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KRrermenm, 12. Jani. (ET. T. B.)
Petroleum fest. 7.5), pr. Juli 7, 60, pr. August —, Pr. Angust - Alles bezahlt.
Hern barg, 12. Juni. (W. T. B.)
Getreide arkt. Meizen loco und auf Roggen loco fest. auf Termine matt.
Feizen pr. Juni. Juli 223 Br., 222 G04... pr. Septemhor- Oktober
23 Br., 201 Gd. Roggen pr. Juni-Juli 1813 Br., September- Oktober 1657 Er,, 164 Gd4. Hafer fest, Eäböl ruhig, loeo 55, pr. Oktober 573. Spiritus 53 Br., pr. Juli- August 53 Br., pr. September Oktober 53 Br. Petroleum fest, Standard white l0c0 pr. Juni 7,30 Gd. Sch wũl. KEent, 12. Juni. (TD. T. B.) Produktennarkt. Weizen loeo
August - September 133. — Wetter: Prachtvoll. Anmastercdannn, 12. Juni. (HS. T. B.) Bancazinn 44.
Anatzter cam, 12. Juni. (MT. T. B) Gstreidemar kt. (Schlussbericht) Weizen
2589, Roggen pr. Juni 235, pr. Juli 223, pr. Oktober 197
Antwerpen, 12. Juni. (W. L. B.)
Estrolenmmæarkt. (Schlussbericht. Raffinirtes, Type weiss, loco 19 bez. und Br., pr. Juli 19 Br., pr. September 194 Fr.,
pr. Septbr. Deabr. 29 Br. Fest.
(Schlussbericht) Standard white looo
pr. August-September 53 Br, Kaffee sehr fest, Umsatz 6000 Sack, n . pr. August Dezember 8, 0 G64. — Metter:
geschäftslos, Ter- mine ruhig, z. Herbst 10,35 G4., 1042 Br. Hater pr. Herbst 6.02 Gd. 6, 05 Er. Mais pr. Juni 7 80 G4. 7, 8 Br. Kohlraps pr.
Antwerpen, 12. Juni. Getreidemarkt. Dezember 795.
Hiondonm, 12. Juni.
Termine ruhig.
Havannazuckner Nr. 12, 24. Lavoro, 12. Juni. Baum m olle. Spekalation und Export 2000 B.
180 G4. pr. Gersto rubig.
fest, pr. Juni September Lieferung 625 d. 7, 30 ad,
„Mchl ruhig,
pr. Horember zember 7875. Spiritus fest,
Regnerisch.
(R. T. B.) (Schluss bericht.)
Roggen gefragt. Hafer bekanptet. Gerste fest.
Nö An der Küste angeboten 17 Weivzenladungen. Wetter: Schön.
London, 12. Juni. (V. T. B)
Fest.
(W. T. B.)
(Sehlnssberieht) Umsatz 90)0 B., davon für
theurer. Middl. amerikanische Juli- August- Lieferung 6is is, August-
Sliasger, 12. Juni. (P. T. B.)
Die Jorräthé von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 445 600 Tons gegen 270 5090 Tons im vorigen Jahre. ahl der im ö Betrieb befindlichen Hochöfen 115 gegen g50 im vorigen Jahre.
Faria, 12. Juni. (G. T. B.) (Schlussbericht) J
Eroduktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Juni 50. 609. pr. Juli 2. Juli. 29. 25, pr. Juli-August 28,50, pr. September Dezember 26, Sp. Roggen behauptet, pr. Juni 24.009, pr. pr. Juni 65, 75, pr. Juli 63,00, pr. Jali August 62.25. pr. September - Dezember 57, 50. 77.25, pr. Juli 77 50, pr. Juli-August 77,75, pr. September- De- pr. Juni 66.50, pr. Juli 66, 50, pr. Juli- August 66,50, pr. Segtember-Dezember 6575. — Wetter:
Karts, 12. Juni. (W. T. B.) Rohzneker ruhig, Nr. 10,15 pr. Juni pr. 100 Kilo zr. 57, I, II9 Pr. Juni pr. 1090 Bilogr 6400. Weisser ZneF er fest, M. 3
Weiren unverändert.
Anerikaner und Breach 1is d. ä. Brothers 7.
pr. 100 Rilogr. pr. Juni 67.50. pr. Juli 66,75, pr. Juli-· August 66, 25, pr. Oktober- Januar 1881 61,25.
er- Kork, 12. Juni. (MW. . B)
Raarenhberieht. Non -Orleans 113. Petroleum in Ne- Fork Sz Gd., do. in Fhiladel pz a 85 Ed., rohes Betrolemnm 64, do. Pipe line Gertiicats — B. 94 C. Mehl 4 D. 40 C. mired] 51 C. Zucker (Fair refining Nuscovados) 74. Kaffe (Ro-) 143. Schmalz (darke KRileor) 77/13, 409. Fairbank? 73, do. Rohs
Baumwolle in New-Tork 12 do. in Eother Vinterweigzen 1 D. 27 C0. Mais (ol
Bpeck (chert clear] 7 C. Getreidefracht 43.
