Harzburg, 29. Aal. (XT. T. B.)
dstrei dem arkt. Weizen loco fest, auf Termine höher. Roggen
loeo fest, auf Termine besser.
Reizen pr. Mai 220 Br., 218 Gd., pr. September-Oktober
23 Br,. 203 G84. Roggen pr. Mai 174 Br., September- Oktober 163 Br., Räböl ruhig, loeo 56, pr. Oktober 58.
52 Br., pr. Juni-Juli 523 Br.,
leum behauptet,
PEest, 29. Nai. (W. T. B.)
Prodnuktenmarkt. ger, pr. Herbst 1025 G4d., 10.30 Br.
September 143. — Wetter: Schön.
Anistercdam., 29. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. (Schlussbericht) 289, Roggen pr. Oktober 190.
162 Gd. Hafer still. Gerste ruhig. Spiritus fest, pr. Mei pr. Jali- Augast 525 Br., pr. Angust- September 5235 Br. Kaffes fester, Umsatz 3000 Sack., Petro- Standard white loco 7, 20 Br., * Mai 7, 0 G., pr. August - Dezember 7, 6 Gd. — Retter: Verärderlich.
Weizen loco geschäftslos. Termine ruhi- tlaker pr. Herbst 620 Gd. 6.25 Er. Mais pr. Mai- Juni 7.70 G64., 7, 15 Er. Kohlcaps pr. August-
Weinen pr. November
Aunster darm, 29. Mai. Baneazinn 43.
Antwerpen, 29. Nai. Getreidsmarpt. Roggen —. Hafer bebanptet.
Antwerpen, 29. Mai.
173 Gad. BR.
loco 18 bez. und Br., LSeptbr. - Dezbr. 19 Beæ. Hora dene, 29. Nai. Harannazacker Nr. 12, 25. Homdom, 29. Mai.
pr. Juni
79g dl,.
KEähveęr Reel, 29. Mai. Baumwolle. Hos, 29. Mai. GSpsłkulation ¶ Juli August- Lieferung 60/13,
r
. ( Schluss bsricht.) Gerate unverndert.
(V. T. B.)
EStrolenm markt. (Schlussbericht. Ralfinirtes, Type weiss,
Ruhig.
f.
Fest.
ö 3
An der Küsts angeboten 10 Weizenladungen.
. (Sehlussbericht.) Umsatz 4000 B., ? (MW. L. B.) und Export 500 B. September- Lieferung 6 d. Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Mai 33, 00, pr. Juni
( T. T. B.)
Weizen behauptet.
Spiritus zuhig,
18 Br., pr. September 19 Br.
davon für (Schlussbericht.) Matt. Mida.
Mehl 4 D.
z 1 f 2 25 * araerikanische mixed) 55 60.
—— 2
31.30, pr. Juli-Angust 29 00, pr. September-Dezember 26,99. Roggen bepauptet, pr. Mai 24,25, pr. fest, pr. Aai 67,25, pr. Juai 6,9, pr. Jali- August 63 00. pr September - Dezember 57, 50. Juni 79,00, pr. Juli-Augast 79, 75, pr. September-Dezvember S1 69.
September Dezember 19, 25. ch
Rüböl ruhig, pr. Mai 73,75, pr.
pr. Nai 65 75, Er. Juni 66 50, pr. Juli- August
66. 75, pr. September-Dezember 6725. — Wetter: Veränderlich. Fark, 29. Nai. Rohzueker ruhig. Nr. 19/13 pr. Mai Pr. 100 Kilozr. 59, 00,
79 pr. Hai pr. 100 Kilogr.
pr. 100 Kilogr. pr. Mai 67. 50, pr. Juni 66, 50, pr. Juli- August
böõ, 50, per September-Dezember —. Ne- KG, 29. Msi. RVaarenberieht.
New-Hrleans 114. Petreleum in Hew- Tori 74 Gd. , do. in Pkiladelpkin
73 Gd. , , 64, do. Pipe line Certifieats — D. 91 0.
50 C.
Zucker (Fair refining Huscovados) 73.
115. Sehmalz (Karko Wileor]) 74,
n. Brothers 7ö/is. Speck (shert olear) 63 G. 0Getreiderracht 4R.
(R. T. B.)
