1880 / 135 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

lic] Subhastations⸗Proclam.

Die in Hornbek belegene, Folio 1 des Schuld⸗ und Pfandprgotokolls aufgeführte Bollhufe em Pert. des Jochim Heinrich Hagemann soll im Wege der Zwangs vollstreckung öffentlich meistbie⸗ tend verkauft werden, und ist hierzu erster Ter⸗ min auf:

Montag, den 5. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr, zweiter Termin auf: Montag, den 9. Augnst 1880, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelse, und dritter und letzter Termin auf: = Montag, den 6. September 1880, Vormittags 11 Uhr, an Ort und Stelle angesetzt.

Die Verkaufsbedingungen können 14 Tage vor dem ersten Termine auf der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden.

Gleichzeitig werden Alle und Jede, mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger, aufgefordert, etwaige Ansprüche an die Stelle und Einwendungen gegen den Verkauf derselben spätestens bis zum 6. Sep⸗ tember d. J. anzumelden, widrigenfalls die Stelle dem Meistbietenden anspruchsfrei zugeschlagen wird.

Mölln, den 1. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Nissen, i. V.

3 Oeffentliche Jnstellung,

Nach Beschluß des kgl. Amtsgericht Neuburg a. /B. vom 4. Juni 1880 ist in Sachen des Priesterhospitales Sanct Augustin hier gegen die Korbmacher Isidor Juen und Ludwig Vollmeier in Karlshuld wegen Subhastation zum Zwecke der Zwangsversteigerung Vertheilungs—⸗ ö a itag, den 6. Angust 1880 reitag, den 6. Augu ; Früh 9 Uhr, anberaumt, und der Glaͤubiger Josef Juen, Korb—⸗ macher von Karlshuld, zur Zeit unbekannten Auf— enthalts, aufgefordert: er ren 1) binnen 2 Wochen bei Meidung der Nicht— berücksichtigung unter Vorlage der Beweis⸗ urkunden seine Ansprüche nach Betrag, Grund und Rang bei dem genannten Vollstreckungz⸗ gerichte anzumelden, im Vertheilungstermine zu erscheinen, widri⸗ genfalls Einverständniß des Nichterscheinenden mit dem Vertheilungsplan angenommen wird, und ihm eröffnet, daß Anmeldungen wie Vertheilungsplan während der letzfen Woche vor dem Vertheilungstermine auf der Gerichtsschreiberei des genannten Gerichts aufliegen.

Durch denselben Beschluß ist der Korbmacher Ludwig Vollmeyer von Karlshuld, zur Zeit unbe— kannten Aufenthalts, als Schuldner unter Än— drohung des Ausschlusses mit Einwendungen gegen den Vertheilungsplan zum Erscheinen in diesem Termine aufgefordert.

Nenburg, den 7. Juni 1880.

Gerichtsschreiberei des kgl. Amtsgerichts. Der kgl. Gerichtsschreiber: Schuster.

iss Oeffentliche Zustellung.

Gemäß eines die öffentliche Zustellung bewilli— enden Beschlusses des K. Amtsgerichts dahier von . wird auf Anstehen von David Kahn, Han— delsmann in Frankenthal wohnhaft, als Cessionär von Johann Schneider II., Bäcker in Mörsch wohnhaft, eine unterm 18. Mai abhin vor dem Kal. Notar Forthuber dahier aufgenommene Gef— sionsurkunde, inhaltlich welcher gedachter Schneider eine ihm zufolge Urtheils des Kgl. Amtsgerichts zu Frankenthal vom 5. Dezember 1879 an seinen Schuldner Peter Letzelter, Tagner, in Mörsch wohnhaft, zustehende Forderung von a. Hauptsumme 271 M 29 8, b. Kosten 24 S, e. Zins zu 60 bis 18. Mai 1880 158 M 71 dJ, dem genannten David Kahn gegen den Cessionsbreis von 261 cedirte, zum Zwecke der Signifikation dem vorer⸗ wähnten Peter Letzelter, Tagner, früher in Mörsch wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort abwesend, hiermit zugestellt.

Frankenthal, den 7. Juni 1880.

Trauth, Königl. Amtsgerichtsschreiber.

lis! Oeffentliche Zustellung.

Die Eheleute Anna Catharina . Schmitz, Wittwe erster Ehe von Peter Geditz und Chri⸗ stian Reiffers zu Wetteldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Rothschild, klagen gegen den Leonard Hoffmann, Ackerer, früher zu Dackscheid, jetzt ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort und Consorten, wegen Auflösung eines Kaufvertrages mit dem An⸗ trage: Königliches Landgericht wolle den zwischen der Klägerin und dem Verklagten Hoffmann am 5. Februar 1867 abgeschlossenen Vertrag für auf⸗ gelöst erklären, den Mitverklagten Grün verurtheilen, die nachstehend bezeichneten Grundstücke an die Kläger sofort herauszugeben, den beiden Verklagten die Kosten zur Last legen.

Die Grundstücke liegen auf dem Banne von Dackscheid: 1) Ackerland in der Eicht, Flur 4 Nr. 66, groß ein Morgen 90 Ruthen, zwischen Heinrich Weber und Peter Weber, Y Ackerland am alten Berge, Flur 1 Nr. 235/43. groß fünf Morgen 57. Ruthen 40 Fuß, zwischen Peter Schenden und Wilhelm Kill; und laden den Beklagten Hoffmann zur mündlichen Verhandlung des Rechtssteits vor . Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 11. November 1880, Vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Trier, den 7. Juni 1880.

Oppermann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

ids d Aufgehot.

