; tis diefe Fraa⸗ ĩ Stadien be 3 ĩ 2 ; 4 ; zaeneve . ö. 2 . . ö ; ö ; . . ,, ,,, een be Ehe bree tar waren fir gn n. JJ , / Amt zurückkehren würden. Sy wird die Sache von jener Sete Dem nů d e,, . Tauf., Pachtbertrage hat scbließen. lassen; au?“ allen in did: einen tiefen Eingriff in das katholische Recht gemacht. Für setze nach Urtheil und Recht geschehen sei, und vor der nicht erbracht. Die Strafbestimmungen der Maigesetze linke) immer aufgefaßt. Davon ist schlechlerdings nicht die R. de. . nächst nahm der JustizMinister Dr. Friedberg das Häandlungen, wie auch in Fragen deg Familienrechts könnch Prozesse Rom sei es sehr schwer, sich auf den Standpunkt des ganzen katholischen Welt aussprechen, wie es im alten Kanon hätten den Zweck, die Grundsätze, nach denen der Staat sondern der Staat will gegen das Ünterpfand eines wirklichen und ort; entftehen, und in diesen kann schließlich die Frage zur Entscheidung Staats zu stellen. Man könne aus der Schwierigkeit nur heiße: redintegrata sunt exsboliatis episcopis omnia ordina- sein Verhältniß zur Kirche geregelt habe, zur Ausfüh⸗ Frustgemeinten Frieder rg die rechtliche Möglichkeit an der Hand Die politische Seite des Artikel 4 ist in den bisherigen Ver ⸗ kommen: war denn ker betreffende Inhaber des Bischofsstuhls ein herauskommen, wenn jeder Theil sich auf den Stand⸗ tone pontificis Es sei das eine hochpolitische Leistung, ja rung zu hringen. Es widerstrebe der staatlichen Ordnung, baben, nach Umstär den einen solchen Akt durch die Gnade Sr. Ma— bandlungen sowohl nach der Seite des ‚Für= wie nach der Seite rite angestesfter Bischof. der diesen Akt rechtegültig vornehmen konnte? punkt des anderen begeben und man sich über gewisse wohl das Aeußerste, was sich in dem Weltkampf zwischen wenn? ein Bischof diesen staatlichen Gesetzen nicht ät volgehhen zu ööhnen. Kenn ich fongch zngeach tet der pon de ä Gesen, sogägiebig förrert worden, daß ich giant Hürde, Damit laufen wir Gefahr, deß, wenn nicht Kir , . die un · Luntte einigen würde, Der Staat sage, gewisse Perfonen Staat? und Kirchs, einer. Staatsregierung. zumuthen laffe. folge. Die gebrochene Nechtsordnung werde aber gesühnt Drn, v. Benni( sen erhobenen Cin sprüche nur die Bilte an Sie rich! emwas sehr überfläffiges zu thun, wenn ich nochmals zur Vertheidi- anfechtbare rechtliche Möglichkeit giebt, einen entsetzten Bischof wieder dürften nicht zurückkehren, und damit werbe sein Standpunkt Daß das Staats⸗Ministerium auf solchen Vorschlag eingehen wenn der Bischof sich nicht nur formell sondern auch that⸗ fen kann, der. Ait. 4 anzunehmen, so leitet mich dabei die einfache gung des Paragraphen die pelitischen Momente hervorheben well te. auf seinen Bischoft itz ju berufen, und zwar auf dem Wege der Gnade hrt; dadurch aber baß der ei ö d ück⸗ . l . . chtsverstandi BVeltath habe, sachtich wicht mn! , jat⸗ Grwägnung, daß ach enngee an' kit Königlichen Sigatg rare Lo eeceabenren ed, de berni Snbeit bes barer reer en, fh fenen Dslesitzar deer, e fe heels ern . gewahrt; ; h . 3. ö eine und der andere zurück, sollte, so ange es noch einen rech n igen eirath ha ; hlich wieder den Gesetzen des taates unterordne. Diese Fung, Art 4 allerdings bis auf einen hohen Grad den Hiittlbeett Lie fur Kfar, ee herne leiten Menne, ünd za hsnte sanderkerrlichet Aitt in seinen, Re hte n ghrf, behnel. Fehre, werd auch dem. Standpunkt der Kirche Rechnung snüffe er bezweifeln, Möge übrigeng die Aufgabe des Een⸗ Kautek sei aber in dein Antrage seiner Partei aufgenommen, des gar zen in der Vorlage zur Verwirklichung kommenden Gedan. ganz ausdrücklich auf Erklärungen, des Justiz. Ministers dabei hin? felt werden fönnse. Daß durfte kein vorsichtige Regierung der gion. getragen, ohne daß die prinzipielle Frage um Austrag trums in dieser Diskussion eine schwere sein; die schwerste und er vermöge nicht einzusehen, wie darin eine Fessel für tens F Ibet. gewiesen worden ist, so wollen Sie mir, meine Herren, erlauben, anrathen und aus 4llen diefen Gründen kam die Staalsregierung komme. Wenn man in den nicht besetzten Diözesen einen würde es sein, bei diesem Vorschlage ernst zu bleiben, dagegen die Regierung enthalten fei. Seine Partei sei dabei suaviter