55 O0. Reisser uoker rubig, Nr. 3
(V. T. B.) Banrmnwolls in Nsw- Tork 1113, 46. in
Fother Ginterweigen 1 D. 42 C. Mais (old Kaffee (Rio-) ad. Fairbanks 73. do. Rohè
k— 2 — = 2 *
ö 9 . *
Theater. Königliche Sehauspicle. Dienstag: Opern- baus. 137. Vorstellung. Die Stumme von Portiei, Oper in 5 Aufzügen von Scribe. Musik von Auber. Ballet von Paul Taglioni. (Elvira: Fr. Basta vom Kgl. Hoftheater in München, als Gast, Frl. Wi⸗ sotzky, Hr. W. Müller, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. Keine Vorstellung. Mittwoch: Opernhaus. Keine Vorstellung. Schauspiel haus. 142. Vorstellung. Zum Besten des Goethe⸗Denkmals, mit ermäßigten Preisen. rolog von Friedrich Adami, gesprochen von Frl Stollberg. Hierauf: Faust. Bramatisches Gedicht in 6 Akten von Goethe. Anfang halb 7 Uhr. Sämmtliche Dienst⸗ und Frei⸗Plätze haben keine Gültigkeit, doch werden die Billets den Besitzern gegen Zahlung bis 12 Uhr an der Kasse reservirt. Preise der Plätze; Fremdenloge 5 „S, erster Rang Loge 4 , erster Rang Balkon 416, Parquet 3 6, Parquet Loge 3 S, Tribüne 3 1, Parterre Log⸗ 2 „e, zwelter Rang Balkon 2 46, zweiter Rang Loge 2 S, Parterre 1 46, Parterre Sitzplatz 23 , dritter Rang Sperrsitz 1 „, dritter Rang Profce— niums ⸗Loge 1 46, Amphitheater 50 .
Rallner-LThenter. Dienstag: Zum vorletzten und 32. Male: Der Zugvogel.
In Vorbereitung: Gastspilel des Hrn. Felix Schweighofer. Die Gypssigur. Posse mit Gesang in 3 Akten von Th. Taube. Musik von L. Roth.
Jietoria- Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Zum 248. Male: Die Kinder des Kay än Grant. Neu! Kostüme neul (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Garten ⸗-EConcert. Anfang: Sonntags 53 Uhr, Wochentags 6 Uhr.
In Vorbereitung: Goethe's Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die Buͤhne eingerichtet von Otto Devrient. Musik von Lassen.
Residenz- Theater. Dienstag: 2 2 2 4. Lustspiel in 4 Akten.
Krolls Theater. Dienstag: Fidelio. Oper
in 3 Akten von L. van Beethoben. Vor und nach der Vorstellung Großes Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 5 der Vorstellung 67 Uhr. .
Vational - Theater. II. Theil.
Dienstag: Faust.
Ger mania- Theater. (Im Weinbergsweg./ Dienstag:; Zum 3. Male: Berlin um Nitter⸗ nacht. Volfsstück mit Gesang in 5 Akten 1. dern) von O. Mylius. Musik von Steffens. e n den Fischbach a. G.)
Mittwoch: Zum 4. Male: Berlin n = . m Mitter
Belle - Mliance - Theater. 3 , . Sommergarten: el, Concert, ausgeführt von der Kapelle deg 1. Garde · Feld. Actillerie⸗Regiments unter per sön⸗ licher Leitung des Königl. Musik⸗Direktors Herrn Baumgarten und der Kapelle des Königl. Kadetten⸗ Corps unter Leitung des Königl. Mufik⸗Virektors Herrn Herold. Auftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt Die schwäbischen Singvögel! und der Tyꝛoler Natur · Sänger · Gesellschaft „Engelhardt 8 Damen u. o Herren im Nationalkostüm). Abende 9 , durch 2) 000 Gasflammen. Im Theater; Dienstag: Drei Töchter. = diz. Lite e , ge. . ittwach:, zum 8. Male: Unser Zigeuner. Lastspiel in 3 Akten von O. Dustin . Q Donnerstag: Erstes Gastspiel des Hrn. Conrad Junker vom Victoria · Theater. Zum 165. Male: Der Natten fünger von Hameln. Anfang des — 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée
Großes Dop⸗
FJamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Minna Paech mit Hrn. Ritter⸗ gutt besitzer Georg Paech (Koppen 6 — Frl. Ling Baersch mit Hrn. Marinepfarrer Albert Fasch (Driburg).
Verehelicht: Hr. Hauptmann und Compagnle—⸗ cd n Rudorff mit Frl. Emma Freudentheil
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. T imm (Bar⸗ tenstein). — Hrn. Der stk P. . ner fuß (Wilka). DsSwei Töchter: Hrn. Gymna— siallehrer A. Witfneben (Verden).
w i tsermeis zr a. D. Maximilian
erath). — ; Ger dee G ere Hr. Apotheker Carl
Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kauf— mann Albert Sachs von Göln, bisher hien . haft, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft
Täglich:
verhängt. Es wird ersucht, denselhen zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Frankfurt a./M. abzuliefern. Fraukfurt a / M., den 27. Mai 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land— gerichte. gez. Dr, Fabricius. Beschreibung: Alter: 32 Jahre, Größe: circa 1 m 40 em, Statur: klein, schmächtig, Haare: blond, dicht, Stirn: nieder, Bart: blenden Backen⸗ und Schnurrbart, Aigen brauen: blond, Augen: grau oder braun, Nase: etwas breit, Mund: breit, Zähne: mangelhaft, Kinn: breit, Gesicht; breit, Gesichtsfarbe: verkebt, Sprache: etwas wienerisch, Kleidung: elegant. Besondere Kennzelchen: goldenes Pincenez oder Brille. Zur Beglaubigung: Meinecke, i. V. des Gerichts schreibers.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Wilhelm Sachs von Aachen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen betrü— gerischen Bankerutts und Unterschlagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Justizgefängniß zu Frankfurt a. M. abzulie⸗ fern. Frankfurt a. / Hi., den 27. Mai 1886. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land gerichte. gez. Dr. Fa brie ius. Beschreibnung: Alter: 31 Jahre, Größe: ea. 1,68 w, Statur: mittlere, Haare: dunkelbraun, Stirn: hoch, Bart: brauner Backen⸗ und Schnurrbart, Augenbrauen: braun, Augen: dunkel, Nase: etwas groß, Mund: mittel, Zähne: gut, Kinn: oval, Gesicht: oval, Gesichte farbe: gesund, Sprache: etwas wienerisch, Kleidung: elegant. Zur Beglaubigung: Meinecke, i. V. des Gerichtsschreibers.
