1880 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 18 S. 113, aus⸗ gegeben den 6. Mai 1880;

. der Allerhöchste Erlaß vom 5. April 1880 und das durch denselben genehmigte Regulativ, betreffend die Ausgabe von auf den Inbaber lautenden Anleihescheinen der Rheinprovinz bis zu einem Gesammtbetrage von 3 000000 „, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Coblenz Nr. 21 S. 105 bis 107, aus= gegeben den 13. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 21 S. 177 bis 179, aus⸗ gegeben den 15. Mat 1880, der Königlichen Regierung zu Cöln Nr. 20 S. 103 bis 105, aus⸗ gegeben den 19. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 20 S. 165 bis 157, aus- gegeben den 14. Mai 1880, der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 21 S. 137 bis 139, aus—⸗ gegeben den 20. Mai 1880;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 12. April 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinde Tengern im Kreise Lübbecke für die zum Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von Tengern über Huchzen bis zur Herforder Kreisgrenze in der Richtung auf Remerloh erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 19 S. 73, ausgegeben den 8. Mai 1880;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 20. April 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Wahlershausen, Nordshausen und Niederzwehren im Kreise Cassel für die zur Her stellung eines Verbindungsweges von der sog. Kohlenstraße nach der Cassel⸗Coerbacher Straße erforderlichen Grundstücke, durch das Ämts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Caffel Nr. 25 S. 135, ausgege⸗ ben den 19. Mai 1880; ;

6) der Allerhöchste Erlaß vom 20. April 1880, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der auf Grund des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 3. Mai 1869 begebenen Kreisanleihescheine des Kreises Sagan von fünf auf vier und einhalb Prozent, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 22 S. 141, ausgegeben den 29. Mai 1880;

7) der Allerhöchste Erlaß vom 24. April 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin für die zur Regulirung mehrerer Straßenzüge erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 21 S. 193, ausgegeben den 21. Mai 1880

8) der Allerhöchste Erlaß vom 24. April 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Templin für die zum Bau einer Chaussee von Lychen nach Ravensbrück erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des tarifmäßigen Chausseegeldes auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Potsdam Nr. 22 S. 197, ausgegeben den 28. Mai 1880;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 30. April 1880, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Biesenthal für die zum Bau einer Chaussee von Biesenthal über Ruͤdnitz nach Bahn hof Bernau erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhe⸗ bung des tarismäßigen Chauffeegeldes auf dieser Straße an den Kreis Ober ⸗Barnim und die Stadt Bernau, an letztere bezüglich der von ihr zu erbauenden Anschlußstrecke im Kreise Rieder⸗Barnim, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam Nr. 25 S. 197, ausgegeben den 28. Mai 1880.

In der heutigen Handelsregister-Beilage wird Nr. 25 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen verbffentlicht.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Juni. Se. Majestät der

Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Polizei⸗ Präsidenten von Madai und darauf die Meldungen bes Flügel⸗Adjutanten Oberst⸗Lieutenants von Winterfeld, sowie des Kaiserlich russischen Flügel-Adjutanten Obersten Fürsten von Dolgoroucki entgegen. Nach kurzem Vortrage des General⸗ Intendanten der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, empfin⸗ gen Se. Majestät militärische Meldungen sowie ferner den DOberst⸗ Kämmerer Graf von Redern und hatten eine Besprechung mit dem Minister des Königlichen Hauses, Grafen von Schleinitz. Demnächst nahmen Se. Majestat den Vortrag des Reichs⸗ kanzlers Fürsten von Bismarck entgegen.

Heute Abend werden Se. Masestät der Kaiser und König äber Düsseldorf nach Ems zum Kurgebrauch abreisen. Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich der Hofmarschall Graf von Perponcher, die General-Adjutanten Graf von der Goltz und von Albedyll, der General à la snite Graf von Lehndorff, die Flügel Adjutanten Oberst von Lindequist und Major Graf von Arnim, der Wirkliche Geheime Rath und Chef des Civil-Kabinets von Wilmowski, der General-Stabs⸗ und Leib— arzt Dr. von Lauer, der Kammerherr, Geheime Legations⸗Rath von Bülow, der Oberst-Lieutenant von Brauchitsch und der Major, von Elern vom Kriegs-Ministerium, Fder Stabsarzt Dr. Timann, der Geheime Hofrath Bork und der Geheime Hofrath Kanzki.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Mittwoch Vormittag den Besichti⸗ gungen des Regiments der Gardes du Corps und des dritten Garde⸗Ulanen⸗Jegiments auf dem Bornstedter Felde bei, folgte Nachmittags 5 Uhr der Einladung des kommandirenden Ge— nerals des III. Armee⸗Corps, Generals der Infanterie von Groß⸗ gen. von Schwarzhoff zum Diner, besichtigte demnächst das neu errichtete Kriegerdenkmal in Moabit und kehrte Abends nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurück.

Gestern Vormittag wohnte Se. Kaiserliche Hoheit den Besichtigungen des Garde⸗Husaren⸗ sowie des J. Garde⸗ Uanen⸗Regiments auf dem Bornstedter Felde bei und begab Sich mit dem 12 Uhr⸗-Zuge nach Berlin zur Preis⸗Vertheilung in der Interngtionalen Fischerei⸗Ausstellung.

Um 2 Uhr empfingen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm, die Mitglieder des Staats-Ministeriums sowie das Präsidium des Herrenhauses, welche aus Anlaß der Ver— lobung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm ihre . 6 .

Gegen r empfingen die Kronprinzlichen Herrschaften den italienischen Botschafter Grafen de Laungy. d

Ihre Kaiserliche Hoheit die Kronprinzessin, Höchstwelche Vormittags die Fischerei⸗Ausstellung und das Museum be—⸗ sucht hatte, kehrte um 39 Uhr nach dem Neuen Palais zurück, während Se, Kaiserliche Hoheit der Kronprinz noch Vorträge und militärische Meldungen ent egennahm, um 5 Uhr der Einladung Sr. Majestät des are um Diner folgte, demnächst das Atelier des Professors von Werner be— . ö. und Sich um Uhr nach dem Neuen Palais zurück⸗ egab.