Ich muß, meine Herren, noch ein Wort sagen über die Entftehungsgeschichte diefes Paragraphen, und daran anknüpfend, dahin, daß, nachdem man zu der politischen Ueber‘ friedlichen Zustand herbeiführen wolle, so müßten einige der noch spröde zu thun, und unter dem Zwang zum Ernst das in modo, fortiter in re. Die Anerkennung der Benennungs⸗ ie Amendementg. Ich gehe auf dag Amendment des seine, suristische Nothmendigkeit darlegen zu dürfen. . n ieugung gekommen, war, es sei zur Erfüllung! der Zwecke, entsetzten Bischöfe zurückherufen werden — er glaube nicht, Lächeln des Auguren zu unterdrücken, bei diesem Vorschlag, pflicht nach Maßgabe des Gesetzes involvire auch die Aner⸗ Abg. Hrn. Dr. Brüel meinerfeits nicht näher ein, das wird Als die Verhandlungen, oder ich will lieber sa en, die Bespre⸗ welche wir mit diesem Gesetze ins Auge gefaßt hatten, nothwendig daß es bei allen möglich sein werde — und darum sehe er der dahin gehe, für den Staat Alles aufzugeben, um von der kennung der gefetzlichen Folgen dieser Pflicht, des staatlichen wesentlich einer juristischen Beurtheilung zu unterliegen haben, chungen darüber eingeleitet waren, ö. n kinem Ausgleich über auch die Möglich keit zu schaffen, einen oder den anderen der enk= in dem Verhalten der Nationalliberalen eine Erschwerung für Kirche ein Linsengericht, ein absolutes Nichts einzutauschen. Einspruchsrechts un des kirchlichen Gerichtshofes. Man zweifle umdndie Bird, def Herr Justizz Mtinster die Güte baten zu über. , , , n gr i fen , . , . isthwendig, die bie Erreichung, des Friedenz und bedaure das gufrichtig. In Allez aufgeben he? we n n. Unwanelbaren Hrtind. hun daran, öb von den Hischösen umd Per Kurie mme h kehwen, sch möchte ar, ein Bork sprechen über das Ämend ment ( ; ,. ö ä Auteg satzsn dann sich bor das Hesetz scha fen zu lasen. der auswärtigen Politik sei die Regierung bisher von den sätzen Noms gegenüber die dauernde, unwandelbare Geltung Anerkennung zu erlangen sei. Aber bei ber formalen Selbst⸗
; r j ; j j Vor dergrund drängen, ob zu einem solchen Ausalei es nöthig ode So i A juristi be 3 ; ; 5. ö ; ; ; 7 znaki 54 ö ; 1 k J J 6. ö anf e h ü n 33 . . 9 ö 6 ö . ß . Nationalliberalen immer aufs eifrigste unterstützt worden; der preußischen Staatskirchengesetze und die moralische Bedeu⸗ ständigkeit der Bischöfe werde die Kurie auch ohne Aufgeben iingchen Geraten de Worle, e gel gun ar sn, anschließen. Ich KRigchenfhsten, weicke auf Grund der Mia geseh gebums züon, ibren die Landesverkzetung die lichte Stelle, weicht UUfnh batte, dich das Hau pflege über solche Fragen nicht Beschlüsse zu fassen. tung eines Richterspruchs solchen Transaktionen Preis gebe. ihrer Grundsätze ihr pati eintreten lassen können. Der Antrag erblicke in diesem Amendement lediglich den Wunsch, ein: Kantel, Bischofftähl n entsetzt worden waren, zurückrufen zu können. Es Vorsicht des Gesetzgebers anzufechten. Hier sollten zum ersten Nale die parlamentarischen Körper⸗ Eine Selbsttäuschung sei es, wenn man glaube, daß man nach seiner Partei schiebe deshalb die Anzeigepflicht fo in den Vorder? dafür zu haben, daß die Rückkehr eines Bischofz nicht unter Ünt. lag jwar nahe, eine folche Zurückrufung nur auf Grund eines Gna. Darf ich von der Staatspraxis noch ein Wort sprechen, so schaften bei auswärtigen Fragen mitsprechen, denn es handele solchem Wankelmuth in Preußen noch einmal zurückkommen grund, um zu konstatiren, daß alle, welche für diesen Antrag ständen erfolgen kann und darf, welche staatsgefährlich: Momente denaktes für möglich zu erklaren, der Herr geistliche Minister ergriff ist in der in Preußen ja außerordentlich umfassenden Gnadeninstanz sich um Verhandlungen mit der Kurie. Die National- könne auf die Autorität der Gesetze und der Gerichte auf stimmten, oder durch aktive und pasfive Abstimmung den Artikel mit sich führen, und von die sem Gesichtexunkte auz will ich mir er- aber dennoch die Initiative, diefe Frage von der juristischen Scite der Fall sehr häufig, daß Beamte nicht nur zu Strafen verurtheilt, liberalen konstruirten sich nun den Fall fo, als wenn irgend einem Boden, auf welchem nur die idealen Mächte entschieden. mit diesem Antrage annähmen, diese Pflicht nicht für eine lauben, das Amendement etwas näher anzufehen. Alfo die Herren wollen aus erwägen zu lassen. ö ͤ ; sendern daß ihnen Äemter gbertannt werden, und es kemmt, ich will welche beliebigen Leute da oben säßen, die nur dar- Eg sei das eine Täuschung, in die nur zu leicht diejenigen Gewissenssache, für ein Internum der Kirche hielten, sondern am Eingange die Worte, von dem König erfetzen durch die Worte Ih zarf dun zunächst wahl daran erinnern, daß in der zicht sagen täglich, aber leider nur zr häufig vor, daß die Frage auf dächten, den möglichsten Mißbrauch mit der gegebenen verfielen, die von der Heiligkeit der Gesetze und der Rechtfprüche für eine äußere Angelegenheit, die der Staat fordern könne von dem Staats⸗Ministerium mit König icher Genehmigung.