lischen Kirche seit dem 4. und 5. Jahrhundert betrachte, so könne er ihnen nicht helfen. Der Kultus-Minister habe von Cöln bezeichneten den Versuch, das Gnadenrecht Sr. Ma⸗ 3 w e ö t e B e J 3) 9 e
erkenne er in derselben nichts anderes, als das immerwährende auch noch die Tendenzen der Regierung in einem jestät zu beschränken und eine künstliche öffentliche Meinung
Streben nach der Weltherrschaft. Die Kirche möchte am solchen Dunkel gelaffe ĩ ĩ ⸗ ; ; ; ; ; liebsten 6 der großen Zahl der bestehenden . einen . die sich nid? ö 1 . . . , . r . z n m , J h 1 , . figten . . * ö. , . Märtyrer und Zeugen für die Wahrheit und den . ö zum ent en Rei o⸗Anzeiger und 9 önigli Pren — chen Staats⸗Anzeiger. ; . . ; verde, hineindenken könnten. Der Minister habe die in dem Amen dem großen Kampfe gegen den ĩ 5 * . und der deutsche Staat könne nicht zum wenigsten dement der , . aufgestellten Bedingungen zuerst en e nen . Der cn rn if, . er i 5 8 von diesem Kampfe erzählen. Preußen habe in einem, 0 zu als ganz selbstverständlich anerkannt, habe aber nachher Alles richtshofes gegen diese Männer bewiesen nichts. Aber im ö =. igen un igen und erträglichen Verhältnisse mit der Kirche wieder zurückgenommen und sie für eine nicht unerhebliche hätten diese Leute strengen Gehorsam gegen die Sbrigte nm is . ö. 1864 gelebt. Aus diesem Jahle datire der Fessel der freien Entschließung des Monarchen erklärt, deren predigt. Weshalb sollten nun die Bischbfe nicht zurückkehr ö 8. ige Angriff, welchen der vorige Papst durch seine Fortlassung der Regierung sehr wünschenswerth sei. Wenn Fürchte man etwa für die Stellung des Dber Bürgern ch , durch ine Encyklika vom 8. Dezember 1864 die Regierung jene Klausel als eine an sich berechtigte aner⸗ in Cöln, wenn dorthin der Kirchenfürst zurückkehre? Ja 39. un ernommen habe. CGiedner verlas eine Stelle dieser Schrift). kenne, so würde doch jeder Minister, den Se. Majestät in sich Liberale gegen das Gesetz vergangen hätten dann rufe 2m . 13 he nne . ö. in ö . rathen . daß Se. Maje- nach Amnestie — aber be einem'Kirchenfürsten sei das für ki. Angthey t. ; ! irche verhin⸗ ät nicht begnadigen möge, bevor diese Anerkennung erfolgt Abgg. von Bennigsen und F it ; r hvꝛß 2 ihrer Christenpflicht zu genügen, Es handele sich bei diefem sei. Wenn aber die miniflerielle Einwirkung hier nicht statt—= 3 man . n . ee . . k 5 n n rtikel ö blos um die Anzeigepflicht, sondern es ständen noch finden solle, sondern es sich hier um die, AÄnerkennung eines Mittel anwenden unde es würbe feen schöneren, das h ö . a ö Dinge in Frage, die das Haus bei Gelegenheit des ganz besondern Reservatrechts des Souveräns handele, dann lische Volk tiefer erfassenden Eindruck geben, als wenn ö. J . ö. ,. fh . die n ganz der Sort n und man Cölner Dom im September in Gegenwart des Kaisers ua, * r . , . J. immer ausgehe, sch ö weil sie könne nicht mehr untersuchen, in welcher Weise der Sou⸗ des Erzbischofs von Cöln'ei iht wi freilich wer a in d r ge gigen . ein Privilegium sei, welches Niemand weiter im verän das Begnadigungsrecht üben solle. Man könne rcd r ö e fen 3 ,, . , , , f ö, habe, . weil in keiner andern Kirche wie in der nicht beurtheilen, ob nach der Auffassung der Regierung die nicht begreifen; in diesemꝰ Falle müsse er anerkennen, daß i a holischen, bie Genen der Organisation und Hierarchie zum Minister hierbei mitwirken follten; aber fo lange das Begna— Staatsregierung eine solche großartige Auffassung eh h Segen tand des Dogma gemacht seien. Bei diesem Artikel 4 digungsrecht unter Gegenzeichnung der Minister erfolge, müsse habe. Aber es gehe häufig so, so große 6. 