Der Ausschuß des Bundesraths für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.

In der heutigen (78.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Finanz-Minister Bitter, der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer, der Justiz-Minister Dr. Friedberg und mehrere Kommissarien bei⸗ wohnten, theilte der Präsident mit, daß der Abg. Dr. Fackeldey ver⸗ storben sei. Das Haus ehrte das Andenken des Verstorbenen durch Erheben von den Plätzen. Ferner theilte der Präsident mit, daß eine Interpellation des Abg. Dr. Virchow, betr. den Zollan⸗ schluß Alkonas, eine . des Abg. Freiherrn von Schorlemer-Alst, betreffend die Ernteaussichten dieses Jahres, und eine Interpellation des Abg. Freiherrn von Huene, be⸗ treffend den Nothstand in Oberschlesien, eingegangen seien. Endlich machte der Präsident dem Hause davon Mittheilung, daß das Präsidium des Hauses Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin, sowie Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin zu der Verlobung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Augusta Victoria von Schleswig—⸗ Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg die ehrfurchtsvollsten Glück⸗ wünsche des Hauses ausgesprochen habe. Sodann trat das Haus in die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. Ab⸗ änderungen der kirchenpolitischen Gesetze, ein. Art. 1 lautet in der Regierungsvorlage:

Das Stgats. Ministerium ist ermächtigt, mit Königlicher Ge⸗ nehmigung 1) die Grundsätze festzustellen, nach welchen der Minister der geistlichen Angelegenhelten von den Erforderniffen der 55. und 11 im Gesetz vom 11. Mai 1873 (G. S. S. 191) dißpen⸗ siren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geistlichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im 19 erwähnten Aemter gestatten kann; ) den nach den 8s. 4, 8 und 27 im Gesetz vom 11. Mai 1873 erforderlichen Nachweis wissenschaftlicher Vorbildung, soweit derselbe gegenwärtig durch Ab⸗ legung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung zu führen ift, ander⸗ weitig zu regeln; auch 3) zu beftimmen, inwieweit und unter welchen 9, Personen, welche ausländische Bildungs⸗ anstalten besucht haben, von den in den 5§. 1 und 16 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 erwähnten Aemtern fern zu halten sind.

Die Kommission beantragte hierfür folgende Faffung:

Art. 1. Das Staats. Ministerium ist ermächtigt, mit König—⸗ licher Genehmigung die Grundsaͤtze festzustellen, nach' welchen der Minister der geistlichen Angelegenheiten befugt ist Diejenigen, welche von den geistlichen Oberen dem Ober-Präfidenten in Ge⸗ mäßheit des Gefetzes vom 11. Mai 1873 benannt sein werden, von den Erfordernissen der 5§. 4 und 11 desselben Gesetzes zu dispensiren.

Ausländischen Geistlichen kann der Minister der geistlichen Angelegenheiten die Vornahme von Amtshandlungen in Grenz- distrikten gestatten.

Hierzu lagen folgende Anträge vor: I) vom Abg. v. Bandemer und Gen.:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

An Stelle des Art. 1 der Regierungsvorlage zu setzen: „Das Staats . Ministerium ist ermächtigt, mit Königlicher Genehmigung

die Grandsätze festzustellen, nach welchen der Minister der geist⸗ lichen Angelegenheiten befugt ist, Diejenigen, welche von den geist⸗ lichen Oberen dem Ober⸗Präsidenten in Gemaͤßheit des . vom 11. Mai i873 benannt sein werden, von den Erfordernissen der S5. 4 und 11 desselben Gesetzes zu disvensiren.

Ausländischen Geistlichen kann der Minister der geistlichen Angelegenheiten die Vornahme von Amtshandlungen in Grenz— distrikten gestatten ?.

2) vom Abg. Dr. Brüel:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

dem Art, 1 folgende Fassung zu geben:

zDas für Bekleidung eines geistlichen Amtes im Gesetze vom II. Mai 1873 85. 4 und 8 vorgeschriebene Erforderniß der Ab⸗ legung einer wissenschaftlichen Staatsprüfung ist aufgehoben. Der Kultus Minister ist ermächtigt, von den übrigen Erfordernissen des

S. 4 und von den Erfordernissen des 5. 11 im gedachten Gesetz zu dispensiren, auch ausländischen Geistlichen die Vornahme von geist⸗ lichen Amtshandlungen oder die Ausübung eines der im §. 10 er⸗ wähnten Aemter zu gestatten. Die Grundsaͤtze, nach welchen dies zu geschehen hat, sind von dem StaatsMinisterium mit König⸗ licher Genehmigung festzustellen;“

3) Vom Abg. Stengel: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Für den Fall der Annahme des Artikels 1 a. der Nr. 1 fol⸗ gende Fassung zu geben: „I) Die Grundsätze festzustellen, nach welchen der Minister der geistlichen Angelegenheiten befugt ist, Diejenigen, welche von den geistlichen Oberen dem Ober“ Präsi⸗ denten in Gemäßheit des Gesetzes vom 11. Mai JIö73 benannt sein werden, von den Erforderniffen der S8. 4 und 11 desselben Ge⸗ setzes zu dispensiren. Ausländischen Geistlichen kann der Minister der geistlichen Angelegenheiten die Vornahme von Amte handlungen in Grenzdistrikten gestatten.“ h. Nr. Z zu streichen.