“ Theorie über. das Gnadenrecht ded Landesherren eine weit über Begnadigung solcher Beamten an die Krone ge⸗ V llmacht u treiben Anstatt nämlich zu erw öh 5 die redeten als ein Wort g litische R rtst it. dem ihre Man kö d 3 h 4 d . ö. ktiĩsc ; Meiner Auffassung nach steht materiell die Sachs so. daß die An. verbreitete und von angesehenen Schriftstellemn vertretene Mei. fangt. „Da wird nun vielfach Gnade in er Hin⸗ . t ö zolitik 8 bist , 1 ( , . ing Wort im politischen Bor reit, von dem in lan tonne dagegen nicht einwenden, daß man aus taktischen erkennung Lnes katholischen Bifchofg von Staatswehen, fg lange es nung kabin geht, daß dag Gnadenecht des Monarchen ein ab, sichk geübt daß der Landesherr die erkannten Strafen erläßt, auswärtige Politik Preußens bisher inner, nur durch ein Seele nichts wisse, und nie gewußt habe. Solche Vorschläͤge Gründen stimme, in Gewiffenssachen scien taktische Gründe Preußische Gesetze giebt, ein ausdrückliches Referat des Souvpäränz solutes, durch keine Schran e gebundenes sei, und daß darum, wenn daß unter Umständen die Fähigkeit zur Wiederanstellung verliehen Prinzip geleitet sei, daß man von diesem Prinzip nie ab- verkennten aber nicht blos die moralische Bedeutung der Ge⸗ niemals maßgebend. Es sollte durch den Antrag seiner Partei ist, ind daß es, wenn ich auch den moblwollenden Gedanken, welchtt man ü die sem Falle der Bischöfe glause Gnade üben zu sollen, iedtl nter überall ist in der Stgatspraxis die Schranke inne ze⸗ gewichen sei, und daß man deshalb wohl erwarten dürfe, daß setze, sondern sie verkennten noch mehr Rom selbst in seinem auch der Kurle gegenüber konstatirt werden, daß sie es mit die Herren leitet, nämlich die Ällerhschste Person eiwas aus diesen po. diese Gnade ohne Weiteres von dem Monarchen auch fenen Bi= halten, daß das durch Urtheil aberkann'te Amt durch die Gnade nicht in der Benutzung der hier gegebenen Vollmachten dies Kampf mit dem heutigen Staat. „Lernet Rom kennen i“ einem starken Staate zu thun habe, der auch hier feierlich litischen Erwägungen auszuschließen, durchaus dankbar anerkenne, schöfen gegenüber würde geübt werden können. Diese Meeinung hatte wieder verliehen wird. In den Fällen, wo ein Amt besetzt ist, er⸗ Prinzip auch stets festgehalten werde, — statt dessen ver⸗ müsse man vor Allem denen zurufen, die solche Vorschläge seine Rechte aufrecht erhalte. Der Fall des Erzbischofs von doch sein Bedenkliches hat, an diesem Referatrecht zu rütteln. Es fir ni ragt ern, . ö hr 6 66 b 9 ö. von selbst, aber auch ö. den Fällen, wo das Amt sage man die Möglichkeit, irgendwie in wesentliche und machten. Die konservative Partei schlage im Verein“ mit Geisler beweise ja, daß die Kirche an den starken und an den läßt sich nun einmal nicht leugnen, daß da die Anerkennung boher geist⸗ er hr 9 ] on wunbesetzt geblieben ist, wird in der Gnadeninstan; auch wo der eingehende Verhandlungen einzugehen. Er hoffe, die dem Centrum munter und freudig auf den „Liberalismus“ schwachen Staat verschiedene Forderungen stelle. Aber auch
licher Würdenträger Seitens des Staats vom Könige in Preußen icht entbinden, die Frage an der Hand der preußifchen? Son Monarch dem Begnadigten die Möglichkeit der Wiederanstellun j t j ; ; , . ö j ü ö . icht Ser geschie at, natürlich unter Verantwortung des Staatt⸗Ministeriumt, ,,, und ich füge . an der Hand der bestehenden geben will, immer der Weg gewählt, daß die Gnadenordre m Zeit. m . . die w die Frgge ö z . ziehe man den 6 Vorhang, 34 ö. . , Anerkennung der Benennung pflicht Sei⸗ Benn die Regierungsakt,. des Königs *kbebür fen tertumng gatépraxis einer Prüfung zu unterwerfen, um zu einem Ergebniß die Strafe aufhebt und daß dann rin zweiter Erlaß ihm von Neuem weniger schroff ansehen würden. Wenn aber auch der tischen Phrase hinweg, so werde man sehen, diese Schläge tens der Bischöfe sei die Regierung nicht verpflichtet, diese
Art. 49 der Unterschrift eines * oder aller let id darüber zu kommen, ob man, Sr. Maiestät für den Fal, daß im ein Amt verleiht. Artikel 4, wie er leider fürchte, nicht angenommen werde, träfen den Staat Preußen und seine Dynastie, welche stehe und Bischöfe in ihr Amt zurückzuführen, sondern sie sei dazu nur Run wird der Gedanke, den die Herren im Amen dement ausdrücken, Uebrigen ö zu einer Verständigung käme, Seitentz der Staats regie · In einer Frage so schwerwiegender Bedeutung, wie die einer so habe doch diese Verhandlung das Gute gehabt, daß sie der falle mit der gleichen Schutzherrlichkeit und der gleichen Achtung ermächtigt. Die Regierung werde hoffentlich davon den richtigen doch, nur so zu perftehen sein, daß das StaatzMinisterium niemals rung anrathen dürste, ein fach gut. dem Fundament seincg fouverä˖ mögsthen Begnazigung entsetzter Bischöfe ist, durfte die Regierung Kurie heweise, daß die Regierung nur in beschränktem Maße für die freiere wie für die strengere Richtung des Kirchen Gebrauch machen und nur folche Bischöfe zurückrufen, von denen ,, . 