9. 4 an dem Punkt, wo man den Katholiken gnerkennen man die Minister auch dafür verantwortlich machen und das tionen würden von den Kleinen nicht verst an ße 29 ö aß auch, die äußeren Organisationen der Kirche eine geschehe einfach durch solchen Zusatz Wenn der Minister und es zeige sich auch hier daß man die h . i Einrichtung sei, die nur von der Kirche ge- denfelben zurückweise, so verlange derselbe volle Freiheit der leichter heraͤufbeschwören, als wicber bannen könne. Wenn n, ,. an en könne, und daß, indem man mit Aktion nicht blos für den,. Souverän, sondern auch für die nicht darin bleibe, so habe das Gesetz keine Bedeutung Da , . ö. . . J J ö, deh r n er bahn nur an die augenblick! hahe der Minister bis jetzt wenigstens anerkannt; ob es dan, habe. x ken- lichen diplomatischen Rücksichten gebunden. In der ersten bleiben werde, werde man seh e der Minist 3 der gange des Abg. von Zedlitz würde er nach. Lefung habe der Minister gefagt, man müsse den diplomatischen Jieferve heraustr , ö * ! . t k eraustrete. We eine Fr ö anne, wenn sein Vorschlag 9h der That Verhandlungen vertrauen, es würde sich schon der Fall finden, Rath . gg, nr, en r ie . so . ginge als seine Interpretation. In Wirklichkeit stehe in dem die Voraussetzung der Regierung zutreffe; heute, wö höre, der sich selbst einmal als den Notenhalter deer g nur Rn daß der Bischof seine Verpflichtung zur Anzeige der Landtag etwas Näheres darüber erfahren sollte, wie die habe, in ihrer Mitte habe, in dieser Weise sich verhalte 9 . enne oder durch Handlungen seine Absicht an den Tag Regierung es thun werde, sage der Minister, man müsse das der Reichskanzler in feinen Depeschen sage, er gin gelegt , müsse, dieser Pflicht zu genügen. Der Abg. dem Reservatrecht der Krone überlassen und es nicht zu weit nicht an' den Ernst der Kurie, Frieden zu nage. ö. 3e j meine, daraus folge auch, daß der durch Details beschränken. Die Regierung müsse doch nun weil man das Centrum nicht bänbige so sage er Cin, 1 , kirchlichen Gexichts hof und andere endlich einmal erklären: Acceptire sie das Amendement oder er glaube nicht an den Ernst des Reichskanzlers, sp̃ inge ö. . habe. Davon enthalte der Anti leider nicht? Das werde für die weitere Entwicklung der Dinge, wie lange derselbe die freikonservative Partei nicht bẽndige ] . . J in modo. . Er fürchte, der Abg. von er glaube, sehr entscheidend sein. lange die Staatsdiener und Professoren gegen die nn . in ö , . u 9 . n. ö ö die sehr . des Reichskanzlers ankämpften, könne er an bei Ern, , er e h habe. Erklärung de g: von Bennigsen über das, was derselbe Reichskanzlers in der Sache nich ᷣ 6 der , Zedlitz nur als Gesetzgeber so lbortiter mit der Mehrzahl seiner Freunde zu thun bercit fei, und die fuhr. die ẽ5 . . ig. rn geb n fg, 3 ö. , . J 6 dieser . . . n , reservirte des Gesees ein foicher Geist maßgebend sein solle, dann imnsss ; gelegt, i uts formulirt hätte, liese sich Stellung zu den einzelnen Anträgen, veranlaßten ihn, in man doppelt vorstchtit f inter der Anzeigepflicht wolt. a . , 3 , . . a,, . . m n, uz eine Re⸗ die . nur J ,,, n e nn, de noch gen ö 5 erse h servation eintreten zu lassen. Er erkläre, daß alle Abstim⸗ Gneist habe ĩ iß es mi , , die Absicht an den Tag 3, habe, das zu thun“. mungen, die das Centrum gemacht habe und machen werde, . . . err . ö K JI , lö l e ihre Schlußabstimmung sich erst entscheiden werde, wenn man den Skaatsschul f dene e ei erhielte, so müsse man denselben Bischof, nachbem man ihn wisse, wie das Gefetz