Nr. 14 683. Auf Antrag der Binzens Herzog

sonst nicht bekannte dingliche oder auf einem Stammgut oder Familiengutz verband beruhende Rechte haben oder zu haben glauben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Mittwoch, 7. Juli 1880, 9 Uhr, sestgesetzten Aufgebotstermin anzumelden, andernfalls dieselben für erloschen erklärt würden. Gemarkung Forst: 4 a 66 4m Acker in der Wallet neben Michael Herzog und Engelbert Händel. Bruchsal, den 5. Juni 1880. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts. Rittelmann.

Oeffentliche Ladung und Bekanntmachung.

Die nachgenannten Personen, nämlich:

1) Johannes Gienger von Kappishäusern, O. A. Nürtingen, geboren am 1. Februar 1857,

2) Paul Gottlieb Debach von Nürtingen, geboren am 16. Dezember 1857,

3) Wilhelm Friedrich Mettler von Höfen, O. A. Neuenbürg, geboren am 8. Mai 1859,

4) Ernst Friedrich Mettler von da, geboren am 2. Februar 1860,

5) Gottlob Bürkle von Ottenhausen, O. A. Neuen bürg, geboren am 15. November 1859,

6) Wilhelm Spiegel von da, geboren em 16. Sep⸗ tember 1858,

7) Josef Adolf Genthner von Feldrennach, O. A. Neuenbürg, geboren am 16. Dezember 1859,

8) Wilhelm Roth von Birkenfeld, O. A. Neuen⸗

bürg, geboren am 6. Dezember 1860, und

9) Gottlieb Burkhardt von Kapfenhardt, O. A.

Neuenbürg, geboren am 4. Februar 1859,

sind beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundes⸗ gebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflichti⸗ gen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufge⸗ halten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Nr. 1 des St. G. B.

Dieselben werden hiermit auf Dlenstag, den 28. September 1880, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königl. Landgerichts Tübingen zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dic—⸗ selben auf den Grund der nach §. 472 der Straf⸗ rrozeßordnung von den mit der Kontrole der Wehrpflichtigen beauftragten Behörden abgegebenen Erklärungen verurtheilt werden.

Weiter wird veröffentlicht, daß durch Beschluß der Strafkammer des K. Landgerichts Tübingen vom 2. Juni d. J. das im Dentschen Reiche besindliche Vermögen der vorgenannten Angeklag⸗ ten in Gemäßheit des 8. 140 letzter Absatz des St. G. B., §5. 326 und 480 der St. P. O. je bis um Betrage von Dreitausend Mark mit Be⸗ rg belegt worden ist. Verfügungen, welche die Angeklagten über ihr Vermögen, soweit es mit Beschlag belegt ist, nach dieser Veröffentlichung vor⸗ 6 werden, sind der Staatskasse gegenüber nichtig.

Tübingen, den 5. Juni 1880.

K. Staatsanwaltschaft.

14836

licozs Aufgebot.

Auf dem Anwesen Herberge Nr. 196 an der Loh⸗ strahe in Giesing des Taglöhnerssohnes Thomas Reichbauer von Geßeltshausen sind im Hypotheken⸗ buche für Giesing Bd. J. S. 3901 für den Tagloͤh⸗ ner Georg Danzer von der Loh Ansprüche auf Woh—⸗ nung, tägliche Kost oder wöchentlich 24 Kr. 6933 und auf Verpflegung in Krankheitsfällen eingetragen.

Nachdem die Nachforschungen nach dem recht⸗ mäßigen Inhaber diefer Ansprüche erfolglos geblte⸗ ben, und seit der letzten auf dieselben bezüglichen Handlung dreißig Jahre verstrichen sind, ergeht hiermit auf Antrag des Anwesenshesitzers an alle jene, welche aus dem erwähnten Hypothekenbuchz— eintrage Rechte ableiten zu können glauben, die Aufforderung, ihre Ansprü te innerhalb 5 Monaten, längstens aber in dem auf

Dienstag, den 17. Mai 1881, Nachmittags 4 Uhr,

im diesgerichtlichen Sitzungssaale anberaumten Aufgebotstermine beim Königl. Amts⸗ gericht München J. Abtheilung B. für Civilsachen (Miariahilfplatz Nr. 17 1I.) anzumelden, widrigen⸗ falls die , für erloschen erklärt und im Hypothekenbuch gelöscht würde.

München, den 8. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht München J. Abtheilung B. für Civilsachen. Der Kgl. Amtsrichter. (L. S.) gez. Auracher. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Maggauer, Kgl. Gerichtsschreiber.

ö Aufgehot.

Nr. 14 686. Auf Antrag der Johannes Bellm Ehelente von Weiher werden alle Diejenigen, welche an den untenbezeichneten Grundstücken in dem Grund—⸗ und Pfandbuche nicht eingetragene, auch sonst nicht be⸗ lannte dingliche oder auf einem Stammgut oder Familiengutgverband ruhende Rechte haben, oder zu haben glauben, aufgefordert, fosche spätestens in dem auf Mittwoch, 17. Juli d. J, 8 Uhr, fest⸗ felt Aufgebotstermine anzumelden, anderen⸗ alls dieselben für erloschen erklärt werden. gern en, Forst:

os Ruthen 8 Are 50 Qu. M. Acker in der lien fe (früher Grabenäcker), neben Andreas Köhler alt und Josef degior.

82, Ruthen 7 Are 45 Qu. M. Acker in der . ö. Sebastian Herzog und Eduard imon ;

68. 10253 Ruthen 9 Are 21 Qu.⸗M. Acker im Rothengraben, neben Franz Michael Becker und Valentin Bellm. Bruchsal, den 4. Juni 1880. Der Gerichtsschrelber des Gr. Amtzgerichts. Nittel mann.

Ehelente von Weiher werden alle Diesenigen, welche an dem untenbezeichneten Grundstuck in dem

Grund⸗ und Psandbuche nicht eingetragene, auch

(14958 Aufgebot.

