradeplatz begaben.
Nachmittags empfingen die Höchsten Herrschaften den neu ernannten rumänischen Gesandten Hrn. Varnav Liteano und Ihre Königliche Hoheit die Kronprinzessin hierauf den Kaiser— lich russischen Botschafter und Frau von Sabouroff.
Um 4 Uhr nahmen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten an dem Paradediner Theil. Se. Kaiserliche Hoheit wohnte der Vorstellung im Opernhause bei und kehrte um 9 Uhr nach der Wildparkstation zurück.
Am Sonntag Nachmittag um 3 Uhr fand bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten im Neuen Palais ein Diner statt, an welchem Se. Majestät der Kaiser und König, Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Ihre Königliche Hoheit die Erbprinzessin und Se. Hoheit der Erbprinz von Sachsen⸗ Meiningen theilnahmen.
Heute wohnte Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Parade im Lustgarten bei und nahmen an dem Fruͤhstück im Stadtschloß zu Potsdam Theil.
Mittags um 1 Uhr 23 Minuten begab Sich Se. Kaiser— liche Hoheit der Kronprinz zur Besichtigung der slandwirth— schaftlichen Ausstellung nach Magdeburg, von wo heute Abend noch die Rückkehr erfolgen soll.
— Am 29. d. M. fanden, unter dem Vorsitze des Staats—⸗ Ministers Hofmann, zwei Plenarsitzungen des Bundes— raths statt.
In der Vormittagssitzung wurde die erste Berathung über die Dienstvorschriften, betreffend die Be⸗ steuerung des Tabaks, sowie der Regulative für die Niederlagen von unversteuertem inländischem TFahgi nd für die Krebitirung der Tabgks⸗ Gewichts steuer, fortgesetzt und zu Ende geführt. Die Dienstvorschriften und das Niederlage⸗Regulativ wurden sofort auch in zweiter Berathung festgestellt, während be— züglich des Kredit-Regulativs die zweite Berathuͤng vor— behalten blieb.
In der folgenden Sitzung gelangten die Bestim— mungen für die am 1. Dezember d. J. vorzunehmende Volkszählung zur Berathung. Berichterstatter war der Staatsrath Freiherr von Spitzemberg. Es wurde beschlossen, die von einer Konferenz der Vorstände deutscher statistischer Centralstellen gemachten Vorschläge wegen Ausdehnung der Volkszählung auf die Bemannung der in ausländischen Häfen befindlichen deutschen Seeschiffe, wegen Ermittelung der zu Wohnzwecken bestimmten unbe— wohnten Gebäude und der von den einzelnen Haushaltungen landwirthschaftlich benutzten Flächen, sowie den Antrag auf Verbindung einer Viehzählung mit der Bevölkerungsaufnahme — nicht zu genehmigen. Im Uebrigen wurden die Bestim⸗ mungen über die Volkszählung nach den Vorschlägen der ge— dachten Konferenz in erster und zweiter Lesung festgestellt.
Auf den Vortrag des Minister-Residenten Br. Krüger erklärte die Versammlung sich damit einverstanden, daß auf der Grundlage eines von dem Präsidium vorgelegten Ent— wurfes eine Zusatzakte zur „Schiffahrtsakte für die Donaumündungen“ zwischen Deutschland und den übri⸗ gen in der Donaukommissson vertretenen Mächten abgeschlos— sen werde.
Weiter wurde noch über das Pensionsverhältniß eines Kadettenlehrers Beschluß gefaßt und über die geschäftliche Behandlung der neuerdings eingegangenen Petitionen Be— stimmung getroffen.
— Der Schlußbericht über die vorgestrige Sitzung des , der Abgeordneten befindet sich in der Ersten eilage.
— In der heutigen (7.6.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister des Innern Graf zu Eulenburg und mehrere Kommissarien beiwohnten, trat das Haus nach einer kurzen, auf die Geschäftsordnung bezüglichen Debatte in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Abänderung und Ergänzung des Gesetzes, betr. die Verfassung der Ver⸗ waltungsgerichte und das Verwaltungstreitver— fahren vom 3. Juli 1875 und Einführung desselben in dem gesammten Umfang der Monarchie.
Zu 5. 37 wurde ein Antrag des Abg. Richter, nach welchem der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts von seinen vorläu— figen Bescheiden dem Plenum Kenntniß geben sollte, und welchen der Minister des Innern bekämpfte, abgelehnt. Im Uebrigen wurde die Vorlage nach kurzer Debatte mit einer unerheblichen redaktionellen Aenderung im 8§. 31 unverändert angenommen. Es folgte die dritte Berathung des Gesetzent⸗ wurfs, betr. die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung.
