1880 / 147 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jun 1880 18:00:01 GMT) scan diff

2 r nm,

Earia, 23. Juni. (F. T. B.) (Schlussbericht. )

Produktenmarkt. Keizen ruhig, 9 Juni 30,50, . Jali 29, 10 pr. Juli-August 28, 509, pr. September Dezember 26, 60. Roggen fest, pr. Juni 25, 00, pr. September-Dezember 19,25 ebl ruhig, pr. Juni 66, 25, pr. Juli 652.79. pr. September - Dezember 56, 5. Rüböl fest, pr. Juni 77, 57, pr. Juli 7775, pr. Juli- August 78,00. pr. September-De- zember 79 0. Spiritus ruhig, pr. Juni 65 25. Er. Jali 6500, Er. Juli-August 64,75, pr. September-Dezember 6025. Wetter:

en- Xoxk, 23. Juni. (R. LT. B.) . Karen bericht. Baumnolle in Nen- Vork 111616, d0. in

VTVeräãnderlich.

.

63,57, pr. Jali - August

Non - Orleans 114. Petrolenm in New-Tork 10 G., do. in Philadelphia 1098 Gd., rohes Potroloum 74, do. Pipe line Certifleata 1 D. I3 c. Hohl 4 D. 25 C. Bother Finterweizen 1 D. 22 G. Mais (old mixed] 52 CG. Zueker (Fir reining Muscovados]) 78. Kaffes (Ro-) 1485. Eebmel. (Kzgrks Vileox 715 / is à2.

Fzirbankz 78. do. Roli u. Brothers 73. Speck (3hert clear] 783 C. Getreidefracht 5.

Auszahlungen. Angermünde Sobwedter Eisenbahn. Die für das Jahr 1879 für die Stamm Prioritäts-Aktien auf 14 0 festgesetzte Dividende wird mit 10 M 50 43 pro Aktie vom I. Jali ab, ebenso wie die

am JTorgenaunten Tage fulligen Einsen der Schuld versehreibungen imt 150 S pro Stück bei der Berliner Handelszesellschaft in Ber- lin ausgezahlt. Bei der am 21 d. Mts. stati gehabten Verloosung der Schuldverschreibungen wurde dio No. 2 über 3000 M lauten geꝛogen.

Ostpreussisohe Landaohaft. Die za Johannis fällig werdenden, Soxwio früher fällig gewesenen Coupons von Ost preussischen Pfand- briefon werden vom 1. Juli ab in Berlin bei Meyer Cohn eingelõst.

Kurs- Charkow-Az0νë ElSonbahn. Die am 1. Juli fälligen Coupons werden von da ab in Berlin bei F. W. Krause & Co,. und der Berliner Handelsgesellschaft eingelöst. .

und

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

. Th e t e r.

.

Wallner- Theater. Freitag: 3. 91. Male: Der jüngste Lieutenant.

ietoria-Thenter. Direktion: Emil Hahn. Zum Drittletzten und 272. Male: Die

inder des Kapitän Grant. Neu! Kostüme nen! (Kapitän Grant: Emil Hahn.)

Sonnabend, den 3. Juli: Zum 1. Male: Erster Theil Goethe's Faust.

Sonntag: Zum 1. M.: Zweiter Theil Goethe's Faust, als Mysterium in 2 Tagwerken für die

Bühne eingerichtet von Otto Derrlent. Musik von Lassen. Krolls Theater. Freitag: Margarethe.

Oper in 4 Akten von Gounod. Vor und nach der Vorstellung Großes Doppel Concert im Sommer⸗ garten bei brillanter Beleuchtung desselben. Anfang 53, der Vorstellung 63 Uhr.

National- Theater. Freitag: Die Räuber.

Cermania- Theater. (Am Weinbergsweg.)

Freitag: Auf vielfaches Verlangen. Zum 21. Male: Berlin um Mitternacht. Volksstück mit Ge⸗ sang in 5 Akten von O. Mylius. (Sie haben ja so Recht, Einlage gesungen von Hrn. Fischbach.)

Sonnabend: Zum J. Male: Johu Styx oder Schwarz und Weiß. Original- Lebensbild in ö von E. Fritzsche. Musik von G. Seidel.

Felle- Alianee- Theater. Freitag: Im prachtrollen Sommergarten: Großes Militär⸗ Concert, ausgeführt von den 3 Musikchören dez 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments (Königin Elisabeth), des ersten GardeFeld Artillerie⸗ Regiments und des Königl. Kadetten Corps, unter persönlicher Leitung der Königl. Musik«⸗ Direktoren Herren Rufcheweyh, Baumgarten und Herold. Auftreten der 3 Geschwister Rommer, genannt die schwäbi— schen Singvögel! und der Throler Sänger⸗Gefell⸗ schaft „Engelhardt? Abends: Brillante Illumi⸗ nation durch 20 0900 Gasflammen. Im Theater: Zum 7. Male: Das herrenlose Gut. Tuftspiel in 3 Akten von Anton Anno. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.