Steckbrlef. Der hinter nachstehend signalistrten Musketier Friedrich Bernhardt Herrmann Jahn, 4. Co. Königl. 6. Thüringischen Infanterie ⸗Regi⸗ mentetz Nr. 95, wegen Fahnenflucht in Nr. 38 des diesjährigen Eberhardt'schen Polizei · Anzeigers erlassene Steckbrief wird mit dem Bemerken er⸗ neuert, daß ꝛe. Jahn ferner dringend verdächtig geworden ist, am Vormittage des 13. J. Mts. mit⸗ telst Einbruchs in Dyrfe Langenorla eine filberne Cylinderuhr mit Stahlzeigern, gerieftem Rand und auf der Rückseite eingravirtem, verschliffenen kleinen Blumenbouguet, Geld, sowie verschiedene Kleidungt⸗ stücke gestohlen zu haben. Alle Militär« und Civilbehörden werden ergebenst ersucht, auf den 2c. Jahn fahnden, denselben im Betretungsfalle verhaften und an das nächste Militär⸗Kommando abliefern zu lassen, an welches das Ersuchen ergeht, denselben zu obengenannter Compagnie tranßpor⸗ tiren zu lassen. Cassel, den 28. Mal 1830. König⸗ liches Gericht der Königl. Preuß. 22. Division. Signalement. Geburtstag: 6. Juli 1857, Ge⸗ burtsort; Poeßneck, im Herzogthum Sachfen Mei⸗ ningen, Konfession: evangelisch, Beruf: Tuchmacher, Größe 1m 67,5 em, Gestalt: untersetzt, Kinn: rund, Nase: breit, Mund: gewöhnlich, Haar: blond, Bart: im Entstehen, muthmaßliche Bekleidung: die gestohlenen Kleidungsstücke: brauner Winterstoffrock mit schwarzem Atlasfutter und braunen Horn⸗ knöpfen, Weste von gleicher Beschaffenheif, dunkel⸗ blaue, weißmelirte Winterstoff hofe, blaue Winter⸗ stoff mütze mit einem kleinen bleiernen Hufeisen auf der linken Seite und einer Nußhackerfeder.
(138306 Steckbörlef. Gegen der uaten beschriebenen Bergmann Eaz! zrorgenschweis zu Brachbach, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshast wegen Körperverletzung mittelst eines Messers S. 225 a. des St. G. Buches ver hängt. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das Amts gerichts⸗Ge⸗ sängniß. zu Kirchen abzuliefern. Kirchen, den 19. Mai 1880. Königliches Amtsgericht. Beschrei⸗ bung: Alter: 20 Jahre, Größe: 5 Fuß 5— 6 Zoll, Statur: gesetzt, Haare: blond, Stirn: flach, Bart: keinen, Augenbrauen: blond, Augen: grau, Nase: ziemlich start, Mund:; gewöhnlich, Zaͤhne: gesund, Kinn: spitz. Gesicht: länglich, Gefichtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine.
Haftbefehl. Der Zimmermelster August Oesterheld von Cassel ist behufs ö lfte n shit durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer des Königlichen Landgerichts Cassel vom 22. März 1880 gegen ihn wegen Betrugs erkannten Gefängnißstrafe von 6 Monaten, da er der Flucht verdächtig ist, zu verhaften. Cassel, den 28. Mai 1886. Königliche Staate anwaltschaft.
Haftbefehl. Die Ehefran des immer⸗ metsters August Oesterhrlb, Martha, ,. Hahn, von Cassel, ist behufs Vollstreckung der durch vollstreckbares Urtheil der Strafkammer Königlichen Landgerichts Caffel vom 27 März 1880 gegen sie wegen Betrugs erkannten Gefängnißstrafe von 6 Monaten, da sie der Flucht verdächtig ist, zu verhaften. Cassel, den 28. Mai 1880. König“ liche Staatsanwaltschaft.
Bubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
isse Oeffentliche Zustellung.
Nr. 65891. Der Felix Wehrle, Käfer in Klengen, klagt gegen den Andteas Letzmann von da, ;. 3t. an unbekannten Orten abwesend, aus Blrgschaft mit dem Antrage auf Zahlung von 627 Se 36 und
wegen belrügerischen Bankerutts und Unterschlagung
ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amtsge⸗ richt zu Villingen auf Samstag, den 10. Juli 1880, Vormittags 95 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Villingen, den 26. Mai 1880.