Gemäß dießgerichtlichen Beschlusses vom 14. Mai

1880 ergeht Aufforderung

I) an den am 2. September 1806 geborenen, im Jahre 1827 in den holländischen Militärdienst getretenen und seitdem verschollenen Josef Bischoff, Sohn der verlebten Bauerseheleute Johann und Elisabethe Bischoff von Schim⸗ born, bis zum oder spätestens am

Dienstag, den 22. März 1881, Vorm. 9 Uhr, bei diesseitigen Gerichte sich anzumelden, widri⸗ genfalls er für todt erklärt würde,

2) an die Erbbetheiligten des Verschollenen, bis zum oder am gleichen Termine etwaige An⸗ sprüche oder sonstige Rechte an dessen Ver⸗ mögen (bestehend aus einem Bankschein zu 109 Fl. und 2 Hypoth. Cautionen zu je 100 Fl.) dahier geltend zu machen,

3) an Alle, welche über das Leben und den Auf— enthalt des Verschollenen Kenntniß geben kön⸗ nen, diesseitigem Gerichte Mittheilung hierüber zu machen.

Alzenau, den 5. Juni 1880.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts Alzenau. (L. 8.) Mihm.

Bekauntmachung.

In den seeamtlichen Untersuchungssachen, be— treffend

I) das verschollene Schiff „Ernst“ K. G. M. D.

Kapitän J. E. Baumann von Boekze⸗ telerfehn, sowie 2) das verschollene Schiff „Immanuel“ K. D. H. B. Kapitän G. B. Osterkamp von Großefehn, werden alle Diejenigen, welche über den Verbleib der vorgenannten beiden Schiffe, von welchen seit dem 28. resp. 9). November v. J. jegliche Rachrich⸗ ten fehlen, bezw. die Ursachen ihres muthmaßlichen Untergangs weitere Auskunft zu ertheilen im Stande sind, hierdurch aufgefordert, dem unterzeichneten Seeamte bls zum 15. Juli e. desfallsige Anzeige zu machen.

Dabei wird bemerkt, daß der „Ernst“ mit einer für London bestimmten Ladung Gerste von Halm stadt, der Immanuel“ aber von Reweassse in Ballast nach Schweden versegelt ist.

Emden, den 31. Mai 1880.

Der Vorsitzende des Köulglich prenßischen Seeamtes. Lohstäd ter.

licosi Bekanntmachung.

In Sachen des Kaufmanns Carl Stoffers in Hameln und des Gutsbesitzers E. F. Heins in Rickbruch, bei Rinteln. Kläger, wider den Bürger und Bäckermeister L. Spreine und dessen Ehefrau Sophie, geb, Rose, in Hameln, Beklagte, wegen Forderung, ist im heutigen Termine eröffnet:

Alle, welche an die in den Verkauftanzeigen nebst Aufgeboten vom 12. März bezw. 8. April d. J. be⸗ zeichneten Immobilien ihre Eigenthumg⸗, Näher⸗ lehnrechtlichen, fideicommissarischen, Pfand und an⸗ deren dinglichen Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen beute nicht angemeldet haben, werden solcher Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber der Immobilien verlustig erkannt.

Hameln, den 5. Juni 1880.

Königliches ,,, Abtheilung J. ern.

lidsso Bekanntmachung.

Pflegschaft über die landes abwesende Gemeinde⸗ schreibersehefrau Maria Maier von Innernzell betreffend. Für die nach Aufenthalt unbekannte Gemeinde⸗ schreibersehefrau Marie Maier von Innernzell wurde nach diesgerichtl. Beschluß vom Heutigen eine Curatela abséntis bestellt und der Bauer ÄAn= dregs Mittermüller von Innernzell als Pfleger für diese landes abwesende Person verpflichtet. Den 5. Juni 1880. Königl. bayer. Amtsgericht Grafenau. Gerhauser, Kgl. Amtsrichter.

(14960 Auf, den Antrag des Töpfermeisters Heinrich ,. Theodor Bewig hierselbst ist Termin zur Anmeldung von Ansprüchen an die gerichtliche Obli— gation vom 18. August 1864, Inhalts derer er gegen Verpfändung des Nr. 824 an der Echtern⸗ straße gelegenen Hauses und Hofes sammt dabei be⸗ befindlichem Garten, dem Nr. 22 M. in der 3. Wanne im Altfelde gelegenen, 1 Morgen 91,235 Ruthen haltenden Abfindungspsane und Übrigem Zubehör dem Dr. med. Heinrich Bühler zu Zürich 1066 Thlr. schuldet und an diese Hypothek auf

den 20. Januar 1881,

Vormittags 11 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst Zimmer Ur. 16 angesetzt, zu welchem der Inhaber der Obligation und diesenigen, welche Anfpruch auf die Hypothek machen, bei Meidung des Rechtgnachtheilg geladen werden, daß die Obligation dem Eigen⸗ thümer gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek aber gelöscht werde. Braunschweig, den 2. Juni 1880.

Herzogliches Amtsgericht. IX. D. Rabert.

14945

Durch das unter dem 1. Juni eurr. auf den An— trag des Kaufmanns B. Brunschwig zu Basel er— gangene Ausschlußurtheil des Rel fer lschen Amts⸗ gerichts zu Straßburg ist der von S. Rubin Vater zu Straßburg an die Ordre des Antrag⸗ stellers B. Brunschwig zu Basel am I7. e e. 1879 auggestellte, am 14. April 1579 fällig ge⸗ wesene Wechsel über 242 Franken M6 195,65 —, also lautend:

Strasbourg, 17. Edvrier 1879. B. P. Franes 242. u Juatorze Avril prochain jo payerai par ee billet à l'ordre de Monsieur B. Brunschwig à Bäls la somme de denx Gent quarante deux Franes. Valeur regne en marchcandises. Payable en mon domicile, rue des grandes areades 46, Strasbourg. gez. 8. Rubin p're*

für kraftlos erklärt.