September - Dezembar 19,50. Rüböl ruhig, pr. Juni
Berlln - Görlitzer Elsenbahn. 481 408 M6, gegen 1879 4 2354 1880 2 245 84) ½αι , gegen 1879 60 02 Y,
Iilsst - Insterburger Elsenbahn. 43 231 1M, gegen 1879 4 4883 Ss Einnahme bis uftimo Mai 1880 213 517 46, gegen 1879 4 22 598 ,
Keoklenburglsohe Friedrloh- Franz - Eisenbahn. Einnahme bro Mai 1880 386 934 S, gegen 18795 26 369 C Pin nahme bis ultimo Mai 1880 1 841 226 A, gegen 1879 4 166 542 M0
General- VernanνL Xen.
Juni. Altona-Kleler Elsenbahn. Ord. Gen. Vers. zu Altona. KNorddentsohe Els werke, Aktlen - des ellsohaft. Ord. Gen. - Vers. zu Berlin. ; Admlralsgartenbad. Ord. Gen. Vers. zu Berlin. REronprinz Rudolf Bahn. Ord. Gen. Vers. zu Rien.
Eis emhalam-Eimmnlinnem.
Einnahme pro Mai 1880 Einnahme bis ultimo Mai
E nnahme pro Mai 1880
Theater.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- la is. 147. Vorstellung. Fantasea. Großes Zauber⸗ Ballet in 4 Akten, nebst einem Vorspiel (2 Bil- dern) von Paul Taglioni. Musik von P. Hertel. Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus: Keine Vorstellung.
Mittwoch: Opernhaus. 148. Vorstellung. Der Fernsee. Große Oper in 5 Abtheilungen von Scribe und Melesoille, aus dem Französischen über⸗ setzt von J. C. Grünbaum. Musik von Auber. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Horina, Frl. Bi ur Hr. Salomon, Hr. W. Müller) Anfang
ö. Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
falluer- Theater. Dienstag: 3. 82. Male: Der jüngste Lieutenant.
Jictoria- Theater. Direktion: Emil Hahy. Dienstag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Frl. Ottilie Hintermann. Zum 262. Male: Die Kinder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme neu] (Kapitän Grant: Emil Hahn.) Bei günstiger Witterung vor der Vorstellung: Garten ⸗Concert. Anfang: Sonn tags 5z Uhr, Wochentags 6 Uhr.
In Vorbereitung: Goethe's Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die Bühne eingerichtet ven Otto Devrient. Musik von Lassen.
Krolls Theater. Dienstag: Tell. Oper in 3 Akten von Rofsini. Vor und nach der Vor— stellung: Großes Doppel⸗Concert im Sommergarten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 55, der Vorstellung 67 Uhr.
Germania- Theater. (Im Weinbergeweg) Dienstag; Große Rosinen. Posse mit Gesang in 4 Abtheilungen von R. Hahn. Musik von R. Thiele. (Saegewitz: Hr. Fischbach a. G.)
Mittwoch: Große Rosinen.
Belle 4Alliance- Theater. Oienstag: 6tes Gastspiel des Hrn. Conrad Junker vom Victoria— Theater. Zum 170. Male: Der Nattenfünger von Hameln. Im prachtvollen Sommergarten: Großes Doppel ˖ Concert, ausgeführt von den Musik⸗ Hbören des 1. Garde⸗Feld⸗A rtillerie⸗Regts. und des Königl. Kadetten ⸗ Corps unter Leitung der Königl. Musik⸗Direktoren Herren Baumgarten und Herold. — Auftreten der Tyroler Sänger ⸗Besellschaft Engel⸗ hardt (3 Herren und 3 Damen in Nationaltracht) und des schwäbischen Terzetts, Geschwister Rommer, genannt „Die schwäbischen Singvögel. Abends; Brillante Illumination durch 26 009 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée 50 8.
Mittwoch: Die beiden Relchenmüller.
Familien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha v. Bury mit Hrn. Pre⸗ mier Lieutenant Friedrich v. Wunsch (Leipzig — Prenzlau). — Frl. Toni Salzmann mit Hrn. Dr. med. Gustav Beyer (Badewitz Branitz). Frl. Clara v. Holleben mit Hrn. Major z. D. Cgon v. Trützschler (Dresden).
Verehelicht: Hr. Rittmeister d. R. Hasso von Wedell Cremzow mit Frl. Maria Gräfin von Schlieffen Sandow (Sandow). — Hr. Hauptmann u. Compagnie ⸗Chef Weste mit Frl. Emma Dicke⸗ ring (New⸗Brighton).
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Dr. Gustav Lan—⸗ drrer (Göppingen). — Hrn. Baurath Hostmann Eisenach! — Eine Tochter: Hrn. Haupt⸗ mann und Compagnie⸗Chef Triepcke (Colmar i. E.). — Hrn. Premier Lieutenant und Brigade⸗ Adjutant Williko v. Bismarck (Darmstadtgz.