laute. Alle j'tzigen Abstimimungen ent— ablen auf denen zes so zugehe; wie ein Srhzß wieder eingesetzt habe, zum zweiten Mals aus seinem Amte schieden an sich nichts, und . ö daß das nr in, ef g lt een hett f darste le, in in geh lte büiden entfernen und vor den Gerichtshof stellen. Es sei aber be⸗ um freie Bewegung“ zu erhalten . iistisch selbft s 6. müßten sich einem Kulturexamen in den Wissen haften unter. denklich, in kurzer Zeit etwas noch einmal zu verfuchen, was Anträge acceptiren kum?! die es . . len ö. kö ,,, tau warden, um ben Zöflingen das erste Mal mit Erfolg abgeschlagen worden sei. Waz nun Das sei die Rutan wendun hesn 1 e , Glan ens. auszutreihen, lind daim die Dauer der Vorlage betreffe, so sei er über die Meinung Abg. Richter gelernt h ett del ame ner zönr heon führen it en ben rer inen Kennt merden, hem ꝛ ; er! . abe. Jetzt komme er zur heuti⸗ sie in ein Amt kä j Sfroff , der Regierung nicht ganz klar, da bei einigen Organen der- gen. Diskuffion, und da müßfe stehen, di enn gen ltht, zümen, der Abg, Strosser habe in seiner selben die. Ansicht, daß das Gesetz nur einen Waffen stillstfand Sache nicht so ernst und für die Ki 9 f g wenn, die vortrefflichen Riede nachgewiesen, däß das Lehramt der Kirche bedeuten solle, nicht zu bestehen scheine. Seine Partei von würde er zu seinen Fre s , , . , . göttlichen. Stisters f;. Die Mandala . n . h . Freunden sagen, sie sollten gehen, den Staub könnten die Ausüb dessel be sch ang ; ihrem Standpunkte halte überhaupt nichts von der Vorlage, von ihren Füßen sh l ier sei keine S ür si AWnhien luübung deselbken nicht abhüngig machen, vrn ⸗ ö ge, hütteln, hier sei keine Stelle für sie. Der d Zustimn 8 r* Prz sondern er sei der Ansicht, daß man die bestehenden Gesetz⸗ Abg. von Venn l ; iniste inli greüß n immun dess ber- Präsidenten, der inanchmal sn - 2 da ; r e Abg. gsen, den der Minister wahrscheinlich wegen te e ⸗ T behalten solle und in der Ausübung eine mildere Praxis ein- feiner Schlußworte für sehr staatsmännisch halte, die Ab . aer! , V ichen lan fee Damn Ztg. zon zii size er, Kaß Ce sich Benn rh, en Jhkihk e gnchnhnb, tclblß; betrihärstzseiererhetlich, Kähefflen ing rref bern iin nicht nur um die Anzeigepflicht handele, fondern im das Ver‘ einem Tone ges zrochen der jede versöh ö. onen 2 . . hältniß eines jeden Katholiken gegenüber den Staatsgesetzen schließe; der n Ben igf⸗ ö 3 6 . Wenhandlungh mit ren Scheitern die Konzessn . 58 ats ; Abg. von Bennigsen habe es nicht verschmäht, nat irlich gefall ; ; ; 3 39 Jeder Katholik solle nach seiner Religion den Gesetzen an die Leiden cha ften u appelliren. Di laubten, , der Kurie zunächst folgen, und hieraus erwachse für denfelben daß die öffentlich siundbpliren. Dis Heri dlahtten, der Absicht in das Hesch hineinbringen, daß der Frichen ; zunach ö ze liche Minung ihnen zur Seite stehe. Es sei nicht Stande k en f R ̃ die Schwierigkeit gegenüber, den Gesetzen des Staates. ja schwer zu sagen, was die öffentlichẽ Me ei, we GJ Die Kirche verlange ein Privilegium vom Staate, wie diefer aber r rg fen. ife . , ., Wihttauen fegen den, s üeichätgnzier, gas mgn, ih ; ! . zweifelhaft gewesen, so habe das Auftreten durch diese Klaufel inden ; f . B nun und nimmermehr ertheilen könne. Im 8. 4 solle das der Herren ihm den Beweis geliefert, daß nicht die öffentlich k . Haus die äußere Organisation der Kirche anerkennen, wie sie Meinung sie bestimmẽe ö ö. . 