Sonnabend: Zweites großes Sommernachts—⸗ fest. Anfang 5 Uhr. Ende 12 Uhr Nachts. Alles Nähere die Anschlagzettel.

Steckbriefe und untersuchungs⸗ Sachen.

(16214 Sitckbrief. Gegen den unten beschriebenen Adam Bieler von Fladerebach, welcher flüchtig ist,

ist die Untersuchungshaft wegen schweren Dieb!

stahls verhängt und die Voruntersuchung eröffnet worden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gefängniß zu Altenkirchen abzuliefern. Altenkirchen, den 21. Juni 1880. Königliches Amtsgericht. Beschreibung. Alter Religlon evangelisch, Gewerbe Schlosser, Größe 1670 m, Haare blond, Stirn feei, ohne Bart, Augen⸗ brauen blond, Augen schwarz, Nase und Mund ge⸗ gewöhnlich, Zähne gesund, Kinn rund, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache deutsch. Vesondere

Kennzeichen: am Zeigefinger der linken oder rechten

Hand eine Schnittnarbe.

Offene Requisition. In der Strafsache gegen den Schuhmacher Carl Hein aus Ludwigswalde ist derselbe durch vollstreckbares Urtheil des hiesigen Königlichen Schöffengerichts vom 29. Dezember v. J. wegen Entziehung der militärischen Kontrole zu G6 ä Geldstrafe, ev. 2 Tagen Haft, sowie 6 S 30 49 Gerichtskosten verurtheilt. Sein zeitiger Aufenthalt hat bisher nicht ermittelt werden können. Ez wird daher ersucht, ven dem ꝛc. Hein im Betretungs falle die Geldstrafe und Kosten einzuziehen, bezw. hierher ein zuliefern, eventuell die substituirte Haftstrafe zu d,. . e, Fin Geschehenen Nachricht zu geben. Celle, den 19. Juni 1880. Königliche? Amtgericht. J. Kistner. ge den

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

223 * 2 h liz! Oeffentliche Zustellung.

Der Eisenbahnarbeiter Georg Wilhelm Oster⸗ berg dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Pr. Geiger xzahier, klagt gigen seine Ehefrau Linna Catharina Osterberg, geb. Ulmann von hier, jetzt unbekannt, wo, abwesend, wegen Ehescheivung auf Grund Verurtheilung der Beklagten zu einer schweren peinlichen Strafe, mit dem Antrage zu erkennen, daß die zwischen ihm und der Beklagten bestehende Ehe dem Bande nach getrennt, die Be= klagte für den schuldigen Theil erklärt und in alle denselben treffenden Nachtheile und in die Kosten verurtheilt werde, und ladet die Beklagte zur inünd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 111. Ci= pilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frank⸗ furt a. / Main

auf den 28. Oltober 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— richte zugelasen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. Main, den 16. Juni 1880.

; Denker, Gerichtesschreiber des Königlichen Landgerichts.

20 Jahre,

Die Wartefran Friederike Gerstenschlaeger, verwittwet gewesene Sator, geb. Kullmann dahier, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Meyer, dahier, klagt gegen ihren Ehemann, den Bildhauer Andreas Gerstenschlaeger von hier, dermalen un⸗ bekannt wo abwesend, wegen Ehescheidung auf Grund gröhlicher Mißhandlung, fortgesetzter Belei⸗ digung, lebensgefährlicher Bedrohung, regellosen Lebenswandels und unversöhnlichen Hasses mit dem Antrage, zu erkennen, daß das zwischen den Streit- theilen bestehende Band der Ehe getrennt, der Ver— klagte für den allein schuldigen Theil erklärt und in die Pozeßkosten verurtheilt werde, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. /Main

auf den 1. November 1880, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus jug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a/ Main, den 16. Juni 1880.

Denker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

liöses! Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrechte zugelassene Handarbeiterin Christiane Inliane Teutsch, verw. gew. Marx, geb. Hauswald in Thonberßg, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Schill in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Hanbarbeiter Karl Friedrich Tentsch, zuletzt in Thonberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Parteien bestehenden Ehe und ladet den Beklagten zur münd— lichen Verhandlung des Rechtestreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 1. Dezember 1880, Vormittags 19 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 22. Juni 1880.

