taternationale Vertrag vom Jahre 1869 hatte für den Bau des Gotthardbahnnetzes einen Kapitalbedarf von 187 Millionen Francs vorgesehen, wovon an Subventionen zugesichert waren 85 Millionen Frar cs; von der Gesellschaft wurden beschafft: durch Herausgabe von Aktien 34 Millionen Franes und durch Emission von Sbli⸗ gationen 68 Millionen Francs. Die internationale Konferenz vom Juni 1877 bezifferte den Bedarf für das reduzirte Netz höher um 40 Millionen Franes, macht Summa 227 Millionen Franes. Dieser Mehrbedarf soll aufgebracht werden durch staatliche Subventionen 28 Millionen Franes, durch die Gesellschaft 12 Millionen Francs. Demzufolge gestaltet sich die nunmehrige finanzielle Lage folgender⸗ maßen; Subventsonskapital 113 Millionen Francs, Aktienkapital 34 Millionen Fran es, Obligationskapital 809 Millionen Frances, in Summa 227 Millionen Franes. Die Einnahmen für das Jahr 1879 vdetrugen: Saldo von 1878 15516286 Fr., Ein⸗ zahlung von Subventionen 19362 505 Fr., Einzahlung auf Altien 6051 967 Fr., Einzahlung auf Obligationen 24 620 764 Fr., anderweite (indirekte Einnahmen 1397 279 Fr., in Summa 66 948 804 Fr. Die Ausgaben pro 1879 betrugen: I) Beschaffung des Baukapttals (Porto, Coursdifferenzen, Provisionen, Herstellung des Total) 3 550 969 Fr., 2) für die Centralverwaltung 241 839 Fr., 3) Zinsen des einbezahlten Aktien.! und Obligationenkapitals 4425 539 Fr., 4) für den eigentlichen Bahnbau (inel. technischer Lei⸗ tung) 20 060 362 Fr, in Summa 28 28739 Fr., es blieb somit am 31. Dezember 1879 ein Saldo von 38 670 064 Fr., wovon 19119449 Fr. in Werthpapieren, 5 483 650 Fr. in Wechseln an⸗ gelegt sindt 9240 Fr. baar befanden sich ultimo Dezember 1879 in der Kasse.
Verkehrs⸗Anstalten.
In Folge Beschädigung der in Moskau — Station der Moskau⸗ Brester und Moskau⸗Kurt ker Bahn — zur Abtheilung der Zoll— kammer führenden Bahnlinie übernehmen die Moskau-⸗Kursker und Moskau-Brester Eisenbahnen keine Haftung für Innehal⸗ tung der Lieferfristen bezüglich der Zustellung der Güter nach der genannten Abtheilung.
Plymouth, 21. Juni. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Herder ist hier eingetroffen.
Berlin, 22. Juni 1880.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute angefangenen Ziehung der 3. Klasse 162. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen:
1 Gewinn von 45 000 ß auf Nr. 25 367.
2 Gewinne von 3000 S auf Nr. 67 609. 85 759.
3 Gewinne von 1800 M66 auf Nr. 5701. 48 126. 64 577.
5 Gewinne von g00 MS auf Nr. 26 022. 46792. 54 311. 71 738. 77 660.
10 Gewinne von 300 M6 auf Nr. 6221. 28 270. 28 834. 33 267. 38 405. 45 208. 61 921. 64 325. 75 817. 77 427.
Weltausstellung in Sydney. Preisvertheilung.
Aus amtlichen Quellen. Nachdem nunmehr das amtliche Verzeichniß der auf
der Ausstellung in Sydney vertheilten Preise hier an⸗—
gelangt ist, konnte daraus eine Liste derjenigen, welche auf deutsche Aussteller fallen, hergestellt werden. In der , Aufführung ist jedes mal außer dem Namen und Wohnort der Preisträger, der preisgekrönte Artikel und durch eine Zahl die Art des Preises angegeben. Es bedeutet 1, 2, 3, 4, den ersten, zweiten, dritten und vierten Preis, 5 die ehrenvolle Erwähnung. Das der Hahl beigesetzte Wort „Spezial“ soll ein besonderes Verdienst hervorheben.
Allen Bemühungen der fremden Kommissare ungeachtet, welche für jeden Aussteller in einer und derselben Klasse nur einen Preis zugelassen haben wollten, sind in vielen Fällen n . Preise an einen und denselben Aussteller innerhalb derselben Klasse ertheilt worden. Inwieweit dies bei der wirklichen Vertheilung der Medaillen zum Ausdruck kommen wird, ist noch nicht bekannt gegeben. Ebenso ist über das Metall, aus welchem die verschiedenen Grade der Medaillen hergestellt werden sollen, amtlich ganz Bestimmtes noch nicht mitgetheilt worden.