. Huber, ; Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichte.
138271] ö.
Die geschäftslose Hermine, geb. Arsnsohn, Ehefrau des in Konkurs befindlichen Kaufmannes Jacob Hecht zu M. Gladbach wohnend, bat: I) gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehe⸗— mann, 2) den Rechtt anwalt Busch zu M. Gladbach als Verwalter des Konturses von Jacob Hecht, bei der 2. Civilkammer hiesigen Königlichen Landgerichts Klage auf Gütertrennung erhoben, und ist zur Verhandlung dieser Sache Termin auf den 10. Juli 18850, Rmeorgeus 10 Uhr, bestimmt worden.
Für richtigen Auszug.
Düsseldorf, den 29. Mai 1886.
Der Landgerichts⸗Sekretär Holz.
(138309 Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme. In der Strafsache gegen den Schuhmacher Jo— hannes Züfle von Thonbach, Gem. Beiersbronn, Oheramts Freudenstadt, ist die unterm 27. Februar 1880 verfügte Vermögensbeschlagnahme durch Be⸗ schluß der Strafkammer des K. Landgerichts Rott weil vom 25. Mai 1880 aufgehoben worden. Rottweil, den 28. Mai 1880. K. Staatsanwaltschaft.
13805 In Sachen betreffend das Konkursverfahren über das Vermögen des Deckenfabrikanten H. Neddermann zu Leer soll auf Antrag des Konkureverwaltern Rechtsanwalt Fischer hierselbst das zur Konkursmasse gehörige, Vol. XII. Band 3 Fol. 23 Grundbuchs von Leer registrirte, an der Bremerstraße hierselbst belegene Haus mit Garten und Ackergrund in dem dazu auf Donnerstag den 15. Juli d. J., 12 Uhr Mittags,
auf hiesiger Gerichtsstube, Zimmer Nr. 12, anbe⸗ raumten Termine öffentlich dem Meistbietenden verkauft werden.
Zugleich werden Alle, welche dingliche Rechte ir— gend welcher Art an dem vorbezeichneten Immobile haben, aufgefordert, solche spätestens in dem Ter— mine anzumelden und zwar unter dem Rechtsnach— theilt, daß für den sich nicht Meldenden im Ver— hältnisse zum neuen Erwerber das Recht für ver— loren erklärt werden soll.
Leer, den 29. Mai 1880.
Königliches Amtsgericht. II. Koch.
(13764
Auf den Antrag der Wittwe Amalie Gleye und des Gustav Gleye ist das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger des zu Merseburg am 22. Februar 1880 verstorbenen Schuhmachermeisters Eduard Carl Glenye zugelassen und es ist gerichtsseitig die öffent⸗ liche Zustellung bewilligt.
Es werden daher die sämmtlichen Erbschafts⸗ gläubiger und Legatare aufgefordert, ihre Ansprüche an den Nachlaß, dieselben mögen bereits rechtè— hängig sein oder nicht,
bis zum 12. Juli 1880, Vormiitags 11 Unzr, schriftlich oder zu Protokoll anzumelden. Gegen diejenigen Gläubiger oder Legatare, welche ihre For⸗ derungen nicht innerhalb der bestimmten Frist an⸗ melden, tritt der Rechisnachtheil ein, daß sie gegen die Benefiziglerben ihre Ansprüche nur noch inso v eit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus- schluß aller seit dem Tode des Erblaffers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.
Merseburg, den 24. Mai 1880.
Königliche Amts⸗Gerichtsschreiberei I. Arndt.
[13765 Auszug aus einem Ansschlußurtheil. Auf Antrag des Landmannes Andreas ifi in Nordhesbüll, als Massekurator im FKonkurse des weil. Hans Broder Christiansen in Südhesbüßl, bat das Königliche Amtsgericht zu Tondern durch den Amterlchter Martens unterm 21. Mai 1885
für Recht erkannt:
Der am 23. August 1866 ausgestellte und am 5. September J. J. im Schuld. und Pfand⸗ protokoll der Wiedingharde E. Kirchspiel Neu⸗ kirchen Tom. II. Foi. 955 protokollirte Erb—= vergleich, aus welchem der Vorothea Ingeline Petersen ein mütterliches Erbtheil von 2256 Mark vorm. Schlesw. Holst. ECrts. — 2700 zusteht, wird für kraftlos erklärt. Veröffentlicht: Tondern, den 21. Mai 1880. Ewertsen, Aktuar, ais Gerichtsschreiber.
12449
Aus der Urkunde vom 12. März 1849 steht für den Buchbinder Carl Pache zu Delbrück ein Dar— lehen von 70 Thalern Courant mit 5 Proz. Zinsen und Kosten, Band 15, Blatt 185, des Grundbuchs für Delbrück eingetragen. Diese Urkunde ist an= geblich verloren gegangen und hat der Buchbinder E. Pache, Rechtsnachfolger des Carl Pache, sowie der Schuhmacher Johann Strunz, Beide aus Del brück, das Aufgebot derselben beantragt. Etwaige Inhaber dieser Urkunde, welche auf die eingetragene Post Anspruche machen wo len, werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin, den
39. Juni d. J. Vormittags 10 Uhr, die Urkunde vorzulegen und ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.
Delbrück, den 28. April 1880.
Königliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.
lierte! Domainen⸗Verpuchtung.
Die im Kreise Wanzleben belegenen Domainen⸗ Borwerke, Wanzleben“ mit Buch und Blumen⸗ berg, sollen in zwei Pachtschlüsseln von Johannis 1381 auf 18 Jahre bis Johannis 1899 Fffeatlich, meistbietend verpachtet werden. Das Vorwerk Wanzleben mit Buch enthält rund 1653 Fa dar— unter rund 847 ha Acker; das Vorwerk Blumenberg enthält rund 466 ha, darunter 451 ha Äcker. Der Verpachtungstermin findet am Montag, den 14. Juni er, Vormittags 10 Uhr. in unserem Sitzungssaale, Domplatz Rr. 4 hier⸗ selbst, siatt. Zuerst wird Wanzleben mit Buch, demnächst Blumenberg ausgeboten werden.
Die Pachtgelder⸗Minima betragen
für Wanzleben Buch .. 120000 für Blumenberg J,
Die Bewerber um die Pachtung Wanzleben — Buch haben ein disponibeles Vermögen von 666 600 Mark, diejenigen um die Pachtung Blumenberg von 290 000 M nachzuweisen. Dieser Nachweis ist dem Regierungs-Rath von Hausen zu führen, welcher zu diesem Behufe jeden Montag und Dienz⸗ tag zwischen 1 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nach⸗ mittags auf seinem Büreau anwesend sein wird.
Die Verpachtungsbedingungen sind auf unserer Domainen-⸗-Registratur, als auch bel dem derzeitigen Dächter, Herrn Amtsrath Kühne zu Wanzleben, einzusehen. Gegen Erstattung der CFopialien und Druckkosten können sie von unserer Registratur be⸗ zogen werden.
Magdeburg, den 7. Mai 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung für directe Steuern, Dymainen und Forsten.
Brenning.
(13868
Die Aktionäre der Königsberger Handels— Comhagnie werden hiermit zu der Freitan, deu 18. Juni 188090, Vormittags 11 Uhr, im Comtoir der Königsberger Handels Compagnie statt⸗ 6 ordentlichen Geueralversammlung ein⸗ geladen.
Die Aktien sind bei der Königsberger Handels—⸗ Compagnie nach Maßgabe des 5§. 47 des Statuts zu deponiren.
Tagesordnung: I) Revisionsbericht über die vorjährige Jahres—⸗ rechnung. 2) Geschäftsbericht. 3) Feststellung der Bilanz. 4) Wahl von 3 Revisoren. 5). Ergänzungswahl des Aufsichtsraths. Känigs berg, den 29. Mai 18860. Königsberger Handels Compagnie. Der Aufsichtsrath. Weller.
13836)
Nechte an dasselbe geltend zu machen.
Herne, Zeche
23 22 mo ; U m 9
Hläkbck- Hake C.. 8 liaea kk kee, . Bergwerks⸗Gesellschaft. Durch Gegenwärtiges fordern wir gemäß §. 8 unseres Statuts den oder die gegenwärti . sitzer der Hibernia C Shamrock. Aftie m 36 geh 967 e , an uns . ö .
iese ie ist dem Sam Berli d — thumsrecht nachgewiesen hat, abh nden gekommen und ö . nannten Statut⸗ Paragraphen eventuell amortisirt werden. Shamrock, den 28. Mai 1880,
Der Vorstand:
soll in Gemäßheit der Vorschriften des oben ge⸗
Gräff.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
Königlich Preußischer S
und
taats⸗Anzeiger.
Das Ahonnement beträgt 4 S 50 5 für das Nierteljahr.
; p Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 80 5 , — = * . . 3 836 2E
Alle Nost-Anstalten nehmen Kestellung au;
21 . 2 ] 8 . ; für Berlin außer den PRost⸗Anstalten auch die Expe= —
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32. 1
3
M E26.
Berlin, Dienstag,
den 1. Juni, Abends.
1886 O.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Direktor des Königlichen Kupferstich⸗Kabinets, Dr. phil. Lippmann zu Berlin und dem Steuer⸗Empfänger Wilkens zu Nienburg den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem praktischen Arzt, Stabsarzt a. D. Dr. Cohn zu Wiesbaden den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Equipeurmeister Stetzelberg J. bei der Gewehr⸗ fabrik zu Danzig das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dan nt im g ch un ühng,
betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrath.
Auf Grund des Artikels 6 der Verfassung ist von Sr. Majestät dem Könige von Württemberg der Ober⸗Finanz-Rath von Schmid zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden.
Berlin, den 30. Mai 1880.
