Vew-Lork, 11. Juni. (MW. T. B.)
Waaren bericht. Banapolle in Nen-Tork 12, do. in Nen -Hrleans 118. Petrolenm in Ne- Vork 83 Gd., do. in Philadelphia S4 Ed., rohes Fetroleum 6, do. Pipe line Certifieats — D. 94 6. Mehl 4 D. 50 0. Rother Winter eigen 1 D. 29 C. Mais (old mixed) 52 CG. Zueker (Lair reflining Muscovados) Tz. KRaffee (io) 144. Schmalz. (Marke KRileor] T7sis, d. Fairbanks 783, do. Rohe . Brothers 7. Speck (hort clear] 7] C. Getreidefracht 43.
Merkäm, 12. Juni, (Bericht über den Verkshr in Hyeotheken und Grundbesitz von Heinrieh Fränkel.) Das Geschäft in
auf die per Michaslis d. J. und Neujahr 81 fällig werdenden Be- träge, und haben auch schon umfangreich Abschlüsse für diese Lermine stattgefunden. Trotz dem grossen Geldüberluss ist der Markt doch beständig mit einer Menge sowohl erststelliger Hypo- theken, wie darauf folgender Eintragungen belastet, die von Land za Hand wandern, ohne Unterkommen zu finden, weil die Ansichten der betreffenden Eigenthümer und der Kapitalisten berüglieh der Bonität der Objekte zu sehr divergiren. Aus den entlegensten Theilen der Stadt treten Anträge à 430 91ige Beleihungen hervor, die vatürlich keine Berücksichtigung finden. Ber allgemeine Strom der Zinsreduktion hat für jens entfernt gelegenen Grundstäcke nur den einen Vortheil, dass
Amortisation. Erststellige Gutshypotheken mit und ohne Amortiga. tion in üblichen Belsihungsgrenzen 44 - 44-5 so. Als verkauft ind zu melden: Rittergut Vehtenbagèen G. Ereis Saaꝛig, nud Rittergut Gembitz, Kreis Kröben.
. Gomer u l- Verne ann an m m , m-
26. Juni. Sohloss brauerel Oranlenburg. Ausserord. Gen. Nerz zu Berlin. z
29. Vaterländlsohe Transport Vorsloherungs Aktion. dos ellschast in Elherfesd. Ord. den. Vers, zu Elberfes Eisemhbahnwn-Eimmahmem. j
Marlenburg Mlawkaer Elsenpbahbn. Einnahme pro Mai 1889
—
bebauten Grundstücken hat sowohl in Bezug auf die Lebhaftigkeit des Verkehrs, wie auf die Anzahl der erzielten Abschlüsse hinter deu letzten Vorwochen nicht zurückgestanden. Einige Abschwächung dagegen zeigte sich in dem Umsatz von Bauparzellen. Am Hypo' thekenmarkte g igte sieh für den bevorstehenden Johanni-Fermin nur noch ganz vereinzelter Bedarf, zumal Alles, was von wirklich feinen Sicherheiten in letzter Zeit zum Vorschein kam, rasch und gern genommen worden ist. Das Geschäft erstreckt sich bereits
das Privatkapital, welches allerdings den Hauptfaktor im Realitäten- verkehr bildet, sSeine bisherige engherzige Anschauusg aufgegeben bat und bei Bewilligung von 5osg nun auch die neueren Strassenzüge in den Bereich der Beleihungsfähigkeit zieht. Wir notiren: Aller- feinste erste Einschreibungen in pupillarischer Höhe 4500, zweiter Klasse 4 0½, dritter Klasse o/o. Zweite und fernere Stellen inner- halb Feuerkasse 5z — hoo, je nach Beschaffenheit. Amortisations- Hypotheken in bester Gegend 4. - Boo; im Lebrigen 5) os incl.
Strecke B. 6279 Fl.
101 919 M6. gegen 1879 — 25 555 .. Ennahmè pro ultimo Nai 1880 559 278 M6, gegen denselben Zeitraum in 1879 — 109 217 4
Eusohtlehrader Elsenbahn. Strecke A. Hinnahme pro Ua 18380 181 543 Fl, gegen 1879 — 9215 FJ. — Einnahme bis ultimo Vai 1880 1003 477 Fi, gegen denselben Zeitraum in 1879 No0l6 p Einnahme pro Mai 1889 156 988 FI. gegen 1979 Einnahme bis ultimo Mai 18860 705 210 HR, gegen denselben Zeitraum in 1879 4 56 249 FI.
22 — —
22
Theater.
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern-
haus. 146. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten nach einer Novelle des Prosper Merimée von Henry Meilhae and Ludovie Halévy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. In Scene gesetzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Montag: Opernhaus. Keine Vorstellung.