Dölling, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

24 , lisz24] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Ottilie Auguste Mantel, ge⸗ borxene Brömser, zu Heidelberge, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Lindheimer dahier, klagt gegen ihren Ekemann, den Kaufmann Peter Anton Joseph Mantel von Frankfurt a. Malu, der malen unbekannt wo abwesend, wegen Ehescheidnng auf Grund böslicher Verlaffung, mit dem Antrage, zu erkennen, daß die zwischen den Parteien am 13. September 1875 geschlossene Ehe dem Bande nach getrennt und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werde und ladet den Be—

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a / Main

auf den 28. Oitober 1880,

Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗ ser Autzug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a /Main, den 15. Juni 1880.

; Denker, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. . Aufgehot.

Alle Diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Eibansprüche als nachbenannte ermit:elte Erb⸗ berechtigte:

I) Säckermeister George Friedrich Sander in

Danzig,

2) Ehefrau des Kanfmanns Catl Döring, Luife Auguste Therese, geb. Sander zu Danzig,

3) Ehefran des Kaufmanns David Döriug, Dorothee Christine, geb. Sander zu Daum ig,

4 Ehefrau bes Schiffers Heinrich Fulle, Anna Dorçthea Ernestine Auguste, geb. Blume zu Münden,

5) Ehefrau des Bäckers Georg Sander, Ne gine Elise Auguste, geb Blume in Dan zig,

6) Lohgerber Georß Justus Blume aus Mün⸗ den, z. 3. in M. Glabbach,

I) Kaufmann Hax Sander aus Danzig, z. 3. in Hamburg,

an den Nachlaß des am 28. Februar 1880 verstor⸗

benen Arbeiters Johann Friedrich Kratzenberg

zu Münden zu haben vermeinen, werden vor Aus— stellung der für die eben Genannten beantragten

Erbbescheinigung zur Ergänzung des Nachweises

vom unterzeichneten Gerichte aufgefordert, ihre An—

sprüche späͤtestens bis zu dem auf Dienstag, den 5. Oktober d. J. Vormittags 11 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine an—

zumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß

nach Ablauf des Termins die Auktstellung der Erb— bescheinigung erfolgen wird.

Münden, den 21. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht Leonhardt. Beglaubigt:

Krone, Amtsger.Assislent.

liste! Bekanntmachung.

Durch Akt vor Notar Hoffmann zu Mors vom 30. Mai 1880 wurde zwischen:

I) Karl Hamm, Fuhrunternehmer, zu Wermels⸗ Königlichen Betriebsamtes in Berlin au f dem

rn im Kreise Lennep wohnend, einerseits un 2) Maria Elisabeth Gräf, ohne besonderen Stand, zu Kallenberg, Bürgermeisterei Wermels⸗ kirchen wohnend, andererseits, ein Ehtzevertrag errichtet, der am heutigen Tatze im Austzuge im Audienzsaale des hiesigen Königlichen Amtsgerichts in den hierzu bestimmten Tabellen ein— getragen wurde und nach welchem bestimmt ist: Es soll in der Ehe vorgenannter Beider die allgemeine Gütergemeinschast stattfinden.“ Wermelskirchen, den 23. Juni 1880. Der Gerichtsschreiber. Kluth.

(16225 Bekanntmachung.

Die Dienstkaution des aus seinem Amte als Ge⸗ richts vollzieher des hiesigen Königlichen Amtsgerichts am 31. März d. J. geschiedenen Gerichitsschreibers Wilhelm Schmerder zu Gr. Glogau, bestehend in einem Schein der Preußischen konsolidirten Anleihe Litt. E. Nr. 25081 über 10) Thlr. à 41 0eν soll zurückgegeben werden.

Auf Antrag des Königlichen Amtsgerichts IV. hierselbst werden alle Diejenigen, welche aus der Amtsführung des ꝛc. Schmerder als Gerichtsvoll⸗ zieher Ansprüche zu haben glauben, aufgefordert, dieselben in dem

am 18. September d. J., 11 Uhr, vor dem Amtsrichter Predari im Zimmer IV. des hiesigen Amtsgerichts anberaumten Termine und spätestens bis zum Erlaß des Ausschlußurtheils an⸗ zumelden.

Die Ausblelbenden werden mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und an die Person der Schuldners selbst verwiesen werden.

Schweidnitz, den 19. Juni 1880.

Königliches Amtsgericht III. Predari.