(14874 Urtheil in Sachen, betreffend den Antrag des Schuhmachers Moses Oppenheim zu Bebra um Erlassung eines Aufgebots“.

Da beim Nichterscheinen der zu dem auf den 26. Mai d. J. anberaumten Termin öffentlich ge⸗ ladenen Interessenten die glaubhaft gemachten Be⸗ hauptungen des Antragstellers für zugestanden zu erachten sind.

Die Schuld- und Pfandverschreibung vom 4. Sep. tember 1856, durch welche dem Christoph Mohr jn Bebra die auf den Antragsteller eigenthümlich übergangenen Immobilien wegen eines Darlehns bon 32 Tbaler verpfändet wurden, für kraftlos zu erklären, die auf dem Grundeigenthum des Antrag= stellers wegen:

a. 32 Thaler Darlehen mit Zinsen aus Schuld und Pfandverschreibung vom 4. September 1855 für Christoph Mohr in Bebra,

b. . Thaler für Beile Tannenberg in Ziegen ain,

e. 50 Thaler für die Kinder des Herz Oppenheim in Bebra, ö

d. 30 Thaler für die Kinder der Geschwister der Ehefrau des Jacob Löwenstein, Hannchen, ge— . Katz, lt. Testament des Jacob Löwen.

ein, eingetragenen Hypotheken als durch Zahlung dieser Beträge für erloschen zu erkennen und die Löschung derselben nach Rechtskraft des Erkenntnisses zu be? wirken sei.

Rotenburg a. / J., den 26. Mai 1880.

Königliches Amtsgericht.

14873 Im Namen des önigs!

Auf den Antrag des Bauers George Brand und dessen Ehefrau, Anna Elisabeth, geborenen Pfeiffer, in Ersrode,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Roten= burg a. Fulda, da weder in dem Aufgebotstermine vom 26. Mai 1880 noch seitdem Rechte Dritter angemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Ausschluß⸗ urtheils beantragt haben, für Recht: Die Behauptung der Eheleute Brand von Erkrode, daß die in dem Vertrage vom 13. De⸗ zember 1864 benannten Gegenstände: ein Rind oder 10 Thlr., ein Bett, ein Kleiderschrank, ein Spinnrad, eine Breche, ein Schwingstock, eine Weife“ an die Anna Martha Brand geliefert und die für den Georg Landefeld zu Ertzrode eingetra⸗ genen 31 Thaler 6 Silbergroschen Kaufgeld aus Vertrag vom 4. Juni 1864, sowie die für Barbara Elisabeth eingetragenen 73 Thaler 18 Silbergroschen Erbgelder aus Vertrag vom 13. Dezember 1864 bezahlt seien, wird für zu⸗ gestanden angesehen und werden die dieserhalb auf den den Antragstellern jzustehenden Immo⸗ bilien eingetragenen Pfandrechte, als durch die Lieferung der Gegenstände und Zahlung der Geldbeträge erloschen erkannt, auch deren Löschung nach ö . fn verfügt.

Rotenburg a. F. den 25. Mai 1880. Königliches Amtégericht.

14883 In der Strafsache gegen 1) den Herngun Orthen von Wissen, 2) den Carl Tietze von Alsdorf, 3) ö Johann Eberhard Müller von Muders⸗

ach, ; wegen Vergehens gegen §. 140 R. St. G. B. wird da die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgesetz⸗ buchs beschuldigt sind, auf Grund der §5. 486, 326 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Arrest auf Höhe von 1000 M in Buchstaben: ‚Eintausend Mark‘ an⸗ geordnet.

Durch Hinterlegung von 1000 MSH (in Buch⸗ staben: Eintausend Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und die Angeschuldigten zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt Gemäß S. 326 der St. P. S. wird das im Deuischen Reiche befindlche Vermögen der Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Neuwied, den 25. Mai 1880.

Königliches Landgericht, Strafkammer.

148865 In der Strafsache gegen 1) den Peter Heinrich Radermacher von Fischbach, 2) den Wilhelm Lehmann von Altenkirchen, 3) den Heinrich Dohle von Roth, wegen Vergehens gegen §. 140 des R. St. G. B. wird, da die Angeschuldigten des Vergehens gegen §. 140 Absatz 1 Nr. I des , beschuldigt sind, auf Grund der §. 480, 325 326 der Strasprozeßordnung zur eckung der die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens der Krrest auf Höhe von 10060 , in Buchstaben: ‚Eintausend Mark“ angeordnet. Durch Hinterlegung von 1000 M (in Buchstaben: Eintgusend Mark) wird die Vollziehung dieses Arrestes gehemmt und die Angeschuldigten zu dem Antrage auf Aufhebung des vollzogenen Arrestes berechtigt. Gemäß §. 326 St. P. O. wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der An geschuldigten mit Beschlag belegt. Neuwied, den ö Mal 1880. Königliches Landgericht, Straf⸗ ammer.

14932 Seitens der Justizverwaltung ist das Aufgebot der von dem vormaligen Gerichtsvollzieher kraft Auftrags Beermann im Betrage von 660 MM er⸗ legten Amtskaution beanfragt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Anspruͤche und Rechte daran zu haben vermeinen, solche bei Vermeidung des Ver⸗ lustes derselben spätestens in dem auf den 22, Seytember 1880, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine anzumelden. Witten, den 3. Juni i880.

Königliches Amtsgericht. II. Abtheilung.

Der Gerichtsschreiber:

Der K. Amtegerichtgschreiber: gez. Minetti.

Feldmann.

ww /S: / 6 * * . ö ö w,. , .

.

me ,,

Aufgebot.