36 k ,. , eine solche Zurückberufung eines entseßz ten Bischofs , ö. ö . . hz 66 , ö materielle Konzessionen machen könne. Der Staat könne dann thums. Das orthodoxe Lutherthum eifere Hand in Hand mit ein aufrichtiges und friedfertiges Verhalten zu erwarten sei. migung bedarf. a , hätte es der Hinzufügung - . . ö ö. . ; eübten Praxis n entfernen und auch diese Erwägung i it s de i ͤ j ; . j je ä 2 j ispi nicht bedurft. In den Worten“ vom Staatz Min isterium / liegt fur Das Allgemeine Landrecht, das ja in seinen staatsrechtlichen Titeln Grund dafür gewesen, der schließlich Ausschlag . gun * . . . ö . ö . ö. k ) ö. kJ 6 pc 2. lenz , . . ö -den preußischen Minister von selbst in einer so bedentlichen Ange. Auch heute noch eine Grundlage für Las gemeine Recht des ganzen preußi⸗ stellung des Art. 4 war. ,, . ö 6. 1. g , nn, ,,, ,, , , ,,, . nheit des Scslieet „mit Königlicher Genehmigung. Aberh geg schen Hebietz bildet, spricht am der Sten gente. von den Spoureränetälz. ö ; 9. . . wesentlicher Schritt sein zur Erzielung des allgemein er— zwischen beiden stehe, dann werde die protestantische' Kirche sich Bischöfe zu erwarten sei. Das sei der Fall bei einer Anzahl 3 i . ., mig . . . , f . ). e . . i, . J ng, die K J ; ; ,, ö der liebevollen Umarmung der . . ö ohne den Zwang Roms spontan in den kirchen⸗ naus a 3 Se. jestät und behandelt dieses als eines der ersten Souveräͤnetätsrechte. Es sagt ͤ h berale das um stellte 1ven er .Er. Gneist erklärte, wie der E es päpst⸗ den, zu deren ie noch nicht ügend vorbereite olitischen Kampf eingetret ien. Bei richtiger , ,. e Tigger rn g i . darüber: ; . 364 die Vernichtung in Aussicht, wenn sie sich mit ihrem Gegner verbün⸗ lichen Euch ; lauten J wenn der ö ö Ein ahn e,, , seiner Par hej , ö , . rn Erlaß vollzieht, oder das Staatz. Ministerium die Königliche Geneh= n , Recht, ö . , brechen zu eri ci hen; den K Daraus entnehme er, daß seine Partei unbekümmert schlag zum Gesetz würde, lasse sich leicht denken. Eine trone stimme heute wie in früheren Menschenaltern freudig dessen agitatorisches Treiben der Abg. von Bennigsen ge— migung innerhalb . dann feiner eite durch, einen besonderen Att , ee ul , ö . zum Theis um . was man auf der einen oder andern Seite sage, selbst⸗ Encyclica, aus dem in Preußen bekannten Wortschatz ent⸗ in den Ruf ein: die Religion sei die Kirche, die Kirche sei schildert habe, nie zurückberufen werden können. Ein anderes . ö ö.. . ö doch . ö. bem Hberkaupth e Glan r ehr r ms Site? iu, kann nur von . den geraden Weg gehen müsse, denn auf alle Fälle nommen, würde, in die hundert Sprachen und Dialekte der bas Kirchenregiment, das Kirchenregiment sei Alles, — ohne Verfahren wäre eine Verletzung der Ehrfurcht gegen den Kere lch rer len rd . 6 me, eornmmn 3 t 1 giesen Meine Herreg, Sie werden niht aun ehnen, daß ich die , . seine Partei von beiden Seiten Angriffen ausgesetzt Katholiken in den fünf Erdtheilen Übersetzt, 20 Millionen daran zu denken, daß der Eine, dem dies verliehen sei, nicht Landesherrn, dem der frühere Erzbischof von Cöln sortgesetzt er nen ies ü e , lr nge dg. r e , . Amtch entfetzten Hischöse hier auf elne Lin erh nden Herfonen stellen . ‚ . sie werde erheblich dazu beigetragen Gläubigen die freudige Botschaft bringen, daß „den schweren, der Pwangelische Pastor, sondern ein Anderer fei, der Anderes den geleisteten Eid gebrochen habe. Das stehe im gericht⸗ BGesthets punkt, der mir, daß kann ich en l (fenen em reicht ganz sym, will, die in der Sprache des Landrechts Verbrecher; genannt werden, ha , en so sehr erwünschten Frieden im Lande gottlosen Verfolgungen und Beraubungen der Kirche endlich glaube und ganz Anderes wolle. Der Traum von einer sou⸗ lichen Erkenntniß. (Redner verlas die bereits von dem Abg. pathisch sein würde, obgleich ich nicht glaube, daß hier ein Fall vor sondern es sind eben Personen, welcke ie Schärfe des Gesetzez mit herbeizuführen. . letzten Aeußerungen der Centrums⸗ ihr Recht geworden sei. Die Verfolger feien in sich gegangen, veränen Selbstherrlichkeit eines lutherischen Kirchenregiments, von Bennigsen citirten Stellen Eine Rückberufung diefes liegt, wo die Regierung würde sagen mösfen! dag ist für ung ein Strafe getroffen hat, und es fragt sich darum, kann das Gnadenrecht auch abgeordneten ewiesen eine große Unkenntniß über das schwere Unrecht sei in ruhmvoller Krönung des Märtyrer⸗ in klerikal⸗sympathischem Zusammenwirken mit Rom, sei Bischofs wäre auch eine Irreverenz gegen Kaiser und Standpunkt, den wir uns nicht aneignen können? , sind die Grenzen die eigentliche Basis der konservaliven Partei; sie meinten, thums durch volle Wiedereinsetzung der Bischöfe gesühnt.“ ein Traum gewesen, aus dem viele Lutheraner erst NVeich. In dem Augenblicke, wo das Neich 1880 seine . ö ir nr . n n . ja der materielle, ann, ,, ,, ee, g f ü an ö Rod ö , , lig e , . K er . ö . . 