Schauspielhaus. 154. Vorstellung. Das Ge fängniß. Lustspiel in 4 Akten von Roderich Benedix. Vorher: Sie hat ihr Herz entdeckt. Lustspiel in 1 Akt von Wolfgang Müller von Königswinter. Anfang 7 Uhr.
Dienstag: Opernhaus. 147. Vorstellung. Fan⸗ tasca. Großes Zauber ⸗Ballet in 4 Atten, nebst einem Vorspiel von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
Wallner- Theater. Sonntag: Erstes Auf—
treten des Frl. Ernestine Wegner nach ihrem Urlaub. Zum 80. M.: Der jüngste Lieutenant. Posse mit Gesang in 3 Akten von Ed. Jacobson. Musik von G. Lehnhardt. .
Montag: Z. 81. M.: Der jüngste Lieutenant.
sictoria- Theater. Direktion: Emil Hahn.
Sonntag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Frl. Ottilie Hintermann. Zum 260. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme neu! (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Garten⸗Concert. Anfang: Sonn⸗ tags 55 Uhr, Wochentags 6 Uhr.
Montag: Benefiz des Hrn. Menzel. 3. 261. M.: Die Kinder des Kapitän Grant. .
In Vorbereitung: Goethe's Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die Bühne einge ichtet von Otto Devrient. Musik von Lassen.
Krolls Theater. Sonntag: Die lustigen
Weiber von Windsor. Oper in 3 Akten von
Vicolai. Vor und nach der Vorstellung: Großes
Doppel ⸗Coneert im Sommergarten bei brillanter Be⸗
Fin ng desselben. Anfang 4, der Vorstellung r
Montag: Der Barbier von Sevllla. Abonnements⸗Billets à Dtzd. 9 M an den be⸗ kannten Verkaufsstellen.
Vational - Theater. Sonntag u. Montag: Faust. II. Theil.
sermania- Theater. (Im Weinbergsweg.) Sonntag: Zum 1. Male: Große Rostnen. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von R. Hahn. Mustk von R. Thiele.
Montag: Extra ⸗Vorstellung zum wohlthätigen Zweck. Pechschulze. Posse mit Gesang in 3 Akten von Salingrs. Mustk von A. Lang.
Belle- Alliance- Theater. Sonntag: Neu
einstudirt: Die beiden Reichenmüller. Volksstück mit Gesang in 3 Akten und einem Vorspiel: „An der Landstraße“, von Anton Anno. Im pracht— vollen Sommergarten: Großes Doppel Concert, aut. s, ,. den Musikchören des 1. Garde⸗Feld⸗
rtillerie⸗Regts. und des Königl. Kadetten · Corps unter Leitung der Königl. . , . Herren Baumgarten und Herold. — Auftreten dez schwã⸗ bischen Terzetts, Geschwister Rommer, und der Tyroler Sänger ⸗˖ Gesellschaft Engelhardt). Abends: Brillante Illumination durch 20 505 Gasflammen. Anfang . * Concerts 5 Uhr, der Vorstellung 7 hr. Entrée
9. Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang des Con⸗ certs 6, der Vorstellung 7 Uhr. Dienstag: Zum 170. Male: Der Rattenfänger von Hameln. (Heinz: Hr. Junker als Gast.)
Jamilien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Adele Schött mit Hrn. Referen⸗ dar Heinrich Herf (Rheydt).
Verehelicht: Hr. Oberförster Martin Cochius mit Frl. Meta Meinecke (Crlau bei Schleusingen — Wennigsen) . Hr. Hauptmann u. Compagnie⸗ Chef, Conrad v. Sydow mit Frl. Jenny Freiin v. Plettenberg (Westhusen).
Geboren:; Ein Sohn: Hrn. Dr. Paul Cimbal Neisse)h. — Eine Tochter: Hrn. Major Rabe e mn — Hrn. Regierungs⸗Assessor Ascher
er).
Ge storben; Frau Amtsrath Franziska Klöpper, geb. Bartels (Polle a. d. Weser). — * er⸗ und Landgerichts⸗Advokat a. D. J. 5 J. Frölich Schleswig), — Verw. Frau Geh. Jufkizrath
uguste Krüger, geb. Wilke (Halberstadt).
Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.
Steckbriefs ˖ Erledigung. Der gegen den Friseur Ernst Kaul ams b. Mai 1886 e ien, wird zurückgenommen. Berlin, den 9. Juni 1880.
:
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
lis Oeffentliche Zustellung.