Gestor ben:; Hr. Forst⸗ Inspektor a. D. Johann Wilhelm Gasda (Carlsruhe O. S..
Kleidung: kurzes graues Jaquet, graue Hosen, kleiner schwarzer Hut, lange Stiefeln oder Gamaschen, ein alter Siegelring mit violetten Perlen.
Steckbrief. Gegen den Bäckerlehrling Ernst Lucas, 17 Jahre alt, aus Berlin, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls aus §5§. 242 event. 243 Nr. 2 u. 3 u. 55 Strafgesetz⸗ buches verhängt. Es wird ersucht, denfelben zu verhaften und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 16. Juni 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem König— lichen Landgerichte.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Caspar Ru— towuski, zuletzt in Mötblow bei Rathenow wohn— haft gewesen, am 30. November 1845 in Klein⸗ Georgi bei Santomischel, Provinz Posen, geboren, latholischer Religion, weicher flüchtig ist, ift die Untersuchungshaft wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit auf Grund 8. 176 Nr. 2 Straf⸗ Gesetz⸗ Buches verhängt. Es wird ersucht, denfelben zu verhasten und in das Landgerichtsgefängniß zu Potsdam abzuliefern. Potsdam, den 9. Juni 1880. Der Untersuchungsrichter bei dem König⸗ lichen Landgerichte.
Steckbrief. Gegen den Arbeiter Albert Fried—⸗ rich Johann Theodor Doege aus Tribfees, von dem eine nähere Beschreibung nicht gegeben werden kann, ist durch Beschluß des Königlichen Schöffen— gerichts zu Grimmen die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird erfucht, denfelben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Grimmen abzuliefern. Grim men, den 3. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. II.
Steckbrlef. Gegen den Schnhmachergesellen Otto Kalisch aus Tribsees, zuletzs zu Schwerin wohnhaft, welcher der Beleidigung und Mißhand—⸗ lung angeschuldigt ist und sich verborgen haͤst, ist die Haft verhängt, weil er der an ihn ergangenen Ladung zum Termine am 20. März 1880 nicht Folge geleistet hat. Es wird ersucht, denfelben zu verhaften und in das Amtsgerichtsgefängniß zu Grimmen abzuliefern. Grimmen, den 3. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. II. In Ver tretung: Mahraun.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen n. dergl.
lisrso] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Wolff Cohn zu Gurkow, vertre⸗ ten durch den Justizrath Deves zu Friedeberg N. M. klagt gegen den Arbeitsmann Ferdinand Machus aus Pulsbruch, dessen jetziger Aufenthaltsort unbe— kannt ist, aus der Rechnung vom 24. August 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 62 S6 25 * nebst 60 Zinsen seit der Klagezustellung und vor— läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Friedeberg N. / M. auf
den 17. September 1830, Mittags 12 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Friedeberg N. / Y., den 5. Juni 1880.
Brix, Gerichtsschreiber des Könglichen Amtsgerichts.
line! Oeffentliche Zustellung.
Auf Anstehen von Samuel Istel, Kaufmann, in Frankfurt a. M. wohnhaft, und Consorten, welche Requirenten der Rechtsanwalt Keller dahier als Zu⸗ stellungs bevollmächtigten bestellt haben, wird dem Johann Carl Friedrich Ritter, ohne bekanntes Gewerbe in Landau domizilirt, dermalen ohne be⸗ kannten Wohn und Aufenthaltsort abwesend, hier⸗ mit — nachdem die in gegenwärtigem Auszuge er⸗ fol zende öffentliche Zustellung durch das Königliche Amtsgericht dahier bewilligt ist, — Folgendes erklärt:
J. Daß Requirenten aus dem zwischen ihnen und
Steckbriefe und untersuchungs⸗-Sachen.
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Samuel ftaplan ist in den Akten ü. R. J. Rr. 536 de 15859 die Untersuchungshaft wegen ünierschlagung! verhängt. Es wird ersucht, denselben zu berhaften unde an, die Königliche Stadtvoigtei⸗Direktion“ hier. selbst abzuliefern. Berlin, den 5. Juni 18586. Der Untersuchungerichter bei dem Königlichen Land⸗ gericht I. Gartz. Beschreibung: Geburssort: Lipar in Rußland, Alter: 19— 20 Jahre, Größe: 162 em, Statur: untersetzt, Haare: dunklond, kraus, Backen⸗Bart im Entstehen begriffen, Augenbrauen: dunlel, Augen; braun, Nase: kurz und dick, Mund:“ gewöhnlich, Zähne: gut, Kinn: oval, Gesicht: oval,& G. sichts farbe: gesund, Sprache: deu sch und russisch,
den Kindern und Miterben der Anna! Katharina Rummel, lebend gewerblose Ehefrau des in Landau verlebten Seilers Jacob Ritter, am früheren König
lichen Bezicksgerichte Landau beziehungsweise Kgl.