H. Von dem Abg. Dr. Cuny: In dem Antrage Stengel über die Worte „und 11“ getrennt abzustimmen.

Ter Referent hr. Grimm gab dem Hause zunächst von einigen

zu der Vorlage eingegangenen Petitionen Kenntniß, worauf der Abg. Dr. Reichensperger (Olpe) gegen 8. J das Wort er griff. Derselbe behauptete, die Regierung lege nicht so hohen

Werth auf die Vorlage, wie es nach den Aeußerungen des

Kultus-Ministers in der Kommission scheinen könnte, denn

sonst würden sich die Freikonservativen nicht in einen so flagranten Gegensatz zur Regierung bringen und sich dem Vorwurfe der Reichsfeindlichkeit aussetzen. Man gebe vor, gegen die Weltherrschaft des Papstes zu kämpfen, obwohl die legitime Souveränetät desselben nur auf die

Mauern des Vatikans beschränkt sei und obwohl dessen Recht,

auch in Preußen eine eistliche Jurisdiktion zu üben, theore— tisch auch von den altkatholischen Gelehrten anerkannt werde.

Die liberalen Parteien hätten sich bis jetzt nur liberal erwie⸗

sen, wenn es sich um das Nehmen, nicht wenn es sich um das Geben von Freiheiten handele, der Art. 1 verlange von den Geistlichen den Nachweis einer Bildung, deren

Nachweis den zur Ueberwachung der Geistlichen be⸗

rufenen Staatsbeamten erlassen sei. Eher sei es ange⸗ zeigt, von Juristen und Verwaltungsbeamten, sowie von Mit— gliedern der gesetzgebenden Körper den Nachweis theologischer

Kenntnisse zu verlangen, da sie über diese Dinge für sich ein

sachge mäßes Urtheil prätendirten. Eine Berichtigung der An— schauungen der jungen Kleriker durch das sogenannte Kultur⸗ examen könne die Kirche nicht acceptiren. Man möge das jetzt schon . Chaos in den Verhältnissen der katho⸗ lischen Kirche ni t durch das neue Chaos dieser Vorlage er—

e. sondern einen geordneten Zustand in diesen Dingen affen.

Der Abg. von Kröcher erklärte, nicht im Namen seiner Frak⸗

tion zu sprechen. Er habe die Vorlage der Regierung zur Heen⸗ digung des Kulturkampfes mit Freuden begrüßt und, weil er nicht staatlicher sein wolle als der Staat, wünsche er deren möglichst unveränderte Annahme. Er hätte gewünscht, daß die Vor—⸗

worden wäre. Er nehme Amendements im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes an; da solche im Sinne der Nationalliberalen aber aussichtslos seien, so woile er dem Centrum so weit entgegenkommen, als es die Regierung zulasse. Das Centrum müsse die Vorlage als eine Verbesserung der Maigesetze acceptiren. Die diskretio— näre. Gewalt der Regierung habe den Vortheil, daß der Minister wieder einmal die persönliche Verantwortlichkeit für seine Vorlage übernehme. Ein Mißtrauen gegen die gegenwärtigen Leiter der Staatsgeschäfte fei nicht gerechtfer⸗ tigt. Nachdem der Redner sich gegen einzelne Ausführungen des Abg. Frhrn. von Zedlitz und Neukirch in der ersten Lesung ausgesprochen hatte, erklärte er, er halte den Art. 1 der Re gierungsvorlage für sehr wünschenswerth, nehme aber den Antrag von Bandemer aus taktischen Gründen an. Beim Schlusse des Blattes hatte der Abg. Dr. Gneist das Wort-

Am 15. dieses Monats ist das Handbuch über den Preußischen Hof und Staat für 188661 aus— gegeben worden.

Die neue Ausgabe schließt sich in Einrichtung und Ausstat⸗ tung den früheren an, doch sind auch diesmal, selbstverständlich abgesehen von den Mittheilungen über die eingetretenen Personal⸗ veränderungen, nicht unerhebliche Aenderungen resp. Erweiterun⸗ gen zu verzeichnen. Neben der Ergänzung des Personals bei den Gerichts behörden, wie dasselbe nach der am 1. Sktober 1879 ein⸗ geführten Gerichtsorganisation bestellt ist, in der vorigen Aus⸗ gabe aber nur hinsichtlich der Ernennungen für die richter— lichen Stellen mitgetheilt werden konnte, tritt uns das volt— ständige Tableau der Eisenbahnbehörden entgegen, wie solche in Folge, Verstaatlichung bedeutender Eisenbahnstrecken auf Grund Königlicher Erlasst vom 29. Dezember 1859, 21. Febr. und 25. Febr. 1880, sowie des Statuts über die Organisation der Verwaltung der Eisenbahnen vom 24. Novbr. 1879 eingesetzt sind. Ferner hat die neue Ausgabe eine weitere Ergänzung erfahren durch die Aufführung der in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗ Nassau und am Rhein, in denen mit Ausnahme der Skadt Frankfurt keine Kreiskassen vorhanden sind bestehenden Steuerkassen und bestellten Steuerempfänger, welche in ihren Empfangsbezirken die direkten Steuern, die Domänen gefälle, die Brausteuern ꝛc. zu erheben und zugleich als Forstkassenrendanten für die ihnen zugewiesenen Forstreviere zu (fungiren haben. Außer diefen allgemeinen zum Theil durch Veränderungen in der Organisation der Behörden hervorgerufenen Erweiterungen finden sich auch im Einzelnen mehrfache Zusätze. Bei dem Verzeichniß der Orden sind die beiden Königlich hawaiischen, der Orden Kalakauas und der Ver— dienst-Orden Kamehameha's J., sowie der Fürstlich rumänische „Stern von Rumänien“ hinzugetreten. Der Gerichtshof zur