. Fünf Firmen, welche unter den Prämiirten aufgezählt sind, sich aber im Deutschen Katalog nicht finden, sind in dem folgenden Verzeichniß weggelassen worden. Ackermann, C., Berlin, Lederwaaren Ackermann, Louis, jun., Berlin, Kräutermagen Ackermann, Louis, jun., Berlin, Citron Ackermann, Louis, jun., Berlin, Magenelixir Ackermann, Louts, jun, Berlin, Getreidekümmel Angion u. Schnerzel, Berlin, Korbwaaren Adler, G., Buchholz, Kartonnagearbeit Aktiengesellschaft für Gas⸗ und Wasseranlagen, Berlin, Beleuch— tungsgeräth Aktiengesellschaft für Glasfabrikation, Fuerth, Spiegel Aktienbierbrauereigesellschaft, Flensburg, Lagerbier , . für Eisenindustrie, vorm. Harkort, Duisburg, isen Aktiengesellschaft für Eisenindustrie, vorm. Harkort, Duisburg, Modelle von Brücken Aktiengesellschaft für Eisen. u. Stahlfabrikation, Osnabrück, Eisenbahngeleise Aktiengesellschaft für Lederfabrikation, München, Leder speziell weiß Büffel Alfermann u. Jakobi, Herford, Kleider Allweiler u. Co, Radolfzell, Pumpen, Alves, Gebr., Berlin, Peitschen Anilin⸗ u. Sodafabrik, Stuttgart, Anilinfarben Arndt u. Marcus, Berlin, Bronzen Ascherberg, E., Dres den, Konzertflügel Ascherberg, E., Dresden, Pianino Bacher u. Leon, Berlin, Besatzartikel Baecker u. Co., Johannisthal, Drahtgewebe Baetz, H., Leipzig, Cigarren Baevenroth, C. F, Stettin, Himbeerlimonadensyrup Baevenroth, C. ö Stettin, Kirschsaft
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Baevenroth, C. F., Stettin, Weinlikör Baevenroth, C. F., Stettin, Rumessenz
Baldauf, C., Stuttgart,
Baltzer, B. u. Sohn, Berlin, Beleuchtungsgeräthe Bartsch, M., Breslau, Nudeln
Barth, J. u. Sohn, Nürnberg, Hopfen
Bauer, Oskar, Johanngeorgenstadt, Besatzartikel Bazar“, Aktiengesellschaft, Berlin, Modebilder Bechstein, C, Berlin, Konzertflügel
Bechstein, C., Berlin, Pianino
Becks, Sohn, Mühlhausen 1. Th., Saffian
Becker, G., Freiburg i. Schl., Uhren
Becker u. Hofbauer, Berlin, Teppiche
Bennewitz v. Loefen, Berlin, Oelgemälde Bernhardi, J, Leipzig, Chemikalien
Beyer, Ed., Chemnitz, Tinte
Blanke, Em. A. R., Frankfurt a. / O., Gummiwaaren
de E = — R- — X —-· = — — — & Cœ Q P do e - R = C9 N do do
Blankenhorn. Dr. A., Karlsruhe, Abhandlungen Blüthbner, J., Leipzig, Konzertflügel
Blüthner, J., Leipzig, Pianino
Boenicke, A. G., Luckenwalde, Tweeds
Böhm, Gustav, Offenbach, Seife
Boldt u. Vogel, Hamburg, Spül⸗, Füll⸗ und Korkmaschinen Boldt u. Vogel, Hamburg, Bierpumpen Bornmüller, A, Arn stadt i. / Tb., Magenbitter
Bopp, Carl, Karlsruhe, Lehrmittel
Borchers u. Nentwich, Prenzlau, Fleischschneidemaschine Born u. Joachim, Berlin, Shawls
Brandt, Wilh., Berlin, Holzknöpfe
Breithaupt, F. W., u. Sohn, Cassel, Math. Instrum. Bremer u. Frgenkel, Leebschütz, Malz
Bretsch, H., Berlin, Fröbelsche Spiele
Breuer, S. W., Schuhmacher u. Co., Kalk, Trieur Brodbeck u. Co., Reichenbach i./ S., Tücher Bruckmann, F., München, Lichtdrucke
Brückmann, G. L., Dortmund, Schienen
Brückner, Lampe u. Co., Leipzig. Droguen Burgfeldt, L., Breslau, Stcohhüte
Carstens, P. G., Altona, Glasmalerei
Castner, A. u. Co., Berlin, Bronzen
Tastner, A. u. Co., Berlin, Springbrunnenmodell (Spezial) Charisius, J., Königsberg, Strumpfwaaren Chininfabrik, Braunschweig, Chininpräpgrate Chromopyrogr. Institut, München. Glasmalerei Creutznach, E., Nachf., Chemnitz, Strumpfwaaren Cron, Johann, Neustadt a. 6. Deides heimer
Cron, Johann, Neustadt a. H, Forster Ungeheuer Cron, Johann, Neustadt a. H., Deidesheimer grain Cron, Johann, Neustadt a. H., Ruppertsberger Auslese Cron, Johann, Neustadt a. H., Forster Kirchenstück Cron, Johann, Neustadt a. S., Gewürtz heimer (?)) Ausbruch Curdts, E. H. O, Solingen, Messerwaaren
Dees z, Jul., St. Johann, Pianino .
Dehne, Fr., Halberstadt, landw. Masch.
Delius, C., Aachen, Tuche
Dessauer, Alois, Aschaffenburg, Buntpapiere Dennert u. Pape, Altona, Meßapparate
Deutsche Metallpatronenfabrik, Karlsruhe, Patronen Dietrich u. Co., Rüdesheim, Moselwein
Dietrich u Co, Rüdesheim, Schaumwein
Dillinger Werke, Dillingen, Panzerplatte Dobbelmann, Jos, Deutz, Fensterdekorationen Dobler, E. u. Gebr., Berlin, Hartgummiartikel Dommerich u. Co., Magdeburg, Cichorie
Doerr u. Reinhart, Worms, Kalbleder
Domeier u. Boden, Einbeck, Bier
Dörfel, Steinfelser u. Co, Klingenthal, Concertinas Dreher, Ign., Gerres heim, Draht
Dreher, Ign., Gerres heim, Drahtstifte
Dreyse, N., v., Sömmerda, Gewehre
Drouven, J. u. Co., Coblenz, Magenbitter
Ebel's, F., Nachf., Berlin, Borden
Ebenstein, Gebr., Berlin, Damenmäntel
Eckenbrecher, T., v., Düsseldorf, Oel gemälde Eckermann, F., Homburg, Universalstuhl
Eckert, H. F., Berlin, Säemaschine,
Eckert, H. F., Berlin, Pflüge, Eggen
Edler, H. u. Co., Bielefeld, Steppdecken
Ehrenhaus, N., Berlin, Brokatstoffe
Eichhorn u. Co., Speier, Cigarren