Appellationgerichte Zweibrücken anhängig gewesenen Prozesse für Prozeßkosten der Restbetrag von 138 ½ο 683 3 an die Kinder und Miterben der obgenannten Anna Katharina Rummel, zu welchen der gengnnte Abwesende gehört, zu ferdern haben;
II. Daß die Nachlassenfckaften der für diesen Be! trag mithaftenden Georg Jacob Ritter und Johann Friedrich Ritter, im Leben Schirmfabrikanten in Landau, noch ungetheilt sind und in nächster Zeit getheilt werden sollen.
III. Daß Reguirenten in die Theilung oben be⸗ zeichneter Verlassenschaften nach Art. 832 C. c. inter- veniren und Opposition dagegen einlegen, daß außer ihrer Gegenwart zur Theilung der Nachlassenschaften
der genannt verlebten Georg Jacob und Johann Friedrich Ritter geschritten werde. Landan (Pfalz), den 10. Juni 1880. Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber: Rettig.
lis] Aufforderung.
Die Unterzeichneten geben andurch bekannt, daß für den am 26. Mai 1880 entmündigten Zimmer⸗ meister zu Frankfurt a. M., Johann Maxi⸗ milian Hax, der mitunterfertigte Privatier dort— selbst, Johann Adam Hax, zum Vormund und der mitunterzeichnete Dr. Kilzer ebendortselbst zum Gegenvormund am Heutigen vom hiesigen Kgl. Amtsgerichte bestellt worden sind. Rechtsgeschäfte können daher nur mit der Vormundschast gültig abgeschlossen werden.
Zur baldigen Herbeiführung einer vollständigen Vermögensaufstellung, der Berichtigung der Schul den und des Einzugs der Ausstände ersuchen wir alle Geschäftsfreunde des Herrn M. Hax, sich mit dem genannten Vormunde, Jean Hax, Mainzer landstraße 120 Frankfurt a. M., gefaälligst in Ver—⸗ bindung zu setzen.
Frankfurt am Main, den 7. Juni 1880.
Der Vormund: Der Gegenvormund: Jean Hax, Hr. W. Kilzer, Rechtk anwalt u. Notar. 15174
2368. In Sachen, betreffend die Regulirung des Nachlasses des am 15. September 1879 verstorbenen Arbeitsmanns Georg Döscher zu Dabel, haben in vorschriftsmäßiger Weise die zu den Akten bekannt gewordenen Intestaterben:
JN) die Schwester des Erblassers, die Wittwe des weil. Tagelöhners Gramkow zu Rosenow, Sophie Dorothea Marie, geb. Döscher, jetzt zu Liberty Sownship im Staate Jowa in Nord— Amerika,
2) die Kinder des verstorbenen Bruders des Erb⸗ lassers, Tagelöhners Carl Johann Gotthard Döscher zu Tarnow:
Louise Marie Döscher, Christian Wilhelm Döscher, Dorothea Friederike Döscher, Johann Wilhelm Döscher, 2. Sophie Friederike Döscher, insgesammt zu Little Valley im Staate New⸗Jork in Amerika, den Antrag auf Erlaß eines Erschaftsprokl ams ge⸗ stellt und werden in Deferirung dieses Gefuchs hier⸗ durch alle Diejenigen, welche ein näberes oder gleich nahes Erbrecht dem gedachten Erblasser gegenüber zu haben vermeinen, aufgefordert, spätestens in dem hiermit
auf Sonnabend, den 18. September 1880,
Vormittags 10 Uhr,
anberaumten Termine solches Erbrecht unter dem Nachtheile geltend zu machen, daß die obgenannten Extrahenten für die rechten Erben angenommen werden sollen, ihnen als solchen der Nachlaß über⸗ lassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden solle, die sich nach der Präklusion aber meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen und Die— positionen Derjenigen, welche in die Erbschaft ge⸗ treten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.
Sternberg in Meckl., den 10. Juni 1880.
Großherzogliches Amtsgericht.
Verkäufe, Verpachtungen, Submissio nen ꝛc.
llõꝛb?] Bekanntmachung.
Die zum Neubau eines Kasernements für ein In⸗ fanterie⸗Bꝛtaillon hierfelbst erforderlichen Zimmer- arbeiten inel. Material‘ und zwar:
a. zum Hauptgebäude im Betrage von 89 588 M, b. zum Exerzierhause im Betrage . sollen ungetheilt im Wege der Submission vergeben werden.
Die Bedingungen und die Kostenanschläge sind bei der unterzeichneten Garnison⸗Verwaltung, sowie in Berlin auf dem Baumarkt, Wilhermstraße Nr. 92 / 93 einzusehen; die speziellen Baupläne kön⸗ nen im Baubureau an Ort und Stelle, die gene⸗ rellen Pläne im Bureau des Garnison⸗Bauinspek⸗ ters Meyer zu Berlin, Potsdamerstraße Rr. 117, in Augenschein genommen werden.