Auf Antrag der Interessenten: Caspar gun von Lülsfeld, Michel Funk und Anna Maria Köhler, geb. Funk von Suljheim, Eva Walter und Geerg Bernard Nöth von Oberspieß⸗ heim, Simon Greß, Wittwer der Eva Scherpf von Ünterspießheim, Gertraud Meißner von Unterspieß⸗ heim, Margarethe Glück, geb. Gram von Voegnitz, Anna Maria Hämmerich und Michel Forst und Barbara Lorey von Neuses ar /S. und Katharina Gräb, Wittwe von Wiebelsberg und Genossen, werden nachbenannte unbekannt wo abwesende . sonen, bezüglich welcher seit mehr als 10 Jahren keine Nachrichten über ihr Leben vorhanden sind d jwar un; r' gunk von Lülsfeld, geb. 10. April 1819, 2H Johann Georg Nöth von Oberspießheim, geb. 30. Januar 1816, 3) Adam Scheipf von Unterspießheim, geb. 7. Juli Sz . H Margarethe Meißner von Unterspießheim, geb. am 6. März 1800, 5) Anng Maria Gram von Voegnitz, geb. am 21. Mai 1828, 6) Franz Josef Hämmerich von Schallfeld, geb. 31. Mai 18265, 7) Andreas Deschner von Schallfeld, geb. 30. Juni 1822, 8) . Grab von Wiebelsberg, geb. 7. April 1 9

II4980]

aufgefordert, spätestens bis zum Aufgebotstermine Mittwoch, den 13. April 1881, Vormittags 9 Uhr,

sich persönlich oder schriftlich bei unterfertigtem Amtsgerichte anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihre betreffenden hierorts verwalteten Vermögen an ihre legitimirten nächsten Erbbethei⸗ ligten ausgehändigt würden. .

Erbbetheiligte haben ihre Ansprüche im Aufge⸗ botsverfahren wahrzunehmen.

Alle Diejenigen, welche über das Leben der oben genannten Verschollenen Kunde geben können, wer⸗ den aufgefordert, bis zum bezeichneten Termin Mit⸗ theilung bei unterfertigtem Gerichte zu machen.

Gerolzhofen, den 5. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. von Dreer, Kgl. Amtsrichter.

1 , Aufgebot.

Auf Antrag des Bauern Friedrich Zahn zu Klein . Behnitz als Vormundes der minderjährigen Benefi— zial Erben, Geschwister Wetzel, werden alle Gläu⸗ biger des Nachlasses des am 6. Oktober 1879 zu Klein-Behnitz verstorbenen Büdners Johann Chri⸗ stian Friedrich Wetzel aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, spätestens im Aufgebots termine am

24. September 1880, Vormittags 10 Uhr, anzumelden. Gegen diejenigen Nachlaßaläubiger, welche ihre Ansprüche nicht anmelden, tritt der Rechtsnachtheil ein, daß sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzun gen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Nauen, den 3. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht. Koeppel, Gerichtsschreiber.

14962 Oeffentliches Aufgebot.

Nr. 4235. Auf Antrag der Kath. Religions⸗ Verwaltung Freiburg ergeht die Aufforderung, etwaige Rechte an dem in Kathol. Thennenbronn gelegenen Grundstück, etwa 18 Ar groß, oben an Josef Reuter, unten an die Straße, vorne an Löwen⸗ wirth Hoffmann, hinten an den Schulhautplatz an⸗ grenzend, welches vor etwa 34 Jahren von der Ge⸗ meinde der Antragstellerin zur Erbauung einer kathol. Kirche, eines kathol. Pfarrhauses und zur 2 Pfarrgartens abgetreten worden ist, in em au

Irettag; 9. Juli, Vorm. 9 Uhr, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben für erloschen erklärt werden würden.

Triberg, den 7. Juni 1880.

Der Gerichtsschreiber: Wolvpertz.

. Auszug.

Das Königliche Landgericht zu Aachen hat durch Urtheil der JJ. Civilkammer vom 23. April dieses Jahres, zugestellt am 3. Mai ejusdem die zwischen der Sibilla Hamacher, ohne Gewerbe zu Stein straß, Bürgermeisterei Rödingen, Kreis Jülich, und ihrem daselbst wohnenden Ehemann Johaun Ha⸗ macher, Ziegelfabrikant, bestehende eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, die Güter⸗ trennung zwischen denselben ausgesprochen, die Parteien zur Auseinandersetzung und Feststellung ihrer Vermögensrechte vor den Königlichen Notar Dick in Jülich verwiesen und die Kosten dem Be⸗ klagten zur Last gelegt.

Aachen, den 8. Juni 1880. ö

Der Gerichtsschreiber.

Bewer.

licgss Bekanntmachung.

Es haben bei uns die nachbenannten bestellten fleger die Todeerklärung folgender Personen eantragt: a. der Justij⸗Rath Mützel die Todeserklärung des am 26. Oktober 1845 zu Posen geborenen Wagenbauerlehrlings Johann Louis Carl de Leau, eines Sohneß des zu Schrimm ver⸗ storbenen Kreisgerichts⸗Sekretärs Johann Wil⸗ helm de Legu, welcher im Jahre 1864 selnen letzten Wohnort Pofen verlassen hat; der Justizrath Klemme die Todes erklärung des am 7. Dezember 1843 geborenen Daniel Martin Wilhelm Vogt, eines Sohnes der Johann Ferdinand und Caroline, geb. Schiller n . Eheleute, welcher im Jahre 1864