Berliner Stadt⸗Eisenbahn. Die Ausführung der Eisen

im Bahnhofe Königebrücke im Umfange von eirea 82 Tonnen e. , inkl. Materiallieferung soll in Submission vergeben werden. liegen in unserem Central⸗Bureau, Beethoven⸗ straße 1, beim Baumeister Schnieger aus. Die Bedingungen nebst Offertenformular sind eben—⸗

6

daselbst beim Bureauvorsteher Weltermann gegen

Erlegung von 2 6, die Zeichnung gegen Erlegung von 1 6 zu haben, werden jedoch nur an solche Unternehmer abgegeben, deren Qualifikation uns bekannt, oder durch Zeugnisse fiskalischer Behörden genügend nachgewiesen wird. Offerten sind verfiegelt und portofrei bis Mittwoch, den 7. Juli d. J. Vormittags 11 Uhr, an uns einzureichen, um welche Zeit sie in Gegenwart der erschienenen Sub mittenten eröffnet werden. Berlin, den 23. Juni 1880. Königliche Direktion der Berliner Stadt⸗ Eisenkahn.

i625! Joologischer Garten.

Vom 1. Juli d. J. ab erfolgt die Zahlung der Zinscoupons der 6 pt. Obligationen vom Jahre 1871 und 1873 gegen Rückgabe des Coupon

Ser. III. No. 2 (L Semester 1880, der 6 pCt. Obligationen vom Jahre 1875 gegen Rückgabe des Conpon

Ser. J. No. 5 (I. Semester 1880, sowie auch die Zahlung der verloosten, noch nicht zur Einlösung präsentirten Obligationen, wochen- täglich in den üblichen Geschäftsstunden in der Couponskasse des Herrn S. Bleichroeder, Behren- strasse 63. Cto. 398 / 6.)

Berlin, den 23. Juni 1880.

Der Vorstand des Actien-Vereins des Zoologischen Gartens. Duncker. Wolff.

ö Rumcusche Eisenbahnen⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Nachdem die Dividende für das Jabr 1879 auf 36/0 Prozent 10,80 für die Stamm Aktie de Me 300 Thlr. 100 fest⸗ gesetzt worden ist, kann dieselbe gegen Einlieferung der mit einem Nummernverzeichnisse zu begleitenden Dividendenscheine Nr. 9 vom 1. Juli er. ab bei der Direktion der Diskonto⸗Ge— sellschaft hier und Herrn S. Bleichröder baar in Empfang genommen werden. Berlin, den 24. Juni 1880. Der Fürstliche Direktor. J. RKalind Gro. (16218 Berlin · Pots dam⸗ Magdeburger Eisenbahn.

K Ausreichung ö neuer Zinscoupons.

Am 1. Juli d. J. beginnt die Ausgabe der vierten Serie Zinscoupontz und Talons zu den vierprozentigen Berlin- Potsdam Magdeburger Eisenbahn; Prioritäts⸗ Obligationen fat. G. neue Emission, sowie

der zweiten Serie Zinteoupons und Talons zu den viereinbalbprozentigen Berlin Pots dam⸗Magde⸗ burger Eisenbahn⸗Prioritäts-Obligationen Litt. F. Die Inhaber dieser Obligatsonen werden aufge⸗ fordert, Bchuss Erlangung der neuen Zinscouponz die Talons rom 1. Juli 1574 resp. vom 1. Oktober 187 von dem genannten Tage ab. während der Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr (mit Aus⸗

schluß der Sonn- und Feiertage) bei der Kasse des

konstruktionen für die Perrons

Die Zeichnungen 3

Potsdamer Bahnhof einzureich:n.

Den Talons ist ein spezielles Verzeichniß, welches die Nummern in arithmetischer Reihenfolge, sowie den Namen und die Wohnung des Ausstellers enthält, in einmaliger Ausfertigung beizufügen. Formulare zu diesen Verzeichnissen können bei der bezeichneten Kasse unentgeltlich in Empfang genom⸗ men werden.

Postsendungen sind frankirt an dieselbe

zu richten.

Gegen die mit der Post eingehenden Talons er— folgt die Uebermittelung der neuen Coupons an den Einsender unter Couvert und unter voller Werth⸗ deklaration der Coupons, sofern eine andere Werth—⸗ angabe nicht vorgeschrieben wird.

Wiagdeburg den 22. Juni 1880.

Könizliche Eisenbahn⸗Direktion,

215 isis! Bekanntmachung.

Der Westpreußische (Ritterschastliche) 45 C ige Pfandbrief (J. Serie) D. Nr. 1660 über 105 Thlr. ist anzeiglich ohne Coupons und Talon in der Zeit von 1874 bis 1876 zu Braunschweig dem Fräulein Hermine Volkland entwendet worden und ist auf dessen Kraftlos-Erklärung angetragen.

Marienwerder, den 13. Juni 1880.