Der Reichskanzler. von Bismarck.
meg nal
für Privattransitläger von den in Nr. 9 des 3 tarifs aufgeführten Waaren (Getreide ꝛc.) o Mitverschluß der Zollbehörde. Vom 13. Mai 1880.
In Gemäßheit der tf, L und 4 im 5.7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Hollgebietes z,, werden für die Privattransitläger ohne amt⸗ lichen Mitverschluß von den in Nr. 9 des Zolltarifs auf⸗— 1 mn Waaren ((Getreide ꝛc.) nachstehende Bestimmungen ertheilt:
J. Arten der Privattransitläger für Getreide.
§. 1. Die Privattransitläger für Getreide ohne amtlichen Mitverschluß sind entweder ö
a. reine Transitläger, wenn das Getreide ausschließlich zum Absatz in das Zollausland bestimmt ist, oder b. gemischte Transitläger, wenn neben der Wiederaus—
fuhr in das Ausland auch der Absatz des gelagerten Getreides im Zollgebiete gestattet ist. II. Allgemeine Bestimm ungen.
§8. 2. Auf die Privattransitläger von Getreide (§. 1) finden die Vorschriften des Regulativs für Privatläger von 1871, soweit nicht nachstehend anderes verfügt ist, sinngemäße Anwendung.
III. Reine Pxivattransitläger.
§. 3. Lagerräume. Die Lagerung des Getreides ist in der Regel nur in geschlossenen Räumen gestattet. Aus⸗ nahmsweise kann jedoch da, wo die Verhältnisse eine Lagerung im Freien erforderlich machen, eine solche auch in nicht abge—⸗ schlossenen Räumen durch die Direktivbehörde unter der Be⸗ dingung bewilligt werden, daß die Räume deutlich abgegrenzt und durch die Firma des Inhabers kenntlich bezeichnet werden.
§8. 4 Kontoführung. Für die reinen Transitläger ist bei der Amtsstelle ein besonderes Niederlage⸗Register (6. r.) nach dem Muster A. 1 zu führen, in welchem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird.
§. 5. Zugang zum Lager. Getreides erfolgt nach Nettogewicht.
§. 6. Die Einbringung inländischen Getreides auf das Lager ist zulässig, zuvor jedoch nach Muster B. anzumelden.
Die Anmeldung ist in zwei gleichlautenden Exemplaren der Amtsstelle einzureichen. Letztere prüft dieselbe und stellt das eine Exemplar, mit Genehmigungsvermerk versehen, dem An⸗ meldenden zurück. Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf mit der Einbringung nicht begonnen werden.
Das eingebrachte inländische Getreide nimmt die Eigen⸗ schaft einer unverzollten ausländischen Waare an.
8. 7. Behandlung während der Lagerung. Die Behandlung und Umpackung, sowie die Mischung des gelagerten Getreides innerhalb der Lagerräume ist uneingeschränkt und ohne Anmeldung zulässig. .
8. 8. Seitens des Hauptamts kann widerruflich gestattet werden, gelagertes Getreide zum 3 der Mischung oder zum Trocknen oder Darren zeitweise aus dem Lager zu ent⸗ nehmen. Vor der Wegbringung in der Amtsstelle eine An⸗ zeige einzureichen, aus welcher der Zweck der Entnahme, die Gewichtsmenge, der Lagerraum und der zeitweise Bestimmungs⸗ ort des Getreides, sowie die Zeit des Beginnes der Weg⸗ schaffung desselben ersichtlich sind. Desgleichen ist von der
eit der Zurückschaffung zum Lager zuvor Anzeige zu erstatten.
ie Anzeige ist von der Amtsstelle den Aussichtsbeamten zu⸗ ustellen, welche durch Gewichtsermittelungen, Entnahme von
roben oder in sonst geeigneter Weise die Zurückbringung des entnommenen Getreides auf das Lager zu überwachen und die Anzeige mit ihrem Revifionsvermerk der Amtsstelle zurück⸗ zureichen .
oll⸗ hne
Die Einlagerung des
5. 2. Abgang vom Lager. Getreide, das in einem reinen Transitlager gelagert hat, darf nur nach anderen reinen Transitlägern oder nach dem Zollausland versandt werden.
Das aus dem Lager entnommene Getreide ist nach den Vorschriften des Begleitschein- und des Niederlage⸗Regulativs, sowie der etwa erlassenen besonderen Bestimmungen unter Zollkontrole zur weiteren Versendung abzufertigen. Dabei kann von einer Verschlußanlage abgesehen werden.
Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde unter Vor⸗ behalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision des Ge— treides bei der Aufnahme ins Lager und bei der Entnahme aus demselben, sowie die zollamtliche Bescheinigung über die Verladung auf die Transportmittel (Eisenbahnwagen, Schiff) durch eine Bescheinigung eines öffentlich angestellten Wiege⸗ meisters oder einer ähnlichen Person ersetz! werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Steuer⸗ verwaltung ein für alle Mal vereidigt sein. Eine derartige Genehmigung darf insbesondere nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher des Lager— inhabers über Zu⸗ und Abgang zum und vom Lager zuver— lässigen Aufschluß geben.