Zu §.7 wurde , Antrag des Abg. von Lieber⸗ mann angenommen:
II. Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1) Im 5. 7, Äbsatz 2, Zeile 4 statt der Worte „des öffent⸗ lichen Rechts“ zu setzen: aus dem öffentlichen Recht“.
Beim Schlusse des Blattes dauerte die Berathung fort.
— Für die Zeit vom 1. April bis zum Schlusse des Monats April 1880 sind im Reiche an Einnahmen (einschließlich der kreditirten Beträge) aus Zöllen und gemein⸗ schaftlichen Verbrauchssteuern sowie anderen Einnah⸗ men (verglichen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres) zur Anschreibung gelangt: Zölle 11 327 858 S6 C 873 294 M6), Rübenzuckersteuer 4 386508 M (— 104621 S), Salzsteuer 2143237 S6 (— 46681 M6), Tabaksteuer 113 567 M (— 6417 S060), Branntweinsteuer 239 889 6 (— 110913 S6), Uebergangsabgaben von Branntwein 8854 S (4 1953 S), Brausteuer 1931 286 , ö 32 807 6), Uebergangsabgaben von Bier 74 863 (6 — . 2630 S6), Summe 173158046 S (4 571178 ), Spielkartenstempel 66 924 6 (— 3636 S0), Wechselstempel⸗ steuer 538 931 M (4 37 160 S6), Reichs-Post- und Tele⸗ graphenverwaltung 10873 697 S (4 SIil 952 M6), Reichs⸗ Eisenbahnverwaltung 3 043 200 M (4 95 056 (S). Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme abzüglich der Bonifika⸗ tionen und Verwaltungskosten betrug bis Ende April 1880: Zölle 8 687 897 c — 152 968 6), Rübenzuckersteuer 9 263 685 M6 C 524422 M)), Salzsteuer 3 074 062 * 179 600 S6), Tabaksteuer 96 330 S (— 5707 (Mc,
ranntweinsteuer und n, abe von Branntwein 2580 189 S C — 337773 6, nnr und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 17056 340 ½ (— 30633 S6), Summe
fürstlichen Rechte.
26 407 503 66 (— 823 049 M), Spielkartenstempel (einschließ⸗ lich der Nachsteuer) 102 617 S (— 118 848 ).
— Die Novelle vom Jahre 1878 zu dem Deutschen Strafgesetzbuch hat sowohl das Sich-Erbieten zu einem Verbrechen als auch die Annahme eines solchen Erbietens unter Strafe gestellt. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Erkenntniß vom 31. März d. J. ausgesprochen, daß die ernstliche Annahme eines Sich⸗Erbietens zu einem Verbrechen straflos bleibt, wenn das Erbieten nicht ernstlich gemeint ist.
— Der General-Lieutenant von Tilly, Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs⸗Ministerium, hat sich in dienstlichen Angelegenheiten nach Stolp und Carls— hafen begeben.
— Der Archiv⸗Sekretär Oberlehrer a. D. Dr. phil. Gerß in Hannover ist gestorben.
— S. M. Korvette „Freya“, 8 Geschütze, Kommandant Korv. Kapt. von Hippel, ist am 6. Mai von Panama nach Hongkong in See gegangen.