durch die Allerhöchste Verordnung vom 1. August 1879 verän- derten Organisation nicht mehr unmittelbar hinter dem Staats— rath, aus dessen Mitgliedern er früher gebildet wurde, aufge⸗ führt, sondern in seiney gegenwärtigen Husammensetzung bei den dem Staats⸗Ministerium unmittelbar untergeordneten Behörden. Ebendaselbst befindet sich auch 'die auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1879 neu bestellte Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte e, Bei dem Finanz⸗Ministerium ist das . der Seehand⸗ lung und des mit dem Leihhaus in Verbindung stehenden Kuratoriums der Rother-Stiftung hinzugetreten! Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me—⸗ dizinal⸗Angelegenheiten erscheinen neu (S. 120) die ständige Kommission für das technische Unterrichtswesen, (S. 123) die mit der technischen Hochschule in Berlin verbun? dene technisch⸗mechanische Versuchsanstalt und die Prüfungs⸗ station für Baumaterialien sowie die Aufsichtskommission für die letztgenannten beiden Anstalten, (S. 131) die Kommission zur Berathung über die Vertheilung des durch Allerh. Patent vom 9. November 1859 zum Andenken Schillers gestifteten drama— tischen Preises in Berlin für das Jahr 1880 und ebendaselbst die Landeskommission zur Berathung über Verwendung der Fonds zur Beförterung der monumentalen Malerei und Plastik in Berlin. Das Ministerium für Handel und Gewerbe sowie das Ministerium des Innern weisen nur Personalveraͤnderungen auf; bei dem Ju stiz⸗Ministerium ist das mit dem 1. Oktober v. J. in Folge der neuen Gerichts⸗ organisation aufgelöste Ober⸗Tribunal fortgefallen. Beim Kriegs -⸗Ministerium ist zu bemerken, daß in Folge der Allerhöchste Ordre vom 10. Mai 1879 eine anderweike Einrich⸗ tung der Militärschießschule (S. 165/166) erfolgt ist, wo⸗ nach diese aus einer Lehrabtheilung, einer Versuchsabtheilung und einer Gewehr rkf e s mn flo besteht. Ferner sind die Zeughaus verwaltung in Berlin (S. 170) sowie die seit dem L. April ds. Is. neu eingerichteten vier Artilleriedepot⸗ Inspektionen zu Posen, Stettin, Cöln und Straßburg i. E. (S. 174) hinzugekommen. In dem Ministerium für Land- wirthschaft, Do mänen und Forsten ist die bisherige Abtheilung II. in zwei Abtheilungen, in die für Domänen (Abth,. Il. und in die für Jagd und Forstsachen“ (Abth. ji) zerlegt, deren jeder ein Vliniflerial⸗Direlior vorsteht. Das „Re⸗ visions⸗Kolleglum für Landeskultursachen“ hat auf Grund des Gesetzes über das Verfahren in Auseinandersetzungs⸗Angelegen⸗ heiten vom 18. Februar 1889 die Benennung „Ober-Landes— kulturgericht“ erhalten und ist danach S. 1958 mit einem er— läuternden Vorbericht über die nunmehrige Zuständigkeit def— selben aufgeführt. Bei dem Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten ist die chemisch⸗ technische Versuchs—⸗ anstalt, welche der bei dem Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten aufgeführten Aufsichtskommission (S. 123) eben⸗ falls untergeordnet ist, neu hinzugetreten und ein Hinweis auf die mit dem 1. Oktober 1880 an Stelle der technischen Bau⸗ deputation tretende „Akademie des Bauwesens“ eingefügt. End⸗ lich haben bei dem „Evangelischen Ober⸗Kirchenrath“ die dem— selben von der Generalsynode zugeordneten außerordentlichen Mitglieder Aufnahme gefunden. Wie den früheren Aus⸗ gaben so ist auch dieser ein alphabetisch geordnetes Verzeichniß der in der Zeit vom Ende Mai 1879 bis Ende Mai 18865 verstorbenen in der vorigen Ausgabe verzeichneten Personen und ein ausführliches, genau gearbeitetes Sach- und Personen⸗ register beigegeben. Abgeschlossen wurde die Redaktion der neuen Ausgabe zu Ende Mai, doch ist ein Nachtrag hinzugefügt, in welchen die aus Anlaß der . Jubelfeier er⸗

folgten Gnadenbeweise aufgenommen find.

Wie das Königliche Statistische Bureau hierselbst, welches beauftragt worden ist, die in Folge Anordnung des Bundesraths im Januar jeden Jahres aufzunehmende Sta—

lage ohne vorherige Verhandlungen mit Rom eingebracht

tistik über die Morbidität in den Heilanstalten für Preußen zu bearbeiten, dem Minister des Innern an⸗

Entscheidung der Kompetenzkonflikte ist in Gemäßheit seiner

ezeigt hat, haben mehrere Vorstände von Straf⸗ und Ge⸗ angenenanstalten sich geweigert, die auf die Straf⸗ꝛc. Anstalts⸗ Lazarethe bezüglichen Nachweisungen zu liefern.

Da es von wissenschaftlichem Werthe ist, das Auftreten

und den Ausgang der verschiedenen Krankheiten bei der Laza⸗

rethbehandlung von Gefangenen mit den Ergebnissen der Sta⸗ tistik über die anderen Heilanstalten zu vergleichen und des⸗ halb die Straf- und Gefangenen⸗-A1nstaltslazarethe bei der Statistik über die Morbidität in den Heilanstalten ferner nicht außer Betracht gelassen werden dürfen, so hat der Minister des Innern die Bezirksregierungen ꝛc. durch Eirkularerlaß vom 13. v. M. beauftragt, die Vorstände der in ihrem Verwal⸗ tungsbezirke mit Lazarethen ausgestatteten Straf⸗ und Gefan⸗ genenanstalten des Ressorts des Innern anzuweisen, nach Maßgabe der ihnen vom Königlichen statistischen Bureau hier⸗ selbst zugehenden Erhebungsformulare die zur Statistik der Morbidität in den Heilanstalten erforderlichen Nachrichten über die Anstaltslazarethe in Zukunft regelmäßig im Januar jeden Jahres, die etwa noch rückständigen bezůglichen Nachrichten pro 1879 aber schleunigst nachträglich zu iefern.

n Die Verpflichtung der Straf⸗ ꝛc. Anstaltsvorstände zur Aufstellung der zur Strafanstalts⸗Statistik gehörigen Tabellen über Gesundheitszustände und Sterblichkeit wird nicht geändert.