Königliche Westpreußische General ⸗Landschafts⸗Direktion.

16217] Bekanntmachung.

Kündigung von Marienwerder Stadbtobligationen. Bei der am heutigen Tage stattgehabten Ziehung der zu Neujahr 1881 einzulösenden Stadtobligatio— nen sind folgende Nummern gezogen worden:

Litt. A. Nr. 17 Über 1000 M. CG. Nr. 53 u. gh über je 200 M b Mr, 46, 8 n w n,, 100 1

zusammen also 1705 7c Die Besitzer dieser Obligationen werden auf⸗— gefordert, die ihnen zustehenden, hiermit gekündigten K-pitalien von Neujahr 1881 ab gegen Rückgabe der Obligationen und der von da ab laufenden inkcoupons und Talons in der Stadtkasse hier— selbst in Empfang zu nehmen. Die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen hört mit Neujahr 1881 auf und wird der Betrag für die nicht zurück— gelieferten, von Neujahr 1881 ab laufenden Zins⸗ coupons von den Kapitalien in Abzug gebracht werden. Marienwerder, den 18. Juni 1880. Der Magistrat.

16219 Rheinische Eisenhahn.

J 688 Dividende ⸗Zahlun Durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft vom 22. Juni er. ist die Dividende für das Jahr 1879 festgesetzt wie folgt:

a. für die Stammaktien auf 7 Prozent oder 52 M 50 3 pro Aktie, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 3;

b. für die Prioritätsstammaktien, auf welche be— reits 40/0 Zinsen gejahlt sind, auf noch 3 Pro— zent oder 22 M 59 g pro Akne, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 14;

c. für die an Stelle der seingezogenen Stamm—⸗ aktien der früheren Bonn -Cölner Eisenbahn— Gesellschaft ausgereichten Stammaktien, welchen ein Minimum von 55 0 zugesichert ist, auf 7 Prozent oder 52 M 50 pro Aktie, zahlbar gegen den Dividendeschein Nr. 20.

Die vorstehenden Dividendebeträge werden gegen Aushändigung der bezeichneten Scheine von heute ab bis Ende Juli er. ausbezahlt:

in Cöln: bei unserer Hauptkasse, dem A. Schaaff⸗

hausen'schen Bankverein, Herren Sal. Oppen⸗ heim jr. C Cie., J. H. Stein, J. D. Her⸗ ah, Deichmann & Cie. und A. L. Camp— ausen;

in Aachen: bei der Aachener Dis conto⸗Gesellschaft;

in Berlin: bei Herrn S. Bleichröder und der

Bank für Handel und Indastrie.

Nach dem 31. Juli ec. erfolgt die Einlösung nur noch bei unserer Hauptkasse. Unter Hinweis auf den 5. 21 der Statuten, machen wir die Inhaber von noch nicht eingelösten Dividendescheinen aus früheren Jahren wiederholt darauf aufmerksam, daß diese Scheine nach Ablauf von vier Jahren, vom Tage der ersten Aufforderung an gerechnet, werthlos werden.

Cöln, den 22. Juni 1880.

Könlgliche Tireklion.

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1

—— 2

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Wochen⸗Ausweise der dentschen ; Settelbanken. [16221] Wochen⸗Nebersicht der Stüädtischen Bank zu Breslau am 23. Juni 1880.

Aetlva. Metallbeftand: 1.025, 813 M O5 3. Bestand an Reichskassenscheinen: 2810 Bestand an Noten anderer Banken! 556, 200 6. Wechsel: HMo0b20 . 70 8. Lombard: 3, 191,300 4 Effekten: 188,603 M 70 . Sonstige Aktiva 32,210 4MÆ 34 9.

Leas sd va. Grundkapital: 23, MMM M Ne- lere Fond; CoMähh sc, Banknoten ün Umlguft 2801, 900 Tägliche Verbindlichkeiten: Depositen ˖ Kapitaglien 3, 367.340 M An Kündigungsfrist gebun—⸗ dene Verbindlichkeiten: S6 Sonstig- Passiva:

vacat. Eventuelle Verbindlichkeiten auß weiter be⸗ n im Inlande zahlbaren Wechseln: 188,672 A

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

Aas Abonnement heträgt 4 50 3 für das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum riner Aruckzeile 80 3

.

Alle Nost-⸗Anstalten nehmen Gestellung an; /

für Berlin außer den Rost Anstalten auch die Expe⸗

dition: 8W. Wilhelmstr. Nr. 82.

M 147.

Berlin, Freita

8

1

6 se ö 5 g den 25. Juni, Abends.