6 ö t . . ,, 7 he boch wohl hicht, wi. diefer Cet durch Dogma hervorgebracht sei, man solle anerkennen, daß öffentlich 9 sondern daß sie versuchten, auf die gelte denn auch die Fristbestimmung' habe man nicht zu Gnmftcn . bracht sei, ᷣ nnen, da he Meinung einzuwirken. Die Abgg. Br. Gneist hes Centrums, sondern zur Kontrole des Reichskanzlers bineinge— . ?. ö kö der Bischöüse und Pi. Virchow hätten in allergehässigster Form den brach i refer, ö ang . ö ö. . er habe die Ansicht der Fortschritts⸗ Gegensatz zwischen Protestanten und Katholiken hervorgehoben. Die Interpretation, welche ihr der Abg. von Zedlitz gegeben habe, , e , , . n, ,, tan üßten, um was es sich handele. Das Haus sei kein Konzil, csetze h 2 e,, . n d , , , , , w,, , m,, , ,,, . . J Sinne, sondern Virchow glaube, die ersten christlichen Gemeinden hätten keinen gegen das Fe ickt interimsstit ̃ init , , , , n n, d gen ee, , , g, n,, lago . ire. ische Regierun e ei der Apostel Petrus gewesen. Wer solle das entscheiden? der Klausel dri fe ; ihre? ; die Kirchengesetze fort, sobald sie dem öffentlichen Wohl ent-! Etwa die Maäͤjorität di , . . er Klausel dringen, er hoffe aber auf ihre Ablehnung in ) sobal e V jsrität dieses Hauses? Dieselbe werfe der katho⸗ dritter Le de fick ̃ gegenständen. Nur so sei die amerikanische Kirche eine freie. Üischen Kirche Intoleranz vor! Sie sei allerdings i näiehnarsuhgß; Rthalt were, erf sicqh in sweiter esung inn men . ; . rche ; = hen ) n l ; gs intolerant, 5 ages S ! ur Prinz gage ishele l teh an hlt 6 , n, ö. 6 ft . i n! . Wahrheit zu sein. (Große Un⸗ , . in , * . s. Verhältniß der ruhe links, laute Unterbrechungen.) Er bitte den Präsiden⸗ Le ie sel bei 1 . ö . . . 9 . . gegen, 1 Leute. Die Majoritaät dieses kö . . 8 rn nur Verhal- Hauses glaube auch die Wahrheit zu haben. Wer zweifele . ö 8. —Biskusst⸗ . e sich der Ah . . k i, . . . amn, . we ö ö es . f Streit über die⸗ Dr. ir. 3. ö ier ni , . 4 9 imme . der einen selbe müsse innerha er Grenzen der Wissenschaft geführt ; i, n , , , , n e nr 3 ö müsse er doch in erster Linie entgegenhalten, werden. Die Katholiken wollten ihre Wahrheit n die . . . ige in Beh . , ang ae, , die lte stis ö non der. katholischen anerkannt geltend machen, die Protestanten sollten es auch thun; das sei in seiner Darstellung . Dagegen sr, n . i ö . 36. ige , . ö 6 eng f fin die iir Herre lt, Der ng müsse Windthorst feine und' Br Gneists Ge en lee refer . g ; Abg. Stöcke eiden Konfessionen vollständig freie Bewegung lassen. In ͤ assi Anariff ie Sch . 4 fe e, . . w g i. ö. beide , gleichberechtigt das * 3. , wn 4 ch 8 derselbe sich der, Boden, den er festhalten wolle. Die abweichenden z pig zur Scl za . 6 . a be me, fer n htm , 56 9n h. r u eng g, der einzelnen Kirchen würden . dem ,, , ,,, ö * — kenne, wer issen, daß, wo die Wege der Wissenschaft entschieden. Gerade die Professore g ; ; x el ah katholische Hirche die Macht in Händen gehabt habe, dieselbe fampften, wie . . den i Dr. Gneist und 97. . ö 6. , . k 9 immer als Gegnerin der Protestanten aufgetreten sei. Es sei sehen habe, mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig een . Kö. Stengel angenommen, Schlie 4 . il , . . Herren die Absicht hätten, wäre, gegen den Glauben. Auf den Schulen stecke das Gift. n, n mit Aut ö J in namentlicher en, ö Pack zur katholischen Kirche überzugehen. Man Gerade von den Schulen und Universitäten gehe der Widerstand und Hierauf verta J . ö n . ö nich ver en daß die Kirche, mit der man paktiren der Kulturkampf aus. — Die hierarchische Könstruktion der Kirche gte sich das Haus um 5isa Uhr. e. die ecC ia militans sei, welche ihre Waffen wohl zu⸗ sei Gegenstand des Dogmas, indessen komme man bei 8. 