Eiswerke, Norddeutsche, Berlin, Eisschränke
Elsasser, M. Söhne, Bruchsal, Zwetschgenbranntwein Elsasser, M. Söhne, Bruchsal, Ananas punsch Elsasser, M. Söhne, Bruchsal, Heidelbeergeist Elsasser, M. Söhne Bruchfal, Kirschgeist
Ens u. Greiner, Lauscha, Porzellangemälde Ephraimson u. Nathanson, Berlin, Wäsche Erlemann, Rob., Hamburg, Manschettenknöpfe
Ernst u. Korn, Berlin, Verlagsartikel
Eschke, Herm., Berlin, Oelgemälde 1 extr
Faber, A. W., Stein, Bleistifte
Fähndrich, C. W, Luckenwalde, Tweeds
. F. M, Cöln, Glockengasse, Cöln. Wasser arina, Joh. Anton, Cöln, z. St. Mailand, Lavendelwasser und Luxus seifen
Farina, Joh. Maria, Cöln, g. d. Altenmarkt, Lavendelwasser und Luxusseifen
Farina, Joh. Maria, Cöln, Jülichsplatz Nr. 4, Lavendelwasser und Luxusseifen
Falbe, Oskar, Berlin, Hängelampen elten u. Guillaume, Mühlheim a. R., Draht elten u. Guillaume, Mühlheim a. R., Drahtseile eilner, J. B., Bremen, Photographien isvet, Carl, Cöln, Cölnisches Wasser
Fischer, G., Nürnberg, Patentstifte
Fischer, Th., Cassel, Farbendruckbilder
Fischer, Naumann u. Co., Ilmenau, Terralithfiguren
Flinsch, Ferd., Weesenstein, Seidenpapier
Flinsch, Ferd., Weesenstein, Kartonpapier
Foerste, Alb. Berlin, Albums
6 u. Co., Berlin, Filzhüte rank, J. C., Stolp, Bernsteinarbeiten
Freudenberg, C., Weinheim, Leder
n n. u. Co., Posen, Sämereien riedrichsen, L. u. Co, Hamburg, Lehrmittel
Fröhlich u. Wolff, Cassel, Segeltuche
Froescheis, Joh, Nürnberg, Bleistifte
Fürderer, Jaegler u. Co., Neustadt i. B., Wanduhren
Gademann u. Co.,, Schweinfurt, Farben
Ganz u. Co., Ratibor, Geschosse
Ganz u. Co., Ratibor, Mühlen
Ganz u. Co, Ratibor, Mühlen
Gaiser, München, Oel gemälde
Gehe u. Co., Dresden, Chemikalien
Geerken, St. Bremen, Geldschrank
Gentsch, Louis, Zeitz, wollene Tücher
Gey, August, Zschopau, Konserven
Gey, August, Ischopau, Essig
Gilbers, G., Berlin, Verlagswerke
Glashütte, vorm. Gebr. Siegwart u. Co., Stolberg b. Aachen, Glaswaaren
Glaser u. Kindermann, Leipzig, Tischdecke
Glenck u. Weise, Leipzig, Tuche
Gnüchtel, F. A., Lauter i / S., Spahnkörbe
Gnüchtel, F. A., Lauter i / S., Emaill. Blechgeschirr
Goliasch, G., Berlin, Tabakbüchsen
Gradler u. Hartwig, Gotha, Würste
Grässer, Louls, Zwickau, Handschuhe
Grether u. Co, Freiburg, Schlauchkuppelung
Greve u. Uhl, Osterode, Decken
Greve u. Quentin, Osterode, wollene Decken
Gritzner u. Co, Durlach, Möbel ()
Gröb. Conrad, München, Oelgemälde
Großberger u. Kurz, Rürnberg, Bleistifte
Groener, J., Berlin, Bier
Groener, J., Berlin, Lager Pale Ale
Gruson, H, Buckau, Hartguß
Gruson, H., Magdeburg, Schrotmühlen
Gruson, O., Magdeburg, Regulatoren
Gülpven, J. van, Aachen, Tuche
Gummikammfabrit Harburg, Hartgummiartikel
Gummikammfabrik Harburg, Kämme
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Guttknecht, J. W., Stein bei Nürnberg, Bleistifte Güterbock, L., Berlin, Oelgemälde Haas, Gebr., Lambrecht, Tweeds er n mn u. Reiner, Holzminden, Vanillin ahn, A. u. R., Cassel, Nivellirinstrum. Hall, H. C. Berlin, Pulsometer Hallstroem, F., Nienburg, Vakuumapparat Händel, A. M., Leipzig, Handschuhe 2 C. G., Suhl, Gewehre aenel, F., u. Sohn, Naumburg a. /S., Konzertflügel Hannes, Th., Dresden, Strohtaschen Hartmann u. Hauers, Hannover, Chemikalien Heerkloß u. Thürmer, Döbeln, Schuhblätter Heinz, G., Johann ˖ Georgenstadt, Handschuhkasten Heinicke, Gotthard u. Co., Freiberg, Papiere Henneberg, F. E. u. Co., Gotha, Porzellan Hennings, P., Kiel, Sämereien Herberté, F. A, Cöln, Mähmaschinen Hermes, W., Berlin, Zeichnen vorlagen Peri, Q u. Co, Frankfurt a. / M., Schuhe und Stiefeln Deß u. Rom, Berlin, Schlafzimmereinrichtung . u. Co., Lauscha, Glasaugen eyden, Dr. F. v., Dresden, Salicylsäure Heyl, Cor., Worms, Kalbleder Heyl, Gebr. u. Co., Charlottenburg, Farben Heymann, J. D., Hamburg, Eßtisch Hillig, G. C., Gert dorf, Strfmpfe Hind u. Co., Hamburg, Möbel Hirsch u. Markwald, Berlin. Hoddick, Aug,, für Berlin, Krystallglas Heckert, F., in Petersdorf. Hochheimer Aktiengesellschaft, vorm. Burgeff u. Co., Hochheim, Schaumwein J Hochheimer Aktien gesellschaft, vorm. Burgeff u. Co. Hochheim, Schaumwein 6 u. Weinberg, Berlin, Glaespapier ölling u. Spangenberg, Zeitz, Pianino Hommel, Carl, Rappoltsweiler, Wein Holtzmann, E., Speier, Zeichnenpapiere Horwitz, Jul, Dresden, Cigarren Horst⸗Hacker, Berlin, Oelgemälde Hörich, C. G. u. Co., Berlin, Möbel Huth, J., Berlin, Oelgemälde Jäger u. Elwert, Reutlingen, Schnürleibchen Jakob u. Becker, Leipzig, Orchestrion Jännecke, Gebr., u. Schneemann, Fr., Hannover, Druckfarben Ibach, R., Barmen, Pianino Jeitteles, D., Eßlingen, Glaeshandschuhe Imhof u. Muckle, Vöhrenbach, Orchestrion Johannes, Carl, Saalfeld, Drahtgewebe Jutz, Carl, Düsseldorf, Oelgemälde Jung, Dr. H., Arnstadt, Malerfarben Jungé, M. G., Berlin, Bilderrahmen