Holt Jemand im Einverständniß mit Wilddieben das unrechtmäßig erlegte Wild vom rte der That ab und bringt er es in Gemeinschaft mit den Wilddieben in Sicherheit, so ist er, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Straf— senats, vom 13. April d. J, nicht nur als Begünstiger, son— dern als Theilnehmer an dem Jagdvergehen zu bestrafen.

Hamburg, 16. Juni. (H. Corr.) Gestern Nachmittag fand die Feier der Grundsteinlegung des am Stintfang im Bau befindlichen neuen Dienstgebäudes für die Deutsche Seewarte statt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 17. Juni. (W. T. B.) Se., Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen inspizirte heute Vormittag die Rudolfkaserne, in welcher das Infanterie⸗Regiment Großherzog von Hessen Nr. 14 liegt. Der Divisions⸗Commandeur, der Brigade⸗Commandeur und das Offiziercorps des Regiments geleiteten den Großherzog in die einzelnen Zimmer der Mannschaften.

Schweiz. Bern, 14. Juni. (C. Ztg.) Gegen das von dem Großen Rath des Kantons Genf erlassene neue Gesetz, betreffend die Aufhebung des Kultusbudgets, bezw. Tren⸗ nung der Kirche vom Staate, hat sich außer Seitens der Kleri⸗ fälen und Konservativen neuerdings noch ein ganz besonderer Widerstand erhoben, nämlich Seitens des Gemeinderaths der Stadt Genf. Derselbe hat ein Manifest an seine Wähler er⸗ lassen, welches deren Aufmerksamkeit auf die Folgen dieses Gesetzes für die Stadt Genf lenkt.

Großbritannien und Irland. London, 16. Juni.

(Allg. Corr. Die Presse verurtheilt einstimmig das gestrige Verhalten Mr. O. Donnells im Unterhause in den schärfsten Ausdrücken. Die „Times“ erblickt in dem⸗ selben eine jener groben Verletzungen der parlamentarischen und internationalen Schicklichkeit, denen man in den letzten zwei bis drei Sessionen vergeblich mit allerlei Waffen ent— gegengetreten sei. Die gestern angewendete Waffe habe den gewünschten Erfolg gehabt. Wenn ein Gast in einem Salon sich durch ungeziemende Redensarten unangenehm mache, so nehme die Gesellschaft ihre Zuflucht zum Schweigen. Der Standard“ will sich nicht herablassen, mit Mr. O'Donnell über Schicklichkeit und Anstand im öffentlichen Leben zu discutiren, von dem dieser absolut nichts verstehe. Es genüge, die französische Presse und Nation zu ver— sichern, daß Mr. O'Donnell, da er unglücklicher Weise ein Mitglied des Unterhauses sei, nicht verhindert werden könne, die Vorrechte seiner Stellung zu mißbrauchen, und dürften dieselben wohl einsehen, daß dessen Aeußerungen keine größere Bedeutung hätten als diejenigen eines Straßenverkäufers oder Qbsthändlers. Herr Challemel Lacour dürfe sich über⸗ zeugt halten, einen achtungsvollen und herzlichen Empfang zu inden. . Unter den Auspizien des Lordmayors ist eine Sub⸗ skription für die Hinterbliebenen der Mannschaft des als untergegangen betrachteten Schulschiffes „Atalanta.“ eröffnet worden. Es befanden sich einschließlich der Offi⸗ ziere 280 Personen an Bord der „Atalanta“. Außer 28 Wittwen sind etliche hundert Waisen sowie arme Eltern und andere Anverwandte zu versorgen, zu welchem Zwecke ca. 20 0090 Pfd. Sterl. nöthig sein dürften.

In einem von Saunders herausgegebenen Parlaments⸗ Almanach werden die Mitglieder des Unterhauses solgendermaßen klassifizirt: 169 Kaufleute, Fabrikanten und Minenbesitzer, 20 Rheder, 128 Advokaten, 82 Offiziere des Landheeres, 4 der Flotte, 8 Diplomaten, 11 Eisenbahn⸗ Direktoren, 15 Journalisten, 19 Ingenieure, 16 Bankiers, 4 Pächter, 3 Universitäts⸗Professoren, 13 Brauer und Wein⸗ händler, 2 Arbeiter, 1 Mitglied der schottischen Akademie, 3 Aerzte, 1 Schulmann, 1 presbyterianischer, 1 früherer Dissenter⸗-Geistlicher und 3 frühere Geistliche der Staatskirche nebst 125 Landbesitzern, Baronets, Söhnen von Peers u. s. w.

Kapstadt, 14. Juni. Der Kolonialsekretär J Gor—⸗ don Sprigg wird am 22. ds. im Kap-Parlament den Antrag stellen, daß eine Konferenz von Bevollmächtigten der südafrikanischen Kolonien zusammentrete, um die proijek⸗ tirte Konföderation in Berathung zu ziehen.

17. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Unter⸗ an l z n ng gab die Interpellation O'Donnells,

etreffend die Ernennung Challemel-Lacours zum Bot⸗ schafter für London, von Neuem Anlaß zu einer lebhaften Scene. O'Donnell verlangte vom Sprecher eine Erklärung darüber, weshalb ein Theil seiner Anfrage gestrichen sei und sich nicht auf der Tagesordnung befinde, Der Sprecher erklärte wiederholt, daß sich O'Donnell auf die Frage zu beschränken habe, welche gedruckt auf der Jages⸗ ordnung stehe. Der übrige Theil der Anfrage O'Don⸗ nells hen seiner Ansicht nach Dinge, welche das Haus und die Regierung nicht kenne. Als O'Donnell trotzdem versuchte, seine Fragen zu wiederholen, bedeutete ihn der Sprecher, daß, wenn er dem Ordnungsrufe nicht gehorche und die Autorität des Sprechers mißachte, das einschlägige Verfahren gegen ihn in Anwendung gebracht werden müsse.

unter den ohwaltenden Umständen seine Interpellation zu begründen, und verließ das Haus. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde die irische Nothstandsbill in zweiter Lesung ohne Abstimmung angenommen.