Desgleichen ist beim Eisenbahntransport die Verwiegung der Wagenladungen auf der Geleis- (Centesimal⸗ Waage zulässig; dabei ist es statthaft, das von der Eisenbahnverwal⸗ tung festgestellte Gewicht des Wagens von dem ermittelten Bruttogewicht in Abzug zu bringen.
Dem Ermessen der Direktivbehörde bleibt die Bestimmung darüber überlassen, inwieweit bei einzelnen Arten des Verkehrs auch Gewichtsangaben in den Eisenbahnfrachtbriefen, Schiffs—⸗ konnossementen und anderen Ladungspapieren ohne Gefähr⸗ dung des Zollinteresses als Ersatz der zollamtlichen Gewichts⸗ feststellung zugelassen werden können.
8. 10. Säcke und andere zollpflichtige Umschließungen, in welchen unverzolltes ausländisches Getreide auf das Lager gelangt, dürfen in leerem Zustande nur nach zuvoriger be⸗ sonderer Abmeldung und, soweit sie in den freien Verkehr treten sollen, unter tarifmäßiger Verzollung entfernt werden. Ueber Zu⸗ und Abgang zum bezw. vom Lager werden in einem Anhange zum Niederlage⸗Register fortlaufende Anschrei⸗ bungen geführt, wobei die der Tarifnummer 22 angehörigen Säcke lediglich nach ihrer Stückzahl festzuhalten sind.
§. 11. Bestandsrevision. Halbjährlich ist eine Bestandsrevision auf Grund einer von dem Lagerinhaber ein⸗ zureichenden Bestandsdeklaration vorzunehmen. Dieselbe kann probeweise geschehen, wenn die Umstände Bedenken nicht er⸗ geben. Die Termine für diese Revisionen sind von der Direktiv⸗ behörde nach den örtlichen Verhätnissen zu bestimmen.
Die Direktivbehörde ist ermächtigt, ausnahmsweise die Zahl der jährlich vorzunehmenden Bestan dsrevisionen auf eine zu beschränken. .
Ein sich ergebende s Mindergewicht ist, soweit dasselbe lediglich auf Eintrocknen, Verstauben oder dergleichen zurück⸗ zuführen ist, zollfrei abzuschreiben. Die Entscheidung darüber, ob ein vorgefundenes Manko auf solchen Ursachen beruht, steht bis zu einer Fehlmenge von 5 Prozent dem Hauptamt, bei größeren Fehlmengen der Direktivbehörde zu.
s. 18. Aufhebung des Lagers. Die Zurücknahme der Bewilligung eines Lagers kann Seitens der Direktio⸗ behörde insbesondere auch dann erfolgen, wenn sich bei einer Bestandsrevision eine Fehlmenge ergeben hat, deren Abschrei⸗ bung nach Maßgabe des 5§. 11 unzulässig erscheint, oder wenn Defrauden oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf den Ver⸗ bleib des vom Lager entnommenen Getreides (88. 8 und 9) verübt worden sind. Die fehlende bezw. diejenige Menge Ge⸗ treide, bezüglich deren die Defraude verübt ist, ist zur Ver⸗ zollung zu ziehen.
Ebenso kann die Bewilligung des Lagers Seitens der be⸗ eichneten Behörde , , werden, wenn der durch⸗ e n ktf Zugang zum Lager an ausländischem Getreide in den beiden letzten Kalenderjahren die Jahresmenge von 200 0900 kg nicht überschritten hat. . .
In allen Fällen des Aufhörens eines reinen Transitlagers für Getreide 1 der Lagerbestand innerhalb einer von der Direktivbehörde zu bestimmenden Frist Seitens des bisherigen Lagerinhabers oder seiner Rechtsnachfolger (Erben, Konkurs⸗ masse ꝛc.) unter Zollkontrole entweder in das Zollausland oder auf ein anderes reines Transitlager abzufertigen. Ausnahms⸗ weise kann die Direktivbehörde den Uebergang bes Bestandes auf ein gemischtes Transitlager oder in den freien Verkehr bei Entrichtung der tarifmäßigen Zollgefälle gestatten.
Iv. Gemischte Transitläger.
8. 13. Im Allgemeinen. Auf die gemischten Transit⸗ läger finden um Allgemeinen auch die Vorschriften der 88. 3 bis ö mit nachfolgenden Zusätzen bezw. Abänderungen An⸗ wendung.
§. 14. Bewilligung des Lagers. An welchen Orten gemischte Läger gestattet werden dürfen, bestimmt der Bundesrath. .
Das Bedürfniß eines gemischten Transitlagers an solchen Orten ist von der Direktivbehörde in der Regel nur dann anzuerkennen, wenn nach den Büchern des Gewerbetreibenden
der Umfang des von ihm betriebenen Getreidetransitgeschäfts ohne den Besitz eines solchen Lagers voraussichtlich eine wesent⸗ liche Einschränkung selbst unter der Voraussetzung erfahren würde, daß ihm ein reines Transitlager bewilligt wäre. In anderen Fällen entscheidet die oberste Landes⸗Finanzbehörde über die Bedürfnißfrage. .