1 , . . r i . . . ie . s ö. B er tar n fe 2 s . er eine Kautel hinzufügen will durch den Passus: i dag. der. e 1 Sinne ei immer nur ein Wort: Widerruf — reyoca*st —, mehr ver⸗ irchthurmspolltik würde diesma wohl ein anderes sein. Wer habe ieser ischof öffentlich zu einer eseitigung sobald derselhe die Verpflichtung zur Anzeige in Gemäßheit des vermöge seines Begnadigungsrechtes jedied? gegen die Hischöfe auz- des Centrums vornehmen. Er bestreite das absolut. Selbst lange die Kurie nie. Alle Folgerungen ergäben sich aus die Kurie kenne, müsse wissen, daß Rom seinen Pischöfen Und der drückenden Steuer⸗ und ilitärlast aufgefordert. Gesetes anerkennt oder durch Handlungen die Absicht an den ö . K . . wenn die Konservativen das wollten — der überwiegend größte ö. System von selbst. . 2 . n, in Dien en nach zeit n . , . . ien. der Doch gebe 9 auch andere Bischöfe k e gels ier, ,. Tag gelegt hat, der Anzeigepflicht zu genügen. ö. und im gemeinen Hecht anerkannke Recht der Begnadigung sst in det Theil seiner Partei wolle es nicht — so würden sie es nicht solchem Falle allerdings voraussichtlich wissen, daß die Sache Anerkennung uͤnd Achtung der protestantischen Kirche gestatte, nisse bewiesen das ebenfalls — bie nur von Rom gezwungen e e f ten 6 , ,, daß , Verfgssunggurkunde nur beschränkt in Bezug auf die Minister, indem können, weil die Elemente, die die Konservativen gewählt sich anders verhalte. Nur unter vollen Garantien sür die aber niemals eine liebevolte That. Eine freiwillige Anerken? unter schwerem Gewissenskonflikt in den Kampf mit dem Staat der richtige ist. Vie Regierung ga ja an wie cke G , er ,, . hg. . . e, . ö Seh hn i, Ira Autorität der Staats und seiner Gesetze würde die Restitution nung und Duldung habe Rom den Protestanten nie und nir— getreten seien. Diese würden sich wieder den Staatsgesetzen ! ö ö ; h erden dürfen, wenn diejenige 1 den Wahlkreisen mit ge⸗ ĩ 8 J i 1 ir ine z E Thei ; seiti sei ürde. bereit cartlitß daß sie ibrerseit, ie Wiebergn fa pf ng der Kirn n, anf geren trag Lie Herre e gbr igel dieses. ni shter e lten,, e e, ö . Fo gt fein und . das würde verkünzet Lin in ö. gends an . einem Punt 6 Erde u Theil . untersrdnen, wenn der Zwang beseitigt sein würde. Wegen geschäͤftlichen Beziehungen mit den oberen Organen der fatholischen trag seelit; ric fh iich bree e e ü n, Her hof er fen, rd, Dache zer gri f „Neichs⸗ und Staats Anzeiger“ in authentischer Form, unge⸗ lassen anders als durch die Gesetze des Staats dazu gezwungen, der Möglichkeit eines Mißbrauches könne man eine an sich Rirche immer an diese elementarste der Pflichten knürft; aer ich war dlso gar edner ! . aber fragte ige tn mr, , . mer ksamkeit verfolgten, und wenn in diesen die Meinung ent— sähr so wie bei der Wiedereinsetzung des Erzbischofs Dunin. und keine Linie weiter! Darum halte man an den Staats- richtige Maßregel nicht verwerfen. Man könne das Budget⸗ in nf ö herrn daß es . die sen Sen e, kann eln Mitt ander eff Gr adebet cr ahne vil fe i Eijfen . 5 . ö. k Für . J , vn ich frag nn ieh . ö. und widerstehe solchen Anträgen, weil iche Hauses . ch bekämpfen, weil 4 miß brüuch⸗ net. 1. für den Fall, daß er in einer dritten Leung wieder her— der, betreffende Prälat. urch Richterspr uch Rn geht ijt, .. ute a lei graus die Vernichtung wäre der Hergang damit festgestellt. ein die Zahl der vor Allem dien nterthanen des preußischen Staats evangelische lich die Zinsen der Staatsschuld nicht bewilligen könnte. Die . ö ö zu ö ö das damals dieser Ghadenakt auch diesen Irn ht ,, . der konservativen Partei resultiren. Darum müsse er dem Pflichtexemplare des „Reichs— und Staats⸗-Anzeigers“ und der Christen seien, welche sich für die Folgen eines solchen Schritts achtzehnjahrige Geschichte des Ministeriums Bismarck gebe zu . k J Und bei der hier gestellten Frage kann! man bu? ker leber⸗ ö weit ö. seiner Partei überhaupt möglich „Provinzial-Korrespondenz“ sei in den 5 Thellen der bewohn- verantwortlich wüßten. ö. ö - solchen Zweifeln keinen Anlaß. Der leitende Minister werde bildung nur für solche Geistlichen, welche in Gemäßheit des Gesetzes Eugung, daß arch dem sfguveränsfen Recht des Monarchen hier eine sei demselben zu folgen. Es würde dem Centrum entschieden ten Erde eine äußerst geringe, und auch da, wo sie hinkämen, Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch erklärte, der konsequent und kräftig zur Ehre und Wohlfahrt Deutschlands benann find e. enen def min, Hege k J k. sei. Denn der Art. 4. des Gefetzes vom 7. klar sein, daß die Grundgedanken der Maigefetz gebung sei zehntausendfach, größer die Zahl Verjenigen, die sie deni Kultus-Minister habe den ersten Theil des freikonservativen weiler wirken, und demselben werde seine Partei wie bisher 39 6 chen Sbernn, wege e mt der , 9 , em die Sprüche des Gerichtshofes beruhen, sagt . h n. 3 ö ö Er⸗ n t ** ir gn 3 , Für 6 Ver⸗ . 