Baden. Karlsruhe, 28. Mai. (Karlsr. Ztg.) Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß— herzogin, sowie Ihre Großherzogl. Hoh. die Prinzessin Victoria haben gestern Nachmittag Freiburg verlassen, um in die Residenz zurückzukehren. Die Großherzogin begab sich unterwegs von Oos aus zum Besuch Ihrer Majestät der Kaiserin nach Baden-Baden, von wo die Hohe ö erst Nachts gegen 12 Uhr hier eintraf, während die Ankunft des Großherzogs und der Prinzessin Victoria bereits um halb 8 Uhr Abends stattgefunden hatte.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Eisenach, 27. Mai. ö. J.) Heute trat hierselbst die deutsche evangelische irchen konferenz zusammen und begann nach einem feierlichen Gottesdienst auf der Wartburg, bei welchem der Ober⸗Hofprediger Teichmüller die Predigt hielt, ihre Verhand⸗ lungen in einem ihr zur Verfügung gestellten Saale des Großherzoglichen Schlosses. Deputirt zu denselben sind für Preußen Jältere Lande): Ober⸗-Konsistorial-Rath Prof. Dr. Dorner, Ober⸗-Konsistorial-Rath Propst Dr. Frhr. von der Goltz, Ober-Konsistorial⸗Rath Schmidt aus Berlin; Preußen (neue Lande): General-Superintendent Martin aus Cassel, General-Superintendent Godt aus Schleswig und ordentlicher Professor der Rechte Geheimer Justiz-Rath Dr. Dove aus Göttingen; Oesterreich: geistlicher Rath Helv. Conf. Dr. Hermann von Tardy aus Wien; Königreich Sachsen: Vize⸗Präsident des evangelisch lutherischen Landes kon⸗ sistoriums Ober⸗-Hofprediger Br. Kohlschütter und Ober-Kon⸗ sistorial⸗Rath von Berlepsch aus Dresden; Württemberg: Vize⸗Direktor von Schickhardt und Prälat Pr. von Müller aus Stuttgart; Baden: Prälat Doll aus Karlsruhe; Groß— herzogthum Hessen: Ober⸗Konsistorial⸗Rath Dr. Linß aus Darmstadt; Braunschweig: Konsistorial-Vize⸗Präsident Abt Dr. Ernesti aus Wolfenbüttel; Großherzogthum Sachsen: Staatsrath Vollert und Geh. Kirchenrath Pr. Hesse; Groß— herzogthum Mecklenburg-Strelitz: Superintendent und Kon⸗ sistorial⸗Rath Dr. Ohl aus Neustrelitz; Sachsen-Meiningen: Ober⸗Kirchenrath Graf aus Schalkau; Oldenburg: Vorstand des Ober⸗-Kirchenraths Ober-⸗-Landesgerichts⸗Rath Schomann aus Oldenburg; Anhalt: Konsistorial-Rath, Super⸗ intendent und Ober- Hofprediger Ernst Teichmüller aus Dessau; Schwarzburg⸗Rudolstadt: General⸗Super⸗ intendent und Hofprediger Dr. Trautvetter aus Rudol—⸗ stadt; Schwarzburg-Sondershausen: Ober⸗-Konsistorial-Rat Drenkmann aus Arnstadt; Reuß j. L.: Kirchenrath Ernst Lotze aus Gera; Lübeck: Pastor Dr. Lindenberg, Senior des Ministeriums; Hamburg: Hauptpastor Dr. Calinich; Bremen; Domprediger Frickhöffer. Zum Vorsitzenden wurde Abt Dr. Ernesti, zum stellvertretenden Vorsitzenden Ober⸗ Konsistorial⸗Rath Schmidt erwählt. Die wichtigsten Gegen— stände der Berathung sind der von einer Kommission aàus— . Entwurf eines evangelischen Gesang-⸗ und Gebet— uchs für das deutsche Kriegsheer und ferner die Vorbereitung statistischer Ermittelungen über die kirchlichen Einrichtungen und die Bewegung des kirchlichen Lebens in den deutschen Landeskirchen.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 28. Mai. Dem „Pest. L.“ wird von hier berichtet: Das von der bulgarischen Regierung der Kammer in Sophia vorgelegte Naturalisakions⸗ gesetz hat zu einer weitläufigen diplomatischen Aktion geführt. Dieses Gesetz behandelt bekanntermaßen die Rumänien, Serbien und der Türkei gehörigen bulgarischen Gebiete auf dem Stand⸗ punkte vollständiger Gleichheit mit dem bulgarischen Boden selbst. Die Bulgaren aus der Dobrudscha und Altserbien er⸗ halten durch die einfache Thatsache der Uebersiedelung nach dem Fürstenthum Bulgarien die Naturalisation in demselben. Sie fallen also nicht unter das allgemeine Naturali— sationsgesetz. Mit Recht sieht die rumänische Regie⸗ rung in diesem Gesetze eine Aufforderung zur Emi⸗ gration ihrer bulgarischen Unterthanen in der Dobrudscha und die Aufhebung oder wenigstens die Umgehung der landes⸗ Der Vertreter Serbiens hat bereits Anlaß genommen, in Sophia gegen diesen Gesetzesvorschlag formell zu protestiren. Das Gleiche dürfte auch der Vertreter Ru⸗ mäniens thun. Die Großmächte, welche um ein Votum in dieser Angelegenheit angegangen wurden, haben sich gleichfalls veranlaßt gesehen, Einsprache zu erheben gegen einen Vor— gang, welcher dem Geiste und Sinne des Berliner Vertrages vollständig widerspricht. Thatsächlich haben die Vertreter Oesterreich⸗ Ungarns, Frankreichs und — was besonders be⸗ merkenswerth erscheinen mag — auch Englands bei der bul⸗ garischen Regierung in diesem Sinne ihre Stimme erhoben.