des am 23. Dejember 1845 geborenen Paul Anton Joseph Guthke, eines Sohnes der Oekonomiekommissarius Friedrich und Josephine, geb. Schulz = Guthkeschen Eheleute, welcher sich am 28. Jun 1862 zu Berlin erschossen haben soll; . der Justiz⸗Rath Mützel die Todeserklärung des früheren Exekutors Roman Anten von Zaborowskt, eines Sohnes der bereits verstor⸗ benen Franz CFajetan und Justina, geb. Magnero⸗ wiez von Zaborowskischen Eheleute, welcher in den Jahren 1856 bis 1868 zu Posen gewohnt und im Jahre 1868 von Pofen nach Breslau verzogen sein soll; ö. der Rechtsanwalt Naschinski die Todeserklärung des Oekonomen Bartholomäus Chrusz⸗ ezewski, welcher zuletzt in Jerzyee gewohnt und vor ungefahr 58 Jahren in einem Alter an et 60 Jahren nach Czenstochau verzogen ein soll. Die vorstehend genannten Personen, sowie die von diesen etwa zurückgelassenen Erben und Erb⸗ nehmer werden aufgefordert, sich vor oder in dem auf den 1. April 1881, Vormittags 10 Uhr, im Geschäftszimmer Rr. 5 des hiesigen Amts⸗ gerichtsgebäudes anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls die vorgedachten Personen werden für todt erklärt werden. Posen, den 4. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V. Dr. Tranmann.

ido 9] Bekanntmachung.

Der am 3. November 1825 zu Tarnowo, Kreis Bomst, geborene Arbeiter Theodor Ritter aus Tloker Hauland ist seit mehr als 10 Jahren ver⸗ schollen. Derselbe und seine Rechtsnachfolger werden hierdurch auf

den 20. September 1880, Bormittags 11 Uhr, unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei ihrem Ausbleiben der 2c. Theodor Ritter für todt erklärt und sein Nachlaß den sich als Erben Ausweisenden zugetheilt werden wird.

Wollstein, den 1. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

lieoso Bekanntmachung.

Der Bahnwärter Karl Trache ist zu Paulau, Kreis Brieg, in der Nacht vom 8. zum 9. Septem⸗ ber 1879 im Alter von 63 Jahren gestorben und zum Pfleger seines zur Zeit 34, 338 „6 betragenden Nachlasses Herr Justiz⸗Rath Wielisch in Brieg be— stellt worden, da seine Erben unbekannt.

Auf Antrag des genannten Pflegers werden hier⸗ mit sämmtliche unbekannten Erben und Erbschafts⸗ interessenten, sowie die nächsten Verwandten aufge⸗ fordert, ihre Rechte bis zu oder spätestens in dem von uns vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Gutt⸗ mann auf

den 7. Oktober 1880, Vormittags 19 Uhr, anberaumten Termine anzumelden und in dem Ter⸗ mine ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen.

Gegen diejenigen Erben, welche trotz dieser Auf— forderung sich nicht rechtzeitig melden, wird das Präklusionsurtheil ergehen.

Brieg, den 7. Juni 1880.

Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts II. Bruckisch.

lit'ss! Bekanntmachung.

Die unbekannten Erben und Erbnehmer des durch das rechtskräftige Erkenntniß des Königlichen Land— gerichts zu Cöslin vom 20. November 1879 für todt erklärten Maurergesellen Carl Freyer aus Colberg werden hierdurch aufgefordert, ich bei dem ö Gerichte, und zwar spätestens in

em au

den 6. April 1881, Vormittags 11 Uhr,

vor dem Herrn Amtsgerichts⸗Rath Wegner anbe⸗ raumten Termine mit ihren Ansprüchen zu melden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ihren Erbansprüchen präkludirt werden und der Nachlaß auf Antrag den nächsten legitimirten Erben beziehungsweise dem Fiskus zugesprochen wer⸗ den wird.!

Colberg, den 1. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht.

lissꝛs! Bekanntmachung.

Gesetzlicher Vorschrift gemäß wird andurch ver— öffentlicht, daß die Eheleute Conrad Theobald, Ackerer und Schuster und Catharina, geb. Disque, beide in Klingen wohnhaft, welche bei dem Königl. Landgerichte dahier gegen Friedrich Disqué, Ackerer von, Klingen, das Abwesenheits verfahren betreiben, durch Gerichtsbeschluß vom 29. Mai 1880 zu dem kontradiktorisch mit der Königl. Stgatsan—⸗ waltschaft zu fübrenden Zeugenbeweise darüber zu- gelassen wurden: „daß vorgenannter Friedrich Disqus im Jahre 1853 nach Amerika n ist und seit dem Jahre 1863 über seine Existenz und seinen Aufenthalt keine Nachrichten in seine Heimath⸗ gemeinde gelangt sind.“ ;

Landau i. d. bayer. Pfalz, den 9. Juni 1880.

Der Königl. Staatsanwalt: Hosemann. (14834

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proelam finden zur Zwangs verstei dern der dem Büdner Gratep gehörigen Büd—⸗ nerei Nr. 5H zu Gagzow mit Zubehör Termine

1) zum Er! nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am

dier, den 17. Augnst 1880, ormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Enn, den 7. September 1880,

ormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung , ,. Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Dieustag, den 17. agen 1880, Vormittags 11 Uhr, ö im Zimmer Nr. 8 des hiesigen Amtsgerichtsgebäu⸗

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 3. August 1880 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Herrn Rechtsanwalt Briese⸗ mann hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vor⸗ gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund— stücks mit Zubehör gestatten wird. Wismar, den 5. Juni 1880. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: . Kruse, int. Gerichtsschreiber.

(14965 Nr. 66513. klagen gegen Blechner Josef Kaiser von Säckin— gen j. Z. an unbekannten Orten al wesend aus Kauf mik dem Antrage auf Zahlung von 107 . 65 3 nebst 5 Zins vom Klagzustellungstage an und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor das Groß— herzogliche Amtsgericht zu Säckingen auf Dienstag, den 3. August 1880, Vormittags 8 Uhr. J Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Auszug der Klage bekannt gemacht. Säckingen, den 7. Juni 1886. Gäßler, Gerichtsschreiber des Großh. Amtsgerichts.