9 politischen Fehler bezeichnet. Seine Partei auch ferner 1 Heerfolge leisten. Mit y. J h kann in diesem Zusammenhang in der That ein dringendes Be⸗ . . ; . age. eber die Form könne tändniß der katholischen Welt sei der Akt unwlderufli h ein- hielte es dagegen dem royalistischen und konstitutionellen In⸗ würden er und seine politischen Freunde für Art. 4 stimmen, ,, e , , , , rn , e n ,, n W geil lab uh fe nerrü nhl i n,, ,, , , n ,,, ö Ag gen, de nden ni nur eine und die Erkedigung der Stel le ur eee lärt, . e ge schichtlichen geworden als Abschluß eines halbhundert— ischöse nothwendig entstehenden Streit die Allerhöchste Per⸗ Grund zur ehnung des ganzen Gesetzes. Die Ablehnung ir fi g, erm er rn, . 6 tan rde nicht außer tun werde ich mit denjenigen Herden 5 . ihrem kirchlichen könne. Aber die Grundlagen der Maigesetze seien konservative, jührigen Kampfes zwischen der Kurie und dem Staat Preußen, son hineinzuzerren und suche deshalb ausdrücklich festzustellen, der Anträge mache seiner Partei aber Art. 4 una nnehmbar . fen, . . a ferne e t Fesse 4. ein von dem Standpunkt aus behaupten, dieser weltliche Gerichtshof könne nicht denn sie seien von den preußischen Königen auch in absoluten ein Triumph, wie ihn die römische Kirche seit 100 Jahren daß es sich hier nur um einen Regiminalakt handele. In und ebenfalls die ganze Vorlage mit einem solchen Art. 4. J F ö J . i, Ent⸗ die Stellen erledigen, mit denen werde ich natürlich nicht streiten Zeiten gehandhabt worden, und er meine, daß sie im preußi⸗ nicht glänzender gefeiert habe, denn daß die verirrten römaäni— dieser Hinsicht sei für seine Partei auch der Antrag Brüel Ter Abg. Dr. Virchow erklärte sich gegen den ÄArtikel 4 hin eind gewiser Fler . 5 K . . . me g n nit, stehe und, muß ich auf dem schen Staate festgehglten werden müßten. Im Interesse des schen Söhne der Kirche nach jeder tollsten Revolution in den unannehmhgr. Der Art. 4 habe in vielen und auch in kon. Er habe mit einem tiefen Gefühl von Verwunderung die wiederhole aber, meine Herren, ich erblick' in diesem Amendement 6 ,, . ,. ö Gesetz hat . müßten sämmtliche gemäßigte Parteien mit zur Mutterschoß der heiligen Kirche zurückkehrten, sei selbstverständ⸗ fervativen Wahlkreisen des Landes eine lebhafte und berech⸗ Rede des Vorredners in ihren verschiedenen Wandlungen ver— 1 gr . i n, , . g ; un . leg ern ger,, num ie,, . . , ,. ö . ,, 3 166. . . z — 9 Aber ein Sieg . den ,, . 1 tigte Erregung , Man fasse dort diesen Artikel folgt. . mf , . daß der , 6 . aß ich erklären müßte, die Regierung wird sich in einer Weise da— vom Monarchen allein wied j ö. gegen diesen Artikel eine jo roffe, Protestantismus und über den protestantischen Kaiser, bedeute nicht anders auf, als bas Bekenntniß der Schuld der Regie⸗ Grenzen des für ihn Möglichen gegangen sei, indem derselbe . zu sträuben haben, 6 sie davon ihre letzten Entschließungen e,, nn,, , ,. eden ner ern Gesetzeninmif ablehnende Haltung einnähmen. Dieselben meinten, daß mehr und glänze in den Annalen der römischen Kirche un⸗ rung gegen die Kirche. Diese Erregung sei auch sehr erklärlich, den Bedenken Ausdruck gegeben habe, zu denen ihn dieser srbangis zu machen hat, ich werde als Abgeordneter zunächst dagegen d h ift. ö die Rückkehr eines Bischofs als eine schwer wieder gut zu trennbar von dem Namen des Deutschen Kaisers und seines denn man halte es mik der staatlichen Ordnung nicht ver⸗ Gesetzentwurf veranlaßt habe. Er habe dann nicht ohne große ; ⸗ F machende Schädigung des Ansehens des Staats im Lande Kanzlers, ebenso wie welthistorischer Hergänge früherer Jahr- einbar— daß Männer, welche wegen schwerer Vergehen gegen Bewunderung gefehen, mit welcher Kunst der Vorredner dem Nun ine H te i ĩ ; — ö z ; . ; z ; ; ( ᷣ J kö , Fr, . e ö. Sie zum Schluß bitten, noch wieder aus der ' aufgefaßt werden könne. Der Abg. von Bennigfen selbst sage, hunderte, die nach ihrem auihentischen Hergang äuch keincs— diese Ordnung ihres Amtes entsetzt selen, in Fürstliche Aentter Hause klar gemacht habe, wie derselbe trotz diefer Bedenken gegen zu nebmen. : . die obiektive daß ein Bischof, der besonders agitatorisch im Widerstande wegs Unterwerfung unter Rom bedeuten sollten. — Könne zurückkehren sollten. Durch diese Rückkehr in ürstliche Aemter und der heutigen Rede des Kultus⸗Ministers doch schließlich Meine Herren, es wird ja gar nicht schwer sein, diese nem B sch f j r ; j j j f e n, / ĩ re en, s . ddiese m Bi gegen die Gesetze aufgetreten sei, nicht zurückberufen werden man nicht zufrieden sein, daß die Beendigung des Streits unter follten sie sich ja von amnestirten Revolutionären unterscheiden. zu der Annahme komme, es wäre einfacher gewesen, dem Haufe
d . . — / D. . — ö. ö ö . . ü? K = ?