9 . en unter dem Mantel verberge, um sie nach noch einmal hierauf zurück, und da sei er auf die Haltung urzer Zeit ö. neuem Kampfe hervorzunehmen. Weil des Abg. Dr. Virchow sehr neugierig. Er stelle demselben . ö. . en in Preußen lebenden Katholiken nicht anheim, schon heute darüber nachzudenken. Artikel 4 habe Statistische Nachrichten. *. orwurf machen könne, daß sie überall den nun viel Staub aufgewirbelt; die Vertheidigung desselben a5 34 ; ; ampf pravozirten, darum wolle er sich ihnen gegenüber auch durch den Juftiz-Minister schiene ihm hene ben Kite leine Bzi, der Königlich baverisch:n Friedrich = Alexander UNniversitit auf den Standpunkt der Duldsamkelt stellen. Dem Abg. scharfsinnigen nicht zu verdienen. Das BVegnadinungsrecht sei Erl an gen sind im Wintersemester 1879,80 immatrikulirt gewesen wuautz vg; uaqiniqulaq Twrnseen rl ene (hes netstat bs Fit. Kön zbösehel and, durch . Nera ä ech leseenl' ken ect ä nen : anf un Hä aus x eineinden nicht theile, halte er entgegen, daß ja es sei eben ein jus eminens des Monarchen. Aber auch in imm nkrikulirténl'6stm! , , ,, ,, n n i. e] geng dg ebe — mne Studiten den beträ⸗ ñ . ö. in freien Gemeinden gelebt hätten. der Verfassung stehe kein Wort, das den Monarchen an e iar n, e loge gen eli . . Abfetzun pe Bi 9 habe heute mit einer suavita, über die Rechte hindere; der Monarch könne die Strafe mit allen ihren (darunter 14 zuzleich Philologie und 2 zugleich Medizins. Jurik⸗ gig g der, Bischöfe gesprochen, als handele es sich bi ihm Folgen bęfeitigen, der Monarch müsfe das können, sonst wärs kbräden; und, Cameraswssen stast 47 ar en, he ght: Bern; , . eh , 6. . fe, . 9. 1 Recht mehr. Sei die Folge aufgehoben, so könne auch Medizin, . 60 Bavern, z4 Nicht Bayern . Pharmacie 37, 18 Haherm 54 n etzung ins ; ine i 2 icht⸗Layern; C, Naturw aften 7, 15 Bghern, ĩ . üisse aber den Gesetzen gegenüber die Wiedereinsetzung ins Amt erfolgen. Das scheine ihm jucs 13 Nicht- Bayern; ghemie und, Naturwissenfbaften 27, 15 Bghern wen [i . erfüllen und erst dann dem Ämte des clarius zu sein. Wenn der Artikel nicht angenommen werbe, so sei * . i, d, , e, Phrsti ss. 2 aper . , n, , d, n, , n , , ,, ; * ; . hte zuständen, welche dieser Artikel aus . jus S d, näm ile , d is) Jicht die Bischöfe a! Anerkennung der Gesetze des Staaks eminens der Krone dürfe nicht beschränkt ö Des gn! Hrn 3 ,, eine gewisse Anerkennung vom Staate verlangten,! griffe auf den Kardinal von Ledochowski und den Erzbischof — z ß 2qua nv
—
Ea
252 21 3
291924
35 3023 29 21 25
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs ⸗ Erledigung. Der hinter den Kaufmann Emil Sachs wegen betrüglichen Ban kerutts in den Akten 8. 505 de 1869 Comm. II. unter dem 1. Juni 1869 erlassene Steckbrief wird hierdurch zurückgenommen. Berlin, den 17. Juni 1880. Königliches Landgericht JI. Der Unter⸗ suchungsrichter. Johl.
i . Ladung.
Die verehelichte Elisabeth Schulze, am 26. April 1847 zu Gempach geboren, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesen, deren Aufenthaltsort unbekannt ist, und der zur Last gelegt wird, am 3. März 1880, Vormittags zu Lichtenberg umherziehend Tuchschuhe und Tuchpantoffeln feilgeboten zu haben, ohne im Besitze des zu diesem Gewerbebetrlebe erforderlich en Gewerbescheines gewesen zu sein — Uebertretung gegen §§8. 1 und 18 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 — wird auf Anordnung des Königlichen Amts⸗ gerichts II. hierselbst
den 20. September 1380, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht Berlin II. hier selbst, Hausvogteiplatz 14, zur Hauptverhandlung eladen.
; Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin, den 12. Juni 1880. Goßlan, als Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts II.
Subhastatio nen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen und dergl.
1465! Subhastations⸗Patent.
(BVersteigerung im Wege der nothwendigen Subhastation.)
Das dem Restaurateur Heinrich Rohde und seiner Ehefrau Wilhelmine, gebornen Kapitzke, jetzt zu Belgard gehörige, in Colberg belegene, im Grund- buche von Eolberg Band 4 Blatt 25 Nr,. 186 ver⸗ zeichnete Grundstäck soll im Wege der nothwendigen Subhastation ö den 16. September 1880,
Vormittags 10 Üußr, in unserm Sitzungszimmer Nr. 4 versteigert werden.
Das Gefammtmaß der der Grundsteuer unter⸗ liegenden Flächen ist 1 ha 41 a 20 ꝗm,.
Der jährliche Reinerttag und Nutzungswerth, nach welchem das Grundstück zur Grund · und Ge⸗ bäudesteuer veranlagt worden ist, beträgt:
Grundsteuer · Reinertrag .. 5,66 Thlr. Gebaudesteuer⸗Nutzungtzwerth⸗ 1386 4
Alle Diejenigen, welche Eigenthums oder anderwei⸗ tige, zur Wirksamkeit gegea Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, müssen die selben zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anmelden. Die Auszüge aus den Steuerrollen und die be glaubigte Äbschrift des Grundbuchblatts können in — wunserer Gerichtsschreiberei ö. 4. . den gewöhn⸗ lichen Dienststunden eingesehen werden.
23. — 69 en über die Ertheilung des Zuschlags 1 8 wird am 16. September 1880, Vormittags 115 Uhr, von uns verkündet werden. Colberg, den 27. Mai 1880. Königliches Amtsgericht.
58 3722 5 45 50 — 1 44 31251 46 322111 50 0 38 34201 46 34242
9 801 39 2817 6 47 36231
7 695 50 37 211
oz 754 1 334 10017 — 412712
Durchschnittl. legten pro
/
4 355 — 5434 4
2312 47 39
8 203 43 342 7356 53 362 9729 53 33241 4281 42 35222 26 2231 38 28 202 9 230 53 33 2427 z
143 323 173 6798 26282 45 34 17 139 43
1324
—
17 057 41 3419 11 * 12855 — ——
eg cs) 3 Idvnazjaman]
5o 799 30 753 54 403026
7885
197 356 478 8 380
2 (as d ) aßg- maß n uzuo laź; -aus ans Yaag azmnojn g pK ajBajaßpnan
29 933 1756
S3 238 212 4447 296 377 9601
207 490 447 10076
2 4 30 924 993 14914426 11950 193 552 386 10325 5 — 2323 988
8S I O32 2333 983 23 849 2780 2 333 983 80 551
17 435 764 11 190 687
Achskilom.
1 872 000 42 766 405811 42 ĩ bis zs 44 324 19 80 39
Cr dun 9 9 43) aßng 1p luna en ua uo las ; - Dau aa lana Yalaogaglaꝗ
b88 510 263 18734 22 696 44 3018 780 580 5M 21 279 27261 435 342719
645 349 776 15 020 13420 508 467 268 15 442
416 665 233 166385 518 896 249 21 547
19 693 932 7682 397 14664 1174 960 300 26 671 bõ 1 N65 141 28878
140 405442 7534 237 369 591 9359 243 494 673 10 964 308 526 498 12762 360 600 582 14704
195 318 850
34. Züge. 103 311 255 977 45 424 735 15 185 456 22 18 1329
Eine Verspätung«
eigener Bahn (Sp. 12 415418) kommt je
chnell⸗, Personen ˖ u. gemischten Züge auf
Von der Zahl der Ver⸗ spätungen d. Courier⸗
S S
—
meter Bahn⸗ länge zurück⸗ Sp. 31. 22 744 36 014
gemischten gelegten
Achs⸗
33 Auf jedes Kilo⸗
5 878 490 2322 026 11426
7793 301
oz 849 88548 h 170 761 23 113
und Züge Sp. 5, 6 kilom. 2531 175 1216326 10248
aßigen
Courier 5 515 000 24 358 1 606 1 378 750 47 056
Davon entfallen auf die fahrplan⸗ Schnell⸗, kommen Personen⸗ von den und . 7 897 N74 41264 1995700 3 584 997 13120 1872000 9185
ma
161503 100507 10032 2 990 082 1201164 30857 9 160 392 3 147 987 14 522
28 MI 508 9812 618 16643
2326040
11949 460 285 700
4 510 000 9695000 3 257 000
31 bis 10. 13 799 304 4647 976 30 8688 1110
962 813 2 690 401 13 212 38 174 88 11797 4471 22 961 20 00 646 10 337 898 13 782 41 986 53] s 130 991] 29 2566 11100182 4904470 19492 3 45 146 961 9 398793 27 279 40 540 587 11 476 270 24 802
46 319 g52 26 647 035
ua c; liuab 24
1
uauolaaq; a]
3 2 36729 579 800182 26116
5 2 8 — 3 — 2 —
8 *
Mu un Aran) ig
ua hiuia⸗ 124
Anschlůsse
23. 29. 30. versäumt:
In Folge Ver—⸗ spätungen wur⸗
* *.