Der Kappenmacher Ludwig Ratzel von Linken⸗ heim, vertreten durch den Großh. Rechtsanwalt Dr. Horn zu Karlsruhe, klagt gegen die ledige und voll⸗ jährige Karoline Stern von Eggenstein, z. 3. an unbekannten Orten, auf Entschädigung aus unrech⸗ ter That mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 360 S (Breihundert Mark) nebst Ho Zins vom Klagzustellungstag und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großh. Amtsgericht zu Karlsruhe auf
Donnerstag, den 22. Juli 1880, Vormittags 9 Ühr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Karlsruhe, den 4. Juni 18809.
Frank, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
J Aufgebot.
Der Landwirth Heinrich Schulte Wullen zu Wullen hat das Aufgebot folgender Dokumente:
I) notarielle Schuldverschreibung vom 25. Ja- nuar 1867 über ein Darlehn von 900 Thaler zu Gunsten der Sparkasse der Stadt Bort— mund, eingetragen auf die Grundstücke Flur J. Nr. 328/14 und 332/15 der Gemeinde Ännen⸗ Wullen, ausgestellt von dem Schreiner Heinr. Gronenberg in Wullen;
2) notarielle Schuldverschreibung vom 7. August 1869 über ein Darlehn von 250 Thalern, im Uebrigen lautend wie ad 1,
beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf
den 22. Dezember 1880, Mittags 12 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur—⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Witten, den 3. Juni 1880.
Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung. Der Gerichtsschreiber: Feldmann.
1 Aufgebot.
I Die Frau Anna Hedtke zu Dueren hat das Aufgebot des ihr gehörigen und verloren gegan⸗ genen Quittungsbuches Nr. 1058 des Vorschuß⸗ Vexeins zu Konitz über 333,40 M beantragt.
2) Der Stadt Exekutor August Mischke zu Konitz hat als Vormund der minorennen Clara Antonie Bublitz das Aufgebot des der letzteren gehörigen und verloren gegangenen Quittungsbuches Rr. 1335 des Vorschuß Vereins zu Konitz über 313, i5 S be— antragt.
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. September 1880, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 39, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vor— zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.
Konitz, den 2. Juni 1830.
Königliches Amtsgericht. IV. Abtheilung.
libos] Erbvorladung.
Leopold Kölble 1. von Grafenhausen wird an— durch mit Frist von 3 Monaten
zur Vermögensaufnahme und zu den Erbtheilungsver⸗ handlungen auf den am 21. April d. J. erfolgten Tod seiner ledigen Tochter Carolina mit dem Be⸗ deuten vorgeladen, daß, wenn er nicht erscheine, die Erbschaft lediglich Denjenigen zugetheilt würde, welche sie erhielten, wenn der Aufgeforderte 1 des Erbanfalles nicht mehr gelebt hätte. Mahlberg, den 8. Juni 1880. Großh. 6 Notar.
liütt! Bekanntmachung.
In Sachen der Erben des weib Claas g. de Boer zu Norden, wider die Erben der weil' Aus⸗ , ria daselbst
a das ,,, Amtsgericht Norden am 4. Juni a
1880 d nina usschlußurtheil dahin verkündet: .
daß die eventuell Berechtigten mit ihren An sprüchen auf die im Grundbuch von Westermarsch Lom. 18 Nr. 2 Pag. 11 Abth. III. Ir. 5 und Tom. 18 Nr. 16 Pag. 123 Abth. III. Rr. I, ein⸗ getragene Kautions- Hypothek, für die Erben der weil, Ausmienerin Fridag zur Sicherheit für die richtige Bejahlung von 227 Piftolen jährliche Pachtgelder aus dem Vertrage vom 4. Maͤrz 1815 eingetragen, ausgeschlossen werden und diese Post im Grundbuche gelöscht werden wird.
Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber.
Claassen.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
(165047 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Dr. J. Cohen und A. Aron, als Turatores bonorum der Falliten Jacob Cohen und Samuel, genannt Semmh Fürst, in Firma David Cohen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
daß Alle, mit Ausnahme Derjenigen, deren Forderungen bereits zur Fallitmasse angemeldet worden, welche an die genannte Fallitmaffe Forderungen und Ansprüche zu haben vermei- nen, hiermit aufgefordert werden, solche spä⸗ testens in dem auf Sonnabend, den 9. Oktober 1880, 10 Uhr Vormittags,
anberaumt en Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden, bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 5. Juni 1880.
Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Ubtheilung IV. Zur Beglaubigung:
Romberg, Gerichts ˖ Sekretär.