ü

we. *

Abonnements-Bestellungen auf den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen im Deutschen Reich sämmtliche Post-Aemter, für Berlin die Expedition dieses Blattez, 87. Wilhelmstr. 32, sowie die Stadtpost-Aemter und Zeitungs⸗Spediteure entgegen.

Bestellungen für das Ausland nehmen an:

und der Schweiz die Post-Aemter; für Frankreich, Spanien und St. André des arts, No. 2 und Straßburg i. S., Brandgasse Nr. 5), C.

in Oesterreich-Ungarn, Rußkand, Schweden und Norwegen, Dänemark, Belgien, in den Niederlanden Portugal die Herren Auguste Ammel, suedesseur de G. A. Alezandre (Paris, cour du commerce, Klin eksieck (rue de Lille No. 11) und Paul Collin (rue Lavoisier No. 10) in Paris; für Italien Heir

Julius Da se in Triest; für Griechenlart ) und die Türkei das Kaiserlich Königliche Post⸗Amt in Triest; für Großbritannien und Irland Herr A. Siegle (110 Leadenhall Street BE. C.) in London; für Nord⸗ Ame Ca Herr E. Steiger (22 & 24 Frankfort Street) in Nem-Vork.

Der vierteljährliche Abonnc Ants preis des aus dem Deut Deutschen Reichs-Postgebiete einschließlich des Postblattes und des Central⸗

schen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt im Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 S 50 8.

Bei verspätetem Abonnement kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur someil erfolgen, als der Vorrath reicht.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten z. D. Kolb, bisher Commandeur des Brandenburgischen Train⸗Bataillons Nr. 3, den Rothen Adler⸗ Orden dritter Klasse mit der Schleife, und dem Studiosus der Philosophie Erich Stahn zu Halle a. /S. die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An—⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens⸗-In⸗ signien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Justiz⸗Rath und Divisions-Auditeur Bormann beim Herzoglich braunschweigischen Kontingent; des Verdienstkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Lazareth-Verwaltungs-Inspektor Hassenstein zu Braunschweig; sowie des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes vierter Klasse: dem Zahlmeister Schultze im 3. Thüringischen Infan⸗ terie⸗Regiment Nr. 71.

Deutsches Reich.

Re gn nt a ch·n· nn

Vom 1. Juli ab wird bei den Postanweisungsformularen für den inländischen Verkehr das Postwerthzeichen von 20 gleich mit eingedruckt sein. Von den Postanstalten werden diese Formulare gegen Einziehung des durch den Werthstempel dargestellten Betrages an das Publikum abgesetzt werden. Beträgt die Gebühr mehr als 26 8. (also bei Postanwei—⸗ sungen von mehr als 100 M6, so ist der Mehrbetrag in Frei⸗ marken aufzukleben. Von den Postanstalten werden mit Frei⸗ marken beklebte Postanweisungsformulare vom 1. k. M. ab nicht mehr ausgegeben. Dagegen werden neben den neuen Formularen mit Werthzeichen auch weiterhin noch Formulare ohne Werthzeichen, jedoch nur in Mengen von, mindestens 20 Stück, zum teil? von 10 3 für je 20 Stück an das Publikum verkauft werden. Neue Postanweisungsformulare ohne Werthzeichen gelangen erst zur Ausgabe, nachdem die Vorräthe an Formularen bisheriger Art bei den Postanstalten verbraucht sind. In den Händen des Publikums befindliche Formulare der alten Art können aufgebraucht werden. Bis auf Weiteres können mit eingedrucktem Postwerthzeichen ver⸗ sehene Postanweisungsformulare, wenn sie in den Händen des Publikums unbrauchbar geworden sind, bei den Postanstalten gegen neue gültige Formulare umgetauscht werden. Die Ver⸗ wendung der aus verdorbenen Formularen ausgeschnittenen Postwerthzeichen zum Frankiren von Postsendungen ist nicht gestattet.

Berlin W., den 15. Juni 1830.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Stephan.

Rönigreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerlum für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Adolph Friedrich Schartow, zum Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath mit dem Range eines Rathes erster Klasse und Direktor der Abtheilung für Domänen zu er⸗ nennen.

In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wir? Nr. 26 der Feichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Nichtamtliches. Deut sces Rei.

Preußen. Berlin, 25. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Ems, gestern Abend der Vorstellung im Theater bei, setzten heute die Kur fort, machten dann eine Promenade und nahmen später den Vortrag des Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowgki, entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Mittwoch Vormittag den Vortrag der vierten Armee⸗Inspektion entgegen und wohnte gestern früh dem gefechtsmäͤßigen Abtheilungsschießen einer kriegsstarken Compagnie unter Führung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm in den Eichbergen bei Saarmund bei.