Kahn, Leop., Stuttgart, Harmonium Kann, Jos. jr. Nürnberg, Hopfen Kantorowiez, Hartwia, Posen u. Berlin, Magenbitter Kantorowiez, R., Berlin, Decken Karcher u. Westermann, Ars a. d. Mosel, Draht Kaufmann, A. u, C., Berlin, Oeldruckbilder Kehrmann, Fr., Coblenz, Schaumwein Keller, H., Darmstadt, Herbarium Keller, Kilian, Mainz, Rhein. Cognac Kelterborn, R. u. Co., Berlin, Silberschrank Kelterborn, R. u. Co., Berlin, Möbel Kimbel. M., Breslau, kunstgew. Vorlagen Klein⸗Schlatter, C. F., Barmen, Kachemirs Klemm, G., Forst i. Lausitz, Buckskin Klingspor, F. jr. Siegen, Tintenzeuge Knauth u. Co., Leipzig, Kautschukdecken Koch u. Bein, Berlin, Metallbuchstaben Koch u. Bergfeld, Bremen, getriebene Arbeit Koch u. Bergfeld, Bremen, Silberwaaren Koennecke u. Co., Berlin, Tapisseriearbeiten Koeppen u. Wenke, Berlin, Petroleumlampen Kohnle, F. u. Co., Stuttgart, Waschschrank Kohlmann u. Co., Frankfurt a. M., Stärke, Zucker ꝛc. Kommission, Kgl., Stuttgart, Lehrmittel Kommission, Kgl., Stuttgart, Gipsabgüsse Körner u. Go., Berlin, Lampen Körper u. Co, Mannheim, Maschinenöl . Dr., A., Bonn, Mineraliensammlung Krause u. Baumann, Dresden, Buntpapier Krause u. Baumann, Dresden, Buchbindermaterial Kropf, Oskar, Nordhausen, Sodawassermaschine Kropf, Oskar, Nordhausen, Eismaschine Krüger, Gebr., Cottbus, Buckskin Krug, Oskar, Frankfurt a. M., Inagwerliqueur Krupp, F., Essen, Gußstahlbleche, Spezial. Krupp, F., Essen, Räder und Achsen Krupp, F., Essen, Feldgeschütz Küaß u. Co., Berlin, Chartreuse Künaß u. Co., Berlin, Malakoff Künß u. Co., Berlin, Benediktiner Kullrich, F. F., (C. G. Lehmann), Berlin, Portefeuille ⸗Arbeiten Kürth, A., Leipzig, Oelfarbendrucke 1 Kürth, A., Leipzig, Farbendrucke Kurth, F. E., Wwe., Berlin, Sil berwaaren Kurth, F. E., Wwe., Berlin, Goldarbeiten Kupferberg, C. A., Mainz, Rheinwein Kupferberg, C. A., Mainz, Brauneberger (Fortsetzung folgt.)
Morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, hält der Verein für deutsches Kunstgewerbe, Wilhelmsstr. 118, eine zwanglose Sitzung, die letzte Vereinesitzung vor den Ferien. Größere Vorlagen resp. Ausstellungen werden machen die Herren Jos. Eisen, Vorwald (Firma: Rex K Co), O. Schulz und Pingel. Gäste können ein—= geführt werden.
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Seitens der in Pots dam garnisonirenden Garde Kavallerie⸗Regimenter sind behufs Unterweisung im Zerstöten von Schienengeleisen und Telegraphenleitungen eine Anzahl Dffiziere und Unteroffiziere auf eirea 14 Tage zum Eisenbahn⸗Regiment kommandirt worden und hier eingetroffen.
Leipzig, 19. Juni. (8. Ztg.) Gestern hat sich das Central comits konstituirt, welches den örtlichen Vorbereitungen für den deutschen Juristentag, welcher bekanntlich Anfangs September d. J in Leipzig staitfinden wird, sich unterziehen will. Der Senatk⸗— ,, des Reichsgerichts, Hr. Dr. Drechsler, wurde zum Vor
tzenden, Hr. Geh. Justiz⸗Rath Dorn zu dessen Stellvertreter, die erren Rechtsanwälte Tscharmann und Br. Hillig zu Schriftführern estellt. Hierauf wurden die erforderlichen Ausschüsfe gewählt, denen die Ermächtigung ertheilt ward, sich nach Maßgabe des Bedürfnisse⸗ durch Zuwahl zu ergänzen.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
— — — — — — W — — — — — — W — — r — w — t 0 N —Q⏑—půKiß , r n 2 —— — — — .
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
* 114.
Berlin, Dienstag, den 22. Juni
1880.
—
2 —
Aichtamtliches. Preußen. Berlin, 22. Juni. Im weiteren Verlaufe der gestrigen (680) Sitzung setzte däs Haus der Ab— geordneten die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ ireffend Abänderungen der kirchenpolitischen Ge⸗ setze, mit der Diskussion des Art. 4 fort. Nach dem Abg. von Bennigsen ergriff der Minister der geistlichen zc. Ange⸗ legenheiten von Puttkamer, wie folgt, das Wort:
Die Erklärungen, mit welchen der geehrte Herr Vorredner be— gann, haben mich allerdings nicht überrascht, aber ich habe sie mit großem Bedauern vernommen, denn ich muß daraus den Schluß ziehen, daß er und seine Freunde schlecterdings für den Art. 4, in welcher Form er auch schließlich vor Ihre Entscheidung trete, nicht zu g winnen sein würden, nicht dafür zu stimmen im Stande sein e r mehere n. ö Erklärung nicht der
erpflichtung, hier vor Ihnen auf das Angelegentlichste für die An⸗ nahme des Art. 4 zu plaldiren. . 6
Meine Herren, der Herr Vorredner hat mit der ihm eigenen staatsmännischen Klarheit den Gedankengang entwickelt, der ihn und seine Freunde zu der Unmöglie keit führt, für den Art. 4 zu stimmen, und er hat mir dadurch gewissermaßen meine Aufgabe insofern er— leicktert, als ich mich ganz naturgemäß an feinen Gedankengang werde anschließen können; allerdings komme ich in allen Punkten zu den entgegengesetzten Resul taten.