1605665 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Nelson him Pick und
Joseph Schönfeld, als Testamentsvollstrecker von
rau Henriette Israel, geb. Pick, des Eduard
. Israel Wittwe, wird ein Aufgebot dahin er⸗
assen: daß Alle, welche an den Nachlaß der hier⸗ selbst am 4. April 1880 verstorbenen Frau Henriette Israel, geb. Pick, des Eduard Joseph Israel Wittwe, Erb oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder welche den Bestimmungen des von der genannten Erb— lasserin hierselbst am 23. Juni 1876 errichteten, mit einem Additament vom 21. März 18795 versehenen und am 15. April 18865 hierselbst publizirten Testaments, insbefondere den! den Antragstellern als Testamenttvollstreckern er— theilten Befugnissen widersprechen wollen, hier⸗ mit aufgefordert werden, solche An- und Wider⸗ sprüche spätestens in dem auf
Freitag, den 8. Oktober 1880,
10 Uhr Vormittags, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeich⸗ neten Amtsgericht anzumelden bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 8. Juni 1880. Das Amtsgericht Hamburg.
Civilabtheilung III.
Zur Beglaubigung: Romberg, Gerichts Serretãr.
(15956 Amtsgericht Hamburg.
Auf Antrag von Joachim Daniel Theodor Hagen, Johann Andreas Eduard Hagen und Johann Friedrich Christopher Hagen, betreffend Todezerklä— rung des hierselbst am 26. Januar 1850 geborenen, im Jahre 1846 oder 1847 nach Melbourne ausge⸗ wanderten und seit ca. 14 Jahren verschollenen Johann Carl Heinrich Hagen wird ein Aufgebot ö , te Zoh
Daß der genannte Johann Carl Heinrich Hagen
hiermit aufgefordert wird, sich in dem ö. ; Mittwoch, den 16. Februar 1881, 10 Uhr Vm. anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht zu melden, unter dem Recht nach⸗ theil, daß er für todt werde erklärt werden ; daß alle unbekannten Erben und Gläubiger des gengnnten Verschollenen hiermit aufgefordert werden, ihre Ansprüche spätestens in dem be— zeichneten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, unter dem Rechtsnach⸗ theil des Ausschlusses und ewigen Still⸗ schweigens. Hamburg, den 8. Juni 1880. Das Amttgericht Hamburg, Civil · Abtheilung J. Zur Beglaubigung: Nomberg, Gerichts Sekretär.
lbod9) In der Sache, betr. die Zwangsversteigerung der zur Konkurzmasse des Kaufmanns G. W. Köhn hierselbst gehörigen Grundstücke, nämlich: I) des an der Pfaffenstraße allhier suß Nr. 500 B. belegenen Hauses mit der Hauswiese Nr. 18 der kurzen Kabeln und
2) des am Wege nach dem Begräbnißplatze 8u Nr. 36 belegenen Gartens, ! J ist in dem am 5. d. Mts. abgehaltenen Liquida⸗ tionstermine sofort zu Protokoll das Ausschluj. urtheil erlassen und verkündet worden.
Solches wird hierdurch gemeinkundig gemacht und zugleich der auf
Montag, den 28. Juni 1880, Vormittags 11 und 117 Uhr,
vor Gericht hier anstehende Ueberbotstermin mit dem Bemerken hierdurch in Erinnerung gebracht. daß in dem am 5. d. Mts stattgehabten Verkauft. termine ein Gebot nicht abgegeben ift.
Neubrandenburg, den 7. Juni 1880.
Großherzogliches Amtsgericht. Abthl. J. W. Saur.
156943
Die Spezialmasse von 703,55 „M, welche bei der Zwangs versteigerung des dem H. Heimann zu Lügde gehörenden Parzells 98 der Flur 5 daselbst auf die darauf eingetragene von Amkswegen liquidirte Post: 250 Thaler Darlehn mit 5 Yi Zinsen und Kosten aus der Urkunde vom 28. Dezember 1852 für die Kaufleute Gebrüder Markus, Isaac und Heinemann Heimann zu Lügde“ gefallen sind, wird aufgeboten.
Alle Diejenigen, welche auf diese Spe zialmasse Ansprüche geltend machen wollen, werden aufgefor— dert, solche spätestens in dem auf den 4. Owttober 1880, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtstag?— stelle zu Lügde anberaumten Termine bei Vermei⸗ dung der Präklusion anzumelden.
Steinheim, den 8. Juni 1880. Königliches Amtsgericht.
(14929 Bergisch⸗Märkische Eisenbahn.
Die Maurer und Steinhauerarbesten zum Neubau eines Lokomotivschuppeng nebst Kohlenbühne auf dem Central ⸗Rangirbahnhofe Cassel sollen ungetheilt in einem Loose im Wege der Submisston 3 .
uhmissionshefte mit Bedingungen sind gegen Erstattung der Herstellungskosten von uns 6 . ziehen, Zeichnungen dagegen im hiesigen technischen Bureau einzusehen.