Demselben Gewerbtreibenden darf ein reines und ein gemischtes Privatlager für Getreide an einem Orte oder in benachbarten Ortschaften nicht bewilligt werden. .
§. 15. Kontoführung. Kr die gemischten Transit⸗ 6 ist ein Niederlageregister (G. g.) nach Muster A. 2 zu ühren.
§8. 16. Zugang zum Lager. Auf ein gemischtes Transitlager darf auch zollfreies Getreide gebracht werden. Dasselbe behält seine Eigenschaft als zollfreie Waare, muß jedoch, abgesehen von dem Fall der in 58. 19 ff. gestatteten , abgesondert von zollpflichtigem Getreide gelagert werden.
8. 17. Die Einlagerung des in Umschließungen eingehen⸗ den Getreides geß ieh nach Bruttogewicht.
§. 18. In der Anmeldung des Getreides zum Lager und in der Abmeldung desselben vom Lager ist der Lagerraum genau zu bezeichnen.
Soll das Getreide von dem angemeldeten in einen ande⸗ ren Lagerraum innerhalb des Lagers übergeführt werden, so ist . spätestens bei Beginn der Ueberführung Anzeige zu machen.
8. 19. Behandlung während der Lagerung. Mischungen ausländischen und inländischen Getreides unter⸗ liegen der Anmeldung nach Muster G6. Die Vorschrift im zweiten Absatz des 8. 6 findet dabei sinngemäße Anwendung.
8. 20. Lagerregister. Großhändlern, welche jährlich mindestens 250 000 1g i, . Getreide in das Lager bringen, kann von der Direktivbehörde ausnahmsweise und widerruflich gestattet werden, ein Lagerregister nach Muster D. mit der in §5. 1 angegebenen Wirkung zu führen, wenn sie sich nachstehenden Bestimmungen unterwerfen:
1 9 ist für jedes Lager ein besonderes Register zu ühren.
2) Das Register ist in dem Lager an einer von dem Bezirks⸗Oberkontroleur zu bestimmenden Stelle in einem verschließbaren Behältniß aufzubewahren und, während im Lager gearbeitet wird, den revidirenden Beamten zugänglich zu halten. Den Oberbeamten ist dasselbe auf Erfordern jederzeit vorzulegen.
3) Die Buchungen in dem Register haben zu geschehen, sobald die Aufnahme, Mischung oder Entnahme des Getreides beginnt. Sind bei dem Beginn dieser Handlungen die Getreidemengen, auf welche die Buchungen sich erstrecken, noch nicht genau bekannt, so kann die Angabe der Mengen einstweilen ausge⸗ setzt bleiben, muß aber unmittelbar nach Beendigung der Handlung nachgeholt werden.
4) Beim Absatz von Getreide in das Inland ist der Name und Wohnort des Käufers ꝛc. anzugeben.
5) Aenderungen der Eintragungen durch Korrekturen und Rasuren sind unstatthaft. Etwaige Irrthümer i. 26 Vermerke in der Bemerkungsspalte richtig zu stellen.
6) Bei Bestandsrevisionen ist das Register abzuschließen und der Amtsstelle vorzulegen. Auch sonst ist auf Erfordern der revidirenden Dberbeamten jederzeit ein Abschluß desselben vorzunehmen.
7) Der Lagerinhaber ist für die Richtigkeit der Register⸗ führung auch für den * verantwortlich, daß dasselbe von einem Dritten geführt wird.
§. 21. Für den Fall der Fuͤhrung eines Lagerregisters treten die Bestimmungen der 88. 18 und 19 außer An⸗ wendung. —
Ob, inwieweit und unter welchen besonderen Kontrolen mit Rücksicht auf die lokale Gestaltung des Getreidehandels den Lagerinhabern an bestimmten Orten bei Führung eines Lager⸗ registers auch die Anmeldung des aus dem freien Verkehr zum Lager zu bringenden Getreides (5. 16) erlassen werden kann, bestimmt die oberste Landesfinanzbehörde.
8. 22. Abmeldung. Aus einem gemischten Lager kann Getreide auch in andere reine oder gemischte Läger über⸗ tragen werden. .
Für die Abmeldung von Getreide aus einem gemischten Tranfitlager zur Verzollung greifen im Allgemeinen die Vor⸗ chriften des 5. 16 des Regulativs für Privatläger von 1871
latz. Die Direktivbehörde bestimmt nach den örtlichen Ver⸗ hältnissen die Termine für diese Abmeldungen. Dieselbe ist ermächtigt, nachzulassen, daß die Bestands re vision nur ein⸗ mal jährlich erfolge. J
Bei der letzteren ist das Gewicht der im leeren Zustande lagernden Umschließungen mit zu berücksichtigen.
Die Bestimmung des 5§. 11 Absatz 4 bleibt außer An⸗ wendung.
V. Strafbestimmungen. . §. 23. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses
Regulativs werden, soweit nicht die Strafen der §8. 134 bis