Versiegelte und mit der Aufschrift Submission auf Zimmergrbeiten für den Kafernenbau Neu⸗
Ruppin“ versehene Offerten sind bis zum 26. Juni er., Vormittags 10 Uhr, bei der unterzeichneten
Verwaltung abzugeben. Neun ⸗Muppin, den 12. Juni 1880. Königliche Garnison · Verwaltung.
iss! Bekanntmachung.
Die Lieferung der nachsteh nd angegebenen, für den diesseitigen. Direktionz⸗Bezirk erforderlichen Oberbau Materialien, namentlich:
181 000 M. —=— 533,3 Tons Flußstahl⸗Schienen
Hilf schen Profils mit erhöhtem Kopf, 60 000 M. — 1596 Tons Flußstahl⸗Schienen (Staatsbahn · Profih, 180 100 M. — H289,5 Tons eiserne Schwellen e Hilf'schen Profils, soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Offerten hierauf sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum Submissions termine Mittwoch den 30. Juni er., Vormittags 11 Uhr, versiegelt und portofrei an die unterzeichnete König⸗ liche Eisenbahn⸗Direktion einzureichen. In dem Verwaltungsgebäude derselben Rr. 67 (Sachfen⸗ hausen) wird die Eröffnung der Offerten in Gegen⸗ wart der etwa erschienenen Submittenten erfolgen. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt. Zeichnungen und Bedingungen sind in unserem technischen Bureau für Neubau einzuseben und können auch von dort gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.
Frankfurt a. / M., den 8. Juni 1880.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion.
(aGto. S6 6.)
. ö ; lire! Kaiserin Augusta⸗Verein.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Kaiserin Augusta ⸗Vereins werden zu einem Vereinstage auf Sonnabend, den 19. Juni, Abends 7 Ühr, im Herrenhanse, Leipzigerstraße 8,
hierdurch eingeladen. Der Verwaltungsrath. Krüger, Vorsitzender.
15255
¶ OEG.
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6 Hypotheken-Anleihe
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Deutsch- lollindiscitn Actien- Vereins für Hilttenbeirieb und Berghau
in IHDuisburg. 14 uns von der Liquidations- Commissions des Deutsch-Holländischen Actien-Vereins für Huttenbetrieb und Bergbau in Liq. zugegangenen notariellen Protocolls d. d. Duisburg, 13. October 1879, sind in Gemäüss- heit des Artikels 4 der Certificats- Bedingungen folgende Antheils-Certificate Tur Auszahlung am 3O. Juni ESS ausgeloost worden: Litt. A. No. 35, 52, 72, 97, 114, 128, 185, 156, 189, 232, 282, 285
12 Stück à 1000 Thaler.
Litt. B. No. 306, 315, 330, 380, 392, 436, 442, 523
8 Stück à 200 Thaler.
Hamburg, den 10. Juni 1880.
Nordlleutzche bank in anhurg.
Deutscher Rei S⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
8 — ö. w 2. . Jas Ahonnement beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.
AInsertionspreis für den Raum einer Aruckzeile 30 11 ö . .
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] 6 Alle Nost-Anstalten nehmen Gestellung an; ö
/ 2 — : . für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Ezpe= P
dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 32.
3 E38.
Berlin, Dienstag,
den 15. Juni, Abends.
ve nere, **
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Lieutenant Grafen Neidthard von Gneisenau, Gouverneur der Festung Um, das Kreuz der Großkomthure des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen aus dem Ressort des Mini⸗ steriums für Handel und Gewerbe die Erlaubniß zur An— legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse:
dem General-Direktor der vereinigten Rheinisch-⸗Westfä⸗ lischen Pulverfabriken, Heidemann zu Cöln;
des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz ⸗Joseph⸗Ordens: dem Direktor der Deutschen Bank, Wallich zu Berlin;
des Kaiserlichösterreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse:
dem Geheimen Kommerzien-Rath Landau zu Berlin; des Hffizierkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens, des Ritter— kreuzes zweiter Klasse des Königlich spanischen Militär-Verdienst-Ordens und des Ritterkreuzes des Königlich portugiesischen Militär-Ordens ber Empfängniß Unserer Lieben Frau von Villa⸗
Viçosa: 256 dem General⸗Vertreter der Firma Krupp zu Essen, preu⸗ ßischen Unterthan Haas zu Paris; ö des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich italienischen Krone:
dem Geheimen Kommerzien-Rath Alfred Krupp zu
Essen;
des Commandeurkreuzes desselben Ordens: dem General⸗-Direktor des Bochumer Vereins für Bergbau und Gußstahl-Fabrikation, Kommerzien-Rath Baare zu Bochum; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Direktor der Firma Krupp zu Essen, Friedrich Alfred Krupp daselbst; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem General-Sekretär des Bochumer Vereins für Berg— bau und Gußstahl⸗-Fabrikation, Baare zu Bochum; des Ritterkreuzes des Königlich italienischen St. Mauritius- und Lazarus-Ordens: dem Ingenieur der Firma Krupp zu Essen, Groß zu Essen; sowie des persischen Sonnen- und Löwen-Ordens vierter Klasse: dem persischen Vize-⸗Konsul, Kaufniann Gustav Bur— chardt zu Berlin.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Herrn Carlos de Vargas zum Konsul in Sevilla zu ernennen geruht.