Anerbietungen mit der Aufschrift: „Offerte für Maurer und Steinhauerarbeiten des Lokomotiy⸗ schuppens auf dem Central ⸗-Rangirbahnhofe Cassel sind bis zum 25. Juni er, an welchem Tage, Vor mittags 1 Uhr, die Eröffnung derselben erfolgen wird, versiegelt und portofrei an uns einzusenden.
Cassel, den 8. Juni 1880.
Königliches Eisenbahn⸗Betriebsamt.
(151481
Deutsche hnpothtkenbant Akt.⸗Ges.)
; Berlin.
Die am 1. Juli a. e. fälligen Coupons der
5projentigen Hypothekenbriefe werden schon vom 15. Juni a. . ab an unserer Kasse, Hegelplatz 2, eingelöst. Die Coupons müssen auf der Rückseite von der einlösenden Firma abgestempelt sein. Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreisthier arztstelle des Kreises Schroda, mit einem jährlichen Gehalte von 660 „e und einer Remuneration von 606 S jährlich aus Kreis- kommunalfonds, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer eugnisse und ihres Lebenslaufs innerhalb 6 Wo hen bei uns melden. Posen, den 28. Mai 18565. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Liman.
liörct] Kaiserin Augusta⸗Verein.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Kaiserin Augusta⸗Vereins werden zu einem Bereins tage auf Sonnabend, den 19. Juni, Abends 7 Ühr, im Herrenhanse, Leipzigerstraße 3,
hierdurch eingeladen. Der Verwaltungsrath. Krüger, Vorsitzender.
14115 Hof Zahnarzt Dr. v. Gusésrard, Neue
Promenade 6 I., empf. s. zum Einsetz. künstl—
Zähne, Plombiren, spec. in Gold, Reinig. ꝛc.
ibii 4
Bestand am Anfang des Jahres 19, Zugang im Laufe von 185795.
Lebensbersicherungsbank für Deutschland in Gotha.
Hr sicherungen im Jahre 1879:
52 58 Pers. mit 347 119 300 M6 Vers⸗ Sa. 3466 und 27467 800 '
so daß zusammen versichert waren Hiervon gingen ab: a. durch Tod ... 110. Pers. mit 5 göl 700 M, b. durch Abgang und Ablauf bei Lebzeiten. 543 4621009 ,
d d Perf. min YT vdr id, . Verf ;.
16, ö 109572 700 . 1
Bleibt Bestand Ende 1879.
betreffenden Versicherten zahlbar.
8d ir Per. mi Jr bi. i , ess,
Von diesen Bersicherungen kommen auf das Königreich Preußen 32 503 Perfonen mit 30 305 400 ο Versicherungsfumme zu einer jührlichen Prämie von 6 823 7 S 10 . Unter den Preußischen Versicherten kamen im Laufe von 1879 636 zahlbare Sterbefälle mit 3 571 00 , Ver ⸗ sicherungssumme vor und 8 Summen im Gesammtbetrage von 44 706 S wurden bei Lebzeiten der
Dentscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
XR — / . Nas Ahonnrment heträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.
. Insertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 80
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4
* Alle Rost⸗Anstalten nehmen BGestellung au; ;
für Ggerlin außer den Rost - Anstalten auch die Ezprt⸗
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
*
M 137.
Berlin, Montag,
oa me-,
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; dem Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse a. D. Br. Walter, bis⸗ her Regimentsarzt des 1. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 25, den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife und Schwertern am Ringe; dem katholischen Pfarrer und Erzpriester Schreyer zu Falkenau im Kreise Grottkau den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; sowie dem Gemeinde⸗ vorsteher Wichmann zu Stecklin im Kreise Greifenhagen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Dentsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
den Charakter als Geheimer Regierungs⸗-Rath zu verleihen.
Auf die für das Jahr 1880 festzusetzende Dividende der Reichsbankantheile wird vom 15. d. M. ab eine erste halb⸗ jährige Abschlagszahlung von zwei und ein viertel Prozent oder
67 MυV 50 3
für den Dividendenschein Nr. 115 bei der Reichsbank⸗ hauptkasse zu Berlin, bei den Reichahankhauptstellen in Bremen, Breslau, Cöln, Danzig, Dortninnd, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, . i. Pr., Leipzig, Magde⸗ burg, Mannheim, München, Posen, Stettin, Straß— burg i. E. und Stuttgart, bei den Reichsbankstellen in Aachen, Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Bromberg, Cassel, Chemnitz, Coblenz, Crefeld, Dresden, Düssel—⸗ dorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Erfurt, Essen, Flens— burg, Frankfurt a. O., Gera, Gleiwitz, Glogau, Görlitz, Graudenz, Halle a. Si, Karlsruhe, Kiel, Landberg a. W., Liegnitz, Lübeck. Mainz, Memel, Metz, Minden, Mül⸗ hausen i. E., Münster, RNordhaufen, Nurnberg, Osnabrück, Siegen, Stolp, Stralsund, Thorn, Tilsit und bei den Reichs— bank⸗Kommanditen in Cöslin und Insterburg erfolgen.