Frankreich. Paris, 16. Juni. (C. Ztg.) Sämmt⸗ liche Generalprokuratoren Frankreichs waren heute bei dem Justiz-Minister versammelt, um Instruktionen für die Ausführung der Märzdekrete entgegenzunehmen. Der republikanische Verein des Senats, der aus 25 Mit⸗ gliedern besteht, beschloß heute, zu erklären: die Amnestie sei eine politische Nothwendigkeit, und es sei zu wünschen, daß die Regierung die Initiative in der Sache ergreife. Zugleich erhielt der Vorstand Auftrag, noch heute Abend sich zu Herrn de Freyeinet zu begeben und ihm Mittheilung von dem gefaßten Beschlusse zu machen. Der Min isterrath wird sich auch morgen wieder mit der Amnestie beschäftigen. Das Kriegsschiff, welches die Begnadigten von Neu⸗Caledonien abholen soll, hat Befehl, bis auf weiteres zu warten.

17. Juni. (W,. T. B.) Die Deputirtenkammer begann heute die Berathung des Budgets und genehmigte den Etat des Ministeriums der Posten und Telegraphen so— wie denjenigen der Ehrenlegion. Die Berathung der Vorlage, betreffend die Militärverwaltung, war auf Wunsch des Kriegs⸗-Ministers vorher abgebrochen worden; der Minister stellte für morgen weitere Mittheilungen der Regierung über diesen Gegenstand in Aussicht.

18. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Senats brachte Dufaure einen Antrag, betreffend das Versammlungsrecht, ein.

1 C

Türkei. Konstantinopel, 15. Juni. (Pr.) Ismail Pascha hat an den Khedive ein Schreiben gerichtet, in welchem er anzeigt, daß er, da man ihm die Rückkehr nach Egypten nicht gestatten wolle, am nächsten Sonntag mit seinen drei Söhnen nach Paris übersiedeln werde. Der Sultan hat den Beschluß des Khedive, für jetzt keine Konstitution zu gewähren, vollständig gebilligt.

Rumänien. Bukarest, 15. Juni., (Pr.) Die Fürstin hat sich zum Sommeraufenthalte nach Sinaia begeben; der Fürst folgt in den nächsten Tagen.

Serbien. Belgrad, 17. Juni. (W. T. B.) Die Minister Izakovic, Velko vic, Margetie und Bos⸗ ko vic haben ihre Entlassungsgesuche eingereicht. Der Fürst hat dieselben angenommen und Milojkovie zum Minister des Innern, Avakumovig zum Justiz-Minister, Jo vanovie zum , Wassilje vie zum Un⸗ terrichtsMinister und Zdravkovic definitiv zum Minister der öffentlichen Arbeiten ernannt. Das Verbot der Ge⸗ treideausfuhr ist aufgehoben worden.

Danemark. Kopenhagen, 15. Juni. (H. C.) Das Folkething nahm heute in dritter Lesung den Gesetzent⸗ wurf, betreffend den Ankauf der seeländischen Eisen⸗ bahnen durch den Staat, nach der von der Majorität des Ausschusses beantragten und von der Regierung geneh⸗ migten Fassung an. Die Vorlage geht jetzt an das Landsthing.

Amerika. Washington, 15. Juni. (Allg. Corr.) Der Senat hat die Ernennung des Hrn. James Long⸗ street zur Gesandten der Vereinigten Staaten bei der Türkei bestätigt.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Moskau, Freitag, 18. Juni. Anläßlich der Feier der Enthüllung des Puschkin⸗Denkmals fand bereits gestern in dem prachtvoll geschmückten Saale der Stadtduma der feierliche Empfang der aus vielen Ortschaften Rußlands erschienenen Deputationen statt. Der Akademiker Groth hielt eine längere Ansprache, worin er den Entwickelungsgang der Idee schil—⸗ derte, welche zur Errichtung des Puschkin⸗Denkmals geführt hat, und über die Geschäfte des Comitès Bericht erstattete. Zahlreiche Beglückwünschungstelegramme sind aus dem In⸗— und Auslande eingegangen.

Nr. 32 des Amtsblatts des Reichs⸗Postamts“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 8. Juni 1830: Beitritt von Eeuador, Uruguay und den Bahama-Inseln zum Weltrostverein. Vom 14. Juni 1880: Päckereiverkehr mit der Schweiz. Vom lo. Juni 1880: Anderweite Festsetzung des für den Eintritt in den Postdienst maßgebenden Lebenzalters. Vom 11. Juni 1889: Ab- aͤnderung der Formulare zu Abholungs ⸗Erklärungen C. 130 a. und C. 130 b. Vom 12. Juni 180: Wegfall der Ermittelung des Gewichts eisenbahnzahlungspflichtiger Postsendungen auf der Rechte Oder. Ufer ⸗Cisenbahn. Vom 14. Juni 1889; Eröffnung der Eisen⸗ bahnstrecke EssenWinterswyk. Wiedereröffnung der Jagd auf Wasserwild in Elsaß ⸗Löothringen.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 6. Juni bis inkl. 12. Juni er, zur Anmeldung ge— kommen: I70 Eheschließungen, 828 Lebendgeborene, 29 Todtgeborene und 772 Sterbefälle. ö ö