Zunächst, bin ich aber dem Herrn Vorredner eine Auseinaonder—⸗ setzung schuldig. Er sagte: die ganze Einbringung des Gesetzes, die Motive, welche ihm beigegeben sind, die Verhandlungen in der ersten Lesung, die Verhandlungen in der Kommission, die Aeußerungen vom Regierungstisch, die bisherizen in der zweiten Berathung, haben mir (dem Herrn Vorredner) noch immer keine rechte Klarheit über die Tendenzen der Vorlage gebracht. Meine Herren! Ich finde das ganz natürlich, denn es ist mir die Bemerkung während der Dis— kussion aufgestiegen, dab, wenn von beiden Seiten, von den verschie—⸗ denen Polen, bei jedem einzelnen Artikel immer wieder die Grund—
edanken des Entwurfs bekämpft werden, diese Grundlagen allerdings
. leicht der Gefahr unterliegen zu verschwimmen. Ich will also noch einmal in einigen gan kurzen Sätzen verfuchen, die Vorlage und namentlich dem Art. 4 zu Grunde liegenden politischen G:danken Ihnen vorzuführen.
Meine Herren! Ich gehe dabei nicht auf die Genesis des Kirchen— konflikts und auf die Frage der Verantwortung, die damit zusammen— hängt, zurück. Ich beabsichtige und wünsche dringend, in dieser gan— zen Diskussion kein Wort zu sprechen, welches irgendwie eine Erre— gung bei irgend einer Partei in diesem Hause hervorzubringen geeig—⸗ net sein könnte, Aber ich nehme zum Ausgangspunkt die unbestreik— bare und unbestrittene Thatsache, daß mit dem Anfang des großen Konflikts im Jahre 1873, in seiner weiteren Entwickelung durch alle Phasen, die er gehabt hat, von dem ersten Streite über die Aner— kennung der Anzeigepflicht bis zu den schweren Geld⸗ und Gefängniß⸗ strafen, welche gegen die geistlichen Oberen wegen Nichterfüllung dieser Pflicht verhängt werden müßten, bis zur Absetzung einer grö— ßeren Anzahl von Bischöfen, die Verwaisung unzähliger Pfarren, der dadurch eingetretenen Zerrüttung der Seelsorge, daß alle diese That— sachen einen Zustand herbeigeführt haben, der der Abhülfe durch die Gesetzgebung auf das dringendste bedarf.
Meine Herren, diese Thatsache — und wenn die Verhandlungen bisher nur das eine Gute gebabt hätten, dies klar zu stellen! — diese Thatsache ist von keiner Seite in diesem Hause bestritten wor—⸗ den, auch nicht in der Kommission; und selbst der Abgeordnete Klotz, welcher von den Rednern, die bisher zum Worte gekommen sind, dem Entwurf, wie ich glaube, am entschiedensten entgegensteht, hat sich dieser Thatsache nicht verschlossen. Er hat selbst anerkannt, es sei bier wohl gerathen, einen Akt der Gesetzgebung anzuknüpfen zur Besserung dieser Zustände. Allerdings hat er die von dem Entwurf befolgte Methode aus anderen Gründen staatsrechtlicher Natur ent⸗ schieden verworfen. Meine Herren, wenn dem nun so ist, dann sagt sich die Regierung doch ganz mit Recht: wenn wir einerseilts von dieser unleugbaren Thatsache eines geistlichen dringenden Nothstandes katholischer Unterthanen Sr. Majestät des Königs auszugehen haben, wenn auf der anderen Seite feststeht, daß in diesem Augenblick der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, um eine umfassende Verständi⸗ gung über einen modus vivendi herbeizuführen, was bleibt dann übrig? Nichtzs als eine Gesetzgebung zu schaffen, welche es wenig— stens ermöglicht, die Diözesanverwaltung wieder herzustellen, die Lücken der Seelsorger wieder auszufüllen; mit anderen Worten das hierarchische Gerüst der katholischen Kirche, welches jetzt annähernd in Schutt und Trümmern liegt, wieder aufzubauen, und die Härten und Schärfen, welche in der strikten Ausführung der Maigesetze, in den Korrektiv! und Strafbestimmungen derselben enthalten sind, nach Möglichkeit zu mildern. Nun, meine Herren, wenn das kein klarer politischer Gedanke ist, dann bin ich außer Stande, Ihnen noch mehr Klarheit zu gewähren.
Demnächst, meine Herren, gehe ich auf die Ausführungen des Herrn Vorredners näher ein. Er sfagte, es wäre doch wenigstens vor allen Dingen klar, und er wolle das im Hause feststellen, daß es sich hier um eine Angelegenheit handelt, bei der die Fraktion interessen ausdrücklich ausgeschlossen bleiben; und in demselben Augenblick lnüpft der Herr Vorredner eine scharfe Kritik an die verschiedenen Frak— tionsgruppirungen an, um die Regierung zu verhindern, irgend eine Kombination aufzusuchen, vermittelst deren der Artikel 4 an enommen werden kann. . .
Wie stimmt das zusammen? Ich bin auch der Meinung, daß diese Frage sehr viel höher steht, als irgend ein Fraktionzinteresse in diesem Hause oder anderen Parlamenten. Aber das muß ich doch sagen: ich würde allerdings in der Annahme der Vorlage durch die⸗ jenige Kombination, welche der Herr Vorredner perhorreszirt, eine Wertbhverminderung der schließlichen Ergebnisse erblicken, aber so absolut abschreckend für die Regierung ist der Gedanke nicht, die⸗ jenigen Maßregeln, welche sie im Interesse des Landes für noth⸗ wendig hält, durch diejenige Kombination im Hause zu erreichen, welche diesem Resultat günstig ist. Warum soll ich denn das nicht ganz offen hier im Hause sagen? ᷣ
Nun komme ich zu den Gründen, welche nach der Meinung des Herrn Vorredners es absolut unmöglich machen sollen, für den Ar⸗ nikel 4 zu stimmen. Ich will hier einschalten, „alle Bischöfe auf ibre Sitze zurückzuführen“, davon ist im Artikel 4 der Regierungz⸗ vorlage nicht im mindesten die Rede, sondern die rechtliche Möglichkeit in dem einen oder anderen Falle zu erwägen, ob Se. Majestät der König das ihm verfassungemäßig dend Begnadigung recht einem Bischof gegenüber auszuüben in der Lage sein würde. Meine Herren, diesen Unterschied biste ich festzuhalten; er verdunkelt sich gar zu leicht in der Digkussion, und es ist verhänißvoll, in diesem Punkte Verdunke⸗ lungen eintreten zu lassen. ] ⸗
Nun habe ich von dem Herrn Vorredner eigentlich nur ein Argument gehört; das ist, welchen Eindruck wird es im Lande machen, wenn ein aus dem Amt entlassener Bischof in sein Amt zurückkehren würde? Es wurde mit einer sehr großen Entschieden⸗ beit betont, daß dieser Eindruck ein verhängnißdoller sein würde. Nun, ich gestebe ganz offen, ich habe dagegen die Frage aufzuwerfen, wo sind die Thatsachen, auf welche der Herr Vorredner diese Be⸗ hauptung stützt? Er spricht von einer ungemein großen r in allen Landeßtheilen, im Westen, Osten, selbst in orthodox evangelischen
w. . .