Berlin, den 11. Juni 18980.
Der Reichskanzler. von Bismarck.
Reg ul ati v für Privattransitlager von Bau- und Nutzholz
ohne Mitverschluß der Zollbehörde, beschlossen in der Sitzung des Bundesraths am 24. Mai 1880.
In Gemäßheit der Ziffern 2 Absatz 1 und 4 in 8. 7 des Gesetzes vom 15. Juli 1879, betreffend den Zolltarif des deutschen Zollgebietes, werden für die Privattransillager von Bau⸗ und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß e . Bestimmungen hein!
J. Arten der Privattransitlager für Holz. 1
Die Privattransitlager für Bau⸗ und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß sind entweder:
a. reine Transitlager, wenn das Holz ausschließlich zum
Absatz in das Zollausland bestimmt ist; b. gemischte Transitlager, wenn neben der Wiederausfuhr in das Ausland auch der Absatz des gelagerten Holzes im Zollgebiet gestattet ist. Il. Allgemeine . Finm ingen,
Auf die Privattransitlager von Holz (§. I) finden die Vorschriften des Regulatios für Privatkager vom J7. April
1671, soweit nicht nachstehend Anderes bestimmt ist, sinnge⸗
mäße Anwendung. . ; Ill. Reine Privattransitlager. 8. 3
Lagerräume.
Die Lagerung des Holzes in nicht abgeschlossenen Räu— men kann gestattet werden; die ö müssen jedoch in erkennbarer Weise bezeichnet sein. Auf Verlangen der Zoll⸗ behörde sind derselben Situationspläne der Lagerplätze ein⸗
zureichen. §. 4
Anmeldung zum Lager. Die Anmeldung des Holzes zum Lager erfolgt nach dem
anliegenden Muster A.
Ein Zugang zum Lagerbestande kann auch von anderen
reinen oder gemischten Transitlagern für Holz erfolgen.
Holz des freien Verkehrs darf nur mit Genehmlgung der Direktivbehörde und mit der Maßgabe zugelassen werden, daß solches die Eigenschaft des unverzollten annimmt und nach den Bestimmungen für letzteres behandelt wird. Die obersten Landesfinanzbehörden sind jedoch ermächtigt, Holz, welches dem Lager aus dem freien Verkehr zugeführt wird, j gangsperiode von höchstens 3 Jahren von der Behandlung als ausländische Waare auszuschließen, vorausgesetzt, daß die gesonderte Lagerung desselben ausführbar ist.
Die Zollbehörde ist befugt, eine Bezeichnung der in das Lager aufzunehmenden Hölzer mit unverlöschlichen Mar⸗ : von Seeschiffen verwendet werden.
ken u. s. w. zu verlangen.
ür eine Ueber⸗
§. 5. ; Kontoführung.
Für die reinen , ist bei der Amtsstelle ein be⸗ sonderes Niederlageregister H. r. nach Muster B. zu führen, in welchem für jedes Lager ein Konto eröffnet wird.
Die An⸗ und Abschreibung erfolgt in der Regel nach dem Festmeter⸗Inhalt der Hölzer; jedoch kann die Direktivbehörde An⸗ und Abschreibung nach dem Gewichte zulassen.
Wenn die Hölzer einzeln oder in handelsüblicher Waaren⸗ verbindung (Schock, Dutzend 2c.) mit einem Zeichen oder einer Nummer versehen sind, so sind diese Bezeichnungen bei der Einlagerung zu deklariren und im Konto zu vermerken.
Bezüglich der Einrichtung und Führung des Registers
findet der 8. 5 des Niederlage⸗Regulativs Anwendung. dem Dr. Werner Siemens, Mitglied des Patentamts,
4 Behandlung während der Lagerung.
Eine Behandlung der Hölzer innerhalb des Lagers, durch welche der Festmeterinhalt der einzelnen Stücke nicht ver— mindert wird, ist ohne Anmeldung zulässig.
Wer die gelagerten Hölzer anderweit behandeln (bear⸗ beiten) will, hat zuvörderst die Genehmigung der Zollbehörde nachzusuchen. Die Genehmigung ist mit Vorbehalt des Wider⸗ rufs unter den nachfolgenden Bedingungen zu ertheilen.
8.