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Vorlage zu ll bringen, z — ,. ᷣ ; . 6. — . ; ö r,. Denn igen J n n e. . herr Recht und dürfe. Damit sei er prinzipiell ganz einverstanden. Er sei allen sicheren Garantien erfolgt sei, daß dem Staate nichts ver⸗ Das sei tief verletzend für das in Preußen und namentlich in gleich zu sagen, daß die Sache sich wesentlich nur um den
indem er rerschied ; ; . . h ( . im Haufe , e auch nicht der Meinung, daß diejenigen unter den Bischöfen, geben werde? Und daß es anders nicht geschehen werde, da⸗ seiner Partei stark entwickelte Bewußtsein von der Nothwendig⸗ Fuͤrsten Reichskanzler drehe, daß das Vertrauen, welches der
welche sich in sehr agitatorischer Und heftiger Weise gegen die für verbürge sich das gewichtige Wort des Kultus-Ministers keit der Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung. Deshalb Vorredner diesem hohen Staatsmann entgegenbringe, ihn Gesetze au gelehnt hätten, welche zum Ungehorsam aufgereizt von Puttkamer, des ganzen Staats⸗Ministeriums, ja des habe auch der Artikel 4 auf feine Partei einen peinlichen Ein⸗ über alles hinwegsetze, was geschehen könne. Er (Redner) i lauhen Sie mir hlerbei hätten, zurückkehren dürften. Aber er wolle sich nicht wie der Reichskanzlers selbst. Man wisse zwar noch nicht, wie man druck gemacht, der zur Ablehnung desselben geführt hätte, müsse nur sagen, wenn diese Konsequenz den Vorredner
die ja freilich wie alle Analogien ein Abg. von Bennigsen in Personenfragen mischen. Die Mehr⸗ solche Garantien von Rom erlange, aber der „Reichs-Anzeiger“ wenn nicht die in so wichtigen Fragen noth:vendige ruhige und geleitet habe, dann könnte man demselben von der Regierungs⸗ von Bedeutung ist. Wenn ein Veamter, zahl der Bischöfe indeß habe nur, um mit der Kirche nicht in werde sie künftig mittheilen, vielleicht auch die vorangegangene objektive Prüfung wenigstens einen großen Theil seiner poli⸗ seite einfach auch die weitere Zumuthung siellen, sein . . . und gegen den Konflikt zu gerathen, die Folgen der Maigesetze über sich er⸗ Korrespondenz mit den Bischöfen dem Publikum nicht ganz tischen Freunde zu einem anderen Resultat geführt hätte. Amendement fallen zu lassen. Denn wenn der Vorredner in S ganz unberechenbar für die schließ⸗ d jum * ö e, r rr, . . Geldstrafen gehen lassen, ohne agitatorisch vorzugehen. In den Landes⸗ verenthalten. Allein hier sei die unübersteigliche Grenze für Ein Theil derselben lasse sich dagegen noch von ihrem die Thatkraft und Weisheit dieses Staatsmannes so große ih Ul stine neu ener bern, fer w,, . ö ih an. cn . kreisen, wo diefe amtirt hätten, würde ihre Rückkehr gewiß linen beschränkten Unterthanenverstand. So viel wüßten doch ersten Eindruck leiten und er fürchte, ihre Zahl sei durch die Hoffnung setze, dann werde dieser Staatsmann auch ohne das Staatsregierung nicht verübeln, iw sich einstweilen alfen daß ven Verurtheilten ausgesprochen find, im Gnadenwege , . nicht übel empfunden. Er setze natürlich voraus, daß sie Alle (abgesehen vom kanonischen Recht) nach 50 jähriger heutigen Reden vom Ministertische stark vermehrt worden. Nmendement Stengel unzweifelhaft das Beste zu finden wissen. 2 der Vorlage berührenden und abändernden Amendementg vie Grenze für die Gnade aber ist' beim Ant egeben. Er, der Garantie dafür leisteten, daß sie künftig der Anzeigepflicht Erfahrung, daß Rom sich nicht der Bedingung füge, Es sei allerdings ein Zweck dieser Vorlage den kathoͤlischen Mit! Der Vorredner habe eine lebhafte Philippika gegen den Kar⸗ . ö,. 3 , . , denn sie würde dadurch, glaube Monarch, kann die Geidftrafen erlaffen, er kann d Frei heitsslrafen nachkommen und sich den Staatsgesetzen unterwerfen würden. die Gesetze des Staats schlechthin zu befolgen, am bürgern Preußens eine geordnete Seelsorge zu ermöglichen, aber dinal Ledochowski gerichtet; er möchte aber doch daran er⸗ . . e, n n, e, r . in . aug der Hand erlaffen, er kann die, aberkan nte Fählgteit zum Amt wieder ertheilen, Die legislatorische Fixirung diefer Bedingung sei von der Re⸗ wenigsten die Maigesetz, daß Zufagen! ber Art es sei auch ein Zweck derselben — und das habe ber Kultus— innern, daß der große Staatsmann auch diesen auf den ul! 1 , . n . 1 , . ö ö. das Amt selb st aber, das der Landesherr ihm nicht verlieben hat, gierung agceptirt und er werde dem 5 abzielenden An⸗ weder den Bischof noch“ seinen Nachfolger ernstlich Minister heute nicht genügend hervorgehoben — dieses Ziel bischöflichen Stuhl geführt habe; der Reichskanzler habe ihn