14971 Die Wittwe des Schuhmachers Detlev Friedrich

Nenmann, Anna Catharina Margaretha, Toch⸗

ter des Schmieds Detlev Hinrich Dreyer zu Oven—⸗ dorf, und dessen Ehefrau Engel Margaretha, geb. Stein, ist am 16. Dezember 1819 geboren und am 26. September 1879 in Lübeck gestorben. Als ihre nächsten Erben haben sich gemeldet: I) die Kinder ihres verstorbenen Bruderg, Schiffs⸗ zimmermanns Detlev Hinrich Dreyer zu Lübeck: a. Catharina Elisabeth Dorothea, Ehefrau des Arbeiters Konrad Reuß in Hamburg, b. Detlev Heinrich Christian, c. Franz August Ludwig, die unter b. und e. Genannten unter Altersvormundschaft des Ober-⸗Polizei- dieners Wohlbrandt und des Arbeiters Beeth zu Lübeck;

2) ihre Schwester Engel Margaretha Magdalena, Ehefrau des verschollenen Steward Ernst Heinrich Friedrich August Zink zu Altona;

3) ihre Schweller Anna Ghriftina Magdalena, Ehefrau des Schlachters Johann Friedrich Christian Schmidt zu Lübeck. .

Auf Antrag des hiesigen Rechtsanwalts Dr. Lindenberg als Vertreter dieser Erben wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Alle, welche ein besseres oder gleiches Erbrecht, wie die Antragsteller beanspruchen, sowie alle Erb⸗ schaftsglänbiger, deren Ansprüche vom Vertreter der Antragsteller nicht schriftlich anerkannt sind, haben ihre Ansprüche spätestens in dem auf

Dienstag, den 16. November 1880, Morgens 11 Uhr, anberaumten Termine bei Strafe des Ausschlusses anzumelden.

Lübeck, den 2. Juni 1880.

Die Civilkammer J. des Landgerichts. Hoppenstedt. Sommer. Bruhns. Schweiß.

(14942 In der Strafsache gegen

J. Rantz, Johann Baptist, geboren zu Boll⸗ weiler am 29. Juli 1857, Sobn von Johann Baptist und der Anna Maria Keller;

II. Weißbeck, Karl, geboren zu Bollweiler am 28. Januar 1857, Sohn von Faver und der Genofeva Riber;

Meyer, Oswald, geboren zu Münchhausen am 21. Mai 1857, Sohn von Heinrich und der Therese Waltzer; .

Amstatt, Josef, geboren zu Wünheim am 28. November 1857, Sohn von Georg und der Magdalena Fetscher;

Heitz, Alexander, geboren zu Münchhausen am 9. März 1857, Sohn von Philipp und der Maria Anna Meyer,

Alle abwesend und zuletzt im Landgerichts bezirke Mülhausen wohnhaft; .

hat die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts

Mülhausen in ihrer Sitzung vom 13. Mai 1880, an welcher Theil genommen haben die Herren: dandgerichtẽdireltor Wolf, als Vorsitzender,

. é. 6 als Beisttzer,

Nach Anhörung des Herrn Referenten Dr. Peez in seiner . .

Nach Einsicht des Antrages der Kaiserlichen Stgatsanwaltschaft am 8. Mai 1880,

In Erwägung, die Formalitäten des 5. 42 Stra fprozeßordnung erfüllt sind; auch nachgewiesen ist, daß die Angeschuldigten ihren letzten Wohnsitz im Landgerichtsbezirke Mülhausen gehabt haben; daß dieselben hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehrpflichtige der Altersklasse 1857 in den Jahren 1877 bis 1880 sich dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen gesucht zu baben, daß sie ohne Erlaubniß das Bunde gebiet verlassen haben und nach erreichtem militärpflichti⸗ gem Alter sich außerhalb desselben aufhalten, ein nach §. 140 Strafgesetzbuch strafbares und zur Kom⸗ petenz der Strafkammer des Kaiserlichen Landge⸗ richts 8 . Vergehen,

In Erwägung, die beantragte Vermögenzbeschlag⸗ nahme auf Grund der Bestlmmungen des §. 140 Strafgesetzbuch und der §§. 325, 326 und 4180 Strafprozeßordnung zulässig, die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeschuldigten gehöri⸗ gen Gegenstände nicht ausführbar ist,

Beschlossen,

I) Daß das Hauptverfahren gegen die Angeschul⸗ digten ad J. -V. inklusive wegen des vor⸗ erwähnten Vergehens gegen 5. 140 Shag e. buch zu eröffnen und die Sache zur Verhand—⸗