— Wie die „Presse“ meldet, soll der ungarische Reichstag nach den Intentionen der Regierung in dieser Session nebst dem Gesetzentwurfe über den Ankauf der Theiß— Eisenbahn und wahrscheinlich auch der Vorlage der Regnicolar⸗ Deputation in Angelegenheit des ungarisch-kroatischen Aus⸗ gleichs nur noch die bereits vorgelegten drei Eisenbahngesetz⸗ entwürfe Budapest⸗Semlin, Doberlin⸗Sissek und Sissek⸗ Karlstadt und den gr , ,, erledigen, so bah ale Session am 8, spätestens 10. Juni geschlossen werden
rfte.
Prag, 28. Mai. Kronprinz Erzherzog Rudolph ist heute Morgen hier eingetroffen. — Nach dem von dem heu⸗ tigen „Prager Abendblatt“ veröffentlichten Programm wird der Aufenthalt Sr. Majestät des Kaisers in Böhmen neun Tage dauern.
Lemberg, 29. Mai. Wie der „Slowo“ ankündigt, wird der Ruthenenklub im Landtage einen Antrag auf Durch⸗ führung der sprachlichen Gleichberechtigung in Ga⸗ lizien einbringen.
Laibach, 28. Mai. (Pr.) Die slovenischen Partei⸗ führer haben sich dahin geeinigt, vorläufig keine weiteren An⸗ forderungen in der Sprachenfrage zu stellen; desgleichen wurde der Plan fallen gelassen, den Landtag unmittelbar nach seiner Eröffnung unter Einbringung eines Protestes zu verlassen, in welchem der seiner Majorität nach verfassungs⸗ treue Landtag unter Hinweis auf das Ergebniß der letzten Reichsrathswahlen als ein den Wünschen der Wählerschaft widersprechender Vertretungskörper bezeichnet werden sollte.
Pest, 29. Mai. (W. T. B.) Im Unterhause ist heute von der Regierung ein Gesetzentwurf, betreffend die Ermächtigung zum Bau größerer Objekte der Eisenbahnlinie Pest⸗Semlin eingebracht worden.
Ragusa, 28. Mai. (Pr.) Die montenegrinische Regierung hat in Bezug auf die von der Pforte vorge— schlagene internationale En quete-Kommission über die Vorgänge an der montenegrinisch-albanesischen Grenze eine Cirkularnote an die bei ihr beglaubigten Vertreter der fremden Mächte gerichtet, deren Inhalt Folgen⸗ des besagt: „Die heständigen Intriguen und das ganze Vor⸗ gehen der türkischen Behörden ließen keinen Zweifel über die eigentlichen Absichten der Pforte obwalten, welche durch diesen neuerlichen Vorschlag nur Zeit zu ge— winnen suche, um die Albanesen besser zu organi— siren und den gegenwärtigen Stand der Dinge zu verlängern, um Montenegro neue ernste Verlegenheiten zu bereiten oder dessen Geduld zu erschöpfen. Die Großmächte werden daher einsehen, daß es sich nicht mehr um die übrigens genügend festgestellte Art und Weise der Räumung handle, sondern um die offenkundige Theilnahme der türkischen Behörden und einer türkischen Provinz an einem gegen Montenegro begonnenen Kampfe. Die Fürstliche Regierung hoffe daher, daß Europa endlich einer Situation ein Ende machen werde, welche durch die Illoyalität der türkischen Behörden sich zu einer so ernsten gestaltet habe.“
Schweiz. Bern, 28. Mai. Der Bundes rath hat in den letzten Tagen ein Regulativ über die Einrichtung und den Betrieb von Fabriken, welche Zündhölzchen mit explosiven Bestandtheilen herstellen, erlassen. — Das Budget für An⸗ schaffung von Kriegsmaterial im Jahre 1881 ist auf L660 066 Fr, festgestellt. — Seit dem 26. ist der Große Rath des Kantons Bern wieder beisammen. Eine der Haupttraktanden, die Frage der Verfassungsrevision, hat der⸗ selbe bis zur nächsten Session zu verschieben beschlossen, weil der Regierungs⸗-Rath dieselbe noch nicht hinlänglich vorbe— rathen hat. .
— 29. Mai. (W. T. B.) Der große Rath von Bern hat behufs Konvertirung aller früheren Anleihen ein⸗— stimmig die Aufnahme einer 4prozentigen Anleihe im Be⸗ trage von 34 Millionen beschlossen. Der Cours soll nicht unter 96 und die ganze Anleihe von 1885 ab binnen 55 Jahren rückzahlbar sein.