Nach dem im „D. Hand. Arch. veröffentlichten Bericht über die Leinenindustrie der Provinz Hannover im Jahre 1879 war der Leggebetrieb wiederum geringer als im Jahre 1878; er bezifferte 6 auf 63 817. Stück 2 933 4·ę5,2 m. im Werthe von 1542 370 M, 4182 Stück 185 586 m (5, 955) 50 726 (3, 180/o) weniger als im Jahre 1878. Von dem Ge⸗/ sammtguantum fallen 1 567 117 m (46, 27069) auf die Landdrostei Hildesheim, 955515, m (3257) auf Lüneburg, 462 056 m (15, 750) auf Osnabrück 158 766, 6m G, 1c/o) auf Hannover. Von dem Werthe entfallen 771 565.63 6 (60, 9zoso) auf die Landdrostei Hildes. heim, 440 143,50 MS (28, 5460/9) auf Lüneburg, 263 380,21 110 1708/9 auf Osnabrück und 67 251,06 M (4360 /o) auf Hannover. er Rück⸗ gang von 1877 zu 1878 war bei Weitem erheblicher, als der von 1878 zu 1879, er betrug im Maße 11,890/0o, im Werthe 18, 1700; insofern war das Jahr 1879 für den Leggebetrieb befriedigender. Im Landdrosteibezirk Hildesheim wurden auch 91 934,7 m Halbjute geleggt, die wie Londoner Sackleinwand behandelt wurden, aber noch den Zusatz „Halbjute“ bei dem Stempel erhielten. 67 871 m waren baumwollene grobe Gewebe, die nur zur Längenmaßstempelung an— genommen wurden, 21 160 m waren Halbleinen (Baumwollen und Leinen). .

Die Absatzverhältnisse hielten sich noch in bescheidenen Grenzen, doch war die Geschäftsstille nicht so intensio wie in den Vorjahren, wenngleich die größere Lebhaftigkeit nur durch Herab—

Die Haltung des Sprechers wurde von allen Anwesenden mit lebhaftem Beifall begrüßt. O'Donnell lehnte es schließlich ab,

setzung der Preise erzielt werden konnte.

Der Flachsbandel im Landdrosteibezirk Lüneburg belebte sich im Herbst, jedoch stellten sich die Preise um 1,16 —1, 84 M pro Stein (10 Kg), niedriger als im Jahre 1878. Auf dem Ueljener Markt wurden 216419 kg zugeführt, gegen 182 190 Eg in 1878, dem Bevensener 80 000 Eg gegen 64 260 kg in 1878.

Für den Heedehandel war das Jahr kein günstiges. Im Landdrosteibezirk Lüneburg wurden in Folge der ergiebigen Flachs= ernte 27 000 kg mehr umgesetzt als im Vorjahre, in den Land- drosteibezirken Hildesheim und Hannover blieb der Umsatz (meist in olge des Umtausches der Heede gegen Maschinengarne bei den , zu Hannover und Twistringen) um 80 350 bezw. 1950 Eg zurück.

An Handgarnen wurden im Fürstenthum Hildesheim 30 305 Bund (zu 20 Lopp) gesponnen, und zwar 25185 Bund flächsene und 528 Bund heedene Garne, 11718 Bund mehr als im Jahre 1875. 6605 Bund (21,27 5/9) gingen in den Handel über, 23 700 Bund (8,21 0) wurden zum eigenen Verbrauch verwendet. In den Fürstenthümern Göttingen und Gruben hagen betrug die Garnproduktion 35318 Bund (27 766 Bund flächsene, 7552 Bund heedene Garne); hiervon gelangten 35 318 Bund (8,34 4 zum Verkauf, während 32 373 Bund oder 91,66 eοᷣ von den Produzenten zum eigenen Ge⸗ brauch verwendet wurden. Der Werth der vorbezeichneten Handgarne betrug 406 412 6½. Im Landdrosteibezirk Hannover sind nur noch in dem Leaggebezirk Syke ea. 400 Bund Handgarne verkauft worden. Verwendet wurde im Landdrosteibezirk Hildesheim S5, 9 o Ma— schinen garn (gegen 77,76 σ, in 1878), und 14 10 o, Handgarne (gegen 22, 24 Ho in 1878); im Landdrosteibezirk Lüneburg Mafchinen⸗ garne, ausschließlich der zu den in Wustrow geleggten mechanischen Leinen verwendeten, 5,24 C60 (gegen G,. 5g o in 1878, Hand⸗ garne 94,65 o. (gegen 93,42 so in is7s); einschließlich der obigen 26,47 bzw. 73, 53 Co, gegen 26,239 b, w. Jö, So o in 1878. Im Landdrosteibezirk Hannover sind zur Fabrikation von Leggeleinen keine Maschinengarne verwendet worden.