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 29. Mai d. J. will Ich hierdurch genehmigen, daß die von der n n. Eisen⸗ bahngesellschaft auf Grund des landesherrlichen Privilegiums vom 10. Januar 1872 (Ges. Samml. S. 114) zum Betrage von 225 000 Thlr. — 6765 000 MH emittirten fünfprozentigen Prioritätsobligationen, soweit dieselben noch nicht amortisirt sind, Behufs der Konvertirung in vier und ein halbprozentige unter Beachtung der in dem Privilegium vorgeschriebenen Förmlichkeiten gekündigt werden. Die vorgedachte Ermäßigung des Zinsfußes ist auf den Obligationen zu vermerken.
Berlin, den 31. Mai 1880.
Wilhelm. Maybach. Bitter. . An den Minister der öffentlichen Arbeiten und den Finanz⸗ Minister.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Die Regierung zu Düsseldorf hat, wie die Königliche aus dem in einem Exemplar beigefügten Reglement derselben vom 9. März d. J. Über die Anstellung und die Pflichten der Bezirks⸗-Schornsteinfeger ersehen wolle, in ihrem
Bezirke das Kehrbezirkswesen einer zweckentsprechenden Rege⸗ lung unterworfen. Bei der Bedeutung, welche dieser Ein⸗ richtung in gewerhepolizeilicher Hinsicht beiwohnt, erscheint es wünschenswerth, eine ähnliche Regelung derselben auch anderweit zu treffen. ⸗
Die Königliche wird daher veranlaßt, in Er— wägung zu ziehen, ob im dortigen Bezirke ein enfsprechendes . vorliegt und in dies ele unter Berücksichtigung der etwaigen besonderen Verhältnisse mit den erforderlichen Maßnahmen vorzugehen. =
Insbesondere empfiehlt es sich, die Größe der Kehrbezirke thunlichst so abzugrenzen, daß sie von einem Meister mit Hülfe eines Gesellen verwaltet werden können, da bei größerem Umfang die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Geschäfte nicht hinreichend gewährleistet ist, und es außerdem im Interesse der Entwickelung des Gewerbes liegt, daß einer mög— lichst, großen Anzahl der in demselben beschäftigten Gefellen
Aussicht auf demnächstige Selbständigkeit verschafft wird. Wo
daher im dortigen Bezirke die Kehrbezirke den vorbezeichneten Umfang überschreiten, wird die Königliche nament⸗ lich bei eintretenden Vakanzen auf Theilung bezw. anderweite Abgrenzung derselben Bedacht zu nehmen haben.
Um die Gefahr zu beseitigen, daß bei der Besetzung der
Bezirksmeisterstellen unfähige Persenen angestellt werden, und um die Behörden in die Lage zu e. daß sie sich über die Qualifikation der Bewerber in . ässiger Weise unterrichten können, ist es angezeigt, den Nachweis der ordnungsmäßigen Erlernung des Gewerbes, womöglie durch Ablegung einer . zur besonderen Beding ing der Anstellung zu mg en. ö . 24 . Db für eine ähnliche E nri cht n, wie sie 3 biesem Behuf im Regierungsbezirk Düsselborf getroffen ist, im dortigen Be⸗ zirke die Vorbedingungen vorhanden sind oder geschaffen wer⸗ den können, wird die Königliche zu ermessen haben. Anderenfalls wird den Schornsteinfegern des dortigen Bezirks in anderer Weise Gelegenheit zur Ablegung einer Prüfung zu geben sein.
Bis zum 1. Mai k. J. sehe ich dem Berichte der König⸗ lichen darüber entgegen, was bis dahin zur Er— ledigung dieses Erlasses geschehen ist. Gleichzeitig ist eine Uebersicht derjenigen Kehrbezirke, in welchen die Meister mehr als einen . beschäftigen, unter Angabe der Zahl der letzteren, sowie eine Nachweisung derjenigen Distrikte, für welche Kehrbezirke überhaupt noch nicht bestehen, vorzulegen. An die sämmtlichen Königlichen Regierungen der Pro⸗
vinzen Posen, Schleswig⸗-Holstein, Westfalen, Rhein⸗ provinz mit Ausnahme von Düsseldorf, Hessen⸗Nassau und an die Landdrosteien der Provinz Hannover, sowie die Regierung zu Sigmaringen.
Abschrift vorstehender Verfügung nebst 1 Exemplar der Anlage lasse ich Ew ur Kenntnißnahme und mit dem ergebenen Ersuchen zugehen, in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, daß das Kehrbezirkswesen im dortigen Bezirk durch Zusammenwirken der Königlichen Regierung und des Bezirksraihs in ähnlicher Weise geregelt werde.
Ueber das Ergebniß Ihrer desfallsigen Bemühungen sehe ich dem gefälligen Berichte Ew bis zu dem ange⸗ gebenen Termin ergebenst entgegen.