Dem „Urner Wochenbl.“ wurde unlängst von Göschenen geschrieben:
IIm Gotthardtunnel weckt die sogenannte blähende Strecke neuerdings ernstliche Besorgnisse. Man hat nämlich gehofft, mit einer Granitwölbung von zwei Meter Dicke dem Nachstoßen des weichen Gesteins wirksam Einhalt zu thun. Nun treten aber wieder Anzeichen hervor, die befürchten lassen, daß die Widerstandskraft der Granst⸗ wölbung in Rälde brechen werde. Zwar ist noch nichts eingedrückt und die Wölbung anscheinend intakt; allein einzelne Steine sind gespalten und tragen somit Anzeichen, daß sie in die Länge nicht mehr zu halten vermögen. Man zerbricht sich in tech— nischen Kreisen den Kopf, um ein neues Mittel zu ersinnen, eine dauerhafte, allem Druck trotzende Wölbung machen zu können. Die Einen meinen, eine Eisenwölbung wäre stark genug, während die Anderen an jedem Mittel verzweifeln und keinen anderen Ausweg wissen, als eine Seitenbohrung, eine Kurve, die diese blähende Stelle einfach umgehen würde. Man sagt, es sei dies speziell die Ansicht des Geologen Stapf; verbürgen kann man es aber nicht. Immerhin sind die erwähnten Erscheinungen im Tunnel höchst bedenklich und können unter Umständen die Inbetriebsetzung desselben noch lange hinausschieben.“
Im „Vaterland“ findet sich nun über den Sach—⸗ verhalt folgende authentische Mittheilung:
»Die Rekonstruktion der zerstörten Mauerung zwischen 2766 und 2838 auf der Nordseite des Gotthaid⸗ Tunnels ist seit dem Monat September des abgelaufenen Jahres in Ausführung begriffen und wird von beiden Enden aus nach der Mitte der druckhaften Strecke zu betrieben. Der Ring, auf welchen sich die gemeldeten Beschädi⸗ gungen beziehen, gehört nun zu dem in der Mitte befindlichen, noch nicht rekonstruirten Mauerwerk. Wenn dessen Dimensionen auch sehr kräftige sind, so ist er dennoch wesentlich anders gebaut, als dieses bei dem neuen Mauerwerk der Fall ist. Die neu ausgeführten Mauerringe aber haben bis zum heutigen Tage keine Veränderung gezeigt, so daß kein Grund vorliegt, an deren Haltbarkeit zu zwei⸗ feln odet gar von dem Rekonstruktionssystem abzugehen.“
Großbritannien und Irland. London, 28. Mai. (Allg. Corr.) Der Hof kehrt am 25. Juni von Schottland nach Windsor zurück.
Der neue Vizekönig von Irland, Earl Cowper) hielt gestern in Begleitung seiner Gemahlin seinen öffentlichen Einzug in Dublin. Er wurde von der Bevölkerung der irischen Hauptstadt mit Enthusiasmus empfangen.
Der Kolonialminister Earl of Kimberley empfing gestern eine Deputation des Vereins zum Schutze von Urein⸗ wohnern, die ihm eine Denkschrift überreichte, welche um die Abberufung Sir Bartle Frare's von seinem gegenwärtigen Posten als Gouverneur der Kapkolonie bat, der durch sein Verhalten den Zulukrieg herbeigeführt habe. In der Deputation befanden sich viele Parlamentsmitglieder. Nachdem der Sekretär des Vereins das Schriftstück ver⸗ lesen und Mr. Froude und Andere dasselbe unterstützt hatten, bemerkte der Kolonial⸗Minister, daß es nach den Erklärungen des Premiers im Unterhause ihm durchaus nicht zustehen würde, weitere Aeußerungen über Sir Bartle Frare zu machen. Auf einem Irrthume beruhe jedoch die Voraussetzung, daß die von Sir Garnet Wolseley befolgte Politik aufgegeben werden würde; Sir George Colley, welcher morgen England ver⸗ lasse, bekleide die Stellung eines Ober⸗-Kommissarius in den leichen Theilen Südafrikas, welche Sir Garnet Wol⸗ eley verwaltet habe. Die Annexion des Transvaal sei unwiderruflich. Die Schriftstücke über die Entwaffnung der Basutds würden demnächst dem Parlamente vorgelegt werden.
Frankreich. Paris, 29. Mai. (C. Zig) Der Aus⸗ schuß des Senats beschloß die Verwerfung der Petitio⸗ nen gegen die Märzdekrete, weil dieselben ungesetzlich seien, durch Uebergang zur einfachen Tagesordnung. — Vor⸗