Kreisen und will damit die moralische Unmöglichkeit einer derartigen Gnadenmaßregel beweisen. Meine Herren, Sie werden mir wohl glauben, daß ich diese ganzen Wochen hindurch dem Gang der öffenn— lichen Meinung über diese Frage, so weit ich konnte, sehr genau ge— folgt bin und da tritt mir Folgendes entgegen. Oeffentliche Kund— gebungen, wie sie sich ja an jede andere große politische Frage, die das Land erregt, zu knüpfen pflegen durch Adressen, Versammlungen und Vereinsmanifestationen gegen den Artikel 4 sind ganz vereinzelt auf— getreten. Ich könnte Ihnen die verhältnißmäßig sehr unbedeutenden Fälle nennen, die sich hierunter subsummiren lassen, ich thue das ein—⸗ fach aus Rücksicht für die Betreffenden nicht, die sich dadurch könnten unangenehm berührt fühlen.
Und nun, meine Herren, die Presse, die doch gewiß in den Augen des Herrn Vorredners einen ganz hervorragenden Faktor bei Beur— theilung der öffentlichen Meinung — auch in den meinigen — aus— macht, — wie hat sich die Presse, ausgesprochen ? Ich gebe zu, eine große Anzahl öffentlicher Blätter hat diesen Ärtikel 4 von Anfang an verworfen, aber gerade in den Landestheilen, in welchen nach den mir zugehenden Erfahrungen diese Fragen am allerlebhaftesten diskutirt werden, in Rheinland und Weflfalen, könnte ich Ihnen eine ganze Reihe der bedeutendsten polttischen Blätter nennen. denen es gar nicht eingefallen ist, den Artikel zu bekämpfen, die von Anfang an erklärt haben, der größte Fehler, den
die nationalliberale Partei begehen könnte, wäre, sich der Regierungs⸗ 9 9
vorlage nicht anzuschließen. Wenn Sie das nicht glauben, bitte ich Sie, sich zu mir zu bemühen, um die Zeitungen in Empfang zu nehmen, aus denen ich Ihnen das beweisen könnte.
Der Abg. Rickert sagt, das sei ihnen aus Berlin geschrieben,
das ist kein großes Kompliment für die Selbständigkeit der von
mir erwähnten nationalliberglen Zeitungen.
Ich will mir nun noch ein Wort aus dem Kreise meiner eigenen Erfahrungen und persönlichen Wahrnehmungen erlauben. Meine Herren, ich babe die Ehre — ich spreche als Abgeordneter, nicht als Minister — Mitglied zweier großer parlamentarischer Vertretungs körper zu sein, des Abgeordnetenhauses und des Reichstags, für das Abgeordneten⸗ haus vertrete ich einen märkischen Wahlkreis, für den Reichstag einen schlesischen und ich glaube sagen zu können, daß ich mit der öffent— lichen Meinung in meinen Wahlkreisen und mit meinen Wählern in ziemlich guter Fühlung bin, und da muß ich sagen, daß diejenigen Kundgebungen, die mir aus diesen alten Stammlanden, diesen alten fast ungermischt evangelischen Landestheilen zugekommen sind, in keiner Weise darauf hindeuten, daß die Bevölkerung im Großen und Ganzen daran einen Anstoß nebmen würde, daß, wenn der Friede zwischen Staat und Kirche irgend einmal bergestellt sein würde, als
Schlußstein dieses Friedens auch die Möglichkeit gegeben werden
sollte, Gnade zu üben gegen einen oder den anderen der abgesetzten Bischöfe.
Und, meine Herren, ebenso liegt es in allen Wahlkreisen, welche die Herren auf der rechten Seite des Hauses vertreten. Meiner Ueberzeugung nach bildet den Kern der Wähler jener Seite der alte seit der Reformation dem evangelischen Bekenntniß treu ergebene Bauernstand, auch aus Minden ⸗ Ravensberg, und da behaupte ich, meine Herren, diese Klasse der Wähler hat ein sehr lebhaftes Gefühl für die Würde und Ehre des preußischen Staats, die sich wesentlich für sie verkörpert in der Majestät der preußischen Krone, und sie würden gewiß sehr ent schieden allen Velleitäten entgegentreten, die darauf gerichtet sind, den staatlichen Gesichtspunkt hierarchischen Gelüsten unterzuordnen. Aber, meine Herren, wenn Sie uns glauben machen wollen, daß der pommersche und märkische Bauer sich nicht herzlich freuen würde, wenn der Friede zwischen Staat und katholischer Kirche hergestellt würde, so wird Ihnen der Beweis hierfür doch außerordentlich schwer fallen. Auch in Hannover wird es nicht viel anders sein. Der Abg. von Bennigsen bat ferner gemeint, daß, als das Gesetz im Jahre 1873 gemacht wurde, da kein Mensch an die Möglichkeit gedacht hat, daß, wenn ein Bischof einmal abgesetzt wäre, er jemals wieder könnte zurückgeführt werden, nun, meine Herren, bitte ich doch hiermit zu vergleichen die parlamentarischen Verhandlungen, da findet sich gerade das Gegentheil. Der Hr. Abg. Gneist als Referent der Kommission hat damals ausdrücklich dies bei Berathung des jetzigen 5. 24 des Ge⸗ setzes vom 12. Mai 1873 erklärt, daß das Gnadenrecht der Krone über alle diese Dinge absolut herrsche, dies verstehe sich von selbst. Was hat denn nun diese Aeußerung anders zu bedeuten, als eventuell den Inhalt des Artikel 4? Auf den Punkt wird nachher wohl noch von Seiten des Herrn Justiz⸗Ministers zurückgekommen werden, ob Artikel 4 nöthig ist, oder ob das Gnadenrecht der Krone in Betreff eines aus den Amte entlassenen Bischofs als selbstverständlich zu betrachten ist. Ich gehe auf den juristischen Theil nicht näher ein, er wird nachher von kompetenter Seite beleuchtet werden.