dieser Vorlage das sen ige Maß bon , , , , . . , in ,., in gef, we n, die Mitwirkung anderer Faktoren trage der Freikonservativen zustimmen. Bezüglich der Noth⸗ weder den Papst noch seinen Nachfolger auf dem Heiligen erst zu erreichen, wenn die Anzeigepflicht vorher von Der gefunden und deinselben verdanke man diefe Gabe, welche auf essen un serer Catz lie Wilbur er, m mmm gr, luft ten ar. . 5 ie . n, e wendigkeit, die Rückkehr einzelner Bischöfe zu ermöglichen, Stuhl binden würden. Eine Restitution der Bischöfe unter Kirche anerkannt sei und in dieser Hinsicht ein Nachgeben der ven Kulturkampf so großen Einfluß ausgeübt habe. Nun sei ing des unverãußerlichen Hobeitbrechte des Staates vereinbar sst, mitwirken, Faltoren, bie ren Bischof dem adi hen . (. er sich den Ausführungen des Ministers an. Er halte solcher Bedingung sei die evidenteste Unmöglichkeit, sei für Kurie stattgefunden habe. Nach der einen Seite sei Art. 4 es doch erstaunlich, daß gerade dieser einstige Protsgé des nicht mehr, aber auch nicht weniger, und die Staatsregierung kann müssen, da eine folche Präfentaflon zu feiner Einfetzung Vorbei! die ö ache darum noch nicht für unnütz, weil die Verhandlungen die Rechts verständigen ein Normalfall der unmöglichen Be⸗ Zweck, nach der anderen Seite sei derselbe aber Mittel und zwar Neichskanzlers unter allen Umständen ausgeschlossen werden guch in ah, . Augenblick gar keine Verenlaffung erbficken, wesche gung ist, fo glaube ich, zärste bar' rne nicht anzuraͤthen fein, fas mit Rom abgebrochen seien. Er wisse sehr gut, daß der Friede oder dingung. Wären die Versprechungen der Bischöfe wirklich ge— sei derselbe, wie die Korrespondenz der Kurie mit der Regie⸗ olle von der Revokation. Der Abg. von Zedlitz und seine . dir Hb ndl eit guferlegt von diesten Standpun tte zurückzu. fie (inen der entsetzten Bischöfe begnadigen und als begnadigt zurück. auch nur der Waffenstillstand nur dadurch herbeigeführt werden nügend, so seien sie für Rom unmöglich; seien sie für Rom rung ergebe, ein sehr wirksames Mittel. Auch Freunde seien jedenfalls etwas eingeweihler als er; er . nung än ee 6 e d, , Alerhsß e sten rufen wellte, die? auf ihre eigene Autorltät zu thun, sondern eg könne, daß direkte Verhandlungen mit Rom geführt würden annehmbar, so seien sie für den Staat ungenügend, weil sie viele staatstreue Katholiken, hätten ihm erklärt, daß höre immer nut von einem oder dem andern reden. Er . 6 & ur fa fue eme. . König willen dee vf er ii her war gewiß richtig unnd vorsichtig, die Gesetzgebung zu einem solchen oder Rom auf Grund dieser Verhandlungen seinerseits die veder staatsrechtlich noch völkerrechtlich bänden. Man könne ohne den Art. 4 voraussichtlich ein. Nachgeben der Kurie möchte nur wissen, wer außer Ledochowski der eine oder der olte vert ju. 1g? ge Un - ö. m. 164 al rn, 97 der Gnadenatte mit die ser Wirkung in , n. zu nehmen. Schritte ergreife, die den Frieden anbahnen sollten. Das Breve sich 1060 Modalitaͤten ber Verhandlung mit den Bischöfen nicht zu erwarten sei. Der Art. 4 sei auch das Ergebniß der andere sei; schreibe man doch lieber in Artikel 4 hinein: Der weit. gere bei n fern r. , , n, . ö Dl ö 3 , 6 J ,, ee , ,, rr i fun des Papstes an Hrn. Melchers habe gesagt, der Papst würde denken. Aber der unbarmherzige Cirkel bleibe: was Nom ge⸗ Verhandlungen, welche der leitende Staatsmann mit den Ver⸗ eine oder der andere! Ungefähr so sei es ja beim Dotationsgesetz RFealerung wird die Gnischkießung Ee ö ] frißt Jr. : ,,,, n unter Umständen die Anzeigepflicht zulassen. Das Haus gebe nüge, könne dem Staate nicht genügen, und umgekehrt. Die tretern der Kurie geführt habe. Deshalb hätte man Grund auch zugegangen. Sb es möglich sei, mit den Voraussetzungen der
uses natürrich abwarten t ĩ ü . ; ? J . . ᷣ ⸗ h . .
kud Sesreltiren, aber. ash iungn des w. n, Ir drr een tial ern r n, , —ͤ . n . mit diesem Gesetze die Antwort darguf; wenn von Seite der unservative Partei habe sich' durch ihr Amendement? das Ver⸗ zu der Annahme, daß' ohne Art. die Vorlage ein todter Herren zu dem gewünschten Resultat zu kommen, sei ihm sehr im Laufe der zweiten ungen! Uanz, brauche eigen fiche nich gerne dene Me , Tn. Kirche das geschehe, konne man gewisse Konzessionen bieten, die dienst erworben, diese Wahrheit auch den weiteren Kreisen Buchstabe bleiben werde. So bedeutsam nun aber auch dieser zweifelhaft. Er gestehe ganz offen, daß nach seiner Meinung
und dritten Berathung lntreten können, meine Herren, handlungen, die inch seinen bischoffichen Aufgaben und Rechten bas Einlenken in den Weg des Friedens erleichterten. Und wenn verständlich un machen. Die Bischöfe sollten in der rein Artikel für sich sei, so würde seine Partei doch in keinen Falle ein definitiver Friede mit der katholischen Kirche zu den Un—
das wird der Regie ung jw. eine sehr schöne Aufqabe seir, aber sie folgen, von Gerichten' in fene. gestellt zu sehen; denn er kann jn nun der Papst auf seine Zusage zurückkomme, so werde dieses würgerlichen Angelegenheit der Anzeige ihrer Amtsanstellun— dafür stimmen, wenn die Abgg. Gneist und von Bennigsen mit möglichkeiten gehöre; es gebe nur Waffenstillstände, es wider⸗
zu lösen, glaube ich, if n. ur diesem Augenblicke keineswegs im eine Reihe von Cjvisprozessen gerathen aus Handlungen, die er in Gesetz dem Staate die Möglichkeit geben, darauf einzugehen. gen das Staatsgefetz anerkennen Roder wenigstens that⸗ Recht behaupteten, daß dieser Artikel auch mit den von seiner streite dem Wesen der katholischen Kirche überhaupt, mit dem
Stande. Ich bitte Sie deshalg, aus meiner reservirten Haltung) seinem bischöflichen Berufe vor gen on men hat. Nehmen Sie z. B. So habe er die Vorlage immer aufgefaßt. Durch die ein⸗ sichlich danach verfahren. Dagegen solle der Staat Partei beantragten Wodifikatlonen unvereinbar sei mit der! Staate Frieden zu schließen. Wenn er die Haltung der katho⸗
Kombinatienen zu üuerblicken, die no