In der am 24. d. M. unter dem Vorsitze des Staats⸗Ministers Hofmann 4 Sitzung des Bundesxraths erfolgte die Mittheilung von der Ernennung des Großherzoglich braunschweigischen Minister⸗Residenten,

Wirklichen Geheimen Raths von Tiebe zum stellvertretenden

Bevollmächtigten für Schaumburg-Lippe und für Lippe.

Mit der vom Vorsitzenden beantragten zollfreien Ein⸗ lassung der aus Sidney zurückgelangenden deutschen Aus⸗ stellungsgüter erklärte die Versammlung sich einverstanden; ebenso mit den Vorschlägen des Vorsitzenden wegen Wieder besetzung erledigter Mitgliederstellen bei den Raiserlichen Disziplinarkammern in Bromberg, Breslau, Arnsberg und Münster.

Die von der Großherzoglich badischen und Großherzoglich oldenburgischen Regierung eingebrachten Anträge auf Bewil⸗ ligung gemischter Privattransitläger von Getreide ꝛc. in Mann⸗ heim, Elsfleih und Nordenhamm sollen ohne vorgängige Ver⸗ ,. an einen Ausschuß demnächst im Plenum berathen werden.

Der von Hamburg vorgelegte Entwurf eines Gesetzes wegen Uebertragung der Entscheidung von Streitfragen zwischen dem Senat und der Bürgerschaft daselbst an das Reichsgericht, über welchen der Großherzoglich hessische Bevoll⸗ mächtigte, Staatsrath Dr. Neidhardt berichtete, erhielt mit einigen vom Ausschusse für Justizwesen vorgeschlagenen Fas⸗ sungsänderungen die Zustimmung.

Auf den Vortrag desselben Berichterstatters wurde, dem Gutachten des Ausschusses für Handel und Verkehr ent⸗ sprechend, eine Eingabe, betreffend die Maße, Gewichte und Waagen in den Apotheken, dem Reichskanzler überwiesen, einer Eingabe wegen Aenderung des §. 13 Nr. 6 des Bank⸗ gesetzes vom 14. März 1875 aber eine Folge nicht gegeben.

Weitere, von dem Großherzoglich mecklenburgischen Be⸗ vollmächtigten, Ober⸗Zolldirektor Oldenburg, bezw. dem Groß⸗ herzoglich badischen Bevollmächtigten, Ministerial-⸗Rath Scherer mündlich erstattete Ausschußberichte bezogen sich auf Eingaben wegen Revision der Prüfungsvorschriften für die Seeschiffer und Seesteuerleute und wegen Einführung der Doppelwährung. Die erstere Angelegenheit wurde dem Reichskanzler über⸗ wiesen. Auf die zuletzt genannte Eingabe wurde ablehnender Bescheid beschlossen. . .

Den Schluß bildete die Vorlegung der neu g f ein⸗ gegangenen Petitionen und die Regelung ihrer geschäftlichen Behandlung.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (84) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Handel und

Gewerbe Hofmann, der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach, der Finanz⸗Minister Bitter, der Minister der geist⸗

lichen ꝛc. Angelegenheiten von Puttkamer, der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius und mehrere Kommissarien beiwohnten, gelangte folgende Interpellation des Abg. Dr. Virchow zur Verlesung: . Nachdem die Königliche Staatsregierung im Namen Preu— Feng die Einverleibung Altonas und der unteren Elbe in das Zollgebiet beantragt hat, richte ich an dieselbe folgende Anfrage: I) Haben ausreichende Ermittelungen darüber stattgefunden, ob die erwarteten Vortheile der Einverleibung Altonas nicht durch wirthschaftliche Nachtheile für die Stadt überwogen

werden? 2) Ist ein Kostenanschlag über die Ausgaben auf⸗ gestellt, welche die Einverleibung erfordern wird? und beab⸗ sichtigt die Königliche Staatsregierung, rechtzeitig vor Beginn der Ausführung einen Beschluß des Landtages über die ganze Maß- nahme herbeizuführen? 3) Wie glaubt die Königliche Staats⸗ regierung, gegenüber den Verhandlungen des Reichstages vom 8. und 10. Mai d. J., ihr Vorgehen beim Bundesrath, betreffend die Einverleibung der unteren Elbe in das Zollgebiet, (Antrag vom 28. Mai), rechtfertigen und mit der schuldigen Rücksicht auf den Bundesstgat Hamhurg vereinigen zu können? .