Wenn ich diese — ich möchte fast sagen, doch etwas über die nothwendige ruhige Auffassung bei gesetzgeberischen Arbeiten hinaus gehende Befürchtung mir vergegenwärtige, so sage ich: wenden wir uns bei solchen Dingen an unsere beste Lehrmeisterin, die Geschichte. Meine Herren, die preußische Monarchie ist leider nicht zum ersten mal in solchen Konflikten, gerade die sich persönlich zuspitzen, mit der römischen Hierarchie. Es ist ja allbekannt, daß wir von 1837 bis 1839 genau dieselben Fälle nicht in 6 aber in 2 hervorragenden Beispielen gehabt haben, bei den damaligen Erzbischöfen von Cöln und Gnesen⸗Posen. Nun, meine Herren, wenn damals dieser haar scharfe Standpunkt das Maßgebende gewesen wäre, den beute Hr. von Bennjgsen als etwas ganz Selbstverständliches auseinandersetzte — ja, meine Herren, wo wäre dann der Erzbischof von Dunin ge— blieben? Ich will Ibnen jenen Vorgang ins Gedächtniß zurückführen. Sie Alle wissen, wie sich dieser berühmte Fall abgespielt hat und ich bemerke zorab, daß meiner Auffassung nach der damalige Konflikt zwischen Staat und Kirche, insofern er sich auf Personenfragen bezog, genau mit dem geendigt bat, womit jeder Konflikt verständiger Weise endigen sollte, mit einer gegenseitigen Verständigung, und ich sehe diese allerdings nicht so an, daß der eine der beiden Streitenden sich bedin⸗ gungelos dem anderen unterwirft. Damals waren es zwei bervorragende Kirchenfürsten, die Erzbischöfe von Dunin zu Posen und Freiherr von Droste⸗Vischering zu Cöln, welche sich in keiner wesentlich anderen Weise gegen die Staatsgesetze vergangen hatten, wie es jetzt die ka · tbolischen Bischöfe gethan haben, die ihres Amtes entlassen sind. Die Zwangs maßregeln, die gegen beide dieser Herren damals erlassen sind, sind in Aller Erinnerung, ich brauche sie nicht aufzufrischen. Man hat damals, nachdem man sich materiell über die kanftige Haltung und Politik zwischen Staat und Kirche verständigt hat, sich dahin geeinigt, daß Erzbischof von Droste — dessen Persönlichkeit eine solche war, daß ein ersprießliches Weiterwirken desselben nach Ansicht seiner ka— tholischen Oberen nicht zu erwarten war — nicht etwa resignirte, sondern sich einen Coadjutor stellen ließ.
Eine besondere Bewandtniß hatte es mit dem Erz ischof von Dunin. Dieser, in einer Diözese — das bitte ich nicht zu übersehen, — wo die politischen Gesichtspunkte noch von einer ganz anderen Wichtigkeit sind als in irgend einer anderen Diözese der Monarchie, batte sich die eklatanteste und schroffste Opposition gegen Staategesetze zu schulden kommen lassen, die denkbar ist. Er hatte nicht nur seinen evangelischen Landsleuten ihre Interessen durch seine Haltung den gemischten Ehen gegenüber auf das Empfindlichste geschädigt, sondern auch das damals über allen Zweifel erhabene placstum re- gium gänzlich vernachlässigt und päpstliche Dekretalen veröffentlicht, nicht nur ohne Erlaubniß, sondern sogar gegen ausdrückliches Verbot;
er hatte seine Geistlichen bei Strafe der Suspendation und Exkom⸗ munikation angewiesen, keine gemischte Ehe einzusegnen, er hatte jeden Verständigungsversuch aufs schroffste zurückgewiefen; also eine Haltung, die, wie ich denke, doch nicht gerade versöhnlich und jeden alls nicht weniger schroff war, als diejenige, welche irgend einer der⸗ jenigen Bischöfe eingenommen hat, um die es sich in diesem Augen⸗ blick handelt. Was geschah nun? Es wurde gegen den Erz= bischoß von Dunin die Kriminaluntersuchung in Form des damaligen Prozeßverfahrens eröffnet, und er wurde nicht seines Amtes entsetzt, meine Herren, — das konnte man nach der damaligen Rechtslage Prälaten gegenüber nicht — sondern das Ober-⸗Landes⸗ gericht in Posen erkannte, daß der Erzbischof von Dunin wegen vor— sätzlicher Verletzung der Vorschriften feines Amtes und dessen Pflichten gegen den Staat aller seiner Amtswirksamkeit als Erzbischof der Dißöese Gnesen und Posen und als Metropolitan der bischöf⸗ lichen Kirche zu Kulm zu entsetzen und aller ferneren Amtsthätigkeit im preußifchen Staate unfähig ju erklären, außerdem mit einem szmonatlichen Festungsarrest zu bestrafen fei. Die Motive des Ur⸗ theils bewegen sich ungefaͤhr in denselben Redewendungen und Sãtzen wie das vorhin von Hrn. v. Bennigsen mit so großem Nachdruck vorgetragene Urtheil des kirchlichen Gerichtshofes. Ganz natürlich, disse Urtheile mußten scharf motivirt werden, weil es sich um ein sehr starkes Vergehen und die dem ent— sprechende Strafe handelte. Also wobl bemerkt, es trat keine Amtsentsetzung ein, das ist aber auch für den gegenwärtigen Fall ganz gleichgültig, es handelt sich um die faktischen Folgen. Daß teine solche Amtsentsetzung eintrat, hat das Ober ⸗Landesgericht Posen folgendermaßen begründet:
Hierbei kann sich der Ausspruch des Richters nur auf die Ent⸗ setzung aus aller Amtswirksamkeit im Staate beschränken, weil nach den Grundsätzen des kanonischen Rechts, nach welchen auch zufolge der Landesgesetze das Verhältniß des Erzbijchofs zur Kirche zu beurtheilen, das geistliche Band zwischen jenem und dieser allein von einer geistlichen Gewalt mittelst Degradation und Deposition gelöst und der mit dem ordo und der höheren Weihe verbundene character in delebilis vom weltlichen Richter nicht ausgelöscht werden kann.