Die Erlaubniß ist entweder in dem Antrage auf Be⸗ willigung des Lagers oder besonders schriftlich beim betreffen⸗ den Hauptamte nachzusuchen. Dabei ist insbesondere auch anzugeben, worin die Bearheitung bestehen, in welcher Fabri⸗ kationsanlage dieselbe stattfinden und welcher Zeitraum für die Bearbeitung, beziehungsweise für die Entnahme aus dem gige n dem in Rede stehenden Zweck nicht überschritten werden soll. ; :
. Die Fabrikationsanlagen dürfen in der Regel nicht in beträchtlicher räumlicher Entfernung von dem Transitlager liegen. Gehören dieselben nicht dem Lagerinhaber, so hat dieser dafür Sorge zu tragen, daß der Besitzer der Zollbehörde schriftlich das Recht zugestehe, von der deklarationsmäßigen Bearbeitung der Hölzer durch Einsicht in die ordnungsmäßig zu führenden Fabrikationsbücher und durch sonstige Kontrole
der Fabrikation Ueberzeugung zu nehmen.
Die Ertheilung der Erlaubniß steht der Direktivbehörde zu, wenn die Bearbeitung innerhalb oder außerhalb des Lagers derartig geschehen soll, daß das Holz auch nach derselben noch der Nr. I3c. des Tarifs angehört. Soll eine weitergehende
Bearbeitung innerhalb oder außerhalb des Lagers erfolgen,
so ist Genehmigung der obersten Landesfinanzbehörde er—
. §. 8.
Die Anmeldung zur Bearbeitung erfolgt bei der Amts— stelle in zwei gleichlautenden Exemplaren nach dem Muster 6. Die Amtsstelle prüft die Anmeldung und stellt das eine mit dem , versehene Exemplar dem Anmel⸗ denden zu. Vor der Aushändigung dieses Exemplars darf die Bearbeitung des Holzes nicht beginnen, auch eine Entnahme desselben aus dem Lager nicht stattfinden.
forderlich.
§. 9.
Ueber die Bearbeitung der Hölzer werden Anschreibungen in einer Beilage zu dem Niederlage-Register (6. 5) nach dem Muster D. geführt.
Ergeben sich bei der Revision der bearbeiteten Hölzer Be— denken rüclsichtlich der Identität oder Vollständigkeit des vor— geführten Produkts, der Form der Bearbeitung, der Inne⸗
haltung der Frist für dieselbe oder in anderer Beziehung, so sind dieselben, sofern sie nicht alsbald Aufklärung finden, der
Direktivbehörde vorzutragen.
Für Sägespäne, die bei der Bearbeitung abfallen, kann ein Prozentsatz nach Bestimmung der obersten Landesfinanz— behörde in Abrechnung gebracht werden. Die übrigen bei der Bearbeitung entstehenden Abfälle unterliegen ebenso wie die bearbeiteten Gegenstände der Revision. Soweit dieselben nur als Brennmaterial verwendbar sind, dürfen sie gegen Entrich⸗ tung des auf der eingelagerten Waare ruhenden Zollsatzes in den freien Verkehr abgelassen werden. Ob und inwieweit Abfälle anderer Art unter der gleichen Maßgabe in den freien Verkehr abgelassen werden dürfen, bestimmt die oberste Lan⸗ desfinanzbehörde, Einer Ermittelung des Festmeter⸗-Inhalts
oder des Gewichts bedarf es hierbei nicht, wenn der Lager⸗
inhaber bereit ist, den Zoll für den Unterschied desjenigen Festmeter⸗Inhalts bezw. desjenigen Gewichts zu erlegen, um welchen die bearbeiteten Hölzer, eventuell zuzüglich des Pro⸗ zentsatzes für Sägespäne, hinter den ins Lager aufgenom⸗ menen unverarbeiteten Stücken zurückbleiben.
Die durch die Bearbeitung hergestellten Gegenstände und die Fabrikationsabfälle treten nach ihrem H bezw. Gewicht an die Stelle der uͤrsprünglich im Lagerkonto
angeschriebenen Post. .
Abgang vom Lager. Hölzer, welche in einem reinen Privattransitlager für Holz gelagert haben, uur nur nach anderen reinen Transit⸗ lagern oder nach dem Zollauslande versandt oder zum Bau
den 14. Juni, Abends.
188.
Die aus dem Lager entnommenen Hölzer sind nach den Vorschriften des Begleitschein- und Niederlageregulativs, sowie der etwa erlassenen besonderen Bestimmungen unter Zoll⸗ kontrole abzufertigen. Dabei kann von einer Verschlußanlage abgesehen, auch die Revision auf probeweise Ermittelungen beschränkt werden, wenn der Lagerinhaber durch ordnungs⸗ mäßig geführte kaufmännische Bücher den Ab- und Zugang zuverlässig nachweist. ö
Erleichterungen bei der Revision.