Berlin, den 14. Mai 1880.
Der Minister für Handel und Gewerbe. Hofmann. An die scmmtlichen Regierungs-Präsidenten der übrigen
Provinzen.
Reglement ü ber
die Anstellung und die Pflichten der Bezirks— Schornsteinfeger.
Nachdem unser ganzer Verwaltungsbezirk durch Verfügung vom 27. November 1854 (A. B. p. 87) auf Grund des F. 56 der Ge⸗ werbe⸗Ordnung vom 17. Jannar 1845 in Kehrbezirke eingethellt worden ist, welche mannichfach durch spätere Verfügungen Abände⸗ rungen erlitten haben; nachdem die Aufrechthaltung dieser Kehr—⸗ bezirke, sowie des angezogenen 5§. 56 durch 5. 39 der Gewerbe⸗Ord= nung vom 21. Juni 1869 ausgesprochen worden ist; nachdem ferner die Eingesessenen unseres Bezirks durch Polizeiverordnung vom
Januar 1873 (. B. p. 26) unbefchadet der Befugniß, ihre Schornsteine durch jeden FPeliebigen Schornsteinfeger fegen zu lassen, verpflichtet worden sind, in den lokalpolizeil ich angeordneten Fristen ihre Schornsteine durch den angestellten Bezirks Schornsteinfeger gegen Entrichtung der diesem nach 8. 77 der Gewerbe⸗ Ordnung zustehenden taxmäßigen Gebühren reinigen zu lassen, be— stimmen wir, um eine sachgemäße und zuverlässige Vornahme dieser vorgeschriebenen Reinigungen durch die Bezirks ⸗Schornsteinfeger zu sichern, daß vom 1. April d. J. ab. für die Anstellung, Thätigkeit und Entlassung der Bezirks ⸗Schornsteinfeger nachfolgende Vorschristen zu beachten sind:
F. l., Jede Anstellung als Bezirks - Schornsteinfeger bedarf der landräthlichen Genehmigung. Diese Genehmigung erfolgt nur auf Widerruf und ist zu ertheilen, wenn der Anzuftellende: uh 9 vollständig unbescholten ist und einen nüchternen Lebenswandel Uhrt,
b. das 24. Lebensiahr erreicht hat,
o. drei Jahre lang das Schornsteinfegergewerbe laut Zeugniß eines Schornsteinfegermeisters oder Lehrbrief nach §. 1295 Ter Ge— werbeordnung ordnungtmaͤßig erlernt hat,
d. drei Jahre lang als Geselle bei einem Schornstein fegermeister mit gutem Erfolg gearbeitet hat,
e. seine Qualifikation durch Ablegung der Bezirks⸗Schornstein⸗
fegerprüfung (5. 2) nachgewiesen hat. . Die Anforderung ad e. fällt für Diejenigen weg, welche bereits bei Erlaß dieses Reglements als Schornsteinfegergesellen thätig sind. Von der Anforderung ad e. kann bis zum 1. Fanuar 1887 unter der Bedingung abgesehen werden, daß der ange stellte Bezirksschornstein feger binnen Jahresfrist nach seiner Anstellung die sap e. vorgeschrie⸗ bene Prüfung ablegt. ;
§. 2. Die Bezirke ⸗Schornsteinfegerprüfung erstreckt sich:
a. auf die für den Gewerbebetrieb nothwendigen Schulkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen in den 4 Spezies,
b. auf die Kenntniß der Feuerungsanlagen, die Konstruktion der Schornsteine, der verschiedenen Arten von Verunreinigungen der⸗ selben, der Reinigungsfristen bei den verschiedenen Brenn materialien, der Werkzeuge und Arten der Reinigung, der Ermittelung feuer⸗ gefährlicher Stellen, der einschlägigen bau. und feuerpoltzeilichen Vorschriften, sowie auf die Fähigkeit, eine vorhandene Feuerungs⸗ anlage durch eine Handzeichnung anschaulich darzustellen,
e auf die technische Fertigkeit in Ausübung dez Gewerbes durch das Reinigen mehrerer Schornsteinröhren und das kunstgerechte Be— steigen wenigstens eines Rauchfangs. .
Ein Theil der Fragen ad b. ist von dem Examinanden an den Schornsteinen eines Gebäudes erläuternd zu beantworten.
F. 3. Die Prüfung erfolgt für den ganzen Regierung bezirk durch die „Prüfungskommission für Bezirks⸗-Schornsteinfeger“, welche in Crefeld ihren Sitz hat und welche besteht:
a. aus dem jeweilig zu Crefeld domizilirten Königlichen Kreisbau⸗ beamten als Vorsitzenden,
b. aus zwei Bezirks ⸗Schornsteinfegern als 6 welche wir auf Vorschlag des Vorstandes der „Schornsteinfeger nnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf' für die Dauer von zwei Jahren er⸗ nennen,
e aus einem Maurermeister als Beisitzer, welcher von ung auf Vorschlag der städtischen Behörde zu Erefeld für die Dauer von 2 Jahren ernannt wird. . . ö.