Der Finanz-⸗Minister erklärte sich zur sofortigen Beant⸗ wortung der Interpellation bereit, worauf der Interpellant in der Motivirung zunächst dem etwaigen Einwand entgegentrat, daß es sich hier um einen Eingriff in das Recht des Reiches handle. Es sei kein diesbezügliches Reichsgesetz zu Stande geksmmen, dem man sich fügen müsse; im Gegentheil, der Reichskanzler habe die in Rede stehende Angelegenheit in seiner betreffenden Cirkularnote als eine spezifisch preußische bezeichnet. Um so sonderbarer sei es, daß die Regierung bisher noch nicht über dieses preußische Inter⸗ esse dem preußischen Landtage gegenüber sich ausgesprochen

abe. Es frage sich, in wessen Interesse der ollanschluß Altonas geplant werde, ob im Interesse des gesammten Staates Preußen oder nur der Stadt Altona. Der Staat spare dadurch zwar die 600 000 S an das Reich (. zahlender 5. Die Stadt Altong aber werde sicher⸗ ich durch die Aufhebung dieser ihrer seit Decennien bestehen⸗

den eximirten Stellung , . und der Staat müfse für die ihm zufließenden Vortheile die weitgehenden Zusagen, namentlich hinsichtlich der Eisenbahnbauten, wel man Altona gemacht habe, erfüllen. Die Regierung sei dem Hause auch verantwortlich für ihr Verhalten im Reiche gegenüber anderen befreundeten Bündesregierungen, da sich die Verantwortlichkeit der Minister dem Landtage gegenüber nicht nur auf finanzielle Fragen beschränke. Sein Mißtrauen gegen die Regierung in diesem Punkte resultire aus der auf Betreiben der preußischen Regierung im Bundes- rath erfolgten Verwerfung des billigen und zweckmäßigen Antrages des Hamburger Bundesrathsbevollmächtigten, vor der Entschei⸗ dung dieser Angelegenheit eine sachgemäße Enquete über dieselbe veranstalten zu lassen. Dieses Vorgehen dokumentire keine bundesfreundliche Gesinnung gegen Sent und keine

objektive Beurtheilung der Frage bei der preußischen Regie⸗ rung. Keineswegs geschehe diese Interpellation lediglich im Interesse Hamburgs: die Fortschrittspartei halte es für

patriotisch, auf die bundesfreundliche Haltung der preußischen

Regierung hinzuwirken. ö d

Der Finanz⸗Minister Bitter erklärte, es hätten aus—⸗ reichende Ermittelungen darüber stattgefunden, ob die er⸗ warteten Vortheile der Einverleibung Altonas nicht durch wirthschaftliche Nachtheile für die Stadt überwogen würden, aber wenn selbst diese Ermittelungen gewisse Nachtheile dieser Maßregel für die Stadt Altona ergeben hätten, so sei doch die preußische Regierung zu diesem An⸗ trage berechtigt und verpflichtet gewesen, um den Art. 33 der Reichsverfassung auszuführen, zu deren Ueberwachung nach Art. 17 derselben der König von Preußen als Deutscher Kaiser berufen sei. In Betreff der Nr. 2 der Inter⸗ pellation hätten nur überschlägliche Berechnungen statt⸗ gefunden. Die definitiven Kostenanschläge könnten erst nach Beendigung der desfalls schwebenden Ermittelungen aufgestellt werden; letztere würden seiner Zeit dem Bundesrath und Reichstage zur verfassungsmäßigen Beschlußfassung vorgelegt, und soweit später auf Preußen zurückgegriffen würde, die ge⸗ setzlich erforderlichen Maßregeln getroffen werden. In Bezug auf Nr. 3 der Interpellation habe sich die Regierung nur vor dem Reichstage zu verantworten; sie lehne in dieser Be⸗ ziehung jede Erklärung in diesem Hause ab. .

Auf Anirag des Abg. Richter trat das Haus in die Be⸗ sprechung der Interpellation. Der Abg. Feeiherr von Minni⸗

erode tadelte heftig den Ton, der in Nr. 3 der Interpellation

irchow gegen die Regierung angeschlagen sei. Derselbe erinnere an den Ton von Stadtverordneten gegen einen von ihnen vollständig abhängigen Bürgermeister. Die Minister seien für ihre Haltung als Mitglieder des Bundesraths dem Landtage nicht verantwortlich. Viel zweckmäßiger, als die getroffenen Maßregeln der Regierung zu bemängeln, wäre es gewesen, die Frage der Erhöhung der Hamburger Aversen anzuregen.

Das Bemühen der Fortschrittspartei um den Senn f ar⸗ tikularismus sei „verlorene Liebesmüh.“ Vei Schluß des Blattes nahm der Abg. Richter das Wort.