37
* *
V.
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gert. Aufenthalt den 417 381
uauo laach ag
*
161 41
Naꝛucp O qun alan Hh ag
l 1880 beförderten Züge und deren Verspätungen,
auf den Stationen
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. Minuten.
11
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O45 103
0, 35 o. 10 — 0.91 611 0.14 631
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0, 19 0, 10
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616 0, 13 0,19 6.05 0, 15 Gos 6.17 0.09 664
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— Ülcsz6,] Amtsgericht Hamburg.
il uf gebot. Der hiesige Rechtsanwalt Dr. G. Wolters in Vollmacht von Amalie, verwittwete Siegel, geb.
Ziegner, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ — äkldrung des von der Lebens. und Pensions - Ver⸗
sicherungs⸗Gesellschaft Janus in Hamhurg gegen — Police Nr. 28461 ausgestellten Reverses 4. Hamburg, 13. Juli 1875, in welchem die Direktion
der genannten Gesellschaft bescheinigt, von J. A. Siegel in Leipzig gegen die demselben zu 5 Procent pro Anno Zinsen geleisteten Vorschüsse von zu—⸗ D— fammen S Jig dessen Police Nr. 28401 über Thaler 1000 als Unterpfand empfangen zu haben und sich verpflichtet, vach Tilgung des Vorschusses, gegen Rückgabe des Reverses, demselben die Police wieder auf zuhändigen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, fpätestens in dem auf 3 Montag, den 12. Juli 1880, Vormittags 10 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf · — gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird, Hamburg, den 22. Dezember 1879.
Das Amtsgericht Hamburg. Civil Abtheilung J. (ge.) Heinichen, Dr.
Romberg, Br., Gerichts ⸗ Sekretär.
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Zur Beglaubigung:
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isse. Nachlaß⸗Proklam.
Auf e, der Erben des am 4. d. M. hier⸗ selbst verstorbenen Rathsdieners Gottfried Wil⸗ helm Lohse in Flensburg werden alle Diejenigen, welche an den von den Erben unbedingt angetrete⸗ nen Nachlaß desselben Ansprüche und erde n zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, die el⸗ ben bei Vermeidung des Verlustes big spätestens zu
dem hierdurch auf Mitt woch, den 11. August 18809. im Amtsgerichte angesetzten Aufgebotstermine hier selbst anzumelden.
San,, 12. Juni 1889. g
1450 94 00 65
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Bezirk der Köni
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Nachweisung der auf Deutschen Eisenbahnen (ausschl. Bayerns) im Monat Apr
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Kilometer. 96, 90
30 sh 25626 1686,83 799, 165 447,05 303,9 355 19
1634357 98792 1050 2435, 14
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Bezeichnung der Eisenbahnen. Eisenbahn⸗⸗ Direktion Direktion der Köln⸗ wigsche Eisenbahn. schnittszahlen
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Eisenbahn 13 Bezirk der Königlichen 23 Mecklenbur
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10 Bezirk der Königl. Eisb. rich Fra
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Eisenbahn ⸗ Direktion 8 Bezirk der Köni
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Königliches Amtsgericht, II. Abthl. Brinkmann.
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3 Thüringische Eisenbahn.
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