Die Direktivbehörde kann unter Vorbehalt des Widerrufs genehmigen, daß die Revision der Hölzer bei der Aufnahme in das Lager, nach erfolgter Bearheitung und bei der Entnahme aus demselben nach dem Ermessen des Amtsvorstandes anz oder theilweise durch die Bescheinigung einer bei der Beau sich⸗ tigung von Holzabladungen dauernd verwendeten Person Über Zahl, Gattung und Festmeter⸗Inhalt bezw. Gewicht der Hölzer ersetzt werde. Solche Personen müssen jedoch zuvor auf das Interesse der Zollverwaltung ein für allemal vereidigt sein.
Eine derartige Genehmigung darf ebenfalls nur unter der Voraussetzung ertheilt werden, daß die kaufmännischen Bücher des Lagerinhabers über Abgang und Zugang vom und zum Lager zuverlässigen Aufschluß geben.
§. 12. Aufhebung des Lagers.
Die Zurücknahme der Bewilligung eines Lagers kann Seitens der Direktivbehörde insbesondere auch dann erfolgen, wenn Defrauden oder Ordnungswidrigkeiten in Bezug auf die Bearbeitung der Hölzer (65. 6 bis 9) oder auf den Verbleib der vom Lager versendeten Hölzer (85. 19 und 11) verübt worden sind; ebenso dann, wenn der Holl für den durchschnitt⸗ lichen Zugang von ausländischem Holz zum Lager in den bei⸗ den letzten Kalenderjahren für das Jahr einen Betrag von 1290 96 nicht erreicht hat. Der Widerruf darf auch auf die Erlaubniß zur Bearbeitung beschränkt werden. ᷣ
In allen Fällen des Aufhörens eines reinen Transitlagers für Holz ist der Lagerbestand innerhalb einer von der Direk⸗ tivbehörde zu bestimmenden Frist Seitens des bisherigen Lager⸗ inhabers oder seiner Rechtsnachfolger (Erben, Konkursmasse u. s. w.) unter Zollkontrole entweder in das Zollausland oder auf ein anderes reines Transitlager oder zum Bau don See⸗ schiffen abzufertigen. Ausnahmsweise kann die Direktivbehörde den Uebergang des Bestandes in ein gemischtes Transitlager oder in den freien Verkehr gegen Entrichtung der tarifmäßi⸗ gen Zollgefälle gestatten.
I. Gemischte Privattransitlager. 8. 13
Im Allgemeinen. .
Auf die gemischten Lager für Holz ohne amtlichen Mit⸗ verschluß finden im Allgemeinen auch die Vorschriften der §8. 3 bis 12 mit nachstehenden Zusätzen bezw. Abänderungen entsprechende Anwendung. ö
Bewilligung des Lagers. :
An welchen Orten gemischte Lager gestattet werden dür⸗ fen, bestimmt der Bundesrath. . .
Das Bedürfniß eines gemischten Transitlagers für Holz an solchen Orten ist von der Direktivbehörde nur dann an⸗ zuerkennen, wenn nach den Büchern des Gewerbtreibenden der Umfang des von ihm betriebenen Holzgeschäfts ohne den Besitz eines solchen Lagers voraussichtlich eine wesentliche Ein⸗ schränkung selbst unter der Voraussetzung erfahren würde, daß ihm ein reines Transitlager bewilligt wäre. In anderen Fällen entscheidet die oberste Landesfinanzbehörde über die Bedürfnißfrage. .
Demselben Gewerbtreibenden darf ein reines und ein ge⸗ mischtes Privatlager für Holz an einem Orte oder in be⸗ nachbarten Ortschaften nicht ,, werden.
Zugang zum Lager. .
Auf ein gemischtes Transitlager darf auch inländisches
Holz gebracht werden. Dasselbe hehält seine Eigenschaft als
zollfreie Waare, muß jedoch abgesondert von ausländischem
Holz gelagert und mit Identitätszeichen versehen werden.
§. 16.
Kontoführung. ö
Für die gemischten Privattransitlager von Holz ist ein Niederlageregister H. g. nach 536 B. zu führen.
Behandlung während der Lagerung. —
Eine Bearbeitung des in gemischten Lagern befindlichen doeh, innerhalb oder außerhalb des Lagers, durch welche der Festmeter⸗Inhalt der einzelnen Stücke verändert wird, darf nach Maßgabe der im 8.7 ertheilten Vorschriften gestattet werden. Bei der Bewilligung können besondere Bedingungen hinsichtlich der 8 gestellt und es kann die Ent⸗ richtung einer Gebühr für die besonderen Kosten, welche die zollamtliche Ueberwachung der Bearbeitung erfordert, von dem Lagerinhaber beansprucht werden.
Eine Revision des Holzes in veredeltem Zustande, sowie
der Abfälle findet nur auf besondere Anordnung der Direktiv⸗ behörde statt.
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