Ii leden der beiden Bezirks ⸗Schornsteinfeger (ad b) und sür den Maurermeister (ad c.) wird in gleicher Weise ein Stellvertreter ernannt, welcher in Verhinderungsfällen eintritt.
§. 4. Die Meldung zur Prüfung ist an den Vorsitzenden der Kommission zu richten. Gleichzeitig ist an denselben die Prüfungs⸗ gebühr einzuzahlen, welche 18 6 beträgt für solche, die innerhalb unsereg Bezirks und 36 46 für solche, die außerhalb unseres Be⸗ zirks Wohnsitz haben. . ;
Die Zulassung zur Prüfung darf der 366 nur erklären, wenn der Meldende sich über die Erfüllung der oraussetzungen des §. 1 Sub a., e. und d. ausgewiesen hat. .
Falls sich die Meldungen zu sehr häufen, ist der Vorsitzende be—⸗ rechtigt, mit unserer Genehmigung durch eine Amtsblatt · Bekannt machung die Zulassung derjenigen, welche außerhalb unseres Bezirks Wohnsitz und nicht mindestens ein Jahr in demselben als Schorn⸗ steinfegergesellen gearbeitet haben, für einen bestimmten Zeitraum auszuschließen. . ö !
§. 5. Die Kommission kann gleichzeitig mehrere prüfen. Die Prüfung muß in der Zeitfolge der Zulassung und spätestens 6 Wochen nach der Zulassung beginnen. .
Ueber das Ergebniß der Prüfung ist eine kurze, von den Mit- gliedern der Kommission zu vollziehende schriftliche Verhandlung auf⸗ zunehmen. Die Beschlußnahme der vollzähligen Kommission erfolgt nach der Mehrzahl der Stimmen, bei Gleichheit der Stimmen giebt die des Vorsitzenden den Ausschlag. .
Wird die Prüfung von der Kommission als genügend bestanden erachtet, so stellt der Vorsitzende das Befähigungszeugniß aus. Andernfalls bescheidet der Vorsitzende den Geprüften ablehnend und bestimmt zugleich die Frist, vor deren Ablauf er sich zu einer ander⸗ weiten Prüfung nicht üielden darf. Dieselbe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens ein Jahr.
§. 6. Von den Prüfungsgebühren erhält der Vorsitzende 2/9 und und jeder der 3 Beisitzer /. Der für den Geschäftsbetrleb der Kom⸗ mission erforderliche Aufwand an Schreibmaterialien, Porto, Schreib⸗ und Botengebühren ze. ist vorweg aus den Gebühren zu decken.
§. 7. Die Anstellung, Stellvertretung und Entlassung des Be⸗ zirks⸗Schornsteinfegers ist in der für Ortgpol izei Verordnungen vor⸗ geschriebenen Weise bekannt zu machen. Der AUnstellung muß eine schriftliche Anerkennung des gegenwärtigen Reglements vorausgehen.
§. 8. Die Anstellungsbehörde kann mit landräthlicher Geneh⸗ migung eine Stellvertretung des Bezirks- Schornsteinfegers (5. 47 al. 2 Gewerbe ⸗Ordnung) zulassen: ̃ ᷣ
s bei Einberufung zum Militärdienst, für die Dauer der Ein—⸗ berufung, .
b. sonst nur bei besonderer Nothlage und nie länger als für die Dauer eines Jahres. Der Stellvertrefer muß den Anforderungen des 5. 1 entsprechen. ⸗ .
F. 9. Der Bezirks, Schornsteinfeger muß die Reinigung der Schornsteine entweder selbst vornehmen oder unter seiner vollen Verantwortlichkeit für die ordnungsmäßige Wahrnehmung der Kehr—⸗ geschäfte durch einen sachkundigen Gesellen oder Gehülfen vornehmen lassen.
) Beim Reinigen der Schernsteine durch einen Lehrjungen muß der Bezirks Schornsteinfeger selbst oder sein sachkundiger Gehülfe gegenwärtig sein und gengue AUufsicht üben.
F. 10. Von jeder Annahme eines Gesellen oder Gehülfen ist vor Beschůftigung desselben der Anstellungs behörde schriftlich Anzeige zu machen. Letztere ist befugt, die Annahme solcher Gesellen und Gehülfen zu untersagen, deren Persönlichkeit und Befähigung keine genügende Sicherheit für die ordnunggmãßige Vornahme der ihnen übertragenen Geschäste bieten. Stellt sich in der Folge heraus, daß die angenommenen Gesellen oder Gehülfen diese Sicherheit nicht mehr bieten, so sind dieselben alsbald auf Anordnung der Anstel⸗ lungsbehörde zu entlassen.
S. II. Die Anstellungsbehörde muß denjenigen Bezirke -Schorn⸗ steinfeger, welchem die landräthliche Genehmigung entzogen ist, alt= bald entlassen.