Das ist derjenige Standpunkt, meine Herren, der dem damali— gen öffentlichen Rechte entsprach, und der ist also naturgemäß denn auch zum Ausdruck gekommen, weshalb das Urtheil nur die Wirkung der Amtssperre gehabt hat, wenn ich so sagen darf. — Nun weiter. Der Erzbischof von Gnesen und Posen hat, wie die Kirchenfürsten, um die es sich jetzt handelt, genau in derfelben Haltung dieses Ürtheit ignorirt, er hielt das von seinem Standpunkt aus ganz konfequent — für etwas, was ihm nicht angiage. Dessen ungeachtet fährt er doch fort, mit den höͤchsten Staatsbehörden in Unterhandlung Über einen modus vivendi einzutreten. Er wurde nach Berlin zitirt, es wurde ihm der Aufenthalt in Berlin angewiesen und ihm verboten, den Fuß in seine Diöjese zu setzen; er brach diesen Bann und ging heimlich nach Posen. Das war, denke ich, auch eine recht starke Verletzung der Gesetze; ich wüßte nicht, welche stärkere Verletzung der öffentlichen Autorität man fich denken könnte, als Bannbruch von Seiten eines Kirchenfürsten, ge⸗ gegenüber dem ausdrücklichen Verbot, in seine Diszese zurückzukehren. — Er kehrte also in seine Diözese zurück, es wurde nöthig, ihn fest⸗ zunehmen und ihn polizeilich in Kolberg zu detiniren, und von hier aus haben nun die berühmten Verhandlungen stattgefunden, welche zum Abschluß einer Verständigung führten. Und wie ist das nun geschehen? Nicht etwa in Form einer Unterwerfung obne alle Be—⸗ dingungen, sondern, wie die Bekanntmachung, das Publikandum, das Se. Majestät der hochselige König Friedrich Wilhelm IV. erließ, 6 die Verständigung zu Stande gekommen war, ausdrücklich
esagt:
Es gewähren mir die jetzt am Fuß des Thrones niedergelegten Erklärungen des Erjbischofs von Tunin die Hoffnung, es werde das schöne Ziel einer Verständigung, durch welche die Rechte der Krone gewahrt und die Landesgesetze, wie nicht minder auch die Wiederkehr der kirchlichen Ordnung gesichert werden, glücklich erreicht sein.
Meine Herren! Das waren recht Königliche Worte, und ich sehe nicht ein, warum sie in unserer Zeit nicht einmal wiederholt werden können. Nun sagt Hr. von Bennigsen: „das Ereignißvollste wird sein, wenn diese Kirchenfürsten als Triumphatoren in ihre Diözesen zurückkehren und die Bevölkerung ihnen mit Jubel entgegen ziehen wird, da wird die ganze Staatsautorität unter die Füße getreten.“
Meine Herren! Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß, wenn der Fall eintreten sollte, daß einer der jetzt entlassenen Kirchenfürsten durch einen Königlichen Gnadenakt in sein Amt wieder eingeführt wird, und er in seine Metropolitangemeinde zurückkehrt — daß dann eine sehr große Freude sein wird. .
Ja, meine Herren, ich muß gestehen, ich finde das eben so natürlich wie christlich. Denn man möge sich nun auf einen Standpunkt stellen, auf welchen man will, meine Herren, das werden Sie doch aus der striktesten Loyalität, aus den Gemüthern der katholischen Bevölkerung nicht herausbringen, daß sie diese entlassenen Kirchenfürsten noch beute als ihren rechtmäßigen Oberhirten anerkennt. Der Staat steht natürlich nicht auf dem Standpunkt, aber wir müssen doch die Thatsachen, wie sie nun einmal liegen, anerkennen, wir dürfen nicht unseren Standpunkt in dem Sinne von hunderttausenden katholischer Mitbürger hineindrängen und von ihnen Anschauungen verlangen, die nun einmal nicht in ihren Gemüthern stecken. In dieser Beziehung kann ich, indem ich mich auf die Geschichte berufe, Sie beruhigen, wenn Ihnen das unbegreiflich und bedenk— lich erscheint, daß Freude sein sollte, wenn ein entlassener Bischof in sein Amt durch Königliche Gnade zurückkehrt. Der Erzbischof, von Dunin ist auch freudig empfangen worden, es war im August 1840. Aber, meine Herren, wie ist denn das damals zugegangen? Mir liegen hier vor die Berichte des Ober ⸗Praäͤsidenten Flottwell über jenen denkwürdigen Vorgang. Da war allerdings der Stadttheil, wo das erzbischöfliche Palais sich be— findet, illuminirt (Abg. Kantak: Die ganze Stadt) oder auch die ganze Stadt. Eine große. Menschenmenge drängte um das erz bischöfliche Palais und jubelte und dann gab es auch eine ganze Menge von Transparenten, und diese Transparente sind noch als bistorische Dokumente mit ihren Inschriften aufbewahrt. Ich bitte, hören Sie, was sie besagen. Auf einem Hause stand: Möge der Himmel den König segnen für die Befreiung des Erzbischofs.“ Auf einem anderen: „Dankbarkeit dem Könige für die Befreiung des Erzbischofs“, auf einem anderen war das Bildniß Sr. Majestät mit der Inschrift: Verehrung dem König, der die Freiheit ertheilte! Auf dem vierten war das Bildniß des Königs und darunter das des Erzbischofs mit den Worten: „Er lebe“. Und endlich ein Trang⸗ parent: „Es lebe Friedrich Wilhelm IV., der die Ketten löste, die Thränen trocknete und unsere Religion in Schutz nimmt!“ Und end- lich: ‚Dem goldenen Frieden zu Ehren!‘ Das waren die Mani⸗ festationen, die damals in einer wesentlich politischen Stadt statt⸗ fanden, als durch die Gnade Sr. Majestät der Oberhirt seiner Diö⸗ zese zurückgegeben wurde.
Meine Perren, ich habe das vorgeführt, um Ihnen zu beweisen, daß die Gefahr eines Triumphzuges in meinen Augen eventuell nicht so groß sein würde, um daran das Bedenken zu knüpfen, welches der Hr. Abg. v. Bennigsen mit so beredten Worten hier angeführt hat. Ich wiederhole, die Auffassung ist durchaus unrichtig und ich lege Verwahrung dagegen ein.
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