Auf. den öffentlichen Bleichen der Landdrosteibezirke Hannover, Hildesheim und Lüneburg wurden von flächsenen, halbflächssenen und Köperleinen gebleicht 728 900,, m (gegen 1878 4 34633,5 m), auf Privatbleichen 1 564 203,9 m (— I9g8 854.8 m), zusammen 2393 104,? m (— 66 821,3 m). Auf der Königlichen Musterbleiche zu, Sohlingen wurden im Etatsjahr 1878/79 gebleicht: 359 219 m Leinen, Drell und Damast (63 g45 m), 249,1 Eg leinene Garne und . ö. kg) und 24160 kg baumwollene Zeuge und Zwirne 53 D 8).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Das 6. Juni) Heft von Petermanns Mittheilnngen“ (Gotha, Justus Perthes) bringt an der Spitze die Beschreibung einer Reise nach Turfan, von Dr. A. Regel, auf Grund brieflicher Mit- theilungen des Reisenden an seinen Vater, den Direktor des Kaiser⸗ lichen botanischen Gartens in St. Petersburg. Der Beitrag ist um so interessanter als Turfan (Ostturkestan) noch so gut wie gänzlich unbe⸗ kannt ist. Das Land wurde zwar im ersten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts von dem Jesuitenpater Benedikt Goss besucht, doch sind feine Auf— zeichnungen sehr dürftig, andere Europäer aber sind nicht dort ge⸗ wesen. Ein ausführlicher Bericht über den Beginn der Reise soll folgen, sobald eine erwartete Kartenskize eingetroffen sein wird, ohne welche die Reise von Kuldscha bis Turfan unverständlich sein würde. Dann folgt die nicht minder interessante Schilderung einer Expe⸗ dition von Dufils nach Fatiko, 37. Dejember 1878 bis 8. Januar 1879, von Dr. Emin-Beh, Gouverneur der egyptischen Aequatorial⸗ Provinzen, dem die Zeitschrift schon so manchen belehrenden Beitrag verdankt. Eine dem Heft beigegebene sorgfältige Karte der Waldungen des bayerischen Spessart vom Sberförster Dr. R. Weber hat M. Lindeman erläutert. Ven Benus (Nebenfluß des Niger) von Gande, einem Dorfe an seiner Einmündung, bis Djen beschreibt Ed. Rob. Flegel. Daran schließt sich eine Uebersicht der neuesten Forschungsreisen in Australien: Barelay's Expedition von 1878 und Winnecke's Reisen von 1878/79 (beide in Alexandra Land und zwar besonders den Strangways⸗ Ranges). Beigefügt ist eine vorzügliche detaillirte Karte von Australien, im Maßstabe von 1:10 000 906, welche bis auf die neueste Zeit loꝛrigirt ist und u. a. auch die Routen der Reisenden Hodgkinson (1876), John Forrest (1878) und Alex. Forrest (1879) enthält. Den Schluß bildet der geographische Monats und Literaturbericht.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die drei gelgen. Fin Beitrag zur Geschichte des alten Landbaues, von Prof. Johannes Meyer. Bel— lage zum Osterprogramm der Thurgauer Kantonsschule, 1880. Frauenfeld, J. Hubers Buchdruckerei. 1880. . .

Wenn der heutige Landwirth im stolzen Hinblick guf die ökono⸗ mischen Leistungen der Neuzeit den Ackerbau seiner Vorfahren nicht alimpflicher als mit „Schlendrian“ zu bezeichnen weiß, wie man dies häufig hören kann, so ist dies, wie der Verf. der vorliegenden, eben · so gründlichen als interessanten Arbeit nachweist, durchaus unbillig. Denn wenn selbst der Intelligenz des modernen Ocekonomen die Praxis so mancherlei Hindernisse in den Weg legt, wie viel mehr war dies bei dem ungelehrten Landmann der früheren Zeit der Fall, auch wenn er sich freien Standes erfreute! Zwang im Feldersystem, im Fruchtwechsel, im Viehstand und in der Fütterung, Zwang im Ab—= satz der Produkte, Schwierigkeit in der Arrondirung der Güter, miß⸗ liche allgemeine Kreditverhältnisse, ganz abgesehen von anderen Lasten, die auf ihn drückten, bildeten einst für den strebsamen Bauers mann bergeshohe Schranken, von denen der heutige Landwirth kaum eine Ahnung hat. Der praktische Verstand der Landleute aber hat wahr⸗ lich auch in dem viel geschmäbten „finsteren Mittelalter“ nicht geschlafen. Wie vielfach die neueren Theoretiker sich wieder von der alten ver · achteten Bauernpraxis haben korrigiren lassen müssen, dafür nur ein Beispiel: Am Ende des vorigen und am Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts erklärten die theoretischen Landwirthe der leeren Brache einen erbitterten Krieg und fochten für ihre Sache so lange, bis es für ausgemacht galt, daß die leere Brache eine unverständige Boden · verschwendung sei, die man durch Anpflanzung von Hackfrüchten ver meiden könne und müsse. Erst nach praktischer Erprobung begann man schüchtern der reinen Brache wieder das Wort zu sprechen, heute aber darf jeder behaupten, daß die Brache unter Umständen ein sehr zweck · mäßiges Verfahren ist, und unsere Altvordern sind durchaus gerechtfertigt. Es ist ein Verdienst der vorliegenden Schrift gegenüber den mannig⸗ fachen, noch heute landläufigen Verdrehungen und Verläumdungen des alten Landbaues der Wahrheit auf den Grund gegangen zu sein. Unsere Zeit, in welcher das Gewerbe des Landmannz so manche Ge⸗ brechen offenbart, dürfte für diese Wahrheit nicht unempfänglich sein, wenn es auch weder mözlich noch thunlich ist, das Alte wieder herzustellen. . . .

Die sehr eingehende Untersuchung führt die Genesig des in Süddeutschland, Desterreich und der Schweiz noch heute gebräuch— lichen Wortes „Zelge' wemit man im Dreifelderbau den⸗ jenigen dritten Theil alles bebauunge fähigen Bodens einer Dorf- mark oder eines Hofgutes bezeichnet, der von allen Besitzern auf gleiche Weise bebaut wird oder bebaut werden sollte auf gothisch tulgus; fest, standhaft, tulgjan: befestigen, zurück, so daß die ur= sprüngliche Bedeutung ein durch Einzäunung geschirmtes Feld sein würde. Dagegen weist er die Ableitung vom althochdeutschen zeleha, vlatt - deuisch telge, Zweig, ebenso wie die von dem lateinischen talea (ein Reis, aber nnter Stück, woraus italienisch taglia, französisch taille: Schnitt, tagliare, tailler: abschneiden, entstanden) ab.

Im mittleren und nördlichen Deutschland sagt man statt Delge : in, Schlag, Kämp.) Die Reihenfolge des Anbaues der drei Zelgen war schon im Mittelalter diese: Grooßsaat, Schmalsaat, Brache oder Winterfrucht, Sommerfrucht, Brache, und diese Folge wiederholte sich in jeder Zelge durch je ein Triennium. Der verständige Land⸗ mann konnte aber auch in diese Einförmigkeit eine gewisse Abwechselung bringen: auf gutem Acker konnte er die Frucht⸗

folge: Weizen, Gerste, Brache, auf geringerem: Roggen, Ha⸗

ane, e , , . .