osef Weil Söhne von Freiburg (14977

der ihn möglicherweise treffenden höchsten Geld⸗ strafe von 3000 ½6 und der Kosten verfügt, und außer der gesetzlich vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichs. Anzeiger, auch die einmalige Bekanntmachung dieser Be⸗ schlagnahme in der Neuen Mülhauser Zeitung verordnet in Anwendung der bereits er— wähnten gesetzlichen Bestimmungen, §5§. 326, 326, 472, 480 St. P. O. gej. Wolf. gez. Pee z. gez. Hopps. Zur Beglaubigung: Der Landgerichts · Sekretär. gez. Gielsdorf. Verkündet am 8. Mai 1880. Hunrath, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Jaddachschen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Berent durch den Amtsrichter Levysohn für Recht: daß die Geschwister Zaddach, und zwar Adam Carl, Johann Gottlleb und Auguste, mit ihren Ansprüchen an die in der Prillschen Subhasta⸗ tionssache gebildete Spezialmasse in Höhe von 111 48 8 auszuschließen, dem Einwohner Friedrich Zaddach in Alt -Kyschau dagegen seine Rechte an dieser Masse vorzubehalten, die Kesten des Verfahrens aus der Maffe zu ent— nehmen. Von Rechts Wegen . r ün d e. Bei der Subhastation des Grundstück, Neu⸗Pa—⸗ leschken Nr. Je. kam die für die vorerwähnten 4 Ge⸗ schwister Zaddach Abth. III. Nr. 1 zu gleichen Theilen eingetragene Post von 37 Thlr. 4 Sgr. 6 Pf. welche ex officio mit 111 S6 48 8 liquidirt wor⸗ den, zur Hebung und ist, da Liquidanten im Kauf— gelderbelegungstermin nicht anwesend gewesen, zu einer Geschwister Zaddachschen Spezialmasse ge—= nommen (5. 64 der Subhastationseęrdnung vom 15. März 1869). Von den berechtigten Gläubigern hat sich in⸗ zwischen nur der Ginwohner Friedrich Zaddach in Alt⸗Kyschau gemeldet. Dagegen hat der in Gemäß⸗ heit des 5. 86 ibid. bestellte Kurator den Aufenthalt der übrigen berechtigten Gläubiger nicht zu ermitteln vermocht. Es ist daher das Aufgebot der Zaddach—⸗ schen Spezialmasse auf Antrag des Kuraätors in Gemäßheit der 8§. 81, 82 ibid., des §. 19 des Ge⸗ setzes, betreffend die Zwangtvollstreckung in das un⸗ bewegliche Vermögen vom 4. März 1875, der S5. 20, 21 des Ausführungsgesetzes zur Deutfchen Eivil— n,, mn, vom 24. März 1879, der 58. 823 is 832 der Reichs-Civil⸗Prozeßordnung erfolgt. Da sämmtliche dabei in Betracht kommenden gesetz⸗ lichen Vorschriften, ingbesondere über die Publi= kation und den Zeitablauf von 3 Monaten vom Tage der Ankündigung im Amtsblatt bis zu dem Aufgebotztermin gehörig beobachtet sind. Da ferner in dem lam 8. Mai 1850 anberaumten AÄusschtluß⸗ termin der Kurator erschienen, und den Antrag auf Präklusion der Geschwister Zaddach, Adam Carl, Johann Gottlieb und Auguste, mit ihren Ansprüchen an die Spezialmasse an die Zaddachsche Spezial. masse gestellt, unter Vorbehalt der Rechte des er⸗ schienenen Einwohners Friedrich Zaddach in Alt— Kyschau, dieser Vorbehalt auch in Gemäßheit des §. 850 der Reichs Civil ⸗Prozeßordnung auszusprechen war. so war, wie geschehen, zu erkennen. gez. Levysohn.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛe.

Nutzholz und Brennholz Verkauf in der Kö⸗ niglichen Qberförsterei Kottenforst. Am Frei⸗ tag, den 18. Juni er,, Nachmittags 42 Üühr, kommen nachstehende Höljer in Poppelsdorf beim Gastwirth Walbrül zum Verkaufe: JL. Schutzbezirk Buschhoven (Triftstück und Morenhover⸗Forst): Eichen: eg. 95 Stück Nutz holzstämme. II. Schutz⸗ bezirk Lüftelberg (Merlertrifft und Knüppelsheckej: Eichen: ea. 75 Stück Nutzholzstämme, 56 r'm Nutzholz J. Cl. (Böttcherholz, Hainbuchen: 27 Stück Nutzholzstaͤmme, 42 rm Nutzholz, Nadel⸗ holz: circa 10 Hunderte Bohnenstangen. kII. Schutzbezirk Schoenwaldhaus (Leuschhech: Buchen: ca. 900 rm Scheit: und 160 Hunderte Reiserwellen. Unter den Nutzholzstämmen befinden sich werthvolle Schiffskrümmen. Die Förster Hen⸗ ning zu Buschhoven, Bewersdorf zu Lüftelberg und Müller zu Schoenwaldhaus werden die Hölzer auf Wunsch vorzeigen. Die Hölzer lagern —1 Stunde von den Bahnhöfen Kottenforst und Godesberg. Bonn, den 8. Juni 1880. Der Königliche Forst⸗

meister. gez. Sprengel.

litdzs! Bekanntmachung.

Zum Bau des Verwaltungsgebäudes auf dem Grundstücke „Hinter dem Gießhause Nr. 1Y hier⸗ selbst soll die Lieferung von

I) hellen Verblendziegeln,

2) 300 Tonnen Portlandeement im ege der öffentlichen Submission vergeben werden. J

Offerten sind versiegelt und portofrei an das Baubureau, ‚„Hiater dem Gießhause Nr. 1“, bis

ätestens ö Dienstag, den 22. Juni 1880,

Vormittags 11 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit die Eröffnung derselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten erfolgt. Daselbst liegen auch die Bedingungen täg⸗ lich, Vormittags von 9—1 Uhr, zur Einsicht aus.

Berlin, den 9. Juni 1880.

Der Königliche Ban ⸗Juspektor. We ber. (abo. 150 / 6) 14449 Submisston. ö Zur Ausstattung des Kasernements für 1 Regi—⸗ ment Infanterie sollen: . 1) die Mannschaftsschränke, 2) die Mahagoni, birkenen und kiefernen volirten Möbel. 3) die mit Anstrich zu versehenden klefernen Utenstlien und 4) die eisernen Bettstellen mit Brettein⸗

lung und Entscheidung vor die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts Mülhausen zu verweisen sei, 1 Die Beschlggughme des im Deutschen Reiche besindlichen Vermögens eines

nach Amerika ausgewandert ist; ö o. der Justiz Rath Klemme die Todeterklärung

des statt.

jeden der Angeschuldigten bis zum Betrage

lage, in gffen ir Submission verdungen werden. Oe ge ft e wut nm er Ausschrift versehene, erten sind bis zum Termine: Montag, den 28. Inni er,, Vm. 10 Uhr, franko im Seschäftslokase der Garnison Verwaltung

.

82

,

.

* mr, e, m/ m, , ,